DE10213844C1 - Cerumenschutzsystem für Hörgeräte - Google Patents
Cerumenschutzsystem für HörgeräteInfo
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Abstract
Cerumenbestandteile sollen wirksam von dem Hörer (1) eines Hörgeräts abgehalten werden. Daher wird der Hörer mit einer großen seitlichen Schallaustrittsöffnung (4) versehen und mit einer Binde (5) überzogen, so dass die Schallaustrittsöffnung durch die schlauchförmige Binde (5) im Wesentlichen bedeckt ist. Als Material für die Binde (5) eignet sich beispielsweise ein Teflonfilm. Für größere Cerumenbestandteile kann der Hörer (1) zusätzlich durch eine Kapsel (2) mit einem Deckel (6) gekapselt werden. Hierzu wird der Hörer (1) durch Dämpfungselemente (3) schwingungsdämpfend in der Kapsel (2) gelagert.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Hörervorrichtung, die
in einen Gehörgang einführbar ist, mit einer Lautsprecherein
richtung, die eine Schallaustrittsöffnung aufweist. Insbeson
dere betrifft die vorliegende Erfindung eine derartige Hörer
vorrichtung mit einem Cerumenschutzsystem, das sie vor ein
dringendem Cerumen schützt.
Auf Grund der Cerumenentwicklung im Ohrkanal kommt es bei
Hörgeräteträgern teilweise zu Ausfällen der Hörgeräte durch
Verstopfen des akustischen Kanals beziehungsweise sogar zur
Schädigung der elektroakustischen Wandler. Dabei besteht das
chemisch aggressive Cerumen typischerweise aus gasförmigen,
flüssigen und nahezu festen Anteilen. Daher ist ein sogenann
ter Cerumenschutz wünschenswert, der sowohl ein Eindringen
von Cerumen in den Schallkanal größtenteils verhindert als
auch im Falle einer trotzdem eingetretenen Verschmutzung
leicht zu reinigen ist.
Auf dem Hörgerätemarkt ist eine Vielzahl von Cerumenschutzlö
sungen verfügbar. Einerseits gibt es eine Reihe von Lösungen,
die mechanisch ein Eindringen von Cerumen verhindern bezie
hungsweise eine gute Reinigbarkeit des Schallkanals gewähr
leisten. Andererseits werden offenporige Membrane eingesetzt,
die die akustischen Eigenschaften des Hörgeräts nahezu unbe
einflusst lassen müssen. Allerdings haben diese den Nachteil,
dass gasförmige und flüssige Anteile eindringen oder zumin
dest das Cerumenschutzsystem verstopfen können. Dies hat zur
Folge, dass eine unmittelbare Reinigung beziehungsweise ein
Ersatz erforderlich wird.
Andere Cerumenschutzsysteme verwenden absolut dichte Membra
ne, die typischerweise an der Spitze der Hörgeräteschale an
der dem Trommelfell zugewandeten Seite angeordnet sind und
die zur Sicherstellung geringster akustischer Dämpfung eine
weniger gute mechanische Stabilität und nicht zu vernachläs
sigende Baugröße aufweisen, die bei kleinen Kanalgeräten zu
Problemen bei der Handhabung und in der Versorgungsrate füh
ren können. Für gute akustische Transmissionseigenschaften
der Membran sollte diese nahezu masselos sein, d. h. eine sehr
geringe Wandstärke aufweisen, und daneben über eine große
Fläche verfügen.
In diesem Zusammenhang ist aus der deutschen Patentschrift
DE 199 08 854 C1 ein Gehörgangseinsatz für Hörhilfegeräte
bekannt. Der Gehörgangseinsatz besitzt einen Schallkanal, vor
dessen zum Trommelfell gerichteter Schallkanalöffnung ein
Cerumenschutz vorgesehen ist. Der Cerumenschutz besteht aus
einer in einen Kern des Gehörgangseinsatzes eingespritzten
schalldurchlässigen Membran. Dieses Cerumenschutzsystem ist
im Gebrauch jedoch unkomfortabel.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht somit darin,
ein verbessertes Cerumenschutzsystem für Hörgeräte bezie
hungsweise Hörer vorzuschlagen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch eine Hörer
vorrichtung die in einen Gehörgang einführbar ist, mit
einer Lautsprechereinrichtung, die eine Schallaustrittsöff
nung aufweist, sowie einer Binde, die über der Lautsprecher
einrichtung derart angebracht ist, dass sie die Schallaus
trittsöffnung zumindest teilweise bedeckt.
Günstigerweise besteht die Binde aus einem elastischen Mate
rial, so dass sie sich über die Schallaustrittsöffnung der
Lautsprechereinrichtung spannen lässt. Ist die Binde als
Schlauchstück ausgeführt, so kann dieses über die Lautspre
chereinrichtung gezogen werden und lässt sich so ohne größe
ren Aufwand funktionsgerecht montieren.
Damit die Binde eine möglichst geringe akustische Dämpfung
aufweist, sollte sie im Bereich der Schallaustrittsöffnung
nahezu masselos sein. Binden mit einer Wandstärke von kleiner
als 0,1 mm genügen diesen Anforderungen im wesentlichen.
Die Binde besteht vorzugsweise aus einem chemischen resisten
ten Material wie etwa Teflon. Wenn die Binde aus einem offen
porigen Material besteht, hätte dies den Vorteil, dass die
Binde, ohne eine spezielle Öffnung für einen statischen
Druckausgleich vorzusehen, vollständig über die Schallaus
trittsöffnung gezogen werden könnte.
Üblicherweise besitzen Hörer in Hörgeräten eine längliche
Bauform, wobei an einer der Stirnseiten ein Schallaustritts
stutzen zur Leitung des Schalls zum Trommelfell vorgesehen
ist. Erfindungsgemäß wird jedoch an dem Hörer eine Schallaus
trittsöffnung verwendet, über die eine Binde gezogen wird.
Wenn die Fläche der Schallaustrittsöffnung zu gering ist, be
sitzt die über die Schallaustrittsöffnung gespannte Binde be
ziehungsweise Membran eine zu hohe Steifigkeit, was zu hohen
Schalldämpfungen führt. Es hat sich herausgestellt, dass bei
geschlossenporigen Membranen Schallaustrittsöffnungen zu be
vorzugen sind, deren Fläche größer als 4 mm2 ist. Derartig
große Schallaustrittsöffnungen lassen sich in der Regel nur
an einer der Längsseiten der Hörer- beziehungsweise Lautspre
chereinrichtungen realisieren.
Der Hörer beziehungsweise Lautsprecher schwingt bei der
Schallerzeugung. Daher ist es sinnvoll, den Hörer in einem
Gehäuse, insbesondere in dem Hörgerätegehäuse, gedämpft zu
lagern. Dies kann durch Dämpfungsglieder an den Ecken des Hö
rers oder aber auch durch die Binde, die zwischen dem Hörer
und dem Gehäuse angeordnet ist, erfolgen.
Um den Cerumenschutz weiter zu erhöhen kann der Hörer in ei
ner speziellen Kapselung untergebracht sein, die wiederum ei
ne Auslassöffnung für den Schallaustritt besitzt, welcher me
chanisch gegen eindringendes Cerumen geschützt wird. Hierzu
kann die Kapselung aus einem Behältnis bestehen, in das der
Hörer eingeschoben wird und das durch einen Deckel verschlos
sen wird. Der Deckel kann dabei aus einem Kunststoffmaterial
bestehen und die genannte Auslassöffnung aufweisen.
Der mechanische Schutz der Auslassöffnung gegen eindringendes
Cerumen lässt sich vorzugsweise durch einen Stempel realisie
ren, der in der Öffnung bewegbar untergebracht ist. Somit
lässt sich das in die Auslassöffnung eingedrungene Cerumen
durch Anheben beziehungsweise Drücken des Stempels entfernen.
Die vorliegende Erfindung wird nun anhand der beigefügten
Zeichnung näher erläutert, die eine Teilschnittansicht eines
erfindungsgemäßen gekapselten Hörers zeigt.
Die nachfolgend beschriebenen Ausführungsformen stellen le
diglich bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfin
dung dar.
Das in der Figur dargestellte Cerumenschutzsystem besteht im
wesentlichen aus zwei Komponenten. Ein Hörgerätehörer 1 ist
in einer separaten Kapsel 2 vibrationshemmend mit Dämpfungs
elementen 3 aufgehängt. Dabei kann diese Kapsel 2 sowohl ein
separates Teil als auch als Teil der Hörgeräteschale bei der
Schalenherstellung vorgesehen sein.
Der Hörer 1 besitzt an Stelle des Austrittsstutzens, der üb
licherweise verwendet wird, eine seitliche Schallauslassöff
nung 4. Über den Hörer 1 wird eine Binde 5 aus hochelasti
schem und nahezu masselosem Material gezogen. Beispielsweise
besteht die Binde aus einem sehr dünnen Schlauch aus einem
Teflonfilm. Dadurch dass der Schlauch über den gesamten Hörer
1 gezogen wird, ist die Cerumenschutzabdeckung leicht an dem
Hörer 1 zu montieren. Vorteilhaft ist insbesondere, dass auf
diese Weise eine Membran ohne Rahmen vor die Öffnung 4 ge
spannt werden kann.
Das Innere des Hörers 4 wird durch die Membran beziehungswei
se durch den Schlauch fast luftdicht abgeschlossen, so dass
ein Eindringen von Cerumenanteilen in den empfindlichen Hörer
verhindert wird. Falls die Membran nicht aus einem offenpori
gen Material besteht, sollte die Öffnung 4 nicht komplett
durch die Membran abgedeckt werden. Vielmehr sollte eine sehr
geringe Undichtigkeit erhalten bleiben, um einen statischen
Ausgleich des Luftdrucks zu ermöglichen. Dies wird in der
Praxis oft durch eine kleine zusätzliche Ausgleichsöffnung am
Hörergehäuse erreicht.
Die Schallaustrittsöffnung 4 des Lautsprechers beziehungswei
se des Hörers 1 ist möglichst groß zu wählen, damit die über
die Öffnung gespannte Membran nicht zu steif ist und den aus
tretenden Schall zu sehr dämpft. Transmissionsmessungen haben
ergeben, dass die Schallaustrittsöffnung 4 zumindest eine
Größe von 4 mm2 für die zur Verfügung stehenden Folien haben
sollte. Da diese Fläche in der Regel auf der Stirnfläche ei
nes länglichen Hörers 1 nicht gegeben ist, ist die Schallaus
trittsöffnung 4 an einer Seitenwand des Hörers 1 vorgesehen.
Die Membran beziehungsweise Binde 5 hält zwar Cerumen vom Hö
rer 1 ab, jedoch ist es für einen länger wirkenden Schutz von
Vorteil, wenn auch größere Cerumenbestandteile von der Memb
ran 5 abgehalten werden. Der Grund hierfür liegt darin, dass
Cerumenbestandteile, die an der Membran anhaften, zusätzlich
für Dämpfung sorgen. Daher ist der Hörer 1, wie bereits er
wähnt, zusätzlich in eine Kapselung 2 eingebracht, in der er
schwingungsdämpfend gelagert ist. Diese Kapsel 2 wird durch
einen Deckel 6, der selbst eine Schallaustrittsöffnung 7 auf
weist abgeschlossen. Der Deckel 6 dient dabei auch als Aufla
ger für die Dämpfungselemente 3.
Die Schallaustrittsöffnung 7 verhindert durch ihre mechani
sche Gestaltung das Eindringen von Cerumen und gewährleistet
eine einfache Reinigung der Schallaustrittsöffnung. In der in
der Figur dargestellten Schallaustrittsöffnung befindet sich
ein bistabil aufgehängter Stempel 8, der vorzugsweise aus ei
nem dauerelastischen Kunststoff besteht. Zur Reinigung wird
der Stempel 8 nach außen gezogen und manuell abgewischt. An
schließend wird der Stempel wieder eingedrückt. Sollte wider
Erwarten Cerumen in die Hörerkapsel 2 eindringen, kann der
Deckel 6 der Kapselung vom Akustiker abgenommen und eventuell
in einem Ultraschallbad oder Ähnlichem gereinigt werden.
Durch die Membran 5 wird jedenfalls verhindert, dass Cerumen
direkt in den Hörer 1 eindringt.
Diese Kombination einer Membran, die den Hörer abdichtet mit
einer Anordnung, die das Eindringen grober Cerumenanteile
verhindert, wie beispielsweise die genannte Kapselung, hält
sämtliche Cerumenbestandteile wirksam vom Hörer 1 ab.
Je nach Materialwahl und Wahl der Wandstärke der Binde 5 kann
diese auch gleichzeitig als Dämpfungselement zur Dämpfung des
Hörers 1 gegenüber der Kapsel 2 verwendet werden. Denkbar in
diesem Zusammenhang ist beispielsweise die Wandstärke des
Schlauchs beziehungsweise der Binde 5 an der Seite, die die
Schallaustrittsöffnung 4 abdeckt, geringer als in anderen Be
reichen zu wählen. Somit könnte die Binde 5 mehrere Funktio
nen übernehmen.
Claims (11)
1. Hörervorrichtung, die in einen Gehörgang einführbar ist,
mit
einer Lautsprechereinrichtung (1), die eine Schallaus trittsöffnung (4) aufweist,
gekennzeichnet durch
eine Binde (5), die über der Lautsprechereinrichtung (1) derart angebracht ist, dass sie die Schallaustrittsöff nung (4) zumindest teilweise bedeckt.
einer Lautsprechereinrichtung (1), die eine Schallaus trittsöffnung (4) aufweist,
gekennzeichnet durch
eine Binde (5), die über der Lautsprechereinrichtung (1) derart angebracht ist, dass sie die Schallaustrittsöff nung (4) zumindest teilweise bedeckt.
2. Hörervorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Binde (5)
aus einem elastischen Material besteht.
3. Hörervorrichtung nach Anspruch 1 oder 2 dadurch gekennzeichnet, dass die Binde
(5) ein Schlauchstück ist.
4. Hörervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3 dadurch gekennzeichnet, dass
die Wandstärke der Binde (5) kleiner als 0,1 mm ist.
5. Hörervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4 dadurch gekennzeichnet, dass
die Binde (5) als Membran, insbesondere aus Teflonmate
rial, ausgeführt ist.
6. Hörervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5 dadurch gekennzeichnet, dass
die Binde (5) aus einem offenporigen Material gefertigt
ist.
7. Hörervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5 dadurch gekennzeichnet, dass
die Schallaustrittsöffnung (4) bei Verwendung einer ge
schlossenenporigen Membran eine Fläche größer als 4 mm2
besitzt.
8. Hörervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7 dadurch gekennzeichnet, dass sie
ein Gehäuse (2) und eine Dämpfungseinrichtung (3) zur
schwingungsgedämpften Lagerung des Lautsprechers (1) in
dem Gehäuse (2) aufweist.
9. Hörervorrichtung nach Anspruch 8 dadurch gekennzeichnet, dass die Binde (5)
gleichzeitig auch die Dämpfungseinrichtung ist.
10. Hörervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass sie
einen Deckel (6) mit Auslassöffnung (7), in und/oder ü
ber der eine Cerumenschutzabdeckung (8) angebracht ist,
aufweist, so dass Schall durch die Auslassöffnung (7)
und die Cerumenschutzabdeckung (8) nach außen, aber Ce
rumen im wesentlichen nicht nach innen dringen kann.
11. Hörervorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Cerumen
schutzabdeckung (8) einen Stempel umfasst, der senkrecht
zur Auslassöffnung (4) bewegbar ist.
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