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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bilderfassung mit mehreren Detektionskanälen gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruchs. Die Erfindung betrifft zudem eine zur Durchführung des Verfahrens eingerichtete optische Vorrichtung sowie ein Mikroskop.
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In kamerabasierten optischen Systemen, beispielsweise in Mikroskopen, die als Weitfeldmikroskop oder als Lichtfeldmikroskop betrieben werden, stellen eine erforderliche minimale Belichtungszeit und eine maximale Datenübertragungsrate Limitierungen für eine maximale Bilderfassungsrate (Framerate, frame rate) dar. Eine jeweils maximale Bilderfassungsrate kann bei Mehrfarbaufnahme erreicht werden, indem eine abzubildende Probe entsprechend mit unterschiedlichen Wellenlängen beleuchtet wird und die unterschiedlichen Farbkanäle (Detektionskanäle) simultan mit mehreren Kameras erfasst werden. Nachteilig ist dabei der Bedarf an mehreren Kameras und ein mögliches Übersprechen der Farbkanäle.
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Soll nur eine Kamera für die Erfassung von Mehrfarbaufnahmen verwendet werden, können die Bilder der einzelnen Detektionskanäle alternierend erfasst werden. Dadurch sinkt die maximal erreichbare kanalspezifische Bilderfassungsrate auf einen Wert, der sich aus der maximalen Bilderfassungsrate der Kamera geteilt durch die Anzahl der Detektionskanäle sowie infolge von technischen Limitierungen des Bildaufnahmesystems, beispielsweise eine Limitierung der verfügbaren Bandbreite, ergibt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Möglichkeit zur Bilderfassung mit mehreren Detektionskanälen vorzuschlagen, bei der ein effizienter Geräteaufbau sowie eine hohe Datenqualität erreicht werden können.
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Die Aufgabe wird mit den Gegenständen des unabhängigen sowie des nebengeordneten Anspruchs gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Die Aufgabe wird mit einem Verfahren gelöst, bei dem eine Bilderfassung mit mehreren Detektionskanälen erfolgt. Das Verfahren umfasst die nachstehend beschriebenen Schritte. In einem Schritt werden erste Bilddaten eines ersten Detektionskanals erfasst. Die Erfassung mittels des ersten Detektionskanals kann auch als erster Erfassungsmodus bezeichnet werden. In einem weiteren Schritt werden zweite Bilddaten eines zweiten Detektionskanals erfasst (auch: zweiter Erfassungsmodus). Dabei werden die ersten Bilddaten und die zweiten Bilddaten in jeweils zueinander alternierenden Erfassungssequenzen je einer Erfassungsfolge erfasst. Während einer Erfassungsfolge werden mehrere Bilder (engl.: frames) erfasst. Die Erfassungsfolge umfasst mindestens eine Erfassungssequenz (siehe unten zu 1 und 2).
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Gekennzeichnet ist ein erfindungsgemäßes Verfahren dadurch, dass die Dauer der Erfassungssequenzen der Erfassungsfolgen je Detektionskanal unterschiedlich gewählt wird. Dabei ist die zeitliche Länge - und damit die Dauer - der Erfassungssequenzen in einem der Erfassungsmodi, wenigstens um die Dauer einer einzelnen Bilderfassung von der Dauer der Erfassungssequenzen des mindestens einem weiteren Erfassungsmodus verschieden. Unterschiedliche Dauern der Erfassungssequenzen bedingen daher eine jeweils verschiedene Anzahl von erfassten Einzelbildern je Erfassungssequenz der Erfassungsmodi.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand zweier Erfassungsmodi beschrieben. Sie kann jedoch entsprechend weitere, beispielsweise drei, vier, fünf oder mehr Erfassungsmodi umfassen.
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Unter einem Erfassungsmodus wird hier vereinfachend das Aufnehmen von Bildern, also das Erfassen einer Detektionsstrahlung, mit unterschiedlichem Informationsgehalt verstanden. So können in den einzelnen Erfassungsmodi Bilddaten unterschiedlichen Ursprungs, beispielsweise Fluoreszenzstrahlung unterschiedlicher Fluorophore, erfasst werden. Verschiedene Erfassungsmodi können beispielsweise bewirkt werden, indem verschiedene Beleuchtungswellenlängen (Anregungstrahlung) zur Verfügung gestellt werden, die unterschiedliche Fluorophore zur Emission von Fluoreszenzstrahlung anregen. Dies kann simultan erfolgen. Gegebenenfalls sind Fluorophore vor ihrer Anregung erst zu aktivieren, das heißt aus einem inaktiven Zustand in einen anregbaren Zustand zu überführen. Eine Aktivierung kann beispielsweise mit einer geeigneten Aktivierungsstrahlung erfolgen. Als Detektionsstrahlung kann auch reflektierte und/oder transmittierte Beleuchtungsstrahlung dienen. In diesem Fall kann zum Beispiel die Art der Ausrichtung und/oder Formung der Beleuchtungsstrahlung in den einzelnen Erfassungsmodi verändert werden. Beispielsweise kann zwischen einer Auflicht- und einer Durchlichtbeleuchtung, zwischen Hell- und Dunkelfeldbeleuchtung und/oder zwischen unterschiedlichen Beleuchtungswinkeln und/oder Beleuchtungsrichtungen gewechselt werden, um jeweils verschiedene Erfassungsmodi zu realisieren.
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Relevant für die Erfindung ist das Zusammenwirken der Steuerung mit der Kamera und gegebenenfalls der Lichtquelle(-n) und weiteren optisch wirksamen Elementen, um die oben angegebene Verfahrensführung zu bewirken. Es wird davon ausgegangen, dass die Kamera eine Bilderfassung mit nur einer Bildrate (frame rate) erlaubt. Unterschiedliche Erfassungsmodi oder Detektionskanäle können beispielsweise realisiert werden, indem im Beleuchtungsstrahlengang und/oder im Detektionsstrahlengang entsprechende Maßnahmen zur Selektion der erfassten Bilddaten, zum Beispiel die Verwendung wellenlängenspezifischer Filter, getroffen werden.
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Die Erfassungsfolgen dauern in einer bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens gleich lang und verlaufen zeitlich simultan. Da die Erfassungssequenzen innerhalb der Erfassungsfolgen alternierend zueinander stattfinden, können mit nur einer Kamera vorteilhaft mindestens zwei Erfassungsmodi realisiert werden. Wegen des Umstands, dass die Erfassungsfolgen gleichzeitig stattfinden und gleich lang sind, weisen beide über diejenige Zeitdauer, über die mittels des jeweils anderen Detektionskanals Bilderfassungen in einer jeweiligen Erfassungssequenz erfolgen, Datenlücken auf. Eine Datenlücke bezeichnet einen Zeitraum einer Erfassungsfolge, während der keine aktuellen Bilddaten mit dem betreffenden Erfassungsmodus erfasst werden und die somit einer Anzahl ausgelassener Bilder dieses Erfassungsmodus entspricht.
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Im Ergebnis der erfindungsgemäßen Vorgehensweise bei der Bilderfassung kann das Erfordernis bestehen, für die gesamten Erfassungsfolgen zu jedem Zeitpunkt ein Bild vorliegen zu haben und/oder anzeigen zu können. Dazu werden in einer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens für die infolge der alternierenden Erfassung erster und zweiter Bilddaten bedingten und mindestens einem ausgelassenen Bild entsprechenden Datenlücken jeweils künstliche Bilddaten generiert. Dies kann auf zwei Wegen geschehen. In einer ersten Variante werden zeitlich vor und/oder zeitlich nach einer Datenlücke erfasste Bilddaten kopiert und den ausgelassenen Bildern zugeordnet. Die Datenlücken werden also mit tatsächlichen Bilddaten eines nicht zur Datenlücke korrespondierenden Zeitraums gefüllt. Diese Variante des Verfahrens erfordert wenig Rechenleistung, erhöht aber etwas den Bedarf an Speicherplatz.
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In einer zweiten Variante werden Datenlücken gefüllt, indem anhand von Bilddaten eines Detektionskanals, die zeitlich vor und/oder zeitlich nach einer Datenlücke erfasst wurden, Bilddaten für die ausgelassenen Bilder berechnet werden. Beispielsweise können die vor und nach einer Datenlücke erfassten Bilddaten verwendet werden, um mittels Interpolation Bilddaten zum Auffüllen der Datenlücke zu erzeugen. Für diese Variante besteht entsprechend ein erhöhter Rechen- und Speicherplatzbedarf.
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Vorteil der beiden genannten Varianten ist, dass aus dem Stand der Technik bekannte Algorithmen ohne weitere Anpassungen mit derartigen Bildfolgen umgehen können.
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Eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, den Bilddaten sowie den Datenlücken Informationen (Metadaten) zuzuordnen. Solche Metadaten können insbesondere Informationen zur Dauer der Erfassungssequenzen und der Datenlücken sowie zu der Anzahl der erfassten beziehungsweise ausgelassenen Bilder enthalten.
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Auf diese Weise können beispielsweise für Anzeige- und Auswertealgorithmen Informationen über erfasste beziehungsweise ausgelassene Bilder sowie die dazugehörigen Zeitpunkte beziehungsweise Zeiträume (Zeitstempel) bereitgestellt werden. Metadaten können optional oder immer für die Erfassungsfolgen erzeugt und den Bilddaten zugeordnet werden.
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Eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens bedient sich der Informationen zu den Intensitäten der erfassten Bilder. Sind beispielsweise die Intensitätswerte der Bilder in den unterschiedlichen Detektionskanälen sehr unterschiedlich, können die Erfassungssequenzen auch in dieser Hinsicht angepasst werden, sodass beispielsweise jeweils mehr Bilder pro Erfassungssequenz in einem Erfassungsmodus mit geringer Intensität der erfassten Bilder erfasst werden als in einem Erfassungsmodus, bei dem Bilder hoher Intensität vorliegen.
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Das erfindungsgemäße Verfahren erlaubt vorteilhaft, mit nur einer Kamera mindestens zwei Erfassungsmodi zu realisieren, selbst wenn nur eine begrenzte Bandbreite für eine Datenübertragung zur Verfügung steht. Dabei ist es vorteilhaft möglich, die Zeitdauern und die relativen alternierenden Abfolgen der Erfassungssequenzen auf die bekannten oder erwarteten zu beobachtenden Vorgänge im Rahmen der technischen Spezifikationen der Kamera flexibel abzustimmen. So ist es möglich, in einem der Erfassungsmodi einen schnell ablaufenden Prozess zu beobachten. Dazu können die Erfassungssequenzen dieses Erfassungsmodus in kurzer zeitlicher Abfolge gewählt werden. Zudem kann deren jeweilige Zeitdauer einer Erfassungssequenz entsprechend länger gewählt werden als die der Erfassungssequenzen eines weiteren Erfassungsmodus, mit dem ein langsamer ablaufender Prozess, beispielsweise eine Bewegung eines zu beobachtenden Elements der Probe, abgebildet werden soll. Der langsamer ablaufende Vorgang kann mit Bildern von kürzeren und zeitlich weiter voneinander beabstandeten Erfassungssequenzen aufgenommen werden.
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Es ist außerdem möglich, die Dauer der Erfassungssequenzen über mehrere, beispielsweise zeitlich aufeinanderfolgende, Erfassungsfolgen zu verändern. So kann bei einer unmittelbar erfolgten Auswertung von Bilddaten einer Erfassungsfolge auf die Geschwindigkeit der mit den unterschiedlichen Erfassungsmodi erfassten Vorgängen geschlossen und bei Bedarf die Zeitdauern und alternierenden Abfolgen der Erfassungssequenzen der Erfassungsmodi angepasst werden.
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Alternativ oder zusätzlich können Informationen in einer Datenbank vorgehalten werden, aufgrund derer eine Anpassung der Erfassungssequenzen vorgenommen werden kann. Solche Informationen können aufgrund bereits erfolgter Experimente und/oder aufgrund von Simulationen gewonnen worden sein.
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In einer weiteren möglichen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens können die Zeitdauern der Erfassungssequenzen auch innerhalb einer Erfassungsfolge variiert werden.
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Die vorstehend beschriebenen Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens können im Rahmen fachmännischen Handelns miteinander kombiniert werden.
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Die der Erfindung zu Grunde liegende Aufgabe wird außerdem mit einer optischen Vorrichtung gelöst, die zur Erfassung von Bilddaten auf mindestens zwei Detektionskanälen eingerichtet ist.
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Die optische Vorrichtung weist einen Detektionsstrahlengang auf, entlang dem zu erfassende Detektionsstrahlung auf eine Kamera (Detektor) gelenkt ist. Außerdem ist eine Steuerung vorhanden, die zur Erzeugung und Übermittlung von Steuerbefehlen konfiguriert ist, wobei mittels der Steuerbefehle mindestens eine Lichtquelle zur Bereitstellung von Beleuchtungsstrahlung, optische Filterelemente zur gesteuerten Auswahl wenigstens eines Wellenlängenbereichs der Beleuchtungsstrahlung und/oder optische Filterelemente zur gesteuerten Auswahl wenigstens eines Wellenlängenbereichs der Detektionsstrahlung angesteuert werden. Diese Ansteuerung dient dazu, um in einem ersten Erfassungsmodus erste Bilddaten eines ersten Detektionskanals und in einem zweiten Erfassungsmodus zweite Bilddaten eines zweiten Detektionskanals zu erfassen. Bestimmt sind die Erfassungsmodi durch die jeweils ausgewählten Wellenlängenbereiche der Beleuchtungsstrahlung und/oder der Detektionsstrahlung oder die Art und Weise der Beleuchtung, wie dies bereits oben ausgeführt wurde. Die ersten Bilddaten beziehungsweise die zweiten Bilddaten werden in jeweiligen alternierenden Erfassungssequenzen je einer Erfassungsfolge erfasst.
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Kennzeichnend für eine erfindungsgemäße optische Vorrichtung ist, dass mittels der Steuerbefehle der Steuerung die Dauer der Erfassungssequenzen der Erfassungsfolgen je Detektionskanal voneinander verschieden eingestellt sind. Dazu werden die optischen Filterelemente derart angesteuert, dass durch deren Wirkung über die Dauer der jeweiligen Erfassungssequenzen Detektionsstrahlung der verschiedenen Erfassungsmodi erfasst und diesen zugeordnet werden.
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Die Dauer der Erfassungssequenzen zwischen den Erfassungsfolgen ist dabei wenigstens um die Dauer einer einzelnen Bilderfassung (frame) von der Dauer der Erfassungssequenzen des mindestens einem weiteren Erfassungsmodus verschieden, sodass für zeitlich parallele Erfassungsfolgen für einen Zeitpunkt jeweils Bilddaten nur einer Erfassungssequenz erfasst werden und in den Erfassungsfolgen außerhalb der jeweiligen Erfassungssequenzen Datenlücken vorliegen.
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Unter optischen Filterelementen werden hier technische Bauteile und Maßnahmen verstanden, die im Ergebnis zu einer gesteuerten Erfassung der ersten und zweiten Bilddaten führen. So kann eine Lichtquelle mehrere einzelne Laser, Laserdioden und/oder Leuchten umfassen, die in verschiedenen Wellenlängenbereichen abstrahlen. Zwischen den betreffenden Einzellichtquellen kann entsprechend eines jeweils aktuell gewählten Erfassungsmodus umgeschaltet werden, indem beispielsweise durch ein gezieltes An- und Ausschalten der Einzellichtquellen oder durch die Verwendung von Blenden (Shutter) oder Spiegeln aktuell nicht gewünschte Wellenlängen an einer Beleuchtung der Probe gehindert werden. Beleuchtungsseitig können auch optische Filter, wie spektrale Filter und/oder akustooptische Filter (AOTF), ausgewählt und/oder angesteuert sein, um entsprechend eines aktuell gewählten Erfassungsmodus Wellenlängen für die Beleuchtung zur Probe gelangen zu lassen.
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Entsprechende Maßnahmen können alternativ oder zusätzlich für den Detektionsstrahlengang vorgesehen sein. Die erfassten Bilddaten werden entsprechend der Erfassungsfolgen und Erfassungsmodi sowie dem Zeitpunkt ihrer Erfassung gespeichert und stehen einer sofortigen oder späteren Auswertung zur Verfügung.
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Die optische Vorrichtung weist eine entsprechend konfigurierte Steuerung auf oder steht mit einer solchen in einer für den Austausch von Daten geeigneten Verbindung. Die Steuerung dient der Erzeugung von Steuerbefehlen und kann beispielsweise ein Rechner, ein Microcontroller oder ein FPGA (field programmable gate array) sein.
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Die erfindungsgemäße optische Vorrichtung ist insbesondere Bestandteil eines optischen Geräts zur Bilderfassung mit mehreren Detektionskanälen, beispielsweise eines Mikroskops.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und Abbildungen näher erläutert. Es zeigen:
- 1 eine schematische Darstellung einer Bilderfassung mit zwei Erfassungsmodi gemäß dem Stand der Technik;
- 2 eine schematische Darstellung einer Bilderfassung mit zwei Erfassungsmodi und alternierender Bilderfassung gemäß dem Stand der Technik;
- 3 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Bilderfassung mit zwei Erfassungsmodi und alternierender Bilderfassung;
- 4 eine schematische Darstellung einer Wiedergabe erfindungsgemäß erfasster Bilder einer erfindungsgemäßen Bilderfassung mit zwei Erfassungsmodi und alternierender Bilderfassung; und
- 5 eine schematische Darstellung einer Ausführung eines erfindungsgemäßen Mikroskops.
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In einem Verfahren zur Bilderfassung mit zwei Erfassungsmodi Ch1 und Ch2 gemäß dem Stand der Technik werden in zwei zueinander zeitlich parallelen Erfassungsfolgen EF1 und EF2 jeweils eine Mehrzahl von Bildern (als Quadrate dargestellt) erfasst (1). In dem ersten Erfassungsmodus Ch1 ist beispielhaft die Bewegung eines ersten Objekts O1 (beispielhaft als Hexagon gezeigt) über die Zeitdauer der ersten Erfassungsfolge EF1 gezeigt. Das erste Objekt O1 verändert seine relative Lage innerhalb der Bilder deutlich. Dagegen verbleibt ein mittels des zweiten Erfassungsmodus Ch2 erfasstes und mit einer liegenden ovalen Form dargestellten zweites Objekt O2 über die Zeitdauer der zweiten Erfassungsfolge EF2 an seiner anfänglichen Position.
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Da beide Erfassungsmodi Ch1 und Ch2 beispielsweise mittels zweier verschiedener Kameras erfasst werden, können über die jeweiligen Erfassungsfolgen EF1 und EF2 alle erfassten Bilder ohne Datenlücken DL (siehe 2) beispielsweise auf einem Bildschirm (Display) angezeigt werden.
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Werden dagegen die Bilder der Erfassungsfolgen EF1 und EF2 alternierend erfasst, wechseln in jeder Erfassungsfolge EF1, EF2 erfasste Bilder und Datenlücken DL ab (2). Auch hier bewegen sich im gezeigten Beispiel die Objekte O1 beziehungsweise O2 unterschiedlich schnell.
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In der 3 ist schematisch eine erfindungsgemäße Bilderfassung mit zwei Erfassungsmodi und alternierender Bilderfassung dargestellt. Da sich das zweite Objekt O2 nicht beziehungsweise erheblich langsamer bewegt als das erste Objekt O1, wird das erste Objekt O1 gezielt häufiger erfasst als das zweite Objekt O2. Dazu werden innerhalb der ersten Erfassungsfolge EF1 die Bilder in Erfassungssequenzen S11 bis S13 erfasst, die voneinander um mindestens die Erfassungsdauer eines Bildes getrennt sind. Während dieser Datenlücken DL der ersten Erfassungsfolge EF1 werden in Erfassungssequenzen S21 und S22 die Bilder der zweiten Erfassungsfolge EF2 erfasst. Die Erfassungssequenzen S11, S12 und S13 der ersten Erfassungsfolge EF1 umfassen jeweils zwei erfasste Bilder, während die Erfassungssequenzen S21 und S22 der zweiten Erfassungsfolge EF2 jeweils ein erfasstes Bild umfassen.
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Um die jeweils Datenlücken DL aufweisenden Erfassungsfolgen EF1, EF2 möglichst vollständig, also ohne Datenlücken DL, darstellen zu können, werden diese in einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens rechnerisch aufgefüllt (4). Dazu können insbesondere bei sich schnell bewegenden Objekten O1 Interpolationen genutzt werden, um die betreffenden Datenlücken DL zu füllen. Bei sich langsam bewegenden Objekten O2 kann zum Beispiel das direkt vor der betreffenden Datenlücke DL erfasst Bild kopiert und zum Auffüllen der angrenzenden Datenlücke DL verwendet werden. Die in die Datenlücken DL eingefügten Bilder sind in 4 mittels unterbrochener Volllinien gezeigt.
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In der 5 ist eine schematische Darstellung eines Mikroskops M in Form eines Weitfeldmikroskops gezeigt. Dieses umfasst eine Lichtquelle 1, beispielsweise eine Laserlichtquelle, von der ausgehend ein Strahlenbündel einer Anregungsstrahlung ausgesendet und auf eine abzubildende Probe 2 gerichtet wird. Optional vorhandene optische Elemente zur Formung und/oder Kollimation der Anregungsstrahlung sind der besseren Übersicht halber nicht dargestellt.
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Lediglich beispielhaft ist mit dem Bezugszeichen 3 ein Schaltelement symbolisch dargestellt, das mit einer Steuerung 4 verbunden ist und durch dessen Wirkung unterschiedliche Erfassungsmodi im vorgenannten Sinne bewirkt werden können. Die Lichtquelle 1 kann beispielsweise mehrere einzelne Laser, Laserdioden oder Leuchten umfassen, die in verschiedenen Wellenlängenbereichen abstrahlen. Zwischen den betreffenden Einzellichtquellen wird entsprechend eines jeweils aktuell gewählten Erfassungsmodus umgeschaltet. Dies kann durch ein gezieltes An- und Ausschalten der Einzellichtquellen oder durch die Verwendung von Blenden (Shutter) oder Spiegeln erfolgen, um aktuell nicht gewünschte Wellenlängen zu blockieren. Es ist auch möglich, dass aus einem abgestrahlten Wellenlängenbereich der Lichtquelle 1 mittels geeigneter Filter (spektrale Filter, AOTF) je nach gewählten Erfassungsmodus unterschiedlichen Wellenlängenbereiche ausgefiltert beziehungsweise für die Beleuchtung zur Verfügung gestellt werden.
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Die Anregungsstrahlung wird in einen Probenraum gerichtet, in dem die abzubildende Probe 2 auf einem Probentisch 5 vorhanden sein kann.
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Eine in der Probe 2 durch die Anregungsstrahlung bewirkte Detektionsstrahlung wird mit einem Objektiv 6 erfasst und entlang eines Detektionsstrahlengangs 7 (mit unterbrochenen Volllinien gezeigt) geführt.
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Die Detektionsstrahlung gelangt zu einer im Detektionsstrahlengang 7 vorhandenen Optik 8, mittels der die Detektionsstrahlung auf eine Kamera 9 gerichtet wird.
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Optional steht die Lichtquelle 1 mit der Steuerung 4 in einer zum Austausch von Daten und Steuerbefehlen geeigneten Verbindung. Die Steuerung 4 ist beispielsweise ein Rechner oder ein geeigneter Steuerschaltkreis. Optional können die Steuerung 4 und die Kamera 9 miteinander verbunden sein, um zum Beispiel der Steuerung 4 anhand der erfassten Helligkeitsinformationen (Messwerte) der Kamera 9 die Generierung von Steuerbefehlen zu ermöglichen und/oder um diese zu validieren. Diese Steuerbefehle dienen beispielsweise dazu, die Lichtquelle 1 und/oder einen optionalen Antrieb 10 des Probentischs 8 anzusteuern.
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Die Steuerung 4 dient insbesondere dazu, das erfindungsgemäße Verfahren durchzuführen. Dabei werden die vorbestimmten Parameter der Erfassungsfolgen EF1, EF2, der Erfassungssequenzen S11 bis S13, S21 bis S23 sowie gegebenenfalls Eigenschaften der Datenlücken DL in Steuerbefehle übersetzt und durch deren Ausführung das Verfahren angewendet.
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In weiteren Ausführungen der Erfindung kann zusätzlich oder alternativ das Schaltelement 3 im Detektionsstrahlengang 7 angeordnet sein.
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Bezugszeichen
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- 1
- Lichtquelle
- 2
- Probe
- 3
- Schaltelement
- 4
- Steuerung
- 5
- Probentisch
- 6
- Objektiv
- 7
- Detektionsstrahlengang
- 8
- Optik
- 9
- Kamera
- 10
- Antrieb
- Ch1, Ch2
- Detektionskanal, Erfassungsmodus
- DL
- Datenlücke
- EF1, EF2
- Erfassungsfolge
- M
- Mikroskop
- Smn
- Erfassungssequenz (m = Erfassungsfolge; n = laufende Nummer der Erfassungssequenz)