DE10203827C2 - Leiterplattenanordnung sowie elektrisches Bauteil - Google Patents
Leiterplattenanordnung sowie elektrisches BauteilInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft zunächst eine Leiterplattenanordnung mit
mindestens einem Halbleiter-Baulelement gemäß dem Oberbegriff von
Patentanspruch 1. Weiterhin betrifft die Erfindung ein elektrisches Bauteil.
Leiterplattenanordnungen bestehen beispielsweise aus einem Leiterplattenelement,
welches wiederum aus einem Schichtenstapel aus elektrisch leitenden Schichten
und Isolationsschichten besteht. Auf einer Außenschicht des Schichtenstapels ist
dann das wenigstens eine Halbleiter-Baulelement angeordnet. Eine solche
Leiterplattenanordnung ist beispielsweise in der EP-A 0 376 100 A1 schrieben. Um
die auf der Außenschicht befindlichen Halbleiter-Baulelemente mit den im
Leiterplattenelement befindlichen elektrisch leitenden Schichten zu kontaktieren,
weist diese bekannte Leiterplattenanordnung eine Anzahl von Bohrungen auf, die in
auf der Außenschicht befindliche Montageflächen für die Halbleiter-Baulelemente
münden und die die in der Leiterplatte befindlichen flächigen Leiterbahnen der
elektrisch leitenden Schichten berühren. Die Bohrungen werden mit einem elektrisch
leitenden Material gefüllt, so daß eine elektrische und thermische Kontaktierung
zwischen dem Halbleiter-Bauelement und den elektrisch leitenden Schichten
entsteht. Eine ähnliche Lösung ist beispielsweise auch in der DE 199 29 912 A1
beschrieben.
Die bekannte Leiterplattenanordnung weist jedoch eine Reihe von Nachteilen auf. So
ist diese in ihrer Herstellung zunächst aufwendig, da entsprechende Bohrungen in
das Leiterplattenelement eingebracht und anschließend mit einem schmelzflüssigen
Medium, beispielsweise einem Lot, aufgefüllt werden müssen. Weiterhin ist bei der
bekannten Lösung eine ordnungsgemäße Kontaktierung der Halbleiter-Bauelemente
mit den elektrisch leitenden Schichten nicht ohne weiteres gewährleistet, da in dem
schmelzflüssigen Medium innerhalb der Bohrungen Fehler wie Gasblasen, Lunker
und dergleichen auftreten können.
Aus der EP 0 942 505 A2 ist weiterhin eine Leiterplattenanordnung bekannt, die die
Funktion einer Stromverschienung (Bus Bar) hat. Diese Leiterplattenanordnung
besteht aus einer Schichtenfolge von jeweils abwechselnd übereinander laminierten
Leiterschichten (Stromschienen) und Isolierschichten. Jede Stromschiene ist mit
einer Kontaktfahne verbunden, wobei die Kontaktfahnen über entsprechende
Ausnehmungen in den Isolierschichten sowie teilweise auch in den anderen
Stromschienen nach außen geführt sind. Nachteil diese bekannten Lösung ist
jedoch, daß diese zunächst einen komplizierten Aufbau aufweist, insbesondere was
das Hindurchführen der Kontaktfahnen durch die einzelnen Schichten betrifft.
Weiterhin entstehen bei der bekannten Lösung Probleme in bezug auf das
Wärmemanagement, insbesondere im Hinblick auf die gleichmäßige Abfuhr der in
der Leiterplattenanordnung entstehenden Wärme.
In der EP 0 386 279 A1 eine Schaltungsanordnung beschrieben, bei der jeweils ein
Kunststoff-Formteil mit einem Schaltungsfilm an dessen Rändern verbunden ist. Der
Schaltungsfilm umfaßt einen Isolationsfilm, auf dem das gewünschte
Schaltungsmuster aufgebracht ist. Die Schaltungsanordnung umfaßt zwei derartige
Schaltungsfilme, wobei diese über ein Zwischenbereich miteinander verbunden sind.
Die beiden Schaltungsfilme werden zusammengeklappt, in dem dieser
Zwischenbereich umgebogen wird. Die Kunststoff-Formteile bilden somit ein
Gehäuse, das die Schaltungsfilme umgibt und einschließt.
In der DE 200 08 944 U1 ist des weiteren eine Leuchteinheit beschrieben, bei der
Leuchtelemente und gegebenenfalls zugeordnete elektronische Bauteile auf
wenigstens einer Platine angeordnet sind. Die wenigstens eine Platine ist innerhalb
eines Kunststoffgehäuses angeordnet. Das Gehäuse weist dazu entsprechende
Ausnehmungen auf, in die die wenigstens eine Platine eingeschoben wird. Die
wenigstens eine Platine wird somit durch das Gehäuse getragen.
Bei den bekannten Lösungen ist nur eine Anordnung von elektronischen
Bauelementen auf einer Seite der Leiterplattenanordnung vorgesehen, so daß nur
eine begrenzte Anzahl von elektronischen Bauelementen pro Leiterplattenanordnung
sinnvoll möglich ist. Wenn bei den bekannten Lösungen eine große Anzahl von
elektronischen Bauelementen auf der Leiterplattenanordnung plaziert werden soll,
müßte die zur Aufnahme vorgesehene Außenschicht eine große Fläche aufweisen,
was jedoch wiederum Probleme im Zusammenhang mit der Stromverteilung und der
Temperatur mit sich bringen kann.
In der DE 195 32 653 C1 ist schließlich eine Schaltungsanordnung beschrieben, bei der
zwei Keramik-Substrate vorgesehen sind, auf deren Außen-Oberflächen jeweils
elektronische Bauelemente montiert sind. Die elektronischen Bauelemente sind
vorzugsweise auf beiden Keramik-Substraten verteilt angeordnet. Dabei liegen Teile
der Schichtschaltung auf verschiedenen Teilbereichen jeweils einer Seite der
Keramik-Substrate und die oberflächenmontierbaren Bauelemente auf der jeweils
anderen Seite der Substrate. Die Keramik-Substrate sind mit ihren jeweils einen
Seiten zusammengeklebt.
Ausgehend vom genannten Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die
Aufgabe zugrunde, eine Leiterplattenanordnung bereitzustellen, die bei hoher
Stromtragfähigkeit einfach und kostengünstig herstellbar ist. Weiterhin soll ein
entsprechend verbessertes elektrisches Bauteil bereitgestellt werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die Leiterplattenanordnung mit
den Merkmalen gemäß dem unabhängigen Patentanspruch 1 sowie das elektrische
Bauteil mit den Merkmalen gemäß dem unabhängigen Patentanspruch 8. Weitere
Vorteile, Merkmale, Details, Aspekte und Effekte der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen, der Beschreibung sowie den Zeichnungen. Merkmale und Details,
die im Zusammenhang mit der Leiterplattenanordnung beschrieben sind, gelten
dabei selbstverständlich auch für das elektrische Bauteil, und jeweils umgekehrt.
Gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung wird eine Leiterplattenanordnung für ein
elektronisches Bauelement bereitgestellt, aufweisend wenigstens ein
Leiterplattenelement, bestehend aus einem Schichtenstapel aus wenigstens einer
elektrisch leitenden Schicht und wenigstens einer Isolationsschicht, wobei eine als
elektrisch leitende Schicht ausgebildete Außenschicht des Schichtenstapels zur
Aufnahme wenigstens eines elektronischen Bauteils ausgebildet ist, wobei das
Leiterplattenelement aus wenigstens zwei Leiterplattensegmenten gebildet ist und
jedes Leiterplattensegment einen Schichtenstapel aus wenigstens einem Innenleiter,
wenigstens einem Außenleiter und wenigstens einer dazwischen angeordneten
Isolationsschicht aufweist, wobei die Leiterplattensegmente miteinander verbunden
sind und wenigstens ein Außenleiter zur Aufnahme mindestens eines elektronischen
Bauelements ausgebildet ist. Die Leiterplattenanordnung ist erfindungsgemäß
dadurch gekennzeichnet, daß die Außenleiter aus elektrisch leitfähigem Blech als
mechanisch selbsttragende Struktur ausgebildet sind.
Dabei ist die Erfindung nicht auf bestimmte Typen von elektronischen Bauelementen
beschränkt. Beispielsweise, jedoch nicht ausschließlich, können die elektronischen
Bauelemente in Form von Halbleiter-Bauelementen ausgebildet sein. Beispielsweise
kann es sich hierbei um Bauelemente für Leistungshalbleiterstufen handeln, etwa
Transistoren wie MOSFET-Transistoren und dergleichen. Wenn es sich bei den
Halbleiter-Bauelementen beispielsweise um Niedervolt-MOSFET-Transistoren
handelt, ist dies aufgrund des niedrigen Impedanzniveaus besonders vorteilhaft.
Diese Form elektronischer Bauelemente wird im weiteren Verlauf der Beschreibung
an einigen Stellen näher erläutert, ohne daß die Erfindung auf diese speziellen
Ausgestaltungsformen beschränkt wäre.
Über die erfindungsgemäße Leiterplattenanordnung wird es möglich, elektronische
Bauelemente, die mit der Leiterplattenanordnung verbunden sind oder werden, auf
einfache Weise mit elektrischer Energie zu versorgen. Gleichzeitig kann die
entstehende Wärme besonders einfach und vor allem gleichmäßig abgeführt werden.
Ein Grundgedanke der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß nunmehr
wenigstens zwei Leiterplattensegmente vorgesehen sind, die auf besondere Art und
Weise miteinander verbunden sind. Auf diese Weise können hier, im Vergleich zu
einigen aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen wesentlich mehr
elektronische Bauelemente auf der Leiterplattenanordnung realisiert werden, was
eine erhöhte Stromtragfähigkeit und eine höhere Leistung durch verbesserten
Stromwärmetransport als bisher ermöglicht.
Die Leistungsfähigkeit eines als Halbleiter-Bauelement ausgebildeten elektronischen
Bauelementes auf einer Leiterplatte wird durch die beim Betrieb entstehende
Stromwärme, die zulässige Grenztemperatur des Halbleiterkristalls, sowie die vom
Bauelement selbst und über die Montagefläche und elektrischen Anschlüsse an die
Umgebung abgeleiteten Wärmeströme bestimmt.
Neben diversen Grenzflächeneffekten begrenzen selbst beste
Wärmeleitermaterialien (z. B. Kupfer) als Montageflächen, mit einer
materialspezifischen (masse- b. z. w. volumenbezogenen, spezifischen)
Wärmeleitfähigkeit den Stromwärmetransport in das Festkörpervolumen unter der
Montagefläche. Eine Vergrößerung der effektiven Querschnittsflächen A eines am
Stromwärmetransport beteiligten Leitungsvolumens V reduziert daher die
flächenbezogene Wärmestromdichte dQ/dA für einen entstehenden Wärmestrom
dQ/dt.
Die erfindungsgemäße Leiteranordnung im Raum erlaubt die wirtschaftliche
Realisierung elektrischer und thermischer Leitungsstrukturen für elektronische
Bauelemente in größeren Arraylösungen auf hohen Leistungsniveau. Ein Array
zeichnet sich dadurch aus, daß es vorteilhaft eine Anzahl von elektronischen
Bauelementen aufweist, die größer, insbesondere sehr viel größer als Zwei ist.
Dabei teilt sich ein Gesamt-Wärmestrom über alle Einzelhalbleiter des Arrays in viele
Teilwärmeströme auf. Wegen der größeren Summe der effektiven
Querschnittsflächen A der an der Stromwärmeableitung der Einzelhalbleiter
beteiligten Leitungsvolumina in die Montagegrundplatte ergibt sich eine reduzierte
Wärmestromdichte dQ/dA für den Einzelhalbleiter, was zu einer geringeren
thermischen Beanspruchung des Einzelhalbleiters im Array führt.
Mit der erfindungsgemäßen Leiterplattenanordnung lassen sich durch einige Details
in der Ausgestaltung auch sehr große, nahezu beliebig skalierbare Arrays aus
Leistungshalbleitern reproduzierbar realisieren.
Durch die Ausgestaltung der Leiterplattensegmente im Raum, als möglichst
induktionsarme, symmetrische Anordnungen, mit kurzwegiger, sehr
niederimpedanter Anschlußkontaktierung der einzelnen Halbleiterelelemente, können
unterschiedliche Signallaufzeiten der Verschaltung innerhalb der Arrayausdehnung
minimiert, ein taktgenaues Schaltverhalten, als zwingende Voraussetzung für eine
korrekte elektrische Funktion identischer Einzelelemente in großen Arrays,
weitgehend sichergestellt werden. Dies wird im weiteren Verlauf der Beschreibung
noch näher erläutert.
Eine gleichmäßige Stromverteilung des Array-Gesamtstromes auf die
Einzelelemente ist nur für eine sehr gleichmäßige Temperierung von
Einzelhalbleitern gleichen Typs innerhalb eines Arrays erzielbar. Durch die
Versatzmontage der Einzelhalbleiter auf Vor- und Rückseite des
Leiterplattensegmentes, auf jeweils einem sehr guten Wärmeleiter, werden die
Temperaturunterschiede im Array nivelliert, die exponentiell temperaturabhängigen
Kanalwiderstände, und damit entsprechend die Laststromaufteilung, einander
angenähert.
Die wesentlich vergrößerten für die Halbleitermontage zur Verfügung stehenden
Oberflächen liefern zudem erheblich günstigere Bedingungen für eine Konvektions
kühlung. Sonst zusätzlich erforderliche Kühlkörper können hierdurch gegebenenfalls.
kleiner dimensioniert werden oder können, je nach Betriebsart, nun völlig entfallen.
Grundsätzlich ist die Erfindung nicht auf eine bestimmte Anzahl von
Leiterplattenelementen pro Leiterplattenanordnung sowie eine bestimmte Anzahl von
Einzelschichten pro Leiterplattensegment beschränkt. Ein Leiterplattensegment
besteht in seiner einfachsten Ausgestaltungsform aus einem Innenleiter, einem
Außenleiter sowie einer dazwischen angeordneten Isolationsschicht. Natürlich sind
auch Ausgestaltungen denkbar, in denen jeweils mehr als ein Innenleiter und/oder
mehr als ein Außenleiter und/oder mehr als eine Isolationsschicht vorgesehen ist.
Weiterhin besteht das Leiterplattenelement zumindest aus zwei
Leiterplattensegmenten, die wie vorstehend beschrieben ausgebildet sind.
Selbstverständlich kann das Leiterplattenelement auch mehr als zwei
Leiterplattensegmente aufweisen.
Wichtig ist lediglich, daß die Leiterplattensegmente miteinander verbunden sind.
Dazu kann beispielsweise vorgesehen sein, daß die Leiterplattensegmente über
jeweils eine ihrer Innenleiterschichten direkt miteinander verbunden sind. Eine
dadurch entstehende doppellagige Innenlage von Innenleiterschichten kann dadurch
vorteilhaft zwei, je einer Oberfläche zugewandte, flächige Leiterstrukturen ausbilden,
die sich, etwa für Eintakt-Topologien und Gegentakt-Topologien mit Mittelanzapfung
der Last, vorteilhaft innen auf gleichem elektrischen Potential vollflächig berühren. Es
ist jedoch auch denkbar, daß die Leiterplattensegmente über jeweils eine ihrer
Innenleiterschichten indirekt miteinander verbunden sind, indem zwischen den
Innenleiterschichten wenigstens eine weitere Isolationsschicht vorgesehen ist. Eine
derartige Separation der Innenleiterschichten ist beispielsweise für andere
Schaltungstopologien durchaus denkbar.
Weiterhin müssen die Leiterplattensegmente zumindest einen Außenleiter
aufweisen, auf dem das wenigstens eine elektronische Bauelement angeordnet ist.
Die erfindungsgemäße Leiterplattenanordnung bildet in der wie vorstehend
beschriebenen Ausgestaltung beispielsweise eine Leiterstruktur in Form einer
Multilayer-Kombination aus vorzugsweise zwei Außenleitern auf den Außenlagen
sowie vorzugsweise einer Doppellage von Innenleitern sowie zwei jeweils
dazwischen befindlichen Isolationslagen. Diese Leiterplattenanordnung ist um die
beidseitige Bestückung mit elektronischen Bauelementen, beispielsweise
Leistungshalbleitern, auf den als Außenlagen fungierenden Außenleitern ergänzt.
Zur Herstellung einer derartigen Leiterplattenanordnung kann beispielsweise
vorgesehen sein, daß die einzelnen Schichten zunächst separat hergestellt und
anschließend zu den Leiterplattenelementen zusammengestellt werden, die
schließlich zur Leiterplattenanordnung zusammengefügt werden. Die Verbindung der
einzelnen Schichten kann mittels eines Laminierverfahrens, Klebeverfahrens,
Sinterverfahrens, Lötverfahrens, Schweißverfahrens und dergleichen realisiert
werden. Natürlich ist es auch denkbar, daß einzelne Schichten, beispielsweise die
Innenleiterschichten und die Isolationsschichten als ein einziges Bauteil ausgeführt
sind, wobei dieses Bauteil anschließend um den wenigstens einen Außenleiter
ergänzt wird. Die Doppellage an Innenleiterschichten und Isolationsschichten kann
somit vorteilhaft als ein einziges Bauteil, als flexible Leiterplatte als starr-flexible
Kombination oder dergleichen ausgeführt werden. Die äußeren Leiterflächen
(Außenleiter) können in einem solchen Fall ebenfalls flexibel ausgeführt werden.
Durch ein weiteres Hinzufügen zusätzlicher starrer Außenleiterflächen auf gleichem
elektrischem Potential, läßt sich die thermische Wärmeleitfähigkeit gegenüber einer
flexiblen Leiterplatte alleine noch erheblich steigern.
Von besonderem Vorzug bei der erfindungsgemäßen Leiterplattenanordnung ist
insbesondere, daß sich eine Skalierbarkeit der Anordnung über die Anzahl der -
insbesondere parallel geschalteten - elektronischen Bauelemente unter Beibehaltung
identischer Leiterlängen im Lastkreis für die Zentralableitungen ergibt.
Als weiterer Vorzug können bei der erfindungsgemäßen Leiterplattenanordnung
Treibermodule für die elektronischen Bauelemente, beispielsweise für Halbleiter-
Bauelemente, sehr vorteilhaft - mit den kürzest möglichen Leitungslängen zu den
elektronischen Bauelementen - direkt oberhalb der elektronischen Bauelemente
montiert werden. Nicht ausschließliche Beispiele hierfür werden im weiteren Verlauf
der Beschreibung näher erläutert.
Im Gegensatz zu integrierten Leistungsmodulen, mit der generellen Problematik
einer Konzentration der entstehenden Stromwärmeleistungen auf eine sehr kleine
Montagefläche, sowie mit der Notwendigkeit, über die begrenzten
Wärmeleitungsfähigkeiten selbst bester Wärmeleiter, die Elementekühlung durch den
Wärmetransport sehr leistungsfähiger Kühlsysteme sicherstellen zu müssen,
reduziert die erfindungsgemäße Leiterplattenanordnung die Wärmestromdichte
schon im Ansatz und entschärft dadurch dieses Problem erheblich.
Vorteilhaft kann das Leiterplattenelement aus zwei Leiterplattensegmenten gebildet
sein, wobei das Leiterplattenelement einen symmetrischen Aufbau aufweist. Durch
diesen symmetrischen Aufbau des Leiterplattenelements aus zwei identisch
aufgebauten Leiterplattensegmenten werden die weiter oben beschriebenen Vorteile
der Leiterplattenanordnung noch besser erreicht. Dies gilt insbesondere für die
erfindungsgemäß erzielbare gleichmäßige Stromverteilungsstruktur, die erzielbaren
gleichmäßigen Stromaufzeiten sowie die erreichbaren gleichmäßigen
Temperaturcharakteristika.
Wenn die beiden Leiterplattensegmente über zwei ihrer Innenleiterschichten direkt
miteinander verbunden sind, bildet die in diesem Fall doppellagige Struktur aus zwei
Innenleitern dabei vorteilhaft zwei, je einer Oberfläche des Leiterplattenelements
zugewandte, flächige Leiterstrukturen aus, die sich vorteilhaft für Eintakt-Topologien
und Gegentakt-Topologien mit Mittelanzapfung der Last, innen auf gleichem
elektrischem Potential flächig berühren.
Die im Falle eines symmetrischen Aufbaus zusätzlich gegebene Axial-Symmetrie
gewährleistet darüber hinaus gleiche Signallaufzeiten im Leitungssystem des
Laststromkreises. Außerdem wird dadurch sichergestellt, daß die oft durch
Parasitäreffekte zusätzlich beeinflußten Schaltzeitpunkte der einzelnen
elektronischen Bauelemente hier nahezu gleich sind, eine identische
Treiberansteuerung vorausgesetzt. In der Folge wird ein gleichmäßiges
Schaltverhalten innerhalb des gesamten Arrays aus elektronischen Bauelementen
sichergestellt.
In weiterer Ausgestaltung kann das Leiterplattenelement eine planare Struktur mit
planaren Einzelschichten aufweisen. Derartige Einzelschichten lassen sich auf
einfache und kostengünstige Weise herstellen. Wenn es sich bei den elektronischen
Bauelementen um Transistoren handelt, ist gerade die niedrige Impedanz einer
induktionsarmen Planarleiter-Verschienung von Drain und Source bei
Hochstromanwendungen für die Beherrschung von Überspannungen äußerst
wichtig.
Vorteilhaft können die Innenleiter und/oder die Isolationsschichten der
Leiterplattensegmente flexibel ausgebildet sein. In diesem Fall können die Innenleiter
und die Isolationsschichten als sogenannte "flexible Leiterplatte" ausgebildet sein.
Die Erfindung ist auf nicht bestimmte Materialien für die Innenleiter beschränkt.
Wichtig ist lediglich, daß die Innenleiter aus einem elektrisch leitfähigen Material,
beispielsweise aus Kupfer, Aluminium oder dergleichen hergestellt sind.
Ebenso ist die Erfindung nicht auf bestimmte Materialien für die Isolationsschichten
beschränkt. Wichtig ist lediglich, daß die Materialien elektrisch isolierend wirken.
Beispielsweise können die Isolationsschichten aus FR4-Material,
Silikon/Glasgewebe, als Polyamid-Folie, Teflon-Folie, Kapton-Folie, Polystyrol-Folie
oder anderen elektrischen Isolationsmaterialien hergestellt sein. Besonders
vorteilhaft weisen die Isolationsmaterialen darüber hinaus eine gute thermische
Leitfähigkeit auf.
Erfindungsgemäß sind die Außenleiter aus elektrisch leitfähigem Blech als
mechanisch selbsttragende Struktur ausgebildet. Vorteilhaft sind die Außenleiter
starr ausgebildet, so daß diese starre Außenlagen der Leiterplattenelemente und
damit der gesamten Leiterplattenanordnung bilden. Die Außenleiter sind wiederum
vorteilhaft aus elektrisch gut leitfähigem Material wie Kupfer, Aluminium oder
dergleichen ausgebildet.
Vorteilhaft kann die Leiterplattenanordnung mehrere miteinander verbundene
Leiterplattenelemente aufweisen. In Erweiterung einer doppelten Leiterstruktur, bei
der ein aus Leiterplattensegmenten gebildetes Leiterplattenelement vorgesehen ist,
kann bei Verwendung von mehr als zwei Leiterplattenelementen auch eine
mehrarmig, räumlich aufgefächerte Leiterplattenanordnung erzielt werden. Die
Erfindung ist nicht auf bestimmte Verbindungsarten beschränkt. Beispielsweise ist es
denkbar, daß die einzelnen Leiterplattenelemente verschraubt, verschränkt,
vernietet, verschweißt werden oder dergleichen.
Besonders vorteilhaft kann die Leiterplattenanordnung drei Leiterplattenelemente
aufweisen, wobei die Leiterplattenelemente vorzugsweise sternförmig miteinander
verbunden sind. Aus der WO 96/22671 A1 ist es in anderem Zusammenhang bereits
grundsätzlich bekannt, mehrere elektronische Schaltungsstrukturen zu einem
sternförmigen Gebilde zusammenzusetzen.
Die vorzugsweise starren Außenleiter liefern hierbei einen vorteilhaften
Mehrfachnutzen. Zunächst ist es möglich, hierdurch eine mechanisch selbsttragende
Struktur zu schaffen, so daß andere Tragstrukturen entbehrlich werden. Weiterhin
können die Außenleiter als planare Stromleiter für eine elektrisch und thermisch
günstige direkte Gehäusekontaktierung der elektronischen Bauelemente bei hohen
Strömen und Leistungen genutzt werden. Darüber hinaus kann eine derartige
Anordnung der Leiterplattenelemente als ein dem thermischen Management der
elektronischen Bauelemente dienendes System zur flächigen Stromverteilung und
Wärmeleitung innerhalb der Gesamtstruktur dienen. Schließlich ist auch eine
Konvektionskühlung durch die umgebende Luft, oder aber die Weiterleitung von
Stromwärme an ein dafür vorgesehenes Kühlsystem möglich.
Durch die auf der Vor- und Rückseite eines jeden Schenkels - beispielsweise in
Versatzanordnung verteilt - angeordneten elektronischen Bauelemente werden
Spitzentemperaturen bestmöglich vermieden, da die Temperaturunterschiede im
gesamten Array möglichst nivelliert werden. Wenn die elektronischen Bauelemente
als Halbleiter-Bauelemente, etwa als MOSFET-Transistoren ausgebildet sind, hat
dies wiederum einen günstigen Effekt auf den exponentiell von der Temperatur
abhängigen Kanalwiderstand eines jeden MOSFETs, für den neben der
Maskengeometrie und dem Herstellungsprozeß stets die temperaturabhängige
Ladungsträgerbeweglichkeit eine entscheidende Rolle spielt. Eine gleichmäßige
Thermik im Array ist daher sehr wichtig für die gleichgewichtete Verteilung des
gesamten Laststroms auf die Kanalwiderstände aller Halbleiter-Bauelemente.
Die vergleichsweise großen Flächen der sternförmig angeordneten
Leiterplattenelemente, insbesondere die großen Flächen der vorteilhaft starr und
massiv ausgebildeten Außenleiter, übernehmen darüber hinaus auch sehr gut die
Funktion eines Kühlkörpers, über den die in den elektronischen Bauelementen
entstehende Wärme abgeführt werden kann.
Die mechanische Struktur ist bei drei Leiterplattenelementen, die sternförmig
ausgerichtet sind, wobei die einzelnen Schenkel jeweils einen Winkel von 120°
einschließen, und die miteinander verbunden sind, auch für in axialer Richtung
längere Geometrien selbsttragend.
Ein Leiterplattensystem für wenigstens ein elektronisches Bauelement kann aus zwei
oder mehr wie vorstehend beschriebenen erfindungsgemäßen
Leiterplattenanordnungen besteht. Auf diese Weise können beliebig große und
konturierte Netzwerke von Leiterplattenanordnungen realisiert werden.
Vorteilhaft sind die Leiterplattenanordnungen über Zentralableitungen parallel
geschaltet. Dabei kann die Parallelschaltung vorzugsweise durch Zentralableitungen
mit gleichen Leitungsweglängen in elektrischer Symmetrie realisiert sein. Mit
Parallelschaltungen mehrerer Leiterplattenanordnungen, insbesondere wenn diese
wie weiter oben beschrieben sternförmig ausgebildet sind, können vorteilhaft
- wiederum unter Berücksichtigung der Symmetriebedingungen für die Ableitungen
und Ansteuerungen - auch sehr große "Mega-Arrays" von elektronischen
Bauelementen gebildet werden, die sich dann entsprechend auch für Anwendungen
mit sehr hohen Lastströmen eignen.
Die wie vorstehend beschriebene erfindungsgemäße Leiterplattenanordnung
ermöglicht beispielsweise die vergleichsweise einfache Realisierung größerer
Halbleiter-Arrays auch für die Anwendung in elektronischen Leistungsstufen in
Eintakt-, Gegentakt- oder Brücken-Toplogien durch die aufbaubedingte
Beherrschung einiger thermischer und elektrischer Schlüsselparameter. Dazu sind
die Leiterplattenanordnungen vorzugsweise sternförmig, aus in den Raum
erhobenen, doppelten Planarleiter-Strukturen gebildet. Bei diesen Planarleiter-
Strukturen handelt es sich um aus jeweils zwei Leiterplattensegmenten ausgebildete
Leiterplattenelemente.
Gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung wird ein elektrisches Bauteil bereitgestellt,
mit einer wie vorstehend beschriebenen erfindungsgemäßen Leiterplattenanordnung,
wobei auf wenigstens einem Außenleiter wenigstens ein elektronisches Bauteil
angeordnet ist. Das elektronische Bauteil kann vorteilhaft als Halbleiter-Bauelement
in der weiter oben beschriebenen Form ausgebildet sein. Besonders bevorzugt kann
auf dem Außenleiter ein Array elektronischer Bauelemente angeordnet sein.
Vorzugsweise kann in einem Leiterplattenelement wenigstens ein elektronisches
Bauelement auf dem Außenleiter eines Leiterplattensegments wechselseitig versetzt
(interleave) zu wenigstens einem elektronischen Bauelement auf dem Außenleiter
eines mit diesem Leiterplattensegment verbundenen, anderen Leiterplattensegments
angeordnet sein. Damit können die insgesamt zur Verfügung stehenden
Montageflächen optimal ausgenutzt werden. Vorteilhaft kann dabei insgesamt eine
gerade Anzahl von elektronischen Bauelementen vorgesehen sein. Diese Anordnung
der elektronischen Bauelemente sorgt vorteilhaft für eine gleichmäßige
Temperaturverteilung innerhalb des Leiterplattenelements, mit einer gewissen
Nivellierung der lokalen Temperaturminima und -maxima.
In weiterer Ausgestaltung kann in einem Leiterplattenelement wenigstens ein
elektronisches Bauelement über eine Kontaktiereinrichtung mit einem Innenleiter des
Leiterplattensegments verbunden sein. Wenn es sich bei dem elektronischen
Bauelement um einen Transistor handelt, kann der Innenleiter die Source für den
Transistor darstellen. Die Erfindung ist nicht auf bestimmte Typen von
Kontaktiereinrichtungen beschränkt. Vorzugsweise wird eine kurze und/oder breite
und/oder äußerst niederimpedante und/oder innerhalb eines Leiterplattenelements
identisch ausgeführte Anschlußkontaktierung bezüglich der - insbesondere
baugleichen - elektronischen Einzelbauelemente realisiert.
Nachfolgend werden einige nicht ausschließliche Beispiele für geeignete
Kontaktiereinrichtungen beschrieben. So ist es beispielsweise denkbar, daß die
Kontaktiereinrichtung eine mit dem Innenleiter verbundene Kontaktierfahne aufweist.
Damit gelingt eine sehr gleichmäßige, äußerst niederimpedante Kontaktierung der
vielfach parallel geschalteten elektronischen Bauelemente, beispielsweise der
Halbleiter-Bauelemente des Arrays mit dem Lastkreis. Dabei sind minimale und
besonders vorteilhaft identische Leiterlängen zwischen den Innenleitern und den
elektronischen Bauelementen möglich, womit einige wichtige Voraussetzungen, die
weiter oben bereits erläutert wurden, für die Funktion und Beherrschbarkeit auch
größerer Arrays aus elektronischen Bauelementen in Hochstromkreisen erreicht
werden können.
Vorteilhaft wird durch die Ausgestaltung der Kontaktiereinrichtung in Form einer
Kontaktierfahne eine breitflächige, induktionsarme Kontaktierung der elektrischen
Anschlüsse der elektronischen Bauelemente realisiert. Bei diesen Anschlüssen kann
es sich beispielsweise um Kontaktierstifte oder dergleichen handeln. Ebenso ist es
natürlich auch denkbar, daß die elektronischen Bauelemente in einem
entsprechenden Gehäuse integriert sind und daß die Kontaktierung über das
Gehäuse erfolgt.
Die Kontaktierfahne kann beispielsweise aus dem Innenleiter ausgestanzt sein,
wobei die Kontaktierfahne vorteilhaft an drei Kanten aus dem Innenleiter ausgestanzt
beziehungsweise ausgeschnitten ist. An einer vierten Kante ist die Kontaktierfahne
über eine Biegelinie weiterhin mit dem Innenleiter verbunden, wodurch die
Kontaktierfahne nach außen in Richtung der elektronischen Bauelemente
umgebogen werden kann. In anderer Ausgestaltung ist es denkbar, daß die
Kontaktierfahne als seitlich über den Innenleiter überstehende Kontaktierzunge
beziehungsweise Kontaktierlasche ausgebildet ist. Selbstverständlich sind auch
andere Ausgestaltungsformen für die Kontaktierfahne möglich.
In vorteilhafter Ausgestaltung kann die wenigstens eine Isolationsschicht eine
Ausnehmung zum Hindurchführen der Kontaktiereinrichtung aufweisen. Bei einer
solchen Ausnehmung kann es sich beispielsweise um eine am Rand befindliche
Aussparung oder um ein in der Isolationsschicht befindliches Loch beziehungsweise
einen Durchbruch handeln. Ähnliche Ausnehmungen können je nach Ausgestaltung
der Außenleiter auch in diesen vorgesehen sein. Die Ausnehmungen haben die
Aufgabe, die vom Innenleiter abführende Kontaktierfahne durch die Isolationsschicht
und/oder den Außenleiter hindurchzuführen, damit diese anschließend mit dem
elektronischen Bauelement verbunden werden kann. Je nach Ausgestaltung der
Isolationsschicht und/oder des Außenleiters und/oder der Kontaktierelemente des
elektronischen Bauelements kann es auch vorgesehen sein, daß die
Kontaktierfahnen völlig außerhalb der Begrenzungslinien dieser Einzelschichten
vorbeigeführt werden, so daß in einem solchen Fall keinerlei Ausnehmung
erforderlich ist.
Die vorstehend beschriebene erfindungsgemäße Leiterplattenanordnung
beziehungsweise das erfindungsgemäße Leiterplattensystem lassen sich besonders
bevorzugt für den gepulsten Kurzschlußbetrieb leistungsfähiger Brennstoffzellen-
Stacks innerhalb eines elektronischen Ansatzes zur Regeneration des
Brennstoffzellen-Stacks nach Kohlenmonoxidvergiftungen einsetzen.
In einer Brennstoffzelle, beispielsweise einer PEM-Brennstoffzelle, wird durch eine
chemische Reaktion Strom erzeugt. Dabei wird ein Brennstoff, wie beispielsweise
Wasserstoff, und ein Oxidationsmittel, wie beispielsweise Sauerstoff aus der Luft, in
elektrische Energie und ein Reaktionsprodukt, wie beispielsweise Wasser,
umgewandelt. Eine Brennstoffzelle besteht im wesentlichen aus einem Anodenteil,
einer Membran (Elektrolyt) und einem Kathodenteil. Die Membran besteht aus einem
gasdichten und protonenleitenden Material und ist zwischen der Anode und der
Kathode angeordnet, um Ionen auszutauschen. Auf der Seite der Anode wird der
Brennstoff zugeführt, während auf der Seite der Kathode das Oxidationsmittel
zugeführt wird. An der Anode werden durch katalytische Reaktionen Protonen,
beziehungsweise Wasserstoffionen, erzeugt, die sich durch die Membran zur
Kathode bewegen. An der Kathode reagieren die Wasserstoffionen mit dem
Sauerstoff, und es bildet sich Wasser. Die bei der Reaktion abgegebenen Elektronen
lassen sich als elektrischer Strom durch einen Verbraucher leiten.
Will man die Brennstoffzelle mit einem leicht verfügbaren oder zu speichernden
Brennstoff wie Erdgas, Methanol, Benzin, Diesel oder dergleichen betreiben, muß
man den Kohlenwasserstoff in einer Anordnung zum Erzeugen/Aufbereiten eines
Brennstoffs zunächst in ein wasserstoffreiches Gas umwandeln. Dabei wird dieses
im wesentlichen zu Wasserstoff und Kohlendioxid zersetzt. Weiterhin entsteht
ebenfalls Kohlenmonoxid, das ein für die Brennstoffzelle schädliches Gas darstellt,
da es den Katalysator auf der Anodenseite unwirksam macht und deshalb vor Eintritt
des Brennstoffs in die Brennstoffzelle entfernt werden muß.
In der Brennstoffzelle kann das Kohlenmonoxid, aber auch andere für die
Brennstoffzelle schädliche Stoffe, ab einer bestimmten Konzentration dazu führen,
daß sich die von der Brennstoffzelle abgegebene Leistung verringert und folglich der
Wirkungsgrad der Brennstoffzelle stark reduziert wird.
Um eine solche schädliche Einflußnahme an Kohlenmonoxid auf die Brennstoffzelle
zu verhindern, ist in der WO 98/42038 A1 eine Brennstoffzelle beschrieben, bei der
Leistungseinbußen auf Grund von am Anodenkatalysator absorbierten
Verunreinigungen vermieden werden sollen. Dies wird dadurch erreicht, daß die
Brennstoffzelle mit Mitteln verbunden ist, die der Anode der Brennstoffzelle einen
positiven Spannungspuls aufprägen. Durch die Aufprägung des Spannungspulses
wird eine pulsförmige Änderung des Anodenpotentials bewirkt. Durch diese
pulsförmigen Änderungen des Anodenpotentials wird erreicht, daß das in der
Brennstoffzelle befindliche Kohlenmonoxid oxidiert wird (Entgiftung der
Brennstoffzelle). Bei einem Bestandteil dieser Mittel zum Aufprägen positiver
Spannungspulse kann es sich um die vorstehend beschriebene erfindungsgemäße
Leiterplattenanordnung beziehungsweise das erfindungsgemäße Leiterplattensystem
als struktureller Basis eines sehr leistungsfähigen Schalthalbleiter-Arrays handeln.
Die Erfindung wird nun an Hand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf
die beiliegende Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in schematischer, perspektivischer Ansicht ein
erfindungsgemäßes Leiterplattenelement;
Fig. 2 in schematischer Querschnittsansicht das erfindungsgemäße
Leiterplattenelement gemäß Fig. 1;
Fig. 3 in schematischer, perspektivischer Ansicht eine erste
Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Leiterplattenanordnung mit Halbleiter-Bauelementen;
Fig. 4 in schematischer Querschnittsansicht die Leiterplattenanordnung
mit Halbleiter-Bauelementen gemäß Fig. 3;
Fig. 5 in schematischer, perspektivischer Ansicht eine weitere
Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Leiterplattenanordnung mit Halbleiter-Bauelementen;
Fig. 6 verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten von
Leiterplattenanordnungen;
Fig. 7a bis 7d verschiedene Ausgestaltungsvarianten von
Leiterplattensystemen bestehend aus einer Anzahl von
Leiterplattenanordnungen; und
Fig. 8 bis 11 verschiedene Schaltungstoplogien mit erfindungsgemäßen
Leiterplattenanordnungen.
In den Fig. 1 und 2 ist ein Leiterplattenelement 20 dargestellt, das zur Aufnahme
von elektronischen Bauelementen, im vorliegenden Fall von Halbleiter-Bauelementen
(nicht dargestellt) dient. Das Leiterplattenelement 20 besteht aus zwei
Leiterplattensegmenten 30 und 40. Das Leiterplattensegment 30 weist einen
Schichtenstapel 31 aus planaren Einzelschichten auf. Bei den Einzelschichten
handelt es sich um einen Innenleiter 32, eine Isolationsschicht 33 sowie einen
Außenleiter 34. Ebenso besteht das Leiterplattensegment 40 aus einem
Schichtenstapel 41 mit einem Innenleiter 42, einer Isolationsschicht 43 sowie einem
Außenleiter 44.
Die beiden Leiterplattensegmente 30 und 40 sind über die Innenleiter 32 und 42
miteinander verbunden. Dabei weist das Leiterplattenelement 20 einen
symmetrischen Aufbau auf. Diese Symmetrie ist im vorliegenden Beispiel in bezug
auf die Schichtenfolge, die vorzunehmende Bestückung mit Halbleiter-
Bauelementen, in bezug auf die Anschlüsse der einzelnen Halbleiter-Bauelemente
innerhalb eines Leiterplattensegments und in bezug auf die Rotationssysmmetrie um
eine Symmetrieachse X-X' (siehe Fig. 5) gegeben.
Das Leiterplattenelement 20 bildet eine doppelte, planare Leiterstruktur in Form einer
Multilayer-Kombination aus zwei starren Leitern auf den Außenlagen (Außenleiter 34,
44) und vorzugsweise einer Doppellage flexibler Folienleiter (Innenleiter 32, 42). Die
Außenleiter dienen sowohl als Stromleiter als auch als Stromwärmeleiter. Die
Innenleiter 32, 42 können je nach Realisierung verschiedener Schaltungstopologien
direkt miteinander verbunden sein. In diesem Fall bildet die doppellagige
Folieninnenlage zwei, je einer Oberfläche zugewandte, flächige Leiterstrukturen aus,
die sich, beispielsweise für Eintakt-Topologien oder Gegentakt-Topologien mit
Mittelanzapfung der Last, vorteilhaft innen auf gleichem elektrischem Potential
vollflächig berühren. Ebenso ist es denkbar, daß die Innenleiter 32, 42 durch
wenigstens eine weitere Isolier-Zwischenlage (nicht dargestellt) voneinander
separiert sind.
Sowohl die Außenleiter als auch die Innenleiter sind vorteilhaft aus Kupfer gebildet.
Zwischen den Leiterschichten befinden sich als Innenlagen jeweils zwei
Isolationsschichten 33, 43, die beispielsweise aus FR4-Leiterplatten oder anderen
elektrischen Isolationsmaterialien gebildet sind. Die Isolationsschichten 33, 43
weisen weiterhin vorzugsweise eine gute thermische Leitfähigkeit auf.
Die innere Leiterdoppellage und die inneren Isolationslagen können hierbei
vorteilhaft auch als ein einziges Bauteil, als sogenannte flexible Leiterplatte oder als
starr-flexible Kombination ausgeführt werden. In diesem Fall können die Außenleiter
34, 44 dann ebenfalls flexibel ausgeführt sein. In einem solchen Fall wird neben
einem flexiblen Außenleiter noch eine weitere, zusätzliche starre Außenleiterfläche
auf gleichem elektrischem Potential hinzugefügt, wodurch sich die thermische
Wärmeleitfähigkeit gegenüber der flexiblen Außenleiterplatte alleine weiter steigern
läßt. Die flexiblen Leiter können beispielsweise als Laminate ausgebildet sein.
Ebenso kann vorteilhaft vorgesehen sein, daß die Außenleiter 34, 44 als starre
Außenleiter ausgebildet sind. Eine solche Ausgestaltungsform wird im weiteren
Verlauf beispielhaft beschrieben.
Das Leiterplattenelement 20 gemäß den Fig. 1 und 2 wird anschließend zur
Ausnutzung der insgesamt zur Verfügung stehenden Montagefläche auf den
- vorzugsweise starren - Außenleitern 34, 44 beidseitig mit Halbleiter-Bauelementen
50 bestückt, wie dies im Zusammenhang mit den Fig. 3 und 4 dargestellt ist. Bei
den Halbleiter-Bauelementen handelt es sich beispielsweise um Leistungshalbleiter.
Dabei weist das in den Fig. 3 und 4 dargestellte Leiterplattenelement 20 einen
identischen Aufbau wie das in den Fig. 1 und 2 beschriebene
Leiterplattenelement 20 auf, so daß identische Bauteile mit gleichen Bezugsziffern
versehen sind und zum Grundaufbau des Leiterplattenelements 20 auf die obigen
Ausführungen bezug genommen und hiermit verwiesen wird.
Beim Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 3 und 4 wird vorzugsweise von einer
wechselseitigen Versatzanordnung (Interleave) der Bestückung mit Halbleiter-
Bauelementen 50 auf den jeweiligen Außenleitern 34, 44, mit einer geraden Anzahl
von Halbleiter-Bauelementen insgesamt, Gebrauch gemacht. Diese Anordnung der
Halbleiter-Bauelemente 50 sorgt für eine gleichmäßige Temperaturverteilung
innerhalb des Arrays aus Halbleiter-Bauelementen 50 beziehungsweise innerhalb
des Leiterplattenelements 20, mit einer gewissen Nivellierung der lokalen
Temperaturmaxima und -minima über die Ortskoordinate der Längsachse L
(Skalierungsachse) des planaren Halbleiterarrays.
Im Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 3 und 4 ist das in den Fig. 1 und 2
dargestellte Leiterplattenelement 20 unter Ausnutzung der zur Verfügung stehenden
Montagefläche beidseitig mit Halbleiter-Bauelementen 50 auf den vorzugsweise
starren Außenleitern 34, 44 bestückt. Die Halbleiter-Bauelemente sind als
sogenannte MOSFET-Transistoren ausgebildet. Für diese Transistoren stellen die
Innenleiter 32, 42 die Source-Sammelschiene S dar, während die Außenleiter 34, 44
hier als Drain-Sammelschiene D im direkten Kontakt mit den Drainanschlußflächen
auf der Gehäuseunterseite der Halbleiter-Bauelemente 50 stehen. Die Halbleiter-
Bauelemente 50 werden über ihre individuellen Gateanschlüsse G von
darüberliegenden Treibermodulen 55 angesteuert.
Zur elektrischen Kontaktierung sind die Halbleiter-Bauelemente 50 zunächst mit dem
elektrisch leitenden Außenleiter 34, 44 verbunden. Weiterhin sind die Halbleiter-
Bauelemente 50 über eine Kontaktiereinrichtung 60 elektrisch mit den Innenleitern 32
beziehungsweise 42 verbunden. Dazu weisen die Halbleiter-Bauelemente 50
zunächst jeweils eine Anzahl von Kontaktierstiften 51 auf. Diese Kontaktierstifte 51
sind mit der Kontaktiereinrichtung 60 verbunden. Dazu weist die
Kontaktiereinrichtung 60 für jedes Halbleiter-Bauelement 50 eine Kontaktierfahne 61
auf, die entlang einer Ausstanzlinie 62 an drei Seiten aus dem Innenleiter 32, 42
ausgestanzt sind. Über eine Biegelinie 63 (vierte Seite) sind die Kontaktierfahnen 61
nach wie vor mit den Innenleitern 32, 42 verbunden, so daß die Kontaktierfahnen 61
in Richtung der Kontaktierstifte 51 der Halbleiter-Bauelement 50 hochgebogen
werden können. Dadurch wird eine breitflächige, induktionsarme Kontaktierung der
Kontaktierstifte 51 der Halbleiterbauelemente 50 ermöglicht.
Die Kontaktierfahnen 61 werden durch einen Isolationsverguß 64, vorzugsweise
mittels Silikon, isoliert und fixiert.
Damit gelingt eine sehr vorteilhafte, gleichmäßige, äußerst niederimpedante
Kontaktierung der vielfach parallel geschalteten diskreten Halbleiter-Bauelemente 50
des gesamten Arrays im Lastkreis, wobei hierzu nur minimale, besonders vorteilhaft
identische Leiterlängen zwischen allen Halbleiter-Bauelementen 50 und den
jeweiligen Innenleitern 32, 42 vorliegen. Damit wird eine wichtige Voraussetzung für
die Funktion und Beherrschbarkeit auch größerer Halbleiter-Arrays in
Hochstromkreisen erreicht. Von besonderem Vorzug ist hierbei insbesondere, daß
sich eine Skalierbarkeit der Anordnung über die Anzahl der parallelgeschalteten
Halbleiter-Bauelemente 50 und unter Beibehaltung identischer Leiterlängen im
Lastkreis für die Zentralableitungen in jeweils einem Punkt ergibt.
In den Fig. 1 bis 4 sind Leiterplattenelemente 20 dargestellt, die eine doppelte,
das heißt aus zwei Leiterplattensegmenten 30, 40 bestehende Planarleiterstruktur
aufweisen. Es ist jedoch auch denkbar, daß eine Leiterplattenanordnung bestehend
aus mehreren Leiterplattenelementen 20 gebildet wird. Eine solche
Leiterplattenanordnung 10 ist in Fig. 5 dargestellt.
Die in Fig. 5 dargestellte Leiterplattenanordnung 10 besteht aus insgesamt drei
Leiterplattenelementen 20, die jeweils aus zwei Leiterplattensegmenten 30 und 40
gebildet sind. Der Aufbau eines jeden Leiterplattenelements 20 entspricht dabei dem
im Zusammenhang mit den Fig. 1 bis 4 beschriebenen Ausführungsbeispiel, so
daß diesbezüglich auf die vorstehenden Ausführungen Bezug genommen und
hiermit verwiesen wird. Die drei Leiterplattenelemente 20 gemäß den Fig. 3 und
4 sind sternförmig zusammengesetzt, wobei jedes Leiterplattenelement 20 einen
Schenkel dieses Sterns bildet. Die sternförmige Anordnung planarer
Leiterplattenelemente 20 ergibt sich entlang einer Symmetrieachse X-X' im Raum
(siehe Fig. 5), gebildet aus drei identischen Leiterplattenelemente 20 in Form von
Winkelblechen, mit einem Öffnungswinkel von je 120 Grad. Die einzelnen
Leiterplattenelemente 20 sind beispielsweise mittels Verschraubung, Vernietung oder
dergleichen untereinander verbunden.
Die Zentralableitungen aller Drainanschlüsse d1, d2, d3 und Sourceanschlüsse s1,
s2, s3 enden mit symmetrischen Leitungslängen in jeweils einem Punkt D, S.
Bei einer solchen Ausgestaltung der Leiterplattenanordnung 10 sind die jeweiligen
Außenleiter der Leiterplattenelemente 20 vorzugsweise starr und aus Kupferblech
ausgebildet. Auf diese Weise liefern die Außenleiter einen vorteilhaften
Mehrfachnutzen, der im Zusammenhang mit der allgemeinen Beschreibung der
Erfindung weiter oben bereits eingehend erläutert wurde.
Die vorzugsweise starren äußeren Leiterflächen 34, 44 aus Cu-Blech liefern hierbei
einen vorteilhaften Mehrfachnutzen:
- a) als mechanisch selbsttragende Struktur (andere Tragstrukturen sind entbehrlich);
- b) als planarer Stromleiter, für die elektrisch und thermisch besonders günstige, direkte Gehäusekontaktierung der Halbleiter-Bauelemente bei hohen Strömen und Leistungen;
- c) als ein dem thermalen Management der Halbleiter-Bauelemente dienendes System zur flächigen Stromwärmeverteilung und Wärmeleitung innerhalb der Gesamtstruktur;
- d) sowie zur Konvektionskühlung durch die umgebende Luft, oder die Weiterleitung der Stromwärme an dafür prädestinierte Kühlsysteme.
Im Beispiel gemäß Fig. 5 sind N = 3 Cu-Winkel miteinander verbunden, die eine
Einheit bilden, nämlich miteinander, mit den Isolationslagen, mit den diskreten
Halbleiter-Bauelementen (hier beispielhaft 18 Stück MOSFET Transistoren) und mit
den 3 (hier: beispielhaft gemeinsamen Source-Anschlußfolien) Innenleitern in
Doppellage.
Somit liegen für dieses Beispiel einer dreiarmigen 120°-Sternstruktur alle
Sourceanschlüsse einerseits und die Drainanschlüsse der MOSFETs andererseits,
sehr vorteilhaft niederimpedant miteinander verbunden und in besonders vorteilhafter
(Rotations-)Symmetrie für die Leiterlängen der Zentralableitungen von Source und
Drain, in je einen Anschlußpunkt, vor.
Als weiterer Vorzug können bei dieser Anordnung die Treibermodule 55 für die
Halbleiter-Bauelemente 50 (Fig. 3) hier sehr vorteilhaft - mit den kürzest möglichen
Leitungslängen zu den Halbleiter-Bauelementen - beispielsweise per Leiterkarte -
direkt über den Halbleiter-Bauelementen selbst montiert werden.
Die Erfindung ist nicht auf eine bestimmte Anzahl von Leiterplattenelementen pro
Leiterplattenanordnung beschränkt. Vielmehr kann die Leiterplattenanordnung
allgemein N Leiterplattenelemente aufweisen, mit N größer/gleich 1. In Fig. 6 sind
eine Reihe von unterschiedlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten für
Leiterplattenanordnungen dargestellt, wobei hier die Anzahl N der
Leiterplattenelemente zwischen 1 und 6 variiert wurde.
Mit Parallelschaltungen mehrerer derartiger Leiterplattenanordnungen können
vorteilhaft, insbesondere unter Berücksichtigung der Symmetriebedingungen für
Ableitungen und Ansteuerungen, auch größere Leiterplattensysteme 70 gebildet
werden, die sich dann entsprechend auch für Anwendungen mit sehr hohen
Lastströmen eignen. Beispiele für Paralllelstrukturen, die sich insbesondere auch für
die vorteilhafte Realisierung ausgedehnter, mikro- und makroskopischer zellulärer
Strukturen - unter Verwendung entsprechend dimensionierter Halbleiter-
Bauelemente - eignen, sind in Fig. 7 dargestellt. Fig. 7a und 7c zeigen dabei
zelluläre Parallelstrukturen mit je zweimal drei Leiterplattenelementen 20, also sechs
Leiterplattenelementen 20. Fig. 7b zeigt eine zelluläre Parallelstruktur mit insgesamt
3 × 3 = 9 Leiterplattenelementen 20, während Fig. 7d eine zelluläre Parallelstruktur
mit 4 × 4 = 16 Leiterplattenelementen 20 zeigt.
Die in den Fig. 1 bis 7 dargestellten und beschriebenen Anwendungen von
Halbleiter-Arrays auf Leiterplattenelementen 20 beziehungsweise
Leiterplattenanordnungen 10 für Eintakt-Topologien können vorteilhaft auch auf
leistungselektronische Gegentakt-Toplogien und Brückenschaltungen erweitert
werden. In den Fig. 8 und 9 sind zwei Beispiele für Eintaktschaltung-Topologien
80 dargestellt, mit denen ein Eintaktbetrieb von Leiterplattenanordnungen 10, im
vorliegenden Fall von sternförmigen (N = 3) Leiterplattenanordnungen 10 möglich ist.
Für den einfachen Fall einer im Gegentakt arbeitenden Halbbrückenschaltung 90,
wie sie in den Fig. 10 und 11 dargestellt ist, können vorteilhaft mehrere einzelne,
gegeneinander isoliert montierte und gegenphasig angesteuerte
Leiterplattenanordnungen 10 - die vorzugsweise eine Sternstruktur (N = 3) aufweisen
-, auch den Gegentaktbetrieb realisieren.
In der Erweiterung solcher Halbbrückenschaltungen sind, durch Verdopplung auch
zweiphasige Vollbrücken, durch Vervielfachung auch polyphasige
Brückenschaltungen realisierbar. Neben dieser Form der Verschaltung sternförmiger
Leiterplattenanordnungen 10 ergibt sich hier, insbesondere für mehrphasige
Anwendungen in Stromrichtertechnik oder für mehrkanalige analoge Leistungsstufen,
noch die sehr vorteilhafte Möglichkeit, daß jedem Winkelschenkel der Sternstruktur,
das heißt jedem Leiterplattenelement, je eine Leistungsstufe in Halbbrücken-
Toplogie für jede elektrische Phase zugeordnet wird.
Für die Realisierung von Gegentakt-Leistungsstufen bieten sich beispielsweise zwei
verschiedene Lösungen für eine Aufteilung des oberen und unteren
Halbleiterelemente-Arrays an:
- a) die Vor- und Rückseite je eines Winkelschenkels (Leiterplattenelements) wird vorteilhaft jeweils für die Realisierung von Teil-Arrays, entsprechend entweder dem oberen oder dem unteren Halbleiter-Bauelement eines Halbbrückenzweigs einer Phase genutzt; oder
- b) die symmetrische, in axialer Länge vorteilhaft skalierbare Array-Struktur eines Sterns (beispielsweise in Form einer Leiterplattenanordnung mit N = 3 Leiterplattenelementen) wird vorteilhaft in zwei gegeneinander isolierte, axial "gestapelte" Teilsterne untergliedert. Je einer der beiden isolierten Teilsterne trägt hierbei dann die Halbleiter-Bauelemente des oberen oder des unteren Halbbrückenzweigs.
Die sehr vorteilhafte Aufteilung und Nutzung der einzelnen Winkelschenkel
(Leiterplattenelemente) der sternförmigen Leiterplattenanordnung für mehrphasige
Anwendungen bleibt dabei voll erhalten. Die gesamte Leiterplattenanordnung bleibt
in dieser Ausführung dadurch vorteilhaft klein und kompakt.
10
Leiterplattenanordnung
20
Leiterplattenelement
30
Leiterplattensegment
31
Schichtenstapel
32
Innenleiter
33
Isolationsschicht
34
Außenleiter
40
Leiterplattensegment
41
Schichtenstapel
42
Innenleiter
43
Isolationsschicht
44
Außenleiter
50
Halbleiter-Bauelement
51
Kontaktierstift
55
Treibermodul
60
Kontatiereinrichtung
61
Kontaktierfahne
62
Ausstanzlinie
63
Biegelinie
64
Isolationsverguß
70
Leiterplattensystem
80
Schaltungstopologie (Eintakt)
90
Schaltungstopologie (Gegentakt)
D Drain-Sammelschiene
S Source-Sammelschiene
G Gateanschluß
L Längsachse
D Drain-Sammelschiene
S Source-Sammelschiene
G Gateanschluß
L Längsachse
Claims (14)
1. Leiterplattenanordnung (10) für mindestens ein elektronisches Bauelement
(50), aufweisend wenigstens ein Leiterplattenelement (20) bestehend aus
einem Schichtenstapel aus wenigstens einer elektrisch leitenden Schicht und
wenigstens einer Isolationsschicht, wobei eine als elektrisch leitende Schicht
ausgebildete Außenschicht des Schichtenstapels zur Aufnahme wenigstens
eines elektronischen Bauelements (50) ausgebildet ist, wobei das
Leiterplattenelement (20) aus wenigstens zwei Leiterplattensegmenten (30,
40) gebildet ist und jedes Leiterplattensegment (30, 40) einen Schichtenstapel
(31, 41) aus wenigstens einem Innenleiter (32, 42), wenigstens einen
Außenleiter (34, 44) und wenigstens einer dazwischen angeordneten
Isolationsschicht (33, 43) aufweist, wobei die Leiterplattensegmente (30, 40)
miteinander verbunden sind und wenigstens ein Außenleiter (34, 44) zur
Aufnahme mindestens eines elektronischen Bauelements ausgebildet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Außenleiter (34, 44) aus elektrisch
leitfähigem Blech als mechanisch selbsttragende Struktur ausgebildet sind.
2. Leiterplattenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Leiterplattensegmente (30, 40) über jeweils eine ihrer Innenleiterschichten (32,
42) direkt miteinander verbunden sind.
3. Leiterplattenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Leiterplattensegmente (30, 40) über jeweils eine ihrer Innenleiterschichten (32,
42) indirekt miteinander verbunden sind, wobei zwischen den
Innenleiterschichten (32, 42) wenigstens eine weitere Isolationsschicht
vorgesehen ist.
4. Leiterplattenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Leiterplattenelement (20) eine planare Struktur mit
planaren Einzelschichten aufweist.
5. Leiterplattenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Innenleiter (32, 42) und/oder die Isolationsschichten
(33, 43) der Leiterplattensegmente (30, 40) flexibel ausgebildet sind.
6. Leiterplattenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß diese mehrere miteinander verbundene
Leiterplattenelemente (20) aufweist.
7. Leiterplattenanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß diese
drei Leiterplattenelemente (20) aufweist und daß die Leiterplattenelemente
(20) sternförmig miteinander verbunden sind.
8. Elektrisches Bauteil, mit einer Leiterplattenanordnung (10) nach einem der
Ansprüche 1 bis 7, wobei auf wenigstens einem Außenleiter (34; 44)
wenigstens ein elektronisches Bauelement (50) angeordnet ist.
9. Elektrisches Bauteil nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das
elektronische Bauelement (50) als Halbleiter-Bauelement ausgebildet ist.
10. Elektrisches Bauteil nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß
auf dem Außenleiter (34; 44) ein Array elektronischer Bauelemente (50)
angeordnet ist.
11. Elektrisches Bauteil nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß in einem Leiterplattenelement (20) wenigstens ein
elektronisches Bauelement (50) auf dem Außenleiter (34, 44) eines
Leiterplattensegments (30) wechselseitig versetzt zu dem wenigstens einem
elektronischem Bauelement (50) auf dem Außenleiter (44) eines mit diesem
Leiterplattensegment (30) verbundenen, anderen Leiterplattensegments (40)
angeordnet ist.
12. Elektrisches Bauteil nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß in einem Leiterplattenelement (20) wenigstens ein
elektronisches Bauelement (50) über eine Kontaktiereinrichtung (60) mit einem
Innenleiter (32, 42) des Leiterplattensegments (30, 40) verbunden ist.
13. Elektrisches Bauteil nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kontaktiereinrichtung (60) eine mit dem Innenleiter (32, 42) verbundene
Kontaktierfahne (61) aufweist.
14. Elektrisches Bauteil nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß
die wenigstens eine Isolationsschicht (33, 43) eine Ausnehmung zum
Hindurchführen der Kontaktiereinrichtung (60) aufweist.
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