[go: up one dir, main page]

DE102023203179A1 - Haushalts-Geschirrspülmaschine mit einer Pumpvorrichtung - Google Patents

Haushalts-Geschirrspülmaschine mit einer Pumpvorrichtung Download PDF

Info

Publication number
DE102023203179A1
DE102023203179A1 DE102023203179.5A DE102023203179A DE102023203179A1 DE 102023203179 A1 DE102023203179 A1 DE 102023203179A1 DE 102023203179 A DE102023203179 A DE 102023203179A DE 102023203179 A1 DE102023203179 A1 DE 102023203179A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
pump
housing
liquid
central axis
pump device
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102023203179.5A
Other languages
English (en)
Inventor
Stephan Lutz
Stefan Pollithy
Markus Wecker
Thomas Wecker
Johannes Kienmoser
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Hausgeraete GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by BSH Hausgeraete GmbH filed Critical BSH Hausgeraete GmbH
Priority to DE102023203179.5A priority Critical patent/DE102023203179A1/de
Priority to CN202480024254.9A priority patent/CN121001631A/zh
Priority to PCT/EP2024/058378 priority patent/WO2024208710A1/de
Priority to EP24716135.9A priority patent/EP4687615A1/de
Publication of DE102023203179A1 publication Critical patent/DE102023203179A1/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Images

Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L15/00Washing or rinsing machines for crockery or tableware
    • A47L15/42Details
    • A47L15/4214Water supply, recirculation or discharge arrangements; Devices therefor
    • A47L15/4219Water recirculation
    • A47L15/4221Arrangements for redirection of washing water, e.g. water diverters to selectively supply the spray arms
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L15/00Washing or rinsing machines for crockery or tableware
    • A47L15/42Details
    • A47L15/4214Water supply, recirculation or discharge arrangements; Devices therefor
    • A47L15/4225Arrangements or adaption of recirculation or discharge pumps
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F04POSITIVE - DISPLACEMENT MACHINES FOR LIQUIDS; PUMPS FOR LIQUIDS OR ELASTIC FLUIDS
    • F04DNON-POSITIVE-DISPLACEMENT PUMPS
    • F04D15/00Control, e.g. regulation, of pumps, pumping installations or systems
    • F04D15/0005Control, e.g. regulation, of pumps, pumping installations or systems by using valves
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L15/00Washing or rinsing machines for crockery or tableware
    • A47L15/42Details
    • A47L15/4285Water-heater arrangements

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Water Supply & Treatment (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Structures Of Non-Positive Displacement Pumps (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Haushalts-Geschirrspülmaschine (1) mit einem Spülbehälter (2) zum Aufnehmen von Spülgut (G), einem Hydraulikkreislauf (33) zum Beaufschlagen des Spülguts (G) mit Spülflüssigkeit (F), und einer Pumpvorrichtung (19) zum Zirkulieren der Spülflüssigkeit (F) im Hydraulikkreislauf (33), wobei die Pumpvorrichtung (19) eine Mittelachse (20) aufweist, die entlang einer Schwerkraftrichtung (g) orientiert ist, wobei die Pumpvorrichtung (19) eine in ein Gehäuse (35) der Pumpvorrichtung (19) integrierte Wasserweiche (23) zum wahlweisen Verteilen der Spülflüssigkeit (F) auf mehrere Fluidabgänge (51, 52, 53, 54) der Pumpvorrichtung (19) aufweist, und wobei sämtliche Fluidabgänge (51, 52, 53, 54) entlang der Mittelachse (20) orientiert sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Haushalts-Geschirrspülmaschine.
  • Eine Haushalts- Geschirrspülmaschine weist einen Spülbehälter auf, in dem Spülgut aufnehmbar ist. Zum Beaufschlagen des Spülguts mit Spülflüssigkeit, d.h. sogenannter Spülflotte und/oder Frischwasser, ist ein Hydraulikkreislauf bzw. Umwälzkreislauf vorgesehen. Dieser umfasst Sprüheinrichtungen und/oder sonstige Flüssigkeitsbeaufschlagungseinheiten im Spülraum des Spülbehälters sowie den Spülraum selbst. Die Sprüheinrichtungen können beispielsweise als drehbar in oder an dem Spülbehälter gelagerte Sprüharme ausgebildet sein. Um die Sprüheinrichtungen und/oder die sonstigen Flüssigkeitsbeaufschlagungseinheiten mit Spülflüssigkeit zu versorgen, weist der Hydraulikkreislauf der Haushalts- Geschirrspülmaschine eine Umwälzpumpe auf. Diese ist mit einem Flüssigkeitssammelbereich im Bodenbereich des Spülbehälters und/oder unterhalb von diesem fluidisch verbunden, in dem sich die mittels der Sprühelemente und/oder sonstigen Flüssigkeitsbeaufschlagungseinheiten in den Spülraum eingebrachte Spülflüssigkeit unter Schwerkrafteinwirkung sammelt. Insbesondere ist als Flüssigkeitssammelbereich ein Pumpensumpf vorgesehen, der vorzugsweise unterhalb des Bodens des Spülbehälters angeordnet ist und in dem sich die im Spülraum mittels der Sprüheinrichtungen und/oder der sonstigen Flüssigkeitsbeaufschlagungseinheiten insbesondere auf das Spülgut versprühte oder sonstwie verteilte Spülflüssigkeit sammelt. Der Pumpensumpf kann insbesondere als topfförmiger Behälter ausgebildet sein, der unterhalb einer Durchbruchsöffnung in der Bodenwandung des Spülbehälters angeordnet ist und mit einem die Durchbruchöffnung umgebenden Rand der Bodenwandung des Spülbehälters flüssigkeitsdicht verbunden ist. Die Durchbruchsöffnung kann vorzugsweise oberseitig insbesondere zumindest teilweise durch ein Flächenfilter abgedeckt sein. Im Pumpensumpf können ggf. noch ein oder mehrere weitere Filter wie z.B. ein Grobfilter und/oder ein Microfilter als Teile eines Filtersystems untergebracht sein. Die Umwälzpumpe ist insbesondere über einen Ansaugstutzen bzw. Verbindungskanal mit diesem Pumpensumpf fluidisch verbunden. Sie saugt vorzugsweise im Spülbetrieb der Haushalts- Geschirrspülmaschine Spülflüssigkeit aus dem Flüssigkeitssammelbereich, insbesondere dem Pumpensumpf, an und pumpt diese entweder direkt zu den Sprüheinrichtungen und/oder sonstigen Flüssigkeitsbeaufschlagungseinheiten und/oder über eine nachgeordnete Wasserweiche in Zuführleitungen, die zu den Sprüheinrichtungen und/oder sonstigen Flüssigkeitsbeaufschlagungseinheiten führen. Ein Verteilen der Spülflüssigkeit auf zumindest eine Teilmenge der verschiedenen Sprüheinrichtungen und/oder sonstigen Flüssigkeitsbeaufschlagungseinheiten erfolgt also mit Hilfe einer sogenannten Wasserweiche als weitere Komponente des Hydraulikkreislaufs. Mit deren Hilfe lässt sich die von der Umwälzpumpe geförderte Spülflüssigkeit wahlweise in die mit ihr fluidisch koppelbaren Zuführleitungen zu diesen Sprüheinrichtungen und/oder sonstigen Flüssigkeitsbeaufschlagungseinheiten pumpen. Wahlweise bedeutet, dass sich mittels der Wasserweiche die jeweilig mit ihr fluidisch verbindbare, zu der jeweiligen Sprüheinrichtung und/oder zur jeweiligen Flüssigkeitsbeaufschlagungseinheit führende Zuführleitung einzeln, d.h. selektiv mit Spülflüssigkeit beaufschlagen lässt (und dabei alle anderen Zuführleitungen gesperrt sind), oder mehrere der oder gar alle mit ihr fluidisch verbindbaren, zu den Sprüheinrichtungen und/oder zu den sonstigen Flüssigkeitsbeaufschlagungseinheiten führenden Zuführleitungen gleichzeitig mit Spülflüssigkeit beaufschlagen lassen. In der Praxis ist dabei für die Haushalts- Geschirrspülmaschine bisher üblicherweise eine Umwälzpumpe eingesetzt, bei der die Motorwelle ihres Antriebsmotors, die im Pumpraum der Umwälzpumpe ein Laufrad bzw. Flügelrad rotierend antreibt, in der Regel horizontal angeordnet ist. Um die von der Umwälzpumpe geförderte Spülflüssigkeit bei Bedarf wie z.B. für einen Reinigungs- und/oder Klarspülgang eines durchzuführenden Geschirrspülprogramms auf eine gewünschte Temperatur erwärmen zu können, kann in das Pumpengehäuse der Umwälzpumpe auch eine Heizung integriert sein. Alternativ kann die Heizung auch separat vom Pumpengehäuse wie z.B. nach der Umwälzpumpe und vor der Wasserweiche angeordnet sein.
  • Vor diesem Hintergrund besteht eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, eine verbesserte Haushalts-Geschirrspülmaschine zur Verfügung zu stellen.
  • Demgemäß wird eine Haushalts-Geschirrspülmaschine mit einem Spülbehälter zum Aufnehmen von Spülgut, einem Hydraulikkreislauf bzw. Umwälzkreislauf zum Beaufschlagen des Spülguts mit Spülflüssigkeit, und einer Pumpvorrichtung zum Zirkulieren der Spülflüssigkeit im Hydraulikkreislauf vorgeschlagen. Dabei weist die Pumpvorrichtung eine Mittelachse auf, die entlang einer Schwerkraftrichtung orientiert ist, wobei die Pumpvorrichtung eine in ein Gehäuse der Pumpvorrichtung integrierte Wasserweiche zum wahlweisen Verteilen der Spülflotte und/oder des Frischwassers auf mehrere Fluidabgänge aufweist, und wobei sämtliche Fluidabgänge entlang der Mittelachse orientiert sind.
  • Dadurch, dass die Wasserweiche in das Gehäuse der Pumpvorrichtung integriert ist, kann eine besonders kompakte Bauweise der Pumpvorrichtung erzielt werden. Ferner ist dadurch, dass sämtliche Fluidabgänge entlang der Mittelachse orientiert sind, ein vollständiges Entlüften der Pumpvorrichtung ohne jegliche Zusatzmaßnahmen möglich.
  • Der Spülbehälter ist vorzugsweise quaderförmig. Der Spülbehälter kann mit Hilfe einer verschwenkbar an dem Spülbehälter angeschlagenen Tür, insbesondere Fronttür, verschlossen werden. In dem Spülbehälter können mehrere Spülgutaufnahmen, beispielsweise ein Unterkorb, ein Oberkorb und eine Besteckschublade, vorgesehen sein. In den Spülgutaufnahmen ist das Spülgut aufnehmbar, das mit Hilfe des Hydraulikkreislaufs mit Spülflüssigkeit beaufschlagt wird. Spülflüssigkeit kann insbesondere sogenannte Spülflotte und/oder Frischwasser sein. „Beaufschlagen“ kann vorliegend insbesondere ein Besprühen oder Benetzen des Spülguts umfassen. Unter „Spülflotte“ ist vorliegend Wasser zu verstehen, dem je nach Spülphase eines durchzuführenden Geschirrspülprogramms insbesondere ein Reinigungsmittel, Klarspülmittel und/oder von dem Spülgut abgelöste Schmutzpartikel zugesetzt ist.
  • Der Hydraulikkreislauf bzw. Umwälzkreislauf kann vorzugsweise mehrere Sprüheinrichtungen, beispielsweise in Form von Sprüharmen und/oder Intensivsprühzonen, und/oder sonstige Flüssigkeitsbeaufschlagungseinheiten aufweisen, welche innerhalb des Spülraums des Spülbehälters angeordnet sind. Die Sprüheinrichtungen und/oder Flüssigkeitsbeaufschlagungseinheiten können insbesondere drehbar in dem Spülbehälter gelagert sein. Die Sprüheinrichtungen und/oder sonstigen Flüssigkeitsbeaufschlagungseinheiten sind mit Hilfe von Zuleitungen mit den Fluidabgängen der Pumpvorrichtung verbunden. Die Pumpvorrichtung bildet dabei eine Komponente des Hydraulikkreislaufs..
  • Dass die Pumpvorrichtung den Hydraulikkreislauf mit Spülflüssigkeit „beaufschlagt“, bedeutet vorliegend insbesondere, dass die Pumpvorrichtung die Spülflüssigkeit durch den Hydraulikkreislauf pumpt. Die Pumpvorrichtung ist insbesondere eine Umwälzpumpe, vorzugsweise eine Heizpumpe. Die Pumpvorrichtung kann daher auch als Umwälzpumpe oder als Heizpumpe bezeichnet werden. Besonders bevorzugt ist die Pumpvorrichtung eine Kompaktheizpumpe und kann daher auch als solche bezeichnet werden.
  • Die Pumpvorrichtung ist dazu eingerichtet, Spülflüssigkeit im Hydraulikkreislauf umzuwälzen, der den Spülbehälter als Komponente mit umfasst. Ferner kann die Pumpvorrichtung auch dazu eingerichtet sein, Wärme in die Spülflüssigkeit einzubringen. Dazu kann sie eine Heizung in ihrem Gehäuse aufweisen. Die Pumpvorrichtung steht vorzugsweise mit einem Pumpensumpf der Haushalts- Geschirrspülmaschine in fluidischer Verbindung. Sie kann insbesondere am Pumpensumpf der Haushalts-Geschirrspülmaschine befestigt sein. Die Pumpvorrichtung ist vorzugsweise unterhalb der Bodenwandung des Spülbehälters in einem Basisträger der Haushalts- Geschirrspülmaschine angeordnet.
  • Die Pumpvorrichtung ist bevorzugt im Wesentlichen rotationssymmetrisch zu ihrer Mittelachse aufgebaut. „Im Wesentlichen“ bedeutet dabei, dass Teile der Pumpvorrichtung rotationssymmetrisch zu der Mittelachse aufgebaut sind, wobei nicht auszuschließen ist, dass weitere Teile der Pumpvorrichtung nicht rotationssymmetrisch zu der Mittelachse aufgebaut sind. Die Mittelachse ist insbesondere parallel zu der Schwerkraftrichtung orientiert.
  • Dass die Mittelachse entlang der Schwerkraftrichtung bzw. parallel zu der Schwerkraftrichtung „orientiert“ ist, kann vorliegend insbesondere bedeuten, dass die Mittelachse um bis zu ± 20°, bevorzugt um bis zu ± 10°, weiter bevorzugt um bis zu ± 5°, weiter bevorzugt um bis zu ± 3, weiter bevorzugt um bis zu ± 1°, relativ zu der Schwerkraftrichtung geneigt oder verkippt ist. Die Mittelachse kann jedoch auch exakt entlang der Schwerkraftrichtung verlaufen, so dass sich keine Verkippung oder Neigung gegenüber der Schwerkraftrichtung ergibt. Je nach Einbausituation kann eine geeignete geringfügige Verkippung oder Neigung gewählt werden.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform weist die Wasserweiche ein innerhalb des Gehäuses aufgenommenes und um die Mittelachse drehbares Wasserweichenelement zum wahlweisen Freigeben und Sperren der Fluidabgänge auf.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind von unten nach oben entlang der Mittelachse betrachtet in aufeinanderfolgenden Höhenlagen als Funktionsabschnitte des Flüssigkeitsförderkanals der erfindungsgemäßen Pumpvorrichtung ein Pumpeneinlass, ein Pumpraum bzw. Flügelradraum mit einem dort rotierend antreibbaren Flügelrad bzw. Laufrad zum Fördern der Spülflüssigkeit, ein dem Pumpraum nachgeordneter Druck- und/oder Diffusorraum, ein um die Mittelachse drehbares Wasserweichenelement im oberen Endabschnitt des Druck- und/oder Diffusorraums, und die mehreren Fluidabgänge der Pumpvorrichtung vorgesehen. Unter Flüssigkeitsförderkanal wird dabei der im Gehäuse der erfindungsgemäßen Pumpvorrichtung vorgesehene Hohlraum verstanden, der von der Spülflüssigkeit im Förderbetrieb der Pumpvorrichtung befüllt und durchströmt wird. Durch diese höhenmäßige Aufeinanderfolge der verschiedenen Funktionsabschnitte des Flüssigkeitsförderkanals der erfindungsgemäßen Pumpvorrichtung wird die Spülflüssigkeit vom Pumpeneinlass bis zur Austrittsöffnung des jeweiligen Fluidabgangs betrachtet im Gehäuse von unten nach oben entgegen der Schwerkraftrichtung aufwärtssteigend geführt. Umlenkungen und/oder Reflexionen der Spülflüssigkeit mit einer Richtungskomponente in Schwerkraftrichtung, d.h. in Gegenrichtung ihrer von unten nach oben zeigenden Förderrichtung sind weitgehend vermieden. Ein retrograder Fluss der vom Laufrad geförderten Spülflüssigkeit ist auf deren Weg durch den Flüssigkeitsförderkanal von unten nach oben ist also weitgehend vermieden. Zudem ist die aufeinanderfolgende Anordnung der verschiedenen Funktionsabschnitte des Flüssigkeitsförderkanals günstig für einen einfachen Aufbau und eine damit einhergehende einfache Herstellung der erfindungsgemäßen Pumpvorrichtung. Umgekehrt lässt sich diese z.B. im Reparaturfall einfach auseinanderbauen und jede wesentliche Komponente der erfindungsgemäßen Pumpvorrichtung zugänglich machen. Weiterhin ist durch diese Abfolge der verschiedenen Funktionsabschnitte des Flüssigkeitsförderkanals sichergestellt, dass die Spülflüssigkeit aus diesem vollständig nach unten über den Pumpeneinlass allein durch Schwerkrafteinwirkung herauslaufen kann, wenn der Antriebsmotor für das Flügelrad ausgeschaltet wird und das Flügelrad stillsteht. Für ein vollständiges Leerlaufen des Flüssigkeitsförderkanals ist es dabei insbesondere günstig, wenn der Pumpeneinlass zweckmäßigerweise am tiefsten Punkt der erfindungsgemäßen Pumpvorrichtung vorgesehen ist. Es ist somit vermieden, dass Restwasser im Flüssigkeitsförderkanal des Gehäuses der erfindungsgemäßen Pumpvorrichtung verbleibt, wenn der Antriebsmotor deren Flügelrads außer Betrieb ist. Dadurch kann es kaum oder gar nicht mehr zu einer sogenannten Schmutzwasser- und/oder Laugenverschleppung beim Spülbadwechsel von einem Teilspülgang wie z.B. dem Reinigungsgang zum nachfolgenden Teilspülgang wie z.B. dem Zwischenspülgang oder Klarspülgang des Spülgangs eines durchzuführenden Geschirrspülprogramms kommen. Denn jetzt kann beim Spülbadwechsel die für den jeweiligen Teilspülgang benutzte Spülflüssigkeit zumindest nahezu vollständig aus der erfindungsgemäßen Pumpvorrichtung herauslaufen und aus dem Hydraulikkreislauf entfernt werden, insbesondere mittels Abpumpen des Pumpensumpfes durch eine Entleerungspumpe, und dem Hydraulikkreislauf für den nächsten Teilspülgang neue Spülflüssigkeit, insbesondere Frischwasser, zugeführt werden, ohne dass sich dieses mit Tot- bzw. Restwasser aus dem vorausgehenden Teilspülgang vermischen kann. Dadurch sind auf dem klargespülten und anschließend getrockneten Spülgut weniger oder keine Flecken durch Schmutzteilchen, Kalkteilchen, usw.... mehr vorhanden, d.h. es ergibt sich ein verbessertes Spülergebnis. Insbesondere kann jetzt der zwischen dem Reinigungsgang und dem Klarspülgang bisher vorgesehene Zwischenspülgang ggf. mit einer geringeren Frischwassermenge durchgeführt werden oder sogar ganz entfallen, da jetzt ein Ausspülen von mit Schmutzteilchen und/oder Reinigungsmittel versetztem Rest- bzw. Totwasser aus der Pumpvorrichtung nicht mehr zwingend erforderlich ist.
  • Insbesondere ist bei der erfindungsgemäßen Pumpvorrichtung mit der entlang der Schwerkraftrichtung orientierten Mittelachse, die vorzugsweise der Rotationsachse der Motorwelle für das Flügelrad entspricht, der Pumpeneinlass bzw. die Ansaugöffnung zentrisch zur zumindest etwa vertikal ausgerichteten Motorwelle und dem an ihr konzentrisch angebrachten Laufrad angeordnet, d.h. ihre Ansaugrichtung verläuft zumindest etwa vertikal von unten nach oben. Dadurch kann die im Flüssigkeitsförderkanal, d.h. im flüssigkeitsführenden Hohlraum des Gehäuses vorhandene Spülflüssigkeit von oben nach unten aus dem Pumpeneinlass besonders schnell und vollständig herauslaufen, wenn der Antriebsmotor für die Antriebswelle des Flügelrads von seinem Einschaltzustand in seinen Ausschaltzustand wechselt.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist die Pumpvorrichtung einen Flüssigkeitsförderkanal mit solchen fluidlenkenden Geometrien seiner Wandbegrenzungen auf, welche die Spülflüssigkeit zumindest nach dem dem Pumpeneinlass der Pumpvorrichtung nachgeordneten Pumpraum, in dem das Flügelrad zum Fördern der Spülflüssigkeit rotierbar untergebracht ist, insbesondere von der Eintrittsöffnung des Pumpeneinlasses, bis zur Austrittsöffnung des jeweilig mittels der Wasserweiche, insbesondere des Wasserweichenelements, öffenbaren und mit Spülflüssigkeit beaufschlagbaren Fluidabgangs von unten nach oben durchgängig aufwärtssteigend lenken. Dies verbessert den hydraulischen Wirkungsgrad der erfindungsgemäßen Pumpvorrichtung. Zudem kann diese verbessert, insbesondere zumindest nahezu komplett, Leerlaufen, wenn der ihrem Laufrad bzw. Flügelrad zugeordnete Antriebsmotor ausgeschaltet wird. Zonen, insbesondere ebene, waagerechte Flächen, oder Vertiefungen, Senken, usw...., auf oder in denen Spülflüssigkeit F im Gehäuse 35 der Pumpvorrichtung 19 nach dem Ausschalten des für das Flügelrad vorgesehenen Antriebsmotors 42 als Totwasser bzw. Restwasser stehen bleiben kann, sind somit minimiert oder gar nicht vorhanden.
  • Insbesondere fördert die erfindungsgemäße Pumpvorrichtung die Spülflüssigkeit vom Pumpeneinlass, insbesondere zumindest nach Verlassen des Pumpraums mit dem Flügelrad, mit einer Vorzugsrichtung primär, d.h. zumindest etwa parallel zur Mittelachse von unten nach oben. Es sind keine seitlichen, senkrecht zur Mittelachse angeordneten, horizontalen Flächen oder gar Senken, auf denen Spülflüssigkeit bei Stopp des Antriebsmotors des Flügelrads stehen bleiben würde, an oder in den Begrenzungswänden des Flüssigkeitsförderkanals im Gehäuse der erfindungsgemäßen Pumpvorrichtung vorhanden. Bei eingeschaltetem Antriebsmotor des Flügelrads, d.h. im Förderbetrieb der erfindungsgemäßen Pumpvorrichtung sind somit auch Lufteinschlüsse im Flüssigkeitsförderkanal zumindest nahezu vermieden.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind der Pumpeneinlass , der Pumpraum mit dem dort rotierbar vorgesehenen Flügelrad, der Diffusor- und/oder Druckraum, und/oder das Wasserweichenelement im oberen, insbesondere hinsichtlich seines Durchtrittsquerschnitts aufgeweiteten, Endabschnitt des Druck- und/oder Diffusorraums jeweils rotationssymmetrisch zur Mittelachse angeordnet und ausgebildet. Dies ist günstig, um einen möglichst geringen hydraulischen Widerstand innerhalb des Flüssigkeitsförderkanals für die dort von unten nach oben vom Flügelrad geförderte bzw. gepumpte Spülflüssigkeit sicherzustellen, wenn das Flügelrad durch den Antriebsmotor rotierend angetrieben wird. Auch der Aufbau und die Konstruktion der Pumpvorrichtung sind durch die Rotationssymmetrie ihrer Funktionsabschnitte bzw. -einheiten vereinfacht.
  • Zweckmäßigerweise sind die Fluidabgänge jeweils rohrförmig oder stutzenförmig ausgebildet und ihre Austrittsöffnungen insbesondere am höchsten Punkt oder an den höchsten Punkten des vom Pumpeneinlass bis zu den Austrittsöffnungen der Fluidabgänge führenden Flüssigkeitsförderkanals der Pumpvorrichtung angeordnet.
  • Dadurch ist der hydraulische Wirkungsgrad der erfindungsgemäßen Pumpvorrichtung optimiert. Denn die vom rotierend angetriebenen Flügelrad von unten nach oben durch den Druck- und/oder Diffusorraum hindurchgeförderte Spülflüssigkeit setzt ihre parallel zur Mittelachse verlaufende, von unten nach oben gerichtete Vorwärtsbewegung zumindest nahezu unverändert durch den jeweilig mittels dem Wasserweichenelement geöffneten Fluidabgang fort. Dadurch kann der hydraulische Widerstand für die Spülflüssigkeit bei ihrem Einströmen vom Druck- und/oder Diffusorraum in die ein oder mehreren mittels des Wasserweichenelementes geöffneten Fluidabgänge anders als bei vom Druck- und/oder Diffusorraum radial nach außen weggehenden Fluidabgängen gering oder minimal gehalten werden. Zudem ist eine vollständige Entlüftung des Flüssigkeitsförderkanals nach oben beim Befüllen der Pumpvorrichtung über dessen mit dem Pumpensumpf fluidisch verbundenen Pumpeneinlass mit Spülflüssigkeit (bei stehendem und/oder loslaufenden Antriebsmotor für das Flügelrad) und/oder im laufenden Betrieb des Antriebsmotors sichergestellt, bei dem der vom Pumpeneinlass zum jeweilig mittels des Wasserweichenelements geöffneten Fluidabgang führende Flüssigkeitsförderkanal im Gehäuse der Pumpvorrichtung vollständig gefüllt mit Spülflüssigkeit von dieser von unten nach oben durchströmt wird, da keine Luftkammern im oberen Bereich des Gehäuses der Pumpvorrichtung vorhanden sind, wie sie z.B. mit radial verlaufenden Fluidabgänge einhergehen können. Die stets vollständige Entlüftung der erfindungsgemäßen Pumpvorrichtung ist für deren einwandfreien Pump- bzw. Förderbetrieb sehr vorteilhaft. Ihr voller hydraulischer Wirkungsgrad steht stets bereit. Zudem sind störende Schnorchelgeräusche vermieden.
  • Die insbesondere als zumindest nahezu als „Senkrechtläufer“ ausgebildete erfindungsgemäße Pumpvorrichtung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass beim Befüllen ihres Flüssigkeitsförderkanals mit Spülflüssigkeit dort im Gehäuse vorhandene Luft automatisch durch den nach oben steigenden Spülflüssigkeitspegel nach oben verdrängt werden und über die nach oben gerichteten, insbesondere abstehenden, Fluidabgänge aus dem Gehäuse entweichen kann. Der Flüssigkeitsförderkanal verläuft dabei vom Pumpeneinlass der erfindungsgemäßen Pumpvorrichtung bis zur Austrittsöffnung des jeweiligen durch das Wasserweichenelement freigegebenen, d.h. geöffneten Fluidabgangs. Er umfasst dabei zwischen dem Pumpeneinlass und dem jeweilig geöffneten Fluidabgang den Pumpraum mit dem dort untergebrachten Laufrad sowie den nachgeordneten Druck- und/oder Diffusorraum der erfindungsgemäßen Pumpvorrichtung. Insbesondere wenn der Hohlraum des Flüssigkeitsförderkanals vollständig mit Spülflüssigkeit angefüllt ist, ist alle Luft aus dem Flüssigkeitsförderkanal, d.h. aus dem flüssigkeitsführbaren Hohlraum des Gehäuses der erfindungsgemäßen Pumpvorrichtung nach oben heraus verdrängt. Dabei kann die Motorwelle mit dem Flügelrad beim Befüllen der Pumpvorrichtung mit Spülflüssigkeit auch stillstehen, d.h. der Antriebsmotor für die Welle aus sein. Bei Inbetriebnahme bzw. beim Start des Antriebsmotors und/oder natürlich auch im laufenden Förderbetrieb der erfindungsgemäßen Pumpvorrichtung, die dann mittels eines Flügelrads bzw. Laufrads in ihrem Pumpraum Spülflüssigkeit von unten nach oben entgegen der Schwerkraftrichtung pumpt, werden im Flüssigkeitsförderkanal des Gehäuses etwaig vorhandene Luftblasen durch die hochströmende Spülflüssigkeit mitgenommen bzw. mitgerissen und über die nach oben gerichteten Fluidausgänge aus dem Gehäuse der erfindungsgemäßen Pumpvorrichtung stets in zuverlässiger Weise herausgedrückt.
  • Demgegenüber ist bei einer Radialpumpe mit horizontal ausgerichteter Mittelachse deren Pumpeneinlass bzw. deren Ansaugöffnung zentrisch zur horizontal angeordneten Motorwelle mit dem Laufrad angeordnet, d.h. ihre Ansaugrichtung verläuft horizontal. Dadurch verbleibt bei stehender, horizontal angeordneter Radialpumpe, d.h. wenn deren Antriebsmotor ausgeschaltet ist und die Motorwelle mit dem Flügelrad stillsteht, immer eine Restmenge an Spülflüssigkeit am Grund des Pumpraums als Totwasser mit einem Wasserspiegel stehen, welcher tiefer als der untere Rand bzw. die Unterkante der Ansaugöffnung liegt. Oberhalb dieses Restwassers befindet sich im Pumpraum des Pumpengehäuses dieser horizontal angeordneten Radialpumpe Luft, die bei Neustart der Radialpumpe radial nach innen zu einem Zentralbereich um die Rotationsachse des stirnseitig an der Motorwelle angebrachten Flügelrads hin gezogen wird, während die durch das Flügelrad in Rotation versetzte Spülflüssigkeit aufgrund ihrer größeren Masse durch auf sie wirkende Fliehkräfte radial nach außen geschleudert wird. Es bildet sich somit eine radial außen von Spülflüssigkeit eingeschlossene Luftblase im durch die Rotationsachse des Flügelrads bzw. deren gedachten Verlängerung festgelegten Zentrumsbereichs des Pumpraums. Um diese über den Radialabgang der Radialpumpe entfernen zu können, ist in dem Pumpraum nachgeordneten Druckraum eigens ein Diffusorelement wie z.B. ein feststehendes Leitrad mit vorzugsweise schraubenlinieförmigen Schaufelabschnitten vorgesehen.
  • Bei der erfindungsgemäßen Pumpvorrichtung hingegen kann die Luft aus dem Pumpengehäuse stets vollständig nach oben über die entlang der Mittelachse orientierten, vorzugsweise vertikal abstehenden, Fluidabgänge entweichen, so dass eine vollständige Entlüftung des Gehäuses der erfindungsgemäßen Pumpvorrichtung stets sichergestellt ist. Dabei kann sie leitradfrei bleiben, was ein Bauteil einspart.
  • Das Gehäuse der Pumpvorrichtung ist vorzugsweise mehrteilig. Beispielsweise kann das Gehäuse ein Gehäuseunterteil, ein Gehäuseoberteil und ein Gehäuseinnenteil aufweisen. Das Gehäuseunterteil, das Gehäuseoberteil und/oder das Gehäuseinnenteil können Kunststoffbauteile, insbesondere Kunststoffspritzgussbauteile, sein. Hierdurch kann die Pumpvorrichtung kostengünstig hergestellt werden. Das Gehäuseunterteil, das Gehäuseoberteil und/oder das Gehäuseinnenteil können formschlüssig miteinander verbunden sein. Eine formschlüssige Verbindung entsteht durch das Ineinander- oder Hintergreifen von zwei Bauteilen. Zum Herstellen der formschlüssigen Verbindung können Rasthaken, Schnapphaken oder dergleichen vorgesehen sein.
  • Dass die Wasserweiche in das Gehäuse „integriert“ ist, bedeutet vorliegend insbesondere, dass die Wasserweiche zumindest abschnittsweise innerhalb des Gehäuses platziert ist. Dabei ist es jedoch möglich, dass das Gehäuse zumindest abschnittsweise Teil der Wasserweiche ist. Beispielsweise sind das zuvor erwähnte Gehäuseinnenteil und das Gehäuseoberteil zumindest abschnittsweise Teil der Wasserweiche. Die Wasserweiche ist somit nicht räumlich von der Pumpvorrichtung getrennt.
  • Mit Hilfe der Wasserweiche ist es möglich, die Spülflüssigkeit, d.h. die Spülflotte und/oder das Frischwasser, auf die unterschiedlichen Fluidabgänge wahlweise zu verteilen. Dabei können ausgewählte Fluidabgänge wahlweise blockiert oder freigegeben werden. Dass heißt, dass entweder der jeweilige Fluidabgang einzeln, d.h. selektiv blockiert oder freigegeben bzw. geöffnet wird, oder mehrere, d.h. mindestens zwei, Fluidabgänge gleichzeitig bzw. gemeinsam blockiert bzw. gesperrt oder freigegeben bzw. geöffnet werden. Hierzu ist vorzugsweise ein drehbar in dem Gehäuse gelagertes Wasserweichenelement vorgesehen. Wie zuvor erwähnt, ist zumindest eine Teilmenge der Fluidabgänge in Fluidverbindung mit den Sprüheinrichtungen und/oder sonstigen Flüssigkeitsbeaufschlagungseinheiten. Mit Hilfe der Wasserweiche ist es somit möglich, gezielt einzelne Sprüheinrichtung und/oder sonstige Flüssigkeitsbeaufschlagungseinheiten mit Spülflüssigkeitzu beaufschlagen. Ferner ist es auch möglich, sämtliche Sprüheinrichtungen und/oder sonstige Flüssigkeitsbeaufschlagungseinheiten gleichzeitig mit Spülflüssigkeit, d.h. Spülflotte und/oder Frischwasser, zu beaufschlagen.
  • Die Fluidabgänge sind vorzugsweise rohrförmig oder stutzenförmig ausgebildet. Die Fluidabgänge können insbesondere Teil der Wasserweiche sein. Die Fluidabgänge können dabei insbesondere einen kreisrunden, einen ovalen, oder einen kreisringabschnittsartigen Querschnitt aufweisen. Dass die Fluidabgänge entlang der Mittelachse „orientiert“ sind, bedeutet vorliegend insbesondere, dass sich die Fluidabgänge aus dem Gehäuse heraus entlang der Mittelachse beziehungsweise entlang einer Axialrichtung der Pumpvorrichtung erstrecken. Die Axialrichtung ist dabei parallel zu der Mittelachse orientiert oder stimmt mit dieser überein. Der jeweilige Fluidabgang ist entlang der Mittelachse orientiert. Insbesondere ist er nach oben gerichtet. Vorzugsweise steht er zumindest nahezu in vertikaler Richtung nach oben ab.
  • Eine Radialrichtung der Pumpvorrichtung hingegen ist insbesondere senkrecht zu der Mittelachse beziehungsweise senkrecht zu der Axialrichtung angeordnet. Vorzugsweise weist die Pumpvorrichtung keine Fluidabgänge auf, welche senkrecht zu der Mittelachse und damit entlang der Radialrichtung orientiert sind. Alle oder sämtliche Fluidabgänge der Pumpvorrichtung verlaufen entlang der Mittelachse beziehungsweise entlang der Axialrichtung.
  • Das Wasserweichenelement kann nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung in Draufsicht von oben entlang der Mittelachse nach unten betrachtet zumindest etwa in einer zur Mittelachse senkrechten Lageebene, d.h. in einer zumindest nahezu waagerechten Lageebene, angeordnet sein und vorzugsweise zumindest etwa kreisringförmig ausgebildet sein. Dabei weist es zwischen seinem Innenkreisrand und seinem Außenkreisrand, der zum Innenkreisrand mit radialem Abstand nach außen konzentrisch angeordnet ist, mehrere Durchbrüche bzw. Durchgangsöffnungen in Axialrichtung, insbesondere in vertikaler Richtung, auf, mit deren Hilfe einzelne oder mehrere der Fluidabgänge oder alle Fluidabgänge gezielt geöffnet werden können. Dazu wird das Wasserweichenelement so verdreht, dass strömungsaufwärtsseitig vor dem jeweilig zu öffnenden Fluidabgang ein Durchbruch des Wasserweichenelements zu liegen kommt. Zum Sperren oder Verschließen einzelner oder mehrerer der Fluidabgänge oder aller Fluidabgänge wird das Wasserweichenelement derart verdreht, dass sein geschlossener Wandungsteil die Eintrittsöffnung des oder die Eintrittsöffnungen der mehreren oder die Eintrittsöffnungen aller Fluidabgänge strömungsaufwärtsseitig abdeckt.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform weist das Wasserweichenelement eine Kreisringscheibe und einen Antriebsring zum Antreiben der Kreisringscheibe auf. Es ist somit vorzugsweise zweiteilig ausgebildet. Zweckmäßigerweise ist dabei der Antriebsring mit der Kreisringscheibe zu deren Verdrehung in seine Rotationsrichtung kraftübertragend gekoppelt.
  • Vorzugsweise kann die Kreisringscheibe oben auf dem Antriebsring angeordnet sein, insbesondere auf diesem aufliegen, wenn die Pumpvorrichtung von Spülflüssigkeit entleert ist, und mit dem Antriebsring in Umfangsrichtung mechanisch gekoppelt sein. Der Antriebsring kann räumlich betrachtet abgesehen von seiner Außenverzahnung insbesondere an die Form eines dünnwandigen Kreisringzylinders mit geringer Höhenerstreckung und geringer radialer Wandstärke angenähert sein. Seine Außenverzahnung ist am Außenmantel dieses Kreisringzylinders unterhalb dessen oberer, kreisringförmiger Stirnfläche, die zur vorzugsweise planen Auflage der Kreisringscheibe des Wasserweichenelements in einer zur Mittelachse senkrechten, insbesondere zumindest etwa waagerechten Ebene dient. Die Mittelachse der erfindungsgemäßen Pumpvorrichtung verläuft durch sein Zentrum. Auf der oberen stirnseitigen Wandung dieses Antriebsrings kann die Kreisringscheibe plan aufliegen, wenn z.B. die Pumpvorrichtung von Spülflüssigkeit entleert ist und/oder das Flügelrad stillsteht. Insbesondere entspricht der Außendurchmesser der Kreisringscheibe zumindest ungefähr dem Außendurchmesser des Antriebsrings oder ist etwas geringer als dieser. Der Innendurchmesser der Kreisringscheibe ist insbesondere um das Zweifache einer vorgegebenen, radialen Überstandbreite geringer als der Innendurchmesser des Antriebsrings. Somit überkragt die Kreisringscheibe den kreiszylindrischen Innenmantel des Antriebsrings mit einer radial nach innen abstehenden Kreisringwandung, in der die zuvor erläuterten Durchbrüche des Wasserweichenelements vorgesehen sind.
  • Die zuvor erwähnten Durchbrüche des Wasserweichenelements sind bevorzugt an der Kreisringscheibe vorgesehen. Der Antriebsring weist vorzugsweise eine Verzahnung, insbesondere eine Außenverzahnung, auf, um den Antriebsring anzutreiben. Er ist insbesondere als ringförmiger Zahnkranz ausgebildet.
  • Vorzugsweise umfasst der Antriebsring zum Herstellen einer beim Drehen des Antriebsrings in dessen jeweilige Rotationsrichtung kraftübertragenden Kopplung bzw. Verbindung zwischen dem Antriebsring und der Kreisringscheibe ein oder mehrere Mitnehmer. Diese können sich vorzugsweise oberseitig aus einer nach oben weisenden Stirnseite des Antriebsrings heraus, insbesondere nach oben, erstrecken. Die Mitnehmer sind insbesondere dazu eingerichtet, in an der Kreisringscheibe vorgesehene Aussparungen, die insbesondere z.B. außenrandseitig vorgesehen sein können, einzugreifen, so dass der Antriebsring mit der Kreisringscheibe in seine jeweilige Rotationsrichtung kraftübertragend gekoppelt ist. Die Aussparungen an der Kreisringscheibe zum Eingreifen der Mitnehmer des Antriebsrings können insbesondere von unten nach oben, bevorzugt senkrecht zur Ebene der Kreisringscheibe, durchgehende Durchbrüche sein, oder aber auch Sacklöcher sein, die in der der Oberseite des Antriebsrings zugeordneten Unterseite der Kreisringscheibe vorgesehen sind.
  • Die Mitnehmer sind vorzugsweise ungleichmäßig um die Mittelachse herum auf der oberseitigen Stirnfläche des Antriebsrings verteilt angeordnet, so dass bei einem Zusammenbau der Kreisringscheibe und dem Antriebsring eine Codierung verwirklicht wird, die einen fehlerhaften Zusammenbau der Wasserweichenscheibe verhindert (Poka Yoke). Entlang der Mittelachse betrachtet beziehungsweise entlang der Axialrichtung betrachtet kann die Kreisringscheibe von dem Antriebsring abgehoben werden, so dass die Kreisringscheibe im Betrieb der Pumpvorrichtung auf der Spülflüssigkeit aufschwimmen kann. Dabei bleibt jedoch die Verbindung bzw. Kopplung in die jeweilige Rotationsrichtung des Antriebsrings zwischen dem Antriebsring und der Kreisringscheibe erhalten. Durch das Aufschwimmen der Kreisringscheibe kann diese innenseitig gegen eine vorzugsweise plane Abschlussplatte des Gehäuseinnenteils gedrückt werden, um Fluidabgänge, die geschlossen werden sollen, zuverlässig abzudichten.
  • Insbesondere sitzen die Mitnehmer des Antriebsrings in den ihnen zugeordneten Aussparungen der Kreisringscheibe mit Spiel derart, dass die Kreisringscheibe im Förderbetrieb der Pumpvorrichtung durch die von unten nach oben geförderte Spülflüssigkeit soweit hochgedrückt werden und aufschwimmen kann, dass sie im Druck- /Diffusorraum gegen eine, vorzugsweise plane, Abschlussplatte des Gehäuseinnenteils oder gegen ein nach unten von der Abschlussplatte abstehendes Begrenzungselement gedrückt wird, um Fluidabgänge, die geschlossen werden sollen, zuverlässig abzudichten. Dabei bleibt der jeweilige Mitnehmer aber in Eingriff mit der ihm jeweilig zugeordneten Aussparung der Kreisringscheibe. Er liegt dazu insbesondere auf einer Teillänge derjenigen Begrenzungswand der ihm zugeordneten Aussparung an, auf die er zuläuft, wenn der Antriebsring in seine jeweilige Rotationsrichtung rotierend angetrieben wird.
  • Insbesondere sitzt die Kreisringscheibe oben auf der oberseitigen Stirnfläche des Antriebsrings auf, wenn der Pegel der Spülflüssigkeit im Druck- und/oder Diffusorraum niedriger als die oberseitige Stirnfläche des Antriebsrings liegt, insbesondere dann, wenn der Antriebsmotor der Förderpumpe der erfindungsgemäßen Pumpvorrichtung ausgeschaltet ist und die Spülflüssigkeit aus dem Flüssigkeitsförderkanal nach unten über den Pumpeneinlass aus dem Gehäuse der Pumpvorrichtung herausgeflossen ist.
  • Vorzugsweise steht der jeweilige Mitnehmer von der Oberseite des Antriebsrings in Höhenrichtung bzw. Axialrichtung (entlang der Mittelachse) mit einer Höhenerstreckung ab, die größer als die maximal vorgesehene Aufschwimm- bzw. Abhebestrecke der Kreisringscheibe in Höhenrichtung ist. Dadurch ist sichergestellt, dass sich der jeweilige Mitnehmer des Antriebsrings in der ihm zugeordneten Aussparung der Kreisringscheibe stets zumindest auf einer Teillänge seiner Höhenerstreckung mit einer Begrenzungswand der Aussparung überlappt. Die maximale Aufschwimmstrecke entspricht insbesondere dem freien Höhenabstand zwischen der Höhenlage der Oberseite der Kreisringscheibe, wenn diese auf der oberen Stirnfläche des Antriebsrings kontaktierend aufliegt, und der Unterseite der Abschlussplatte, die vorzugsweise Bestandteil des Gehäuseinnenteils ist und die kreisringförmige Austrittsöffnung des - vorzugsweise bezüglich seiner Durchlassquerschnittsbreite aufgeweiteten - oberen Abschnitts des Druck- und/oder Diffusorraums abdeckt sowie insbesondere die nach oben entlang der Mittelachse gerichteten Fluidabgänge aufweist, oder zumindest einem Begrenzungselement, das an der Unterseite der Abschlussplatte nach unten abstehend angebracht ist. Die Mitnehmer des Antriebsrings bleiben somit auch beim Aufschwimmen der Kreisringscheibe nach oben in Eingriff mit dieser, d.h. die Kopplung von Antriebsring und Kreisringscheibe aneinander bleibt in die Rotationsrichtung des Antriebsrings auch beim Aufschwimmen der Kreisringscheibe erhalten. Somit lässt sich die Kreisringscheibe in Umfangsrichtung, d.h. sowohl im Uhrzeigersinn als auch im Gegenuhrzeigersinn, auch bei ihrem Aufschwimmen durch Verdrehen des Antriebsrings verdrehen.
  • Zweckmäßigerweise weist der Antriebsring in seiner zumindest etwa horizontalen Lageebene betrachtet eine plane Oberseite bzw. Stirnseite auf, so dass dort die Kreisringscheibe mit einer definierten Referenzposition aufsitzen kann, wenn der Pegel des Spülflüssigkeit tiefer als die Höhenlage der oberen Stirnseite des Antriebsrings ist, z.B. wenn der Antriebsmotor der Förderpumpe ausgeschaltet ist und die Spülflüssigkeit aus dem Druck- und/oder Diffusorraum sowie dem Pumpraum nach unten über den Pumpeneinlass vollständig aus dem Gehäuse herausgelaufen ist. Diese Referenzlage der Kreisringscheibe stellt weitgehend sicher, dass die Kreisringscheibe ohne kritisches Verkanten bei Einschalten des Antriebsmotors der Förderpumpe durch die von unten nach oben drückende, geförderte Spülflüssigkeit aufschwimmen kann. Die Zähne des Antriebsrings sind insbesondere unterhalb der oberseitigen planen Ablage- bzw. Aufsitzfläche an seiner radial nach außen weisenden Wand vorgesehen.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist der Antriebsring in einer in dem Gehäuse vorgesehenen, insbesondere kreisringzylindrischen, Ringnut aufgenommen. Die Ringnut verläuft dabei vorzugsweise von unten nach oben in Höhenrichtung parallel zur Mittelachse und ist von oben her offen, d.h. zugänglich. In sie kann somit von oben her der Antriebsring bei der Montage der Pumpvorrichtung eingelegt werden oder aus ihr der Antriebsring bei der Demontage der Pumpvorrichtung nach oben herausgenommen werden. Die Ringnut ist dabei vorzugsweise am oberen Endabschnitt der kreiszylindrischen Wandung des Gehäuseoberteils angeformt.
  • Vorzugsweise ist die Ringnut an das Gehäuseoberteil, insbesondere an deren oberen, etwa kreiszylindrischen Endabschnitt, angeformt. Die Ringnut ist mit Spülflotte und/oder Frischwasser gefüllt, wenn der Druck- und/oder Diffusorraum mit Spülflüssigkeit vollständig gefüllt ist. Der Antriebsring liegt in der Ringnut. Die Ringnut läuft vollständig um die Mittelachse der Pumpvorrichtung um.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform weist das Gehäuse eine in Richtung der Mittelachse weisende Entwässerungsöffnung auf, die in Fluidverbindung mit der Ringnut steht.
  • Es kann genau eine Entwässerungsöffnung vorgesehen sein. Es können jedoch auch mehrere Entwässerungsöffnungen vorgesehen sein. Mit Hilfe der Entwässerungsöffnung kann Spülflüssigkeit aus der Ringnut auslaufen. Dass die Entwässerungsöffnung mit der Ringnut „in Fluidverbindung steht“, bedeutet vorliegend insbesondere, dass die Spülflüssigkeit aus der Ringnut durch die Entwässerungsöffnung in Richtung der Mittelachse in den Druck- und/oder Diffusorraum abfließen kann.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist der Antriebsring an radial in die Ringnut hineinragenden Führungsstegen drehbar gelagert. Die Führungsstege sind dabei vorzugsweise an der radial innenliegenden Wandung der Ringnut vorgesehen. Sie stehen radial nach außen in die Ringnut ab, d.h. sie ragen in Radialrichtung betrachtet in die Ringnut abstehend hinein, und bilden jeweils Lagerstellen für den Innenrand des Antriebsrings. Sie halten den Antriebsring vorzugsweise bezüglich der Mittelachse der Pumpvorrichtung als dessen vorgegebene Rotationsachse in einer definierten Lageposition, wenn er in eine gewünschte Umdrehungswinkelposition verdreht wird. Sie sind in einer Schnittebene senkrecht zur Mittelachse betrachtet vorzugsweise kreisringabschnittsförmig ausgebildet. Zwischen je zwei in Umfangsrichtung benachbarten Führungsstegen ist zwischen dem Antriebsring und der radial innenliegenden Wandung der Ringnut ein radialer Spalt bzw. radiales Spiel vorhanden. Auf diese Weise schleift der Antriebsring bei seiner Verdrehung nur auf den in Umfangsrichtung abschnittsweise vorgesehenen Führungsstegen entlang, was zur Reibungsreduzierung zwischen dem Antriebsring und der Ringnut beiträgt. Hierdurch kann bei einem Drehen des Antriebsrings also eine reduzierte Reibung verwirklicht werden. Die Anzahl der Führungsstege ist beliebig. Vorzugsweise sind jedoch zumindest drei Führungsstege vorgesehen. Es können jedoch auch vier Führungsstege oder mehr als vier Führungsstege vorgesehen sein.
    Gemäß einer abgewandelten Ausführungsvariante kann es ggf. günstig sein, wenn die ein oder mehreren Mitnehmer an der Kreisringscheibe und die diesen zugeordneten Aussparungen an dem Antriebsring vorgesehen sind. Die weiter oben gemachten Ausführungen, die sich auf die zweiteilige Variante des Wasserweichenelements beziehen, bei der die ein oder mehreren Mitnehmer am Antriebsring und die diesen zugeordneten Aussparungen an der Kreisringscheibe befinden, gelten für die abgewandelte Ausführungsvariante entsprechend.
  • Alternativ zur weiter oben erläuterten zweiteiligen Variante des Wasserweichenelements, bei der der Antriebsring und die Kreisringscheibe als zwei in Rotationsrichtung miteinander koppelbare und in Höhenrichtung bzw. entlang der Mittelachse voneinander wegbewegliche Bauteile vorgesehen sind, können gemäß einer vorteilhaften Ausführungsvariante der Antriebsring und die Kreisringscheibe. fest miteinander zu einer Einheit verbunden oder als eine gemeinsame Einheit ausgebildet, insbesondere ausgeformt, sein. Sie können insbesondere ein gemeinsames, vorzugsweise einstückiges, bevorzugt materialeinheitliches, Bauteil bilden. Sie schwimmen dann gemeinsam als Ganzes auf, wenn die Pumpvorrichtung im Förderbetrieb ist.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform weist die Wasserweiche einen Wasserweichenantrieb zum Antreiben des Antriebsrings auf, wobei eine Antriebswelle des Wasserweichenantriebs quer, insbesondere senkrecht, zu der Mittelachse orientiert ist. Unter „senkrecht“ ist vorliegend ein Winkel von 90° ± 10°, bevorzugt von 90° ± 5°, weiter bevorzugt von 90° ± 3°, weiter bevorzugt von 90° ± 1°, weiter bevorzugt von genau 90°, zu verstehen. Der Wasserweichenantrieb weist einen Elektromotor auf. Der Wasserweichenantrieb ist vorzugsweise ein sogenannter Nassläuferantrieb. Vorzugsweise liegt die Motorwelle und der daran befestigte Rotor des Antriebsmotors des Wasserweichenantriebs im Nassraum eines Gehäuses, das fluidisch mit dem Druck- und/oder Diffusorraum verbunden ist und somit auch mit der Spülflüssigkeit gefüllt ist, wenn der Pumpraum und der Druck- und/oder Diffusorraum über den Pumpeneinlass mit Spülflüssigkeit insbesondere z.B. im Pumpbetrieb der Pumpvorrichtung vollgefüllt ist. Der Wasserweichenantrieb kannvorzugsweise ein erstes, insbesondere rohrförmiges, Gehäuseteil umfassen, das an das Gehäuseoberteil des Gehäuses der Pumpvorrichtung angeformt ist. Es steht in Fluidverbindung mit dem oberen Bereich des Druck- und/oder Diffusorraums, insbesondere mit der Ringnut, in die der Antriebsring eingelegt ist. Zweckmäßigerweise kann ein zweites, insbesondere rohrförmiges, Gehäuseteil mit dem ersten Gehäuseteil vorzugsweise als dessen Verlängerung, formschlüssig verbunden, insbesondere verrastet oder verschnappt, sein, wobei das zweite Gehäuseteil das erste Gehäuseteil deckelartig verschließt. Die beiden Gehäuseteile umschließen einen Innenraum, der bei mit Spülflüssigkeit vollständig gefüllter Pumpvorrichtung, insbesondere im Betrieb der Pumpvorrichtung, mit Spülflüssigkeit gefüllt ist. Der Wasserweichenantrieb umfasst ferner insbesondere einen außenseitig an dem zweiten Gehäuseteil angebrachten Stator sowie einen zentrisch zu diesem drehbaren Rotor, der innerhalb des flüssigkeitsgefüllten Innenraums des zweiten Gehäuseteils angeordnet ist. Der Rotor ist drehfest mit der Antriebswelle bzw. Motorwelle des Wasserweichen- Antriebsmotors verbunden, welche wiederum drehbar an den beiden Gehäuseteilen gelagert ist. An der Antriebswelle ist - vorzugsweise an deren dem Rotor abgewandten Endabschnitt - eine Schnecke angebracht, die in die Verzahnung, insbesondere Außenverzahnung, des Antriebsrings unter Bildung eines Kämmbereichs eingreift. Insbesondere ist dort, wo die Kämmzone zwischen der Schnecke und der Verzahnung, insbesondere Außenverzahnung, des Antriebsrings ist, die radial äußere Wandung der Ringnut weggelassen bzw. unterbrochen. Die Verzahnung des Antriebsrings und die Schnecke können insbesondere eine Globoidverzahnung aufweisen. Der Innenraum des Wasserweichenantriebs ist vorzugsweise über die Ringnut, in welcher der Antriebsring aufgenommen ist und die Entwässerungsöffnung in Richtung der Mittelachse entwässerbar.
  • Insbesondere kann es in Bezug auf einen Antriebsring mit Außenverzahnung zweckmäßig sein, wenn der Abschnitt, insbesondere der dem Antriebsmotor des Wasserweichenantriebs gegenüberliegende Endabschnitt der Antriebswelle, welcher die Getriebeschnecke aufweist, zumindest etwa tangential außen an der Außenverzahnung des Antriebsrings unter Bildung eines Kämmbereichs zwischen der Außenverzahnung des Antriebsrings und der Getriebeschnecke anliegt, in welchem diese ineinandergreifen.
  • Insbesondere kann es in Bezug auf einen Antriebsring mit Außenverzahnung, an der die Getriebeschnecke des Wasserweichenantriebs unter Bildung eines außen liegenden Kämmbereichs angreift, zweckmäßig sein, wenn ein oder mehrere Führungsstege auf der in radialer Richtung betrachtet dem außen liegenden Kämmbereich gegenüberliegenden Seite des Antriebsrings nach radial außen abstehend am Gehäuseinnenteil, insbesondere an der radial innenliegenden Wandung der Ringnut, vorgesehen sind. Diese Führungsstege wirken als Gegenlager für den Antriebsring, wenn die Schnecke des Wasserweichenantriebs die Außenverzahnung des Antriebsrings kämmt. Denn sie stützen den Innenrand des Antriebsrings von innen her ab. Dies kann insbesondere vorteilhaft sein, wenn der Antriebsring in der Ringnut radiales Spiel hat. Insbesondere kann dem Kämmbereich zwischen der Außenverzahnung des Antriebsrings und der in diese eingreifenden Getriebeschnecke auf den beiden Randzonen des Kämmbereichs symmetrisch zu dessen Mitte oder zu beiden Seiten des Kämmbereichs je ein Führungssteg vom Gehäuseinnenteil, insbesondere von der radial innenliegenden Wandung der Ringnut, nach radial außen in die Ringnut gegen den Innenrand des Antriebsrings abstehend angeordnet sein. Dadurch ist weitgehend vermieden, dass der Antriebsring beim Kämmen der Schnecke in und/oder an seiner Außenverzahnung radial nach innen ausweicht. Es ist somit eine einwandfreie Kraftübertragung von der Schnecke auf den Antriebsring in tangentialer Richtung sichergestellt, so dass dieser durch die Schnecke effizient verdrehbar ist.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform weist die Pumpvorrichtung einen Antriebsmotor mit einem Rotor zum Antreiben des Flügelrads der Pumpvorrichtung und einen Stator auf, wobei der Rotor in einem ersten Aufnahmeabschnitt des Gehäuses aufgenommen ist, und wobei der Stator in einem zweiten Aufnahmeabschnitt des Gehäuses aufgenommen ist.
  • Vorzugsweise sind der erste Aufnahmeabschnitt und der zweite Aufnahmeabschnitt Teil des Gehäuseinnenteils. Der erste Aufnahmeabschnitt ist vorzugsweise topfförmig und in Richtung des Pumpraums mit dem dortigen Flügelrad mit Hilfe eines Verschlusses verschlossen. Der erste Aufnahmeabschnitt umschließt einen Aufnahmeraum, in welchem der Rotor aufgenommen ist. Der Rotor ist drehfest mit einer Antriebswelle bzw. Motorwelle des Antriebsmotors verbunden. Ebenso ist das Flügelrad drehfest mit der Antriebswelle vorzugsweise an deren dem Rotor gegenüberliegenden Endabschnitt, der in den Pumpraum entlang der Mittenachse nach unten hineinragt, verbunden. Die Antriebswelle ist vorzugsweise an dem ersten Aufnahmeabschnitt und ggf. an dem Verschluss drehbar gelagert. Der zweite Aufnahmeabschnitt ist vorzugsweise ebenfalls topfförmig. Dabei sind der erste Aufnahmeabschnitt und der zweite Aufnahmeabschnitt gegensinnig angeordnet, so dass der zweite Aufnahmeabschnitt von dem Flügelrad wegweisend offen ist. Der zweite Aufnahmeabschnitt ist radial mit Abstand zum ersten Aufnahmeabschnitt angeordnet und umgibt den ersten Aufnahmeabschnitt konzentrisch, so dass in einer Schnittebene senkrecht zur Mittelachse betrachtet zwischen dem ersten Aufnahmeabschnitt und dem zweiten Aufnahmeabschnitt ein kreisringförmiger Aufnahmeraum gebildet ist. Räumlich betrachtet ist dieser Aufnahmeraum kreisringzylindrisch ausgebildet. Er ist von oben her zugänglich. In ihn kann der Stator des Antriebsmotors von oben her in einfacher Weise eingesetzt werden. Der zweite Aufnahmeabschnitt umschließt somit einen vorzugsweise kreisringzylinderförmigen Aufnahmeraum, in dem der vorzugsweise kreisringzylindrische Stator des Antriebsmotors aufgenommen ist. Der Stator kann beispielsweise mit dem ersten Aufnahmeabschnitt und/oder mit dem zweiten Aufnahmeabschnitt verklebt oder in sonstiger Weise im Aufnahmeraum zwischen dem ersten Aufnahmeabschnitt und dem zweiten Aufnahmeabschnitt lagegesichert sein.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform ist der erste Aufnahmeabschnitt also innerhalb deszweiten Aufnahmeabschnitts angeordnet.
  • Vorzugsweise sind sowohl der erste Aufnahmeabschnitt als auch der zweite Aufnahmeabschnitt rotationssymmetrisch zu der Mittelachse der Pumpvorrichtung aufgebaut, wobei der erste Aufnahmeabschnitt innerhalb des zweiten Aufnahmeabschnitts beziehungsweise der zweite Aufnahmeabschnitt außerhalb des ersten Aufnahmeabschnitts angeordnet ist.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist der zweite Aufnahmeabschnitt durch das Wasserweichenelement, insbesondere durch deren Kreisringscheibe, hindurchgeführt.
  • Insbesondere kann der zweite Aufnahmeabschnitt auch als Lagerung für das Wasserweichenelement fungieren. Der zweite Aufnahmeabschnitt ist insbesondere sowohl durch den Antriebsring als auch durch die Kreisringscheibe des Wasserweichenelements hindurchgeführt. Der zweite Aufnahmeabschnitt ragt vorzugsweise durch die zentrale Öffnung des Wasserweichenelements, insbesondere der Kreisringscheibe und des Antriebsrings, hindurch. Anders betrachtet umgibt das Wasserweichenelement, insbesondere umgeben die Kreisringscheibe und der Antriebsring des Wasserweichenelements, außen den zweiten Aufnahmeabschnitt.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist in dem Gehäuse ein Druck- und/oder Diffusorraum ausgebildet, der entlang einer Radialrichtung der Pumpvorrichtung betrachtet radial innen durch den zweiten Aufnahmeabschnitt und radial außen durch ein um den zweiten Aufnahmeabschnitt umlaufendes Rohrheizelement begrenzt ist. Räumlich betrachtet umgibt das Rohrheizelement zumindest einen entlang der Mittelachse orientierten, insbesondere kreiszylinderförmigen, Rohrabschnitt des zweiten Aufnahmeabschnitts, insbesondere zumindest etwa konzentrisch mit einem vorgegebenen Radialabstand. Somit ist zumindest der Längsabschnitt des Druck- und/oder Diffusorraums, der zwischen dem entlang der Mittelachse orientierten, insbesondere zumindest etwa senkrecht verlaufenden, Wandabschnitt des zweiten Aufnahmeabschnitts und dem gegenüber diesem radial weiter außen, insbesondere zumindest etwa konzentrisch, angeordneten Rohrheizelement gebildet ist, in einer zur Mittelachse senkrechten Schnittebene ringförmig, räumlich betrachtet insbesondere zumindest etwa kreisringzylinderförmig, ausgebildet. Dadurch genügt eine geringe Befüllung der erfindungsgemäßen Pumpvorrichtung mit Spülflüssigkeit, um diese effizient mittels des Rohrheizelements auf eine gewünschte Temperatur aufheizen zu können. Denn im ringförmigen, insbesondere kreisringzylindrischen, Spaltraum zwischen dem radial außen angeordneten, entlang der Mittelachse orientierten Rohrheizelement und dem gegenüber diesem radial weiter innen angeordneten, entlang der Mittelachse orientierten Wandabschnitt des zweiten Aufnahmeabschnitts bewegt sich eine durch das im Pumpraum angeordnete Flügelrad erzeugte Rotationsströmung der geförderten Spülflüssigkeit von unten nach oben (in Axialrichtung). Dies bewirkt sowohl in Umfangsrichtung als auch entlang der Längserstreckung des Rohrheizelements (parallel zur Mittelachse) einen zumindest weitgehend gleichmäßigen Wärmeübertrag vom Rohrheizelement auf die Spülflüssigkeit. Wenn das im Pumpraum angeordnete Flügelrad mittels der Motorwelle des Antriebsmotors rotierend angetrieben wird, wird die Flüssigkeit im Pumpraum in Rotation versetzt. Es wird eine Rotationsströmung bzw. Zirkulationsströmung der Spülflüssigkeit im radial äußeren Bereich des Pumpraums bzw. Flügelradraums erzeugt, welche sich durch den dem Pumpraum fluidisch nachgeordneten, (in einer zur Mittelachse senkrechten Schnittebene betrachtet) ringförmig, räumlich betrachtet insbesondere zumindest abschnittsweise kreisringzylindrisch, ausgebildeten Druck- und/oder Diffusorraum von unten nach oben entlang der Mittelachse der erfindungsgemäßen Pumpvorrichtung (in Axialrichtung) fortbewegt.
  • Insbesondere erstreckt sich der Druck- und/oder Diffusorraum zumindest entlang der gesamten Höhenerstreckung des Stators des Antriebsmotors. Dadurch kann die Abwärme des gesamten Stators über die sich parallel zu Mittelachse, insbesondere vertikale, Trennwand des zweiten Aufnahmeabschnitts des Gehäuses auf die den Druck- und/oder Diffusorraum durchströmende Spülflüssigkeit übertragen werden, was die Energieeffizienz der erfindungsgemäßen Pumpvorrichtung nochmals verbessert.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist der Druck- und/oder Diffusorraum am oberen Ende seines, bezüglich seines Durchtrittsquerschnitts insbesondere aufgeweiteten, Endabschnitts eine Austrittsöffnung nach oben auf. Das Wasserweichenelement, insbesondere dessen Kreisringscheibe,deckt die in einer senkrechten Ebene zur Mittelachse gelegene, insbesondere in einer zumindest etwa waagerechten Ebene angeordnete, ringförmige, insbesondere kreisringförmige, nach oben gerichtete Austrittsöffnung des oberen, insbesondere aufgeweiteten, ringförmigen, räumlich betrachtet insbesondere zumindest etwa kreisringzylinderförmigen Abschnitts des Druck- und/oder Diffusorraums von oben zumindest teilweise ab. Die ringförmige, insbesondere kreisringförmige, Austrittsöffnung des Druck- und/oder Diffusorraums ist dabei vorzugsweise höher als die Deckenwand des ersten Aufnahmeabschnitts des Gehäuses positioniert.
  • Zusammenfassen betrachtet heißt das insbesondere, dass die Spülflüssigkeit bei einem Durchströmen des Druck- und/oder Diffusorraums in direkten Kontakt mit dem Rohrheizelement kommt. Das Rohrheizelement ist rohrförmig oder hohlzylinderförmig. Das Rohrheizelement ist insbesondere ein Dickschichtheizelement. Der Druck- und/oder Diffusorraum erstreckt sich ausgehend vom Pumpen- bzw. Flügelradraum der Pumpvorrichtung in Richtung dessen Wasserweiche, insbesondere in Richtung deren Wasserweichenelements. Dabei ist in einer Schnittebene senkrecht zur Mittelachse betrachtet der Flügelradraum vorzugsweise scheibenförmig, während der dem Flügelradraum fluidisch nachgeordnete Druck- und/oder Diffusorraum im Bereich des Rohrheizelements und des zweiten Aufnahmeabschnitts ringförmig, insbesondere kreisringförmig, ausgebildet ist. Räumlich betrachtet ist der Druck- und/oder Diffusorraum somit insbesondere zumindest dort, wo ihm das Rohrheizelement als äußere Begrenzungswand zugeordnet ist, vorzugsweise kreiszylinderförmig ausgebildet. Ggf. kann er sich in seinem oberen Abschnitt in Richtung der Wasserweiche der Pumpvorrichtung aufweiten, um einen geforderten Außendurchmesser und Innendurchmesser der Kreisringscheibe des Wasserweichenelements und somit eine gewünschte radiale Breite der Kreisringscheibe bereitstellen zu können. Diese kann u.U. nötig sein, um in der Kreisringscheibe die ein oder mehreren mit Spülflüssigkeit zu beströmenden Durchbrüche jeweils mit einer geforderten radialen Erstreckung vorsehen zu können, die zumindest etwa zur jeweiligen radialen Erstreckung der ein oder mehreren Fluidabgänge passt. Insbesondere entspricht die radiale Erstreckung bzw. Weite des jeweiligen Durchbruchs der radialen Erstreckung bzw. radialen Weite der Eintrittsöffnung des ihm jeweilig zuzuordnenden Fluidabgangs.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist das Gehäuse ein Gehäuseunterteil und ein Gehäuseoberteil auf, wobei das Rohrheizelement entlang der Mittelachse betrachtet zwischen dem Gehäuseunterteil und dem Gehäuseoberteil angeordnet ist.
  • Vorzugsweise ist das Rohrheizelement mit Hilfe einer Dichteinrichtung gegenüber dem Gehäuseunterteil abgedichtet. Zum Abdichten des Rohrheizelements gegenüber dem Gehäuseoberteil kann ebenfalls ein Dichtelement, beispielsweise in Form eines O-Rings, vorgesehen sein.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform kann sich der Flüssigkeitsförderkanal ausgehend vom Pumpeneinlass in Richtung der Wasserweiche aufweiten. Hierunter ist insbesondere zu verstehen, dass die Durchtrittsquerschnittsfläche des Flüssigkeitsförderkanals ausgehend vom Pumpeneinlass in Richtung der Wasserweiche, insbesondere des Wasserweichenelements, größer werden kann.
  • Insbesondere kann in Förderrichtung betrachtet der obere Endabschnitt des Druck- und/oder Diffusorraums des Flüssigkeitsförderkanals gegenüber dessen ein oder mehreren strömungsaufwärtsseitigen, darunter bzw. tiefer angeordneten, vorausgehenden Abschnitten aufgeweitet sein. der Druck- und/oder Insbesondere weitet sich der Druck- und/oder Diffusorraum in Axialrichtung betrachtet nach dem Rohrheizelement in seinem oberen Endabschnitt im Bereich der Wasserweiche, insbesondere des Wasserweichenelements, auf, d.h. dort im Bereich des Wasserweichenelements ist die Durchtrittsquerschnittsfläche des Druck- und/oder Diffusorraums größer als die Durchtrittsquerschnittsfläch ein dessen strömungsaufwärtsseitigen bzw. davor und tiefer liegenden Abschnitt, der insbesondere das Rohrheizelement als radial äußere Begrenzungswandung umfasst
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung kann ein Umlenkungsabschnitt für die Spülflüssigkeit zwischen dem, insbesondere zumindest etwa waagerecht verlaufenden, Boden des Pumpraums und dem unteren Endabschnitt des nach oben gerichteten, insbesondere zumindest etwa vertikal nach oben aufragenden, Druck- und/oder Diffusorraums vorgesehen sein. Der Umlenkungsabschnitt ist dazu eingerichtet, die mit einer radialen Richtungskomponente aus dem, insbesondere zumindest etwa waagerecht angeordneten, Pumpraum kommende Spülflüssigkeit nach oben in Axialrichtung umzulenken. Vom radial äußeren Bereich des Bodens des Pumpraums ausgehend erstreckt er sich insbesondere hohlkehlförmig nach oben und schmiegt sich mit seinem oberen Endabschnitt an die aufrecht weisende, insbesondere zumindest etwa vertikale, innere Wandfläche des unteren Abschnitts des Druck- und/oder Diffusorraums an bzw. geht in diese über. D.h. er bildet in vorteilhafter Weise eine negative (konkave) Ausrundung der Kante, insbesondere zumindest etwa 90° Kante, zwischen dem, insbesondere zumindest etwa waagerecht verlaufenden, Bodenabschnitt des Pumpraums bzw. des Gehäuseunterteils und dem unteren Endabschnitt der äußeren Wandung des nach oben, vorzugsweise zumindest etwa vertikal, aufragenden Druck- und/oder Diffusorraums. Dadurch sind dort im Übergangsbereich zwischen dem Boden des Pumpraums und der nach oben, insbesondere zumindest etwa vertikal nach oben, aufragenden Außenwandung des unteren Abschnitts des Druck- und/oder Diffusorraums Reflexionen und/oder Verwirbelungen der Spülflüssigkeitsströmung weitgehend vermieden. Durch den hohlkehlförmigen Übergangsbereich zwischen dem, insbesondere zumindest etwa waagerecht verlaufenden, Boden des Pumpraums und der nach oben gerichteten, insbesondere zumindest etwa vertikal nach oben aufragenden, äußeren Wandung des unteren Endabschnitts des Druck- und/oder Diffusorraums ist ein Ablösen der Spülflüssigkeitsströmung von der äußeren Wandbegrenzung in der Übergangszone des Flüssigkeitsströmungskanals, welche zwischen dem quer, insbesondere zumindest etwa senkrecht, zur Mittelachse verlaufenden Pumpraum und dem diesem in Förderrichtung nachgeordneten, nach oben, insbesondere zumindest etwa vertikal, aufragenden Druck- und/oder Diffusorraum liegt, vermieden. Dies optimiert den hydraulischen Wirkungsgrad der Pumpvorrichtung für deren Förderbetrieb, verringert das Totvolumen der Pumpvorrichtung, und reduziert oder minimiert Rückstände bzw. Ansammlungen von Spülflüssigkeit innerhalb der Pumpvorrichtung, wenn die Förderpumpe der Pumpvorrichtung ausgeschaltet wird und die Spülflüssigkeit aus dem Spülflüssigkeitskanal unter ihrer Schwerkraft zum Pumpeneinlass zurückläuft und aus diesem herausläuft. Sie verhilft also zu einem verbesserten Leerlaufen der Pumpvorrichtung. Dies führt auch zu verbesserten hygienischen Verhältnissen in der Pumpvorrichtung.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung kann eine Dichteinrichtung zwischen dem Gehäuseunterteil und dem Rohrheizelement der Pumpvorrichtung vorgesehen sein. Die Dichteinrichtung ist dazu eingerichtet, das Rohrheizelement gegenüber dem Gehäuseunterteil fluiddicht abzudichten. Insbesondere ist die Dichteinrichtung rotationssymmetrisch zu der Mittelachse angeordnet und aufgebaut. Die Dichteinrichtung ist vorzugsweise ein Dichtring. Insbesondere kann die Dichteinrichtung einen V-förmigen Aufnahmeabschnitt umfassen, der in einer zu dessen Außengeometrie passend ausgeformten Ringnut des Gehäuseunterteils aufgenommen ist. Der V- förmige Aufnahmeabschnitt weist zweckmäßigerweise eine vollständig um die Mittelachse in Umfangsrichtung umlaufende Ringnut auf, in der das Rohrheizelement aufgenommen ist. Die Ringnut ist vorzugsweise zwischen einem ersten, nach oben abstehenden Schenkel und einem gegenüber diesem radial weiter innen angeordneten zweiten, nach oben abstehenden Schenkel des Aufnahmeabschnitts vorgesehen.
  • Die Dichteinrichtung kann vorzugsweise einen Umlenkungsabschnitt für die Spülflüssigkeit umfassen. Insbesondere kann sich der Umlenkungsabschnitt oberseitig aus dem zweiten Schenkel heraus erstrecken. Der Umlenkungsabschnitt ist dazu eingerichtet, die mit einer radialen Richtungskomponente aus dem, insbesondere zumindest etwa waagerecht angeordneten, Pumpraum kommende Spülflüssigkeit nach oben in Axialrichtung umzulenken. Der Umlenkungsabschnitt weist zweckmäßigerweise unterseitig eine ringförmige, insbesondere kreisringförmige, Anlagefläche auf, mit welcher er innenseitig an dem Gehäuseunterteil anliegt. Von dort ausgehend erstreckt er sich insbesondere hohlkehlförmig nach oben und schmiegt sich mit seinem oberen Endabschnitt an die aufrecht weisende, insbesondere zumindest etwa vertikale, innere Wandfläche des Rohrheizelements an. D.h. er bildet in vorteilhafter Weise eine negative (konkave) Ausrundung der Kante, hier im Ausführungsbeispiel insbesondere zumindest etwa 90° Kante, zwischen dem, insbesondere zumindest etwa waagerecht verlaufenden, Bodenabschnitt des Pumpraums bzw. des Gehäuseunterteils und dem unteren Endabschnitt des nach oben, vorzugsweise zumindest etwa vertikal, abstehenden Rohrheizelements aus. Dadurch sind dort im Übergangsbereich zwischen dem Boden des Pumpraums und dem nach oben, insbesondere zumindest etwa vertikal nach oben, aufragenden Rohrheizelement Reflexionen und/oder Verwirbelungen der Spülflüssigkeitsströmung weitgehend vermieden. Durch den hohlkehlförmigen Übergangsbereich zwischen dem, insbesondere zumindest etwa waagerecht verlaufenden, Boden des Pumpraums und dem unteren Endabschnitt des nach oben gerichteten, insbesondere zumindest etwa vertikal nach oben abstehenden, Rohrheizelements ist ein Ablösen der Fluidströmung von der äußeren Wandbegrenzung in der Übergangszone des Flüssigkeitsströmungskanals, welche zwischen dem quer, insbesondere zumindest etwa senkrecht, zur Mittelachse verlaufenden Pumpraum-Pumpraumund dem diesem in Förderrichtung nachgeordneten, nach oben, insbesondere zumindest etwa vertikal, aufragenden Druck- und/oder Diffusorraum liegt, vermieden, was den hydraulischen Wirkungsgrad der Pumpvorrichtung verbessert.
  • Diese Dichteinrichtung fixiert somit das Rohrheizelement innerhalb der Pumpvorrichtung und dichtet dieses gleichzeitig ab. Ferner umfasst die Dichteinrichtung eine hydraulisch optimierte Geometrie, die den hydraulischen Wirkungsgrad der Pumpvorrichtung für deren Förderbetrieb optimiert, das Totvolumen der Pumpvorrichtung verringert, und Rückstände bzw. Ansammlungen von Spülflüssigkeit innerhalb der Pumpvorrichtung reduziert oder minimiert, wenn die Förderpumpe der Pumpvorrichtung ausgeschaltet wird und die Spülflüssigkeit aus dem Spülflüssigkeitskanal unter ihrer Schwerkraft zum Pumpeneinlass zurückläuft und aus diesem herausläuft. Sie verhilft also zu einem verbesserten Leerlaufen der Pumpvorrichtung. Dies führt auch zu verbesserten hygienischen Verhältnissen in der Pumpvorrichtung.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist der Pumpeneinlass rotationssymmetrisch zu der Mittelachse aufgebaut und entlang der Mittlachse orientiert. Er ist vorzugsweise zentral im Bodenbereich des Gehäuses der erfindungsgemäßen Pumpvorrichtung angeordnet.
  • Insbesondere bildet der Pumpeneinlass einen tiefsten Punkt der Pumpvorrichtung. Hierdurch ist eine vollständige Entleerung der Pumpvorrichtung von Spülflüssigkeitmöglich. An dem Pumpeneinlass kann ein Ansaugstutzen bzw. Verbindungskanal angeschlossen werden, welcher in Fluidverbindung mit dem Pumpensumpf der Haushalts-Geschirrspülmaschine steht.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform weist das Gehäuse ein einstückiges Gehäuseinnenteil auf, an dem die Fluidabgänge, der erste Aufnahmeabschnitt und der zweite Aufnahmeabschnitt angeformt sind.
  • Darunter, dass das Gehäuseinnenteil „einstückig“ oder „einteilig“ ausgebildet ist, ist vorliegend insbesondere zu verstehen, dass das Gehäuseinnenteil nicht aus unterschiedlichen Unterbauteilen zusammengesetzt ist, sondern dass die Fluidabgänge, der erste Aufnahmeabschnitt und der zweite Aufnahmeabschnitt ein gemeinsames Bauteil, nämlich das Gehäuseinnenteil, bilden. Insbesondere kann das Gehäuseinnenteil „materialeinstückig“ hergestellt sein. Dies bedeutet, dass das Gehäuseinnenteil durchgehend aus demselben Grundmaterial gefertigt ist. Beispielsweise ist das Gehäuseinnenteil aus Kunststoff gefertigt. Das Gehäuseinnenteil kann ein Kunststoffspritzgussbauteil sein. Es kann insbesondere im 1K (Einkomponenten)- Kunststoffspritzverfahren materialeinheitlich oder im 2K (Zweikomponenten)- Kunststoffspritzverfahren aus zwei verschiedenen Kunststoffen materialeinstückig, d.h. als ein einziges Bauteil, hergestellt sein. Entsprechend können auch das Gehäuseunterteil und/oder das Gehäuseoberteil einstückige, insbesondere materialeinstückige, Bauteile sein. Das Gehäuseinnenteil kann zumindest abschnittsweise Teil der Wasserweiche sein.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung ist dieses einstückige Gehäuseinnenteil beim Zusammenbau der erfindungsgemäßen Pumpvorrichtung durch die zentrale Öffnung des Wasserweichenelements, insbesondere durch die zentrale Öffnung dessen Kreisringscheibe und durch die zentrale Öffnung dessen Antriebsrings, hindurchführbar. Dabei kann nach einer vorteilhaften Weiterbildung das mit dem Stator und dem Rotor sowie dem Flügelrad vorbestückte Gehäuseinnenteil entlang der Mittelachse, vorzugsweise von oben, in die vom Gehäuseunterteil und Gehäuseoberteil sowie dem zwischen diesen angeordneten Rohrheizelement gebildete erste vormontierte Baueinheit als zweite vormontierte bzw. vorbereitete Baueinheit zumindest zum größten Teil hineingebracht, insbesondere hineinbewegt, werden. Diese beiden Baueinheiten werden dann vorzugsweise wiederlösbar mechanisch aneinander befestigt wie z.B. durch Verrasten, Verschrauben, usw. ..... Auf diese Weise ist der Zusammenbau und der Auseinanderbau der erfindungsgemäßen Pumpvorrichtung erleichtert.
  • Ggf. kann nur das Gehäuseunterteil und das Rohrheizelement als erste vormontierte Baueinheit vorgesehen sein, während das Gehäuseoberteil weggelassen ist. Die Funktion des Gehäuseoberteils kann anstelledessen am Gehäuseinnenteil implementiert sein. Insbesondere kann dazu das Gehäuseoberteil am Gehäuseinnenteil mit angeformt sein und zusammen mit diesen die zweite vormontierte Baueinheit bilden, während die erste vormontierte Baueinheit dann durch das Gehäuseunterteil und dem Rohrheizelement gebildet ist.
  • Zweckmäßig kann es ggf. sein, wenn das Wasserweichenelement, insbesondere die Kreisringscheibe, innenseitig an seinem, insbesondere ihrem, zentralen Durchbruch, mit Hilfe von Führungsabschnitten derart geführt ist, dass es, insbesondere sie, am Außenumfang des zylindrischen, insbesondere kreiszylindrischen, zumindest etwa vertikalen Wandungsabschnitts des zweiten Aufnahmeabschnitts um die Mittelachse drehbar gelagert ist. Die Anzahl der Führungsabschnitte ist beliebig. Besonders bevorzugt können jedoch drei Führungsabschnitte vorgesehen sein, die in Umfangsrichtung gleichmäßig um die Mittelachse herum verteilt, d.h. in Umfangsrichtung jeweils um etwa 120° zueinander versetzt angeordnet sind. Die Führungsabschnitte können insbesondere Teil des Gehäuseinnenteils sein. Insbesondere können sie am sich zumindest etwa vertikal erstreckenden, zylindrischen, insbesondere kreiszylindrischen, Außenmantel des zweiten Aufnahmeabschnitts radial nach außen abstehend vorgesehen sein.
  • Alternativ kann es auch zweckmäßig sein, wenn die Führungsabschnitte im Bereich des Innenrands der Kreisringscheibe angebracht, insbesondere angeformt, sind.
  • Anstelle voneinander beabstandeter Führungsabschnitte kann ggf. auch ein durchgehender ringförmiger, insbesondere in einer Schnittebene senkrecht zur Mittelachse 20 betrachtet zumindest etwa kreisringförmiger, Führungsabschnitt vorzugsweise am Gehäuseinnenteil, insbesondere am zumindest etwa vertikalen Wandabschnitt des zweiten Aufnahmeabschnitts, oder am Innenrand der Kreisringscheibe vorgesehen, insbesondere angeformt, sein, wo er vorzugsweise nach unten in den oberen Bereich des Druck- und/oder Diffusorraums absteht. Er füllt vorzugsweise einen 90° Eckbereich im oberen Bereich des Druck- und/oder Diffusorraums zwischen dem etwa kreiszylindrischen, zumindest etwa vertikal aufragenden Teil des zweiten Aufnahmeabschnitts und der Abschlussplatte und/oder zwischen dem etwa kreiszylindrischen, zumindest etwa vertikal aufragenden Teil des zweiten Aufnahmeabschnitts und der zumindest etwa in einer horizontalen Lageebene angeordneten Kreisringscheib aus. Insbesondere weist er eine nach oben gerichtete, schräge Beströmungsfläche für die von unten nach oben geförderte Spülflüssigkeitsströmung auf, so dass diese in Richtung auf die Lageorte der mit Spülflüssigkeit beaufschlagbaren Durchbrüche der Kreisringscheibe hingelenkt wird, die radial weiter außen als der Innenrand der Kreisringscheibe angeordnet sind.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung rotiert bei eingeschalteter Förderpumpe der Pumpvorrichtung die von unten nach oben geförderte Spülflüssigkeit im Endbereich des Druck- und/oder Diffusorraums mit einer Vorzugsdrehrichtung. Um einen bestimmten Fluidabgang mit Spülflüssigkeit beströmen zu können, wird die Kreisringscheibe des Wasserweichenelements derart verdreht, dass eine ihrer Durchbruchsöffnungen vor der Eintrittsöffnung des mit Spülflüssigkeit zu beströmenden Fluidabgangs zu liegen kommt und die Eintrittsöffnung freigibt. Der jeweilige Fluidabgang ist zweckmäßigerweise derart ausgebildet, dass in Vorzugsdrehrichtung betrachtet sein Einlassabschnitt an einem strömungsaufwärtsseitigen Begrenzungswandbereich, entlang dem die die Vorzugsdrehrichtung aufweisende Rotationsströmung zuerst in die Eintrittsöffnung des Fluidabgangs einlenkt, einen größeren Biegungsradius als ein in Vorzugsdrehrichtung betrachtet strömungsabwärtsseitiger Begrenzungswandbereich aufweist. Dadurch kann sich die mit der Vorzugsdrehrichtung ankommende Spülflüssigkeitsströmung an dem Begrenzungswandbereich des Übergangsabschnitts, der einen größeren Biegungsradius aufweist, verbessert anschmiegen. Ein Ablösen der Spülflüssigkeitsströmung von diesem Begrenzungswandbereich und/oder Reflexionen der Spülflüssigkeitsströmung an diesem Begrenzungswandbereich sowie damit einhergehende Turbulenzen sind somit weitgehend vermieden. Indem die nach oben aufgerichtete, gerundete, Flanke des Einlassschnitts, an dem die die Vorzugsdrehrichtung aufweisende Rotationsströmung zuerst entlangläuft, zweckmäßigerweise flacher als die in Umfangsrichtung strömungsabwärtsseitig gegenüberliegende Flanke des Einlassabschnitts ausgebildet ist, ist ein asymmetrischer Einlasstrichter für die mit der Vorzugsdrehrichtung ankommende Spülflüssigkeitsströmung bereitgestellt, welcher diese größtenteils oder nahezu vollständig einfängt bzw. aufnimmt und in den dem Einlassabschnitt nachgeordneten Anschlussabschnitt des Fluidabgangs 51 einspeist. Anders betrachtet liegt gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung also dem flacheren, gerundeten Begrenzungswandbereich des Einlassabschnitts in Vorzugsdrehrichtung mit der Weite der asymmetrischen Eintrittsöffnung des Einlassabschnitts beabstandet ein steilerer, gerundeter, nach oben gerichteter Begrenzungswandbereich des Einlassabschnitts gegenüber. Letzterer weist einen kleineren Abrundungsradius auf als der Begrenzungswandbereich des Einlassabschnitts, an welchem die mit der Vorzugsdrehrichtung ankommende Rotationsströmung der Spülflüssigkeit zuerst entlangläuft und in den dem Einlassabschnitt nachgeordneten Anschlussabschnitt des Fluidabgangs eintritt. Der Einlassabschnitt des Fluidabgangs weist also dort in seinem Eingangsbereich eine einseitig stärker aufgeweitete Einlaufzone auf, wo die mit der Vorzugsdrehrichtung rotierende Flüssigkeitsströmung zuerst einläuft, während die in Vorzugsdrehrichtung betrachtet davon beabstandete, gegenüberliegende Einlaufzone des Einlassabschnittsabschnitts geringer aufgeweitet ist. Letztere kann insbesondere eine etwaig vorhandene, entgegen der Vorzugsdrehrichtung zirkulierende Restströmung der Spülflüssigkeit in die Eintrittsöffnung des Fluidabgangs einleiten.
  • Zweckmäßig kann es insbesondere sein, wenn die Kontur der Begrenzungswand des jeweiligen, spülflüssigkeitsbeaufschlagten Durchbruchs des Wasserweichenelements, insbesondere dessen Kreisringscheibe, welches, insbesondere welche, strömungsaufwärtsseitig vor der Abschlussplatte des Gehäuseinnenteils angeordnet ist, die Kontur des Einlassabschnitts des jeweiligen Fluidabgangs strömungsaufwärtsseitig fortsetzt, so dass ein sanfter Übergang für die im oberen Endabschnitt des Druck- und/oder Diffusorraums mit einer Vorzugsdrehrichtung ankommende Spülflüssigkeit in den Fluidabgang hinein sichergestellt ist. D.h. ein Strömungsabriss der Spülflüssigkeitsströmung beim Überströmen der Spülflüssigkeit vom oberen Endabschnitt des Druck- und/oder Diffusorraums über den jeweiligen Durchbruch des Wasserweichenelements, insbesondere deren Kreisringscheibe, in den mit der Spülflüssigkeit zu beströmenden Fluidabgang hinein ist weitgehend vermieden. Auf diese Weise ist der hydraulische Widerstand der Pumpvorrichtung verringert und deren hydraulischer Wirkungsgrad verbessert.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung ist der Außendurchmesser des Stators des Wasserweichenantriebs gleich dem oder kleiner als der Innendurchmesser der zentralen Aussparung bzw. des mittigen Ausschnitts des Stators des Antriebsmotors der Förderpumpe der Pumpvorrichtung gewählt. Durch diese Dimensionierungsvorschrift können das Statorblech, insbesondere Statorblechpaket, des Wasserweichenantriebs und das Statorblech, insbesondere Statorblechpaket, des Antriebsmotors der Förderpumpe der Pumpvorrichtung aus einem gemeinsamen, d.h. ein und demselben Rohling hergestellt, insbesondere aus diesem herausgestanzt, werden. Dadurch wird der Verschnitt an Statorblechmaterial verringert.
  • Verallgemeinert betrachtet kann also aus ein und demselben Rohling die Geometrieform eines ersten Statorblechs, insbesondere Statorblechpakets, für den Stator eines ersten Antriebsmotors und zugleich die demgegenüber im Durchmesser kleinere Geometrieform eines zweiten Statorblechs, insbesondere Statorblechpakets, für den Stator eines zweiten Antriebsmotors, insbesondere durch Ausstanzen, herausgearbeitet werden. Dies ist sowohl produktionstechnisch günstig als auch verschnittarm.
  • Das erste Statorblech, insbesondere Statorblechpaket, weist als Geometrieform zweckmäßigerweise einen umlaufenden Ringabschnitt, insbesondere Kreisringabschnitt, auf, aus dem sich eine Vielzahl von Fußabschnitten bzw. Zähnen radial nach innen erstrecken. Die Zähne sind dabei vorzugsweise gleichmäßig um den Umfang des Ringabschnitts verteilt, d.h. je zwei in Umfangsrichtung benachbarte Zähne weisen denselben Umfangswinkelversatz zueinander auf. Zwischen je zwei benachbarten Zähnen ist somit insbesondere eine radial nach innen offene Nut vorhanden. Jeder der Zähne kann vorzugsweise in einem zeitlich später durchgeführten Wickelprozess mit den Windungen einer elektrischen Spule umwickelt werden, um den Stator des ersten Antriebsmotors herzustellen. An den Fußabschnitten bzw. Zähnen weist das erste Statorblech, insbesondere Statorblechpaket, das für den Stator des ersten Antriebsmotors vorgesehen ist, einen vorgegebenen Innendurchmesser auf. Das zweite Statorblech, insbesondere Statorblechpaket, weist als Geometrieform zweckmäßigerweise ebenfalls einen umlaufenden Ringabschnitt, insbesondere Kreisringabschnitt, auf, aus dem sich eine Vielzahl von Fußabschnitten bzw. Zähnen radial nach innen erstrecken. Die Zähne sind dabei vorzugsweise gleichmäßig um den Umfang des Ringabschnitts verteilt, d.h. je zwei in Umfangsrichtung benachbarte Zähne weisen denselben Umfangswinkelversatz zueinander auf. Zwischen je zwei benachbarten Zähnen ist somit insbesondere eine radial nach innen offene Nut vorhanden. Jeder der Zähne kann vorzugsweise in einem zeitlich später durchgeführten Wickelprozess mit den Windungen einer elektrischen Spule umwickelt werden, um den Stator des zweiten Antriebsmotors herzustellen. Der Ringabschnitt des zweiten Statorblechs, insbesondere Statorblechpakets, weist einen Außendurchmesser auf, der gleich dem oder kleiner als der Innendurchmesser des ersten Statorblechs, insbesondere Statorblechpakets, ist, so dass das zweite Statorblech, insbesondere Statorblechpaket, innerhalb des ersten Statorblechs, insbesondere Statorblechpakets, beim Herausarbeiten aus dem Rohling angeordnet ist. Mit anderen Worten ausgedrückt sind die Größenverhältnisse von erstem Statorblech, insbesondere Statorblechpaket, und zweitem Statorblech, insbesondere Statorblechpaket, derart zueinander, dass das erste Statorblech, insbesondere Statorblechpaket, für den Stator des ersten Antriebsmotors im Wesentlichen konzentrisch das zweite Statorblech, insbesondere Statorblechpaket, für den Stator des zweiten Antriebsmotors umgibt, wenn sie aus dem Rohling herausgearbeitet werden oder zum Vergleich miteinander in einer gemeinsamen Ebene möglichst platzsparend ineinander gelegt werden.
  • Ferner betrifft die Erfindung auch die vorstehend erläuterte Pumpvorrichtung an sich für ein flüssigkeitsführendes Haushaltsgerät, insbesondere eine Haushalts- Geschirrspülmaschine. Sie kann z.B. auch für eine Waschmaschine oder für einen Waschtrockner vorgesehen sein.
  • Sonstige vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen wiedergegeben.
  • Die vorstehend erläuterten und/oder in den Unteransprüchen wiedergegebenen vorteilhaften Aus- und Weiterbildungen der Erfindung können dabei - außer z.B. in den Fällen eindeutiger Abhängigkeiten oder unvereinbarer Alternativen - einzeln oder aber auch in beliebiger Kombination miteinander zur Anwendung kommen.
  • Die Erfindung und ihre vorteilhaften Aus- und Weiterbildungen sowie deren Vorteile werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen, jeweils in einer schematischen Prinzipskizze:
    • 1 zeigt eine schematische perspektivische Ansicht einer vorteilhaften Ausführungsform einer erfindungsgemäß ausgebildeten Haushalts-Geschirrspülmaschine,
    • 2 zeigt eine schematische Schnittansicht der Haushalts- Geschirrspülmaschine gemäß 1 mit deren Hydraulikkreislauf,
    • 3 zeigt eine schematische Schnittansicht einer vorteilhaften Ausführungsform einer Pumpvorrichtung des Hydraulikreislaufs der Haushalts- Geschirrspülmaschine gemäß den 1 und 2,
    • 4 zeigt eine schematische Aufsicht der Pumpvorrichtung gemäß 3,
    • 5 zeigt eine schematische Aufsicht einer vorteilhaften Ausführungsform eines Wasserweichenelements für die Pumpvorrichtung gemäß 3,
    • 6 zeigt eine schematische Schnittansicht des Wasserweichenelementsgemäß 5,
    • 7 zeigt eine schematische perspektivische Explosionsansicht des Wasserweichenelements gemäß den 5 und 6, das eine Kreisringscheibe und einen Antriebsring zum Verdrehen der Kreisringscheibe umfasst,
    • 8 zeigt eine schematische perspektivische Ansicht eine Ausführungsform des Antriebsrings des Wasserweichenelements gemäß den 5 bis 7,
    • 9 zeigt eine schematische Schnittansicht einer vorteilhaften Ausführungsform einer Wasserweiche für die Pumpvorrichtung gemäß 3,welche den Antriebsring des Wasserweichenelements der 5 - 7 in einer Ringnut und einen Wasserweichenantrieb umfasst, wobei die Kreisringscheibe weggelassen ist,
    • 10 zeigt eine schematische Schnittansicht einer vorteilhaften Ausführungsform eines Fluidabgangs für die Pumpvorrichtung gemäß 3,
    • 11 zeigt eine schematische Aufsicht einer vorteilhaften Ausführungsform einer Dichteinrichtung zwischen dem Gehäuseunterteil und dem Rohrheizelement der Pumpvorrichtung gemäß 3
    • 12 zeigt eine schematische Schnittansicht der Dichteinrichtung gemäß 11 bei einem Schnitt entlang deren Durchmesser in einer Schnittebene senkrecht zur Bildebene von 11,
    • 13 zeigt eine schematische Aufsicht einer Ausführungsform eines Rohlings zum Herstellen des Statorblechs, insbesondere Statorblechpakets, des Antriebsmotors der Förderpumpe der Pumpvorrichtung von 3 sowie des Statorblechs, insbesondere Statorblechpakets, des Wasserweichenantriebs der Pumpvorrichtung gemäß 3; und
    • 14 zeigt eine Ausführungsform einer Anordnung aus dem Rohling gemäß 13, welche das ausgestanzte Statorblech, insbesondere Statorblechpaket, des Antriebsmotors der Förderpumpe der Pumpvorrichtung von 3 und zugleich das ausgestanzte Statorblech, insbesondere Statorblechpaket, des Wasserweichenantriebs der Pumpvorrichtung von 3 bereitstellt.
  • In den Figuren sind gleiche oder funktionsgleiche oder wirkungsgleiche Elemente mit denselben Bezugszeichen versehen, sofern nichts anderes angegeben ist. In den Figuren sind nur diejenigen Bestandteile eines vorteilhaften Ausführungsbeispiels einer Haushalts-Geschirrspülmaschine mit Bezugszeichen versehen und erläutert, welche für das Verständnis der Erfindung zweckdienlich sind. Es versteht sich von selbst, dass die Haushalts- Geschirrspülmaschine weitere Teile und Baugruppen umfassen kann.
  • Die 1 zeigt eine schematische perspektivische Ansicht einer Ausführungsform einer Haushalts-Geschirrspülmaschine 1. Die Haushalts-Geschirrspülmaschine 1 umfasst einen Spülbehälter 2, der durch eine (Front-)Tür 3, insbesondere wasserdicht, verschließbar ist. Hierzu kann zwischen der Tür 3 und dem Spülbehälter 2 eine Dichteinrichtung vorgesehen sein. Der Spülbehälter 2 ist vorzugsweise quaderförmig. Der Spülbehälter 2 kann in einem Gehäuse der Haushalts-Geschirrspülmaschine 1 angeordnet sein. Der Spülbehälter 2 und die Tür 3 können einen Spülraum 4 zum Spülen von Spülgut bilden, wenn die Tür in ihre vorzugsweise zumindest etwa vertikale Schließendposition gebracht ist.
  • Die Tür 3 ist in der 1 in ihrer geöffneten, zumindest etwa waagerechten Öffnungsendstellung dargestellt. Durch ein Schwenken um eine an einem unteren Ende der Tür 3 vorgesehene Schwenkachse 5 kann die Tür 3 geschlossen oder geöffnet werden. Mit Hilfe der Fronttür 3 kann eine frontseitige Beschickungsöffnung 6 des Spülbehälters 2 geschlossen oder geöffnet werden. Der Spülbehälter 2 weist eine Bodenwand 7, eine der Bodenwand 7 gegenüberliegend angeordnete Deckenwand 8, eine der geschlossenen Fronttür 3 gegenüberliegend angeordnete Rückwand 9 und zwei einander gegenüberliegend angeordnete Seitenwände 10, 11 auf. Die Bodenwand 7, die Deckenwand 8, die Rückwand 9 und die Seitenwände 10, 11 können beispielsweise aus einem Edelstahlblech gefertigt sein. Alternativ kann beispielsweise die Bodenwand 7 aus einem Kunststoffmaterial gefertigt sein.
  • Die Haushalts-Geschirrspülmaschine 1 weist ferner zumindest eine Spülgutaufnahme 12 bis 14 auf. Vorzugsweise können mehrere, beispielsweise drei, Spülgutaufnahmen 12 bis 14 vorgesehen sein, wobei die Spülgutaufnahme 12 eine untere Spülgutaufnahme oder ein Unterkorb, die Spülgutaufnahme 13 eine obere Spülgutaufnahme oder ein Oberkorb und die Spülgutaufnahme 14 eine Besteckschublade oberhalb der oberen Spülgutaufnahme oder des Oberkorbs sein kann. Wie die 1 weiterhin zeigt, sind die Spülgutaufnahmen 12 bis 14 übereinander in dem Spülbehälter 2 angeordnet. Jede Spülgutaufnahme 12 bis 14 ist wahlweise in den Spülbehälter 2 hinein- oder aus diesem herausverlagerbar. Insbesondere ist jede Spülgutaufnahme 12 bis 14 in einer Einschubrichtung E in den Spülbehälter 2 hineinschiebbar oder hineinfahrbar und entgegen der Einschubrichtung E in einer Auszugsrichtung A aus dem Spülbehälter 2 herausziehbar oder herausfahrbar.
  • Die 2 zeigt eine stark schematisierte Schnittansicht der Haushalts-Geschirrspülmaschine 1 mit ihrem Hydraulikkreislauf bzw. Umwälzkreislauf. Neben dem Spülbehälter 2 umfasst die Haushalts-Geschirrspülmaschine 1 einen Basisträger 15, welcher den Spülbehälter 2 oberhalb von ihm trägt. Der Basisträger 15 ist beispielsweise ein Kunststoffbauteil, insbesondere ein Kunststoffspritzgussbauteil.
  • An der Bodenwand 7 ist ein Pumpensumpf 16 vorgesehen. Der Pumpensumpf 16 ist topfförmig und erstreckt sich in der Orientierung der 2 nach unten aus der Bodenwand 7 heraus. Der Pumpensumpf 16 liegt somit tiefer als die Bodenwand 7 des Spülbehälters 2, so dass sich in ihm Spülflüssigkeit im Spülbetrieb der Haushalts- Geschirrspülmaschine sammeln kann, die von oben her in seine Sammelöffnung hineinläuft. Der Pumpensumpf 16 kann ein Kunststoffbauteil, insbesondere ein Kunststoffspritzgussbauteil, sein. Der topfförmige Pumpensumpf 16 weist in einer, insbesondere aufrecht stehenden, Wandung oder in seiner Bodenwandung eine Austrittsöffnung 17 auf. Aus dem Pumpensumpf 16 mündet hier im Ausführungsbeispiel vorzugsweise ein rohrförmiger Ablauf 17' aus. Dieser kann ggf. auch entfallen. Der Pumpensumpf 16 ist mit einem Siebsystem 18 ausgerüstet.. Dieses kann insbesondere ein Flächenfilter umfassen, das die oberseitige Öffnung des Pumpensumpfes spülraumseitig von oben her zumindest teilweise oder ganz abdeckt. Es kann insbesondere eine Teilfläche des Bodens des Spülbehälters bilden, bevorzugt im Wesentlichen flächenbündig zur Bodenwand 7 angeordnet sein.. Zusätzlich oder unabhängig vom Flächenfilter kann das Siebsystem 18 ein Grobfilter und ein Feinfilter umfassen.
  • An die Austrittsöffnung 17 oder an den Ablauf 17' ist eine Pumpvorrichtung 19 angeschlossen. Die Pumpvorrichtung 19 ist dazu eingerichtet, Spülflüssigkeit F, d.h. Spülflotte und/oder Frischwasser, umzuwälzen. Sie umfasst zu diesem Zweck eine Umwälzpumpe bzw. Förderpumpe zum Fördern von Spülflüssigkeit F. Ferner ist die Pumpvorrichtung 19 auch dazu eingerichtet, Wärme in die Spülflüssigkeit F einzubringen. Sie weist zu diesem Zweck eine Heizung zum Erwärmen der von der Förderpumpe geförderten Spülflüssigkeit F auf. Sie ist somit als eine Heizpumpe ausgebildet, und kann daher auch als solche bezeichnet werden. Besonders bevorzugt ist die Pumpvorrichtung 19 eine Kompaktheizpumpe und kann daher auch als solche bezeichnet werden. Die Pumpvorrichtung 19 kann an dem Pumpensumpf 16 und/oder an der Bodenwand 7 des Spülbehälters 2 befestigt sein. Die Pumpvorrichtung 19 ist bevorzugt vollständig oder zumindest teilweise unterhalb der Bodenwand 7 und/oder des Siebsystems 18 des Pumpensumpfs 16 angeordnet.
  • Die Pumpvorrichtung 19 ist im Wesentlichen rotationssymmetrisch zu einer Symmetrie- oder Mittelachse 20 aufgebaut. Die Mittelachse 20 ist parallel zu einer Schwerkraftrichtung g orientiert. Die Pumpvorrichtung 19 weist eine (Förder-) Pumpe 21 auf, die mit Hilfe eines Ansaugstutzens 22 mit der Austrittsöffnung 17 oder dem Ablauf 17' des Pumpensumpfes 16 in Fluidverbindung ist, so dass die Pumpvorrichtung 19 über den Ansaugstutzen 22 und der Austrittsöffnung 17, oder wie hier im Ausführungsbeispiel von 2 über den Ansaugstutzen 22 und den Ablauf 17 Spülflüssigkeit F aus dem Pumpensumpf 16 ansaugen kann. Verallgemeinert ausgedrückt steht die Pumpvorrichtung 19 mit der Austrittsöffnung 17 des Pumpensumpfes 16 vorzugsweise über einen Verbindungskanal in fluidischer Verbindung.
  • Neben der Pumpe 21 weist die Pumpvorrichtung 19 eine in die Pumpvorrichtung 19 integrierte Wasserweiche 23 auf. Mit Hilfe der Wasserweiche 23 ist es möglich, die von der Förderpumpe 21 der Pumpvorrichtung 19 geförderte Spülflüssigkeit F wahlweise auf unterschiedliche in dem Spülbehälter 2 vorgesehene Sprüheinrichtungen 24, 25, 26 und/oder sonstige Flüssigkeitsbeaufschlagungseinheiten zu verteilen. Mit Hilfe der Wasserweiche 23 können die Sprüheinrichtungen 24, 25, 26 wahlweise mit Spülflüssigkeit F, insbesondere Spülflotte und/oder Frischwasser, beaufschlagt werden oder nicht. Wahlweise bedeutet insbesondere, dass entweder die jeweilige Sprüheinrichtung und/oder Flüssigkeitsbeaufschlagungseinheit selektiv mit Spülflüssigkeit beschickt werden kann oder nicht, oder dass mehrere Sprüheinrichtungen und/oder Flüssigkeitsbeaufschlagungseinheiten gleichzeitig mit Spülflüssigkeit beschickt werden können oder nicht.
  • Die Sprüheinrichtungen 24, 25 können vorzugsweise rotierbare Sprüharme sein, wohingegen die Sprüheinrichtung 26 insbesondere ein rotierbarer Dachkreisel oder eine feststehende Dachbrause sein kann. Zusätzlich können noch zuschaltbare Intensivsprühzonen wie z.B. an und/oder in den Spülgutaufnahmen oder eine Siebreinigungsdüse (nicht gezeigt) vorgesehen sein. Beispielsweise ist die untere Sprüheinrichtung 24 unterhalb der Spülgutaufnahme 12, insbesondere unterhalb des Unterkorbs, um eine Drehachse 27 drehbar an dem Boden 7, an dem Pumpensumpf 16 oder an der Pumpvorrichtung 19 gelagert. Die Sprüheinrichtung 24 weist Sprühdüsen auf, welche die Spülflüssigkeit F, insbesondere Spülflotte und/oder das Frischwasser,in der Orientierung der 2 nach oben in die Spülgutaufnahme 12 sprühen.
  • Die obere Sprüheinrichtung 25 kann um eine Drehachse 28 drehbar an der Spülgutaufnahme 13, insbesondere dem Oberkorb, montiert sein. Auch die obere Sprüheinrichtung 25 weist Sprühdüsen auf, welche dazu eingerichtet sind, die Spülfüssigkeit F in der Orientierung der 2 nach unten und/oder nach oben zu sprühen. Die Sprüheinrichtung 26, insbesondere ein Dachkreisel, kann um eine Drehachse 29 drehbar an der Decke 8 des Spülbehälters 2 gelagert sein. Die Sprüheinrichtung 26 beaufschlagt die Spülgutaufnahme 14, insbesondere einen Besteckkorb, und die darunterliegenden Spülgutaufnahmen 12, 13 in der Orientierung der 2 von oben nach unten mit Spülflüssigkeit F.
  • Die untere Sprüheinrichtung 24 ist mit Hilfe einer Zuleitung 30 mit der Pumpvorrichtung 19, insbesondere mit der Wasserweiche 23, in Fluidverbindung. Über die Zuleitung 30 kann die Pumpvorrichtung 19 die Sprüheinrichtung 24 mit Spülflüssigkeit beaufschlagen.
  • Der oberen Sprüheinrichtung 25 ist eine Zuleitung 31 zugeordnet, die die Sprüheinrichtung 25 mit der Pumpvorrichtung 19 fluidisch verbindet. Über die Zuleitung 31 kann die Pumpvorrichtung 19 die Sprüheinrichtung 25 mit Spülflüssigkeit F beaufschlagen.
  • Der obersten Sprüheinrichtung 26 ist eine Zuleitung 32 zugeordnet, die die Sprüheinrichtung 26 mit der Pumpvorrichtung 19 fluidisch verbindet. Über die Zuleitung 32 kann die Pumpvorrichtung 19 die Sprüheinrichtung 26 mit Spülflüssigkeit F beaufschlagen.
  • Dabei kann jeder Sprüheinrichtung 24, 25, 26 eine eigene Zuleitung 30, 31, 32 zugeordnet sein. Alternativ können auch alle Sprüheinrichtungen 24, 25, 26 oder mehrere von ihnen eine gemeinsame Zuleitung aufweisen, die sich verzweigt. Insbesondere können mehrere der oder alle Zuleitungen 30, 31, 32 von einem gemeinsamen Bauteil, insbesondere von einem gemeinsamen Kunststoffspritzgussbauteil, gebildet sein. Insbesondere sind die Zuleitungen 31, 32 zu den oberen Sprüheinrichtungen 25, 26 entlang der Rückwand 9 von der Bodenwand 7 in Richtung der Deckenwand 8 geführt. Dabei können die Zuleitungen 30, 31, 32 oder zumindest ein Teil wie z.B. 31, 32 der Zuleitungen 30, 31, 32 durch das Siebsystem 18 und/oder die Bodenwand 7 hindurchgeführt sein.
  • Die Pumpvorrichtung 19 weist bevorzugt für jede Zuleitung 30, 31, 32 einen gesonderten Anschluss oder Fluidabgang auf. Die Pumpvorrichtung 19, die Sprüheinrichtungen 24, 25, 26 und deren zugehörige Zuleitungen 30, 31, 32 sowie der Spülraum, der von den Wandungen des Spülbehälters 2 und der dessen frontseitige Beschickungsöffnung verschließende Fronttür 3 begrenzt ist, bilden zusammen den Hydraulikkreislauf bzw. Umwälzkreislauf 33 der Haushalts-Geschirrspülmaschine 1. Die Pumpvorrichtung 19 wälzt die Spülflüssigkeit F in diesem Hydraulikkreislauf 33 um.
  • Die Haushalts-Geschirrspülmaschine 1 umfasst weiterhing zumindest eine Regel- und/oder Steuereinrichtung 34. Mit Hilfe der Regel- und/oder Steuereinrichtung 34 können beispielsweise unterschiedliche Spülprogramme der Haushalts-Geschirrspülmaschine 1 durchgeführt werden. Hierzu können in der Regel- und/oder Steuereinrichtung 34 Spülprogramme hinterlegt oder abgespeichert sein. Die Regel- und/oder Steuereinrichtung 34 ist vorzugsweise außerhalb des Spülbehälters 2 angeordnet.
  • Ein oder mehrere Komponenten der Regel- und/oder Steuereinrichtung 34 können insbesondere in oder an der Tür 3 angeordnet sein. Bevorzugt können sie an einer Oberkante der Tür 3 vorgesehen sein (nicht gezeigt). Die Regel- und/oder Steuereinrichtung 34 oder ein oder mehrere Komponenten hiervon kann oder können jedoch auch in dem Basisträger 15 aufgenommen sein. Die Regel- und/oder Steuereinrichtung 34 kann mit Hilfe nicht gezeigter Bedienelemente bedient oder betätigt werden. Die Bedienelemente können beispielsweise Tasten, Knöpfe und/oder Touchscreens umfassen. Diese können an der Tür 3 angebracht sein.
  • Mit Hilfe der Regel- und/oder Steuereinrichtung 34 kann die Pumpvorrichtung 19 angesteuert werden. Beispielsweise kann mit Hilfe der Regel- und/oder Steuereinrichtung 34 die Förderpumpe 21 ein- und ausgeschaltet und/oder deren Drehzahl verändert werden. Die Regel- und/oder Steuereinrichtung 34 kann Informationen von der Pumpvorrichtung 19, wie beispielsweise die Drehzahl der Förderpumpe 21 und/oder einen Motorstrom der Förderpumpe 21 empfangen und auswerten. Ferner kann die Regel- und/oder Steuereinrichtung 34 auch die Wasserweiche 23 ansteuern, um die Sprüheinrichtungen 24, 25, 26 und/oder sonstigen Flüssigkeitsbeaufschlagungseinheiten wahlweise zuzuschalten oder abzuschalten.
  • In dem Spülbehälter 2 ist zu reinigendes Spülgut G angeordnet. Das Spülgut G kann beispielsweise Gläser, Teller, Töpfe, Schüsseln, Besteck oder dergleichen umfassen. Insbesondere ist das Spülgut G in den in der 2 nicht gezeigten Spülgutaufnahmen 12, 13, 14 aufgenommen. Mit Hilfe der Sprüheinrichtungen 24, 25, 26 und/oder in der 2 nicht gezeigten sonstigen Flüssigkeitsbeaufschlagungseinheiten kann das Spülgut G mit Spülflüssigkeit F beaufschlagt werden.
  • 3 zeigt eine schematische Schnittansicht einer Ausführungsform einer wie zuvor erwähnten Pumpvorrichtung 19. Der Pumpvorrichtung 19 ist eine Axialrichtung AX zugeordnet, die sich in der Orientierung der 3 von unten nach oben, insbesondere zumindest etwa in vertikaler Richtung, erstreckt. Die Axialrichtung AX stimmt mit der Mittelachse 20 überein oder ist parallel zu dieser orientiert. Ferner ist der Pumpvorrichtung 19 eine Radialrichtung R zugeordnet. Die Radialrichtung R ist senkrecht zu der Mittelachse 20 und von dieser weg orientiert. Die Axialrichtung AX und die Radialrichtung R sind somit senkrecht zueinander orientiert.
  • Wie zuvor erwähnt, weist die Pumpvorrichtung 19 die Förderpumpe 21 und die Wasserweiche 23 auf. Die Pumpvorrichtung 19 unterscheidet sich dadurch von der Förderpumpe 21, dass die Pumpvorrichtung 19 zusätzlich zu der Förderpumpe 21 noch die Wasserweiche 23 aufweist.
  • Die Pumpvorrichtung 19 weist ein Gehäuse 35 mit einem Gehäuseunterteil 36, einem Gehäuseoberteil 37 und einem Gehäuseinnenteil 38 auf. Das Gehäuseunterteil 36 weist einen Pumpeneinlass 39 auf, an dem der mit dem Abgangsstutzen 17' des Pumpensumpfes 16 verbundene Ansaugstutzen 22 oder verallgemeinert der mit der Austrittsöffnung 17 des Pumpensumpfes 16 fluidisch verbundene Verbindungskanal angeschlossen ist. Beispielsweise ist der Ansaugstutzen 22 auf den Pumpeneinlass 39 aufgesteckt und mit Hilfe eines Dichtelements, beispielsweise in Form eines O-Rings, gegenüber diesem abgedichtet. Das Gehäuse 35 ist im Wesentlichen rotationssymmetrisch zu der Mittelachse 20 aufgebaut. Der Pumpeneinlass 39 ist vorzugsweise im Boden, insbesondere zentrisch im Boden, des Gehäuses 35, insbesondere in der Bodenwand des Gehäuseunterteils 36, angeordnet. Er liegt vorzugsweise am tiefsten Punkt der Pumpvorrichtung 19. Insbesondere kann er als ein sich in Strömungsrichtung hinsichtlich seiner Durchtrittsquerschnittsfläche aufweitender Ansaugmund ausgebildet sein. Er ist dabei vorzugsweise rotationssymmetrisch ausgebildet. Seine Symmetrieachse verläuft vorzugsweise entlang der Mittelachse 20, insbesondere deckt sie sich mit ihr.
  • Zwischen dem Gehäuseunterteil 36 und dem Gehäuseoberteil 37 ist ein Rohrheizelement 40 platziert. Insbesondere kann das Rohrheizelement 40 zwischen dem Gehäuseunterteil 36 und dem Gehäuseoberteil 37 gehalten sein. Das Rohrheizelement 40 kann vorzugsweise ein Dickschichtheizelement sein. Es ist rohrförmig oder hohlzylinderförmig. Dabei ist es rotationssymmetrisch zu der Mittelachse 20 angeordnet und ausgebildet, d.h. aufgebaut. Das Rohrheizelement 40 kann zweckmäßigerweise mit Hilfe von Dichtelementen, beispielsweise in Form von O-Ringen, gegenüber dem Gehäuseunterteil 36 und dem Gehäuseoberteil 37 abgedichtet sein. Im Betrieb der Pumpvorrichtung 19 strömt die Spülflüssigkeit F innenseitig an dem Rohrheizelement 40 entlang.
  • Das Gehäuseunterteil 36 und das Gehäuseoberteil 37 sind vorzugsweise formschlüssig miteinander verbunden (nicht gezeigt). Hierzu können ein oder mehrere Rasthaken, Schnapphaken, Schraubverbindungen, oder dergleichen vorgesehen sein, die eine formschlüssige Verbindung des Gehäuseunterteils 36 mit dem Gehäuseoberteil 37 ermöglichen. Eine formschlüssige Verbindung entsteht durch ein Ineinander- oder Hintergreifen von zwei Verbindungspartnern, vorliegend dem Gehäuseunterteil 36 und dem Gehäuseoberteil 37. Das Gehäuseinnenteil 38 ist formschlüssig mit dem Gehäuseoberteil 37 verbunden. Auch hierzu sind ein oder mehrere entsprechende Rasthaken, Schnapphaken, Schraubverbindungen, oder dergleichen vorgesehen. Insbesondere können das Gehäuseinnenteil 38 und das Gehäuseoberteil durch einen Bajonettverschluss miteinander gekoppelt sein. Das Gehäuseunterteil 36, das Gehäuseoberteil 37 und das Gehäuseinnenteil 38 sind Kunststoffbauteile, insbesondere Kunststoffspritzgussbauteile.
  • Das Gehäuseunterteil 36 nimmt ein Flügelrad bzw. Laufrad 41 auf, das stromabwärts des Pumpeneinlasses 39 in einer Pumpenkammer bzw. in einem Pumpraum, d.h. in einem Flügelradraum 119 angeordnet ist. Der Flügelradraum 119 ist rotationsymmetrisch zur Mittelachse bzw. Zentralachse 20 angeordnet und ausgebildet und erstreckt sich von der Zentralachse 20 radial nach außen bis zur Seitenwand des Gehäuseunterteils 36. Das Flügelrad 41 wird von einem Antriebsmotor 42 angetrieben. Der Antriebsmotor 42 ist ein Elektromotor. Das Flügelrad 41 kann auch als Impeller bezeichnet werden. Der Antriebsmotor 42 umfasst eine drehfest mit dem Flügelrad 41 verbundene Antriebswelle 43, die sich im Betrieb der Pumpvorrichtung 19 um die Mittelachse 20 als Rotationsachse dreht. Neben dem Flügelrad 41 ist ein Rotor 44 des Antriebsmotors 42 drehfest mit der Antriebswelle 43 verbunden.
  • Der Rotor 44 ist in einem topfförmigen ersten Aufnahmeabschnitt 45 des Gehäuseinnenteils 38 um die Mittelachse 20 drehbar gelagert. Der erste Aufnahmeabschnitt 45 umschließt einen Aufnahmeraum 46, in dem der Rotor 44 aufgenommen ist. Der erste Aufnahmeabschnitt 45 ist in der Orientierung der 3 nach unten hin, also in Richtung des Flügelrads 41 mit einem Verschluss 47 verschlossen. Die Antriebswelle 43 ist durch den Verschluss 47 zentrisch hindurchgeführt und kann an diesem gelagert sein. Der Aufnahmeraum 46 kann dabei mit Spülflüssigkeit F, d.h. Spülflotte und/oder Frischwasser gefüllt sein. Dazu kann der Aufnahmeraum 46 des ersten Aufnahmeabschnitts 45 mit dem Flügelradraum 119 durch gezielte Leckstellen miteinander fluidisch verbunden sein. So können im Verschluss 47 ein oder mehrere kleine Durchgangsöffnungen und/oder ein oder mehrere Kanäle in der Antriebswelle 43 vorgesehen sein, die hier im Ausführungsbeispiel von 3 der Übersichtlichkeit halber weggelassen sind. Auf diese Weise ist der Antriebsmotor 42 für das Flügelrad 41 als sogenannter Nassläufermotor ausgebildet. Neben dem ersten Aufnahmeabschnitt 45 umfasst das Gehäuseinnenteil 38 einen zweiten Aufnahmeabschnitt 48. Der zweite Aufnahmeabschnitt 48 ist ebenfalls topfförmig. Im Gegensatz zu dem ersten Aufnahmeabschnitt 45 ist der zweite Aufnahmeabschnitt 48 in der Orientierung der 3 jedoch nicht unterseitig, sondern oberseitig offen. Der erste Aufnahmeabschnitt 45 ist innerhalb des zweiten Aufnahmeabschnitts 48 angeordnet. Der zweite Aufnahmeabschnitt 48 weist somit einen größeren Durchmesser als der erste Aufnahmeabschnitt 45 auf. Er umgibt den ersten Aufnahmeabschnitt 45 vorzugsweise konzentrisch mit einem im Querschnitt (Schnittebene senkrecht zur Mittelachse 20) betrachtet ringförmigen, insbesondere kreisringförmigen, Spalt 120. Räumlich betrachtet ist dieser Spaltraum 120 zwischen dem radial innen angeordneten, ersten Aufnahmeabschnitt 45 und dem gegenüber diesem konzentrisch, mit vorgegebenen radialen Abstand weiter außen angeordneten, zweiten Aufnahmeabschnitt 48 kreisringzylinderförmig ausgebildet.
  • Zwischen dem ersten Aufnahmeabschnitt 45 und dem zweiten Aufnahmeabschnitt 48 ist also ein im Querschnitt betrachtet ringförmiger, insbesondere kreisringförmiger, Aufnahmeraum 49 vorgesehen. In dem Aufnahmeraum 49 ist der Stator 50 des Antriebsmotors 42 angeordnet. Der Stator 50 kann mit dem ersten Aufnahmeabschnitt 45 und/oder dem zweiten Aufnahmeabschnitt 48 beispielsweise verklebt sein, oder dort im Aufnahmeraum 49 in sonstiger Weise gehaltert sein.
  • Die Förderpumpe 21 wird insbesondere von dem Antriebsmotor 42, dem Flügelrad 41 sowie zumindest von Teilen des Gehäuses 35 gebildet. Auch das Rohrheizelement 40 kann Teil der Pumpe 21 sein. Insbesondere sind die beiden Aufnahmeabschnitte 45, 48 des Gehäuseinnenteils 38 Teil der Förderpumpe 21. Im Gegensatz hierzu weist die Pumpvorrichtung 19 zusätzlich zu der Förderpumpe 21 noch die Wasserweiche 23 auf.
  • Die 4 zeigt eine schematische Aufsicht der Pumpvorrichtung 19. Das Gehäuseinnenteil 38 weist mehrere Fluidabgänge wie z.B. 51, 53, 54 auf, an denen die Zuleitungen 30, 31, 32 strömungsabwärtsseitig angeschlossen sind. Für den Fall, dass drei Sprüheinrichtungen wie z.B. 24, 25, 26 vorgesehen sind, sind auch genau drei Fluidabgänge wie z.B. 51, 53, 54 vorgesehen. Für den Fall, dass beispielsweise vier Sprüheinrichtungen vorgesehen sind, sind demgemäß auch vier Fluidabgänge wie z.B. 51, 52, 53, 54 vorgesehen.
  • Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der Fluidabgang 51 der Sprüheinrichtung 24 zugeordnet. Ggf. kann dabei der Fluidabgang 51 gleichzeitig als Lagerung für die Sprüheinrichtung 24 fungieren. Der Fluidabgang 52 ist ein Zusatzabgang, der beispielsweise einer nicht gezeigten Intensivsprühzone zugeordnet sein kann. Der Fluidabgang 53 ist der Sprüheinrichtung 26 zugeordnet und der Fluidabgang 54 ist der Sprüheinrichtung 25 zugeordnet. Die Zuordnungen zwischen den Fluidabgängen und den Sprüheinrichtungen und/oder sonstigen Flüssigkeitsbeaufschlagungseinheiten können jedoch auch anders gewählt werden.
  • Die Fluidabgänge 51, 52, 53, 54 sind rohrförmig und erstrecken sich entlang der Mittelachse 20 beziehungsweise entlang der Axialrichtung AX zumindest etwa in vertikaler Richtung von unten nach oben. Vorzugsweise stehen sie nach oben vom Gehäuseinnenteil 38 ab.. Dabei können die Fluidabgänge 51, 52, 53, 54 jeweils einen kreisrunden oder einen elliptischen oder ovalen Querschnitt oder Kreisringabschnittsförmigen Querschnitt aufweisen. Über die Fluidabgänge 51, 52, 53, 54 kann im Betrieb der Pumpvorrichtung 19 die Spülflotte und/oder das Frischwasser F abgeführt werden.
  • Die Fluidabgänge 51, 52, 53, 54 erstrecken sich aus einer das Gehäuseoberteil 37 stirnseitig abschließenden Abschlussplatte 55 des Gehäuseinnenteils 38 heraus zumindest etwa vertikal nach oben. Um den Umfangsrand der Abschlussplatte 55 herum verläuft ein rohrförmiger oder hohlzylinderförmiger Verbindungsabschnitt 56, mit dessen Hilfe das Gehäuseinnenteil 38 mit dem Gehäuseoberteil 37 verbunden ist.
  • Nun zurückkehrend zu der 2 ist zwischen dem Gehäuseinnenteil 38, insbesondere der Abschlussplatte 55, und dem Gehäuseoberteil 37 ein um die Mittelachse 20 drehbares Wasserweichenelement 57 angeordnet, das auch in einer Aufsicht in der 5 gezeigt ist. Die 6 zeigt eine schematische Schnittansicht des Wasserweichenelements 57. Die 7 zeigt eine schematische perspektivische Explosionsansicht des Wasserweichenelements 57. Das Wasserweichenelement 57 ist vorzugsweise zweiteilig und weist eine Kreisringscheibe 58 und einen Antriebsring 59 auf, der in der 8 in einer gesonderten schematischen perspektivischen Ansicht gezeigt ist.
  • Das Wasserweichenelement 57 ist Teil der Wasserweiche 23. Das Wasserweichenelement 57 ist rotationssymmetrisch zu der Mittelachse 20 angeordnet und ausgebildet. Es weist einen mittigen Durchbruch bzw. eine zentrale Öffnung 60 auf. Der mittige Durchbruchbzw. das zentrale Loch 60 ist insbesondere an der Kreisringscheibe 58 vorgesehen. Die zentrale Durchbruchsöffnung bzw. das Loch 60 ist vorzugsweise kreisrund. Ferner weist das Wasserweichenelement 57 mehrere die Platte der Kreisringscheibe 58 durchdringendeDurchbrüche bzw. Lochöffnungen wie z.B. 61, 62, 63 auf, mit denen durch eine Drehung der Kreisringscheibe 58 die Fluidabgänge wie z.B. 51, 52, 53, 54 wahlweise blockiert oder freigegeben werden können. Die Durchbrüche wie z.B. 61, 62, 63 durchdringen die Kreisringplatte der Kreisringscheibe 58 entlang der Mittelachse 20, insbesondere zumindest etwa in vertikaler Richtung. Durch den jeweiligen Durchbruch wie z.B. 61 kann die vom Flügelrad 41 von unten nach oben gepumpte Spülflüssigkeit F von unten nach oben hindurchströmen und in einen zu beströmenden, d.h. mit Spülflüssigkeit zu beaufschlagenden Fluidabgang wie z.B. 51, 52, 53, 54 hineinströmen, wenn dieser Durchbruch durch entsprechende Rotation der Kreisringscheibe 58 um die Mittelachse 20 (von unten nach oben in Axialrichtung bzw. Flüssigkeitsförderrichtung AX betrachtet) in Stellung vor diesem zu beströmenden Fluidabgang wie z.B. 51, 52, 53, 54 so gebracht ist, dass er dessen Eintrittsöffnung wie z.B. E51, E52, E53, E54 teilweise oder ganz freigibt.
  • Die Durchbrüche wie z.B. 61, 62, 63 können kreisrund oder oval sein. Die Durchbrüche können günstiger Weise auch langlochförmig, insbesondere kreisringabschnittsförmig, sein. Mit Hilfe der langlochförmigen Geometrie des jeweiligen Durchbruchs wie z.B. 61, 62, 63 ist es möglich, mehrere der Fluidabgänge wie z.B. 51, 52, 53, 54 gleichzeitig freizugeben. Die Anzahl der Durchbrüche kann der Anzahl der Fluidabgänge wie z.B. 51, 53, 54 entsprechen. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Mit Hilfe des Wasserweichenelements 57, insbesondere mit Hilfe dessen Kreisringscheibe 58, können die Fluidabgänge wie z.B. 51, 52, 53, 54 hinsichtlich ihrer Freigabe zur Beaufschlagung mit Spülflüssigkeit oder ihrer Sperrung gegen Flüssigkeitsein- und durchtritt beliebig miteinander kombiniert werden. So ist es beispielsweise möglich, die Fluidabgänge 51, 52 freizugeben und die Fluidabgänge 53, 54 zu sperren.
  • Das Gehäuseinnenteil 38 ist mit seinem den ersten, topfförmigen Aufnahmeabschnitt 45 beinhaltenden zweiten, topfförmigen Aufnahmeabschnitt 48 durch den zentralen, vorzugsweise kreisscheibenförmigen, Durchbruch 60 der Kreisringscheibe 58 hindurchgeführt. Im zusammengebauten Zustand der Pumpvorrichtung 19 taucht der zweite Aufnahmeabschnitt 48 mit seinem zylindrischen, insbesondere kreiszylindrischen, zumindest etwa vertikalen Wandungsabschnitt durch die zentrale, vorzugsweise kreisscheibenförmige, Durchbruchsöffnung 60 der Kreisringscheibe 58 von oben nach unten entgegen der Axialrichtung AX - wie hier im Ausführungsbeispiel von 3 - teilweise oder ggf. auch vollständig hindurch. Zweckmäßigerweise umschließt die Kreisringscheibe 58 mit ihrem radial inneren Rand, der ihre zentrale Durchbruchsöffnung 60 begrenzt, - wie hier im Ausführungsbeispiel von 3 im Endmontagezustand der Pumpvorrichtung 19 gezeigt - die zylindrische, insbesondere kreiszylindrische, zumindest etwa vertikale Wandung des zweiten Aufnahmeabschnitts 48 des Gehäuseinnenteils 38. Die Durchbruchsöffnung 60 im Zentrum der Kreisringscheibe 58 kann vorzugsweise etwas größer als der Außendurchmesser des zylindrischen, insbesondere kreiszylindrischen, zumindest etwa vertikalen Wandungsabschnitts des zweiten Aufnahmeabschnitts 48 gewählt sein. Dadurch lässt sich beim Zusammenbau der Pumpvorrichtung 19 das Gehäuseinnenteil 38, das zweckmäßigerweise mit dem Stator 50, dem Rotor 44, der Motorwelle 43, dem etwaig vorhandenen Verschluss 47, sowie dem Flügelrad 41 vorbestückt ist, mit etwas Spiel durch die zentrale Durchbruchsöffnung 60 der Kreisringscheibe 58 - vorzugsweise von oben nach unten - hindurchführen, insbesondere hindurchstecken.
  • Zweckmäßig kann es ggf. sein, wenn das Wasserweichenelement 57, insbesondere die Kreisringscheibe 58 innenseitig an seinem, insbesondere ihrem, zentralen Durchbruch 60 mit Hilfe von Führungsabschnitten wie z.B. 64, 65, 66 derart geführt ist, dass es, insbesondere sie, am Außenumfang des zylindrischen, insbesondere kreiszylindrischen, zumindest etwa vertikalen Wandungsabschnitts des zweiten Aufnahmeabschnitts 48 um die Mittelachse 20 drehbar gelagert ist. Diese Führungsabschnitte sind in der 5 strichpunktiert angedeutet. Die Anzahl der Führungsabschnitte ist beliebig. Besonders bevorzugt können jedoch drei Führungsabschnitte 64, 65, 66 vorgesehen sein, die in Umfangsrichtung gleichmäßig um die Mittelachse 20 herum verteilt, d.h. in Umfangsrichtung jeweils um etwa 120° zueinander versetzt angeordnet sind. Die Führungsabschnitte 64, 65, 66 können insbesondere Teil des Gehäuseinnenteils 38 sein. Insbesondere können sie am sich zumindest etwa vertikal erstreckenden, zylindrischen, insbesondere kreiszylindrischen, Außenmantel des zweiten Aufnahmeabschnitts 48 radial nach außen abstehend vorgesehen sein.
  • Alternativ kann es auch zweckmäßig sein, wenn die Führungsabschnitte im Bereich des Innenrands der Kreisringscheibe 58 angebracht, insbesondere angeformt, sind.
  • Anstelle voneinander beabstandeter Führungsabschnitte wie z.B. 64, 65, 66 kann ggf. auch ein durchgehender ringförmiger, insbesondere zumindest etwa kreisringförmiger, Führungsabschnitt - (nicht gezeigt) vorzugsweise am Gehäuseinnenteil 38, insbesondere am zumindest etwa vertikalen Wandabschnitt des zweiten Aufnahmeabschnitts 48 oder am Innenrand der Kreisringscheibe vorgesehen sein. In der 3 ist ein Führungsabschnitt UL punktiert angedeutet, der am Innenrand der Kreisringscheibe 58 zusätzlich angebracht, insbesondere angeformt, ist und nach unten absteht. Er ist räumlich betrachtet kreisringförmig ausgebildet. Er füllt einen 90° Eckbereich im oberen Bereich des Druck- und/oder Diffusorraums 92 zwischen dem etwa kreiszylindrischen, zumindest etwa vertikal aufragenden Teil des zweiten Aufnahmeabschnitts 48 und der Abschlussplatte 55 und/oder zwischen dem etwa kreiszylindrischen, zumindest etwa vertikal aufragenden Teil des zweiten Aufnahmeabschnitts 48 und der zumindest etwa in einer horizontalen Lageebene angeordneten Kreisringscheibe 58 aus. Insbesondere weist er eine nach oben gerichtete schräge Beströmungsfläche für die von unten nach oben geförderte Spülflüssigkeitsströmung auf, so dass diese in Richtung auf die Lageorte der mit Spülflüssigkeit F beaufschlagbaren Durchbrüche wie z.B. 61, 62, 63 hingelenkt wird, die radial weiter außen als der Innenrand der Kreisringscheibe angeordnet sind.
  • Zweckmäßigerweise ist der Antriebsring 59 mit der Kreisringscheibe 58 zu deren Verdrehung in seine jeweilige Rotationsrichtung kraftübertragend gekoppelt. Vorzugsweise weist der Antriebsring 59 zum Herstellen einer beim Drehen des Antriebsrings 59 in dessen jeweilige Rotationsrichtung kraftübertragenden Kopplung bzw. Verbindung zwischen dem Antriebsring 59 und der Kreisringscheibe 58 hier im Ausführungsbeispiel (siehe 5 - 8) ein oder mehrere sich oberseitig aus einer nach oben weisenden Stirnseite des Antriebsrings 59 heraus erstreckende Mitnehmer wie z.B. 73, 74, 75 auf. Die ein oder mehreren Mitnehmer sind insbesondere dazu eingerichtet, in ihnen zugeordnete, an der Kreisringscheibe 58 vorgesehene Aussparungen wie z.B. 67, 68, 69, die insbesondere außenrandseitig vorgesehen sein können, einzugreifen, so dass der Antriebsring 59 mit der Kreisringscheibe 58 in seine jeweilige Rotationsrichtung kraftübertragend gekoppelt ist. Die Aussparungen an der Kreisringscheibe 58 zum Eingreifen der Mitnehmer des Antriebsrings 59 können insbesondere von unten nach oben, bevorzugt senkrecht zur Ebene der Kreisringscheibe 58, durchgehende Durchbrüche, oder aber auch Sacklöcher sein, die in der der Oberseite des Antriebsrings 59 zugeordneten Unterseite der Kreisringscheibe 58 vorgesehen sind.
  • Insbesondere sitzen die Mitnehmer des Antriebsrings 59 in den ihnen zugeordneten Aussparungen der Kreisringscheibe 58 mit Spiel derart, dass die Kreisringscheibe 58 im Förderbetrieb der Pumpvorrichtung 19 durch die von unten nach oben geförderte Spülflüssigkeit F soweit hochgedrückt werden und aufschwimmen kann, dass sie im Druck-/Diffusorraum 92 gegen eine, vorzugsweise plane, Abschlussplatte 55 des Gehäuseinnenteils 38 oder gegen zumindest ein an der Unterseite der Abschlussplatte nach unten abstehendes Begrenzungselement gedrückt wird, um Fluidabgänge wie z.B. 51, 52, 53, 54, die geschlossen werden sollen, zuverlässig abzudichten. Dabei bleibt der jeweilige Mitnehmer wie z.B. 73, 74, 75 aber in Eingriff mit der ihm jeweilig zugeordneten Aussparung wie z.B. 67, 68, 69 der Kreisringscheibe 58. Er liegt dazu insbesondere auf einer Teillänge derjenigen Begrenzungswand der ihm zugeordneten Aussparung überlappend an, auf die er zuläuft, wenn der Antriebsring 59 in seine jeweilige Rotationsrichtung rotierend angetrieben wird.
  • Günstig kann es insbesondere sein, wenn wie hier im Ausführungsbeispiel (siehe die 5 - 8) die Kreisringscheibe 58 dem zentralen Durchbruch 60 abgewandt außenseitige, randoffene Durchbrüche als Aussparungen aufweist. Hier im Ausführungsbeispiel sind vorzugsweise genau drei Aussparungen 67, 68, 69 vorgesehen.
  • Der Antriebsring 59 weist einen ringförmigen Basisabschnitt 70, insbesondere einen kreisringzylindrischen Basisabschnitt geringer Höhe,auf. Außenseitig an dem Basisabschnitt 70 ist eine umlaufende Verzahnung 71, insbesondere eine Schrägverzahnung, angebracht. Er ist insbesondere als ringförmiger Zahnkranz ausgebildet. Aus einer in der Orientierung der 8 nach oben weisenden Stirnseite 72 des Basisabschnitts 70 erstrecken sich Mitnehmer wie z.B. 73, 74, 75 heraus. Die Mitnehmer wie z.B. 73, 74, 75 sind dazu eingerichtet, - in die ihnen zugeordneten Aussparungen wie z.B. 67, 68, 69 der Kreisringscheibe 58 derart einzugreifen, dass der Antriebsring 59 die Kreisringscheibe 58 in seine jeweilige Rotationsrichtung mitnimmt. Die Mitnehmer wie z.B. 73, 74, 75 sowie die zu diesen passend zugeordneten Aussparungen wie z.B. 67, 68, 69 sind vorzugsweise ungleichmäßig um die Mittelachse 20 herum, d.h. in Umfangsrichtung, verteilt angeordnet, so dass bei einem Zusammenbau der Kreisringscheibe 58 und dem Antriebsring 59 eine Codierung verwirklicht wird, die einen fehlerhaften Zusammenbau verhindert (Poka Yoke).
  • Entlang der Mittelachse 20 beziehungsweise der Axialrichtung AX betrachtet kann die Kreisringscheibe 58 von dem Antriebsring 59 in vertikaler Richtung nach oben abgehoben werden, so dass die Kreisringscheibe 58 im Betrieb der Pumpvorrichtung 19 auf der mit Hilfe des rotierend angetriebenen Flügelrads 41 von unten nach oben geförderten Spülflüssigkeit F aufschwimmen kann. Dabei bleibt jedoch die, kraftübertragende Kopplung zwischen der Kreisringscheibe 58 und dem Antriebsring 59 zum Verdrehen der Kreisringscheibe mittels des Antriebsrings in dessen jeweilige Rotationsrichtung stets erhalten. Die Kreisringscheibe 58 bleibt mit dem Antriebsring 59 auch bei ihrem Aufschwimmen nach oben auf der sie von unten anströmenden Spülflüssigkeit, die durch das im Förderbetrieb der Pumpvorrichtung 19 rotierend angetriebene Flügelrad nach oben gefördert wird, in Umfangsrichtung gekoppelt. Dadurch kann die Kreisringscheibe im Förderbetrieb der Förderpumpe 21 durch Verdrehen des Antriebsrings 59 mittels des Wasserweichenantriebs 76 in eine gewünschte Verdrehstellung in Umfangsrichtung rotiert werden.
  • Vorzugsweise steht der jeweilige Mitnehmer wie z.B. 73, 74, 75 von der Oberseite des Antriebsrings 59 in Höhenrichtung bzw. Axialrichtung (entlang der Mittelachse 20) mit einer Höhenerstreckung ab, die größer als die maximal vorgesehene Aufschwimm- bzw. Abhebestrecke der Kreisringscheibe 58 in Höhenrichtung ist. Dadurch ist sichergestellt, dass sich der jeweilige Mitnehmer wie z.B. 73, 74, 75 des Antriebsrings 59 in der ihm zugeordneten Aussparung wie z.B. 67, 68, 69 der Kreisringscheibe 58 stets zumindest auf einer Teillänge seiner Höhenerstreckung mit einer Begrenzungswand der Aussparung überlappt. Die maximale Aufschwimmstrecke entspricht insbesondere dem freien Höhenabstand zwischen der Höhenlage der Oberseite der Kreisringscheibe, wenn diese auf der oberen Stirnfläche des Antriebsrings kontaktierend aufliegt, und der Unterseite der Abschlussplatte 55, die vorzugsweise Bestandteil des Gehäuseinnenteils 38 ist und die kreisringförmige Austrittsöffnung A92 des - vorzugsweise bezüglich seiner Durchlassquerschnittsbreite aufgeweiteten - oberen Abschnitts des Druck- und/oder Diffusorraums 92 abdeckt sowie insbesondere die nach oben entlang der Mittelachse 20 gerichteten Fluidabgänge wie z.B. 51, 52, 53, 54 aufweist, oder zumindest einem Begrenzungselement (nicht in der 3 eingezeichnet), das an der Unterseite der Abschlussplatte 55 nach unten abstehend angebracht ist. Die Mitnehmer wie z.B. 73, 74, 75 des Antriebsrings 59 bleiben somit auch beim Aufschwimmen der Kreisringscheibe 58 nach oben in Eingriff mit dieser, d.h. die Kopplung von Antriebsring 59 und Kreisringscheibe 58 aneinander bleibt in die jeweilige Rotationsrichtung des Antriebsrings 59 auch beim Aufschwimmen der Kreisringscheibe 58 erhalten. Somit lässt sich die Kreisringscheibe 58 in Umfangsrichtung, d.h. sowohl im Uhrzeigersinn als auch im Gegenuhrzeigersinn, auch bei ihrem Aufschwimmen durch Verdrehen des Antriebsrings 59 verdrehen. Dies ist in der 7 mit Hilfe zweier in Umfangsrichtung gegensinniger Pfeile U angedeutet.
  • Zweckmäßigerweise weist der Antriebsring 59 in seiner zumindest etwa horizontalen Lageebene betrachtet eine plane Oberseite bzw. Stirnseite auf, so dass dort die Kreisringscheibe 58 mit einer definierten Referenzposition aufsitzen kann, wenn der Pegel des Spülflüssigkeit F tiefer als die Höhenlage der oberen Stirnseite des Antriebsrings 59 ist, z.B. wenn der Antriebsmotor 42 der Förderpumpe 21 ausgeschaltet ist und die Spülflüssigkeit F aus dem Druck- und/oder Diffusorraum 92 sowie dem Pumpraum 119 nach unten über den Pumpeneinlass 39 vollständig aus dem Gehäuse 35 herausgelaufen ist. Diese Referenzlage der Kreisringscheibe 58 stellt weitgehend sicher, dass die Kreisringscheibe 58 ohne kritisches Verkanten bei Einschalten des Antriebsmotors 42 der Förderpumpe 21 durch die von unten nach oben drückende, geförderte Spülflüssigkeit F aufschwimmen kann. Die Zähne 71 des Antriebsrings 59 sind insbesondere unterhalb der oberseitigen planen Ablage- bzw. Aufsitzfläche an seiner radial nach außen weisenden Wand vorgesehen.
  • Das Wasserweichenelement 57, insbesondere dessen Kreisringscheibe 58, welche die unterschiedlichen Fluidabgänge 51, 52, 53, 54 beliebig öffnet und schließt, ist als Kreisring ausgeformt, so dass diese an einem inneren Anlaufdurchmesser beziehungsweise Lagerungsdurchmesser geführt werden kann und an einer Außenseite derselben angetrieben werden kann, wie nachfolgend noch erläutert wird. Vorzugsweise ist ein Innendurchmesser der Kreisringscheibe 58 größer als ein Außendurchmesser der nach oben gerichteten, zylinderförmigen, insbesondere kreiszylinderförmigen, Wandung des zweiten Aufnahmeabschnitts 48 des Gehäuseinnenteils 38, in welchem der Stator 50 des Antriebsmotors 42 untergebracht ist. Aufgrund dieser Anordnung können mindestens drei der Fluidabgänge 51, 52, 53, 54 auf demselben Teilkreis in entsprechender Kombinatorik geöffnet und geschlossen werden. Es sind jedoch auch vier oder fünf Fluidabgänge möglich. Zudem besteht die Möglichkeit die Fluidabgänge 51, 52, 53, 54 geometrisch weiter voneinander getrennt anzuordnen, als dies bei bisherigen Wasserweichenlösungen mit einer drehbaren Kreisscheibe als Wasserweichenelement möglich war, was kürzere Wege zu den unterschiedlichen Sprüheinrichtungen 24, 25, 26 zur Folge hat.
  • Die 9 zeigt eine schematische Schnittansicht einer Ausführungsform einer wie zuvor erwähnten Wasserweiche 23 in einer waagerechten Schnittebene unterhalb der Kreisringscheibe 58 durch den Antriebsring 59. In der 9 sind somit die Abschlussplatte 55 mit den Fluidabgängen 51, 52, 53, 54 und die Kreisringscheibe 58 der Wasserweiche 23 nicht sichtbar, sondern nur der Antriebsring 59, ein oberer Teil des Gehäuseoberteils 37, sowie ein Wasserweichenantrieb 76 zum Verdrehen des Antriebsrings 59 (und der mit diesem gekoppelten Kreisringscheibe 58) um die Mittelachse 20, so dass die Fluidabgänge 51, 52, 53, 54 wahlweise gesperrt und freigegeben werden können.
  • Der Wasserweichenantrieb 76 weist hier im Ausführungsbeispiel ein erstes Gehäuseteil 77 auf, das an das Gehäuseoberteil 37 angeformt ist. Ein zweites Gehäuseteil 78 ist mit dem ersten Gehäuseteil 77 - hier vorzugsweise entlang dessen Längserstreckung - formschlüssig verbunden, insbesondere verrastet oder verschnappt, wobei das zweite Gehäuseteil 78 das erste Gehäuseteil 77 verschließt. Zwischen dem ersten Gehäuseteil 77 und dem zweiten Gehäuseteil 78 kann ein Dichtelement, beispielsweise in Form eines O-Rings, vorgesehen sein. Die Gehäuseteile 77, 78 umschließen einen gemeinsamen Innenraum 79, der im Betrieb der Pumpvorrichtung 19 mit Spülflüssigkeit F gefüllt ist.
  • Der Wasserweichenantrieb 76 umfasst ferner einen außenseitig an dem zweiten Gehäuseteil 78 angebrachten Stator 80 sowie einen drehbaren Rotor 81, der innerhalb des flüssigkeitsgefüllten Innenraums 79 angeordnet ist. Der Rotor 81 ist drehfest mit einer Antriebswelle 82 verbunden, welche wiederum drehbar an den beiden Gehäuseteilen 77, 78 gelagert ist. An der Antriebswelle 82 ist an ihrem dem Rotor 81 und dem diesem außerhalb des zweiten Gehäuseteils zugeordneten Stator 80 gegenüberliegenden Endabschnitt eine Schnecke 83 angebracht, die in die Verzahnung 71 des Antriebsrings 59 eingreift. Dabei ist eine Unterkante der Schnecke 83 nicht tiefer als die Unterkante des Antriebsrings 59 angeordnet, so dass der Innenraum 79 entwässert werden kann. Der Wasserweichenantrieb 76 ist ein Nassläufer. Der Wasserweichenantrieb 76 ist ein Elektromotor.
  • Der Antriebsring 59 ist in einer mit Spülflotte und/oder Frischwasser F gefüllten Ringnut 84 aufgenommen, die vorzugsweise im oberen Bereich, insbesondere Stirnbereich des Gehäuseoberteils 37 an dieses angeformt ist. Von der radial innenliegenden Begrenzungswand der Ringnut 84 ragen in diese mehrere Führungsstege 85, 86, 87, 88 radial nach außen hinein, an denen der Antriebsring 59 innenseitig geführt ist. Die Anzahl der Führungsstege ist beliebig. Bevorzugt sind zumindest drei Führungsstege vorgesehen. Die Ringnut 84 kann über eine Entwässerungsöffnung 89 in Richtung der Mittelachse 20 entwässert werden. Die Entwässerungsöffnung 89 kann wie hier im Ausführungsbeispiel vorzugsweise im Kämmbereich der Schnecke 83 mit dem Antriebsring 59 vorgesehen sein, so dass dieser Kämmbereich in günstiger Weise von etwaig dort mit der Spülflüssigkeit hineingetragenen Schmutzpartikeln, Reinigerfeststoffresten, Kalkpartikeln, usw.... freigespült werden kann. Sie kann aber auch an einem davon verschiedenen Umfangsabschnitt der Ringnut 84 vorgesehen sein. Die Entwässerungsöffnung 89 mündet unterhalb der Kreisringscheibe 58 in der Höhenlage des Bodens der Ringnut 84 oder unterhalb von diesem in den oberen Bereich des Druck- und/oder Diffusorraums 92 ein. Ihr Ablaufboden beginnt am Boden der Ringnut 84 und durchbricht dann vorzugsweise mit einem Gefälle die radial innenliegende Begrenzungswand der Ringnut in Richtung der Mittelachse 20 zum Druck- und/oder Diffusorraum 92. Damit Spülflüssigkeit aus dem Kämmbereich von Schneckengetriebe 83 und Antriebsring 59 über die Entwässerungs- bzw. Ablauföffnung 89 frei ablaufen kann, ist es zweckmäßig, wenn der Boden bzw. der Grund des Gehäuses 77, 78 des Nassläufer- Wasserweichenantriebs 76 gleich hoch oder höher als der Boden der Ringnut 84 liegt. Förderlich für den Ablauf der Spülflüssigkeit kann es insbesondere sein, wenn der Boden des Gehäuses 77, 78 des Nassläufer- Wasserweichenantriebs 76 ein Gefälle in Richtung des Kämmbereichs zwischen der Außenverzahnung 71 des Antriebsrings 59 und dem Schneckengetriebe 83 aufweist. Insbesondere ist die Schnecke 83 frei drehbar mit freiem Höhenabstand zum Boden der Ringnut 84 bzw. zum Boden des Gehäuses 77, 78 des Wasserweichenantriebs 76 angeordnet, so dass die Spülflüssigkeit aus dessen Innenraum 79 über die Entwässerungsöffnung 89 in den Druck- und/oder Diffusorraum 92 herauslaufen kann und nicht von der Schnecke 83 als Barriere blockiert oder gesperrt wird, wenn die Förderpumpe 21 der Pumpvorrichtung 21 ausgeschaltet wird. Der Innenraum 79 des Wasserweichenantriebs 76 ist also mit der Ringnut 84 in Fluidverbindung. Somit kann auch der Innenraum 79 über die Ringnut 84 und die Entwässerungsöffnung 89 in Richtung der Mittelachse 20 entwässert werden.
  • Der Innenraum 79 und die Ringnut 84 bilden einen Fluidraum 90, der mit Spülflüssigkeit F gefüllt ist. Innerhalb des Fluidraums 90 befinden sich der Rotor 81, die Antriebswelle 82, die Schnecke 83 und der Antriebsring 59. Somit ist keine dynamische bzw. bewegte Dichtung erforderlich.
  • Um eine benötigte elektrische Eingangsleistung sowie eine Drehrichtung des Wasserweichenantriebs 76 variieren zu können, ist der Wasserweichenantrieb 76 vorzugsweise als bürstenloser Motor ausgebildet. Insbesondere ist der Wasserweichenantrieb 76 ein Permanent-Synchronmotor (PMSM). Bevorzugt ist der Wasserweichenantrieb 76 ein bürstenloser Gleichstrommotor (Engl.: Brushless Direct Current, BLDC). Der Wasserweichenantrieb 76 ist elektronisch kommutiert. Als Wasserweichenantrieb 76 kann insbesondere auch ein bürstenloser Wechselstrommotor (Engl.: Brushless Alternating Current, BLAC) eingesetzt werden.Je nach ausgewählter Motorart für den Wasserweichenantrieb 76 können dabei geeignete Sensorfunktionen eingebracht werden.
  • Der Wasserweichenantrieb 76 ist als Nassläufer ausgeführt, so dass im Betrieb der Pumpvorrichtung 19 keine Verluste, insbesondere Reibungsverluste und/oder Leckageverluste, durch dynamische bzw. bewegte Dichtungen generiert werden. Insbesondere ist beim Nassläufer- Wasserweichenantrieb keine Antriebswellendichtung, bevorzugt Antriebswellen-Gleitringdichtung, wie bei einem Trockenläufer vorhanden, bei dem der mit dem Rotor bestückte Rotorraum vom mit der geförderten Spülflüssigkeit gefüllten Raum vorzugsweise durch eine Trennwand abgetrennt und gegenüber diesem abgedichtet ist, um ihn trocken zu halten, und die mit dem Rotor verbundene Antriebswelle vom Rotorraum durch eine mittels einer Wellendichtung abgedichteten Durchbruchsöffnung in den mit der geförderten Spülflüssigkeit gefüllten Raum hineinragt. Zudem bietet die Schnecke 83 auf der Antriebswelle 82 die Möglichkeit, mit nur einer Getriebestufe eine maximal große Übersetzung und somit das maximal größte Drehmoment mit möglichst geringer elektrischer Eingangsleistung an den Antriebsring 59 des Wasserweichenelements 57 zu übertragen. Das Übersetzungsverhältnis zwischen der Schnecke 83 und dem Antriebsring 59 liegt vorzugsweise im Bereich von 1:50 bis 1:250. Als Material für den Rotor 81 wird vorzugsweise ein Hartferritring eingesetzt. Hierdurch kann auf einen Korrosionsschutz verzichtet werden.
  • Als Vorteile dieser zuvor erläuterten, ohne Dichtung, insbesondere ohne dynamische Dichtung, bevorzugt Wellendichtung, auskommenden Anordnung sind eine Minimierung der Verluste, wie sie sonst mit dynamischen bzw. bewegten Dichtungen einhergehen, kein Verschleiß an Dichtungen über die Lebensdauer der Pumpvorrichtung 19 und ein schmutzverträgliches Getriebe zu nennen, da die Schnecke 83 bei einer Drehung derselben Verschmutzungen aus der Verzahnung 71 des Antriebsrings 59 herausräumt. Dies bietet insbesondere einen Vorteil gegenüber einer Stirnradverzahnung. Die Schnecke 83 kann insbesondere eine Globoidverzahnung aufweisen.
  • Ferner ist eine Drehrichtungsänderung sowie eine Drehzahländerung möglich. Es ist möglich, eine möglichst große Übersetzung mit nur einer Getriebestufe zu generieren. Die Schnecke 83 ist eingängig ausführbar. Der Antriebsring 59 weist einen größtmöglichen Durchmesser auf, um ein möglichst großes Übersetzungsverhältnis zu generieren, um mit einem möglichst kleinen Wasserweichenantrieb 76 ein größtmögliches Drehmoment zu generieren. Dies ist resourcenschonend.
  • Der Wasserweichenantrieb 76, insbesondere dessen Schneckengetriebe, kann vorzugsweise in einem Winkel von zumindest etwa 90° zur Mittelachse 20 bzw. zur Drehachse des Antriebsrings 59 in dessen zumindest etwa horizontaler bzw. waagerechter Lageebene positioniert werden, wie dies in der Schnittebene von 9 gezeigt ist. Ggf. kann es auch zweckmäßig sein, wenn der Wasserweichenantrieb 76 in einem anderen Winkel als 90° quer zur Mittelachse 20 angeordnet ist. Insbesondere kann es vorteilhaft sein, wenn der Wasserweichenantrieb 76 derart geneigt bzw. schräg angeordnet ist, dass der Boden seines aus dem ersten Gehäuseteil 77 und dem zweiten Gehäuseteil 78 gebildeten länglichen Gehäuses ein Gefälle in Richtung auf die Schnecke 83 aufweist. Das zweite Gehäuseteil 78, in dem der Rotor 81 untergebracht ist, ist dabei höher als das erste Gehäuseteil 77 mit der Schnecke 83 angeordnet. Somit kann Spülflüssigkeit aus dem durch das erste Gehäuseteil 77 und das zweite Gehäuseteil 78 gebildete, längliche Gehäuse des Wasserweichenantriebs 76 in die Ringnut 84 herauslaufen, und von dort über die Entwässerungsöffnung 89 in den Diffusorraum 92 zurückfließen, wenn die Förderpumpe 21 ausgeschaltet wird. Auf diese Weise sind im Wasserweichenantrieb 76 und in der Ringnut 84 mit dem Antriebsring 59 Sacklöcher oder Sammelstellen , in denen Spülflüssigkeit oder Schmutz zurückbleiben kann, weitgehend vermieden. Die Wasserweiche 23 ist somit insbesondere schmutzunempfindlich.
  • Durch die Verwendung der Schnecke 83 und der Verzahnung 71 des Antriebsrings 59 kann eine Selbsthemmung erreicht werden, so dass sich das Wasserweichenelement 57 nicht ungewollt verdrehen kann. Das hohe Übersetzungsverhältnis zwischen der Schnecke 83 und der Verzahnung 71 des Antriebsrings 59 sorgt auch bei etwaig wirksam werdenden Reibungskräften zwischen dem Antriebsring 59 und dem Gehäuseoberteil 37 dafür, dass sich die Wasserweichenscheibe 57 stets zuverlässig verdrehen lässt.
  • Die zuvor erläuterte Anordnung der Pumpvorrichtung 19 weist eine Reihe von Vorteilen auf. Es entfällt vorteilhafterweise eine druckbeaufschlagte Dichtstelle zwischen der Förderpumpe 21 und der Wasserweiche 23. Es ergibt sich eine reduzierte Bauhöhe und damit ein geringerer Bauraumbedarf für die gesamte Pumpvorrichtung 19. Es ist eine Reduzierung des Wasserbedarfs und der sogenannten Rundlaufmenge möglich. Insbesondere lässt sich die Spülflüssigkeits- Gesamtfüllmenge der Pumpvorrichtung 19 im Vergleich zu bisherigen Pumpvorrichtungen verringern. Mit der Pumpvorrichtung 19 ist ein Umwälzpumpensystem mit höherem Wirkungsgrad verwirklichbar. Es ergeben sich mehr mögliche Stellungen und/oder eine Kombinatorik von offenen und geschlossenen Fluidabgängen wie z.B. 51, 52, 53, 54. Es erfolgt ein gleichmäßiges Anströmen der Fluidabgänge wie z.B. 51, 52, 53, 54. Es ergibt sich ferner die Möglichkeit der räumlichen Trennung der Fluidabgänge wie z.B. 51, 52, 53, 54.
  • Das Wasserweichenelement 57 wird - wie zuvor erläutert - vorzugsweise zweiteilig innerhalb der Pumpvorrichtung 19 ausgeführt. Die Funktion der Kreisringscheibe 58 als Lochscheibe wird entkoppelt von dem Antriebsring 59, welcher als Antrieb für die Kreisringscheibe 58 eingesetzt wird. Diese Anordnung ermöglicht es, den Antriebsring 59 vorzugsweise tangential über die Verzahnung 71 anzutreiben und somit ein Lagerspiel zwischen dem Antriebsring 59 und der antreibenden Schnecke 83 optimal auszugestalten. Zudem kann die Kreisringscheibe 58 schwimmend an dem Antriebsring 59 gelagert werden, so dass dieser bei anliegendem Wasserdruck in der Axialrichtung AX von dem Antriebsring 59 nach oben aufschwimmen kann und mit seinen ein oder mehreren geschlossenen Wandabschnitten, die zwischen seinen in Umfangsrichtung verteilt angeordneten, mit Spülflüssigkeit beaufschlagbaren Durchbrüchen wie z.B. 61, 62, 63 liegen, die Eintrittsöffnungen wie z.B. E51, E52, E53, E54 zu sperrender Fluidabgänge wie z.B. 51, 52, 53, 54 besser abdichtend verschließen kann.
  • Das Aufschwimmen der Kreisringscheibe 58 (entlang der Mittelachse 20) kann insbesondere im Bereich von 0,2 mm bis 2 mm liegen, um möglichst geringe Strömungsverluste im Bereich einer Auflage zwischen der Kreisringscheibe 58 und dem Antriebsring 59 zu erzeugen. Die Mitnehmer 73, 74, 75 auf dem Antriebsring 59 sind wie weiter oben bereits erläutert zweckmäßigerweise so positioniert, dass die Kreisringscheibe 58 nur in einer definierten Position montiert werden kann (Poka Yoke). Als Material für den Antriebsring 59 und die Kreisringscheibe 58 wird vorzugsweise Kunststoff, beispielsweise Polyoxymethylen (POM), verwendet. Ein Innendurchmesser des Antriebsrings 59 sowie der Kreisringscheibe 58 kann insbesondere im Bereich von 50 mm bis 120 mm liegen. Ein Außendurchmesser des Antriebsrings 59 sowie der Kreisringscheibe 58 kann vorzugsweise zwischen 90 mm und 200 mm variieren. Eine axiale Dicke der Kreisringscheibe 58 (in Axialrichtung AX) beträgt beispielsweise 1,4 mm, um für sie eine gewisse Flexibilität zu gewährleisten. Vorzugsweise liegt die axiale Dicke der Kreisringscheibe in einem Bereich zwischen 0,8 mm und 3 mm.
  • Vorteilhafterweise kann somit eine schwimmende Lagerung der Kreisringscheibe 58 erzielt werden. Es ergeben sich möglichst viele Ausgangskombinationen mit den Durchbrüchen 61, 62, 63 in der Kreisringscheibe 58 auf demselben Teilkreis. Durch die schwimmende Lagerung der Kreisringscheibe kann sie zu sperrende Fluidabgänge 51, 52, 53, 54 besonders gut abdichtend abdecken. Durch den zweigeteilten Aufbau der Wasserweichenscheibe 57 ergibt sich ein vereinfachtes Aufschwimmen der Kreisringscheibe 58. Dies reduziert die Gefahr eines Verkantens und/oder Verklemmens der Kreisringscheibe 58.
  • Die schwimmende Lagerung der Kreisringscheibe 58 entkoppelt diese von einem Lagerspiel des Wasserweichenantriebs 76. Die Komplexität unterschiedlicher Wasserweichenelemente 57, die insbesondere hinsichtlich der Anzahl, Form, und/oder Größe ihrer zur Flüssigkeitsverteilung vorgesehenen Durchbrüche variieren können, wird in ein konstruktiv einfach herstellbares Teil, nämlich die Kreisringscheibe 58 verlagert. Da der Antriebsring 59 nicht beziehungsweise weniger aufschwimmt und seine Position zu dem ihn antreibenden Element in Form der Schnecke 83 des Wasserweichenantriebs 76 beibehält, lässt sich eine genauere bzw. verringerte Achsabstandstoleranz (zwischen der Rotationsachse der die Schnecke 83 aufweisenden Antriebswelle 82 des Wasserweichenantriebs 76 und der Rotationsachse des Antriebsrings) in der von der Schnecke 83 und der Verzahnung 71 des Antriebsrings 59 gebildeten Getriebestufe und damit eine genauere Positionierung zwischen der Schnecke 83 und der Verzahnung 71 des Antriebsrings 59, erreichen. Es ergibt sich ein also definierter Eingriff der Schnecke 83 in den Antriebsring 59. Die Wasserweiche 23 ist reparaturfreundlich, da bei einem Verschleiß der Antriebsring 59 unabhängig von der Kreisringscheibe 58 gewechselt werden kann. Es wird eine verringerte Reibung des Antriebsrings 59 an dem Gehäuse 35 bei ausgeschalteter Pumpvorrichtung 19 erzielt, d.h. wenn deren Förderpumpe 21 aus ist und der Antriebsring 59 mittels des Wasserweichenantriebs verdreht wird. Dies führt zu einer Verschleißreduzierung. Es ergibt sich bei eingeschalteter Pumpvorrichtung 19 (d.h. deren Förderpumpe 21 läuft) ein gleichmäßiges Anströmen der Kreisringscheibe 58 mit Spülflüssigkeit von unten und somit eine geringere Gefahr gegen eine Verkippung der Kreisringscheibe 58. Es werden nicht mehrere Verschlusselemente, sondern nur ein einziges Verschlusselement in Form der Kreisringscheibe 58 innerhalb der Pumpvorrichtung 19 benötigt.
  • 10 zeigt eine Schnittansicht einer Ausführungsform eines wie zuvor erwähnten Fluidabgangs wie z.B. 51 in einer zur Mittelachse 20 parallelen Schnittebene. Alle nachfolgenden Ausführungen betreffend den Fluidabgang 51 sind entsprechend auf die Fluidabgänge 52, 53, 54 anwendbar. Der Fluidabgang 51 erstreckt sich in der Orientierung der 10 oberseitig aus der Abschlussplatte 55 heraus. Der Fluidabgang 51 weist die Geometrie eines asymmetrischen Trichters auf.
  • Der Fluidabgang 51 umfasst einen rohrförmigen Anschlussabschnitt 91. Der Anschlussabschnitt 91 kann im Querschnitt, d.h. in einer zur Mittelachse senkrechten Ebene, kreisrund oder oval beziehungsweise elliptisch sein. Ein ovaler Querschnitt weist den Vorteil auf, dass entlang der Radialrichtung R Bauraum eingespart werden kann, wobei bei im Vergleich zu einem kreisrunden Querschnitt bei gleichem Bauraum entlang der Radialrichtung R ein größerer Strömungsquerschnitt erzielt werden kann. An den Anschlussabschnitt 91 ist ausgangsseitig eine der Zuleitungen 30, 31, 32 angeschlossen.
  • In einer zur Mittelachse 20 senkrechten Schnittebene betrachtet ist zwischen dem Gehäuseunterteil 36, dem Rohrheizelement 40, dem Gehäuseoberteil 37 als Außenwand und dem zweiten Aufnahmeabschnitt 48 des Gehäuseinnenteils 38 als Innenwand ein ringförmig, insbesondere kreisringförmig, um die Mittelachse 20 umlaufender Druck- und/oder Diffusorraum 92 gebildet. Der Druck- und/oder Diffusorraum 92 erstreckt sich ausgehend vom mit dem Flügelrad 43 bestückten Pumpraum 119 in Richtung des Wasserweichenelements 57. Dabei ist der Druck- und/oder Diffusorraum 92 rotationssymmetrisch zu der Mittelachse 20 aufgebaut. Räumlich betrachtet ist er zumindest abschnittsweise zumindest etwa kreiszylinderförmig ausgebildet. Vorzugsweise ist der obere Endabschnitt des Druck- und/oder Diffusorraums 92, der in Strömungsrichtung der von der Förderpumpe 21 nach oben geförderten Spülflüssigkeit F vor dem Wasserweichenelement 57 liegt, gegenüber dem davor liegenden Abschnitt des Druck- und/oder Diffusorraums 92, dem insbesondere das Rohrheizelement als Außenwand zugeordnet ist, aufgeweitet. Er verteilt die Spülflüssigkeit F auf die Kreisringscheibe 58 des Wasserweichenelements 57. Das Wasserweichenelement 57 ist in den Druck- und/oder Diffusorraum 92 integriert. Die Fluidabgänge 51, 52, 53, 54 münden aus dem Druck- und/oder Diffusorraum 92 insbesondere zumindest etwa vertikal abstehend aus.
  • Im Bereich unterhalb dem Wasserweichenelement 57, insbesondere unterhalb dessen Kreisringscheibe 58, strömt in dem in einer zur Mittelachse 20 senkrechten Schnittebene betrachtet ringförmigen Druck- und/oder Diffusorraum 92 im Betrieb der Pumpvorrichtung 19 die Spülflüssigkeit F in einer Strömungsrichtung S (siehe 4) kreisförmig um die Mittelachse 20 herum. Sie verlässt der Druck- und/oder Diffusorraum 92 durch diejenigen Fluidabgänge wie z.B. 51, 52, 53, 54, die mit Hilfe der Wasserweiche 23 freigegeben sind, entlang der Axialrichtung AX nach oben zu den entsprechenden Zuleitungen 30, 31, 32, um die Sprüheinrichtungen 24, 25, 26 mit Spülflüssigkeit F zu beaufschlagen. Denn durch das im Pumpraum 119 rotierend angetriebene Flügelrad 43 wird der von ihm über den Pumpeneinlass 39 angesaugten Spülflüssigkeit F eine Rotations- bzw. Zirkulationsströmung vorzugsweise in eine bevorzugte Drehrichtung (Vorzugsdrehrichtung) S aufgeprägt, die sich durch den kreisringzylindrischen Spalt des Druck- und/oder Diffusorraums 92 von unten nach oben in Axialrichtung fortbewegt. Im Ausführungsbeispiel verläuft die bevorzugte Drehrichtung S der Rotationsströmung im Uhrzeigersinn.
  • Wie die 10 zeigt, schließt sich an den Anschlussabschnitt 91 strömungsabwärtsseitig ein Übergangsabschnitt bzw. Einlassabschnitt 93 an, mit dessen Hilfe der rohrförmige Anschlussabschnitt 91 mit dem Gehäuseinnenteil 38, insbesondere dessen oberen Abschlussplatte 55, verbunden ist. Der Übergangsabschnitt 93 weist eine wie zuvor erwähnte asymmetrische Trichtergeometrie auf. Diese Geometrie kann auch als schuhförmig bezeichnet werden.
  • Der Übergangsabschnitt 93 weist eine Verrundung oder einen Radius 94 auf. Dem Radius 94 gegenüberliegend ist eine Schräge 95 vorgesehen, welche mit Hilfe eines Radius 96 in die Abschlussplatte 55 und mit Hilfe eines Radius 97 in den Anschlussabschnitt 91 übergeht. Der Übergangsabschnitt 93 läuft vollständig um den Anschlussabschnitt 91 um, wobei der Radius 94, die Schräge 95 und die Radien 96, 97 ineinander übergehen.
  • Die Geometrie des Fluidabgangs 51 ist in die bevorzugte Strömungsrichtung S innerhalb der Pumpvorrichtung 19 durch die Radien 94, 96, 97 und die Schräge 95 und durch die sich dadurch ergebende unsymmetrische Geometrie hin zu dem Anschlussabschnitt 91 angepasst, so dass ein optimales Einströmen der Spülflotte und/oder des Frischwassers F in den Fluidabgang 51 möglich ist.
  • Diese unsymmetrische Geometrie, die auch als Schuhgeometrie bezeichnet werden kann, bildet für den Fluidabgang 51 zumindest annäherungsweise ein kleines Spiralgehäuse nach. Zudem werden die Radien 94, 96 des Fluidabgangs 51 mit Hilfe von Radien 98, 99 an den Durchbrüchen 61, 62, 63 der Kreisringscheibe 58 der Wasserweiche 23 fortgesetzt. Des Weiteren wird auch an einer zur Vorzugsdrehrichtung S der Spülflüssigkeit strömungsabgewandten Seite des Fluidabgangs 51 der Radius 94 angebracht, so dass auch entgegengesetzt zur bevorzugten Strömungsrichtung bzw. Hauptströmungsrichtung S strömende Spülflüssigkeit F in den Fluidabgang 51 einströmen kann. Die vorzugsweise elliptische Querschnittsgeometrie des Fluidabgangs 51 beziehungsweise des Anschlussabschnitts 91 ermöglicht zudem eine Vergrößerung des Strömungsquerschnitts ohne eine Vergrößerung eines Durchmessers des Wasserweichenelements 57, insbesondere dessen Kreisringscheibe 58, und/oder eines Durchmessers der Pumpvorrichtung 19.
  • Für die im Betrieb der Pumpvorrichtung 19 geförderte Spülflüssigkeit lassen sich die strömungsgeometrischen Verhältnisse im Übergangsbereich zwischen dem oberen Endabschnitt des Druck- und/oder Diffusorraums, dem dort untergebrachten Wasserweichenelement, insbesondere deren Kreisringscheibe, und dem jeweilig mit Spülflüssigkeit zu beströmenden Fluidabgang insbesondere folgendermaßen zusammenfassen:
    • Bei eingeschalteter Förderpumpe 21 rotiert die von unten nach oben geförderte Spülflüssigkeit F im Endbereich des Druck- und/oder Diffusorraums 92 mit einer Vorzugsdrehrichtung S, hier im Ausführungsbeispiel z.B. im Uhrzeigersinn. Um einen bestimmten Fluidabgang wie z.B. 51 mit Spülflüssigkeit F beströmen zu können, wird die Kreisringscheibe 58 des Wasserweichenelements 57 derart verdreht, dass eine ihrer Durchbruchsöffnungen wie z.B. 61 vor der Eintrittsöffnung E51 des mit Spülflüssigkeit F zu beströmenden Fluidabgangs 51 zu liegen kommt und die Eintrittsöffnung E51 freigibt. Der Fluidabgang 51 ist zweckmäßigerweise derart ausgebildet, dass in Vorzugsdrehrichtung S betrachtet sein Übergangsabschnitt 93 an einem strömungsaufwärtsseitigenr Begrenzungswandbereich, entlang dem die die Vorzugsdrehrichtung S aufweisende Rotationsströmung zuerst in die Eintrittsöffnung E51 des Fluidabgangs 51 einlenkt, einen größeren Biegungsradius als ein in Vorzugsdrehrichtung S betrachtet strömungsabwärtsseitiger Begrenzungswandbereich aufweist. Dadurch kann sich die mit der Vorzugsdrehrichtung S ankommende Spülflüssigkeitsströmung an dem ihr zugewandten, strömungsaufwärtsseitigen Begrenzungswandbereich des Übergangsabschnitts 93, welcher einen größeren Biegungsradius aufweist, anschmiegen. Ein Ablösen der Spülflüssigkeitsströmung von diesem Begrenzungswandbereich oder Reflexionen der Spülflüssigkeitsströmung an diesem Begrenzungswandbereich sowie damit einhergehende Turbulenzen bzw. Verwirbelung der Spülflüssigkeitströmung sind somit weitgehend vermieden. Indem die nach oben aufgerichtete, gerundete, Flanke des Übergangsabschnitts 93, an dem die die Vorzugsdrehrichtung S aufweisende Rotationsströmung zuerst entlangläuft, flacher als die in Umfangsrichtung strömungsabwärtsseitig gegenüberliegende Flanke des Übergangsabschnitts 93 ausgebildet ist, ist ein asymmetrischer Einlasstrichter für die mit der Vorzugsdrehrichtung S ankommende Spülflüssigkeitsströmung bereitgestellt, welcher diese zumindest größtenteils oder nahezu vollständig einfängt und in den Anschlussabschnitt 91 des Fluidabgangs 51 einspeist. Anders betrachtet liegt dem flacheren, gerundeten Begrenzungswandbereich des Übergangsabschnitts 93 in Vorzugsdrehrichtung S mit der Weite der asymmetrischen Eintrittsöffnung des Übergangsabschnitts ein steilerer, gerundeter, nach oben gerichteter Begrenzungswandbereich des Übergangsabschnitts 93 gegenüber. Letzterer weist einen kleineren Abrundungsradius auf als der Begrenzungswandbereich des Einlassabschnitts, an welchem die mit der Vorzugsdrehrichtung ankommende Rotationsströmung der Spülflüssigkeit zuerst entlangläuft und in den dem Einlassabschnitt nachgeordneten Anschlussabschnitt des Fluidabgangs eintritt. Der Übergangsabschnitt 93 ist also dort in seinem Eingangsbereich einseitig stärker aufgeweitet, wo die mit der Vorzugsdrehrichtung S rotierende Flüssigkeitsströmung, zuerst einläuft, während diein Vorzugsdrehrichtung S betrachtet davon beabstandete, gegenüberliegende Einlaufzone des Einlass- bzw. Übergangsabschnitts 93 geringer aufgeweitet ist. Letztere kann insbesondere eine etwaig vorhandene, entgegen der Vorzugsdrehrichtung S zirkulierende Restströmung der Spülflüssigkeit in die Eintrittsöffnung E51 des Fluidabgangs 51 einleiten. Is Vorteil dieser in der 10 gezeigten Anordnung lässt sich eine optimale Umlenkung der Spülflüssigkeit an dem Fluidabgang 51 nennen, um einen möglichst großen hydraulischen Wirkungsgrad der Pumpvorrichtung 19 zu erreichen. Es ergibt sich eine optimale Ausnutzung des Strömungsquerschnitts des Fluidabgangs 51, da keine beziehungsweise zumindest weniger Turbulenzen bei einem Einströmen der Spülflüssigkeit F in den Fluidabgang 51 entstehen und somit dessen gesamter Strömungsquerschnitt genutzt werden kann. Der vorzugsweise elliptische Querschnitt des Fluidabgangs 51 beziehungsweise des Anschlussabschnitts 91 ermöglicht eine Vergrößerung des Strömungsquerschnitts ohne eine Vergrößerung des Durchmessers der Wasserweichenelements 57 der Wasserweiche 23 und führt somit zu einer kompakteren Pumpvorrichtung 19.
  • Die 11 zeigt eine schematische Aufsicht einer vorteilhaften Ausführungsform einer Dichteinrichtung 100 zwischen dem Gehäuseunterteil 36 und dem Rohrheizelement 40 der Pumpvorrichtung 19 gemäß 3. Die 12 zeigt eine schematische Schnittansicht der Dichteinrichtung 100 bei einem Schnitt entlang deren Durchmesser in einer Schnittebene senkrecht zur Bildebene von 11. Die Dichteinrichtung 100 ist dazu eingerichtet, das Rohrheizelement 40 gegenüber dem Gehäuseunterteil 36 fluiddicht abzudichten.
  • Die Dichteinrichtung 100 ist rotationssymmetrisch zu der Mittelachse 20 angeordnet und aufgebaut. Die Dichteinrichtung 100 ist ein Dichtring. Die Dichteinrichtung 100 umfasst einen V-förmigen Aufnahmeabschnitt 101, der in einer zu dessen Außengeometrie geeignet ausgeformten Ringnut des Gehäuseunterteils 36 aufgenommen ist. Der Aufnahmeabschnitt 101 weist eine vollständig um die Mittelachse 20 in Umfangsrichtung umlaufende Ringnut 102 auf, in der das Rohrheizelement 40 aufgenommen ist. Die Ringnut 102 ist zwischen einem ersten, nach oben abstehenden Schenkel 103 und einem gegenüber diesem radial weiter innen angeordneten zweiten, nach oben abstehenden Schenkel 104 des Aufnahmeabschnitts 101 vorgesehen.
  • Aus dem zweiten Schenkel 104 erstreckt sich oberseitig ein Umlenkungsabschnitt 105 heraus, der dazu eingerichtet ist, die mit einer radialen Richtungskomponente aus dem, insbesondere zumindest etwa waagerecht angeordneten, Pumpraum 119 austretende Spülflüssigkeit F nach oben in Axialrichtung AX umzulenken, wie mit Hilfe eines Pfeils 106 angedeutet ist. Der Umlenkungsabschnitt 105 weist unterseitig eine ringförmige, insbesondere kreisringförmige, Anlagefläche 107 auf, mit welcher der Umlenkungsabschnitt 105 innenseitig an dem Gehäuseunterteil 36 anliegt. Von dort ausgehend erstreckt er sich insbesondere hohlkehlförmig nach oben und schmiegt sich mit seinem oberen Endabschnitt an die aufrecht weisende, insbesondere zumindest etwa vertikale, innere Wandfläche des Rohrheizelements 40 an. D.h. er bildet eine negative (konkave) Ausrundung der Kante, hier im Ausführungsbeispiel insbesondere zumindest etwa 90° Kante, zwischen dem, insbesondere zumindest etwa waagerecht verlaufenden, Bodenabschnitt des Pumpraums 119 bzw. des Gehäuseunterteils 36 und dem unteren Endabschnitt des nach oben, vorzugsweise zumindest etwa vertikal, abstehenden Rohrheizelements 40 aus. Dadurch sind dort im Übergangsbereich zwischen dem Boden des Pumpraums 119 und dem nach oben, insbesondere zumindest etwa vertikal nach oben, aufragenden Rohrheizelement 40 der Reflexionen und/oder Verwirbelungen der Spülflüssigkeitsströmung weitgehend vermieden. Durch den hohlkehlförmigen Übergangsbereich zwischen dem Boden des Pumpraums 119 und dem unteren Endabschnitt des nach oben gerichteten, insbesondere zumindest etwa vertikal nach oben abstehenden, Rohrheizelements 40 ist ein Ablösen der Fluidströmung von der äußeren Wandbegrenzung in der Übergangszone des Flüssigkeitsströmungskanals, welche zwischen dem quer, insbesondere zumindest etwa senkrecht, zur Mittelachse verlaufenden Pumpraum 119 und dem diesem in Förderrichtung nachgeordneten, nach oben, insbesondere zumindest etwa vertikal, aufragenden Druck- und/oder Diffusorraum 92 liegt, vermieden, was den hydraulischen Wirkungsgrad der Pumpvorrichtung 19 verbessert.
  • Der Anlagefläche 107 abgewandt weist der Umlenkungsabschnitt 105 einen Radius 108 auf. Mit Hilfe des Radius 108 wird die Spülflotte und/oder das Frischwasser F umgelenkt, wie mit Hilfe des Pfeils 106 angedeutet ist. Der Radius 108 bildet eine fluidzugewandte Seite der Dichteinrichtung 100. An dem Umlenkungsabschnitt 105 ist eine zylinderförmige Außenfläche 109 vorgesehen, die rotationssymmetrisch zu der Mittelachse 20 angeordnet und aufgebaut ist. Mit der Außenfläche 109 liegt der Umlenkungsabschnitt 105 innenseitig an dem Rohrheizelement 40 an.
  • Die Dichteinrichtung 100 dichtet das Rohrheizelement 40 ab und fixiert dieses und leitet zugleich aus dem Flügelrad 41 austretende Spülflüssigkeit F mit Hilfe des Radius 108 oder einer Fase nach oben in Richtung des Rohrheizelements 40 weiter. Es bilden sich keine Rückstände bzw. Ansammlungen an Spülflüssigkeit, d.h. Spülflotte und/oder Frischwasser, F innerhalb der Pumpvorrichtung 19. Es kann eine Optimierung des hydraulischen Wirkungsgrads der Pumpvorrichtung 19, die Vermeidung von Resten der Spülflotte und/oder des Frischwassers F innerhalb der Pumpvorrichtung 19 sowie eine Reduzierung der Rundlaufmenge, insbesondere eine Reduzierung eines Totvolumen, der Pumpvorrichtung 19 erzielt werden. Zwischen dem Grund des Pumpraums 119 und dem nach oben, insbesondere zumindest etwa vertikal, abgehenden Druck- und/oder Diffusorraum 92, dessen Außenwandung zumindest abschnittsweise durch das Rohrheizelement 40 gebildet ist, ist somit eine Ecke bzw. Kante vermieden, in der sonst Spülflüssigkeit stehen bleiben könnte, wenn der Antriebsmotor 42 der Förderpumpe 21 ausgeschaltet wird und die Spülflüssigkeit F entgegen ihrer Förderrichtung zum Pumpeneinlass 39 zurückläuft und aus diesem herausläuft. Dies reduziert das Totvolumen der Pumpvorrichtung 19. Wenn die Förderpumpe 21 ausgeschaltet wird, wird vielmehr durch das Gefälle des hohlkehlförmigen Umlenkungsabschnitts 105 sichergestellt, dass die im Druck- und/oder Diffusorraum 92 von oben nach unten zurücklaufende Spülflüssigkeit zum Flügelrad 41 im Pumpraum 119 gelenkt und von dort über den unterhalb von diesem angeordneten Pumpeneinlass 39 aus der Pumpvorrichtung 19 herausläuft. Es ist somit die Entleerung der Pumpvorrichtung 19 verbessert, wenn der Antriebsmotor 42 der Förderpumpe 21 ausgeschaltet wird.
  • Die Dichteinrichtung 100 fixiert das Rohrheizelement 40 innerhalb der Pumpvorrichtung 19 und dichtet dieses gleichzeitig ab. Ferner umfasst die Dichteinrichtung 100 mit dem Radius 108 eine hydraulisch optimierte Geometrie, um den hydraulischen Wirkungsgrad der Pumpvorrichtung 19 zu optimieren und Rückstände von Spülflüssigkeit F nach dem Abpumpen innerhalb der Pumpvorrichtung 19 zu minimieren.
  • Der V-förmige Aufnahmeabschnitt 101 fixiert und dichtet das Rohrheizelement 40 ab und leitet zugleich im laufenden Förderbetrieb der Förderpumpe 21 (bei eingeschaltetem Antriebsmotor 42) die aus dem Flügelrad 41 austretende Spülflüssigkeit F mit Hilfe der zuvor erwähnten Fase oder des Radius 108 auf der fluidzugewandten Seite der Dichteinrichtung 100 weich nach oben an das Rohrheizelement 40 weiter. Zudem wird dadurch die zuvor erwähnte Ringnut des Gehäuseunterteils 36 ausgefüllt und es bilden sich keine Rückstände bzw. Ansammlungen der Spülflüssigkeit F innerhalb der Pumpvorrichtung 19.
  • Als Vorteile dieser zuvor erläuterten Anordnung sind eine Optimierung des hydraulischen Wirkungsgrads der Pumpvorrichtung 19, die Vermeidung einer Restmenge an Spülflüssigkeit F innerhalb der Pumpvorrichtung 19, was zu einem hygienischeren Design führt, und eine Reduzierung der Rundlaufmenge an Spülflüssigkeit F und damit eine Reduzierung an Totvolumen zu nennen.
  • Nun erneut zurückkehrend zu der 3 saugt das Flügelrad 41 im Betrieb der Pumpvorrichtung 19 bei eingeschaltetem Antriebsmotor 42 über den an dem Pumpeneinlass 39 angeschlossenen Ansaugstutzen 22 Spülflüssigkeit F aus dem Pumpensumpf 16 an. Die Spülflüssigkeit F wird über den Druck- und/oder Diffusorraum 92 nach oben in Richtung der Wasserweiche 23, insbesondere in Richtung des Wasserweichenelements 57, gefördert. Die Spülflüssigkeit F strömt dabei durch den am tiefsten Punkt der Pumpvorrichtung 19 zentral angeordneten Pumpeneinlass 39 in den mit dem Flügelrad 41 bestückten Pumpraum 119 ein, strömt innerhalb diesem entlang der Radialrichtung R nach außen zu dem Radius 108 der Dichteinrichtung 100 und wird von diesem in den dem Pumpraum 1119 fluidisch nachgeordneten Druck- und/oder Diffusorraum 92 in der Orientierung der 3 bei räumlicher Betrachtung insbesondere schraubenlinienförmig nach oben und entlang der Axialrichtung AX, also entgegen der Schwerkraftrichtung g, umgelenkt und hin zu dem Wasserweichenelement 57 gefördert, das im oberen Endabschnitt des Druck- und/oder Diffusorraums 92 untergebracht ist.
  • Innerhalb des Druck- und/oder Diffusorraums 92 strömt die Spülflüssigkeit F entlang der Vorzugsdrehrichtung S um die Mittelachse 20 herum (siehe 4) und bewegt sich von unten nach oben, d.h. sie bewegt sich als schraubenlinienförmige Strömung von unten nach oben. Die Vorzugsdrehrichtung bzw. Hauptströmungsrichtung S ist im vorliegenden Fall im Uhrzeigersinn orientiert. Die Vorzugsdrehrichtung S kann jedoch auch im Gegenuhrzeigersinn orientiert sein. Die Kreisringscheibe 58 des Wasserweichenelements 57 schwimmt auf der Spülflüssigkeit F auf, wobei die Kreisringscheibe 58 von der Stirnseite 72 des Antriebsrings 59 abgehoben und innenseitig gegen die Abschlussplatte 55 gedrückt wird. Hierdurch wird die Kreisringscheibe 58 gegenüber der Abschlussplatte 55 abgedichtet, so dass die Spülflüssigkeit F nur durch diejenigen Fluidabgänge 51, 52, 53, 54 aus der Pumpvorrichtung 19 ausströmen kann, die von der Kreisringscheibe 58 freigegeben sind. Die Kreisringscheibe 58 wird von den Mitnehmern 73, 74, 75 des Antriebsrings 59 in dessen Drehrichtung mitgenommen, so dass sie auch bei ihrem Aufschwimmen im laufenden Förderbetrieb der Förderpumpe 21 durch Verdrehen des Antriebsrings 59 mittels des Motors des Wasserweichenantriebs 76 in eine gewünschte Verdrehstellung gebracht werden kann. Auch bei dem Abheben der Kreisringscheibe 58 von dem Antriebsring 59 bleibt also die Verbindung zwischen der Kreisringscheibe 58 und dem Antriebsring 59 in dessen jeweilige Drehrichtung bestehen, so dass der Wasserweichenantrieb 76 nach wie vor die Kreisringscheibe 58 verdrehen kann.
  • Im Betrieb der Pumpvorrichtung 19 kann die Regel- und/oder Steuereinrichtung 34 den Wasserweichenantrieb 76 ansteuern, um die Wasserweichenscheibe 57 zu verdrehen und so wahlweise einzelne oder alle Fluidabgänge 51, 52, 53, 54 freizugeben und/oder zu verschießen. Hierdurch können die Sprüheinrichtungen 24, 25, 26 gesondert eingeschaltet oder ausgeschaltet werden. Es ist somit beispielsweise möglich, gezielt nur die beiden Sprüheinrichtungen 24, 25 mit Spülflüssigkeit F zu beaufschlagen und die Sprüheinrichtung 26 nicht.
  • Die Sprüheinrichtungen 24, 25, 26 können daher beliebig aktiviert oder deaktiviert werden. Das beliebige Aktivieren oder Deaktivieren der Sprüheinrichtungen 24, 25, 26 erfolgt bevorzugt während eines Spüldurchgangs, der mit Hilfe eines Spülprogramms durchgeführt wird. Das Spülprogramm kann in der Regel- und/oder Steuereinrichtung 34 hinterlegt sein. In der Regel- und/oder Steuereinrichtung 34 können beliebig viele unterschiedliche Spülprogramme hinterlegt sein.
  • Der Pumpeneinlass 39 bildet insbesondere einen tiefsten Punkt der Pumpvorrichtung 19. Dies führt dazu, dass die Spülflüssigkeit F schwerkraftbeding vollständig aus der Pumpvorrichtung 19 abläuft, wie dies in der 3 mit Hilfe eines Pfeils 110 angedeutet ist.
  • Die zuvor erläuterte Ausgestaltung der Pumpvorrichtung 19 führt dazu, dass während eines Spülvorgangs der Haushalts-Geschirrspülmaschine 1 eine Spüllaugenverschleppung von einem Spülbad zum nächsten so gering wie möglich gehalten wird. Dieses Ziel wird dadurch erreicht, dass speziell in dem Pumpensumpf 16, dem etwaig vorhandenen Abgangsstutzen 17', dem Ansaugstutzen 22, und der Pumpvorrichtung 19 eine Restmenge an Spülflüssigkeit F nach einem Abpumpen so gering wie möglich ist. Ein wesentlicher Effekt einer Reduzierung der Restmenge an Spülflüssigkeit F ist eine Verbesserung des sogenannten Fleckenwerts nach dem Trocknen. Dies resultiert daraus, dass weniger Reiniger- und/oder Schmutzreste an den Geschirrteilen antrocknen können und somit sichtbar werden, wenn weniger Reinigungsflüssigkeit bzw. Lauge aus der Reinigungsphase des jeweilig durchzuführenden Geschirrspülprogramms in das Klarspülbad dessen Klarspülphase verschleppt wird.
  • Um ein komplettes Leerlaufen der Pumpvorrichtung 19 sicherzustellen, ist der Antriebsmotor 42 mit dem Flügelrad 41 zumindest etwa vertikal ausgerichtet. Das heißt, dass die Mittelachse 20 zumindest etwa parallel zu der Schwerkraftrichtung g verläuft. Ebenso sind die Fluidabgänge 51, 52, 53, 54 zumindest etwa vertikal angeordnet. Um eine möglichst niedrige Bauhöhe sicherzustellen, ist die Wasserweiche 23 mit in die Pumpvorrichtung 19 integriert. Der Druck- und/oder Diffusorraum 92 der Pumpvorrichtung 19 ist vorzugsweise ein zumindest abschnittsweise kreisringzylindrischerRingspalt, der auf der einen Seite, insbesondere Innenseite, den Antriebsmotor 42 umgibt und auf der anderen Seite, insbesondere Außenseite, von dem Rohrheizelement 40 begrenzt ist.
  • Ein beispielhafter Abstand zwischen dem Antriebsmotor 42 und dem Rohrheizelement 40 beziehungsweise eine Spaltbreite des zumindest abschnittsweise kreisringzylindrischen Druck- und/oder Diffusorraums 92 liegt zwischen 3 mm und 12 mm. Durch diese Anordnung kann auch die Abwärme des Antriebsmotors 42 durch die Spülflüssigkeit F abtransportiert und zu dessen Erwärmung genutzt werden. Zudem wird bei dieser Anordnung eine optimale Entlüftung der Pumpvorrichtung 19 sichergestellt, da keinerlei Luftkammern in einem oberen Bereich der Pumpvorrichtung 19, insbesondere im Bereich der Wasserweiche 23, vorhanden sind.
  • Dies bedeutet, wenn der Pumpensumpf 16 mit Spülflüssigkeit F gefüllt wird, dann läuft parallel die Pumpvorrichtung 19 mit Spülflüssigkeit F voll wie bei zwei kommunizierenden Röhren und es bilden sich keinerlei Luftkammern, was für einen ungestörten Betrieb der Pumpvorrichtung 19 vorteilhaft ist. Die Außenbegrenzung Fluidabgänge wie z.B. 51, 52, 53, 54 der Wasserweiche 23 zu den Sprüheinrichtungen wie z.B. 24, 25, 26 befinden sich vorzugsweise auf einem äußeren Kreisring und die Innenbegrenzung der Fluidabgänge wie z.B. 51, 52, 53, 54 der Wasserweiche 23 zu den Sprüheinrichtungen wie z.B. 24, 25, 26 befinden sich vorzugsweise auf einem inneren Kreisring. Dadurch können sie zum einen dort optimal angeordnet werden. Zum anderen können ihnen dadurch ein oder mehrere Durchbrüche der Kreisringscheibe 58 des Wasserweichenelements 57 optimal zugeordnet werden. Dabei kann zumindest ein Teil der Fluidabgänge keinen kreisrunden, sondern einen ovalen oder kreisringabschnittsartigen Strömungsquerschnitt aufweisen.
  • Bei einem Pumpvorgang mit Hilfe der Pumpvorrichtung 19 läuft die gesamte Spülflüssigkeit F zurück in den Pumpensumpf 16. Ein Effekt ist die Verbesserung des Spülergebnisses. Insbesondere führt dies zu weniger Flecken auf dem zu spülendem Spülgut G. Es ist ein komplettes Entlüften der Pumpvorrichtung 19 ohne jegliche Zusatzmaßnahmen möglich. Es kann eine Entwärmung beziehungsweise Kühlung des Antriebsmotors 42 über den Kontakt des Stators 50 mit dem Druck- und/oder Diffusorraum 92 erfolgen. Dabei ist nur der zweite Aufnahmeabschnitt 48, der den Druck- und/oder Diffusorraum 92 von innen her begrenzt, zwischen dem Stator 50 und dem Druck- und/oder Diffusorraum 92 angeordnet. Es ergibt sich für die Pumpvorrichtung 19 eine sehr kompakte Bauweise und es resultieren somit entsprechende Bauraumvorteile.
  • Zusammenfassend betrachtet sind von unten nach oben entlang der Mittelachse 20 betrachtet in aufeinanderfolgenden Höhenlagen als Funktionsabschnitte des Flüssigkeitsförderkanals 121 der Pumpvorrichtung 19 ein Pumpeneinlass 39, ein Pumpraum bzw. Flügelradraum 119 mit einem dort rotierend antreibbaren Flügelrad bzw. Laufrad 41 zum Fördern der Spülflüssigkeit F, ein dem Pumpraum 119 nachgeordneter Druck- und/oder Diffusorraum 92, ein um die Mittelachse 20 drehbares Wasserweichenelement 57 im oberen Endabschnitt des Druck- und/oder Diffusorraums 92, und die mehreren Fluidabgänge wie z.B. 51, 52, 53, 54 der Pumpvorrichtung 19 vorgesehen. Unter Flüssigkeitsförderkanal wird dabei der im Gehäuse 35 der Pumpvorrichtung 19 vorgesehene Hohlraum verstanden, der von der Spülflüssigkeit F im Förderbetrieb der Pumpvorrichtung 19 befüllt und durchströmt wird. Durch diese höhenmäßige Aufeinanderfolge der verschiedenen Funktionsabschnitte des Flüssigkeitsförderkanals 121 der Pumpvorrichtung wird die Spülflüssigkeit F vom Pumpeneinlass 39 bis zur Austrittsöffnung wie z.B. A51, A52, A53, A54 des jeweiligen Fluidabgangs wie z.B. 51, 52, 53, 54 betrachtet im Gehäuse 35 von unten nach oben entgegen der Schwerkraftrichtung g aufwärtssteigend geführt. Umlenkungen und/oder Reflexionen der geförderten Spülflüssigkeit F mit einer Richtungskomponente in Schwerkraftrichtung g, d.h. in Gegenrichtung ihrer von unten nach oben zeigenden Förderrichtung sind weitgehend vermieden. Ein retrograder Fluss der vom Laufrad 41 geförderten Spülflüssigkeit F ist auf deren Weg durch den Flüssigkeitsförderkanal 121 von unten nach oben ist also weitgehend vermieden. Zudem ist die aufeinanderfolgende Anordnung der verschiedenen Funktionsabschnitte des Flüssigkeitsförderkanals 121 günstig für einen einfachen Aufbau und eine damit einhergehende einfache Herstellung der Pumpvorrichtung 19. Umgekehrt lässt sich diese z.B. im Reparaturfall einfach auseinanderbauen und jede wesentliche Komponente der Pumpvorrichtung zugänglich machen. Weiterhin ist durch diese Abfolge der verschiedenen Funktionsabschnitte des Flüssigkeitsförderkanals 121 sichergestellt, dass die Spülflüssigkeit F aus diesem vollständig nach unten über den Pumpeneinlass 39 allein durch Schwerkrafteinwirkung herauslaufen kann, wenn der Antriebsmotor 42 für das Flügelrad 41 ausgeschaltet wird und das Flügelrad 41 stillsteht. Für ein möglichst vollständiges Leerlaufen des Flüssigkeitsförderkanals 121 ist es dabei insbesondere günstig, wenn der Pumpeneinlass 39 zweckmäßigerweise am tiefsten Punkt der Pumpvorrichtung 19 vorgesehen ist. Es ist somit vermieden, dass Restwasser im Flüssigkeitsförderkanal 121 des Gehäuses 35 der Pumpvorrichtung 19 verbleibt, wenn der Antriebsmotor 42 deren Flügelrads 41 außer Betrieb ist. Dadurch kann es kaum oder gar nicht mehr zu einer sogenannten Schmutzwasser- und/oder Laugenverschleppung beim Spülbadwechsel von einem Teilspülgang wie z.B. dem Reinigungsgang zum nachfolgenden Teilspülgang wie z.B. dem Zwischenspülgang oder Klarspülgang des Spülgangs eines durchzuführenden Geschirrspülprogramms kommen. Denn jetzt kann beim Spülbadwechsel die für den jeweiligen Teilspülgang benutzte Spülflüssigkeit zumindest nahezu vollständig aus der Pumpvorrichtung 19 herauslaufen und aus dem Hydraulikkreislauf entfernt werden, insbesondere mittels Abpumpen des Pumpensumpfes 16 durch eine (in den 2, 3 nicht eingezeichneten) Entleerungspumpe, und dem Hydraulikkreislauf 33 für den nächsten Teilspülgang neue Spülflüssigkeit, insbesondere Frischwasser, zugeführt werden, ohne dass sich dieses mit Tot- bzw. Restwasser aus dem vorausgehenden Teilspülgang vermischen kann. Dadurch sind auf dem klargespülten und anschließend getrockneten Spülgut G weniger oder keine Flecken durch Schmutzteilchen, Kalkteilchen, usw.... mehr vorhanden, d.h. es ergibt sich ein verbessertes Spülergebnis. Insbesondere kann jetzt der zwischen dem Reinigungsgang und dem Klarspülgang bisher vorgesehene Zwischenspülgang ggf. mit einer geringeren Frischwassermenge durchgeführt werden oder sogar ganz entfallen, da jetzt ein Ausspülen von mit Schmutzteilchen und/oder Reinigungsmittel versetztem Rest- bzw. Totwasser aus der Pumpvorrichtung 19 nicht mehr zwingend erforderlich ist.
  • Insbesondere ist bei der Pumpvorrichtung 19 mit der entlang der Schwerkraftrichtung g orientierten Mittelachse 20, die vorzugsweise der Rotationsachse der Motorwelle 43 für das Flügelrad 41 entspricht, der Pumpeneinlass bzw. die Ansaugöffnung 39 zentrisch zur zumindest etwa vertikal ausgerichteten Motorwelle 43 und dem an ihr konzentrisch angebrachten Laufrad 41 angeordnet, d.h. ihre Ansaugrichtung verläuft zumindest etwa vertikal von unten nach oben. Dadurch kann die im Flüssigkeitsförderkanal 121, d.h. im flüssigkeitsführenden Hohlraum des Gehäuses 35 vorhandene Spülflüssigkeit F von oben nach unten aus dem Pumpeneinlass 39 besonders schnell und vollständig herauslaufen, wenn der Antriebsmotor 42 für die Antriebswelle 43 des Flügelrads 41 von seinem Einschaltzustand in seinen Ausschaltzustand wechselt.
  • Zweckmäßigerweise weist die Pumpvorrichtung 19 einen Flüssigkeitsförderkanal 121 mit solchen fluidlenkenden Geometrien seiner Wandbegrenzungen auf, welche die Spülflüssigkeit zumindest nach dem dem Pumpeneinlass 39 der Pumpvorrichtung 19 nachgeordneten Pumpraum 119, in dem das Flügelrad 41 zum Fördern der Spülflüssigkeit F rotierbar untergebracht ist, insbesondere von der Eintrittsöffnung 122 des Pumpeneinlasses 39, bis zur Austrittsöffnung des jeweilig mittels der Wasserweiche 23, insbesondere des Wasserweichenelements 57, öffenbaren und mit Spülflüssigkeit F beaufschlagbaren Fluidabgangs wie z.B. 51, 52, 53, 54 von unten nach oben durchgängig aufwärtssteigend lenken. Dies verbessert den hydraulischen Wirkungsgrad der Pumpvorrichtung 19. Zudem kann diese verbessert, insbesondere zumindest nahezu komplett, Leerlaufen, wenn der ihrem Laufrad bzw. Flügelrad 41 zugeordnete Antriebsmotor 42 ausgeschaltet wird. Zonen, insbesondere ebene, waagerechte Flächen, oder Vertiefungen, Senken, usw. ..., auf oder in denen Spülflüssigkeit F im Gehäuse 35 der Pumpvorrichtung 19 nach dem Ausschalten des für das Flügelrad vorgesehenen Antriebsmotors 42 als Totwasser bzw. Restwasser stehen bleiben kann, sind somit minimiert oder gar nicht vorhanden..
  • Insbesondere fördert die Pumpvorrichtung 19 die Spülflüssigkeit F vom Pumpeneinlass 39, insbesondere zumindest nach Verlassen des Pumpraums 119 mit dem Flügelrad 41, mit einer Vorzugsrichtung primär, d.h. zumindest etwa parallel zur Mittelachse 20 von unten nach oben. Es sind keine seitlichen, senkrecht zur Mittelachse 20 angeordneten, horizontalen Flächen oder gar Senken, auf denen Spülflüssigkeit bei Stopp des Antriebsmotors 42 des Flügelrads 41 stehen bleiben würde, an oder in den Begrenzungswänden des Flüssigkeitsförderkanals 121 im Gehäuse der Pumpvorrichtung 19 vorhanden. Bei eingeschaltetem Antriebsmotor 42 des Flügelrads 41, d.h. im Förderbetrieb der Pumpvorrichtung 19 sind somit auch Lufteinschlüsse im Flüssigkeitsförderkanal 121 zumindest nahezu vermieden.
  • Vorteilhafter Weise sind der Pumpeneinlass 39, der Pumpraum 119 mit dem dort rotierbar vorgesehenen Flügelrad 41, der Diffusor- und/oder Druckraum 92, und/oder das Wasserweichenelement 57 im oberen, insbesondere hinsichtlich seines Durchtrittsquerschnitts aufgeweiteten, Endabschnitt des Druck- und/oder Diffusorraums 92 jeweils rotationssymmetrisch zur Mittelachse 20 angeordnet und ausgebildet. Dies ist günstig, um einen möglichst geringen hydraulischen Widerstand innerhalb des Flüssigkeitsförderkanals 121cfür die dort von unten nach oben vom Flügelrad 41 geförderte bzw. gepumpte Spülflüssigkeit F sicherzustellen, wenn das Flügelrad 41 durch den Antriebsmotor 42 rotierend angetrieben wird. Auch der Aufbau und die Konstruktion der Pumpvorrichtung 19 sind durch die Rotationssymmetrie ihrer Funktionsabschnitte bzw. -einheiten vereinfacht.
  • Zweckmäßigerweise sind die Fluidabgänge wie z.B. 51, 52, 53, 54 jeweils rohrförmig oder stutzenförmig ausgebildet und ihre Austrittsöffnungen wie z.B. A51, A52, A53, A54 insbesondere am höchsten Punkt oder an den höchsten Punkten des vom Pumpeneinlass 39 bis zu den Austrittsöffnungen der Fluidabgänge führenden Flüssigkeitsförderkanals 121 der Pumpvorrichtung 19 angeordnet. Dadurch ist der hydraulische Wirkungsgrad der Pumpvorrichtung 19 optimiert. Denn die vom rotierend angetriebenen Flügelrad 41 von unten nach oben durch den Druck- und/oder Diffusorraum 92 hindurchgeförderte Spülflüssigkeit Fsetzt ihre parallel zur Mittelachse 20 verlaufende, von unten nach oben gerichtete Vorwärtsbewegung zumindest nahezu unverändert durch den jeweilig mittels des Wasserweichenelements 57 geöffneten Fluidabgang wie z.B. 51, 52, 53, 54 fort. Dadurch kann der hydraulische Widerstand für die Spülflüssigkeit F bei ihrem Einströmen vom Druck- und/oder Diffusorraum 92 in die ein oder mehreren mittels des Wasserweichenelementes 57 geöffneten Fluidabgänge wie z.B. 51, 52, 53, 54 anders als bei vom Druck- und/oder Diffusorraum 92 radial nach außen weggehenden Fluidabgängen gering oder minimal gehalten werden. Zudem ist eine vollständige Entlüftung des Flüssigkeitsförderkanals 121 nach oben beim Befüllen der Pumpvorrichtung 19 über dessen mit dem Pumpensumpf 16 fluidisch verbundenen Pumpeneinlass 39 mit Spülflüssigkeit F (bei stehendem und/oder loslaufenden Antriebsmotor 42 für das Flügelrad 41) und/oder im laufenden Betrieb des Antriebsmotors 42 sichergestellt, bei dem der vom Pumpeneinlass 39 zum jeweilig mittels des Wasserweichenelements 57 geöffneten Fluidabgang führende Flüssigkeitsförderkanal 121 im Gehäuse 35 der Pumpvorrichtung 19 vollständig gefüllt mit Spülflüssigkeit von dieser von unten nach oben durchströmt wird, da keine Luftkammern im oberen Bereich des Gehäuses 35 der Pumpvorrichtung 19 vorhanden sind, wie sie z.B. mit radial verlaufenden Fluidabgänge einhergehen können. Die stets vollständige Entlüftung der Pumpvorrichtung 19 ist für deren einwandfreien Pump- bzw. Förderbetrieb sehr vorteilhaft. Ihr voller hydraulischer Wirkungsgrad steht stets bereit. Zudem sind störende Schnorchelgeräusche vermieden.
  • Die als zumindest nahezu als „Senkrechtläufer“ ausgebildete Pumpvorrichtung 19 zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass beim Befüllen ihres Flüssigkeitsförderkanals 121 mit Spülflüssigkeit F dort im Gehäuse 35 vorhandene Luft automatisch durch den nach oben steigenden Spülflüssigkeitspegel nach oben verdrängt werden und über die ein oder mehreren nach oben gerichteten, insbesondere abstehenden, mittels des Wasserweichenelements 57 geöffneten Fluidabgänge wie z.B. 51, 52, 53, 54 aus dem Gehäuse 35 entweichen kann. Der Flüssigkeitsförderkanal 121 verläuft dabei vom Pumpeneinlass 39 der Pumpvorrichtung 19 bis zur Austrittsöffnung wie z.B. A51, A52, A53, A54) des jeweiligen durch das Wasserweichenelement 57 freigegebenen, d.h. geöffneten Fluidabgangs wie z.B. 51, 52, 53, 54. Er umfasst dabei zwischen dem Pumpeneinlass 39 und dem jeweilig geöffneten Fluidabgang wie z.B. 51, 52, 53, 54 den Pumpraum 119 mit dem dort untergebrachten Laufrad 41 sowie den nachgeordneten Druck- und/oder Diffusorraum 92 der Pumpvorrichtung 19. Insbesondere wenn der Hohlraum des Flüssigkeitsförderkanals 121 vollständig mit Spülflüssigkeit F angefüllt ist, ist alle Luft aus dem Flüssigkeitsförderkanal 121, d.h. aus dem flüssigkeitsführbaren Hohlraum des Gehäuses 35 der ePumpvorrichtung 19 nach oben heraus verdrängt. Dabei kann die Motorwelle 43 mit dem Flügelrad 41 beim Befüllen der Pumpvorrichtung 19 mit Spülflüssigkeit F auch stillstehen, d.h. der Antriebsmotor 42 für die Welle 43 aus sein. Bei Inbetriebnahme bzw. beim Start des Antriebsmotors 42 und/oder natürlich auch im laufenden Förderbetrieb der Pumpvorrichtung 19, die dann mittels des Flügelrads bzw. Laufrads 41 in ihrem Pumpraum 119 Spülflüssigkeit F von unten nach oben entgegen der Schwerkraftrichtung g pumpt, werden im Flüssigkeitsförderkanal 121 des Gehäuses 35 etwaig vorhandene Luftblasen durch die hochströmende Spülflüssigkeit mitgenommen bzw. mitgerissen und über die ein oder mehreren mittels des Wasserweichenelements 57 geöffneten, nach oben gerichteten, Fluidausgänge wie z.B. 51, 52, 53, 54 aus dem Gehäuse der erfindungsgemäßen Pumpvorrichtung stets in zuverlässiger Weise herausgedrückt. Bei der Pumpvorrichtung 19 kann also die Luft aus dem Pumpengehäuse 35 stets vollständig nach oben über die entlang der Mittelachse 20 orientierten, vorzugsweise vertikal abstehenden, Fluidabgänge wie z.B. 51, 52, 53, 54 entweichen, so dass eine vollständige Entlüftung des Gehäuses 35 der Pumpvorrichtung 19 stets sichergestellt ist. Dabei kann die Pumpvorrichtung in vorteilhafter Weise leitradfrei bleiben, was ein Bauteil einspart.
  • Die 13 zeigt eine schematische Aufsicht einer Ausführungsform eines Rohlings 111 zum Herstellen des Stators 50 des Antriebsmotors 42 sowie des Stators 80 des Wasserweichenantriebs 76. 14 zeigt in Draufsicht eine Anordnung 112 umfassend ein erstes Statorblech, insbesondere Statorblechpaket, 113, das dem Stator 50 zugeordnet ist, und ein zweites Statorblech, insbesondere Statorblechpaket, 114, das dem Stator 80 zugeordnet ist.
  • Die Anordnung 112 der beiden Statorbleche, insbesondere Statorblechpakete, 113, 114 ist aus dem gemeinsamen Rohling 111 gefertigt. Der Rohling 111 kann kreisrund sein. Der Rohling 111 kann jedoch grundsätzlich jede beliebige Geometrie aufweisen. Die Anordnung 112 kann insbesondere mit Hilfe eines Stanzverfahrens aus dem Rohling 111 hergestellt werden. Bei der Herstellung der Anordnung 112 werden das erste Statorblech, insbesondere Statorblechpaket, 113 und das zweite Statorblech, insbesondere Statorblechpaket, 114 vorzugsweise gleichzeitig gefertigt, insbesondere aus dem gemeinsamen Rohling wie z.B. 111 gleichzeitig ausgestanzt. Der Stator 50 umfasst zweckmäßigerweise ein Paket von ersten Statorblechen 113. Dementsprechend umfasst der Stator 80 zweckmäßigerweise ein Paket von zweiten Statorblechen 114. Das jeweilige Statorblechpaket weist eine Vielzahl von übereinander geschichteten bzw. gestapelten Metallblechen, insbesondere Elektroblechen, auf.
  • Das erste Statorblech, insbesondere Statorblechpaket, 113 weist als Geometrieform einen umlaufenden Ringabschnitt, insbesondere Kreisringabschnitt, 115 auf, aus dem sich eine Vielzahl von Fußabschnitten bzw. Zähnen 116 radial nach innen erstrecken. Die Zähne 116 sind dabei vorzugsweise gleichmäßig um den Umfang des Ringabschnitts verteilt, d.h. je zwei in Umfangsrichtung benachbarte Zähne 116 weisen denselben Umfangswinkelversatz zueinander auf. Zwischen je zwei benachbarten Zähnen 116 ist somit eine radial nach innen offene Nut vorhanden. Jeder der Zähne 116 kann vorzugsweise in einem zeitlich später durchgeführten Wickelprozess mit den Windungen einer elektrischen Spule umwickelt werden, um den Stator 50 des Antriebsmotors 42 herzustellen. An den Fußabschnitten bzw. Zähnen 116 weist das erste Statorblech, insbesondere Statorblechpaket, 113 einen Innendurchmesser di auf. Das zweite Statorblech, insbesondere Statorblechpaket, 114 weist als Geometrieform ebenfalls einen umlaufenden Ringabschnitt, insbesondere Kreisringabschnitt, 117 auf, aus dem sich eine Vielzahl von Fußabschnitten bzw. Zähnen 118 radial nach innen erstrecken. Die Zähne 118 sind dabei vorzugsweise gleichmäßig um den Umfang des Ringabschnitts verteilt, d.h. je zwei in Umfangsrichtung benachbarte Zähne 118 weisen denselben Umfangswinkelversatz zueinander auf. Zwischen je zwei benachbarten Zähnen 118 ist somit eine radial nach innen offene Nut vorhanden. Jeder der Zähne 118 kann vorzugsweise in einem zeitlich später durchgeführten Wickelprozess mit den Windungen einer elektrischen Spule umwickelt werden, um den Stator 80 des Wasserweichenantriebs 76 herzustellen. Der Ringabschnitt 117 weist einen Außendurchmesser da auf, der gleich oder kleiner als der Innendurchmesser di ist, so dass das zweite Statorblech, insbesondere Statorblechpaket, 114 innerhalb des ersten Statorblechs, insbesondere Statorblechpakets, 113 angeordnet ist. Mit anderen Worten ausgedrückt umgibt das erste Statorblech, insbesondere Statorblechpaket, 113 des Stators 50 des Antriebsmotors 42 im Wesentlichen konzentrisch das zweite Statorblech, insbesondere Statorblechpaket, 114 des Stators 80 des Wasserweichenantriebs 76.
  • Es ist somit möglich, sowohl das Statorblech, insbesondere Statorblechpaket, 113 des Stators 50 des Antriebsmotors 42 als auch das Statorblech, insbesondere Statorblechpaket, 114 des Stators 80 des Wasserweichenantriebs 76 aus ein und demselben Rohling 111 mit jeweils einer gewünschten Geometrieform herzustellen, insbesondere aus diesem auszustanzen. Der Stator 80 des Wasserweichenantriebs 76 wird dazu derart dimensioniert, dass er kleiner als oder gleich groß wie ein Statorausschnitt in der Mitte des Stators 50 des Antriebsmotors 42 ist und er dann den Stator 80 für den Wasserweichenantrieb 76 bildet. So können vorzugsweise in einem einzigen Prozessschritt das Statorblech, insbesondere Statorblechpaket, für den Stator 50 des Antriebsmotors 42 und das Statorblech, insbesondere Statorblechpaket, für den Stator 80 des Wasserweichenantriebs 76 hergestellt werden. Dabei kann der Verschnitt an Statorblech in Summe reduziert werden.
  • Da die Pumpvorrichtung 19 und der Wasserweichenantrieb 76 zur Herstellung der Haushalts-Geschirrspülmaschine 1 immer paarweise benötigt werden, führt dies zu einer vereinfachten Herstellung und auch zu einer Kostenreduktion. Dies könnte analog für die Kombination Stator 50 des Antriebsmotors 42 und Stator einer Laugenpumpe angewendet werden.
  • Es ist somit möglich, Stanzabfall, der bei der Herstellung des Stators 50 des Antriebsmotors 42 anfällt, zur Herstellung eines Stators eines weiteren Motors, vorliegend des Wasserweichenantriebs 76, einzusetzen, was zu Materialeinsparungen führt. Es können insbesondere gleichzeitig zwei Statorstanzpakete in einem einzigen Prozessschritt hergestellt werden, was zu Fertigungskosteneinsparungen führt. Es ist dafür nur ein Stanzpaketierwerkzeug nötig, wodurch auch Investitionskosten reduziert werden können. Es ergibt sich vorteilhafterweise eine Ressourcenschonung bezüglich Materialverbrauch.
  • Verallgemeinert betrachtet wird also aus ein und demselben Rohling die Geometrieform eines ersten Statorblechs, insbesondere Statorblechpakets, für den Stator eines ersten Antriebsmotors und zugleich die demgegenüber im Durchmesser kleinere Geometrieform eines zweiten Statorblechs, insbesondere Statorblechpakets, für den Stator eines zweiten Antriebsmotors, insbesondere durch Ausstanzen, herausgearbeitet.
  • Verwendete Bezugszeichen:
  • 1
    Haushalts-Geschirrspülmaschine
    2
    Spülbehälter
    3
    Tür
    4
    Spülraum
    5
    Schwenkachse
    6
    Beschickungsöffnung
    7
    Boden
    8
    Decke
    9
    Rückwand
    10
    Seitenwand
    11
    Seitenwand
    12
    Spülgutaufnahme
    13
    Spülgutaufnahme
    14
    Spülgutaufnahme
    15
    Basisträger
    16
    Pumpensumpf
    17
    Austrittsöffnung des Pumpensumpfess
    17'
    Ablauf bzw. Abgangsstutzen des Pumpensumpfes
    18
    Siebsystem
    19
    Pumpvorrichtung
    20
    Mittelachse
    21
    (Flüssigkeits-) Förderpumpe
    22
    Ansaugstutzen
    23
    Wasserweiche
    24
    Sprüheinrichtung
    25
    Sprüheinrichtung
    26
    Sprüheinrichtung
    27
    Drehachse
    28
    Drehachse
    29
    Drehachse
    30
    Zuleitung
    31
    Zuleitung
    32
    Zuleitung
    33
    Hydraulikkreislauf
    34
    Regel- und Steuereinrichtung
    35
    Gehäuse
    36
    Gehäuseunterteil
    37
    Gehäuseoberteil
    38
    Gehäuseinnenteil
    39
    Pumpeneinlass
    40
    Rohrheizelement
    41
    Flügelrad
    42
    Antriebsmotor
    43
    Antriebswelle
    44
    Rotor
    45
    Aufnahmeabschnitt
    46
    Aufnahmeraum
    47
    Verschluss
    48
    Aufnahmeabschnitt
    49
    Aufnahmeraum
    50
    Stator
    51
    Fluidabgang
    52
    Fluidabgang
    53
    Fluidabgang
    54
    Fluidabgang
    55
    Abschlussplatte
    56
    Verbindungsabschnitt
    57
    Wasserweichenscheibe
    58
    Kreisringscheibe
    59
    Antriebsring
    60
    Durchbruch
    61
    Durchbruch
    62
    Durchbruch
    63
    Durchbruch
    64
    Führungsabschnitt
    65
    Führungsabschnitt
    66
    Führungsabschnitt
    67
    Aussparung
    68
    Aussparung
    69
    Aussparung
    70
    Basisabschnitt
    71
    Verzahnung
    72
    Stirnseite
    73
    Mitnehmer
    74
    Mitnehmer
    75
    Mitnehmer
    76
    Wasserweichenantrieb
    77
    Gehäuseteil
    78
    Gehäuseteil
    79
    Innenraum
    80
    Stator
    81
    Rotor
    82
    Antriebswelle
    83
    Schnecke
    84
    Ringnut
    85
    Führungssteg
    86
    Führungssteg
    87
    Führungssteg
    88
    Führungssteg
    89
    Entwässerungsöffnung
    90
    Fluidraum
    91
    Anschlussabschnitt
    92
    Diffusorraum
    93
    Übergangsabschnitt
    94
    Radius
    95
    Schräge
    96
    Radius
    97
    Radius
    98
    Radius
    99
    Radius
    100
    Dichteinrichtung
    101
    Aufnahmeabschnitt
    102
    Ringnut
    103
    Schenkel
    104
    Schenkel
    105
    Umlenkungsabschnitt
    106
    Pfeil
    107
    Anlagefläche
    108
    Radius
    109
    Außenfläche
    110
    Pfeil
    111
    Rohling
    112
    Anordnung
    113
    Statorblech, insbesondere Statorblechpaket
    114
    Statorblech, insbesondere Statorblechpaket
    115
    Ringabschnitt
    116
    Fußabschnitt
    117
    Ringabschnitt
    118
    Fußabschnitt
    119
    Pumpraum bzw. Laufradraum
    120
    ringförmiger Spaltraum zwischen dem ersten Aufnahmeabschnitt und dem zweiten Aufnahmeabschnitt des Gehäuseinnenteils
    122
    Eintrittsöffnung des Pumpeneinlasses
    A
    Auszugsrichtung
    A51 - A54
    Austrittsöffnungen der Fluidabgänge 51 - 54
    A92
    Austrittsöffnung des Druck- und/oder Diffusorraums 92
    AX
    Axialrichtung
    da
    Außendurchmesser
    di
    Innendurchmesser
    E
    Einschubrichtung
    E51 - E54
    Eintrittsöffnungen der Fluidabgänge 51 - 54
    F
    Spülflotte und/oder Frischwasser
    g
    Schwerkraftrichtung
    G
    Spülgut
    R
    Radialrichtung
    U
    Umfangsrichtung
    UL
    Führungsabschnitt
    S
    Strömungsrichtung

Claims (23)

  1. Haushalts-Geschirrspülmaschine (1) mit einem Spülbehälter (2) zum Aufnehmen von Spülgut (G), einem Hydraulikkreislauf (33) zum Beaufschlagen des Spülguts (G) mit Spülflüssigkeit, und einer Pumpvorrichtung (19) zum Zirkulieren der Spülflüssigkeit (F) im Hydraulikkreislauf (33), wobei die Pumpvorrichtung (19) eine Mittelachse (20) aufweist, die entlang einer Schwerkraftrichtung (g) orientiert ist, wobei die Pumpvorrichtung (19) eine in ein Gehäuse (35) der Pumpvorrichtung (19) integrierte Wasserweiche (23) zum wahlweisen Verteilen der Spülflüssigkeit (F) auf mehrere Fluidabgänge (51, 52, 53, 54) der Pumpvorrichtung (19) aufweist, und wobei sämtliche Fluidabgänge (51, 52, 53, 54) entlang der Mittelachse (20) orientiert sind.
  2. Haushalts-Geschirrspülmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wasserweiche (23) ein innerhalb des Gehäuses (35) aufgenommenes und um die Mittelachse (20) drehbares Wasserweichenelement (57) zum wahlweisen Freigeben und Sperren der Fluidabgänge (51, 52, 53, 54) aufweist.
  3. Haushalts-Geschirrspülmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass von unten nach oben entlang der Mittelachse (20) betrachtet in aufeinanderfolgenden Höhenlagen ein Pumpeneinlass (39), ein Pumpraum (119) mit einem dort rotierbar vorgesehenen Flügelrad (41) zum Fördern der Spülflüssigkeit (F), ein dem Pumpraum (119) nachgeordneter Druck- und/oder Diffusorraum (92), das Wasserweichenelement (57) im oberen Endabschnitt des Druck- und/oder Diffusorraums (92), und die mehreren Fluidabgänge (51, 52, 53, 54) der Pumpvorrichtung (19) vorgesehen sind.
  4. Haushalts-Geschirrspülmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Pumpvorrichtung (19) einen Flüssigkeitsförderkanal (121) mit solchen fluidlenkenden Geometrien seiner Wandbegrenzungen (105, 40, 37, 48, UL, 51, 52, 53, 54) aufweist, welche die Spülflüssigkeit (F) zumindest nach dem dem Pumpeneinlass (39) der Pumpvorrichtung (19) nachgeordneten Pumpraum (119), in dem das Flügelrad (41) zum Fördern der Spülflüssigkeit rotierbar untergebracht ist, insbesondere von der Eintrittsöffnung (122) des Pumpeneinlasses (39), bis zur Austrittsöffnung (A51, A52, A53, A54) des jeweilig mittels der Wasserweiche (23), insbesondere des Wasserweichenelements (57), öffenbaren und mit Spülflüssigkeit (F) beaufschlagbaren Fluidabgangs (51, 52, 53, 54) von unten nach oben durchgängig aufwärtssteigend lenken.
  5. Haushalts-Geschirrspülmaschine nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Pumpeneinlass (39) am tiefsten Punkt der Pumpvorrichtung (19) vorgesehen ist.
  6. Haushalts-Geschirrspülmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 3-5, dadurch gekennzeichnet, dass der Pumpeneinlass (39), der Pumpraum (119) mit dem dort rotierbar vorgesehenen Flügelrad (41), der Druck- und/oder Diffusorraum (92), und/oder das Wasserweichenelement (57) im oberen Endabschnitt des Druck- und/oder Diffusorraums (92) jeweils rotationssymmetrisch zur Mittelachse (20) angeordnet und ausgebildet sind.
  7. Haushalts-Geschirrspülmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 3-6, dadurch gekennzeichnet, dass die Fluidabgänge (51, 52, 53, 54) jeweils rohrförmig oder stutzenförmig ausgebildet und ihre Austrittsöffnungen (A51, A52, A53, A54) insbesondere am höchsten Punkt oder an den höchsten Punkten des vom Pumpeneinlass (39) bis zu den Austrittsöffnungen (A51, A52, A53, A54) der Fluidabgänge (51, 52, 53, 54) führenden Flüssigkeitsförderkanals (121) der Pumpvorrichtung (19) angeordnet sind.
  8. Haushalts-Geschirrspülmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 2-7, dadurch gekennzeichnet, dass das Wasserweichenelement (57) eine Kreisringscheibe (58) und einen Antriebsring (59) zum Antreiben der Kreisringscheibe (58) aufweist, wobei die Kreisringscheibe (58) ein oder mehrere Durchbrüche (z.B. 61, 62, 63) aufweist, die durch Verdrehen der Kreisringscheibe (58) mittels des Antriebsrings (59) den Eintrittsöffnungen (E51, E52, E53, E54) der mehreren Fluidabgänge (51, 52, 53, 54) wahlweise zuordenbar, insbesondere mit den Eintrittsöffnungen (E51, E52, E53, E54) der mehreren Fluidabgänge (51, 52, 53, 54) wahlweise in Überdeckung bringbar sind.
  9. Haushalts-Geschirrspülmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Antriebsring (59) mit der Kreisringscheibe (58) in seine Rotationsrichtung (U) kraftübertragend gekoppelt ist.
  10. Haushalts-Geschirrspülmaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Kreisringscheibe (58) mit dem Antriebsring (59) derart gekoppelt ist, dass sie entlang der Mittelachse (20) von der Oberseite des Antriebsrings (59) abhebt und auf der geförderten Spülflüssigkeit (F) aufschwimmt, wenn das Flügelrad (41) rotierend angetrieben ist und die Spülflüssigkeit (F) nach oben zur Kreisringscheibe (58) fördert, wobei die Kreisringscheibe (58) mit dem Antriebsring (59) in Rotationsrichtung (U) gekoppelt bleibt.
  11. Haushalts-Geschirrspülmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 8-10, dadurch gekennzeichnet, dass die Kreisringscheibe (58) die Austrittsöffnung (A92) des Diffusor- und/oder Druckraums (92) verschließt.
  12. Haushalts-Geschirrspülmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 8-11, dadurch gekennzeichnet, dass der Antriebsring (59) in einer in dem Gehäuse (35) vorgesehenen Ringnut (84) aufgenommen ist.
  13. Haushalts-Geschirrspülmaschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (35) eine in Richtung der Mittelachse (20) weisende Entwässerungsöffnung (89) aufweist, die in Fluidverbindung mit der Ringnut (84) steht.
  14. Haushalts-Geschirrspülmaschine nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Antriebsring (59) an radial in die Ringnut (84) hineinragenden Führungsstegen (85, 86, 87, 88) drehbar gelagert ist.
  15. Haushalts-Geschirrspülmaschine nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wasserweiche (23) einen Wasserweichenantrieb (76) zum Antreiben des Antriebsrings (59) aufweist, wobei eine Antriebswelle (82) des Wasserweichenantriebs (76) quer, insbesondere senkrecht, zu der Mittelachse (20) orientiert ist.
  16. Haushalts-Geschirrspülmaschine nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Pumpvorrichtung (19) einen Antriebsmotor (42) mit einem Rotor (44) zum Antreiben ihres im Pumpraum (119) der Pumpvorrichtung (19) rotierbaren Flügelrads (41) und einem Stator (50) aufweist, wobei der Rotor (44) in einem ersten Aufnahmeabschnitt (45) des Gehäuses (35) aufgenommen ist, und wobei der Stator (50) in einem zweiten Aufnahmeabschnitt (48) des Gehäuses (35) aufgenommen ist.
  17. Haushalts-Geschirrspülmaschine nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Aufnahmeabschnitt (45) innerhalb des zweiten Aufnahmeabschnitts (48) angeordnet ist.
  18. Haushalts-Geschirrspülmaschine nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Aufnahmeabschnitt (48) den ersten Aufnahmeabschnitt (45) konzentrisch mit einem zumindest etwa kreisringzylinderförmigen Spaltraum (120) umgibt, in dem der Stator (50) untergebracht ist.
  19. Haushaltsgeschirrspülmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 16-18, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Aufnahmeabschnitt (48) durch die zentrale Öffnung (60) des Wasserweichenelements (57), insbesondere dessen Kreisringscheibe (58), hindurchgeführt ist.
  20. Haushalts-Geschirrspülmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 16-19, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Gehäuse (35) entlang einer Radialrichtung (R) der Pumpvorrichtung (19) betrachtet deren Druck- und/oder Diffusorraum (92) durch den zweiten Aufnahmeabschnitt (48) und durch ein um den zweiten Aufnahmeabschnitt (48) umlaufendes Rohrheizelement (40) begrenzt ist.
  21. Haushalts-Geschirrspülmaschine nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (35) ein Gehäuseunterteil (36) und ein Gehäuseoberteil (37) aufweist, wobei das Rohrheizelement (40) entlang der Mittelachse (20) betrachtet zwischen dem Gehäuseunterteil (36) und dem Gehäuseoberteil (37) angeordnet ist.
  22. Haushalts-Geschirrspülmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 16-21, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (35) ein einstückiges Gehäuseinnenteil (38) aufweist, an dem die Fluidabgänge (51, 52, 53, 54), der erste Aufnahmeabschnitt (45) und der zweite Aufnahmeabschnitt (48) angeformt sind.
  23. Haushalts-Geschirrspülmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 3-21, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Druck- und/oder Diffusorraum (92) in seinem oberen Abschnitt in Richtung der Wasserweiche (23) aufweitet.
DE102023203179.5A 2023-04-05 2023-04-05 Haushalts-Geschirrspülmaschine mit einer Pumpvorrichtung Pending DE102023203179A1 (de)

Priority Applications (4)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE102023203179.5A DE102023203179A1 (de) 2023-04-05 2023-04-05 Haushalts-Geschirrspülmaschine mit einer Pumpvorrichtung
CN202480024254.9A CN121001631A (zh) 2023-04-05 2024-03-27 具有泵设备的家用洗碗机和用于导水家用电器的泵设备
PCT/EP2024/058378 WO2024208710A1 (de) 2023-04-05 2024-03-27 Haushalts-geschirrspülmaschine mit einer pumpvorrichtung sowie pumpvorrichtung für ein wasserführendes haushaltsgerät
EP24716135.9A EP4687615A1 (de) 2023-04-05 2024-03-27 Haushalts-geschirrspülmaschine mit einer pumpvorrichtung sowie pumpvorrichtung für ein wasserführendes haushaltsgerät

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE102023203179.5A DE102023203179A1 (de) 2023-04-05 2023-04-05 Haushalts-Geschirrspülmaschine mit einer Pumpvorrichtung

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE102023203179A1 true DE102023203179A1 (de) 2024-10-10

Family

ID=90717472

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE102023203179.5A Pending DE102023203179A1 (de) 2023-04-05 2023-04-05 Haushalts-Geschirrspülmaschine mit einer Pumpvorrichtung

Country Status (4)

Country Link
EP (1) EP4687615A1 (de)
CN (1) CN121001631A (de)
DE (1) DE102023203179A1 (de)
WO (1) WO2024208710A1 (de)

Citations (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP3012458A1 (de) * 2014-10-22 2016-04-27 Vestel Beyaz Esya Sanayi Ve Ticaret A.S. Mehrfachauslasspumpe
DE102014224593A1 (de) * 2014-12-02 2016-06-02 BSH Hausgeräte GmbH Wasserführendes Haushaltsgerät mit zumindest einer Heizung
US20190046001A1 (en) * 2017-08-08 2019-02-14 Haier Us Appliance Solutions, Inc. Pump assembly for a dishwashing appliance
DE102018212992B3 (de) * 2018-08-03 2020-01-23 BSH Hausgeräte GmbH Wasserweiche für eine Haushalts-Geschirrspülmaschine

Family Cites Families (8)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1201933B1 (de) * 2000-10-25 2006-03-08 Eichenauer Heizelemente GmbH & Co.KG Pumpe mit einem beheizbaren Gehäuse
US20150157185A1 (en) * 2013-12-09 2015-06-11 Whirlpool Corporation Methods and apparatus to heat liquids in dishwashers
DE102014106912A1 (de) * 2014-05-16 2015-11-19 Miele & Cie. Kg Verfahren zum Betrieb einer Wasserweiche und Wasserweiche zur Durchführung dieses Verfahrens
US9980624B2 (en) * 2015-09-15 2018-05-29 Haier Us Appliance Solutions, Inc. Variable position diverter for an appliance
US20170143180A1 (en) * 2015-11-19 2017-05-25 General Electric Company Single Drive Axis Motor for a Dishwasher Spray System
WO2017139213A1 (en) * 2016-02-11 2017-08-17 Illinois Tool Works, Inc. Single actuator multiple position appliance diverter valve
US10595702B2 (en) * 2016-09-19 2020-03-24 Haier Us Appliance Solutions, Inc. Single drive axis motor for a dishwasher appliance
US10349809B2 (en) * 2017-08-08 2019-07-16 Haier Us Appliance Solutions, Inc. Pump assembly for a dishwashing appliance

Patent Citations (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP3012458A1 (de) * 2014-10-22 2016-04-27 Vestel Beyaz Esya Sanayi Ve Ticaret A.S. Mehrfachauslasspumpe
DE102014224593A1 (de) * 2014-12-02 2016-06-02 BSH Hausgeräte GmbH Wasserführendes Haushaltsgerät mit zumindest einer Heizung
US20190046001A1 (en) * 2017-08-08 2019-02-14 Haier Us Appliance Solutions, Inc. Pump assembly for a dishwashing appliance
DE102018212992B3 (de) * 2018-08-03 2020-01-23 BSH Hausgeräte GmbH Wasserweiche für eine Haushalts-Geschirrspülmaschine

Also Published As

Publication number Publication date
CN121001631A (zh) 2025-11-21
WO2024208710A1 (de) 2024-10-10
EP4687615A1 (de) 2026-02-11

Similar Documents

Publication Publication Date Title
EP2230985B1 (de) Wasserführendes haushaltsgerät
EP1404208B1 (de) Geschirrspülmaschine mit sprüharmen und mit einer umwälzpumpe
DE102005044393B4 (de) Geschirrspüler und Steuerverfahren für einen Geschirrspüler
EP3654814B1 (de) Geschirrspülmaschine mit mindestens einem lüfterrad im spülbehälter
DE102012102182A1 (de) Geschirrspüler mit Filteranordnung
DE102012102184A1 (de) Geschirrspüler mit Filteranordnung
DE102007046073B4 (de) Geschirrspüler
DE102016208020A1 (de) Flüssigkeitsheizpumpe zum Fördern und Aufheizen von Flüssigkeit in einem wasserführenden Haushaltsgerät
DE102007046072B4 (de) Sumpf eines Geschirrspülers
DE102016208017A1 (de) Flüssigkeitsheizpumpe zum Fördern und Aufheizen von Flüssigkeit in einem wasserführenden Haushaltsgerät
DE102012110890A1 (de) Rotationsfilteranordnung für einen Geschirrspüler
EP3047150B1 (de) Wasserführendes haushaltsgerät mit einer spaltrohrpumpe
DE102023203179A1 (de) Haushalts-Geschirrspülmaschine mit einer Pumpvorrichtung
EP2699141B1 (de) Geschirrspülmaschine
DE102023203187A1 (de) Haushalts-Geschirrspülmaschine
DE102023203183A1 (de) Haushalts-Geschirrspülmaschine
DE102023203180A1 (de) Haushalts-Geschirrspülmaschine
DE102023203182A1 (de) Haushalts-Geschirrspülmaschine
DE102023203184A1 (de) Haushalts-Geschirrspülmaschine
DE102023203181A1 (de) Haushalts-Geschirrspülmaschine
DE102023203186A1 (de) Haushalts-Geschirrspülmaschine
EP3545812B1 (de) Geschirrspülmaschine, insbesondere haushaltsgeschirrspülmaschine
EP4301987A1 (de) Wasserführendes haushaltsgerät umfassend eine pumpeinrichtung mit einem aussenläufermotor
WO2025087740A1 (de) Haushalts-geschirrspülmaschine
WO2025087739A1 (de) Haushalts-geschirrspülmaschine

Legal Events

Date Code Title Description
R012 Request for examination validly filed