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Technisches Gebiet
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Die Erfindung bezieht sich auf ein Steckerelement eines Schirmkabels mit einer oder mehreren Adern, die als Signalleitungen dienen, und welches an einer Einsteckseite in einen Gehäusekörper eines Stecksystems eingesteckt wird, wobei die eine oder mehrere Signalleitungen mindestens eine Messerleiste kontaktieren, wobei das Steckerelement eine Masseüberbrückung in Gestalt einer Übergabeschirmung umfasst. Des Weiteren bezieht sich die Erfindung auf die Verwendung des Steckerelements zur Kontaktierung eines Steuergeräts, insbesondere bei niedrigen Kommunikationsdatenraten.
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Stand der Technik
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WO 2020/213702 A1 bezieht sich auf ein Verbindungsmodul mit Verbindungskabel mit einem Verbinder sowie auf eine Verbindungsanordnung. Ein Verbindungsmodul ist an einem Ende eines Kommunikationskabels aufgenommen, mit einer Kommunikationsrate von 100 MBit/s oder schneller. Das Verbindungsmodul umfasst ein erstes Anschlussterminal sowie ein Verbindungsglied, welches ein erstes Anschlussterminal aufnimmt, ferner ein zylindrisches Abschirmelement, welches die äußere Peripherie des Verbindungsglieds umgibt, wobei dieses als Gusskörper ausgeführt ist.
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DE 103 12 276 A1 bezieht sich auf einen elektrischen Kabelsteckverbinder für ein geschirmtes Kabel. Ein elektrischer Kabelsteckverbinder für ein geschirmtes Kabel umfasst ein zumindest teilweise elektrisch leitendes, insbesondere metallisches Steckergehäuse und einen Kabelschirmanschluss, an den der Kabelschirm des geschirmten Kabels anschließbar ist. Der Kabelschirmanschluss ist über mehrere Kondensatoren mit dem Steckergehäuse verbunden, welche in Umfangsrichtung des Kabelschirmanschlusses beziehungsweise des Steckergehäuses voneinander beabstandet angeordnet sind.
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DE 41 16 138 C2 bezieht sich auf einen Verbinder für ein Koaxialkabel. Dieses weist insbesondere einen geringen Durchmesser auf, ferner einen Leiter und eine Abschirmung mit einem am gegenüberliegenden Ende offenen, rohrförmigen Gehäuse aus elektrisch leitendem Material, einem mit dem Leiter verbindbaren Signalkontakt, der isoliert im Gehäuse gelagert ist und einem Massekontakt, der mit der Abschirmung des Kabels und dem Gehäuse in leitender Verbindung steht. Es ist ein aus zwei parallel zur Steckrichtung der Kontakte zusammenfügbares, in das leitende rohrförmige Gehäuse vom Ende einschiebbaren Teilen bestehendes Innengehäuse aus isolierendem Material vorgesehen, dessen Außenabmessungen etwa den Innenabmessungen des leitenden rohrförmigen Gehäuses entsprechen, und das innere Ausnehmungen aufweist, in welchen die Signal- und Massekontakte lagesicher und im Abstand voneinander aufgenommen sind.
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Hochgeschwindigkeitssignale werden meist mit Hilfe von geschirmten Kabeln übertragen, bei denen es sich um Koaxialkabel oder STP-Kabel (shielded twisted pair) handelt. Dieses macht die Verwendung von Stecksystemen mit entsprechendem Design zum Übergang einer Schirmung bis zum anzuschließenden Gerät erforderlich. Um eine gute Schirmungsqualität, insbesondere auch im Steckerbereich zu erzielen, ist in der Regel eine 360°-Schirmung notwendig. Des Weiteren werden in diesem Zusammenhang nur einen minimalen Durchmesser aufweisende Löcher zugelassen. Die Schirmung der Kabel ist erforderlich, um elektromagnetische Störungen (EMV), beispielsweise auf der Ebene eines Fahrzeugs zu vermeiden. Im Fall von niedrigen Kommunikationsdatenraten, die zum Beispiel in der Größenordnung zwischen 10 MBit/s bis 100 MBit/s liegen, wird meistens auf eine Schirmung verzichtet. Es existieren jedoch Anwendungen, bei denen eine Schirmung hilfreich ist, insbesondere dann, wenn die Datenrate nicht zu hoch ist. Dies kann beispielsweise bei Leitungen auftreten, die zum Beispiel in der Nähe einer Antenne verlaufen. In diesen Fällen ist es günstig, eine geschirmte Leitung zu verwenden, wobei nicht zwingend erforderlich ist, die Schirmanbindung zum Gerät über einen Umfang von 360° zu realisieren. Schirmübergaben mit Hilfe von Pins oder Steckstiften an eine Standardmesserleiste sind aus der genannten
WO 2020/213702 A1 bekannt, benötigen jedoch aufwändige Lösungen auf der Kabelbaumseite, die einen nicht unerheblichen Kostenfaktor darstellen.
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Offenbarung der Erfindung
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Erfindungsgemäß wird ein Steckerelement vorgeschlagen für ein Schirmkabel mit einer oder mehreren Adern, die als Signalleitungen dienen, welches an einer Einsteckseite in einen Gehäusekörper eines Stecksystems montiert wird, wobei die eine oder mehrere Signalleitungen mit mindestens einer Messerleiste kontaktiert werden und das Steckerelement eine Masseüberbrückung in Gestalt einer Übergabeschirmung umfasst. Die Übergabeschirmung ist Teil eines hülsenförmigen Teils des Steckerelements, das Schirmstifte umfasst, zwischen denen die mindestens eine Signalleitung verläuft. Durch die erfindungsgemäß vorgeschlagene Lösung kann ein Masseüberbrückungselement bereitgestellt werden, welches niedrige Fertigungskosten für die Großserienfertigung ermöglicht und andererseits eine äußerst effektive Schirmung darstellt.
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In vorteilhafter Weiterbildung des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Steckerelements verlaufen die beiden Schirmstifte parallel zueinander innerhalb einer Ebene. Dadurch wird eine besonders flachbauende Bauweise des Steckerelements auf der Anschlussseite zum Steckerkörper erreicht. In vorteilhafter Weiterbildung des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Steckerelements stehen die beiden Schirmstifte an zwei Hülsenendpunkten des hülsenförmigen Teils ab. Dadurch ist eine besonders einfache einstückige Fertigungsmöglichkeit gegeben.
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In vorteilhafter Weiterbildung des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Steckerelements ist das Steckerelement als aufsteckbares Masseüberbrückungselement über ein abisoliertes Ende des Schirmkabels aufgezogen und mit diesem und/ oder der mindestens einen Signalleitung vercrimpt oder stoffschlüssig verbunden.
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Im Fall einer stoffschlüssigen Verbindung ist die stoffschlüssige Verbindung zwischen dem Schirmkabel und dem Steckerelement als Lotverbindung ausgeführt.
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Beim erfindungsgemäß vorgeschlagenen Steckerelement können die Signalleitungen und die Schirmstifte beispielsweise in einer Ebene liegend angeordnet und mit Kontakten versehen werden; auch eine sternförmige Anordnung bei mehreren Signalleitungen und Schirmstiften, beispielsweise bei Drei-Phasen-Anwendungen, ist möglich. In vorteilhafter Weise kann über die Kontakte eine Verbindungsmöglichkeit zu beispielsweise Einpresspins oder dergleichen geschaffen werden, welche eine äußerst robuste elektrische Verbindung darstellt.
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Beim erfindungsgemäß vorgeschlagenen Steckerelement sind die Kontakte in horizontaler Orientierung in Aufschieberichtung auf die Schirmstifte und die Signalleitungen aufgeschoben.
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Alternativ besteht die Möglichkeit, beim erfindungsgemäß vorgeschlagenen Steckerelement eine abgewinkelte Orientierung in Bezug auf das Schirmkabel und die Messerleiste eines Steckerkörpers herzustellen, in welchem abgewinkelte Einpressstifte Verwendung finden.
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Beim erfindungsgemäß vorgeschlagenen Steckerelement sind die Signalleitungen so beschaffen, dass diese abisolierte Bereiche umfassen. In vorteilhafter Weise können innerhalb der abisolierten Bereiche an den Signalleitungen Crimp-Verbindungen erzeugt werden, so dass eine robuste und einfach herstellbare elektrische Verbindungsmöglichkeit gegeben ist.
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Das erfindungsgemäß vorgeschlagene Steckerelement zeichnet sich ferner dadurch aus, dass der hülsenförmige Teil und die Schirmstifte als ein Bauteil, insbesondere als ein Stanzbiegeteil aus metallischem Material oder als Druckgussbauteil, gefertigt oder als beschichtetes Kunststoffbauteil ausgeführt werden. Die aufgezählten Fertigungsmöglichkeiten ermöglichen eine Großserienfertigung des Steckerelements, wodurch die Herstellkosten günstig beeinflusst werden.
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Beim erfindungsgemäß vorgeschlagenen Steckerelement ist vorgesehen, dass der hülsenförmige Teil auf ein abisoliertes Ende des Schirmkabels vercrimpt ist und/oder die Schirmstifte Crimp-Bereiche aufweisen. So kann das Steckerelement für die Herstellung von Crimp-Verbindungen vorbereitet werden, die an den entsprechend vorkonditionierten Stellen des erfindungsgemäß vorgeschlagenen, einstückig bauenden Steckerelements bereits bei dessen Herstellung vorgesehen werden können.
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Das erfindungsgemäß vorgeschlagene Steckerelement kann in einer Ausführungsvariante so beschaffen sein, dass der hülsenförmige Teil des Steckerelements eine Brücke umfasst, die zwei in exzentrischer Position, bezogen auf eine Mittelachse des Schirmkabels angeordnete Schirmstiftabgänge aufweist.
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Des Weiteren bezieht sich die Erfindung auf die Verwendung des Steckerelements zur Kontaktierung eines Steuergeräts, insbesondere bei niedrigen Kommunikationsdatenraten, die zwischen 10 MBit/s bis 100 MBit/s liegen, oder auf die Verwendung des Steckerelements bei Elektromotoren mit geschirmten Drei-Phasen-Leitungen.
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Vorteile der Erfindung
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Das erfindungsgemäß vorgeschlagene Steckerelement kann unter Einsatz von Standardstecksystemen für Bussysteme Verwendung finden und stellt eine einfache Lösung für die Verwendung an geschirmten ein- oder mehradrigen Kabeln dar.
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In besonders vorteilhafter Weise ist keine Modifikation im Bereich des Steckersystems in Bezug auf den Anschlussstecker und dessen mindestens eine Messerleiste vorgesehen, sondern es werden am erfindungsgemäß vorgeschlagenen Steckerelement nur minimale Modifikationen vorgenommen, da die gleichen Kontakte verwendet werden können.
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Wird das erfindungsgemäß vorgeschlagene, bevorzugt einstückig als Stanzbiegeteil ausgebildete Steckerelement mit zwei in einer Ebene liegenden Schirmstiften versehen, entsteht eine einfache Kontaktierungsebene, die insbesondere ein einfaches Einführen der Einsteckseite des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Steckerelements in einen Steckerkörper eines Steckersystems mit Messerleiste ermöglicht. Durch das erfindungsgemäß vorgeschlagene Steckerelement kann ein Masseüberbrückungselement bereitgestellt werden, welches einstückig und hülsenartig ausgeformt ist und an zwei gegenüberliegenden Hülsenrandpunkten abstehende Massepins als Schirmstifte umfasst, wobei zwischen diesen die mindestens eine Signalleitung des geschirmten Kabels verläuft. Das hülsenförmige Masseüberbrückungselement ist über die Schirmung des geschirmten Kabels gezogen und mit diesem und dem Signalkabel entweder vercrimpt oder stoffschlüssig gefügt, zum Beispiel mittels einer Lotverbindung. Das hülsenförmig ausgebildete Massenüberbrückungselement stellt sowohl die Masseübergabe innerhalb der Steckverbindung sicher als auch ein eigenes Gehäuse dar.
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In vorteilhafter Weise kann im Großserienmaßstab eine Fertigung des einstückig ausgebildeten Steckerelements mittels Stanzbiegen oder auch im Druckgussverfahren oder als beschichtetes Kunststoffbauteil hergestellt werden. Bei der Herstellung des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Steckerelements mit den von dessen hülsenförmigem Teil abgehenden Schirmstiften kann eine einfache und kostengünstige Steckverbindung geschaffen werden. Für den Fall, dass das erfindungsgemäß vorgeschlagene Stanzbiegeteil aus metallischem Material gefertigt wird, wird die Blechstärke in vorteilhafter Weise so ausgewählt, dass die Crimp-Bereiche einerseits den optimalen Querschnitt aufweisen und andererseits die Schirmübergabe, d. h. die Masseüberbrückung, in entsprechender Qualität realisiert werden.
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Die Lösung ermöglicht des Weiteren eine außerordentlich gute Skalierbarkeit, so dass im Fall der Nicht-Verwendung von geschirmten Leitungen ein nicht-modifiziertes Stecksystem Verwendung finden kann.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Ausführungsformen der Erfindung werden anhand der Zeichnungen und der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
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Es zeigen:
- 1 eine perspektivische Ansicht eines Steckerkörpers mit in diesem übereinanderliegend angeordneten Messerleisten,
- 2 eine rückwärtige perspektivische Ansicht des Steckerkörpers gemäß 1,
- 3 eine perspektivische Draufsicht auf das erfindungsgemäß vorgeschlagene Steckerelement,
- 4 das Steckerelement gemäß 3 ergänzt um Schirmkabel und Signalleitungen,
- 5 das Steckerelement aus 4 ergänzt um Kontakte, aufgeschoben auf die Schirmstifte und die zwischen diesen verlaufenden Signalleitungen,
- 6 eine Ergänzung von 5 um in die Kontakte eingeschobene, gewinkelt ausgebildete Einpressstifte,
- 7 das Steckerelement gemäß 4, eingeschoben in einen Steckerkörper gemäß 1,
- 8 eine perspektivische Draufsicht auf das mit Kontakten versehene Steckerelement im eingesteckten Zustand und
- 9 eine Ausführungsvariante des Steckerelements als Aufsteckelement mit einer exzentrisch angeordneten Brücke und Stiftabgängen.
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Ausführungsformen der Erfindung
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In der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsformen der Erfindung werden gleiche oder ähnliche Elemente mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet, wobei auf eine wiederholte Beschreibung dieser Elemente in Einzelfällen verzichtet wird. Die Figuren stellen den Gegenstand der Erfindung nur schematisch dar.
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1 zeigt eine Schnittstelle 10 eines Steckersystems 12 in Gestalt eines Gehäusekörpers 14. Der Gehäusekörper 14 ist an einer Einsteckseite 16 offen und an seiner in 2 dargestellten Rückseite 18 geschlossen. Im Gehäusekörper 14 sind Messerleisten 20 angeordnet, die in der Ausführungsvariante des Gehäusekörpers 14 gemäß 1 beispielsweise übereinanderliegend verlaufen. An dem Gehäusekörper 14 befindet sich mindestens eine Arretierklammer 22 auf einer Außenseite 26, ferner ist mindestens eine Arretierklammer 22 an der Innenseite 24 des Gehäusekörpers 14 vorgesehen. Die Messerleisten 20, die im Gehäusekörper 14 gemäß der Darstellung in 1 übereinanderliegend angeordnet sind, werden über ein Steckerelement 30, wie es in 3 dargestellt ist, elektrisch kontaktiert.
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2 zeigt in perspektivischer Ansicht eine rückwärtige Ansicht der Schnittstelle 10 des Steckersystems 12, ausgebildet als Gehäusekörper 14. Auf dem Gehäusekörper 14 befindet sich besagte, mindestens eine Arretierklammer 22. An der Rückseite 18 des Gehäusekörpers 14 gemäß der perspektivischen Darstellung in 2 sind die Abgänge der im Gehäusekörper 14 übereinanderliegend angeordneten Messerleisten 20 zu erkennen. Der Gehäusekörper 14 stellt eine Anschlussstelle eines Steckersystems 12 dar, beispielsweise eines Kabelbaums bei Kraftfahrzeugen oder dergleichen.
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3 zeigt eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäß vorgeschlagenen aufsteckbaren Steckerelements 30. Dieses umfasst einen im Wesentlichen hülsenförmigen Teil 32, der eine geschlossene oder eine mit einem Längsschnitt versehene, federnde Eigenschaften aufweisende Fläche aufweist. Das Steckerelement 30 umfasst des Weiteren eine Schirmübergabe 34, die in der Ausführungsvariante gemäß 3 durch zwei sich parallel zueinander in einer gemeinsamen Ebene erstreckende Schirmstifte 42 gebildet ist. Jeder der Schirmstifte 42 umfasst einen Crimp-Bereich 38, an dem sich eine Crimp-Verbindung zur elektrischen Kontaktierung auf automatischem Weg durch geeignete Handhabungseinrichtungen erzeugen lässt. Im Crimp-Bereich 38 weisen die Schirmstifte 42 einen für die Ausbildung einer Crimp-Verbindung vorteilhaften Querschnitt 40 auf. Aus der Darstellung gemäß 3 geht hervor, dass der hülsenförmige Teil 32 durch eine Hülse 36 gebildet sein kann, die entweder aus metallischem Material gefertigt ist oder im Fall einer aus einem Kunststoffmaterial gefertigten Hülse 36 mit einer metallischen Beschichtung 44 versehen sein kann.
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Das in 3 dargestellte Steckerelement 30 kann in der Großserienfertigung beispielsweise als Stanzbiegeteil einstückig aus metallischem Material von geringer Blechstärke gefertigt werden, lässt sich jedoch auch mittels des Druckgussverfahrens herstellen oder kann auch als Kunststoffbauteil gefertigt sein. Für den Fall, dass das in 3 in perspektivischer Darstellung wiedergegebene Steckerelement 30 aus Kunststoffmaterial gefertigt wird, können Teile des Steckerelements 30, insbesondere der hülsenförmige Teil 32 beziehungsweise die Hülse 36 mit einer Beschichtung 44 aus metallischem Material überzogen sein, gleiches gilt auch für die Schirmstifte 42, die sich parallel zueinander in einer Ebene, beispielsweise der X-Y-Ebene erstrecken.
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4 ist eine perspektivische Darstellung des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Steckerelements 30 gemäß 3 zu entnehmen, ergänzt um ein Schirmkabel 50. Das Steckerelement 30 ist auf ein abisoliertes Ende des Schirmkabels 50 aufgesteckt und ist auf der Mantelfläche des Schirmkabels 50 beispielsweise vercrimpt oder mit einer Presspassung aufgenommen. Das Schirmkabel 50 umfasst eine erste Ader 46 und eine zweite Ader 48, die in Signalleitungen 52, 54 übergehen, die vom erfindungsgemäß vorgeschlagenen Steckerelement 30 umschlossen sind. Das bevorzugt als Einbauteil gefertigte erfindungsgemäße Steckerelement 30 ist so beschaffen, dass die mindestens eine Signalleitung 52 oder zwei nebeneinanderliegende Signalleitungen 52, 54 im Wesentlichen zwischen den Schirmstiften 42 verlaufen. Die Signalleitungen 52, 54 gemäß der Darstellung in 4 sind mit einer Isolation versehen und weisen jeweils abisolierte Bereiche 56 auf, an welchen analog zu den Schirmstiften 42 innerhalb von Crimp-Bereichen 38 eine Crimp-Verbindung zur elektrischen Kontaktierung der Signalleitungen 52, 54 ausgeführt werden kann.
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Anstelle der in eine Kabelfüllung 70 eingebetteten ersten und zweiten Ader 46, 48 kann das Schirmkabel 50 auch lediglich einadrig ausgebildet sein. Die beiden parallel zueinander verlaufenden Schirmstifte 42 sowie die dazwischen angeordneten Signalleitungen, nämlich die erste Signalleitung 52 sowie die zweite Signalleitung 54 bilden eine vieradrige Steckerleiste 68 aus, welche im eingesteckten Zustand in den 7 und 8 näher dargestellt ist.
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Der Darstellung gemäß 5 ist zu entnehmen, dass das aufsteckbare Steckerelement 30 mit seinem hülsenförmigen Teil 32 auf ein abisoliertes Ende des Schirmkabels 50 aufgesteckt ist. Das Steckerelement 30 kann auf dem Schirmkabel 50 entweder vercrimpt oder stoffschlüssig befestigt, beispielsweise verlötet werden. In der Darstellung gemäß 5 ist das Schirmkabel 50 mit der ersten Ader 46 sowie der zweiten Ader 48 versehen, welche in die Kabelfüllung 70 eingebettet sind. Das erfindungsgemäße Steckerelement 30 ist an seiner, auch hier vieradrig ausgebildeten Steckerseite 68 mit Kontakten 58 versehen. Die Kontakte 58 sind gemäß der Darstellung in 5 als schuhförmige Kontakte ausgebildet, welche auf die beiden parallel zueinander angeordneten Schirmstifte 42 sowie auf die abisolierten Bereiche 56 der beiden parallel zueinander verlaufenden Signalleitungen 52, 54 in Aufschieberichtung 60 aufgeschoben werden. Bei montierten, schuhförmig ausgebildeten Kontakten 58 ergibt sich die in 5 dargestellte horizontale Orientierung 62, d. h. die vieradrige Steckerleiste 68 des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Steckerelements 30 liegt in einer Ebene, in der sie beispielsweise, wie in den 7 und 8 dargestellt, die Messerleiste 20 im Gehäusekörper 14 des Steckersystems 12 elektrisch kontaktiert. In diesem Zusammenhang sei nochmals erwähnt, dass das erfindungsgemäß vorgeschlagene aufsteckbare Steckerelement 30 als Stanzbiegeteil aus einem dünnen metallischen Material von geringer Blechstärke gefertigt werden kann und mittels des Druckgussverfahrens und als Kunststoffbauteil herstellbar ist, wobei dessen Hülse 36 mit einer Beschichtung aus metallischem Material versehen sein kann.
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6 ist die Anordnung gemäß 5 zu entnehmen, wobei die auf die offenen beziehungsweise abisolierten Bereiche 56 der Signalleitungen 52, 54 sowie die auf die Schirmstifte 42 in Aufschieberichtung 60 aufgeschobenen schuhförmigen Kontakte 58 montiert sind. In die von dem erfindungsgemäßen Steckerelement 30 wegweisenden Seiten der schuhförmigen Kontakte 58 sind gewinkelt ausgebildete Einpressstifte 86 eingeschoben. Die Darstellung einer abgewinkelten Orientierung 64 kann in einzelnen Anwendungsfällen aufgrund des mehr oder weniger beschränkt zur Verfügung stehenden Bauraums erforderlich sein. Während die schuhförmig ausgebildeten Kontakte 58 in Bezug auf die vieradrige Steckerleiste 68 eine im Wesentlichen horizontale Orientierung 62 aufweisen, stellen die gewinkelt ausgebildeten Einpressstifte 86 eine abgewinkelte Orientierung 64 dar, in der Darstellung gemäß 6 beispielsweise in einem 90°-Winkel 66 ausgebildet. Anstelle des in 6 dargestellten 90°-Winkels 66 können die gewinkelt ausgebildeten Einpressstifte 86 auch in einem anderen, stumpfen oder spitzen Winkel ausgeführt sein, was sich nach dem zur Verfügung stehenden Einbauraum richtet. Dieser ist wiederum abhängig von der jeweiligen Anwendung.
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7 zeigt eine perspektivische Darstellung einer vergrößert wiedergegebenen Einsteckseite 16 des Gehäusekörpers 14 des Steckersystems 12, welches die Schnittstelle 10 zur Darstellung einer elektrischen Verbindung bildet. Aus der perspektivischen Darstellung gemäß 7 geht hervor, dass das Steckerelement 30, samt an dessen vieradriger Steckerleiste 68 angeordneten schuhförmigen Kontakten 58, in eine der Messerleisten 20, die im Gehäusekörper 14 des Steckersystems 12 vorgesehen sind, eingesteckt ist und diese mithin elektrisch kontaktiert. Durch das erfindungsgemäß vorgeschlagene Steckerelement 30 kann einerseits die Schirmübergabe 34 dargestellt werden, so dass das erfindungsgemäß vorgeschlagene Steckerelement 30, aufgesteckt auf das Schirmkabel 50, als Masseüberbrückungselement dient, wohingegen gleichzeitig die beiden abisolierten Bereiche 56 der ersten und zweiten Signalleitungen 52, 54, versehen mit schuhförmigen Kontakten 58, in die obere Messerleiste 20 an der Innenseite 24 des Gehäusekörpers 14 eingesteckt sind. 7 zeigt des Weiteren, dass das Steckerelement 30 mit seinem hülsenförmigen Teil 32 auf das Schirmkabel 50 aufgesteckt ist und dessen abisoliertes Ende teilweise überdeckt, wobei das Schirmkabel 50 in der perspektivischen Ansicht gemäß 7 die erste Ader 46 sowie die zweite Ader 48 umfasst.
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Der perspektivischen Draufsicht gemäß 8 ist zu entnehmen, dass - ähnlich wie in 7 - das erfindungsgemäß vorgeschlagene Steckerelement 30 in eine entsprechend konfigurierte Messerleiste 20, die auf der Innenseite 24 des Gehäusekörpers 14 liegt, eingesteckt ist. Das Steckerelement 30 weist eine vieradrige Steckerleiste 68 auf, welche durch die beiden sich parallel zueinander erstreckenden Schirmstifte 42 sowie die zwischen diesen verlaufenden Signalleitungen, nämlich die erste Signalleitung 52 und die zweite Signalleitung 54 gegeben ist.
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Auch in der in 8 dargestellten Ausführungsvariante ist die vieradrige Steckerleiste 68 mit den obenstehend erwähnten Komponenten mit schuhförmigen Kontakten 58 versehen, die beispielsweise von in der Darstellung gemäß 7 eine Abdichtfunktion darstellenden Hülsen aus elastischem Material umschlossen sein können. Auch in der Ausführungsvariante gemäß 8 ist das erfindungsgemäß vorgeschlagene Steckerelement 30 als aufsteckbares Masseüberbrückungselement 72 auf ein abisoliertes Ende des Schirmkabels 50 aufgesteckt und mit diesem über eine Crimp-Verbindung oder eine stoffschlüssige Verbindung, beispielsweise eine Lotverbindung fest verbunden. Das Schirmkabel 50 kann ein- oder zweiadrig oder auch mehradrig ausgebildet sein, wobei die einzelnen Adern 46, 48 in eine Kabelfüllung 70 eingebettet sind. Den Darstellungen gemäß den 7 und 8 ist jeweils auf der Außenseite 26 des Gehäusekörpers 14 teilweise oder vollständig eine Arretierklammer 22 zu entnehmen, über welche der Gehäusekörper 14 auf seiner Einsteckseite 16 beispielsweise mit einem Deckelelement oder dergleichen verschlossen werden kann.
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9 ist eine Ausführungsvariante des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Steckerelements 30 zu entnehmen, wobei dieses als aufsteckbares Masseüberbrückungselement 72 ausgebildet ist und eine Stiftbrücke 74 umfasst. Die Stiftbrücke 74 ist, bezogen auf den hülsenförmigen Teil 32 des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Steckerelements 30, dargestellt durch die Hülse 36, in einer exzentrischen Position 80 in Bezug auf eine Mittelachse 84 angeordnet. Auch in dieser Ausführungsvariante verlaufen die von der Stiftbrücke 74 an einem ersten Stiftabgang 76 sowie an einem zweiten Stiftabgang 78 abgehenden Schirmstifte 42 im Wesentlichen parallel zueinander. Der Darstellung in 9 ist des Weiteren zu entnehmen, dass das hier dargestellte Schirmkabel 50 zweiadrig ist und an seiner offenen Stirnseite aus dessen Kabelfüllung 70 die erste Signalleitung 52 sowie die zweite Signalleitung 54 austreten, die im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen. Auch in dieser Ausführungsvariante weisen die Signalleitungen 52, 54 abisolierte Bereiche 56 auf, an welchen eine Crimp-Verbindung ausgebildet werden kann. Das als aufsteckbares Masseüberbrückungselement 72 ausgebildete Steckerelement 30 umfasst in den Ausführungsvarianten gemäß 9 im Wesentlichen den hülsenförmigen Teil 32, beispielsweise gebildet durch eine vollumfängliche Hülse 36 oder eine längsgeschlitzte Hülse 36 mit elastischen Eigenschaften, an deren Rand die Stiftbrücke 74 in besagter exzentrischer Position 80 angeordnet ist. An dieser wiederum sind die sich im Wesentlichen parallel zueinander erstreckenden, von den Stiftabgängen 76, 78 abgehenden Schirmstifte 42 angeordnet.
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Die Erfindung ist nicht auf die hier beschriebenen Ausführungsbeispiele und die darin hervorgehobenen Aspekte beschränkt. Vielmehr ist innerhalb des durch die Ansprüche angegebenen Bereichs eine Vielzahl von Abwandlungen möglich, die im Rahmen fachmännischen Handelns liegen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 2020/213702 A1 [0002, 0005]
- DE 103 12 276 A1 [0003]
- DE 41 16 138 C2 [0004]