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DE10208602A1 - Dachkonstruktion in flacher und/oder flach geneigter Ausgestaltung sowie Dämmstoffelement hierfür - Google Patents

Dachkonstruktion in flacher und/oder flach geneigter Ausgestaltung sowie Dämmstoffelement hierfür

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Publication number
DE10208602A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
layer
insulation
tensile
glass
insulating element
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10208602A
Other languages
English (en)
Inventor
Gerd-Ruediger Klose
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Deutsche Rockwool Mineralwoll GmbH and Co OHG
Original Assignee
Deutsche Rockwool Mineralwoll GmbH and Co OHG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Deutsche Rockwool Mineralwoll GmbH and Co OHG filed Critical Deutsche Rockwool Mineralwoll GmbH and Co OHG
Priority to DE10208602A priority Critical patent/DE10208602A1/de
Priority to AT02743074T priority patent/ATE365843T1/de
Priority to EP02743074.3A priority patent/EP1395719B2/de
Priority to PL366718A priority patent/PL204114B1/pl
Priority to PCT/EP2002/005644 priority patent/WO2002099220A1/de
Priority to DE50210386T priority patent/DE50210386D1/de
Publication of DE10208602A1 publication Critical patent/DE10208602A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Dachkonstruktion in flacher und/oder flach geneigter Ausgestaltung, bestehend aus einer Unterkonstruktion, auf der eine Wärme- und/oder Schalldämmung, insbesondere aus Dämmplatten aus Mineralfaserdämmstoffen, teilflächig auf Obergurten von die Unterkonstruktion bildenden Tragschalen aufliegt und einer Oberkonstruktion, wobei Unter- und/oder Oberkonstruktion als Tragschalen aus einzelnen profilierten Blechen bestehen. Um eine Dachkonstruktion zu schaffen, mit der die voranstehenden Nachteile vermieden werden und mit der eine zumindest während der Erstellung besser und sicherer begehbare Dämmung bei geringem Gesamtgewicht und hoher Dämmleistung geschaffen wird, ist vorgesehen, dass die Dämmung (2) zumindest aus zwei Schichten besteht, von denen zumindest eine Schicht (14), nämlich zumindest die auf der Unterkonstruktion (1) aufliegende Schicht (14) zugfest ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Dachkonstruktion in flacher und/oder flach geneigter Ausgestaltung, bestehend aus einer Unterkonstruktion, auf der eine Wärme- und/oder Schalldämmung, insbesondere aus Dämmplatten aus Mineralfaserdämmstoffen, vorzugsweise aus Glas- und/oder Steinfasern, teilflächig auf Obergurten von die Unterkonstruktion bildenden Tragschalen aufliegt und einer Oberkonstruktion, wobei Unter- und/oder Oberkonstruktion als Tragschafen aus einzelnen profilierten Blechen bestehen. Die Erfindung betrifft ferner ein Dämmstoffelement für eine Dachkonstruktion in flacher und/oder flach geneigter Ausgestaltung, in Form einer Dämmplatte aus Mineralfaserdämmstoffen, vorzugsweise aus Glas- und/oder Steinfasern, die auf Obergurten einer Unterkonstruktion teilflächig aufliegt.
  • Flach oder flach geneigte Dachkonstruktionen von hallenartigen Gebäuden bestehen sehr häufig aus einer Tragschale aus profilierten Stahlblechen, aus denen die Unterkonstruktion, oftmals aber auch die Dacheindeckung gebildet ist. Um möglichst große Spannweiten bei geringen Blechdicken zu erreichen, werden die als Profile ausgebildeten Stahlbleche mit relativ großer Höhe und mittlerer Breite verwendet. Dabei werden gewisse, aus den Eigenlasten und bei dem Begehen oder Befahren, also aus dynamischen Belastungen resultierende Durchbiegungen in Kauf genommen. Die lichten Abstände zwischen den durch die Profilierung gebildeten Obergurten variieren zwischen ca. 130 mm und ca. 175 mm. Die Breiten der Obergurte sind demgegenüber mit ca. 108 mm bis ca. 145 mm deutlich geringer.
  • Um die Kosten für die Unterkonstruktion niedrig zu halten, werden die Profile mit großen Spannweiten verlegt. Da die Verbindung der einzelnen Profile untereinander ebenfalls nur punktweise erfolgt, ergibt sich eine schwingungsfähige Membran, die bereits durch geringe Kräfte angeregt werden kann.
  • Für die Wärmedämmung und als Brandschutzauflage auf dieser relativ labilen Unterkonstruktion haben sich insbesondere elastisch-federnde Dämmstoffe aus Mineralfasern, insbesondere aus Steinwolle bewährt. Diese Dämmstoffe können einerseits Bewegungen der Unterkonstruktion folgen, andererseits auch dann noch dämpfend wirken, wenn sie nur lose auf der Unterkonstruktion aufliegen. Weitere Vorteile dieser Dämmstoffe sind die Nichtbrennbarkeit in Sinne der DIN 4102, das hohe Schallabsorptionsvermögen sowie die Wirtschaftlichkeit ihrer Herstellung und Verarbeitung. Um das Tragverhalten der Dämmstoffe zu verbessern und gleichzeitig auch die Verlegegeschwindigkeit zu steigern, werden die Dämmstoffe vorzugsweise als großformatige Dämmplatten, beispielsweise mit den Abmessungen ca. 2 m × 1,2 m baustellenseitig angeliefert und verlegt. Es sind aber auch noch Einsatzbereiche für übliche, demgegenüber kleinformatige Dämmplatte bekannt. Da die Abmessungen der Dämmstoffe, insbesondere der Dämmplatten regelmäßig nicht auf die Maße der Tragschalen, nämlich den Abstand der Obergurte abgestimmt sind, verringert sich dadurch auch die spezifische Zahl der frei auskragenden und somit besonders leicht zu beschädigenden Dämmplatten bzw. Abschnitte von Dämmstoffen, die bahnenförmig ausgebildet und verlegt werden.
  • Eine übliche Dachkonstruktion in flacher und/oder flach geneigter Ausgestaltung besteht somit aus einer profilierten Blech-Tragschale, einer lose verlegten Polyethylenfolie als dampfbremsende Luftsperre, der zwischen ca. 50-160 mm dicken Wärmedämmschicht und einer Abdeckung aus Kunststoff-Folien, Synthesekautschuk- oder Bitumenbahnen, die durch in die Tragschale eingedrehte Schrauben punktweise fixiert werden. Um die Zugkraft der Schrauben materialgerecht zu verteilen, werden Blechteller verwendet, welche die Abdichtungen gegen den Dämmstoff pressen.
  • Derart aufgebaute Dachkonstruktionen stellen im Sinne der Fachregeln des Dachdeckerhandwerks "nicht genutzte Dächer" dar, wohingegen Terrassen oder Parkflächen als genutzte Dachkonstruktionen anzusehen sind. Unter Nutzung ist demzufolge ein unbegrenztes Begehen und Befahren sowie das Abstellen von Behältern, Gütern usw. oder das Aufstellen von Arbeitsgerüsten, Leitern, zu verstehen.
  • Selbst bei nicht genutzten Dachkonstruktionen im Sinne der voranstehenden Definition kommt es aber bereits bei der Erstellung der Dachkonstruktion zu einer punktuellen und/oder großflächige Belastung der Dachkonstruktion durch während der Erstellung auf dem Dach arbeitenden Personen und/oder dort aufgestellten Maschinen und Gerätschaften. Durch ein schlechtes Management bei der Abfolge der im Dachbereich oder auf den Dachflächen tätigen Gewerke und ein fahrlässiger Umgang mit dem eigenen Werk, werden die fertiggestellten Dachflächen als ebene, leicht zu begehende und zu befahrende Flächen, Verkehrs- und Lagerflächen genutzt, wobei die Dämmstoffe an bevorzugten Stellen wiederholt sehr hohen mechanischen Belastungen unterworfen werden, die zu einer Beschädigung der Struktur und demzufolge zu einem mangelhaften Werk führen.
  • Um eine höhere Druckbelastbarkeit und eine höhere Widerstandsfähigkeit gegen ein Begehen und Befahren mit Transportkarren oder -wagen während der Bauphase des Gebäudes bzw. der Dachkonstruktion mitsamt irgendwelchen Aufbauten zu erreichen, wurde die Struktur der Dämmstoffe in den letzten Jahren deutlich in der Weise verändert, dass die einzelnen Fasern in einer relativ steilen Lagerung zu den großen Oberflächen der Dämmstoffe, insbesondere der Dämmplatten oder Dämmstoffbahnen angeordnet werden. Verfahrenstechnisch geschieht dies bei der Herstellung der Dämmstoffe durch eine Längs- und eine Höhenkompression der mit Bindemitteln imprägnierten Fasermasse und eine anschließende Fixierung der in sich stark verformten Fasermasse durch die Aushärtung der zumeist verwendeten duroplastisch aushärtenden Harze bzw. Harzgemische. Die Längs- /Höhenkompression erfolgt in der Regel in Produktionsrichtung, so dass die Fasern in Produktionsrichtung steil aufgestellt und stark verformt und quer zur Produktionsrichtung flach gelagert sind.
  • Die Biegezugfestigkeit einer aus einer solche Dämmstoffbahn hergestellten Dämmplatte ist deshalb in Abhängigkeit von der Rohdichte bei der Prüfung quer zur Produktionsrichtung ca. 3- bis 6mal höher als in Produktionsrichtung. Zur Vermeidung eines allzu frühen Zusammenbruchs der Struktur müssen die Dämmplatten immer so ausgelegt werden, dass die Dämmplattenachse mit der höheren Biegezugfestigkeit quer zu den Obergurten angeordnet ist. Dadurch werden aber die prinzipielle Probleme nicht beseitigt, sondern nur abgemindert.
  • Gegenüber der Biegezugfestigkeit steigt die Druckspannung sehr deutlich an, so dass regelmäßig die mittlere Rohdichte der Dämmstoffe, insbesondere der Dämmplatten reduziert werden kann. Diese Rohdichte liegt bei Dämmplatten mit dieser Struktur im Bereich von ca. 130 bis 180 kg/m3. Die handelsübliche Dämmplatten werden mit mittleren Druckspannungen von ca. 55 bis 70 kPa angeboten, wobei eine zehnprozentige Stauchung der Dämmplatte zulässig ist. Diese Angaben gelten nur für nicht genutzte Proben. Die Werte stellen einen einmalig erreichbaren Maximalwert dar, weil es bereits unterhalb dieser Grenze zu strukturellen Veränderungen kommt. Deshalb treten auch bei einer schonenden Behandlung der Dämmschicht während der Bauphase regelmäßig Festigkeitsverluste in der Größenordnung von ca. 20 bis 35 kPa auf. Die resultierende Druckfestigkeit gibt dann das relativ stabile Ausgangsniveau für die eigentliche Nutzungsphase des Gebäudes bzw. die Lebensdauer der Flachdach-Konstruktion wieder.
  • Nachteilig ist die bei derart strukturierten Dämmplatten um ca. 2 bis 3 mW/mK erhöhte Wärmeleitfähigkeit, so dass diese Dämmplatten häufig in die Wärmeleitfähigkeitsgruppe 045 nach DIN 4108 fallen.
  • Die Oberfläche derartiger Dämmplatten ist sehr empfindlich gegenüber scherenden Belastungen durch Begehen oder Befahren. Dieser Nachteil wird durch die in der DE 37 01 592 C1 und der EP 0 277 500 B1 beschriebenen Dämmplatten vermieden. Diese Dämmplatten besitzen eine integrierte, hoch verdichtete Zone, in welcher die Einzelfasern auf Rohdichten von ca. 160 bis 220 kg/m3 zusammengepresst und dabei in eine horizontale Lage gebracht werden.
  • Die Dachdämmplatten werden ebenso wie auch die Gefälledach-Elemente durch lose aufgelegte Dämmplatten mit Dicken von ca. 20-50 mm geschützt.
  • Die Widerstandsfähigkeit der Oberfläche derartig ausgebildeter Dämmplatten wird durch das Aufkleben von Geweben aus Glas-, Kunststoff- oder Naturfasern oder von Glasvliesen mit Hilfe relativ dicker Schichten zähplastischer Kleber, wie Bitumen oder dergleichen erreicht. Derartige Deckschichten führen jedoch zur Einstufung der Dämmplatte als brennbarer Baustoff, was erhebliche wirtschaftliche Nachteile nach sich zieht, soweit der Einsatzbereich der Dämmplatten dadurch nachhaltig beeinflusst wird.
  • Den besten Schutz der Dämmung bieten beispielsweise biegesteife Betonplatten von ca. 20 bis 50 mm Dicke oder großformatige Lichtgitter-Roste, verlegt auf Gummischrotmatten, welche auf der Dachabdichtung ausgelegt werden. Diese Vorgehensweisen führen aber zu hohen Dachgewichten und damit aufwendigen Wandkonstruktionen, wodurch die Kosten insbesondere im Industriebaubereich erhöht werden.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Dachkonstruktion und ein Dämmstoffelement zu schaffen, mit der bzw. dem die voranstehenden Nachteile vermieden werden und mit der bzw. dem eine zumindest während der Erstellung besser und sicherer begehbare Dämmung bei geringem Gesamtgewicht und hoher Dämmleistung geschaffen wird.
  • Die Lösung dieser Aufgabenstellung sieht bei einer gattungsgemäßen Dachkonstruktion vor, dass die Dämmung zumindest aus zwei Schichten besteht, von denen zumindest eine Schicht, nämlich zumindest die auf der Unterkonstruktion aufliegende Schicht zugfest ausgebildet ist.
  • Zur Lösung der Aufgabenstellung ist bei einem erfindungsgemäßen Dämmstoffelement vorgesehen, dass die Dämmplatte zumindest aus zwei Schichten besteht, von denen zumindest eine Schicht, nämlich zumindest die auf der Unterkonstruktion oder einer anderen Auflage aufliegende Schicht zugfest ausgebildet ist.
  • Die erfindungsgemäße Dachkonstruktion sieht somit den Einbau eines Dämmmaterials vor, welches durch die der Unterkonstruktion zugewandten zugfeste Schicht nicht dazu neigt, bei Belastung durch Begehen und/oder Lagerung von Gegenständen, wobei insbesondere punktuelle Belastungen im Vordergrund stehen, zwischen den Obergurten durchzubiegen. Bei derartigen Belastungen werden mit der erfindungsgemäßen Dachkonstruktion sowohl Biegerisse, wie auch Scherbeanspruchungen vermieden.
  • Zu berücksichtigen sind hierbei die auftretenden statischen und dynamischen Belastungen der Dachkonstruktion, bei der die Dämmung, insbesondere die einzelnen Dämmplatten nur teilflächig auf den Obergurten der Tragschalen aufliegen. Dämmplatten mit geringer Materialdicke werden vor allem auf Biegung und Zug belastet. Bei größeren Materialdicken steht vor allem die Scherbeanspruchung im Vordergrund, d. h. das belastete Volumenelement oberhalb des Bereichs zwischen zwei benachbarten Obergurten der Tragschale wird bei Belastung durchgedrückt. Bei üblichen Dämmplatten mit einer zu den Oberflächen steilen Ausrichtung der Mineralfasern vermindern die in üblicher Weise in Kombination auftretenden Beanspruchungsarten auch die Richtungsabhängigkeit der Biegezugfestigkeit. Um aber die grundsätzlich geringe Biegezugfestigkeit in Produktionsrichtung des Dämmmaterials weniger wirksam werden zu lassen, muss die Materialdicke des Dämmmaterials deutlich erhöht werden. Einer derartigen Vorgehensweise stehen wirtschaftliche Gründe entgegen. Weiterhin bestimmt häufig der Wunsch, die Dämmung aus mehr-, zumindest zweilagig mit versetzten Fugen verlegten Dämmplatten auszubilden, die Materialdicke der einzelnen Dämmplatten bzw. Schichten der Dämmung, soweit beispielsweise bahnenförmiges Dämmmaterial verlegt wird. Da aber bei dem Übereinanderlegen der einzelnen, in den Oberflächen zudem noch profilierten Dämmplatten ein kraftschlüssiger Verbund zwischen den Schichten der Dämmung nicht entsteht, reagiert die einzelne Dämmplatte individuell mit Verformungen auf die jeweils auftretenden Belastungen.
  • Diese Nachteile werden bei der erfindungsgemäßen Dachkonstruktion und dem erfindungsgemäßen Dämmstoffelement dadurch vermieden, dass das Tragverhalten der Dämmung, insbesondere der Dämmstoffelemente, vorzugsweise der Dämmplatten deutlich verbessert wird, indem zumindest eine zugfeste Schicht im Bereich der der Unterkonstruktion zugewandten großen Oberfläche der Dämmung, insbesondere des Dämmstoffelementes, vorzugsweise der Dämmplatten vorgesehen ist. Bei einer mehrlagigen Dämmung kann die Ausgestaltung der Dämmung mit einer zugfesten Schicht auf die auf der Unterkonstruktion aufliegenden Lage der Dämmung beschränkt sein. Als vorteilhaft hat sich hierbei aber erwiesen auch weitere Lagen mit einer Dämmstoffelementen auszubilden, die eine zugfeste Schicht in erfindungsgemäßer Weise aufweisen.
  • Die zugfeste Schicht kann einstückig mit der oder den weiteren Schichten des Dämmstoffelementes ausgebildet sein. Alternativ oder ergänzend kann eine zugfeste Schicht aber auch als separat handhabbares Element ausgebildet sein, welches in einem weiteren Verfahrensschritt auf die weiteren Schichten des Dämmstoffelementes aufgeklebt wird.
  • Die zugfeste Schicht besteht vorzugsweise aus zumindest einem reißfesten Gewebe, insbesondere einem Gittergewebe aus Glas-, Kunststoff- und/oder Textilfasern. In gleicher Weise als Alternative oder als zusätzliche Verstärkung sind Glasvliese geeignet, vorzugsweise Glasvliese mit einer Fadenverstärkung.
  • In einer verbesserten und bevorzugten Ausführungsform sind die einzelnen Mineralfasern in einem oberflächennahen Bereich von einigen Millimetern bis zu 5 cm der die Dämmung bildenden Dämmstoffelemente mit einem zusätzlichen Bindemittel gebunden. Hierbei handelt es sich also um eine Erhöhung des Bindemittelgehaltes im oberflächennahen Bereich, wobei das zusätzliche Bindemittel in diesem Bereich mit dem Bindemittel der Dämmung, nämlich des Dämmstoffelementes übereinstimmen oder hiervon abweichen kann. Das Bindemittel kann sowohl hinsichtlich der Mineralfasern des Dämmstoffelementes als auch in bezug auf die zusätzlich aufzubringende zugfeste Schicht eine klebende Wirkung haben.
  • Nach weiteren Merkmalen der Erfindung ist vorgesehen, dass das Gittergewebe vor dem Aushärten des Bindemittels in eine mit vorzugsweise zusätzlichem Bindemittel imprägnierte endlose Mineralfaserbahn eingedrückt ist, aus der dann die Dämmstoffelemente, insbesondere Dämmplatten gebildet werden.
  • Ist es ferner vorgesehen, dass die Mineralfaserbahn in Längs- und/oder Höhenrichtung einer Kompression unterworfen wird, um eine höhere Steifigkeit der daraus hergestellten Dämmstoffelemente zu erzielen. Wird diese Kompression nach dem Aufbringen der zugfesten Schicht, insbesondere des Gittergewebes durchgeführt, wird ein nahezu vollständiges Einbetten dieses Gittergewebes erzielt. Zu diesem Zweck kann auch ein Teil der Mineralfaserbahn abgetrennt und das Gittergewebe vor einem erneuten Zusammenführen der parallel zu den großen Oberflächen gebildeten Teilbahnen zwischen diese Teilbahnen eingelegt werden. Nach dem Zusammenfügen die Teilbahnen wird die Mineralfaserbahn zusammen mit dem Gittergewebe verdichtet und die geschaffene Struktur der Mineralfaserbahn durch Aushärten des Bindemittels fixiert.
  • Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass auf den großen Oberflächen der Teilbahnen und/oder dem Gittergewebe zusätzliches Bindemittel angeordnet ist.
  • Bevorzugt sind organische und/oder anorganische Bindemitteln, bzw. Mischungen beider vorgesehen.
  • Eine verbesserte und insbesondere intensivere Einbettung des im Dämmstoffelement als Bewehrung vorgesehenen Gewebes und ein guter Verbund mit der endlosen Mineralfaserbahn wird durch ein Einbringen von kurzen bis sehr kurzen, z. B. durch Häckseln oder Mahlen aufbereiteten Mineralfasern, insbesondere Glasfasern im Bereich der Trennflächen zwischen den Teilbahnen oder der großen Oberfläche und dem aufzuklebenden Gittergewebes erzielt.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die ergänzend eingebrachten kurzen Mineralfasern als Fasermasse mit einer Schüttdichte von 200-800 kg/m3 eingebracht sind. Zur Erhöhung der Schüttdichte können geringe Kräfte zur Kompression auf die Mineralfaserbahn einwirken, die zu keiner ungewollten Verdichtung der nicht zugfesten Bereiche der Mineralfaserbahn führen, jedoch zu einer Schüttdichte der Fasermasse von 400-800 kg/m3 führen.
  • Die kurzen Fasern sind mit ca. 6 bis 14 Masse-% Bindemitteln, insbesondere mit üblichen duroplastischen Harzen und/oder Harz-Gemischen gebunden.
  • Um Dämmstoffelemente zu schaffen, die trotz des zusätzlichen Bindemittels die Anforderungen der Nichtbrennbarkeit im Sinne der DIN 4102 aufweisen, ist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgesehen, dass als Bindemittel anorganische Bindemittel, insbesondere nanoskaliges Kieselsol (Ormocere®), Kieselsol, Wassergläser allein, in Kombinationen miteinander oder in Verbindung mit organischen Bindemitteln oder Bindemittel-Gemischen respektive klebenden Bindemitteln verwendet werden.
  • Es kann weiterhin in vorteilhafter Weise vorgesehen sein, dass zumindest die zugfesten Schichten ergänzend wasserabweisende Substanzen aufweisen.
  • Vorzugsweise sind die voranstehend beschriebenen zugfesten Schichten und/oder insbesondere die eingebrachten Verstärkungsmittel diffusionsoffen ausgebildet, so dass eine bei der erfindungsgemäßen Dachkonstruktion vorgesehene dampfbremsenden Luftsperre bzw. auf der Unterkonstruktion vorhandene Feuchte, nicht zu einem Einschluss von Wasser in der Dämmung führt. Die bei der Dachabdichtung eingeschlossene Feuchtigkeit kann bei dieser Ausgestaltung schnell durch die diffusionsoffene Dämmung abgeführt und über die Dachabdichtung an die Außenluft abgegeben werden.
  • Es ist nach einem weiteren Vorteil der Erfindung vorgesehen, dass zumindest eine Folie, vorzugsweise aus Metall, eine Bitumenbahn und/oder eine andere, bei Mineralfaserdämmstoffen übliche Kaschierung vollflächig oder teilflächig, insbesondere streifenweise auf das Dämmstoffelement aufgeklebt und/oder mechanisch befestigt, beispielsweise aufgenäht ist.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel dargestellt ist. In der Zeichnung zeigen:
  • Fig. 1 einen Ausschnitt einer Dachkonstruktion mit einer Dämmung in perspektivisch dargestellter Ansicht und
  • Fig. 2 ein Dämmelement der Dämmung gemäß Fig. 1 in perspektivisch und teilweise geschnitten dargestellter Ansicht.
  • Fig. 1 zeigt einen Ausschnitt einer Dachkonstruktion in flacher Ausgestaltung. Die Dachkonstruktion besteht aus einer Unterkonstruktion 1, auf der eine Dämmung 2 aufgelegt ist. Die Unterkonstruktion besteht aus Tragschalen 3, die aus Profilblechen gebildet sind, welche mäandrierend U-förmige Profile aufweisen. Jede Tragschale 3 besteht somit aus Obergurten 4 und Untergurten 5, wobei jeder Obergurt 4 über einen Steg 6 mit einem Untergurt 5 verbunden ist.
  • Auf den Obergurten 4 der Tragschalen 3 ist eine als Folie 7 ausgebildete dampfbremsende Luftsperre aufgelegt. In der Fig. 1 ist zu erkennen, dass die Folie 7 im Bereich der Untergurte 5 geringfügig zwischen benachbarten Stegen 6 durchhängt.
  • Oberhalb der Folie 7 ist die Dämmung 2 angeordnet, welche aus einzelnen Dämmplatten 8 besteht. Die Dämmplatten 8 weisen zwei parallel zueinander verlaufende und im Abstand zueinander angeordnete große Oberflächen 9, zwei die großen Oberflächen 9 verbindende, rechtwinklig zu den großen Oberflächen 9 ausgerichtete und parallel zueinander verlaufende Längsseiten 10 sowie zu den Längsseiten 10 und den großen Oberflächen rechtwinklig angeordnete Schmalseiten 11 auf.
  • Hierbei sind die Schmalseiten 11 bei einer üblichen, an sich bekannten kontinuierlichen Herstellung derartiger Dämmplatten 8 quer zur Produktionsrichtung ausgerichtet. Die Dämmplatten 8 werden in der Regel aus einer endlosen Mineralfaserbahn hergestellt und bestehen aus Steinfasern, die jeweils eine Länge im Mikrometerbereich aufweisen und mit Bindemitteln gebunden sind.
  • Es ist zu erkennen, dass die einzelnen Mineralfasern im Bereich der Schmalseiten 11 eine flache Orientierung relativ zu den großen Oberflächen aufweisen. Die Mineralfasern 12 sind demgegenüber im Bereich der Längsseiten 10 der Dämmplatte 8 steil zu den großen Oberflächen 9 orientiert. Diese Orientierung der Mineralfasern 12 wird durch eine Kompression der voranstehend genannten endlosen Mineralfaserbahn in Längsrichtung der Produktionslinie, d. h. in Richtung der Flächennormalen der Schmalseiten 11 und/oder eine Kompression in Richtung der Flächennormalen der großen Oberflächen 9 erzielt.
  • Es ist aus der Fig. 1 ferner zu erkennen, dass die Dämmplatte, welche detaillierter in Fig. 2 dargestellt ist, im Bereich der großen Oberfläche 9, welche der Unterkonstruktion 1 abgewandt angeordnet ist, eine Schicht 13 mit höherer Faserdichte bzw. Bindemitteldichte aufweist. Im Bereich der gegenüberliegend angeordneten großen Oberfläche 9 weist die Dämmplatte 8 eine zugfeste Schicht 14 auf, die nachfolgend anhand der Fig. 2 beschrieben wird.
  • Die zugfeste Schicht 14 besteht aus einer hochverdichteten Deckschicht 15, in die ein Gittergewebe 16 eingebettet ist. Die Deckschicht 15 ist auf die große Oberfläche 9 der Dämmplatte 8 aufgeklebt, welche der Unterkonstruktion 1 zugewandt ist. Auf die Deckschicht 15 ist ergänzend ein Glasvlies 17 als abschließende Kaschierung aufgeklebt.
  • Das Glasvlies 17 weist eine Fadenverstärkung auf, um seine Zugfestigkeit weiter zu vergrößern. Die Deckschicht 15 besteht aus kurzen bis sehr kurzen Mineralfasern, die in Form einer Fasermasse mit einer Schüttdichte von 300 kg/m3 und einem Bindemittelgehalt von 14 Masse-% aufweist, wobei als Bindemittel ein anorganisches Bindemittel gewählt ist. Die Deckschicht 15 ist diffusionsoffen ausgebildet, so dass trotz der hohen Rohdichte eine Diffusion von in der Dachkonstruktion enthaltener Feuchtigkeit durch die Dämmung 2 hindurch möglich ist.

Claims (32)

1. Dachkonstruktion in flacher und/oder flach geneigter Ausgestaltung, bestehend aus einer Unterkonstruktion, auf der eine Wärme- und/oder Schalldämmung, insbesondere aus Dämmplatten aus Mineralfaserdämmstoffen, vorzugsweise aus Glas- und/oder Steinfasern, teilflächig auf Obergurten von die Unterkonstruktion bildenden Tragschalen aufliegt und einer Oberkonstruktion, wobei Unter- und/oder Oberkonstruktion als Tragschalen aus einzelnen profilierten Blechen bestehen, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämmung (2) zumindest aus zwei Schichten besteht, von denen zumindest eine Schicht (14), nämlich zumindest die auf der Unterkonstruktion (1) aufliegende Schicht (14) zugfest ausgebildet ist.
2. Dachkonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zugfeste Schicht (14) auf die zumindest weitere Schicht aufgeklebt ist.
3. Dachkonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zugfeste Schicht (14) aus einem Glasvlies (17), insbesondere mit Fadenverstärkung und/oder einem reißfesten Gewebe (16), insbesondere einem Gittergewebe aus Glas-, Kunststoff- und/oder Textilfasern besteht.
4. Dachkonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zugfeste Schicht (14) eine gegenüber der weiteren Schicht erhöhte Rohdichte aufweist.
5. Dachkonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Schicht im oberflächennahen, der zugfesten Schicht (14) zugewandten Bereich einen erhöhten Bindemittelgehalt aufweist, der sowohl der verbesserten Verbindung der dort angeordneten Mineralfasern, wie auch der Verbindung der beiden Schichten (8; 14) dient.
6. Dachkonstruktion nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Glasvlies (17) und/oder das reißfeste Gewebe (16) in die zugfeste Schicht (14) insbesondere vor einer Höhen- und Längskompression einer die zugfeste Schicht (14) bildenden Faserbahn eingebettet ist.
7. Dachkonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Glasvlies (17) und/oder das reißfeste Gewebe (16) zwischen der zugfesten Schicht (14) und der weiteren Schicht angeordnet ist.
8. Dachkonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zugfeste Schicht (14) als Teilbahn der weiteren Schicht ausgebildet und nach Verdichtung der weiteren Schicht insbesondere unter Zwischenlage des reißfesten Gewebes (16) und/oder des Glasvlieses (17) zugeführt ist.
9. Dachkonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zugfeste Schicht (14) mit der weiteren Schicht durch organische und/anorganische Bindemittel verklebt ist.
10. Dachkonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zugfeste Schicht (14) insbesondere im Bereich des reißfesten Gewebes (16) und/oder des Glasvlieses (17) kurze bis sehr kurze Glasfasern aufweist.
11. Dachkonstruktion nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Glasfasern in einer Fasermasse mit einer Schüttdichte zwischen 200 und 300 kg/m3, bei zusätzlicher Kompression zwischen 400 und 800 kg/m3 enthalten sind.
12. Dachkonstruktion nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Glasfasern mit 5 bis 20 Masse-%, insbesondere 6 bis 14 Masse-% duroplastischen Harzen und/oder Harzgemischen oder anorganischen Bindemitteln, wie insbesondere nanoskaliges Kieselsol, Kieselsol, Wasserglas oder Mischungen daraus mit oder ohne organischen Bindemitteln oder Bindemittelgemischen bzw. klebenden Bindemittel gebunden sind.
13. Dachkonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zugfeste Schicht (14) und/oder die weitere Schicht wasserabweisende Substanzen aufweist bzw. aufweisen.
14. Dachkonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zugfeste Schicht (14) und/oder die weitere Schicht diffusionsoffen ausgebildet ist bzw. sind.
15. Dachkonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf die zugfeste Schicht (14) und/oder die weitere Schicht eine zugfeste Folie, insbesondere aus Metall, eine Bitumenbahn oder dergleichen vollflächig oder teilflächig, insbesondere streifenförmig aufgeklebt ist.
16. Dachkonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Dämmung (2) und der Unterkonstruktion (1) eine dampfbremsende Luftsperre, insbesondere eine Polyethylenfolie angeordnet ist.
17. Dämmstoffelement für eine Dachkonstruktion in flacher und/oder flach geneigter Ausgestaltung, in Form einer Dämmplatte aus Mineralfaserdämmstoffen, vorzugsweise aus Glas- und/oder Steinfasern, die auf Obergurten einer Unterkonstruktion teilflächig aufliegt, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämmplatte (8) zumindest aus zwei Schichten (14) besteht, von denen zumindest eine Schicht (14), nämlich zumindest die auf der Unterkonstruktion (1) oder einer anderen Auflage aufliegende Schicht (14) zugfest ausgebildet ist.
18. Dämmstoffelement nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die zugfeste Schicht (14) auf die zumindest weitere Schicht aufgeklebt ist.
19. Dämmstoffelement nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die zugfeste Schicht (14) aus einem Glasvlies (17), insbesondere mit Fadenverstärkung und/oder einem reißfesten Gewebe (16), insbesondere einem Gittergewebe aus Glas-, Kunststoff- und/oder Textilfasern besteht.
20. Dämmstoffelement nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die zugfeste Schicht (14) eine gegenüber der weiteren Schicht erhöhte Rohdichte aufweist.
21. Dämmstoffelement nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Schicht im oberflächennahen, der zugfesten Schicht (14) zugewandten Bereich einen erhöhten Bindemittelgehalt aufweist, der sowohl der verbesserten Verbindung der dort angeordneten Mineralfasern, wie auch der Verbindung der beiden Schichten (14) dient.
22. Dämmstoffelement nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Glasvlies (17) und/oder das reißfeste Gewebe (16) in die zugfeste Schicht (14) insbesondere vor einer Höhen- und Längskompression einer die zugfeste Schicht (14) bildenden Faserbahn eingebettet ist.
23. Dämmstoffelement nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Glasvlies (17) und/oder das reißfeste Gewebe (16) zwischen der zugfesten Schicht (14) und der weiteren Schicht angeordnet ist.
24. Dämmstoffelement nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die zugfeste Schicht (14) als Teilbahn der weiteren Schicht ausgebildet und nach Verdichtung der weiteren Schicht insbesondere unter Zwischenlage des reißfesten Gewebes (16) und/oder des Glasvlieses (17) zugeführt ist.
25. Dämmstoffelement nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die zugfeste Schicht (14) mit der weiteren Schicht durch organische und/anorganische Bindemittel verklebt ist.
26. Dämmstoffelement nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die zugfeste Schicht (14) insbesondere im Bereich des reißfesten Gewebes (16) und/oder des Glasvlieses (17) kurze bis sehr kurze Glasfasern aufweist.
27. Dämmstoffelement nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Glasfasern in einer Fasermasse mit einer Schüttdichte zwischen 200 und 300 kg/m3, bei zusätzlicher Kompression zwischen 400 und 800 kg/m3 enthalten sind.
28. Dämmstoffelement nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Glasfasern mit 5 bis 20 Masse-%, insbesondere 6 bis 14 Masse-% duroplastischen Harzen und/oder Harzgemischen oder anorganischen Bindemitteln, wie insbesondere nanoskaliges Kieselsol, Kieselsol, Wasserglas oder Mischungen daraus mit oder ohne organischen Bindemitteln oder Bindemittelgemischen bzw. klebenden Bindemittel gebunden sind.
29. Dämmstoffelement nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die zugfeste Schicht (14) und/oder die weitere Schicht wasserabweisende Substanzen aufweist bzw. aufweisen.
30. Dämmstoffelement nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die zugfeste Schicht (14) und/oder die weitere Schicht diffusionsoffen ausgebildet ist bzw. sind.
31. Dämmstoffelement nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass auf die zugfeste Schicht (14) und/oder die weitere Schicht eine zugfeste Folie, insbesondere aus Metall, eine Bitumenbahn oder dergleichen vollflächig oder teilflächig, insbesondere streifenförmig aufgeklebt ist.
32. Dämmstoffelement nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Dämmung (2) und der Unterkonstruktion (1) eine dampfbremsende Luftsperre, insbesondere eine Polyethylenfolie angeordnet ist.
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