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Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur
Belüftung von Räumen, insbesondere zum Einbau an Tür- oder
Fensterzargen mit einem zu einer Wand hin offenen Profil,
mit wenigstens einem den Außenbereich mit dem Innenbereich
verbindenden Lüftungskanal, der wenigstens eine
Einströmöffnung im Außenbereich und wenigstens eine
Ausströmöffnung im Innenbereich sowie einen der Aufnahme
eines Filter- und/oder Wärmedämm- und/oder
Schalldämmmaterials dienenden Hohlraum besitzt.
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Eine übliche Methode zur Belüftung von Räumen stellt das
regelmäßige Öffnen der Außenfenster dar. Die Nachteile
dieser Art der Luftzuführung liegen auf der Hand: Es geht
Wärmeenergie verloren, und der Lärm dringt aus dem
Außenbereich nach innen. Bei Gebäuden mit in den Wohnungen
integrierten Absauganlagen muss zudem eine ständige
Belüftung der Räume gesichert sein, um dem Entstehen eines
Unterdrucks entgegenzuwirken.
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Die einfachste Lösung einer ständigen Belüftung stellen
sogenannte Schiebelüfter dar, die in die Fenster eingebaut
werden. Derartige Vorrichtungen besitzen neben einem
ungünstigen optischen Eindruck auch den Nachteil, dass
Geräusche und kalte Luft aus dem Außenbereich ungehindert
eindringen können. Zudem entstehen durch diese Art der
Zwangsbelüftung oftmals unangenehme Pfeifgeräusche.
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Es wurden auch Vorrichtungen zur Belüftung von Räumen
entwickelt, die eine Luftumwälzung und eine Schalldämmung
verwirklichen.
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So wird in der DE 41 43 036 A1 eine Belüftungseinrichtung
vorgeschlagen, die im Außenfenster angeordnet ist und einen
den Außenbereich mit dem Innenbereich verbindenden Kanal
besitzt. Innerhalb des durch den Rahmen des Fensters
verlaufenden Kanals befindet sich ein Gebläse. Als
schalldämmende Mittel sind hierbei Platten o. ä. den Kanal
abdeckende Bauteile am Außenfenster befestigt.
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Daraus ist ersichtlich, dass diese Lösung eine ziemlich
aufwändige und optisch nicht gerade ansprechende
Konstruktion darstellt. Außerdem ist neben einer
Geräuschbelästigung durch das Gebläse auch ein ständiger
Verlust an Wärmeenergie aus den geheizten Räumen zu
verzeichnen.
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Auch die DE 30 13 440 A1 offenbart eine in ein Außenfenster
oder -tür integrierte Lüftungsvorrichtung, bei der ein
Lüftungskanal wenigstens in den oberen und den unteren
Rahmenteilen angeordnet ist. Dieser ist schalldämmend
gestaltet und außerdem gegen Witterungseinflüsse geschützt.
In einem innerhalb des Lüftungskanals angeordneten
Hohlraum, der den Lüftungskanal in einen raumseitigen und
einen außenluftseitigen Kanal teilt, kann sich
beispielsweise Filter- oder Wärmedämmmaterial befinden.
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Auch diese Lüftungsvorrichtung ist zum Anbringen an im
Außenbereich befindliche Türen oder Fenster vorgesehen.
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Dabei erfolgt die Anordnung sowohl im oberen als auch im
unteren Rahmenteil des Fensters. Im unteren Teil tritt
dabei kältere Luft ein und im oberen Teil warme Luft wieder
aus, wodurch zumindest eine Minimierung des durch die
Lüftung entstehenden Wärmeverlustes erreicht wird.
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Aber auch diese Vorrichtung setzt eine komplizierte und
aufwändige technische Fertigung voraus.
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Die Anordnung der bekannten Belüftungsvorrichtungen erfolgt
zudem in Tür- oder Fensterrahmen, die ein geschlossenes
Profil besitzen. Ihr Einsatz erfolgt vorwiegend an
Außenwänden von Gebäuden. Im Innenbereich werden Fenster
und Türen verwendet, die beispielsweise eine Anbringung von
Ein- und Ausströmöffnungen in deren Falzen auf Grund der
geringen Abmessungen nicht gestatten.
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So werden in Wohnungen mit integrierten Absauganlagen z. B.
Auskehlungen in den unteren Bereich der Innentüren
eingebracht, über die ein Luftaustausch erfolgt. Für
Wohnungseingangstüren sind derartige Konstruktionen nicht
anwendbar. Hier stehen Anforderungen an die Sicherheit im
Vordergrund. Auch der Brand- und der Lärmschutz müssen
beachtet werden. Dabei sollen die Verluste an Wärmeenergie
ebenfalls so gering wie möglich gehalten werden.
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Die Türzargen der Wohnungseingangstüren weisen zudem häufig
ein zur Wand hin offenes Profil auf, wodurch die bekannten
Lüftungsvorrichtungen nicht zum Einsatz kommen können.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung
zur Belüftung von Räumen zu schaffen, die insbesondere im
Innenbereich anwendbar ist und die Anforderungen an
Sicherheit, Wärmedämmung und Brand-/Lärmschutz erfüllt und
die bei einfacher Fertigung und Konstruktion leicht
nachrüstbar ist.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Merkmale des
Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die Vorrichtung zur Belüftung von Räumen, insbesondere zum
Einbau an Tür- oder Fensterzargen mit einem zu einer Wand
hin offenen Profil, mit wenigstens einem den Außenbereich
mit dem Innenbereich verbindenden Lüftungskanal, der
wenigstens eine Einströmöffnung im Außenbereich und
wenigstens eine Ausströmöffnung im Innenbereich sowie einen
der Aufnahme eines Filter- und/oder Wärmedämm- und/oder
Schalldämmmaterials dienenden Hohlraum aufweist, ist
dadurch gekennzeichnet, dass sich der Hohlraum innerhalb
eines Hohlprofils befindet, welches gebildet wird durch das
zu der Wand hin offene Profil der Türzarge sowie durch ein
beabstandet zu der Wand angeordnetes oder flächig an ihr
anliegendes Winkelteil.
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Das Hohlprofil kann gebildet werden durch das aus einem
mehrfach abgewinkelten Profilstück bestehende offene Profil
der Tür- oder Fensterzarge sowie aus dem zwei rechtwinklig
zueinander angeordnete Schenkel aufweisenden Winkelteil,
wobei der eine Schenkel beabstandet zu der sich im
Innenbereich befindenden Wand oder flächig an ihr anliegend
und der andere Schenkel beabstandet zu dem Sturz bzw. der
Laibung der Wand oder flächig an diesen anliegend
angeordnet ist.
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Das Hohlprofil kann auch gebildet werden durch das aus
einem mehrfach abgewinkelten Profilstück bestehende offene
Profil der Tür- oder Fensterzarge sowie aus dem drei
Schenkel aufweisenden Winkelteil, wobei der erste Schenkel
beabstandet zu der sich im Innenbereich befindenden Wand
oder flächig an ihr anliegend, der rechtwinklig zum ersten
Schenkel verlaufende zweite Schenkel beabstandet zu dem
Sturz bzw. der Laibung der Wand oder flächig an diesen
anliegend, und der rechtwinklig zum zweiten Schenkel
verlaufende dritte Schenkel an dem vom Sturz bzw. der
Laibung der Wand wegführenden Abschnitt des Profilstücks
anliegend angeordnet ist.
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Das Hohlprofil kann auch gebildet werden durch das aus
einem mehrfach abgewinkelten Profilstück bestehende offene
Profil der Tür- oder Fensterzarge sowie aus dem drei
Schenkel aufweisenden Winkelteil, wobei der erste Schenkel
beabstandet zu der sich im Innenbereich befindenden Wand
oder flächig an ihr anliegend, der rechtwinklig zu diesem
verlaufende zweite Schenkel beabstandet zu dem Sturz bzw.
der Laibung der Wand oder flächig an diesen anliegend und
der dritte, rechtwinklig zum zweiten Schenkel verlaufende,
Schenkel beabstandet zu der sich im Außenbereich
befindenden Wand oder flächig an ihr anliegend angeordnet
ist.
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Dabei sind wenigstens eine Einströmöffnung in einem dem
Außenbereich des Raumes zugewandten Abschnitt des
Profilstücks und wenigstens eine Ausströmöffnung in einem
dem Innenbereich des Raumes zugewandten Abschnitt des
Profilstücks angeordnet. Es kann mindestens ein mit Ein-
und Ausströmöffnungen versehenes Hohlprofil in einem im
oberen, dem Sturz der Wand zugewandten Bereich der Tür-
oder Fensterzarge angeordnet sein. Es kann aber auch
mindestens ein mit Ein- und Ausströmöffnungen versehenes
Hohlprofil in einem oder beiden der der Laibung der Wand
zugewandten senkrechten Seitenteile der Tür- oder
Fensterzarge angeordnet sein. Sowohl das Profilstück als
auch das Winkelteil kann ein- oder mehrteilig ausgebildet
sein.
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Die Erfindung soll nachstehend an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert werden.
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Es zeigen
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Fig. 1 die Vorderansicht einer Tür mit Türzarge
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Fig. 2 einen Schnitt A-A gemäß Fig. 1 durch das offene
Profil der Türzarge
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Fig. 3 einen Schnitt B-B durch das geschlossene Profil der
Türzarge mit einem zweischenkligen Winkelteil
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Fig. 4 einen Schnitt B-B durch das geschlossene Profil der
Türzarge mit einem dreischenkligen Winkelteil
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Fig. 5 einen Schnitt B-B durch das geschlossene Profil der
als Umfassungszarge ausgebildeten Türzarge mit einem
dreischenkligen Winkelteil
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Eine Türzarge 1 nimmt eine Tür 2 auf, vorzugsweise eine
Wohnungseingangstür, die einen Raum in einen Innenbereich I
und einen Außenbereich II teilt. Dabei weist die Türzarge 1
ein zu einer Wand 3 hin im Querschnitt offenes Profil auf,
das aus einem mehrfach abgewinkelten Profilstück 4 besteht
(Fig. 2). Dieses bildet zusammen mit einem Winkelteil 7
wenigstens abschnittsweise ein Hohlprofil 6 mit einem
Hohlraum 5 (Fig. 3, 4 und 5). Ein derartiges, im
Querschnitt geschlossenes Hohlprofil 6 ist wenigstens in
einem Bereich, vorzugsweise im oberen, dem Sturz der Wand 3
zugeordneten Bereich der Türzarge 1 angeordnet (Fig. 1).
Denkbar ist aber auch die Anordnung eines oder mehrerer
derartiger Hohlprofile 6 in den senkrechten, der Laibung
der Wand 3 zugeordneten Seitenteilen 1.2, 1.3 der Türzarge
1.
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In Fig. 3 weist das Winkelteil 7 zwei rechtwinklig
zueinander stehende und flächig an der sich im Innenbereich
I des Raumes befindenden Wand 3.1 bzw. am Sturz der Wand 3
anliegende Schenkel 7.1 bzw. 7.2 auf. Das die Türzarge 1
bildende Profilstück 4 besteht im dem Außenbereich II des
Raumes zugewandten Teil aus einem rechtwinklig auf dem
Schenkel 7.2 des Winkelteils 7 stehenden, vom Sturz der
Wand 3 wegführenden Abschnitt 4.1, einen sich daran
rechtwinklig anschließenden, zur geschlossenen Tür 2
gerichteten Abschnitt 4.2, der in einen kurzen, parallel
zur Tür 2 in Richtung des Sturzes der Wand 3 verlaufenden
Abschnitt 4.3 übergeht. Der nächste, sich rechtwinklig an
letzteren anschließende, von der Tür 2 weggerichtete
Abschnitt 4.4 ist Teil eines zur Tür 2 hin offenen U-
Profils, das außerdem durch einen wiederum parallel zur Tür
2 sowie beabstandet zum Abschnitt 4.1 verlaufenden
Abschnitt 4.5 und durch einen rechtwinklig zur Tür 2 sowie
beabstandet zu dem Schenkel 7.2 des Winkelteils 7
verlaufenden Abschnitt 4.6 gebildet wird. Der nächste, sich
schon im Innenbereich I befindende, Abschnitt 4.7 des
Profilstücks 4 verläuft parallel und beabstandet zu dem an
der Wand 3.1 anliegenden Schenkel 7.1 des Winkelteils 7, um
dann in den rechtwinklig auf diesen auftreffenden Abschnitt
4.8 überzugehen, der somit das Profil schließt.
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In dem sich im Außenbereich II befindenden waagerechten
Abschnitt 4.2 sind Einströmöffnungen 8 und in dem ebenfalls
waagerechten, sich im Innenbereich I befindenden Abschnitt
4.8 Ausströmöffnungen 9 angebracht. Dabei befindet sich der
Abschnitt 4.2 am untersten Teil und der Abschnitt 4.8 am
obersten Teil der Türzarge 1. Es ist aber ebenso die
Anbringung der Ein- bzw. der Ausströmöffnungen 8, 9 an
anderen Abschnitten des Profilstücks 4 denkbar.
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Ein weiteres Ausführungsbeispiel sieht die Verwendung eines
zweifach abgewinkelten anstelle des einfach abgewinkelten
Winkelteils 7 vor (Fig. 4). Der dritte Schenkel 7.3
verläuft dabei - vom Sturz der Wand 3 weggerichtet -
entlang dem Abschnitt 4.1 des mehrfach abgewinkelten
Profilstücks 4 auf dessen der Tür 2 zugewandten Seite,
wodurch eine bessere Abdichtung des Hohlprofils 6 erzielt
wird.
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In dem in Fig. 5 dargestellten Ausführungsbeispiel wird die
Bildung des Hohlprofils 6 in einer Umfassungszarge gezeigt.
Dabei umschließt das Profilstück 4 der Türzarge 1 die Wand
3 derart, dass der Abschnitt 4.1 parallel und beabstandet
zu der sich im Außenbereich II des Raumes befindenden Wand
3.2 verläuft. Der rechtwinklig zum zweiten Schenkel 7.2
verlaufende dritte Schenkel 7.3 des Winkelteils 7 liegt
hier flächig an der Wand 3.2 an. Geschlossen wird das
Profil durch den rechtwinklig auf dem Schenkel 7.3
stehenden Abschnitt 4.0 des Profilstücks 4, an dem auch die
Einströmöffnungen 8 angebracht sind. Da sich der Abschnitt
4.0 bei Anordnung des Hohlprofils 6 im oberen Teil der
Türzarge 1 ebenfalls oben befindet, sind die
Einströmöffnungen 8 für den Betrachter unsichtbar.
Unabhängig davon können die Ein- und Ausströmöffnungen 8, 9
für einen besseren Anblick entsprechend verkleidet werden.
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Die angeführten Ausführungsbeispiele zeigen jeweils ein an
der Wand 3, 3.1, 3.2 bzw. am Sturz oder der Laibung der
Wand 3 flächig anliegendes Winkelteil 7. Es ist aber auch
möglich, dass sämtliche drei Schenkel 7.1, 7.2, 7.3 oder
auch nur ein oder zwei Schenkel (beispielsweise 7.1
und/oder 7.2) in einem Abstand zur Wand 3 verlaufen. Das
hängt von der konkreten Funktion der für den Einbau der
erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Belüftung vorgesehenen
Tür 2 bzw. Türzarge 1 ab.
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Auch können das die Türzarge 1 bildende Profilstück 4 und
das Winkelteil 7 sowohl ein- als auch mehrteilig
ausgebildet sein. Die mehrteilige (vorzugsweise
zweiteilige) Ausbildung insbesondere des Winkelteils 7
erleichtert eine Nachrüstung der Tür- bzw. Fensterzargen
mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung und ermöglicht dabei
gleichzeitig einen Wandstärkenausgleich.
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Das entstandene Hohlprofil 6 mit dem eingeschlossenen
Hohlraum 5 ist in der Lage, auf Grund seiner Größe
unterschiedlichste Materialien M aufzunehmen. Neben einem
Filtermaterial können beispielsweise ein mit einem
Rauchmelder in Wirkverbindung stehender Sensor und/oder ein
bei Hitzeeinwirkung aufschäumendes Material und/oder ein
schalldämmendes Material eingebracht werden.
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Die Wirkungsweise ist folgende:
Durch die im Außenbereich II befindlichen Einströmöffnungen
8 tritt auch bei geschlossener Tür 2 bzw. geschlossenem
Fenster ständig Zuluft ZII ein, die so in den mit den
entsprechenden Materialien M gefüllten Hohlraum 5 gelangt.
Gefiltert strömt diese als Zuluft ZI durch die im
Innenbereich I angeordneten Ausströmöffnungen 9 des
Hohlprofils 6 in die Wohnung. Insbesondere bei Anwendung
einer hier nicht näher beschriebenen
Wärmerückgewinnungseinrichtung, durch die sich bereits
frische, erwärmte Zuluft ZII im Außenbereich II, dem
Treppenhaus, befindet, wird eine energiesparende, konstante
Grundlüftung der Wohnräume erreicht.
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Der in dem Hohlprofil 6 angeordnete Hohlraum 5 stellt im
Grunde einen vergrößerten Lüftungskanal dar. Dadurch ist
genügend Platz, um den beispielsweise an eine
Wohnungseingangstür gestellten Anforderungen bezüglich
Schall- und Brandschutz gerecht zu werden. So wird bei
dieser Belüftungsvorrichtung bei einer Rauchentwicklung im
Falle eines Brandes durch den Rauchmelder Alarm ausgelöst.
Bei einem Feuer schäumt das Material durch die entstehende
Hitze auf und verschließt die Ein- und Ausströmöffnungen 8
und 9 im Hohlprofil 6.
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Insbesondere in Wohnungen mit Absauganlagen für die Abluft
- wie sie häufig in Plattenbauten zum Einsatz kommen -
stellt diese Vorrichtung eine optimale Lösung dar, die eine
Belüftung ohne die störenden Nebengeräusche der
Zwangsbelüftungsvorrichtungen des Standes der Technik
erreicht, gleichzeitig einen Brand- und Lärmschutz gewährt,
den Anforderungen an Sicherheit und Wärmedämmung gerecht
wird und zudem den optischen Eindruck nicht stört.
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Anwendbar ist diese Vorrichtung zur Belüftung von Räumen
bei allen Tür- oder Fensterzargen, die ein zur Wand hin
offenes Profil aufweisen.
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Die erfindungsgemäße Belüftungsvorrichtung kann dabei
bereits bei der Fertigung in der Türzarge 1 vorgesehen
sein. Sie kann aber auch schnell und einfach nachgerüstet
werden. Es wird nur das zusätzliche Winkelteil 7 an der
Türzarge 1 befestigt sowie einige zusätzliche Löcher in
diese eingebracht. Ebenso einfach ist das Auswechseln des
sich in dem Hohlraum 5 befindenden Materials M über die
sich im Innenbereich I befindende Ausströmöffnung 9.