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DE10215152A1 - Armlehne für Kraftfahrzeugsitze, insbesondere Mittelarmlehne - Google Patents

Armlehne für Kraftfahrzeugsitze, insbesondere Mittelarmlehne

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DE10215152A1
DE10215152A1 DE10215152A DE10215152A DE10215152A1 DE 10215152 A1 DE10215152 A1 DE 10215152A1 DE 10215152 A DE10215152 A DE 10215152A DE 10215152 A DE10215152 A DE 10215152A DE 10215152 A1 DE10215152 A1 DE 10215152A1
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armrest
end part
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Rudolf Eckl
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Bayerische Motoren Werke AG
Grammer AG
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Grammer AG
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Abstract

Eine Armlehne für Kraftfahrzeugsitze, insbesondere eine Mittelarmlehne, welche zwischen einer herabgeschwenkten Betriebsstellung und einer mit der Sitzlehne bündigen Außerbetriebsstellung verschwenkbar ist, weist einen Polsterträger (10) auf, welcher an seinem inneren Ende (bei IE) ein von der Sitzstruktur gehaltenes Schwenklager aufweist. DOLLAR A Ein mechanisch widerstandsfähiger Polsterträger (10) wird dadurch geschaffen, dass der Polsterträger (10) einen sich mit seiner Längsachse (L) zwischen seinem inneren Ende (IE) und seinem äußeren Ende (AE) erstreckenden, aus Kunststoff bestehenden einstückigen Grundkörper (11) bildet, der einen U-förmigen Querschnitt mit zwei Schenkeln (14) und einem letztere (14) miteinander verbindenden Boden (13) bildet. Den beiden Schenkeln (14) ist am inneren Ende (IE) des Grundkörpers (11) jeweils eine Verstärkungszone (17) für das Schwenklager angeformt. Der Grundkörper (11) weist an seinem äußeren Ende (AE) zwischen den beiden Schenkeln (14) eine Querversteifung (15) auf. Auf die Hohlseite des Grundkörpers (11) ist ein Abschlussteil (AP) aufgesetzt und mit seinen beiden Längsrändern mit den Schenkeln (14) des Grundkörpers (11) durch Verschweißung oder Verklebung fest verbunden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Armlehne für Kraftfahrzeugsitze entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Eine solche Armlehne ist in der DE 40 15 872 C1 beschrieben. Die bekannte Armlehne trägt an ihrem dem Schwenklager abgewandten äußeren Ende längsverschieblich an zwei Tragstangen eine Kopfstütze. Wegen dieses relativ weit vom Schwenklager entfernten Lastangriffs verfügt die bekannte Armlehne über einen mechanisch widerstandsfähigen, indessen schweren, aus Rohrabschnitten zusammengefügten Polsterträger.
  • Von der DE 195 05 855 C2 ist eine auf einem Stützfuß angeordnete, als Staufacharmlehne ausgebildete Mittelarmlehne bekannt, deren Armlehnenkörper weitestgehend aus Kunststoff besteht und der zwischen zwei Schwenklagerteile bildenden äußeren Kunststoff-Einzelwandteilen einen aus einem stoffschlüssig zusammenhängenden Kunststoff-Spritzgußteil bestehenden Staufach-Kasten trägt. Der Stauchfach-Kasten besteht aus zwei im Parallelabstand voneinander angeordneten inneren Einzelwandteilen, aus zwei Querwänden sowie aus einem Kastenboden. Jeweils ein inneres Einzelwandteil des Staufachkastens ist mit Rastöffnungen auf Rasthaken des jeweils außen anliegenden äußeren Einzelwandteils unlösbar aufgerastet.
  • Ausgehend von der in der DE 40 15 875 C1 beschriebenen Armlehne der engeren Gattung, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, für eine solche Armlehne einen leichten und dennoch mechanisch widerstandsfähigen Polsterträger zu schaffen, der insbesondere in der Lage ist, an seinem äußeren Ende relativ große Lastmomente aufzunehmen.
  • Gemeinsam mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 wird diese Aufgabe entsprechend der Erfindung mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 dadurch gelöst, dass der Polsterträger einen sich mit seiner Längsachse zwischen seinem inneren Ende und seinem äußeren Ende erstreckenden, aus Kunststoff bestehenden einstückigen Grundkörper bildet, der einen U-förmigen Querschnitt mit zwei Schenkeln und einem letztere miteinander verbindenden Boden bildet, wobei den beiden Schenkeln am inneren Ende des Grundkörpers jeweils eine Verstärkungszone für das Schwenklager angeformt ist, wobei der Grundkörper an seinem äußeren Ende zwischen den beiden Schenkeln eine Querversteifung aufweist, und wobei in die Hohlseite des Grundkörpers ein Abschlussteil eingesetzt oder auf die Hohlseite des Grundkörpers ein Abschlussteil aufgesetzt und das Abschlussteil zumindest mit seinen beiden Längsrändern mit den Schenkeln des Grundkörpers durch Verschweißung oder Verklebung fest verbunden ist.
  • Mit der Erfindung wurde ein einstückiger Grundkörper U-förmigen Querschnitts geschaffen, dessen Einzelteile, nämlich die beiden Schenkel, der Boden und die Querversteifung, am äußeren Ende des Grundkörpers ein stoffschlüssig zusammenhängendes Kunststoffgussteil, insbesondere ein Kunststoffspritzgussteil bilden. Dieses besitzt eine im wesentlichen kastenförmige Grundform, ähnlich dem Staufachkasten gemäß der DE 195 06 855 C2.
  • Entsprechend der Erfindung treten indes besonders wesentliche Merkmal hinzu, wonach nämlich in die Hohlseite des Grundkörpers ein Abschlussteil eingesetzt oder auf die Hohlseite des Grundkörpers ein Abschlussteil aufgesetzt ist und das Abschlussteil zumindest mit seinen beiden Längsrändern mit den Schenkeln des Grundkörpers durch Verschweißung oder Verklebung fest verbunden ist.
  • Im Unterschied zu einer Rastfügung zwischen zwei Bauteilen, bei welcher die ineinandergreifenden Rastelemente praktisch einzelne Gelenkstellen bilden, stellt eine Schweißfügung oder eine Klebefügung wegen des dort vorhandenen Stoffschlusses oder des dort bei Klebefügung nahezu vorhandenen Stoffschlusses eine wesentlich festere Verbindung als eine Rastfügung dar.
  • Insgesamt gesehen, gestattet der erfindungsgemäße Grundkörper gemeinsam mit dem ihm fest angefügten Abschlussteil eine im Vergleich zum Polsterträger gemäß der DE 40 15 842 C1 leichten Polsterträger, welcher jedoch trotz seines geringen Gewichts in hohem Maße mechanisch widerstandsfähig ist und insbesondere die Möglichkeit einer großen Lastaufnahme an seinem vom Schwenklager entfernten äußeren Ende bietet, was gerade in Kombination mit einer Kopfstütze oder einem vergleichbaren Ausstattungsteil günstig ist.
  • Weitere Erfindungsmerkmale ergeben sich aus zusätzlichen Unteransprüchen.
  • In den Zeichnungen ist ein Ausführungsbeispiel entsprechend der Erfindung näher dargestellt, es zeigt,
  • Fig. 1 eine schematische Seitenansicht eines Polsterträgers einer Armlehne,
  • Fig. 2 eine Draufsicht auf den Polsterträger etwa entsprechend der in Fig. 1 mit II bezeichneten Blickrichtung und
  • Fig. 3 eine mehr konkreter dargestellte Schnittansicht etwa entsprechend der in Fig. 2 mit III-III bezeichneten Schnittlinie, wobei der Halbschnitt links in Fig. 3 dem in Fig. 2 schematisch dargestellten Ausführungsbeispiel und der rechte Halbschnitt in Fig. 3 einer abgewandelten Ausführungsform entspricht.
  • Der in den Zeichnungen dargestellte Polsterträger 10 für eine Armlehne besteht aus einem Grundkörper 11 und aus einem Halterungsbereich 12 für mindestens ein zusätzliches Ausstattungsteil. Grundkörper 11 und Halterungsbereich 12 bilden ein einheitliches bzw. einstückiges Kunststoffspritzgussteil, bei welchem alle Bereiche stoffschlüssig aneinander angeformt sind.
  • Der Grundkörper 11 weist einen etwa U-förmigen Querschnitt auf und besitzt einen Boden 13, zwei im Parallelabstand voneinander angeordnete Schenkel 14, zwei Querversteifungen 15, 16 sowie zwei am inneren Ende IE des Grundkörpers 11 angeformte Verstärkungszonen 17, welche der Aufnahme von Schwenklagerbolzen dienen oder ggf. selbst Schwenklagerbolzen bilden können.
  • Entsprechend Fig. 2 und entsprechend dem linken Halbschnitt gemäß Fig. 3 ist auf die Hohlseite des Grundkörpers 11 ein Abschlussteil AP aufgesetzt. Entsprechend dem rechten Halbschnitt gemäß Fig. 3 ist ein Abschlussteil AW in die Hohlseite des Grundkörpers 11 eingesetzt.
  • Das Abschlussteil AP bildet einen die Hohlseite des Grundkörpers 11 überspannenden, im wesentlichen plattenartigen Bereich P. Das Abschlussteil AP weist an seinen Randzonen nach oben gerichtete Haltestege 18, 19, 20 zur Befestigung von Polsterteilen und deren Polsterbezüge auf.
  • Das Abschlussteil AW entsprechend dem rechten Halbschnitt in Fig. 3 weist einen in die Hohlseite des Grundkörpers 11 eingreifenden etwa wannenartigen Bereich W auf. Dem Abschlussteil AW kann ein nicht dargestellter Klapp- oder Schiebedeckel zugeordnet sein, welcher den Haltestegen 18, 19, 20 ähnliche Polster-Befestigungsstrukturen besitzt. Der wannenartige Bereich W kann als Utensilienbehälter dienen und im übrigen mit Versteifungsrippen 33 versehen sein.
  • Beide Abschlussteile AP, AW weisen an ihren Längsrändern die freien Stirnränder 21 der beiden Schenkel 14 übergreifende U-nutförmige Flansche 22 auf.
  • Diese U-nutförmigen Flansche 22 des Abschlussteils AP bzw. des Abschlussteils AW sind mit den freien Stirnrändern 21 der Schenkel 14 und die Querränder 34 der Abschlussteile AP, AW mit den freien Stirnrändern 35 der Querversteifungen 15, 16 des Grundkörpers 11 in nicht dargestellter Weise verklebt oder in nicht dargestellter Weise verschweißt, insbesondere ultraschall- oder hochfrequenzverschweißt.
  • Auf diese Weise ergibt sich ein fester Verbund, im Falle der Verschweißung ein fester formschlüssiger Verbund zwischen dem Abschlussteil AP, AW und dem Grundkörper 11. Hierdurch entsteht in jedem Falle, auch im Falle der Klebefügung, ein als Hohlträger ausgebildeter Grundkörper 11 mit einem großen Biegewiderstandsmoment entlang der Längsachse L, welcher darüber hinaus äußerst verwindungssteif ist.
  • Der jeweils mittlere Bereich eines Abschlussteils AP, AW stützt sich mit seiner Stützfläche 23 eines Stützfußes 24 auf der Innenfläche 25 des Bodens 13 des Grundkörpers 11 ab. Es genügt eine druckfeste Abstützung. Es ist aber auch möglich, die jeweilige Stützfläche 23 mit der Innenfläche 25 des Bodens 13 zu verkleben oder zu verschweißen.
  • Das äußere Ende des Grundkörpers ist mit AE bezeichnet. Das Halterungsteil 12 ist an das äußere Ende AE des Grundkörpers 11 angeformt.
  • In der Verlängerung des Bodens 13 des Grundkörpers 11 bildet der Halterungsbereich 12 einen Aufnahmebereich 26 für einen nur gestrichelt angedeuteten Kopfstützeneinsatz 27.
  • An seiner dem Boden 13 des Grundkörpers 11 im wesentlichen abgewandten Seite bildet der Halterungsbereich 12 Becheraufnahmen 28, von denen eine in Fig. 1 gestrichelt eingezeichnet ist und einen Boden 29 aufweist. Anhand von Fig. 1 ist vorstellbar, dass die Außenflächen 30 der Böden 29 der Becheraufnahmen 28 Anlageflächen für die Innenfläche 31 des Kopfstützeneinsatzes 27 bilden.
  • Zur Gewichtsreduzierung weisen der Boden 13, die Schenkel 14 und das Abschlussteil AP kreisförmige Aussparungen 32 auf, welche zwecks Zeichnungsvereinfachung nur auf Flächenteilen dargestellt sind.

Claims (14)

1. Armlehne für Kraftfahrzeugsitze, insbesondere Mittelarmlehne, welche zwischen einer herabgeschwenkten Betriebsstellung und einer mit der Sitzlehne bündigen Außerbetriebsstellung verschwenkbar ist, und mit einem Polsterträger (10), der an seinem inneren Ende (bei IE) ein von der Sitzstruktur gehaltenes Schwenklager aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Polsterträger (10) einen sich mit seiner Längsachse (L) zwischen seinem inneren Ende (IE) und seinem äußeren Ende (AE) erstreckenden, aus Kunststoff bestehenden einstückigen Grundkörper (11) bildet, der einen U- förmigen Querschnitt mit zwei Schenkeln (14) und einem letztere (14) miteinander verbindenden Boden (13) bildet, wobei den beiden Schenkeln (14) am inneren Ende (IE) des Grundkörpers (11) jeweils eine Verstärkungszone (17) für das Schwenklager angeformt ist, wobei der Grundkörper (11) an seinem äußeren Ende (AE) zwischen den beiden Schenkeln (14) eine Querversteifung (15) aufweist, und wobei in die Hohlseite des Grundkörpers (11) ein Abschlussteil (AW) eingesetzt oder auf die Hohlseite des Grundkörpers (11) ein Abschlussteil (AP) aufgesetzt und das Abschlussteil (AW, AP) zumindest mit seinen beiden Längsrändern (22) mit den Schenkeln (14) des Grundkörpers (11) durch Verschweißung oder Verklebung fest verbunden ist.
2. Armlehne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (11) an seinem inneren Ende (IE) zwischen den beiden Schenkeln (14) ebenfalls eine stoffschlüssig angeformte Querversteifung (16) aufweist, welche benachbart der Verstärkungszone (17) für das Schwenklager angeordnet oder von der Verstärkungszone (17) für das Schwenklager selbst gebildet ist.
3. Armlehne nach Anspruch 1 oder nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschlussteil (AW, AP) zur Bildung einer Schweiß- oder Klebefuge formschlüssig in die Hohlseite des Grundkörpers (11) eingesetzt oder formschlüssig auf die Hohlseite des Grundkörpers (11) aufgesetzt ist.
4. Armlehne nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschlussteil (AW, AP) zur Bildung einer Schweiß- oder Klebefuge an seinen beiden Längsrändern (22) und/oder an seinen beiden Querrändern Formschluss-Anlageflächen für den Grundkörper (11) aufweist.
5. Armlehne nach Anspruch 3 oder nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Längsränder des Abschlussteils (AW, AP) die freien Stirnränder (21) der beiden Schenkel (14) des Grundkörpers (11) jeweils mit einem U-nutförmigen Flansch (22) übergreifen.
6. Armlehne nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschlussteil (AP) die Hohlseite des Grundkörpers (11) mit einem im wesentlichen ebenen plattenartigen Bereich (P) überspannt.
7. Armlehne nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschlussteil (AW) einen in die Hohlseite des Grundkörpers (11) eingreifenden etwa wannenartigen Bereich (W) bildet.
8. Armlehne nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich der mittlere Bereich des Abschlussteils (AW, AP) mit mindestens einer Stützfläche (23) auf der Innenfläche (25) des Bodens (13) des Grundkörpers (11) abstützt.
9. Armlehne nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass an das äußere Ende (AE) des Grundkörpers (11) ein Halterungsbereich (12) für mindestens ein zusätzliches Ausstattungsteil (27, 28) angeformt ist.
10. Armlehne nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterungsbereich (12) in der Verlängerung des Bodens (13) des Grundkörpers (11) einen Aufnahmebereich (26) für einen Kopfstützeneinsatz (27) bildet.
11. Armlehne nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterungsbereich (12) an seiner dem Boden (13) des Grundkörpers (11) abgewandten Seite Becheraufnahmen (28) bildet.
12. Armlehne nach Anspruch 10 oder nach Anspruch 11, dadurch ekennzeichnet, dass die Außenflächen (30) der Böden (29) der Becheraufnahmen (28) Anlageflächen für die Innenfläche (31) des Kopfstützeneinsatzes (27) bilden.
13. Armlehne nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterungsbereich (12) zugleich die Querversteifung zwischen den beiden Schenkeln (14) am äußeren Ende (AE) des Grundkörpers (11) bildet.
14. Armlehne nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (13) und/oder die Schenkel (14) und/oder das Abschlussteil (AW, AP) mit Aussparungen oder Durchbrechungen, insbesondere mit kreisförmigen Aussparungen (32) und Durchbrechungen versehen sind.
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