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DE10210232A1 - Einrichtung zur Feststellung des Fokussierungszustands einer Aufnahmelinse - Google Patents

Einrichtung zur Feststellung des Fokussierungszustands einer Aufnahmelinse

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Publication number
DE10210232A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
focus
image
state
determining
image pickup
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE10210232A
Other languages
English (en)
Inventor
Tadashi Sasaki
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Fujinon Corp
Original Assignee
Fuji Photo Optical Co Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Fuji Photo Optical Co Ltd filed Critical Fuji Photo Optical Co Ltd
Publication of DE10210232A1 publication Critical patent/DE10210232A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04NPICTORIAL COMMUNICATION, e.g. TELEVISION
    • H04N23/00Cameras or camera modules comprising electronic image sensors; Control thereof
    • H04N23/60Control of cameras or camera modules
    • H04N23/67Focus control based on electronic image sensor signals
    • H04N23/673Focus control based on electronic image sensor signals based on contrast or high frequency components of image signals, e.g. hill climbing method

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Multimedia (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Automatic Focus Adjustment (AREA)
  • Studio Devices (AREA)
  • Focusing (AREA)

Abstract

Die Anzahl an Pixeln von Bildaufnahmegeräten zur Feststellung eines Fokussierungszustands ist kleiner als die Anzahl an Pixeln eines Bildaufnahmegerätes für die Bildausgabe, oder die Bildaufnahmegröße der Bildaufnahmegeräte zur Feststellung des Fokussierungszustands ist kleiner als die Bildaufnahmegröße des Bildaufnahmegerätes für die Bildausgabe, so dass eine Einrichtung zur Feststellung des Fokussierungszustands zur Verfügung gestellt wird, die kostengünstig ist, weniger Energie verbraucht und eine Schaltung mit verringerten Abmessungen aufweist. Zwei Bildaufnahmegeräte zur Feststellung des Fokussierungszustands mit unterschiedlichen optischen Weglängen sind in Bezug auf ein Bildaufnahmegerät zum Erhalten eines auszugebenden Bildes vorgesehen, und Licht von einem Objekt, das auf das Bildaufnahmegerät einfallen soll, wird so aufgeteilt, dass es auf die Bildaufnahmegeräte zur Feststellung des Fokussierungszustands auffällt. Dann werden Fokussierungsbewertungswerte auf der Grundlage von Videosignalen von den Bildaufnahmegeräten zur Feststellung des Fokussierungszustands erhalten und wird der Fokussierungszustand als vordere Fokussierung, hintere Fokussierung oder Fokussierung festgestellt, auf der Grundlage der Größen der Fokussierungsbewertungswerte. Als die Bildaufnahmegeräte zur Feststellung des Fokussierungszustands werden CCDs mit einer kleineren Anzahl an Pixeln und einer kleineren Bildaufnahmegröße als beim Bildaufnahmegerät für die Bildausgabe eingesetzt.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Feststellung des Fokussierungszustands einer Aufnahmelinse oder eines Aufnahmeobjektivs, und insbesondere eine Einrichtung zur Feststellung des Fokussierungszustands einer Aufnahmelinse, welche feststellt, ob der Fokussierungszustand der Aufnahmelinse der vordere Brennpunkt, der hintere Brennpunkt, oder die Fokussierung ist.
Es wurde eine Einrichtung zur Feststellung des Fokussierungszustands einer Aufnahmelinse (eines Aufnahmeobjektivs) vorgeschlagen, welche mehrere Bildaufnahmegeräte mit unterschiedlichen optischen Weglängen dazu verwendet, den Fokussierungszustand (vorderer Brennpunkt, hinterer Brennpunkt, oder Fokussierung) eines Fernsehobjektivs (Fernsehlinse) festzustellen (US-Patent Nr. 4,333,716 und Japanische Patentveröffentlichung Nr. 7-60211). So werden beispielsweise zwei Bildaufnahmegeräte zur Feststellung des Fokussierungszustands, die Bilder in demselben Aufnahmebereich wie jenem eines Bildaufnahmegerätes zum Erhalten eines auszugebenden Bildes (Bildaufnahmegerät für die Bildausgabe) gedacht sind, an zwei Orten angeordnet, an welchen die optische Weglänge länger bzw. kürzer ist als jene des Bildaufnahmegerätes für die Bildausgabe. Dann wird eine Hochfrequenzkomponente aus dem Bild abgezogen, das von jedem der Bildaufnahmegeräte zur Feststellung des Fokussierungszustands erhalten wird, und werden Fokussierungsbewertungswerte, die jeweils das Ausmaß der Fokussierung auf eine Bildaufnahmeoberfläche des Bildaufnahmegeräts zur Feststellung des Fokussierungszustands repräsentieren (Kontrast des Bildes), auf der Grundlage der jeweiligen Hochfrequenzkomponenten erhalten, und miteinander verglichen. Auf der Grundlage der Beziehung der Größen der Fokussierungsbewertungswerte wird daher der Fokussierungszustand auf der Bildaufnahmeoberfläche des Bildaufnahmegeräts für die Bildausgabe bestimmt, also der vordere Brennpunkt, der hintere Brennpunkt, oder die Fokussierung. Eine derartige Einrichtung zur Feststellung des Fokussierungszustands kann als Fokussierungsermittlungsgerät zum automatischen Fokussieren eingesetzt werden.
Seit kurzem wird eine Kamera für ein hochauflösendes (HD-)System eingesetzt, so dass die Anzahl an Pixeln des Bildaufnahmegeräts für die Bildausgabe erhöht wurde, verglichen mit dem herkömmlichen NTSC-System. Während das Bildaufnahmegerät, das in einer Kamera für das NTSC-System eingesetzt wird, 380 Tausend Pixel (768 × 494) aufweist, weist beispielsweise das in der Kamera für das HD-System eingesetzte Bildaufnahmegerät zwei Millionen (1920 × 1082) Pixel auf. Wenn eine Einrichtung zur Feststellung des Fokussierungszustands in dem HD-System eingesetzt wird, so ist es wünschenswert, dass Bildaufnahmegeräte entsprechend der HD-Spezifikation, also Bildaufnahmegeräte mit zwei Millionen Pixeln, als die Bildaufnahmegeräte zur Feststellung des Fokussierungszustands und ebenso als Bildaufnahmegerät für die Bildausgabe eingesetzt werden. Ein Bildaufnahmegerät und deren Peripherieschaltung entsprechend der HD- Spezifikation sind jedoch in der Hinsicht nachteilig, dass sie teurer sind, mehr Energie verbrauchen, und eine größere Schaltung aufweisen, verglichen mit dem herkömmlichen System, beispielsweise dem NTSC-System.
Die vorliegende Erfindung wurde angesichts derartiger Umstände entwickelt, und ein Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht in der Bereitstellung einer Einrichtung zur Feststellung des Fokussierungszustands einer Aufnahmelinse (eines Aufnahmeobjektivs), die kostengünstig ist, weniger Energie verbraucht, und eine Schaltung mit kleineren Abmessungen aufweist.
Zur Erzielung des voranstehend geschilderten Vorteils betrifft die vorliegende Erfindung eine Fokussierungszustandsfeststelleinrichtung, welche den Fokussierungszustand einer Aufnahmelinse (eines Aufnahmeobjektivs) in Bezug auf ein Bildaufnahmegerät für die Bildausgabe einer Kamera feststellt, das ein auszugebendes Bild erhält, wobei die Fokussierungszustandsfeststelleinrichtung bestimmt, dass der Fokussierungszustand entweder der vordere Brennpunkt, der hintere Brennpunkt, oder die Fokussierung ist, und die Fokussierungszustandsfeststelleinrichtung aufweist: mehrere Bildaufnahmegeräte zur Feststellung des Fokussierungszustands, welche den Fokussierungszustand feststellen, wobei die mehreren Bildaufnahmegeräte durch die Aufnahmelinse (das Aufnahmeobjektiv) einfallendes Licht mit unterschiedlichen optischen Weglängen empfangen, wobei ein Fokussierungsbewertungswert entsprechend einer Hochfrequenzkomponente jedes der Bilder erhalten wird, die von den mehreren Bildaufnahmegeräten zur Feststellung des Fokussierungszustands erhalten werden, der Fokussierungszustand entsprechend dem erhaltenen Fokussierungsbewertungswert bestimmt wird, wobei die Anzahl an Pixeln der mehreren Bildaufnahmegeräte zur Feststellung des Fokussierungszustands kleiner ist als die Anzahl der Pixel des Bildaufnahmegerätes für die Bildausgabe, und der Fokussierungszustand innerhalb eines Rahmenbereiches (Halbbildbereiches) festgestellt wird, der kleiner ist als der gesamte Rahmenbereich (Halbbildbereich) des auszugebenden Bildes, das von dem Bildaufnahmegerät für die Bildausgabe erhalten wird.
Die vorliegende Erfindung betrifft weiterhin eine Fokussierungszustandsfeststelleinrichtung, welche den Fokussierungszustands einer Aufnahmelinse (eines Aufnahmeobjektivs) in Bezug auf ein Bildaufnahmegerät zur Bildausgabe einer Kamera feststellt, welches ein auszugebendes Bild erhält, wobei die Fokussierungszustandsfeststelleinrichtung bestimmt, dass der Fokussierungszustand entweder der vordere Brennpunkt, der hintere Brennpunkt, oder die Fokussierung ist, und die Fokussierungszustandsfeststelleinrichtung aufweist: mehrere Bildaufnahmegeräte zur Feststellung des Fokussierungszustands, welche den Fokussierungszustand feststellen, wobei die mehreren Bildaufnahmegeräte durch die Aufnahmelinse (das Aufnahmeobjektiv) einfallendes Licht mit unterschiedlichen optischen Weglängen empfangen, ein Fokussierungsbewertungswert entsprechend einer Hochfrequenzkomponente jedes der Bilder erhalten wird, die von den mehreren Bildaufnahmegeräten zur Feststellung des Fokussierungszustands erhalten werden, und der Fokussierungszustand entsprechend dem erhaltenen Fokussierungsbewertungswert bestimmt wird, wobei eine Bildaufnahmegröße der mehreren Bildaufnahmegeräte zur Feststellung des Fokussierungszustands kleiner ist als eine Bildaufnahmegröße des Bildaufnahmegeräts für die Bildausgabe, und der Fokussierungszustand innerhalb eines Rahmenbereiches (Halbbildbereiches) festgestellt wird, der kleiner ist als der gesamte Rahmenbereich (Halbbildbereich) des auszugebenden Bildes, das von dem Bildaufnahmegerät für die Bildausgabe erhalten wird.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird der Fokussierungszustand innerhalb eines Rahmenbereiches (Halbbildbereiches) festgestellt, der kleiner ist als der gesamte Rahmenbereich (Halbbildbereich) des auszugebenden Bildes, das von dem Bildaufnahmegerät für die Bildausgabe erhalten wird, und ist die Anzahl ein Pixeln des Bildaufnahmegeräts zur Feststellung des Fokussierungszustands kleiner als die Anzahl an Pixeln des Bildaufnahmegeräts für die Bildausgabe, oder ist die Bildaufnahmegröße des Bildaufnahmegeräts zur Feststellung des Fokussierungszustands kleiner als die Bildaufnahmegröße des Bildaufnahmegeräts für die Bildausgabe. Daher kann eine Einrichtung zur Verfügung gestellt werden, die zur Feststellung des Fokussierungszustands dient, und kostengünstig ist, weniger Energie verbraucht, und eine Schaltung mit verringertem Abmessungen aufweist.
Die Erfindung wird nachstehend anhand zeichnerisch dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert, aus welchen weitere Vorteile und Merkmale hervorgehen, wobei gleiche Bezugszeichen gleiche oder entsprechende Teile in den Figuren bezeichnen, wobei:
Fig. 1 eine Ausbildung einer Einrichtung zur Feststellung des Fokussierungszustands gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt;
Fig. 2 eine Ausführungsform einer Ausbildung eines optischen Systems zeigt, das ein Bildaufnahmegerät zum Erhalten eines auszugebenden Bildes A und Bildaufnahmegeräte B und C zur Feststellung des Fokussierungszustands aufweist, die darin angeordnet sind;
Fig. 3 die Positionsbeziehung zwischen den Bildaufnahmegeräten A, B und C in einem Fall zeigt, in welchem die optischen Wege des auf die Bildaufnahmegeräte A, B und C einfallenden Lichts so dargestellt sind, dass sie entlang derselben geraden Linie verlaufen;
Fig. 4 das Bildaufnahmegerät A für die Bildausgabe und die Bildaufnahmegeräte B und C zur Feststellung des Fokussierungszustands zeigt, wobei deren optische Achsen zu Vergleichszwecken miteinander ausgerichtet sind; und
Fig. 5 einen Fokussierungsbewertungswert in Bezug auf eine Brennpunktposition zeigt, wenn ein Objekt aufgenommen wird.
Nachstehend wird unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen eine bevorzugte Ausführungsform einer Einrichtung zur Feststellung des Fokussierungszustands einer Aufnahmelinse (eines Aufnahmeobjektivs) gemäß der vorliegenden Erfindung beschrieben.
Fig. 1 zeigt eine Ausbildung einer Einrichtung zur Feststellung des Fokussierungszustands gemäß der vorliegenden Erfindung. Hierbei sind beispielsweise zusätzlich zu einem Bildaufnahmegerät (CCD)A für die Bildausgabe, das in einer Fernsehkamera vorgesehen ist, und ein auszugebendes Bild erhält, das von einem Videoausgang der Kamera nach außen abgegeben werden soll (einem Bildaufnahmegerät, das bei einer typischen Kamera vorgesehen ist), weiterhin ein Bildaufnahmegerät (CCD)B sowie C zur Feststellung des Fokussierungszustands in der Einrichtung zur Feststellung des Fokussierungszustands vorgesehen. Die Bildaufnahmegeräte A, B und C sind getrennt angeordnet, um Licht aufzunehmen, das durch eine Aufnahmelinse (Aufnahmeobjektiv) hindurchgegangen ist, die bzw. das an der Fernsehkamera angebracht ist und in der Zeichnung nicht dargestellt ist, und zwar an Orten mit unterschiedlichen optischen Weglängen.
Fig. 2 zeigt eine Ausbildung eines optischen Systems, in welchem die Bildaufnahmegeräte A, B und C angeordnet sind. Wie in dieser Zeichnung dargestellt, wird das Licht, das durch die Aufnahmelinse (Aufnahmeobjektiv) hindurchgegangen ist, durch ein erstes Prisma P1 aufgeteilt. Ein Teil des aufgeteilten Lichts, das von dem ersten Prisma P1 reflektiert wird, trifft auf eine Bildaufnahmeoberfläche des Bildaufnahmegeräts C auf. Der restliche Anteil des aufgeteilten Lichts, der durch das erste Prisma P1 hindurchgegangen ist, wird dann weiter durch eine Grenzfläche zwischen einem zweiten Prisma P2 und einem dritten Prisma P3 aufgeteilt, und der Teil des durch die Grenzfläche aufgeteilten Lichts trifft auf das Bildaufnahmegerät B auf. Entsprechend fällt das aufgeteilte Licht, das durch das erste Prisma P1, das zweite Prisma P2 und das dritte Prisma P3 hindurchgegangen ist, auf das Bildaufnahmegerät A auf. In dieser Hinsicht sind die Verhältnisse zwischen den jeweiligen Lichtmengen des aufgeteilten Lichts, die auf die Bildaufnahmegeräte B und C auftreffen, und der Menge an Licht, das durch das Aufnahmeobjektiv hindurchgegangen ist und auf das erste Prisma P1 einfällt, gleich. Wenn die Lichtmengen, die auf die Bildaufnahmegeräte B und C auftreffen, groß sind, so ist die Lichtmenge klein, die auf das Bildaufnahmegerät A auftrifft, so dass das ursprünglich auszugebende Bild abgedunkelt werden muß. Daher ist es vorzuziehen, dass die Lichtmengen, die auf die Bildaufnahmegeräte B und C auftreffen, so klein wie möglich sind, im Vergleich zu der Lichtmenge, die auf das Bildaufnahmegerät A auftrifft.
Fig. 3 zeigt einen Fall, in welchem die optischen Wege des Lichts, das auf die Bildaufnahmegeräte A, B und C auftrifft (die optischen Achsen der Bildaufnahmegeräte) so dargestellt sind, dass sie entlang derselben geraden Linie verlaufen. In dieser Zeichnung weist das Bildaufnahmegerät B die kürzeste optische Weglänge auf, das Bildaufnahmegerät C die längste optische Weglänge, und das Bildaufnahmegerät A eine mittlere optische Weglänge zwischen den optischen Weglängen der Bildaufnahmegeräte B und C. Anders ausgedrückt sind die Bildaufnahmegeräte B und C vor bzw. hinter dem Bildaufnahmegerät A so angeordnet, dass die Bildaufnahmeoberflächen der Bildaufnahmegeräte B und C gleichmäßig beabstandet von der Bildaufnahmeoberfläche des Bildaufnahmegeräts A und parallel zu dieser angeordnet sind. Die Ausbildung des optischen Systems, welches das Licht auf die Bildaufnahmegeräte A, B und C aufteilt, ist nicht auf ein System beschränkt, bei dem ein Prisma vorgesehen ist, wie dies in Fig. 2 gezeigt ist.
Fig. 4 zeigt das Bildaufnahmegerät A für die Bildausgabe und die Bildaufnahmegeräte B und C zur Feststellung des Fokussierungszustands, wobei deren optischen Achsen zueinander ausgerichtet sind, zu Vergleichszwecken. Wie in dieser Zeichnung dargestellt, weisen das Bildaufnahmegerät A und die Bildaufnahmegeräte B und C unterschiedliche Anzahlen an Pixeln und unterschiedliche Bildaufnahmegrößen (Photoempfangsgrößen) auf. So wird beispielsweise unter Berücksichtigung der Spezifikation der HD-Systemkamera ein CCD von 2/3 Zoll mit annähernd zwei Millionen (1920 × 1082) Pixeln als das Bildaufnahmegerät A für die Bildausgabe verwendet. Andererseits werden als Bildaufnahmegeräte B und C zur Feststellung des Fokussierungszustands ein CCD von 1/3 Zoll mit annähernd 380 Tausend (768 × 494) Pixeln verwendet, wie es beispielsweise in dem herkömmlichen NTSC- System eingesetzt wird.
Ein Vorgang zur Feststellung des Fokussierungszustands durch die Bildaufnahmegeräte B und C zur Feststellung des Fokussierungszustands wird später beschrieben. Allgemein gesprochen kann der Bereich eines Rahmens (Halbbilds), der zum Erhalten von Fokussierungsinformation unter Verwendung der Bildaufnahmegeräte B und C zur Feststellung des Fokussierungszustands gedacht ist, kleiner sein als der gesamte Rahmenbereich (Hallbbildbereich) des Bildes, das ausgegeben werden soll, und von dem Bildaufnahmegerät A erhalten wird. Daher müssen die Bildaufnahmegeräte B und C zur Feststellung des Fokussierungszustands nicht die gesamte Bildaufnahmegröße des Bildaufnahmegerätes A für die Bildausgabe abdecken (Bildkreis des HD-Systems), und können die kompakten Geräte eingesetzt werden, die in dem voranstehend beschriebenen NTSC-System eingesetzt werden. So können beispielsweise die Bildaufnahmegeräte B und C Fokussierungsinformation mit demselben Auflösungsgrad wie das HD-System innerhalb von 1/2,5 des Bereichs des HD-Systems zur Verfügung stellen, in welchem Pixel der Bildaufnahmegeräte A, B und C die gleichen Abmessungen in Horizontalrichtung aufweisen.
Wie in Fig. 1 gezeigt, wird ein Bildsignal eines Objekts, das von dem Bildaufnahmegerät A für die Bildausgabe aufgenommen wurde, in ein Videosignal in einem vorbestimmten Format durch eine Kameraschaltung (nicht gezeigt) umgewandelt, und wird das Videosignal nach außerhalb der Kamera abgegeben, und an einen Sucher 12 zur Anzeige ausgegeben.
Andererseits wird jedes der Bildsignale eines Objekts, die von den Bildaufnahmegeräten B und C zur Feststellung des Fokussierungszustands aufgenommen werden, in ein Videosignal in einem vorbestimmten Format durch eine Signalverarbeitungsschaltung (nicht gezeigt) umgewandelt, und dann in ein Signal eines Fokussierungsbewertungswertes umgewandelt, der eine Definition oder Auflösung des Bildes repräsentiert (den Kontrast des Bildes). Das Videosignal, das von den Bildaufnahmegeräten B und C erhalten wird, liegt nicht notwendigerweise in demselben Format wie das Videosignal vor, das von dem Bildaufnahmegerät A erhalten wird. Es kann beispielsweise nur ein Luminanzsignal sein, und es kann ein Bildaufnahmegerät für ein einfarbiges Bild als Bildaufnahmegeräte B und C eingesetzt werden.
Als nächstes wird eine Ableitungsschaltung für ein Fokussierungsbewertungswertsignal auf der Grundlage des Videosignals beschrieben, das von dem Bildaufnahmegerät B erhalten wird. Zuerst wird das Videosignal, das von dem Bildaufnahmegerät B erhalten wird, einem Hochpaßfilter (HPF) 14 zugeführt, durch welches eine Hochfrequenzkomponente des Videosignals abgezogen wird. Das Hochfrequenzkomponentensignal, das von dem HPF 14 abgezogen wird, wird in ein Digitalsignal durch einen A/D-Wandler 16 umgewandelt. Unter den Digitalsignalen des Bildes für ein Halbbild (ein Vollbild), das von dem Bildaufnahmegerät B erhalten wird, werden nur jene entsprechend den Pixeln innerhalb eines vorbestimmten Fokussierungsbereiches (beispielsweise Zentrum des Halbbildes) durch eine Gateschaltung 18 abgezogen, und danach werden die abgezogenen Digitalsignale in einem Addierer 20 miteinander addiert. Auf diese Weise kann die Gesamtsumme der Werte der Hochfrequenzkomponenten der Videosignale in dem Fokussierungsbereich erhalten werden. Der Wert, der von dem Addierer 20 erhalten wird, wird einer CPU 30 als das Fokussierungsbewertungssignal zur Verfügung gestellt, welches die Auflösung des Bildes in dem Fokussierungsbereich repräsentiert.
Entsprechend wird auf der Grundlage des Videosignals, das von dem Bildaufnahmegerät C erhalten wird, das Fokussierungsbewertungswertsignal mit Hilfe eines HPF 22, eines A/D-Wandlers 24, einer Gateschaltung 26 und eines Addierers 28 erzeugt, und dann der CPU 30 zugeführt.
Weiterhin werden verschiedene Synchronisierungssignale an die Bildaufnahmegeräte A, B und C, die Gateschaltungen 18 und 26, und dergleichen geliefert, von einer Synchronisierungssignalerzeugungsschaltung 32, um die Verarbeitung in den jeweiligen Schaltungen miteinander zu synchronisieren. Ein Vertikalsynchronisierungssignal (V-Signal) für ein Vollbild der Videosignale wird ebenfalls der CPU 30 von der Synchronisierungssignalerzeugungsschaltung 32 zugeführt.
Wie in Fig. 4 gezeigt ist können, da die Bildaufnahmebereiche der Bildaufnahmegeräte B und C auf das Zentrum des Rahmens (Halbbildes) des Bildaufnahmebereichs des Bildaufnahmegerätes A beschränkt sind, die gesamten Halbbildbereiche (Rahmenbereiche) der Bildaufnahmegeräte B und C als der jeweilige Fokussierungsbereich eingesetzt werden. In einem derartigen Fall können die voranstehend geschilderten Gateschaltungen 18 und 26 weggelassen werden.
Die CPU 30 bestimmt, auf der Grundlage der Fokussierungsbewertungswertsignale, die von den Bildaufnahmegeräten B und C erhalten werden, in welchem Fokussierungszustand sich das Aufnahmeobjektiv momentan befindet, also am vorderen Brennpunkt, dem hinteren Brennpunkt, oder in Fokussierung. Dann überträgt, wenn diese Einrichtung zur Feststellung des Fokussierungszustands als Vorrichtung zur Feststellung der Fokussierung in einer Betriebsart mit automatischer Fokussierung verwendet wird, die CPU 30 auf der Grundlage des festgestellten Fokussierungszustands ein Befehlssignal an eine Fokussierungssteuereinheit 32 des Aufnahmeobjektivs, um die Fokussierungssteuereinheit 32 dazu zu veranlassen, die Fokussierungslinse zu bewegen, damit die Fokussierungsposition mit der Brennpunktposition übereinstimmt.
Die Feststellung des Fokussierungszustands auf der Grundlage der Fokussierungsbewertungswerte, die von den Bildaufnahmegeräten B und C erhalten werden, wird beispielsweise folgendermaßen durchgeführt. Fig. 5 zeigt einen Fokussierungsbewertungswert für eine Brennpunktposition, wenn ein Objekt aufgenommen wird, wobei die Horizontalachse eine Brennpunktposition des Aufnahmeobjektivs repräsentiert, also eine Fokussierungseinstellposition, die durch einen Fokussierungsring oder dergleichen eingestellt wird, und die Vertikalachse den Fokussierungsbewertungswert angibt. Eine Kurve, die in dieser Zeichnung als durchgezogene Linie dargestellt ist, repräsentiert den Fokussierungsbewertungswert für die Brennpunktposition des Aufnahmeobjektivs in jenem Fall, in welchem der Fokussierungsbewertungswert auf der Grundlage des Videosignals erhalten wird, das von dem Bildaufnahmegerät A erhalten wird. Kurven b und c, mit gestrichelten Linien dargestellt, repräsentieren den Fokussierungsbewertungswert, der entsprechend von dem Bildaufnahmegerät B bzw. C erhalten wird.
In dieser Zeichnung stellt eine Fokussierungsposition F3, an welcher die Kurve a den maximalen Fokussierungsbewertungswert aufweist, die Brennpunktposition dar. Nunmehr wird angenommen, dass die Fokussierungsposition (Fokussierungseinstellposition) auf eine Position F1 in dieser Zeichnung eingestellt wird. Da der Fokussierungsbewertungswert, der von dem Bildaufnahmegerät B erhalten wird, ein Wert auf der Kurve b entsprechend der Fokussierungsposition F1 ist, und der Fokussierungsbewertungswert, der von dem Bildaufnahmegerät C erhalten wird, ein Wert auf der Kurve c entsprechend der Fokussierungsposition F1 ist, wird nunmehr deutlich, dass der Fokussierungsbewertungswert, der von dem Bildaufnahmegerät B erhalten wird, größer ist als der Fokussierungsbewertungswert, der von dem Bildaufnahmegerät C erhalten wird. Anders ausgedrückt ist, wenn eine Fokussierungsposition des Aufnahmeobjektivs zur Minimalentfernung in Bezug auf die Fokussierungsposition F3 eingestellt wird, welche die Brennpunktposition darstellt, der Fokussierungsbewertungswert, der von dem Bildaufnahmegerät B erhalten wird, größer als der Fokussierungsbewertungswert, der von dem Bildaufnahmegerät C erhalten wird, und in einem derartigen Zustand befindet sich das Aufnahmeobjektiv in dem nach vorn fokussierten Zustand.
Andererseits wird angenommen, dass die Fokussierungsposition auf eine Position F2 in dieser Zeichnung eingestellt wird. Dann wird deutlich, dass der Fokussierungsbewertungswert, der von dem Bildaufnahmegerät C erhalten wird, größer ist als der Fokussierungsbewertungswert, der von dem Bildaufnahmegerät B erhalten wird. Anders ausgedrückt ist, wenn eine Fokussierungsposition des Aufnahmeobjektivs auf unendlich in Bezug auf die Fokussierungsposition F3 eingestellt wird, welche die Brennpunktposition ist, der Fokussierungsbewertungswert, der von dem Bildaufnahmegerät C erhalten wird, größer als der Fokussierungsbewertungswert, der von dem Bildaufnahmegerät B erhalten wird, und in einem derartigen Zustand befindet sich das Aufnahmeobjektiv in dem nach hinten fokussierten Zustand.
Wenn eine Fokussierungsposition (Fokussierungseinstellposition) des Aufnahmeobjektivs auf die Brennpunktposition F3 in dieser Zeichnung eingestellt wird, also das Aufnahmeobjektiv fokussiert ist, so wird deutlich, dass die Fokussierungsbewertungswerte gleich sind, die von den Bildaufnahmegeräten B und C erhalten werden.
Wie voranstehend geschildert vergleicht die CPU 30 den Fokussierungsbewertungswert, der von dem Bildaufnahmegerät B erhalten wird, mit dem Fokussierungsbewertungswert, der von dem Bildaufnahmegerät C erhalten wird, und stellt fest, dass sich das Aufnahmeobjektiv in dem nach vorn fokussierten Zustand befindet, wenn der von dem Bildaufnahmegerät B erhaltene Fokussierungsbewertungswert größer ist als der von dem Bildaufnahmegerät C erhaltene Fokussierungsbewertungswert. Im Gegensatz hierzu wird, wenn der Fokussierungsbewertungswert, der von dem Bildaufnahmegerät C erhalten wird, größer ist als der von dem Bildaufnahmegerät B erhaltene Fokussierungswert, bei dem Aufnahmeobjektiv festgestellt, dass es sich in dem nach hinten fokussierten Zustand befindet. Wenn die Fokussierungsbewertungswerte, die von den Bildaufnahmegeräten B und C erhalten werden, gleich sind, so wird festgestellt, dass das Aufnahmeobjektiv fokussiert ist.
Bei der voranstehend geschilderten Ausführungsform sind die Bildaufnahmegeräte B und C zur Feststellung des Fokussierungszustands zusätzlich zu dem Bildaufnahmegerät A zum Erhalten eines auszugebenden Bildes vorgesehen. Falls das Bildaufnahmegerät A auch als das Bildaufnahmegerät zur Feststellung des Fokussierungszustands dient, kann jedoch auch nur ein zusätzliches Bildaufnahmegerät zur Feststellung des Fokussierungszustands ausreichend sein. So wird beispielsweise unter Bezugnahme auf Fig. 1 ein Fall beschrieben, in welchem das Bildaufnahmegerät C nicht vorhanden ist, und der Fokussierungszustand mit Hilfe der Bildaufnahmegeräte A und C festgestellt wird. Zuerst wird eine Schaltung zur Verfügung gestellt, die den Fokussierungsbewertungswert aus dem Videosignal erhält, das von dem Bildaufnahmegerät A erhalten wird, so dass eine Schaltung vorgesehen ist, die durch Bauteile entsprechend dem HPF 14, dem A/D-Wandler 16, der Gateschaltung 18 und dem Addierer 20 gebildet wird, so dass der Fokussierungsbewertungswert der CPU 30 zugeführt werden kann. Dann wird der von dem Bildaufnahmegerät A erhaltene Fokussierungsbewertungswert mit dem Fokussierungsbewertungswert verglichen, der von dem Bildaufnahmegerät B erhalten wird, wie dies voranstehend geschildert wurde, und wird, wenn diese Fokussierungsbewertungswerte gleich sind, von dem Aufnahmeobjektiv festgestellt, dass es fokussiert ist. Streng genommen wird in einer derartigen Situation eine Fokussierung zwischen den Bildaufnahmeoberflächen der Bildaufnahmegeräte A und B zur Verfügung gestellt. Wenn jedoch die Entfernung zwischen den Bildaufnahmeoberflächen der Bildaufnahmegeräte A und B klein ist, so kann die Bildaufnahmeoberfläche des Bildaufnahmegeräts A so angesehen werden, dass sie innerhalb der Schärfentiefe liegt, so dass problemlos das Videosignal, das von dem Bildaufnahmegerät A erhalten wird, zur Bildausgabe verwendet werden kann. Wenn andererseits der Fokussierungsbewertungswert, der von dem Bildaufnahmegerät B erhalten wird, größer ist als der Fokussierungsbewertungswert, der von dem Bildaufnahmegerät A erhalten wird, so wird in Bezug auf den Fokussierungszustand festgestellt, dass es sich um die vordere Fokussierung handelt, wobei im Gegensatz hierzu, wenn der Fokussierungsbewertungswert, der von dem Bildaufnahmegerät A erhalten wird, größer als der Fokussierungsbewertungswert ist, der von dem Bildaufnahmegerät B erhalten wird, der Fokussierungszustand als die rückwärtige Fokussierung bestimmt wird.
Weiterhin sind bei der voranstehend geschilderten Ausführungsform die Bildaufnahmeoberflächen der Bildaufnahmegeräte B und C optisch vor bzw. hinter der Bildaufnahmeoberfläche des Bildaufnahmegeräts A so angeordnet, dass sie in gleichem Abstand zur Bildaufnahmeoberfläche des Bildaufnahmegerätes A und parallel hierzu angeordnet sind. Allerdings können auch die Bildaufnahmeoberflächen der Bildaufnahmegeräte B und C nicht vor bzw. hinter der Bildaufnahmeoberfläche des Bildaufnahmegeräts A angeordnet sein, oder nicht in gleichem Abstand von dieser, und können die Fokussierungszustände ermittelt werden, so weit sie sich an Positionen mit unterschiedlicher optischer Weglänge befinden. Weiterhin ist die Anzahl an Bildaufnahmegeräten zur Feststellung des Fokussierungszustands nicht auf zwei beschränkt, und kann eine Fokussierungsposition, die eine Fokussierung auf die Bildaufnahmeoberfläche des Bildaufnahmegeräts für die Bildausgabe erzielt, unter Verwendung von drei oder mehr Bildaufnahmegeräten mit unterschiedlichen optischen Weglängen festgestellt werden, um den Fokussierungsbewertungswert zu erhalten.
Weiterhin wird bei der voranstehend geschilderten Ausführungsform vorausgesetzt, dass ein CCD mit annähernd zwei Millionen Pixeln, das in dem HD-System verwendet wird, als das Bildaufnahmegerät A für die Bildausgabe verwendet wird, und ein CCD mit annähernd 380 Tausend Pixeln, das in dem herkömmlichen NTSC-System verwendet wird, als die Bildaufnahmegeräte B und C zur Feststellung des Fokussierungszustands verwendet wird. Allerdings läßt sich die vorliegende Erfindung auch in einem Fall einsetzen, in welchem das Bildaufnahmegerät A für die Bildausgabe nicht ein solches ist, wie es in dem HD-System eingesetzt wird. Ohne auf das in dem HD-System eingesetzte Bildaufnahmegerät beschränkt zu sein, ist daher die vorliegende Erfindung in so weit vorteilhaft, als ein Bildaufnahmegerät zur Feststellung des Fokussierungszustands, das weniger Pixel und eine kleinere Bildaufnahmegröße verwendet, verglichen mit dem Bildaufnahmegerät für die Bildausgabe, verwendet wird. Darüber hinaus ist die vorliegende Erfindung vorteilhaft, wenn eine der Anforderungen erfüllt wird, also etwa das Bildaufnahmegerät zur Feststellung des Fokussierungszustands weniger Pixel aufweist als das Bildaufnahmegerät für die Bildausgabe, oder wenn das Bildaufnahmegerät zur Feststellung des Fokussierungszustands eine Bildaufnahmegröße aufweist, die kleiner ist als jene des Bildaufnahmegeräts für die Bildausgabe.
Als Anwendung der voranstehend geschilderten Ausführungsform kann ein CCD mit einer noch kleineren Bildaufnahmegröße als das Bildaufnahmegerät zur Feststellung des Fokussierungszustands (Bildaufnahmegeräte B, C) verwendet werden, welches eine Auflösung aufweist, die höher ist als jene des Bildaufnahmegerätes für die Bildausgabe (Bildaufnahmegerät A), wodurch die Genauigkeit der Fokussierungsinformation verbessert wird.
Anstelle der Verwendung eines CCD mit einer Bildaufnahmegröße, die sich von jener des Bildaufnahmegerätes für die Bildausgabe (Bildaufnahmegerät A) unterscheidet, als Bildaufnahmegerät zur Feststellung des Fokussierungszustands (Bildaufnahmegeräte B, C), kann auch ein Bildkreis des Bildaufnahmegeräts zur Feststellung des Fokussierungszustands (Bildaufnahmegeräte B, C) optisch modifiziert werden.
Da wie voranstehend geschildert bei der Einrichtung zur Feststellung des Fokussierungszustands des Aufnahmeobjektivs gemäß der vorliegenden Erfindung der Fokussierungszustand innerhalb des Rahmenbereiches (Halbbildbereiches) festgestellt wird, der kleiner ist als der gesamte Rahmenbereich (Halbbildbereich) des auszugebenden Bildes, der von dem Bildaufnahmegerät für die Bildausgabe erhalten wird, ist die Anzahl an Pixeln des Bildaufnahmegeräts zur Feststellung des Fokussierungszustands kleiner als jene des Bildaufnahmegeräts für die Bildausgabe, oder ist die Bildaufnahmegröße des Bildaufnahmegerätes zur Feststellung des Fokussierungszustands kleiner als jene des Bildaufnahmegeräts für die Bildausgabe, so dass man eine Einrichtung zur Feststellung des Fokussierungszustands erhält, die kostengünstig ist, und weniger Energie verbraucht, und eine Schaltung mit verringerten Abmessungen aufweist.
Allerdings wird darauf hingewiesen, dass keineswegs die Erfindung auf die speziellen geschilderten Ausführungsformen beschränkt sein soll, sondern im Gegensatz hierzu die Erfindung alle Abänderungen, alternativen Konstruktionen und Äquivalente umfassen soll, die vom Wesen und Umfang der Erfindung umfaßt werden, die sich aus der Gesamtheit der vorliegenden Anmeldeunterlagen ergeben, und von den beigefügten Patentansprüchen umfaßt sein sollen.

Claims (2)

1. Fokussierungszustandsfeststelleinrichtung, welche den Fokussierungszustand eines Aufnahmeobjektivs in Bezug auf ein Bildaufnahmegerät (A) für die Bildausgabe einer Kamera feststellt, die ein auszugebendes Bild erhält, wobei die Fokussierungszustandsfeststelleinrichtung feststellt, dass der Fokussierungszustand entweder die vordere Fokussierung, die rückwärtige Fokussierung, oder die Fokussierung ist, und die Fokussierungszustandsfeststelleinrichtung aufweist:
mehrere Bildaufnahmegeräte (B, C) zur Feststellung des Fokussierungszustands, welche den Fokussierungszustand feststellen, wobei die mehreren Bildaufnahmegeräte (B, C) Licht von einem Objekt empfangen, das durch das Aufnahmeobjektiv mit unterschiedlichen optischen Weglängen einfällt, ein Fokussierungsbewertungswert entsprechend einer Hochfrequenzkomponente jedes der Bilder erhalten wird, die von den mehreren Bildaufnahmegeräten (B, C) zur Feststellung des Fokussierungszustands erhalten werden, und der Fokussierungszustand entsprechend dem erhaltenen Fokussierungsbewertungswert bestimmt wird,
wobei die Anzahl an Pixeln der mehreren Bildaufnahmegeräte zur Feststellung des Fokussierungszustands kleiner ist als die Anzahl an Pixeln des Bildaufnahmegeräts (A) für die Bildausgabe, und der Fokussierungszustand innerhalb eines Rahmenbereiches (Halbbildbereiches) festgestellt wird, der kleiner ist als der gesamte Rahmenbereich (Halbbildbereich) des auszugebenden Bildes, das von dem Bildaufnahmegerät (A) für die Bildausgabe erhalten wird.
2. Fokussierungszustandsfeststelleinrichtung, welche den Fokussierungszustand eines Aufnahmeobjektivs in Bezug auf ein Bildaufnahmegerät (A) für die Bildausgabe einer Kamera feststellt, die ein auszugebendes Bild erhält, wobei die Fokussierungszustandsfeststelleinrichtung feststellt, dass der Fokussierungszustand entweder die vordere Fokussierung, die rückwärtige Fokussierung oder die Fokussierung ist, und die Fokussierungszustandsfeststelleinrichtung aufweist:
mehrere Bildaufnahmegeräte (B, C) zur Feststellung des Fokussierungszustands, welche den Fokussierungszustand feststellen, wobei die mehreren Bildaufnahmegeräte (B, C) Licht von einem Objekt empfangen, das durch das Aufnahmeobjektiv mit unterschiedlichen optischen Weglängen einfällt, ein Fokussierungsbewertungswert entsprechend einer Hochfrequenzkomponenten jedes der Bilder erhalten wird, die von den mehreren Bildaufnahmegeräten (B, C) zur Feststellung des Fokussierungszustands erhalten werden, und der Fokussierungszustand entsprechend dem erhaltenen Fokussierungsbewertungswert bestimmt wird,
wobei die Bildaufnahmegröße der mehreren Bildaufnahmegeräte (B, C) zur Feststellung des Fokussierungszustands kleiner ist als die Bildaufnahmegröße des Bildaufnahmegeräts (A) für die Bildausgabe, und der Fokussierungszustand innerhalb eines Rahmenbereiches (Halbbildbereiches) festgestellt wird, der kleiner ist als der gesamte Rahmenbereich (Halbbildbereich) des auszugebenden Bildes, der von dem Bildaufnahmegerät (A) für die Bildausgabe erhalten wird.
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