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Die
Erfindung betrifft eine Anlage zur Bearbeitung einer Halbleiterscheibe
mit einem Gerät
zur Bearbeitung der Halbleiterscheibe, das eine Beladeeinrichtung
zur Zuführung
der Halbleiterscheibe aufweist und in der Beladeeinrichtung ausgebildete Schnittstellenelemente.
Außerdem
betrifft die Erfindung ein Verfahren, um eine solche Anlage zu betreiben,
insbesondere um eine Kontaminationsmessung durchzuführen.
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Zur
Herstellung von Halbleiterprodukten, wie Flachbildschirmen oder
integrierten Schaltungen, werden Halbleiterscheiben, sogenannte
Wafer, einer Vielzahl von Bearbeitungsschritten wie Schichtabscheidung,
Strukturierung, Ätzen,
Tempern, etc. unterzogen. Die Bearbeitung läuft in verschiedenen Prozeßgeräten innerhalb
einer Halbleiterfabrik ab. Um Kontamination des Halbleiterproduktes
zu vermeiden, wird die Fertigung in Reinräumen durchgeführt, die
möglichst
frei von Partikeln und aggressiven Gasen sind.
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In
industriellen Fertigungsanlagen zur Herstellung von Halbleiterprodukten
werden die Halbleiterwafer in standardisierten Behältern transportiert, die
eine Vielzahl von beispielsweise 25 Wafern enthalten. Die Behälter für Halbleiterwafer
von 300 mm Durchmesser werden als FOUP (front opening unified pod)
bezeichnet. Die FOUPs werden von Bedienpersonal per Hand transportiert
oder von am Boden bewegten Fahrzeugen, die automatisiert oder von
Bedienpersonal gesteuert werden, oder mittels eines automatisierten
Transportsystems auf Basis eines Förderbandes oder auf Basis von
im Über-Kopf-Bereich
(OHT: overhead transport) angeordneten Schienen. Ein OHT-System arbeitet nahezu
vollständig
automatisiert und wird von einer zentralen Steuerungseinrichtung
betrieben. Bei sämtlichen
Transport- und Bearbeitungsvorgängen
besteht das Bestre ben einer möglichst
hohen Automatisierung, um jegliche Fehleranfälligkeit zu reduzieren. Ein
möglichst
hoher Automatisierungsgrad soll unter anderem auch bei einer manuellen
Bedienung von Prozeßgeräten oder
Transportaufgaben gelten.
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Die
in einer Fertigungsstätte
eingerichteten Prozeßgeräte weisen
jeweils meist auch mehrere Beladeeinrichtungen, sogenannte Loadports,
auf. Innerhalb einer Halbleiterfabrik zur Herstellung integrierter
Schaltungen können
mehrere hundert Loadports vorhanden sein. Es besteht daher die Notwendigkeit,
die Erkennung von Loadports möglichst
automatisiert zu betreiben, um Verwechslungen auszuschließen. Bisher
werden verschiedene Möglichkeiten
angewandt, um ein Loadport zu identifizieren.
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Meist
ist ein Loadport mit einer Seriennummer eines Herstellers versehen,
beispielsweise in Form einer seitlich am Fertigungsgerät oder am Loadport
angebrachten Markierung mit alphanumerischen Zeichen. Die Form der
Markierung und der Anbringungsort sind nicht normiert, so daß eine automatische
Erfassung der Kennzeichnung nahezu unmöglich ist.
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Die
elektronische Steuerung eines Fertigungsgerätes erfolgt meist computergestützt, so
daß die
Steuerungssoftware eine elektronische Form der Kennzeichnung des
Loadports hat. Steuerungen verschiedener Geräte sind allerdings im Allgemeinen
inkompatibel zu einander.
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Das
Overhead-Transport-System hat im Rahmen seiner zentralen Steuerung
für jedes
Loadport eine Kennzeichnung elektronisch gespeichert. Diese Kennzeichnung
ist jedoch derzeit nur für
das OHT-System zentral vorhanden und nicht ohne weiteres an andere
systemfremde Komponenten innerhalb der Fertigungsstätte übertragbar
oder dem Bedienpersonal zugänglich.
Es mangelt daher an einer Möglichkeit
zu einer durchgängigen,
einfach erfaßbaren
Kennzeichnung für
die Vielzahl der Loadports innerhalb einer Fertigungsstätte für Halbleiterprodukte.
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In
der
DE 198 16 151
A1 ist eine Fertigungsanlage für Halbleiterwafer beschrieben,
in der ein automatisiertes Transportsystem für die Halbleiterwaferbehälter zum
Einsatz kommt. Ein Roboter besorgt den Transport der Halbleiterwafer
zwischen den Loadports. Eine am Loadport angebrachte Kommunikationseinrichtung übermittelt
den Beladezustand des Loadports an den Roboter.
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Eine
Aufgabe der Erfindung ist darin zu sehen, eine einfach lesbare,
standardisierbare Möglichkeit
zur individualisierenden Kennzeichnung der Beladeeinrichtungen von
Fertigungsgeräten
in einer Fertigungsstätte
für Halbleiterprodukte
anzugeben.
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Eine
weitere Aufgabe besteht darin, ein Verfahren zu einer möglichst
automatisierten Anwendung der erfindungsgemäßen Kennzeichnung der Beladeeinrichtungen
innerhalb der Fertigungsstätte für Halbleiterprodukte
anzugeben.
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Betreffend
die Kennzeichnung wird die Aufgabe durch eine Anlage zur Bearbeitung
einer Halbleiterscheibe gelöst,
die umfaßt:
ein Gerät
zur Bearbeitung der Halbleiterscheibe, das mindestens eine Beladeeinrichtung
zur Zuführung
der Halbleiterscheibe aufweist, wobei die Beladeeinrichtung Schnittstellenelemente
aufweist zur Kopplung mit einem Behälter, der zum Transport der
Halbleiterscheibe ausgebildet ist; ein Kennzeichnungsmittel, das
ein die Beladeeinrichtung identifizierendes konstantes Identitätskennzeichen
speichert und das an der Beladeeinrichtung angebracht ist; eine
mobile Einheit zur Wechselwirkung mit dem Kennzeichnungsmittel,
um das Identitätskennzeichen
zu erfassen und digital bereitzustellen.
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Eine
Verwendung zum Betreiben einer solchen Anlage umfaßt die Schritte:
Koppeln eines eine Meßeinrichtung
enthaltenden Behälters
mit einer Schnittstelleneinrichtung einer Beladeeinrichtung eines
Geräts
zur Bearbeitung eines Halbleiterwafers; Erfassen eines an der Beladeeinrichtung
angebrachten Kenn zeichnungsmittels durch Wechselwirkung eines Lesegeräts mitdem
Kennzeichnungsmittel und Ermitteln eines die Beladeeinrichtung identifizierenden
konstanten Identitätskennzeichens;
Betreiben der Meßeinrichtung
und Ermittlung eines digitalen Meßwertes; Zuordnen des Meßwerts zum
ermittelten Identitätskennzeichen
und Abspeicherung des Meßwerts
und des Identitätskennzeichens
einander zugeordnet in einem im Behälter enthaltenen Zwischenspeicher.
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Gemäß der Erfindung
wird die Beladeeinrichtung eines Fertigungsgerätes oder dessen Loadport mit
einer Kennzeichnung versehen, die von einer mobilen Einheit erfaßbar und
digital bereitstellbar ist. Die individuelle Kennzeichnung eines
jeden Loadports in einer Fertigungsstätte kann dadurch direkt und
unmittelbar erfaßt
und zur weiteren Steuerung von Fertigungs-, Meß- oder Transportaufgaben in
der jeweiligen mobilen Einheit verwendet werden. Als mobile Einheiten
kommen die Behälter
zum Transport von Halbleiterwafern in Frage oder Transportgeräte, die
sich im Hinblick auf die Identifizierung der Loadports nunmehr unabhängig von
ihrer eigenen zentralen Systemsteuerung innerhalb der Fertigungsstätte orientieren
können.
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Schließlich ist
es für
Bedienpersonal auch möglich,
mittels eines mobilen Erfassungsgerätes die Kennzeichnung zu erfassen
und manuelle Tätigkeitsschritte
damit automatisch zu protokollieren. Nach Arbeitsende kann das mobile
Gerät in
einer Lesestation ausgelesen werden, um das Protokoll samt der bedienten
Loadports in der zentralen Steuerung der Fertigungsstätte zu hinterlegen.
Verglichen mit der herkömmlichen
Arbeitsweise des Bedienpersonals müßte beispielsweise bisher die
auf andere Weise bekannte oder ermittelte Kennzeichnung eines Loadports
entweder handschriftlich erfaßt
und abgelegt oder durch eine gesonderte manuelle Eingabe erfaßt werden.
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Prinzipiell
kann jedes mobile Gerät
innerhalb der Fabrik mit einem Lesegerät zur Erfassung der erfindungsgemäßen Kennzeichnung
eines Loadports ausgestattet werden, um auf ein auslösendes Ereignis
hin den momentanen Standort bezüglich
des nächstgelegenen
Loadports zu erfassen und abzuspeichern.
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Die
Kennzeichnung des Loadports erfolgt mit herkömmlichen, aus anderen Gebieten
bekannten Kennzeichnungsmitteln. So eignet sich ein am Loadport
angebrachter Barcode, der von einem optischen Lesegerät erfaßt und ausgewertet
wird, um die durch den Barcode gespeicherte Kennzeichnung digital
bereitzustel len. Denkbar ist auch eine elektronische Kennzeichnung,
die über
ein elektromagnetisches Wirkfeld aktivierbar und abfragbar ist.
In einem sogenannten RF-Tag vergleichbar einer Chipkarte kann auf
elektronischem Wege zusätzliche
zeitvariante Information gespeichert und abfragbar gehalten werden,
beispielsweise installiertes Softwareupdate, letzte Wartung, Fehlerkennzeichen,
etc. Sowohl Barcode als auch RF-Tag können ohne weiteres an verschiedenen
Stellen des Loadports vorzugsweise durch Aufkleben befestigt werden.
Lesegeräte
beider Art sind ohne weiteres als Standardgeräte verfügbar und können daher problemlos in die
mobile Einheit innerhalb der Fertigungsstätte integriert werden, um sie
an deren Elektronik anzubinden.
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Das
optische oder hochfrequenztaugliche Lesegerät kann an einem am Boden der
Fertigungsstätte
meist auf Rollen bewegten Transportgerät beispielsweise für Halbleiterbehälter oder
für Meßgeräte befestigt
sein. Solche Fahrzeuge sind als AGV (automatic guided vehicle),
PGV (personal guided vehicle) oder RGV (rail guided vehicle) bekannt.
Wenn das Gerät
einen FOUP an den Loadport übergibt
oder eine Messung in der Nähe
eines Loadports durchführt,
wird die Kennzeichnung des Loadports erfaßt und gegebenenfalls zusammen
mit der ausgeführten Tätigkeit
oder den ermittelten Meßwerten
lokal abgespeichert. Die Übertragung
an eine zentrale Datenbasis kann anschließend sofort mittels Funkübertragung
oder später
durch Verbinden mit einer stationären Station erfolgen.
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In
einer anderen Anwendung wird das auf dem Schienensystem eines Overhead-Transport-Systems
fahrende Fahrzeug mit einem Lesegerät ausgestattet und erfaßt auf diese
Weise seine momentane Position. Die Erfassung erfolgt insbesondere
dann, wenn ein FOUP an eine Beladeeinrichtung eines Fertigungsgerätes übergeben
wird. Als Fertigungsgerät
wird neben einem die Oberfläche
einer Halbleiterscheibe behandelnden oder untersuchenden Gerät auch eine
Lagereinrichtung für
FOUPs oder Halbleiterscheiben angesehen. Die erfaßte Position
kann als Refe renz für
den Standort des OHT-Fahrzeuges verwendet werden oder mit der Standortinformation,
die aus der OHT-Systemsteuerung auf anderweitige Weise bekannt ist,
verglichen werden.
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Eine
besondere Anwendung der Kennzeichnung von Loadports gemäß der Erfindung
besteht in der Bestimmung des Standortes für einen sogenannten Meß-FOUP.
Bei einem Meß-FOUP
handelt es sich um einen Behälter,
der vergleichbar ist zu einem FOUP, der Halbleiterwafer transportiert,
und die standardisierten Merkmale eines solchen Produktionswafer-FOUPs
hat. Der Meß-FOUP ist dadurch
in seinen Schnittstellen kompatibel zum Produktions-FOUP. Ein Ausführungsbeispiel
für einen
Meß-FOUP
ist in der noch nicht veröffentlichten,
am 10. Juli 2001 beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der
Anmeldenummer 101 33 520.2-52 angemeldeten Patentanmeldung mit dem
Titel "System und
Verfahren zur Messung von Eigenschaften der Umgebungsluft in einem
Reinraum und Verfahren" beschrieben.
Der Meß-FOUP
enthält
ein Meßgerät, um beispielsweise die
Kontamination von an verschiedenen Orten aufgenommener Luft zu messen.
In einer besonders vorteilhaften Verwendung wird der Meß-FOUP auf ein
Loadport eines Fertigungsgerätes
gesetzt und nimmt die im Innenraum des Fertigungsgerätes, dem sogenannten
Mini-Environment, enthaltene Umgebungsluft auf oder fährt eine
Meßsonde
in den Bereich des Mini-Environment. Durch die Kontaminationsmessung
werden beispielsweise Partikelkontamination, elektrostatische Auf-
oder Entladung, Gaskontamination und andere Kontaminationsereignisse gemessen.
Der Meß-FOUP
kann während
einer Betriebspause oder während
der Nacht automatisch durch die Fertigungsstätte gesteuert werden und verschiedene
Loadports anfahren, um in der Außenumgebung des Loadports und
in dem durch das Loadport zugänglichen
Mini-Environment
die genannten Kontaminationsmessungen durchführen. Den ermittelten Meßwerten
werden außerdem
die festgestellte Kennzeichnung des Loadports, an welchem die Messung
durchgeführt
wurde, zugeordnet und anschließend
abgespeichert. Nach Abarbeitung des Meßzyklus, beispielsweise bei
Be triebsbeginn am Morgen, wird die Elektronik des Meß-FOUPs
mit einer stationären
Station verbunden, um die mit der Loadport-Kennzeichnung versehenen Meßwerte einzulesen,
auszuwerten und zu archivieren. Selbstverständlich kann auch bei einem
manuellen Transport des Meß-FOUPs
an ein ausgewähltes
Loadport durch eine Bedienperson anschließend die Kennzeichnung des
Loadports per Tastendruck erfaßt werden.
Die beschriebene Verwendung ist weitgehend automatisiert bzw. bei
manueller Bedienung werden Verwechslungen des Meßorts ausgeschlossen.
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Betreffend
die Anbringung des Kennzeichnungsmittels zur Bereitstellung der
Loadport-Kennzeichnung kann das Kennzeichnungsmittel an jeder beliebigen
Stelle des Loadports angebracht werden, soweit die gewünschte Zuordnungsgenauigkeit
zum Loadport erreicht wird. Bei Anwendung des Lesegeräts im Meß-FOUP eignet
es sich besonders, daß die Kennzeichnung
auf der Trägerplatte,
die den Meß-FOUP
trägt,
wenn er mit den Schnittstelleneinrichtungen des Loadports kommuniziert,
angebracht ist. Bei Verwendung eines auf der Trägerplatte des Loadports aufgeklebten
Barcodes oder anders optisch erfaßbaren Codes ist im Meß-FOUP eine
Bilderfassungseinrichtung, beispielsweise eine CCD-Kamera, vorgesehen,
die dem Barcode unmittelbar gegenüber positioniert ist. Die CCD-Kamera
nimmt das Bild auf und eine nachgeschaltete Auswerteeinrichtung
ermittelt nach geeigneten und an sich bekannten Bildverarbeitungsalgorithmen
die digitale Kennung.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Für einander
entsprechende oder identische Elemente in verschiedenen Figuren
werden gleiche Bezugszeichen verwendet. Es zeigen:
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1 in
Seitenansicht ein Halbleiterfertigungsgerät mit einem Loadport und einem
Behälter, der
auf das Loadport aufzusetzen ist;
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2 die
Anordnung aus 1, wenn der FOUP mit dem Loadport
in Verbindung gebracht ist;
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3 ein
Loadport mit einem frei beweglichen Lesegerät sowie mit einem an einem
Fahrzeug eines OHT-System angebrachten Lesegerätes;
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4 das
Fertigungsgerät
mit einem Transportgerät
und mögliche
Positionierungen für
die Kennzeichnung am Loadport;
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5 die
Bodenplatte eines FOUPs mit möglichen
Stellen zur Anbringung einer optisch lesbaren Kennzeichnung bzw.
einer Bohrung zur Aufnahme einer Kamera;
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6 ein
elektronisches Blockschaltbild für einen
Meß-FOUP; und
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7 eine
Barcode-Kennzeichnung und ein RF-Tag.
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Das
in 1 in Seitenansicht dargestellte Fertigungsgerät 1 kann
jegliches innerhalb einer Fertigungsstätte für die Bearbeitung von Halbleiterwafern
erforderliche Bearbeitungsgerät
sein, beispielsweise eine Abscheidekammer, eine Trockenätzkammer,
eine Naßätzanlage,
ein Sortiergerät,
ein Lagergerät
etc. Die Halbleiterwafer werden in Behältern, den FOUPs, transportiert.
Die FOUPs sind insbesondere bezüglich
ihrer Schnittstellen genormt, um mit der Beladeeinrichtung 2 oder
dem Loadport 2 kommunizieren zu können. Der Loadport 2 ist
an das Fertigungsgerät 1 angesetzt.
Der Loadport 2 weist eine Trägerplatte 21 auf,
auf die der FOUP aufgesetzt wird. Die Schnittstellenelemente des
Loadports umfassen zusätzlich
zur Trägerplatte 21 auch
eine in ihren Abmessungen weitgehend genormte Tür 22. Die Tür 22 verschließt die hermetisch
abgeschirmte innere Umgebung des Fertigungsgeräts 1. Im Mini-Environment 11 innerhalb
des Fertigungsgeräts 1 herrscht
gegebenenfalls eine um mehrere Klassen bessere Reinraumumgebung als
außerhalb
des Geräts.
Justierstifte 23 sorgen für eine exakte Ausrichtung des
FOUPs.
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Der
FOUP 4 umfaßt
ein vorzugsweise aus Plastik hergestelltes Gehäuse 43, an dem Greifelemente
zu manuellem und/oder automatisiertem Transport angebracht sind.
Der FOUP 4 weist eine Bodenplatte 41 auf, die
als direktes Gegenstück
zur Trägerplatte 21 des
Loadports 2 ausgebildet ist. Die Bodenplatte 41 weist
weiter unten beschriebene Merkmale zur Kommunikation mit und Justierung
auf der Trägerplatte 21 auf.
Frontseitig weist der FOUP 4 eine abnehmbare Verschlußplatte 42 auf.
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Wenn
der FOUP wie in 2 dargestellt auf die Trägerplatte 21 des
Loadports aufgesetzt wird, erfolgt zuerst eine Justierung, um sicherzustellen, daß die Frontseite 44 des
FOUPs mit der noch verschlossen Öffnung
des Loadports zum Mini-Environment ausreichend abdichtet, damit
das Mini-Environment durch die Umgebungsluft nicht kontaminiert wird.
Die Tür 21 des
Loadports und die abnehmbare Abdeckplatte 42 des FOUPs
werden anschließend geöffnet. Wenn
der FOUP Produktionswafer beinhaltet, können diese an das Fertigungsgerät 1 übergeben
werden. In einer besonders vorteilhaften Anwendung der Erfindung
enthält
der FOUP Meßgeräte, die die
Luft im Mini-Environment des Fertigungsgeräts 1 im Hinblick auf einen
oder mehrere Kontaminationsparameter untersucht.
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Der
Loadport 2 ist mit einem Kennzeichnungsmittel 3 versehen.
Das Kennzeichnungsmittel 3 ist beispielsweise wie in 7 dargestellt
ein Barcode 310 oder ein RF-Tag 311. Alternativ
zu einem Barcode 310 können
auch flächenhafte
Codes oder jegliche andere gedruckte und optisch auswertbare Codierung
verwendet werden. Der RF-Tag 311 weist eine Antenne 312 auf
und einen integrierten Halbleiterchip 313, der die Kennzeichnung
des Loadports 2 dauerhaft digital speichert und auch weitere
Datenwerte speichern kann.
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Das
Kennzeichnungsmittel 3 in 1 weist eine
das dargestellte Loadport 2 innerhalb der Vielzahl der
in der Fertigungsstätte
angeordneten Loadports individuell und einzigartig zugeordnete Kennzeichnung
auf. Diese ist in Form des Barcodes oder elektronisch im RF-Tag
gespeichert. Aus symbolischen Gründen
ist die Kennzeichnung 3 in 1 als ausgefüllte Kugel
dargestellt. In der Praxis sind Barcode 310 und RF-Tag 311 als
sehr dünne
Klebestreifen erhältlich,
die an der gezeigten Stelle auf die Trägerplatte 21 aufgeklebt
werden, ohne wesentlich aufzutragen. Die Positionsgenauigkeit des
FOUPs 4 bezüglich
der Schnittstellenelemente 21, 22 des Loadports 2 wird
durch die zusätzlichen
Kennzeichnungsmittel nicht beeinträchtigt.
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Im
FOUP 4 ist ein Lesegerät 5 vorgesehen, das
der Stelle, an der das Kennzeichnungsmittel 3 am Loadport 21 aufgeklebt
ist, unmittelbar gegenüber
liegt, wenn der FOUP 4 auf die Trägerplatte 21 des Loadports 2 aufgesetzt
ist, siehe 2. Das Lesegerät 5 kann
nunmehr auf optische Wege den Barcode erfassen und das digitale
Kennzeichen ermitteln.
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In 3 ist
symbolisch eine Bedienperson gezeigt, die ein frei bewegliches Lesegerät in den
Erfassungsbereich der Kennzeichnung 3 bringt. In diesem
Fall ist die Kennzeichnung 3 vorzugsweise als RF-Tag 311 wie
in 7 dargestellt ausgeführt. Das mobile Lesegerät 61 kann
in verschiedene Systemkomponenten einschließlich eines FOUPs oder eines Meßgerätes oder
eines Positionserfassungsgeräts eingebaut
sein. Wenn beispielsweise die Bedienperson eine Tätigkeit
am Loadport 2 ausführt,
betätigt sie
einen Bedienknopf am Lesegerät 61,
so daß die Loadportkennung
erfaßt
wird. Beispielsweise kann nach einer erfolgten Reinigung des Loadports
durch Bedienen einer Taste am mobilen Erfassungsgerät 61 der
Abschluß der
Arbeit quittiert werden.
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In
einer anderen Ausführung
ist wie in 3 dargestellt das Lesegerät am Fahrzeug 62 eines Overhead-Transportsystems angeordnet.
Die Leseeinrichtung 63 ist am Fahrzeug 62 des
OHT-Systems befestigt. Das Fahrzeug 62 fährt auf
einer in Überkopfhöhe montierten
Schiene 64. Das Lesegerät 63 hat
ausreichende Richtcharakteristik, um das RF-Tag 3 zu erfassen,
beispielsweise dann, wenn ein vom Fahrzeug 62 transportierter
FOUP 65 auf das Loadport 2 abgesetzt wird.
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In 4 steht
gegenüber
dem Loadport 2 ein am Boden fahrendes Transportgerät 66,
beispielsweise ein AGV (automated guided vehicle), RGV (rail guided
vehicle) oder PGV (personnal guided vehicle). Denkbar ist auch jeder
beliebige andere bewegliche Roboter. Das Fahrgerät 66 transportiert
einen FOUP 68, der auf dem Loadport 2 abzusetzen
ist. Das Fahrzeug 66 weist ein Lesegerät 67 auf. Das Lesegerät hat bei
RF-Erkennung Richtcharakteristik und bei optischer Erkennung eine
Zoom-Optik. Auf gleicher Höhe
befindet sich am Loadport die Kennzeichnung 31, die beispielsweise
als RF-Tag ausgeführt
ist. Um zu dokumentieren, daß der
FOUP 68 vom Fahrzeug 66 auf das Loadport 2 abgesetzt
wird, wird die Kennzeichnung 31 des Loadports gelesen, und
die Kennzeichnung zugeordnet zur Quittierung des Vorgangs in der
Steuerung des Fahrzeugs 66 abgespeichert.
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Als
mögliche
Positionen für
die Anbringung des RF-Tags oder der optischen Kennung, beispielsweise
in Form des Barcodes, eignet sich bei Verwendung eines Fahrzeugs 66 wie
in 4 dargestellt jeglicher Teil 32 oder 33 der
Frontseite des Loadports. Vorzugsweise wird das Kennzeichnungsmittel 31 im
Bereich 32 insbesondere in Augenhöhe eingebracht, um auch der
Bedienperson ein Lesen der Kennzeichnung zu ermöglichen. Bei Anordnung der Lesegeräte an den
Fahrzeugen des OHT-Systems oder innerhalb eines FOUPs eignet sich
die Fläche 34.
Bei Anbringung von Lesegeräten
nur an Fahrzeugen des OHT-Systems eignet sich die obere horizontale
Fläche 35 des
Loadports bzw. des Fertigungsgeräts.
Die räumliche
Beziehung zwischen Kennzeichnung und Lesegerät ist so zu gestalten, daß eine optische
Auswertung des Barcodes oder aber die elektromagneti sche Wechselwirkung
mit dem RF-Tag eindeutig dem Loadport zuordenbar und gut auswertbar
ermöglicht
wird.
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Der
FOUP 4 (1) kann besonders vorteilhaft
ein Meßgerät zur Kontaminationsmessung
enthalten. Der FOUP 4 wird während einer Arbeitspause des
Fertigungsgeräts 1 auf
den Loadport 2 gesetzt. Dies erfolgt beispielsweise während der
Nacht oder während
einer Betriebspause durch automatische Anlieferung durch das OHT-System.
Möglich
ist auch, daß eine
Bedienperson den Meß-FOUP
auf das Loadport 2 nach einem vorgegebenen Arbeitsplan
setzt. Der Meß-FOUP
mißt Kontaminationsparameter
der Luft im Mini-Environment 11 des Fertigungsgeräts 1.
Zugeordnet zur Messung wird das digitale Kennzeichen 3 des
Loadports 2 durch das Lesegerät 5 ermittelt und
zugeordnet zum erfaßten Kontaminationsmeßwert in
der Elektronik des Meß-FOUPs 4 gespeichert.
Der Meß-FOUP 4 kann nach
Beendigung des vorgegebenen Meßplans
mit einer stationären
Station verbunden werden, um die automatisch erfaßten Meßwerte und
die, wie beschrieben, automatisch erfaßte Loadport-Kennzeichnung
für die
weitere Bearbeitung auszulesen.
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Wie
in 6 dargestellt weist die im Meß-FOUP enthaltene Elektronik
beispielsweise eine CCD-Kamera 71 auf, um den Barcode zu
erfassen. Eine Bildverarbeitungseinrichtung 72 ermittelt aus
dem optisch erfaßten
Barcode das digitale Kennzeichen des Loadports. Der Meß-FOUP enthält weiterhin
eine Meßelektronik 73 mit
einem Meßsensor 74,
der über
einen Teleskoparm 75 in das Mini-Environment des Fertigungsgeräts geführt werden
kann. Die Meßelektronik 73 stellt
einer zentralen Steuerungseinrichtung, beispielsweise einem Mikroprozessor 76,
Meßwerte
zur Verfügung.
Die Meßwerte
werden im Prozessor 76 mit dem von der Bildverarbeitungseinrichtung 72 ermittelten
Kennzeichen des Loadports, an dem die Messung ausgeführt wurde, versehen.
Die Zuordnung von Meßwert
und Loadport-Kennzeichen
wird in einem Speicher 77 abgelegt.
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Für den Anwendungsfall
des Meß-FOUPs
ist in 5 die Bodenplatte 41 des Meß-FOUPs
gesondert im Detail dargestellt. Die Bodenplatte 41 weist drei
genormte Einsenkungen 45 auf, die mit korrespondierenden
Justierstiften 23 auf der Trägerplatte 21 des Loadports 2 in Übereinstimmung
zu bringen sind. Die Trägerplatte
weist weiterhin Bohrungen 461, 462 auf, von denen
eine zur Aufnahme des Bildsensors der CCD-Kamera vorgesehen ist.
Die CCD-Kamera und die Bildverarbeitungselektronik sind innerhalb
des Gehäuses 43 des
FOUPs angeordnet. Das Gehäuse
weist eine den Bohrungen 461 oder 462 gegenüberliegende Öffnung auf,
durch die der Sensor der CCD-Kamera geführt wird, um in der entsprechenden
der Bohrungen 461 oder 462 positioniert zu werden.
Auf den Loadport 21 wird der Barcode an der der Bohrung 461 oder 462 entsprechenden
Stelle gegenüberliegend
angeordnet. Die Anordnung des Barcodes ist für diese Zwecke an jedem Loadport,
an dem die automatische Erkennung der Loadport-Kennzeichnung erfolgen
soll, an der gleichen Stelle anzubringen. Die Position der Bohrungen 461, 462 in
der Grundplatte 41 des FOUPs sind normgemäß definiert
als Öffnungen
für Druckausgleichsventile,
die einen Druckausgleich zwischen dem abgeschlossenen Innenraum
des FOUPs und der Reinraumumgebung bilden. Es können daher die bereits aus
anderem Grunde vorhandenen Öffnungen
am Gehäuse
des FOUPs und an dessen Grundplatte verwendet werden, um die CCD-Kamera
aufzunehmen.
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Alternativ
ist es auch denkbar, eine der mit 463 oder 464 bezeichneten Öffnungen
zu verwenden, um einerseits die CCD-Kamera zu positionieren und um andererseits
auf dem Loadport exakt gegenüberliegend
den Barcode anzubringen.
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Bei
Verwendung von Robotern oder Fahrzeugen gemäß dem AGV-Typ kann sich ein
Fahrzeug selbstständig
innerhalb der Halbleiterfabrik bewegen. Dies entspricht dem Trend
nach zunehmender Automatisierung innerhalb einer Fertigungseinheit
oder Bay. Das Transportgerät
kann unabhängig von
einer übergeordneten
Steuerungseinrichtung selbstständig
Entscheidungen in Abhän gigkeit
von der festgestellten Kennzeichnung eines bedienten Loadports treffen
oder Arbeitsvorgänge
dokumentieren. Dadurch ist ein flexibles Koordinatensystem gegeben,
dessen feststellbare Koordinatenorte durch die Orte, an denen die
Loadportkennzeichen als optisch oder elektromagnetisch lesbare Markierungen angebracht
sind, festgelegt sind. Die Erfindung ist insbesondere im Umfeld
der Fertigung von Halbleiterwafern mit 300 mm Durchmesser oder größer und den
damit einhergehenden Automatisierungskonzepten anwendbar.
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- 1
- Gerät
- 2
- Loadport
- 3
- Kennzeichnungsmittel
- 4
- Behälter
- 5
- Lesegerät
- 21
- Trägerplatte
- 22
- Tür
- 23
- Justierstifte
- 11
- Mini-Environment
- 41
- Grundplatte
- 42
- Frontplatte
- 43
- Gehäuse
- 44
- Vorderseite
- 45
- Ausrichtungsnuten
- 61
- mobiles
Handgerät
- 62
- OHT-Fahrzeug
- 63
- Lesegerät
- 64
- OHT-Schienen
- 65
- Behälter
- 67
- Lesegerät
- 68
- Behälter
- 31,
..., 35
- Positionen
- 66
- Fahrzeug
- 461,
..., 464
- Positionen
- 310
- Barcode
- 311
- RF-Tag
- 313
- Halbleiterchip
- 74
- Sensor
- 75
- Teleskoparm
- 73,
76
- Signalverarbeitungseinrichtung
- 77
- Speicher
- 71
- CCD-Sensor
- 72
- Bildverarbeitungseinrichtung