DE10215848A1 - Verfahren zum Austausch nutzer und/oder gerätespezifischer Daten zwischen nutzerseitigen Einrichtungen und einem Diensteanbieter - Google Patents
Verfahren zum Austausch nutzer und/oder gerätespezifischer Daten zwischen nutzerseitigen Einrichtungen und einem DiensteanbieterInfo
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Abstract
Zum Austausch nutzer- und/oder gerätespezifischer Daten zwischen einem Nutzer (1) und einem Diensteanbieter (2) ist ein erstes Datenfeld vorgesehen für eine Kennung, ob nutzer- und/oder gerätespezifische Daten zur Verfügung gestellt werden oder nicht. In mindestens einem weiteren Datenfeld sind nutzer- und/oder gerätespezifische Daten vorgesehen, wenn im ersten Datenfeld eine Kennung enthalten ist, dass nutzer- und/oder gerätespezifische Daten zur Verfügung gestellt werden.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Austausch nutzer- und/oder gerätespezifischer Daten zwischen nutzerseitigen Einrichtungen und einem Diensteanbieter unter Verwendung eines Übertragungsprotokolls.
- Bekannt sind Verfahren und Protokolle, nach denen nutzer- oder gerätespezifische Daten von einem Nutzer eines Endgeräts an den Server eines Diensteanbieters geschickt werden können. Gerätespezifische Daten können beispielsweise der Gerätetyp, der Gerätehersteller, die Seriennummer, die Speichergröße, etc. sein. Ein Verfahren zum Austausch solcher Daten wurde bereits in der P 101 05 897.7 für das Anfordern nutzer- und gerätespezifischer Navigationsinformationen vorgeschlagen.
- Mit den Maßnahmen der Erfindung wird im Übertragungsprotokoll ein erstes Datenfeld vorgesehen für eine Kennung, ob nutzer- und/oder gerätespezifische Daten zur Verfügung gestellt werden oder nicht. Mindestens ein weiteres Datenfeld ist für nutzer- und/oder gerätespezifische Daten vorgesehen. Die vorliegende Erfindung erweitert vorhandene Verfahren bzw. die diesen zugrunde liegenden Protokolle um die Möglichkeit, dass ein Endgerät oder Nutzer sich gegenüber einem Diensteanbieter als anonym, als Nutzer und/oder Endgerät einer bestimmten Gruppe oder als ein nur einmal eindeutig existierender Nutzer und/oder existierendes Endgerät ausgeben kann. Bei bekannten Verfahren fehlt die Möglichkeit, den Austausch von gerätespezifischen Informationen optimal anzubieten, das heißt eine Information bereitzustellen, über die mitgeteilt werden kann, ob und unter welchen Bedingungen diese Daten vom Endgerät mitgeliefert werden. Diese Option bietet dem Nutzer bzw. seinem Endgerät die Möglichkeit, sich gegenüber dem Server als anonym zu verhalten oder durch Übertragung eine eindeutige Geräte- oder Nutzerbeschreibung sich zu erkennen zu geben.
- Bei einer Anfrage eines Nutzer bzw. eines Endgerätes an einen Diensteanbieter wird das erste Datenfeld mit einer Kennung belegt, mit der Information ob nutzer- und/oder gerätespezifische Daten vom Endgerät zur Verfügung gestellt werden. In einem weiteren Datenfeld werden dann nutzer- und/oder gerätespezifische Daten mitgeliefert, wenn die erste Kennung einen solchen Hinweis gibt.
- Da diese Information im ersten Datenfeld nur zwei Zustände erfordert, reicht aus technischer Sicht bereits ein Bit aus, um diese Information zu übertragen. Eine 0 könnte dann z. B. bedeuten, dass das Endgerät keine Kennung mitliefert, also anonym gegenüber dem Diensteanbieter auftritt, eine 1 bedeutet dann, dass in dem weiteren Datenfeld eine Geräte- und/oder Nutzerbeschreibung mitgeliefert wird. Aus dieser Beschreibung geht dann hervor, in wie weit sich der Benutzer und/oder das Endgerät zu erkennen gibt.
- Wird in der Information des ersten Datenfeldes mitgeteilt, dass eine nutzer- und/oder gerätespezifische Information folgt, also 1 kann in dem weiteren Datenfeld die nutzer- und/oder gerätespezifische Information weiter spezifiziert werden.
- Vorteilhaft für den Nutzer und/oder das Endgerät ist, dass der Nutzer und/oder das Endgerät gegenüber dem Diensteanbieter anonym, als Gruppenmitglied oder als Individuum auftreten kann.
- Tritt der Nutzer und/oder das Endgerät anonym auf, kann der Diensteanbieter keine Rückschlüsse auf den Nutzer und/oder das Endgerät ziehen. Der Endgerätenutzer und/oder der Endgeräte-Hersteller ist somit vor Datenmissbrauch geschützt.
- Tritt der Nutzer und/oder das Endgerät gegenüber dem Diensteanbieter als Mitglied einer Gruppe, z. B. LKW-Fahrer, Fiat-Endgerät, . . ., auf, ist der Diensteanbieter jetzt in der Lage eine auf die Gruppe zurechtgeschnittene Dienstleistung zu erbringen. Diese Dienstleistung kann vorteilhaft bereits zuvor zwischen Diensteanbieter und der Gruppe, z. B. alle Fiat-Fahrzeuge, abgesprochen sein, so dass ein spezieller Dienst nur für diese Gruppe bereitgestellt werden kann.
- Tritt der Nutzer und/oder das Endgerät gegenüber dem Diensteanbieter als Individuum auf, so kann der Diensteanbieter eine auf das Individuum zurechtgeschnittene Dienstleistung erbringen. Diese Dienstleistung kann wiederum vorteilhafter Weise bereits zuvor generell zwischen Diensteanbieter und Nutzer und/oder Endgerät abgesprochen sein.
- Vorteilhaft für den Diensteanbieter ist, dass er abhängig vom Auftreten des Nutzers und/oder des Endgerätes nach unterschiedlichen Gebührenmodellen abrechnen kann. Eine anonyme Anfrage kann beispielweise mit höheren Kosten beaufschlagt werden als eine Anfrage eines Gruppenmitgliedes oder eines Individuums.
- Darüber hinaus ist folgende weitere Funktion möglich:
Sendet das Endgerät eine Anfrage (Request for Service) an den Diensteanbieter, wobei das Endgerät die Übermittlung von gerätespezifischen Informationen und Daten nicht vorsieht, so erhält der Diensteanbieter die Möglichkeit, in seiner Antwort (Reply) den Dienst zu verweigern. Diese Information wird durch ein spezielles Informationsfeld codiert, so dass das Endgerät explizit die Diensteverweigerung mangels Verfügbarkeit von gerätespezifischen Informationen und Daten interpretieren kann. - Vorteil dieses Verfahrens ist, dass der Diensteanbieter seinen kommerziellen Verpflichtungen nachkommen und einem möglicherweise entsprechenden Verweigerungsrecht nachkommen kann. Vorteil ist weiterhin, dass das Endgerät dem Nutzer den Grund der Nichtverfügbarkeit des Dienstes eindeutig signalisieren kann, so dass unerwünschte Beschwerden beim Gerätehersteller oder Diensteanbieter vermieden werden. Vorteil ist weiterhin, dass der Nutzer aufgrund der eindeutigen Information eine Veränderung von Geräte- Einstellungen über die Bedieneinheit vornehmen kann.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nun anhand der Zeichnung erläutert.
- Fig. 1 zeigt den Datentausch zwischen Nutzer bzw. seinem Endgerät und einem Diensteanbieter.
- Fig. 1 zeigt eine Möglichkeit auf, wie ein Endgerät 1 mit einem Diensteabieter (Server) 2 Informationen zur Identifizierung austauscht. Die Anfrage (Request for Service) 3 beinhaltet dabei zumindest das erfindungsgemäße erste Datenfeld/Bitfeld. Wird dieses erste Datenfeld mit der Information gefüllt, dass keine weitere Identifikation erfolgt, so kann der Diensteanbieter 2 nicht feststellen, mit welchem Endgerät oder Nutzer 1 er kommuniziert. Wird die Information in der Anfrage geschickt, dass weitere Identifikations-Informationen folgen, interpretiert der Diensteanbieter 2 diese weiteren Informationen, die beliebiger Art sein können, und kann der Nutzer 1 und/oder das Endgerät zumindest eine Gruppe zuordnen. Wie nachfolgende Tabelle zeigt, nimmt das erste Datenfeld den Wert 0 an, wenn eine anonyme Anfrage vorgesehen ist, bzw. eine Nutzer- oder Endgerätekennung nicht vorhanden ist, und den Wert 0, wenn eine Nutzer- oder Endgerätekennung vorgesehen ist.
- Optional wird erfindungsgemäß ein weiteres Datenfeld/Bitfeld vorgeschlagen, aus dem eine weitere Spezifizierung der Identifikations-Information hervorgeht. Dieses Datenfeld/Bitfeld kann nur dann folgen, bzw. ist nur dann belegt, wenn zuvor eine 1 im ersten Datenfeld enthalten ist, also gesagt wurde, dass nutzer- und/oder gerätespezifische Informationen gesendet werden sollen.
- Das weitere Datenfeld beinhaltet mindestens eine der folgenden Informationen:
- - Gerätehersteller-Information wird gesendet (0 nein, 1 ja)
- - Gruppenzugehörigkeits-Information wird gesendet (0 nein, 1 ja)
- - Geräte-Seriennummer wird gesendet, (0 nein, 1 ja)
- - Nutzer-Identifikation wird gesendet (0 nein, 1 ja)
- Diese Vereinbarungen sind auch aus nachfolgenden Tabellen zu erkennen.
- Die eigentlichen Informationen werden dann, nach bekannten Verfahren, bei Bedarf in weiteren Feldern, eventuell Feldern freier Länge, übertragen.
- Bei einer Verweigerung von Diensten wegen fehlender Identifizierung kann der Nutzer in einer weiteren Anfrage 3 diese Daten übertragen, bzw. seine Bereitschaft zur Übertragung zu erkennen geben.
- Nachfolgend werden einige konkrete Ausführungsbeispiele vorgestellt.
- Ein Nutzer 1 ist im Besitz eines Offboard- Navigationsgerätes, welches in seinem Fahrzeug eingebaut ist. Mit diesem Gerät möchte er nun von Hildesheim nach Braunschweig geführt werden. Dazu gibt er die Zieladresse ein und bestätigt dann durch Knopfdruck die notwendige Routenanfrage zu einem Diensteanbieter 2. Der Nutzer 1 hat das Offboard-Navigationsgerät zuvor so eingestellt, dass es keine Identifikation-Kennung an den Diensteanbieter 2 übertragen, sich also anonym verhalten soll.
- Die Anfrage 3 mit der erfindungsgemäßen Information, 0 im ersten Datenfeld, wird an den Diensteanbieter übertragen. Da dieser jetzt nicht wissen kann, welcher Nutzer die Anfrage gestellt hat, berechnet er seinen Dienst mit dem Preis von EUR 1,99 für diese Routenanfrage. Nachdem er die Routeninformation zusammengestellt hat, schickt er den Dienst als Reply 4 (Fig. 1) zurück an den Nutzer 1, der nun mit der Zielführung beginnen kann.
- Ein Nutzer ist im Besitz eines Offboard-Navigationsgerätes, welches in seinem Fahrzeug z. B. der Marke Opel, Typ Astra, eingebaut ist. Mit diesem Gerät möchte er nun von Hildesheim nach Braunschweig geführt werden. Dazu gibt er die Zieladresse ein und bestätigt dann durch Knopfdruck die notwendige Routenanfrage zu dem Diensteanbieter 2. Das Offboard-Navigationsgerät wurde zuvor werkseitig so eingestellt, dass es eine Identifikations-Kennung, 1 nach vorgenannter Tabelle, die Gerätehersteller-Information, z. B. Blaupunkt, die Gruppenzugehörigkeit, z. B. Opel Astra, aber keine Geräte-Seriennummer an den Diensteanbieter übertragt (1 1 0 nach vorgenannten Tabellen).
- Die Anfrage mit der erfindungsgemäßen Information wird an den Diensteanbieter 2 übertragen. Da dieser jetzt den Gerätehersteller, z. B. Blaupunkt, und die Gruppenzugehörigkeit, z. B. Opel Astra, kennt, erstellt er nun einen Routing-Dienst, der genau auf dieses Profil zurechtgeschnitten wird. Da der Markenhersteller Opel beispielsweise einen besonderen Vertrag mit dem Diensteanbieter abgeschlossen hat, berechnet der Diensteanbieter für diese Routenanfrage nun einen Preis von EUR 0,49. Nachdem er die Routeninformationen zusammengestellt hat, schickt er den Dienst als Reply 4 zurück an den Nutzer 1, der nun mit der Zielführung beginnen kann.
- Bisher wurde die Erfindung anhand eines Navigationsgerätes zur Bereitstellung von Routendaten beschrieben. Sie ist natürlich nicht auf diese Anwendung beschränkt. Beispielsweise ist ihr Einsatz in sonstigen Telematik- Einrichtungen möglich mit mindestens einem Server und mindestens einem Endgerät. Vorteilhafterweise ist die Telematik-Einrichtung dazu eingerichtet, über Mobil- Funkkanäle zu kommunizieren.
Claims (10)
1. Verfahren zum Austausch nutzer- und/oder
gerätespezifischer Daten zwischen nutzerseitigen
Einrichtungen (1) und einem Diensteanbieter (2) mit
folgenden Merkmalen:
- einem ersten Datenfeld für eine Kennung, ob nutzer-
und/oder gerätespezifische Daten zur Verfügung gestellt
werden oder nicht,
- mindestens einem weiteren Datenfeld für nutzer- und/oder
gerätespezifische Daten, wenn im ersten Datenfeld eine
Kennung enthalten ist, dass nutzer- und/oder
gerätespezifische Daten zur Verfügung gestellt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
das mindestens eine weitere Datenfeld mindestens eine der
folgenden Informationen bereitstellt:
- eine Gerätehersteller-Information,
- eine Gruppenzugehörigkeits-Information,
- eine Geräte-Seriennummer,
- eine Nutzer-Identifikation.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass bei einer Anfrage eines Nutzers (1) bei dem
Diensteanbieter (2) das erste Datenfeld mit einer Kennung
belegt wird und dass das zweite Datenfeld ebenfalls mit
Daten belegt wird, wenn die Kennung im ersten Datenfeld
dergestalt ist, dass nutzer- und/gerätespezifische Daten
von diesem Nutzer (1) zur Verfügung gestellt werden.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, dass bei einer Anfrage des Nutzers (1)
und Bereitstellung einer Gruppenzugehörigkeits-
Information der Diensteanbieter (2) eine speziell auf
eine Gruppe zurechtgeschnittene Dienstleistung erbringt,
wobei diese Dienstleistung zwischen Diensteanbieter (2)
und der Gruppe zuvor vereinbart wurde.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass in Abhängigkeit davon, ob ein Nutzer
anonym bleiben will, das heißt in einer Anfrage an den
Diensteanbieter (2) keine Kennung überträgt, dass er
nutzer- und/oder gerätespezifische Daten bereitstellt,
oder sich als Individuum oder zu einer Gruppe zugehörig
identifiziert, eine unterschiedliche Gebührenabrechnung
für in Anspruch genommene Dienste des Diensteanbieters
(2) vorgenommen wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass der Diensteanbieter (2) einem Nutzer
(1), der keine nutzer- und/oder gerätespezifischen Daten
zur Verfügung stellt, in einem zusätzlichen Datenfeld in
seiner Antwort auf die Nutzeranfrage mitteilt, ob er
einem solchen Nutzer die Inanspruchnahme von Diensten
verweigert oder diese nur zu höheren Kosten anbietet.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass
ein Nutzer (1) als Reaktion auf die Verweigerung zur
Inanspruchnahme von Diensten eines Diensteanbieters (2)
in einer weiteren Anfrage an den Diensteanbieter (2) das
erste und das weitere Datenfeld mit Daten belegt und
nutzer- und/oder gerätespezifische Daten zur Verfügung
stellt, um Dienste des Diensteanbieters (2) nutzen zu
können.
8. Verwendung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis
7 für eine Telematik-Einrichtung bestehend aus mindestens
einem Server und mindestens einem Endgerät.
9. Verwendung des Verfahrens nach Anspruch 8 für eine
Telematik-Einrichtung, die eingerichtet ist, über Mobil-
Funkkanäle zu kommunizieren.
10. Verwendung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 8 oder
9 für die Bereitstellung von Routendaten für ein
Navigationsgerät.
Priority Applications (2)
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|---|---|---|---|
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Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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