DE10219175A1 - Kraftfahrzeugscheinwerfer mit einem Zündgerät - Google Patents
Kraftfahrzeugscheinwerfer mit einem ZündgerätInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Kraftfahrzeugscheinwerfer mit einem Zündgerät (3) zur Erzeugung einer Zündspannung für den Betrieb einer Gasentladungslampe (4). Der Scheinwerfer weist eine Sicherheitsvorrichtung (1) zum Schutz vor elektrisch bedingten Verletzungen auf, wobei das Zündgerät (3) ein Gehäuse (5) zur Aufnahme der Lampe (4) und eine mit der Lampe (4) verbindbare Zündschaltung sowie Anschlüsse (6, 7) zur elektrischen Verbindung der Zündschaltung mit dem Bordnetz aufweist. Das Gehäuse (5) ist auf einer Grundplatte (2) montierbar. Um Wartungs- beziehungsweise Montagearbeiten an dem Scheinwerfer mit verbesserter Sicherheit vorzunehmen, insbesondere Verletzungen auf Grund von Berührung freiliegender elektrisch leitender Teile, an welchen gefährliche Hochspannungen anliegen können, vermeiden zu können, wird der Einsatz einer Sicherheitsvorrichtung (1) vorgeschlagen, die an der Grundplatte (2) angeordnet ist und Mittel zur Befestigung des Gehäuses (5) aufweist, wobei das Zündgerät (3) durch die Sicherheitsvorrichtung (1) ausschließlich im befestigten Gehäuse (5) mit dem Bordnetz verbindbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Kraftfahrzeugscheinwerfer mit einem Zündgerät zur Erzeugung einer Zündspannung für den Betrieb einer Gasentladungslampe und mit einer Sicherheitsvorrichtung zum Schutz vor elektrisch bedingten Verletzungen, wobei das Zündgerät ein Gehäuse zur Aufnahme der Lampe und eine mit der Lampe verbindbare Zündschaltung sowie Anschlüsse zur elektrischen Verbindung der Zündschaltung mit dem Bordnetz aufweist und wobei das Gehäuse auf einer Grundplatte montierbar ist.
- Kraftfahrzeugscheinwerfer dieser Art sind im Stand der Technik bekannt. Dabei ist für den Betrieb der Gasentladungslampe, welche im Folgenden als Lampe bezeichnet ist, das Zündgerät erforderlich. Das Zündgerät beaufschlagt die Lampe beim Einschalten mit einer Zündspannung, die das in der Lampe befindliche Gas energetisch anregt und sofort nach dem Einschaltvorgang für die Emission von Licht sorgt.
- Dazu weist das Zündgerät eine Zündschaltung auf, welche die erforderliche Hochspannung erzeugt, wenn sie mit dem Bordnetz des Kraftfahrzeugs verbunden ist. Die Zündschaltung ist in einem Gehäuse angeordnet und mit Anschlüssen zur elektrischen Verbindung mit dem Bordnetz versehen, welche am Gehäuse angeordnet sind.
- Das Gehäuse weist des Weiteren eine Halterung auf, in der die Lampe aufnehmbar und befestigbar ist. Die Halterung ist in der Regel mit Kontakten versehen, welche die befestigte Lampe mit der Zündschaltung verbinden. Um das Zündgerät mit der Lampe am Scheinwerfer zu befestigen, ist das Gehäuse auf die Grundplatte montierbar, welche am Scheinwerfer angeordnet ist.
- In der DE 199 41 538 A1 wird ein derartiges Zündgerät beschrieben, welches zum Schutz vor Berührung von elektrisch leitenden Kontakten beim Betrieb der Zündschaltung eine Sicherheitsvorrichtung aufweist.
- Hierzu ist die Lampe mit ihrem Sockel in der Halterung am Gehäuse befestigbar. Halterung und Lampe weisen Bajonettverschlusselemente auf, welche eine einfache Befestigung der Lampe in der Halterung ermöglichen. Die Sicherheitsvorrichtung umfasst einen Hebel, der mit den Bajonettverschlusselementen der Lampe und den Anschlüssen am Gehäuse zusammenwirkt, so dass das Zündgerät vom Bordnetz getrennt wird, wenn die Lampe aus dem Gehäuse entfernt wird. Dabei werden die Anschlüsse der Zündschaltung am Gehäuse von denen der bordnetzseitigen Zuleitung getrennt, wenn die Lampe aus der Halterung genommen wird. Die Kontakte an der Zündschaltung sind dann folglich spannungsfrei.
- Diese Vorrichtung weist den Nachteil auf, dass das Zündgerät am Bordnetz anschließbar ist und folglich betrieben werden kann, wenn der Bajonettverschluss vom Lampensockel in der geschlossenen Stellung gehalten wird. Der Betrieb des Zündgeräts ist somit auch möglich, wenn das Gehäuse nicht am Reflektor befestigt ist. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass die Vorrichtung auch dann eine Gefahrenquelle darstellen kann, wenn das Zündgerät vom Reflektor getrennt betrieben wird.
- Wird das Zündgerät nämlich in diesem Fall eingeschaltet, sind Verletzungen beim Berühren ungeschützter Elektroden auf Grund der elektrischen Spannung, aber auch durch die hohen Betriebstemperaturen der Lampe möglich.
- Aufgabe der Erfindung ist es folglich die vorgenannten Nachteile zu vermeiden und insbesondere einen Kraftfahrzeugscheinwerfer zur Verfügung zu stellen, an dem Wartungs- beziehungsweise Montagearbeiten mit verbesserter Sicherheit vorgenommen werden können.
- Eine Lösung wird erfindungsgemäß dadurch bereitgestellt, dass die Sicherheitsvorrichtung an der Grundplatte angeordnet ist und Mittel zur Befestigung des Gehäuses aufweist und dass das Zündgerät durch die Sicherheitsvorrichtung ausschließlich im befestigten Gehäuse mit dem Bordnetz verbindbar ist. Von Vorteil ist dabei, dass die elektrische Verbindung des Zündgeräts mit dem Bordnetz erst dann herstellbar ist, wenn das Gehäuse auf der Grundplatte aufgesetzt wird.
- Vorteile der Erfindung
- Durch die Sicherheitsvorrichtung wird die Verbindung zum Bordnetz hergestellt, sobald das Gehäuse an der Grundplatte angesetzt wird. Hierdurch wird vermieden, dass das Zündgerät und gegebenenfalls eine im Gehäuse befestigte Lampe außerhalb des Reflektors des Scheinwerfers betrieben werden können. Somit können Verletzungen bei Arbeiten am Scheinwerfer vermieden werden, die durch die elektrische Spannung oder die Betriebstemperatur beim Betrieb der Lampe erzeugt werden können.
- Dies wird dadurch erreicht, dass das Zündgerät und/oder die Lampe am befestigten Gehäuse vor Berührung geschützt sind und dass die Sicherheitsvorrichtung die Verbindung zum Bordnetz beim Entfernen des Gehäuses von der Grundplatte unterbricht. Offenliegende Teile, welche bei angeschlossenem Zündgerät gefährliche elektrische Spannungen aufweisen können, wie beispielsweise Elektroden an der Lampe oder Elemente am Sockel oder an der Halterung, sind bei nicht eingebautem Gehäuse stets vom Bordnetz getrennt, da die Sicherheitsvorrichtung dafür sorgt, dass die elektrische Verbindung beim Entfernen des Zündgeräts von der Grundplatte unterbrochen wird. Somit wird eine Gefährdung durch Hochspannung am Zündgerät verhindert, da ein Betrieb des Zündgeräts in diesem Fall nicht möglich ist.
- Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist, dass eine zusätzliche Sicherung an der Lampe, der Halterung oder den Kontakten zur Verbindung der Lampe mit dem Bordnetz überflüssig ist, da die Lampe nur dann gewechselt werden kann, wenn das Gehäuse von der Grundplatte entfernt worden ist und somit das Zündgerät und die Lampe vom Bordnetz getrennt sind.
- Des Weiteren können Verletzungen auf Grund entstehender Betriebstemperaturen an der Lampe weitgehend vermieden werden, da die Lampe außerhalb des Reflektors nicht betrieben werden kann. Hierdurch entsteht in vorteilhafter Weise ein weiterer Sicherheitsgewinn.
- Wird das Gehäuse des Zündgeräts beispielsweise für Wartungsarbeiten von der Grundplatte entfernt und werden dadurch die elektrisch leitenden Teile für eine Berührung zugänglich, ist die elektrische Verbindung mit dem Bordnetz sofort mit dem Entfernen des Gehäuses von der Grundplatte unterbrochen.
- Eine erfindungsgemäße Weiterbildung wird dadurch bereitgestellt, dass die Sicherheitsvorrichtung ein auf der Grundplatte angeordnetes Verbindungsstück zur Verbindung mit einer bordnetzseitigen Zuleitung und zur Aufnahme der damit verbundenen Anschlüsse aufweist, welche beim Befestigen des Gehäuses in einer Steckstellung mit den Anschlüssen am Gehäuse in Kontakt treten. Durch das Verbindungsstück ist es möglich die bordnetzseitigen Anschlüsse, welche mit der Zuleitung verbunden sind, in einfacher Weise an der Grundplatte zu befestigen. Vorteilhaft dabei ist, dass die bordnetzseitigen Anschlüsse durch das Verbindungsstück festgehalten werden, wenn das Gehäuse von der Grundplatte entfernt wird. Dabei wird das Zündgerät vom Bordnetz getrennt. Beim Befestigen wird das Gehäuse auf die Grundplatte aufgesetzt, so dass die Anschlüsse am Verbindungsstück mit denen am Gehäuse in Kontakt geraten. Zündgerät beziehungsweise Gehäuse werden somit mit dem Bordnetz verbunden und können betrieben werden, wenn das Gehäuse an der Grundplatte anliegt.
- Ist das Gehäuse auf der Grundplatte aufgesetzt, sind die elektrisch leitenden Teile schutzkontaktartig vor Berührung geschützt. Eine Berührung dieser Teile wird folglich verhindert, wenn die Hochspannung von der Zündschaltung erzeugt werden kann und somit an den elektrisch leitenden Teilen anliegen könnte.
- Als vorteilhaft hat sich erwiesen, dass die Anschlüsse eine Stecker-Buchsen-Anordnung umfassen, vorzugsweise einen am Verbindungsstück befestigten Zuleitungsstecker, welcher mit korrespondierenden Buchsen am Gehäuse zur Erzeugung der elektrischen Verbindung in Eingriff tritt. Die Anschlüsse sind dabei am Verbindungsstück und am Gehäuse unlösbar befestigt, vorzugsweise integriert angeordnet.
- Erfindungsgemäß ist vorgesehen, Stecker und Buchse so anzuordnen, dass sie beim Aufsetzen des Gehäuses auf der Grundplatte in der Steckstellung ineinander eingreifen. Somit kann das Gehäuse schnell und einfach montiert werden, wobei die Ausgestaltung der Sicherheitsvorrichtung von der Befestigungsweise des Gehäuses unabhängig ist.
- Es ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Zuleitungsstecker in das Verbindungsstück integriert ist und beim Entfernen des Gehäuses von der Grundplatte vom Verbindungsstück an der Grundplatte gehalten wird, so dass der Stecker und die Buchse voneinander getrennt werden und die elektrische Verbindung damit unterbrochen ist.
- Ein weiterer Vorteil ist dabei auch, dass der Stecker sowie die Zuleitung bei Wartungs- und Montagearbeiten im Motorraum des Fahrzeugs nicht verloren gehen kann, da er am Verbindungsstück und somit an der Grundplatte befestigt bleibt.
- Des Weiteren wird durch Anordnung der bordnetzseitigen Zuleitung am Verbindungsstück und durch dessen Anordnung an der Grundplatte vermieden, dass die Zuleitung am Gehäuse des Zündgeräts eingeführt werden muss. Zündgerät beziehungsweise Gehäuse können somit bauformmäßig kompakt gehalten werden, wodurch in vorteilhafter Weise ein Raumgewinn im Frontbereich des Fahrzeugs erreicht werden kann.
- Die Zuleitung kann dabei am Reflektor beziehungsweise der Grundplatte seitlich zum Kabelbaum des Fahrzeugs geführt werden. Dafür kann am Verbindungsstück eine Kabelführung vorgesehen sein, durch die das Zuleitungskabel zu den bordnetzseitigen Anschlüssen am Verbindungsstück geführt werden kann.
- Eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung wird dadurch bereitgestellt, dass die Grundplatte, vorzugsweise einstückig, mit einer Öffnung zum Durchstecken der Lampe an der Rückseite eines Reflektors des Scheinwerfers ausgebildet ist. Die Grundplatte dient dabei als Reflektorrückwand. Die Grundplatte weist eine Öffnung auf, durch welche die Lampe beim Befestigen des Gehäuses durchgesteckt werden kann. Die Öffnung ist vorzugsweise im Bereich der optischen Achse des Reflektors angeordnet. In vorteilhafter Weise wird somit eine kompakte Bauweise des Scheinwerfers erreicht.
- Erfindungsgemäß ist des Weiteren vorgesehen, dass das Gehäuse auf der Grundplatte aufsetzbar und mit einer Bewegung, vorzugsweise um die optische Achse des Reflektors, bajonettverschlussartig befestigbar ist. Es ist somit möglich, eine Konstruktion zu gewährleisten, bei welcher das Zündgerät und die Lampe einfach und kostengünstig am Reflektor befestigt werden können. Das Gehäuse wird zur Befestigung auf die Rückseite des Reflektors aufgesetzt, wobei die daran befestigte Lampe durch die Öffnung auf die optisch wirksame Seite des Reflektors durchgesteckt wird. Gleichzeitig werden die Anschlüsse miteinander verbunden, welche die elektrische Verbindung des Zündgeräts mit dem Bordnetz herstellen. Das Zündgerät wird mit seinem Gehäuse durch eine Drehung auf der Grundplatte, vorzugsweise um die optische Achse des Reflektors, bajonettverschlussartig befestigt. Zum Entfernen wird das Gehäuse in die entgegengesetzte Richtung gedreht, bis es von Bajonettverschlusselementen freigegeben wird und von der Grundplatte abnehmbar ist, wobei die Anschlüsse getrennt werden.
- Dazu ist vorgesehen, dass das Verbindungsstück in einer Führung auf der Grundplatte bewegbar geführt ist und von Haltemitteln, vorzugsweise von Nocken, unverlierbar gehalten ist. In vorteilhafter Weise wird das Verbindungsstück beim Entfernen des Gehäuses von der Führung an der Grundplatte gehalten. Die Haltemittel verhindern, dass das Verbindungsstück aus der Führung entnehmbar ist und die Anschlüsse beim Abnehmen des Gehäuses von der Grundplatte verbunden bleiben.
- Beim Befestigen des Gehäuses auf der Grundplatte wird das Verbindungsstück mit der Drehbewegung des Gehäuses in der Führung bewegt. Dazu ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Verbindungsstück in der Führung beim Befestigen des Gehäuses zwischen den Haltemitteln eine mit der Drehbewegung korrespondierende Bewegung ausführt. Die Führung ist dabei in einer Weise vorgesehen, dass das Verbindungsstück vom Gehäuses in der Führung verschoben werden kann.
- Das Verbindungsstück wird dabei auf der Grundplatte vorzugsweise um die optische Achse des Reflektors geführt, so dass die Anschlüsse am Gehäuse und an dem Verbindungsstück relativ zueinander unbewegt bleiben und während der Befestigung miteinander in Verbindung bleiben.
- Die bordnetzseitigen Anschlüsse sind hierzu am Verbindungsstück mit einer beweglichen und nachgebenden Zuleitung verbunden, so dass das Verbindungsstück in der Führung frei beweglich gehalten ist.
- Des Weiteren ist vorgesehen, dass die Haltemittel das Verbindungsstück im montierten Zustand des Gehäuses in einer Befestigungsstellung und bei entferntem Gehäuse in der Steckstellung halten. Ist das Gehäuse auf der Grundplatte montiert, wird es mit dem Verbindungsstück in einer Befestigungsstellung gehalten. Dabei wird die Lampe in der Öffnung in einer vorbestimmten Betriebsposition fixiert. Wird das Gehäuse demontiert und von der Grundplatte abgenommen, bleibt das Verbindungsstück, vorzugsweise mittels Nocken, in der Steckstellung arretiert. Die bordnetzseitigen Anschlüsse bleiben mittels Verbindungsstück an der Grundplatte in einer vorbestimmten Lage, das heißt in der Steckstellung, befestigt und müssen zur erneuten Montage des Gehäuses nicht erneut positioniert werden. Die Anschlüsse können somit beim Aufsetzen des Gehäuses auf der Grundplatte ohne Weiteres miteinander in Eingriff treten.
- Die Erfindung ermöglicht darüber hinaus eine Konstruktion des Kraftfahrzeugscheinwerfers mit einer einfachen Anordnung der Bauteile, welche bei Herstellung und Wartung kostensparend und sicher zusammengebaut werden kann.
- Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
- Fig. 1 eine perspektivische Seitenansicht des auf der Grundplatte montierten Zündgeräts mit Sicherheitsvorrichtung;
- Fig. 2 das Verbindungsstück in Befestigungsstellung auf der Grundplatte in perspektivischer Ansicht von oben;
- Fig. 3 das Verbindungsstück beim Verschieben in der Führung auf der Grundplatte in perspektivischer Ansicht von oben;
- Fig. 4 eine Darstellung gemäß Fig. 3 in perspektivischer Ansicht von unten;
- Fig. 5 eine Darstellung gemäß Fig. 2 in perspektivischer Ansicht von unten.
- In Fig. 1 ist die Sicherheitsvorrichtung 1 mit dem auf die Grundplatte 2 montierten Zündgerät 3 in perspektivischer Seitenansicht dargestellt.
- Die Grundplatte 2 ist zur Befestigung an einem Reflektor eines Kraftfahrzeugscheinwerfers vorgesehen, welcher in der Zeichnung nicht dargestellt ist. Dazu ist die Gasentladungslampe 4 mit der Grundplatte 2 und dem Zündgerät 3 verbunden.
- Das Zündgerät 3 weist ein Gehäuse 5 auf, in welchem eine Zündschaltung angeordnet ist. Am Gehäuse 5 sind Anschlüsse 6 vorgesehen, welche im Bereich der Grundplatte 2 mit korrespondierenden Anschlüssen 7 mit dem Bordnetz verbunden sind.
- Die Grundplatte 2 weist zur Aufnahme der bordnetzseitigen Anschlüsse 7 ein Verbindungsstück 8 auf, welches an der Grundplatte 2 bewegbar geführt ist. Das Verbindungsstück 8 weist hierzu eine Kabelführung 9 auf, in welcher ein mit dem Bordnetz verbundenes Zuleitungskabel mit den Anschlüssen 7 verbunden ist. Das Zuleitungskabel ist in der Zeichnung nicht dargestellt.
- Das Verbindungsstück 8 ist in einer Führung 10 geführt und befindet sich in der Befestigungsstellung an der Grundplatte 2. Die Führung 10 ist an der Grundplatte 2 und dem Verbindungsstück 8 in Nut- und Feder-Bauweise ausgeführt. Das Verbindungsstück 8 weist dabei Nuten 11 auf, welche mit Federelementen 12 an der Grundplatte 2 korrespondieren.
- In Fig. 2 ist ein Verbindungsstück 8 entsprechend Fig. 1 in der Befestigungsstellung gezeigt. Das Verbindungsstück 8 ist dabei in der Führung 10 an der Grundplatte 2 aufgenommen. Die Führung 10 und das Verbindungsstück 8 weisen korrespondierende Haltemittel 13, 14 auf. Das Verbindungsstück 8 wird von den Haltemitteln 13, 14 in der Befestigungsstellung an der Grundplatte gesichert. Hierdurch wird das Gehäuse 5 des Zündgeräts 3, welches mit dem Verbindungsstück 8 über die Anschlüsse 6, 7 verbunden ist, auf der Grundplatte 2 gesichert. Das Gehäuse 5 weist hierzu vorzugsweise eine Ausnehmung 15 auf, in welche eine in das Gehäuse 5 hineinragende Aufnahme 16 des Verbindungsstücks 8 für die bordnetzseitigen Anschlüsse 7 einsitzt. Das Gehäuse 5 wird über die Ausnehmung 15 mit der Aufnahme 16 mit dem Verbindungsstück 8 mechanisch gekoppelt, so dass eine Bewegung des Gehäuses 5 zu einer korrespondierenden Bewegung des Verbindungsstücks 8 in der Führung 10 an der Grundplatte führt.
- In Fig. 3 ist das Verbindungsstück 8 mit dem Gehäuse 5 in der Steckstellung dargestellt. Das Verbindungsstück 8 ist hierzu mittels Nocken 17 an der Grundplatte 2 arretiert. Der Nocken 17 am Verbindungsstück 8 ist an korrespondierenden Haltemitteln 13 an der Grundplatte 2 eingerastet und hält das Verbindungsstück 8 in der Steckstellung gegen ein Verschieben in der Führung 10.
- In Fig. 4 ist das Verbindungsstück 8 ohne Gehäuse 5 gemäß Fig. 3 dargestellt. Das Verbindungsstück 8 weist die Aufnahme 16 auf, in welcher die Anschlüsse 7 mit der bordnetzseitigen Zuleitung befestigbar sind. Die Anschlüsse und die Zuleitung sind in der Darstellung nicht gezeigt. Die Aufnahme 16 weist eine Verbindung mit der Kabelführung 9 auf, in der die Zuleitung an dem Verbindungsstück 8 an die Anschlüsse 7 geführt wird. Das Verbindungsstück 8 wird von den Haltemitteln 13 an der Führung 10 von Nocken 17 in der Steckstellung gehalten.
- In Fig. 5 ist die Grundplatte 2 mit dem Verbindungsstück 8 entsprechend Fig. 4 in der Befestigungsstellung dargestellt. Die Haltemittel 14 am Gehäuse 5 korrespondieren mit den Nocken 18 am Verbindungsstück 8, so dass das Verbindungsstück 8 gegen eine Bewegung in der Führung 10 gesichert ist.
- Beim Befestigen des Gehäuses 5 des Zündgeräts 3 an der Grundplatte 2 befindet sich das Verbindungsstück 8 . zunächst in der Steckstellung. Die Haltemittel 13 korrespondieren mit den Nocken 17. Die in der Aufnahme 16 aufgenommenen Anschlüsse 7 treten mit den Anschlüssen 6 am Gehäuse 5 in Eingriff, wobei nicht dargestellte Befestigungselemente am Gehäuse 5 mit der Grundplatte 2 verbunden werden. Durch Drehen des Gehäuses 5 auf der Grundplatte 2 wird das Gehäuse 5 bajonettverschlussartig auf der Grundplatte 2 befestigt. Dabei wird das Verbindungsstück 8 aus der Steckstellung in die Befestigungsstellung bewegt. Hierzu ist die Befestigung des Verbindungsstücks 8 in der Steckstellung mittels Haltemittel 13 und Nocken 17 überwindbar. Zur Befestigung des Gehäuses 5 an der Grundplatte 2 wird das Gehäuse 5 bis in die Befestigungsstellung gedreht, wobei das Verbindungsstück 8 unter Überwindung der Haltemittel 14 in die Befestigungsstellung bewegbar ist und dort vom Nocken 18 gehalten wird.
- Zum Entfernen des Gehäuses 5 von der Grundplatte 2 wird dementsprechend das Verbindungsstück 8 aus der Befestigungsstellung bewegt, wobei die Haltemittel 14 beziehungsweise der Nocken 18 überwindbar sind.
- Wird das Gehäuse 5 zum Befestigen auf die Grundplatte 2 aufgesetzt, treten die Anschlüsse 6, 7 schutzkontaktartig in Eingriff. Nachdem das Gehäuse 5 auf der Grundplatte 2 aufgesetzt ist, sind weder die Anschlüsse noch die Kontakte für die Lampe bzw. die Lampe selbst berührbar.
- In erfindungsgemäßer Weise kann das Zündgerät 3 nicht betrieben werden, wenn es von der Grundplatte 2 entfernt worden ist.
- Die Sicherheitsvorrichtung 1 kann erfindungsgemäß sowohl an einer Ausführungsform des Scheinwerfers zum Einsatz gebracht werden, bei der die Lampe vom auf der Grundplatte 2 befestigt wird, bevor das Zündgerät 3 aufgesetzt wird, als auch bei einer Ausführungsform, bei der die Lampe zunächst am Gehäuse 5 des Zündgeräts 3 befestigt wird, um dann mit dem Gehäuse 5 auf der Grundplatte 2 befestigt zu werden.
- Bei beiden Ausführungsformen werden die Anschlüsse 6, 7 am Gehäuse 5 und am Verbindungsstück 8 miteinander in Eingriff gebracht, so dass die elektrische Verbindung mit dem Bordnetz und ein Betrieb des Zündgeräts 3 und der Lampe möglich ist, sobald das Gehäuse 5 auf der Grundplatte 2 aufgesetzt wird, aber die Verbindung unterbrochen ist, wenn das Gehäuse 5 nicht auf der Grundplatte 2 befestigt ist.
- Nach dem Befestigen des Gehäuses 5 auf der Grundplatte 2 befindet sich die Lampe 4 in jedem Falle in einer vorbestimmten Lage auf der optisch wirksamen Seite des Reflektors.
- Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Grundplatte 2 mit der Rückseite des Reflektors verbunden ist. Es ist des Weiteren vorgesehen, dass die Grundplatte einstückig mit dem Reflektor ausgebildet ist, wodurch die Anzahl der benötigten Bauteile am Scheinwerfer reduziert werden kann.
Claims (10)
1. Kraftfahrzeugscheinwerfer mit einem Zündgerät (3) zur
Erzeugung einer Zündspannung für den Betrieb einer
Gasentladungslampe (4) und mit einer
Sicherheitsvorrichtung (1) zum Schutz vor elektrisch
bedingten Verletzungen, wobei das Zündgerät (3) ein
Gehäuse (5) zur Aufnahme der Lampe (4) und eine mit der
Lampe (4) verbindbare Zündschaltung sowie Anschlüsse
(6, 7) zur elektrischen Verbindung der Zündschaltung
mit dem Bordnetz aufweist und wobei das Gehäuse (5) auf
einer Grundplatte (2) montierbar ist, dadurch
gekennzeichnet, dass die Sicherheitsvorrichtung (1) an
der Grundplatte (2) angeordnet ist und Mittel zur
Befestigung des Gehäuses (5) aufweist und dass das
Zündgerät (3) durch die Sicherheitsvorrichtung (1)
ausschließlich im befestigten Gehäuse (5) mit dem
Bordnetz verbindbar ist.
2. Kraftfahrzeugscheinwerfer nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass das Zündgerät (3) und/oder die
Lampe (4) am befestigten Gehäuse (5) vor Berührung
geschützt sind und dass die Sicherheitsvorrichtung (1)
die Verbindung zum Bordnetz beim Entfernen des Gehäuses
(5) von der Grundplatte (2) unterbricht.
3. Kraftfahrzeugscheinwerfer nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherheitsvorrichtung
(1) ein auf der Grundplatte (2) angeordnetes
Verbindungsstück (8) zur Verbindung mit einer
bordnetzseitigen Zuleitung und zur Aufnahme (16) der
damit verbundenen Anschlüsse (7) aufweist, welche beim
Befestigen des Gehäuses (5) in einer Steckstellung mit
den Anschlüssen (6) am Gehäuse (5) in Kontakt treten.
4. Kraftfahrzeugscheinwerfer nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, dass die Anschlüsse (6, 7) eine
Stecker-Buchsen-Anordnung umfassen, vorzugsweise einen
am Verbindungsstück (8) befestigten Zuleitungsstecker,
welcher mit korrespondierenden Buchsen am Gehäuse (5)
zur Erzeugung der elektrischen Verbindung in Eingriff
tritt.
5. Kraftfahrzeugscheinwerfer nach einem der Ansprüche 1
bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte
(2), vorzugsweise einstückig, mit einer Öffnung zum
Durchstecken der Lampe (4) an der Rückseite eines
Reflektors des Scheinwerfers ausgebildet ist.
6. Kraftfahrzeugscheinwerfer nach einem der Ansprüche 1
bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (5) auf
der Grundplatte (2) aufsetzbar und mit einer Bewegung,
vorzugsweise um die optische Achse des Reflektors,
bajonettverschlussartig befestigbar ist.
7. Kraftfahrzeugscheinwerfer nach einem der Ansprüche 3
bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das
Verbindungsstück (8) in einer Führung (10) auf der
Grundplatte (2) bewegbar geführt ist und von
Haltemitteln(13, 14), vorzugsweise von Nocken (17, 18),
unverlierbar gehalten ist.
8. Kraftfahrzeugscheinwerfer nach einem der Ansprüche 3
bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das
Verbindungsstück (8) in der Führung (10) beim
Befestigen des Gehäuses (5) zwischen den Haltemitteln
(13, 14) eine mit der Drehbewegung korrespondierende
Bewegung ausführt.
9. Kraftfahrzeugscheinwerfer nach einem der Ansprüche 3
bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel
(13, 14) das Verbindungsstück (8) im montierten Zustand
des Gehäuses (5) in einer Befestigungsstellung und bei
entferntem Gehäuse (5) in der Steckstellung halten.
10. Zündgerät (3) zur Erzeugung einer Zündspannung für den
Betrieb einer Gasentladungslampe (4) eines
Kraftfahrzeugscheinwerfers und mit einer
Sicherheitsvorrichtung (1) zum Schutz vor elektrisch
bedingten Verletzungen, wobei das Zündgerät (3) ein
Gehäuse (5) zur Aufnahme der Lampe (4) und eine mit der
Lampe (4) verbindbare Zündschaltung sowie Anschlüsse
(6, 7) zur elektrischen Verbindung der Zündschaltung
mit dem Bordnetz aufweist und wobei das Gehäuse (5) auf
einer Grundplatte (2) montierbar ist, dadurch
gekennzeichnet, dass die Sicherheitsvorrichtung (1) an
der Grundplatte (2) angeordnet ist und Mittel zur
Befestigung des Gehäuses (5) aufweist und dass das
Zündgerät (3) durch die Sicherheitsvorrichtung (1)
ausschließlich im befestigten Gehäuse (5) mit dem
Bordnetz verbindbar ist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10219175A DE10219175A1 (de) | 2002-04-30 | 2002-04-30 | Kraftfahrzeugscheinwerfer mit einem Zündgerät |
| US10/422,832 US6727601B2 (en) | 2002-04-30 | 2003-04-25 | Motor vehicle headlight with ignition device |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10219175A DE10219175A1 (de) | 2002-04-30 | 2002-04-30 | Kraftfahrzeugscheinwerfer mit einem Zündgerät |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10219175A1 true DE10219175A1 (de) | 2003-11-13 |
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ID=29224891
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE10219175A Withdrawn DE10219175A1 (de) | 2002-04-30 | 2002-04-30 | Kraftfahrzeugscheinwerfer mit einem Zündgerät |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8120 | Willingness to grant licences paragraph 23 | ||
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |