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DE102023201854A1 - Wärmeübertrager - Google Patents

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DE102023201854A1
DE102023201854A1 DE102023201854.3A DE102023201854A DE102023201854A1 DE 102023201854 A1 DE102023201854 A1 DE 102023201854A1 DE 102023201854 A DE102023201854 A DE 102023201854A DE 102023201854 A1 DE102023201854 A1 DE 102023201854A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
tubes
heat exchanger
passage openings
housing
aperture
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102023201854.3A
Other languages
English (en)
Inventor
Oliver Liedtke
Markus Schmid
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mahle International GmbH
Original Assignee
Mahle International GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Mahle International GmbH filed Critical Mahle International GmbH
Priority to DE102023201854.3A priority Critical patent/DE102023201854A1/de
Priority to CN202410201737.3A priority patent/CN118582992A/zh
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Wärmeübertrager (1) zur Kühlung eines Medienstroms, insbesondere ein Ladeluftkühler, mit einer Mehrzahl von beabstandet zueinander angeordneten Rohren (2), wobei zwischen benachbart zueinander angeordneten Rohren (2) jeweils ein Strömungskanal (4) angeordnet ist, wobei die Rohre (2) endseitig in jeweils einem Rohrboden (3) aufgenommen sind, wobei die Rohre (2) zwischen den beiden Rohrböden (3) in einem Gehäuse (5) aufgenommen sind, welches mit den Rohrböden (3) fluiddicht verbunden ist, wobei entlang einer das Gehäuse (5) begrenzenden Außenwandung zumindest ein Kühlmittelkanal (6, 7), insbesondere zwei Kühlmittelkanäle (6,7), durch eine nach außen gerichtete Ausprägung (8) ausgebildet ist oder sind, wobei der zumindest eine Kühlmittelkanal (6, 7) eine in Richtung des Innenvolumens des Gehäuses (5) gerichtete Öffnung (9) aufweist, über welche der Kühlmittelkanal (6, 7) mit dem Innenvolumen des Gehäuses (5) in Fluidkommunikation steht, wobei die Öffnung (9) von einer Blende (10) überdeckt ist und die Blende (10) an der nach innen gerichteten Fläche der Außenwandung des Gehäuses (5) angeordnet ist, welche den Kühlmittelkanal (6, 7) aufweist, wobei die Blende (10) eine Mehrzahl von Durchlassöffnungen (11) aufweist, welche von Stegen (12) voneinander beabstandet sind, wobei die Durchlassöffnungen (11) mit den Strömungskanälen (4) zwischen den Rohren (2) fluchten und die Stege (12) mit den Rohren (2) fluchten.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft einen Wärmeübertrager zur Kühlung eines Medienstroms, insbesondere einen Ladeluftkühler, mit einer Mehrzahl von Rohren, wobei die Rohre endseitig in jeweils einem Rohrboden aufgenommen sind, wobei die Rohre zwischen den beiden Rohrböden in einem Gehäuse aufgenommen sind, welches mit den Rohrböden fluiddicht verbunden ist, wobei entlang einer das Gehäuse begrenzenden Außenwandung zumindest ein Kühlmittelkanal durch eine nach außen gerichtete Ausprägung ausgebildet ist, wobei der Kühlmittelkanal eine in Richtung des Innenvolumens des Gehäuses gerichtete Öffnung aufweist, über welche der Kühlmittelkanal mit dem Innenvolumen des Gehäuses in Fluidkommunikation steht.
  • Stand der Technik
  • Oben beschriebene Ladeluftkühler sind im Stand der Technik bekannt, beispielsweise durch die EP 2 728 155 A1 oder durch die WO 2011/061311 A1 . Ladeluftkühler dienen der Abkühlung von Ladeluft, welche in modernen Verbrennungsmotoren zur Erhöhung der Leistung beispielsweise mittels eines Turboladers genutzt wird. Je stärker die Abkühlung der Ladeluft erfolgt, umso größer ist die Leistungssteigerung des Verbrennungsmotors. Entsprechend ist eine sehr effiziente Wärmeübertragung im Ladeluftkühler erwünscht.
  • Die Ladeluft wird in solchen Ladeluftkühlern zur Abkühlung durch Rohre geleitet, welche von Kühlmittel umströmt werden, so dass eine Wärmeübertragung zwischen der heißen Ladeluft und dem kühleren Kühlmittel stattfindet.
  • Die Rohre sind in dem Gehäuse des Ladeluftkühlers auf Abstand angeordnet, so dass zwischen den Rohren Strömungskanäle vorgesehen sind, durch welche ein Kühlmittelstrom zur Wärmeübertragung strömen kann. Das Kühlmittel strömt über einen einlassseitigen Kühlmittelkanal in das Gehäuse ein und wird entlang des einlassseitigen Kühlmittelkanals über die Breite des Gehäuses auch verteilt. Auch strömt das Kühlmittel über einen weiteren auslassseitigen Kühlmittelkanal wieder aus dem Gehäuse aus, wobei das Kühlmittel beim Ausströmen aus den Strömungskanälen des Gehäuses von dem weiteren auslassseitigen Kühlmittelkanal gesammelt wird und anschließend abgeführt wird.
  • Zwischen den nach außen gerichteten Ausprägungen der Kühlmittelkanäle und dem Gehäuse ist entsprechend jeweils eine Öffnung vorgesehen, um den Übergang des Kühlmittels von dem nach außen geprägten einlassseitigen Kühlmittelkanal zu dem Innenraum des Gehäuses bzw. von dem Innenraum des Gehäuses hin zu dem nach außen geprägten auslassseitigen Kühlmittelkanal zu erlauben.
  • Aus Gründen der Materialeinsparung und der Kosteneinsparung sind die Rohre des Ladeluftkühlers hinsichtlich ihrer Wandstärke optimiert und sehr dünnwandig ausgebildet. Dabei ist berücksichtigt, dass die Rohre bereichsweise außenseitig an der Wand des Gehäuses innen anliegen und dort verlötet sind, so dass durch die Abstützung der dünnwandigen Rohre an der Wand des Gehäuses deren Stabilität insgesamt erhöht wird, beispielsweise gegen den Innendruck, Innendruckschwankungen und thermomechanische Spannungen aufgrund des heißen Gases, welches durch die Rohre strömt.
  • Im Bereich der Öffnungen im Gehäuse zum Einströmen und zum Ausströmen liegen die Rohre nicht unmittelbar an einer Wand des Gehäuses an und sind dort auch nicht verlötet, so dass im Bereich der jeweiligen Öffnung die dünnwandigen Rohre nicht durch die Wand des Gehäuses verstärkt sind, so dass dort ein Materialdickensprung vorliegt, welcher zu mechanischen Problemen über die Ausdehnung der Öffnung führt.
  • Im Stand der Technik der WO 2016/008854 A1 ist diesbezüglich als Gegenmaßnahme bekannt geworden, dass im Bereich der Öffnung ein Blendenblech angeordnet ist, welches die Öffnung in weiten Bereichen abdeckt aber noch einen ausreichend großen Spalt für die Durchströmung des Kühlmittels bereitstellt. Das Blendenblech ist auch vorgesehen, um die Strömung des Kühlmittels in den Wärmeübertrager definiert zu leiten, um ein Sieden an heißen Bereichen des Wärmeübertragers zu minimieren oder zu vermeiden. Mit dem Blendenblech und dem freigehaltenen Spalt wird der Flächenbereich der freien Lage der dünnwandigen Rohre zwar reduziert, dennoch bleibt ein definierter Flächenbereich, in welchem die dünnwandigen Rohre nicht an der Wand des Gehäuses anliegen und verlötet sind. Es tritt also dennoch wieder ein Materialdickensprung in einem definierten Längenbereich der Rohre auf, in welchem die auftretenden mechanischen Probleme zu einem Versagen der Rohre führen können, so dass ein Defekt des Wärmeübertragers die Folge sein kann.
  • Darstellung der Erfindung, Aufgabe, Lösung, Vorteile
  • Es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung einen Wärmeübertrager zu schaffen, welcher gegenüber dem Stand der Technik hinsichtlich der Vermeidung mechanischer Probleme verbessert ist und dennoch eine sichere Durchströmung mit einem Kühlmittel erlaubt.
  • Die Aufgabe wird durch einen Wärmeübertrager mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung betrifft einen Wärmeübertrager zur Kühlung eines Medienstroms, insbesondere ein Ladeluftkühler, mit einer Mehrzahl von beabstandet zueinander angeordneten Rohren, wobei zwischen jeweils benachbart zueinander angeordneten Rohren jeweils ein Strömungskanal angeordnet ist, wobei die Rohre endseitig in jeweils einem Rohrboden aufgenommen sind, wobei die Rohre zwischen den beiden Rohrböden in einem Gehäuse aufgenommen sind, welches mit den Rohrböden fluiddicht verbunden ist, wobei entlang einer das Gehäuse begrenzenden Außenwandung zumindest ein Kühlmittelkanal, insbesondere zwei Kühlmittelkanäle, durch eine nach außen gerichtete Ausprägung ausgebildet ist oder sind, wobei der zumindest eine Kühlmittelkanal eine in Richtung des Innenvolumens des Gehäuses gerichtete Öffnung aufweist, über welche der Kühlmittelkanal mit dem Innenvolumen des Gehäuses in Fluidkommunikation steht, wobei die Öffnung von einer Blende überdeckt ist und die Blende an der nach innen gerichteten Fläche der Außenwandung des Gehäuses angeordnet ist, welche den Kühlmittelkanal aufweist, wobei die Blende eine Mehrzahl von Durchlassöffnungen aufweist, welche von Stegen voneinander beabstandet sind, wobei die Durchlassöffnungen mit den Strömungskanälen zwischen den Rohren fluchten und die Stege mit den Rohren fluchten. Dadurch wird erlaubt, dass die Einströmung oder Ausströmung durch die Durchlassöffnungen erfolgen kann, während dennoch im Bereich der Rohre Material der Blende vorgesehen ist, um die Wandstärke der dünnwandigen Rohre zu doppeln, um die Stabilität der Rohre zu erhöhen. Dabei kann die Blende sowohl einlassseitig und/oder auslassseitig ausgebildet und/oder angeordnet sein. Die zumindest eine derart vorgesehene Blende dient dabei bevorzugt dem Vermeiden von Sieden des Kühlmittels zwischen den Rohren und die Ausgestaltung und Anordnung der Durchlassöffnungen dient auch der Lenkung der Durchströmung der Strömungskanäle zwischen den Rohren, beispielsweise durch die Anordnung und Ausgestaltung beispielsweise auch von unterschiedlich großen Durchlassöffnungen beispielsweise zumindest einer Blende.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel ist es auch zweckmäßig, wenn zwei Kühlmittelkanäle vorgesehen sind und zumindest eine Öffnung von einem der beiden Kühlmittelkanäle von einer Blende überdeckt ist oder dass jede der beiden Öffnungen der beiden Kühlmittelkanäle von einer Blende überdeckt ist. Damit kann zumindest einlassseitig oder einlassseitig und auslassseitig der Strom des Kühlmittels zwischen die Rohre gelenkt werden, um ein Sieden des Kühlmittels zu vermeiden und um den Fluidstrom zu verteilen und zu lenken.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Blende mit den Rohren und/oder mit dem Gehäuse verlötet ist. So wird eine stabile Verbindung, insbesondere der Rohre und der Blende, im Bereich der Stege erreicht, wodurch eine Stabilisierung der Rohre über die Länge der Öffnung erreicht wird.
  • Auch ist es zweckmäßig, wenn die Blende in einem Bereich der Durchlassöffnungen und Stege mit den Rohren derart verlötet ist, dass die Stege mit den Rohren verlötet sind. Entsprechend wird eine stabile Verbindung der Rohre und der Blende im Bereich der Stege erreicht, wodurch eine Stabilisierung der Rohre über die Länge der Öffnung erreicht werden kann. Das Verlöten der Stege unterstützt beim Löten auch die Optimierung der Lötverhältnisse, weil die zu verlötenden Materialdicken damit vergleichmäßigt werden.
  • Auch ist es vorteilhaft, wenn die Blende auch in einem Bereich außerhalb der Durchlassöffnungen und Stege mit den Rohren verlötet ist. So kann eine Stabilisierung der Rohre über die Länge der Öffnung erreicht werden.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel ist es zweckmäßig, wenn die zumindest eine Blende einteilig oder mehrteilig ausgebildet ist oder dass zwei Blenden für zwei Öffnungen einteilig miteinander ausgebildet sind. So kann bei Verwendung einer Blende diese einteilig oder mehrteilig ausgebildet sein. Bei Verwendung von zumindest zwei Blenden kann jede Blende einteilig oder mehrteilig ausgebildet sein oder die verwendeten beiden Blenden für zwei Öffnungen können ebenfalls gemeinsam einteilig ausgebildet sein. Bei der einteiligen Gestaltung sind die Logistik und die Montage vereinfacht.
  • Auch ist es vorteilhaft, wenn die Durchlassöffnungen geschlossen ausgebildet sind, die allseitig geschlossen und von dem Material der Blende umgeben sind. Damit wird eine stabile Gestaltung der Blende erreicht.
  • Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel sind die Durchlassöffnungen offen ausgebildet, die zumindest einseitig offen und ansonsten zumindest teilweise von dem Material der Blende umgeben sind. Damit wird der durchströmbare Bereich der Durchlassöffnungen optimiert, wobei die Stege zur Stabilisierung der Rohre in ausreichender Länge vorgesehen sind.
  • Auch ist es zweckmäßig, wenn die Durchlassöffnungen einen rechteckigen Querschnitt aufweisen. Damit kann eine geeignete Anpassung an die Breite der Strömungskanäle erreicht werden zur Optimierung der Durchströmung durch die Durchlassöffnungen.
  • Auch ist es zweckmäßig, wenn die Durchlassöffnungen in einer Reihe oder in mehreren Reihen angeordnet sind. Damit kann eine Optimierung der Durchströmung durch die Durchlassöffnungen erreicht werden, wobei gleichzeitig die Stabilität der Blende erreicht wird.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel ist es auch zweckmäßig, wenn die Größe der Durchlassöffnungen zumindest einer Blende jeweils gleich ist oder dass die Größe der Durchlassöffnungen zumindest einer Blende variiert, so dass bei zumindest einer Blende Durchlassöffnungen mit zumindest zwei verschiedenen Größen vorliegen. Damit lässt sich die Fluidlenkung gut erreichen.
  • Besonders vorteilhaft ist es, dass die zumindest eine Blende durch zumindest ein, insbesondere ebenes, plattenartiges Element oder Blech gebildet ist, insbesondere durch mehrere, insbesondere ebene, plattenartige Elemente oder Bleche gebildet ist.
  • Auch ist es zweckmäßig, wenn das Gehäuse im Bereich der Öffnung eine umlaufende Fase aufweist zur Aufnahme des Randbereichs der zumindest einen Blende. Damit kann die zumindest eine Blende umlaufend stabil verlötet werden.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung sind in den Unteransprüchen und in der nachfolgenden Figurenbeschreibung beschrieben.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen detailliert erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
    • 1 eine schematische Teilansicht eines ersten Ausführungsbeispiels eines Wärmeübertragers mit einer Blende mit Durchlassöffnungen,
    • 2 eine schematische Teilansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels eines Wärmeübertragers mit einer Blende mit Durchlassöffnungen,
    • 3 eine Detailansicht der Anordnung der Blende gemäß 2,
    • 4 eine weitere Detailansicht der Anordnung der Blende gemäß 2,
    • 5 eine Schnittansicht des Wärmeübertragers gemäß 2 zur Darstellung der Anordnung der Blende,
    • 6 eine Detailansicht der Anordnung der Blende gemäß 1,
    • 7 eine weitere Detailansicht der Anordnung der Blende gemäß 1, und
    • 8 eine Schnittansicht des Wärmeübertragers gemäß 1 zur Darstellung der Anordnung der Blende.
  • Bevorzugte Ausführung der Erfindung
  • Die 1 zeigt eine schematische Teilansicht eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Wärmeübertragers 1, wobei die 6 bis 8 Details dazu zeigen.
  • Die 2 zeigt eine schematische Teilansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Wärmeübertragers 1, wobei die 3 bis 5 Details dazu zeigen.
  • Der Wärmeübertrager 1 weist eine Mehrzahl von parallel zueinander angeordneten Rohren 2 auf, welche endseitig jeweils in einem Rohrboden 3 aufgenommen sind. In den 1 und 2 ist davon jeweils zur Vereinfachung der Figuren nur ein Rohrboden 3 gezeigt.
  • Die Rohre 2 sind beabstandet zueinander angeordnet und weisen zwischen sich jeweils einen Strömungskanal 4 auf, so dass zwischen jeweils benachbart zueinander angeordneten Rohren 2 jeweils ein Strömungskanal 4 angeordnet ist, siehe hierzu auch die 4 und 7.
  • Auch sind die Rohre 2 zwischen den beiden Rohrböden 3 in einem Gehäuse 5 aufgenommen, welches nur teilweise gezeigt ist. Das Gehäuse 5 ist mit den Rohrböden 3 fluiddicht verbunden. Damit ist das Gehäuse 5 für ein Kühlmittel durchströmbar dicht ausgebildet.
  • Weiterhin ist entlang einer das Gehäuse 5 begrenzenden Außenwandung zumindest ein Kühlmittelkanal 6, insbesondere sind zwei Kühlmittelkanäle 6, 7, vorgesehen. Dabei ist beispielsweise ein einlassseitiger Kühlmittelkanal 6 und/oder ein auslassseitiger Kühlmittelkanal 7 vorgesehen.
  • Der jeweilige Kühlmittelkanal 6, 7 ist durch eine nach außen gerichtete Ausprägung 8 ausgebildet, wobei der Kühlmittelkanal 6, 7 eine in Richtung des Innenvolumens des Gehäuses 5 gerichtete Öffnung 9 aufweist, über welche der Kühlmittelkanal 6, 7 mit dem Innenvolumen des Gehäuses 5 in Fluidkommunikation steht.
  • Die zumindest eine Öffnung 9 oder die zumindest zwei Öffnungen 9 wird bzw. werden dabei von einer Blende 10 bzw. von jeweils einer Blende 10 überdeckt, wobei die Blende 10 an der nach innen gerichteten Fläche der Außenwandung des Gehäuses 5 angeordnet ist, welche den Kühlmittelkanal 6, 7 aufweist.
  • Bevorzugt ist die Blende 10 durch ein, insbesondere ebenes, plattenartiges Element oder Blech gebildet. So kann die Blende 10 auch günstig mit dem Gehäuse 5 und/oder mit den Rohren 2 verlötet werden. Bevorzugt besteht die Blende 10 aus einem Aluminiumblech oder aus einem sonstigen metallischen Material.
  • Die Blende 10 deckt dabei die jeweilige Öffnung 9 im Wesentlichen vollständig ab und weist zur Einströmung in das Gehäuse 5 und in die Strömungskanäle 4 bzw. zur Ausströmung aus dem Gehäuse 5 bzw. aus den Strömungskanälen 4 Durchlassöffnungen 11 auf.
  • Die zumindest eine Blende 10 ist bevorzugt einteilig oder mehrteilig ausgebildet. Auch kann es vorteilhaft sein, wenn zwei Blenden 10 für zwei Öffnungen 9 einteilig miteinander ausgebildet sind, so dass nur ein Bauteil montiert werden muss.
  • Die Blende 10 weist eine Mehrzahl von Durchlassöffnungen 11 auf, welche von Stegen 12 voneinander beabstandet sind.
  • Die Anordnung der Durchlassöffnungen 11 und der Stege 12 ist dabei derart, dass die Durchlassöffnungen 11 mit den Strömungskanälen 4 zwischen den Rohren 2 fluchten und die Stege 12 mit den Rohren 2 fluchten. Die Blende 10 liegt also auf den Rohren 2 auf und die Stege 12 liegen auf den einzelnen Rohren 2 auf, wobei die Durchlassöffnungen 11 mit den Strömungskanälen 4 zwischen den Rohren 2 fluchten.
  • Die Größe der Durchlassöffnungen 11 zumindest einer Blende 10 kann jeweils gleich sein oder die Größe der Durchlassöffnungen 11 zumindest einer Blende 10 kann auch variieren, so dass bei zumindest einer Blende 10 Durchlassöffnungen 11 mit zumindest zwei verschiedenen Größen vorliegen. Auch kann jede Durchlassöffnung 11 eine unterschiedliche Größe aufweisen oder es können verschieden große Durchlassöffnungen 11 in unterschiedlichen Bereichen der Blende 10 vorliegen. Dadurch kann die Einströmung des Kühlmittels und/oder die Ausströmung des Kühlmittels geeignet gelenkt werden und es kann ein Sieden des Kühlmittels reduziert oder verhindert werden.
  • So kann einerseits die Blende 10 mit den Rohren 2 und/oder mit dem Gehäuse 5 verlötet sein. Zur Anordnung und Aufnahme der Blende 10 kann das Gehäuse 5 im Bereich der Öffnung 9 eine umlaufende oder zumindest teilweise umlaufende Fase 13 aufweisen zur Aufnahme des Randbereichs der Blende 10, wie dies in den 5 und 8 erkennbar ist.
  • Die Blende 10 ist in einem Bereich der Durchlassöffnungen 11 und Stege 12 mit den Rohren 2 derart verlötet, dass die Stege 12 mit den Rohren 2 verlötet sind und dadurch eine Doppelung der dünnwandigen Wand der Rohre 2 erfolgt, was die Stabilität der Rohre 2 deutlich erhöht.
  • Bevorzugt ist auch, dass die Blende 10 auch in einem Bereich außerhalb der Durchlassöffnungen 11 und Stege 12 mit den Rohren 2 verlötet ist, also abseits der Durchlassöffnungen 11, da die Durchlassöffnungen 11 ja bevorzugt nur an einer Seite der Blende 10 angeordnet sind. Die Blende 10 ist bevorzugt aber auch an anderen Bereichen mit den Rohren 2 verlötet, um die Verstärkung der Rohre 2 über die Ausdehnung der Blende 10 in Rohrlängsrichtung zu erlauben.
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel der 1 bis 4 sind die Durchlassöffnungen 11 geschlossen ausgebildet. Sie sind allseitig geschlossen und von dem Material der Blende 10 umgeben. In 4 ist sehr gut erkennbar, dass die Durchlassöffnungen 11 geschlossen sind. In diesem Beispiel sind die Durchlassöffnungen 11 rechteckig ausgebildet und gleich groß. Die Form der Durchlassöffnungen 11 kann jedoch auch anderweitig ausgebildet sein, wobei auch die Größe der Durchlassöffnungen 11 variieren kann.
  • In einem weiteren Ausführungsbeispiel der 1, 6, 7 und 8 sind die Durchlassöffnungen 11 offen ausgebildet. Dabei sind die Durchlassöffnungen 11 zumindest einseitig offen und ansonsten zumindest teilweise von dem Material der Blende 10 umgeben. In den 6 und 7 ist gut erkennbar, dass die Durchlassöffnungen 11 einseitig offen ausgebildet sind und sie mit den Stegen 12 eine Art Zahnprofil ausbilden.
  • Dabei sind die Durchlassöffnungen 11, sowohl die offen ausgebildeten Durchlassöffnungen 11 als auch die geschlossen ausgebildeten Durchlassöffnungen 11 beispielsweise mit einem rechteckigen Querschnitt ausgebildet.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel der 3 und 4 sind die Durchlassöffnungen 11 in einer Reihe angeordnet. Alternativ können die Durchlassöffnungen 11 auch in mehreren Reihen angeordnet sein.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 2728155 A1 [0002]
    • WO 2011061311 A1 [0002]
    • WO 2016008854 A1 [0008]

Claims (13)

  1. Wärmeübertrager (1) zur Kühlung eines Medienstroms, insbesondere ein Ladeluftkühler, mit einer Mehrzahl von beabstandet zueinander angeordneten Rohren (2), wobei zwischen benachbart zueinander angeordneten Rohren (2) jeweils ein Strömungskanal (4) angeordnet ist, wobei die Rohre (2) endseitig in jeweils einem Rohrboden (3) aufgenommen sind, wobei die Rohre (2) zwischen den beiden Rohrböden (3) in einem Gehäuse (5) aufgenommen sind, welches mit den Rohrböden (3) fluiddicht verbunden ist, wobei entlang einer das Gehäuse (5) begrenzenden Außenwandung zumindest ein Kühlmittelkanal (6, 7), insbesondere zwei Kühlmittelkanäle (6,7), durch eine nach außen gerichtete Ausprägung (8) ausgebildet ist oder sind, wobei der zumindest eine Kühlmittelkanal (6, 7) eine in Richtung des Innenvolumens des Gehäuses (5) gerichtete Öffnung (9) aufweist, über welche der Kühlmittelkanal (6, 7) mit dem Innenvolumen des Gehäuses (5) in Fluidkommunikation steht, wobei die Öffnung (9) von einer Blende (10) überdeckt ist und die Blende (10) an der nach innen gerichteten Fläche der Außenwandung des Gehäuses (5) angeordnet ist, welche den Kühlmittelkanal (6, 7) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Blende (10) eine Mehrzahl von Durchlassöffnungen (11) aufweist, welche von Stegen (12) voneinander beabstandet sind, wobei die Durchlassöffnungen (11) mit den Strömungskanälen (4) zwischen den Rohren (2) fluchten und die Stege (12) mit den Rohren (2) fluchten.
  2. Wärmeübertrager nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Kühlmittelkanäle (6, 7) vorgesehen sind und zumindest eine Öffnung (9) von einem der beiden Kühlmittelkanäle (6, 7) von einer Blende (10) überdeckt ist oder dass jede der beiden Öffnungen (9) der beiden Kühlmittelkanäle (6, 7) von einer Blende (10) überdeckt ist.
  3. Wärmeübertrager (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Blende (10) mit den Rohren (2) und/oder mit dem Gehäuse (5) verlötet ist.
  4. Wärmeübertrager (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Blende (10) in einem Bereich der Durchlassöffnungen (11) und Stege (12) mit den Rohren (2) derart verlötet ist, dass die Stege (12) mit den Rohren (2) verlötet sind.
  5. Wärmeübertrager (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Blende (10) auch in einem Bereich außerhalb der Durchlassöffnungen (11) und Stege (12) mit den Rohren (2) verlötet ist.
  6. Wärmeübertrager nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Blende (10) einteilig oder mehrteilig ausgebildet ist oder dass zwei Blenden (10) für zwei Öffnungen (9) einteilig miteinander ausgebildet sind.
  7. Wärmeübertrager (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchlassöffnungen (11) geschlossen ausgebildet sind, die allseitig geschlossen und von dem Material der Blende (10) umgeben sind.
  8. Wärmeübertrager (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchlassöffnungen (11) offen ausgebildet sind, die zumindest einseitig offen und ansonsten zumindest teilweise von dem Material der Blende (10) umgeben sind.
  9. Wärmeübertrager (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchlassöffnungen (11) einen rechteckigen Querschnitt aufweisen.
  10. Wärmeübertrager (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchlassöffnungen (11) in einer Reihe oder in mehreren Reihen angeordnet sind.
  11. Wärmeübertrager nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Größe der Durchlassöffnungen (11) zumindest einer Blende (10) jeweils gleich ist oder dass die Größe der Durchlassöffnungen (11) zumindest einer Blende (10) variiert, so dass bei zumindest einer Blende (10) Durchlassöffnungen (11) mit zumindest zwei verschiedenen Größen vorliegen.
  12. Wärmeübertrager (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Blende (10) durch zumindest ein, insbesondere ebenes, plattenartiges Element oder Blech gebildet ist, insbesondere durch mehrere, insbesondere ebene, plattenartige Elemente oder Bleche gebildet ist.
  13. Wärmeübertrager (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (5) im Bereich der Öffnung (9) eine umlaufende Fase (13) aufweist zur Aufnahme des Randbereichs der zumindest einen Blende (10).
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