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Die Erfindung betrifft ein Befestigungs- oder Umlenkmittel für einen
Sicherheitsgurt gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Es ist allgemein bekannt, dass Sicherheitsgurte in Kraftfahrzeugen in der Regel
an drei fahrzeugfesten Punkten befestigt werden, um für Fahrzeuginsassen im
Crash-Fall eine optimale Rückhaltesicherheit zu gewährleisten. Während der
Sicherheitsgurt mit seinen beiden Enden direkt mittels metallischer
Befestigungsbeschläge, oder bei Automatikgurten zusätzlich auf einer Seite über
einen fahrzeugfest angeordneten Aufrollmechanismus an der Fahrzeugstruktur
befestigt ist, wird der dritte Befestigungspunkt durch ein ebenfalls
fahrzeugstrukturfest angeordnetes Sicherheitsgurtschloss gebildet.
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In dieses Sicherheitsgurtschloss wird beim Anlegen des Sicherheitsgurtes eine
mit dem Sicherheitsgurtband verbundene Schlosszunge eingeführt und dort
verrastet. Diese Schlosszunge besteht im wesentlichen aus einem
Blechformteil, in dem zwei Öffnungen ausgespart sind. Während die erste Öffnung
zur Aufnahme eines Rastbolzens des Gurtschlosses dient, nimmt die zweite
Öffnung das Sicherheitsgurtband längsverschiebbar auf.
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Zudem weisen bekannte Sicherheitsgurtsysteme einen Umlenkpunkt im
Schulterbereich der Fahrzeuginsassen auf, an dem ein Umlenkbeschlag für
das Gurtband befestigt ist.
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Hinsichtlich der Längsverschiebbarkeit des Sicherheitsgurtbandes in der
Öffnung der Schlosszunge oder des Umlenkbeschlages sind verschiedene
Aspekte zu beachten. Zunächst soll das Gurtband leichtgängig durch die
Öffnungen des Umlenkbeschlages und/oder der Schlosszunge führbar sein,
damit während des Anlegens des Gurtes keine großen Kräfte von den
Fahrzeuginsassen aufgewendet werden müssen. Zudem soll eine solche
Leichtgängigkeit auch für den Fall vorgesehen sein, in dem, ausgelöst durch
eine Gurtstraffvorrichtung, das Gurtband schnell und ohne mechanischen
Schaden sowohl durch den Umlenkbeschlag, als auch durch die
Schlosszungenöffnung hindurchziehbar sein soll. Schließlich darf das Gurtband nicht
so leichtgängig durch den Umlenkbeschlag und die Schlosszunge bewegbar
sein, dass die Schlosszunge beim Ablegen des Sicherheitsgurtes in den
Bereich seines unteren Befestigungspunktes herabrutscht oder der
Sicherheitsgurt nach dem Ablegen mit zu großen Schwung aufgewickelt wird.
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Obgleich derartige Bauteile gemäß dem Stand der Technik nach Abschluss
aller Fertigungsschritte in der Regel keine scharfen Kanten aufweisen, stellt
der Umlenkbereich in der Gurtdurchführöffnung der Schlosszunge und der
Umlenkbeschläge im Belastungsfall für den Sicherheitsgurt eine kritische Zone
dar. Unter anderem werden deswegen solche Schlosszungen und
Umlenkbeschläge in der Regel aus einem Blechstück gestanzt und anschließend ganz
oder teilweise mit einer Kunststoffschicht ummantelt, so dass die
Gurtbewegung durch diese Bauteile etwas abgebremst wird. Nachteilig dabei ist aber,
dass Kunststoffe bei hohen Banddurchzuggeschwindigkeiten thermisch stark
belastet werden können, und so deren strukturelle Stabilität beeinträchtigt wird.
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Zur schonenden Umlenkung des Sicherheitsgurtes in solchen Bauteilen
verfügen diese daher zum Teil über besondere Umlenkmittel, um eine möglichst
schadlose Gurtführung und Umlenkung zu ermöglichen.
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Vor diesem Hintergrund ist aus der DE 78 14 486 U1 eine Umlenkvorrichtung
für Sicherheitsgurte bekannt geworden, die aus zwei Blechformteilen besteht,
die im Gurtumlenkbereich kreisbogenförmig ausgebildet ist.
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Dagegen zeigt die US 3,981,052 eine einteilige Gurtumlenkvorrichtung, bei der
der Umlenkbereich für den Gurt aus einem rund gewickelten Abschnitt des
Befestigungsbleches gebildet wird.
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Außerdem offenbart die DE 199 13 423 C1 eine Umlenkeinrichtung für ein
Sicherheitsgurtsystems, die über eine separate und drehbar gelagerte
Umlenkrolle für das Sicherheitsgurtband verfügt. Wenngleich diese
Umlenkeinrichtung einen sehr leichtgängigen Lauf des Gurtbandes sicherstellt, so ist
deren mechanischer Aufbau jedoch sehr aufwendig.
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Schließlich ist eine Sicherheitsgurtbefestigungsvorrichtung bekannt geworden,
die beispielsweise aus einem dicken Blech gestanzt und gebogen ist, sowie
eine längliche Öffnung zur Aufnahme des Sicherheitsgurtes aufweist. Zur
Vermeidung von zu großen Belastungen des Sicherheitsgurtes ist vorgesehen,
dass das Blech im Bereich der Gurtdurchführöffnung zumindest in
Teilbereichen wulstförmige Verdickungen aufweist, die für den durch die Öffnung
durchgeführten Sicherheitsgurt eine Reduzierung der Umlenkbelastungen
bewirkt.
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Vor diesem Hintergrund besteht die Aufgabe an die Erfindung darin, ein
Befestigungs- oder Umlenkmittel für einen Sicherheitsgurt vorzustellen, das
kostengünstig herstellbar ist und einen biegesteifen Gurtumlenkbereich mit
einem vergleichsweise großen Umlenkradius aufweist.
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Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des Anspruches 1,
während vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung den
Unteransprüchen entnehmbar sind.
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Demnach umfasst das Befestigungs- oder Umlenkmittel für einen
Sicherheitsgurt ein Blechformteil, das mit einer Öffnung für ein Befestigungs- oder
Verriegelungsmittel versehen ist, sowie eine Gurtdurchführöffnung aufweist, wobei
das Blechformteil zumindest im Bereich der von der Öffnung für das
Befestigungs- oder Verriegelungsmittel wegweisenden Seite der Gurtdurchführöffnung
über wenigstens eine separate Gurtumlenkvorrichtung verfügt. Dabei ist dieses
Befestigungs- oder Umlenkmittel als Schlosszunge, als endseitiger
Gurtbefestigungsbeschlag oder als Gurtumlenkbeschlag eines Sicherheitsgurtsystems
ausgebildet. Zudem besteht die separate Gurtumlenkvorrichtung aus zumindest
einer längsgeschlitzten metallische Hülse, die senkrecht zu ihrer
Längserstreckung in der Gurtdurchführöffnung auf das Blechteil des Befestigungs- oder
Umlenkmittels aufgesteckt ist.
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Im Gegensatz zu den bekannten Befestigungs- oder Umlenkmitteln lässt sich
das hier vorgestellte Befestigungs- oder Umlenkmittel aus vergleichsweise
einfachen und standardisierten Bauteilen zusammenfügen. So kann
beispielsweise vorgesehen sein, dass für einen Sicherheitsgurtumlenkbeschlag, der fest
mit der Fahrzeugkarosserie verbunden ist, eine separate
Gurtumlenkvorrichtung mit einem anderen Umlenkradius vorgesehen wird als beispielsweise
für eine Sicherheitsgurtschlosszunge.
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In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung kann die Gurtumlenkvorrichtung
aus zwei entlang ihrer Längserstreckung hintereinander angeordneten
längsgeschlitzten Hülsen bestehen, die wie oben beschrieben auf das Blechformteil
aufgesteckt sind. Eine solche zweiteilige Ausführungsform der
Gurtumlenkvorrichtung ist besonders dann vorteilhaft, wenn diese beiden Hülsen an
wenigstens einem ihrer jeweiligen Enden einen dem ersten Schlitz
gegenüberliegenden kurzen Längsschlitz aufweisen. Dieser kurze Längsschlitz ermöglicht
es, dass eine solche Hülse über die freie Gurtführungsöffnung hinaus über den
rechts- beziehungsweise linkseitigen Rand auf das Blechformteil entlang einer
festgelegten Aufstecklänge aufgeschoben werden kann.
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Diese Bauform ermöglicht eine besonders feste Arretierung der hülsenförmigen
Gurtumlenkvorrichtung auf dem Blechformteil des Befestigungs- oder
Umlenkmittels.
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Hinsichtlich der Abmessungen der Gurtumlenkvorrichtung wird es als vorteilhaft
angesehen, wenn die Öffnungsweite des durchgehenden Längsschlitzes der
Gurtumlenkvorrichtung kleiner ist als die Dicke des unbeschichteten
Blechformteils. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Gurtumlenkvorrichtung auch
ohne weitere Hilfsmittel fest auf dem Blechformteil klemmt.
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Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass das Blechformteil im
Befestigungsbereich für die Gurtumlenkvorrichtung wenigstens eine Rastnut auf seiner
Ober- und/oder Unterseite aufweist. In diese Rastnut kann dann der
durchgehende Längsschlitz des hülsenförmigen Gurtumlenkmittels aufgenommen
und so ein ungewolltes Abziehen verhindert werden.
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Um einen möglichst großen Umlenkradius für den Sicherheitsgurt
gewährleisten zu können, weist die Gurtumlenkvorrichtung einen Außendurchmesser
auf, der zwei- bis sechsfach, vorzugsweise aber drei- bis vierfach größer ist als
die Dicke des unbeschichteten Blechformteils des Befestigungs- oder
Umlenkmittels.
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Hinsichtlich der Querschnittsgeometrie der Gurtumlenkvorrichtung wird eine
kreisförmige oder elliptische Form als besonders vorteilhaft angesehen.
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Wenngleich die Gurtumlenkvorrichtung aus einem einfachen dünnen Blech
hülsenförmig gebogen sein kann, sind durchaus Anwendungsfälle denkbar, in
denen die Gurtumlenkvorrichtung vorzugsweise aus zwei dünnen,
übereinander gelegten Blechen aufgebaut ist. Eine solche Doppelblechbauweise ist
besonders dann zu bevorzugen, wenn die Gurtumlenkvorrichtung einen
vergleichsweise kleinen Umlenkradius aufweisen soll.
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Für den Fall, dass die Befestigungs- oder Umlenkmittel gemäß dieser
Erfindung ganz oder teilweise mit einem Kunststoff umspritzt sein sollen, kann
vorgesehen sein, dass die Gurtumlenkvorrichtung zumindest eine separate
Öffnung zusätzlich zu den beiden stirnseitigen Öffnungen und den
Längsschlitzen aufweist, durch die das Beschichtungsmaterial in den Hohlraum der
auf dem Blechformteil aufgesteckten Gurtumlenkvorrichtung eindringen oder
Luft während des Befüllungsvorganges ausströmen kann. So kann das
Blechformteil, die Gurtumlenkvorrichtung sowie der Hohlraum einer solchen
hülsenförmigen Gurtumlenkvorrichtung vollständig oder zumindest teilweise mit
einem Kunststoff ummantelt beziehungsweise ausgefüllt sein und damit
beispielsweise die Unverrückbarkeit der Gurtumlenkvorrichtung weiter erhöhen.
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Die Erfindung lässt sich anhand von konkreten Ausführungsbeispielen
besonders gut erläutern, die in der beigefügten Zeichnung dargestellt sind. Darin
zeigen:
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Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Schlosszunge eines
Sicherheitsgurtsystems,
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Fig. 2 eine Querschnittsdarstellung der Schlosszunge gemäß Fig. 1
entlang der Schnittlinie II-II,
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Fig. 3 eine Querschnittsdarstellung wie in Fig. 2, jedoch in einer
anderer Ausführungsform der Erfindung,
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Fig. 4 eine schematische Draufsicht auf eine Befestigungs- oder
Umlenkvorrichtung für einen Sicherheitsgurt,
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Fig. 5 eine Querschnittsdarstellung entlang der Schnittlinie V-V
gemäß Fig. 4,
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Fig. 6 eine Querschnittsdarstellung wie in Fig. 5, jedoch in einer
anderen Ausgestaltung der Erfindung, und
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Fig. 7 eine schematische Detailansicht einer Querschnittsdarstellung
einer Gurtumlenkvorrichtung in Doppelblechausführung.
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Bei dem in Fig. 1 dargestellten Befestigungs- oder Umlenkmittel 1 für einen
Sicherheitsgurt handelt es sich um eine Schlosszunge 31, die weitgehend als
Blechformteil 28 ausgebildet ist und über einen Griffabschnitt 2 sowie über
einen Laschenabschnitt 3 verfügt, wobei im letzteren eine etwa rechteckige
Öffnung 4 ausgebildet ist, in die ein schlossseitiger Verriegelungsnocken
eingreifen kann.
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Der Griffabschnitt 2 enthält eine langgestreckte rechteckige
Gurtdurchführöffnung 5, in die in diesem Ausführungsbeispiel eine metallische
Gurtumlenkvorrichtung 6 eingesetzt und auf dem Griffabschnitt 2 aufgesteckt ist. Während
der Griffabschnitt 2 in diesem Ausführungsbeispiel mit einem Kunststoff 7
ummantelt ist, weisen sowohl der Laschenabschitt 3 als auch die
Gurtumlenkvorrichtung 6 eine unbeschichtete metallische Oberfläche auf.
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Ein Querschnitt durch diese Schlosszunge 31 entlang der Schnittlinie II-II der
Fig. 1 ist in Fig. 2 dargestellt. Aus dieser Darstellung ist ersichtlich, dass es
sich bei der Gurtumlenkvorrichtung 6 um eine Metallhülse handelt, die entlang
ihrer Längserstreckung geschlitzt ist.
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Zur Montage dieser Gurtumlenkvorrichtung 6 wird diese Metallhülse in die
durch Durchführöffnung 5 der Schlosszunge 31 eingelegt und mit Hilfe eines
Werkzeuges auf dem metallischen Griffabschnitt im Bereich dieser
Gurtdurchführöffnung 5 aufgesteckt. Dieses Zusammenfügen des Blechformteils 28 mit
der Gurtumlenkvorrichtung erfolgt dabei sinnvoller Weise vor dem Verchromen
und Kunststoffbeschichten dieser Metallteile.
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Um einen festen Sitz der Gurtumlenkvorrichtung 6 auf dem metallischen
Griffabschnitt 2 zu gewährleisten, ist in diesem Ausführungsbeispiel vorgesehen,
dass die Öffnungsweite des Längsschlitzes kleiner ist als die Dicke 27 des
unbeschichteten Blechformteils 28 der Schlosszunge 31.
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Der Außendurchmesser dieser hülsenförmigen Gurtumleitungsvorrichtung 6
beträgt vorzugsweise etwa das zwei- bis sechsfache, vorzugsweise jedoch das
drei- bis vierfache der Dicke 27 des unbeschichteten Blechformteils 28 des
Befestigungs- oder Umlenkmittels 1, 31.
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Wie Fig. 2 entnommen werden kann, ist das Blechformteil 28 mit einem
Kunststoff 7 ummantelt, dessen Eindringen über eine Öffnung 8 in den
Hohlraum 11 der hülsenförmigen Gurtumlenkvorrichtung 6 durchaus erwünscht
sein kann. Die beschriebene Öffnung 8 in der Gurtumlenkvorrichtung 6 kann
jedoch auch dazu genutzt werden, um Luft aus dem hohlzylindrischen Inneren
der Gurtumlenkvorrichtung 6 heraus zu treiben, während an den Stirnseiten der
Gurtumlenkvorrichtung 6 Kunststoff in diese eindringt. Der Kunststoff bewirkt
dabei eine Verklebung der Gurtumlenkvorrichtung 6 mit dem Blechformteil 28,
wodurch eine zusätzliche Abziehsicherung geschaffen wird.
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Wie Fig. 2 ebenfalls entnehmbar ist, kann die Gurtumlenkvorrichtung 6 einen
kreisförmigen oder elliptischen Querschnitt aufweisen. Es ist außerdem
erkennbar, dass die Gurtumlenkvorrichtung 6 mit ihren Längsschlitz in eine auf der
Oberseite des Blechformteils 28 des Griffabschnittes 2 ausgebildeten Rastnut 9
eingreift, die ein ungewolltes Abziehen der Gurtumlenkvorrichtung 6 von
diesem Blechformteil 28 sicher verhindert.
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Die Querschnittsdarstellung einer Schlosszunge gemäß Fig. 3 zeigt dagegen,
dass die hier als Spannhülse ausgebildete Gurtumlenkvorrichtung 6 allein
durch deren Klemmkräfte auf dem Blechformteil 28 der Schlosszunge 31
gehalten wird. Dieser Darstellung ist zudem deutlich entnehmbar, dass das
Kunststoffmaterial 7 zwar den Hohlraum der Grutumlenkvorrichtung 6 ausfüllt,
die Oberfläche 22 jedoch kunststofffrei und damit reibungsarm ausgebildet ist.
Durch diesen Aufbau wird sichergestellt, dass die thermische Belastung des
durch die Gurtdurchführöffnung 5 geführten Sicherheitsgurtbandes 30 bei einer
schnellen Bewegung über die Gurtumlenkvorrichtung 6 auf ein Mindestmaß
reduziert wird.
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Das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 4 zeigt einen Gurtumlenkbeschlag 24,
der in seinem hier liegend dargestellten oberen Befestigungsabschnitt 26 eine
Bohrung 25 zur Aufnahme eines Befestigungsmittels aufweist, mit dem der
Gurtumlenkbeschlag 24 an einem Karosseriebauteil befestigt werden kann. Im
unteren Abschnitt dieses Gurtumlenkbeschlages 24 verfügt dieser ebenfalls
über eine Gurtdurchführöffnung 5, in der eine aus zwei Teilen 12, 13
aufgebaute Gurtumlenkvorrichtung eingelegt und befestigt ist. Auch in diesem Fall
handelt es sich bei den Gurtumlenkvorrichtungen 12, 13 um längsgeschlizte
metallisch Hülsen, die mit jeweils einer ihrer Stirnseiten aneinander liegend
hintereinander angeordnet sind.
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Zusätzlich zu den bereits weiter oben erläuterten und sich über die gesamte
Länge der Umlenkvorrichtung 24 erstreckenden Schlitzen sind bei diesen
rechts- und linksseitigen Gurtumlenkvorrichtungen 12, 13 an deren rechts-
beziehungsweise linksseitigen Stirnseiten entlang einer kurzen
Längserstreckung 23 zusätzliche, den ersten Schlitzen gegenüberliegende weitere
Schlitze 14, 15 angeordnet.
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Diese Schlitze 14, 15 sind in ihrer Schlitzweite und Schlitzlänge 23 so
ausgelegt, dass die linke und die rechte Hülse 12, 13 der Gurtumlenkvorrichtung
entlang dieser Länge 23 auf das Blechformteil 29 des Gurtumlenkbeschlages
24 aufsteckbar sind. Diese Konstruktion erlaubt einerseits einen noch sicheren
Sitz der Gurtumlenkvorrichtung 12, 13 auf dem Blechformteil 29, und erlaubt
andererseits, dass ein durch die Gurtdurchführöffnung 5 gesteckter
Sicherheitsgurt sich nicht in den Randbereichen 10 der Gurtdurchführöffnung 5 verhakt.
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Die Querschnittsdarstellung des Umlenkbeschlages 24 gemäß Fig. 4 entlang
der Schnittlinie V-V zeigt, dass auch dieser Gurtumlenkbeschlag 24 mit einem
Kunststoff beschichtet sein kann. Dabei ist der Kunststoff 7 allerdings zur
besseren Gleitführung des Sicherheitsgurtes durch die Gurtdurchführöffnung 5
im Bereich von Anspritzrändern 16, 17 nur bis nahe zum maximalen
Durchmesser der Gurtumlenkvorrichtung 6; 12, 13 aufgetragen.
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Dieser Abbildung ist auch entnehmbar, dass der durch die aufgesteckte
Gurtumlenkvorrichtung 12, 13 gebildete Hohlraum 11 in diesem
Ausführungsbeispiel nicht mit dem Kunststoff ausgefüllt ist.
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In dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 6 ist zudem dargestellt, dass nicht
zwangsweise auf die vollständige Ummantelung der Gurtumlenkvorrichtung 6
bzw. 12, 13 verzichtet werden muss. So kann die Gurtumlenkvorrichtung 6 im
Bereich der Durchführöffnung 5 auch vollständig mit Kunststoff 7 beschichtet
sein, sofern die in einem konkreten maximalen Belastungsfall zu erwartenden
Gurtbelastungen und Gurtverlagerungsgeschwindigkeiten keine hohe
thermische Belastung erwarten lassen oder ein ausreichend temperaturbeständiger
Kunststoff gewählt wurde. Dabei bildet die Gurtumlenkvorrichtung 6; 12, 13
vorteilhafterweise eine große metallische Unterlage für den aufzutragenden
Kunststoff, so dass eine gute Haftung sichergestellt ist.
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Schließlich zeigt Fig. 7 die Gurtumlenkvorrichtung 6; 12, 13 in einer
Querschnittsdetaildarstellung, bei der diese Gurtumlenkvorrichtung 6; 12, 13 aus
zwei übereinander liegenden und zu einer Hülse geformten Blechen 19, 20besteht, die sich entlang der Gurtdurchführöffnung 5 in einem
Gurtbefestigungs- oder Gurtumlenkmittel erstreckt. Mit einer derartigen
Doppelblechanordnung lassen sich Gurtumlenkvorrichtungen 6; 12, 13 mit einem
vergleichsweise kleinen Durchmesser leicht herstellen.
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Fig. 7 zeigt zudem recht deutlich, dass das Blechformteil 28, 29 im Bereich
des Umlenkabschnittes des Befestigungs- und Umlenkmittels auch über eine
obere und eine untere Befestigungsnut 18a, 18b verfügen kann, in der die zu
einer Hülse gebogenen Bleche 19, 20 abziehsicher eingreifen.
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Das erfindungsgemäße Befestigungs- oder Umlenkmittel für einen
Sicherheitsgurt zeichnet sich durch seinen konstruktiv einfachen Aufbau sowie durch
geringe Gurtbelastungen im Umlenkbereich aus, die dann entstehen, wenn das
Sicherheitsgurtband etwa beim Anlegen oder unter Last durch dieses
Befestigungs- oder Gurtumlenkmittel hindurch gezogen wird. Dafür ist in erster Linie
der vergleichsweise große Umlenkradius für den Sicherheitsgurt verantwortlich,
der durch eine gesonderte, auf das Blechformteil 28, 29 aufsteckbare
Gurtumlenkvorrichtung 6; 12, 13; 19, 20 erzielt wird.
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Da bei einem Durchrutschen des Gurtbandes 30 durch eine solche
Schlosszunge oder durch einen solchen Umlenkbeschlag weniger Reibung und damit
weniger Wärme entsteht, wird dass Gurtsystem insgesamt weniger belastet.
Dies ermöglicht daher den Einsatz eines ggf. dünneren und/oder
kostengünstigeren Gurtbandes 30 bei gleicher Rückhaltesicherheit für den
Fahrzeuginsassen.
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Als weitere Vorteile sind anzuführen, dass die Abplatzgefahr bei einer
Umspritzung der Gurtumlenkvorrichtung 6; 12, 13; 19, 20 vergleichsweise gering
ist, da die hülsenförmige Umlenkvorrichtung formschlüssig mit dem
Blechformteil 28, 29 der Befestigungs- oder Umlenkvorrichtung verbunden ist.
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Zudem ermöglicht der relativ große Umlenkradius der Gurtumlenkvorrichtung,
dass die Kraftverteilung im Gurtsystem bei konstruktiv sehr einfachem Aufbau
besser als bei bekannten Gurtsystemen erfolgt.
Bezugszeichenliste
1 Befestigungs- oder Umlenkmittel
2 Griffabschnitt
3 Befestigungs- oder Laschenabschnitt
4 Öffnung für Schlosszapfen
5 Gurtdurchführöffnung
6 Gurtumlenkvorrichtung
7 Kunststoff
8 Öffnung in der Gurtumlenkvorrichtung
9 Rastnut
10 Rand der Gurtdurchführöffnung
11 Hohlraum
12 Linke Hülse einer Gurtumlenkvorrichtung
13 Rechte Hülse einer Gurtumlenkvorrichtung
14 Schlitz
15 Schlitz
16 Anspritzrand
17 Anspritzrand
18a Rastnut
18b Rastnut
19 Umlenkblech
20 Umlenkblech
21 Umspritzbereich
22 Oberfläche
23 Aufstecklänge
24 Gurtumlenkbeschlag
25 Öffnung für Befestigungsmittel
26 Befestigungsabschnitt
27 Dicke
28 Blechformteil
29 Blechformteil
30 Sicherheitsgurtband
31 Schlosszunge