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Die Erfindung betrifft ein Lichtwellenleiter-Kabel sowie ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Lichtwellenleiter-Kabels.
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Lichtwellenleiter-Kabel werden als Kommunikationskabel und zur Datenübertragung eingesetzt. An Verteilpunkten wird dabei häufig derart vorgegangen, dass ein Abzweig erstellt wird, indem ein Lichtwellenleiterstrang des Kabels aufgetrennt und ein Abzweig insbesondere durch sogenanntes Splicen angebracht wird.
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Lichtwellenleiter-Kabel weisen in der Regel mehrere Lichtwellenleitersträngen auf, die einen Verseilverbund ausbilden. Dieser Verseilverbund weist dabei häufig eine spezielle, sogenannte SZ-Verseilung auf, bei der sich eine Verseilrichtung des Verseilverbundes wiederkehrend an sogenannten Umkehrbereichen ändert. Die Umkehrbereiche sind daher periodisch wiederkehrend über die Länge des Kabels mit einem Abstand von typischerweise 50 mm bis 2000 mm angeordnet. Aufgrund der Änderung der Verseilrichtung verlaufen die einzelnen Lichtwellenleitersträngen im Umkehrbereich im Wesentlichen geradlinig. Solche Umkehrbereiche eignen sich daher insbesondere für die Anbringung der gewünschten Abzweige.
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Für spezielle Anwendungsfälle in mechanisch anspruchsvollen Umgebungen oder bei sicherheitskritischen Anwendungen beispielsweise bei (kritischer) Infrastruktur-Einrichtungen, wie z.B. im Bahnbereich, weist das Lichtwellenleiter-Kabel regelmäßig eine Armierung zum Schutz der innenliegenden Lichtleiterstränge auf.
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Speziell bei derartigen armierten Lichtwellenleiter-Kabeln ist das Anbringen eines Abzweigs mit hohem Aufwand verbunden. Teilweise wird hierbei ein Außenmantel und die Armierung über eine große Länge von beispielsweise mehreren Metern abgemantelt, so dass die Lichtleiterstränge zuverlässig auch in einem Umkehrbereich freigelegt sind. Nachfolgend wird ein Lichtwellenleiterstrang oder es werden einzelne Lichtwellenleiter im Umkehrbereich durchtrennt und es werden insbesondere durch Splicen abgehende Lichtwellenleiter und damit ein abgehender Lichtwellenleiterstrang angeschlossen. Nachfolgend muss die Abzweigstelle wieder geschützt werden. Hierzu werden typischerweise Muffen eingesetzt. Im Bereich des Abzweigs weist das Kabel durch die sich über die vergleichsweise große Länge erstreckende Muffel eine hohe Steifigkeit auf. Alternativ wird das gesamte Kabel komplett durchgetrennt und neu verbunden, statt den Außenmantel und die Armierung über größere Längen zu öffnen. Beide Varianten sind mit einem großen Aufwand verbunden.
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Aus
US 5 809 194 A ist ein Lichtwellenleiterkabel in SZ-Verseilung sowie ein Verfahren zu dessen Herstellung zu entnehmen, wobei zur Kenntlichmachung der Richtungsänderung zunächst eine erste Markierung vor dem Aufbringen eines Außenmantels aufgebracht. Beim Herstellungsprozess wird die Position der ersten Markierung erfasst und anschließend auf den Außenmantel eine weitere Markierung angebracht.
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Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, den Aufwand für die Anbringung eines Abzweigs gering zu halten.
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Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst durch ein Lichtwellenleiter-Kabel mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 10. Die im Hinblick auf das Kabel angeführten Merkmale und bevorzugten Ausgestaltungen sind sinngemäß auch auf das Verfahren und umgekehrt zu übertragen.
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Das Kabel weist einen Verseilverbund mit mehreren miteinander verseilten Strangelementen auf, wobei zumindest eines dieser Strangelemente ein Lichtwellenleiterstrang mit Lichtwellenleiter ist. Der Verseilverbund ist von einer Armierung sowie einem Außenmantel aus einem Isoliermaterial umgeben. Der Verseilverbund weist wiederkehrend Umkehrbereiche auf, an denen sich die Verseilrichtung des Verseilverbundes ändert. Radial außerhalb der Armierung sind wiederkehrend, insbesondere periodisch wiederkehrend äußere Markierelemente angebracht, die jeweils zur Identifizierung der Position des Umkehrbereichs dienen. Speziell sind die äußeren Markierelemente an einer definierten Position in Relation zum Umkehrbereich angebracht und insbesondere sind sie an der jeweiligen Längenposition des Kabels angebracht, an der sich auch jeweils einer der Umkehrbereiche befindet. Bevorzugt ist jedem Umkehrbereich ein äußeres Markierelement zugeordnet.
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Bei der Herstellung des Kabels wird dabei derart vorgegangen, dass auf den Verseilverbund eine Armierung angebracht wird, wobei radial außerhalb der Armierung wiederkehrend die äußeren Markierelemente zur Identifizierung des jeweiligen Umkehrbereichs angebracht werden.
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Durch die Anbringung der äußeren Markierungen außerhalb der Armierung ist auch bei armierten Lichtwellenleiter-Kabeln die Position eines jeweiligen Umkehrbereichs identifizierbar und eine von außen identifizierbare, sogenannte Umkehrmarkierung ausgebildet.
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Durch diese Maßnahme kann daher die Position des Umkehrbereichs gezielt bestimmt werden und für die Anbringung eines Abzweig braucht lediglich in einem kurzen Längenbereich der Schutzmantel das Kabels (Außenmantel und Armierung sowie ggf. weitere Mantellagen um den Verseilverbund) abgemantelt werden. Insgesamt ist dadurch der Aufwand für die Anbringung eines Abzweigs im Vergleich zu dem herkömmlichen Vorgehen deutlich reduziert. Durch die Begrenzung auf einen kleinen Längenbereich ist insbesondere auch der Vorteil erzielt, dass das Kabel nicht über einen längeren Bereich versteift wird.
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Der Vorteil der äußeren Markierelementen im Vergleich zu inneren Markierelementen, die beispielsweise unmittelbar am Verseilverbund und damit innerhalb der Armierung angeordnet sind, ist darin zu sehen, dass die äußeren Markierelemente - anders als solche inneren Markierelemente - von außen nicht mehr identifizierbar sind.
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Die Anbringung der äußeren Markierelemente an der korrekten Position ist verfahrenstechnisch nicht ohne weiteres möglich, da beim Herstellprozess nach dem Aufbringen der Armierung die Position der Umkehrbereiche nicht ohne weiteres identifizierbar ist.
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In bevorzugter Ausgestaltung ist zur Identifizierung der Position der Umkehrbereiche beim Herstellungsprozess vorgesehen, dass quasi vor dem Anbringen der Armierung und damit radial innerhalb der Armierung wiederkehrend zunächst innere Markierelemente zur Identifizierung der Umkehrbereiche positioniert werden und diese inneren Markierelemente dann im weiteren Herstellungsprozess vorzugsweise zur Festlegung der Position der äußeren Markierelemente herangezogen werden.
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In bevorzugter Ausgestaltung weist daher der Kabelaufbau des Kabels derartige innere Markierelemente zusätzlich zu den äußeren Markierelementen auf zur Identifizierung der Umkehrbereiche auf. Die inneren Markierelemente sind daher - ebenso wie die äußeren Markierelemente - in einer definierten Relativposition zum jeweiligen Umkehrbereich und insbesondere genau an einem Umkehrbereich angeordnet. Die inneren sowie äußeren Markierelemente sind zueinander in definierter Relativposition angeordnet und insbesondere an identischen Längenpositionen. Alternativ zu der Anbringung an identischen Längenpositionen besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass beispielsweise die äußeren Markierelemente in einem definierten, vorgegebenen Abstand zu den inneren Markierelementen und/oder zum Umkehrbereich angebracht sind. Beispielsweise einige Zentimeter beabstandet von den inneren Markierelementen / vom Umkehrbereich.
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Bei der Herstellung wird das auszubildende Lichtwellenleiter-Kabel üblicherweise sukzessive durch mehrere Bearbeitungsstationen mit einer vorzugsweise konstanten Fördergeschwindigkeit hindurchgeführt wird. Bei den verschiedenen Bearbeitungsstationen werden sukzessive die einzelnen Lagen des Kabelaufbaus angebracht. So erfolgt beispielsweise in einer Verseilstation die Ausbildung des Verseilverbundes. In einer nachfolgenden inneren Markierungsstation werden dann vorzugsweise die inneren Markierelemente angebracht. Nachfolgend wird - nachdem gegebenenfalls weitere Zwischenlagen aufgebracht worden sind - die Armierung in einer Armierungsstation aufgebracht. An einer äußeren Markierungsstation werden dann anschließend die äußeren Markierelemente angebracht.
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In bevorzugter Ausbildung wird zur Bestimmung der gewünschten Montageposition (Längenposition) der äußeren Markierelemente nunmehr derart vorgegangen, dass die Längenposition der jeweiligen inneren Markierelemente vor dem Aufbringen der Armierung erfasst wird. Hierzu ist vorzugsweise ein Sensor vorgesehen. Anschließend wird dann unter Berücksichtigung der aktuellen Fördergeschwindigkeit die momentane Längenpositionen der aufgebrachten inneren Markierelemente für den Ort der äußeren Markierungsstation berechnet und unter Berücksichtigung dieser berechneten Längenpositionen wird das jeweilige äußere Markierelement an definierten Längenpositionen in Relation zu den inneren Markierelementen angebracht. Insbesondere werden die äußeren Markierelemente an der gleichen Längenpositionen wie die inneren Markierelemente angebracht.
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Nach Aufbringen der äußeren Markierelemente wird erfindungsgemäß der Außenmantel aufgebracht, insbesondere durch Extrusion. Nach dem Anbringen der äu-ßeren Markierelemente wird vorzugsweise lediglich noch der Außenmantel als letzte Lage, ggf. auch unter Anbringung einer Zwischenlage, insbesondere eine Folienlage, aufgebracht.
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Die inneren Markierelemente sind/werden bevorzugt unmittelbar am Verseilverbund angebracht. Sie liegen beispielsweise in einem Zwickelbereich zwischen benachbarten Strangelementen ein oder sind unmittelbar an einem Strangelement angeordnet. Zwischen den inneren Markierelementen und dem Verseilverbund ist daher vorzugsweise keine weitere Lage des Kabels angebracht. Die Anbringung der Markierelemente erfolgt bevorzugt unmittelbar nach der Verseilstation oder sogar innerhalb der Verseilstation.
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Bei den inneren Markierelementen handelt sich insbesondere um passive Markierelemente. Unter passive Markierelemente werden solche Markierelemente verstanden, welche kein aktives Signal abgegeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise um optische Markierungen, die beispielsweise mittels eines geeigneten optischen Sensors erfasst werden. Bevorzugt werden als innere Markierelemente metallische Markierelemente eingesetzt, welche mit einem Metalldetektor identifiziert werden. Speziell handelt es sich bei den inneren Markierelementen um Metallplättchen beispielsweise aus Stahl.
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Der Verseilverbund ist vorzugsweise metallfrei, sodass das jeweilige metallische Markierelemente einfach und eindeutig über einen Metalldetektor identifiziert werden kann.
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In zweckdienlicher Ausgestaltung sind die inneren sowie die äußeren Markierelemente unterschiedlicher Art. Hierunter wird verstanden, dass die Markierung bzw. die Identifizierung der jeweiligen Markierelemente auf unterschiedlichen physikalischen Prinzipien beruhen.
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Insbesondere ist dabei vorgesehen, dass es sich bei den äußeren Markierelementen um aktive Markierelemente handelt. Unter aktive Markierelemente werden solche Markierelemente verstanden, welche aktiv ein Signal, gegebenenfalls auch erst auf eine Anforderung oder nach einer Anregung abgeben. In bevorzugter Ausgestaltung ist dabei vorgesehen, dass es sich bei den äußeren Markierelementen um RFID-Elemente handelt. Zur Bestimmung der Position des äußeren Markierelemente wird daher eine RFID-System eingesetzt mit einem Transponder und einem Lesegerät. Der Transponder bildet dabei das äußere Markierelement.
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Der Vorteil der Integration eines solchen RFID-Elements besteht insbesondere auch darin, dass zusätzliche Informationen, beispielsweise Informationen über den Kabelaufbau oder Herstellparameter, im RFID Element abgelegt werden können und vorzugsweise auch abgelegt sind, sodass also neben der Position zugleich auch Informationen über das Kabel ausgelesen werden können.
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Grundsätzlich können jedoch auch andere Markierelemente als äußere Markierelemente eingesetzt werden, beispielsweise auch passive Markierelemente.
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Die äußeren Markierelemente sind zwischen der Armierung und dem Außenmantel angebracht. Diese äußeren Markierelemente werden daher vor dem Aufbringen des Außenmantels angebracht. Zweckdienlicherweise ist der Außenmantel unmittelbar auf der Armierung aufgebracht. Hierdurch sind die äußeren Markierelemente selbst durch den Außenmantel geschützt.
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In zweckdienlicher Ausgestaltung ist durch die äußeren Markierelemente jeweils eine haptische Markierung am Außenmantel ausgebildet. Hierunter wird verstanden, dass die jeweiligen äußeren Markierelemente durch Tasten und Fühlen ermittelbar sind. Speziell ist durch die äußeren Markierelemente bedingt an deren Position eine Erhebung ausgebildet. Dies wird insbesondere dadurch erreicht, dass die äußeren Markierelemente unmittelbar unterhalb des Außenmantels angeordnet sind und zugleich radial vom Kabelaufbau etwas hervor stehen und damit eine Art Wulst bilden, der von dem Außenmantel auch nicht ausgeglichen wird. Bei den äu-ßeren Markierelementen handelt es sich daher im einfachsten Fall um (passive) Einlegeteile, die zu der Erhebung führen.
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Das gesamte Lichtwellenleiter-Kabel weist dabei zumindest eine Lage an Strangelementen auf, die den Verseilverbund bilden. Bevorzugt ist genau eine Lage mit Strangelementen ausgebildet. Diese Lage weist dabei insbesondere mehrere Lichtwellenleiterstränge auf. Vorzugsweise sind sämtliche, zumindest ein Großteil der Strangelemente als Lichtwellenleiterstränge ausgebildet. Bei Bedarf können auch Blindstränge angeordnet sein, welche keine Übertragungsfunktion (elektrisch, optisch usw..) aufweisen. Bei einer solche bevorzugten Ausführungsvariante weist das Lichtwellenleiter-Kabel daher als Übertragungselemente ausschließlich Lichtwellenleiterstränge auf.
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Alternativ hierzu besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass neben Lichtwellenleitersträngen beispielsweise auch elektrische Übertragungsstränge angeordnet sind, insbesondere elektrische Datenleitungen oder auch elektrische Leitungen zur Stromversorgung und insbesondere zur Übertragung von elektrischer Leistung beispielsweise von größer 1 kW und / oder bei Spannungen bis 1 kV.
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Die Lichtwellenleiterstränge selbst weisen typischerweise mehrere einzelne Lichtwellenleiter beispielsweise in Form von Einzelfasern auf, die innerhalb eines gemeinsamen Schutzmantels angeordnet sind, welcher insbesondere nach Art eines Schlauches ausgebildet ist. Die einzelnen Lichtwellenleiter sind innerhalb dieses Schutzmantels beispielsweise lose geführt.
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Das Lichtwellenleiter-Kabel weist beispielsweise 6, 12 oder 24 Lichtwellenleiterstränge in einer Lage oder auch in mehreren Lagen auf. Ein jeweiliger Lichtwellenleiterstrang weist beispielsweise 2, 4,12 oder 24 einzelne Lichtwellenleiter (Einzelfasern) auf. Beispielsweise sind Konfigurationen 6 × 2, 6 × 4, 12 × 12 oder 24 × 24 vorgesehen, wobei die erste Ziffer die Anzahl der Lichtwellenleitersträngen und die zweite Ziffer die Anzahl der einzelnen Lichtwellenleiter angibt.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Figuren näher erläutert. Diese zeigen teilweise in vereinfachten Darstellungen:
- 1 einen Querschnitt eines Lichtwellenleiter-Kabels,
- 2 eine ausschnittsweise Seitenansicht auf einen Umkehrbereich eines Verseilverbunds mit wechselnder Verseilrichtung,
- 3 eine vereinfachte Darstellung einer Anlage zur Herstellung eines Lichtwellenleiter-Kabels.
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Ein in der 1 dargestelltes Lichtwellenleiter-Kabel 2 weist als wesentliche Elemente einen Verseilverbund 4 mit mehreren Lichtwellenleitersträngen 6, eine Armierung 8, einen Außenmantel 10 sowie innere Markierelemente 12 und äußere Markierelemente 14 auf.
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Die Lichtwellenleitersträngen 6 bilden Strangelemente 16, die innerhalb zumindest einer und vorzugsweise genau einer Lage angeordnet sind. Ein jeweiliger Lichtwellenleiterstrang 6 ist gebildet durch einen schlauchförmigen Schutzmantel, innerhalb dessen mehrere Lichtwellenleiter 7 insbesondere in Form von Einzelfasern geführt sind und zwar insbesondere lose geführt.
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Die Lage weist im Ausführungsbeispiel insgesamt sieben Strangelemente 16 auf. Allgemein sind die meisten der den Verseilverbund 4 bildenden Strangelemente 16 als Lichtwellenleiterstränge 6 ausgebildet. Im Ausführungsbeispiel weist das Kabel 2 sechs Lichtwellenleiterstränge 6 auf. Im Ausführungsbeispiel ist ein zusätzliches Strangelement 16 und zwar als elektrischer Leitungsstrang ausgebildet. Dieser ist bevorzugt als Datenleitung ausgebildet und weist insbesondere ein vorzugsweise miteinander verseiltes Adernpaar auf. Alternativ zum elektrischen Leitungsstrang kann auch ein Blindstrang angeordnet sein.
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Die Strangelemente 16 sind im Ausführungsbeispiel um einen zentralen Zugentlastungsstrang 18 angebracht, welcher insbesondere metallfrei ist.
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Ergänzend können weitere Lagen vorgesehen sein. Insbesondere ist der Verseilverbund 4 typischerweise von einem aus Kunststoff bestehenden Zwischenmantel 20 umgeben. Wobei zwischen dem Verseilverbund 4 und dem Zwischenmantel 20 bei Bedarf weitere Lagen angeordnet sind. Im Ausführungsbeispiel ist dies insbesondere eine Lage aus Verstärkungselementen 22, insbesondere Glasfaser- oder sonstige Faserstränge zur Zugentlastung. Die Verstärkungselemente 22 sind insbesondere zwischen zwei Folienlagen 24 angeordnet. Bei der äußeren Folienlage 24 handelt sich beispielsweise um ein gewickeltes Aluband und bei der inneren Folienlage handelt es sich um eine hierzu insbesondere verschiedene Bandierung / Umwicklung des Verseilverbunds 4.
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Die einzelnen Lagen des Kabels, nämlich Verseilverbund 4, Zwischenmantel 20, Armierung 8, Außenmantel 10, sowie die ggf. weiterhin ausgebildeten weiteren Lagen sind jeweils konzentrisch zueinander angeordnet.
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Der Zwischenmantel 20 weist beispielsweise eine größere Dicke als der Lagenverbund aus den beiden Folienlage 24 und den Verstärkungselementen 22 auf.
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Die Armierung 8 ist im Ausführungsbeispiel zwischen dem Zwischenmantel 20 und dem Außenmantel 10 angebracht. Alternativ ist sie direkt auf dem Verseilverbund 4 angebracht. Die Armierung 8 weist im Ausführungsbeispiel eine Vielzahl von insbesondere aus Stahl bestehenden Armierungselementen auf. Insbesondere ist beim Ausführungsbeispiel eine geschlossene Lage aus unmittelbar nebeneinander angeordneten einzelnen Runddrähten ausgebildet. Alterantiv sind zwischen den Armierungselementen Lücken ausgebildet. Ergänzend ist im Ausführungsbeispiel noch ein spiralförmig angebrachtes Stahlband ausgebildet. Grundsätzlich sind auch andere Aufbauten der Armierung 8 möglich. Beispielsweise lediglich ein Stahlband und/oder ein Wellblech usw.
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Wie aus der Querschnittsdarstellung der 1 zu entnehmen ist, ist das jeweilige innere Markierelement 12 unmittelbar am Verseilverbund 4 angebracht und vorzugsweise in einem Zwickelbereich zwischen zwei benachbarten Strangelementen 16.
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Bei den inneren Markierelemente 12 handelt es sich insbesondere um ein metallisches Element, insbesondere ein Metallplättchen. Dieses weist in Längsrichtung des Kabels 2 eine Länge von beispielsweise maximal wenigen Zentimetern, beispielsweise maximal eine Länge von 1-3 cm auf. Seine Breite in Umfangsrichtung beträgt ebenfalls maximal einige Zentimeter.
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Das äußere Markierelement 14 ist im Ausführungsbeispiel zwischen der Armierung 8 und dem Außenmantel 10 angebracht. Bei dem äußeren Markierelement 14 handelt es sich insbesondere um ein als Transponder ausgebildetes RFID-Element.
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Wie speziell anhand der 2 illustriert ist, ändert der Verseilverbund 4 insbesondere periodisch wiederkehrend seine Verseilrichtung. Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Abschnitten mit unterschiedlichen Verseilrichtungen (Schlagrichtungen) ist ein Umkehrbereich 26 ausgebildet, in dem die einzelnen Strangelemente 16 zumindest teilweise und zumindest annähernd parallel zu einer Längsrichtung des Kabels 2 und damit des Verseilverbundes 4 orientiert sind. Ein derartiger Umkehrbereich 26 eignet sich besonders für die Anbringung eines abzweigenden Lichtwellenleiter-Kabels. innerhalb dieses Umkehrbereichs 26 ist jeweils ein inneres Markierelement 12 angebracht. Ein jeder Umkehrbereich 26 weist ein inneres Markierelement 12 auf.
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Der Umkehrbereich 26 ist periodisch wiederkehrend ausgebildet. Die Periodenlänge zwischen zwei Umkehrbereichen 26 variiert in Abhängigkeit von dem jeweiligen Anwendungsfall und beträgt üblicherweise maximal wenige Meter (z.B. kleiner 3 m). Insbesondere liegt die Periodenlänge im Bereich zwischen 50 mm und 20000 mm.
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Zur Anbringung eines Abzweigs muss zunächst der Verseilverbund 4 im Umkehrbereich 26 freigelegt werden. Anhand der äußeren Markierelemente 14 wird vor Ort (also insbesondere bei einem bereits verlegten Lichtwellenleiter-Kabel 2 bei einer nachträglichen Anbringung eines Abzweigs) mithilfe eines geeigneten Messgerätes, insbesondere ein RFID-Lesegerät, die Position eines jeweiligen äußeren Markierelements 14 und damit des Umkehrbereichs 26 ermittelt. Die Ummantelung des Verseilverbundes 4 kann daher zielgerichtet an der Stelle des Umkehrbereichs 26 entfernt werden. Anschließend werden diejenigen Lichtwellenleiterstränge oder einzelne Lichtwellenleiter, von denen der Abzweig abgehen soll, durchtrennt und die abzweigenden Lichtwellenleiter 7 werden in an sich bekannter Weise angeschlossen. Anschließend wird die Abzweigstelle beispielsweise durch eine Muffe oder in sonstiger Weise wieder ummantelt.
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Die Herstellung des Lichtwellenleiter-Kabels 2 wird anhand der 3 näher erläutert:
- Das herzustellende Kabel 2 wird innerhalb zumindest einer Produktionsanlage sukzessive durch mehrere einzelne Bearbeitungsstationen geführt. Die Herstellung des Kabels 2 kann auch auf unterschiedliche Produktionsorte aufgeteilt sein, sodass beispielsweise als Vorprodukt in einer ersten Produktionsstätte der Verseilverbund 4 bereitgestellt wird und erst anschließend die Armierung 8 sowie der Außenmantel in einer weiteren Produktionsstätte aufgebracht wird.
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Im dargestellten Ausführungsbeispiel wird der Verseilverbund 4 durch eine innere Markierungsstation 28 geführt. In dieser wird jeweils an einem Umkehrbereich 26 ein inneres Markierelement 12 angebracht. Im weiteren Verlauf wird das zu fertigende Kabel 2 mit einer definierten, beispielsweise konstanten Fördergeschwindigkeit durch die weiteren Stationen hindurchgeführt.
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In einer Messstation 30 wird dabei insbesondere mithilfe eines Sensors 32, beispielsweise ein Metalldetektor, ein jeweiliges inneres Markierelement 12 erfasst. Diese Positionsinformation wird an eine Steuereinheit 34, die beispielsweise in einer Anlagensteuerung integriert ist, weitergeleitet.
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Im weiteren Verlauf ist in Fördereinrichtung nachfolgend eine Armierungsstation 36 vorgesehen, an der die Armierung 8 aufgebracht wird.
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Im weiteren Verlauf ist nachfolgend hierzu eine äußere Markierungsstation 38 ausgebildet, an der die äußeren Markierelemente 14 außen auf die Armierung 8 angebracht werden.
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Auf Basis der durch den Sensor 32 erfassten Positionsinformation und der bekannten Fördergeschwindigkeit ermittelt (berechnet) die Steuereinheit 34 die Position eines jeweiligen inneren Markierelements 12 und steuert die äußere Markierungsstation 38 geeignet an, sodass die äußeren Markierelemente 14 in definierter Relativposition zu den inneren Markierelementen 12 und vorzugsweise an der identischen Längenpositionen wie die inneren Markierelemente 12 angebracht werden.
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Anschließend wird schließlich noch in einer Mantelstation 40 der Außenmantel 10 aufgebracht.
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Wie beispielhaft in der 3 dargestellt ist, weist der Außenmantel im Bereich der äußeren Markierelemente 14 eine Erhebung 42 auf, welche eine haptische Markierung darstellt. Grundsätzlich kann es sich daher bei dem äußeren Markierelement 14 um ein einfaches passives Einlegeteil handeln, welches zu der Erhebung 42 führt.
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Bezugszeichenliste
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- 2
- Lichtwellenleiter-Kabel
- 4
- Verseilverbund
- 6
- Lichtwellenleiterstrang
- 7
- Lichtwellenleiter
- 8
- Armierung
- 10
- Außenmantel
- 12
- inneres Markierelemente
- 14
- äußeres Markierelemente
- 16
- Strangelement
- 18
- Zugentlastungsstrang
- 20
- Zwischenmantel
- 22
- Verstärkungselementen
- 24
- Folienlage
- 26
- Umkehrbereich
- 28
- innere Markierungsstation
- 30
- Messstation
- 32
- Sensor
- 34
- Steuereinheit
- 36
- Armierungsstation
- 38
- äußere Markierungsstation
- 40
- Mantelstation
- 42
- Erhebung