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Die
Erfindung betrifft ein Faden-Anker-System zum Verbinden von Gewebeteilen,
insbesondere zur Versorgung von Meniskusrissen, umfassend mindestens
zwei Ankerimplantate, die über
einen flexiblen, an den Ankerimplantaten festlegbaren Faden miteinander
verbindbar sind, mit einer Fadenführung zur Aufnahme des allen
Ankerimplantaten gemeinsamen Fadens an mindestens einem der mindestens zwei
Ankerimplantate, mit einer der Fadenführung zugeordneten Festlegungsvorrichtung
zum Festlegen des Fadens am Ankerimplantat in einer Verankerungsstellung,
in der das Ankerimplantat in einem Gewebeteil verankerbar ist, wobei
der Faden in der Fadenführung
in einer Einführstellung
bewegbar ist, in der das Ankerimplantat in das Gewebeteil einführbar ist.
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Ferner
betrifft die Erfindung ein Instrument zum Einsetzen eines derartigen
Ankerimplantats.
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Zum
Verbinden von Gewebeteilen, beispielsweise von durch einen Riß voneinander
getrennten Teilen eines Meniskus, ist es bekannt, im Gegensatz zur
Meniskusteilresektion, die Risse mit Nähten beziehungsweise mit resorbierbaren,
in die Gewebeteile pfeilartig einstoßenden Ankerimplantaten zu
verbinden. Bei einem Faden-Anker-System der eingangs beschriebenen
Art sind zwei Anker mit einem flexiblen Verbindungselement, beispielsweise
einem Faden miteinander verbunden. Nachdem beide Ankerimplantate
in verschiedene, miteinander zu verbindende Gewebeteile eingesetzt
worden sind, werden durch Spannen des Fadens Rißflächen des Meniskus aneinander
gedrückt,
welche zuvor durch Raspeln angefrischt wurden und leicht bluten,
damit sie besonders gut zusammenwachsen können.
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Ein
gattungsgemäßes Faden-Anker-System ist
beispielsweise aus der
DE
100 21 122 C1 bekannt, welches Ankerimplantate mit einem
durchgehenden Längskanal
zur Aufnahme eines längs
verschieblichen Kerns umfaßt.
Ferner ist der Fadenführung
des Ankerimplantats eine Klemmeinrichtung zur Festlegung des Fadens
in der Fadenführung
zugeordnet, wobei die Klemmeinrichtung unwirksam ist solange sich
der Kern in dem Längskanal
befindet, und erst wirksam wird, wenn der Kern aus dem Längskanal
herausgezogen und vollständig
entfernt wird. Das Ankerimplantat verbleibt dann mit geklemmtem
Faden in dem Gewebeteil. Da der Kern in Längsrichtung des Implantats
verschiebbar ist, müssen
sowohl das Ankerimplantat als auch das Einsetzinstrument einen Querschnitt
aufweisen, der zumindest während
des Einsetzens des Ankerimplantats eine Längsverschiebung des Kerns ermöglicht.
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Daher
ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Faden-Anker-System
der eingangs beschriebenen Art so zu verbessern, daß es besonders einfach
und schonend eingesetzt werden kann.
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Die
Lösung
ist im Patentanspruch 1 angegeben. Weiterbildungen folgen in den
abhängigen
Patentansprüchen.
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Diese
Aufgabe wird bei einem Faden-Anker-System der eingangs beschriebenen
Art erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
daß die
Festlegungsvorrichtung ein Festlegungselement umfaßt, daß das Festlegungsele ment
von einer ersten Festlegungselementstellung in eine zweite Festlegungselementstellung
bringbar ist und daß das
Ankerimplantat durch eine Bewegung des Festlegungselements von der
ersten Festlegungselementstellung in die zweite Festlegungselementstellung
von der Einführstellung in
die Verankerungsstellung überführbar ist.
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Anders
als bei dem bereits bekannten Faden-Anker-System, umfaßt mindestens
eines der zwei Ankerimplantate ein Festelegungselement zum Festlegen
des Fadens am Ankerimplantat in einer Verankerungsstellung, wobei
die Festlegung durch eine Relativbewegung zwischen Festlegungselement
und Ankerimplantat bewirkt wird. Unter Faden im Sinne dieser Anmeldung
wird ein flexibles Verbindungselement verstanden, insbesondere ein
Faden im eigentlichen Sinn, beispielsweise ein Monofilament oder
ein Multifilament. Das flexible Verbindungselement kann auch eine
strukturierte Oberfläche
aufweisen, die eine bevorzugte Bewegungsrichtung relativ zu dem
Ankerimplantat definiert, beispielsweise durch unidirektional wirkende
Vorsprünge
oder mittels unterschiedlicher Reibwerte. Da das Festlegungselement
Teil der Festlegungsvorrichtung des Ankerimplantats ist, müssen keine
Elemente von dem Implantat entfernt werden, so daß insgesamt
der Querschnitt des Implantats und auch des Einsetzinstruments gegenüber den
bekannten Vorrichtungen verringert werden können, was besonders schlanke Ankerimplantate
und eine besonders schlanke Bauform des Einsetzinstruments ermöglichen.
Dadurch lassen sich die Ankerimplantate mittels minimal invasiver
Operationstechniken einsetzen.
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Grundsätzlich wäre es denkbar,
das Festlegungselement in eine Richtung quer zur Längsrichtung
des Ankerimplantats relativ zu diesem zu bewegen. Günstig ist
es jedoch, wenn die Festlegungsvorrichtung eine in Längsrichtung
des mindestens einen Ankerimplantats orientierte Aufnahme umfaßt und wenn
mindestens ein Abschnitt des Festlegungselements in der Aufnahme
bewegbar ist. Dadurch läßt sich,
im Prinzip auch ohne Zuhilfenahme weiterer Einsetzhilfen, das Festlegungselement
auf einfache Weise relativ zum Ankerimplantat bewegen, beispielsweise
durch Ziehen am Faden oder mittels eines Vorschubelements.
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Ein
besonders einfacher Aufbau des Ankerimplantats ergibt sich dann,
wenn die Aufnahme durchgehend ausgebildet ist. Ferner erleichtert
dies das Zusammenbauen des Implantats und das Einführen des
Fadens an demselben.
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Zur
Erhöhung
der Stabilität
von mittels des Faden-Anker-Systems hergestellten Verbindungen trägt bei,
daß der
mindestens eine Abschnitt des Festlegungselements einen in der Aufnahme
verschiebbaren Führungsabschnitt
umfaßt.
Durch die Führung
läßt sich
eine Bewegung des Festlegungselements relativ zum Ankerimplantat
in gewünschter Weise
einstellen.
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Vorteilhaft
ist es, wenn der Faden in der Einführstellung relativ zu einem
der mindestens zwei Ankerimplantate nur in einer Richtung des Fadens
bewegbar ist. Dadurch lassen sich zwei miteinander verbundene Ankerimplantate
besonders einfach verspannen, da nur an einem freien Ende des Fadens gezogen
werden muß.
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Günstig ist
es, wenn der Faden an seinem einen freien Ende ein Anschlagelement
trägt.
Dies ermöglicht
es, die Ankerimplantate des Systems miteinander zu verspannen, indem
lediglich an einem freien Ende des Fadens gezogen wird.
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Besonders
einfach wird der Aufbau des Faden-Anker-Systems, wenn eines der
mindestens zwei Ankerimplantate in der Einführstellung bereits fest mit
einem freien Ende des Fadens verbunden ist. In der Verankerungsstellung
beziehungsweise dann, wenn das Festlegungselement die zweite Festlegungselementstellung
einnimmt, wird der Faden am Ankerimplantat festgelegt. Wenn jedoch
ein freies Ende des Fadens mit einem Ankerimplantat fest verbunden
ist, genügt
es zum Verspannen zweier Ankerimplantate, an dem verbliebenen freien
Ende des Fadens zu ziehen.
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Die
Festlegungsvorrichtung könnte
beispielsweise eine Schnappverbindung umfassen. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist jedoch vorgesehen, daß die Festlegungsvorrichtung
eine Klemmvorrichtung ist und daß das Festlegungselement ein
Klemmelement ist. Durch Klemmen läßt sich der Faden am Ankerimplantat
besonders einfach festlegen.
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Vorteilhaft
ist es, wenn die Klemmvorrichtung einen ersten, an der Aufnahme
angeordneten und einen zweiten, an dem Klemmelement angeordneten Klemmabschnitt
umfaßt
und wenn der Faden zwischen dem ersten und zweiten Klemmabschnitt
in der zweiten Festlegungselementstellung klemmend gehalten ist.
Dies ermöglicht
es, den Faden zwischen der Aufnahme und dem Klemmelement zu klemmen, beispielsweise
durch eine Relativbewegung zwischen dem Klemmelement und der Aufnahme,
und zwar dann, wenn sich das Klemmelement in der zweiten Festlegungselementstellung
befindet beziehungsweise das Ankerimplantat die Verankerungsstellung
einnimmt.
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Von
Vorteil ist es, wenn die Fadenführung mindestens
teilweise an dem Klemmelement angeordnet ist und wenn die Fadenführung den
ersten und den zweiten Klemmabschnitt umfaßt. Insbesondere dann, wenn
die Fadenführung
sowohl am Klemmelement als auch an der Aufnahme angeordnet ist,
ergibt sich eine besonders gute Führung des Fadens, wodurch verhindert
wird, daß der
Faden bereits dann am Ankerimplantat festgelegt wird, wenn das Klemmelement
noch nicht die zweite Festlegungselementstellung einnimmt.
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Für eine besonders
gute Klemmung des Fadens ist vorzugsweise vorgesehen, daß der erste
und der zweite Klemmabschnitt in der Verankerungsstellung einen
Abstand aufweisen, der kleiner als der Durchmesser des Fadens ist.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung kann vorgesehen sein, daß der erste und der zweite
Klemmabschnitt im wesentlichen parallel zueinander verlaufen und
relativ zu einer Längsachse
der Aufnahme geneigt angeordnet sind. Auf diese Weise läßt sich
ein schonendes, großflächiges Klemmen
des Fadens im Wesentlichen in Längsrichtung
des Ankerimplantats erreichen. Die Gefahr eines Durchtrennens des
Fadens aufgrund der Klemmung wird auf diese Weise minimiert.
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Günstig ist
es, wenn die Fadenführung
bezogen auf eine Längsrichtung
eines der mindestens zwei Ankerimplantate konkave und konvexe Krümmungsabschnitte
aufweist. Durch die Übergänge zwischen
konkaven und konvexen Krümmungsabschnitten
kann eine zusätzliche
Klemmwirkung erzielt werden, beispielsweise indem Vorsprünge in derartige Übergangsabschnitte
eintauchen.
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Um
ein Lösen
des Festlegungselements vom Ankerimplantat zu verhindern, ist es
von Vorteil, wenn mindestens ein Anschlag vorgesehen ist zum Begrenzen
einer Bewegung des Festlegungselements in Längsrichtung.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung kann vorgesehen sein, daß am Ankerimplantat mindestens
ein abstehendes Verankerungselement angeordnet ist zum Verankern
des Ankerimplantats in der Verankerungsstellung in dem Gewebeteil.
Mittels des Verankerungselements, das beispielsweise in das Gewebeteil
eingreifen oder sich auf beliebige Weise an diesem abstützen kann,
kann das Ankerimplantat besonders hohen Ausreißkräften standhalten.
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Vorzugsweise
ist das mindestens eine Verankerungselement quer zur Längsrichtung
des Ankerimplantats bewegbar gelagert. Dadurch kann es besonders
einfach quer zur Längsrichtung
des Implantats in das Gewebeteil eingreifen. Ferner kann es beispielsweise
beim Einsetzen des Ankerimplantats bewegt werden, so daß es beispielsweise
in der Verankerungsstellung in das Gewebeteil eingreift, in der Einführstellung
jedoch noch nicht. Prinzipiell läßt sich eine
Bewegung des Verankerungselements mit einer Bewegung des Festlegungselements
koppeln.
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Um
eine besonders gute Verankerungswirkung zu erzielen, ist das mindestens
eine Verankerungselement quer zur Längsrichtung abstehend angeordnet.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung kann vorgesehen sein, daß das Festlegungselement einen
Spreizabschnitt aufweist, der in der zweiten Festlegungselementstellung
das mindestens eine Verankerungselement in einer quer zur Längsrichtung
abgespreizten Stellung hält.
Auf diese Weise läßt sich
besonders einfach eine abgespreizte Stellung des Verankerungselements
verriegeln, wodurch das Ankerimplantat höheren Ausreißkräften standhalten
kann.
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Günstig ist
es, wenn der Spreizabschnitt in Längsrichtung von der Aufnahme
weg weisend einen zunehmenden Querschnitt aufweist, insbesondere keilförmig ausgestaltet
ist. Damit lassen sich insbesondere auch zwei Verankerungselemente
gleichzeitig durch ein Eintauchen des Spreizabschnitts zwischen
die beiden Verankerungselemente aufspreizen oder in der aufgespreizten
Stellung halten.
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Eine
Verankerungsstabilität
läßt sich
ferner erhöhen,
wenn das mindestens eine Verankerungselement quer zur Längsrichtung
federnd vorgespannt ist. Denkbar ist es, die Verankerungselemente
quer zur Längsrichtung
nach innen oder außen
vorzuspannen. Eine Vorspannung nach innen bewirkt beim Einsetzen
des Ankerimplantats, daß das
Verankerungselement quer zur Längsrichtung
nach außen selbsttätig in das
Gewebeteil eingreifen kann.
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Um
eine Verankerung auch in Gewebeteilen zu ermöglichen, die besonders hart
sind, umfaßt
das mindestens eine Verankerungselement mindestens einen seitlich
abstehenden Anlagevorsprung. Dieser kann sich an Flächen der
Gewebeteile abstützen. Denkbar
ist es auch, daß der
Anlagevorsprung in das Gewebeteil eintaucht, als eine Art Widerhaken.
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Um
ein gezieltes Einsetzen des Ankerimplantats zu erleichtern, kann
vorgesehen sein, daß das Ankerimplantat
ein zu einer Implantatführung
an einem Instrument zum Einsetzen des Ankerimplantats korrespondierendes
Führungselement
umfaßt.
Dadurch läßt sich
beispielsweise eine unerwünschte Rotation
des Ankerimplantats um eine Längsachse desselben
während
des Einsetzens verhindern.
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Vorzugsweise
sind das Ankerimplantat und/oder der Faden mindestens teilweise
aus einem resorbierbaren Kunststoffmaterial hergestellt. Das Implantat
und/oder der Faden können
durch Resorption auf schonende Weise nach einer Heilung beziehungsweise
dem Zusammenwachsen der miteinander zu verbindenden Gewebeteile
im wesentlichen vollständig
und rückstandsfrei
aufgelöst
und brauchen nicht entfernt zu werden.
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Die
eingangs gestellte Aufgabe wird ferner bei einem Instrument zum
Einsetzen eines Faden-Anker-Systems erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
daß ein
Führungsrohr
zur Aufnahme mindestens eines Ankerimplantats und ein im Führungsrohr längsverschiebliches
Ausschiebelement zum Herausschieben des mindestens einen Ankerimplantats aus
dem Führungsrohr
vorgesehen ist. Das Ankerimplantat wird demnach eingesetzt, indem
das Führungsrohr
an die gewünschte
Stelle im zu verbindenden Gewebeteil eingeführt und danach mittels des Ausschiebelements
das Ankerimplantat aus dem Führungsrohr
herausgeschoben und auf vielfältige, bereits
oben beschriebene Weise im Gewebeteil verankert wird.
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Zur
Erleichterung minimal invasiver Eingriffe ist es vorteilhaft, wenn
das Ausschiebelement flexibel ist. Damit läßt es sich auch in Verbindung
mit gekrümmten
Führungsrohren
verwenden.
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Günstig ist
es, wenn das Führungsrohr
eine Implantatführung
umfaßt
und wenn die Implantatführung
korrespondierend zu dem am Ankerimplantat vorgesehenen Führungselement
ausgebildet ist. Dadurch kann ein Ankerimplantat eingeführt werden, ohne
daß es
beispielsweise um seine Längsachse rotiert.
Alternativ kann auch eine solche gewünschte Rotation mittels einer
entsprechend gestalteten Führung
bewerkstelligt werden. Ferner läßt sich
aufgrund der Implantatführung,
die beispielsweise so angeordnet sein kann, daß sie außerhalb des menschlichen Körpers noch
zu erkennen ist, auf die relative Orientierung des Ankerimplantats
innerhalb des Körpers schließen.
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Besonders
einfach ist eine Implantatführung herzustellen,
wenn sie einen Längsschlitz
oder eine Längsnut
in einer Umfangswandung des Führungsrohrs
umfaßt.
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Vorzugsweise
weist das Ausschiebelement ein zur Implantatführung korrespondierendes Führungsglied
und eine Ausnehmung zur Aufnahme des Fadens auf. Dadurch läßt sich
ein Verdrehen des Ausschiebelements um seine Längsachse und gleichzeitig ein
unbeabsichtigtes Verklemmen des Fadens zwischen Führungsrohr
und Ausschiebelement verhindern.
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Die
nachfolgende Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung dient
im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
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1:
Eine Seitenansicht eines Ankerimplantats in der Einführstellung;
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2 eine
Draufsicht auf das Implantat aus 1 in Richtung
des Pfeils A;
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3:
eine Längsschnittansicht
des Ankerimplantats in 1 in der Verankerungsstellung;
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4:
eine Längsschnittansicht
längs Linie 4-4
in 1;
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5:
eine Längsschnittansicht
durch eine Hohlnadel mit zwei Ankerimplantaten und einem Ausschiebelement;
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6:
eine teilweise durchbrochene Seitenansicht der Hohlnadel aus 5 in
Richtung des Pfeils B;
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7:
eine schematische Ansicht beim Einsetzen eines ersten Ankerimplantats;
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8:
eine schematische Ansicht beim Einsetzen eines mit dem ersten Ankerimplantat
verbundenen zweiten Ankerimplantats und
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9:
eine schematische Ansicht eines mittels zweier Ankerimplantate geschlossenen
Meniskusrisses in einem Meniskus.
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In
den 1 bis 4 ist ein insgesamt mit dem
Bezugszeichen 10 versehenes Ankerimplantat in Form eines
Meniskuspfeils dargestellt, welcher im wesentlichen zweiteilig aufgebaut
ist, nämlich
einen Grundkörper 12 und
einen an diesem verschieblich gelagerten Klemmkörper 14 umfaßt.
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Der
Grundkörper 12 umfaßt einen
zylindrischen Basisabschnitt 16 mit einer kreisförmigen Grundfläche 18 und
einer im wesentlichen rechteckigen Deckfläche 20, die gebildet
wird durch zwei unter einem Winkel von etwa 45° relativ zu einer Längsachse 13 des
Grundkörpers 12 geneigte,
die Umfangswandung des Basisabschnitts 16 abschrägende Ebenen 22 und 23.
In Richtung der Längsachse 13 ist
der Grundkörper
mit einer im Querschnitt rechteckigen Durchbrechung 24 versehen,
so daß von
der Deckfläche 20 lediglich
eine im wesentlichen rechteckförmige
Rahmenfläche 26 verbleibt.
Von der Rahmenfläche 26 erstrecken
sich spiegelsymmetrisch zwei Flügel 28 und 29 von
der Grundfläche 18 weg
weisend, leicht gekrümmt
von der Längsachse 13 weg. An
ihren freien Enden sind die Flügel 28 und 29 mit zwei
quer zu diesen abstehenden Widerhaken 30 und 31 versehen,
die jeweils eine in Richtung auf die Seitenflächen 22 bzw. 23 weisende
Anschlagfläche 32 bzw. 33 umfassen.
Die im wesentlichen quaderförmige
Durchbrechung 24 weist eine abgeschrägte schmale Innenfläche 34 auf,
mit einem spitzen Öffnungswinkel
in Richtung auf die Flügel 28 und 29 hin weisend.
Ferner ist am Basisabschnitt 16 ein sich parallel zur Längsachse 13 erstreckender,
radial abstehender und im Querschnitt quadratischer Führungszapfen 36 angeordnet.
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Der
Klemmkörper 14 umfaßt einen
langgestreckten, quaderförmigen
Führungsabschnitt 38, dessen
Querschnitt im wesentlichen dem Quer schnitt der Durchbrechung 24 entspricht,
so daß der Führungsabschnitt 38 in
der Durchbrechung 24 in Richtung der Längsachse 13 verschiebbar
geführt ist.
An den Führungsabschnitt 38 ist
ein sich keilförmig
erweiternder Spreizkörper 40 angeformt
mit spiegelsymmetrisch angeordneten Spreizflächen 42 und 43 zum
In-Kontakt-Bringen mit den seitlich nach außen abstehenden Flügeln 28 und 29 des
Grundkörpers 12.
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Ferner
ist am Klemmkörper 14 eine
Fadenführung 44 zum
Führen
eines Fadens 46 angeordnet. Die Fadenführung 44 umfaßt eine
parallel zur Längsachse 13 verlaufende,
in einer schmalen Längsseite des
Führungsabschnitts 38 angeordnete
Längsnut 48,
an die sich im Bereich des Spreizkörpers 40 eine Durchführung 50 um
einen flachen, sich quer zur Längsachse 13 erstreckenden
Zylinderabschnitt 52 herum anschließt, die in eine Schrägnut 54 übergeht, welche
in der parallel zu der mit der Längsnut 48 versehenen
schmalen Längsseite
verlaufenden Seite des Führungsabschnitts 38 angeordnet
ist und im wesentlichen parallel zur Innenfläche 34 der Durchbrechung 24 verläuft. Bündig mit
einer Stirnfläche 56, die
im wesentlichen kreisförmig
ausgebildet ist, ist ein im Querschnitt trapezförmiger Verbindungssteg 58 angeordnet,
der sich in der Stirnfläche 56 in
etwa über
die halbe Breite der Stirnfläche 56 erstreckt
und von der Stirnfläche 56 ausgehend
eine schräge
Seitenfläche 60 aufweist.
Die Durchführung 50 zwischen dem
Verbindungssteg 58 und dem Zylinderabschnitt 52 entspricht
in etwa einer Fadenstärke.
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Am
Spreizkörper 40 sind
im Übergangsbereich
zum Führungsabschnitt 38 zwei
Anschlagflächen 62 und 63 gebildet,
die in einer in 3 dargestellten Verankerungsstellung
des Meniskuspfeils 10 an der Rahmenfläche 26 anschlagen.
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Anhand
der 1 bis 4 soll die prinzipielle Funktionsweise
des Meniskuspfeils 10 näher
erläutert
werden.
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Wie
bereits dargelegt, ist der Führungsabschnitt 38 des
Klemmkörpers 14 in
der eine Aufnahme bildenden Durchbrechung 24 in Richtung
der Längsachse 13 längsverschieblich
gelagert. In die Fadenführung 44 wird
ein Faden 46 eingelegt, so daß er von einem Ende 39 des
Führungsabschnitts 38 aus
die Längsnut 48 ausfüllt, den
Zylinder 52 umgebend die Durchführung 50 durchsetzt
und in der Schrägnut 54 wieder
zum Ende 39 zurückgeführt ist. In
einer in den 1 und 3 dargestellten
Einführstellung
des Meniskuspfeils 10 ist der Klemmkörper 14 so weit aus
dem Grundkörper 12 herausgezogen,
daß die
Grundfläche 18 und
das Ende 39 bündig abschließen. Der
Faden 46 ist in der Fadenführung 44 frei verschiebbar.
Die Flügel 28 und 29 sind
aufgespreizt und ragen über
den Umfang des Grundkörpers 12 seitlich
vor. Wird der Klemmkörper 14 in Richtung
auf den Basisabschnitt 16 des Grundkörpers 12 geschoben
bis die Anschlagflächen 62 und 63 an
der Rahmenfläche 26 anschlagen,
so hat dies zweierlei zur Folge. Erstens kommen die Flügel 28 und 29 an
den Spreizflächen 42 und 43 des
Spreizkörpers 40 in
Anlage, so daß sie
nicht mehr weiter in Richtung auf die Längsachse 13 verschwenkt
werden können.
Zweitens wird der Faden 46 zwischen der als ein erster
Klemmabschnitt dienen den Innenfläche 34 und
der als ein zweiter Klemmabschnitt dienenden Schrägnut 54 geklemmt,
da der relative Abstand zwischen diesen beiden Klemmabschnitten
in dieser als Verankerungsstellung des Meniskuspfeils 10 bezeichneten
Stellung kleiner als der Durchmesser des Fadens 46 ist.
Dadurch wird eine Klemmung längs
der gesamten Innenfläche 34 bewirkt.
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Zum
Einsetzen der Meniskuspfeile 10 wird eine Hohlnadel 70 verwendet,
wie sie in den 5 und 6 dargestellt
ist. Sie umfaßt
ein leicht gekrümmtes
distales Ende 72 mit einer Austrittsöffnung 74. Ferner
ist ein sich in Längsrichtung
erstreckender Längsschlitz 76 vorgesehen,
dessen Breite in etwa der Breite des Führungszapfens 36 am
Grundkörper 12 entspricht.
Als Ausschiebhilfe für
die Meniskuspfeile 10 ist ein Stößel 78 mit einem zylindrischen, den
Querschnitt der Hohlnadel 70 im wesentlichen vollständig ausfüllenden
Kopf 80 vorgesehen, der an einem Ende eines flexiblen Stabs 82 angeordnet
ist. Radial abstehend ist am Kopf 80 ein Führungsvorsprung 84 angeordnet,
der so bemessen ist, daß er in
den Längsschlitz 46 eingreift,
jedoch nicht aus der Hohlnadel 70 vorsteht.
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Vor
einem operativen Eingriff werden, wie beispielsweise in 5 dargestellt,
zwei Meniskuspfeile 10 und 10' in die Hohlnadel 70 eingesetzt.
Der Durchmesser des Basisabschnitts 16 sowie des Spreizkörpers 40 im
Bereich der Stirnfläche 56 entspricht
im wesentlichen dem Innendurchmesser der Hohlnadel 70.
Die Flügel 28 und 29 der
in der Hohlnadel 70 eingesetzten Meniskuspfeile 10 und 10' werden aufgrund
des vorgegebenen Innendurchmessers der Hohlnadel 70 in
Richtung auf die Längsachse 13 der
Meniskuspfeile 10 beziehungsweise 10' verschwenkt,
so daß diese
aufgrund ihrer Vorspannung gegen eine innere Oberfläche 71 der
Hohlnadel 70 drücken.
Die Flügel 28 und 29 liegen
dadurch im wesentlichen an Seitenflächen 64 und 65 des
Führungsabschnitts 38 an,
so daß der
Spreizkörper 40 aufgrund
seiner Keilform nicht so weit in Richtung auf den Grundkörper 12 geschoben
werden kann, daß die
Anschlagflächen 62 und 63 an
der Rahmenfläche 26 anstoßen. Dadurch
wird verhindert, daß der
Faden 46 zwischen der Innenfläche 34 und der Schrägnut 54 geklemmt
wird, wenn sich der Meniskuspfeil 10 in der Hohlnadel 70 befindet.
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Zunächst wird
ein Meniskuspfeil 10' in
die Hohlnadel 70 eingeführt,
wobei beim Meniskuspfeil 10' ein
Fadenende 47 des Fadens 46 fest mit dem Führungsabschnitt 38 im
Bereich dessen Endes 39 verbunden ist. Der Führungszapfen 36' taucht in den Längsschlitz 76 ein.
Der Faden 46 wird wie oben im Zusammenhang mit den 1 und 4 beschrieben
in die Fadenführung 44 des
zweiten Meniskuspfeils 10 eingefädelt. Dann wird der Meniskuspfeil 10 ebenfalls
in die Hohlnadel 70 eingeschoben, bis die Stirnfläche 56 des
Meniskuspfeils 10 an die Grundfläche 18' anstößt. Der Faden 46 tritt
aus dem Ende 39' des
Meniskuspfeils 10' aus,
tritt durch den Längsschlitz 76 aus
und hinter dem Meniskuspfeil 10 wieder durch den Längsschlitz 76 hindurch,
füllt die
Fadenführung 44 des
Meniskuspfeils 10 aus, füllt eine Aussparung 79 des
Stößels 78 aus
und tritt wiederum durch den Längsschlitz 76 der
Hohlnadel 70 hindurch. Die in Verbindung mit dem Stößel 78 als
Einsetzinstrument dienende Hohlnadel 70 ist nun mit zwei
Meniskuspfeilen 10 und 10' bestückt und bereit zur entsprechenden
chirurgischen Verwendung.
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In
Verbindung mit den 7 bis 9 wird die
Funktionsweise eines erfindungsgemäßen Faden-Anker-Systems umfassend
einen Faden 46 sowie zwei Meniskuspfeile 10 und 10' beispielhaft
im Zusammenhang mit dem Schließen
eines Meniskusrisses erläutert.
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Die
wie im Zusammenhang mit den 5 und 6 beschriebene,
vorbereitete Hohlnadel 70 wird in einen Meniskus 90 durch
einen aufgrund einer Verletzung entstandenen Riß 92 hindurch geschoben,
bis die Nadel den Meniskus 90 vollständig durchdrungen hat. Anschließend wird
der Stößel 78 in
Richtung auf die Austrittsöffnung 74 vorgeschoben,
bis der Meniskuspfeil 10' aus
der Austrittsöffnung 74 ausgetreten
ist. Die Flügel 28 und 29 spreizen
sich nach Verlassen der Austrittsöffnung 74 nach außen hin
auf, so daß die
Anschlagflächen 32 und 33 außen am Meniskus 90 anliegen.
Der Faden 46 ist noch frei in der Fadenführung 44 bewegbar
und wird dann zurückgezogen,
so daß der
Spreizkörper 40 in Richtung
auf den Grundkörper 12 bewegt
wird, bis die Anschlagflächen 62 und 63 an
der Rahmenfläche 26 anschlagen.
Der Meniskuspfeil 10' befindet
sich nun in der Verankerungsstellung, das heißt der Faden 46 ist
geklemmt und die Flügel 28 und 29 werden in
ihrer gespreizten Stellung durch den zwischen sie eingebrachten
Spreizkörper 40 gehalten.
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Die
Hohlnadel 70 wird jetzt wieder aus dem Meniskus 90 herausgezogen
und an einer benachbarten Stelle am Meniskus 90 erneut
durch diesen hindurchgestochen, wobei erneut der Riß 92 durchsetzt
wird. Der Meniskuspfeil 10 wird analog wie bereits der
Meniskuspfeil 10' mittels
des Stößels 78 aus der
Hohlnadel 70 herausgeschoben und durch Zurückziehen
des Fadens 46 im Meniskus 90 verankert. Durch
das Zurückziehen
des Fadens 46 wird gleichzeitig ein Fadenabschnitt 94 zwischen
dem Meniskuspfeil 10' und
dem Meniskuspfeil 10 gespannt, wodurch sich der Riß 92 schließt. Zur
Fixierung des Fadens 46 sind keine Knoten erforderlich,
da der Faden 46 sowohl am Meniskuspfeil 10 als
auch am Meniskuspfeil 10' klemmend
festgelegt ist. Abschließend wird
der Faden 46 direkt an der Oberfläche des Meniskus 90 abgetrennt.