DE102023130303A1 - Elektrisch leitfähige Steckverbindung und elektrisch leitfähige Steckerbuchse - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine elektrisch leitfähige Steckverbindung (1) zum Verbinden einer ersten elektrisch leitfähigen Komponente (2) und einer zweiten elektrisch leitfähigen Komponente (3) mit einer elektrisch leitfähigen Kabelhülse (5) und einem Federkörper (7),
wobei ein erster Endbereich (5a) der Kabelhülse (5) so ausgestaltet ist, dass er zur Aufnahme eines korrespondierenden Steckelements (9) dient, wobei das Steckelement (9) mit der zweiten elektrisch leitfähigen Komponente (3) gekoppelt oder koppelbar ist,
wobei ein zweiter Endbereich (5b) der Kabelhülse (5) so ausgestaltet ist, dass er zur Aufnahme eines Endbereichs (2a) der ersten elektrisch leitfähigen Komponente (2) dient, und
wobei der Federkörper (7) aus einem elektrisch leitfähigen Material besteht und so ausgestaltet ist, dass er im montierten Zustand teilweise mit der Außenfläche (6) des ersten Endbereichs (5a) der Kabelhülse (5) und teilweise mit der Außenfläche (4) des Steckelements (9) in Kontakt ist.
wobei ein erster Endbereich (5a) der Kabelhülse (5) so ausgestaltet ist, dass er zur Aufnahme eines korrespondierenden Steckelements (9) dient, wobei das Steckelement (9) mit der zweiten elektrisch leitfähigen Komponente (3) gekoppelt oder koppelbar ist,
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Description
- Die Erfindung betrifft eine elektrisch leitfähige Steckverbindung und ein elektrisch leitfähiges Steckelement, insbesondere einer Steckerbuchse.
- Bekannte lösbare Steckverbindungen für die elektrische Kopplung zweier elektrisch leitfähiger Komponenten bestehen üblicherweise aus einem Stecker bzw. einem Steckelement und einer korrespondierenden Steckerbuchse. Gefertigt werden bekannte Steckverbindungen aus Kupferlegierungen, wie z.B. Messing, Kupferberyllium, Phosphorbronze, in Teilen bestehen sie auch aus Kunststoff oder einem vergleichbaren Material. Das Verbinden von Stecker und Steckerbuchse mit den elektrischen Komponenten erfolgt typischerweise durch Löten, Schweißen oder Crimpen.
- Die bekannten Steckverbindungen haben, insbesondere für den Einsatz in der Automatisierungstechnik, erhebliche Nachteile:
- • Handelsübliche Steckverbindungen sind nicht RoHS-konform gefertigt. RoHS (Restriction of Hazardous Substances) ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die elektrische und elektronische Geräte sowie deren Herstellung, betrifft. Insbesondere untersagt die RoHS- Richtlinie die Herstellung und den Vertrieb von elektronischen oder elektrischen Geräten innerhalb der EU, wenn diese unter Verwendung von Substanzen gefertigt sind, die als gefährlich für die Gesundheit und/oder die Umwelt eingestuft werden. Da Blei zu den gefährlichen Substanzen gerechnet wird, stellt insbesondere auch das Verlöten der bekannten Steckverbindungen ein Problem dar, da handelsübliche Lote bleihaltig sind.
- • Bekannte Stecksysteme sind nur als Kombination, bestehend aus einem Stecker und einer korrespondierenden Steckerbuchse, verwendbar. Sie benötigen daher relativ viel Platz. Da die in der Automatisierungstechnik verwendeten Feldgeräte tendenziell immer kleiner dimensioniert hergestellt werden, sind die bekannten Steckverbindungen aufgrund ihrer Größe nur bedingt oder überhaupt nicht mehr für die elektrische Kopplung der Feldgeräte geeignet.
- • Der Einsatz von handelsüblichen Steckverbindungen ist für den Hochtemperaturbereich nicht geeignet, da - wie bereits erwähnt - zur Fertigung auch Materialien mit niedrigem Schmelzpunkt, z.B. Kunststoffe oder ähnliche Materialien, verwendet werden.
- • Da sicherheitsrelevant und von der Norm/den Regelwerken gefordert, muss eine Steckverbindung gegen ein unbeabsichtigtes Lösen unter Krafteinwirkung, z.B. unter Krafteinwirkung infolge von äußeren Vibrationen, die in der Automatisierungstechnik unter Prozessbedingungen üblicherweise auftreten, gesichert sein. Zur Sicherung werden beispielsweise Einschraubgewinde oder Federklipse verwendet. Gewinde haben den Nachteil, dass eine Schraube angezogen werden muss. Dies erfordert das Vorhandensein eines gewissen Maßes an Zugänglichkeit für das Ansetzen eines Werkzeuges - dieser erforderliche Raum ist oft nicht vorhanden. Darüber hinaus muss das Gegenstück der Schraube gegen Verdrehen gesichert sein. Federclipse benötigen am Gegenstück eine Komponente mit einer korrespondierenden Rastgeometrie, in die der Federclip eingreifen kann.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, sowohl eine elektrisch leitfähige Steckverbindung als auch eine elektrisch leitfähiges Steckerbuchse vorzuschlagen, die/das unter allen Prozessbedingungen einsetzbar ist.
- Die Aufgabe wird bezüglich der elektrisch leitfähigen Steckverbindung wie folgt gelöst:
- Die elektrisch leitfähige Steckverbindung dient zum Verbinden einer ersten elektrisch leitfähigen Komponente und einer zweiten elektrisch leitfähigen Komponente mit einer Kabelhülse und einem Federkörper. Ein erster Endbereich der Kabelhülse ist so ausgestaltet, dass er zur Aufnahme eines korrespondierenden Steckelements dient, das mit der zweiten elektrisch leitfähigen Komponente gekoppelt oder koppelbar ist. Ein zweiter Endbereich der Kabelhülse ist so ausgestaltet, dass er zur Aufnahme eines Endbereichs der ersten elektrisch leitfähigen Komponente dient. Der Federkörper besteht aus einem leitfähigen Material und ist so ausgestaltet, dass er im montierten Zustand teilweise an der Außenfläche der Kabelhülse und teilweise an der Außenfläche des Steckelements anliegt.
- Die erfindungsgemäße elektrisch leitfähige Steckverbindung weist eine Reihe von Vorteilen gegenüber den bekannten Lösungen auf:
- • Die elektrisch leitfähige Steckverbindung ist in einem breiten Temperaturbereich einsetzbar. Temperaturen von -200° bis 500° sind möglich. Bei entsprechenden Materialwahl des Federkörpers (z.B. Inkonel) lässt sich die Steckverbindung für den Hochtemperaturbereich auslegen. Einer fachlich qualifizierten Person sind die Materialien bekannt, die für den jeweiligen Temperaturbereich geeignet sind.
- • Durch die Mehrfach-Kontaktierung über die Steckverbindung und den aufgesetzten/aufgeschobenen Federkörper ist ein sicherer elektrischer und mechanischer Kontakt gegeben.
- • Die Gefahr des ungewollten Lösens der Steckverbindung wird dadurch vermindert, dass sich die Haltekraft in diesem Fall von selbst erhöht:
- Unter Streckung verjüngt sich der Federkörper und umschließt das Gegenstück inniger. Ein stabiler Zusammenhalt der Komponenten der elektrisch leitfähigen Steckverbindung ist daher gegeben.
- • Die elektrisch leitfähige Steckverbindung ist vibrationsfest und folglich ausfallsicher: Selbst bei einem Bruch des Steckelements ist der elektrische Kontakt weiterhin durch den aufgesetzten leitfähigen Federkörper gegeben.
- • Die elektrisch leitfähige Steckverbindung ist einfach zu montieren. Im Bedarfsfall, z.B. bei einem Defekt des angeschlossenen elektrischen Bauteils, ist die Steckverbindung einfach und schnell wieder lösbar.
- • Sie zeichnet sich durch einen geringen Platzbedarf aus.
- • Bei entsprechender Materialwahl (z.B. Edelstahl) ist die Steckverbindung RoHS-konform.
- Alle diese Vorteile sprechen dafür, die elektrisch leitende Verbindung bevorzugt unter rauen Prozessbedingungen einzusetzen, wie sie insbesondere in der Automatisierungstechnik gehäuft auftreten. Es versteht sich von selbst, dass die erfindungsgemäße Lösung auch unter Normalbedingungen bestens funktioniert.
- Bevorzugt weist die Kabelhülse in ihrem ersten Bereich, der zur mechanischen und elektrischen Anbindung der ersten elektrisch leitfähigen Komponente dient, einen kleineren Innendurchmesser und einen kleineren Außendurchmesser auf als in dem zweiten Bereich, der zur Anbindung des Steckelements dient.
- Eine Weiterbildung der erfindungsgemäßen Steckverbindung sieht vor, dass es sich bei der ersten leitfähigen Komponente um ein erstes Kabel handelt. Die Litze des Kabels wird in den zweiten Endbereich der Kabelhülse eingeführt und über eine mechanische Verbindung, insbesondere über eine Crimpverbindung, in der Kabelhülse befestigt. Für den Fall, dass es sich bei der zweiten elektrisch leitfähigen Komponente um ein zweites Kabel handelt, erfolgt auch hier die Verbindung mit dem Steckelement bevorzugt über eine Crimpverbindung. Hierdurch lassen sich die Probleme, die eine Lötverbindung mit sich bringt, umgehen.
- Unter Crimpen versteht man ein Fügeverfahren, bei dem zwei Komponenten durch plastische Verformung miteinander verbunden werden, beispielsweise durch Bördeln, Quetschen, Kräuseln oder Falten. Für eine Crimpverbindung ist üblicherweise ein Spezialwerkzeug erforderlich.
- Eine Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Lösung sieht vor, dass das Steckelement als elektrisches Anschlusselement eine integrale Komponente eines Feldgeräts der Automatisierungstechnik ist.
- Das Steckelement selbst weist in einer Ausgestaltung einen Schaft und einen Pin auf, wobei der Pin im montierten Zustand in dem ersten Endbereich der Kabelhülse positioniert wird. Der Pin hat einen kleineren Durchmesser als der Schaft. Der Pin vom Steckelement dient nur zur Positionierung und Führung der Kabelhülse. Es ist eine Spielpassung, und es entsteht dabei keine Reibung.
- Um ein optimales Anliegen des Federkörpers an der Außenfläche der Kabelhülse und der Außenfläche des Schafts des Steckelements zu gewährleisten, haben die Kabelhülse und der Schaft des zweiten leitfähigen Elements im Wesentlichen denselben Außendurchmesser.
- Eine Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Steckverbindung schlägt vor, den Federkörper so auszugestalten, dass er im montierten Zustand mit einer vorgegebenen Andruckkraft an den Außenflächen der Kabelhülse und des Schafts des Steckelements anliegt. Bei Verwendung einer Spiralfeder ist eine Änderung der Andruckkraft möglich über eine Variation der Länge und/oder der Windungszahl der Spiralfeder und/oder den Innendurchmesser und/oder den Drahtdurchmesser und/oder das Material.
- Die Komponenten der Steckverbindung bestehen bevorzugt aus einer Kupferlegierung, wie z.B. Messing, oder rostfreien Edelstahl. Alternativ sind die Komponenten der Steckverbindung aus einer Kupferlegierung, wie z.B. Messing, oder rostfreien Edelstahl gefertigt und zumindest teilweise mit einer elektrisch leitfähigen korrosionsverhindernden Beschichtung versehen. Weiterhin sind die Materialien zur Fertigung der elektrisch leitfähigen Steckverbindung vorzugsweise so gewählt sind, dass die elektrisch leitfähige Steckverbindung korrosionsbeständig ist. Insbesondere wird beim Einsatz in der Automatisierungstechnik darauf geachtet, dass die Materialien der elektrisch leitfähigen Steckverbindung so gewählt sind, dass sie auch für den Einsatz im Hochtemperaturbereich geeignet sind.
- Zur Sicherung der gewünschten Position des Formkörpers bzw. der Spiralfeder an der montierten Steckverbindung ist das dem Steckelement zugewandte Endstück des Federkörpers bzw. der Spiralfeder nach innen abgebogen und greift in eine korrespondierende Ausnehmung, insbesondere in eine Nut, an der Außenfläche des Schafts des Steckelements ein.
- Weiterhin sieht eine Ausgestaltung der Erfindung vor, dass die Außenfläche und/oder die Geometrie des Schafts des Steckelements zumindest in dem Kontaktbereich mit dem Federkörper bzw. der Spiralfeder so ausgestaltet sind/ist, dass der Federkörper bzw. die Spiralfeder mit einer definierten Haltekraft an dem Schaft des Steckelements anliegt.
- Die Aufgabe wird bezüglich der elektrisch leitfähigen Steckerbuchse wie folgt gelöst:
- Die Steckerbuchse für eine elektrisch leitfähige Steckverbindung weist eine Kabelhülse auf, die im ersten Endbereich einen größeren Durchmesser aufweist als im zweiten Endbereich. Der erste Endbereich der Kabelhülse ist so ausgestaltet, dass er zur Aufnahme eines korrespondierenden Steckelements dient, während der zweite Endbereich der Kabelhülse elektrisch mit einem Endbereich einer ersten leitfähigen Komponente insbesondere einer Litze eines Kabels, verbunden bzw. verbindbar ist. Auf der Außenfläche des ersten Endbereichs der Kabelhülse ist ein Federkörper, insbesondere eine Spiralfeder, derart angebracht, dass sie teilweise, bevorzugt zur Hälfte, mit einer definierten Haltekraft an dem ersten Endbereich der Kabelhülse anliegt und teilweise, bevorzugt zur Hälfte, über den ersten Endbereich der Kabelhülse hinausragt. Eine Weiterbildung der erfindungsgemäßen Steckerbuchse sieht vor, dass diese als integrale Einheit, bestehend aus Kabelhülse und Federkörper, ausgestaltet ist.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Steckerbuchse wurden bereits im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Steckverbindung genannt. Auf eine Wiederholung wird verzichtet.
- Die Erfindung wird anhand der nachfolgenden Figuren näher erläutert. Es zeigt:
-
1 : unterschiedliche Ansichten einer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen elektrisch leitfähigen Steckverbindung in einer Anwendung in der Automatisierungstechnik- a) Explosionsdarstellung
- b) montierter Zustand
- c) teilweise montierter Zustand mit weiteren Details,
- d) montierter Zustand mit Kennzeichnung eines Querschnitts BB,
- e) Querschnitt gemäß der Kennzeichnung BB in
1d .
-
2 : zeigt unterschiedliche Ansichten einer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen elektrisch leitfähigen Steckverbindung in einer weiteren Anwendung- a) Explosionsdarstellung,
- b) teilweise montierter Zustand mit montierter Steckerbuchse,
- c) montierter Zustand.
-
1 zeigt unterschiedliche Ansichten einer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen elektrisch leitfähigen Steckverbindung in einer Anwendung in der Automatisierungstechnik. Gut zu sehen sind die einzelnen Komponenten der elektrisch leitfähigen Steckverbindung 1 zum Verbinden einer ersten elektrisch leitfähigen Komponente 2 und einer zweiten elektrisch leitfähigen Komponente 3 in der Explosionsdarstellung der1a . - Die Steckverbindung 1 weist eine Kabelhülse 5 und einem Federkörper 7 auf. Die Kabelhülse 5 und der Federkörper sind aus einem elektrisch leitfähigen Material gefertigt. Ein erster Endbereich 5a der Kabelhülse 5 ist so ausgestaltet, dass er zur Aufnahme eines korrespondierenden Steckelements 9 dient. Das Steckelement 9 ist mit der zweiten elektrisch leitfähigen Komponente 3 gekoppelt bzw. koppelbar. Bei der zweiten leitfähigen Komponente 3 handelt es sich im gezeigten Fall um den elektrischen Anschluss eines Feldgeräts der Automatisierungstechnik. Letzteres ist in der Figur nicht gesondert dargestellt.
- Der zweite Endbereich 5b der Kabelhülse 5 ist so ausgestaltet, dass er zur Aufnahme eines Endbereichs 2a der ersten elektrisch leitfähigen Komponente 2 geeignet ist. Bei der zweiten elektrisch leitfähigen Komponente 2 handelt es sich um ein Kabel 10a, dessen Litze 8a in einem Endbereich 2a frei liegt. Die Litze 8a wird - wie in
1c zu sehen ist - über eine Crimpverbindung mit dem zweiten Endbereich 5b der Kabelhülse 5 mechanisch und elektrisch verbunden. - Der Federkörper 7 ist als Spiralfeder 7a ausgestaltet. Die Spiralfeder 7a ist im montierten Zustand (
1b) teilweise mit der Außenfläche 6 des ersten Endbereichs 5a der Kabelhülse 5 und teilweise mit der Außenfläche 4 des Steckelements 9 in Kontakt ist. Die Haltekraft der Spiralfeder 7a ist bevorzugt so bemessen, dass sie bei einem Bruch des Pins 9b sowohl den mechanischen Zusammenhalt als auch die elektrische Kopplung der Steckverbindung 1 aufrechterhält. - Das dem Steckelement 9 zugewandte Endstück der Spiralfeder 7a zeigt eine Abbiegung 7b nach innen. Im montierten Zustand greift die abgebogene Endwindung der Spiralfeder 7a ein in eine korrespondierende Ausnehmung 13, insbesondere in eine Nut 13. Diese befindet sich an der Außenfläche 4 des Schafts 9a des Steckelements 9. Hierdurch wird ein unbeabsichtigtes Lösen der Spiralfeder 7a unter Krafteinwirkung, z.B. unter Einwirkung von äußeren Vibrationen, effektiv verhindert.
- Die erfindungsgemäße Steckerbuchse 14 umfasst lediglich die in den unterschiedlichen Ansichten dargestellten Komponenten 5, 7 - also die Kabelhülse 5 mit einem ersten Endbereich 5a und einem zweiten Endbereich 5b - und den Federkörper 7, bei dem es sich im dargestellten Fall um eine Spiralfeder 7a handelt. Während in
1a die Komponenten in Explosionsdarstellung zu sehen sind, zeigt1c die Komponenten der Steckerbuchse 14 im montierten Zustand. - Die Figuren
2a ,2b und2c entsprechen weitgehend den1a ,1b und1c . Der Unterschied liegt in der Beschaffenheit der zweiten elektrisch leitfähigen Komponente 3. Während es sich bei der zuvor beschriebenen Ausgestaltung bei der zweiten elektrisch leitfähigen Komponente 3 um das Anschlussteil eines Feldgeräts der Automatisierungstechnik handelt, ist die zweite elektrisch leitfähige Komponente 3 in dieser Ausgestaltung ein zweites Kabel 10b. Die Litze 8b des zweiten Kabels 10b ist über eine Crimpverbindung 14 mit dem Steckelement 9 verbunden. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Elektrisch leitfähige Steckverbindung
- 2
- Erste elektrisch leitfähige Komponente
- 2a
- Endbereich der ersten elektrisch leitfähigen Komponente
- 3
- Zweite elektrisch leitfähige Komponente
- 3a
- Endbereich der zweiten elektrisch leitfähigen Komponente
- 4
- Außenfläche der zweiten elektrisch leitfähigen Komponente
- 5
- Kabelhülse
- 5a
- erster Endbereich der Kabelhülse
- 5b
- zweiter Endbereich der Kabelhülse
- 6
- Außenfläche der Kabelhülse
- 7
- Federkörper
- 7a
- Spiralfeder
- 7b
- abgebogenes Endstück der Spiralfeder
- 8a
- Litze
- 8b
- Litze
- 9
- Steckelement
- 9a
- Schaft
- 9b
- Pin
- 10a
- erstes Kabel
- 10b
- zweites Kabel
- 11
- elektrische Verbindungskomponente eines Feldgeräts
- 12
- formschlüssige Verbindung, z.B. Crimpverbindung
- 13
- Ausnehmung, insbesondere Nut
- 14
- Steckerbuchse
Claims (14)
- Elektrisch leitfähige Steckverbindung (1) zum Verbinden einer ersten elektrisch leitfähigen Komponente (2) und einer zweiten elektrisch leitfähigen Komponente (3) mit einer elektrisch leitfähigen Kabelhülse (5) und einem Federkörper (7), wobei ein erster Endbereich (5a) der Kabelhülse (5) so ausgestaltet ist, dass er zur Aufnahme eines korrespondierenden Steckelements (9) dient, wobei das Steckelement (9) mit der zweiten elektrisch leitfähigen Komponente (3) gekoppelt oder koppelbar ist, wobei ein zweiter Endbereich (5b) der Kabelhülse (5) so ausgestaltet ist, dass er zur Aufnahme eines Endbereichs (2a) der ersten elektrisch leitfähigen Komponente (2) dient, und wobei der Federkörper (7) aus einem elektrisch leitfähigen Material besteht und so ausgestaltet ist, dass er im montierten Zustand teilweise mit der Außenfläche (6) des ersten Endbereichs (5a) der Kabelhülse (5) und teilweise mit der Außenfläche (4) des Steckelements (9) in Kontakt ist.
- Elektrisch leitfähige Steckverbindung (1) nach
Anspruch 1 , wobei es sich bei der ersten leitfähigen Komponente (2) um ein erstes Kabel (10a) mit einer Litze (8) handelt. - Elektrisch leitfähige Steckverbindung (1) nach
Anspruch 1 oder2 , wobei das Steckelement (9) aus einem Schaft (9a) und einem Pin (9b) besteht, wobei der Pin (9b) im montierten Zustand mit dem ersten Endbereich (5a) der Kabelhülse (5) mechanisch und elektrisch in Kontakt ist. - Elektrisch leitfähige Steckverbindung (1) nach
Anspruch 3 , wobei das Steckelement (9) integraler Teil eines Feldgeräts der Automatisierungstechnik ist, oder wobei das Steckelement (9) mit der zweiten leitfähigen Komponente (3), insbesondere mit der Litze (8b) eines zweiten Kabels (10b), verbunden bzw. verbindbar ist. - Elektrisch leitfähige Steckverbindung (1) nach zumindest einem der
Ansprüche 1 -4 , wobei der Außendurchmesser des ersten Endbereichs (5a) der Kabelhülse (5) und der Außendurchmesser des Schafts (9a) des Steckelements (9) im Wesentlichen den gleichen Durchmesser haben. - Elektrisch leitfähige Steckverbindung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Federkörper (7) so ausgestaltet ist, dass er im montierten Zustand mit einer vorgegebenen Andruckkraft an der Außenfläche (6) des zweiten Endbereichs (5a) der Kabelhülse (5) und an der Außenfläche des Schafts (9a) des Steckelements (9) anliegt.
- Elektrisch leitfähige Steckverbindung (1) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, wobei der erste Endbereich (2a) der ersten elektrisch leitfähigen Komponente (2; 8a) mit dem zweiten Endbereich (5b) der Kabelhülse (5) formschlüssig verbunden ist, wobei es sich bei der formschlüssigen Verbindung bevorzugt um eine Pressverbindung oder eine Crimpverbindung (12) handelt.
- Elektrisch leitfähige Steckverbindung (1) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Komponenten der Steckverbindung (1) bevorzugt aus Messing oder rostfreien Edelstahl gefertigt sind, oder wobei die Komponenten der Steckverbindung (1) bevorzugt aus Messing oder rostfreien Edelstahl gefertigt sind und zumindest teilweise mit einer elektrisch leitfähigen korrosionsverhindernden Beschichtung versehen sind.
- Elektrisch leitfähige Steckverbindung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, wobei es sich bei dem Federkörper (7) um eine Spiralfeder (7a) handelt.
- Elektrisch leitfähige Steckverbindung (1) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, wobei das dem Steckelement (9) zugewandte Endstück (7b) des Federkörpers (7) bzw. der Spiralfeder (7a), nach innen abgebogen ist und im montierten Zustand in eine korrespondierende Ausnehmung (13), insbesondere eine Nut, an der Außenfläche (4) des Schafts (9a) eingreift.
- Elektrisch leitfähige Steckverbindung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Außenfläche (4) und/oder die Geometrie des Schafts (9a) des Steckelements (9) zumindest in den Kontaktbereichen mit dem Federkörper (7) bzw. der Spiralfeder (7a) so ausgestaltet sind/ist, dass der Federkörper (7) bzw. die Spiralfeder (7a) mit einer definierten Haltekraft an dem Schaft (9a) des Steckelements (9) anliegt.
- Elektrisch leitfähige Steckverbindung (1) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Materialien zur Fertigung der elektrisch leitfähige Steckverbindung (1) so gewählt sind, dass die elektrisch leitfähige Steckverbindung (1) korrosionsbeständig ist.
- Elektrisch leitfähige Steckverbindung (1) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Materialien der elektrisch leitfähigen Steckverbindung (1) so gewählt sind, dass sie im Hochtemperaturbereich einsetzbar ist.
- Steckerbuchse (14) für eine elektrisch leitfähige Steckverbindung (1), mit einer Kabelhülse (5), die in einem ersten Endbereich (5a) einen größeren Durchmesser aufweist als im zweiten Endbereich (5b), wobei der erste Endbereich (5a) der Kabelhülse (5) so ausgestaltet ist, dass er zur Aufnahme eines korrespondierenden Steckelements (9) dient, wobei der zweite Endbereich (5b) der Kabelhülse (5) elektrisch mit einem Endbereich (2a) einer ersten leitfähigen Komponente (2), insbesondere einer Litze (8a) eines Kabels (10a), verbunden ist, und wobei auf der Außenfläche (6) des ersten Endbereichs (5a) der Kabelhülse (5) ein Federkörper (7), insbesondere eine Spiralfeder (7a), derart angebracht ist, dass sie teilweise, bevorzugt zur Hälfte, mit einer definierten Haltekraft an dem ersten Endbereich (5a) der Kabelhülse (5) anliegt und teilweise, bevorzugt zur Hälfte, über den ersten Endbereich (5a) der Kabelhülse (5) hinausragt.
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