DE10215691A1 - Drehfallenverschluss - Google Patents
DrehfallenverschlussInfo
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft einen Drehfallenverschluss mit einem von einer gabelförmigen Drehfalle einfangbaren Schließkloben, -Bolzen, -Bügel oder dergleichen, welche Drehfalle in einer Geschlossenstellung von einer Sperrklinke gehalten ist und von einer das Einfangen des Schließklobens oder dergleichen erlaubenden Offenstellung vom Schließkloben in die Geschlossenstellung mitgeschleppt wird, wobei in der Endphase des Mitschleppens ein gehäuseseitiger elastischer Puffer bis in eine Überlaststellung derart zusammen gedrückt wird, dass die Drehfalle in der Geschlossenstellung durch die Rückstellkraft des Puffers klapperfrei gegen die Sperrklinke beaufschlagt ist.
- Ein Drehfallenverschluss der in Rede stehenden Art ist bekannt aus der DE 195 05 779 A1, wobei mittels des gehäuseseitigen elastischen Puffers die Drehverlagerung der Drehfalle sowohl in der Geschlossenstellung als auch in der Offenstellung begrenzt wird. Der Puffer ist als gummielastisches Pufferelement ausgebildet. Das bedeutet, dass eine nicht unerhebliche Temperaturempfindlichkeit vorliegt. So kann das Pufferelement in der Winterzeit durch Kälte verhärten, was der Klapperfreiheit entgegenwirkt. Ebenfalls können Probleme bei großer Wärmeeinwirkung im Sommer auftreten.
- Ferner ist es aus der DE 38 25 594 C2 bekannt, der Drehfalle ein blattfederartiges Pufferelement zuzuordnen, welches mit einem Wölbungsabschnitt in das Gabelmaul der Drehfalle hineinragt und eine Klemmwirkung auf das Gegenschließteil bzw. Schließkloben ausübt. Nachteilig an dieser Ausgestaltung ist die Tatsache, dass sich die Stellung des Puffers beim Drehen der Drehfalle von der Offenstellung in die Geschlossenstellung ändert und damit auch die Wirkung der Blattfeder bzw. des elastischen Puffers.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen Drehfallenverschluss bei einfachem Aufbau so auszugestalten, dass unabhängig von Temperaturschwankungen stets die Klapperfreiheit gewährleistet ist, und zwar bei stets zuverlässig wirkendem Puffer.
- Diese Aufgabe ist zunächst und im Wesentlichen bei einem Drehfallenverschluss mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst, wobei darauf abgestellt ist, dass das elastische Element des Puffers eine Stahlfeder ist und der Puffer auf den Schließkloben wirkt.
- Die Gegenstände der weiteren Ansprüche sind nachstehend in Bezug zu dem Gegenstand des Anspruches 1 erläutert, können aber auch in ihrer unabhängigen Formulierung von Bedeutung sein.
- Zufolge derartiger Ausgestaltung ist ein Drehfallenverschluss der in Rede stehenden Art von erhöhtem Gebrauchswert bei hoher Funktionssicherheit angegeben. Das elastische Element des Puffers ist nun eine Stahlfeder und wird beim Schließen des Drehfallenverschlusses von dem Schließkloben beaufschlagt. Temperaturschwankungen beeinträchtigen nicht die Wirkung des Puffers. Es wird daher in der Geschlossenstellung stets die erforderliche Kraft auf den Schließkloben ausgeübt, so dass auch über lange Gebrauchszeiten stets eine Klapperfreiheit gegeben ist. Insbesondere eignet sich der Drehfallenverschluss für umklappbare Rückenlehnen von Personenkraftfahrzeug-Rücksitzen. Der an sich bewährte Aufbau eines Drehfallenverschlusses kann beibehalten werden. Zusätzlich ist ausschließlich die Stahlfeder unterzubringen, auf welche der Schließkloben unmittelbar beim Schließen des Verschlusses einwirkt. Dabei gestattet die Stahlfeder, dass der Schließkloben in eine Überhubstellung treten kann, jedoch durch die Rückstellkraft des Puffers sich wieder in die vorschriftsmäßige Position zurückverlagert. Auch bringt der Puffer nur eine geringfügige, unwesentliche Gewichtserhöhung. Eine Variante zeichnet sich dadurch aus, dass die Stahlfeder von einer Blattfeder ausgebildet ist. Dieselbe ist lediglich in die entsprechende Form zu biegen und so anzuordnen, dass sie beim Schließen des Verschlusses in den Weg des Schließklobens hineinragt. Zur Festlegung der Blattfeder am Verschlussgehäuse sitzt diese an zwei Befestigungszapfen, deren Verbindungslinie mittig zur Bewegungsbahn des Schließklobens liegt. Eine Doppelfunktion unter Reduzierung von Bauteilen resultiert aus dem Sachverhalt, dass die Befestigungszapfen die Drehlagerzapfen von Sperrklinke und Drehfalle sind. Die Festlegung der Blattfeder erfolgt an diesen Befestigungszapfen in der Weise, dass die Blattfeder um die Zapfen gewunden ist. Zur Erzielung einer raumsparenden Bauform und einer Ineinanderschachtelung besitzt die Blattfeder eine in Schließkloben-Eintrittsrichtung weisende Ausbuchtung. Diese ist so beschaffen, dass sie die Überhubstellung des Schließklobens gestattet. Weiterhin ist hervorzuheben, dass die Blattfeder vom pilzförmigen Kopf des Schließklobens beaufschlagt wird. Gegebenenfalls wäre es auch möglich, die Blattfeder in einer solchen Formgebung zu erstellen, dass der jenseits des pilzförmigen Kopfes verlaufende Bereich des Schließklobens die Blattfeder beaufschlagt. Sodann ist die Maßnahme getroffen, dass die Blattfeder eine Doppel-S-Form hat. Eine Abwandlung ist dabei dahingehend möglich, eine ineinandergeschachtelte S-Form vorzusehen. Diese Ausgestaltung lässt eine raumsparende Ausbildung der Blattfeder zu. Im Detail ist dabei so vorgegangen, dass die S-förmige Blattfeder an ihren voneinander weg weisenden Schenkeln beaufschlagt ist. Aufgrund dessen ist eine parallele Verlagerung der S-förmigen Blattfederabschnitte gewährleistet. Um die Blattfeder günstig dem Drehfallenverschluss zuzuordnen, findet die Blattfeder in einem Aufnahme- Führungskasten teilweise Unterbringung. Einhergehend mit einer Verlagerung des Führungskastens findet eine Komprimierung bzw. Entladung der Blattfeder statt. Diese in dem Aufnahmekasten befindliche Blattfeder zeichnet sich durch eine symmetrische Gestalt der beiden S-Abschnitte aus. Letztere sind dabei ineinandergeschachtelt. Diese Ausgestaltung lässt es im Übrigen zu, die als spaltoffener Ring gestaltete Blattfeder aus einem Stück zu biegen. Weiterhin ist eine weitere Ausgestaltung dadurch gekennzeichnet, dass die Stahlfeder eine Schraubendruckfeder ist, die zwischen einem C-förmigen Gehäuse- Profilabschnitt und einem im Profilabschnitt formschlüssig gefassten und geführten Druckstück eingespannt ist. Die Beaufschlagung der Stahlfeder bzw. der Schraubendruckfeder erfolgt dabei unter Zwischenschaltung des Druckstückes. Auch hier ist das betreffende Pufferelement eine Stahlfeder, so dass erhebliche Temperaturschwankungen stets kompensiert werden und damit ein klapperfreier Sitz gewährleistet ist. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass die Stahlfeder als Blattfederpaket ausgebildet ist, welches von einem doppel-Tförmigen Haltestück, welches vom Schließkloben beaufschlagt wird, gehalten ist. Durch entsprechende Anzahl von Einzelblattfedern lässt sich die Federhärte des Blattfederpaketes in einfacher Weise variieren, und zwar in Anlehnung an die gewünschten Erfordernisse. Ein Zentriereffekt wird dadurch realisiert, eine vom Haltestück ausgebildete Aufnahmemulde für den Schließkloben vorzusehen. Möglich ist es auch, die Blattfeder in eine Hutform zu bringen mit hutmittig der Krempe gegenüberliegend angeordnetem Druckstück für den Schließkloben. Das bedeutet, dass die Hutkappe Träger des Druckstückes ist und bei Beaufschlagung bspw. beim Schließen des Verschlusses in der Endphase beaufschlagt wird und dabei das Verfahren in die Überhubstellung erlaubt. Im Detail ist die Hutform-Blattfeder mit einer krempenseitig nach innen weisenden Ausbauchung ausgestattet welche von einem Fortsatz des Druckstückes nach Überwinden einer ersten Wegstrecke beaufschlagbar ist. Übersteigt die Schließkraft einen vorgegebenen Wert, kann zusätzlich zur Erzielung einer höheren Federbelastung noch die Ausbauchung dienen. Gegebenenfalls ist es auch möglich, den Puffer bzw. die Blattfeder so zu gestalten, dass sie unmittelbar vom Schließkloben beaufschlagt wird. Es liegt dann eine druckstückfreie Beaufschlagung der Blattfeder vor. Ferner ist eine weitere Variante noch dadurch gekennzeichnet, dass die Stahlfeder die beiden Befestigungszapfen mit gemeinsamen Windungen umschließt, wobei alle zwischen den Befestigungszapfen sich erstreckenden Windungsabschnitte vom Schließkloben gegebenenfalls unter Zwischenlage eines Druckstückes beaufschlagbar sind. Das bedeutet, dass die sich zwischen den Befestigungszapfen sich befindenden Windungsabschnitte so geformt sind, dass sie ein Durchbiegen unter Belastung gestatten. Um bei dieser Version eine große beaufschlagbare Federlänge zu erhalten, erstrecken sich alle Zwischen-Windungsabschnitte in einer gemeinsamen Ebene. Schließlich besteht eine vorteilhafte Ausgestaltung darin, dass die Stahlfeder die Sperrklinken- oder Drehfallenfeder ist. Eine sowieso vorhandene Feder wird demnach genutzt, das elastische Element des Puffers zu bilden. Dies führt zu einer Einsparung von Bauteilen und demgemäß zu einer Kostensenkung bei der Herstellung des Verschlusses. Vorzugsweise kann es sich dabei bezüglich der Stahlfeder um die Sperrklinkenfeder handeln, da diese gegenüber der Drehfallenfeder stärker bemessen ist. Die auf den Schließkloben in der Geschlossenstellung wirkende Rückstellkraft kann demgemäß ausreichend hoch sein, so dass jegliche Klappergeräusche ausscheiden. Im Detail ist dabei so vorgegangen, dass die Stahlfeder eine einen Drehlagerzapfen mit radialem Bewegungsabstand umschlingende Drehfeder ist. Dieser Bewegungsabstand ist notwendig, wenn auf die Stahlfeder der Schließkloben in der Geschlossenstellung einwirkt. Bei einem normal groß dimensionierten Drehfallenverschluss kann der Bewegungsabstand bei ca. 3 mm liegen. Hervorzuheben ist ferner die Maßnahme, dass die Drehfeder vom freien Endabschnitt eines im Wesentlichen biegesteifen und am Verschlussgehäuse gelagerten Schwinghebels in Schließkloben-Eintrittsrichtung beaufschlagt wird. Die auf den biegesteifen Schwinghebel wirkende Schließkraft wirkt also über den freien Endabschnitt des Schwinghebels auf die Drehfeder. Dies sieht im Detail so aus, dass sich die Drehfeder mit einem Arm derart am Verschlussgehäuse abstützt, dass der vom Endabschnitt des Schwinghebels insbesondere formfolgend beaufschlagte Umfangsabschnitt der Drehfeder von dem sie lagernden Drehlager-Zapfen beabstandet ist. Diese durch den Arm der Drehfeder herbeigeführte Distanz definiert den radialen Bewegungsabstand der Stahlfeder zum Drehlagerzapfen. Wird der Schwinghebel in der Geschlossenstellung des Verschlusses von dem Schließkloben beaufschlagt, so wirkt der Endabschnitt des Schwinghebels über die Windungsabschnitte der Stahlfeder auf den sich am Verschlussgehäuse abstützenden Arm, welcher die entsprechende Rückstellkraft erzeugt.
- Nachstehend werden mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnungen erläutert. Es zeigt:
- Fig. 1 eine erste Ausführungsform des Drehfallenverschlusses in der Geschlossenstellung,
- Fig. 2 die Ansicht in Pfeilrichtung II in Fig. 1,
- Fig. 3 eine Ansicht des Drehfallenverschlusses gemäß der zweiten Ausführungsform in der Geschlossenstellung,
- Fig. 4 den Schnitt nach der Linie IV-IV in Fig. 3,
- Fig. 5 einen Schnitt durch den gehäuseseitigen Puffer mit ihre Geschlossenstellung einnehmender, strichpunktiert angedeuteter Drehfalle, betreffend die dritte Ausführungsform,
- Fig. 6 die Ansicht in Pfeilrichtung VI in Fig. 5,
- Fig. 7 einen Schnitt durch den als Blattfederpaktet gestalteten Puffer mit strichpunktiert veranschaulichter Drehfalle, betreffend die vierte Ausführungsform,
- Fig. 8 die Ansicht in Pfeilrichtung VIII in Fig. 7,
- Fig. 9 die fünfte Ausführungsform eines teilweise veranschaulichten Drehfallenverschlusses mit hutförmig gebogenem Puffer und strichpunktiert veranschaulichter Drehfalle,
- Fig. 10 eine abgewandelte Ausgestaltung des Puffers gemäß Fig. 9, betreffend die sechste Ausführungsform,
- Fig. 11 eine siebte Ausführungsform des Drehfallenverschlusses, bei welchem die Stahlfeder mehrere parallel nebeneinanderliegende Windungs-Zwischenabschnitte besitzt, die unter Zwischenlage eines Druckstückes vom Schließkloben beaufschlagt sind,
- Fig. 12 den Schnitt nach der Linie XII-XII in Fig. 11,
- Fig. 13 die Ansicht in Pfeilrichtung XIII in Fig. 11,
- Fig. 14 den Drehfallenverschluss gemäß der achten Ausführungsform vor dem Auftreffen des Schließklobens auf die Drehfalle,
- Fig. 15 den Drehfallenverschluss in seiner Verschlussstellung mit vom Schließkloben über den Schwinghebel beaufschlagter Stahlfeder und
- Fig. 16 in vergrößerter Darstellung den Ausschnitt gemäß XVI in Fig. 15.
- Der in den Fig. 1 und 2 veranschaulichte, mit der Bezugsziffer 1 bezeichnete Drehfallenverschluss gemäß der ersten Ausführungsform besitzt ein Verschlussgehäuse 2. Bestandteil desselben ist eine Gehäuseplatte 3, von deren Randkante 4 ein Eintauchschlitz 5 zum Eintritt eines zapfenartigen Schließklobens 6 ausgeht. Der Schließkloben 6 besitzt einen Zapfenabschnitt 7 mit endseitig pilzförmigem Kopf 8.
- Gemäß Fig. 1 befindet sich seitlich oberhalb des Eintauchschlitzes 5 ein Drehlagerzapfen 9 für eine Drehfalle 10. Letztere ist mit einem randseitig offenen Gabelmaul 11 ausgestattet, dessen Öffnungsweite dem Durchmesser des Zapfenabschnittes 7 entspricht bzw. etwas größer ist als dieser. Auf der anderen Seite des Eintauchschlitzes 5 befindet sich unterhalb des Drehlagerzapfens 9 ein Drehlagerzapfen 12 zur Lagerung einer einarmig gestalteten Sperrklinke 13. Zwischen dieser und der Drehfalle 10 ist eine nicht veranschaulichte, an sich bekannte Zugfeder gespannt, welche die Sperrklinke 13 in Sperreingriffsrichtung und die Drehfalle 10 in Öffnungsrichtung belastet. Zur Blockierung der Drehfalle 10 in ihrer Schließstellung gemäß Fig. 1 und 2 dient ein Sperrfortsatz 14 der Sperrklinke 13, welcher Sperrfortsatz 14 vor eine Sperrschulter 15 der Drehfalle 10 tritt und diese gegen Rückdrehen blockiert.
- Beim Schließen des Verschlusses findet eine Relativverlagerung zwischen Schließkloben 6 und Drehfalle 10 statt, wobei diese in Schließstellung gedreht wird. In der Endphase des Mittschleppens der Drehfalle wird dabei ein gehäuseseitiger elastischer Puffer P beaufschlagt und bis in eine Überhubstellung, vergleiche strichpunktierte Darstellung in Fig. 1 verformt. Nach dieser Verformung nimmt der Drehfallenverschluss 1 die mit vollen Linien veranschaulichte Position ein. Dann ist die Drehfalle 10 von der Sperrklinke 13 gegen Rückdrehen gesichert. Hierdurch wird ein klapperfreier Zustand erzeugt. Beispielsweise kann der Verschluss der Rückenlehne eines Fondsitzes zugeordnet sein, während der Schließkloben 6 chassisseitig festgelegt ist. Es wäre jedoch auch eine umgekehrte Anordnung dieser Bauteile möglich.
- Das elastische Element des Puffers P ist eine Stahlfeder 16. Diese wirkt unmittelbar auf den Schließkloben 6 ein. Das bedeutet, dass der Schließkloben 6 einerseits von dem Puffer P beaufschlagt wird und sich andererseits an der gegenüberliegenden Flanke 17 des Gabelmaules 11 abstützt. Die Gabelfalle 10 wird also gegen die Sperrklinke 13 verspannt.
- Wie Fig. 1 und 2 veranschaulicht, ist die Stahlfeder 16 bzw. der Puffer P von einer Blattfeder gebildet. Diese sitzt an zwei Befestigungszapfen 9 und 12, deren Verbindungslinie x-x mittig zur Bewegungsbahn y-y des Schießklobens 6 liegt. Die Befestigungszapfen 9, 12 sind dabei die Drehlagerzapfen von Sperrklinke 13 und Drehfalle 10.
- Wie insbesondere Fig. 1 veranschaulicht, ist die Blattfeder 16 mit ihren Enden 16' um die Zapfen 9,12 gewunden. Die Umwindungslänge ist dabei etwas geringer als 360°.
- Der zwischen den Enden 16' liegende Abschnitt der Blattfeder 16 bzw. Puffers P formt eine in Schließkloben-Eintrittsrichtung weisende Ausbuchtung 18. Es liegt etwa eine Trapezform der Ausbuchtung 18 vor. Der Boden der Ausbuchtung 18 wird dabei von dem pilzförmigen Kopf 8 des Schließklobens 6 beaufschlagt. In der Überhubstellung, vgl. strichpunktierte Linien in Fig. 1 findet eine Ausbiegung der Trapezkopflinie statt. Die Rückstellkraft des Puffers P führt dann die mit vollen Linien veranschaulichte Schließstellung gemäß Fig. 1 herbei, in welcher die Ausbiegung nicht auftritt und in welcher Position eine Kraft auf den Pilzkopf 6 einwirkt und dabei ein Einspannen des Schließklobens 6 bewirkt.
- Im Grundriss gesehen, hat die Blattfeder 16 bzw. Puffer P eine Doppel-S-Form, wobei die beiden S-Abschnitte im Bereich der Ausbuchtung 18 miteinander verbunden sind.
- Gleiche Bauteile der in den Fig. 3 und 4 veranschaulichten zweiten Ausführungsform sind mit gleichen Bezugsziffern versehen. Abweichend ist der Puffer P gestaltet. Er ist ebenfalls als Blattfeder 19 ausgebildet. Es liegt nun eine ineinandergeschachtelte S-Form der Blattfeder 19 vor. Letztere ist an ihren voneinander wegweisenden Schenkeln 19', 19" beaufschlagt. Der Schenkel 19" findet Abstützung an einer verschlussgehäuseseitigen Schulter 20, während der gegenüberliegende Schenkel 19' Abstützung an dem U-Schenkel 21 eines U- förmigen Aufnahme-Führungskastens 22 findet. Von dem einen Schenkel des Aufnahme-Führungskastens geht ein Führungszapfen 23 aus, welcher in einem Längsschlitz 24 eines Schlossbleches 25 geführt ist. Der Längsschlitz 24 verläuft dabei in Eintrittsrichtung des Schließklobens 6. Die Blattfeder 19 gemäß dieser zweiten Ausgestaltung ist als spaltoffener Ring gestaltet und aus einem Stück gebogen unter Erzielung der ineinandergeschachtelten S-Form.
- In der Endphase der Schließbewegung des Drehfallenverschlusses 1 beaufschlagt der Schließkloben 6 den Aufnahme-Führungskasten 22 unter Verlagerung desselben gegen die Kraft der Blattfeder 19 bzw. des Puffers P, wobei beide S-Abschnitte gemeinsam gleichmäßig komprimiert werden und dabei die Verlagerung des Schließklobens 6 in die Überhubstellung zulassen, aus welcher der Puffer P den Schließkloben 6 in die geringfügig zurückverlagerte Stellung überführt. Wie auch bei der ersten Ausführungsform kann der Überhubweg bei circa 2 Millimetern liegen.
- Bezüglich der in den Fig. 5 und 6 veranschaulichten dritten Ausführungsform beinhaltet der Puffer P eine Schraubendruckfeder 26. Dieselbe ist zwischen einem C-förmigen Gehäuseprofilabschnitt 27 und einem im Profilabschnitt 27 formschlüssig gefassten und geführten Druckstück 28 eingespannt. Auf dessen Kopffläche 29 wirkt der Schließkloben 6, welcher beim Schließvorgang die strichpunktiert veranschaulichte Drehfalle 10 in die Schließstellung überführt. Auch diese Ausgestaltung erlaubt eine Überhubstellung des Schließklobens 6, wobei die Schraubendruckfeder 26 komprimiert wird.
- Der C-förmige Gehäuseprofilabschnitt 27 findet Festlegung an der Gehäuseplatte 3. Dies kann durch Verschweißen, Verschrauben etc. erfolgen.
- Gemäß der in Fig. 7 und 8 veranschaulichten vierten Ausführungsform wird der Puffer P bzw. die Stahlfeder von einem Blattfederpaket 30 gebildet. Dieses besitzt beim Ausführungsbeispiel drei in Übereinanderlage angeordnete Einzelblattfedern, welche mittig ausgewölbt sind. In der Mitte des Blattfederpaketes 30 befindet sich eine Durchstecköffnung für ein doppel-T-förmiges Haltestück 31. Dieses hält das Blattfederpaket 30 unter einer gewissen Vorspannung in Bezug zur Schlossplatte 32. In dem der Auswölbung zugekehrten Abschnitt 31' besitzt das Druckstück eine Aufnahmemulde 33, in welche beim Schließen des Drehfallenverschlusses der Schließkloben 6 einfährt und dabei eine Komprimierung des Blattfederpaketes 30 bzw. des Puffers P bewirkt. Auch bei dieser Version lässt sich eine Überhubstellung erzeugen, aus welcher die Rückstellkraft des Puffers P den Schließkloben 6 geringfügig zurückbewegt, welcher gleichzeitig eine geringe Rückdrehung der Drehfalle 10 veranlasst, die jedoch durch die Sperrklinke 13 begrenzt ist.
- Gemäß der fünften Ausgestaltung in Fig. 9 besitzt der Puffer P eine zur Hutform gebogene Blattfeder 34. Hutmittig gegenüberliegend der Krempe 35 trägt die Blattfeder 34 ein Druckstück 36 für den Schließkloben 6. Das Druckstück 36 ist in die Hutkappe 37 eingeklipst. Der ins Hutinnere weisende Fortsatz 38 des Druckstückes 36 liegt mit geringem Abstand vor einer Ausbauchung 35' der Hutkrempe 35. Nach Überwinden einer ersten Wegstrecke bei der Schließbewegung des Drehfallenverschlusses kann der Fortsatz 38 diese Ausbauchung 35' beaufschlagen, so dass eine weitere Kraftkomponente auf das Druckstück 36 einwirkt.
- Die sechste Ausführungsform nach Fig. 10 entspricht weitgehend der Ausführungsform nach Fig. 9. Gleiche Bauteile tragen gleiche Bezugsziffern. Es fehlt bei dieser sechsten Ausführungsform ein Druckstück. Vielmehr findet eine druckstückfreie Beaufschlagung der Blattfeder 34 durch den Schließkloben 6 statt, welcher Schließkloben direkt an der Hutkappe 37 wirksam wird.
- Bei der siebten Ausführungsform, dargestellt in den Fig. 11 bis 13, ist der Puffer P ebenfalls als Stahlfeder 39 gestaltet. Zur Festlegung derselben dienen zwei in Übereinanderlage am Verschlussgehäuse 2 festgelegte Befestigungszapfen 40 und 41. Letztere werden von gemeinsamen Windungen 42 der Stahlfeder 39 umschlossen. Die Stahlfeder 39 ist so geformt, dass drei zwischen den Befestigungszapfen 40, 41 liegende Windungsabschnitte 43, 44, 45 vorliegen, welche alle in einer gemeinsamen Ebene angeordnet sind. Damit der mittlere Windungsabschnitt 44 in diese gemeinsame Ebene gelangt, ist er zu einer Ausbauchung geformt. An diesen in einer gemeinsamen Ebene liegenden Windungsabschnitten 43, 44, 45 stützt sich ein Druckstück 46 ab, welches beim Schließen des Drehfallenverschlusses von dem Schließkloben 6 beaufschlagt wird. Auch hier erlaubt es der elastische Puffer P, dass der Schließkloben 6 eine Überhubstellung einnehmen kann. Gegebenenfalls wäre eine Abwandlung dadurch möglich, dass der Schließkloben 6 ohne Zwischenlage eines Druckstückes 46 die Windungsabschnitte 43, 44, 45 unmittelbar beaufschlagt.
- Der Drehfallenverschluss 1 gemäß der achten Ausführungsform nach den Fig. 14 bis 16 besitzt ebenfalls ein Verschlussgehäuse 2 mit einem Eintauchschlitz 5 für den Schließkloben 6. Beiderseits des Eintauchschlitzes 5 befinden sich die Drehlagerzapfen 9, 12 für die Drehfalle 10 bzw. Sperrklinke 13. Im Gegensatz zu der ersten Ausführungsform befinden sich die Drehlagerzapfen 9, 12 in unterschiedlicher Höhenlage zum Eintauchschlitz 5 derart, dass der Drehlagerzapfen 9 für die Drehfalle 10 dem Mündungsende des Eintauchschlitzes 5 näher liegt als der Drehlagerzapfen 12 für die Sperrklinke 13.
- Das Gabelmaul 11 entspricht in seiner Weite dem Durchmesser des Schließklobens 6 und ist in der Offenstellung des Drehfallenverschlusses gemäß Fig. 14 so ausgerichtet, dass beim Schließen des Drehfallenverschlusses über den Schließkloben 6 eine Drehverlagerung der Drehfalle 10 erfolgt.
- Auf dem Drehlagerzapfen 9 sitzt eine wendelgangförmig gewickelte Drehfeder 47, welche die Drehfalle 10 in die anschlagbegrenzte Offenstellung gemäß Fig. 14 verschwenkt. Der die Sperrklinke 13 lagernde Drehlagerzapfen 12 ist Träger einer Sperrklinkenfeder 48. Es handelt sich hierbei um eine Stahlfeder, welche das elastische Element des Puffers P darstellt. Somit erfüllt die Sperrklinkenfeder eine Doppelfunktion: Einerseits beaufschlagt sie die Sperrklinke 13 in Verriegelungsstellung und anderseits ist sie das elastische Element des Puffers P.
- Die Stahlfeder bzw. Sperrklinkenfeder 48 ist so aufgebaut, dass ihre Windungen den Drehlagerzapfen 12 mit radialem Bewegungsabstand a umschlingen. Dieser Bewegungsabstand a resultiert daraus, dass der eine endständige Arm 48' sich an einer abgewinkelten Querwand 49 des Verschlussgehäuses 2 abstützt. Hierdurch erfährt die Sperrklinkenfeder 48 eine entgegengesetzt gerichtete Verlagerung, die dadurch begrenzt ist dass sich die Sperrklinkenfeder im Bereich b, also dem Bewegungsabstand a gegenüberliegend, abstützt. Der andere Arm 48" der Sperrklinkenfeder 48 dagegen beaufschlagt die Sperrklinke gemäß Darstellung oberhalb der Drehlagerstelle und bewirkt eine Verlagerung der Sperrklinke 13 in ihre Verschlussstellung. Die Verschwenkung der Sperrklinke 13 ist begrenzt durch die Abstützung an der Drehfalle 10.
- Damit der Schließkloben 6 auf die Stahlfeder bzw. Sperrklinkenfeder 48 einwirken kann, ist am Verschlussgehäuse 2 ein im Wesentlichen biegesteifer Schwinghebel 50 gelagert. Die Lagerstelle befindet sich unterhalb des Drehlagerzapfens 9 für die Drehfalle 10. Gebildet ist die Lagerstelle von der Ecke 49' der Querwand 49, welche Ecke 49' von einer Umbiegung 51 des Schwinghebels 54 umfasst wird. Der sich an diese Umbiegung 51 anschließende Abschnitt 52 des Schwinghebels 50 kreuzt das innere Ende des Eintauchschlitzes 5. Jenseits der Kreuzungsstelle setzt sich der Abschnitt 52 in einen gerundeten Endabschnitt 53 fort. Der Innenradius dieses Endabschnittes 53 entspricht dem Außenradius der Windungen der Drehfeder 48. Umfasst wird ein solcher Umfangsabschnitt der Drehfeder, welcher Umfangsabschnitt etwas kleiner ist als 180°. Der Endabschnitt 53 greift dabei an dem Umfangsabschnitt der Drehfeder 48 an, welcher von dem sie lagernden Drehlagerzapfen 12 beabstandet ist, vergl. Fig. 14. Der Schwinghebel 50 ist so lang bemessen, dass das tangential auslaufende Ende des Endabschnittes unter Federspannung am Umfang der Drehfeder anliegt, so dass keine Klappergeräusche seitens des Schwinghebels 50 entstehen, wenn dieser noch nicht vom Schließkloben 6 beaufschlagt ist.
- Damit der eine Schenkel 4T sich am Verschlussgehäuse abstützen kann, durchgreift er ein Langloch 54 des Abschnittes 52 nahe der Umbiegung 51. Demgemäß wirkt die Drehfallenfeder 47 nicht hemmend auf die Bewegung des Schwinghebels 50.
- Fig. 15 und 16 veranschaulichen die Geschlossenstellung des Drehfallenverschlusses. Der Schließkloben 6 hat die Drehfalle 10 verschwenkt, welch letztere gegen Rückdrehen durch die Sperrklinke 13 gesichert wird. In der Schließendphase beaufschlagt der Schließkloben 6 den gehäuseseitigen elastischen Puffer P. Dies sieht so aus, dass der Schließkloben 6 auf den Abschnitt 52 des Schwinghebels 50 auftrifft und diesen um seine Lagerstelle 49'/51 in Uhrzeigerrichtung verschwenkt. Einhergehend wird durch den Endabschnitt 53 des Schwinghebels 50 die Sperrklinkenfeder 48 in Schließkloben-Eintrittsrichtung entgegen der vom Arm 48' ausgehenden Rückstellkraft verlagert, so dass sich die Stellung gemäß Fig. 15 und 16 einstellt. Aus diesen Figuren geht hervor, dass die Sperrklinkenfeder 48 noch weiter verlagert werden könnte. Hieraus ergibt sich eine Sicherheitsreserve, falls ein größerer Überhubweg vorliegen sollte.
- Bei einem etwaig zu geringen Überhubweg könnte bei einer nicht veranschaulichten Ausgestaltung der Schwinghebel 50 so gestaltet sein, dass sein Abschnitt 52 selbst noch eine gewisse Federeigenschaft besitzt.
- Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In der Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.
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Owner name: BAYERISCHE MOTOREN WERKE AG, 80809 MUENCHEN, DE Owner name: WITTE-VELBERT GMBH & CO. KG, 42551 VELBERT, DE |
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| 8181 | Inventor (new situation) |
Inventor name: KROEGER, NORBERT, 45239 ESSEN, DE Inventor name: TIETJE, PETER, 85777 FAHRENZHAUSEN, DE Inventor name: KLOSTERMAIR, BERND, 85307 ENTRISCHENBRUNN, DE Inventor name: SPAET, HARALD, 85375 NEUFAHRN, DE Inventor name: PIONTEK, WILLI, 45357 ESSEN, DE |
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