DE10208036A1 - Fälschungssichere Markierung für Gegenstände und Verfahren zur Identifizierung einer solchen Markierung - Google Patents
Fälschungssichere Markierung für Gegenstände und Verfahren zur Identifizierung einer solchen MarkierungInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine fälschungssichere Markierung für Gegenstände, wie Scheckkarten, Banknoten, Etiketten und dgl., mit einer aus Kunststoff hergestellten transparenten Folie (1) mit einer ersten und zweiten Oberfläche, wobei auf der zweiten Oberfläche eine Schichtabfolge aufgebracht ist, deren Farbe bei Betrachtung von der ersten Oberfläche her sich in Abhängigkeit des Beobachtungswinkels ändert, und wobei die Schichtabfolge gebildet ist aus einer an der zweiten Oberfläche vorgesehenen Absorberschicht, eine die Absorberschicht überlagernden Abstandsschicht (3) und einer die Abstandsschicht (3) überlagernden Spiegelschicht (2). Zur Verbesserung der maschinellen Identifikation der Authentizität der Markierung wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß die Absorberschicht aus metallischen Clustern (4) besteht.
Description
- Die Erfindung betrifft eine fälschungssichere Markierung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Sie betrifft ferner ein Verfahren zum maschinellen Identifizieren einer solchen Markierung.
- Eine ähnliche Markierung ist aus der WO 01/53113 A1 bekannt. Diese besteht im wesentlichen aus der Kombination einer holographisch strukturierten Folie mit einer Schichtabfolge, die in Abhängigkeit des Beobachtungswinkels in unterschiedlichen Farben erscheint. Die vorgeschlagene fälschungssichere Markierung soll insbesondere zur Kennzeichnung von Geldscheinen, Scheckkarten und dgl. verwendet werden. Bei einer solchen Verwendung wird gefordert, daß die Authentizität der Markierung sicher und zuverlässig maschinell nachweisbar ist. Die bekannte Markierung genügt diesem Erfordernis nicht.
- Aufgabe der Erfindung ist es, eine fälschungssichere Markierung und ein Verfahren zur Identifizierung einer solchen Markierung anzugeben, mit denen die Nachteile nach dem Stand der Technik beseitigt werden. Es soll insbesondere eine fälschungssichere Markierung angegeben werden, deren Authentizität sicher und zuverlässig maschinell nachweisbar ist. Weiteres Ziel der Erfindung ist die Angabe eines Verfahrens zur Identifizierung einer solchen fälschungssicheren Markierung.
- Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche 1 und 20 gelöst. Zweckmäßige Ausgestaltungen ergeben sich aus den Merkmalen der Ansprüche 2 bis 19 und 21 bis 26.
- Nach Maßgabe der Erfindung ist vorgesehen, dass die Absorberschicht aus metallischen Clustern besteht. Damit wird in vorteilhafter Weise erreicht, dass die Authentizität der Markierung maschinell nachweisbar ist, da diese Schicht aus metallischen Clustern ein hochgradig charakteristisches Absorptionsspektrum erzeugt. So sind z. B. durch die Cluster hervorgerufene spezifische Peaks und/oder Peakshifts und/oder Peakformen messbar. Ferner erzeugen die metallischen Cluster aufgrund ihrer extremen Extinktionskoeffizienten besonders hohe Intensitäten der Peaks im Absorptionsspektrum im Vergleich zu den herkömmlichen unstrukturierten Absorberschichten. Da der Extinktionskoeffizient der metallischen Clusterschicht winkelabhängig ist, verändert sich darüber hinaus das Absorptionsspektrum der fälschungssicheren Markierung bei Messung unter verschiedenen Winkeln in unerwarteter Weise. Die vorgenannten Kriterien der in diesem Patent beschriebenen fälschungssicheren Markierung ermöglichen erst einen sicheren und zuverlässigen maschinellen Nachweis der Authentizität.
- Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, daß die Cluster diskrete Inseln mit einer Größe von höchstens 100 nm, vorzugsweise 5 bis 35 nm in mindestens eine Raumrichtung, bilden. Die Dicke der, vorzugsweise dielektrischen, Abstandsschicht ist zweckmäßigerweise so gewählt, daß die Absorption von auf die Clusterschicht einfallendem sichtbaren Licht maximal ist.
- Nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal hat es sich als zweckmäßig erwiesen, daß die Schichtabfolge unter einem Beobachtungswinkel von 45° im Wellenlängenbereich zwischen 300 und 800 nm eine Absorption mit einem Maximalwert von mindestens 60%, vorzugsweise 80%, besonders vorzugsweise 90%, aufweist. Das ermöglicht eine sichere und zuverlässige maschinelle Identifikation der fälschungssicheren Markierung.
- Zweckmäßigerweise sind die Cluster aus einem der folgenden Metalle gebildet: Gold, Silber, Platin, Palladium, Zinn, Aluminium, Kupfer, Indium.
- Nach einer weiteren Ausgestaltung kann die Clusterschicht nicht nur fest, sondern auch lösbar mit der Abstandsschicht verbunden sein. Es ist auch möglich, daß die AbstaLndsschicht nicht nur fest, sondern auch lösbar mit der Spiegelschicht verbunden ist. Die vorgeschlagene Ausgestaltungen ermöglichen eine reversible Trennung der Schichtabfolge. Es ist im umgekehrten Fall aber auch möglich, die Schichtabfolge an den vorgeschlagenen Trennflächen reversibel zusammenzufügen. Dadurch ist es möglich, dass die fälschungssichere Markierung nur beim Auslesen sichtbar ist.
- Hinsichtlich der Abstandsschicht hat es sich als zweckmäßig erwiesen, daß sie eine Dicke von 40 bis 2000 nm hat. Die Abstandsschicht kann aus einem der folgenden Materialien hergestellt sein: Metalloxid, Metallnitrit, Metalloxinitrit, Metallcarbid, insbesondere aus Siliziumoxid, -carbid, -nitrit, Zinnoxid, -nitrit, Aluminiumoxid, -nitrit oder Polymer, insbesondere Polycarbonat (PC), Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polyurethan (PU), Polyimid (PI), Polystyrol (PS) oder Polymethacrylat (PMA), Polyvinylalkohol (PVA), Polyacrylaten (PA), Nitrocellulose (NC), Polyethylenterephtalat (PET).
- Nach einer weiteren Ausgestaltung weist die Folie eine Schichtdicke von 5 bis 100 µm auf. Sie kann aus Polyethylenterephthalat hergestellt sein. Nach einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung weist die erste oder die zweite Oberfläche der Folie eine Struktur zur Erzeugung eines holographischen Effekts auf. Die Strukturgröße zur Erzeugung eines holographischen Effekts kann im Bereich von 0,1 bis 1,0 µm sein. Mit der vorgeschlagenen Ausführung kann also eine holographisch strukturierte Folie mit einer fälschungssicheren Farbmarkierung versehen werden, deren Authentizität maschinell identifizierbar ist.
- Nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal kann die Spiegelschicht auf einer Trägerfolie aufgebracht sein, wobei auf die Trägerfolie, z. B. durch einen Laminiervorgang, wiederum eine Klebstoffschicht aufgebracht sein kann. Das ermöglicht ein Aufkleben einer solchermaßen ausgebildeten fälschungssicheren Markierung auf einen zu markierenden Gegenstand.
- Die Klebstoffschicht ist zweckmäßigerweise aus einem druckempfindlichen Klebstoff oder einem Schmelzkleber hergestellt. Vorteilhafterweise ist die Klebstoffschicht mit einer abziehbaren Schutzfolie überdeckt. Das ermöglicht ein leichtes Anbringen der fälschungssicheren Markierung auf einem zu markierenden Gegenstand.
- Nach einer weiteren Ausgestaltung ist es auch möglich, daß die auf der zweiten Oberfläche aufgebrachte Schichtabfolge in Form von Schichtblättchen vorliegt, die in einer transparenten Matrix aufgenommen sind. Die Schichtblättchen können beispielsweise in einer transparenten Kunststoffmatrix in regelloser Anordnung schwimmen. Sie können dispergiert in einem klaren Kunststofflack auf die Folie aufgebracht werden.
- Vorteilhafterweise wird die Schichtabfolge, z. B. beginnend mit der Clusterschicht, unmittelbar auf der Oberfläche der Folie mittels eines Beschichtungsvorgangs aufgebracht. Bei solchen Beschichtungsvorgängen erweist sich als vorteilhaft, daß die Folien aufgewickelt und kontinuierlich oder semikontinuierlich durch eine Beschichtungsanlage durchgeführt werden können. Während bei diskontinuierlicher Beschichtung, z. B. direkt auf Produkten, mit hohen Stückpreisen gerechnet werden muss, können Beschichtungsprozesse, wie z. B. Vakuumbeschichtungsprozesse, im kontinuierlichen Modus relativ preiswert zum Einsatz kommen. In besonderer Weise eignen sich dabei reflektierende Folien, weil bei deren Verwendung bereits zumindest ein Teil der zur Erzeugung des charakteristischen Farbeffektes nötigen Spiegelwirkung durch die zu markierende Oberfläche erreicht wird.
- Bei einem Abstand zwischen der Folie und der Clusterschicht von weniger als 2 µm wird eine die Markierung bildende Färbung sichtbar. Somit beträgt die Dicke der Abstandsschicht vorzugsweise zwischen 20 und 2000 nm. Sie wird bei den drei beschriebenen Verfahren zweckmäßigerweise strukturiert aufgebracht. Bei der Strukturierung kann es sich um eine Struktur in der Fläche nach Art eines Schriftzuges, eines Musters, z. B. eines Bar-Codes, oder einer Zeichnung, z. B. eines Logos, handeln. Es kann sich dabei aber auch um eine reliefartige Struktur handeln. In diesem Fall erscheint die Markierung in unterschiedlichen Farben. Eine Aufbringung dünner, vorzugsweise polymerer Schichten mit nicht-vakuumbasierten Methoden ermöglicht eine einfache Herstellung einer solchen reliefartig strukturierten Abstandsschicht.
- Nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal wird auf der Clusterschicht eine für elektromagnetische Wellen durchlässige inerte Schutzschicht aufgebracht. Die Schutzschicht dient dem Schutz vor mechanischer Beschädigung und Verschmutzung. Sie beeinflußt aber auch das charakteristische Farbspektrum in definierter Weise und erhöht dadurch die Komplexität des Schichtaufbaus und somit die Fälschungssicherheit der Markierung.
- Die Schutzschicht kann aus einem der folgenden, für elektromagnetische Wellen durchlässigen Material hergestellt werden: Polymer, Metalloxid, Metallnitrid, Metalloxonitrid, Metallcarbid, Metallfluorid, insbesondere aus Siliziumoxid, -carbid, -nitrid, Zinnoxid, -nitrid, Aluminiumoxid oder -nitrid. Diese Materialien sind chemisch im wesentlichen inert und feuchtigkeitsunempfindlich.
- Nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal ist vorgesehen, daß die Schichten der Schichtabfolge zumindest teilweise mittels Dünnschichttechnologie hergestellt werden. Dabei kommen insbesondere PVD-, CVD-Verfahren und dgl. in Betracht. Daneben ist es auch möglich, die Schichten der Schichtabfolge auf naßchemischem Weg aus Lösungen abzuscheiden. Es wird insoweit auf die WO 98/48275 verwiesen, deren Offenbarungsgehalt hiermit einbezogen wird.
- Nach einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, eine mit der Schichtabfolge beschichtete Folie zu Klebe- oder Laminieretiketten zu verarbeiten. Dazu wird die Folie auf einer ihrer beiden Seiten mit einer Klebeschicht oder einer doppelseitigen Klebefolie oder einer Laminierschicht versehen. Gemäß einer beispielhaften Anwendung wird dann das so hergestellte Schichtsystem mit der klebenden Schicht nach unten auf einem silikonierten Substrat aufgebracht. Es können danach aus dem Schichtsystem beliebige Formen gestanzt oder geschnitten werden, ohne die Stabilität des silikonierten Substrats zu beeinflussen. Die überschüssigen Teile können dann durch Entgittern entfernt werden, wodurch das Schichtsystem in selbstklebender oder laminierbarer Form über Spendekanten auf unterschiedliche Produkte in automatisierter Farm aufgebracht werden kann.
- Die fälschungssichere Markierung kann insbesondere für Folien zur Verarbeitung in Scheckkarten, Banknoten, Etiketten für z. B. werthaltige Produkte bzw. deren Verpackungen und dgl., verwendet werden. Dabei ist auf einer mit der Folie verbundenen Spiegelschicht eine Abstandsschicht mit einer vorgegebenen Dicke aufgebracht. Ferner wird eine metallische Clusterschicht auf der Abstandsschicht aufgebracht. - Eine solche Markierung ist dauerhaft sichtbar; sie ist sehr fälschungssicher.
- Die fälschungssichere Markierung kann auch auf einer mit der Folie verbundenen Clusterschicht, eine darauf angebrachte Abstandsschicht mit einer vorgegebenen Dicke und eine darüberliegende Spiegelschicht aufweisen. - Eine solche Markierung ist durch die Folie hindurch dauerhaft sichtbar; auch sie ist sehr fälschungssicher.
- Die fälschungssichere Markierung kann auch eine mit der Folie verbundene Spiegelschicht und eine Abstandsschicht mit einer vorgegebenen Dicke aufweisen. - Eine solche Markierung ist zunächst unsichtbar. Eine Clusterschicht kann derart auf einer weiteren Folie als Substrat aufgebracht sein, daß sie zum Nachweis bzw. zur Sichtbarmachung der Markierung in einem vorgegebenen Abstand zur ersten Schicht angeordnet werden kann.
- Die zu markierende Folie ist beispielsweise aus einem Kunststoff wie Polycarbonat, Polyurethan, Polyethylen, Polypropylen, Polyacrylat, Polyimid, Polyvinylchlorid, Polyepoxid, Polyethylenterephtalat oder aus einem Metall wie Aluminium, Gold, Silber, Kupfer, Eisen, oder Edelstahl hergestellt.
- Sofern die zu markierende Folie bereits aus einem elektromagnetische Wellen reflektierenden Material, z. B. einem Metall hergestellt oder mit einem solchen beschichtet ist, kann die Spiegelschicht durch die Folie selbst gebildet sein.
- Die zu markierende Folie kann vor der Beschichtung bedruckt werden, wobei die optischen Effekte des Markierungsschichtsystems in unerwarteter Weise durch die Interaktion mit der Druckfarbe beeinflusst werden können. Entsprechend der Erfindung erweist es sich dabei als eine vorteilhafte Ausgestaltung, wenn die elektromagnetische Wellen reflektierende Schicht, als auch die Clusterschicht weniger als 50% Reflexion über zumindest einen Teil des sichtbaren Spektrums zeigen.
- Allgemein kann die Verwendung von drucktechnischer Verfahren dazu dienen zusätzliche Information auf der Markierungsfläche zu speichern. Dadurch kann auch eine personalisierte Markierung erreicht werden. Eine solche Personalisierung der Markierung kann auch nachträglich durch Bedrucken der markierten Oberflächen mit weiterverbreiteten Druckverfahren wie Laser- und Tintenstrahldruckern erreicht werden.
- Die zu markierenden Folien können auch mit Hologrammen versehen sein. Die Markierung kann vorteilhafterweise so ausgebildet werden, daß alle Markierungsschichten zusammen das eingestrahlte Licht weniger als 90% absorbieren und somit die darunterliegenden Hologrammstrukturen noch gut erkennbar sind. Darüber hinaus können auch direkt auf oder in der Nähe der Prägefläche von Hologrammen die beschriebene Markierung vorgesehen sein, wodurch die Hologramme fälschungssicher und maschinenlesbar werden.
- Erfindungsgemäß ist ferner ein Verfahren zum maschinellen Identifizieren einer erfindungsgemäßen fälschungssicheren Markierung mit folgenden Schritten vorgesehen:
- a) Erfassung des Spektrums des von an der fälschungssicheren Markierung reflektierten Lichts unter einem vorgegebenen Beobachtungswinkel,
- b) Messung von Werten zur Bestimmung (i) der Lage und/oder (ii) der Form und/oder (iii) der Intensität eines oder mehrerer für die Markierung charakteristischen Absorptionspeaks innerhalb eines vorgegebenen Spektralbereichs und
- c) Vergleich der im Schritt lit. b gemessenen Werte (i) bis (iii) mit vorgegebenen korrespondierenden Werten und
- d) Identifizierung der Markierung anhand des Ergebnisses des Vergleichs.
- Die Messung der Werte zur Bestimmung der charakteristischen Absorptionspeaks erfolgt gemäß dem Schritt lit. b innerhalb eines vorgegebenen Spektralbereichs. Hier wird zweckmäßigerweise der Spektralbereich ausgewählt, in dem die für die Markierung charakteristischen Absorptionspeaks erwartet werden. Sofern in diesem vorgegebenen Spektralbereich kein. Absorptionspeak auftritt, kann auf die weiteren Schritte zur Identifizierung verzichtet werden. Die Schritte lit. c und d tragen zu einer hohen Identifikationssicherheit bei.
- Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, das Spektrum unter einem Beobachtungswinkel von 5 bis 50° bezogen auf die Oberflächennormale, vorzugsweise von 15° bis 40°, zu erfassen. In diesem Bereich werden besonders ausgeprägte Absorptionspeaks beobachtet. Ferner ist es zweckmäßig, die Symmetrie des Absorptionspeaks als Erkennungsmerkmal für das Vorliegen eines durch die Clusterschicht erzeugten Absorptionspeaks zu verwenden. Absorptionsspektrums, welche durch Clusterschichten erzeugt werden, sind z. T. deutlich asymmetrisch ausgebildet.
- Als weiteres Identifikationsmerkmal wird die absolute Intensität des Absorptionspeaks gemessen. Diese ist im Vergleich zu Absorptionspeaks von nach dem Stand der Technik hergestellten Schichtabfolgen besonders hoch.
- Das auf die Markierung eingestrahlte Licht kann mittels, Glühbirne, Laser, Leuchtstofflampe, Leuchtdiode oder Xenonlampe erzeugt werden. In diesem Fall eignet sich das reflektierte Licht besonders gut zur Messung der Absorptionsspektren. Zur Erhöhung der Sicherheit der Identifikation kann die Markierung durch Erfassung des reflektierten Spektrums unter verschiedenen Beobachtungswinkeln identifiziert werden.
- Zur weiteren Sicherung der Authentizität der Markierung kann die Markierung nur dann als solche identifiziert werden, wenn die gemessenen Werte (i) bis (iii) innerhalb eines vorgegebenen Wertebereichs um die korrespondierenden Werte liegen.
- Wegen der weiteren Ausgestaltungsmerkmale des Verfahrens wird auf die vorangegangenen Ausführungen zu der Fälschungssicheren Markierung verwiesen.
- Nachfolgend werden anhand der Zeichnungen Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläutert. Es zeigen:
- Fig. 1 eine schematische Querschnittsansicht einer ersten ständig sichtbaren Markierung,
- Fig. 2 eine schematische Querschnittsansicht einer nicht ständig sichtbaren ersten Markierung sowie einer zum Nachweis bzw. zur Sichtbarmachung geeigneten zweiten Folie,
- Fig. 3 eine schematische Querschnittsansicht einer ständig sichtbaren ersten laminier- oder klebbaren Markierung,
- Fig. 4 eine schematische Querschnittsansicht einer weiteren ständig sichtbaren zweiten laminier- oder klebbaren Markierung,
- Fig. 5 eine schematische Querschnittsansicht einer nicht ständig sichtbaren ersten laminier- oder klebbaren Markierung sowie einer zum Nachweis bzw. zur Sichtbarmachung geeigneten zweiten Folie,
- Fig. 6a Bandbeschichtung mit Clustermarkierung,
- Fig. 6b Klebeetiketten hergestellt aus Band wie in Fig. 6a,
- Fig. 7 Absorptionsspektren einer fälschungssicheren Markierung unter verschiedenen Beobachtungswinkeln,
- Fig. 8 eine quantitative Auswertung der Spektren gemäß Fig. 7 bei verschiedenen Wellenlängen,
- Fig. 9 gemessene Absorptionsspektren von fälschungssicherer Markierung mit metallischen Clusterschichten unterschiedlicher Dicke und
- Fig. 10 gerechnete Absorptionsspektren von Markierungen mit Metallschichten unterschiedlicher Dicken.
- Fig. 11a fünf auf einem Aluminiumsubstrat aufgebrachten fälschungssicheren Markierung, welche mit dem Auge nicht eindeutig identifizierbar sind.
- Fig. 11b gemessene Absorptionsspektren der fünf fälschungssicheren Markierungen aus Fig. 11a.
- Bei den in den Fig. 1 bis 5 gezeigten Markierungen ist eine elektromagnetische Wellen reflektierende Spiegelschicht mit dem Bezugszeichen 2 bezeichnet. Es kann sich dabei um eine dünne Schicht aus z. B. Aluminium handeln. Die Spiegelschicht 2 kann aber auch eine aus metallischen Clustern gebildete Schicht sein, welche auf einer Folie 1 aufgebracht ist. Bei der Folie 1 kann es sich um die zu markierende Folie handeln. Eine inerte Abstandsschicht ist mit 3 bezeichnet. Die Clusterschicht ist mit dem Bezugszeichen 4 bezeichnet.
- In den Fig. 2 und 5 ist die zweite Folie zur Sichtbarmachung der Markierung mit dem Bezugszeichen 5 versehen.
- In den Fig. 3 bis 5 ist die zur Weiterverarbeitung der fälschungssicher markierten Folie vorgesehene Klebe- oder Laminierschicht mit 6 benannt. Die das charakteristische Farbspektrum erzeugende Änderung des reflektierten Lichtes im Vergleich zum einfallenden Lichts ist in den Fig. 3 & 4 mittels des Graustufenverlaufs in einem Pfeil visualisiert.
- Bei den in den Fig. 1 und 3 gezeigten Markierungen ist auf der Abstandsschicht 3 die Clusterschicht 4 aufgebracht. Die Abstandsschicht 3 ist dabei auf der Spiegelschicht 2aufgebracht. Ferner ist in Fig. 1 und 3 die Spiegelschicht auf einer Folie 1 aufgebracht.
- In der Fig. 4 wird auf der Folie 1 zuerst die Clusterschicht 4, dann die Abstandsschicht 3, dann die Spiegelschicht 2 und zuletzt die Klebe- oder Laminierschicht 6 aufgebracht.
- Bei den in Fig. 2 und 5 gezeigten Markierungen ist lediglich die optisch transparent ausgebildete Abstandsschicht 3 auf der Spiegelschicht 2 und diese auf einer Folie 1 aufgebracht. Die Markierung ist zunächst nicht sichtbar. Die Markierungen sind erst dann sichtbar, wenn sie mit der zweiten Folie 5 in Kontakt gebracht werden, auf dessen Oberfläche die aus metallischen Clustern gebildete Clusterschicht 4 aufgebracht ist. Es entsteht dann wiederum eine Farbwirkung, die durch die transparente Folie 5 beobachtbar ist. Die Folie 5 ist zweckmäßigerweise aus einem transparentem Material, z. B. aus Kunststoff wie Polycarbonat, Polyurethan, Polyethylen, Polypropylen, Polyacrylat, Polyvinylchlorid, Polyepoxid, hergestellt, Polyterephtalat.
- Die Funktion der Markierung ist folgende:
Bei einer Einstrahlung von Licht aus einer Lichtquelle, wie einer Glühbirne, LASER, einer Leuchtstoffröhre oder einer Xenonlampe auf eine der in Fig. 1, 3 und 4 gezeigten Markierungen wird dieses Licht an der Spiegelschicht 2 reflektiert. Durch eine Wechselwirkung des reflektierten Lichts mit der aus metallischen Clustern gebildeten Clusterschicht. 4 wird ein Teil des eingestrahlten Lichts absorbiert. Das reflektierte Licht weist ein von mehreren Parametern, wie z. B. den optischen Konstanten des Schichtaufbaus oder der Form der Cluster, abhängiges charakteristisches Spektrum auf. Die Markierung erscheint farbig. Die Färbung dient als fälschungssicherer Nachweis für die Echtheit der Markierung. Dir so erhaltene Farbeindruck ist winkelabhängig und kann sowohl grob mit dem bloßem Auge als auch exakt mit einem im Reflexionsmodus arbeitenden Lesegerät, vorzugsweise ein Spektralphotometer, identifiziert werden. Ein solches Lesegerät kann beispielsweise die Färbung der Markierung aus zwei verschiedenen Winkeln erfassen. Das geschieht entweder mittels eines Detektors dadurch, daß zwei Lichtquellen verwendet werden, welche entsprechen angeschaltet werden und der Detektor entsprechend verkippt wird, oder dadurch daß zwei Lesegeräte die aus zwei verschiedenen Winkeln beleuchtete Probe aus den beiden entsprechenden Winkeln vermessen. - Hinsichtlich der für die Erzeugung der Wechselwirkungen einzuhaltenden Parameter wird auf die US 5,611,998 sowie die WO 99/47702 verwiesen, deren Offenbarungsgehalt hiermit einbezogen wird.
- Die Fig. 6a zeigt eine kontinuierlich beschichtete fälschungssicher markierten Folie, welche teilweise auf Rollen aufgewickelt ist.
- In Fig. 6b dargestellt ist, wie aus einer Folie wie in Fig. 6a hergestellte Klebeetiketten mit der fälschungssicheren Markierung gefertigt wurden.
- Die in Fig. 7 gezeigten Spektren einer fälschungssicheren Markierung gemäß Fig. 1 wurden mittels eines UV/VIS- Spektrometers Lambda 25 von Perkin Elmer unter Verwendung eines Reflektionseinsatzes gemessen. Aus Fig. 7 ist ersichtlich, daß der längerwellige Peak mit steigendem Beobachtungswinkel zu kürzeren Wellenlängen hin sich verschiebt. Ferner ist ein feststehender Peak zu beobachten, welcher charakteristisch für die verwendeten Silber-Cluster ist. Bei Beobachtungswinkeln kleiner 45° besitzen die Peaks dieser Markierung eine Intensität von etwas 1 OD, was 90% Absorption entspricht.
- In Fig. 8 ist eine quantitative Auswertung der Spektren gemäß Fig. 7 jeweils bei zwei verschiedenen Wellenlängen gezeigt. Bei den betrachteten Wellenlängen wird in Abhängigkeit des Beobachtungswinkels eine geänderte Absorption beobachtet. Das Absorptionsmuster ist charakteristisch für die Echtheit der Markierung.
- Die Fig. 9 und 10 verdeutlichen nochmals den Unterschied der erfindungsgemäßen Clusterschichten im Vergleich zu herkömmlichen Absorberschichten, welche aus einer Metallschicht gebildet sind. Die in Fig. 9 gezeigten Spektren sind gemessen worden an einer fälschungssicheren Markierung, die eine aus Polyethylenterephthalat hergestellte Folie mit einer Dicke von 75 µm aufweisen. Auf dieser Folie aufgebracht ist als Spiegelschicht eine Goldschicht mit einer Dicke von 100 nm. Die Spiegelschicht ist überdeckt mit einer aus MgF2 hergestellten Abstandsschicht mit einer Dicke von 270 nm. Die Abstandsschicht ist wiederum überdeckt von einer aus metallischen Goldclustern hergestellten Schicht mit Dicken im Bereich von 0 bis 12 nm. Die vorgenannten Schichten sind mittels Vakuumbeschichtung auf die Folie aufgetragen worden. Die Messungen sind jeweils unter einem Beobachtungswinkel von 18° erfolgt.
- Fig. 10 zeigt im Vergleich dazu Absorptionsspektren, welche unter Verwendung der vorgenannten Parameter für eine aus Gold hergestellte Absorberschicht berechnet worden sind.
- Ein Vergleich der Fig. 9 und 10 zeigt, daß in diesem Fall insbesondere Clusterschichten mit einer Dicke im Bereich von 2,5 bis 5 nm einen charakteristischen zu höheren Wellenlängen hin verschobenen Absorptionspeak aufweisen. Der Absorptionspeak ist stark verbreitert und im Falle der 5 nm dicken Clusterschicht asymmetrisch ausgebildet. Bei 8 nm Clusterdicke ist der Absorptionspeak bei gleicher Wellenlänge wie im berechneten Spektrum, aber immer noch deutlich höher. Bei höheren Dicken der Clusterschichten sind die Absorptionspeaks ähnlich zu den Absorptionspeaks der berechneten Spektren. Das deutet darauf hin, daß sich für den hier dargestellten Fall ab einer Dicke von etwa 12 nm die Belegungsdichte der Cluster so hoch ist, daß die gebildeten Clusterschichten sich zumindest optisch wie durchgehende Metallschichten verhalten.
- Die erfindungsgemäß vorgeschlagene fälschungssichere Markierung kann mit hoher Zuverlässigkeit maschinell identifiziert werden. Dazu wird die Markierung, z. B. mittels einer Glühbrine, bestrahlt. Es wird unter einem Beobachtungswinkel von z. B. 18° das Absorptionsspektrum des von der Markierung reflektierten Lichts gemessen. Dazu wird vorteilhafterweise ein Spektralbereich zwischen 500 und 700 nm beobachtet. Es wird die absolute Intensität eines dort ggf. auftretenden Absorptionspeaks bestimmt. Ferner wird die spektrale Lage des Maximums ermittelt. Außerdem kann die Symmetrie des Absorptionspeaks anhand vorgegebener Trägerpunkte bestimmt werden. Die ermittelten Werte werden zur Identifikation der Markierung mit vorgegebenen Wertebereichen verglichen, welche anhand von Standards ermittelt worden sind.
- Zur Erhöhung der Identifikationssicherheit kann die vorgenannte Messung unter verschiedenen Beobachtungswinkeln durchgeführt werden.
- Fig. 11a zeigt eine Fünf-Streifen-Probe (Gold-Cluster auf Aluminiumoxid Abstandsschicht auf Aluminiumspiegel) zur Demonstration der Auflösung einer maschinellen Auswertung. Unter ca. 45° erscheinen alle fünf Streifen bläulich. Der Unterschied zwischen den Streifen ist selbst im Grausstufenmodus für das Auge kaum bis nicht ersichtlich.
- Fig. 11b zeigt die gemessenen Spektren der fünf Streifen aus der Fig. 11a, welche mit einem handheld 2-kanal-Spektrometer gemessen wurden. Die Streifen 1, 2, 4, und 5 werden bei einer Software gestützten Auswertung der Daten des 2-Kanalspektrometers als Fälschung erkannt, wenn die Daten von Streifen 3 als Original eingespeichert sind. Bezugszeichenliste 1 Folie
2 Spiegelschicht.
3 Abstandsschicht
4 Clusterschicht
5 zweite Folie
6 Klebeschicht
Claims (26)
1. Fälschungssichere Markierung für Gegenstände, wie
Scheckkarten, Banknoten, Etiketten und dgl., mit
einer aus Kunststoff hergestellten transparenten Folie (1) mit einer ersten und einer zweiten Oberfläche,
wobei auf der zweiten Oberfläche eine Schichtabfolge vorgesehen ist, deren Farbe sich in Abhängigkeit des Beobachtungswinkels ändert, und
wobei die Schichtabfolge gebildet ist aus einer Absorberschicht (4), eine die Absorberschicht (4) überlagernden Abstandsschicht (3) und einer die Abstandsschicht (3) überlagernden Spiegelschicht (2),
dadurch gekennzeichnet, daß die Absorberschicht aus metallischen Clustern. (4) besteht.
einer aus Kunststoff hergestellten transparenten Folie (1) mit einer ersten und einer zweiten Oberfläche,
wobei auf der zweiten Oberfläche eine Schichtabfolge vorgesehen ist, deren Farbe sich in Abhängigkeit des Beobachtungswinkels ändert, und
wobei die Schichtabfolge gebildet ist aus einer Absorberschicht (4), eine die Absorberschicht (4) überlagernden Abstandsschicht (3) und einer die Abstandsschicht (3) überlagernden Spiegelschicht (2),
dadurch gekennzeichnet, daß die Absorberschicht aus metallischen Clustern. (4) besteht.
2. Fälschungssichere Markierung nach Anspruch 1, wobei die
Cluster (4) diskrete Inseln mit einer Größe von höchstens
100 nm, vorzugsweise 5 bis 35 nm, in mindestens einer
Raumrichtung, bilden.
3. Fälschungssichere Markierung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, wobei die Dicke der, vorzugsweise dielektrischen,
Abstandsschicht (3) so gewählt ist, daß die Absorption von
auf die Clusterschicht (4) einfallendem Licht maximal ist.
4. Fälschungssichere Markierung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, wobei die Schichtabfolge unter einem
Beobachtungswinkel von 45° im Wellenlängenbereich zwischen 300 und 800 nm
eine Absorption mit einem Maximalwert von mindestens 60%,
vorzugsweise 80%, besonders vorzugsweise 90%, aufweist.
5. Fälschungssichere Markierung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, wobei die Cluster (4) aus einem der folgenden
Metalle gebildet sind: Gold, Silber, Platin, Palladium, Zinn,
Aluminium, Kupfer, Indium.
6. Fälschungssichere Markierung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, wobei die Clusterschicht (4) fest oder lösbar mit
der Abstandsschicht (3) verbunden ist.
7. Fälschungssichere Markierung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, wobei die Abstandsschicht (3) fest oder lösbar mit
der Spiegelschicht (1) verbunden ist.
8. Fälschungssichere Markierung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, wobei die Abstandsschicht (3) eine Dicke von 40
bis 2000 nm hat.
9. Fälschungssichere Markierung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, wobei die Abstandsschicht (3) aus einem der
folgenden Materialien hergestellt ist: Metalloxid, Meballnitrit,
Metalloxinitrid, Metallcarbid, insbesondere aus Siliziumoxid,
-carbid, -nitrit, Zinnoxid, -nitrit, Aluminiumoxid, -nitrit
oder Polymer, insbesondere Polycarbonat (PC), Polyethylen
(PE), Polypropylen (PP), Polyurethan (PU), Polyimid (PI),
Polystyrol (PS) oder Polymethacrylat (PMA),
Polyvinytalkohol (PVA), Polyacrylaten (PA), Nitrocellulose (NC),
Polyethylenterephtalat (PET).
10. Fälschungssichere Markierung nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, wobei die Folie (1) eine Schichtdicke von 5
bis 100 µm aufweist.
11. Fälschungssichere Markierung nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, wobei die Folie aus Polyethylenterephthalat
hergestellt ist.
12. Fälschungssichere Markierung nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, wobei die erste oder die zweite Oberfläche der
Folie (1) eine Struktur zur Erzeugung eines holographischen
Effekts aufweist.
13. Fälschungssichere Markierung nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, wobei die Struktur zur Erzeugung eines
holographischen Effekts im Bereich von 0,1 µm bis 1,0 µm, ist.
14. Fälschungssichere Markierung nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, wobei auf der Spiegelschicht (2) eine
Klebstoffschicht aufgebracht ist.
15. Fälschungssichere Markierung nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, wobei die Spiegelschicht (2) auf einer
Trägerfolie (6) aufgebracht ist.
16. Fälschungssichere Markierung nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, wobei auf der Trägerfolie (6) eine
Klebstoffschicht aufgebracht ist.
17. Fälschungssichere Markierung nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, wobei die Klebstoffschicht aus einem
druckempfindlichen Klebstoff oder aus einem Schmelzkleber hergestellt
ist.
18. Fälschungssichere Markierung nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, wobei die Klebstoffschicht mit einer
abziehbaren Schutzfolie überdeckt ist.
19. Fälschungssichere Markierung nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, wobei die auf der zweiten Oberfläche
aufgebrachte Schichtabfolge in Form von Schichtblättchen vorliegt,
die in einer transparenten Matrix aufgenommen sind.
20. Verfahren zum maschinellen Identifizieren einer
fälschungssicheren Markierung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche mit folgenden Schritten:
a) Erfassung des Spektrums des von der fälschungssicheren
Markierung reflektierten Lichts unter einem vorgegebenen
Beobachtungswinkel,
b) Messung von Werten zur Bestimmung (i) der Lage und/oder
(ii) der Form und/oder (iii) der Intensität eines oder
mehrerer für die Markierung charakteristischen Absorptionspeaks
innerhalb eines vorgegebenen Spektralbereichs und
c) Vergleich der im Schritt lit. b gemessenen Werte (i) bis
(iii) mit vorgegebenen korrespondierenden Werten und
d) Identifizierung der Markierung anhand des Ergebnisses
des Vergleichs.
21. Verfahren nach Anspruch 20, wobei das Spektrum unter
einem Beobachtungswinkel von 5° bis 50°, vorzugsweise von 15°
bis 40°, erfaßt wird.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 20 oder 21, wobei die
Symmetrie des Absorptionspeaks als Erkennungsmerkmal für das
Vorliegen eines durch die Clusterschicht (4) erzeugten
Absorptionsspektrums verwendet wird.
23. Verfahren nach einem der Ansprüche 20 bis 22, wobei die
absolute Intensität der Absorptionspeaks gemessen wird.
24. Verfahren ach einem der Ansprüche 20 bis 23, wobei die
Markierung nur dann als solche identifiziert wird, wenn die
gemessenen Werte (i) bis (iii) innerhalb eines vorgegebenen
Wertebereichs um die korrespondierenden Werte liegen.
25. Verfahren nach einem der Ansprüche 20 bis 24, wobei das
auf die Markierung eingestrahlte Licht mittels Glühbrine,
LASER, Leuchtstofflampe, Leuchtdiode oder Xenonlampe erzeugt
wird.
26. Verfahren nach einem der Ansprüche 20 bis 25, wobei die
Markierung durch Erfassung des reflektierten Spektrums unter
verschiedenen Beobachtungswinkeln identifiziert wird.
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| DE10208036A DE10208036A1 (de) | 2001-08-16 | 2002-02-26 | Fälschungssichere Markierung für Gegenstände und Verfahren zur Identifizierung einer solchen Markierung |
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