DE10208183A1 - Mühle zur Vermahlung pastöser Lebensmittel- und Chemie-Rohprodukte - Google Patents
Mühle zur Vermahlung pastöser Lebensmittel- und Chemie-RohprodukteInfo
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf eine Mühle zum Vermahlen pastöser Lebensmittel- und Chemie-Rohprodukte, insbesondere kakao- und schokoladeartige Fettmassen oder Farbdispersionen. Eine derartige Mühle umfasst eine erste Mahleinheit, in der die eigentliche Vermahlung stattfindet, sowie diverse weitere für den Betrieb der Mühle erforderliche Elemente, wie z. B. eine Antriebseinheit für die Mahleinheit, Übertragungsmittel zum Übertragen der Antriebsleistung von der Antriebseinheit auf die Mahleinheit, Versorgungsleitungen für die Zufuhr und Abfuhr von Energie und Betriebsstoffen an die Mahleinheit sowie eine Produktzufuhrleitung und einen Produktabfuhrkanal für die Zufuhr des Rohproduktes in die Mahleinheit bzw. die Abfuhr des gemahlenen Produktes aus der Mahleinheit. Üblicherweise sind diese erste Mahleinheit sowie die weiteren Elemente an einem Maschinenrahmen montiert. DOLLAR A Um wartungs-, anpassungs- oder reparaturbedingte Stillstandszeiten zu verringern, umfasst die erfindungsgemäße Mühle zusätzlich zu der ersten Mahleinheit eine dem Maschinenrahmen in einer Bereitschaftsstellung zugeordnete zweite Mahleinheit, wobei die Zufuhrleitung und die Abfuhrleitung sowie der Produktzufuhrleitung und der Produktabfuhrkanal von der ersten Mahleinheit durch eine Schnellkupplung lösbar und an die zweite Mahleinheit anschließbar sind, die erste Mahleinheit von der Betriebsstellung wegbewegbar ist; und die zweite Mahleinheit von der Bereitschaftsstellung in die Betriebsstellung bewegbar ist.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Mühle zum Vermahlen pastösen Lebensmittel- und Chemie-Rohprodukte, insbesondere kakao- und schokoladeartige Fettmassen oder Farbdispersion, gemäss dem Oberbegriff von Anspruch 1.
- Eine derartige Mühle umfasst eine Mahleinheit, in der die eigentliche Vermahlung stattfindet, sowie diverse weitere für den Betrieb der Mühle erforderliche Elemente, wie z. B. eine Antriebseinheit für die Mahleinheit, Übertragungsmittel zum Übertragen der Antriebsleistung von der Antriebseinheit auf die Mahleinheit, Versorgungsleitungen für die Zufuhr und Abfuhr von Energie und Betriebsstoffen an die Mahleinheit sowie einen Produktzufuhrleitung und eine Produktabfuhrkanal für die Zufuhr des Rohproduktes in die Mahleinheit bzw. die Abfuhr des gemahlenen Produktes aus der Mahleinheit. Üblicherweise sind diese Mahleinheit sowie diese Elemente an einem Maschinenrahmen montiert.
- Die eigentliche Mahleinheit ist im wesentlichen das einzige Element bei einer derartigen Mühle, das einen nennenswerten Verschleiss aufweist. Bei der Vermahlung von Lebensmittel-Rohprodukten, insbesondere aber bei Kakaofettmassen, die regelmässig durch abrasive Schalen und/oder Sand mehr oder weniger verunreinigt sind, kann der Verschleiss bzw. die Abnutzung durch Abrieb in der Mahleinheit extrem hoch sein. Wird z. B. als Mahleinheit eine Rührwerkskugelmühle verwendet, so muss diese nach regelmässigen Betriebsintervallen gewartet werden, wobei je nach Art der Abnutzung die Kugeln des Mahlraumes, die Stifte des Rührwerkzeugs oder die Auskleidung des Mahlraumes teilweise oder vollständig ausgetauscht werden müssen. Hierfür muss die Mahleinheit geöffnet und in der Regel auch vom Maschinenrahmen der Mühle abmontiert werden. Die Demontage, die Wartung, bei der oftmals unerwartet umfangreiche Abnutzungen festgestellt werden, und die erneute Montage der Mahleinheit führen zu relativ langen Stillstandszeiten der Mühle. Selbstverständlich kann auch durch von der Norm abweichendes Rohprodukt, wie z. B. hoher Silicatanteil bei Kakaomassen, bei der Vermahlung eine überraschend starke Abnutzung der Mahleinheit zu einem nicht geplanten Ausfall der Mühle führen.
- Des weiteren kann es vorkommen, dass man mehrere Arten von Rohprodukt oder unterschiedliche Qualitäten desselben Rohproduktes mit der eingangs genannten Mühle verarbeiten will oder ungewollter Weise verarbeiten muss. Die Mahleinheit der Mühle ist dann natürlich nur für das eine oder andere Rohprodukt bzw. die eine oder andere Rohprodukt-Qualität optimal ausgelegt. Um eine optimale Anpassung der Mahleinheit an die geänderten Produktanforderungen durchzuführen, muss entweder die vorhandene Mahleinheit umgerüstet werden, indem man z. B. eine Art von Mahlkörpern durch andere austauscht, oder man muss sogar die gesamte Mahleinheit austauschen. Auch dies führt bei der eingangs genannten Mühle zu zeitraubenden und oft mühseligen Arbeiten, die ebenfalls zu beachtlichen Stillstandszeiten der Mühle führen.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Mühle der eingangs genannten Art bereitzustellen, bei der wartungs-, anpassungs- oder reparaturbedingte Stillstandszeiten verringert werden können, um die Wirtschaftlichkeit der Mühle beachtlich zu steigern.
- Diese Aufgabe wird durch die erfindungsgemässe Mühle nach Anspruch 1 gelöst, wonach die Mühle der eingangs genannten Art dadurch gekennzeichnet ist, dass zusätzlich zu der ersten Mahleinheit dem Maschinenrahmen eine zweite Mahleinheit in einer Bereitschaftsstellung zugeordnet ist, die Zufuhrleitungen und die Abfuhrleitungen sowie die Produktzufuhrleitung und der Produktabfuhrkanal von der ersten Mahleinheit durch Schnellkupplungen lösbar und an die zweite Mahleinheit anschliessbar sind, die erste Mahleinheit von der Betriebsstellung wegbewegbar ist; und die zweite Mahleinheit von der Bereitschaftsstellung in die Betriebsstellung bewegbar ist.
- Vorteilhafte Ausführungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
- Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich aus der nun folgenden Beschreibung eines nicht einschränkend aufzufassenden Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung, wobei:
- Fig. 1 eine schematische Perspektivansicht der erfindungsgemässen Mühle mit einer ersten Mahleinheit in ihrer Betriebsstellung, jedoch ohne eine zweite Mahleinheit darstellt;
- Fig. 2 eine schematische Perspektivansicht der erfindungsgemässen Mühle von Fig. 1 mit der ersten Mahleinheit in ihrer Betriebsstellung und mit einer zweiten Mahleinheit in einer Bereitschaftsstellung und im teilweise auseinandergebauten Zustand darstellt; und
- Fig. 3 eine schematische Draufsicht der in Fig. 2 gezeigten erfindungsgemässen Mühle darstellt.
- Fig. 1 ist eine schematische Perspektivansicht der erfindungsgemässen Mühle. An einem Maschinenrahmen bzw. Ständer 1 ist eine erste Mahleinheit 3 in einer Betriebsstellung montiert. Die Mahleinheit 3 besitzt einen Produkteintritt 3a, eine Verfahrenszone 3b und eine Produktauslauf 3c. Die erste Mahleinheit ist an einer vertikalen Drehachse 14 (siehe Fig. 3) horizontal schwenkbar und ist mittels einer Befestigungseinrichtung 13 in ihrer Betriebsstellung fixiert. Wasseranschlussleitungen 9 sind von oben an die Verfahrenszone 3b herangeführt. Eine Haube 8 dient zur Abdeckung eines Riemenübertriebs (siehe Fig. 2). Neben der Befestigungseinrichtung 13 befinden sich an dem Ständer 1 eine obere und eine untere Drehangel 12a, 12a. Diese beiden Drehangeln 12a, 12a definieren eine vertikale Drehachse 12 (siehe Fig. 3), um die zweite Mahleinheit 4 (siehe Fig. 2, Fig. 3) mittels nicht gezeigte Drehzapfen horizontal schwenkbar in einer Bereitschaftsstellung aufgehängt werden kann.
- Fig. 2 ist eine schematische Perspektivansicht der erfindungsgemässen Mühle von Fig. 1, wobei zusätzlich zu der ersten Mahleinheit 3 in der Betriebsstellung eine weitere zweite Mahleinheit 4 in der Bereitschaftsstellung gezeigt ist. Die Haube 8 und die Wasseranschlussleitungen 9 sind entfernt, so dass ein Motor 2 und ein Getriebe 7 erkennbar sind. Der Motor 2 ist mit einer Riemenscheibe 5 verbunden, während das Getriebe 7 mit einer Riemenscheibe 6 verbunden ist. Die motorseitige Riemenscheibe 5 und die getriebeseitige Riemenscheibe 6 sind mit einem Riemenübertrieb (nicht gezeigt) verbunden. Die zweite Mahleinheit 4 ist identisch zu der ersten Mahleinheit 3 und enthält ebenfalls einen Produkteintritt 4a, eine Verfahrenszone 4b und einen Produktauslauf 4c. Die zweite Mahleinheit 4 weist an ihrer Oberseite Aufhängungseinrichtungen 15 auf, an denen sie mit Hilfe von Aufhängungsseilen 16 von oben gehalten werden kann. Hierzu kann ein Kran oder eine an Schienen im Deckenbereich der Halle montierte Laufkatze dienen.
- Die in Fig. 1 nicht sichtbaren Drehzapfen der ersten Mahleinheit 3 sind an der zweiten Mahleinheit 4 in Fig. 2 erkennbar und tragen jeweils die Bezugsziffer 12b.
- Fig. 3 ist eine schematische Draufsicht der in Fig. 2 gezeigten erfindungsgemässen Mühle mit entfernter Haube 8. Man erkennt wieder den Ständer 1, sowie die erste Mahleinheit 3 in der Betriebsstellung und die zweite Mahleinheit 4 in der Bereitschaftsstellung. Am Ständer 1 befindet sich ein erster Kanal 10 für die elektrischen Leitungen sowie ein zweiter Kanal 11 für die Wasserleitungen. Die in der Betriebsstellung montierte erste Mahleinheit 3 ist an einer Drehachse 14 auf der rechten Seite horizontal schwenkbar gelagert und mittels einer Befestigungseinrichtung 13 auf der linken Seite in der Betriebsstellung fixiert. Die zweite Mahleinheit 4 ist an einer unmittelbar links von der Befestigungseinrichtung 13 angeordneten Drehachse 12 horizontal schwenkbar gelagert.
- Wie man aus Fig. 2 und Fig. 3 erkennt, lässt sich durch Lösen der Befestigungseinrichtung 13 die erste Mahleinheit 3 aus ihrer Betriebsstellung ohne weiteres horizontal wegschwenken, so dass die in der Bereitschaftsstellung bereitgestellte zweite Mahleinheit 4 nun ohne weiteres aus ihrer Bereitschaftsstellung in die freigewordene Betriebsstellung geschwenkt werden kann. Somit ist ein rascher Wechsel von der ersten Mahleinheit 3 zu der zweiten Mahleinheit möglich. Es müssen lediglich die elektrischen Zufuhrleitungen und die Wasserleitungen durch Schnellkupplungen gelöst und wieder angeschlossen werden. Da bei den Schwenkvorgängen um die vertikalen Drehachsen 12 bzw. 14 der Schwerpunkt der beiden Mahleinheiten 3 und 4 weder angehoben noch abgesenkt wird, lässt sich der Tausch der beiden Mahleinheiten ohne grossen Kraftaufwand und besonders rasch ausführen. Bezugszeichenliste 1 Ständer/Maschinenrahmen
2 Motor
3 erste Mahleinheit
3a Produkteintritt
3b Verfahrenszone
3c Produktauslauf
4 zweite Mahleinheit
4a Produkteintritt
4b Verfahrenszone
4c Produktauslauf
5 motorseitige Riemenscheibe
6 getriebeseitige Riemenscheibe
7 Getriebe
8 Haube
9 Wasseranschlussleitungen
10 Kanal für elektrische Leitungen
11 Kanal für Wasserleitungen
12 Drehachse
12a, 12a Drehangel
12b, 12b Drehzapfen
13 Befestigungseinrichtung
14 Drehachse
15 Aufhängungseinrichtungen
16 Aufhängungsseile
Claims (22)
1. Mühle zum Vermahlen pastöser Lebensmittel- und Chemie-Rohprodukte,
insbesondere kakao- und schokoladenartige Fettmassen oder Farbdispersionen, mit
einem Maschinenrahmen 1, an dem eine Antriebseinheit 2 und eine erste Mahleinheit 3 in einer Betriebsstellung montiert sind, wobei die Mahleinheit 3 über Antrieb-Übertragungsmittel 5, 6 mit der Antriebseinheit 2 verbunden und antreibbar ist;
Zufuhrleitungen und Abfuhrleitungen 9, 10, 11, die an die erste Mahleinheit 3 angeschlossen sind, zum Zuführen und Abführen von Energie und/oder Betriebsstoffen an bzw. von der ersten Mahleinheit 3; sowie
einer Produktzufuhrleitung und einem Produktabfuhrkanal, die an die erste Mahleinheit 3 angeschlossen sind, zum Zuführen und Abführen von Produkt in bzw. aus der ersten Mahleinheit 3,
dadurch gekennzeichnet, dass
eine zweite Mahleinheit 4 dem Maschinenrahmen 1 in einer Bereitschaftsstellung zugeordnet ist;
die Zufuhrleitungen und die Abfuhrleitungen 9, 10, 11 sowie der Produktzufuhrleitung und der Produktabfuhrkanal von der ersten Mahleinheit abmontierbar und an die zweite Mahleinheit anschliessbar sind;
die erste Mahleinheit 3 von der Betriebsstellung wegbewegbar ist; und
die zweite Mahleinheit 4 von der Bereitschaftsstellung in die Betriebsstellung bewegbar ist.
einem Maschinenrahmen 1, an dem eine Antriebseinheit 2 und eine erste Mahleinheit 3 in einer Betriebsstellung montiert sind, wobei die Mahleinheit 3 über Antrieb-Übertragungsmittel 5, 6 mit der Antriebseinheit 2 verbunden und antreibbar ist;
Zufuhrleitungen und Abfuhrleitungen 9, 10, 11, die an die erste Mahleinheit 3 angeschlossen sind, zum Zuführen und Abführen von Energie und/oder Betriebsstoffen an bzw. von der ersten Mahleinheit 3; sowie
einer Produktzufuhrleitung und einem Produktabfuhrkanal, die an die erste Mahleinheit 3 angeschlossen sind, zum Zuführen und Abführen von Produkt in bzw. aus der ersten Mahleinheit 3,
dadurch gekennzeichnet, dass
eine zweite Mahleinheit 4 dem Maschinenrahmen 1 in einer Bereitschaftsstellung zugeordnet ist;
die Zufuhrleitungen und die Abfuhrleitungen 9, 10, 11 sowie der Produktzufuhrleitung und der Produktabfuhrkanal von der ersten Mahleinheit abmontierbar und an die zweite Mahleinheit anschliessbar sind;
die erste Mahleinheit 3 von der Betriebsstellung wegbewegbar ist; und
die zweite Mahleinheit 4 von der Bereitschaftsstellung in die Betriebsstellung bewegbar ist.
2. Mühle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Mahleinheit 3
und die zweite Mahleinheit 4 an dem Maschinenrahmen 1 derart montiert sind,
dass bei ihren Bewegungen von der Betriebsstellung weg bzw. von der
Bereitschaftsstellung in die Betriebsstellung der Schwerpunkt der ersten Mahleinheit 3
und der Schwerpunkt der zweiten Mahleinheit 4 auf konstanter Höhe bleibt.
3. Mühle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erste
Mahleinheit 3 und die zweite Mahleinheit 4 horizontal beweglich an dem
Maschinenrahmen 1 montiert sind.
4. Mühle nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Mahleinheit 3
und die zweite Mahleinheit 4 horizontal geradlinig beweglich sind.
5. Mühle nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Mahleinheit 3
und die zweite Mahleinheit 4 an horizontalen Schienen beweglich gelagert sind,
die mit dem Maschinenrahmen 1 fest verbunden sind.
6. Mühle nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Mahleinheit 3
und die zweite Mahleinheit 4 horizontal schwenkbar beweglich sind.
7. Mühle nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Mahleinheit 3
und die zweite Mahleinheit 4 jeweils um eine vertikale Schwenkachse 14 bzw. 12
schwenkbar gelagert sind.
8. Mühle nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige vertikale
Schwenkachse 12 bestimmt ist durch mindestens zwei vertikale zylinderförmige
Stifte 12b, 12b, die mit dem Maschinenrahmen 1 jeweils über einen seitlich von
dem Maschinenrahmen herausragenden Vorsprung fest verbunden sind, von dem
sie sich jeweils vertikal erstrecken und deren jeweilige Zylinderachse mit der
jeweiligen vertikalen Schwenkachse 12 identisch ist, sowie durch mindestens zwei
vertikale zylinderförmige Bohrungen 12a, 12a, die jeweils in einem seitlich von der
Mahleinheit herausragenden Vorsprung eingearbeitet sind und deren
Zylinderachse mit der jeweiligen vertikalen Schwenkachse 12 identisch ist.
9. Mühle nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die erste
Mahleinheit 3 und die zweite Mahleinheit 4 an ihrem oberen Ende jeweils
Elemente 15 aufweisen, an denen sie von oben aufhängbar 16 sind.
10. Mühle nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die erste
Mahleinheit 3 und die zweite Mahleinheit 4 durch Anheben aus der
Betriebsstellung bzw. aus der Bereitschaftsstellung entnehmbar sind.
11. Mühle nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die
erste Mahleinheit 3 in ihrer Betriebsstellung an einer linken und an einer rechten
zueinander parallelen vertikalen Betriebsstellungs-Drehachse an dem
Maschinenrahmen montiert ist und durch unabhängig voneinander lösbare Drehachsen-
Blockiermittel an jeder der beiden Betriebsstellungs-Drehachsen drehfest
verriegelt ist, so dass die erste Mahleinheit durch Lösen eines der beiden Drehachsen-
Blockiermittel wahlweise um die linke oder um die rechte der beiden vertikalen
Betriebsstellungs-Drehachsen von dem Maschinenrahmen nach links oder nach
rechts wegschwenkbar ist.
12. Mühle nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Mahleinheit 4
in ihrer Bereitschaftsstellung an einer vertikalen Bereitschaftsstellungs-Drehachse
montiert ist, die sich unmittelbar links von der linken vertikalen Betriebsstellungs-
Drehachse an dem Maschinenrahmen erstreckt.
13. Mühle nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Mahleinheit 4
in ihrer Bereitschaftsstellung an einer vertikalen Bereitschaftsstellungs-Drehachse
montiert ist, die mit der linken vertikalen Betriebsstellungs-Drehachse an dem
Maschinenrahmen identisch ist.
14. Mühle nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Mahleinheit 4
in ihrer Bereitschaftsstellung an einer vertikalen Bereitschaftsstellungs-Drehachse
montiert ist, die sich unmittelbar rechts von der rechten vertikalen
Betriebsstellungs-Drehachse an dem Maschinenrahmen erstreckt.
15. Mühle nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Mahleinheit 4
in ihrer Bereitschaftsstellung an einer vertikalen Bereitschaftsstellungs-Drehachse
montiert ist, die mit der rechten vertikalen Betriebsstellungs-Drehachse an dem
Maschinenrahmen identisch ist.
16. Mühle nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die
erste Mahleinheit 3 in ihrer Betriebsstellung an einer linken Betriebsstellungs-
Befestigungseinrichtung 13 fixierbar und an einer rechten vertikalen
Betriebsstellungs-Drehachse 14 nach rechts wegschwenkbar montiert ist.
17. Mühle nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Mahleinheit 4
in ihrer Bereitschaftsstellung an einer vertikalen Bereitschaftsstellungs-Drehachse
12 montiert ist, die sich unmittelbar links von der linken Betriebsstellungs-
Befestigungseinrichtung 13 an dem Maschinenrahmen 1 befindet.
18. Mühle nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die
erste Mahleinheit 3 in ihrer Betriebsstellung an einer rechten Betriebsstellungs-
Befestigungseinrichtung 4 fixierbar und an einer linken vertikalen
Betriebsstellungs-Drehachse nach links wegschwenkbar montiert ist.
19. Mühle nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Mahleinheit 4
in ihrer Bereitschaftsstellung an einer vertikalen Bereitschaftsstellungs-Drehachse
montiert ist, die sich unmittelbar rechts von der rechten Betriebsstellungs-
Befestigungseinrichtung an dem Maschinenrahmen 1 befindet.
20. Mühle nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die
erste Mahleinheit 3 und die zweite Mahleinheit 4 identisch sind.
21. Mühle nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die
erste Mahleinheit 3 und die zweite Mahleinheit 4 jeweils eine Kugelmühle ist.
22. Mühle nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Kugelmühle eine
Rührwerkskugelmühle mit vertikaler Rotorachse des Rührwerks ist.
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| DE2002108183 DE10208183A1 (de) | 2002-02-20 | 2002-02-20 | Mühle zur Vermahlung pastöser Lebensmittel- und Chemie-Rohprodukte |
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| DE10208183A1 true DE10208183A1 (de) | 2003-08-28 |
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| DE2002108183 Withdrawn DE10208183A1 (de) | 2002-02-20 | 2002-02-20 | Mühle zur Vermahlung pastöser Lebensmittel- und Chemie-Rohprodukte |
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|---|---|---|---|---|
| DE9209203U1 (de) * | 1992-07-09 | 1992-09-17 | A.B.T. GmbH, 8902 Neusäß | Rührwerkskugelmühle |
| DE3706002C2 (de) * | 1986-03-11 | 1996-04-11 | Max Weiss Gmbh & Co Lebkuchenf | Vorrichtung zum Zerkleinern, Mischen, Kneten und Schlagen von Gut |
| DE4015925C2 (de) * | 1989-10-03 | 2002-05-16 | Union Process Inc | Kontinuierliche Trockenmühle |
-
2002
- 2002-02-20 DE DE2002108183 patent/DE10208183A1/de not_active Withdrawn
Patent Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3706002C2 (de) * | 1986-03-11 | 1996-04-11 | Max Weiss Gmbh & Co Lebkuchenf | Vorrichtung zum Zerkleinern, Mischen, Kneten und Schlagen von Gut |
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| DE9209203U1 (de) * | 1992-07-09 | 1992-09-17 | A.B.T. GmbH, 8902 Neusäß | Rührwerkskugelmühle |
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