DE10204348A1 - Spritzgusswerkzeug zur Herstellung einer Kunststoffkarte, insbesondere einer Chipkarte, sowie ein Verfahren zur Herstellung einer derartigen Kunststoffkarte - Google Patents
Spritzgusswerkzeug zur Herstellung einer Kunststoffkarte, insbesondere einer Chipkarte, sowie ein Verfahren zur Herstellung einer derartigen KunststoffkarteInfo
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Abstract
Die Erfindung befasst sich mit einem Spritzgusswerkzeug zur Herstellung einer Kunststoffkarte. Dieses besteht aus zwei Werkzeughälften (1, 2), von denen eine als Spritzseite (1) mit wenigstens einer Einspritzdüse und die andere als Schließseite (2) ausgeführt ist. Eine innerhalb des geschlossenen Spritzgusswerkzeuges (3) gebildete Spritzgusswerkzeugkavität (4) weist die Form der Kunststoffkarte (5) auf. Mindestens eine der Werkzeughälften weist erfindungsgemäß eine Führung (6) für einen auf einem Trägermaterial (7) aufgebrachten Magnetstreifen (8) auf. DOLLAR A Das vorgestellte Verfahren zur Herstellung einer Kunststoffkarte mit dem Spritzgusswerkzeug ist durch folgende Verfahrensschritte gekennzeichnet: DOLLAR A - Einlegen des abwickelbaren auf dem Trägermaterial (7) aufgebrachten Magnetstreifens (8) in die in der Werkzeughälfte (1, 2) vorhandene Führung (6) des geöffneten Spritzgusswerkzeuges (3), DOLLAR A - Einlage und Fixierung mindestens eines Labels (9, 10) der Kunststoffkarte (5) in die Spritzgusswerkzeugkavität (4), DOLLAR A - Schließen des Spritzgusswerkzeuges (3), DOLLAR A - Zuführung des verflüssigten Kunststoffes zur Bildung des Kunststoffkartenkörpers.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Spritzgusswerkzeug zur Herstellung einer Kunststoffkarte, insbesondere einer Chipkarte, sowie ein Verfahren zur Herstellung einer Kunststoffkarte mit einem derartigen Spritzgusswerkzeug.
- Chipkarten oder auch SIM-Karten beziehungsweise Smartcards werden verstärkt auf Grund ihrer vielfältigen Einsatzmöglichkeiten verwendet. So sind Chipkarten zur Abwicklung bargeldlosen Zahlungsverkehrs, als Zugangskennung für sicherheitsrelevante Bereiche, als Dienstausweise oder Kundenkarten bekannt.
- Die aus Kunststoff bestehenden, einschichtigen oder mehrschichtigen Chipkarten enthalten bedruckte Folien oder Label sowie Informationsdatenspeicher wie Mikrochips oder Magnetstreifen. Zuweilen werden Chipkarten, die auch einen Magnetstreifen aufweisen, als Hybridkarten bezeichnet.
- Auf den Informationsdatenspeichern sind die kartenrelevanten Daten abgelegt und durch entsprechende Lesegeräte abrufbar.
- Zur Herstellung der Chipkarten werden bekanntermaßen Spritzgussverfahren angewendet. Die Applikation eines Magnetstreifens auf einem spritzgusstechnisch erzeugten Chipkartenkörper erfolgt gegenwärtig erst nach Beendigung des Spritzgussverfahrens, weshalb der Magnetstreifen auf die bereits fertiggestellte Chipkarte aufgebracht werden muss. Dies erfordert einen fertigungstechnischen Aufwand, der kostenintensiv und damit unwirtschaftlich ist.
- Ein Verfahren zur Herstellung einer Chipkarte ist beispielsweise aus Japan Abstract 08 164 689 A bekannt. Auf einem Label wird gemäß dem Offenbarungsgehalt der Druckschrift zunächst ein Magnetstreifen aufgebracht. Durch ein Folienhinterspritzverfahren erfolgt anschließend die Herstellung des Chipkartenkörpers und damit die Verbindung desselben mit dem Label. Hier sind folglich zwei aufeinanderfolgende Fertigungsschritte erforderlich, um die Chipkarte insgesamt erzeugen zu können. Zudem wird bei diesem bekannten Herstellungsverfahren die Chipkarte erst nach Abschluss des Spritzgussvorganges bedruckt und lackiert.
- Es sind darüberhinaus auch Herstellungsverfahren zur Erzeugung einer Chipkarte bekannt, bei denen die Chipkarte erst am Ende ihres Fertigungsprozesses mit dem Magnetstreifen versehen wird.
- Entsprechend dieser fertigungstechnischen Abfolge zur Herstellung bekannter Chipkarten sind auch die hierfür im Einsatz befindlichen Spritzgusswerkzeuge ausgestaltet. Sie verfügen zumeist über zwei Werkzeughälften und weisen demnach eine Spritzgussseite sowie eine Schließseite auf. Die mit Einspritzdüsen ausgestattete Spritzseite sowie die ihr gegenüberliegend angeordnete Schließseite, welche beweglich ist und auf die Spritzseite zubewegt werden kann, weisen einen hohl ausgebildeten Innenraum auf, der als Spritzgusswerkzeugkavität bezeichnet wird. Die Spritzgusswerkzeugkavität hat die Form der fertiggestellten Chipkarte.
- Der Erfindung liegt die technische Aufgabenstellung zu Grunde, ein Spritzgusswerkzeug zur Herstellung einer Kunststoffkarte, insbesondere einer Chipkarte, bereitzustellen, welches die Herstellung einer Kunststoffkarte mit möglichst wenigen Fertigungsschritten gestattet. Darüber hinaus soll ein Verfahren zur Herstellung einer Kunststoffkarte mit einem derartigen Spritzgusswerkzeug zur Verfügung gestellt werden.
- Gelöst wird diese technische Aufgabenstellung mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche.
- Weitere Ausgestaltungen ergeben sich aus den sich an die unabhängigen Patentansprüche anschließenden Unteransprüche.
- Ein Spritzgusswerkzeug zur Herstellung einer Chipkarte besteht aus zwei Werkzeughälften, von denen eine als Spritzseite mit wenigstens einer Einspritzdüse und die andere als Schließseite ausgeführt ist. Innerhalb des geschlossenen Spritzgusswerkzeuges bilden die Werkzeughälften eine Spritzgusswerkzeugkavität, die die Form der fertiggestellten Chipkarte aufweist. Erfindungsgemäß verfügt wenigstens eine der Werkzeughälften über eine Führung für einen auf einem Trägermaterial aufgebrachten Magnetstreifen.
- Mit einem erfindungsgemäßen Spritzgusswerkzeug wird es möglich, eine Chipkarte im Spritzgussverfahren in einem Arbeitsgang herzustellen. Die Führung in einer der Werkzeughälften positioniert dabei den Magnetstreifen in der für die Chipkarte vorgeschriebenen Lage, sodass durch das Einbringen des verflüssigten Kunststoffes in das Spritzgusswerkzeug die Chipkarte unmittelbar fertiggestellt werden kann, weil der verflüssigte Kunststoff mit dem in der Führung aufgenommenen Magnetstreifen vereinigt wird. Das Nachführen des Magnetstreifens kann in Entsprechung der Taktzahl der Spritzgussarbeitsgänge zur Herstellung einer Chipkarte erfolgen.
- Eine Chipkarte ist auf diese Weise wirtschaftlich herstellbar und damit kostengünstig.
- Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung kann die Führung in der Werkzeughälfte derart angeordnet sein, dass der darin geführte Magnetstreifen Bestandteil einer Außenoberfläche der fertiggestellten Chipkarte ist.
- Vorzugsweise wird die Führung in die Schließseite des Spritzgusswerkzeuges eingebracht.
- Bei einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist mindestens eine Werkzeughälfte, im Bereich, in dem der Magnetstreifen eine Verbindung mit dem Kartenkörper eingeht, mit einem Mittel zur Erzielung einer höheren Temperatur ausgestattet. Diese Ausgestaltungsvariante der Spritzgußwerkzeuges unterstützt bei entsprechender Verarbeitungstemperatur des Magnetstreifenmaterials, durch die höhere Temperatur im Bereich des Magnetstreifens, die Entstehung einer stoffschlüssigen Verbindung zwischen eingespritztem Kunststoff und Magnetstreifen. Die übrigen Bereiche des Werkzeuges, werden hierbei auf einem niedrigeren Temperaturbereich gehalten. Eine geeignete Temperaturabstufung der Werkzeugbereiche kann aus den Angaben über die optimalen Verarbeitungstemperaturen der jeweiligen Kunststoffe und Magnetstreifenmaterialien, die dem Fachmann bekannt sind, abgeleitet werden.
- Das Verfahren zur Herstellung einer Chipkarte mit einem Spritzgusswerkzeug entsprechend der hier vorgestellten erfindungsgemäßen Lösung ist durch die nachfolgend näher beschriebenen Verfahrensschritte gekennzeichnet.
- Zunächst erfolgt das Einlegen des abwickelbaren, auf einem Trägermaterial aufgebrachten Magnetstreifens in die in einer Werkzeughälfte vorhandene Führung des geöffneten Spritzgusswerkzeuges. Der Magnetstreifen wird durch die Aufnahme innerhalb der Führung des Spritzgusswerkzeuges in seiner vorgeschriebenen chipkartengemäßen Anordnung positioniert. Anschließend kann mindestens ein Label in Form einer bedruckten Folie in die in dem Spritzgusswerkzeug vorhandene Spritzgusswerkzeugkavität eingelegt und darin fixiert werden. Nach dem Schließen des Spritzgusswerkzeuges ist die Zuführung des verflüssigten Kunststoffes zur Erzeugung des Chipkartenkörpers möglich.
- Mit diesen wenigen, erfindungsgemäßen Verfahrensschritten kann eine Chipkarte komplett fertiggestellt werden. Sie ist damit einfach und kostengünstig herstellbar. Selbstverständlich ist es im Sinne der Erfindung auch möglich, während des Spritzgießens weitere Funktionsbereiche oder Funktionseinheiten in den Chipkartenkörper zu integrieren. Gemeint ist hiermit zum Beispiel das Einbringen einer Kavität zur späteren Aufnahme eines Chipmodules oder die Integration einer Antenne oder weiterer Informationsdatenspeicher in die Chipkarte.
- Eine vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung einer Chipkarte besteht ferner darin, den Magnetstreifen abwickelbar auf ein Trägermaterial aufzubringen und ihn so auf einer Rolle aufzuwickeln. Von dieser Rolle ist er abwickelbar und kann somit durch die Führung des Spritzgusswerkzeuges geführt werden.
- Nachdem der Verfahrensschritt des Spritzgießens ausgeführt wurde, hat sich das Material des Magnetstreifens mit dem verflüssigten Kunststoff der Chipkarte verbunden. Es bleibt lediglich das Trägermaterial zurück, welches seinerseits auf einer Rolle aufgewickelt werden kann. Somit lässt sich insgesamt eine taktweise Fortführung des erfindungsgemäßen Verfahrens realisieren. Während auf einer Seite des Spritzgusswerkzeuges die Rolle mit dem Magnetstreifen und dem Trägermaterial angeordnet ist, von der der Magnetstreifen mit dem Trägermaterial abgewickelt werden kann, erfolgt innerhalb des Spritzgusswerkzeuges die Verbindung des Magnetstreifens mit der Chipkarte unter Ablösung vom Trägermaterial. Das Trägermaterial kann anschließend auf die zweite Rolle aufgewickelt werden, die auf der anderen Seite des Spritzgusswerkzeuges vorhanden ist. Demgemäss weisen die Rollen die gleiche Drehrichtung auf.
- Das in die Spritzgusswerkzeugkavität eingelegte Label kann darüber hinaus mittels elektrostatischer Aufladung oder mittels eines pneumatischen Unterdruckes in der Spritzgusswerkzeugkavität fixiert werden.
- Die Chipkarte, welche unter Anwendung eines erfindungsgemäßen Verfahrens hergestellt wird, ist insgesamt mit einer Folienhinterspritztechnik erzeugbar. Durch die hohe Temperatur und den hohen Druck, mittels derer der verflüssigte Kunststoff in das Spritzgusswerkzeug eingebracht wird, erfolgt ein Ablösen der Magnetbeschichtung von dem Trägermaterial. Die Magnetschicht verbindet sich unmittelbar mit der Chipkarte oder mit einem als Artwork oder bedruckte Folie ausgeführten Label. Dieses Label verschmilzt seinerseits mit dem flüssigen Kunststoff, so dass die erfindungsgemäß hergestellte Chipkarte einen einheitlichen, homogenen Chipkartenkörper aufweist. Nach der Abkühlphase kann das Spritzgusswerkzeug geöffnet werden und der mit Artwork und Magnetstreifen versehene Chipkartenkörper ist aus dem Spritzgusswerkzeug entnehmbar, um anschließend den nächsten Chipkartenkörper fertigen zu können. Das Trägermaterial mit dem Magnetstreifen wird dabei solange durch die Führung des Spritzgusswerkzeuges hindurch geführt, bis ein neuer Magnetstreifenabschnitt im Bereich der später fertig gestellten Chipkarte angeordnet ist.
- Zu Beginn dieses Vorganges wird das freie Ende des Magnetstreifens auf dem Trägermaterial durch die im Spritzgusswerkzeug enthaltene Führung geführt und auf dem Kern einer leeren Rolle fixiert, so dass ein Aufwickeln des später vom Magnetstreifen gelösten Trägermaterials auf dieser leeren Rolle möglich wird. Durch das erfindungsgemäße Verfahren ist es darüber hinaus möglich, weitere Add-on's wie Hologramme, Rubbelfelder oder Unterschriftenfelder mit dem Chipkartenkörper zu verbinden. Hierbei handelt es sich insbesondere um Add-on's, die ansonsten nur mittels eines zusätzlichen Heiß-Präge-Verfahrens auf den Chipkartenkörper aufgebracht werden könnten.
- Von besonderem Vorteil ist die Flexibilität des hier vorgestellten erfindungsgemäßen Verfahrens.
- Es ist in kürzester Zeit möglich, dass Artwork oder den Magnetstreifen der Chipkarte auszutauschen, indem die bedruckten Folien oder Label durch andere Folien ersetzt werden, die stattdessen in das Spritzgusswerkzeug einzulegen sind. Darüber können die Magnetstreifen in kürzester Zeit ausgetauscht werden. So ist es beispielsweise möglich, von Magnetstreifen niedriger Koerzitivität auf solche mit hoher Koerzitivität zu wechseln. Bei diesem Verfahren entfallen die sonst üblicherweise separat erforderlichen Schritte des Bespurens der einzelnen Chipkarten nach dem Spritzgießen beziehungsweise der Folien vor dem Spritzgießen.
- Durch ein erfindungsgemäßes Spritzgusswerkzeug und das mit diesem Spritzgusswerkzeug anzuwendende Verfahren konnte damit insgesamt eine Möglichkeit bereitgestellt werden, Chipkarten wesentlich wirtschaftlicher als bislang herzustellen.
- Das erfindungsgemäße Spritzgusswerkzeug sowie das Verfahren zur Herstellung einer Chipkarte mit einem derartigen Spritzgusswerkzeug soll nachfolgend anhand der Figuren näher beschrieben werden.
- Es zeigen:
- Fig. 1 eine Chipkarte mit einem Magnetstreifen,
- Fig. 2 und 3 ausschnittsweise und als Schnittdarstellung ein erfindungsgemäßes Spritzgusswerkzeug,
- Fig. 4 ausschnittsweise und im Schnitt ein erfindungsgemäßes Spritzgusswerkzeug
- und Fig. 5 die Schließseite eines erfindungsgemäßen Spritzgusswerkzeuges
- In der Fig. 1 ist eine mit 5 bezeichnete Chipkarte dargestellt, diese weist an einer ihrer Außenoberflächen einen Magnetstreifen 8 auf, der als Informationsdatenspeicher für eine Chipkarte dient. Die in der Fig. 1 gezeigte Chipkarte 5 kann mit einem erfindungsgemäßen Spritzgusswerkzeug sowie einem erfindungsgemäßen Verfahren mit nur wenigen Fertigungsschritten hergestellt werden. Hierzu dient ein Spritzgusswerkzeug, wie es abschnittsweise im Schnitt in den Fig. 2 und 3 sowie 4 gezeigt ist. Darin weist das insgesamt mit 3 bezeichnete Spritzgusswerkzeug zwei Werkzeughälften 1 und 2 auf, wobei die Werkzeughälfte 1 die Spritzseite ist und demgemäss Einspritzdüsen zur Einbringung eines verflüssigten Kunststoffes aufweist. Die Schließseite 2 des Spritzgusswerkzeuges 3 ist bewegbar ausgeführt und kann somit auf die ihr zugeordnete Spritzseite 1 zubewegt werden. In der Schließseite 2 des Spritzgusswerkzeuges 3 ist eine Führung 6 eingebracht. In diese Führung 6 wird ein Magnetstreifen 8 eingelegt. Darüber hinaus sind Label 9 und 10 einer vorliegend mehrschichtig ausgeführten Chipkarte in eine Spritzgusswerkzeugkavität 4 des Spritzgusswerkzeuges 3 einsetzbar.
- Mit Pfeilen gekennzeichnet ist in der Fig. 2 die Einsetzbewegungsrichtung der Label 9 und 10 dargestellt. Die Label 9 und 10 werden innerhalb der Spritzgusswerkzeugkavität 4 des Spritzgusswerkzeuges 3 mittels elektrostatischer Aufladung oder eines pneumatisch erzeugten Unterdruckes gehalten.
- Die Fig. 3 veranschaulicht die in die Spritzgusswerkzeugkavität 4 eingesetzten und darin gehaltenen Label 9 und 10. Diese sind somit innerhalb der Werkzeughälften 1 und 2 unverlierbar aufgenommen, sodass das Spritzgusswerkzeug 3 geschlossen werden kann.
- Aus der Fig. 4 ist entnehmbar, wie der Magnetstreifen 8 mit der Chipkarte 5 verbunden wird. Der Magnetstreifen 8 ist auf einem Trägermaterial 7 angeordnet und wird insgesamt auf einer Rolle 11 aufgewickelt bereitgestellt. Das freie Ende dieser Rolle 11 wird durch die Führung 6 innerhalb der Schließseite 2 des Spritzgusswerkzeuges 3 eingelegt und durch diese Führung 6 hindurchgeführt, so dass das freie Ende auf der anderen Seite der Werkzeughälfte 2 wieder austritt und dort auf eine zunächst leere Trommel einer Rolle 12 aufgewickelt werden kann. Während des Spritzgießens der Chipkarte 5 wird der Magnetstreifen 8 von dem Trägermaterial 7 abgelöst und verbindet sich mit der Chipkarte 5.
- Wie insbesondere in der Darstellung der Fig. 5 erkennbar wird, ist der im linken Bildteil gezeigte, mit einem Magnetstreifen 8 versehene Teil des aufgewickelten Trägermaterials 7 von der Rolle 11 abwickelbar. Er wird durch die Führung 6 innerhalb der Schließseite 2 des Spritzgusswerkzeuges 3 hindurchgeführt, so dass auf der in Fig. 5 im rechten Bildteil erkennbaren Seite nur noch das Trägermaterial 7 aus der Schließseite 2 des Spritzgusswerkzeuges 3 heraustritt, wenn der Spritzgussvorgang beendet ist. Dieses Trägermaterial 7 wird in der vorbeschriebenen Weise auf eine Rolle 12 aufgewickelt. Somit lässt sich eine kurze Taktzeit der herzustellenden Chipkarten erreichen. Die Taktzeit richtet sich lediglich nach der erforderlichen Fertigungszeit für das Spritzgießen. Ein nachträgliches zusätzliches Aufbringen des Magnetstreifens auf die Chipkarte kann bei einem erfindungsgemäßen Verfahren unter Anwendung eines erfindungsgemäßen Spritzgusswerkzeuges entfallen.
- Selbstverständlich ist das erfindungsgemäße Verfahren und Spritzgusswerkzeug nicht nur auf Chipkarten im engeren Sinne begrenzt, sondern kann gleichermaßen bei Kunststoffkarten ohne Chip eingesetzt werden. Bezugszeichenliste 1 Werkzeughälfte (Spritzseite)
2 Werkzeughälfte (Schließseite)
3 Spritzgusswerkzeug
4 Spritzgusswerkzeugkavität
5 Chipkarte
6 Führung
7 Trägermaterial
8 Magnetstreifen
9 Label
10 Label
11 Rolle
12 Rolle
Claims (12)
1. Spritzgusswerkzeug zur Herstellung einer Kunststoffkarte,
insbesondere einer Chipkarte, mit zwei Werkzeughälften (1, 2), von denen
eine als Spritzseite (1) mit wenigstens einer Einspritzdüse und die
andere als Schließseite (2) ausgeführt ist, wobei eine innerhalb des
geschlossenen Spritzgusswerkzeuges (3) gebildete
Spritzgusswerkzeugkavität (4) die Form der Kunststoffkarte (5) bildet und
mindestens eine der Werkzeughälften eine Führung (6) für einen auf
einem Trägermaterial (7) aufgebrachten Magnetstreifen (8) aufweist.
2. Spritzgusswerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Führung (6) in der Werkzeughälfte (1, 2) derart angeordnet ist, dass
der darin geführte Magnetstreifen (8) Bestandteil einer
Außenoberfläche der fertiggestellten Kunststoffkarte (5) ist.
3. Spritzgusswerkzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die Führung (6) in die Schließseite (2) des
Spritzgusswerkzeuges (3) eingebracht ist.
4. Spritzgußwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass mindestens eine Werkzeughälfte im Bereich, in
dem der Magnetstreifen die Verbindung mit dem Kartenkörper eingeht,
ein Mittel zur Erzielung einer höheren Temperatur als im übrigen
Werkzeug aufweist.
5. Verfahren zur Herstellung einer Kunststoffkarte mit einem
Spritzgusswerkzeug nach einem der vorstehend genannten Ansprüche,
gekennzeichnet durch folgende Verfahrensschritte:
- Einlegen des abwickelbaren auf dem Trägermaterial (7)
aufgebrachten Magnetstreifens (8) in die in der Werkzeughälfte (1, 2)
vorhandene Führung (6) des geöffneten Spritzgußwerkzeuges (3).
- Einlage und Fixierung mindestens eines Labels (9, 10) der
Kunststoffkarte (5) in die Spritzgusswerkzeugkavität (4),
- Schließen des Spritzgusswerkzeuges (3)
- Zuführung des verflüssigten Kunststoffes zur Bildung des
Kunststoffkartenkörpers.
6. Verfahren zur Herstellung einer Kunststoffkarte nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, dass der auf einem Trägermaterial (7)
aufgebrachte Magnetstreifen (8) von einer Rolle (11) abgewickelt wird.
7. Verfahren zur Herstellung einer Kunststoffkarte nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, dass das nach Fertigstellung einer
Kunststoffkarte (5) vom Magnetstreifen (8) getrennte Trägermaterial (7)
auf eine Rolle (12) aufgewickelt wird.
8. Verfahren zur Herstellung einer Kunststoffkarte nach Anspruch 5 oder
6, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollen (11, 12) die gleiche
Drehrichtung aufweisen.
9. Verfahren zur Herstellung einer Kunststoffkarte nach einem der
Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das in die
Spritzgusswerkzeugkavität (4) eingelegte Label (9, 10) mittels
elektrostatischer Aufladung oder eines pneumatischen Unterdruckes in
der Spritzgusswerkzeugkavität (4) fixiert ist.
10. Verfahren zur Herstellung einer Kunststoffkarte nach einem der
Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststoffkarte
(5) insgesamt mit einer Folienhinterspritztechnik hergestellt wird.
11. Verfahren zur Herstellung einer Kunststoffkarte nach einem der
Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Magnetstreifen
(8) unmittelbar mit einem als Artwork oder bedruckte Folie ausgeführten
Label (9, 10) verbunden wird.
12. Verfahren zur Herstellung einer Kunststoffkarte nach einem der
Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass während des
Spritzgießens sowohl der Magnetstreifen (8) als auch weitere Add-on's
wie Hologramme, Rubbelfelder oder Unterschriftenfelder mit dem
Kunststoffkartenkörper verbunden werden.
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