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DE102023200232A1 - Energiespeichersystem und Verfahren zum Betrieb eines solchen - Google Patents

Energiespeichersystem und Verfahren zum Betrieb eines solchen Download PDF

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DE102023200232A1
DE102023200232A1 DE102023200232.9A DE102023200232A DE102023200232A1 DE 102023200232 A1 DE102023200232 A1 DE 102023200232A1 DE 102023200232 A DE102023200232 A DE 102023200232A DE 102023200232 A1 DE102023200232 A1 DE 102023200232A1
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vehicle
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Stefan Lehenberger
Michael Schlitzkus
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Robert Bosch GmbH
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Robert Bosch GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Energiespeichersystem umfassend ein elektrisch antreibbares Fahrzeug (2) mit einer ersten Aufnahme (41), welche ausgebildet ist, eine Mehrzahl an Batteriemodulen (5) reversibel aufzunehmen, wobei die Mehrzahl an Batteriemodulen (5) weiterhin ausgebildet ist, das Fahrzeug (2) elektrisch anzutreiben, und einen stationären Energiespeicher (3) mit einer zweiten Aufnahme (42), welche ausgebildet ist, eine Mehrzahl an Batteriemodulen (5) reversibel aufzunehmen, wobei der stationäre Energiespeicher (3) weiterhin ausgebildet ist, in der zweiten Aufnahme (42) aufgenommene Batteriemodule (5) zu laden, wobei das elektrisch antreibbare Fahrzeug (2) eine erste Schnittstelle (71) und der stationäre Energiespeicher (3) eine zweite Schnittstelle (72) in der Art umfassen, dass ein Batteriemodul (5) zwischen einer Aufnahme in der ersten Aufnahme (41) und einer Aufnahme in der zweiten Aufnahme (42) wechselbar ist, so dass eine Anzahl (12) an in der ersten Aufnahme (41) aufgenommenen Batteriemodulen (5) an eine zu erwartende benötigte Fahrleistung des Fahrzeugs (2) anpassbar ist.

Description

  • Stand der Technik:
  • Die Erfindung geht aus von einem Energiespeichersystem nach Gattung des unabhängigen Anspruchs. Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist auch ein Verfahren zum Betrieb eines solchen.
  • Bei elektrisch antreibbaren Fahrzeugen kommt der dort verbauten Batterie, welche typischerweise eine Mehrzahl an Batteriemodulen umfassen kann, eine entscheidende Rolle zu. Insbesondere Fahrzeuge, welche eine vergleichbar größere Reichweite zu erfüllen haben, werden mit vergleichbar größeren Batterien bzw. mit mehreren Batteriemodulen ausgestattet im Vergleich zu solchen Fahrzeugen, welche eine vergleichbar kleinere Reichweite zu erfüllen haben. Oftmals werden solche elektrisch antreibbare Fahrzeuge jedoch überdimensioniert und weisen dann während des täglichen Gebrauchs Nachteile hinsichtlich der Fahrzeugkosten und des Fahrzeuggewichts auf. Umgekehrt könnte ein für den täglichen Gebrauch optimiert dimensioniertes Fahrzeug jedoch auch dazu führen, dass für längere Fahrten, wie beispielsweise in den Urlaub, ein zusätzliches Fahrzeug bspw. gemietet oder gekauft werden müsste.
  • Stand der Technik hierzu sind bspw. die Druckschriften US 2018 / 0 244 167 A1 und US 2020 / 0 321 568 A1 .
  • Offenbarung der Erfindung:
  • Ein Energiespeichersystem mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs bietet den Vorteil, dass ein modularer Aufbau zur Verfügung gestellt werden kann. Somit kann eine Anzahl an Batteriemodulen, welche ein elektrisch antreibbares Fahrzeug antreiben, flexibel und situativ an unterschiedliche Aufgabenstellungen bzw. Reichweitenanforderungen angepasst werden.
  • Dazu wird ein Energiespeichersystem zur Verfügung gestellt.
  • Das Energiespeichersystem umfasst hierbei ein elektrisch antreibbares Fahrzeug, welches eine erste Aufnahme aufweist, die dazu ausgebildet ist, eine Mehrzahl an Batteriemodulen reversibel aufzunehmen. Dabei ist die Mehrzahl an Batteriemodulen weiterhin dazu ausgebildet, das Fahrzeug anzutreiben. Ferner umfasst das Energiespeichersystem einen stationären Energiespeicher, welcher eine zweite Aufnahme aufweist, die dazu ausgebildet ist, eine Mehrzahl an Batteriemodulen reversibel aufzunehmen. Dabei ist der stationäre Energiespeicher weiterhin dazu ausgebildet, in der zweiten Aufnahme aufgenommene Batteriemodule zu laden.
  • Erfindungsgemäß umfassen das elektrisch antreibbare Fahrzeug eine erste Schnittstelle und der stationäre Energiespeicher eine zweite Schnittstelle in der Art, dass ein Batteriemodul zwischen einer Aufnahme in der ersten Aufnahme und einer Aufnahme in der zweiten Aufnahme wechselbar ist, sodass eine Anzahl an in der ersten Aufnahme aufgenommenen Batteriemodulen an eine zu erwartende benötigte Fahrleistung des Fahrzeugs anpassbar ist.
  • Durch die in den abhängigen Ansprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im unabhängigen Anspruch angegebenen Vorrichtung möglich.
  • Durch eine erfindungsgemäße Ausführungsform des Energiespeichersystems ist es möglich, die Nachteile einer in einem elektrisch antreibbaren Fahrzeug fest verbauten Batterie mit einer bestimmten und nicht mehr zu ändernden Anzahl an Batteriemodulen zu überwinden. So kann zum einen für vergleichbar kürzere Fahrten, wie beispielsweise innerhalb einer Stadt, eine vergleichbar geringere Anzahl an Batteriemodulen zum Antrieb des elektrisch antreibbaren Fahrzeugs zur Verfügung gestellt werden und kann zum anderen für vergleichbar längere Fahrten, wie beispielsweise in den Urlaub, eine vergleichbar größere Anzahl an Batteriemodulen zum Antrieb des elektrisch antreibbaren Fahrzeug zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere ist es hierdurch möglich, dass nicht beim Kauf eines elektrisch antreibbaren Fahrzeuges schon eine endgültige Entscheidung für eine bestimmte Größe der Batterie oder für eine bestimmte Anzahl an Batteriemodulen erforderlich ist, und somit auch die mit der jeweiligen Größe der Batterie bzw. der Anzahl an Batteriemodulen verbundenen Nachteile vermieden werden können.
  • Ein besonderer Vorteil der Erfindung besteht somit darin, dass Batteriemodule und somit auch deren Kapazität beliebig und auf einfache Weise zwischen der ersten Aufnahme des elektrisch antreibbaren Fahrzeugs und der zweiten Aufnahme des stationären Energiespeichers verschoben werden können, sodass das elektrisch antreibbare Fahrzeug vergleichbar effizient betrieben werden kann, beispielsweise durch eine Gewichtsreduzierung während des täglichen Gebrauchs.
  • Weiterhin ist es hierdurch auch bevorzugt möglich, dass nicht für den Antrieb des elektrisch antreibbaren Fahrzeugs benötigte Batteriemodule währenddessen durch eine Aufnahme in der zweiten Aufnahme des stationären Energiespeichers geladen werden können, beispielsweise mittels eines Überschusses eines Fotovoltaiksystems. Ein solches Laden ist unabhängig vom Betrieb oder gar dem Standort des elektrisch antreibbaren Fahrzeugs möglich. Insbesondere können diese nicht für den Antrieb des elektrisch antreibbaren Fahrzeugs benötigten Batteriemodule geladen werden, auch wenn das Fahrzeug sich nicht in der Nähe des stationären Energiespeichers befindet.
  • An dieser Stelle angemerkt, dass ein Batteriemodul eine Mehrzahl an einzelnen Batteriezellen aufweist, welche jeweils einen positiven Spannungsabgriff und einen negativen Spannungsabgriff aufweisen, wobei zu einer elektrisch leitenden seriellen und/oder parallelen Verbindung der Mehrzahl an Batteriezellen untereinander die jeweiligen Spannungsabgriffe elektrisch leitend miteinander verbunden werden und somit zu dem Batteriemodul zusammengeschaltet werden können. Insbesondere können die Batteriezellen jeweils einen ersten Spannungsabgriff, insbesondere einen positiven Spannungsabgriff, und einen zweiten Spannungsabgriff, insbesondere einen negativen Spannungsabgriff, aufweisen, die miteinander mittels Zellverbindern elektrisch leitend verbunden sind, sodass eine elektrisch serielle und/oder parallele Verschaltung ausgebildet ist. Batteriemodule ihrerseits werden ferner zu Batterien bzw. zu gesamten Batteriesystemen zusammengeschaltet.
  • Es ist zweckmäßig, wenn die erste Aufnahme und die zweite Aufnahme in der Art mechanisch miteinander verbunden sind, dass ein Batteriemodul zwischen einer Aufnahme in der ersten Aufnahme und einer Aufnahme in der zweiten Aufnahme verschiebbar ist. Hierdurch können auf besonders einfache Weise Batteriemodule zwischen der ersten Aufnahme und der zweiten Aufnahme verschoben werden, um somit einen effizienten Betrieb des elektrisch antreibbaren Fahrzeugs zu gewährleisten.
  • Dabei ist es besonders zweckmäßig, wenn die Verbindung der ersten Aufnahme und der zweiten Aufnahme zumindest eine Führung umfasst. Insbesondere greift eine Batteriemodul hierbei während des Verschiebens in die Führung ein und/oder wird von dieser geführt. Dies ermöglicht eine zuverlässige Verschiebung eines Batteriemoduls zwischen der ersten Aufnahmen und der zweiten Aufnahme.
  • Von Vorteil ist es, wenn der stationäre Energiespeicher weiterhin mit einer Energiebereitstellungseinheit, wie insbesondere mit einem Fotovoltaiksystem, in der Art verbunden ist, dass mittels der Energiebereitstellungseinheit in der zweiten Aufnahme aufgenommene Batteriemodule ladbar sind. Hierdurch ist es möglich, beispielsweise mittels Solarenergie, die Batteriemodule zu laden. Insbesondere können die Batteriemodule mittels Solarenergie zu Hause geladen werden, auch wenn das elektrisch antreibbaren Fahrzeug nicht in der Nähe des stationären Energiespeichers, welcher beispielsweise auch zu Hause angeordnet ist, ist.
  • Bevorzugt ist es, wenn die in der ersten Aufnahme aufnehmbaren Batteriemodule elektrisch parallel und/oder seriell miteinander verschaltbar sind und/oder wenn die in der zweiten Aufnahme aufnehmbaren Batteriemodule elektrisch parallel und/oder seriell miteinander verschaltbar sind. Hierdurch kann eine Verschaltung der Mehrzahl an Batteriemodulen an die entsprechend geforderten Bedürfnisse angepasst werden.
  • Besonders bevorzugt ist es auch, wenn die in der ersten Aufnahme aufnehmbaren Batteriemodule und bevorzugt auch elektrisch parallel und/oder seriell miteinander verschaltbaren Batteriemodule die ausschließliche Antriebseinheit des Fahrzeugs bilden.
  • Besonders zweckmäßig ist es, wenn das Energiespeichersystem eine Prognoseeinheit umfasst, welche dazu ausgebildet ist, auf Basis einer Information über eine zu erwartende benötigte Fahrleistung des elektrisch antreibbaren Fahrzeugs eine Anzahl an Batteriemodulen zu ermitteln. An dieser Stelle sei zur Klarstellung noch bemerkt, dass diese Anzahl an Batteriemodulen hierbei die optimale Anzahl an Batteriemodulen für die zu erwartende benötigte Fahrleistung ist. Die Information über eine zu erwartende benötigte Fahrleistung kann hierbei bspw. eine Fahrzeit, Fahrstrecke, Fahrdauer, Steigung einer Straße oder sonstige Information sein, welche der Ermittlung der zu erwartenden benötigten Anzahl an Batteriemodulen dient.
  • Zudem ist es hierbei besonders zweckmäßig, wenn das Energiespeichersystem ferner eine Verschiebeeinheit umfasst, welche ausgebildet ist, auf Basis der ermittelten Anzahl an Batteriemodulen diese entsprechende Anzahl an Batteriemodulen in der ersten Aufnahme anzuordnen.
  • Insbesondere bietet eine erfindungsgemäße Ausführungsform des Energiespeichers Systems auch den Vorteil einer vergleichbar geringeren Gesamtkapazität, da Batteriemodule sowohl innerhalb des Hauses als auch im Fahrzeug verwendet werden können. Weiterhin kann hierdurch die Speicherkapazität eines Fotovoltaikspeichers ohne zusätzliche Kosten bzw. ohne zusätzliches Material vergrößert werden. Darüber hinaus können defekte Batteriemodule einfach ausgetauscht werden.
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist auch ein Verfahren zum Betrieb eines eben beschriebenen Energiespeichersystems. Dabei wird auf Basis einer Information über eine zu erwartende benötigte Fahrleistung des Fahrzeugs eine Anzahl an Batteriemodulen ermittelt. Weiterhin wird auf Basis der ermittelten Anzahl an Batteriemodulen diese entsprechende Anzahl an Batteriemodulen in der ersten Aufnahme angeordnet.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen:
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
  • Es zeigt:
    • 1 eine Ausführungsform eines Energiespeichersystems mit einer ersten Anordnung einer Mehrzahl an Batteriemodulen,
    • 2 eine Ausführungsform eines Energiespeichersystems mit einer zweiten Anordnung der Mehrzahl an Batteriemodulen und
    • 3 den Ablaufs eines Verfahrens zum Betrieb eines erfindungsgemäßen Energiespeichersystems.
  • 1 zeigt eine Ausführungsform eines Energiespeichersystems 1 mit einer ersten Anordnung einer Mehrzahl an Batteriemodulen 5.
  • Das Energiespeichersystem 1 umfasst dabei ein elektrisch antreibbares Fahrzeug 2 und einen stationären Energiespeicher 3.
  • Das elektrisch antreibbare Fahrzeug 2 weist dabei eine erste Aufnahme 41 auf, welche ausgebildet ist, eine Mehrzahl an Batteriemodulen 5 reversibel aufzunehmen. Gemäß dem in der 1 gezeigten Ausführungsbeispiel sind insgesamt drei Batteriemodule 5 in der ersten Aufnahme 41 reversibel aufnehmbar und gemäß 1 auch in der ersten Aufnahme 41 reversibel aufgenommen. Ferner ist ein Batteriemodul 50 irreversibel bzw. fest verbaut in der ersten Aufnahme 41 aufgenommen. Die in der ersten Aufnahme 41 aufgenommenen Batteriemodule 5 sind hierbei elektrisch parallel und/oder seriell miteinander verschaltbar bzw. gemäß 1 auch verschaltet.
  • Die Mehrzahl an Batteriemodulen 5, insbesondere die reversibel aufgenommenen Batteriemodule 5 und auch das irreversibel aufgenommene Batteriemodul 50, sind dabei dazu ausgebildet, das Fahrzeug 2 elektrisch anzutreiben.
  • Gemäß dem in der 1 gezeigten Ausführungsbeispiel bilden die in der ersten Aufnahme 41 aufnehmbaren bzw. aufgenommen Batteriemodule 5, welche elektrisch parallel und/oder seriell miteinander verschaltbar sind, die ausschließliche Antriebseinheit des elektrisch antreibbaren Fahrzeugs 2.
  • Der stationäre Energiespeicher 3 weist dabei eine zweite Aufnahme 42 auf, welche ausgebildet ist, eine Mehrzahl an Batteriemodulen 5 reversibel aufzunehmen. Gemäß dem in der 1 gezeigten Ausführungsbeispiel sind insgesamt drei Batteriemodule 5 in der zweiten Aufnahme 42 reversibel aufnehmbar. Die in der zweiten Aufnahme 42 aufgenommenen Batteriemodule 5 sind hierbei elektrisch parallel und/oder seriell miteinander verschaltbar.
  • Der stationäre Energiespeicher 3 ist weiter dazu ausgebildet, in der zweiten Aufnahme 42 aufgenommene Batteriemodule 5 zu laden. Insbesondere ist der stationäre Energiespeicher 3 hierbei weiterhin mit einer Energiebereitstellungseinheit 6, insbesondere mit einem Fotovoltaiksystem 60, in der Art verbunden, dass mittels der Energiebereitstellungseinheit 6 in der zweiten Aufnahme 42 aufgenommene Batteriemodule 5 ladbar sind.
  • Das elektrisch antreibbare Fahrzeug 2 umfasst dabei eine erste Schnittstelle 71 und der stationäre Energiespeicher 3 umfasst dabei eine zweite Schnittstelle 72. Die erste Schnittstelle 71 und die zweite Schnittstelle 72 sind dabei in der Art ausgebildet, dass ein Batteriemodul 5 zwischen einer Aufnahme in der ersten Aufnahme 41 und einer Aufnahme in der zweiten Aufnahme 42 wechselbar ist, sodass eine Anzahl 12 an in der ersten Aufnahme 41 aufgenommenen Batteriemodulen 5 an eine zu erwartende benötigte Fahrleistung des Fahrzeugs 2 anpassbar ist.
  • Weiterhin sind die erste Aufnahme 41 und die zweite Aufnahme 42 in der Art mechanisch miteinander verbunden, dass ein Batteriemodul 5 zwischen einer Aufnahme in der ersten Aufnahme 41 und einer Aufnahme in der zweiten Aufnahme 42 verschiebbar ist. Die Verbindung der ersten Aufnahmen 41 und der zweiten Öffnung 42 umfasst dabei zumindest eine Führung 8, welche die Verschiebung vorteilhaft unterstützen kann.
  • Ferner umfasst das Energiespeichersystem 1 eine Prognoseeinheit 10, welche dazu ausgebildet ist, auf Basis einer Information 11 über eine zu erwartende benötigte Fahrleistung des Fahrzeugs 2 eine benötigte Anzahl 12 an Batteriemodulen 5 zu ermitteln.
  • Weiterhin umfasst das Energiespeichersystem eine Verschiebeeinheit 12, welche dazu ausgebildet ist, auf Basis der ermittelten Anzahl 12 an Batteriemodulen 5 diese entsprechende benötigte Anzahl 12 an Batteriemodulen 5 in der ersten Aufnahme 41 anzuordnen. Insbesondere werden hierzu Batteriemodule 5 von der zweiten Aufnahme 42 des stationären Energiespeichers 3 in die erste Aufnahme 41 des Fahrzeugs 2 verschoben, sodass sich bevorzugt die Gesamtzahl an Batteriemodulen 5 innerhalb des Energiespeichersystems 1 nicht ändert.
  • Die 2 zeigt eine Ausführungsform eines Energiespeichersystems 1 mit einer zweiten Anordnung der Mehrzahl an Batteriemodulen 5.
  • Die in der 2 gezeigte Ausführungsform des Energiespeichersystems 1 unterscheidet sich von der in der 1 gezeigten Ausführungsform des Energiespeichersystems 1 dadurch, dass in der ersten Aufnahme 41 nur ein Batteriemodul 5 reversibel aufgenommen ist, wohingegen in der zweiten Aufnahme 42 des stationären Energiespeichers 3 zwei Batteriemodule 5 reversibel aufgenommen sind.
  • Die 3 zeigt den Ablaufs eines Verfahrens zum Betrieb eines erfindungsgemäßen Energiespeichersystems 1.
  • Dabei wird zunächst in einem ersten Verfahrensschritt 101 auf Basis einer Information 11 über eine zu erwartende benötigte Fahrleistung des Fahrzeugs 2 eine Anzahl 12 an benötigten Batteriemodulen 5 ermittelt. Anschließend wird auf Basis der ermittelten benötigten Anzahl 12 an Batteriemodulen 5 diese entsprechende Anzahl 12 an Batteriemodulen 5 in einem zweiten Verfahrensschritt 102 in der ersten Aufnahme 41 angeordnet.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • US 20180244167 A1 [0003]
    • US 20200321568 A1 [0003]

Claims (9)

  1. Energiespeichersystem umfassend ein elektrisch antreibbares Fahrzeug (2) mit einer ersten Aufnahme (41), welche ausgebildet ist, eine Mehrzahl an Batteriemodulen (5) reversibel aufzunehmen, wobei die Mehrzahl an Batteriemodulen (5) weiterhin ausgebildet ist, das Fahrzeug (2) elektrisch anzutreiben, und einen stationären Energiespeicher (3) mit einer zweiten Aufnahme (42), welche ausgebildet ist, eine Mehrzahl an Batteriemodulen (5) reversibel aufzunehmen, wobei der stationäre Energiespeicher (3) weiterhin ausgebildet ist, in der zweiten Aufnahme (42) aufgenommene Batteriemodule (5) zu laden, dadurch gekennzeichnet, dass das elektrisch antreibbare Fahrzeug (2) eine erste Schnittstelle (71) und der stationäre Energiespeicher (3) eine zweite Schnittstelle (72) in der Art umfassen, dass ein Batteriemodul (5) zwischen einer Aufnahme in der ersten Aufnahme (41) und einer Aufnahme in der zweiten Aufnahme (42) wechselbar ist, so dass eine Anzahl (12) an in der ersten Aufnahme (41) aufgenommenen Batteriemodulen (5) an eine zu erwartende benötigte Fahrleistung des Fahrzeugs (2) anpassbar ist.
  2. Energiespeichersystem nach dem vorherigen Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die erste Aufnahme (41) und die zweite Aufnahme (42) in der Art mechanisch miteinander verbunden sind, dass ein Batteriemodul (5) zwischen einer Aufnahme in der ersten Aufnahme (41) und einer Aufnahme in der zweiten Aufnahme (42) verschiebbar ist.
  3. Energiespeichersystem nach dem vorherigen Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung der ersten Aufnahme (41) und der zweiten Aufnahme (42) zumindest eine Führung (8) umfasst.
  4. Energiespeichersystem nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der stationäre Energiespeicher (3) weiterhin mit einer Energiebereitstellungseinheit (6), insbesondere mit einem Fotovoltaiksystem (60), in der Art verbunden ist, dass mittels der Energiebereitstellungseinheit (6) in der zweiten Aufnahme (42) aufgenommene Batteriemodule (5) ladbar sind.
  5. Energiespeichersystem nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die in der ersten Aufnahme (41) aufnehmbaren Batteriemodule (5) elektrisch parallel und/oder seriell miteinander verschaltbar sind und/oder die in der zweiten Aufnahme (42) aufnehmbaren Batteriemodule (5) elektrisch parallel und/oder seriell miteinander verschaltbar sind.
  6. Energiespeichersystem nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die in der ersten Aufnahme (41) aufnehmbaren Batteriemodule (5) die ausschließliche Antriebseinheit des Fahrzeugs (2) bilden.
  7. Energiespeichersystem nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Energiespeichersystem (1) eine Prognoseeinheit (10) umfasst, welche dazu ausgebildet ist, auf Basis einer Information (11) über eine zu erwartende benötigte Fahrleistung des Fahrzeugs (2) eine Anzahl (12) an Batteriemodulen (5) zu ermitteln.
  8. Energiespeichersystem nach dem vorherigen Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Energiespeichersystem (1) eine Verschiebeeinheit (12) umfasst, welche dazu ausgebildet ist, auf Basis der ermittelten Anzahl (12) an Batteriemodulen (5) diese entsprechende Anzahl (12) an Batteriemodulen (5) in der ersten Aufnahme (41) anzuordnen.
  9. Verfahren zum Betrieb eines Energiespeichersystems nach einem der vorherigen Ansprüche 1 bis 8, wobei auf Basis einer Information (11) über eine zu erwartende benötigte Fahrleistung des Fahrzeugs (2) eine Anzahl (12) an Batteriemodulen (5) ermittelt wird, und auf Basis der ermittelten Anzahl (12) an Batteriemodulen (5) diese entsprechende Anzahl (12) an Batteriemodulen (5) in der ersten Aufnahme (41) angeordnet wird.
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