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DE10214807B4 - Faden-Anker-System zum Verbinden von Gewebeteilen - Google Patents

Faden-Anker-System zum Verbinden von Gewebeteilen Download PDF

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DE10214807B4
DE10214807B4 DE2002114807 DE10214807A DE10214807B4 DE 10214807 B4 DE10214807 B4 DE 10214807B4 DE 2002114807 DE2002114807 DE 2002114807 DE 10214807 A DE10214807 A DE 10214807A DE 10214807 B4 DE10214807 B4 DE 10214807B4
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Rupert Dipl.-Ing. Mayenberger
Tom Dipl.-Ing. Schweitzer (FH)
Jürgen Dr. med. Eichhorn
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Aesculap AG
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Abstract

Faden-Anker-System zum Verbinden von Gewebeteilen, insbesondere zur Versorgung von Meniskusrissen, umfassend mindestens zwei Ankerimplantate, die über einen flexiblen, an den Ankerimplantaten festlegbaren Faden miteinander verbindbar sind, mit einer Fadenführung zur Aufnahme des allen Ankerimplantaten gemeinsamen Fadens an mindestens einem der mindestens zwei Ankerimplantate, mit einer der Fadenführung zugeordneten Festlegungsvorrichtung zum Festlegen des Fadens am Ankerimplantat in einer Verankerungsstellung, in der das Ankerimplantat in einem Gewebeteil verankerbar ist, wobei der Faden in der Fadenführung in einer Einführstellung bewegbar ist, in der das Ankerimplantat in das Gewebeteil einführbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Festlegungsvorrichtung ein Festlegungselement (14) umfaßt, daß das Festlegungselement (14) von einer ersten Festlegungselementstellung in eine zweite Festlegungselementstellung bringbar ist und daß das mindestens eine Ankerimplantat (10, 10') durch eine Bewegung des Festlegungselements (14) von der ersten Festlegungselementstellung in die zweite Festlegungselementstellung von der Einführstellung in die Verankerungsstellung überführbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Faden-Anker-System zum Verbinden von Gewebeteilen, insbesondere zur Versorgung von Meniskusrissen, umfassend mindestens zwei Ankerimplantate, die über einen flexiblen, an den Ankerimplantaten festlegbaren Faden miteinander verbindbar sind, mit einer Fadenführung zur Aufnahme des allen Ankerimplantaten gemeinsamen Fadens an mindestens einem der mindestens zwei Ankerimplantate, mit einer der Fadenführung zugeordneten Festlegungsvorrichtung zum Festlegen des Fadens am Ankerimplantat in einer Verankerungsstellung, in der das Ankerimplantat in einem Gewebeteil verankerbar ist, wobei der Faden in der Fadenführung in einer Einführstellung bewegbar ist, in der das Ankerimplantat in das Gewebeteil einführbar ist.
  • Ferner betrifft die Erfindung ein Instrument zum Einsetzen eines derartigen Ankerimplantats.
  • Zum Verbinden von Gewebeteilen, beispielsweise von durch einen Riß voneinander getrennten Teilen eines Meniskus, ist es bekannt, im Gegensatz zur Meniskusteilresektion, die Risse mit Nähten beziehungsweise mit resorbierbaren, in die Gewebeteile pfeilartig einstoßenden Ankerimplantaten zu verbinden. Bei einem Faden-Anker-System der eingangs beschriebenen Art sind zwei Anker mit einem flexiblen Verbindungselement, beispielsweise einem Faden miteinander verbunden. Nachdem beide Ankerimplantate in verschiedene, miteinander zu verbindende Gewebeteile eingesetzt worden sind, werden durch Spannen des Fadens Rißflächen des Meniskus aneinander gedrückt, welche zuvor durch Raspeln angefrischt wurden und leicht bluten, damit sie besonders gut zusammenwachsen können.
  • Ein gattungsgemäßes Faden-Anker-System ist beispielsweise aus der DE 100 21 122 C1 bekannt, welches Ankerimplantate mit einem durchgehenden Längskanal zur Aufnahme eines längs verschieblichen Kerns umfaßt. Ferner ist der Fadenführung des Ankerimplantats eine Klemmeinrichtung zur Festlegung des Fadens in der Fadenführung zugeordnet, wobei die Klemmeinrichtung unwirksam ist solange sich der Kern in dem Längskanal befindet, und erst wirksam wird, wenn der Kern aus dem Längskanal herausgezogen und vollständig entfernt wird. Das Ankerimplantat verbleibt dann mit geklemmtem Faden in dem Gewebeteil. Da der Kern in Längsrichtung des Implantats verschiebbar ist, müssen sowohl das Ankerimplantat als auch das Einsetzinstrument einen Querschnitt aufweisen, der zumindest während des Einsetzens des Ankerimplantats eine Längsverschiebung des Kerns ermöglicht.
  • Daher ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Faden-Anker-System der eingangs beschriebenen Art so zu verbessern, daß es besonders einfach und schonend eingesetzt werden kann.
  • Die Lösung ist im Patentanspruch 1 angegeben. Weiterbildungen folgen in den abhängigen Patentansprüchen.
  • Diese Aufgabe wird bei einem Faden-Anker-System der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Festlegungsvorrichtung ein Festlegungselement umfaßt, daß das Festlegungsele ment von einer ersten Festlegungselementstellung in eine zweite Festlegungselementstellung bringbar ist und daß das Ankerimplantat durch eine Bewegung des Festlegungselements von der ersten Festlegungselementstellung in die zweite Festlegungselementstellung von der Einführstellung in die Verankerungsstellung überführbar ist.
  • Anders als bei dem bereits bekannten Faden-Anker-System, umfaßt mindestens eines der zwei Ankerimplantate ein Festelegungselement zum Festlegen des Fadens am Ankerimplantat in einer Verankerungsstellung, wobei die Festlegung durch eine Relativbewegung zwischen Festlegungselement und Ankerimplantat bewirkt wird. Unter Faden im Sinne dieser Anmeldung wird ein flexibles Verbindungselement verstanden, insbesondere ein Faden im eigentlichen Sinn, beispielsweise ein Monofilament oder ein Multifilament. Das flexible Verbindungselement kann auch eine strukturierte Oberfläche aufweisen, die eine bevorzugte Bewegungsrichtung relativ zu dem Ankerimplantat definiert, beispielsweise durch unidirektional wirkende Vorsprünge oder mittels unterschiedlicher Reibwerte. Da das Festlegungselement Teil der Festlegungsvorrichtung des Ankerimplantats ist, müssen keine Elemente von dem Implantat entfernt werden, so daß insgesamt der Querschnitt des Implantats und auch des Einsetzinstruments gegenüber den bekannten Vorrichtungen verringert werden können, was besonders schlanke Ankerimplantate und eine besonders schlanke Bauform des Einsetzinstruments ermöglichen. Dadurch lassen sich die Ankerimplantate mittels minimal invasiver Operationstechniken einsetzen.
  • Grundsätzlich wäre es denkbar, das Festlegungselement in eine Richtung quer zur Längsrichtung des Ankerimplantats relativ zu diesem zu bewegen. Günstig ist es jedoch, wenn die Festlegungsvorrichtung eine in Längsrichtung des mindestens einen Ankerimplantats orientierte Aufnahme umfaßt und wenn mindestens ein Abschnitt des Festlegungselements in der Aufnahme bewegbar ist. Dadurch läßt sich, im Prinzip auch ohne Zuhilfenahme weiterer Einsetzhilfen, das Festlegungselement auf einfache Weise relativ zum Ankerimplantat bewegen, beispielsweise durch Ziehen am Faden oder mittels eines Vorschubelements.
  • Ein besonders einfacher Aufbau des Ankerimplantats ergibt sich dann, wenn die Aufnahme durchgehend ausgebildet ist. Ferner erleichtert dies das Zusammenbauen des Implantats und das Einführen des Fadens an demselben.
  • Zur Erhöhung der Stabilität von mittels des Faden-Anker-Systems hergestellten Verbindungen trägt bei, daß der mindestens eine Abschnitt des Festlegungselements einen in der Aufnahme verschiebbaren Führungsabschnitt umfaßt. Durch die Führung läßt sich eine Bewegung des Festlegungselements relativ zum Ankerimplantat in gewünschter Weise einstellen.
  • Vorteilhaft ist es, wenn der Faden in der Einführstellung relativ zu einem der mindestens zwei Ankerimplantate nur in einer Richtung des Fadens bewegbar ist. Dadurch lassen sich zwei miteinander verbundene Ankerimplantate besonders einfach verspannen, da nur an einem freien Ende des Fadens gezogen werden muß.
  • Günstig ist es, wenn der Faden an seinem einen freien Ende ein Anschlagelement trägt. Dies ermöglicht es, die Ankerimplantate des Systems miteinander zu verspannen, indem lediglich an einem freien Ende des Fadens gezogen wird.
  • Besonders einfach wird der Aufbau des Faden-Anker-Systems, wenn eines der mindestens zwei Ankerimplantate in der Einführstellung bereits fest mit einem freien Ende des Fadens verbunden ist. In der Verankerungsstellung beziehungsweise dann, wenn das Festlegungselement die zweite Festlegungselementstellung einnimmt, wird der Faden am Ankerimplantat festgelegt. Wenn jedoch ein freies Ende des Fadens mit einem Ankerimplantat fest verbunden ist, genügt es zum Verspannen zweier Ankerimplantate, an dem verbliebenen freien Ende des Fadens zu ziehen.
  • Die Festlegungsvorrichtung könnte beispielsweise eine Schnappverbindung umfassen. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist jedoch vorgesehen, daß die Festlegungsvorrichtung eine Klemmvorrichtung ist und daß das Festlegungselement ein Klemmelement ist. Durch Klemmen läßt sich der Faden am Ankerimplantat besonders einfach festlegen.
  • Vorteilhaft ist es, wenn die Klemmvorrichtung einen ersten, an der Aufnahme angeordneten und einen zweiten, an dem Klemmelement angeordneten Klemmabschnitt umfaßt und wenn der Faden zwischen dem ersten und zweiten Klemmabschnitt in der zweiten Festlegungselementstellung klemmend gehalten ist. Dies ermöglicht es, den Faden zwischen der Aufnahme und dem Klemmelement zu klemmen, beispielsweise durch eine Relativbewegung zwischen dem Klemmelement und der Aufnahme, und zwar dann, wenn sich das Klemmelement in der zweiten Festlegungselementstellung befindet beziehungsweise das Ankerimplantat die Verankerungsstellung einnimmt.
  • Von Vorteil ist es, wenn die Fadenführung mindestens teilweise an dem Klemmelement angeordnet ist und wenn die Fadenführung den ersten und den zweiten Klemmabschnitt umfaßt. Insbesondere dann, wenn die Fadenführung sowohl am Klemmelement als auch an der Aufnahme angeordnet ist, ergibt sich eine besonders gute Führung des Fadens, wodurch verhindert wird, daß der Faden bereits dann am Ankerimplantat festgelegt wird, wenn das Klemmelement noch nicht die zweite Festlegungselementstellung einnimmt.
  • Für eine besonders gute Klemmung des Fadens ist vorzugsweise vorgesehen, daß der erste und der zweite Klemmabschnitt in der Verankerungsstellung einen Abstand aufweisen, der kleiner als der Durchmesser des Fadens ist.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, daß der erste und der zweite Klemmabschnitt im wesentlichen parallel zueinander verlaufen und relativ zu einer Längsachse der Aufnahme geneigt angeordnet sind. Auf diese Weise läßt sich ein schonendes, großflächiges Klemmen des Fadens im Wesentlichen in Längsrichtung des Ankerimplantats erreichen. Die Gefahr eines Durchtrennens des Fadens aufgrund der Klemmung wird auf diese Weise minimiert.
  • Günstig ist es, wenn die Fadenführung bezogen auf eine Längsrichtung eines der mindestens zwei Ankerimplantate konkave und konvexe Krümmungsabschnitte aufweist. Durch die Übergänge zwischen konkaven und konvexen Krümmungsabschnitten kann eine zusätzliche Klemmwirkung erzielt werden, beispielsweise indem Vorsprünge in derartige Übergangsabschnitte eintauchen.
  • Um ein Lösen des Festlegungselements vom Ankerimplantat zu verhindern, ist es von Vorteil, wenn mindestens ein Anschlag vorgesehen ist zum Begrenzen einer Bewegung des Festlegungselements in Längsrichtung.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, daß am Ankerimplantat mindestens ein abstehendes Verankerungselement angeordnet ist zum Verankern des Ankerimplantats in der Verankerungsstellung in dem Gewebeteil. Mittels des Verankerungselements, das beispielsweise in das Gewebeteil eingreifen oder sich auf beliebige Weise an diesem abstützen kann, kann das Ankerimplantat besonders hohen Ausreißkräften standhalten.
  • Vorzugsweise ist das mindestens eine Verankerungselement quer zur Längsrichtung des Ankerimplantats bewegbar gelagert. Dadurch kann es besonders einfach quer zur Längsrichtung des Implantats in das Gewebeteil eingreifen. Ferner kann es beispielsweise beim Einsetzen des Ankerimplantats bewegt werden, so daß es beispielsweise in der Verankerungsstellung in das Gewebeteil eingreift, in der Einführstellung jedoch noch nicht. Prinzipiell läßt sich eine Bewegung des Verankerungselements mit einer Bewegung des Festlegungselements koppeln.
  • Um eine besonders gute Verankerungswirkung zu erzielen, ist das mindestens eine Verankerungselement quer zur Längsrichtung abstehend angeordnet.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, daß das Festlegungselement einen Spreizabschnitt aufweist, der in der zweiten Festlegungselementstellung das mindestens eine Verankerungselement in einer quer zur Längsrichtung abgespreizten Stellung hält. Auf diese Weise läßt sich besonders einfach eine abgespreizte Stellung des Verankerungselements verriegeln, wodurch das Ankerimplantat höheren Ausreißkräften standhalten kann.
  • Günstig ist es, wenn der Spreizabschnitt in Längsrichtung von der Aufnahme weg weisend einen zunehmenden Querschnitt aufweist, insbesondere keilförmig ausgestaltet ist. Damit lassen sich insbesondere auch zwei Verankerungselemente gleichzeitig durch ein Eintauchen des Spreizabschnitts zwischen die beiden Verankerungselemente aufspreizen oder in der aufgespreizten Stellung halten.
  • Eine Verankerungsstabilität läßt sich ferner erhöhen, wenn das mindestens eine Verankerungselement quer zur Längsrichtung federnd vorgespannt ist. Denkbar ist es, die Verankerungselemente quer zur Längsrichtung nach innen oder außen vorzuspannen. Eine Vorspannung nach innen bewirkt beim Einsetzen des Ankerimplantats, daß das Verankerungselement quer zur Längsrichtung nach außen selbsttätig in das Gewebeteil eingreifen kann.
  • Um eine Verankerung auch in Gewebeteilen zu ermöglichen, die besonders hart sind, umfaßt das mindestens eine Verankerungselement mindestens einen seitlich abstehenden Anlagevorsprung. Dieser kann sich an Flächen der Gewebeteile abstützen. Denkbar ist es auch, daß der Anlagevorsprung in das Gewebeteil eintaucht, als eine Art Widerhaken.
  • Um ein gezieltes Einsetzen des Ankerimplantats zu erleichtern, kann vorgesehen sein, daß das Ankerimplantat ein zu einer Implantatführung an einem Instrument zum Einsetzen des Ankerimplantats korrespondierendes Führungselement umfaßt. Dadurch läßt sich beispielsweise eine unerwünschte Rotation des Ankerimplantats um eine Längsachse desselben während des Einsetzens verhindern.
  • Vorzugsweise sind das Ankerimplantat und/oder der Faden mindestens teilweise aus einem resorbierbaren Kunststoffmaterial hergestellt. Das Implantat und/oder der Faden können durch Resorption auf schonende Weise nach einer Heilung beziehungsweise dem Zusammenwachsen der miteinander zu verbindenden Gewebeteile im wesentlichen vollständig und rückstandsfrei aufgelöst und brauchen nicht entfernt zu werden.
  • Die eingangs gestellte Aufgabe wird ferner bei einem Instrument zum Einsetzen eines Faden-Anker-Systems erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ein Führungsrohr zur Aufnahme mindestens eines Ankerimplantats und ein im Führungsrohr längsverschiebliches Ausschiebelement zum Herausschieben des mindestens einen Ankerimplantats aus dem Führungsrohr vorgesehen ist. Das Ankerimplantat wird demnach eingesetzt, indem das Führungsrohr an die gewünschte Stelle im zu verbindenden Gewebeteil eingeführt und danach mittels des Ausschiebelements das Ankerimplantat aus dem Führungsrohr herausgeschoben und auf vielfältige, bereits oben beschriebene Weise im Gewebeteil verankert wird.
  • Zur Erleichterung minimal invasiver Eingriffe ist es vorteilhaft, wenn das Ausschiebelement flexibel ist. Damit läßt es sich auch in Verbindung mit gekrümmten Führungsrohren verwenden.
  • Günstig ist es, wenn das Führungsrohr eine Implantatführung umfaßt und wenn die Implantatführung korrespondierend zu dem am Ankerimplantat vorgesehenen Führungselement ausgebildet ist. Dadurch kann ein Ankerimplantat eingeführt werden, ohne daß es beispielsweise um seine Längsachse rotiert. Alternativ kann auch eine solche gewünschte Rotation mittels einer entsprechend gestalteten Führung bewerkstelligt werden. Ferner läßt sich aufgrund der Implantatführung, die beispielsweise so angeordnet sein kann, daß sie außerhalb des menschlichen Körpers noch zu erkennen ist, auf die relative Orientierung des Ankerimplantats innerhalb des Körpers schließen.
  • Besonders einfach ist eine Implantatführung herzustellen, wenn sie einen Längsschlitz oder eine Längsnut in einer Umfangswandung des Führungsrohrs umfaßt.
  • Vorzugsweise weist das Ausschiebelement ein zur Implantatführung korrespondierendes Führungsglied und eine Ausnehmung zur Aufnahme des Fadens auf. Dadurch läßt sich ein Verdrehen des Ausschiebelements um seine Längsachse und gleichzeitig ein unbeabsichtigtes Verklemmen des Fadens zwischen Führungsrohr und Ausschiebelement verhindern.
  • Die nachfolgende Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
  • 1: Eine Seitenansicht eines Ankerimplantats in der Einführstellung;
  • 2 eine Draufsicht auf das Implantat aus 1 in Richtung des Pfeils A;
  • 3: eine Längsschnittansicht des Ankerimplantats in 1 in der Verankerungsstellung;
  • 4: eine Längsschnittansicht längs Linie 4-4 in 1;
  • 5: eine Längsschnittansicht durch eine Hohlnadel mit zwei Ankerimplantaten und einem Ausschiebelement;
  • 6: eine teilweise durchbrochene Seitenansicht der Hohlnadel aus 5 in Richtung des Pfeils B;
  • 7: eine schematische Ansicht beim Einsetzen eines ersten Ankerimplantats;
  • 8: eine schematische Ansicht beim Einsetzen eines mit dem ersten Ankerimplantat verbundenen zweiten Ankerimplantats und
  • 9: eine schematische Ansicht eines mittels zweier Ankerimplantate geschlossenen Meniskusrisses in einem Meniskus.
  • In den 1 bis 4 ist ein insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 versehenes Ankerimplantat in Form eines Meniskuspfeils dargestellt, welcher im wesentlichen zweiteilig aufgebaut ist, nämlich einen Grundkörper 12 und einen an diesem verschieblich gelagerten Klemmkörper 14 umfaßt.
  • Der Grundkörper 12 umfaßt einen zylindrischen Basisabschnitt 16 mit einer kreisförmigen Grundfläche 18 und einer im wesentlichen rechteckigen Deckfläche 20, die gebildet wird durch zwei unter einem Winkel von etwa 45° relativ zu einer Längsachse 13 des Grundkörpers 12 geneigte, die Umfangswandung des Basisabschnitts 16 abschrägende Ebenen 22 und 23. In Richtung der Längsachse 13 ist der Grundkörper mit einer im Querschnitt rechteckigen Durchbrechung 24 versehen, so daß von der Deckfläche 20 lediglich eine im wesentlichen rechteckförmige Rahmenfläche 26 verbleibt. Von der Rahmenfläche 26 erstrecken sich spiegelsymmetrisch zwei Flügel 28 und 29 von der Grundfläche 18 weg weisend, leicht gekrümmt von der Längsachse 13 weg. An ihren freien Enden sind die Flügel 28 und 29 mit zwei quer zu diesen abstehenden Widerhaken 30 und 31 versehen, die jeweils eine in Richtung auf die Seitenflächen 22 bzw. 23 weisende Anschlagfläche 32 bzw. 33 umfassen. Die im wesentlichen quaderförmige Durchbrechung 24 weist eine abgeschrägte schmale Innenfläche 34 auf, mit einem spitzen Öffnungswinkel in Richtung auf die Flügel 28 und 29 hin weisend. Ferner ist am Basisabschnitt 16 ein sich parallel zur Längsachse 13 erstreckender, radial abstehender und im Querschnitt quadratischer Führungszapfen 36 angeordnet.
  • Der Klemmkörper 14 umfaßt einen langgestreckten, quaderförmigen Führungsabschnitt 38, dessen Querschnitt im wesentlichen dem Quer schnitt der Durchbrechung 24 entspricht, so daß der Führungsabschnitt 38 in der Durchbrechung 24 in Richtung der Längsachse 13 verschiebbar geführt ist. An den Führungsabschnitt 38 ist ein sich keilförmig erweiternder Spreizkörper 40 angeformt mit spiegelsymmetrisch angeordneten Spreizflächen 42 und 43 zum In-Kontakt-Bringen mit den seitlich nach außen abstehenden Flügeln 28 und 29 des Grundkörpers 12.
  • Ferner ist am Klemmkörper 14 eine Fadenführung 44 zum Führen eines Fadens 46 angeordnet. Die Fadenführung 44 umfaßt eine parallel zur Längsachse 13 verlaufende, in einer schmalen Längsseite des Führungsabschnitts 38 angeordnete Längsnut 48, an die sich im Bereich des Spreizkörpers 40 eine Durchführung 50 um einen flachen, sich quer zur Längsachse 13 erstreckenden Zylinderabschnitt 52 herum anschließt, die in eine Schrägnut 54 übergeht, welche in der parallel zu der mit der Längsnut 48 versehenen schmalen Längsseite verlaufenden Seite des Führungsabschnitts 38 angeordnet ist und im wesentlichen parallel zur Innenfläche 34 der Durchbrechung 24 verläuft. Bündig mit einer Stirnfläche 56, die im wesentlichen kreisförmig ausgebildet ist, ist ein im Querschnitt trapezförmiger Verbindungssteg 58 angeordnet, der sich in der Stirnfläche 56 in etwa über die halbe Breite der Stirnfläche 56 erstreckt und von der Stirnfläche 56 ausgehend eine schräge Seitenfläche 60 aufweist. Die Durchführung 50 zwischen dem Verbindungssteg 58 und dem Zylinderabschnitt 52 entspricht in etwa einer Fadenstärke.
  • Am Spreizkörper 40 sind im Übergangsbereich zum Führungsabschnitt 38 zwei Anschlagflächen 62 und 63 gebildet, die in einer in 3 dargestellten Verankerungsstellung des Meniskuspfeils 10 an der Rahmenfläche 26 anschlagen.
  • Anhand der 1 bis 4 soll die prinzipielle Funktionsweise des Meniskuspfeils 10 näher erläutert werden.
  • Wie bereits dargelegt, ist der Führungsabschnitt 38 des Klemmkörpers 14 in der eine Aufnahme bildenden Durchbrechung 24 in Richtung der Längsachse 13 längsverschieblich gelagert. In die Fadenführung 44 wird ein Faden 46 eingelegt, so daß er von einem Ende 39 des Führungsabschnitts 38 aus die Längsnut 48 ausfüllt, den Zylinder 52 umgebend die Durchführung 50 durchsetzt und in der Schrägnut 54 wieder zum Ende 39 zurückgeführt ist. In einer in den 1 und 3 dargestellten Einführstellung des Meniskuspfeils 10 ist der Klemmkörper 14 so weit aus dem Grundkörper 12 herausgezogen, daß die Grundfläche 18 und das Ende 39 bündig abschließen. Der Faden 46 ist in der Fadenführung 44 frei verschiebbar. Die Flügel 28 und 29 sind aufgespreizt und ragen über den Umfang des Grundkörpers 12 seitlich vor. Wird der Klemmkörper 14 in Richtung auf den Basisabschnitt 16 des Grundkörpers 12 geschoben bis die Anschlagflächen 62 und 63 an der Rahmenfläche 26 anschlagen, so hat dies zweierlei zur Folge. Erstens kommen die Flügel 28 und 29 an den Spreizflächen 42 und 43 des Spreizkörpers 40 in Anlage, so daß sie nicht mehr weiter in Richtung auf die Längsachse 13 verschwenkt werden können. Zweitens wird der Faden 46 zwischen der als ein erster Klemmabschnitt dienen den Innenfläche 34 und der als ein zweiter Klemmabschnitt dienenden Schrägnut 54 geklemmt, da der relative Abstand zwischen diesen beiden Klemmabschnitten in dieser als Verankerungsstellung des Meniskuspfeils 10 bezeichneten Stellung kleiner als der Durchmesser des Fadens 46 ist. Dadurch wird eine Klemmung längs der gesamten Innenfläche 34 bewirkt.
  • Zum Einsetzen der Meniskuspfeile 10 wird eine Hohlnadel 70 verwendet, wie sie in den 5 und 6 dargestellt ist. Sie umfaßt ein leicht gekrümmtes distales Ende 72 mit einer Austrittsöffnung 74. Ferner ist ein sich in Längsrichtung erstreckender Längsschlitz 76 vorgesehen, dessen Breite in etwa der Breite des Führungszapfens 36 am Grundkörper 12 entspricht. Als Ausschiebhilfe für die Meniskuspfeile 10 ist ein Stößel 78 mit einem zylindrischen, den Querschnitt der Hohlnadel 70 im wesentlichen vollständig ausfüllenden Kopf 80 vorgesehen, der an einem Ende eines flexiblen Stabs 82 angeordnet ist. Radial abstehend ist am Kopf 80 ein Führungsvorsprung 84 angeordnet, der so bemessen ist, daß er in den Längsschlitz 46 eingreift, jedoch nicht aus der Hohlnadel 70 vorsteht.
  • Vor einem operativen Eingriff werden, wie beispielsweise in 5 dargestellt, zwei Meniskuspfeile 10 und 10' in die Hohlnadel 70 eingesetzt. Der Durchmesser des Basisabschnitts 16 sowie des Spreizkörpers 40 im Bereich der Stirnfläche 56 entspricht im wesentlichen dem Innendurchmesser der Hohlnadel 70. Die Flügel 28 und 29 der in der Hohlnadel 70 eingesetzten Meniskuspfeile 10 und 10' werden aufgrund des vorgegebenen Innendurchmessers der Hohlnadel 70 in Richtung auf die Längsachse 13 der Meniskuspfeile 10 beziehungsweise 10' verschwenkt, so daß diese aufgrund ihrer Vorspannung gegen eine innere Oberfläche 71 der Hohlnadel 70 drücken. Die Flügel 28 und 29 liegen dadurch im wesentlichen an Seitenflächen 64 und 65 des Führungsabschnitts 38 an, so daß der Spreizkörper 40 aufgrund seiner Keilform nicht so weit in Richtung auf den Grundkörper 12 geschoben werden kann, daß die Anschlagflächen 62 und 63 an der Rahmenfläche 26 anstoßen. Dadurch wird verhindert, daß der Faden 46 zwischen der Innenfläche 34 und der Schrägnut 54 geklemmt wird, wenn sich der Meniskuspfeil 10 in der Hohlnadel 70 befindet.
  • Zunächst wird ein Meniskuspfeil 10' in die Hohlnadel 70 eingeführt, wobei beim Meniskuspfeil 10' ein Fadenende 47 des Fadens 46 fest mit dem Führungsabschnitt 38 im Bereich dessen Endes 39 verbunden ist. Der Führungszapfen 36' taucht in den Längsschlitz 76 ein. Der Faden 46 wird wie oben im Zusammenhang mit den 1 und 4 beschrieben in die Fadenführung 44 des zweiten Meniskuspfeils 10 eingefädelt. Dann wird der Meniskuspfeil 10 ebenfalls in die Hohlnadel 70 eingeschoben, bis die Stirnfläche 56 des Meniskuspfeils 10 an die Grundfläche 18' anstößt. Der Faden 46 tritt aus dem Ende 39' des Meniskuspfeils 10' aus, tritt durch den Längsschlitz 76 aus und hinter dem Meniskuspfeil 10 wieder durch den Längsschlitz 76 hindurch, füllt die Fadenführung 44 des Meniskuspfeils 10 aus, füllt eine Aussparung 79 des Stößels 78 aus und tritt wiederum durch den Längsschlitz 76 der Hohlnadel 70 hindurch. Die in Verbindung mit dem Stößel 78 als Einsetzinstrument dienende Hohlnadel 70 ist nun mit zwei Meniskuspfeilen 10 und 10' bestückt und bereit zur entsprechenden chirurgischen Verwendung.
  • In Verbindung mit den 7 bis 9 wird die Funktionsweise eines erfindungsgemäßen Faden-Anker-Systems umfassend einen Faden 46 sowie zwei Meniskuspfeile 10 und 10' beispielhaft im Zusammenhang mit dem Schließen eines Meniskusrisses erläutert.
  • Die wie im Zusammenhang mit den 5 und 6 beschriebene, vorbereitete Hohlnadel 70 wird in einen Meniskus 90 durch einen aufgrund einer Verletzung entstandenen Riß 92 hindurch geschoben, bis die Nadel den Meniskus 90 vollständig durchdrungen hat. Anschließend wird der Stößel 78 in Richtung auf die Austrittsöffnung 74 vorgeschoben, bis der Meniskuspfeil 10' aus der Austrittsöffnung 74 ausgetreten ist. Die Flügel 28 und 29 spreizen sich nach Verlassen der Austrittsöffnung 74 nach außen hin auf, so daß die Anschlagflächen 32 und 33 außen am Meniskus 90 anliegen. Der Faden 46 ist noch frei in der Fadenführung 44 bewegbar und wird dann zurückgezogen, so daß der Spreizkörper 40 in Richtung auf den Grundkörper 12 bewegt wird, bis die Anschlagflächen 62 und 63 an der Rahmenfläche 26 anschlagen. Der Meniskuspfeil 10' befindet sich nun in der Verankerungsstellung, das heißt der Faden 46 ist geklemmt und die Flügel 28 und 29 werden in ihrer gespreizten Stellung durch den zwischen sie eingebrachten Spreizkörper 40 gehalten.
  • Die Hohlnadel 70 wird jetzt wieder aus dem Meniskus 90 herausgezogen und an einer benachbarten Stelle am Meniskus 90 erneut durch diesen hindurchgestochen, wobei erneut der Riß 92 durchsetzt wird. Der Meniskuspfeil 10 wird analog wie bereits der Meniskuspfeil 10' mittels des Stößels 78 aus der Hohlnadel 70 herausgeschoben und durch Zurückziehen des Fadens 46 im Meniskus 90 verankert. Durch das Zurückziehen des Fadens 46 wird gleichzeitig ein Fadenabschnitt 94 zwischen dem Meniskuspfeil 10' und dem Meniskuspfeil 10 gespannt, wodurch sich der Riß 92 schließt. Zur Fixierung des Fadens 46 sind keine Knoten erforderlich, da der Faden 46 sowohl am Meniskuspfeil 10 als auch am Meniskuspfeil 10' klemmend festgelegt ist. Abschließend wird der Faden 46 direkt an der Oberfläche des Meniskus 90 abgetrennt.

Claims (29)

  1. Faden-Anker-System zum Verbinden von Gewebeteilen, insbesondere zur Versorgung von Meniskusrissen, umfassend mindestens zwei Ankerimplantate, die über einen flexiblen, an den Ankerimplantaten festlegbaren Faden miteinander verbindbar sind, mit einer Fadenführung zur Aufnahme des allen Ankerimplantaten gemeinsamen Fadens an mindestens einem der mindestens zwei Ankerimplantate, mit einer der Fadenführung zugeordneten Festlegungsvorrichtung zum Festlegen des Fadens am Ankerimplantat in einer Verankerungsstellung, in der das Ankerimplantat in einem Gewebeteil verankerbar ist, wobei der Faden in der Fadenführung in einer Einführstellung bewegbar ist, in der das Ankerimplantat in das Gewebeteil einführbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Festlegungsvorrichtung ein Festlegungselement (14) umfaßt, daß das Festlegungselement (14) von einer ersten Festlegungselementstellung in eine zweite Festlegungselementstellung bringbar ist und daß das mindestens eine Ankerimplantat (10, 10') durch eine Bewegung des Festlegungselements (14) von der ersten Festlegungselementstellung in die zweite Festlegungselementstellung von der Einführstellung in die Verankerungsstellung überführbar ist.
  2. Faden-Anker-System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Festlegungsvorrichtung eine in Längsrichtung des mindestens einen Ankerimplantats orientierte Aufnahme (24) um faßt und daß mindestens ein Abschnitt (38) des Festlegungselements (14) in der Aufnahme (24) bewegbar ist.
  3. Faden-Anker-System nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (24) durchgehend ausgebildet ist.
  4. Faden-Anker-System nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Abschnitt des Festlegungselements (14) einen in der Aufnahme (24) verschiebbaren Führungsabschnitt (38) umfaßt.
  5. Faden-Anker-System nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Faden (46) in der Einführstellung relativ zu einem der mindestens zwei Ankerimplantate (10, 10') nur in einer Richtung des Fadens (46) bewegbar ist.
  6. Faden-Anker-System nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Faden (46) an seinem einen freien Ende ein Anschlagelement trägt.
  7. Faden-Anker-System nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eines der mindestens zwei Ankerimplantate (10') in der Einführstellung fest mit einem freien Ende des Fadens verbunden ist.
  8. Faden-Anker-System nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Festlegungsvorrichtung eine Klemmvorrichtung ist und daß das Festlegungselement ein Klemmelement (14) ist.
  9. Faden-Anker-System nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmvorrichtung einen ersten, an der Aufnahme (24) angeordneten und einen zweiten, an dem Klemmelement angeordneten Klemmabschnitt (34, 54) umfaßt und daß der Faden (46) zwischen dem ersten und zweiten Klemmabschnitt (34, 54) in der zweiten Festlegungselementstellung klemmend gehalten ist.
  10. Faden-Anker-System nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Fadenführung (44) mindestens teilweise an dem Klemmelement (14) angeordnet ist und daß die Fadenführung (44) den ersten und den zweiten Klemmabschnitt (34, 54) umfaßt.
  11. Faden-Anker-System nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der erste und der zweite Klemmabschnitt (34, 54) in der Verankerungsstellung einen Abstand aufweisen, der kleiner als der Durchmesser des Fadens (46) ist.
  12. Faden-Anker-System nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der erste und der zweite Klemmabschnitt (34, 54) im wesentlichen parallel zueinander verlaufend und relativ zu einer Längsachse (13) der Aufnahme (24) geneigt angeordnet sind.
  13. Faden-Anker-System nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fadenführung (44) bezogen auf eine Längsrichtung (13) eines der mindestens zwei Ankerimplantate (10, 10') konkave und konvexe Krümmungsabschnitte aufweist.
  14. Faden-Anker-System nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Anschlag (26; 62, 63) vorgesehen ist zum Begrenzen einer Bewegung des Festlegungselements (14) in Längsrichtung (13).
  15. Faden-Anker-System nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Ankerimplantat (10, 10') mindestens ein abstehendes Verankerungselement (28, 29) angeordnet ist zum Verankern des Ankerimplantats (10, 10') in der Verankerungsstellung in dem Gewebeteil (90).
  16. Faden-Anker-System nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Verankerungselement (28, 29) quer zur Längsrichtung (13) des Ankerimplantats (10, 10') bewegbar gelagert ist.
  17. Faden-Anker-System nach einem der Ansprüche 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Verankerungselement (28, 29) quer zur Längsrichtung (13) abstehend angeordnet ist.
  18. Faden-Anker-System nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Festlegungselement (14) einen Spreizabschnitt (40) aufweist, der in der zweiten Festlegungselementstellung das mindestens eine Verankerungselement (28, 29) in einer quer zur Längsrichtung (13) abgespreizten Stellung hält.
  19. Faden-Anker-System nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Spreizabschnitt (40) in Längsrichtung (13) von der Aufnahme (24) weg weisend einen zunehmenden Querschnitt aufweist, insbesondere keilförmig ausgestaltet ist.
  20. Faden-Anker-System nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Verankerungselement (28, 29) quer zur Längsrichtung (13) federnd vorgespannt ist.
  21. Faden-Anker-System nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Verankerungselement (28, 29) mindestens einen seitlich abstehenden Anlagevorsprung (32, 33) umfaßt.
  22. Faden-Anker-System nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der in der Verankerungsstellung festgelegte Faden (46) das Festlegungselement (14) in der zweiten Festlegungselementstellung hält.
  23. Faden-Anker-System nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Ankerimplantat (10, 10') ein zu einer Implantatführung (76) an einem Instrument (70) zum Einsetzen des Ankerimplantats (10, 10') korrespondierendes Führungselement (36) umfaßt.
  24. Faden-Anker-System nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Ankerimplantat (10, 10') und/oder der Faden (46) mindestens teilweise aus einem resorbierbarem Kunststoffmaterial hergestellt sind.
  25. Faden-Anker-System nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Instrument zum Einsetzen mindestens eines Ankerimplantates vorgesehen ist mit einem Führungsrohr (70) zur Aufnahme mindestens eines Ankerimplantats (10, 10') und mit einem im Führungsrohr (70) längsverschieblichen Ausschiebelement (78) zum Herausschieben des mindestens einen Ankerimplantats (10, 10') aus dem Führungsrohr (70).
  26. Faden-Anker-System nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausschiebelement (78) flexibel ist.
  27. Faden-Anker-System nach einem der Ansprüche 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsrohr (70) eine Implantatführung (76) umfaßt und daß die Implantatführung (76) korrespondierend zu dem am Ankerimplantat (10, 10') vorgesehenen Führungselement (36) ausgebildet ist.
  28. Faden-Anker-System nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Implantatführung einen Längsschlitz (76) oder eine Längsnut in einer Umfangswandung des Führungsrohrs (70) umfaßt.
  29. Faden-Anker-System nach einem der Ansprüche 25 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausschiebelement (78) ein zur Implantatführung (76) korrespondierendes Führungsglied (84) und eine Ausnehmung (79) zur Aufnahme des Fadens (46) aufweist.
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