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DE10206534A1 - Fahrzeugschlüssel zur Inbetriebnahme eines motorangetriebenen Kraftfahrzeugs - Google Patents

Fahrzeugschlüssel zur Inbetriebnahme eines motorangetriebenen Kraftfahrzeugs

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Publication number
DE10206534A1
DE10206534A1 DE2002106534 DE10206534A DE10206534A1 DE 10206534 A1 DE10206534 A1 DE 10206534A1 DE 2002106534 DE2002106534 DE 2002106534 DE 10206534 A DE10206534 A DE 10206534A DE 10206534 A1 DE10206534 A1 DE 10206534A1
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DE
Germany
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key
vehicle
housing
mechanical emergency
vehicle key
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE2002106534
Other languages
English (en)
Inventor
Vera Kleikemper
Richard Wauschek
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Aumovio Microelectronic GmbH
Original Assignee
Conti Temic Microelectronic GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Conti Temic Microelectronic GmbH filed Critical Conti Temic Microelectronic GmbH
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    • G07C9/00174Electronically operated locks; Circuits therefor; Nonmechanical keys therefor, e.g. passive or active electrical keys or other data carriers without mechanical keys
    • G07C9/00944Details of construction or manufacture
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B19/00Keys; Accessories therefor
    • E05B19/04Construction of the bow or head of the key; Attaching the bow to the shank
    • E05B19/043Construction of the bow or head of the key; Attaching the bow to the shank the shank being pivotably mounted on the bow, e.g. for storage
    • GPHYSICS
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  • Manufacturing & Machinery (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
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  • Lock And Its Accessories (AREA)

Abstract

Vorgeschlagen wird ein Fahrzeugschlüssel mit einem elektronischen Schlüssel und einem mechanischen Notschlüssel, der auch eine Inbetriebnahme des motorangetriebenen Kraftfahrzeugs mit dem mechanischen Notschlüssel auf einfache Weise komfortabel ermöglicht. DOLLAR A Hierzu wird der kraftschlüssig und/oder formschlüssig mit dem Gehäuse des Fahrzeugschlüssels verbundene mechanische Notschlüssel durch eine Drehbewegung aus einer ersten Vorzugsposition als Ruheposition in eine zweite Vorzugsposition als Gebrauchsposition überführt.

Description

  • Die Inbetriebnahme motorangetriebener Kraftfahrzeuge umfaßt einerseits die Herstellung der Zugangsberechtigung zum Kraftfahrzeug (Schließvorgang, Öffnungsvorgang) und andererseits die den Motorstartvorgang beinhaltende Herstellung der Fahrberechtigung für das Kraftfahrzeug. Zur Inbetriebnahme motorangetriebener Kraftfahrzeuge werden Fahrzeugschlüssel verwendet, mit denen ein Bediener die Türen des Kraftfahrzeugs und eine im Innenraum des Kraftfahrzeugs angeordnete Fahrberechtigungseinheit (oftmals ein vorzugsweise an der Lenksäule angebrachtes Zündschloß) bedienen kann. Fahrzeugschlüssel sind heutzutage in zunehmendem Maße als elektronische Schlüssel ausgebildet, die mittels einer elektronischen Schaltungsanordnung generierte codierte Signale in einem bestimmten Frequenzbereich (insbesondere im HF-Bereich oder IR-Bereich) zum motorangetriebenen Kraftfahrzeug übertragen, bsp. zum Entriegeln bzw. Verriegeln der Türschlösser des motorangetriebenen Kraftfahrzeugs und/oder zum Freischalten/Sperren eines Antriebssteuergeräts des motorangetriebenen Kraftfahrzeugs.
  • Falls durch den in der Regel von einer Batterie als Spannungsversorgung gespeisten elektronischen Schlüssel alle zur Inbetriebnahme des motorangetriebenen Kraftfahrzeugs erforderlichen Vorgänge durchgeführt werden, d. h. sowohl die Herstellung der Zugangsberechtigung als auch die Herstellung der Fahrberechtigung, können bei einem nicht mehr funktionsfähigen elektronischen Schlüssel (bsp. infolge eines Ausfalls der Batterie als Spannungsversorgung oder bei einer Fehlfunktion der elektronischen Schaltungsanordnung) für den Bediener Probleme auftreten, da dann kein Zugang zum Kraftfahrzeug mehr möglich ist (insbesondere ist kein Öffnen der Türen des Kraftfahrzeugs mehr möglich) und/oder keine Fahrberechtigung mehr erteilt werden kann (insbesondere kann kein Motorstart mehr erfolgen). Um eine Inbetriebnahme des motorangetriebenen Kraftfahrzeugs in jedem Falle zu gewährleisten (insbesondere auch bei einem nicht mehr funktionsfähigen elektronischen Schlüssel), wird für den Notfall ein vorzugsweise im Gehäuse des Fahrzeugschlüssels integrierter mechanischer Schlüssel als Notschlüssel bereitgestellt, mit dem die Inbetriebnahme des motorangetriebenen Kraftfahrzeugs auf mechanischem Wege durchgeführt werden kann (insbesondere können hiermit die Türen des Kraftfahrzeugs mechanisch geöffnet werden).
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Fahrzeugschlüssel anzugeben, mit dem eine Inbetriebnahme des motorangetriebenen Kraftfahrzeugs in allen Fällen auf einfache Weise ermöglicht wird.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale im Kennzeichen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen des Fahrzeugschlüssels sind Bestandteil der weiteren Patentansprüche.
  • Erfindungsgemäß weist der zur Inbetriebnahme des motorangetriebenen Kraftfahrzeugs, d. h. der zur Herstellung der Zugangsberechtigung zum Kraftfahrzeug mit der Bedienung der Fahrzeugtüren und zur Herstellung der Fahrberechtigung für das Kraftfahrzeug mit der Durchführung des Motorstartvorgangs vorgesehene, vom Bediener mitzuführende Fahrzeugschlüssel einen verliersicher und platzsparend im Gehäuse des Fahrzeugschlüssels angebrachten, in jeder Position kraftschlüssig und/oder formschlüssig mit dem Gehäuse des Fahrzeugschlüssels verbundenen mechanischen Notschlüssel auf; dieser im Gehäuse des Fahrzeugschlüssels integrierte mechanische Notschlüssel steht somit dem Bediener jederzeit und ohne zusätzlichen Aufwand für weitere Aufnahmevorrichtungen (wie bsp. Schlüsselringe etc.) zur Verfügung. Der mechanische Notschlüssel kann in zwei unterschiedlichen Vorzugspositionen relativ zum Gehäuse des Fahrzeugschlüssels angeordnet werden, in denen der mechanische Notschlüssel durch eine Verriegelungseinrichtung (durch Einrasten von Verrastungsmitteln in einer Aufnahmevorrichtung) bezüglich des Gehäuse des Fahrzeugschlüssels fixiert wird: in einer Ruheposition für den Normalbetrieb des Fahrzeugschlüssels - hier ist der Schlüsselbart des mechanischen Notschlüssels im Gehäuse des Fahrzeugschlüssels (in einer Gehäusevertiefung des Gehäuses des Fahrzeugschlüssels) versenkt angeordnet - und in einer Gebrauchsposition für den Notfallbetrieb des Fahrzeugschlüssels - hier ist der Schlüsselbart des mechanischen Notschlüssels vom Gehäuse des Fahrzeugschlüssels abstehend angeordnet; diese beiden Vorzugspositionen können auf einfache Weise und ohne großen Krafteinsatz (zugkraftfrei) durch eine Drehbewegung ineinander übergeführt werden.
  • Im Normalbetrieb wird bei einem Bedienerwunsch zur Inbetriebnahme des motorangetriebenen Kraftfahrzeugs der elektronische Schlüssel verwendet und durch dessen Betätigung eine bidirektionale Signalübertragung (bidirektionale Kommunikation) zwischen einer im Kraftfahrzeug angeordneten Übertragungseinheit und dem elektronischen Schlüssel durchgeführt. Im Notfallbetrieb bei nicht verwendbarem elektronischen Schlüssel wird bei einem Bedienerwunsch zur Inbetriebnahme des motorangetriebenen Kraftfahrzeugs der mechanische Notschlüssel verwendet, insbesondere zur mechanischen Betätigung des Türschlosses und zur mechanischen Betätigung der Fahrberechtigungseinheit (insbesondere des Zündschlosses); zur Verwendung muss der mechanische Notschlüssel von der Ruhposition als Ausgangsposition in die Gebrauchsposition als Endposition gebracht werden. Hierzu wird der mechanische Notschlüssel vom Bediener am Schlüsselkopf entgegen der Federkraft einer mit dem Gehäuse verbundenen, sich auf der Unterseite des Schlüsselkopfs des mechanischen Notschlüssels befindlichen und die in einer Gehäuseöffnung integrierte Drehachse des mechanischen Notschlüssels einschließenden Zug-Druckfeder senkrecht nach oben in Richtung der Drehachse aus der zur Aufnahme des mechanischen Notschlüssels dienenden Gehäusevertiefung manuell herausgezogen, wobei durch die manuelle Zugkraft eine Entriegelung der Verriegelungseinheit (durch Ausrasten der Verrastungsmittel aus der Aufnahmevorrichtung) bewirkt wird, wodurch der mechanische Notschlüssel von der Ruheposition in eine Drehposition gebracht wird. In der Drehposition (im herausgezogenen Zustand) kann der mechanische Notschlüssel (insbesondere der Schlüsselbart des mechanischen Notschlüssels) um die Drehachse gedreht werden, was durch Aufliegen der Verrastungsmittel auf einem in der Verlängerung der zur Aufnahme der Drehachse vorgesehenen Gehäuseöffnung ausgebildeten Kragen zugkraftfrei und beabstandet vom Gehäuse durchführbar ist; d. h. bei der Drehbewegung kann der mechanische Notschlüssel einerseits zugkraftfrei gedreht werden, andererseits wird verhindert, daß der mechanische Notschlüssel an der Oberseite des Gehäuses streift. Die Drehbewegung des mechanischen Notschlüssels wird einem Drehwinkel von 180° durch den als Anschlag für die Verrastungsmittel fungierenden Kragen und damit beim Erreichen der Gebrauchsposition (Endposition) begrenzt. Beim Loslassen des Schlüsselkopfs in der Gebrauchsposition rastet der mechanische Notschlüssel aufgrund der Federvorspannung der Zug-Druckfeder selbstständig ein und wird durch die Verriegelungseinrichtung (Einrasten der Verrastungsmittel in der Aufnahmevorrichtung) fixiert. Aufgrund der in der Gebrauchsposition realisierten kraftschlüssigen und/oder formschlüssigen Verbindung des mechanischen Notschlüssels mit dem Gehäuse des Fahrzeugschlüssels wird beim Gebrauch des mechanischen Notschlüssels, d. h. bei der Betätigung des Türschlosses oder der Fahrberechtigungseinheit (des Zündschlosses), das hierzu erforderliche Drehmoment vom Gehäuse des Fahrzeugschlüssels aufgenommen, so daß eine komfortable Betätigung des Türschlosses oder der Fahrberechtigungseinheit (des Zündschlosses) ohne großen Kraftaufwand für den Bediener ermöglicht wird. Nach dem Gebrauch des mechanischen Notschlüssels kann dieser wieder von der Gebrauchsposition in die Ruheposition zurückgebracht werden. Hierzu wird zunächst der mechanische Notschlüssel (der Schlüsselkopf des mechanischen Notschlüssels) vom Bediener durch manuelle Zugkraft am Schlüsselkopf aus der Gebrauchsposition (der aktuellen Ausgangsposition) ausgerastet, dann wird der mechanische Notschlüssel durch eine Drehbewegung des Schlüsselkopfs in der Drehposition um einen Drehwinkel von 180° gedreht und hierdurch auch der Schlüsselbart entsprechend mitbewegt, wobei beim Erreichen der Ruheposition (Endposition der Drehbewegung) der Schlüsselkopf durch den Anschlag der Verrastungsmittel am Kragen begrenzt wird, schließlich wird in der Endposition der Schlüsselkopf und damit der mechanische Notschlüssel eingerastet und der Schlüsselbart in der hierfür vorgesehenen Gehäusevertiefung versenkt.
  • Der mechanische Notschlüssel erfüllt eine reine Notfunktion für den Notfallbetrieb und kann deshalb aus einem gebräuchlichen Material auf einfache Weise gefertigt werden, wobei das Material des mechanischen Notschlüssels insbesondere an das Material des Gehäuses des Fahrzeugschlüssels angepasst werden kann; bsp. wird der mechanische Notschlüssel aus Metall oder aus Kunststoff gefertigt, bsp. aus dem gleichen Kunststoffmaterial wie das Gehäuse des Fahrzeugschlüssels, bsp. aus Polyamid.
  • Der vorgestellte kostengünstige Fahrzeugschlüssel ermöglicht einen komfortablen und sicheren Gebrauch auf einfache Weise sowohl im Normalbetrieb als auch im Notfallbetrieb. Insbesondere ist der mechanische Notschlüssel verliersicher und platzsparend im Gehäuse des Fahrzeugschlüssels integriert und somit jederzeit ohne großen Aufwand mittels einer einfachen und ergonomischen Handhabung für den Bediener komfortabel verfügbar, wobei durch die konstruktive Ausbildung des Fahrzeugschlüssels (Verriegelungseinheit und Anschlag für die Drehbewegung) der mechanische Notschlüssel nur bis zu einem bestimmten Drehwinkel gedreht werden kann (insbesondere ist nur eine Drehbewegung um maximal 180° möglich), selbständig in der jeweiligen Vorzugsposition einrastet und in der Vorzugsposition stabil fixiert wird. Weiterhin ist aufgrund der einfachen und robusten Mechanik sowie des Aufbaus des Fahrzeugschlüssels (insbesondere auch des mechanischen Notschlüssels) aus wenig Einzelteilen eine kostengünstige Herstellung und ein zuverlässiger Gebrauch des Fahrzeugschlüssels möglich. Falls der mechanische Notschlüssel und damit auch der gesamte Fahrzeugschlüssel aus Kunststoff besteht, ist eine sehr kostengünstige und gewichtsparende Realisierung des Fahrzeugschlüssels möglich.
  • Im Zusammenhang mit der Zeichnung (Fig. 1 bis 6) wird der Fahrzeugschlüssel zur Inbetriebnahme eines motorangetriebenen Kraftfahrzeugs weiter erläutert.
  • Hierbei zeigt:
  • Fig. 1 eine Explosionsdarstellung der Komponenten des Fahrzeugschlüssels,
  • Fig. 2 eine Schnittdarstellung des Fahrzeugschlüssels,
  • Fig. 3 eine perspektivische Darstellung des Fahrzeugschlüssels in der Ruheposition des mechanischen Notschlüssels,
  • Fig. 4 eine perspektivische Darstellung des Fahrzeugschlüssels beim Herausziehen des mechanischen Notschlüssels aus der Ruheposition,
  • Fig. 5 eine perspektivische Darstellung des Fahrzeugschlüssels beim Drehen des mechanischen Notschlüssels von der Ruheposition in die Gebrauchsposition,
  • Fig. 6 eine perspektivische Darstellung des Fahrzeugschlüssels in der Gebrauchsposition des mechanischen Notschlüssels.
  • Der vom Bediener des motorangetriebenen Kraftfahrzeugs mitzuführende Fahrzeugschlüssel weist neben dem batteriebetriebenen elektronischen Schlüssel einen mechanischen Notschlüssel auf, mit dem in Ausnahmefällen (Notfällen) eine Inbetriebnahme des motorangetriebenen Kraftfahrzeugs vorgenommen werden kann.
  • Im Normalbetrieb erfolgt die Inbetriebnahme des motorangetriebenen Kraftfahrzeugs nach einer Betätigung des bsp. als Funkfernbedienung realisierten elektronischen Schlüssels durch bidirektionale Kommunikation zwischen dem elektronischen Schlüssel und dem motorangetriebenen Kraftfahrzeug durch eine Datenübertragung von bestimmten Datenübertragungsprotokollen, bsp. bei einer Datenübertragungsfrequenz im Frequenzbereich von 315 MHz bis 77 GHz (bsp. bei einer Datenübertragungsfrequenz von 433 MHz); hierzu ist im motorangetriebenen Kraftfahrzeug eine bsp. als Antenne ausgebildete Übertragungseinheit vorgesehen, die bsp. im Bereich der Mittelkonsole des motorangetriebenen Kraftfahrzeugs angeordnet ist, bsp. in der Armauflage.
  • Im Notfallbetrieb, bsp. für den Fall, daß keine Kommunikation (Datenübertragung) zwischen dem elektronischen Schlüssel und dem motorangetriebenen Kraftfahrzeug möglich ist (bsp. im Bereich starker Funkstörungen oder bei leerer Batterie des Fahrzeugschlüssels), wird ein Öffnungsvorgang bzw. Schließvorgang der Fahrzeugtüren und ein Motorstart des motorangetriebenen Kraftfahrzeugs mit Hilfe des mechanischen Notschlüssels durchgeführt; das motorangetriebene Kraftfahrzeug muß hierfür Vorrichtungen zur Aufnahme des mechanischen Notschlüssels aufweisen (bsp. in den Fahrzeugtüren und im Zündschloß).
  • Gemäß der Explosionsdarstellung der Fig. 1 und gemäß der Schnittdarstellung der Fig. 2 ist im Gehäuse 10 des Fahrzeugschlüssels 1 eine Leiterplatte 22 als Trägerkörper in der Gehäusekammer 11 integriert, auf der die elektronische Schaltungsanordnung für den elektronischen Schlüssel 20 und eine Batterie 21 als Spannungsversorgung für den elektronischen Schlüssel 20 angeordnet sind. Der mechanische Notschlüssel 30 weist den Schlüsselkopf 31, den sich vom Schlüsselkopf 31 horizontal erstreckenden Schlüsselbart 32, die mit der Unterseite 33 des Schlüsselkopfs 31 verbundene, mittig angeordnete Drehachse 34, eine die Drehachse 34 zumindest teilweise umschließende und von der ringförmigen Ausformung 37 der Drehachse 34 als axiale Begrenzung der Drehachse 34 begrenzte Zug-Druckfeder 35 und zwei symmetrisch zur Drehachse 34 auf der Unterseite 33 des Schlüsselkopfs 31 angeordnete Zapfen als Verrastungsmittel 36 auf. Die Drehachse 34 ist in die an der Stirnseite 14 des Gehäuses 10 ausgebildete Gehäuseöffnung 12 eingebracht, der Schlüsselbart 32 ist in der Ruheposition in der auf der Oberseite 15 des Gehäuses 10 ausgebildeten Gehäusevertiefung 13 eingelegt; die Gehäusevertiefung 13 ist hierbei bsp. derart ausgebildet, daß die Oberseite 38 des in die Gehäusevertiefung 13 eingelegten Schlüsselbarts 32 in etwa mit der Oberkante 16 der Oberseite 15 des Gehäuses 10 abschließt. An der Stirnseite 14 des Gehäuses 10 ist auf der Oberseite 15 des Gehäuses 10 der Kragen 17 angeformt. Weiterhin ist auf der Oberseite 15 des Gehäuses 10 eine Aufnahmevorrichtung 18 aus zu den Zapfen 36 korrespondierenden Nuten ausgebildet, die zusammen mit den Zapfen 36 eine Verriegelungseinrichtung bilden. Weiterhin weist das Gehäuse 10 des Fahrzeugschlüssels 1 eine Öse 19 auf, die zur Befestigung bzw. zur Aufbewahrung des Fahrzeugschlüssels 1 genutzt werden kann (bsp. für das Anbringen an einem Schlüsselbund). Das Gehäuse 10 des Fahrzeugschlüssels 1 besitzt bsp. die Abmessungen Länge × Breite × Höhe von ca. 65 mm × 35 mm × 20 mm. Bsp. besteht das Gehäuse 10 des Fahrzeugschlüssels 1 aus Kunststoff, bsp. aus Polyamid; der mechanische Notschlüssel 30 (d. h. der Schlüsselkopf 31 und der Schlüsselbart 32) wird bsp. aus dem gleichen Kunststoff wie das Gehäuse 10 des Fahrzeugschlüssels 1 gefertigt und besteht damit bsp. ebenfalls aus Polyamid.
  • In den Fig. 3 bis 6 sind die verschiedenen Stadien beim Übergang von der Ruheposition des mechanischen Notschlüssels 30 (Fig. 3) zur Gebrauchsposition des mechanischen Notschlüssels 30 (Fig. 6) dargestellt:
    • - Im Normalbetrieb wird der elektronische Schlüssel 20 des Fahrzeugschlüssels 1 verwendet und der mechanische Notschlüssel 30 befindet sich wie in der Fig. 3 dargestellt in der Ruheposition; die Inbetriebnahme des motorangetriebenen Kraftfahrzeugs erfolgt über das auf der Außenseite 40 des Gehäuses 10 des Fahrzeugschlüssels 1 angeordnete Bedienfeld 41, d. h. durch Betätigung der entsprechenden Schaltfläche 42 des Bedienfelds 41 durch den Bediener, wodurch die bidirektionale Kommunikation (die Datenübertragung bestimmter Datenübertragungsprotokolle) mit dem motorangetriebenen Kraftfahrzeug initiiert wird. Der mechanische Notschlüssel 30 ist in der Ruheposition auf der Oberseite 15 des Gehäuses 10 versenkt angeordnet, wobei die Zapfen 36 in die Nuten 18 eingerastet sind; infolge der Federkraft der Zug-Druckfeder 35 wird der mechanische Notschlüssel 30 stabil und verliersicher in der Ruheposition gehalten.
    • - Für den Einsatz des mechanischen Notschlüssels 30 im Notfallbetrieb wird wie in der Fig. 4 dargestellt der mechanische Notschlüssel 30 durch den Bediener am Schlüsselkopf 31 ergriffen und entgegen der Federkraft der Zug-Druckfeder 35 in Richtung der Drehachse 34 aus der Ruheposition heraus nach oben gezogen; hierdurch rasten die Zapfen 36 aus den Nuten 18 aus, d. h. die Verriegelung wird gelöst (Ausgangsposition der Drehbewegung) und der Schlüsselbart 32 wird aus der Gehäusevertiefung 13 herausgehoben.
    • - Nach dem Hochziehen wird der Schlüsselkopf 31 wie in der Fig. 5 dargestellt durch den Bediener um die Drehachse 34 in Richtung Gebrauchsposition gedreht. Bei dieser Drehbewegung sitzt die Unterseite 33 des Schlüsselkopfs 31 auf dem Kragen 17 auf, so dass der Schlüsselbart 32 ohne Kontakt mit dem Gehäuse 10 gedreht wird, d. h. die Unterseite 39 des Schlüsselbarts 32 kommt nicht mit der Oberkante 16 des Gehäuses 10 in Berührung. Aufgrund dieses Führungskragens 17 ist eine zugkraftfreie und damit bedienerfreundliche Drehbewegung des mechanischen Notschlüssels 30 möglich. Die Drehbewegung des mechanischen Notschlüssels 30 wird nach einem Drehwinkel von 180° durch den Anschlag des Zapfens 36 am Kragen 17 begrenzt, so dass in dieser Endposition der Drehbewegung der Schlüsselkopf 31 und insbesondere der Schlüsselbart 32 des mechanischen Notschlüssels 30 in die entgegengesetzte Richtung wie in der Ausgangsposition der Drehbewegung zeigt.
    • - In der Endposition der Drehbewegung wird der Schlüsselkopf 31 wie in der Fig. 6 dargestellt vom Bediener losgelassen und aufgrund der Federkraft der Zug- Druckfeder 35 in Richtung der Drehachse 34 nach unten gezogen; hierdurch rasten die Zapfen 36 in den Nuten 18 ein, d. h. die Verriegelung wird geschlossen und somit der Schlüsselkopf 31 und der am Schlüsselkopf 31 angeformte Schlüsselbart 32 des mechanischen Notschlüssels 30 in der Gebrauchsposition fest mit dem Gehäuse 10 verbunden. In dieser Gebrauchsposition kann der mechanische Notschlüssel 30 sowohl für die Bedienung der Fahrzeugtüren (Öffnungsvorgang bzw. Schließvorgang) als auch für die Bedienung des Zündschlosses (Motorstart) des motorangetriebenen Kraftfahrzeugs ohne großen Kraftaufwand eingesetzt werden.

Claims (13)

1. Fahrzeugschlüssel (1) zur Inbetriebnahme eines motorangetriebenen Kraftfahrzeugs, mit einem elektronischen Schlüssel (20) und einem einen Schlüsselkopf (31) und einen Schlüsselbart (32) aufweisenden mechanischen Notschlüssel (30), dadurch gekennzeichnet, dass zur Inbetriebnahme des motorangetriebenen Kraftfahrzeugs mit dem mechanischen Notschlüssel (30) der kraftschlüssig und/oder formschlüssig mit dem Gehäuse (10) des Fahrzeugschlüssels (1) verbundene mechanische Notschlüssel (30) durch eine Drehbewegung aus einer ersten Vorzugsposition als Ruheposition in eine zweite Vorzugsposition als Gebrauchsposition überführt wird.
2. Fahrzeugschlüssel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlüsselbart (32) des mechanischen Notschlüssels (30) in der Ruheposition in einer Gehäusevertiefung (13) des Gehäuses (10) angeordnet ist und in der Gebrauchsposition zumindest teilweise über das Gehäuse (10) des Fahrzeugschlüssels (1) hinausragt.
3. Fahrzeugschlüssel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlüsselbart (32) des mechanischen Notschlüssels (30) in der Gebrauchsposition um 180° unterschiedlich orientiert gegenüber der Ruheposition angeordnet ist.
4. Fahrzeugschlüssel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10) des Fahrzeugschlüssels (1) und der Schlüsselkopf (31) des mechanischen Notschlüssels (30) eine Verriegelung des mechanischen Notschlüssels (30) in den beiden Vorzugspositionen bewirkende Mittel (18, 36) aufweisen.
5. Fahrzeugschlüssel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Oberseite (15) des Gehäuses (10) des Fahrzeugschlüssels (1) mindestens eine Nut (18) angeordnet ist, und daß auf der dem Gehäuse (10) des Fahrzeugschlüssels (1) zugewandten Unterseite (33) des Schlüsselkopfs (31) des mechanischen Notschlüssels (30) mindestens ein Zapfen (36) angeordnet ist, der beim Erreichen einer Vorzugsposition in mindestens eine Nut (18) einrastet.
6. Fahrzeugschlüssel einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Unterseite (33) des Schlüsselkopfs (31) des mechanischen Notschlüssels (30) eine in einer Gehäuseöffnung (12) des Gehäuses (10) des Fahrzeugschlüssels (1) gelagerte Drehachse (34) ausgebildet ist.
7. Fahrzeugschlüssel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Oberseite (15) des Gehäuses (10) des Fahrzeugschlüssels (1) ein die Gehäuseöffnung (12) verlängernder Kragen (17) ausgebildet ist.
8. Fahrzeugschlüssel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehachse (34) des mechanischen Notschlüssels (30) von einer Zug-Druckfeder (35) umgeben ist, durch die der Schlüsselkopf (31) des mechanischen Notschlüssels (30) beim Erreichen einer Vorzugsposition selbständig im Gehäuse (10) des Fahrzeugschlüssels (1) einrastet.
9. Fahrzeugschlüssel einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Drehbewegung des mechanischen Notschlüssels (30) der Schlüsselbart (32) des mechanischen Notschlüssels (30) auf dem Kragen (17) aufliegt.
10. Fahrzeugschlüssel einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlüsselbart (32) des mechanischen Notschlüssels (30) aus Kunststoff besteht.
11. Fahrzeugschlüssel einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der mechanische Notschlüssel (30) aus Kunststoff besteht.
12. Fahrzeugschlüssel einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10) des Fahrzeugschlüssels (1) und der mechanische Notschlüssel (30) aus dem gleichen Kunststoff bestehen.
13. Fahrzeugschlüssel einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der elektronische Schlüssel (20) als Funkferndienung ausgebildet ist.
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