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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur thermischen Behandlung
einer Siliciumscheibe sowie auf eine dadurch hergestellte Siliciumscheibe,
die im Wesentlichen frei ist von Vakanzenagglomeraten (COPs).
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Siliciumeinkristalle,
die in der Regel nach dem Czochralski-Tiegelziehverfahren oder nach dem tiegelfreien „Float-Zone"-Verfahren hergestellt werden, weisen
eine Reihe von Verunreinigungen und Defekten auf. Die Einkristalle
werden in Scheiben aufgetrennt, einer Vielzahl von Bearbeitungsschritten
unterworfen, um beispielsweise die gewünschte Oberflächenqualität zu erhalten,
und schließlich
in der Regel zur Herstellung elektronischer Bauelemente verwendet.
Werden keine besonderen Vorkehrungen getroffen, so befinden sich
die oben genannten Defekte auch an der Oberfläche der Scheiben, wo sie sich
negativ auf die Funktion der darauf gefertigten elektronischen Bauelemente
auswirken können.
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Eine
bedeutende Art von Defekten sind die so genannten COPs („crystal
originated particles"),
Zusammenlagerungen von Vakanzen zu kleinen Hohlräumen mit Größen typischerweise zwischen
50 und 150 nm. Messbar sind diese Defekte mit Hilfe zahlreicher
Methoden. Ein Anätzen
der Defekte mittels einer SCl-Lösung (NH3/H2O2/H2O) bei etwa 85°C für 20 min und anschließende Streulichtmessung
ist eine Möglichkeit,
die COPs auf der Scheibenoberfläche
zu untersuchen. Auch das Anätzen
der Defekte mittels einer Secco-Ätze
für 30 min
bei einem Siliciumabtrag von etwa 30 μm und nachfolgende Auszählung erlaubt
die Ermittlung dieser Defekte. Zählt
man die Defekte, die eine sog. „Fahne" besitzen, so bezeichnet man diese als
FPD („flow
pattern defects").
Als Resultat erhält
man eine FPD-Dichte pro Flächeneinheit,
die sich unter Berücksichtigung
des Materialabtrags bei der vorbereitenden Ätze in eine Dichte pro Volumeneinheit
umrechnen lässt.
Die gleichen Defekte lassen sich auch mittels IR-LST („infra-red
light scattering tomography")
messen, bei der ein Nd-YAG-Laserstrahl an den Defekten in der Siliciumscheibe
gestreut wird und das Streulicht in einem Winkel von 90° zum Laserstrahl
detektiert wird. Diese Defekte werden nach ihrer Messmethode als
LSTD-Defekte bezeichnet.
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Bei
der Fertigung von Bauelementen auf der Halbleiterscheibe werden
zahlreiche Bauelemente-Parameter negativ von den COPs beeinflusst.
Deshalb ist es notwendig, diese Defekte zumindest in der bauelementeaktiven
Schicht einer Siliciumscheibe zu entfernen. Nach dem Stand der Technik
gibt es drei Möglichkeiten,
um dieses Ziel zu erreichen:
Durch Einhaltung eines genau definierten
Prozessfensters beim Kristallziehen ist es möglich, einen Einkristall herzustellen,
der frei von Vakanzen und damit auch frei von Vakanzenagglomeraten
(COPs) ist. Aufgrund der geringen Ziehgeschwindigkeit in einem Bereich < 0,5 mm/min entstehen
jedoch erhebliche Kosten beim Kristallziehen. Weiterhin führt das
enge Prozessfenster zu niedrigen Ausbeuten, was sich ebenfalls negativ
auf die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens auswirkt. Ein weiterer
Nachteil des auf diese Weise hergestellten Siliciums ist, dass es
wegen des Fehlens von Vakanzen keine Getterfähigkeit besitzt. Der Zusammenhang
zwischen Vakanzen, interstitiellem Sauerstoff und der Getterfähigkeit
einer Siliciumscheibe ist in G. Kissinger et al., Electrochem. Soc.
Proc. 98–1
(1998), 1095 näher
beschreiben.
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Alternativ
zur Herstellung eines COP-freien Einkristalls kann auf der Oberfläche einer
COPs enthaltenden Siliciumscheibe eine zusätzliche Siliciumschicht epitaktisch
abgeschieden werden. Aufgrund der geringen Wachstumsraten bei der
Abscheidung besitzt eine epitaktische Schicht im Gegensatz zu einem
herkömmlich
nach Czochralski hergestellten Einkristall eine nahezu perfekte
Kristallstruktur und ist üblicherweise
frei von COPs. Das Abscheiden einer epitaktischen Schicht ist ein
aufwendiger Prozessschritt, der das Produkt wesentlich verteuert.
Weiterhin benötigt
man für
zahlreiche Bauelementeprozesse Siliciumscheiben, die an der Oberfläche bis
zu einer Tiefe von mindestens 10 μm
defektfrei sind. Das Abscheiden einer derart dicken epitaktischen
Schicht ist sehr zeitaufwendig und damit unwirtschaftlich.
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Die
dritte Alternative besteht darin, eine polierte Siliciumscheibe,
die aus einem herkömmlichen
Einkristall hergestellt wurde, für
ein bis zwei Stunden unter einer Argon- oder Wasserstoffatmosphäre Temperaturen
von über
1200°C auszusetzen,
wie beispielsweise in
EP
829 559 A1 beschrieben. Zahlreiche Untersuchungen zeigen,
dass dabei an der Scheibenoberfläche
befindliche COPs ausgeheilt werden („anneal") und somit eine oberflächennahe
COP-freie Schicht entsteht. Der Annealprozess ist jedoch zeitraubend
und damit kostspielig.
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Zur
Halterung der Scheiben während
des Annealprozesses sind bei den hohen Temperaturen von über 1200°C Boote aus
Siliciumcarbid erforderlich. Dies bringt stets die Gefahr einer
Metallkontamination mit sich. Metalle, die im Siliciumcarbid gebunden
vorliegen, werden durch die Prozessführung bei 1200°C unter Argon
oder Wasserstoff leicht in der Prozesskammer verteilt und gelangen
so auf die Siliciumscheibe.
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Sowohl
bei der Epitaxie als auch beim Anneal werden die beim Kristallziehen
entstandenen Nukleationszentren für die Sauerstoffpräzipitation
durch die hohe Temperatur derart reduziert, dass in dem späteren Bauelementeprozess
nicht genügend
Nukleationszentren zur Verfügung
stehen und daher Getterzentren nicht in ausreichender Anzahl heranwachsen
können.
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Dieses
Problem lässt
sich mit Hilfe einer RTA-Behandlung („rapid thermal annealing") lösen, wie
sie beispielsweise in
WO 98/38675 oder
DE 199 24 649 A1 beschrieben
ist. Dabei bildet sich bei der hohen Temperatur eine große Zahl
von Vakanzen, die beim anschließenden
schnellen Abkühlen
nur in oberflächennahen Bereichen
zur Oberfläche
diffundieren können,
im Rest der Siliciumscheibe („bulk") dagegen erhalten
bleiben. Im nachfolgenden Bauelementeprozess kann somit eine anomale
Sauerstoffpräzipitation
stattfinden, die wieder für
Getterzentren sorgt. Diese zu sätzliche
RTA-Behandlung erhöht
jedoch wiederum die Fertigungskosten der Siliciumscheibe.
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Im
Patent
US 6,245,311 wird
eine Methode beschrieben, mittels eines mehrstufigen RTA-Prozesses die
COP-Dichte an der Oberfläche
der Siliciumscheibe zu reduzieren. Eine RTA-Behandlung ist bezüglich Zeitaufwand und Durchsatz
einem Batchprozess vorzuziehen. Die verschiedenen Schritte, die
bei unterschiedlichen Temperaturen und unter unterschiedlichen Atmosphären durchgeführt werden,
sind notwendig, um der Aufrauung der Scheibenoberfläche durch
den Einsatz einer wasserstoffhaltigen Atmosphäre entgegenzuwirken.
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Die
EP 1 087 042 A1 beschreibt
einen stickstoffdotierten Einkristall, bei dem die COPs eine besondere Form
aufweisen. Aufgrund des großen
Oberfläche/Volumen-Verhältnisses
lassen sich die COPs durch einen RTA-Schritt in einer oberflächennahen
Schicht einer aus dem Kristall hergestellten Siliciumscheibe bis
zu einer Tiefe von ca. 0,5 μm
beseitigen, so dass die COP-Dichte
in der Oberflächenschicht
auf ca. 50% oder weniger der COP-Dichte im Bulk reduziert wird.
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In
der
EP 926 718 A2 wird
ein herkömmliches
RTA-Verfahren bei Temperaturen über
1200°C in
reduzierender Atmosphäre,
z. B. in einer wasserstoffhaltigen Atmosphäre, zur Auflösung der
oberflächennahen COPs
beschrieben. Als Ausgangsmaterial werden jedoch Siliciumscheiben
eingesetzt, die aus einem unter besonderen Bedingungen nach Czochralski
gezogenen Einkristall hergestellt wurden. Der Einkristall wird mit
einer Geschwindigkeit von mindestens 0,6 mm/min gezogen und weist
eine Sauerstoffkonzentration von maximal 16 ppma (entspricht 6,4·10
17 at/cm
3) auf. Die
beim Kristallziehen entstehenden COPs sind aufgrund der gewählten Prozessparameter
relativ klein und lassen sich daher während des RTA-Schritts leicht
auflösen.
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Ein ähnliches
Verfahren ist in
EP
0 941 077 A1 beschrieben. Dabei wird eine einzelne Siliciumscheibe schnell
auf eine Temperatur im Bereich von etwa 1100 bis 1200°C aufgeheizt
und anschließend
für 1 bis
60 Sekunden auf dieser Temperatur gehalten. Dabei kommt es zu einer
oberflächlichen
Ausdiffusion von Sauerstoff und einer Ausheilung von Defekten bis
zu einer Tiefe von 0,2 μm.
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Alle
bisher bekannten Verfahren zur thermischen Behandlung zum Zweck
der COP-Eliminierung beruhen auf der Ausdiffusion von Sauerstoff
aus der Oberflächenschicht
der Siliciumscheibe. Die Sauerstoffatome der Oxidhaut der COPs stehen
mit den ins Kristallgitter eingebauten, interstitiellen Sauerstoffatomen
im Gleichgewicht und diese wiederum mit der nativen Oxidschicht
an der Oberfläche
der Siliciumscheibe. Setzt man, wie beim COP-Anneal üblich, die Scheibe bei hohen
Temperaturen einer reduzierenden Atmosphäre aus, wird die Oberflächenoxidschicht
reduktiv entfernt. Aufgrund der beschriebenen Gleichgewichte diffundieren
die interstitiellen Sauerstoffatome aus dem Kristall Richtung Oberfläche, gleichzeitig
diffundieren Sauerstoffatome aus der Oxidhaut der COPs ins Kristallgitter,
so dass sich die Oxidhaut der COPs auflöst. Die von der Oxidhaut befreiten
COPs stehen wiederum mit Vakanzen im Kristallgitter im Gleichgewicht,
die ebenfalls zur Scheibenoberfläche
diffundieren. Dies führt
als Konsequenz zur Auflösung
der COPs.
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Da
die genannten Diffusionsprozesse sehr langsam ablaufen, kann in
einer angemessenen Zeitspanne nur die Oberflächenschicht von COPs befreit
werden. Dies ist insbesondere dann von Nachteil, wenn auf der Siliciumscheibe
Bauelemente hergestellt werden, die eine besonders tiefe COP-freie
Schicht an der Oberfläche
erfordern, z. B. im Fall von Bauelementen, bei denen sog. „deep-trench"-Technologien verwendet
werden. Bislang ist die maximale Tiefe der Bauelemente auf die Dicke
der COP-freien Schicht begrenzt.
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Die
der Erfindung zu Grunde liegende Aufgabe besteht darin, die genannten
Nachteile des Stands der Technik zu vermeiden und insbesondere ein
wirtschaftlich zu betreibendes Verfahren zur Herstellung einer Siliciumscheibe
zur Verfügung
zu stellen, die nicht nur in einer oberflächennahen Schicht frei von
COPs ist, sondern über
einen wesentlichen Teil der Scheibendicke.
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Gelöst wird
die Aufgabe durch ein Verfahren zur thermischen Behandlung einer
Siliciumscheibe gemäß Anspruch
1. Dieses Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass die thermische
Behandlung bei einer Temperatur erfolgt, die höher ist als die Temperatur,
bei der die Konzentration des interstitiell gelösten Sauerstoffs gleich seiner
Sättigungskonzentration
ist, wobei die Sättigungskonzentration
die Sauerstoffkonzentration ist, die sich einstellt, wenn sich der
interstitiell gelöste
Sauerstoff im Gleichgewicht mit der Oxidhaut eines COPs befindet.
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Erfindungsgemäß wird die
Temperatur, bei der die thermische Behandlung ausgeführt wird,
gemäß
gewählt. [Oi]
eq(T)
ist die Randlöslichkeit
von Sauerstoff in Silicium bei einer gegebenen Temperatur T. Eine
derartige Funktion ist beispielsweise in Hull, R. (Ed.), „Properties
of Crystalline Silicon",
The Institution of Electrical Engineers, London, 1999, Seite 489ff
angegeben. σ
SiO2 ist die Oberflächenenergie von SiO
2, die in Vanhellemont, J. and Claeys, C.,
J. Appl. Phys. 62(9), 1987, Seite 3960–3967 mit 310 erg/cm
2, angegeben ist. Ω ist das Volumen eines präzipitierten
Sauerstoffatoms. r steht für
den Radius eines COPs, k für
die Boltzmann-Konstante und T für
die Temperatur in K. Ausschlaggebend für den Erfolg des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist, dass die Temperatur so hoch gewählt wird, dass die Sauerstoffkonzentration
im Gleichgewicht mit der Oxidhaut einer COP-Oberfläche (d.
h. die rechte Seite der Ungleichung) die Konzentration an interstitiell gelösten Sauerstoffatomen
[Oi]
eq(T) übersteigt. Damit liegt die
Konzentration des interstitiellen Sauerstoffs unterhalb seiner Sättigungskonzentration,
so dass sich die Oxidhaut der COPs durch Diffusion der Sauerstoffatome
ins Kristallgitter auflösen
kann. Die Oxidhaut der COPs löst
sich überall
dort durch Diffusion der Sauerstoffatome ins Kristallgitter auf,
wo die oben genannte Bedingung für
die Temperatur erfüllt
ist. Nach dem Verlust der Oxidhaut beginnen die COPs durch Diffusion
von Vakanzen bzw. interstitiellen Siliciumatomen zu schrumpfen,
so dass sich die COPs auflösen.
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Dagegen
beruht der Annealprozess nach dem Stand der Technik auf der Ausdiffusion
von Sauerstoff an der Oberfläche
der Siliciumscheibe. An der Oberfläche diffundiert der interstitiell
gelöste
Sauerstoff aus. Die COPs, die mit einer dünnen Oxidhaut mit einer Dicke
von etwa 2 nm bedeckt sind, verlieren aufgrund des Prinzips des
kleinsten Zwangs ihre Oxidhaut. Im Anschluss daran schrumpfen sie
immer weiter, da eine Siliciumscheibe thermodynamisch ein offenes
System darstellt, so dass die Vakanzen, die mit den COPs im Gleichgewicht
stehen, an die Oberfläche
ausdiffundieren können.
Im Bulk der Scheibe kann der Sauerstoff nicht ausdiffundieren. Statt
dessen beginnen die COPs in diesem Gebiet mit Oxid zuzuwachsen und
im Anschluss daran größer zu werden.
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Im
Unterschied zum Annealprozess nach dem Stand der Technik lösen sich
beim erfindungsgemäßen Verfahren
die COPs auch im Bulk auf, da eine Ausdiffusion von Sauerstoff aufgrund
der erfindungsgemäß gewählten hohen
Temperatur, die zur Untersättigung
des Sauerstoffs führt,
nicht notwendig ist.
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Die
Erfindung erlaubt daher die Herstellung einer Siliciumscheibe, die
nicht nur in einer oberflächennahen
Schicht COP-frei
ist, sondern über
einen wesentlichen Teil der Dicke der Scheibe, d. h. über mindestens 50%
der Scheibendicke. Der Begriff COP-frei ist so zu verstehen, dass
die COP-Dichte weniger als 10000 cm–3 beträgt. Eine
derartige Siliciumscheibe kann nach der thermischen Behandlung problemlos
poliert werden, ohne dass dadurch ein wesentlicher Teil der COP-freien
Schicht abgetragen wird, wie dies bei Scheiben der Fall ist, die
einer thermischen Behandlung nach dem Stand der Technik unterworfen
wurden. Außerdem
eignen sich erfindungsgemäß behandelte
Siliciumscheiben auch zur Herstellung besonders „tiefer" Bauelemente, beispielsweise nach einer „deep-trench"-Technologie.
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Die
Erfindung kann jedoch bei geeigneter Wahl der Prozessparameter auch
dazu benutzt werden, die COP-Dichte im Bulk der Siliciumscheibe
lediglich zu reduzieren, so dass nach der thermischen Behandlung eine
COP-Dichte von mehr als 10000 cm–3 erhalten
bleibt. Dies lässt
sich durch eine entsprechend kurze Prozesszeit bei einem gleichzeitigen
unsymmetrischen Punktdefektprofil erreichen, das sich wiederum durch
unterschiedliche Prozessatmosphären
auf der Scheibenvorderseite und Scheibenrückseite einstellen lässt. Diese
Option kann zu einer weiteren Reduzierung der Prozesszeit ausgenützt werden,
was wiederum die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens erhöht.
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Ein
weiterer wichtiger Unterschied zum Stand der Technik besteht darin,
dass die Siliciumscheibe erfindungsgemäß nicht o berflächennah
mit Sauerstoff verarmt werden muss, da die Auflösung der COPs nicht wie nach
dem Stand der Technik auf einer Ausdiffusion von Sauerstoff beruht,
sondern auf einer Untersättigung
des Sauerstoffs durch die erfindungsgemäß gewählte hohe Temperatur. Daher
kann das erfindungsgemäße Verfahren
unter einer beliebigen Atmosphäre
durchgeführt
werden, die auch Sauerstoff enthalten darf. Dagegen sind die Verfahren
nach dem Stand der Technik auf die speziellen Atmosphären von
Wasserstoff oder Argon beschränkt.
Damit ist es mit dem erfindungsgemäßen Verfahren einfacher, die
bei wasserstoff- oder argonhaltigen Atmosphären auftretende Aufrauung der
Scheibenoberfläche
zu vermeiden.
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Weiterhin
bedeutet eine Vermeidung von Wasserstoff eine deutliche Verringerung
des Gefahrenpotentials. Zudem kann durch den Einsatz einer leicht
oxidierenden Atmosphäre
die Gefahr einer Kontamination durch Metalle im Vergleich zu einer
Wasserstoffatmosphäre
deutlich reduziert werden.
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Als
Ausgangsmaterial für
die erfindungsgemäße thermische
Behandlung werden vorzugsweise Siliciumscheiben mit niedriger Sauerstoffkonzentration
eingesetzt, da in diesem Fall die zur Erfüllung der Ungleichung (1) nötige Temperatur
verringert wird, wie auch untenstehende Tabelle zeigt. Besonders
bevorzugt ist eine Sauerstoffkonzentration von [Oi] < 7·1017 at/cm3. Dies kann
beim Czochralski-Verfahren beispielsweise durch veränderte Prozessparameter
wie die Tiegeldrehung erreicht werden. Je geringer die Sauerstoffkonzentration
im Siliciumkristall, desto niedriger ist die Mindesttemperatur für das erfindungsgemäße Verfahren
zur thermischen Behandlung. Eine Reduktion der Prozesstemperatur
wiederum verringert den apparativen Aufwand und die zum Aufheizen
bzw. Abkühlen
benötigte
Zeit und somit die Prozesskosten.
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Da
die zum Auflösen
der Oxidhaut der COPs benötigte
Zeit auch von der Dicke der Oxidhaut abhängt (siehe Tabelle), wird im
Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens
bevorzugt ein Ausgangsmaterial eingesetzt, dessen COPs eine möglichst
dünne Oxidhaut aufweisen.
Vorzugsweise beträgt
die Dicke der Oxidhaut weniger als 4 nm, besonders bevorzugt weniger
als 2 nm. Dies erreicht man durch eine niedrige Sauerstoffkonzentration
und schnelle Abkühlraten
beim Kristallziehen in einem Temperaturintervall von 1200°C bis 600°C.
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Die
Zeit, die zum Auflösen
der von der Oxidhaut befreiten COPs benötigt wird, ist wesentlich von
der Größe der COPs
abhängig
(siehe Tabelle). Deshalb werden Siliciumscheiben als Ausgangsmaterial
für die
erfindungsgemäße thermische
Behandlung eingesetzt, die aus einem Einkristall gewonnen wurden,
bei dessen Herstellung der Ziehprozess so gesteuert wurde, dass
sehr kleine COPs in hoher Konzentration entstehen. Im Fall eines
Siliciumkristalls mit einem Durchmesser von 300 mm sollte der mittlere
COP-Durchmesser weniger als 160 nm betragen, bevorzugt weniger als
150 nm und besonders bevorzugt weniger als 120 nm. Für Siliciumkristalle
mit einem Durchmesser von 200 mm sind COP-Größen von < 100 nm, bevorzugt < 80 nm, besonders bevorzugt < 60 nm zu wählen. Dies
wird im Ziehprozess dadurch erreicht, dass der Kristall im Temperaturbereich
zwischen 1200°C
und 900°C
möglichst
schnell abkühlt.
Dazu müssen
im genannten Temperaturbereich Abkühlraten von 2 bis 15 K/min
und bevorzugt von 5 bis 15 K/min eingestellt werden. Neben der geringen Größe der entstehenden
COPs hat ein derartiger Ziehprozess den Vorteil, dass er mit einer
relativ hohen Ziehgeschwindigkeit verbunden ist, was die Prozesszeit
verkürzt.
Darüber
hinaus liefern Ziehprozesse dieser Art grundsätzlich hohe Ausbeuten, was
die Wirtschaftlichkeit nochmals erhöht.
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Um
die mittlere COP-Größe weiter
zu verringern, ist ein Zusatz von Stickstoff während des Ziehprozesses bevorzugt.
Besonders bevorzugt ist eine Stickstoffkonzentration im Einkristall
bzw. in der daraus hergestellten Siliciumscheibe im Bereich zwischen
1·10
13 und 7·10
15 at/cm
3. Die Dokumente
US 6,228,164 B1 und
DE 199 41 902 A1 beschreiben
den technischen Hintergrund.
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Die
folgende Tabelle fasst die Effekte der Sauerstoffkonzentration [O
i], des COP-Durchmessers 2r und der Dicke
d der COP-Oxidhaut
auf die für
das erfindungsgemäße Verfahren
notwendige Temperatur T und die zum Auflösen der COPs benötigte Zeitspanne
t zusammen.
| [Oi] [1017 at/cm3] | 2r
[nm] | d
[nm] | T
[°C] | t
[sec] |
| 6,5 | 70 | 2 | 1300 | 122 |
| 6,5 | 70 | 4 | 1300 | 133 |
| 6,5 | 70 | 2 | 1350 | 41 |
| 6,5 | 120 | 2 | 1350 | 366 |
| 5,0 | 70 | 2 | 1220 | 714 |
| 6,0 | 70 | 2 | 1220 | 797 |
| 7,0 | 70 | 2 | 1220 | 1090 |
| 8,0 | 70 | 2 | 1220 | ∞ |
| 5,0 | 70 | 2 | 1250 | 369 |
| 6,0 | 70 | 2 | 1250 | 390 |
| 7,0 | 70 | 2 | 1250 | 432 |
| 8,0 | 70 | 2 | 1250 | 552 |
| 9,0 | 70 | 2 | 1250 | ∞ |
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Um
die zum Auflösen
der COPs benötigte
Zeit weiter zu reduzieren, wird als Ausgangsmaterial für das erfindungsgemäße Verfahren
vorzugsweise eine Siliciumscheibe verwendet, deren COPs eine Morphologie mit
einem großen
Fläche/Volumen-Verhältnis aufweisen.
Diese Forderung erfüllen
entweder abgeflachte oder langgestreckte COPs. Ein Weg zur Herstellung
eines derartigen Ausgangsmaterials ist beispielsweise in
EP 1 087 042 A1 beschrieben.
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Im
Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird die zu behandelnde Siliciumscheibe in einem RTA-Reaktor nach
dem Stand der Technik zunächst
mit einer vorgegebenen Rate aufgeheizt, bis der durch die Ungleichung
(1) vorgegebene Temperaturbereich er reicht ist. Die Siliciumscheibe
wird anschließend
für eine vorgegebene
Zeitspanne in diesem Temperaturbereich gehalten und danach wiederum
mit einer vorgegebenen Rate abgekühlt. Der gesamte Prozess findet
unter einer Atmosphäre
statt, die durch die gewünschten
Eigenschaften der thermisch behandelten Siliciumscheibe bestimmt
wird.
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Vorzugsweise
wird eine möglichst
hohe Aufheizrate gewählt,
um die Oxidhaut der COPs nicht während
des Aufheizens anwachsen zu lassen, d. h. eine Aufheizrate von mehr
als 2 K/s, bevorzugt eine Aufheizrate von mehr als 10 K/s und besonders
bevorzugt eine Aufheizrate von 50 K/s oder mehr.
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Die
Zeitspanne, während
der die Temperatur der Siliciumscheibe in dem durch Ungleichung
(1) vorgegebenen Bereich gehalten wird, ist abhängig vom verwendeten Ausgangsmaterial.
Wie die Tabelle zeigt, können
die Annealzeiten durch den Einsatz eines Ausgangsmaterials mit kleinen
COPs und dünner COP-Oxidhaut
reduziert werden. Die typische Zeitspanne liegt zwischen 10 s und
15 min, bevorzugt zwischen 30 s und 5 min und besonders bevorzugt
zwischen 30 s und 4 min.
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Die
einzustellende Abkühlrate
wird durch die gewünschten
Eigenschaften des Endprodukts, d. h. der Siliciumscheibe nach der
thermischen Behandlung, bestimmt. Soll eine Siliciumscheibe ohne
Gettereigenschaften hergestellt werden, die während eines nachfolgenden Bauelementeprozesses
keine Sauerstoffpräzipitation
zeigt, ist ein langsamer Abkühlvorgang
bevorzugt. Beim langsamen Abkühlen
kann sich die Vakanzenkonzentration der aktuellen Temperatur anpassen,
d. h. die bei hohen Temperaturen hohe Vakanzenkonzentration nimmt
beim Abkühlen
durch Ausdiffusion der Vakanzen ab. Nach dem Abkühlvorgang liegt deshalb eine niedrige
Konzentration an Vakanzen vor, so dass keine anomale Sauerstoffpräzipitat-Keimbildung
in nachfolgenden thermischen Prozessen, beispielsweise im Rahmen
der Bauelementefertigung, stattfinden kann. Eine Sauerstoffpräzipitation
findet daher nicht oder nur in geringem Umfang statt. Eine derart
behandelte Siliciumscheibe besitzt vergleichbare Eigenschaften wie
eine Siliciumscheibe, die aus einem langsam gezogenen, vakanzen-
und COP-freien Einkristall („perfect
silicon") hergestellt
wurde.
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Soll
andererseits eine Siliciumscheibe mit guten internen Gettereigenschaften
hergestellt werden, wird die Abkühlrate
vorzugsweise so eingestellt, dass ein RTA-Effekt auftritt, wie er
beispielsweise in
WO 98/38675 beschrieben
ist. Beim schnellen Abkühlen
wird die bei der zuvor herrschenden hohen Temperatur vorliegende hohe
Vakanzenkonzentration „eingefroren", da die Vakanzen
während
des Abkühlvorgangs
nicht ausdiffundieren können.
Die hohe Vakanzenkonzentration führt
zu einer anomalen Sauerstoffpräzipitat-Keimbildung
während
eines nachfolgenden thermischen Prozesses, beispielsweise während der
Bauelementeherstellung. Es sind daher genügend Nukleationszentren für die Sauerstoffpräzipitation
(mit einer Konzentration von mindestens 10
7 cm
–3)
vorhanden. Gleichzeitig bildet sich an der Scheibenoberfläche eine
vakanzenfreie Schicht („denuded
zone", DZ) mit einer
Dicke von mindestens 1 μm.
Diese Schicht ist somit auch frei von Nukleationszentren für die Sauerstoffpräzipitation,
das bedeutet, dass die Konzentration von Nukleationszentren einen
Wert von 10
7 cm
–3 nicht überschreitet.
Die einzustellende Abkühlrate
liegt in diesem Fall im Bereich zwischen 10 K/s und 120 K/s, bevorzugt
zwischen 20 K/s und 120 K/s und besonders bevorzugt zwischen 40
K/s und 120 K/s.
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Die
Erfindung bezieht sich daher auch auf eine Siliciumscheibe, die
im Bulk eine Dichte von Nukleationszentren für die Sauerstoffpräzipitation
von mindestens 107 cm–3 und
auf der Scheibenvorderseite eine von Nukleationszentren freie Zone
mit einer Dicke von wenigstens 1 μm
sowie bis zu einer Tiefe, die mindestens 50% der Scheibendicke entspricht,
eine COP-Dichte von weniger als 10000 cm–3 aufweist.
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Wird
mittels eines schnellen Abkühlprozesses
ein Vakanzenprofil der oben beschriebenen Art erzeugt, ist es besonders
bevorzugt, die Siliciumscheibe im Anschluss an diesen Prozess einem
sog. Nukleationsanneal zu unterziehen, bei dem das Vakanzenprofil
in ein entsprechendes Profil von Nukleationszentren für die Sau erstoffpräzipitation
umgewandelt wird. Dabei wird die Siliciumscheibe für 1 min
bis 5 h, bevorzugt für
5 min bis 2 h, besonders bevorzugt für 10 min bis 2 h einer Temperatur
zwischen 450°C
und 800°C
ausgesetzt.
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Als
Atmosphäre
werden im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens abhängig von
den gewünschten
Eigenschaften des Endprodukts Edelgase (vorzugsweise Argon), Wasserstoff,
Stickstoff, Sauerstoff sowie die genannten Elemente enthaltende
chemische Verbindungen und alle aus diesen Gasen (Elemente oder
Verbindungen) herstellbaren Gemische eingesetzt. Die Siliciumscheibe
kann sowohl in einer einheitlichen Atmosphäre thermisch behandelt werden
als auch in einer Atmosphäre,
die während
des Prozesses geändert
wird. Vorder- und Rückseite
der Scheibe können
entweder der gleichen Atmosphäre
oder unterschiedlichen Atmosphären
ausgesetzt werden. Als Vorderseite ist die Seite der Siliciumscheibe
zu verstehen, auf der später
elektronische Bauelemente hergestellt werden.
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Bevorzugt
wird während
der erfindungsgemäßen thermischen
Behandlung eine Atmosphäre
eingesetzt, die Wasserstoff, Argon oder ein Gemisch aus Argon und
Wasserstoff enthält.
Die Scheibenoberfläche hat
in diesem Fall nach der thermischen Behandlung die gleichen Eigenschaften
wie nach einem herkömmlichen
Wasserstoff- oder Argon-Anneal. Die gemäß dieser bevorzugten Ausführungsform
hergestellte Siliciumscheibe weist jedoch im Unterschied zu einer
herkömmlich
hergestellten Scheibe nicht nur eine dünne COP-freie Oberflächenschicht
auf. Die COP-freie Schicht (d. h. die Schicht mit einer COP-Dichte
von weniger als 10000 cm–3) erstreckt sich erfindungsgemäß über mindestens
50% der Scheibendicke. Dies hat beispielsweise den Vorteil, dass
gemäß dieser
Ausführungsform
der Erfindung behandelte Siliciumscheiben problemlos einer Politur
zur Glättung
der Oberfläche
unterworfen werden können,
ohne dass die Gefahr besteht, mit der Politur die komplette COP-freie
Schicht abzutragen.
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Erfindungsgemäß wird die
Siliciumscheibe während
der thermischen Behandlung zumindest zeitweise einer sauerstoffhaltigen
Atmosphäre
ausgesetzt. Besonders bevorzugt ist eine Atmosphäre, die Sauerstoff und Argon
enthält.
Dadurch lässt
sich die Gefahr einer Metallkontamination reduzieren. Führt man
die erfindungsgemäße thermische
Behandlung unter einer sauerstoffhaltigen Atmosphäre durch,
wird der Bulk der Siliciumscheibe von COPs befreit. Dies gilt in
diesem Fall jedoch nicht für
die Oberfläche,
da hier Sauerstoff eindiffundiert, so dass die oberflächennahen
COPs nicht von ihrer Oxidhaut befreit und infolgedessen nicht aufgelöst werden.
Die Oberfläche
kann aber durch eine anschließende
Politur abgetragen werden, so dass schließlich wiederum eine COP-freie
Siliciumscheibe erzielt wird.
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Ebenfalls
bevorzugt ist es im Rahmen der Erfindung, die Scheibenvorderseite
während
der thermischen Behandlung zumindest zeitweise einem Gas auszusetzen,
das Silicium-Zwischengitteratome
(„interstitials") initiiert (vorzugsweise
Sauerstoff), die Rückseite
dagegen einem Gas, das Vakanzen initiiert (vorzugsweise Stickstoff).
Dies führt
zu einem unsymmetrischen Vakanzenprofil und damit in nachfolgenden
thermischen Prozessen zu einem unsymmetrischen Sauerstoffpräzipitationsprofil,
wie es in
DE 199 25
044 A1 beschrieben ist. Unter einem unsymmetrischen Vakanzenprofil
ist zu verstehen, dass die Vakanzenkonzentration entlang einer beliebigen
Gerade senkrecht zu den Scheibenflächen nicht konstant ist und
gleichzeitig nicht symmetrisch zu einer gedachten Mittelebene in
der Mitte zwischen den Scheibenflächen ist. Analoges gilt für das „unsymmetrische
Sauerstoffpräzipitationsprofil". Der Unterschied
zu der in
DE 199 25
044 A1 beschriebenen Siliciumscheibe besteht wiederum darin,
dass die erfindungsgemäß behandelte
Siliciumscheibe eine COP-freie Schicht von mindestens 50% der Scheibendicke
aufweist. Die Verwendung der genannten Gase als Atmosphäre für die Vorder-
bzw. Rückseite
der Siliciumscheibe kann auch zur Herstellung einer Scheibe mit einem
unsymmetrischen Profil der COP-Dichte eingesetzt werden. Dabei entsteht
ein Profil der COP-Größe über die Scheibendicke, bei dem die vorderseitennahen
COPs kleinere Durchmesser besitzen als die rückseitennahen COPS. Neben der
Verwendung unterschiedlicher Prozessgase muss auch die Prozesstemperatur so
angepasst sein, dass ein derartiges Profil entsteht. Dieser Effekt
kann zur Reduzierung der gesamten Prozesszeit ausgenutzt werden,
was wiederum die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens erhöht.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung werden nur während
der Abkühlphase verschiedene
Prozessgase für
die Vorder- und die Rückseite
der Siliciumscheibe eingesetzt, besonders bevorzugt eine sauerstoffhaltige
Atmosphäre
für die
Vorderseite und eine stickstoffhaltige Atmosphäre auf der Rückseite.
Auch bei dieser bevorzugten Ausführungsform
entsteht das oben beschriebene unsymmetrische Vakanzenprofil.
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Verwendet
man für
die Behandlung Siliciumscheiben, die aus einem oben näher erläuterten
stickstoff-dotierten Einkristall hergestellt wurden, so kann man
dadurch das Anwendungsgebiet des erfindungsgemäßen Verfahrens erweitern: Während der
Temperaturbehandlung müssen
die Vakanzen nicht mehr an die Scheibenoberfläche diffundieren, sondern können mit
dem gelösten
Stickstoff in der Scheibe zu Stickstoff-Vakanzen-Komplexen reagieren.
Dies reduziert die Zeit, die nötig
ist, um die COPs aufzulösen.
Weiterhin diffundiert der Stickstoff oberflächennah aus. Nach dem Abkühlen der
Scheibe sind die COPs aufgelöst,
im Scheibenbulk sind die Vakanzen vom Stickstoff gebunden, während an
der Oberfläche
der Scheibe keine gebundenen Vakanzen vorhanden sind, da dort der
Stickstoff ausdiffundiert ist. Während
der erfindungsgemäßen thermischen
Behandlung entsteht somit ein Stickstoffkonzentrationsprofil, d.
h. die Stickstoffkonzentration ist entlang einer beliebigen Gerade
senkrecht zu den Scheibenflächen
nicht konstant. Auch Stickstoff-Vakanzen-Komplexe führen in nachfolgenden thermischen
Prozessen, beispielsweise im Rahmen der Bauelementefertigung, zu
einer anomalen Sauerstoff-Präzipitation,
so dass Scheiben, die nach dieser bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
behandelt werden, eine COP-freie Schicht von mindestens 50% der
Scheibendicke aufweisen und zusätzlich
eine Dichte von Nukleationszentren für die Sauerstoffpräzipitation
von mindestens 107 cm–3 im
Bulk der Siliciumscheibe sowie eine von Nuklea tionszentren freie
Zone wenigstens auf der Scheibenvorderseite mit einer Dicke von
wenigstens 1 μm
aufweisen.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zur thermischen Behandlung einer Siliciumscheibe kann an verschiedenen
Stellen der Produktionskette eingebaut werden:
So kann die
thermische Behandlung beispielsweise nach einer Politur erfolgen.
Dies bietet sich insbesondere dann an, wenn die thermische Behandlung
unter einer Atmosphäre
stattfindet, die die Scheibenoberfläche nicht oder nur in geringem
Umfang aufraut, beispielsweise unter einer sauerstoffhaltigen Atmosphäre.
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Die
andere Möglichkeit
besteht darin, zunächst
die erfindungsgemäße thermische
Behandlung durchzuführen
und die Scheibe anschließend,
eventuell nach einem Reinigungsschritt, einer Politur zu unterziehen. Diese
Ausführungsform
ist besonders in dem Fall bevorzugt, wenn die thermische Behandlung
unter einer Atmosphäre
stattfindet, die die Oberflächenrauhigkeit
der Siliciumscheibe erhöht,
beispielsweise eine Wasserstoff- oder Argonatmosphäre. Da die
erfindungsgemäß behandelte
Siliciumscheibe eine COP-freie Schicht aufweist, deren Dicke mindestens
50% der Scheibendicke entspricht, ist eine Politur auch nach der
thermischen Behandlung möglich.
Dagegen ist eine Politur nach dem Stand der Technik zum Zweck der
COP-Eliminierung thermisch behandelter Siliciumscheiben aufgrund
der sehr geringen Dicke der COP-freien Schicht problematisch.
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Im
Rahmen dieser bevorzugten Ausführungsform,
die Scheibe nach der thermischen Behandlung zu polieren, gibt es
wiederum mehrere Möglichkeiten:
Beispielsweise kann eine polierte Scheibe der erfindungsgemäßen thermischen
Behandlung und anschließend
einer Endpolitur („final
polishing" oder „mirror
polishing") unterzogen
werden. Daneben ist es möglich,
eine geätzte
Scheibe der erfindungsgemäßen thermischen
Behandlung und anschließend
einer Endpolitur zu unterziehen. Besonders bevorzugt ist jedoch,
die Siliciumscheibe nach der erfindungsgemäßen thermischen Behandlung
einer Doppelseitenpolitur (und danach eventuell einer End politur)
zu unterwerfen, da man dadurch eine perfekte Oberflächenbeschaffenheit
in Kombination mit der erfindungsgemäßen COP-Freiheit erzielt.
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Die
Erfindung ist auf einkristalline Siliciumscheiben unabhängig vom
Kristalldurchmesser bzw. Scheibendurchmesser anwendbar. Bevorzugt
ist die Anwendung auf Scheiben mit einem Durchmesser von 15, 20 oder
30 cm oder mehr. Da die Bauelemente, die auf Siliciumscheiben mit
großem
Durchmesser gefertigt werden, deutlich höhere Anforderungen an die Defektfreiheit
des Siliciums stellen, ist die Anwendung der Erfindung auf Siliciumscheiben
mit großem
Durchmesser besonders bevorzugt.