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Zum Schutz der Führungsbahn hin- und hergehender Teile von Werkzeugmaschinen
dienende Anordnung Die Erfindung bezieht sich auf .eine Abdeckeinrichtung, die zum
Schutz der Führungsbahn hin- und hergehender Teile von Werkzeugmaschinen dient und
die aus teleskopartig ineinanderschiebbaren Kästen besteht. Jeder dieser Kästen
wird aus einer parallel zur Führungsbahnebene verlaufenden Deckwand, je aus zwei
in der Führungsbahnlängsrichtung verlaufenden Seitenwänden und aus einer senkrecht
zur Führungsbahnlängsrichtung verlaufenden Rückwand gebildet.
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Bei derartigen aus Kästen bestehenden Abdeckeinrichtungen existiert
unter anderem das Problem, einerseits beim Ausziehen und Zusammenschieben der Abdeckeinrichtung
eine sogenannte gute Parallelführung zu erreichen und andererseits jeden Kasten
mit konstruktiv genügend einfachen Mitteln abzustützen, d. h. ihn gegenüber dem
Maschinenbett so zu lagern, daß er sich leicht und genügend reibungsfrei verschieben
läßt.
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Es ist bekannt, eine Parallelführung durch ein Scherenpaar zu erreichen,
mit dem die einzelnen Kästen verbunden sind.
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Durch die Erfindung wird eine konstruktive Lösung insbesondere für
den Fall aufgezeigt, bei dem eine Abdeckung der zu schützenden Führungsbahn mittels
telesko@partig übe@reinand!eirschi@ebba.rerBlechkästen,Verwendung finden soll, jedoch
eine Parallelführung- der Kästen mittels bekannter Einrichtungen, beispielsweise
Scheren, wegen der großen Anzahl der Kästen oder wegen der Kompliziertheit und der
hohen Kosten derartiger Parallelführungsmechanismen oder auch aus Raummangel undurchführbar
ist.
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Durch die Erfindung wird sowohl eine ausreichende Paraillelführung
der einzelnen nKästen,gewährleistet als auch ein Ausknicken der gesamten Abdeckung
sowohl nach der Höhe wie auch nach der Seite vermieden.
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Als bekannt wird eine zum. Schutz der Führungsbahn hin- und hergehender
Teile von Werkzeugmaschinen dienende Anordnung aus teleskopartig ineinanderschiebbaren
Kästen, die je aus einer parallel zur Führungsbahnebene verlaufenden Deckwand, je
aus zwei in der Führungsbahnlängsrichtung verlaufenden Seitenwänden und aus einer
senkrecht zur Führungsbahnrichtung verlaufenden Rückwand bestehen, vorausgesetzt.
Die Erfindung ist gekennzeichnet durch die Kombination folgender Merkmale: a) Gleiter
an der Rückwand jedes Kastens, welche den Kasten gegenüber der Führungsbahn abstützen
und ihn längs der Führungsbahn leiten; b) Abstützschienen an der freien Kante der
Deckwand jedes Kastens, welche diesen Kasten gegenüber der Deckwand des nächstkleineren
Kastens abstützen; c) in der Führungsbahnlängsrichtung verlaufende Führungsschienen
an der Innenseite der Seitenwände jedes Kastens, welche einerseits andere Führungsschienen
an der Außenseite der Seitenwände des nächstkleineren Kastens untergreifen und andererseits
an der Außenseite des nächstkleineren Kastens schleifen, derart, daß jeder Kasten
sowohl gegen Hochsteigen gesichert wird als auch in der Ebene der Führungsbahn senkrecht
zur Führungsbahnlängsrichtung sich nicht verlagern kann.
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Die Einzelmerkmale dieser Kombination sind für sich allein bekannt
und sollen nicht einzeln unter Schutz gestellt werden.
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Die erfindungsgemäße Kombination ist besonders vorteilhaft für sogenan@nte
»lange Kästen«, d. h. für Kästen, deren Länge im Verhältnis zur Breite größer als
etwa 0.2 ist, sie ist jedoch nicht darauf beschränkt.
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Eine Ausführungsform der Erfindung sei im folgenden an Hand der Fig.
1 bis 3 der Zeichnung beschrieben, in welcher Fig. 1 einen Aufriß im Schnitt A-A,
Fig. 2 einen Grundriß im Schnitt B-B und Fig. 3 eine Seitenansicht teilweise im
Schnitt C-C darstellt.
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In Fig. 1 sind die Deckwände der drei dargestellten Abdeckkästen einer
Schutzeinrichtung, die insgesamt z. B. aus zwölf Kästen bestehen kann, mit 10, 11
und 12 bezeichnet und nur durch einfache Linien veranschaulicht. Die Seitenwände
dieser drei Kästen sind in Fig. 2 ebenfalls nur durch einfache Linien dargestellt
und mit 13 bis 18 bezeichnet. Die Seitenwand 13 ist auch in demjenigen Teil der
Fig.3, welche im Schnitt C-C gezeichnet ist, erkennbar, und die Seitenwände 14,
16 und 18 sind auch im ungeschnittenen Teil der Fig. 3 zu gehen. Ebenso zeigt Fig.
3 im geschnittenen Teil die Deckwand 10 und im ungeschnittenen Teil die Deckwände
10 bis 12.
Wie bereits eingangs erwähnt, besteht jeder der Kästen
außer aus seiner Deckwand und seinen beiden Seitenwänden noch aus einer Rückwand,
die beispielsweise ebenso wie die Deckwand und die Seitenwände aus Eisenblech bestehen
kann und mittels Flansche durch Punktschweißung mit der Deckwand und den Seitenwänden
verbunden wird. Diese Rückwände sind in Fig. 1 und 2 ebenfalls nur durch einfache
Striche angedeutet und mit 19, 20 und 21 bezeichnet. In Fig. 3 im geschnittenen
Teil ist die Form der Rückwand erkennbar. Sie wird durch das Polygon a, b, c,
d,
e, f, g, lt, i umschrieben, soweit diese Rückwand in Fig. 3 im geschnittenen
Teil dargestellt ist. In Wirklichkeit setzt sich die Umrandungslinie dieser Rückwand
19 längs den punktierten Linien k, m, ii und p und ferner längs der Seitenwand
14 und der Deckwand 10 bis zum Punkt a fort.
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Die Schienen, welche die Führungsbahn der Werkztugmaschine bilden,
sind in Fig. 3 im Querschn=itt angedeutet und mit 22 und 23 bezeichnet, in Fig.
2 vollständig fortgelassen, während in Fig. 1 nur die durch die Oberkante der Schiene
22, 23 verlaufende Horizontalebene H punktiert angedeutet ist. Zur Abstützung
aller Kästen dienen nun an der Rückwand jedes Kastens befindliche sogenannte Gleiter
24 bis 26, die in Fig. 1 im Schnitt, in Fig. 2 in der Aufsicht und in Fig. 3 in
der Vorderansicht dargestellt sind und in dieser letzteren Figur der Deutlichkeit
halber kreuzschraffiert sind. Diese aus Messing bestehenden Gleiter werden auf die
betreffende Rückwand beispielsweise einfach aufgenietet.
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Ferner dienen zur Abstützung jedes Kastens sogenannte Abstützschienen,
die gemäß Fig.1 an der freien Kante der Deckwand 10. 11 bzw. 12 jedes Kastens angebracht
und mit 27 bis 29 bezeichnet sind. Diese Abstützschienen stützen jede Deckwand an
der Deckwand des nächstkleineren Kastens ab.
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Es ist auch schon vorgeschlagen worden, Schienen von ähnlicher Ausbildung
und Anordnung wie die Schienen 27 bis 29 als sogenannte Abstreifleisten an der freien
Kante der Deckwand jedes Kastens anzubringen zu dem Zweck, Späne oder Schleifstaub,
welche sich auf der Deckwand ablagern, beim Einfahren der Kästen abzustreifen.
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Zweckmäßigerweise sollen sich die Abstützschienen auch längs der Seitenwände
13 bis 18 fortsetzen, wie in Fig.2 erkennbar, in welcher die Querschnitte durch
diese Schienen schraffiert, aber nicht mit eigenen Bezugszeichen versehen worden
sind.
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Als letztes Kombinationsmerkmal enthält die erfindungsgemäße Anordnung
noch Führungsschienen an der Innenseite jedes Kasten, die in Fig. 3 im ungeschnittenen
Teil erkennbar und mit 30 und 31 bezeichnet sind. Diese Führungsschienen 30 und
31 Untergreifen einerseits andere Führungsschienen 32 und 33 an der Außenseite der
Seitenwände des nächstkleineren Kastens und schleifen andererseits an der Außenseite
des nächstkleineren Kastens, derart, daß jeder Kasten sowohl gegen Hochsteigen gesichert
wird als auch in der Ebene der Führungsbahn senkrecht zur Führungsbahnlängsrichtung
sich nicht verlagern kann. Erfahrungsgemäß kann ein derartiges Hochsteigen einzelner
Abdeckkästen dann eintreten, wenn kleine Späne oder Schleifstaub mit Wasser oder
einem Schmiermittel vermischt zwischen die Kästen gelangt.
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Die beschriebene Kombination stellt eine konstruktiv einfache Lösung
des Problems der Parallelführung und des Problem; der Abstützung aller Abdeckkästen
dar, welche sich in der Praxis bereits bestens bewährt hat.