DE10203984A1 - Isolierkörper auf Basis von wärmedämmenden Isoliermaterial - Google Patents
Isolierkörper auf Basis von wärmedämmenden IsoliermaterialInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Isolierkörper auf Basis von wärmedämmendem Isoliermaterial, der zur Erhöhung der Stabilität und Druckfestigkeit und Druckaufnahme mit Druckabstützpunkten in Form von in das Isoliermaterial eingesetzten Stützkörpern ausgestattet ist, wobei die Stützkörper aus einem thermisch isolierenden Werkstoff gefertig sind und eine über der Druckfestigkeit des Isoliermaterials des Isolierkörpers liegende Druckfestigkeit aufweisen.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Isolierkörper auf Basis von
wärmedämmendem Isoliermaterial.
Isolierkörper werden bevorzugt in Form flächiger Isoliermaterialien, wie Platten
oder Matten eingesetzt und weisen üblicherweise eine geringe mechanische
Festigkeit auf. In manchen Anwendungsfällen werden jedoch solche
Isolierkörper dennoch höheren mechanischen Druckbelastungen ausgesetzt,
als sie eigentlich aufnehmen können. Beispielsweise bei Anwendung von
Isolierkörpern zur flächigen thermischen Isolierung von Mauerwerken,
beispielsweise bei feuerfesten Auskleidungen, werden die Isolierkörper durch
thermische Ausdehnungen ihrer Umgebung hohen Drücken ausgesetzt, die
zum Kollabieren bzw. Zusammendrücken des Isolierkörpers und seines
Isoliermaterials führen und damit deren Isolierwirkung verringern.
Isolierkörper mit wärmedämmenden Eigenschaften auch für einen
Temperaturbereich bis zu 800°C sind beispielsweise aus der DE 44 32 896 A1,
DE 37 37 459 A1 und DE 43 10 613 A1 bekannt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Isolierkörper aus wärmedämmenden
Isoliermaterialien, insbesondere zur flächigen Abdeckung so auszustatten, daß
ihre Stabilität und Druckfestigkeit erhöht wird unter gleichzeitigem Erhalt guter
Isoliereigenschaften, insbesondere hoher thermischer Isolierwirkung.
Diese Aufgabe wird mit einem Isolierkörper auf Basis wärmedämmender
Isoliermaterialien gemäß dem Vorschlag der Erfindung dadurch gelöst, daß zur
Erhöhung der Stabilität und Druckfestigkeit und Druckaufnahme der
Isolierkörper mit Druckabstützpunkten in Form von in das Isoliermaterial
eingesetzten Stützkörpern ausgestattet ist, wobei die Stützkörper aus einem
thermisch isolierenden Werkstoff gefertigt sind und eine über der
Druckfestigkeit des Isoliermaterials liegende Druckfestigkeit aufweisen.
Bevorzugt liegt die Druckfestigkeit der Stützkörper ein Vielfaches über der
Druckfestigkeit des den Stützkörper umgebenden Isoliermaterials des
Isolierkörpers. Hierbei ist die Druckfestigkeit des Isoliermaterials
zugrundezulegen, wie es in dem Isolierkörper beispielsweise in einer
verpreßten oder gehärteten Form vorliegt, d. h. die Druckfestigkeit des
Isolierkörpers in Bezug auf die von dem Isoliermaterial gebildeten Bereiche
außerhalb der Stützkörper.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung und Ausgestaltung sind den
kennzeichnenden Merkmalen der Unteransprüche entnehmbar.
Erfindungsgemäß gelingt es durch den Einsatz der Stützkörper, die zusätzlich
von außen auf den Isolierkörper im Anwendungsfall einwirkenden Drücke
aufzunehmen und dadurch zu verhindern, daß das Isoliermaterial des
Isolierkörpers zerstört oder zusammengedrückt wird und dadurch seine
Isoliereigenschaften verliert.
Bevorzugt werden Isolierkörper eingesetzt, die in flächiger Form ausgebildet
sind, beispielsweise als Matte oder Platte, wobei für die Aufnahme der
Stützkörper die Platte oder Matte von ihrer Oberseite zu ihrer Unterseite durch
setzende Löcher vorgesehen sind, in welche die Stützkörper eingesetzt sind.
Die Stützkörper können hierbei haftfest eingebracht sein, beispielsweise durch
Einkleben oder sie können in die Löcher eingepreßt sein. In jedem Fall ist
vorzusehen, daß die Stützkörper so in das Isoliermaterial, das den Isolierkörper
bildet, eingesetzt sind, daß sie gegen Verlieren gesichert sind und daß sie auch
in ihrer Position gesichert sind.
Eine gute Druckaufnahme wird dadurch gewährleistet, daß die Stützkörper in
den Isolierkörper von der oberen zur unteren Seite durchsetzende Löcher
eingesetzt sind. Erfindungsgemäß sind die Stützkörper in dem Isoliermaterial
von oben nach unten durchgehend angeordnet und ggf. fest in dem
Isoliermaterial verankert. Hierzu wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, die
Stützkörper mit einer Höhe auszubilden, die der Dicke bzw. höchstens der
Dicke des den Isolierkörper bildenden Isoliermaterials entspricht.
Für eine gleichmäßige Druckaufnahme wird vorgeschlagen, die Stützkörper
gleichmäßig verteilt in den Isolierkörper anzuordnen. Insbesondere ist auch
vorgesehen, daß die Stützkörper untereinander gleich sind.
Die Isolierkörper sind üblicherweise steif ausgebildet, sie können jedoch auch
biegsam bis flexibel sein. Dies richtet sich je nach Anwendungsfall.
Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, daß für hochwärmedämmend
ausgebildete Isolierkörper die Stützkörper aus einem keramischen Werkstoff
geringer Wärmeleitfähigkeit gefertigt sind, insbesondere aus einem
hochfeuerfesten Material bestehen. Beispielsweise können die Stützkörper aus
Porzellan, Steinzeug, Mullit, Aluminiumoxid, Zirkonsilikat, Zirkonmullit
und/oder Zirkonkorund gefertigt werden.
Für hochwärmedämmende Isolierkörper werden als Isoliermaterialien
insbesondere solche auf Basis von verpreßten mikroporösen, ggf. gehärteten
Isolierwerkstoffen eingesetzt.
Hierbei sind Isoliermaterialien auf Basis von anorganischen Isolierwerkstoffen,
wie keramischen Fasern, Mineralwolle, Leichtsteinen, Kieselgur, pyrogen
erzeugter Kieselsäure, Aluminiumoxide und/oder mikroporösem Silica
bevorzugt, aus denen die Isolierkörper beispielsweise durch Verpressen
geformt werden, beispielsweise in Plattenform. Eine mögliche
Zusammensetzung des wärmedämmenden Isoliermaterials für Isolierkörper für
feuerfeste Auskleidungen kann 30 bis 100 Gew.-% feinteiliges Metalloxyd, 0
bis 50 Gew.-% Trübungsmittel, 0 bis 50 Gew.-% Fasermaterial und 0 bis
15 Gew.-% anorganisches Bindematerial aufweisen, in Ausführungen, wie sie
beispielhaft in der DE 37 37 459 A1 oder DE 43 10 613 A1 oder DE 44 32 896 A1
beschrieben sind.
Bevorzugt werden die Isolierkörper, umfassend das geformte Isoliermaterial
mit den eingesetzten Stützkörpern mit einer Außenhülle versehen. Diese
Außenhülle erleichtert das Händeln, insbesondere erhöht sie auch den
Zusammenhalt beispielsweise lose in die Löcher des Isoliermaterials
eingesetzter oder eingepreßter Stützkörper. Die Außenhülle ist außenseitig fest
zu verschließen und anliegend an die Oberfläche des Isoliermaterials und der
Stützkörper auszubilden, der Verschluß kann beispielsweise durch
Verschweißen oder Verkleben erfolgen. Bevorzugt ist vorgesehen, die das
geformte Isoliermaterial mit den eingesetzten Stützkörpern umgebende
Außenhülle zu vakuumieren. Infolge des Vakuumierens erfolgt auch eine feste
Verankerung der Stützkörper in den Isoliermaterialien.
In einer bevorzugten Ausbildung gemäß der Erfindung wird vorgeschlagen, die
Stützkörper mit mindestens einer durchgehenden Ausnehmung auszubilden,
wobei die Ausnehmung koaxial zu den den Isolierkörper durchsetzenden
Löchern verläuft. Die Ausnehmungen der Stützkörper sollten frei von
Isoliermaterial sein.
Eine bevorzugte Form der Stützkörper bildet die Ringform. Die als Ring
ausgebildeten Stützkörper können beispielsweise in einfacher Weise durch
Herstellen entsprechender Rohre gefertigt werden, von denen sie
entsprechend der gewünschten Höhe abgelängt werden. Die Stützkörper
können auch jede andere geeignete Form, beispielsweise quadratisch,
sechseckig oder dergleichen aufweisen mit entsprechend symmetrisch zur
Mitte angeordneter einer oder mehrerer in der Achsrichtung durchgehender
Ausnehmungen.
Die Höhe der Stützkörper soll die Dicke des Isolierkörpers nicht überschreiten,
so daß bei auf den Isolierkörper auf die Oberseite und/oder Unterseite
ausgeübtem Druck, der die Druckfestigkeit des die Stützkörper umgebenden
Isoliermaterials übersteigt, die Druckaufnahme über die Stützkörper erfolgt.
Hierbei ist vorgesehen, daß der Einsatz der Stützkörper als Druckpunkte sowie
zur Druckverstärkung des Isolierkörpers beispielsweise aus Leichtsteinen,
keramischen Fasermatten, Dämmplatten auf Basis anorganischer mikroporöser
Metalloxyde in der Anordnung zu treffen ist, daß eine gleichmäßige
Druckaufnahme über die Gesamtfläche des Isoliermaterials möglich ist und
gleichzeitig die thermische Isolierwirkung des Isolierkörpers im wesentlichen
erhalten bleibt. Die von den Stützkörpern eingenommene Oberfläche bezogen
auf eine Oberseite des Isolierkörpers sollte daher weniger als 10% der
Oberfläche der Oberseite des Isolierkörpers betragen.
Bei flächigen Isolierkörpern einer Dicke von 3 bis 65 mm sollte der Stützkörper
in Form von Ringen entsprechend eine Höhe von 3 bis 65 mm aufweisen, bei
einem Außendurchmesser von 10 bis 100 mm und einer Wanddicke von 2 bis
5 mm. Wenn das Isoliermaterial des Isolierkörpers aus hochwärmedämmenden
Werkstoffen erstellt ist und der Stützkörper aus feuerfester Keramik, so kann
der Isolierkörper in flächiger Form durch Formen des Isoliermaterials mit
eingesetzten Stützkörpern hergestellt werden und eignet sich für feuerfeste
Auskleidungen. Entsprechend wird auch die Verwendung des
erfindungsgemäßen Isolierkörpers als feuerfeste Auskleidung für Mauerwerke
beansprucht.
Die erfindungsgemäße Ausbildung von Isolierkörpern ist bei allen
Isoliermaterialien anwendbar, bei denen das Problem der geringen
mechanischen Festigkeit auftritt, die jedoch aufgrund ihrer Belastungen höhere
mechanische Stabilitäten für eine langfristige Gebrauchstüchtigkeit aufweisen
sollten. Beispielsweise bei der Aufnahme von Drücken in Mauerwerken von
Feuerfestauskleidungen, die beim Aufheizen der Aggregate entstehen, dehnt
sich die feuerfeste Auskleidung während des Aufheizens üblicherweise um 1
bis 1,5% aus. Die aufgrund dieser Ausdehnung entstehenden Drücke führen
häufig dazu, daß sich der Isolierkörper der Feuerfestauskleidung während des
Einsatzes zusammendrückt und damit die Isolierwirkung verringert wird. Die
Erfindung verhindert dieses Zusammendrücken des Isolierkörpers durch die in
den Isolierkörper durchgehend eingesetzten Stützkörper. Aus diesem Grunde
ist es wichtig, daß die Stützkörper aus einem Isoliermaterial hoher Festigkeit
und geringer thermischer Leitfähigkeit bestehen, beispielsweise auf Basis von
keramischen Materialien. Die in den Isolierkörper eingebrachten Stützkörper
erhöhen und verbessern die Druckfestigkeit dieser Isolierkörper. Je nach Größe
des Isolierkörpers und seines Anwendungszweckes kann die Größe, Form und
Anzahl der in den Isolierkörper eingebrachten Stützkörper verschieden sein.
Von Vorteil haben sich Stützkörper in Form von Ringen erwiesen, da sie
einfach herstellbar sind, bevorzugt mit einem Außendurchmesser von 10 bis
100 mm und einer Wandstärke von 2 bis 5 mm. Mit Hilfe solcher Stützkörper
wird auch eine Wärmebrücke weitgehend klein gehalten und damit
Isoliereigenschaften des Isolierkörpers beibehalten.
Wesentlich ist somit, daß die in den Isolierkörper eingesetzten Stützkörper aus
einem keramischen Material mit hoher Druckfestigkeit und guter Isolierwirkung
bestehen. Durch den Einsatz der Stützkörper ist gewährleistet, daß eine
verhältnismäßig hohe, in jedem Fall wesentlich verbesserte und höhere
Druckauflage für den Isolierkörper im Vergleich zu einem solchen ohne
Stützkörper geschaffen wird, bei gleichzeitig geringer Wärmeübertragung, d. h.
Erhalt der Isolierwirkung, da durch die Stützkörper das Zusammendrücken des
Isoliermaterials verhindert wird und die Isolierwirkung erhalten bleibt.
Die Anordnung der Stützkörper in den Isolierkörper hat so zu erfolgen, wie es
der Gestalt und Form und der Anwendung des Isolierkörpers angemessen ist.
Die von den Stützen eingenommene Fläche sollte 10% der Gesamtfläche des
Isolierkörpers nicht überschreiten.
Die Stützkörper können preiswert aus Hohlprofilen der gewünschten
Querschnitte mit einer oder mehreren durchgehenden Ausnehmungen durch
Ablängen hergestellt werden.
Die Erfindung wird in der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Stützkörper in Ringform,
Fig. 2 den Querschnitt AA nach Fig. 1,
Fig. 3 die Draufsicht ausschnittsweise auf einen plattenförmigen
Isolierkörper mit Stützkörper,
Fig. 4 den Querschnitt BB nach Fig. 3,
Fig. 5 die Anordnung von Isolierkörpern schematisch zur feuer
festen Auskleidung von Mauerwerk.
In den Fig. 1 und 2 ist ein Stützkörper 1 beispielsweise aus
hochfeuerfester Keramik in Ringform dargestellt, der eine zentrale
durchgehende Ausnehmung 10 aufweist. Der Stützkörper 1 weist eine hohe
Druckfestigkeit, sehr geringe Wärmeleitfähigkeit und damit sehr gute
Isolierwirkung auf. Die Isolierwirkung wird auch durch die zentrale
durchgehende Ausnehmung 10 gefördert. Die Höhe d1 des Stützkörpers
beträgt entsprechend der Dicke d4 des Isolierkörpers K bzw. dessen
Isoliermaterial 2, siehe Fig. 4, üblicherweise zwischen 3 bis 65 mm, der
Außendurchmesser d3 zwischen 10 bis 100 mm, wobei die Wanddicke
höchstens 5 mm betragen soll, um keine oder nur geringe Wärmebrücken
auszubilden.
In den Fig. 3 und 4 ist ein Isolierkörper K in flächiger Ausbildung, z. B. als
Platte, umfassend das Isoliermaterial 2, beispielsweise aus anorganischen
Materialien, die hochfeuerfest sind und eine thermische Isolierwirkung bei
geringer Wärmeleitfähigkeit aufweisen, dargestellt. Das Isoliermaterial 2 ist zu
dem Isolierkörper K geformt und hat eine Dicke d4 von beispielhaft 3 mm. Das
Isoliermaterial 2 des Isolierkörpers weist in einer gleichmäßigen Struktur und
Beabstandung durchgehende Löcher 20 auf, in welche ringförmige Stützkörper
1 eingesetzt, ggf. leicht eingepreßt sind. Diese Stützringe 1 weisen eine Dicke
d1 von höchstens der Dicke d4 des die Stützringe umgebenden Isoliermaterials
2, also hier 3 mm oder auch etwas weniger, beispielsweise 2,9 mm auf. Um
ein Herausfallen der Stützringe 1 aus dem Isoliermaterial 2 zu verhindern, ist
das Isoliermaterial 2 mit den eingesetzten Stützringen 1 in eine Außenhülle 3
eingepackt. Diese Außenhülle 3 kann beispielsweise aus einer Kunststoffolie
bestehen, die entlang der offenen Ränder verschweißt ist und die vakuumiert
ist, so daß die Hülle 3 satt an der Oberfläche des Isoliermaterials anliegt. Der
fertiggestellt Isolierkörper mit Stützkörpern und Außenhülle ist einfach
händelbar und ggf. auch aufgrund der flexiblen Außenhülle etwas biegsam. Für
sehr hohe thermische Beanspruchungen kann die Außenhülle auch
beispielsweise aus einer Aluminiumfolie oder Glasfasergewebe gefertigt sein.
Die Form des Isolierkörpers wird durch entsprechende Formgebung seines
Isoliermaterials bestimmt. Beispielsweise werden anorganische Materialien in
Partikelform und/oder Faserform zu der gewünschten Gestalt, wie Platte,
verpreßt. Qualitativ hochwertige wärmedämmende Isolierkörper auf Basis
anorganischer Isolierwerkstoffe, die zu einer Platte verpreßt sind, weisen eine
Druckfestigkeit im Bereich von 2 N/mm2 auf. Stützkörper der
erfindungsgemäßen Art aus Keramik weisen hingegen Druckfestigkeiten von
80 bis 100 N/mm2 auf, also ein Vielfaches der Druckfestigkeit des
Isolierkörpers auf Basis des Isoliermaterials allein ohne Stützkörper.
Der erfindungsgemäß ausgestattete Isolierkörper ist beispielsweise zur
Isolierung von feuerfesten Auskleidungen von Mauerwerk geeignet. Wie aus
der Fig. 5 ersichtlich, ist das aus einzelnen Steinen aufgebaute Mauerwerk 4
schematisch dargestellt. Das Mauerwerk dehnt sich während des Aufheizens
um mehr als 1% aus. Die dabei entstehenden Drücke führen dazu, daß die
sich auf dem Mauerwerk befindende isolierende Schicht aus Isoliermaterialien
zusammengedrückt und ihre Isolierwirkung verringert wird. Zur Verhinderung
dieses Kollapses werden die erfindungsgemäß mit Stützkörpern 1
ausgestatteten Körper K eingesetzt, wodurch die Druckfestigkeit der
Isolierkörper wesentlich erhöht wird. Wichtig ist, daß eine Wärmebrücke
weitgehend vermieden oder kleingehalten wird, um die Isoliereigenschaften
des Isoliermaterials 2 des Isolierkörpers beizubehalten. Aus diesem Grund
werden die Stützkörper aus keramischem Material mit hoher Druckfestigkeit
und guter Isolierwirkung hergestellt. Durch den Einsatz der Stützkörper ist
gewährleistet, daß eine verhältnismäßig hohe Druckauflage geschaffen wird
bei gleichzeitig geringer Wärmeübertragung. Die Anzahl der Stützkörper darf in
ihrer Oberfläche 10% der Gesamtfläche der Oberfläche des Isolierkörpers
nicht überschreiten, um die hohe thermische Isolierwirkung des Isoliermaterials
zu erhalten. Die Anordnung und Verteilung der Stützkörper 1, hier Ringe, über
die Oberfläche des Isolierkörpers ist auch an der Unterlage, hier dem
Mauerwerk, auszurichten, an dem sich die durch die Stützkörper 1 gebildeten
Druckpunkte abstützen. Die Anzahl und Größe der Stützkörper 1 und deren
Struktur, d. h. Anordnung in den Isoliermaterialien richtet sich nach den
aufzunehmenden Drücken und Belastungen.
Claims (20)
1. Isolierkörper auf Basis von wärmedämmendem Isoliermaterial, der zur
Erhöhung der Stabilität und Druckfestigkeit und Druckaufnahme mit
Druckabstützpunkten in Form von in das Isoliermaterial eingesetzten
Stützkörpern ausgestattet ist, wobei die Stützkörper aus einem thermisch
isolierenden Werkstoff gefertigt sind und eine über der Druckfestigkeit
des Isoliermaterials des Isolierkörpers liegende Druckfestigkeit aufweisen.
2. Isolierkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er als Platte
ausgebildet ist und die Platte von ihrer Oberseite zu ihrer Unterseite
durchgehende Löcher aufweist, in welche die Stützkörper eingesetzt
sind.
3. Isolierkörper nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stützkörper in dem Isoliermaterial von der Oberseite zur Unterseite
durchgehend angeordnet und haftfest mit dem Isoliermaterial verbunden
sind bzw. eingepreßt sind.
4. Isolierkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Druckfestigkeit der Stützkörper ein Vielfaches, mindestens das
40-fache der Druckfestigkeit des Isoliermaterials des Isolierkörpers
außerhalb der Stützkörper beträgt.
5. Isolierkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützkörper gleichmäßig verteilt in dem Isolierkörper angeordnet
sind, um eine gleichmäßige Druckaufnahme über die Gesamtfläche des
Isolierkörpers zu erzielen.
6. Isolierkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß er flexibel oder biegsam oder steif ausgebildet ist.
7. Isolierkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützkörper eine Höhe (d1) aufweisen, die kleiner bis maximal
gleich der Dicke (d4) des Isoliermaterials ist.
8. Isolierkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützkörper aus einem keramischen Werkstoff geringer
Wärmeleitfähigkeit gefertigt sind.
9. Isolierkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützkörper hochfeuerfest ausgeführt sind aus einem
keramischen Werksstoff wie Porzellan, Steinzeug, Mullit, Aluminiumoxid,
Zirkonsilikat, Zirkonmullit und/oder Zirkonkorund gefertigt sind.
10. Isolierkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützkörper mindestens eine durchgehende Ausnehmung
aufweisen, wobei die Ausnehmung koaxial zu den den Isolierkörper
durchsetzenden Löchern verläuft.
11. Isolierkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stützkörper in Form eines Ringes ausgebildet
sind.
12. Isolierkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen der Stützkörper frei von
Isoliermaterial sind.
13. Isolierkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die von den Stützkörpern eingenommene Oberfläche
bezogen auf eine Oberseite des Isolierkörpers weniger als 10% der
Oberfläche der Oberseite des Isolierkörpers beträgt.
14. Isolierkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der Isolierkörper eine Dicke (d4) von 3 bis 65 mm
aufweist und die eingesetzten Stützkörper in Form von Ringen
entsprechend eine Höhe (d1) von 3 bis 65 mm bei einem
Außendurchmesser von 10 bis 100 mm sowie einer Wanddicke von 2 bis
5 mm aufweisen.
15. Isolierkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß sie auf Basis von verpreßten, mikroporösen, ggf.
gehärteten Isoliermaterialien durch Verpressen geformt sind.
16. Isolierkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß das wärmedämmende Isoliermaterial eine
Zusammensetzung aufweist von 30 bis 100 Gew.-% feinteiliges
Metalloxyd, 0 bis 50 Gew.-% Trübungsmittel, 0 bis 50 Gew.-%
Fasermaterial, 0 bis 15 Gew.-% anorganisches Bindemittel.
17. Isolierkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß Isoliermaterial auf Basis von anorganischen
Isolierwerkstoffen, wie keramischen Fasern, Mineralwolle, Leichtsteinen,
Kieselgur, pyrogenerzeugte Kieselsäuren, mikroporöses Silica und/oder
Aluminiumoxide eingesetzt sind.
18. Isolierkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß eine das Isoliermaterial mit den eingesetzten
Stützkörpern umgebende Außenhülle vorgesehen ist.
19. Isolierkörper nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die das
Isoliermaterial mit den eingesetzten Stützkörpern umgebende Außenhülle
vakuumiert ist.
20. Verwendung von Isolierkörpern gemäß einem der Ansprüche 1 bis 19 als
feuerfeste Auskleidung.
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