DE10209325B4 - Elektrohandwerkzeug - Google Patents
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Abstract
Elektrohandwerkzeug,
insbesondere Schleifwerkzeug, Hobel, Fräse oder Säge, mit einer Absaugeinrichtung
und einer mit der Absaugeinrichtung zusammenwirkenden Staubaufnahmeeinrichtung
(2), bei dem die Staubaufnahmeeinrichtung (2) von einem im wesentlichen starren,
einen Staubsammelraum (4) bildenden am Maschinengehäuse (6)
anbringbaren Gehäusebauteil
(8) gebildet ist, in den ein Filtermittel (50) aufnehmbar ist, wobei das
Gehäusebauteil
(8) Führungsmittel
zur Aufnahme des Filtermittels umfasst, dadurch gekennzeichnet,
dass das Gehäusebauteil
(8) eine durch einen Deckel (40) verschließbare Öffnung (60) aufweist zur Aufnahme
des Filtermittels (50) und zum Entleeren des in dem Gehäusebauteil (8)
angesammelten, angesaugten Staubes, wobei der Deckel (40) in der
Montageposition, in der das Gehäusebauteil
(8) mit dem Maschinengehäuse
(6) verbunden ist, öffen-
und schließbar
ist, zum Austausch des Filtermittels (50) und zum Entleeren des
Staubsammelraumes (4).
Description
- Die Erfindung betrifft ein Elektrohandwerkzeug gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
- Dabei handelt so sich auch um ein Elektrohandwerkzeug insbesondere ein exzentrisch oder oszillierend bzw. hin- und hergehend antreibbares Elektroschleifwerkzeug, wie insbesondere einen Dreieckschleifer, Exzenterschleifer oder Sander, bzw. einen Hobel, eine Lackfräse oder Stichsäge, etc. mit einer Staubabsaugeinrichtung und einer mit der Staubabsaugeinrichtung zusammenwirkenden Staubaufnahmeeinrichtung, bei dem die Staubaufnahmeeinrichtung von einem im wesentlichen starren, einen Staubsammelraum bildenden, am Maschinengehäuse anbringbaren Gehäusebauteil gebildet ist, in den ein Filtermittel aufnehmbar ist.
- Die Erfindung soll im Folgenden beispielhaft anhand eines Elektroschleifgerätes erläutert werden, ohne dass jedoch eine Beschränkung hierauf vorgenommen werden soll. Die Erfindung kann grundsätzlich bei allen Handwerkzeugen eingesetzt werden, bei denen eine Staubentwicklung besteht bzw. Späne anfallen.
- Staubabführ- oder -aufnahmeeinrichtungen sind bei Elektroschleifgeräten beispielsweise in Form eines Schleifstaubtransportkanals, an den ein Staubsaugerschlauch ankoppelbar ist, oder in Form eines Staubsammelbeutels ausgebildet.
- Es erweist sich oftmals als hinderlich, wenn das Gerät mit einem Staubsaugerschlauch verbunden ist, weil dies die Handhabbarkeit und Manövrierbarkeit beim Schleifen erheblich einschränkt. Übliche Staubsaugerschläuche sind zudem nicht allzu lang, so dass bei Überkopfarbeiten zusätzliche Schwierigkeiten entstehen können. Auch die Verwendung eines aus Papier oder textilen Materialien gebildeten Staubauffangbeutels ist nachteilig, da dieser die Abmessungen des Schleifgeräts nicht selten auf das Doppelte vergrößert. Darüber hinaus ist das Wechseln der an- und abkoppelbaren Staubbeutel aufwendig und unbefriedigend.
- Ein derartiges Elektrohandwerkzeug ist beispielsweise aus der
DE 198 00 045 A1 bekannt. Des weiteren offenbart auch dieDE 41 21 256 A1 ein Elektrowerkzeug mit einem Behältnis für Staub, wobei das Behältnis als Staubbeutel ausgebildet ist und am hinteren Gehäuseende durch Aufstecken auf den Abluftkanal angebracht werden kann. Um den Staubsack zu stabilisieren, ist eine Halteeinrichtung vorgesehen, die am Anschlusskabel des Sanders befestigt wird. Auch hier muss der Staubsack zum Entleeren vom Gerät abgenommen werden und darüber hinaus ist ein derartiger Staubsack nicht vor mechanischen Beschädigungen geschützt. - Weiterhin ist es bekannt, ein starres, unmittelbar an das Maschinengehäuse anbringbares gehäusebildendes Bauteil vorzusehen, welches unmittelbar am Maschinengehäuse, vorzugsweise an der Unterseite des Maschinengehäuses anordenbar und an diesem gehalten ist. Auf diese Weise ist der Staubsammelraum nicht, wie bei Verwendung eines Staubbeutels, nach hinten oder von den Seiten des Maschinengehäuses des Elektrohandwerkzeugs abstehend und damit störend angeordnet, sondern er schmiegt sich kompakt an das Maschinengehäuse an. Eine derartige Gestaltung ist beispielsweise aus der
DE 198 31 383 A1 bekannt. Der Staubsammelbehälter ist hier als starrer Kunststoffbehälter ausgebildet, der auf den Abluftkanal eines Sanders aufgesteckt wird. Der Filter ist fest mit dem Gehäusedeckel des Staubauffangbehälters verbunden, so dass zum Wechsel des Filters der Staubauffangbehälter vom Gerät abgenommen werden muss. Es muss dann der Deckel entfernt werden und gegen einen neuen Deckel mit einem neuen Filter ausgetauscht werden. Gleiches gilt für das Entleeren des Staubauffangbehälters, wobei der Austausch des Deckels in diesem Fall entfallen kann. - Darüber hinaus ist aus der
DE 40 38 634 C2 ein Schleifgerät bekannt, bei dem ein Sammelbehälter vorgesehen ist, wobei hier Öffnungen im Sammelbehälter durch Netzgewebe als Filter überspannt sind. - Schließlich ist aus der
DE 299 23 577 U1 ein gattungsgemäßes Elektrohandwerkzeug bekannt, mit einem starren Gehäusebauteil als Staubsammelraum, in das ein Filtermittel über mehrere Seiten innen an das Gehäusebauteil anlegbar ist, wobei das Filtermittel aus einem ebenen Abschnitt eines Filtermaterials den Abmessungen der Innenseite des Gehäusebauteils entsprechend faltbar ist. - Die Filterung der Abluft wird damit über einen Flachfilter gewährleistet, der auf einen stabilen Rahmen aufgebracht ist. Zum Entleeren des Behälters bzw. Wechseln oder Reinigen des Filters muss der gesamte Staubsammelbehälter vom Gerät abgenommen werden.
- Hiervon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Elektrohandwerkzeug der vorstehend genannten Art dahingehend zu verbessern, dass die Entleerung und der Wechsel des Filters deutlich erleichtert ist.
- Die Aufgabe wird bei einem Elektrohandwerkzeug der genannten Art erfindungsgemäß durch die kennzeichnendem Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
- Durch die Vorsehung einer Öffnung, die durch eine Klappe bzw. einen Deckel verschließbar ist, kann erreicht werden, dass nicht länger eine Entfernung des Staubsammelbehälters von der Maschine zum Entleeren und zum Wechseln des Filters notwendig ist. Grundsätzlich ist es damit auch möglich, den Staubsammelbehälter fest mit dem Handwerkzeug selbst zu verbinden.
- Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass das Gehäusebauteil lösbar mit dem Maschinengehäuse in seiner Montageposition verbunden ist, insbesondere mit diesem formschlüssig verrastbar ist.
- Das den Staubsammelraum bildende Gehäusebauteil kann an sich in beliebiger Weise am Maschinengehäuse gehalten sein, insbesondere kann es auch fest mit diesem verbunden sein. Vor einer Befestigung mittels Schrauben wird eine klemmschlüssige oder eine formschlüssige Anordnung bevorzugt. Dabei erweist es sich als vorteilhaft, wenn das Gehäusebauteil in seiner Montageposition am Maschinengehäuse verrastbar ist. Solchenfalls erweist es sich wiederum als Vorteil, wenn ein manuell lösbares federndes Rastelement vorgesehen ist, das vorzugsweise an einer in Längsrichtung hinteren Endseite des Gerätes angeordnet ist.
- Sofern das Gehäusebauteil lösbar verbunden ist mit dem Maschinengehäuse, besitzt dies den Vorteil, dass es beispielsweise gegen einen Sauganschluss eines Staubabsauggerätes, beispielsweise eines Staubsaugers, ausgetauscht werden kann.
- Das Gehäusebauteil kann dabei im wesentlichen als Kunststoffspritzgussteil ausgebidet sein und insbesondere aus zwei Schalen bestehen. Die Verwendung eines Zweischalengehäuses besitzt herstellungstechnische Vorteile.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Elektrohandwerkzeuges ist das den Staubsammelraum bildende, im wesentlichen starre Gehäusebauteil auf das Maschinengehäuse, vorzugsweise auf dessen werkstückzugewandte Unterseite, aufschiebbar. Es kann auf diese Weise eine kompakte Erscheinungsform des Elektrohandwerkzeuges erzeugt werden und außerdem wird das Aufschieben des Gehäusebauteils von einem Benutzer als unkompliziert und leicht durchführbar empfunden.
- In einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist das Gehäusebauteil im wesentlichen länglich ausgebildet, mit einer Längserstreckung, die in der Montageposition mit der Längserstreckung des Elektrohandwerkzeugs zusammenfällt und das Gehäusebauteil weist eine zum Werkzeug hin orientierte Stirnseite auf, an der es mit der Absaugvorrichtung über einen Anschlussstutzen verbindbar ist, eine davon abgewandte Endseite, zwei einander gegenüberliegende Längsseiten sowie eine von dem Maschinengehäuse abgewandte Bodenseite und eine dem Maschinengehäuse zugewandte Deckseite. Zwischen dem Werkzeug, beispielsweise einem dreieckförmigeren oder runden Schleifteller bzw. einem rechteckigen Schleifteller, und der Staubaufnahmeeinrichtung ist üblicherweise eine Art Staubtransportkanal ausgebildet. Dieser Staubtransportkanal mündet direkt in den Staubsammelraum. Der Staubtransportkanal verläuft vorzugsweise auf der werkstückzugewandten Unterseite des Elektrohandwerkzeuges und ist in Weiterbildung der Erfindung vom Maschinengehäuse selbst gebildet. Er mündet vorzugsweise in die zum Elektrohandwerkzeug hin orientierte Stirnseite des Gehäusebauteils.
- Es kann hierbei vorgesehen sein, dass die Öffnung zum Filterwechseln bzw. Entleeren des Staubauffangbehälters an der Endseite angeordnet ist. Insbesondere bei Vorsehen der Öffnung an der Endseite kann eine Entleerung auf einfache Weise verwirklicht werden, indem die Öffnung durch Öffnen des Deckels bzw. Verschwenken der Klappe freigeben wird und das Werkzeug mit seine Längserstreckung senkrecht gehalten wird, wobei z.B. der Schleifteller nach oben und das Netzkabel nach unten zeigen. Auf diese Weise kann besonders einfach der Staub aus dem Staubsammelraum in einen beliebigen Endauffangbehälter überführt werden.
- Darüber hinaus ist auf diese Weise auch besonders einfach ein Wechsel des Filters möglich, indem die Klappe geöffnet wird und der Filter aus der Öffnung und dem Staubsammelbehälter hinaus gezogen wird, in Richtung der Längsachse des Elektrohandwerkzeugs, wobei hier keine Behinderung durch das Werkzeug selber besteht.
- Insbesondere kann vorgesehen sein, dass zwischen dem Maschinengehäuse und der Deckseite zumindest bereichsweise ein Abstand in der Montageposition verbleibt und das Maschinengehäuse in diesem Bereich als Griff ausgebildet ist, wobei das Gehäusebauteil so einen Griffschutz bildet gegen Berührungen eines Benutzers des Elektrohandwerkzeugs mit einem Werkstück oder dem Werkzeug, also z.B. dem Schleifteller selbst.
- Durch Ausgestaltung des Maschinengehäuses im Bereich des Griffes sowie des Gehäusebauteils kann eine ergonomische Griffmulde mit gleichzeitigem Handschutz gebildet werden, wie sie bei modernen Elektrohandwerkzeugen heute z.T. bereits vorgesehen ist.
- Die umgreifende und führende Hand eines Benutzers wird daher vor Berühungen mit dem Werkstück und daher vor Verletzungen geschützt, was besonders vorteilhaft ist. Auf der werkstückzugewandten Unterseite des Maschinengehäuses kann dieses in vorteilhafter Weise eine wellenförmig ausgebildete Greifkontur für die Finger eines Benutzers des Gerätes ausbilden.
- Die vorzugsweise schlitzförmigen Luftaustrittsöffnungen des Gehäusebauteils können an sich über sämtlichen Seiten des Staubsammelraums angeordnet sein. Nach einer bevorzugten Ausführungsform erstrecken sie sich im wesentlichen durchgehend über die Bodenseite und/oder die Deckseite des Gehäusebauteils und/oder in die Längsseiten hinein und können über die gesamte Querrichtung der jeweiligen Seite verlaufen. Durch die Ausgestaltung der schlitzförmigen Luftaustrittsöffnungen können darüber hinaus bestimmte Designakzente gesetzt werden.
- Besonders bevorzugt ist es jedoch, die Luftaustrittsöffnung an der Deckseite anzubringen, da dann ein leichteres Einbringen und Abdichten der Filtermittel durch eine nach oben verschwenkbare Klappe zum Verschließen der Öffnung möglich ist.
- Insbesondere wenn ein Filtereinsatz verwendet wird, der an einem Rahmen angeordnet ist, kann vorgesehen sein, dass der Rahmen im Bereich der Deckseite im Inneren des Gehäusebauteils zum Liegen kommt und im Bereich des Rahmens eine Abdichtung stattfindet. Auf diese Weise kann besonders einfach eine gute Staubfilterung aus der Luft erzielt werden und gleichzeitig ein einfaches Einschieben des Filters gewährleistet sein, indem die Klappe einfach nach oben verschwenkt wird und der Filter in die entsprechenden Nuten eingeschoben wird.
- Eine derartige Ausgestaltung wird von einem Benutzer als besonders problemlos gefunden.
- Dabei kann vorgesehen sein, dass der Deckel zum Verschließen der Öffnung gelenkig an dem Gehäusebauteil festgelegt ist, insbesondere an seinem in Richtung der Deckseite zugewandten Ende. Der Deckel lässt sich dann um eine im wesentlichen horizontale Schwenkachse nach oben umklappen. Es kann dabei vorgesehen sein, dass er sowohl in der geschlossenen Stellung über Rastmittel mit dem Gehäusebauteil verrastbar ist, aber es kann auch eine Rastung in einer oder zwei geöffneten Stufen vorgesehen sein. So kann beispielsweise eine erste Stufe der Öffnung vorgesehen sein, die zur Entleerung des Staubsammelbehälters dient. In einer zweiten Stufe kann dann vorgesehen sein, dass die Klappe ganz nach oben verschwenkt ist und in dieser Position ein besonders einfaches Wechseln des Filtermittels ermöglicht wird. Insbesondere kann der Deckel jedoch den Vorteil besitzen, stets am Gerät zu verbleiben, und zwar auch beim Wechseln oder Säubern des Filtereinsatzes, der einfach von hinten aus dem Gehäuse herausgezogen wird. Auf diese Weise ist der Deckel unverlierbar mit dem Gehäusebauteil verbunden.
- Schließlich kann vorgesehen sein, dass am Deckel eine Dichtkante vorgesehen ist, die mit einer umlaufenden Dichtkante in dem Gehäusebauteil korrespondiert und den Filter gegenüber dem Gehäusebauteil abdichtet, wobei die Dichtkante insbesondere in die Führungsmittel integriert ist oder durch diese selbst gebildet wird.
- Damit wird sichergestellt, dass sämtliche Abluft durch den Filter hindurchgelangt, bevor sie aus dem Gehäusebauteil austreten kann. Eine besonders gute und effektive Abluftreinigung wird auf diese Weise sichergestellt.
- Das Filtermittel kann als ein Filtereinsatz, bestehend aus einem Rahmen und einem hiermit fest verbundenen Filter ausgebildet sein, wobei der Rahmen insbesondere eine rechteckige Form besitzen kann. Mit dem Rahmen kann das Filtermittel dann in Gehäusenuten als Führungsmittel eingeschoben oder auf Gehäusestege als Führungsmittel aufgeschoben sein. Generell können im Inneren des Gehäusebauteils Stützmittel als Führungsmittel vorgesehen sein, wobei diese steg- oder rippenförmige Innenvorsprünge besitzen können. Bei dem Filtermittel kann es sich hierbei um einen Faltenfilter handeln, wobei der Faltenfilter an seinen beiden Enden, also der Stirn- und der Endseite, einen aus Kunststoff bestehenden Filterabschluss besitzen kann. Der Faltenfilter kann damit abgedeckt werden, so dass er allseitig geschlossen ist.
- Die Abdeckung kann dabei der Form des Faltenfilters entsprechen.
- Durch den rechteckigen Rahmen kann vorgesehen sein, dass der Filter symmetrisch ausgebildet ist und somit ein Falscheinbau verhältnismäßig sicher vermieden werden kann.
- Schließlich kann vorgesehen sein, dass das Gehäusebauteil mit dem Maschinengehäuse dicht verbunden ist, wobei im Gehäusebauteil an der Stirnseite oder der korrespondierenden Seite des Maschinengehäuses eine umlaufende Dichtung, insbesondere ein O-Ring, vorgesehen ist, gegen den das andere Bauteil anliegt und so gepresst wird, dass eine dichte Verbindung sichergestellt ist.
- Um ein besonders leichtes Arbeiten mit dem Elektrohandwerkzeug zu gewährleisten, kann vorgesehen sein, dass das Gehäusebauteil in Richtung seiner Bodenseite nicht über das Werkzeug selbst hinausragt.
- Es erweist sich ferner darüber hinaus als vorteilhaft, wenn das Gehäusebauteil eine flächenhafte ebene Bodenseite aufweist, da hierdurch beim Abstellen des Elektrohandwerkzeugs auf eine Unterlage eine wackelfreie stabile Anordnung erreicht werden kann. Wenn die Bodenseite des Gehäusebauteils in derselben Ebene wie die Fläche des Werkzeugs verläuft, so kann das Elektrohandwerkzeug auf der gesamten Bodenfläche des den Staubsammelraum bildenden Gehäusebauteils abgestellt werden. Sofern diese Bodenfläche gegenüber dem flächenhaften Werkzeug zurückgesetzt ist, um eine leichtere Bearbeitung eines Werkstücks zu ermöglichen, so steht eine zumindest quer verlaufende linienförmige Auflage zur Verfügung, so dass ein Verkippen des Geräts zur Seite hin weitgehend vermieden wird.
- Um das Gehäusebauteil noch sicherer mit dem Maschinengehäuse zu verbinden, kann vorgesehen sein, dass die Endseite des Gehäusebauteils so gestaltet ist, dass eine Kabeltülle des Netzanschlussteils, die an dem Maschinengehäuse angebracht ist und aus diesem hervorsteht, durch das Gehäusebauteil umgriffen wird. Dabei kann das Gehäusebauteil so ausgebildet sein, dass es im Bereich seiner Endseite an das Endgriffstück des Maschinengehäuses anschließbar ist und so geformt ist, das es nahtlos in dieses übergeht und so den Eindruck eines einheitlichen Griffes zusammen mit dem Maschinengehäuse vermittelt.
- Da es bei Bedarf doch erforderlich oder wünschenswert wäre, eine externe Staubabsaugvorrichtung einzusetzen, erweist es sich als besonders vorteilhaft, wenn das den Staubsammelraum bildende Gehäusebauteil abnehmbar und gegen eine externe Staubabsaugvorrichtung austauschbar ist. Hierbei ist es besonders vorteilhaft, wenn der Anschlussstutzen am Maschinengehäuse so gestaltet ist, dass kein Adapter notwendig ist.
- Weitere Einzelheiten und Merkmale sowie Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den beigefügten Ansprüchen, für deren Merkmale jeweils für sich genommen Schutz beansprucht wird, und aus der zeichnerischen Darstellung und nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Elektrohandwerkzeugs.
- Dabei zeigen:
-
1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Elektroschleifgerätes; -
2 ein Gehäusebauteil gemäß1 einzeln in einer Seitenansicht; -
3 die Darstellung gemäß2 , wobei eine Gehäusehälfte entfernt wurde; -
4 ein Staubsammelbehälter gemäß2 von hinten mit entferntem Deckel; -
5 ein Filtermittel von hinten; -
6 eine Draufsicht auf ein Filtermittel gemäß5 ; -
7 ein Längsschnitt durch ein Filtermittel gemäß6 und -
8 eine Seitenansicht des Deckels. -
1 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Elektrohandwerkzeuges in Form eines Sanders mit einer Staubaufnahmeeinrichtung2 die von einem einen im wesentlichen starren Staubsammelraum4 bildenden und lösbar an einem Maschinengehäuse6 des Schleifgerätes anbringbaren Gehäusebauteil8 gebildet ist. - Der Sander umfasst einen an sich bekannten und nicht näher beschriebenen Schleifteller
10 mit Durchgangsöffnungen in nicht dargestellter Weise. Durch die Durchgangsöffnungen wird im Schleifbetrieb Staub in das Innere des Maschinengehäuses gefördert. Dies wird durch eine entsprechende Gebläseeinrichtung gefördert. Die Gebläseeinrichtung ist in bekannter Weise ausgebildet und bläst Luft und damit Schleifstaub durch die Öffnungen im Schleifteller10 hindurch in einen Staubtransportkanal. Der Staubtransportkanal mündet in eine Eintrittsöffnung bzw. einen Anschlussstutzen, der mit einer Eintrittsöffnung des Staubsammelraums4 an dessen Stirnseite12 zusammenwirkt. - Der elektrische Antrieb ist über ein Kabel
14 das mittels eines Kabelstutzens16 an dem Maschinengehäuse verbunden ist, gegeben. Der Kabelstutzen wird hierbei durch ein Anteil18 des Gehäusebauteils8 umgriffen. Der Anteil des Gehäusebauteil18 ist dabei so ausgebildet, dass er auf der einen Seite mit dem Gehäusebauteil8 eine harmonische Form bildet und auf der anderen Seite so ausgebildet ist, dass er nahtlos an das Maschinengehäuse6 anschließt, so dass der Gehäusebauteil8 zusammen mit dem Maschinengehäuse6 eine organisch wirkende Gesamtform bildet. - Das Maschinengehäuse
6 ist dabei zumindest im Bereich20 so ausgebildet, dass es als Griff dient. Im Bereich des Gehäuses20 , das als Griff dient, ist darüber hinaus ein Betätigungselement22 zum Ein- und Ausschalten des Werkzeugs vorgesehen. An dem Schleifteller10 kann ein passendes Sandpapier befestigt werden. - Zum Führen des gezeigten Sanders ist darüber hinaus ein weiterer vorderer Handgriff
24 vorgesehen, der mit der zweiten Hand ergriffen werden kann. - Insgesamt kann durch die angepasste Form des Gehäusebauteils
8 an die Maschinenform des Sanders ein im Design sehr ansprechendes Werkzeug erreicht werden. Darüber hinaus kann durch der. Abstand26 zwischen dem Bereich20 und dem Gehäusebauteil8 eine geschützte Führung des Werkzeugs erzielt werden. Wird der Griffbereich20 durch einen Benutzer ergriffen, wird die Hand durch das Gehäusebauteil8 geschützt. Auf diese Weise kann neben einer sicheren auch eine sehr ergonomische Handhabung gewährleistet werden. -
2 zeigt nun in herausgezogener Darstellung den Gehäusebauteil8 . Am vorderen Ende12 befindet sich hierbei der Staubkanalanschluss der am hinteren Ende des Staubkanals des Sanders befestigt wird. Das Gehäusebauteil besitzt hierbei Luftaustrittsöffnungen28 , die in den Seitenwänden30 sowie der Deckseite32 des Gehäusebauteils8 angeordnet sind. Durch die Luftaustrittsöffnungen28 wird die gefilterte Luft ausgeblasen, die vom Staub weitestgehend befreit ist. - Die Bodenseite
34 des Gehäusebauteils ist hierbei gerade ausgebildet, um zumindest eine linienförmige Auflage beim Abstellen des Sanders und beim Kippen desselben nach hinten zu gewährleisten. Ein seitliches Verkippen des Werkzeugs kann hierdurch verhindert werden. - Darüber hinaus kann gut der Anteil
18 des Gehäusebauteils8 gesehen werden, was zum Umgreifen der Kabeltülle16 dient. Das Gehäusebauteil8 besteht hierbei aus zwei Halbschalen8a und8b , die durch Verschraubungen36 miteinander verbunden sind. - An der Endseite
38 des Gehäusebauteils8 ist hierbei ein Deckel40 vorgesehen, der in Pfeilrichtung42 verschwenkbar, jedoch fest mit dem Gehäusebauteil8 verbunden ist. Der Deckel ist hierbei als Klappdeckel ausgeführt, der um ein Scharnier drehbar gelagert ist. Die Klappe40 ist auf diese Weise unverlierbar und auch während eines Filterwechsels bzw. eines Entleeren des Staubsammelbehälters gegen Verlieren geschützt, da sie nicht abgenommen werden muss bzw. kann. - Die Anlenkung des Deckels ist in
3 dargestellt. -
3 zeigt den Staubsammelbehälter gemäß2 in einer Seitenansicht, wobei eine Gehäusehälfte abgenommen wurde und der Deckel40 geschnitten dargestellt ist. Die Befestigung des Deckels40 mit dem Drehgelenk44 erfolgt hierbei zwischen den Gehäusehälften. Eine Dichtlippe46 weist ins Innere des Staubsammelbehälters. - Am unteren Ende
48 der Klappe40 ist eine Rastnase49 vorgesehen, mit der die Klappe40 mit dem Gehäusebauteil8 rastend verriegelt werden kann, so dass die Klappe sicher geschlossen ist. In dem Staubsammelbehälter ist das Filtermittel50 gelagert, bestehend aus einem rechteckigen Rahmen52 sowie einem Faltenfilter54 . Das Filtermittel50 ist hierbei in einer Nut51 (4 ) in den Gehäusehälften8a und8b geführt. Die Nut51 dient hier gleichzeitig als Dichtmittel, um das Filtermittel gegenüber dem Staubsammelgehäuse abzudichten. Die Abdichtung im Bereich der Klappe40 erfolgt dabei über die Dichtlippe46 , die als Teil der umlaufenden Dichtung vorgesehen ist. Sofern die Abdeckklappe40 ganz in Richtung des Pfeils42 verschwenkt ist, gibt die Dichtlippe46 das Filtermittel50 frei und dieses kann in Pfeilrichtung56 aus dem Staubsammelbehältnis entfernt werden durch einfaches Herausziehen. - Im Bereich des Staubkanalanschlusses
13 ist ebenfalls ein O-Ring vorgesehen, über den eine Abdichtung des Gehäusebauteils8 gegenüber dem Maschinengehäuse6 erfolgt. -
4 zeigt nun die Darstellung gemäß2 , wobei der hintere Deckel entfernt wurde. Gut zu erkennen ist, dass das Gehäuse aus zwei Halbschalen8a und8b besteht, die aus Kunststoff als Spritzgussteile hergestellt sein können. Als Filtermittel50 ist hierbei ein Faltenfilter54 vorgesehen, dessen Falten ebenfalls in4 gezeigt sind. Die hinteren Enden der Falten des Filters sind hier durch eine entsprechend geformte Kunststoffabdeckung58 überdeckt, um auch hier ein Herausblasen der ungefilterten Luft zu verhindern. -
5 zeigt nun einen Filtereinsatz von hinten, wobei der Filterrahmen52 sowie die Filterabdeckung der Falten58 zu erkennen sind. Eine Draufsicht auf einen entsprechenden Filter zeigt6 wobei der Rahmen52 bewusst rechteckig gestaltet wurde, um einen Einbau sowohl hinsichtlich der einen als auch der anderen Richtung zu ermöglichen und somit zu verhindern, dass ein fehlerhafter Einbau des Filters50 möglich ist. In7 kann neben dem Rahmen52 die Abdeckung58 gegenüber dem Faltenfilter54 ersehen werden. - Schließlich zeigt
8 eine separate Darstellung des Deckels in einer Seitenansicht mit dem Scharnier44 sowie der Rastnase49 am unteren Ende48 des Deckels40 . - Wird nun im Betrieb Schleifstaub durch den Staubabführkanal in den Staubsammelbehälter hineingefördert, so durchdringt die staubgeschwängerte Luft den Filter
50 und tritt durch die Luftaustrittsöffnungen28 aus dem Gehäusebauteil8 aus. - Sobald der Staubsammelraum gefüllt ist, kann – ohne dass dieser von der Maschine entfernt wird – der Staubsammelbehälter entleert werden, indem der Deckel
40 aus seiner ersten Rastposition, in der er eine Öffnung60 an der Endseite38 des Gehäusebauteils8 verschließt, in eine zweite Rastposition gebracht wird. - Durch weiteres Öffnen des Deckels ist es darüber hinaus möglich, das Filtermittel bestehend aus Filterrahmen
52 und Falterfilter54 aus dem Staubsammelraum zu entnehmen und ggf. auszutauschen. - Durch die Führung in Nuten, die gleichzeitig der Abdichtung dienen im Staubsammelbehälter wird eine besonders einfache Montage und Demontage des Filtermittels
50 erzielt. Dies kann herstellungstechnisch auf einfache Weise durch die Verwendung eines Zwei-Schalen-Kunststoffgehäuses realisiert werden. - Der Deckel ist dabei verlierfest am Gehäuse
8 befestigt. Durch die zusätzliche Befestigung der Staubauffangkassette an der Kabeltülle16 des Netzkabels14 bzw. am hinteren Ende des Sandergehäuses, an dem das Netzkabel14 aus dem Gerät geführt wird, ergibt sich eine stabile Einheit aus Staubauffangkassette und Sandergehäuse. - Zwischen dem Anteil
18 des Gehäusebauteils8 und dem Maschinengehäuse6 ist ein O-Ring angeordnet, um die Übertragung von Schwingungen und Vibrationen des Werkzeugs auf das Gehäusebauteil zu verhindern oder zumindest zu dämpfen. - Insbesondere durch ein Entleeren bzw. Filterwechsel ohne Abnahme des Gehäusebauteils
8 wird das Arbeiten mit einem entsprechend ausgerüsteten Sander deutlich vereinfacht.
Claims (17)
- Elektrohandwerkzeug, insbesondere Schleifwerkzeug, Hobel, Fräse oder Säge, mit einer Absaugeinrichtung und einer mit der Absaugeinrichtung zusammenwirkenden Staubaufnahmeeinrichtung (
2 ), bei dem die Staubaufnahmeeinrichtung (2 ) von einem im wesentlichen starren, einen Staubsammelraum (4 ) bildenden am Maschinengehäuse (6 ) anbringbaren Gehäusebauteil (8 ) gebildet ist, in den ein Filtermittel (50 ) aufnehmbar ist, wobei das Gehäusebauteil (8 ) Führungsmittel zur Aufnahme des Filtermittels umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäusebauteil (8 ) eine durch einen Deckel (40 ) verschließbare Öffnung (60 ) aufweist zur Aufnahme des Filtermittels (50 ) und zum Entleeren des in dem Gehäusebauteil (8 ) angesammelten, angesaugten Staubes, wobei der Deckel (40 ) in der Montageposition, in der das Gehäusebauteil (8 ) mit dem Maschinengehäuse (6 ) verbunden ist, öffen- und schließbar ist, zum Austausch des Filtermittels (50 ) und zum Entleeren des Staubsammelraumes (4 ). - Elektrohandwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäusebauteil (
8 ) lösbar mit dem Maschinengehäuse (6 ) in seiner Montageposition verbunden ist, insbesondere mit diesem formschlüssig verrastbar ist. - Elektrohandwerkzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet das das Gehäusebauteil (
8 ) eine Längsstreckung aufweist, die in der Montageposition mit der Längserstreckung des Elektrohandwerkzeug zusammenfällt und das Gehäusebauteil (8 ) eine zum Elektrohandwerkzeug hin orientierte Stirnseite (12 ) aufweist, an der es mit der Absaugvorrichtung über einen Anschlussstutzen verbindbar ist, eine davon abgewandte Endseite (38 ) und zwei einander gegenüberliegende Längsseiten (30 ) sowie eine von dem Maschinengehäuse (6 ) abgewandte Bodenseite (34 ) und eine dem Maschinengehäuse (6 ) zugewandte Deckseite (32 ). - Elektrohandwerkzeug, nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (
60 ) an der Endseite (38 ) angeordnet ist. - Elektrohandwerkzeug, nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Maschinengehäuse (
6 ) und der Deckseite (32 ) zumindest bereichsweise ein Abstand (26 ) in der Montageposition verbleibt und das Maschinengehäuse (6 ) in diesem Bereich als Griff (20 ) ausgebildet ist und das Gehäusebauteil (8 ) einen Griffschutz bildet gegen Berührungen eines Benutzers mit einem Werkstück oder dem Werkzeug (10 ). - Elektrohandwerkzeug, nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäusebauteil (
8 ) Luftaustrittsöffnungen (28 ) aufweist, die insbesondere schlitzförmig ausgebildet sind. - Elektrohandwerkzeug, nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftaustrittsöffnungen (
28 ) an der Boden- (34 ) und/oder Deckseite (32 ) bzw. den Längsseiten (30 ) vorgesehen sind. - Elektrohandwerkzeug, nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (
40 ) zum Verschließen der Öffnung (60 ) gelenkig an dem Gehäusebauteil (8 ) festgelegt ist und insbesondere in der geöffneten und der geschlossenen Stellung einrastbar ist. - Elektrohandwerkzeug, nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Deckel (
40 ) eine Dichtkante (46 ) vorgesehen ist, die mit einer umlaufenden Dichtkante in dem Gehäusebauteil (8 ) korrespondiert und sich hierin einfügt, wobei die Dichtkante insbesondere in die Führungsmittel integriert ist. - Elektrohandwerkzeug, nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäusebauteil (
8 ) als Zwei-Schalengehäuse ausgebildet ist. - Elektrohandwerkzeug, nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Filtermittel (
50 ) ein Filtereinsatz bestehend aus einem Rahmen (52 ) und einem hiermit fest verbundenen Filter (54 ) ist und der Rahmen (52 ) mit den Führungsmitteln zusammenwirkt. - Elektrohandwerkzeug, nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Endseite (
38 ) des Gehäusebauteils (8 ) eine Kabeltülle (16 ), die an dem Maschinengehäuse (6 ) angebracht ist und aus diesem hervorsteht, umgreift. - Elektrohandwerkzeug, nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäusebauteil (
8 ) mit dem Maschinengehäuse (6 ) dicht verbunden ist, wobei insbesondere im Gehäusebauteil (8 ) an der Stirnseite (12 ) oder der korrespondierenden Seite des Maschinengehäuse (6 ) eine umlaufende Dichtung, insbesondere ein O-Ring vorgesehen ist, gegen den das andere Bauteil anliegt. - Elektrohandwerkzeug, nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (
52 ) des Filtereinsatzes rechteckig gestaltet ist, so dass die Stirn- und Endseite des Filtermittels (50 ) gleich ausgebildet sind. - Elektrohandwerkzeug, nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Filter (
54 ) ein Faltenfilter ist, wobei ein Filterfalten-Abschluss (58 ), der insbesondere aus Kunststoff bestehen kann, einstückig an dem Rahmen (52 ) festglegbar ist. - Elektrohandwerkzeug, nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäusebauteil (
8 ) in Richtung seiner Bodenseite (34 ) nicht über das Werkzeug hinausragt. - Elektrohandwerkzeug, nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei abgenommenem Gehäusebauteil (
8 ) an den Anschlussstutzen der Absaugvorrichtung des Maschinengehäuses (6 ) eine Staubabsaugvorrichtung anschließbar ist.
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