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Die Erfindung bezieht sich auf ein Kraftfahrzeugeinbaugerät mit einem einen Gehäusegrundkörper und eine den Gehäusegrundkörper verschließende Frontblende aufweisenden Gerätegehäuse, wobei der Gehäusegrundkörper und die Frontblende miteinander verbunden sind und wobei im Bereich der Verbindung an einer Gehäuseaußenseite des Gerätegehäuses eine Stufe zwischen Gehäusegrundkörper und Frontblende ausgebildet ist. Außerdem bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren zur Herstellung eines Kraftfahrzeugeinbaugeräts, wobei ein Gehäusegrundkörper und eine Frontblende eines Gerätegehäuses des Kraftfahrzeugeinbaugeräts eine Stufe an einer Gehäuseaußenseite des Gerätegehäuses zwischen Gehäusegrundkörper und Frontblende ausbildend gefügt und eine Verbindung ausbildend miteinander verbunden werden. Weiterhin bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren zum Überprüfen einer Unversehrtheit eines Gerätegehäuses eines Kraftfahrzeugeinbaugeräts.
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Ein vorgenanntes Kraftfahrzeugeinbaugerät ist z. B. als Tachograf, auch bezeichnet als Fahrtenschreiber, bekannt. In dem Tachografen werden unter anderem Fahrerfahrtdaten, wie z. B. Lenk- und Ruhezeiten eines Fahrers des Kraftfahrzeuges, und auch fahrzeugbezogene Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufgezeichnet und gespeichert. Infolge des hohen Schutzbedürfnisses dieser Daten weist der Tachograf ein geschlossenes, manipulationsgeschütztes Gerätegehäuse auf. Ein Manipulationsschutz des bekannten Tachografen wird beispielsweise mittels einer Plombe oder eines Siegels verwirklicht.
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Das Gerätegehäuse des bekannten Tachografen weist eine einem Bediener oder Benutzer, insbesondere dem Fahrer des Kraftfahrzeuges, in welches der Tachograf zu seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch eingebaut ist, zugewandte Frontblende auf. Die Frontblende ist an einen Gehäusegrundkörper des Gerätegehäuses angesetzt und verschließt diesen. In der Frontblende sind unter anderem Bedienelemente für eine Bedienung des Kraftfahrzeugeinbaugeräts durch den Benutzer angeordnet.
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Für eine hohe Beweiskraft unter anderem der von dem Tachografen erfassten Fahrerfahrtdaten ist es erforderlich, dass sowohl deren Erfassung und Verarbeitung als auch deren Speicherung vor Manipulationen geschützt ist. Eine Manipulation könnte beispielsweise über den Weg eines Eingriffs in das Gerätegehäuse des Tachografen und eines Zugriffs auf eine in dem Gerätegehäuse angeordnete Systemplatine oder Gerätehauptplatine des Tachografen erfolgen.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein Kraftfahrzeugeinbaugerät der eingangs genannten Art zu schaffen, das eine hohe Manipulationssicherheit aufweist. Zudem ist es Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur Herstellung eines eine hohe Manipulationssicherheit aufweisenden Kraftfahrzeugeinbaugeräts vorzuschlagen. Weiterhin ist es Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zum Überprüfen einer Unversehrtheit eines Gerätegehäuses eines Kraftfahrzeugeinbaugerätes anzugeben.
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Die erstgenannte Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem Kraftfahrzeugeinbaugerät der eingangs genannten Art und dadurch gelöst, dass eine erste einzeln auslesbare Markierung an der Gehäuseaußenseite an dem Gehäusegrundkörper und eine mit der ersten Markierung identische zweite einzeln auslesbare Markierung an der Gehäuseaußenseite an der Frontblende unlösbar angeordnet sind, wobei die erste Markierung und die zweite Markierung nebeneinander angeordnet sind.
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Von besonderem Vorteil ist bei der Erfindung, dass sie auf einfache Weise einen zuverlässigen Schutz gegenüber einem unzulässigen Auftrennen des Gerätegehäuses in der Verbindung von Gehäusegrundkörper und Frontblende, wobei eine Beschädigung der Frontblende erfolgt, und einem nachfolgenden Austausch der beim Auftrennen beschädigten Frontblende gegen eine unbeschädigte Frontblende bietet. Denn in einem solchen Fall würde die ausgetauschte Frontblende nicht mehr die gleiche Markierung wie die ursprüngliche Frontblende aufweisen. Bei einem derart manipulierten Gerätegehäuse eines Kraftfahrzeugeinbaugeräts sind die erste Markierung an dem Gehäusegrundkörper und die zweite Markierung an der Frontblende nicht mehr identisch, was in einem entsprechenden Prüfvorgang gut feststellbar ist.
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Die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Kraftfahrzeugeinbaugeräts mit den beiden erfindungsgemäßen Markierungen weist zudem vorteilhaft eine besonders hohe Dauerhaltbarkeit und Sicherheit vor ungewollter Beschädigung auf. So könnte man z. B. grundsätzlich daran denken, im Bereich der Verbindung zwischen Gehäusegrundkörper und Frontblende an der Gehäuseaußenseite beispielsweise ein Klebesiegel anzubringen. Jedoch wäre ein Klebesiegel hier wenig geeignet, da es die Stufe an der Gehäuseaußenseite überbrücken müsste, was bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Kraftfahrzeugeinbaugerätes aufgrund naturgemäß ständig vorhandener Vibrationen im Betrieb des Kraftfahrzeugs, in welches das Kraftfahrzeugeinbaugerät eingebaut ist, und infolgedessen zumindest kleinster Relativbewegungen zwischen Frontblende und Gehäusegrundkörper dazu führt, dass ein solches Klebesiegel vor Ablauf der Betriebszeit des Kraftfahrzeugeinbaugeräts leicht beschädigt und sogar zerstört werden kann, ohne dass das Siegel aufgrund einer mutwilligen Manipulation zerstört wurde.
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Die beiden erfindungsgemäßen Markierungen, also die erste Markierung und die zweite Markierung, sind jede einzeln, das heißt für sich, auslesbar, vorzugsweise maschinenauslesbar. Somit sind die beiden Markierungen unabhängig voneinander auslesbar. Im Falle eines nicht manipulierten Kraftfahrzeugeinbaugeräts sind die beiden Markierungen identisch, das heißt z. B., dass ihr Informationsinhalt übereinstimmt. Dabei sind diese beiden identischen Markierungen ferner vorzugsweise einzigartig, sie werden also vorzugsweise nur ein einziges Mal vergeben und können gegebenenfalls so auch das Kraftfahrzeugeinbaugerät eindeutig identifizieren. Z. B. können die beiden Markierungen eine eindeutige Geräteidentifikationsnummer, beispielsweise Seriennummer, des Kraftfahrzeugeinbaugeräts beinhalten.
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Die Markierungen können beispielsweise Klartextangaben und/oder z. B. kodierte Informationen, beispielsweise in Form eines Barcodes, aufweisen. Es kann sich bei den Markierungen auch um ausschließlich grafische Elemente handeln. Unabhängig von ihrer z. B. ihren Informationsinhalt und/oder ihre optische Gestaltung betreffenden Identität sind die beiden Markierungen ansonsten aber unabhängig, was insbesondere dadurch zum Ausdruck kommt, dass sowohl die erste Markierung als auch die zweite Markierung einzeln auslesbar ist.
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Die erste Markierung und die zweite Markierung sind besonders vorteilhaft unlösbar an der Gehäuseaußenseite des Gerätegehäuses angeordnet und sind somit untrennbar mit - bezogen auf die erste Markierung - dem Gehäusegrundkörper und untrennbar - bezogen auf die zweite Markierung - mit der Frontblende verbunden. Dadurch ist eine zuverlässige Identifizierbarkeit einer korrekten Zuordnung von Frontblende und Gerätegehäuse gewährleistet.
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Die erste Markierung und die zweite Markierung sind an der Gehäuseaußenseite des Gerätegehäuses nebeneinander, also Seite an Seite, angeordnet. Die erste und die zweite Markierung können z. B. parallel zueinander angeordnet sein. Insbesondere sind die beiden Markierungen unmittelbar nebeneinander angeordnet. Dadurch ergibt sich der besondere Vorteil, dass die beiden Markierungen in einem Zug, insbesondere beispielsweise mit einer einzigen Prüfvorrichtung, auslesbar sind.
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Aufgrund der Stufe, die auch als Absatz bezeichnet werden könnte, zwischen Gehäusegrundkörper und Frontblende an der Gehäuseaußenseite des Gerätegehäuses sind die erste Markierung und die zweite Markierung in unterschiedlichen Ebenen angeordnet. Vorzugsweise sind diese Ebenen, nämlich die Ebene, in der die erste Markierung angeordnet ist, und die Ebene, in der die zweite Markierung angeordnet ist, parallel zueinander angeordnet.
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Die Verbindung von Gehäusegrundkörper und Frontblende kann grundsätzlich beliebig ausgestaltet sein. Vorzugsweise kann die Verbindung eine Schraubverbindung sein. Denkbar ist es beispielsweise aber auch, dass die Verbindung eine Klebeverbindung oder eine Rastverbindung ist.
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Das Kraftfahrzeugeinbaugerät ist vorzugsweise ein Tachograf. Das Kraftfahrzeugeinbaugerät kann aber z. B. auch ein Mautgerät oder beispielsweise ein Telematikgerät oder eine Kombination einzelner der Geräte Tachograf, Mautgerät und Telematikgerät sein.
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Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Grundsätzlich ist die Art der erfindungsgemäßen Markierungen nicht festgelegt. Man könnte sich z. B. vorstellen, dass die erste Markierung und die zweite Markierung elektromagnetische Wellen verwenden, anhand derer bei einem Auslesen der Markierungen eine Identifizierung vorgenommen werden kann. Von besonderem Vorteil sowohl für eine kostengünstige Herstellbarkeit des Kraftfahrzeugeinbaugeräts als auch für eine vergleichsweise einfache Auslesbarkeit der Markierungen ist es hingegen, wenn gemäß einer Weiterbildung der Erfindung die erste Markierung und die zweite Markierung optische Markierungen sind. Die optischen Markierungen können insbesondere grafische Markierungen sein.
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Gemäß einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung gehen die erste Markierung und die zweite Markierung im Bereich der Verbindung, nämlich der Verbindung von Gehäusegrundkörper und Frontblende, ineinander über. Dabei können die Markierungen z. B. aneinander anstoßen. Auch kann die Stufe zwischen Gehäusegrundkörper und Frontblende in die erste Markierung oder in die zweite Markierung einbezogen sein. Damit kann z. B. ein Auslesen der Markierungen unter einem von einem rechten Winkel abweichenden Winkel in Bezug auf die Gehäuseaußenseite des Gerätegehäuses verbessert werden.
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Einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung gemäß übergreift im Bereich der Verbindung die Frontblende den Gehäusegrundkörper die Stufe ausbildend. Auf diese Weise weist das Kraftfahrzeugeinbaugerät eine besonders hohe Stabilität auf, und das Fügen von Frontblende und Gehäusegrundkörper bei der Herstellung des Kraftfahrzeugeinbaugeräts kann vereinfacht werden. Die Stufe an der Gehäuseaußenseite des Gerätegehäuses kann insbesondere von einem vorstehenden Rand der Frontblende gebildet werden.
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Es ist z. B. denkbar, dass die erste Markierung und die zweite Markierung mittels eines Lackierverfahrens, beispielsweise durch einen Farbauftrag, an dem Gehäusegrundkörper und an der Frontblende angeordnet sind. Von besonderem Vorteil ist es hingegen, wenn gemäß einer Weiterbildung der Erfindung die erste Markierung in den Gehäusegrundkörper und die zweite Markierung in die Frontblende mittels eines Laserverfahrens eingebracht sind. Solche mittels Laserverfahrens eingebrachten Markierungen sind besonders zuverlässig unlösbar an der Gehäuseaußenseite angeordnet und zudem besonders sicher vor ungewollten Beschädigungen. Eine mittels eines Laserverfahrens eingebrachte Markierung stellt eine permanente Veränderung am Gerätegehäuse dar und kann nicht entfernt oder unmerklich verändert werden.
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Gemäß einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist der Gehäusegrundkörper an der Gehäuseaußenseite neben der ersten Markierung zumindest eine in einer Richtung senkrecht zu der Frontblende verlaufende Rippe auf. Diese Rippe springt somit von der Gehäuseaußenseite, insbesondere von einer die erste Markierung aufweisenden Oberfläche des Gehäusegrundkörpers, vor. Aufgrund dieser Rippe ist die an dem Gehäusegrundkörper und räumlich neben der Rippe angeordnete erste Markierung zuverlässig auch vor möglichen Beschädigungen bei einem Ein- oder Ausbau des Kraftfahrzeugeinbaugeräts in ein beziehungsweise aus einem Kraftfahrzeug geschützt. Z. B. kann eine solche Rippe sicherstellen, dass die an dem Gehäusegrundkörper angeordnete erste Markierung nicht an einem Einbaurahmen für das Kraftfahrzeugeinbaugerät entlang schabt.
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Die oben zweitgenannte Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem Verfahren zur Herstellung eines Kraftfahrzeugeinbaugeräts der eingangs genannten Art und dadurch gelöst, dass eine erste einzeln auslesbare Markierung an der Gehäuseaußenseite an dem Gehäusegrundkörper unlösbar angeordnet wird und dass eine zweite einzeln auslesbare, mit der ersten Markierung identische Markierung an der Gehäuseaußenseite an der Frontblende unlösbar angeordnet wird, wobei die erste Markierung und die zweite Markierung nebeneinander angeordnet werden. Das Verfahren kann insbesondere ein Verfahren zur Herstellung eines oben beschriebenen erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugeinbaugeräts sein.
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Eine Reihenfolge, in der die erste Markierung und die zweite Markierung an der Gehäuseaußenseite angeordnet werden, ist grundsätzlich nicht festgelegt. So kann z. B. zuerst ein Anordnen der ersten Markierung oder zuerst ein Anordnen der zweiten Markierung erfolgen. Es ist auch denkbar, dass die Markierungen wechselweise in Teilen angeordnet werden. Auch denkbar ist es, dass beide Markierungen gleichzeitig an der Gehäuseaußenseite angeordnet werden. Unabhängig von der Reihenfolge ihres Anordnens können die beiden Markierungen vorzugsweise jedoch in einem einzigen Verfahrensschritt, das heißt ohne Unterbrechen oder Absetzen des Verfahrens und beispielsweise auch mittels eines einzigen Werkzeugs, an der Gehäuseaußenseite des Gerätegehäuses angeordnet werden.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung werden die erste Markierung an dem Gehäusegrundkörper und die zweite Markierung an der Frontblende mittels eines Laserverfahrens angeordnet, so dass mittels des Laserverfahrens die erste Markierung in den Gehäusegrundkörper und die zweite Markierung in die Frontblende eingebracht werden. Mittels des Laserverfahrens sind die Markierungen besonders zuverlässig und prozesssicher an der Gehäuseaußenseite des Gerätegehäuses anordenbar. Zudem ergibt sich der weitere Vorteil, dass diese Markierungen sich nicht nur an der Oberfläche der Gehäuseaußenseite befinden, sondern dass sie zudem auch in den Gehäusegrundkörper und in die Frontblende eingreifen und somit besonders sicher vor absichtlichen oder unabsichtlichen Beschädigungen sind.
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Gemäß einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung werden die erste Markierung an dem Gehäusegrundkörper und die zweite Markierung an der Frontblende mittels eines einzigen Fertigungswerkzeugs angeordnet. Vorzugsweise ist das Fertigungswerkzeug senkrecht in Bezug auf die Gehäuseaußenseite des Gerätegehäuses, und zwar in Bezug auf den Bereich der Gehäuseaußenseite, in dem die Markierungen anzuordnen sind, ausgerichtet. Das Fertigungswerkzeug kann insbesondere ein Laserwerkzeug sein.
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Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass zwischen dem Anordnen der ersten Markierung und dem Anordnen der zweiten Markierung eine Justage des Fertigungswerkzeugs vorgenommen wird. Die Justage kann insbesondere in Bezug auf den durch die Stufe zwischen Gehäusegrundkörper und Frontblende hervorgerufenen unterschiedlichen Abstand des Fertigungswerkzeugs von der Frontblende und dem Gehäusegrundkörper, insbesondere somit einerseits dem Abstand des Fertigungswerkzeugs von dem Bereich des Gehäusegrundkörpers, an dem die erste Markierung anzuordnen ist, und andererseits dem Abstand des Fertigungswerkzeugs von dem Bereich der Frontblende, an dem die zweite Markierung anzuordnen ist, vorgenommen werden. Die Justage des Fertigungswerkzeugs kann insbesondere eine Fokussierung oder Defokussierung sein. Insbesondere kann die Justage eine Fokussierung oder Defokussierung eines Laserwerkzeugs, das das Fertigungswerkzeug ist, sein. Mit Hilfe der Justage können so vorteilhaft auch die geringsten nur denkbaren, allenfalls graduellen, Unterschiede zwischen den Markierungen vermieden werden.
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Weiterhin wird ein erfindungsgemäßes Verfahren zum Überprüfen einer Unversehrtheit eines oben beschriebenen Kraftfahrzeugeinbaugerätes angegeben, wobei die erste Markierung oder die zweite Markierung mittels eines Prüfgeräts eingelesen wird, wobei danach oder gleichzeitig die jeweils andere Markierung mittels des Prüfgeräts eingelesen wird, wobei die eingelesene erste Markierung und die eingelesene zweite Markierung miteinander verglichen werden und wobei bei Abweichung der eingelesenen ersten Markierung von der eingelesenen zweiten Markierung ein Signal ausgegeben wird.
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Das Prüfgerät kann anders ausgedrückt auch als Prüfwerkzeug bezeichnet werden. Das Vergleichen der eingelesenen ersten Markierung und der eingelesenen zweiten Markierung kann insbesondere mittels des Prüfgeräts beziehungsweise Prüfwerkzeugs erfolgen. Z. B. von dem Prüfgerät beziehungsweise Prüfwerkzeug kann zudem das Signal bei Abweichung der eingelesenen ersten Markierung von der eingelesenen zweiten Markierung ausgegeben werden. Das Signal kann z. B. optisch oder akustisch als Warnsignal, beispielsweise an einen Bediener, der z. B. ein Mitarbeiter einer Kontrollbehörde sein kann, des Prüfgeräts beziehungsweise Prüfwerkzeugs, oder z. B. elektrisch als Steuersignal zum Einleiten eines weiteren, beispielsweise von dem Prüfgerät beziehungsweise Prüfwerkzeug auszuführenden, Überprüfungsschrittes ausgegeben werden.
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Zu der Erfindung gehören auch Ausprägungen des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung eines Kraftfahrzeugeinbaugeräts und des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Überprüfen einer Unversehrtheit eines Gerätegehäuses eines Kraftfahrzeugeinbaugeräts, die Merkmale aufweisen, wie sie bereits im Zusammenhang mit den Ausprägungen des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugeinbaugeräts beschrieben worden sind. Aus diesem Grund sind die entsprechenden Ausprägungen des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung und des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Überprüfen hier nicht noch einmal beschriebnen.
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Die Erfindung umfasst auch die Kombinationen der Merkmale der beschriebenen Ausführungsformen.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden anhand der skizzenhaften und schematischen Darstellungen in der Zeichnung näher beschrieben.
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Es zeigen
- 1: ein Kraftfahrzeugeinbaugerät in einer Ansicht von oben,
- 2: einen Ausschnitt des Kraftfahrzeugeinbaugeräts nach 1 in einer perspektivischen Rückansicht,
- 3: eine Schnittansicht eines Ausschnitts aus dem Kraftfahrzeugeinbaugerät nach 1,
- 4: einen Ausschnitt eines weiteren Kraftfahrzeugeinbaugeräts in einer Ansicht von oben und
- 5: das Kraftfahrzeugeinbaugerät nach 4 in einer perspektivischen Rückansicht mit einem Einbaurahmen.
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Sich entsprechende Elemente sind in allen Figuren mit gleichen Bezugszeichen versehen. Die einzelnen Figuren zeigen und verdeutlichen jeweils einzelne Merkmale von Ausführungsbeispielen der Erfindung und zeigen somit nicht zwingend jeweils die Erfindung in ihrer Gesamtheit mit allen Merkmalen.
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1 zeigt ein Kraftfahrzeugeinbaugerät 1, das insbesondere ein Fahrtenschreiber oder Tachograf für ein Kraftfahrzeug sein kann, in einer Ansicht von oben. Das Kraftfahrzeugeinbaugerät besitzt ein Gerätegehäuse 2, welches einen Gehäusegrundkörper 4 und eine den Gehäusegrundkörper 4 verschließende Frontblende 6 aufweist. Der Gehäusegrundkörper 4 und die Frontblende 6 sind miteinander verbunden, beispielsweise mittels einer Schraubverbindung.
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Im Bereich der Verbindung 8 von Gehäusegrundkörper 4 und Frontblende 6 ist an einer Gehäuseaußenseite 10 des Gerätegehäuses 2 eine Stufe 12 (vgl. 2) zwischen Gehäusegrundkörper 4 und Frontblende 6 ausgebildet.
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An der Gehäuseaußenseite 10 an dem Gehäusegrundkörper 4 ist eine erste einzeln auslesbare Markierung 14 unlösbar angeordnet. Eine mit der ersten Markierung 14 identische zweite einzeln auslesbare Markierung 16 ist an der Gehäuseaußenseite 10 an der Frontblende 6 unlösbar angeordnet. In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel ist an der Gehäuseaußenseite 10 an dem Gehäusegrundkörper 4 zudem ein Typenschild 17 des Kraftfahrzeugeinbaugeräts 1 angebracht. Das Typenschild 17 kann spezifische Produktinformationen 19 des Kraftfahrzeugeinbaugeräts 1 und auch z. B. eine hier nicht dargestellte Geräteidentifikationsnummer aufweisen. Die Geräteidentifikationsnummer kann auch in der ersten Markierung 14 und der zweiten Markierung 16 enthalten sein, und zwar beispielsweise als Klartext oder z. B. in einer auslesbaren Form, z. B. als Barcode.
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Die erste Markierung 14 und die zweite Markierung 16 sind nebeneinander, und zwar in diesem Ausführungsbeispiel unmittelbar nebeneinander, angeordnet. Die erste Markierung 14 und die zweite Markierung 16 liegen somit Seite an Seite und sind in diesem Ausführungsbeispiel zudem parallel zueinander angeordnet. Die Markierungen 14, 16 sind optische, hier insbesondere grafische, Markierungen.
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Sie werden in diesem Ausführungsbeispiel jeweils von einer Anordnung von parallel verlaufenden, unterschiedliche Strichstärken aufweisenden Linien gebildet. Die Markierungen 14, 16 können Barcodes sein. In einem solchen Fall können die Markierungen 14, 16 und insbesondere deren Übereinstimmung, insbesondere Identität, bereits in einem einfachen Verfahren, z. B. mittels Sichtprüfung, verglichen und überprüft werden. Darüber hinaus ist aufgrund der Maschinenlesbarkeit der als Barcode ausgebildeten Markierungen 14, 16 auch, beispielsweise mittels eines entsprechend eingerichteten Prüfgeräts oder Prüfwerkzeugs, eine Überprüfung dahingehend möglich, ob eine in der jeweiligen Information der Markierungen 14, 16, das heißt der jeweiligen Information, welche durch die Markierung 14 und durch die Markierung 16 angegeben wird, beispielhaft enthaltenen Geräteidentifikationsnummer übereinstimmt. Auch kann eine Übereinstimmung der mit der Markierung 14 angegebenen und/oder der mit der Markierung 16 angegebenen Geräteidentifikationsnummer mit der Geräteidentifikationsnummer, welche das Typenschild 17 gegebenenfalls aufweist, überprüft werden.
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Aufgrund der Stufe 12 befinden sich die erste Markierung 14 und die zweite Markierung 16 in unterschiedlichen Ebenen. Die erste Ebene, in welcher die erste Markierung 14 angeordnet ist, wird durch eine Oberfläche des Gehäusegrundkörpers 4 festgelegt. Die zweite Ebene, in welcher die zweite Markierung 16 angeordnet ist, wird durch eine Oberfläche der Frontblende 6, und zwar hier eine Oberfläche eines rahmenförmigen Abschnitts 18 (siehe 2) der Frontblende 6, festgelegt. In diesem Ausführungsbeispiel sind die erste Ebene und die zweite Ebene in etwa, das heißt im Rahmen möglicher toleranzbedingter Abweichungen, parallel zueinander angeordnet.
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Der Darstellung in 2 ist zu entnehmen, dass bei dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel die erste Markierung 14 und die zweite Markierung 16 im Bereich der Verbindung 8 von Gehäusegrundkörper 4 und Frontblende 6 ineinander übergehen. Die Stufe 12 ist in die erste Markierung 14 mit einbezogen.
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Wie auch 3 zeigt, übergreift im Bereich der Verbindung 8 von Gehäusegrundkörper 4 und Frontblende 6 die Frontblende 6 den Gehäusegrundkörper 4. Dadurch wird die Stufe 12 ausgebildet. Im Einzelnen wird die Stufe 12 gebildet von einem Rand 20 des rahmenförmigen Abschnitts 18 der Frontblende 6 und einem Rahmen 22, welcher Bestandteil des Gehäusegrundkörpers 4 ist. Sowohl der rahmenförmige Abschnitt 18 der Frontblende 6 mit seinem Rand 20 als auch der Rahmen 22 des Gehäusegrundkörpers 4 laufen über den Außenumfang des Gerätegehäuses 2 um. Somit läuft auch die Stufe 12 über den Außenumfang des Gerätegehäuses 2 um.
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Die erste Markierung 14 ist in den Gehäusegrundkörper 4 mittels eines Laserverfahrens eingebracht. Ebenso ist die zweite Markierung 16 in die Frontblende 6 mittels eines Laserverfahrens eingebracht. Entsprechend ist auch die Markierung in die Stufe 12 mittels des Laserverfahrens eingebracht. Um letzteres zuverlässig erreichen zu können, ist der Winkel α (vgl. 3) zwischen der die erste Markierung 14 aufweisenden Oberfläche 23 des Gehäusegrundkörpers 4 und dem Rahmen 22 des Gehäusegrundkörpers 4 sowie dem Rand 20 des rahmenförmigen Abschnitts 18 der Frontblende 6 um ein geringes Maß größer als 90°. In diesem Ausführungsbeispiel beträgt der Winkel α 91°.
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Einen Ausschnitt einer Variante eines Kraftfahrzeugeinbaugeräts 1 zeigt 4. Das Kraftfahrzeugeinbaugerät 1 weist in Übereinstimmung mit dem Ausführungsbeispiel nach 1 ein Gerätegehäuse, welches einen Gehäusegrundkörper 4 und eine den Gehäusegrundkörper 4 verschließende Frontblende 6 aufweist, auf. Im Bereich der Verbindung 8 von Gehäusegrundkörper 4 und Frontblende 6 ist eine Stufe 12 zwischen Gehäusegrundkörper 4 und Frontblende 6 ausgebildet. Eine erste einzeln auslesbare Markierung 14 ist an der Gehäuseaußenseite an dem Gehäusegrundkörper 4 angeordnet. Eine mit der ersten Markierung 14 identische zweite einzeln auslesbare Markierung 16 ist an der Gehäuseaußenseite an der Frontblende 6, und zwar auch in diesem Ausführungsbeispiel an einem rahmenförmigen Abschnitt 18 der Frontblende 6, unlösbar angeordnet.
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Die erste Markierung 14 und die zweite Markierung 16 sind in den Gehäusegrundkörper 4 beziehungsweise die Frontblende 6 mittels eines Laserverfahrens eingebracht. Die erste Markierung 14 und die zweite Markierung 16 sind unmittelbar nebeneinander und parallel zueinander angeordnet. Entsprechend dem Ausführungsbeispiel nach 1 sind auch hier die Markierungen 14, 16 grafische Markierungen. Im Unterschied zu dem Ausführungsbeispiel nach 1 handelt es sich bei dem Ausführungsbeispiel nach 4 jedoch um Klartextangaben als Markierungen 14, 16.
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5 zeigt ein Kraftfahrzeugeinbaugerät 1 in einer perspektivischen Rückansicht. Erkennbar ist eine zweite Markierung 16 entsprechend dem Ausführungsbeispiel nach 4 an einer Frontblende 6 des Kraftfahrzeugeinbaugeräts 1.
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Der Gehäusegrundkörper 4 weist an der Gehäuseaußenseite 10 eine in einer Richtung senkrecht zu der Frontblende 6 verlaufende Rippe 24 auf. Die Rippe 24 stellt beispielsweise einen Abstand zwischen der Gehäuseaußenseite 10, an der eine mit der zweiten Markierung 16 korrespondierende erste Markierung 14 (vgl. 1, 4) angeordnet ist, und einem (zur Verdeutlichung der Wirkung der Rippe 24 in 5 mit eingezeichneten) Einbaurahmen 26, der üblicherweise in einem Kraftfahrzeug zum Einbau des Kraftfahrzeugeinbaugeräts 1 vorhanden sein kann, sicher.
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Wesentlich ist dabei nicht der absolute Abstand zwischen Gehäuseaußenseite 10 und Einbaurahmen 26, sondern dass aufgrund der Rippe 24 überhaupt ein Abstand sichergestellt ist. Auf diese Weise wird ein Schutz der ersten Markierung 14, die - wie zu den Ausführungsbeispielen nach 1, 4 beschrieben - in den Gehäusegrundkörper 4 insbesondere eingebracht, und zwar mittels eines Laserverfahrens eingebracht, oder z. B. auch auf den Gehäusegrundkörper 4 aufgebracht sein kann, vor möglicher Beschädigung durch Kontakt mit dem Einbaurahmen 26 beim Einbau des Kraftfahrzeugeinbaugeräts 1 in ein Kraftfahrzeug gewährleistet.
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Insgesamt wird in den Ausführungsbeispielen gezeigt, wie ein einen erhöhten Schutz vor möglichen Manipulationen aufweisendes Kraftfahrzeugeinbaugerät 1 ausgebildet sein kann. Insbesondere ein unzulässiges Auftrennen einer Verbindung 8 zwischen einer Frontblende 6 und einem Gehäusegrundkörper 4 des Kraftfahrzeugeinbaugeräts 1, um z. B. an eine innerhalb eines Gerätegehäuses 2 des Kraftfahrzeugeinbaugeräts 1 angeordnete Systemplatine zu gelangen, kann aufgrund der unabhängigen, aber identischen Markierungen 14, 16 an Gehäusegrundkörper 4 und Frontblende 6 wirkungsvoll verhindert werden, da ein Austausch der bei einem Auftrennen der Verbindung 8 beschädigten Frontblende 6 gegen eine unbeschädigte Frontblende aufgrund der dann voneinander abweichenden Markierungen an Gehäusegrundkörper und Frontblende entweder bereits unmittelbar erkennbar ist oder bei einem Auslesen, z. B. mittels eines Prüfgeräts, erkannt wird. Auch bei einem Umgehen eines Siegels oder einer Plombe des Gerätegehäuses bei einem Öffnen des Gerätegehäuses in manipulativer Absicht und einem dabei vorgenommenen Auftrennen der Verbindung von Frontblende und Gehäusegrundkörper kann eine derartige Manipulation, wie anhand der Ausführungsbeispiele dargestellt, zuverlässig erkennbar sein.