-
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung, insbesondere einen elektrischen Leistungsverteiler mit einem Gehäuse, das zumindest eine von einer Gehäusewand begrenzte Gehäuseöffnung für eine elektrische Leitung aufweist.
-
Mit einem solchen Leistungsverteiler wird üblicherweise eine eingehende Versorgungsleitung auf mehrere abgehende Leitungen aufgeteilt. Bei dem hier insbesondere betrachteten Leistungsverteiler handelt es sich bevorzugt um einen sogenannten Y-Verteiler, bei dem eine eingehende Leitung auf zwei abgehende Leitungen aufgeteilt wird.
-
Der Leistungsverteiler wird insbesondere in einem Kraftfahrzeug eingesetzt und dort speziell für Hochstrom- und Hochvolt-Anwendungen, beispielsweise bei einem elektromotorisch angetriebenen Fahrzeug.
-
Aufgrund der widrigen Umgebungsbedingungen wird eine zuverlässige Abdichtung des Leistungsverteilers verlangt. Wegen der hohen Anforderungen sind bekannte Leistungsverteiler typischerweise komplex aufgebaut. Sie weisen häufig ein Vielzahl von Einzelteilen auf, welche im Rahmen einer entsprechend aufwändigen Montage miteinander verbunden werden müssen. Neben der Fehleranfälligkeit bei der Montage ist hierdurch auch eine Automatisierung der Montage schwierig.
-
In der
EP 4 049 898 A1 wird ein Leistungsverteiler beschrieben, welcher eine eingehende Leitung auf zwei abgehende Leitungen aufteilt, wobei innerhalb des Leistungsverteilers ein Sicherungselement zur Absicherung einer der abgehenden Leitungen angeordnet ist. Die einzelnen Leitungen werden durch Stutzen des Gehäuses hindurch geführt, die über Kappen und separate Dichtelemente abgedichtet sind.
-
Ein weiterer Leistungsverteiler ist aus der
EP 3 022 813 B1 zu entnehmen, bei dem innerhalb von Stutzen Ringdichtungen angeordnet sind.
-
Die
DE 10 2018 218 364 A1 sieht für eine Montagevereinfachung vor, dass innerhalb eines Stutzens an dessen Innenwandung ein Dichtelement ausgebildet ist, sodass auf ein separates Bauteil verzichtet werden kann.
-
Für abgedichtete Wanddurchführungen von elektrischen Kabeln sind darüber hinaus auch sogenannte Tüllen bekannt, die als separate Bauteile typischerweise gegen einen Wandbereich eines Durchbruchs verspannt werden und eine elektrische Leitung umgeben.
-
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine zuverlässige Abdichtung einer durch eine Gehäuseöffnung geführten Leitung bei einfacher Montage und mit einer geringen Anzahl von einzelnen Bauteilen zu erreichen.
-
Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst durch eine insbesondere als elektrischer Leistungsverteiler ausgebildete Vorrichtung mit einem Gehäuse, welches einen Innenraum umschließt, wobei das Gehäuse zumindest ein und vorzugsweise mehrere jeweils von einer Gehäusewand begrenzte Gehäuseöffnungen aufweist. Eine jeweilige Gehäuseöffnung ist zur Durchführung jeweils einer (einzigen) elektrischen Leitung in bzw. aus dem Innenraum des Gehäuses vorgesehen. Das Gehäuse und die Gehäusewand bestehen aus einem Gehäusematerial. Dieses weist insbesondere eine hohe Eigensteifigkeit auf.
-
Um eine möglichst zuverlässige Abdichtung bei der Einführung der jeweiligen Leitung in den Innenraum des Leistungsverteilers zu gewährleisten, ist zumindest an der einen oder an zumindest einer der Gehäuseöffnungen und vorzugsweise an jeder der Gehäuseöffnungen eine Dichtmanschette aus einem elastischen und zum Gehäusematerial verschiedenen Material angebracht, welche sich in Längsrichtung erstreckt und einen sich in Längsrichtung erstreckenden Befestigungsabschnitt sowie einen sich daran in Längsrichtung anschließenden Dichtabschnitt aufweist. Der Befestigungsabschnitt ist bevorzugt als ein sich in Längsrichtung verjüngender Abschnitt ausgebildet. Die Dichtmanschette ist mit dem Befestigungsabschnitt unlösbar an der Gehäusewand befestigt und weiterhin ist der Dichtabschnitt für eine dichtende Anlage an der Leitung ausgebildet. Im montierten Zustand schmiegt sich daher der Dichtabschnitt dichtend an den Außenumfang der Leitung an. Die Dichtmanschette steht in Längsrichtung über das Gehäuse und damit über die Gehäusewand zumindest um die Länge des Dichtabschnittes bereits vor der Montage der Leitung frei über.
-
Aufgrund der unlösbaren Befestigung der Dichtmanschette ist diese einstückiges Bestandteil des Gehäuses. Die Verwendung eines zusätzlichen, separaten Dichtelements, welches in einem zusätzlichen Montageschritt angebracht werden muss, entfällt daher. Dadurch ist die Montage vereinfacht. Auch ist das derart mit der Dichtmanschette vorbereitete Gehäuse für eine automatisierte Montage geeignet.
-
Unter unlösbar befestigt wird insbesondere verstanden, dass die Dichtmanschette nicht zerstörungsfrei entfernt werden kann.
-
Die Dichtmanschette weist allgemein eine langgestreckte, schlauchartige Ausgestaltung auf. Durch den Dichtabschnitt ist daher über eine vergleichsweise große Länge eine Dichtfunktion, insbesondere auch gegen Gase, realisiert. Die Dichtmanschette ist aufgrund ihrer schlauchartigen Ausgestaltung an ihren gegenüberliegenden Enden insbesondere offen.
-
Die Dichtmanschette weist allgemein eine Elastizität auf, sodass sie sich im montierten Zustand zuverlässig an die Leitung dichtend anlegt. Im Ausgangszustand vor der Montage der Leitung weist die Dichtmanschette im Dichtabschnitt einen (Innen-) Durchmesser auf, welcher vorzugsweise geringer ist als der Außendurchmesser der abzudichtenden Leitung. Bei der Montage weitet sich daher der Dichtabschnitt in radialer Richtung. Durch die Elastizität lassen sich Leitungen unterschiedlichen Durchmessers mit Hilfe der gleichen Dichtmanschette montieren. Zudem lässt sich dadurch eine zuverlässige Abdichtung selbst bei abknickenden Leitungen sicherstellen.
-
Die Unterteilung der Dichtmanschette in einen Befestigungsabschnitt einerseits und in einen Dichtabschnitt andererseits gewährleistet eine sichere Befestigung einerseits am Gehäuse und andererseits eine zuverlässige Abdichtung zum Außenmantel der Leitung.
-
Die Dichtmanschette ist allgemein an der die Gehäuseöffnung begrenzenden Gehäusewand des Gehäuses angebracht, also an dem im Vergleich zur Dichtmanschette härteren Gehäusematerial.
-
Das Gehäuse weist in einer optionalen, bevorzugten Ausgestaltung Stutzen auf, wobei der jeweilige Stutzen jeweils eine der Gehäuseöffnungen ausbildet. Unter Stutzen wird vorliegend allgemein ein rohrartiger, insbesondere zylindrischer Fortsatz verstanden, welcher sich in Längsrichtung erstreckt. Bei einer derartigen Ausführungsvariante ist die Dichtmanschette unmittelbar mit dem Befestigungsabschnitt am Stutzen angebracht. Speziell ist die Dichtmanschette dabei auf einem Außenumfang des Stutzens angebracht. Hierbei ist eine zuverlässige Verbindung zwischen dem Gehäusematerial und der Dichtmanschette und damit eine zuverlässige Befestigung der Dichtmanschette erreicht. Die Dichtmanschette steht in Längsrichtung zumindest mit dem Dichtabschnitt und insbesondere ergänzend mit einem sich verjüngenden Teilabschnitt des Befestigungsabschnitts über ein Stutzenende über. Dadurch kann sich die Dichtmanschette mit dem überstehenden Dichtabschnitt an die Leitung zuverlässig anlegen.
-
Grundsätzlich steht die Dichtmanschette zumindest mit dem Dichtabschnitt und vorzugsweise ergänzend mit dem sich verjüngenden Teilabschnitt des Befestigungsabschnitts frei in Längsrichtung über das Gehäuse nach Art eines Schlauch-Fortsatzes über, insbesondere auch bereits vor der Montage der Leitung.
-
Alternativ zu einer Ausgestaltung mit einem Stutzen weist das Gehäuse in der Gehäusewand lediglich ein Loch als Gehäuseöffnung auf, welches also innerhalb eines beispielsweise planen Wandabschnitts der Gehäusewand ausgebildet ist. Die Dichtmanschette ist bei dieser Ausführungsvariante an einem die Gehäuseöffnung umgebenden Öffnungsrand und damit an der Gehäusewand angebracht.
-
Unter Längsrichtung wird vorliegend die Erstreckungsrichtung der Dichtmanschette verstanden und zwar in Richtung von dem Gehäuse weg. Die Längsrichtung entspricht im montierten Zustand zugleich einer Längsrichtung der jeweils durch die Gehäuseöffnung geführten Leitung.
-
Bevorzugt ist an jeder Gehäuseöffnung eine derartige Dichtmanschette angebracht.
-
Die Dichtmanschette ist in bevorzugter Ausgestaltung stoffschlüssig mit der Gehäusewand verbunden. Bei der Herstellung des Gehäuses mit der Dichtmanschette wird die Dichtmanschette beispielsweise in einem separaten Herstellungsschritt an das vorbereitete Gehäuse, beispielsweise durch ein Gießverfahren oder auch durch ein Spritzverfahren angebracht. Alternativ hierzu wird die Dichtmanschette bevorzugt durch ein 2-Komponenten Spritzgussverfahren in nur einem Herstellungsschritt hergestellt.
-
Um eine gute Abdichtung zu erzielen weist der Dichtabschnitt eine Länge auf, die zumindest dem 0,5 fachen und vorzugsweise zumindest dem einfachen oder zumindest dem 1,5 fachen eines Nenndurchmessers des Dichtabschnitts entspricht. Bevorzugt ist die Länge größer als der Nenndurchmesser. Unter Nenndurchmesser des Dichtabschnitts wird vorliegend ein Innendurchmesser des Dichtabschnitts im montierten Zustand bei durchgeführter Leitung verstanden. Der Nenndurchmesser entspricht daher auch dem Außendurchmesser der Leitung.
-
Bevorzugt weist der Dichtabschnitt eine Länge von maximal dem dreifachen Nenndurchmesser auf. Im montierten Zustand liegt der Dichtabschnitt über seine gesamte Länge am Außenumfang der Leitung an. Insgesamt ist durch diese Länge daher ein sehr lang gestreckter Dichtabschnitt ausgebildet, wodurch eine sichere und zuverlässige Abdichtung gewährleistet ist.
-
In bevorzugter Ausgestaltung ist der Dichtabschnitt zylindrisch ausgebildet. Der Dichtabschnitt ist daher insbesondere nach Art eines langgestreckten zylindrischen Schlauchs ausgebildet.
-
Er weist in bevorzugter Weiterbildung eine glatte Innenwandung auf, die also insbesondere keine Rippen, Rillen oder sonstige Strukturen aufweist. Mit dieser glatten Innenwandung schmiegt sich der Dichtabschnitt an den Außenumfang der Leitung an. Alternativ weist er eine strukturierte Innenwandung auf, die also insbesondere Rippen, Rillen oder sonstige Strukturen aufweist.
-
Im Hinblick auf die angestrebte einfache Montage und die möglichst geringe Teileanzahl ist in zweckdienlicher Weiterbildung vorgesehen, dass um die Dichtmanschette herum kein weiteres Element angeordnet ist. Insbesondere ist um die Dichtmanschette herum kein Kappenelement, Schraubelement oder sonstiges Rastelement angeordnet, mit dem die Dichtmanschette beispielsweise am Gehäuse befestigt oder gehalten wird. Auch sind beispielsweise keine Befestigungsschellen oder Kabelbinder vorgesehen. Durch die unlösbare Befestigung sind solche weiteren Elemente nicht erforderlich und der Leistungsverteiler ist daher frei von solchen weiteren Elementen.
-
Auch ist speziell im Bereich der Gehäuseöffnung - abgesehen von der Dichtmanschette - vorzugsweise kein weiteres Dichtelement für die abgedichtete Einführung der Leitung in das Gehäuse vorgesehen.
-
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung sind Federelemente ausgebildet, welche sich in Längsrichtung erstrecken und die eine radiale Federkraft auf den Dichtabschnitt ausüben. Die Federelemente sind vorzugsweise um den Umfang der Gehäuseöffnung herum einzelweise verteilt, insbesondere gleichverteilt angeordnet. Es sind zumindest zwei gegenüberliegende Federelemente oder auch mehrere um den Umfang verteilt angeordnete Federelemente ausgebildet. Über die von diesen ausgeübte radiale Anpresskraft ist zusätzlich ein zuverlässiges Anliegen des Dichtabschnitts am Außenumfang der Leitung gewährleistet.
-
Die Federelemente bestehen vorzugsweise aus dem Gehäusematerial.
-
Die Federelemente sind bevorzugt nach Art von in Längsrichtung abstehenden Finger ausgebildet.
-
In zweckdienlicher Ausgestaltung sind die Federelemente mit der Dichtmanschette, insbesondere (auch) im Bereich des Dichtabschnitts, stoffschlüssig verbunden. In bevorzugter Weiterbildung sind sie in der Dichtmanschette eingebettet. Durch die stoffschlüssige Verbindung ist ein zuverlässiges Haften der Federelemente an der Dichtmanschette erreicht und dadurch ist gewährleistet, dass die radiale Federkraft übertragen wird.
-
Bevorzugt wird dies herstellungstechnisch durch ein Gießverfahren oder Spritzgießverfahren erreicht, bei dem die Dichtmanschette an das bestehende Gehäuse und an die Federelementen angespritzt oder angegossen wird. Alternativ werden die Dichtmanschette und das Gehäuse mit den Federelementen in einem 2-Komponenten-Spritzgussverfahren hergestellt.
-
Unter eingebettet wird vorliegend verstanden, dass die Federelemente zumindest teilweise vom Material der Dichtmanschette umgeben sind.
-
Die Federelemente sind bevorzugt einstückige Teile des Gehäuses, bilden also mit dem Gehäuse ein monolithisches Bauteil, insbesondere ein Spritzguss-Bauteil.
-
Alternativ sind sie vom Gehäuse getrennt ausgebildet und mit diesem lediglich über die Dichtmanschette verbunden.
-
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung sind die Federelemente Teile einer separaten Baueinheit, welche den Dichtabschnitt umgibt. Diese Baueinheit wird bei der Montage also um die bereits bestehende Dichtmanschette beispielsweise nach Art einer Kappe angebracht. Insbesondere ist die Baueinheit mit der Dichtmanschette nicht stoffschlüssig verbunden sondern liegt an dieser nur an.
-
Bei der Baueinheit handelt es sich beispielsweise um einen Federring vorzugsweise aus Kunststoff oder alternativ auch aus Metall, bei dem in Längsrichtung die Federelemente beispielsweise frei abstehen. Ergänzend kann eine Hüllkappe vorgesehen sein, die auf einen solchen Federring aufgebracht und insbesondere aufgeschraubt wird, und die die Federelemente dabei in radialer Richtung gegen den Dichtabschnitt drückt.
-
Alternativ ist das Bauteil nach Art eines Käfigs mit zwei in Längsrichtung gegenüberliegenden, insbesondere ringförmigen oder auch teilringförmigen Trägerelementen ausgebildet, die über federelastische Streben miteinander verbunden sind, die die Federelemente bilden.
-
Bevorzugt ist lediglich bei dieser Ausführungsvariante mit der zusätzlichen Baueinheit um die Dichtmanschette herum noch ein ergänzendes Bauteil angebracht.
-
In bevorzugter Weiterbildung weist die Dichtmanschette und dadurch der Dichtabschnitt - gegebenenfalls auch in Verbindung mit den Federelementen, aber speziell bei der Variante ohne Federelemente - insbesondere auch eine ausreichend hohe Elastizität auf, die derart gewählt ist, dass sich der Dichtabschnitt zuverlässig dichtend auch an Leitungen unterschiedlichen Durchmessers anschmiegen kann. Durch diese Maßnahme wird die erforderliche Teilevielfalt für unterschiedliche Anwendungen reduziert, da auch für unterschiedliche Leitungsdurchmesser lediglich ein Dichtmanschetten-Typ oder auch nur ein Gehäuse-Typ erforderlich ist.
-
Als Material für die Dichtmanschette wird vorzugsweise allgemein ein Elastomer oder ein thermoplastisches Elastomer eingesetzt. Insbesondere wird beispielsweise ein Silikon oder auch ein Butyl eingesetzt.
-
Als (hartes) Gehäusematerial wird allgemein ein geeigneter Kunststoff und bevorzugt ein Polyamid (PA), ein Polybutylen, speziell PBT, ein Polypropylen (PP) oder ein sonstiges geeignetes Material eingesetzt. Hervorzuheben ist eine hohe Festigkeit / Härte dieser Materialien und dadurch eine hohe Steifigkeit des Gehäuses.
-
Das Gehäuse ist in bevorzugter Ausgestaltung entlang einer vertikalen Teilungsebene in zwei und vorzugweise in genau zwei Gehäuseteile unterteilt. Unter vertikaler Teilungsebene wird eine Teilungsebene verstanden, welche sich in einer Vertikalrichtung erstreckt und durch diese mit aufgespannt ist, wobei die Vertikalrichtung senkrecht zur Längsrichtung orientiert ist.
-
Die beiden Gehäuseteile sind an der Teilungsebene im montierten Zustand dichtend miteinander verbunden. Hierzu liegt vorzugsweise zwischen den beiden Gehäuseteilen ein Dichtelement ein. Dieses ist in bevorzugter Ausgestaltung ebenfalls unmittelbar am Gehäusematerial befestigt, insbesondere stoffschlüssig. Dieses Dichtelement besteht bevorzugt ebenfalls aus einem geeigneten weichen, elastomeren Material, beispielsweise Silikon oder Butyl. Es wird bevorzugt ähnlich wie die Dichtmanschette - beispielsweise in einem gemeinsamen Spritzvorgang zusammen mit der Ausbildung der Dichtmanschette - durch einen Gießprozess oder Spritzguss-Vorgang, speziell durch ein 2 Komponenten-Spritzgussverfahren gemeinsam mit dem Gehäuse erzeugt Insbesondere eignen sich auch thermoplastische Elastomere gut für die Herstellung des Bauteils im 2 Komponenten-Spritzgussverfahren.
-
Ein jedes der Gehäuseteile weist dabei zumindest eine Gehäuseöffnung mit der daran angebrachten Dichtmanschette auf. Speziell ist der Leistungsverteiler als ein Y-Verteiler ausgebildet, wobei das eine Gehäuseteil eine Gehäuseöffnung und das andere Gehäuseteil zwei Gehäuseöffnungen aufweist. Bei dem Gehäuse handelt es sich bevorzugt um ein innen hohles Gehäuse mit einem freien Innenraum. Allgemein sind die Leiter der Leitungen im Innenraum elektrisch miteinander verbunden. Bevorzug sind - abgesehen von den für die elektrische Verbindung erforderlichen Bauteilen und einem evtl. Sicherungselement - keine weiteren Bauteile im Innenraum angebracht.
-
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Figuren näher erläutert. Diese zeigen in vereinfachten Darstellungen:
- 1 eine Aufsicht auf einen Leistungsverteiler sowie
- 2 eine ausschnittsweise Darstellung im Bereich einer Dichtmanschette.
-
Ein Leistungsverteiler 2 gemäß 1 weist ein Gehäuse 4 auf, welches entlang einer vertikalen Teilungsebene 6 in zwei Gehäuseteile 4A, 4B unterteilt ist. Der Leistungsverteiler 2 ist als ein sogenannter Y-Verteiler ausgebildet, wobei die vorliegende Erfindung nicht auf einen solchen Y-Verteiler beschränkt ist.
-
Das Gehäuse 4 weist mehrere, im Ausführungsbeispiel drei Gehäuseöffnungen 8 auf, die jeweils durch einen Stutzen 10 ausgebildet sind (die Stutzen 10 sind nur in der linken Bildhälfte zu erkennen). Eine jeweilige Gehäuseöffnung 8 ist allgemein von einer Gehäusewand 12 umgeben und begrenzt. Diese die Gehäuseöffnung 8 begrenzende Gehäusewand 12 ist im Ausführungsbeispiel durch den Stutzen 10 gebildet. Durch jeden Stutzen 10 hindurch wird jeweils eine Leitung 14 in einen freien Innenraum des Gehäuses 4 eingeführt. Innerhalb des Gehäuses 4 sind die Leitungen 14 miteinander elektrisch verbunden.
-
Bei den Leitungen 14 handelt es sich um Mantelleitungen mit einem Außenmantel mit kreisrundem Querschnitt. Bevorzugt weist eine jeweilige Leitung 14 genau ein elektrisches Leitungselement oder genau ein Paar elektrische Leitungselemente auf. Bei der Leitung 14 handelt sich daher wahlweise um eine einadrige oder eine zweiadrige Mantelleitung. Bevorzugt ist ein derartiger Leistungsverteiler 2 im eingebauten Zustand in einem Kraftfahrzeug und dort insbesondere als Teil eines Hochvolt-Bordnetzes eingesetzt. Insbesondere ist die Leitung 14 für Spannungen im Bereich von mehreren 100V und/oder für hohe Ströme von mehreren 10A bis beispielsweise einigen 100A ausgebildet. Speziell wird der Leistungsverteiler 2 zur Versorgung von elektrischen Komponenten eines elektrischen Fahrantriebes bei einem Elektrofahrzeug eingesetzt.
-
Für eine zuverlässige abgedichtete Einführung einer jeweiligen Leitung 14 in den Innenraum des Gehäuses 4 ist an jeder Gehäuseöffnung 8 und damit vorliegend an jedem Stutzen 10 eine Dichtmanschette 16 angebracht. Bei der 1 ist lediglich in der rechten Bildhälfte eine Dichtmanschette 16 dargestellt. Auf der linken Bildhälfte sind lediglich die Stutzen 10 zu erkennen. Die Dichtmanschette 16 ist jeweils am Außenumfang des jeweiligen Stutzens 10 angebracht.
-
Eine jeweilige Dichtmanschette 16 erstreckt sich in Längsrichtung 18, die zugleich durch eine jeweilige Längsrichtung der jeweiligen Leitung 14 definiert ist. Die Längsrichtung 18 ist dabei jeweils vom Gehäuse 4 weg orientiert.
-
Eine jeweilige Dichtmanschette 16 weist einen Befestigungsabschnitt 16A auf, mit dem die Dichtmanschette 16 an der Gehäusewand 12 befestigt ist. Anschließend an den Befestigungsabschnitt 16A weist die Dichtmanschette einen Dichtabschnitt 16B auf, welcher insbesondere zylindrisch ausgebildet ist. Der Dichtabschnitt 16B erstreckt sich über eine Länge L. Die Länge L ist im Ausführungsbeispiel vorzugsweise größer als ein Nenndurchmesser D des Dichtabschnitts 16B. Der Nenndurchmesser D entspricht zugleich einem Außendurchmesser der Leitung 14 bei montierter Leitung 14. Beispielsweise liegt die Länge L im Bereich von einigen Zentimetern, beispielsweise im Bereich von 2 cm bis 5 cm.
-
Das Gehäuse 4, also die beiden Gehäuseteile 4A, 4B sowie die daran angeformten Stutzen 10 bestehen aus einem harten Material wie beispielsweise Polyamid, Polypropylen oder PBT.
-
Demgegenüber besteht die Dichtmanschette 16 aus einem weicheren, elastischen Material, insbesondere einem Elastomer wie beispielsweise Silikon oder ein Butyl.
-
Die Dichtmanschette 16 ist unlösbar und insbesondere stoffschlüssig an der Gehäusewand 12 befestigt. Dies erfolgt bevorzugt durch einen 2K-Spritzgussprozess.
-
Die Dichtmanschette 16 schmiegt sich mit ihrem Dichtabschnitt 16B über die gesamte Länge L an den Außenumfang der Leitung 14 an.
-
Zwischen den beiden Gehäuseteilen 4A, 4B ist bevorzugt ebenfalls eine Abdichtung durch ein hier nicht näher dargestelltes Dichtelement erreicht. Insgesamt ist durch die Dichtmanschette 16 sowie durch die Abdichtung zwischen den Gehäuseteilen 4A, 4B eine zuverlässige Abdichtung des Innenraums des Gehäuses 4 gegenüber der äußeren Umgebung erreicht. Der Innenraum und speziell die Gehäuseöffnungen 8 sind zur Umgebung hin bevorzugt sowohl flüssigkeitsdicht als auch gasdicht abgedichtet.
-
Die Dichtmanschette 16 ist allgemein nach Art eines schlauchförmigen Bauteils ausgebildet. Der Befestigungsabschnitt 16A verjüngt sich in Längsrichtung 18, so dass ein Innendurchmesser zum Dichtabschnitt 16B verringert wird. Hierzu weist der Befestigungsabschnitt 16 zumindest einen sich verjüngenden Teilabschnitt auf, welcher insbesondere nach Art eines Konus ausgebildet ist. An diesen schließt sich der zylindrische Dichtabschnitt 16B mit dem Nenndurchmesser D an.
-
Der Innendurchmesser der Dichtmanschette 16 im Bereich des gehäuseseitigen Endes des Befestigungsabschnittes 16A ist an den Außendurchmesser der Gehäuseöffnung 8, im Ausführungsbeispiel also an den Außendurchmesser des Stutzens 10 angepasst.
-
Die Dichtmanschette 16 weist bevorzugt eine hohe Elastizität in radialer Richtung auf, sodass durch dieselbe Dichtmanschette 16 Leitungen 12 auch mit unterschiedlichen Durchmessern hindurchgeführt werden können.
-
In 2 ist stark vereinfacht eine Ausführungsvariante skizziert, bei der im Bereich der Gehäuseöffnung 8 Federelemente 20 ausgebildet sind, die insbesondere ein monolithisches Teilstück des Gehäuses 4 sind. Diese Federelemente 20 erstrecken sich in Längsrichtung 18 und damit in Richtung der Dichtmanschette 16. Sie sind derart ausgebildet, dass sie auf die Dichtmanschette 16 und zwar insbesondere auf den Dichtabschnitt 16B eine Federkraft in radialer Richtung, also senkrecht zur Längsrichtung 18 ausüben. Die Federelemente 20 erstrecken sich daher zumindest bis zum Dichtabschnitt 16B. Vorzugsweise erstrecken sie sich bis zu dem Gehäuse 4 abgewandten Ende des Dichtabschnitts 16B.
-
Im Ausführungsbeispiel ist ein Paar an Federelementen 20 zu erkennen, wobei gegenüberliegend zumindest ein weiteres Paar angeordnet ist. Im Ausführungsbeispiel sind die Federelemente 20 des jeweiligen Paars über eine gemeinsame Basis mit dem Gehäuse 4 verbunden. Ausgehend von dieser gemeinsamen Basis verbreitert sich ein jeweiliges Federelement 20 in Längsrichtung 18.
-
In 2 ist ergänzend noch eine alternative Ausführungsvariante in Form einer separaten Baueinheit 20 gestrichelt dargestellt. Diese Baueinheit 22 ist bevorzugt nach Art eines Käfigs ausgebildet, welcher zwei in Längsrichtung L gegenüberliegende (teil-) ringförmige Trägerelemente 24 aufweist, die die Dichtmanschette 16 zumindest teilweise umschlingen. Zwischen den Trägerelementen 24 erstrecken sich in Längsrichtung L beispielsweise gebogene Federelemente 20. Von diesen sind um den Umfang verteilt mehrere angeordnet. Die gesamte Baueinheit 22 ist beispielsweise als eine seitlich offene Baueinheit 22 ausgebildet, sodass sie nach Art einer Klammer in radialer Richtung und damit senkrecht zur Längsrichtung 18 auf die Dichtmanschette 16 speziell im Bereich des Dichtabschnitts 16B aufgeklipst werden kann. Bei dieser alternativen Ausführungsvariante sind die zuvor beschriebenen, am Gehäuse 4 angeformten Federelemente 20 bevorzugt nicht vorhanden.
-
Bezugszeichenliste
-
- 2
- Leistungsverteiler
- 4
- Gehäuse
- 4A. 4B
- Gehäuseteil
- 6
- Teilungsebene
- 8
- Gehäuseöffnung
- 10
- Stutzen
- 12
- Gehäusewand
- 14
- Leitung
- 16
- Dichtmanschette
- 16A
- Befestigungsabschnitt
- 16B
- Dichtabschnitt
- 18
- Längsrichtung
- 20
- Federelement
- 22
- Baueinheit
- 24
- Trägerelement
- L
- Länge
- D
- Nenndurchmesser
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- EP 4049898 A1 [0005]
- EP 3022813 B1 [0006]
- DE 102018218364 A1 [0007]