DE10204168C2 - Innenausstattungsteil für ein Fahrzeug - Google Patents
Innenausstattungsteil für ein FahrzeugInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Innenausstattungs
teils, insbesondere eines an die Verkleidung einer Fahrzeugtür montierbaren
Haltegriffs, unter Verwendung eines Schaums und einer Hüllfolie, sowie ein
Innenausstattungsteil, insbesondere ein an die Verkleidung einer Fahrzeug
tür montierbarer Haltegriff, mit einer mit einem Schaum hinterfütterten
Hüllfolie.
Ein gattungsgemäßes Verfahren und ein nach diesem gefertigtes Innenaus
stattungsteil wird in der Offenlegungschrift DE 196 41 134 A1 offenbart. Der
Kern dieses beispielsweise als Haltegriff ausgeführten Bauteils besteht aus
einem PUR-Schaum, der mit einer zweilagigen Hüllfolie umgeben ist. Die
Hüllfolie wird dabei in einem ersten Fertigungsschrift als Hohlkörper durch
Coextrusions-Blasformverfahren hergestellt, wobei die innere Lage aus
einem SEBS-Compound und die äußere, lederartig genarbte Lage aus einem
PP/EPDM bestehen kann. Nachfolgend wird der Hohlkörper mit PUR
ausgeschäumt, das zum Werkstoff der inneren Lage eine gute Haftung
aufweist. Weiterhin wird in dieser Druckschrift ein zum Stand der Technik
gehörendes Verfahren beschrieben, bei welchem der Hohlkörper im
Rotationsverfahren aus PVC hergestellt und nachfolgend mit PUR
ausgeschäumt wird.
Da der Kern derartiger Ausstattungsteile die auf das Bauteil wirkenden
mechanischen Kräfte zu einem erheblichen Teil aufnehmen muß, weist der
PUR-Schaum eine hohe Festigkeit und damit auch eine hohe Dichte auf.
Eine gewisse Entlastung kann durch eine in den Schaum eingelegte,
flächenartige Verstärkungseinlage erfolgen. Da die Hüllfolie ihrerseits
weitgehend inkompressibel ist, ist die Haptik derartiger Bauteile unter
Umständen unbefriedigend.
Aus der Druckschrift DE 32 03 838 A1 ist ein Verfahren zur Herstellung von
Innenausstattungsteilen bekannt, bei denen zuerst eine bis auf die
rückseitige Anlagefläche geschlossene Haut vorgeformt, anschließend
innerhalb der Haut eine Verstärkungseinlage angeordnet und nachfolgend
die Haut in einer Schäumform mit einem Kunststoffschaum ausgeschäumt
wird.
In der Offenlegungsschrift DE 101 24 036 A1 wird ferner eine Armauflage in
Innenverkleidungsteilen von Kraftfahrzeugen beschrieben, die aus einem
Träger aus zäh verformbaren, nicht splitterndem Material, einer darüber
befindlichen Schicht aus einem elastischen Schaum und einer den Schaum
abdeckenden Dekorschicht besteht. Die Verbindung zwischen Dekorschicht
und Träger erfolgt gleichfalls durch das Einbringen der Schaumlage.
Bei dem in DE 35 25 417 C2 offenbarten Verfahren wird eine Schaumstoff
schicht aus einem offenporigen Schaum mit einem Klebstoff versehen,
nachfolgend zwischen einer Dekorschicht und einem Träger in einem
zweiteiligen Kaschierwerkzeug positioniert und nachfolgend durch Schließen
des Werkzeugs mit diesen verpreßt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein mechanisch belastbares
Innenausstattungsteil geringen Gewichts mit einer ansprechenden Haptik
bereitzustellen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäss dadurch gelöst, dass bei der Fertigung
dieses Innenausstattungsteils zuerst ein Trägerkörper hergestellt wird, der
nachfolgend in ein Schäumwerkzeug eingelegt, umschäumt und
anschließend mit einer Hüllfolie umhüllt wird.
Der Trägerkörper wird bevorzugt durch Spritzgießen eines Kunststoffs,
insbesondere eines Polycarbonats (PC) oder eines Acryl-Butadien-Styrol-
Copolymers (ABS) gefertigt, der eine hohe Steifigkeit und mechanische
Festigkeit aufweist. Nachfolgend kann der Trägerkörper mit Vorteil mit einem
PUR-Schaum oder einem Zellkautschuk umschäumt werden. Die Hüllfolie
wird nach einer besonderen Ausbildung des Verfahrens vor der Umhüllung
des umschäumten Trägerkörpers einseitig mit einem Klebstoff, insbesondere
mit einem Hotmelt-Klebstoff benetzt. Die Benetzung kann beispielsweise
durch Aufsprühen des durch Erwärmung verflüssigten Hotmelt-Klebstoffs
erfolgen, der nachfolgend vor der Umhüllung des umschäumten Träger
körpers insbesondere durch erneute Zufuhr von Wärme aktiviert wird.
Die Hüllfolie wird zur Umhüllung bevorzugt auf den umschäumten Träger
körper aufkaschiert, wobei die Kaschierung mit Vorteil im Wesentlichen
maschinell erfolgt.
Die Hüllfolie kann nach einer besonderen Ausführung randseitig in einen
durch einen Kanal im Trägerkörper gebildeten Rücksprung kaschiert werden.
Der Kanal wird nachfolgend vorzugsweise durch ein Abdeckprofil
verschlossen.
Die Hüllfolie wird ihrerseits bevorzugt aus einem dreidimensional verform
baren Flächengebilde, insbesondere aus einer Kunststoffolie, einem Leder
oder einem Kunstleder gefertigt, das sich bei der Umhüllung der Kontur des
umschäumten Trägerkörpers anpaßt. Die Anpassung kann nach einer
weiteren Ausführung der Erfindung dadurch vereinfacht werden, dass die
Hüllfolie vor der Kaschierung zu einem dreidimensional gestalteten
Vorformling verarbeitet wird.
Die Erfindung umfaßt ferner ein nach diesem Verfahren gefertigtes Innen
ausstattungsteil, das mit einer mit einem Schaum hinterfütterten Hüllfolie
versehen ist, welcher einen Trägerkörper schichtartig umgibt. Durch die im
Vergleich zu den Abmessungen des Haltegriffs dünne Schaumschicht weist
der Haltegriff eine hohe Torsionsfestigkeit auf.
Der Trägerkörper weist dabei mit Vorteil einen Kanal auf, wobei die Hüllfolie
das Innenausstattungsteil mit Vorteil bis in den Bereich eines vom Kanal
gebildeten Rücksprungs umgibt. Im Kanal kann ferner ein Abdeckprofil
angeordnet werden, das im Trägerkörper verrastbar ist und die dem Fahr
zeuginsassen zugängliche Oberfläche des Ausstattungsteils vervollständigt.
Die Figuren stellen beispielhaft und schematisch eine Ausführung eines
erfindungsgemäß gefertigten Ausstattungsteils dar.
Es zeigen:
Fig. 1 ein Ausstattungsteil in Form eines Haltegriffs in
dreidimensionaler Darstellung
Fig. 2 einen vergrößerten Querschnitt durch den Haltegriff nach Fig. 1
Der in den Fig. 1 und 2 abgebildete Haltegriff 1 ist zur Montage an eine
nicht dargestellte Innenverkleidung einer Fahrzeugtür vorgesehen und
besteht aus einem Trägerkörper 2 aus einem PC- oder ABS-Kunststoff, der
sich durch Spritzgießen problemlos verarbeiten läßt und eine hohe Festigkeit
und Steifigkeit ausweist. Der Trägerkörper ist an der Anlagefläche zur Innen
verkleidung mit einstückig angeformten Schraubösen 3 versehen, über
welche er durch Verschraubung mit der Innenverkleidung verbindbar ist. Auf
den Haltegriff einwirkende mechanische Kräfte werden somit auf die
Innenverkleidung und letztlich über die Fahrzeugtür auf die Karosserie
struktur des Fahrzeugs übertragen.
In den dem Fahrzeuginsassen zugänglichen Bereichen des Haltegriffs 1 ist
der Trägerkörper 2 mit einer Schaumschicht 4 umschäumt, die dem
Ausstattungsteil trotz hoher Festigkeit unter Druck eine gewisse Verform
barkeit und damit eine angenehme Haptik verleiht.
Die Sichtflächen des Haltegriffs 1 werden letztlich durch eine dreidimensional
komplex geformte Hüllfolie 5 gebildet, die je nach Ausstattungsvariante des
Fahrzeugs aus einer Kunststofffolie, einem Leder oder einem Kunstleder
bestehen kann. Zur Verwendung als Hüllfolie sind daher auch Werkstoffe
geeignet, die sich nicht in plastifiziertem Zustand verarbeiten lassen. Das als
Hüllfolie verwendete Flächengebilde weist eine dreidimensionale Verform
barkeit auf, wobei die Anpassung an die Kontur des umschäumten Trägerkörpers
2 durch Herstellung eines dreidimensionalen, schalenartigen
Vorformlings vereinfacht wird. Dieser kann beispielsweise durch das
Vernähen von Lederzuschnitten gefertigt werden.
Die schalenartige Hüllfolie 5 ist bis in Rücksprünge 6, 6' des umschäumten
Trägerkörpers 2 hineinkaschiert, die längs eines in den Trägerkörper 2
eingeformten, sich türseitig in Längsrichtung des Haltegriffs 1 erstreckenden
Kanals 7 angeordnet sind. Der Kanal 7 ist mit einem komplex geformten
Abdeckprofil 8 verschlossen, das über eine Rastverbindung 9 formschlüssig
mit dem Trägerprofil 2 verbunden ist und die Rücksprünge 6, 6' durch
einstückig angeformte, pilzartige Vorsprünge 10, 10' verdeckt.
Durch den im Trägerkörper 2 eingeformten Kanal 7 sowie gegebenenfalls im
Zuge der Spritzgießfertigung gezielt im Trägerkörper 2 ausgebildete
Hohlräume 11 wird das Gewicht des Haltegriffs deutlich reduziert.
Die Herstellung des gezeigten Haltegriffs erfolgt erfindungsgemäß in einem
ersten Schritt durch die Fertigung des komplex geformten Trägerkörpers 2 im
Spritzgießverfahren, wobei das Einbringen der Hohlräume 11, 11' durch
Injizieren von Gas in die mit plastifiziertem Kunststoff gefüllte Werkzeug
kavität erfolgen kann. Nach dem Abkühlen und der Verfestigung des
Trägerkörpers 2 wird dieser in ein Schäumwerkzeug eingelegt, das in
wesentlichen Bereichen eine von der Oberfläche des Trägerkörpers
beabstandete Kavität aufweist. In diesen Spalt wird nachfolgend ein
verschäumbarer PUR-Werkstoff eingefüllt, der nach dem Schäumen und
seiner Verfestigung die etwa 1 bis 3 mm dicke Schaumschicht 4 ausbildet.
In einem gesonderten Fertigungsschritt kann zeitgleich die Hüllfolie 5
zugeschnitten werden, die gegebenenfalls aus einem schalenartigen,
dreidimensional geformten Vorformling bestehen kann. Dieser kann
beispielsweise durch Tiefziehen einer lederartig genarbten Kunststofffolie
oder durch Vernähen von Zuschnitten aus Leder hergestellt werden.
Um den umschäumten Trägerkörper 2 und die Hüllfolie 5 miteinander
dauerhaft zu verbinden, wird die innere Oberfläche der Hüllfolie mit einem
Klebstoff (12) benetzt. Die Applikation kann unter anderem durch Aufsprühen
eines verflüssigten Hotmelt-Klebstoffs erfolgen. Dieser wird unmittelbar vor
der Verbindung durch Wärmezufuhr aktiviert, so dass die Hüllfolie nach
folgend auf die mit der Schaumschicht 4 versehenen Bereiche des Träger
körpers 2 aufkaschiert und mit dieser stoffschlüssig verbunden werden kann.
Die Kaschierung erfolgt dabei im Wesentlichen maschinell.
Die über den umschäumten Trägerkörper herausragenden Randbereiche der
Hüllfolie 5 werden nachfolgend beschnitten. Durch Einrasten des Abdeck
profils 8 in den Kanal 7 des Trägerkörpers 2 wird die Fertigung des
Haltegriffs 1 abgeschlossen, der nun zur Montage an der Innenverkleidung
der Fahrzeugtür bereitsteht.
Die Anwendung der Erfindung beschränkt sich nicht auf Haltegriffe. Mit
Vorteil können vielmehr auch andere Innenausstattungsteile, beispielsweise
Dachhimmel, Armlehnen und dergleichen, erfindungsgemäß
ausgebildet werden.
1
Haltegriff
2
Trägerkörper
3
Schraubösen
4
Schaumschicht
5
Hüllfolie
6
,
6
' Rücksprung
7
Kanal
8
Abdeckprofil
9
Rastverbindung
10
,
10
' Vorsprung
11
,
11
' Hohlraum
12
Klebstoff
Claims (17)
1. Verfahren zur Herstellung eines Innenausstattungsteils, insbesondere eines
an die Verkleidung einer Fahrzeugtür montierbaren Haltegriffs (1), unter Verwendung
eines Schaums und einer Hüllfolie (5), gekennzeichnet durch die Schritte
- - Herstellung eines Trägerkörpers (2)
- - Einlegen des Trägerkörpers (2) in ein Schäumwerkzeug
- - Umschäumen des Trägerkörpers (2)
- - Umhüllen des umschäumten Trägerkörpers (2) mit der Hüllfolie (5)
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Trägerkörper
(2) durch Spritzgießen eines Kunststoffs, insbesondere eines Polycarbonats (PC)
oder eines Acryl-Butadien-Styrol-Copolymers (ABS) hergestellt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der
Trägerkörper (2) mit einem PUR-Schaum oder einem Zellkautschuk umschäumt wird.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Hüllfolie (5) vor der Umhüllung des umschäumten
Trägerkörpers (2) einseitig mit einem Klebstoff, insbesondere mit einem Hotmelt-
Klebstoff benetzt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Benetzung
durch Aufsprühen des durch Erwärmung verflüssigten Hotmelt-Klebstoffs erfolgt.
6. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der
applizierte Klebstoff vor der Umhüllung des umschäumten Trägerkörpers (2)
insbesondere durch Zufuhr von Wärme aktiviert wird.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Hüllfolie (5) zur Umhüllung auf den umschäumten
Trägerkörper (2) aufkaschiert wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Kaschierung
im Wesentlichen maschinell erfolgt.
9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die
Hüllfolie (5) randseitig in einen längs eines Kanals (7) im Trägerkörper (2)
verlaufenden Rücksprung (6) kaschiert wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal (7)
nachfolgend durch ein Abdeckprofil (8) verschlossen wird.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Hüllfolie (5) aus einem dreidimensional verformbaren
Flächengebilde, insbesondere aus einer Kunststoffolie, einem Leder oder einem
Kunstleder gefertigt wird.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Hüllfolie (5)
vor der Kaschierung zu einem dreidimensional gestalteten Vorformling verarbeitet
wird.
13. Innenausstattungsteil, insbesondere ein an die Verkleidung einer Fahrzeugtür
montierbarer Haltegriff (1), mit einer mit einem Schaum hinterfütterten Hüllfolie (5),
wobei der Schaum einen Trägerkörper (2) schichtartig umgibt, hergestellt nach dem
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12.
14. Innenausstattungsteil nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der
Trägerkörper (2) einen Kanal (7) aufweist.
15. Innenausstattungsteil nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die
Hüllfolie (5) das Innenausstattungsteil bis in den Bereich eines längs des Kanals (7)
angeordneten Rücksprungs (6) umgibt.
16. Innenausstattungsteil nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet,
dass im Kanal (7) ein Abdeckprofil (8) angeordnet ist.
17. Innenausstattungsteil nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das
Abdeckprofil (8) im Trägerkörper (2) verrastbar ist.
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