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DE10216468C1 - Vorrichtung zum Strahlen und/oder Aufrauhen von Gegenständen - Google Patents

Vorrichtung zum Strahlen und/oder Aufrauhen von Gegenständen

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Publication number
DE10216468C1
DE10216468C1 DE2002116468 DE10216468A DE10216468C1 DE 10216468 C1 DE10216468 C1 DE 10216468C1 DE 2002116468 DE2002116468 DE 2002116468 DE 10216468 A DE10216468 A DE 10216468A DE 10216468 C1 DE10216468 C1 DE 10216468C1
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DE
Germany
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housing
closure device
closure
objects
counterweight
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE2002116468
Other languages
English (en)
Inventor
Paul Auer
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Application granted granted Critical
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24CABRASIVE OR RELATED BLASTING WITH PARTICULATE MATERIAL
    • B24C9/00Appurtenances of abrasive blasting machines or devices, e.g. working chambers, arrangements for handling used abrasive material

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung 1 zum Strahlen und/oder Aufrauhen von Gegenständen, die in einem Gehäuse 11 bearbeitet werden, wobei das Gehäuse 11 mittels einer Verschlusseinrichtung 10 verschließbar ist, die beim Öffnen fast vollständig in das Gehäuseinnere hineingeschwenkt werden kann.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Strahlen und/oder Aufrauhen von Gegenständen, Schildern, Abdeckplatten, Armaturen oder Gegenständen aus Haushalt oder Industrie.
Es sind bereits Vorrichtungen zum Strahlen und/oder Aufrauhen von Gegenständen, Schildern, Abdeckplatten oder anderen Gegenständen aus Haushalt und Industrie bekannt (Auer Strahltechnik GmbH, Injektorstrahlanlagen; Heinrich Schlick KG, Injektor-Strahlkabinen und Konrad Rump, Oberflächentechnik KG, Druck-Strahlkabinen), bei denen die Einlassöffnung mittels einer verschwenkbaren, teilweise gewölbt ausgebildeten Verschlusseinrichtung verschlossen wird, die an der Stirnseite des Gehäuses die Beschickungsöffnung vollständig verschließt. Die Verschlusseinrichtung lässt sich aus ihrer Schließstellung in eine Öffnungsstellung verschwenken. Die Verschlusseinrichtung wird dabei über die Außenseite der Frontseite und der Oberseite des Gehäuses verschwenkt und gibt dabei die Beschickungsöffnung frei. Da die Verschlusseinrichtung an der Außenkontur des Gehäuses vorbeigeschwenkt oder -bewegt wird, muss ein ausreichender Freiraum oberhalb des Gehäuses vorgesehen sein, so dass die Verschlusseinrichtung in diesen Freiraum hineingeschwenkt werden kann. Bedienungspersonen, die im Bereich des Gehäuses arbeiten, können durch die außerhalb des Gehäuses vorgesehenen Verschlusselemente gefährdet werden. Das Gegengewicht dieser Verschlusseinrichtung wird durch Gasdruckfedern ausgeglichen, so dass eine leichtere Verstellung der Verschlusseinrichtung möglich ist. Derartige Gasdruckfedern sind jedoch aufwendig und störanfällig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Verschlusseinrichtung in Verbindung mit dem Gehäuse kostengünstiger herzustellen und die einzelnen Teile derart auszubilden und anzuordnen, dass ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet ist.
Gelöst wird die Aufgabe erfindungsgemäß durch folgende Merkmale:
  • a) die Vorrichtung weist einen Arbeitsraum zur Aufnahme von Gegenständen aus Haushalt oder Industrie auf,
  • b) der Arbeitsraum besteht aus einem Gehäuse mit einer Oberwand, zwei Seitenwänden, einer Rückwand, einem Bodenteil und/oder einem Aufnahmetisch zur Aufnahme von Gegenständen,
  • c) das Gehäuse weist zur Eingabe der Gegenstände eine Beschickungsöffnung auf, die mittels einer Verschlusseinrichtung verschließbar ist,
  • d) die Verschlusseinrichtung ist mit dem Gehäuse mittel- oder unmittelbar schwenkbar verbunden,
  • e) die Verschlusseinrichtung ist mit mindestens einem Teil in das Gehäuseinnere hineinschwenkbar.
Durch die vorteilhafte Ausbildung der Verschlusseinrichtung lässt sich diese ganz oder zumindest teilweise mit einem Teil in das Gehäuseinnere hineinschwenken, so dass beim Schwenkvorgang der Verschlusseinrichtung Bedienungspersonen, die im Bereich der Strahleinrichtung arbeiten, nicht gefährdet sind. Durch die gewölbte Ausbildung der Verschlusseinrichtung mit den Seitenteilen, die an die gewölbte Form der Verschlusseinrichtung angepasst sind, wird auch der Abdeckbereich vergrößert, so dass die Stellfläche bzw. der Aufnahmetisch über einen wesentlich größeren Bereich auf einfache Weise durch die Verschlusseinrichtung in ihrer Stichstellung abgedeckt werden kann. Vorteilhaft ist es hierzu auch, dass die Verschlusseinrichtung nach außen hin gewölbt ausgebildet ist und in ihrer die Beschickungsöffnung verschließenden Stellung den im Bereich der Beschickungsöffnung liegenden Teil des Aufnahmetischs abdeckt.
Eine zusätzliche Möglichkeit ist gemäß einer Weiterbildung, dass die Verschlusseinrichtung aus einer gewölbten Vorderwand besteht, die durch zwei Seitenteile miteinander verbunden ist, die zumindest teilweise im Gehäuseinneren schwenkbar gelagert sind.
Ferner ist es vorteilhaft, dass mit Bezug auf die Seitenansicht die Außenkontur der Verschlusseinrichtung innerhalb des Schwenkradius R der Verschlusseinrichtung liegt.
Eine leichte Verstellung der Verschlusseinrichtung wird dadurch erreicht, dass an den Seitenteilen der Verschlusseinrichtung mindestens je ein Gegengewicht angeordnet ist.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung ist schließlich vorgesehen, dass an den Seitenteilen der Verschlusseinrichtung mindestens je ein Gegengewicht angeordnet und/oder eine Verstelleinrichtung angeschlossen ist, wobei ein Teil des Gegengewichts in verschiedene Positionen verstellbar und/oder arretierbar ist. Durch die Verwendung der Gegengewichte kann auf die bisher üblichen Gasdruckfedern verzichtet und außerdem gleichzeitig eine einfache, kostengünstige Verstellmöglichkeit der Verschlusseinrichtung geschaffen werden.
Von besonderer Bedeutung ist für die vorliegende Erfindung, dass die Verstelleinrichtung ein über Umlenkrollen geführtes Zugseil aufweist, mittels dessen die Verschlusseinrichtung in eine Öffnungsstellung und/oder in eine Schließstellung verschwenkbar ist. Mittels des Zugseils wird eine kostengünstige, verstellbare Variante zur Verstellung der Verschlusseinrichtung geschaffen, die auf kostengünstige Weise in die Anlage integrierbar ist.
Im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Ausbildung und Anordnung ist es von Vorteil, dass die Verschlusseinrichtung gegen die Wirkung einer Stellkraft und/oder einer Feder oder das Gegengewicht verstellbar ist.
Vorteilhaft ist es ferner, dass die Verschlusseinrichtung mittels Gelenkzapfen am Gehäuse schwenkbar gelagert ist, denen zumindest eine einstellbare Rutschkupplung zugeordnet ist. Durch die Verwendung einer Rutschkupplung kann die Gängigkeit der Verstellung der Verschlusseinrichtung variiert werden, so dass je nach Bedarf eine leichtere oder etwas schwierigere Verstellung der Verschlusseinrichtung möglich ist.
Durch die vorteilhafte Führung und Ausbildung der Verschlusseinrichtung werden Ablagerungen auf dem Gehäusedach der Strahlanlage vermieden, da die Verschlusseinrichtung vollständig in das Innere des Gehäuses eingeschoben werden kann.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung sind in den Patentansprüchen und in der Beschreibung erläutert und in den Figuren dargestellt. Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Gehäuses einer Injektorstrahlanlage mit einer Verschlusseinrichtung in einer die Beschickungsöffnung verschließenden Stellung,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Injektorstrahlgehäuses mit der Verschlusseinrichtung in verschiedenen Stellungen und einem an der Verschlusseinrichtung angeordneten Gegengewicht,
Fig. 3 eine Seitenansicht der Verschlusseinrichtung mit den Dichtelementen,
Fig. 4 das untere Dichtelement der Verschlusseinrichtung,
Fig. 5 das obere Dichtelement der Verschlusseinrichtung,
Fig. 6a, 6b die Gegengewichte der Verschlusseinrichtung.
In der Zeichnung ist mit 1 eine Vorrichtung 2 mit einem Arbeitsraum 2 zum Strahlen und/oder Aufrauhen von Gegenständen, Schildern, Abdeckplatten, Armaturen oder Gegenständen aus Haushalt oder Industrie bezeichnet. Die Vorrichtung 1 wird nachstehend als Strahlanlage bzw. als Injektor-Strahlanlage bezeichnet. Die einzelnen Strahlgegenstände wie Leitungen, Förderpumpe sind der Einfachheit halber nicht dargestellt. In der Zeichnung besteht die Strahlanlage aus einem in etwa rechteckförmigen Gehäuse 11 mit einer Oberwand 3, einer linken Seitenwand 4 und einer rechten Seitenwand 5, die über eine Rückwand 6 miteinander verbunden sind. Die Strahlanlage wird über eine Beschickungsöffnung 7 (Fig. 3) beschickt, die im Ausführungsbeispiel in der Ansicht von vorne einen in etwa rechteckförmigen Querschnitt aufweist (Fig. 1).
Die Beschickungsöffnung 7 wird mittels einer Verschlusseinrichtung 10 vollständig verschlossen.
Im Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 besteht die Verschlusseinrichtung 10 aus einer gewölbt ausgebildeten Wand 10.15, die seitlich durch zwei Seitenteile 12 und 13 begrenzt wird. Wie aus Fig. 2 und 3 hervorgeht, befindet sich ein Teil des Seitenteils 13 außerhalb und ein Teil innerhalb des Gehäuses 11. Die im inneren Teil des Gehäuses 11 liegenden Seitenteile weisen zumindest ein Gegengewicht 15 auf, das über einen Gelenkzapfen 17 mit der Seitenwand 4 bzw. 5 des Gehäuses 11 schwenkbar verbunden ist.
Das Gegengewicht kann gemäß Fig. 6a, 6b aus zwei über in der Zeichnung nicht dargestellte Schraubenbolzen miteinander verbindbaren Platten 15.1 und 15.2 bestehen, wobei die Schraubenbolzen hierzu durch in der Platte 15.1 vorgesehene Langlochöffnungen 15.3 eingeführt und in Gewindebohrungen 15.3 der Platte 15.2 verschraubt werden.
Die Platten 15.1, 15.2 weisen eine kurvenförmige Außenkontur 15.4 auf, die in etwa dem Schwenkradius R1 des Gegengewichts 15 entspricht.
Die Außenkontur 14 der Außenwand 10.15 der Verschlusseinrichtung 10 liegt innerhalb eines Schwenkradius R2, der durch den Schwenkweg der äußeren Teile der Verschlusseinrichtung 10 beschrieben wird.
Wie aus Fig. 1 bzw. 2 hervorgeht, lässt sich die Verschlusseinrichtung 10 aus der in Fig. 1 dargestellten, die Öffnung 7 verschließenden Stellung in eine die Beschickungsöffnung 7 freigebende Stellung und somit in das Gehäuseinnere des Gehäuses 11 verschwenken, so dass alle beweglichen Teile der Verschlusseinrichtung 10 platzsparend und den Sicherheitsanforderungen entsprechend von den Seitenteilen 4 und 5 und der Oberwand 3 des Gehäuses 11 abgedeckt werden.
Die Verschlusseinrichtung 10 ist gemäß Fig. 2 nach außen gewölbt und deckt somit einen großen äußeren Bereich 8.1 eines Aufnahmetischs 8 der Strahlanlage 1 ab.
Anstelle der in Fig. 2 dargestellten Gegengewichte 15 kann die Verschlusseinrichtung 10 auch über eine Stellvorrichtung, beispielsweise ein Zugseil, verfügen, das über in der Zeichnung nicht dargestellte Führungsrollen geführt wird, so dass die Verschlusseinrichtung aus der Schließstellung in eine Öffnungsstellung gezogen werden kann. Hierzu ist es vorteilhaft, dass die Verschlusseinrichtung gegen die Wirkung einer Feder bzw. einer anderen Stellkraft verschwenkt wird. Hierdurch ist es möglich, dass das Zugseil über die Stellkraft der Feder zurückgezogen werden kann, so dass die Verschlusseinrichtung über die Stellkraft der Feder wieder in ihre Schließstellung gelangt, wenn das gewollt ist. Bei diesem Arbeitsvorgang wird das Zugseil gegen die Wirkung einer Stellvorrichtung bzw. eines Stellmotors so weit nach vorne gezogen, bis die Verschlusseinrichtung ihre in Fig. 1 dargestellte Stellung eingenommen hat.
Die Verschlusseinrichtung 10 ist über die bereits beschriebenen Gelenkzapfen 17 in den Seitenwänden 4 und 5 gelagert. Dem Gelenkzapfen 17 kann eine Rutschkupplung 18 zugeordnet sein, mittels der die Stellkraft der Verschlusseinrichtung variiert werden kann, so dass die Verschlusseinrichtung entweder leichtgängig oder weniger leichtgängig verstellbar ist und somit den unterschiedlichen Arbeitsbedingungen angepasst werden kann.
In Fig. 5 ist die untere Dichtungsanordnung 10.2 der Verschlusseinrichtung 10 dargestellt, die aus Dichtelementen 10.10 und 10.12 besteht, wobei das Dichtelement 10.12 über einen Steg 19.2 mit der Wand 3 verbunden ist, die in der Schließstellung der Verschlusseinrichtung gegen eine Dichtfläche 10.10 der Verschlusseinrichtung 10 zur Anlage kommt. Der Pfeil 19.3 gibt die Schwenkbewegung der Verschlusseinrichtung 10 an.
In Fig. 4 ist die untere Dichtungsanordnung 10.2 veranschaulicht, die aus einer in einer U-Schiene 10.5 aufgenommenen Dichtlippe 10.6 besteht, die in der Schließstellung der Verschlusseinrichtung 10 gegen eine Innenseite 10.3 der Vorderwand 20 des Gehäuses 11 zur Anlage kommt.
Bezugszeichenliste
1
Vorrichtung, Strahlanlage, Injektorstrahlanlage
2
Arbeitsraum
3
Oberwand
4
linke Seitenwand
5
rechte Seitenwand
6
Rückwand
7
Beschickungsöffnung
8
Aufnahmetisch, Gitter
8.1
äußerer Bereich des Aufnahmetischs
8
9
Bodenteil
10
Verschlusseinrichtung
10.1
Vorderwand der Verschlusseinrichtung, oben
10.2
Dichtungsanordnung der Verschlusseinrichtung, unten
10.3
Innenseite
10.4
Dichtlippe
10.5
U-Schiene
10.6
Dichtlippe
10.9
Dichtfläche
10.10
Dichtelement
10.12
Dichtelement
10.15
Wand
11
Gehäuse
12
Seitenteil
13
Seitenteil
14
Außenkontur der Außenwand
10.15
15
Gegengewicht
15.1
Platte
15.2
Platte
15.3
Langlochöffnung und Gewindebohrung
15.4
Außenkontur
16
Verstelleinrichtung
17
Gelenkzapfen
18
Rutschkupplung
19.1
Dichtfläche der Verschlusseinrichtung
10
19.2
Steg
19.3
Pfeil
20
Vorderwand
R2
Schwenkradius von Teil
10

Claims (9)

1. Vorrichtung (1) zum Strahlen und/oder Aufrauhen von Gegenständen, Schildern, Abdeckplatten, Armaturen oder Gegenständen aus Haushalt oder Industrie, mit folgenden Merkmalen:
  • a) die Vorrichtung (1) weist einen Arbeitsraum (2) zur Aufnahme von Gegenständen aus Haushalt oder Industrie auf,
  • b) der Arbeitsraum (2) besteht aus einem Gehäuse (11) mit einer Oberwand (3), zwei Seitenwänden (4, 5), einer Rückwand (6), einem Bodenteil (9) und/oder einem Aufnahmetisch (8) zur Aufnahme von Gegenständen,
  • c) das Gehäuse (11) weist zur Eingabe der Gegenstände eine Beschickungsöffnung (7) auf, die mittels einer Verschlusseinrichtung (10) verschließbar ist,
  • d) die Verschlusseinrichtung (10) ist mit dem Gehäuse (11) mittel- oder unmittelbar schwenkbar verbunden,
  • e) die Verschlusseinrichtung (10) ist mit mindestens einem Teil in das Gehäuseinnere hineinschwenkbar.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusseinrichtung (10) nach außen hin gewölbt ausgebildet ist und in ihrer die Beschickungsöffnung (7) verschließenden Stellung den im Bereich der Beschickungsöffnung (7) liegenden Teil des Aufnahmetischs abdeckt.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusseinrichtung (10) aus einer gewölbten Vorderwand (20) besteht, die mit zwei Seitenteilen (12, 13) verbunden ist, die zumindest teilweise im Gehäuseinneren schwenkbar gelagert sind.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mit Bezug auf die Seitenansicht die Außenkontur (14) der Verschlusseinrichtung (10) innerhalb des Schwenkradius R der Verschlusseinrichtung (10) liegt.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an den Seitenteilen (12, 13) der Verschlusseinrichtung (10) mindestens je ein Gegengewicht (15) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an den Seitenteilen (12, 13) der Verschlusseinrichtung (10) mindestens je ein Gegengewicht (15) angeordnet und/oder eine Verstelleinrichtung (16) angeschlossen ist, wobei ein Teil des Gegengewichts in verschiedene Positionen verstell- und/oder arretierbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstelleinrichtung (16) ein über Umlenkrollen geführtes Zugseil aufweist, mittels dessen die Verschlusseinrichtung (10) in eine Öffnungsstellung und/oder in eine Schließstellung verschwenkbar ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusseinrichtung (10) gegen die Wirkung einer Stellkraft und/oder einer Feder oder das Gegengewicht (15) verstellbar ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusseinrichtung (10) mittels Gelenkzapfen (17) am Gehäuse (11) schwenkbar gelagert ist, denen zumindest eine einstellbare Rutschkupplung (18) zugeordnet ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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WO2005120777A1 (en) * 2004-06-08 2005-12-22 Tony Shane Tan Foldable sandblasting cabinet

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