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DE102023130176A1 - Biogasanlagen-Fermenterbehälter sowie Verfahren zum Betrieb - Google Patents

Biogasanlagen-Fermenterbehälter sowie Verfahren zum Betrieb Download PDF

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DE102023130176A1
DE102023130176A1 DE102023130176.4A DE102023130176A DE102023130176A1 DE 102023130176 A1 DE102023130176 A1 DE 102023130176A1 DE 102023130176 A DE102023130176 A DE 102023130176A DE 102023130176 A1 DE102023130176 A1 DE 102023130176A1
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fermenter
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    • C12MAPPARATUS FOR ENZYMOLOGY OR MICROBIOLOGY; APPARATUS FOR CULTURING MICROORGANISMS FOR PRODUCING BIOMASS, FOR GROWING CELLS OR FOR OBTAINING FERMENTATION OR METABOLIC PRODUCTS, i.e. BIOREACTORS OR FERMENTERS
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Biogasanlagen-Fermenterbehälter (1) Biogasanlagen-Fermenterbehälter, mit einem Behälterinnenraum (3), in dem ein Substrat (7) aufnehmbar ist, und mit einem in Hochachsenrichtung ausgerichteten, vertikalen Tauchgerät-Führungsmast (17) zur Führung und Halterung wenigstens eines daran höhenverstellbaren Tauchgerätes (26, 27). Eine Behälteröffnung des Fermenterbehälters (1) ist durch ein Dach (6) abgedeckt, wobei eine Bestandteil des Daches (6) bildende und/oder im Bereich des Daches (6) angeordnete Serviceeinrichtung (2) vorgesehen ist, die eine begehbare Podestplatte (8) als Serviceplattform aufweist. Das Tauchgerät (26, 27) ist mittels der Höhenverstelleinrichtung in den Bereich der dachseitigen Serviceeinrichtung (2) verlagerbar, wobei die Serviceeinrichtung (2) einen Serviceraum (15) aufweist oder ausbildet, der mit einer Abdeckeinrichtung verschließbar ist, die durch ein oberhalb der Podestplatte (8) angeordnetes Servicegehäuse (16) gebildet ist, wobei die Podestplatte (8) eine Montagewand (13) aufweist, die von der Podestplatte (8) in Hochachsenrichtung nach oben abragt. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das Servicegehäuse (16) integraler Bestandteil der Montagewand (13) ist und/oder sich unmittelbar an die Montagewand (13) anschließt, vorzugsweise in Richtung zur Behälterseitenwand (5) nach vorne hin anschließt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Biogasanlagen-Fermenterbehälter nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 sowie ein Verfahren zum Betrieb eines Biogasanlagen-Fermenterbehälter nach dem Oberbegriff des Anspruches 44.
  • Gattungsgemäße Biogasanlagen-Fermenterbehälter mit einer Serviceeinrichtung sind beispielsweise aus EP 2 174 704 B1 und WO 2019/149891 A1 bekannt. Solche bekannte Biogasanlagen-Fermenterbehälter mit einer Serviceeinrichtung weisen einen Behälterinnenraum auf, der durch eine Bodenwand, eine umlaufende Seitenwand und ein damit gasdicht verbundenes Dach, insbesondere ein Foliendach, gebildet ist, wobei im Behälterinnenraum ein im Wesentlichen flüssiges, vergärbares Substrat aufgenommen ist. Die Serviceeinrichtung weist eine Serviceplattform als begehbare, ebene Podestplatte auf, die einerseits an einer Behälterseitenwand oben gasdicht angebunden ist und andererseits einen Dach-Anschlussbereich aufweist, an dem das Dach, insbesondere ein Foliendach, gasdicht angebunden ist. In der Podestplatte befindet sich eine Serviceeinrichtung, die mittels einer Abdeckeinrichtung mit einem die Podestplatte überragenden Servicegehäuse gasdicht verschließbar ist.
  • Wenigstens ein vertikal stehender Tauchgerät-Führungsmast, der von unten her durch die lochartig ausgebildete Serviceöffnung in das Servicegehäuse einragt ist dort bodenseitig gelagert. Am Tauchgerät-Führungsmast ist ein Tauchgerät, insbesondere ein Tauchmotorrührgerät und/oder eine Förderpumpe einer Einspritzeinrichtung, höhenverstellbar angeordnet und für Wartungs- und Servicearbeiten durch die Serviceöffnung aus dem Fermenterbehälter heraus und wieder in den Fermenterbehälter hinein bewegbar.
  • Die Tauchgerät-Führungsmasten sind bei den gattungsgemäßen Biogasanlagen-Fermenterbehältern als Quadratrohre ausgebildet und um ihre Hochachsen verschwenkbar sowie in eingestellten Schwenkpositionen fixierbar. Die Tauchgeräte sind an den Quadratrohren mittels tauchgerätintegrierten oder mit dem Tauchgerät verbundenen Schlitten, die das Quadratrohr umfassen, höhenverstellbar. Die Höhenverstellung erfolgt in der Regel über am oberen Führungsmastsende angeordnete Seilrollen, wobei Anordnungen der Seilrollen im Servicegehäuse und auch außerhalb des Servicegehäuses bekannt sind.
  • An einem Quadratrohr-Mast kann praktikabel nur ein Tauchgerät, insbesondere als Tauchmotorrührgerät angeordnet und höhenverstellbar geführt werden. Für die erforderliche Rührfunktion und Durchmischung des Substrats wären jedoch oftmals mehrere, insbesondere zwei Tauchmotorrührgeräte erforderlich. Um mit der üblichen Anordnung eines einzigen Tauchgeräts, insbesondere eines einzigen Tauchmotorrührgeräts an einem Quadratrohr-Führungsmast die erforderliche Rührfunktion und Durchmischung des Substrats zu erhalten, sind jeweils relativ große energieintensive Tauchmotorrührgeräte mit großen Rührflügeln erforderlich. Dies bedingt wieder nachteilig eine relativ große Serviceöffnung durch die ein Tauchmotorrührgerät aus dem Fermenterbehälter bewegbar ist. Zudem ist eine Variation in der Steuerung der Mischfunktion im Bereich eines Führungsmastes bei nur einem Tauchmotorrührgerät lediglich begrenzt möglich.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher einen Biogasanlagen-Fermenterbehälter so weiter zu bilden, dass konstruktive Freiräume für die Anordnung von Tauchgeräten mit reduzierten Dimensionierungen, verbunden mit Handhabungsvereinfachungen und/oder verbunden mit Variationsmöglichkeiten bei der Steuerung der Tauchgeräte geschaffen werden. Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein geeignetes Verfahren zum Betrieb eines derartigen Biogasanlagen-Fermenterbehälters vorzuschlagen.
  • Diese Aufgabe wird gelöst mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Gemäß Anspruch 1 ist ein Biogasanlagen-Fermenterbehälter mit einem Behälterinnenraum, in dem ein im Wesentlichen flüssiges, vergärbares Substrat aufnehmbar ist, sowie mit wenigstens einem, wenigstens teilweise im Behälterinnenraum aufgenommenen und in Hochachsenrichtung ausgerichteten, vertikalen Tauchgerät-Führungsmast vorgesehen zur Führung und Halterung wenigstens eines daran mittels einer Höhenverstelleinrichtung in Führungsmast-Längsrichtung höhenverstellbaren Tauchgerätes. Eine Behälteröffnung des nach oben offenen Fermenterbehälters ist durch ein Dach abgedeckt, wobei eine Bestandteil des Daches bildende und/oder im Bereich des Daches angeordnete Serviceeinrichtung vorgesehen ist, die eine begehbare Podestplatte als Serviceplattform aufweist, Das wenigstens eine Tauchgerät ist mittels der Höhenverstelleinrichtung in den Bereich der dachseitigen Serviceeinrichtung verlagerbar ist, wobei die Serviceeinrichtung einen Serviceraum, vorzugsweise in Verbindung mit einer dem Serviceraum zugeordneten Serviceöffnung in der Podestplatte, aufweist oder ausbildet, der mit einer, vorzugsweise öffenbaren, Abdeckeinrichtung verschließbar ist, die durch ein oberhalb der Podestplatte angeordnetes, vorzugsweise von der Podestplatte in Hochachsenrichtung nach oben abragendes, Servicegehäuse gebildet ist. Die Podestplatte weist weiter eine Montagewand aufweist, die, vorzugsweise im Bereich des Serviceraums, von der Podestplatte in Hochachsenrichtung nach oben abragt. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das Servicegehäuse integraler Bestandteil der Montagewand ist und/oder sich unmittelbar an die Montagewand anschließt, vorzugsweise in Richtung zur Behälterseitenwand nach vorne hin anschließt.
  • Eine derartige Montagwand dient zum Beispiel in der Art einer Multifunktionswand der einfachen Anordnung, Festlegung und/oder Anordnung von Bauteilen und/oder Funktionseinheiten an der Serviceeinrichtung. So kann sie zum Beispiel zur Festlegung wenigstens eines Teilbereichs eines Daches, insbesondere eines Foliendaches, dienen. Außerdem eignet sich insbesondere ein im Wesentlichen senkrecht nach oben ausgerichteter Montagewandabschnitt der Montagewand hervorragend, um zum Beispiel Sichtfenster in der Art von Bullaugen einzubringen. Des Weiteren können auch zusätzliche Funktionseinheiten, wie beispielsweise eine Gasabsaugung oder ein Gasnotauslass oder eine Einspritzeinrichtung und deren zugeordnete Bauteile, vorteilhaft im Bereich der Montagewand angeordnet werden.
  • Ein Servicegehäuse kann grundsätzlich durch ein separates, auf der Podestplatte angeordnetes Gehäuse gebildet sein. Der bauliche Aufwand ist hier jedoch relativ groß. Dementsprechend wird gemäß erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass das Servicegehäuse integraler Bestandteil der Montagewand ist oder bildet und/oder sich unmittelbar an die Montagewand anschließt, vorzugsweise in Richtung zur Behälterseitenwand nach vorne hin anschließt. Damit wird eine vorteilhafte Funktionsintegration und Bauteilreduzierung einfach dadurch erreicht, dass ein Teil der Montagewand in einer bevorzugten Doppelfunktion gleichzeitig auch einen Bestandteil des Servicegehäuses ausbildet. Damit ergibt sich durch die Integration des Servicegehäuses in die Montagewand eine hohe Funktionsintegration in Verbindung mit einer zum Beispiel als Toolbox fungierenden Serviceeinrichtung.
  • Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausgestaltung weist das Servicegehäuse wenigstens eine Servicegehäusewand mit einem von der Podestplatte aus zugänglichen Gehäusewandbereich auf. Hier kann dann vorteilhaft vorgesehen werden, dass wenigstens ein Teil des von der Podestplatte zugänglichen Gehäusewandbereichs durch eine lösbare und/oder abnehmbare Schrägwand ausgebildet ist, die gegen die Hochachsenrichtung nach hinten in Richtung Behälterinnenraum zu geneigt ist, so dass bei gelöster und/oder abgenommener Schrägwand ein Zugang in den Serviceraum freigegeben ist. Diese Lösung führt nicht nur zu einer einfacheren Handhabung bei der Öffnung des Serviceraums, sondern bietet auch einen besonders vorteilhaften Zu- und Eingriff in den Gehäuseinnenraum des Servicegehäuses, wenn ein Tauchgerät in den Gehäuseinnenraum verlagert ist.
  • Dementsprechend ist es gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform vorteilhaft, wenn die Schrägwand gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung, bezogen auf die Hochachsenrichtung, von einem oberen Bereich des Servicegehäuses ausgehend, schräg nach unten und vorne, in Richtung zu der Podestplatte hin, abfällt. Für eine besonders großflächige Ausgestaltung der Schrägwand und damit für einen bequemen Zugriff in das Servicegehäuse und damit den Serviceraum ist es vorteilhaft, wenn sich die Schrägwand, von einem oberen Bereich des Servicegehäuses ausgehend, schräg nach unten und vorne bis zu der Podestplatte, insbesondere bis zu einem dem Behälterinnenraum abgewandten vorderen Randbereich einer podestplattenseitigen Serviceöffnung, erstreckt.
  • Die Schrägwand kann dabei zum Beispiel als vollständig abnehmbare, platten- und/oder deckelartige Wand ausgebildet sein. Alternativ dazu kann die Schrägwand aber auch durch eine in der Art einer Tür schwenkbar am Servicegehäuse oder im Bereich des Servicegehäuses, zum Beispiel eventuell auch an der Podestplatte, angelenkte platten- und/oder deckelartige Wand gebildet sein. In letzteren Falle kann dann die Schwenkverlagerung nach oben, nach unten oder zur Seite hin erfolgen.
  • Weiter kann der Tauchgerät-Führungsmast zur Führung und Halterung von mehreren daran mittels einer Höhenverstelleinrichtung in Führungsmast-Längsrichtung höhenverstellbaren Tauchgeräten ausgebildet sein und wenigstens zwei, vorzugsweise genau zwei, voneinander beabstandete und in Führungsmast-Längsrichtung verlaufende Schlittenführungsprofile aufweisen, an denen jeweils wenigstens ein Tauchgerät mittels eines Schlittens höhenverstellbar anordenbar ist, wobei an unterschiedlichen Schlittenführungsprofilen angeordnete Tauchgeräte mittels der Höhenverstelleinrichtung unabhängig voneinander verlagerbar und/oder höhenverstellbar sind. Dadurch, dass ein einziger Tauchgerät-Führungsmast einen Profilmast mit mehrere Schlittenführungsprofile aufweist, an denen jeweils, je nach Einsatzzweck und Einsatzfall, ein oder mehrere Tauchgeräte angeordnet werden können. Das heißt, dass es in Verbindung mit der erfindungsgemäßen Lösung jederzeit möglich ist, auch mehr als nur jeweils ein Tauchgerät an jedem Schlittenführungsprofil anzuordnen oder alternativ auch nur ein einziges Tauchgerät an einem der Schlittenführungsprofile anzuordnen und die anderen Schlittenführungsprofile freizulassen. Für eine effektive Durchmischung des Substrates ist es natürlich grundsätzlich bevorzugt, jeweils mindestens ein Tauchgerät an jedem der Schlittenführungsprofile anzuordnen, da mit mehreren Tauchgeräten eine bessere und effektivere Durchmischung möglich ist, insbesondere wenn diese in unterschiedlichen Höhen angeordnet sind. Auf den Einsatz von mehreren Tauchgerät-Führungsmasten zur Anordnung mehrerer Tauchgeräte kann daher vorteilhaft verzichtet werden.
  • Zudem ergibt sich mit dieser Lösung eine wesentlich größere Flexibilität im Hinblick auf den Einsatz von mehreren Tauchgeräten, die nicht nur in unterschiedlichen Höhen angeordnet werden können, sondern zudem gegebenenfalls auch unterschiedlich dimensioniert und/oder unterschiedlich ausgerichtet und/oder unterschiedlich ausgebildet sein können, zum Beispiel einerseits durch ein Tauchrührgerät mit Rührflügel und andererseits durch eine Tauchpumpe gebildet sein können, um nur ein erstes willkürlich gewähltes Beispiel anzugeben. Weiter kann zum Beispiel an den Schlittenführungsprofilen auch jeweils ein Tauchrührgerätmit Rührflügel angeordnet werden und zusätzlich an einem dieser Schlittenführungsprofile eine Förderpumpe einer nachstehend noch näher erläuterten Einspritzeinrichtung angeordnet werden, so dass bei diesem Beispiel dann insgesamt drei Tauchgeräte am Tauchgerät-Führungsmast angeordnet sind, um nur ein weiteres Beispiel anzugeben, das die hohe Individualität und Flexibilität der erfindungsgemäßen Führungsmast-Lösung aufzeigt.
  • Die Auswahl und Anordnung mehrerer Tauchgeräte kann daher bei der vorliegenden Erfindungsidee baulich sowie herstellungs- und kostentechnisch einfach in Verbindung mit lediglich einem einzigen Tauchgerät-Führungsmast erfolgen und individuell an die jeweils konkret gegebenen Rühr-, Misch- und gegebenenfalls auch Einspritzaufgaben angepasst werden.
  • Mit einem derartigen Profilmast können die Tauchgeräte, insbesondere die Tauchrührgeräte mit ihren Rührflügeln, außerdem vergleichsweise kleiner dimensioniert werden als dies bei einem einzigen Tauchgerät bzw. Tauchrührgerät der Fall ist. Dadurch kann dann auch eine vorzugsweise vorhandene Serviceöffnung bzw. ein eventuell vorhandener Serviceraum vergleichsweise kleiner dimensioniert werden, vorzugsweise zudem mit einem entsprechend zugeordneten kompakteren Servicegehäuse.
  • Bevorzugt sind die Schlittenführungsprofile in Führungsmast-Längsrichtung gesehen wenigstens bereichsweise bzw. wenigstens teilweise mittels wenigstens eines Verbindungselementes miteinander verbunden. Konkret können hierzu die Schlittenführungsprofile, in Führungsmast-Längsrichtung gesehen, mittels wenigstens eines im Wesentlichen durchgehenden Stegs als Verbindungselement miteinander verbunden sein. Bei dieser Ausführungsform ist der Tauchgerät-Führungsmast dann in der Art eines Profilträgers ausgebildet.
  • Alternativ dazu können die Schlittenführungsprofile, in Führungsmast-Längsrichtung gesehen, aber auch mittels mehrerer Stäbe oder Stege als Verbindungselemente miteinander verbunden sein. Bei dieser alternativen Ausführungsform ist der Tauchgerät-Führungsmast dann im Wesentlichen in der Art eines Fachwerkträgers ausgebildet.
  • Besonders bevorzugt weist der Tauchgerät-Führungsmast wenigstens bereichsweise, vorzugsweise wenigstens im Verstellbereich der Tauchgeräte, ein H-Profil in der Art eines Doppel-T-Profils auf, dessen mittels wenigstens eines Verbindungselementes, vorzugsweise mittels wenigstens eines Stegs, verbundene Obergurt und Untergurt die Schlittenführungsprofile ausbilden. Damit sollen ausdrücklich auch solche Ausführungsformen umfasst sein, bei denen zum Beispiel zwei Schwalbenschwanz-Längsprofile oder gegebenenfalls auch Rohre über ihre Länge zu einem Tauchgerät-Führungsmast verbunden sind. Die Begrifflichkeit H-Profil ist somit ausdrücklich in einer umfassenden Weise und in einem weiten Sinne zu interpretieren, nämlich als Profil das eine Hinterschneidung ausbildet, die von einem Schlitten jeweils von zwei Seiten her übergriffen werden kann. Zudem sind so ausgebildete Tauchgerät-Führungsmasten, insbesondere als Stahlträger, sehr stabil und biegesteif, so dass vorteilhaft die relativ großen Reaktionskräfte bei einem Tauchmotorrührgerät am Tauchgerät-Führungsmast ohne Durchbiegung und ohne Schwingbewegungen abstützbar sind.
  • Weiter ist gemäß einer besonders bevorzugten konkreten Ausführungsform vorgesehen, dass pro Schlittenführungsprofil wenigstens ein, vorzugsweise genau ein, Tauchgerät vorgesehen ist, die jeweils durch ein Rührgerät mit einem drehangetriebenen Rührflügel gebildet sind. Wie bereits zuvor erwähnt, lässt sich dadurch eine gute Durchmischung und damit eine sehr gutes Mischergebnis erzielen, und zwar in Verbindung insbesondere auch mit kleiner dimensionierten Tauchgeräten. Dies gelingt insbesondere dann wenn die Rührflügel der als Tauchmotorrührgeräte ausgebildeten Tauchgeräte im montierten Zustand so ausgerichtet sind, dass die Drehachsen der Rührflügel in etwa in die gleiche Richtung weisen.
  • Je nach den Konstruktionsgegebenheiten kann ein Tauchgerät mit zugeordnetem Schlitten eine bauliche Einheit bilden oder mehrteilig, insbesondere zweiteilig, ausgeführt sein. In letzterem Falle kann dann zum Beispiel das Tauchgerät einfach von dem zugeordneten Schlitten separiert werden, zum Beispiel um das Tauchgerät auszuwechseln.
  • Eine noch bessere Flexibilität im Einsatz der Tauchgeräte und damit eine noch bessere Anpassung an die jeweils vorhandenen Mischaufgaben ergibt sich mit einem Aufbau, bei dem das Tauchgerät, insbesondere ein Tauchmotorrührgerät mit einem Rührflügel, in Hochachsenrichtung gesehen nach oben und/oder unten verschwenkbar am zugeordneten Schlitten angeordnet ist. Der Schwenkbereich kann dabei individuell vorgegeben sein und liegt vorzugsweise, ausgehend von der horizontalen Lage, wenigstens im Bereich von 15 bis 30°. Weiter können aber auch Schwenkbereiche (nach oben und/oder unten) von zum Beispiel bis zu 90°, ebenfalls wiederum ausgehend von der horizontalen Lage, vorgesehen sein, was dann zum Beispiel wiederum vorteilhaft in Verbindung mit einer entsprechenden kleineren Dimensionierung eines Serviceraums bzw. einer Serviceöffnung einer nachstehend noch näher beschriebenen Serviceeinrichtung ist. Denn dadurch lässt sich die Baugröße von sowohl einem Serviceraum bzw. einer Serviceöffnung und damit eines zugeordneten Servicegehäuses nochmals wesentlich reduzieren.
  • Wie bereits ausgeführt, ist das Tauchgerät, insbesondere für Wartungs- und Servicearbeiten, mittels der Höhenverstelleinrichtung in den Bereich der dachseitigen Serviceeinrichtung verlagerbar. In Verbindung mit einer derartigen dachseitigen Serviceeinrichtung können somit Wartungs- und Servicearbeiten an den Tauchgeräten auf einfache Weise durchgeführt werden, und zwar ohne nennenswerte Unterbrechung des Betriebs einer Biogasanlage bzw. ohne in den Behälterinnenraum einsteigen zu müssen.
  • Für den Fall, dass der Behälterinnenraum des Fermenterbehälters in herkömmlicher Weise durch eine Bodenwand und eine umlaufende Seitenwand gebildet ist, ist es vorteilhaft, wenn die Serviceeinrichtung, vorzugsweise deren Podestplatte, einerseits an der Seitenwand angebunden ist, vorzugsweise gasdicht angebunden ist, und die Serviceeinrichtung andererseits einen Dach-Anschlussbereich aufweist, an dem das Dach angebunden ist, vorzugsweise gasdicht angebunden ist.
  • Das wenigstens eine am Tauchgerät-Führungsmast höhenverstellbar angeordnete Tauchgerät kann, wie bereits zuvor ausgeführt, in den Bereich des Serviceraums verlagert werden und/oder kann für einen Zugriff oder Zugang von außerhalb des Serviceraums her im Bereich des Serviceraums angeordnet werden. Bevorzugt ist hierbei vorgesehen, dass der Serviceraum geeignet und ausgebildet ist, dass das wenigstens eine am Tauchgerät-Führungsmast höhenverstellbar angeordnete Tauchgerät durch eine podestplattenseitige Serviceöffnung des Serviceraums hindurch aus dem Fermenterbehälter heraus und wieder in den Fermenterbehälter hinein bewegbar ist. Letzteres gelingt, insbesondere auch in Verbindung mit mehreren am Tauchgerät-Führungsmast an unterschiedlichen Schlittenführungsprofilen angeordneten Tauchgeräten, insbesondere dann, wenn der Tauchgerät-Führungsmast mittels einer Schwenkeinrichtung um seine Längsachse verschwenkbar ist, insbesondere dergestalt verschwenkbar ist, dass an unterschiedlichen Schlittenführungsprofilen angeordnete Tauchgeräte, in Hochachsenrichtung gesehen, in den Bereich des Serviceraums verlagerbar sind. Zudem kann hier bevorzugt vorgesehen sein, dass der Tauchgerät-Führungsmast, in einer eingestellten Schwenkposition fixierbar ist.
  • Wie die zuvor gemachten Ausführungen zeigen, ist der Begriff Serviceraum hier in einem weiten Sinne zu verstehen und umfasst er im Falle der vorliegenden Erfindung zwar auch, aber nicht nur, Serviceöffnungen in Form von lochartigen Ausnehmungen in der Podestplatte, sondern ausdrücklich auch jedweden serviceeinrichtungsseitig ausgebildeten Raum, gegebenenfalls auch in Verbindung mit einer derartigen Serviceöffnung, in dessen Bereich ein Tauchgerät für Wartungs- und Servicezwecke verlagert werden kann und über den ein Zugang zum Tauchgerät möglich ist, also zum Beispiel ausdrücklich auch Freiräume, die beispielsweise dadurch entstehen, dass ein die Podestplatte abstützender und/oder tragender Rahmen sich über die eigentliche Podestplatte hinaus erstreckt und somit das Tauchgerät in diesem Freiraum zwischen Rahmen und Podestplatte hinein verlagerbar ist, was nachstehend noch näher erläutert wird. Kurzum, der Begriff Serviceraum umfasst hier also jedweden Freiraum oder Bereich, der mit einer Serviceeinrichtung ausgebildet wird und in den und/oder durch den ein Tauchgerät für Wartungs- und Servicezwecke verlagert bzw. bewegt werden kann, und somit nicht nur herkömmliche Serviceöffnungen, wenngleich diese natürlich selbstverständlich ebenfalls einen Serviceraum ausbilden oder mit ausbilden und damit von dem Begriff Serviceraum umfasst sind. Zudem ist auch der Begriff Serviceöffnung selbst, insbesondere in Verbindung mit der Podestplatte, ausdrücklich in einem weiten Sinne zu verstehen und umfasst zwar auch, aber nicht nur, Serviceöffnungen in Form von lochartigen Ausnehmungen in der Podestplatte, sondern ausdrücklich auch randseitige Ausnehmungen bzw. randseitige Ausschnitte an der Podestplatte selbst, wie dies später noch näher erläutert wird.
  • Der Tauchgerät-Führungsmast, ragt gemäß einer besonders bevorzugten konkreten Ausgestaltung in Hochachsenrichtung gesehen, von unten her in den Serviceraum und ist mit einem, bezogen auf die Hochachsenrichtung, oberen Führungsmastbereich an der Serviceeinrichtung schwenkbar gelagert, vorzugsweise mittels eines Schwenklagers der Schwenkeinrichtung schwenkbar gelagert. Dadurch wird ein insgesamt kompakter Aufbau zur Verfügung gestellt, mit dem es auf einfache Weise gelingt, die Tauchgeräte in der gewünschten Art und Weise in den Bereich des Serviceraums zu verlagern.
  • Die Höhenverstelleinrichtung kann pro Tauchgerät jeweils eine drehantreibbare, vorzugsweise gesteuert drehangetriebene, Seilrolle mit einem Zugseil aufweisen, das mit dem zugeordneten Schlitten und/oder mit dem Tauchgerät verbunden ist. Mit einer derartigen Seilrollen- und Zugseilanordnung lässt sich eine besonders einfache und funktionssichere Höhenverstellung der Tauchgeräte bewirken. Für eine kompakte Bauweise sind die Seilrollen am Tauchgerät-Führungsmast an einem, bezogen auf die Hochachsenrichtung, oberen Führungsmastbereich angeordnet. Grundsätzlich können die Seilrollen dabei so angeordnet sein, dass sie außerhalb des Fermenterbehälters angeordnet sind, was jedoch dann eine relativ aufwändige Seildurchführung, insbesondere eine relativ aufwändige gasdichte Seildurchführung, von außen in den Behälterinnenraum zur Folge hat, insbesondere in Verbindung mit einem schwenkbaren Tauchgerät-Führungsmast. Dementsprechend ist besonders bevorzugt, dass die Seilrollen im Behälterinnenraum, und zwar vorzugsweise innerhalb des Servicegehäuses, angeordnet sind. Jeder Seilrolle ist bevorzugt ein Seilrollenantrieb zugeordnet, wobei bevorzugt vorgesehen ist, dass die Seilrollenantriebe außerhalb des Fermenterbehälters, vorzugsweise an einem Schwenklager des Tauchgerät-Führungsmastes, angeordnet und trieblich mit der jeweils zugeordneten im Behälterinnenraum, vorzugsweise innerhalb des Servicegehäuses, angeordneten Seilrolle verbunden sind.
  • Weiter kann der Tauchgerät-Führungsmast mit einem, bezogen auf die Hochachsenrichtung, unteren Führungsmastbereich bodenseitig, vorzugsweise im Bereich einer Bodenwand des Behälterinnenraums, gelagert werden. Mit einem derartigen Aufbau ergibt sich dann eine besonders vorteilhafte untere Lagerung und Abstützung des Tauchgerät-Führungsmastes, die sich vor allem durch eine sehr große Funktionssicherheit auszeichnet.
  • Weiter ist gemäß einer besonders bevorzugten erfindungsgemäßen Ausgestaltung vorgesehen, dass die Montagewand wenigstens mit einem Montagewandabschnitt in Hochachsenrichtung im Wesentlichen senkrecht nach oben abragt und/oder dass die Montagewand von einem der Behälterseitenwand abgewandten hinteren Podestplattenrandbereich in Hochachsenrichtung nach oben abragt. Eine derartige Montagewand dient in besonderem Maße als Multifunktionswand der einfachen Anordnung, Festlegung und/oder Anordnung von Bauteilen und/oder Funktionseinheiten an der Serviceeinrichtung.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten konkreten Ausgestaltung kann die Montagewand im Bereich des Serviceraums, vorzugsweise im Bereich oberhalb einer durch eine randseitige Podestplattenausnehmung gebildeten Serviceöffnung, eine Montagewand-Aussparung aufweisen, so dass das Servicegehäuse dann zum Behälterinnenraum hin offen ist. Dies erfolgt bevorzugt dergestalt, dass das Servicegehäuse eine, vorzugsweise durch eine randseitige Podestplattenausnehmung gebildete Serviceöffnung lediglich bereichsweise umschließt und zum Behälterinnenraum hin offen ist. Sofern bei dieser Alternative somit das Servicegehäuse für Wartungs- und Servicearbeiten geöffnet wird, ergibt sich dadurch ein direkter Zugang zum Gasraum des Fermenterbehälters.
  • Sollte das Letztere nicht gewünscht sein, so kann gemäß einer diesbezüglich alternativen Ausführungsform vorgesehen werden, dass die Montagewand im Bereich des Serviceraums durchgehend verläuft und eine feststehende Rückwand oder einen feststehenden Rückwandbereich des Servicegehäuses ausbildet, vorzugsweise dergestalt, dass das Servicegehäuse eine in der Podestplatte ausgebildete Serviceöffnung randseitig vollständig umschließt und/oder sich rohrartig an eine in der Podestplatte ausgebildete Serviceöffnung, in Hochachsenrichtung nach oben, anschließt. Bei einem derartigen Aufbau mit einer Rückwand und einem in der Podestplatte ausgebildeten Serviceöffnung, bei der das Servicegehäuse dann gegebenenfalls zum Behälterinnenraum nicht offen ist, kann dann gegebenenfalls auch ein um die Serviceöffnung herum angeordnetes und schachtartig nach unten in den Behälterinnenraum einragendes Dichtelement als Gasschürze vorgesehen werden, das wenigstens bei Wartungs- und Servicearbeiten in das im Fermenterbehälter aufgenommene, zu vergärende flüssige Substrat eintaucht und den vom Dichtelement ringförmig umschlossenen Gasphasenbereich unterhalb der Serviceöffnung sowie oberhalb des Substrates gasdicht von dem restlichen Gasphasenbereich des Behälterinnenraums abtrennt. Das Dichtelement kann hierbei entweder flexibel ausgebildet sein oder bevorzugt aber durch einen starren, nicht verlagerbaren und unflexiblen sowie von der Serviceöffnung dauerhaft in Richtung Behälterinnenraum abragenden rohrstutzenartigen Kragen gebildet sein.
  • Das Servicegehäuse selbst kann gemäß einer konkreten Ausgestaltung wenigstens eine Servicegehäusewand aufweisen, die sich zur Ausbildung des Servicegehäuses an die Montagewand anschließt, vorzugsweise in Richtung zur Behälterseitenwand nach vorne hin an die Montagewand anschließt. Beispielsweise kann eine derartige Servicegehäusewand einschalig und/oder dom- oder kuppelartig ausgebildet sein. Besonders bevorzugt ist jedoch eine Ausgestaltung, bei der die wenigstens eine Servicegehäusewand zwei Gehäuseseitenwandbereiche aufweist, die sich voneinander beabstandet an die Montagewand anschließen, vorzugsweise dergestalt, dass sich die beiden Gehäuseseitenwandbereiche in Richtung von der Montagewand weg erstrecken. Die wenigstens eine Gehäuseservicewand weist weiter einen Gehäusevorderwandbereich auf, der die beiden Gehäuseseitenwandbereiche auf der montagewandabgewandten Seite miteinander verbindet, wobei wenigstens ein Teil des Gehäusevorderwandbereiches, vorzugsweise im Wesentlichen der gesamte Gehäusevorderwandbereich, die lösbare und/oder abnehmbare Schrägwand ausbildet. Dadurch lässt sich ein gewünschter kastenförmiger Aufbau bereitstellen, mittels dem die Service- und Wartungsarbeiten besonders einfach und vorteilhaft durchführbar sind, insbesondere bei in den Gehäuseinnenraum des Servicegehäuses verlagertem Tauchgerät.
  • Die zwei Gehäuseseitenwandbereiche und der Gehäusevorderwandbereich folgen dabei bevorzugt dem Verlauf einer ihnen zugewandten podestplattenseitigen Serviceöffnung und/oder grenzen unmittelbar an eine ihnen zugewandte podestplattenseitige Serviceöffnung an. Damit ergibt sich eine insgesamt kompakte und schlanke Bauweise für das Servicegehäuse, die herstellungstechnisch einfach umzusetzen ist.
  • Wie dies bereits zuvor ausgeführt worden ist, weist die Montagewand bevorzugt mehrere Funktionalitäten auf, wodurch sich eine hohe Funktionsintegration, insbesondere in Verbindung mit einer als Toolbox ausgebildeten Serviceeinrichtung ergibt. Beispielsweise kann die Montagewand in diesem Zusammenhang einen, bezogen auf die Hochachsenrichtung, Oberwandbereich aufweisen, der im Wesentlichen horizontal ausgerichtet ist und/oder an dem der Tauchgerät-Führungsmast verschwenkbar gelagert ist, vorzugsweise mittels eines Schwenklagers verschwenkbar gelagert ist. Weiter kann sich dieser Oberwandbereich im Wesentlichen über die gesamte Länge der Montagewand erstrecken und wenigstens einen Anschluss für eine Funktionseinheit, insbesondere für einen Gasabzug und/oder einen Gasnotablass als Funktionseinheit, aufweisen. Zudem dient die Montagewand, wie bereits zuvor ausgeführt, als Dach-Anschlussbereich für wenigstens einen Teilbereich eines Daches, insbesondere eines Foliendaches. Hierzu weist die Montagewand gemäß einer besonders bevorzugten konkreten Ausgestaltung einen von dem horizontal ausgerichteten Oberwandbereich in Hochachsenrichtung nach oben abragenden Wandabschnitt auf. Hierbei ist insbesondere bevorzugt, dass der sich nach oben erstreckende Wandabschnitt einen Teilbereich eines Dach-Anschlussbereiches ausbildet.
  • Gemäß einer bevorzugten konkreten Ausgestaltung weist die Podestplatte eine erste Grundseite, vorzugsweise als längere Grundseite, auf, die der Behälterseitenwand zugewandt ist, vorzugsweise an die Behälterseitenwand angrenzt. Weiter weist die Podestplatte eine zweite Grundseite auf, vorzugsweise als kürzere Grundseite, die der ersten Grundseite gegenüberliegt. In Verbindung mit einem derartigen Aufbau der Podestplatte erstreckt sich die Montagewand wenigstens über die zweite Grundseite, vorzugsweise über die zweite Grundseite und weiter wenigstens bereichsweise entlang der Podestplattenseiten in Richtung zur ersten Grundseite, wobei in diesem Fall dann weiter optional vorgesehen sein kann, dass die Montagewand von der zweiten Grundseite aus zur ersten Grundseite hin abfällt, insbesondere schräg nach unten hin abfällt, um einen technisch einfachen Anschluss eines Daches, insbesondere eines Foliendaches zu ermöglichen. Dementsprechend bildet die Montagewand in allgemeiner Form wenigstens mit einem Teilbereich ihres Oberkantenbereichs einen Teilbereich eines Dach-Anschlussbereichs, insbesondere eines Foliendach-Anschlussbereichs, aus.
  • Insbesondere in Verbindung mit einer Ausführungsform, bei der das Servicegehäuse in Richtung zum Behälterinnenraum hin offen ausgebildet ist, kann die Podestplatte an dem der Behälterseitenwand abgewandten hinteren Podestplattenrandbereich, vorzugsweise an der zweiten Grundseite, eine randseitige Ausnehmung aufweisen, die eine podestplattenseitige Serviceöffnung ausbildet und Bestandteil des Serviceraums ist.
  • Die Podestplatte selbst ist vorzugsweise aus Metall hergestellt, kann jedoch auch aus jedem anderen geeigneten Material hergestellt sein, das den rauen Bedingungen eines Fermenterbehälters standhält, zum Beispiel aus einem glasfaserverstärkten Kunststoffmaterial gebildet sein. Zudem ist die Podestplatte bevorzugt im Wesentlichen eben ausgebildet, so dass diese im montierten Zustand einfach zu begehen ist.
  • Weiter ist bevorzugt vorgesehen, dass die Podestplatte an ihrer, bezogen auf die Hochachsenrichtung, Unterseite mit einem wenigstens bereichsweise umlaufenden Rahmen abgestützt ist, vorzugsweise mit einem wenigstens bereichsweise randseitig umlaufenden Rahmen abgestützt ist. Damit lässt sich ein insgesamt stabiler Aufbau bewerkstelligen.
  • Insbesondere in Verbindung mit einem Servicegehäuse, das nach hinten, zum Behälterinnenraum hin offen ausgebildet ist, kann zudem vorgesehen sein, dass der Rahmen den hinteren Podestplattenrandbereich, vorzugsweise also die zweite Grundseite, in Richtung Behälterinnenraum mit einem Rahmenabschnitt überragt, so dass die randseitige Ausnehmung der Podestplatte bzw. die podestplattenseitige Serviceöffnung zusammen mit dem Freiraum zwischen dem hinteren Podestplattenrandbereich und dem Rahmenabschnitt quasi eine gemeinsame Serviceöffnung ausbilden und zudem Bestandteil des Serviceraums sind. Damit ergibt sich, trotz kompakter Bauweise eines Servicegehäuses, insgesamt eine relativ große Serviceöffnung, über die Tauchgeräte in den Serviceraum hineinverlagert werden können.
  • Der Rahmen ist bevorzugt Bestandteil eines Traggestells, mittels dem die Podestplatte zudem an der Behälterseitenwand und an der Behälterbodenwand gehaltert und/oder abgestützt werden kann. Damit ergibt sich eine besonders funktionssichere Halterung der Podestplatte und damit der Serviceeinrichtung an dem Fermenterbehälter.
  • Wie bereits zuvor angedeutet, können sich an das, vorzugsweise in etwa mittig an der Montagewand angeordnete, Servicegehäuse zu beiden Seiten hin Montagewandabschnitte der Montagewand anschließen, wobei bevorzugt vorgesehen ist, dass in wenigstens einem Montagewandabschnitt, vorzugsweise in beiden Montagewandabschnitten wenigstens ein in der Art eines Bullauges ausgebildete Sichtfenster ausgebildet ist. Damit lässt sich, insbesondere da diese Montagewandabschnitte der Montagewand gegenüber dem Sevicegehäuse nach hinten, in Richtung Behälterinnenraum, zurückversetzt sind, ein vorteilhafter Einblick in den Behälterinnenraum erreichen.
  • Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten konkreten Ausgestaltung weist die Serviceeinrichtung wenigstens eine Einspritzeinrichtung, insbesondere zur Benetzung einer Substratoberfläche bzw. einer Schwimmschicht eines im Behälterinnenraum aufgenommenen Substrats, auf. Durch dieses Benetzen der Schwimmschichten wird erreicht, dass diese Schwimmschichten auch ohne deren Einrühren in das Substrat am Fermentationsprozess teilnehmen, insbesondere wenn das zudosierte Medium aus dem Substrat des Fermenterbehälters selbst oder alternativ oder zusätzlich aus einem anderen Fermenterbehälter einer zugeordneten Biogasanlage an- bzw. abgesaugt wird. Durch die zerklüftete Oberflächenstruktur der Schwimmschicht finden die sich im Flüssigkeitsstrahl befindlichen Bakterien eine ausreichende Angriffsfläche für einen effektiven Fermentionsprozess mit hoher Biogasausbeute.
  • Konkret kann die wenigstens eine Einspritzeinrichtung eine Rohrleitung aufweisen, die von der Serivceeinrichtung, vorzugsweise von der Podestplatte ausgehend, in dem Behälterinnenraum geführt ist, wobei die Rohrleitung, vorzugsweise am freien Rohrleitungsende, ein Einspritzelement, vorzugsweise eine Einspritzdüse aufweist. Um sicherzustellen, dass mit der Einspritzeinrichtung die Substratoberfläche bzw. eine Schwimmschicht in funktionssicherer Weise besprüht bzw. bespritzt werden kann, ist bevorzugt vorgesehen, dass das Einspritzelement, bezogen auf die Hochachsenrichtung, höher liegt als die Podestplatte.
  • Konkret kann die Rohrleitung mit einem von außerhalb des Fermenterbehälters kommenden Rohrleitungsabschnitt in den Behälterinnenraum, bevorzugt in den Bereich hinter die Serviceeinrichtung und/oder hinter die Podestplatte, höchst bevorzugt hinter die Montagewand, geführt werden, wo die Rohrleitung dann, bezogen auf die Hochachsenrichtung, mit einem weiteren Rohrleitungsabschnitt geführt ist, um das, vorzugsweise horizontal ausgerichtete Einspritzelement, vorzugsweise eine Einspritzdüse, bezogen auf die Hochachsenrichtung im Bereich ober der Podestplatte anzuordnen.
  • Grundsätzlich kann die Rohrleitung von außerhalb des Fermenterbehälters durch die Montagewand in den Behälterinnenraum geführt werden. Dies kann zum Beispiel dann vorteilhaft sein, wenn beabsichtigt ist, Biegungen und damit Druckverluste in der vorzugsweise als Druckleitung ausgebildeten Rohrleitung zu vermeiden. Alternativ hierzu kann jedoch auch eine Ausgestaltung vorgesehen sein, bei der die Rohrleitung mit dem von außerhalb des Fermenterbehälters kommenden Rohrleitungsabschnitt durch die Podestplatte hindurch in den Behälterinnenraum und von dort ausgehend mit wenigstens einen, im Wesentlichen horizontal verlaufenden inneren Rohrleitungsabschnitt noch weiter und tiefer in den Behälterinnenraum hinein und in dem Bereich hinter die Serviceeinrichtung und/oder hinter die Podestplatte, bevorzugt hinter die Montagewand, geführt ist, wo die Rohrleitung dann, bezogen auf die Hochachsenrichtung, mit dem weiteren Rohrleitungsabschnitt nach oben geführt ist. Die Durchführung der Rohrleitung durch die Podestplatte hat zum Beispiel den Vorteil, dass sich dann durch eine zusätzliche Rohrbiegung im Bereich außerhalb der Podestplatte auf sehr einfache Weise eine Siphonfunktion einstellen lässt. Zudem wird der Platz an der Montagewand freigehalten, so dass dort weitere Funktionseinheiten angeordnet werden können bzw. Platz geschaffen wird, um bequem über ein dort eventuell angeordnetes Bullauge in den Behälterinnenraum sehen zu können.
  • Die Rohrleitung selbst kann dabei natürlich auf unterschiedliche Art und Weise ausgebildet sein, zum Beispiel gekrümmte und auch geradlinige Abschnitte aufweisen.
  • Ferner ist gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung eine Verstelleinrichtung vorgesehen, mittels der das Einspritzelement innerhalb vorgegebener Winkelbereiche verschwenkbar ist, vorzugsweise in Hochachsenrichtung und/oder in Querrichtung verschwenkbar ist. Damit gelingt es, die Substratoberfläche bzw. die Schwimmschichtoberfläche in einem weiten Bereich zu benetzen.
  • Über die Einspritzeinrichtung kann jegliche gewünschte, vorzugsweise flüssige, Substanz in den Behälterinnenraum eingespritzt werden, die das Einbeziehen der Schwimmschichten in die Fermentation bewirkt, zum Beispiel Substrat aus einem anderen Fermenterbehälter einer Biogasanlage oder aus einer anderen Quelle, die zum Beispiel im Bereich des Fermenterbehälters vorgehalten wird. Besonders bevorzugt ist jedoch eine Ausgestaltung, bei der vorgesehen ist, dass die wenigstens eine Einspritzeinrichtung eine Fördereinrichtung, insbesondere eine Pumpe aufweist, mittels der Substrat aus einem unterhalb der Substratoberfläche bzw. der Schwimmschicht liegenden Bereich des im Behälterinnenraum aufgenommen Substrats abziehbar und über die Rohrleitung zum Einspritzelement förderbar ist.
  • Je nach den Erfordernissen und Gegebenheiten, zum Beispiel dem Durchmesser eines Fermenterbehälters, können an einem Fermenterbehälter eine, gegebenenfalls auch zwei oder mehr Serviceeinrichtungen vorgesehen sein, zum Beispiel jeweils mit einer Podestplatte und mit einem Servicegehäuse.
  • Anhand einer Zeichnung werden beispielhaft erfindungsgemäße Biogasanlagen-Fermenterbehälter mit Ausführungsbeispielen von Serviceeinrichtungen erläutert. Es zeigen:
    • 1 eine schematische Draufsicht von schräg oben auf einen Biogasanlagen-Fermenterbehälter im Bereich einer Serviceeinrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform,
    • 2 einen Schnitt entlang der Linie A-A aus 1,
    • 3 einen Schnitt entlang der Linie B-B nach 2 durch ein Servicegehäuse,
    • 4 einen Längsschnitt durch ein Servicegehäuse mit einem als H-Profilmast ausgebildeten Tauchgerät-Führungsmast,
    • 5 eine Darstellung entsprechend 4 bei offenem Servicegehäuse und um 90° verdrehtem Tauchgerät-Führungsmast,
    • 6 drei beispielhafte Querschnitte eines Tauchgerät-Führungsmastes mit zwei Schlittenführungsprofilen,
    • 7 eine Draufsicht schräg von vorne oben auf ein Servicegehäuse mit abnehmbaren/abklappbaren Seitenwänden,
    • 8 eine schematische Draufsicht von schräg oben auf einen Biogasanlagen-Fermenterbehälter im Bereich einer Serviceeinrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform,
    • 9 eine schematische Rückansicht der Darstellung der 8,
    • 10 eine vergrößerte Detaildarstellung der Rückansicht gemäß 9,
    • 10a schematisch eine Draufsicht auf die Serviceeinrichtung bei geöffneter Schrägwand,
    • 11 eine vergrößerte Detaildarstellung der Draufsicht gemäß 8,
    • 12 eine vergrößerte schematische Darstellung eines um den Schlitten in Hochachsenrichtung nach oben und unten verschwenkbaren Tauchmotorrührgerätes.
  • In 1 ist beispielhaft und schematisch eine Ansicht schräg von oben auf einen Fermenterbehälter 1 eine Biogasanlage im Bereich einer Serviceeinrichtung 2 gezeigt und in 2 ein entsprechender Schnitt entlang der Linie A-A aus 1.
  • Der Fermenterbehälter 1 weist einen Behälterinnenraum 3 auf, der durch eine Bodenwand 4 eine umlaufenden Behälterseitenwand 5 und ein damit gasdicht verbundenes Dach gebildet ist, das hier beispielhaft als Foliendach 6 ausgebildet ist. Bis zur Höhe der Behälterseitenwand 5 ist im Anlagenbetrieb ein im Wesentlichen flüssiges, vergärbares Substrat 7 eingefüllt.
  • Die Serviceeinrichtung 2 weist eine Serviceplattform auf, die hier beispielhaft als begehbare, ebene Podestplatte 8 ausgebildet ist, die an die Behälterseitenwand 5 gasdicht angebunden ist.
  • Die Podestplatte 8 ist hier weiter beispielhaft als Metallplatte, bevorzugt aus Edelstahl, ausgebildet mit einer ersten Grundseite 9 an der Behälterseitenwand 5 und mit einer zweiten Grundseite 10 gegenüberliegend zur ersten Grundseite 9, die durch Podestplattenseiten 11, 12 verbunden sind. An der Podestplatte 8 ist eine im Wesentlichen senkrecht nach oben abragende Montagewand 13 angeordnet, die sich hier über die zweite Grundseite 10 erstreckt und weiter an den beiden Podestplattenseiten 11, 12 zur ersten Grundseite 9 hin schräg nach unten abfällt. An den oberen Randbereichen der Montagewand 13 und an den schräg abfallenden Schenkelseiten kann das Foliendach 6 angeschlossen werden.
  • Schematisch dargestellt ist hier ein Einspritzelement 14 einer Einspritzeinrichtung, das durch die Montagewand 13 in den Behälterinnenraum 3 ragt und durch das aus dem Behälterinnenraum 3 von unten her hochgepumptes flüssiges Substrat auf eine Schwimmschicht an der Substratoberfläche gespritzt wird.
  • In der Podestplatte 8 ist eine hier beispielhaft rechteckige Serviceöffnung 15a angebracht, die sich mit einer Seite, vorzugsweise einer Längsseite, ausgehend von der Montagewand 13 in Richtung der ersten Grundseite 9 erstreckt und von einem, einen Serviceraum 15 ausbildenden Servicegehäuse 16 randseitig überdeckt wird. Die Serviceöffnung 15a bildet somit hier Bestandteil des Serviceraums 15. Das Servicegehäuse 16 und der darin aufgenommene und als H-Profilmast ausgebildete Tauchgerät-Führungsmast 17 sind in den 3 bis 7 näher dargestellt. In 2 ist zudem eine zentrale und vertikale Mittelstütze 18 dargestellt, die ausgehend von der Bodenwand 4 mit einem oberen Kopfteil 19 über das maximale Substratniveau 20 ragt, wobei vom Kopfteil 19 aus eine Mehrzahl von Stützgurten 21 über den Substratniveau zu den Seitenwandbereichen gespannt sind, auf die sich bei keiner oder wenig Gasfüllung des Gasspeichers eine Gasspeicherfolie eines Gasspeichers legt, ohne in das Substrat 7 einzutauchen.
  • In 3 ist ein Schnitt entlang der Linie B-B aus 2 von oben nach unten durch den Serviceraum 15 dargestellt. Damit ist ein Querschnitt durch den Tauchgerät-Führungsmast 17 mit seinem H-Profil ersichtlich, wobei die beiden gegenüberliegenden Längsplatten jeweils Schlittenführungsprofile 22, 23 sind, an denen jeweils (schematisch dargestellte) Schlitten 24, 25, die Schlittenführungsprofile 22, 23 hintergreifend, höhenverstellbar geführt sind. Mit den Schlitten 24, 25 sind einstückig oder lösbar zwei Tauchmotorrührgeräte 26, 27 verbunden.
  • Der H-Profilmast ragt als Tauchgerät-Führungsmast 17 für die Tauchmotorrührgeräte 26, 27 von unten her durch die Serviceöffnung 15a in den Serviceraum 15 und damit in das Servicegehäuse 16 ein und ist an einer vergleichsweise kurzen Oberwandbereich 28 des Servicegehäuses 16 in einem gasdichten Schwenklager 29 und in einem zugeordneten Schwenklager 30 an der Bodenwand 4 verschwenkbar (Schwenkpfeil 31) gehalten, was insbesondere aus der 4 ersichtlich ist. Als handhabbare Schwenkeinrichtung ist hier lediglich prinzipiell und beispielhaft eine Handkurbel 32 vorgesehen. Die Schwenkeinstellung erfolgt in der Praxis vorzugsweise gesteuert motorisch. Weiter ist vorzugsweise eine hier nicht dargestellte Fixiervorrichtung vorgesehen, mittels der der Tauchgerät-Führungsmast 17 in einer eingenommen Schwenkstellung lösbar fixiert werden kann.
  • Der Oberwandbereich 28 bildet einen Bestandteil der Montagewand 13 und ragt von der Montagewand 13 ab, wobei der Oberwandbereich 28 fest mit einem, bezogen auf die Hochachsenrichtung, oberen Bereich der Montagewand 13 verbunden ist, die in diesem Bereich in der hier gezeigten Ausführungsform eine feststehende Rückwand 13a des Servicegehäuses 16 bildet.
  • Die Höhenverstelleinrichtung für die beiden Tauchmotorrührgeräte 26, 27 für deren voneinander unabhängige Höheneinstellung weist hier beispielhaft pro Tauchmotorrührgerät 26, 27 jeweils eine gesteuert drehangetriebene Seilrolle 33, 34 auf, die jeweils mit einem Zugseil 35, 36 mit dem zugeordneten Tauchmotorrührgerät 26 bzw. 27 verbunden ist, wie dies insbesondere aus den 4 und 5 ersichtlich ist.
  • Aus den 4, 5, 7 ist weiter ersichtlich, dass der im Wesentlichen horizontal ausgerichtete Oberwandbereich 28, der an die feststehende rückwärtige Rückwand 13a als Bestandteil der Montagewand 13 des Servicegehäuses 16 fest angebunden ist, kürzer ist als der darunterliegende Bereich der rechteckigen Serviceöffnung 15a. Der der feststehenden Rückwand 13a gegenüberliegende Gehäusevorderwandbereich verläuft daher hier als Schrägwand 37 vom vorderen Rand der Gehäuseoberwand 28 schräg nach unten (bezogen auf die Hochachsenrichtung) und vorne (von der Montagewand 13 weg) zum Randbereich der Serviceöffnung 15a und ist dort zum Beispiel mit der Podestplatte 8 lösbar und abnehmbar verbunden (Pfeil 38) in 7.
  • Wenn eines oder gegebenenfalls beide Tauchmotorrührgeräte 26, 27 aus dem Behälterinnenraum nach oben in das Servicegehäuse 16 herausgezogen werden ist durch die einfache Abnahme der Schrägwand 37 eine sichere und bequeme Wartungsarbeit möglich.
  • Die Abnahme der Schrägwand 37 und die gasdichte Wiederanbringung kann zum Beispiel einfach mittels handelsüblicher (schematisch dargestellter) Schnellverschlüsse 39 erfolgen. Je nach den Gegebenheiten können bei Bedarf auch die sonst stabil feststehenden Seitenwände mittels (schematisch dargestellter) Scharniere 42 auf die Podestplatte nach unten (Pfeil 43) oder Scharniere 44 zur Montagewand 13 hin (Pfeil 45) geklappt werden.
  • Durch die Möglichkeit der unabhängigen Höhenverstellung der beiden Tauchrührgeräte 26, 27 am als H-Profilmast ausgebildeten Tauchgerät-Führungsmast 17 in eine Wartungsposition in das Servicegehäuse 16 ergeben sich vorteilhafte Variationsmöglichkeiten, die zu einer optimierten Verkleinerung der Serviceeinrichtung beitragen können:
    • Bei der in 3 eingezeichneten Größe der Serviceöffnung 15a bzw. des Serviceraums 15 können zum Beispiel beide Tauchmotorrührgeräte 26, 27 nebeneinander liegend in eine Wartungsposition in das Servicegehäuse 16 hochgezogen werden, wie dies auch aus 4 ersichtlich ist, wenn die Drehachsen der Rührflügel der Tauchmotorrührgeräte 26, 27 in Längsrichtung ausgerichtet sind. Wenn allerdings das Tauchrührgerät 26, wie in 4 gezeigt, noch in einer Höhe unterhalb der Podestplatte 8 verbleibt, könnte die Serviceraum 15 in ihrer Länge beispielsweise bis zu der in der 3 strichliert eingezeichneten Linie 46 verkürzt werden und anschließend das Tauchmotorrührgerät 27 wieder abgesenkt, der Tauchgerät-Führungsmast 17 um 180° verdreht und das Tauchmotorrührgerät 26 in eine Wartungsposition hochgezogen werden. Ähnliche Positionen der Tauchmotorrührgeräte 26, 27 sind in 5 dargestellt. Auch dort würde in der dargestellten Drehposition des Tauchgerät-Führungsmasts 17 das Tauchmotorrührgerät 26 mit der Podestplatte 8 bzw. der Montagewand 13 kollidieren, wobei jedoch das Tauchmotorrührgerät 27 für eine Wartung im Servicegehäuse 16 freiliegt. Nach einer Wartung kann das Tauchmotorrührgerät 27 unter die Podestplatte 8 abgesenkt werden, der Tauchgerät-Führungsmast 17 um 180° verdreht und das Tauchmotorrührgerät 26 nach oben in eine Wartungsposition gezogen werden.
  • Vorstehend und in den Figuren ist jeweils ein Tauchgerät-Führungsmast 17 in der bevorzugten Ausführungsform als H-Profilmast in der Art eines Doppel-T-Stahlträgers verwendet. Ergänzend sind in 6 sowohl ein Querschnitt mit dem bevorzugten H-Profil 47 (links) als auch andere Profilausprägungen gezeigt, nämlich ein Doppelschwalbenschwanzprofil 48 (mittig) oder ein Doppelrohrprofil 49 (rechts) dargestellt, die gegebenenfalls mit ähnlichen Vorteilen einsetzbar sind.
  • In den 8 bis 11 ist nunmehr eine beispielhafte zweite Ausführungsform eines Biogasanlagen-Fermenterbehälters 1 gezeigt, der nachstehend nur noch insofern beschrieben wird, als er sich von der in den 1 bis 7 gezeigten ersten Ausführungsform unterscheidet, wobei gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen sind.
  • Der Unterschied zur ersten Ausführungsform besteht insbesondere in der Ausgestaltung der Serviceeinrichtung 2, die ebenfalls eine Podestplatte 8 aufweist, deren Montagewand 13 allerdings im Bereich des Serviceraums 15, wie dies insbesondere aus der 10 ersichtlich ist, eine Montagewand-Aussparung 13b aufweist, so dass das Servicegehäuse 16 hier, bei dieser Ausführungsform, zum Behälterinnenraum 3 hin offen ausgebildet ist.
  • Zudem ist die Serviceöffnung 15a hier durch keine lochartige Öffnung in der Podestplatte 8 gebildet, sondern wird die Serviceöffnung 15a durch eine randseitige Ausnehmung an der zweiten Grundseite 10 der Podestplatte 8 gebildet. Dadurch umschließt das Servicegehäuse 16 die durch die Ausnehmung gebildete Serviceöffnung 15a lediglich bereichsweise und ist zum Behälterinnenraum 3 hin offen. Dies ist insbesondere aus der schematischen Prinzipskizze der 10a gut ersichtlich, in der zudem die Schrägwand 37 geöffnet ist, wodurch zudem sehr gut zu sehen ist, wie gut und einfach die in den Serviceraum 15 bewegten Tauchmotorrührgeräte zu Wartungs- und Instandhaltungszwecken von außen zugänglich sind.
  • In der Prinzipskizzen der 10a ist zudem lediglich beispielhaft der Fall dargestellt, dass an dem Schlittenführungsprofil 22 zwei Tauchmotorrührgeräte 26a, 26b übereinander angeordnet sind, während am anderen Schlittenführungsprofil 23 lediglich ein Tauchmotorrührgerät 27 angeordnet ist.
  • Auch hier weist die Montagewand 13 wiederum einen Oberwandbereich 28 auf, der sich hier jedoch in Richtung von dem Servicegehäuse 16 weg nach hinten erstreckt. Auch dieser Oberwandbereich 28 ist im Wesentlichen horizontal ausgerichtet und dient wiederum als Lagerstelle für den Tauchgerät-Führungsmast 17 mittels eines zuvor bereits in Verbindung mit der Ausführungsform ausführlich beschriebenen Schwenklagers 29.
  • Im hier gezeigten Ausführungsbeispiel ist zudem jede Seilrolle 33, 34 ein Seilrollenantrieb 33a, 34a zugeordnet, wobei die Seilrollenantriebe 33a, 34a außerhalb des Fermentersbehälters 1 an dem Schwenklager 29 des Tauchgerät-Führungsmasters 17 angeordnet und trieblich mit der jeweils zugeordneten im Behälterinnenraum, hier innerhalb des Servicegehäuses 16, angeordneten Seilrolle 33, 34 verbunden sind.
  • Ebenfalls anders als bei der ersten Ausführungsform der 1 bis 7 erstreckt sich der Oberwandbereich 28 hier zudem im Wesentlichen über die gesamte Länge der Montagewand 13 und damit der zweiten Grundseite 10, so dass der Oberwandbereich 28 Platz für den Anschluss weiterer Funktionseinheiten bietet, hier beispielhaft Platz für einen Gasabzug-Anschluss 51 und für Gasnotablass-Anschluss 52 bietet. Sowohl die Lagerstelle für den Tauchgerät-Führungsmast 17 als auch die Anschlussstellen für die weiteren Funktionseinheiten sind am Oberwandbereich 28 für einen Werker bequem zugänglich.
  • Zudem weist die Montagewand 13 hier einen von dem horizontal ausgerichteten Oberwandbereich 28 in Hochachsenrichtung nach oben abragenden Wandabschnitt 53 auf, der in der hier gezeigten Ausführungsform einen Teilbereich des Dach-Anschlussbereiches ausbildet.
  • Wie dies aus der Zusammenschau der 8 bis 10 weiter ersichtlich ist, weist die Podestplatte 8 hier an ihrer, bezogen auf die Hochachsenrichtung, Unterseite einen wenigstens bereichsweise randseitig umlaufenden Rahmen auf, der die Podestplatte 8 von unten her abstützt. Dabei überragt der Rahmen 54 die die Serviceöffnung 15a ausbildende zweite Grundseite 10 in Richtung Behälterinnenraum 3 mit einem Rahmenabschnitt 55, so dass die podestplattenseitige Serviceöffnung 15a zusammen mit dem Freiraum 56 zwischen dem hinteren Podestplattenrandbereich und dem Rahmenabschnitt 55 quasi eine gemeinsame Serviceöffnung ausbilden.
  • Der Rahmen 54 ist hierzu zudem Bestandteil eines Traggestells 57, mittels dem die Podestplatte 8 an der Behälterseitenwand 5 gehaltert und abgestützt ist. Alternativ oder zusätzlich wäre auch eine Abstützung an der Behälterbodenwand 5 denkbar.
  • Wie dies aus den 8 bis 11 weiter ersichtlich ist, schließt sich bei dieser Ausführungsform an das, in etwa mittig an der Montagewand 13 angeordnete Servicegehäuse 16, zu beiden Seiten jeweils ein Montagewandabschnitt 13c, 13d an, der gegenüber der Schrägwand 37 nach hinten in Richtung Behälterinnenraum 3 zurückversetzt ist und an hier beispielsweise in der Art eines Bullauges ausgebildete Sichtfenster 50 angeordnet sein können. Wie dies aus der 11 lediglich beispielhaft ersichtlich ist, können derartige Sichtfenster 50 gegebenenfalls auch im Oberwandbereich 28 und im Wandabschnitt 53 angeordnet sein.
  • Auch bei dieser zweiten Ausführungsform ist wieder eine Einspritzeinrichtung mit einem Einspritzelement 14 vorgesehen, wobei die Einspritzeinrichtung hier eine Rohrleitung 58 aufweist, die mit einem von außerhalb des Fermenterbehälters 1 kommenden Rohrleitungsabschnitt 58c durch die Podestplatte 8 hindurch in den Behälterinnenraum 3 und von dort ausgehend mit einem im Wesentlichen horizontal verlaufenden, hier lediglich beispielhaft gekrümmt und im Wesentlichen außen um den Bereich der Podestplatte 8 herumgeführten, inneren Rohrleitungsabschnitt 58b noch weiter und tiefer in den Behälterinnenraum 3 hinein und im Wesentlich mittig bzw. zentral hinter die Montagewand 13 geführt ist, wo die Rohrleitung 58 dann mit einem weiteren Rohrleitungsabschnitt 58c, in Hochachsenrichtung nach oben geführt ist, um das durch eine Einspritzdüse gebildete und horizontal ausgerichtete Einspritzelement 14 im Bereich oberhalb der Podestplatte 8 anzuordnen. Alternativ könnte der innere Rohrleitungsabschnitt 58b aber auch, wie in der 10a lediglich äußerst schematisch dargestellt, geradlinig nach hinten geführt sein, wobei dann das Einspritzelement 14 allerdings mehr seitlich angeordnet ist, um Kollisionen zwischen den Tauchmotorrührgeräten und dem inneren Rohrleitungsabschnitt 58b zu vermeiden.
  • Auch hier kann wieder eine Verstelleinrichtung 59 vorgesehen sein, mittels der das Einspritzelement innerhalb vorgegebener Winkelbereiche, zum Beispiel in einem Winkelbereich von 120°, verschwenkbar ist, wobei ein Verschwenken in Horizontal- bzw. Querrichtung besonders vorteilhaft, grundsätzlich aber auch in Hochachsenrichtung möglich ist. Die Verstelleinrichtung 59 ist hier lediglich äußerst schematisch und prinzipiell dargestellt.
  • Ansonsten entspricht der Aufbau, insbesondere hinsichtlich des Tauchgerät-Führungsmastes 17 identisch derjenigen der ersten Ausführungsform, so dass zur Vermeidung von Wiederholungen auf die dort gemachten Ausführungen verwiesen wird.
  • Wie dies zudem weiter aus der schematischen Prinzipdarstellung der 12 ersichtlich ist, kann das Tauchmotorrührgerät 26, 27 hier verschwenkbar am jeweils zugeordneten Schlitten 24, 25 angeordnet sein, so dass die Tauchmotorrührgeräte 26, 27 bei Bedarf in Hochachsenrichtung gesehen nach oben und/oder nach unten verschwenkt werden können. Hierzu ist dann bevorzugt vorgesehen, dass zwischen dem Tauchmotorrührgerät 26, 27 und dem zugeordneten Schlitten 24, 25 ein Schwenklager ausgebildet ist, das zudem so ausgebildet ist, dass das Tauchmotorrührgerät 26, 27 in einer einmal eingestellten Schwenkposition fixiert ist. Die Ansteuerung der Schwenkeinrichtung kann hier beispielsweise gesteuert von außen erfolgen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Fermenterbehälter
    2
    Serviceeinrichtung
    3
    Behälterinnenraum
    4
    Behälterbodenwand
    5
    Behälterseitenwand
    6
    Foliendach
    7
    Substrat
    8
    Podestplatte
    9
    erste Grundseite
    10
    zweite Grundseite
    11
    Podestplattenseite
    12
    Podestplattenseite
    13
    Montagewand
    13a
    feststehende Rückwand
    13b
    Montagewand-Aussparung
    13c
    Montagewandabschnitt
    13d
    Montagewandabschnitt
    14
    Einspritzelement
    15
    Serviceraum
    15a
    Serviceöffnung
    16
    Servicegehäuse
    17
    Tauchgerät-Führungsmast
    18
    Mittelstütze
    19
    Kopfteil
    20
    Substratniveau
    21
    Stützgurte
    22
    Schlittenführungsprofil
    23
    Schlittenführungsprofil
    24
    Schlitten
    25
    Schlitten
    26
    Tauchrührgerät
    27
    Tauchrührgerät
    28
    Oberwandbereich
    29
    Schwenklager
    30
    Schwenklager
    31
    Schwenkpfeil
    32
    Handkurbel
    33
    Seilrolle
    33a
    Seilrollenantrieb
    34
    Seilrolle
    34a
    Seilrollenantrieb
    35
    Zugseil
    36
    Zugseil
    37
    Schrägwand
    38
    Pfeil
    39
    Schnellverschluss
    40
    Seitenwand
    41
    Seitenwand
    42
    Scharnier
    43
    Pfeil
    44
    Scharnier
    45
    Pfeil
    46
    Linie
    47
    H-Profil
    48
    Doppel-Schwalbenschwanzprofil
    49
    Doppelrohrprofil
    50
    Sichtfenster
    51
    Anschluss
    52
    Anschluss
    53
    Wandabschnitt
    54
    Rahmen
    55
    Rahmenabschnitt
    56
    Freiraum
    57
    Traggestell
    58
    Rohrleitung
    58a
    Rohrleitungsabschnitt
    58b
    Rohrleitungsabschnitt
    58c
    Rohrleitungsabschnitt
    59
    Verstelleinrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 2 174 704 B1 [0002]
    • WO 2019/149891 A1 [0002]

Claims (30)

  1. Biogasanlagen-Fermenterbehälter, mit einem Behälterinnenraum (3), in dem ein im Wesentlichen flüssiges, vergärbares Substrat (7) aufnehmbar ist, mit wenigstens einem, wenigstens teilweise im Behälterinnenraum (3) aufgenommenen und in Hochachsenrichtung ausgerichteten, vertikalen Tauchgerät-Führungsmast (17) zur Führung und Halterung wenigstens eines daran mittels einer Höhenverstelleinrichtung in Führungsmast-Längsrichtung höhenverstellbaren Tauchgerätes (26, 27), wobei eine Behälteröffnung des nach oben offenen Fermenterbehälters (1) durch ein Dach (6) abgedeckt ist, wobei eine Bestandteil des Daches (6) bildende und/oder im Bereich des Daches (6) angeordnete Serviceeinrichtung (2) vorgesehen ist, die eine begehbare Podestplatte (8) als Serviceplattform aufweist, wobei das wenigstens eine Tauchgerät (26, 27) mittels der Höhenverstelleinrichtung in den Bereich der dachseitigen Serviceeinrichtung (2) verlagerbar ist, wobei die Serviceeinrichtung (2) einen Serviceraum (15), vorzugsweise vorzugsweise in Verbindung mit einer dem Serviceraum (15) zugeordneten Serviceöffnung (15a) in der Podestplatte (8), aufweist oder ausbildet, der mit einer, vorzugsweise öffenbaren, Abdeckeinrichtung verschließbar ist, die durch ein oberhalb der Podestplatte (8) angeordnetes, vorzugsweise von der Podestplatte (8) in Hochachsenrichtung nach oben abragendes, Servicegehäuse (16) gebildet ist, wobei die Podestplatte (8) eine Montagewand (13) aufweist, die, vorzugsweise im Bereich des Serviceraums (15), von der Podestplatte (8) in Hochachsenrichtung nach oben abragt, dadurch gekennzeichnet, dass das Servicegehäuse (16) integraler Bestandteil der Montagewand (13) ist und/oder sich unmittelbar an die Montagewand (13) anschließt, vorzugsweise in Richtung zur Behälterseitenwand (5) nach vorne hin anschließt.
  2. Fermenterbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Servicegehäuse (16) wenigstens eine Servicegehäusewand mit einem von der Podestplatte (8) aus zugänglichen Gehäusewandbereich aufweist, und dass wenigstens ein Teil des von der Podestplatte (8) zugänglichen Gehäusewandbereichs durch eine lösbare und/oder abnehmbare Schrägwand (37) ausgebildet ist, die gegen die Hochachsenrichtung nach hinten in Richtung Behälterinnenraum (3) zu geneigt ist, so dass bei gelöster und/oder abgenommener Schrägwand (37) ein Zugang in den Serviceraum (15) freigegeben ist.
  3. Fermenterbehälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrägwand (37), bezogen auf die Hochachsenrichtung, von einem oberen Bereich des Servicegehäuses (16) ausgehend, schräg nach unten und vorne, in Richtung zu der Podestplatte (8) hin, abfällt.
  4. Fermenterbehälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Schrägwand (37), von einem oberen Bereich des Servicegehäuses (16) ausgehend, schräg nach unten und vorne bis zu der Podestplatte (8), insbesondere bis zu einem dem Behäterinnenraum (3) abgewandten vorderen Randbereich einer podestplattenseitigen Serviceöffnung (15a) erstreckt.
  5. Fermenterbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrägwand (37) als vollständig abnehmbare, platten- und/oder deckelartige Wand ausgebildet ist oder durch eine in der Art einer Tür schwenkbar am Servicegehäuse (16) oder im Bereich des Servicegehäuses (16) angelenkte platten- und/oder deckelartige Wand gebildet ist.
  6. Fermenterbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Tauchgerät-Führungsmast (17) zur Führung und Halterung von mehreren daran mittels einer Höhenverstelleinrichtung in Führungsmast-Längsrichtung höhenverstellbaren Tauchgeräten ausgebildet ist und wenigstens zwei, vorzugsweise genau zwei, voneinander beabstandete und in Führungsmast-Längsrichtung verlaufende Schlittenführungsprofile (22, 23) aufweist, an denen jeweils wenigstens ein Tauchgerät (26, 27) mittels eines Schlittens (24, 25) höhenverstellbar anordenbar ist, wobei an unterschiedlichen Schlittenführungsprofilen (22, 23) angeordnete Tauchgeräte (26, 27) mittels der Höhenverstelleinrichtung unabhängig voneinander verlagerbar und/oder höhenverstellbar sind.
  7. Biogasanlagen-Fermenterbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälterinnenraum (3) des Fermenterbehälters (1) durch eine Bodenwand (4) und eine umlaufende Seitenwand (5) gebildet ist, dass die Serviceeinrichtung (2), vorzugsweise die Podestplatte (8), einerseits an der Seitenwand (5) angebunden ist, vorzugsweise gasdicht angebunden ist, und andererseits einen Dach-Anschlussbereich aufweist, an dem das Dach (6) angebunden ist, vorzugsweise gasdicht angebunden ist.
  8. Fermenterbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Montagewand (13) wenigstens mit einem Montagewandabschnitt in Hochachsenrichtung im Wesentlichen senkrecht nach oben abragt und/oder dass die Montagewand (13) von einem der Behälterseitenwand (5) abgewandten hinteren Podestplattenrandbereich in Hochachsenrichtung nach oben abragt.
  9. Fermenterbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Montagewand (13) im Bereich des Serviceraums (15), vorzugsweise im Bereich oberhalb einer durch eine randseitige Podestplattenausnehmung gebildeten Serviceöffnung (15a), eine Montagewand-Aussparung (13b) aufweist, so dass das Servicegehäuse (16) zum Behälterinnenraum (3) hin offen ist, vorzugsweise dergestalt, dass das Servicegehäuse (16) eine durch eine randseitige Podestplattenausnehmung gebildete Serviceöffnung (15a) lediglich bereichsweise umschließt und zum Behälterinnenraum (3) hin offen ist.
  10. Fermenterbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Montagewand (13) im Bereich des Serviceraums (15) durchgehend verläuft und eine feststehende Rückwand (13a) oder einen feststehenden Rückwandbereich des Servicegehäuses (16) ausbildet, vorzugsweise dergestalt, dass das Servicegehäuse (16) eine in der Podestplatte (8) ausgebildete Serviceöffnung (15a), randseitig vollständig umschließt und/oder sich rohrartig an eine in der Podestplatte (8) ausgebildete Serviceöffnung (15a) in Hochachsenrichtung nach oben anschließt.
  11. Fermenterbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Servicegehäuse (16) wenigstens eine Servicegehäusewand aufweist, die sich zur Ausbildung des Servicegehäuses (16) an die Montagewand (13) anschließt, vorzugsweise in Richtung zur Behälterseitenwand (5) nach vorne hin an die Montagewand (13) anschließt.
  12. Fermenterbehälter nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Servicegehäusewand zwei Gehäuseseitenwandbereiche (40, 41) aufweist, die sich voneinander beabstandet an die Montagewand (13) anschließen, vorzugsweise dergestalt, dass sich die Gehäuseseitenwandbereiche (40, 41) in Richtung von der Montagewand (13) weg erstrecken, dass die wenigstens eine Servicegehäusewand weiter einen Gehäusevorderwandbereich aufweist, der die beiden Gehäuseseitenwandbereiche (40, 41) auf der montagewandabgewandten Seite miteinander verbindet, dass wenigstens ein Teil des Gehäusevorderwandbereiches, vorzugsweise im Wesentlichen der gesamte Gehäusevorderwandbereich, die lösbare und/oder abnehmbare Schrägwand (37) ausbildet.
  13. Fermenterbehälter nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei Gehäuseseitenwandbereiche (40, 41) und der Gehäusevorderwandbereich dem Verlauf einer ihnen zugewandten podestplattenseitigen Serviceöffnung (15a) folgen und/oder unmittelbar an eine ihnen zugewandte podestplattenseitige Serviceöffnung (15a) angrenzen.
  14. Fermenterbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Montagewand (13), bezogen auf die Hochachsenrichtung, einen Oberwandbereich (28) aufweist, der im Wesentlichen horizontal ausgerichtet ist und/oder an dem der Tauchgerät-Führungsmast (17) verschwenkbar gelagert ist, vorzugsweise mittels eines Schwenklagers (29, 30) verschwenkbar gelagert ist.
  15. Fermenterbehälter nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Oberwandbereich (28) im Wesentlichen über die gesamte Länge der Montagewand (13) erstreckt und wenigstens einen Anschluss (51, 52) für eine Funktionseinheit, insbesondere für einen Gasabzug und/oder einen Gasnotablass als Funktionseinheit, aufweist.
  16. Fermenterbehälter nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Montagewand (13) einen von dem horizontal ausgerichteten Oberwandbereich (28) in Hochachsenrichtung nach oben abragenden Wandabschnitt (53) aufweist, wobei bevorzugt vorgesehen ist, dass der sich nach oben erstreckende Wandabschnitt (53) wenigstens einen Teilbereich eines Dach-Anschlussbereich ausbildet.
  17. Fermenterbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Podestplatte (8) eine erste Grundseite (9), vorzugsweise als längere Grundseite, aufweist, die der Behälterseitenwand (5) zugewandt ist, vorzugsweise an die Behälterseitenwand (5) angrenzt, dass eine zweite Grundseite (10) der Podestplatte (8), vorzugsweise als kürzere Grundseite, der ersten Grundseite (9) gegenüber liegt,
  18. Fermenterbehälter nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Montagewand (13) wenigstens über die zweite Grundseite (10) erstreckt, vorzugsweise sich über die zweite Grundseite (10) und weiter wenigstens bereichsweise entlang der Podestplattenseiten (11, 12) in Richtung zur ersten Grundseite (9), insbesondere dergestalt, dass die Montagewand (13) von der zweiten Grundseite (10) aus zur ersten Grundseite (9) hin abfällt, insbesondere schräg nach unten abfällt, und dass die Montagewand (13) wenigstens mit einem Teilbereich ihres Oberkantenbereichs einen Teilbereich eines Dach-Anschlussbereichs, vorzugsweise eines Foliendach-Anschlussbereichs, ausbildet.
  19. Fermenterbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Podestplatte (8) an dem der Behälterseitenwand (5) abgewandten hinteren Podestplattenrandbereich, vorzugsweise an der zweiten Grundseite (10), eine randseitige Ausnehmung aufweist, die eine podestplattenseitige Serviceöffnung (15a) ausbildet.
  20. Fermenterbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Podestplatte (8) an ihrer, bezogen auf die Hochachsenrichtung, Unterseite mit einem wenigstens bereichsweise umlaufenden Rahmen (54) abgestützt ist, vorzugsweise mit einem wenigstens bereichsweise randseitig umlaufenden Rahmen (54) abgestützt ist.
  21. Fermenterbehälter nach Anspruch 19 und 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (54) den hinteren Podestplattenrandbereich, vorzugsweise die zweite Grundseite (10), in Richtung Behälterinnenraum (3) mit einem Rahmenabschnitt (55) überragt dergestalt, dass die podestplattenseitige Serviceöffnung (15a) zusammen mit dem Freiraum (56) zwischen dem hinteren Podestplattenrandbereich und dem Rahmenabschnitt (55) eine gemeinsame Serviceöffnung ausbilden.
  22. Fermenterbehälter nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (54) Bestandteil eines Traggestells (57) ist, mittels dem die Podestplatte (8) zudem an der Behälterseitenwand (5) und/oder an der Behälterbodenwand (5) gehaltert und/oder abgestützt ist.
  23. Fermenterbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich an das, vorzugsweise in etwa mittig an der Montagewand (13) angeordnete, Servicegehäuse (16) zu beiden Seiten hin Montagewandabschnitte (13c, 13d) der Montagewand (13) anschließen, wobei bevorzugt vorgesehen ist, dass in wenigstens einem Montagewandabschnitt (13c, 13d), vorzugsweise in beiden Montagewandabschnitten (13c, 13d), wenigstens ein in der Art eines Bullauges ausgebildetes Sichtfenster (50) ausgebildet ist.
  24. Fermenterbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Serviceeinrichtung (2) wenigstens eine Einspritzeinrichtung, insbesondere zur Benetzung einer Substratoberfläche bzw. einer Schwimmschicht eines im Behälterinnenraum (3) aufgenommenen Substrats (7), aufweist.
  25. Fermenterbehälter nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Einspritzeinrichtung eine Rohrleitung (58) aufweist, die von der Serviceeinrichtung (2), vorzugsweise von der Podestplatte (8), ausgehend in den Behälterinnenraum (3) geführt ist, wobei die Rohrleitung (58), vorzugsweise am freien Rohrleitungsende, ein Einspritzelement (14), vorzugsweise eine Einspritzdüse, aufweist, wobei bevorzugt vorgesehen ist, dass das Einspritzelement (14), bezogen auf die Hochachsenrichtung, höher liegt als die Podestplatte (8).
  26. Fermenterbehälter nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Rohrleitung (58) mit einem von außerhalb des Fermenterbehälters (1) kommenden Rohrleitungsabschnitt (58a) in den Behälterinnenraum (3), bevorzugt in den Bereich hinter die Serviceeinrichtung (2) und/oder hinter die Podestplatte (8), höchst bevorzugt hinter die Montagewand (13), geführt ist, wo die Rohrleitung (58) dann, bezogen auf die Hochachsenrichtung, mit einem weiteren Rohrleitungsabschnitt (58c) nach oben geführt ist, um das, vorzugsweise horizontal ausgerichtete, Einspritzelement (14), vorzugsweise eine Einspritzdüse, bezogen auf die Hochachsenrichtung im Bereich oberhalb der Podestplatte (8) anzuordnen.
  27. Fermenterbehälter nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Rohrleitung (58) mit dem von außerhalb des Fermenterbehälters (1) kommenden Rohrleitungsabschnitt (58a) durch die Podestplatte (8) hindurch in den Behälterinnenraum (3) und von dort ausgehend mit wenigstens einem im Wesentlichen horizontal verlaufenden inneren Rohrleitungsabschnitt (58b) noch weiter und tiefer in den Behälterinnenraum (3) hinein und in den Bereich hinter die Serviceeinrichtung (2) und/oder hinter die Podestplatte (8), bevorzugt hinter die Montagewand (13), geführt ist, wo die Rohrleitung (58) dann, bezogen auf die Hochachsenrichtung, mit dem weiteren Rohrleitungsabschnitt (58c) nach oben geführt ist.
  28. Fermenterbehälter nach einem der Ansprüche 25 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass eine Verstelleinrichtung (59) vorgesehen ist, mittels der das Einspritzelement (14) innerhalb vorgegebener Winkelbereiche verschwenkbar ist, vorzugsweise in Hochachsenrichtung und/oder in Querrichtung verschwenkbar ist.
  29. Fermenterbehälter nach einem der Ansprüche 25 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Einspritzeinrichtung eine Fördereinrichtung, insbesondere eine Pumpe, aufweist, mittels der Substrat aus einem unterhalb der Substratoberfläche bzw. der Schwimmschicht liegenden Bereich des im Behälterinnenraum (3) aufgenommenen Substrats (7) abziehbar und über die Rohrleitung (58) zum Einspritzelement (14) förderbar ist.
  30. Fermenterbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Fermenterbehälter (1) mehrere Serviceeinrichtungen (2) angeordnet sind.
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