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DE10213844C1 - Cerumenschutzsystem für Hörgeräte - Google Patents

Cerumenschutzsystem für Hörgeräte

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DE10213844C1
DE10213844C1 DE10213844A DE10213844A DE10213844C1 DE 10213844 C1 DE10213844 C1 DE 10213844C1 DE 10213844 A DE10213844 A DE 10213844A DE 10213844 A DE10213844 A DE 10213844A DE 10213844 C1 DE10213844 C1 DE 10213844C1
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Germany
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bandage
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cerumen
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handset
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DE10213844A
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Torsten Niederdraenk
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Sivantos GmbH
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Siemens Audiologische Technik GmbH
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    • H04R25/00Deaf-aid sets, i.e. electro-acoustic or electro-mechanical hearing aids; Electric tinnitus maskers providing an auditory perception
    • H04R25/65Housing parts, e.g. shells, tips or moulds, or their manufacture
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    • H04R25/654Ear wax retarders

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Abstract

Cerumenbestandteile sollen wirksam von dem Hörer (1) eines Hörgeräts abgehalten werden. Daher wird der Hörer mit einer großen seitlichen Schallaustrittsöffnung (4) versehen und mit einer Binde (5) überzogen, so dass die Schallaustrittsöffnung durch die schlauchförmige Binde (5) im Wesentlichen bedeckt ist. Als Material für die Binde (5) eignet sich beispielsweise ein Teflonfilm. Für größere Cerumenbestandteile kann der Hörer (1) zusätzlich durch eine Kapsel (2) mit einem Deckel (6) gekapselt werden. Hierzu wird der Hörer (1) durch Dämpfungselemente (3) schwingungsdämpfend in der Kapsel (2) gelagert.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Hörervorrichtung, die in einen Gehörgang einführbar ist, mit einer Lautsprecherein­ richtung, die eine Schallaustrittsöffnung aufweist. Insbeson­ dere betrifft die vorliegende Erfindung eine derartige Hörer­ vorrichtung mit einem Cerumenschutzsystem, das sie vor ein­ dringendem Cerumen schützt.
Auf Grund der Cerumenentwicklung im Ohrkanal kommt es bei Hörgeräteträgern teilweise zu Ausfällen der Hörgeräte durch Verstopfen des akustischen Kanals beziehungsweise sogar zur Schädigung der elektroakustischen Wandler. Dabei besteht das chemisch aggressive Cerumen typischerweise aus gasförmigen, flüssigen und nahezu festen Anteilen. Daher ist ein sogenann­ ter Cerumenschutz wünschenswert, der sowohl ein Eindringen von Cerumen in den Schallkanal größtenteils verhindert als auch im Falle einer trotzdem eingetretenen Verschmutzung leicht zu reinigen ist.
Auf dem Hörgerätemarkt ist eine Vielzahl von Cerumenschutzlö­ sungen verfügbar. Einerseits gibt es eine Reihe von Lösungen, die mechanisch ein Eindringen von Cerumen verhindern bezie­ hungsweise eine gute Reinigbarkeit des Schallkanals gewähr­ leisten. Andererseits werden offenporige Membrane eingesetzt, die die akustischen Eigenschaften des Hörgeräts nahezu unbe­ einflusst lassen müssen. Allerdings haben diese den Nachteil, dass gasförmige und flüssige Anteile eindringen oder zumin­ dest das Cerumenschutzsystem verstopfen können. Dies hat zur Folge, dass eine unmittelbare Reinigung beziehungsweise ein Ersatz erforderlich wird.
Andere Cerumenschutzsysteme verwenden absolut dichte Membra­ ne, die typischerweise an der Spitze der Hörgeräteschale an der dem Trommelfell zugewandeten Seite angeordnet sind und die zur Sicherstellung geringster akustischer Dämpfung eine weniger gute mechanische Stabilität und nicht zu vernachläs­ sigende Baugröße aufweisen, die bei kleinen Kanalgeräten zu Problemen bei der Handhabung und in der Versorgungsrate füh­ ren können. Für gute akustische Transmissionseigenschaften der Membran sollte diese nahezu masselos sein, d. h. eine sehr geringe Wandstärke aufweisen, und daneben über eine große Fläche verfügen.
In diesem Zusammenhang ist aus der deutschen Patentschrift DE 199 08 854 C1 ein Gehörgangseinsatz für Hörhilfegeräte bekannt. Der Gehörgangseinsatz besitzt einen Schallkanal, vor dessen zum Trommelfell gerichteter Schallkanalöffnung ein Cerumenschutz vorgesehen ist. Der Cerumenschutz besteht aus einer in einen Kern des Gehörgangseinsatzes eingespritzten schalldurchlässigen Membran. Dieses Cerumenschutzsystem ist im Gebrauch jedoch unkomfortabel.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht somit darin, ein verbessertes Cerumenschutzsystem für Hörgeräte bezie­ hungsweise Hörer vorzuschlagen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch eine Hörer­ vorrichtung die in einen Gehörgang einführbar ist, mit einer Lautsprechereinrichtung, die eine Schallaustrittsöff­ nung aufweist, sowie einer Binde, die über der Lautsprecher­ einrichtung derart angebracht ist, dass sie die Schallaus­ trittsöffnung zumindest teilweise bedeckt.
Günstigerweise besteht die Binde aus einem elastischen Mate­ rial, so dass sie sich über die Schallaustrittsöffnung der Lautsprechereinrichtung spannen lässt. Ist die Binde als Schlauchstück ausgeführt, so kann dieses über die Lautspre­ chereinrichtung gezogen werden und lässt sich so ohne größe­ ren Aufwand funktionsgerecht montieren.
Damit die Binde eine möglichst geringe akustische Dämpfung aufweist, sollte sie im Bereich der Schallaustrittsöffnung nahezu masselos sein. Binden mit einer Wandstärke von kleiner als 0,1 mm genügen diesen Anforderungen im wesentlichen.
Die Binde besteht vorzugsweise aus einem chemischen resisten­ ten Material wie etwa Teflon. Wenn die Binde aus einem offen­ porigen Material besteht, hätte dies den Vorteil, dass die Binde, ohne eine spezielle Öffnung für einen statischen Druckausgleich vorzusehen, vollständig über die Schallaus­ trittsöffnung gezogen werden könnte.
Üblicherweise besitzen Hörer in Hörgeräten eine längliche Bauform, wobei an einer der Stirnseiten ein Schallaustritts­ stutzen zur Leitung des Schalls zum Trommelfell vorgesehen ist. Erfindungsgemäß wird jedoch an dem Hörer eine Schallaus­ trittsöffnung verwendet, über die eine Binde gezogen wird. Wenn die Fläche der Schallaustrittsöffnung zu gering ist, be­ sitzt die über die Schallaustrittsöffnung gespannte Binde be­ ziehungsweise Membran eine zu hohe Steifigkeit, was zu hohen Schalldämpfungen führt. Es hat sich herausgestellt, dass bei geschlossenporigen Membranen Schallaustrittsöffnungen zu be­ vorzugen sind, deren Fläche größer als 4 mm2 ist. Derartig große Schallaustrittsöffnungen lassen sich in der Regel nur an einer der Längsseiten der Hörer- beziehungsweise Lautspre­ chereinrichtungen realisieren.
Der Hörer beziehungsweise Lautsprecher schwingt bei der Schallerzeugung. Daher ist es sinnvoll, den Hörer in einem Gehäuse, insbesondere in dem Hörgerätegehäuse, gedämpft zu lagern. Dies kann durch Dämpfungsglieder an den Ecken des Hö­ rers oder aber auch durch die Binde, die zwischen dem Hörer und dem Gehäuse angeordnet ist, erfolgen.
Um den Cerumenschutz weiter zu erhöhen kann der Hörer in ei­ ner speziellen Kapselung untergebracht sein, die wiederum ei­ ne Auslassöffnung für den Schallaustritt besitzt, welcher me­ chanisch gegen eindringendes Cerumen geschützt wird. Hierzu kann die Kapselung aus einem Behältnis bestehen, in das der Hörer eingeschoben wird und das durch einen Deckel verschlos­ sen wird. Der Deckel kann dabei aus einem Kunststoffmaterial bestehen und die genannte Auslassöffnung aufweisen.
Der mechanische Schutz der Auslassöffnung gegen eindringendes Cerumen lässt sich vorzugsweise durch einen Stempel realisie­ ren, der in der Öffnung bewegbar untergebracht ist. Somit lässt sich das in die Auslassöffnung eingedrungene Cerumen durch Anheben beziehungsweise Drücken des Stempels entfernen.
Die vorliegende Erfindung wird nun anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert, die eine Teilschnittansicht eines erfindungsgemäßen gekapselten Hörers zeigt.
Die nachfolgend beschriebenen Ausführungsformen stellen le­ diglich bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfin­ dung dar.
Das in der Figur dargestellte Cerumenschutzsystem besteht im wesentlichen aus zwei Komponenten. Ein Hörgerätehörer 1 ist in einer separaten Kapsel 2 vibrationshemmend mit Dämpfungs­ elementen 3 aufgehängt. Dabei kann diese Kapsel 2 sowohl ein separates Teil als auch als Teil der Hörgeräteschale bei der Schalenherstellung vorgesehen sein.
Der Hörer 1 besitzt an Stelle des Austrittsstutzens, der üb­ licherweise verwendet wird, eine seitliche Schallauslassöff­ nung 4. Über den Hörer 1 wird eine Binde 5 aus hochelasti­ schem und nahezu masselosem Material gezogen. Beispielsweise besteht die Binde aus einem sehr dünnen Schlauch aus einem Teflonfilm. Dadurch dass der Schlauch über den gesamten Hörer 1 gezogen wird, ist die Cerumenschutzabdeckung leicht an dem Hörer 1 zu montieren. Vorteilhaft ist insbesondere, dass auf diese Weise eine Membran ohne Rahmen vor die Öffnung 4 ge­ spannt werden kann.
Das Innere des Hörers 4 wird durch die Membran beziehungswei­ se durch den Schlauch fast luftdicht abgeschlossen, so dass ein Eindringen von Cerumenanteilen in den empfindlichen Hörer verhindert wird. Falls die Membran nicht aus einem offenpori­ gen Material besteht, sollte die Öffnung 4 nicht komplett durch die Membran abgedeckt werden. Vielmehr sollte eine sehr geringe Undichtigkeit erhalten bleiben, um einen statischen Ausgleich des Luftdrucks zu ermöglichen. Dies wird in der Praxis oft durch eine kleine zusätzliche Ausgleichsöffnung am Hörergehäuse erreicht.
Die Schallaustrittsöffnung 4 des Lautsprechers beziehungswei­ se des Hörers 1 ist möglichst groß zu wählen, damit die über die Öffnung gespannte Membran nicht zu steif ist und den aus­ tretenden Schall zu sehr dämpft. Transmissionsmessungen haben ergeben, dass die Schallaustrittsöffnung 4 zumindest eine Größe von 4 mm2 für die zur Verfügung stehenden Folien haben sollte. Da diese Fläche in der Regel auf der Stirnfläche ei­ nes länglichen Hörers 1 nicht gegeben ist, ist die Schallaus­ trittsöffnung 4 an einer Seitenwand des Hörers 1 vorgesehen.
Die Membran beziehungsweise Binde 5 hält zwar Cerumen vom Hö­ rer 1 ab, jedoch ist es für einen länger wirkenden Schutz von Vorteil, wenn auch größere Cerumenbestandteile von der Memb­ ran 5 abgehalten werden. Der Grund hierfür liegt darin, dass Cerumenbestandteile, die an der Membran anhaften, zusätzlich für Dämpfung sorgen. Daher ist der Hörer 1, wie bereits er­ wähnt, zusätzlich in eine Kapselung 2 eingebracht, in der er schwingungsdämpfend gelagert ist. Diese Kapsel 2 wird durch einen Deckel 6, der selbst eine Schallaustrittsöffnung 7 auf­ weist abgeschlossen. Der Deckel 6 dient dabei auch als Aufla­ ger für die Dämpfungselemente 3.
Die Schallaustrittsöffnung 7 verhindert durch ihre mechani­ sche Gestaltung das Eindringen von Cerumen und gewährleistet eine einfache Reinigung der Schallaustrittsöffnung. In der in der Figur dargestellten Schallaustrittsöffnung befindet sich ein bistabil aufgehängter Stempel 8, der vorzugsweise aus ei­ nem dauerelastischen Kunststoff besteht. Zur Reinigung wird der Stempel 8 nach außen gezogen und manuell abgewischt. An­ schließend wird der Stempel wieder eingedrückt. Sollte wider Erwarten Cerumen in die Hörerkapsel 2 eindringen, kann der Deckel 6 der Kapselung vom Akustiker abgenommen und eventuell in einem Ultraschallbad oder Ähnlichem gereinigt werden.
Durch die Membran 5 wird jedenfalls verhindert, dass Cerumen direkt in den Hörer 1 eindringt.
Diese Kombination einer Membran, die den Hörer abdichtet mit einer Anordnung, die das Eindringen grober Cerumenanteile verhindert, wie beispielsweise die genannte Kapselung, hält sämtliche Cerumenbestandteile wirksam vom Hörer 1 ab.
Je nach Materialwahl und Wahl der Wandstärke der Binde 5 kann diese auch gleichzeitig als Dämpfungselement zur Dämpfung des Hörers 1 gegenüber der Kapsel 2 verwendet werden. Denkbar in diesem Zusammenhang ist beispielsweise die Wandstärke des Schlauchs beziehungsweise der Binde 5 an der Seite, die die Schallaustrittsöffnung 4 abdeckt, geringer als in anderen Be­ reichen zu wählen. Somit könnte die Binde 5 mehrere Funktio­ nen übernehmen.

Claims (11)

1. Hörervorrichtung, die in einen Gehörgang einführbar ist, mit
einer Lautsprechereinrichtung (1), die eine Schallaus­ trittsöffnung (4) aufweist,
gekennzeichnet durch
eine Binde (5), die über der Lautsprechereinrichtung (1) derart angebracht ist, dass sie die Schallaustrittsöff­ nung (4) zumindest teilweise bedeckt.
2. Hörervorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Binde (5) aus einem elastischen Material besteht.
3. Hörervorrichtung nach Anspruch 1 oder 2 dadurch gekennzeichnet, dass die Binde (5) ein Schlauchstück ist.
4. Hörervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3 dadurch gekennzeichnet, dass die Wandstärke der Binde (5) kleiner als 0,1 mm ist.
5. Hörervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4 dadurch gekennzeichnet, dass die Binde (5) als Membran, insbesondere aus Teflonmate­ rial, ausgeführt ist.
6. Hörervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5 dadurch gekennzeichnet, dass die Binde (5) aus einem offenporigen Material gefertigt ist.
7. Hörervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5 dadurch gekennzeichnet, dass die Schallaustrittsöffnung (4) bei Verwendung einer ge­ schlossenenporigen Membran eine Fläche größer als 4 mm2 besitzt.
8. Hörervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7 dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Gehäuse (2) und eine Dämpfungseinrichtung (3) zur schwingungsgedämpften Lagerung des Lautsprechers (1) in dem Gehäuse (2) aufweist.
9. Hörervorrichtung nach Anspruch 8 dadurch gekennzeichnet, dass die Binde (5) gleichzeitig auch die Dämpfungseinrichtung ist.
10. Hörervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Deckel (6) mit Auslassöffnung (7), in und/oder ü­ ber der eine Cerumenschutzabdeckung (8) angebracht ist, aufweist, so dass Schall durch die Auslassöffnung (7) und die Cerumenschutzabdeckung (8) nach außen, aber Ce­ rumen im wesentlichen nicht nach innen dringen kann.
11. Hörervorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Cerumen­ schutzabdeckung (8) einen Stempel umfasst, der senkrecht zur Auslassöffnung (4) bewegbar ist.
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