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Die Erfindung betrifft eine elektrische Handschere, ein Bordwerkzeug zur Einstellung des Klingenspiels der Handschere, ein System aus Handschere, Akkupack und Bordwerkzeug, sowie ein Verfahren zur Einstellung des Klingenspiels.
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Aus dem Stand der Technik sind elektrische Handscheren mit einstellbarem Klingenspiel bekannt. Üblicherweise sind die Klingen auf einem Bolzen gelagert und eine Einstellmutter ist auf den Bolzen geschraubt, durch die die Klingen gegeneinander gespannt werden. Durch Lösen bzw. Anziehen der Einstellmutter lässt sich das Klingenspiel erhöhen bzw. verringern. Damit sich die Einstellmutter nicht selbsttätig verstellt, ist eine Fixierschraube vorgesehen, die vor der Verstellung gelöst werden muss. Zum Lösen bzw. Anziehen der Einstellmutter sowie der Fixierschraube sind unterschiedliche Werkzeuge erforderlich, die dem Lieferumfang üblicherweise als Einzelteile beigelegt werden.
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Es hat sich gezeigt, dass viele Nutzer vergessen, die zugehörigen, verschiedenen Werkzeuge bei dem Einsatz der Handschere mitzunehmen oder nach der Nutzung verlegen, sodass diese später gesucht werden müssen. Manche Nutzer nehmen die verschiedenen Werkzeuge auch bewusst nicht zum Einsatzort mit, weil sie das zusätzliche Gewicht der Werkzeuge nicht ständig transportieren wollen. Das Klingenspiel kann sich jedoch über die Laufzeit der Handschere verändern, sodass der Nutzer gegebenenfalls am Einsatzort das Klingenspiel nachjustieren muss. Auch die reguläre Wartung der elektrischen Handschere erfordert eine Einstellung, konkret Erhöhung, des Klingenspiels, um einen Schmierspalt für das Eindringen des Schmieröls an den Kontaktflächen der Klingen bereitzustellen.
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Es besteht daher die Aufgabe eine bezüglich der genannten Nachteile verbesserte elektrische Handschere anzugeben. Die Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 angegebene elektrische Handschere gelöst. Weiterhin besteht die Aufgabe ein bezüglich der genannten Nachteile verbessertes Werkzeug zur Einstellung des Klingenspiels anzugeben. Die Aufgabe wird durch das in Anspruch 7 angegebene Bordwerkzeug gelöst. Weiterhin besteht die Aufgabe ein bezüglich der genannten Nachteile verbessertes System aus elektrischer Handschere und Werkzeug zur Einstellung des Klingenspiels anzugeben. Die Aufgabe wird durch das in Anspruch 9 angegebene System gelöst. Weiterhin besteht die Aufgabe ein bezüglich der genannten Nachteile verbessertes Verfahren zur Einstellung des Klingenspiels der elektrischen Handschere anzugeben. Die Aufgabe wird durch das in Anspruch 10 angegebene Verfahren gelöst.
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Als elektrische Handschere wird eine durch einen elektrischen Antriebsmotor und gegebenenfalls Getriebe angetriebene in der Hand gehaltene Schere, insbesondere eine Gartenschere oder eine Astschere oder eine Rebschere, verstanden. Der Begriff Klingen bezeichnet die beiden Schenkel der Schere, die sich bei der Schnittbewegung der Schere relativ zueinander bewegen. Mindestens eine der Klingen weist eine geschliffene Schneide auf. Die andere Klinge kann ebenfalls geschliffen sein oder als stumpfer Gegenhalter ausgebildet sein. Das Klingenspiel ist ein Maß für den Abstand der Klingen zueinander. Die Verstelleinrichtung dient zur Einstellung, d.h. Erhöhung oder Verringerung des Klingenspiels. Beträgt das Klingenspiel Null Millimeter, wird durch die Verstelleinrichtung insbesondere die Vorspannung der Klingen zueinander verstellt. Die Verstelleinrichtung umfasst insbesondere eine erste Schraubverbindung mit einer ersten Betätigungskontur und eine zweite Schraubverbindung mit einer zweiten Betätigungskontur. Die erste Betätigungskontur und die zweite Betätigungskontur können gleich oder unterschiedlich gestaltet sein. Die erste Schraubverbindung fixiert die zweite Schraubverbindung. Die zweite Schraubverbindung verstellt das Klingenspiel zwischen den Klingen und lagert die Klingen. Die erste Schraubverbindung ist insbesondere selbsthemmend ausgeführt und die zweite Schraubverbindung ist insbesondere nicht selbsthemmend ausgeführt.
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Unter Akkupack ist ein insbesondere aus mehreren elektrochemischen Akkumulatorzellen bestehendes Akkumulatorenpaket zu verstehen, das eine Sekundärbatterie bildet und sich, beispielsweise verbunden mit einem Ladegerät, wieder aufladen lässt. Der Akkupack weist insbesondere eine Lithium- oder Lithium-Ionen-Zellchemie auf. In einer alternativen Ausführung kann auch vorgesehen sein, dass der Akkupack mit Primärzellen bestückt ist, die nach ihrer Entladung gegen neue Primärzellen getauscht werden. Die Nennspannung des Akkupacks beträgt insbesondere höchstens 18V, insbesondere höchstens 12V. Die gemäß IEC 61960 ermittelte Kapazität liegt insbesondere unter 5 Ah. Der Energieinhalt beträgt insbesondere weniger als 150Wh, insbesondere weniger als 100Wh. Das Gewicht des Akkupacks beträgt insbesondere weniger als 300g, insbesondere weniger als 250g. Durch die geringe Masse des Akkupacks lässt sich die Handschere auch über einen längeren Zeitraum ermüdungsfrei in der Hand halten und sicher führen, jedoch ist einhergehend mit einem geringeren Energieinhalt der Akkupack häufiger aufzuladen bzw. auszuwechseln. Hierfür ist der Akkupack wechselbar in einem Akkuschacht der Handschere gehalten. Der Akkupack lässt sich werkzeuglos mit dem Akkuschacht verbinden oder trennen. Der Akkupack lässt sich insbesondere in den Akkuschacht einschieben. Es sind verschiedene Gestaltungen von Akkuschächten im Stand der Technik bekannt, so kann der Akkuschacht beispielsweise topfförmig oder schienenförmig ausgebildet sein. Der Akkuschacht kann so gestaltet sein, dass der Akkupack vollständig darin aufgenommen ist oder mit einem Abschnitt aus dem Akkuschacht herausragt.
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Der Akkupack weist in einer Ausführungsform eine längliche Form auf. Die in Längsrichtung des Akkupacks gemessene Länge des Akkupacks beträgt insbesondere mindestens das 1,5-fache, insbesondere mindestens das 2-fache der Breite des Akkupacks. Der Akkupack wird radial zur Längsmittelachse von einer Mantelfläche und in Längsrichtung von einem Boden bzw. einer Deckseite begrenzt. Der Akkupack weist insbesondere eine von der Quaderform abweichende Gestalt auf. Ein Querschnitt bezogen auf die Längsmittelachse des Akkupacks weist insbesondere eine kreisbogendreieckförmige Gestalt auf. Diese Ausführungsform des Akkupacks wird insbesondere in Zusammenspiel mit einem topfförmigen Akkuschacht verwendet. Der Akkupack kann auch eine andere Gestalt aufweisen.
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Der Akkupack weist insbesondere einen Einsteckabschnitt und einen Greifabschnitt auf. Der Einsteckabschnitt ist dabei der Abschnitt des Akkupacks, der in den Akkuschacht der Handschere eingesteckt wird. Der Einsteckabschnitt ist dem Bediener im eingesetzten Zustand unzugänglich. Am Einsteckabschnitt sind Kontakte zur elektrischen Verbindung mit der Handschere ausgebildet. Der Greifabschnitt des Akkupacks ist dem Bediener im eingesetzten Zustand des Akkupacks zugänglich. Am Greifabschnitt fasst ein Bediener den Akkupack an, um ihn in die Handschere einzusetzen und/oder zu entnehmen.
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Dadurch, dass die elektrische Handschere ein Gehäuse mit einem Aufnahmefach zur Aufbewahrung eines plättchenförmigen Bordwerkzeugs zur Betätigung der Betätigungskontur aufweist, ist das Werkzeug zur Einstellung des Klingenspiels immer griffbereit und aufgeräumt. Das Bordwerkzeug wird zur Einstellung des Klingenspiels aus dem Aufnahmefach entnommen und nach der Einstellung wieder darin gelagert.
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Der Begriff „plättchenförmig“ beschreibt einen dünnen, sich flächig erstreckenden, starren Körper. Es kann vorgesehen sein, dass der Körper Abkantungen und/oder Sicken aufweist. Die Wandstärke des Körpers ist insbesondere gleichmäßig.
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Dadurch, dass das Bordwerkzeug ein Plättchen mit einem Umfangsrand ist, an dem Kanten, insbesondere unterschiedlicher Kantenlänge, ausgebildet sind, die zum Eingriff in die Betätigungskontur der Verstelleinrichtung ausgebildet sind, sind an einem einzigen Bordwerkzeug mehrere Werkzeuge durch die jeweiligen Kanten des Umfangsrands gebildet. Eine erste Kantenlänge kann auf eine Abmessung einer ersten Betätigungskontur einer ersten Schraubverbindung der Verstelleinrichtung angepasst sein und eine zweite Kantenlänge kann auf eine Abmessung einer zweiten Betätigungskontur einer zweiten Schraubverbindung der Verstelleinrichtung angepasst sein. Dadurch, muss nur noch ein einziges Bordwerkzeug zur Einstellung des Klingenspiels mitgeführt werden. Die Dicke des Plättchens ist insbesondere kleiner als die kleinste Kantenlänge. Zur Unterbringung des plättchenförmigen Bordwerkzeugs ist wenig Platz erforderlich. Das Bordwerkzeug kann insbesondere ein Metallstanzteil sein. Hierdurch weist das Bordwerkzeug beispielsweise gegenüber zwei handelsüblichen Sechskantschlüsseln, die eine der ersten und zweiten Kantenlänge entsprechende Schlüsselweite besitzen, weniger Volumen, insbesondere eine geringere Dicke, und ein geringeres Gewicht auf. Dadurch lässt sich das Aufnahmefach für das Bordwerkzeug kompakter gestalten und das Handwerkzeugs weist selbst mit im Aufnahmefach befindlichem Bordwerkzeug nur ein geringfügig höheres Gewicht als ohne das Bordwerkzeug auf. Auf diese Weise ist das Handwerkzeug weiterhin ergonomisch in der Handhabung und dennoch ist das Werkzeug zur Einstellung des Klingenspiels immer verfügbar.
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Dadurch, dass mit der ersten Kante des Bordwerkzeugs eine erste Schraubverbindung, insbesondere eine Fixierschraubverbindung, gelöst und danach mit einer zweiten Kante des Bordwerkzeugs eine zweite Schraubverbindung, die Einstellschraubverbindung zur Einstellung des Klingenspiels, betätigt wird, lässt sich die Einstellung des Klingenspiels mit einem einzigen Bordwerkzeug realisieren. Das plättchenförmige Bordwerkzeug ist insbesondere lediglich zwischen den Fingern des Nutzers zu drehen, um zwischen der ersten Kante und der zweiten Kante zu wechseln. Nachdem die Fixierschraubverbindung angezogen ist, wird das Bordwerkzeug wieder im Aufnahmefach verstaut und der Akkupack in den Akkuschacht eingesetzt. Auf diese Weise ist das Werkzeug zur Einstellung des Klingenspiels bis zum nächsten Einsatz wieder an der elektrischen Handschere angeordnet.
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Dadurch, dass das Bordwerkzeug bei im Akkuschacht eingesetzten Akkupack verliersicher im Aufnahmefach angeordnet ist, kann das Bordwerkzeug nicht verloren gehen. Insbesondere ist vorgesehen, dass das Bordwerkzeug im betriebsbereiten Zustand der elektrischen Handschere nicht aus dem Aufnahmefach entnommen werden kann. Dadurch ist sichergestellt, dass das Klingenspiel nicht im betriebsbereiten Zustand der elektrischen Handschere eingestellt wird. Dadurch, dass zunächst der Akkupack aus dem Akkuschacht entnommen wird, ist die elektrische Handschere außer Betrieb gesetzt, bevor das Bordwerkzeug aus dem Aufnahmefach entnommen wird. In einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Aufnahmefach in einem betriebsbereiten Zustand der Handschere für den Bediener unzugänglich ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Einstellung des Klingenspiels nur erfolgt, wenn die Handschere in einem nicht betriebsbereiten Zustand ist. Es ist insbesondere vorgesehen, dass das Aufnahmefach an den Akkuschacht, insbesondere eine Umfangswand des Akkuschachts, angrenzt. In einer Ausführungsform verschließt der im Akkuschacht eingesetzte Akkupack eine Entnahmeöffnung des Aufnahmefachs, sodass das im Aufnahmefach angeordnete Bordwerkzeug nicht aus dem Aufnahmefach entnommen werden kann. Die Entnahmeöffnung kann hierbei insbesondere innerhalb des Akkuschachts angeordnet sein. Das Bordwerkzeug wird insbesondere durch ein und dieselbe Öffnung in das Gehäuse der elektrischen Handschere eingeführt wie auch der Akkupack. Alternativ kann die Entnahmeöffnung separat von einer Akkuschachtöffnung ausgebildet sein. Insbesondere ist die Entnahmeöffnung benachbart zur Akkuschachtöffnung angeordnet, sodass ein radial bzgl. der Einsteckrichtung des Akkupacks über die Akkuschachtöffnung überstehender Teil des Akkupacks die Entnahmeöffnung zumindest teilweise überdeckt und eine Entnahme des Bordwerkzeugs verhindert.
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In einer Ausführungsform weist das Aufnahmefach eine flache Gestalt auf. Das Aufnahmefach weist eine quer zur Einsteckrichtung gemessene Breite und Dicke sowie eine in Einsteckrichtung gemessene Länge auf. Die Dicke ist um ein Vielfaches kleiner ist als die Breite und Länge. Die Breite und Länge unterscheiden sich insbesondere um weniger als Faktor zwei, insbesondere weniger als Faktor 1,5 voneinander. In einer Ausführungsform liegt eine Längen-Breiten Ebene des Aufnahmefachs parallel zu einer Umfangswand des Akkuschachts. Insbesondere weist der Akkuschacht eine im Querschnitt kreisbogendreieckige Form auf und das Aufnahmefach erstreckt sich parallel zu einer der drei geraden Umfangswände. In einer Ausführungsform weist das Aufnahmefach eine Breite auf, die mehr als 50%, insbesondere mehr als 70% einer in der gleichen Richtung gemessenen Breite des Akkuschachts beträgt. Auf diese Weise ist das Aufnahmefach geeignet, ein plättchenförmiges Bordwerkzeug mit einer der Breite des Aufnahmefachs entsprechenden Breite aufzunehmen. Die Breite des plättchenförmigen Bordwerkzeugs beeinflusst das von Hand auf die Betätigungskontur der Verstelleinrichtung aufbringbare Drehmoment. Je breiter das Plättchen ist, umso größer ist das von Hand aufbringbare Drehmoment.
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Eine zu stark angezogene erste Schraubverbindung kann durch zusätzliche Oxidation der ersten Schraubverbindung unter Umständen nicht mehr zerstörungsfrei lösbar sein, sodass eine Einstellung des Klingenspiels nicht mehr ohne weiteres möglich ist. Eine zu stark angezogene zweite Schraubverbindung reduziert die Schnittleistung der elektrischen Handschere und/oder deren Akkulaufzeit. Um vorzubeugen, dass der Nutzer die erste und/oder zweite Schraubverbindung zu stark anzieht, weist das plättchenförmige Bordwerkzeug eine Dicke von höchstens 2,5 mm, insbesondere höchstens 2,0 mm, ganz insbesondere höchstens 1,5 mm auf. Das mittels des plättchenförmigen Bordwerkzeugs aufbringbare Drehmoment wird über die Torsionssteifigkeit des Plättchens begrenzt. Bei dem Aufbringen des Drehmoments ist eine plastische Verformung des Bordwerkzeugs nicht vorgesehen.
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Die erste Schraubverbindung hat insbesondere einen Gewindenenndurchmesser von 5 mm und ein Anzugsmoment von höchstens 5 Nm. Durch Oxidation der Schraubverbindung kann sich das Lösemoment ungewollt erhöhen. In einer Ausführungsform weist das Bordwerkzeug eine insbesondere zentral angeordnete, Öffnung auf. Die Öffnung ist insbesondere als Greiföffnung ausgebildet und erleichtert die Entnahme des Bordwerkzeugs aus dem Aufnahmefach, da der Nutzer in die Greiföffnung greifen kann, um eine Kraft auf das Bordwerkzeug auszuüben. Bei der Verwendung des Bordwerkzeugs kann die Öffnung auch zum Hindurchführen eines Stabs dienen, um das vom Nutzer auf die erste Schraubverbindung aufbringbare Lösemoment im Bedarfsfall zu erhöhen, insbesondere auf 6 Nm bis 10 Nm zu erhöhen. Die zweite Schraubverbindung hat insbesondere einen Gewindenenndurchmesser von 10 mm oder 8 mm, insbesondere 10 mm. Durch den größeren Gewindenenndurchmesser der zweiten Schraubverbindung neigen Nutzer dazu die zweite Schraubverbindung mit einem größeren Anzugsmoment anzuziehen und dadurch die Klingen zu stark gegeneinander zu pressen. Durch die Plättchenform des Bordwerkzeugs wird das damit aufbringbare Anzugsmoment begrenzt, insbesondere auf höchstens 3 Nm, ganz insbesondere höchstens 2 Nm begrenzt.
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In einer Ausführungsform ist die Betätigungskontur der Schraubverbindung radial außerhalb des Gewindenenndurchmessers der Schraubverbindung und innerhalb eines Kopfdurchmessers der Schraubverbindung angeordnet. Durch den außerhalb des Gewindenenndurchmessers liegenden Wirkdurchmesser lässt sich das auf das plättchenförmige Bordwerkzeug wirkende Torsionsmoment gegenüber einem innerhalb des Gewindenenndurchmesser liegenden Wirkdurchmessers reduzieren. Eine derartige Gestaltung ist insbesondere bei Schraubverbindungen mit einem Gewindenenndurchmesser kleiner gleich 10 mm zweckmäßig, um eine plastische Verformung des plättchenförmigen Bordwerkzeugs zu vermeiden. Die Betätigungskontur ist insbesondere schlitzförmig ausgebildet und die Kante des Bordwerkzeugs greift in den Schlitz ein.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung und der Zeichnung, in der nachstehend im Einzelnen beschriebene Ausführungsbeispiele der Erfindung wiedergegeben sind. Es zeigen:
- 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen elektrischen Handschere, hier in einer beispielhaften Ausführungsform als Astschere, mit an der Handschere angeordnetem Akkupack und im Aufnahmefach angeordnetem Bordwerkzeug
- 2 eine Detailansicht der Verstelleinrichtung der elektrischen Handschere aus 1 gemäß dem Detail Z in 1
- 3 ein plättchenförmiges Bordwerkzeug
- 4 eine perspektivische Ansicht der Klingenanordnung sowie der Verstelleinrichtung aus 2 mit in unterschiedlichen Drehlagen dargestelltem Bordwerkzeug
- 5 eine perspektivische, ausschnittsweise Ansicht der elektrischen Handschere aus 1 gemäß dem Detail W in 1 ohne im Akkuschacht angeordnetem Akkupack
- 6A, 6B, 6C geschnittene Detailansichten der 1 im Bereich des Aufnahmefachs (6A) mit darin eingesetztem Bordwerkzeug (6B) und im Akkuschacht angeordneten Akkupack (6C) entlang der Pfeile VI-VI in 5
- 7A, 7B, 7C geschnittene Detailansichten gemäß 6A, 6B und 6C mit einer alternativen Ausführung des Aufnahmefachs.
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1 zeigt eine elektrische Handschere 1 in Form einer Astschere. Die elektrische Handschere 1 weist an ihrem vorderen Ende des Gehäuses 2 eine Klingenanordnung 3 zum Schneiden von Schnittgut, insbesondere Zweigen und Ästen auf. Die elektrische Handschere 1 weist an ihrem hinteren Ende des Gehäuses 2 einen Akkuschacht 4 zur Aufnahme eines Akkupacks 5 auf. Bei im Akkuschacht 4 eingesetzten Akkupack 5 ist ein Einsteckabschnitt 6 (6C) des Akkupacks 5, insbesondere von außen unsichtbar, im Akkuschacht 4 aufgenommen und ein Greifabschnitt 7 des Akkupacks 5 ragt aus dem Akkuschacht 4 heraus. Am Greifabschnitt 7 ist ein Entriegelungselement 8 zur Entriegelung des Akkupacks 5 gegenüber dem Akkuschacht 4 angeordnet. Zwischen dem ersten Ende und dem zweiten Ende, insbesondere an einer Einschnürung des Gehäuses 2, ist ein Handgriff 9 zum Halten der Handschere 1 ausgebildet. In einem betriebsbereiten Zustand lässt sich der Antriebsmotor 11 durch Betätigung eines Bedienelements 10 derart ansteuern, dass sich die Klingen 3a, 3b relativ zueinander bewegen, um einen Schnitt auszuführen, wie durch den Pfeil a in 1 angedeutet. Im Gehäuse 2 sind ein Antriebsmotor 11 und ein Getriebe 12 zum Antrieb der Klingenanordnung 3 angeordnet, welche schematisch mit gepunkteter Linie dargestellt sind. Der Antriebsmotor 11 ist als Elektromotor ausgebildet. Das Getriebe 12 ist zwischen Antriebsmotor 11 und Klingenanordnung 3 angeordnet. Das Getriebe 12 reduziert die Drehzahl des Antriebsmotors 11 und/oder wandelt die Rotation des Antriebsmotors 11 in eine oszillierende Bewegung a mindestens einer Klinge 3a der Klingenanordnung 3 um. Im Ausführungsbeispiel ist nur eine Klinge 3a angetrieben und die andere Klinge 3b steht gegenüber dem Gehäuse 2 fest. Im Ausführungsbeispiel sind beide Klingen 3a, 3b geschliffen. Im Gehäuse 2 ist weiterhin eine nicht dargestellte Steuerung zur Steuerung des Antriebmotors 11 und/oder des Getriebes 12 aufgenommen.
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Zur Einstellung des Klingenspiels weist die elektrische Handschere 1 eine Verstelleinrichtung 13 auf, die in 2 im Detail dargestellt ist. Die Verstelleinrichtung 13 umfasst eine erste Schraubverbindung 14 zur Fixierung des eingestellten Klingenspiels und eine zweite Schraubverbindung 17 zum Einstellen des Klingenspiels. Die erste Schraubverbindung 14 umfasst eine Fixierschraube 15 und ein Zwischenelement 16. Die Fixierschraube 15 ist in eine Gewindeöffnung des Gehäuses 2 und/oder der feststehenden Klinge 3b eingeschraubt. Das Zwischenelement 16 wird beim Anziehen der Fixierschraube 15 geklemmt. Die zweite Schraubverbindung 17 umfasst einen Bolzen 18, auf dem die mindestens eine angetriebene Klinge 3a schwenkbar gelagert ist. Im Ausführungsbeispiel weist der Bolzen 18 einen abgeflachten Abschnitt auf, durch den er drehfest gegenüber dem Gehäuse 2 gelagert ist. Der Bolzen 18 durchragt auch die feststehende Klinge 3b und steht mit einem Gewindeabschnitt über diese über. Auf dem Gewindeabschnitt ist eine Einstellmutter 19 aufgeschraubt. Durch Lösen der Einstellmutter 19 wird das Klingenspiel reduziert, durch Anziehen der Einstellmutter 19 wird das Klingenspiel erhöht. Beträgt das Klingenspiel bereits Null Millimeter, so liegen beide Klingen 3a, 3b aneinander an und das Lösen der Einstellmutter 19 bewirkt eine Reduktion der Vorspannung der Klingen 3a, 3b und das Anziehen der Einstellmutter 19 bewirkt eine Vergrößerung der Vorspannung der Klingen 3a, 3b zueinander. Die Einstellmutter 19 besitzt an ihrem Umfang eine Sperrkontur 20, mit der eine Gegenkontur 21 des Zwischenelements 16 formschlüssig in Eingriff gebracht werden kann. Die Gegenkontur 21 ist bei angezogener erster Schraubverbindung 14 unbeweglich und blockiert aufgrund ihres Eingriffs in die Sperrkontur 20 ein Verdrehen der Einstellmutter 19. Bei gelöster erster Schraubverbindung 14 lässt sich die Gegenkontur 21 beim Verstellen der Einstellmutter 19 mitdrehen. Es ist auch eine andere Gestaltung der Sperrkontur 20 und Gegenkontur 21 möglich. Die erste Schraubverbindung 14 und die zweite Schraubverbindung 17 weisen parallel zueinanderstehende Schraubachsen 22, 23 auf.
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Sowohl die Einstellmutter 19 als auch ein Kopf 24 der Fixierschraube 15 sind gegenüber einer Seitenfläche 28 des Gehäuses 2 zurückversetzt bzw. bündig, wie beispielsweise auch in 4 zu erkennen ist. Auf diese Weise ist einerseits ein Hängenbleiben an Gestrüpp oder dergleichen vermieden, andererseits lassen sich durch die geringe Breite B1 (4) der Handschere 1 Schnitte nahe an Astgabelungen o.ä. Begrenzungen durchführen. Um die Schraubverbindungen 14, 17 manuell bedienen zu können ist ein Werkzeug erforderlich, das in Richtung der Schraubachsen 22, 23 eingesetzt wird.
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Der Bolzen 18 sowie die Einstellmutter 19 sind im Ausführungsbeispiel mit einem Gewindenenndurchmesser von 10 mm ausgeführt. Die Fixierschraube 15 ist im Ausführungsbeispiel mit einem Gewindenenndurchmesser von 5 mm ausgeführt. Die Einstellmutter 19 ist insbesondere als offene Mutter ausgebildet, die an ihrer Stirnseite eine Betätigungskontur 27 zum Eingriff einer zweiten Kante 32 des Bordwerkzeugs 30 aufweist. Die Stirnseite der Einstellmutter 19 begrenzt die Einstellmutter 19 in Richtung der Schraubachse 23. Die Betätigungskontur 27 ist im Ausführungsbeispiel als Schlitz in der Stirnseite der Einstellmutter 19 gestaltet. Die Breite B27 des Schlitzes ist auf die Dicke D30 ( 4) des plättchenförmigen Bordwerkzeugs 30 angepasst, derart, dass das Bordwerkzeug 30 in den Schlitz eingeführt werden kann und insbesondere höchstens 120%, insbesondere höchstens 110% der Dicke D30 des Bordwerkzeugs 30 entspricht. Der Schlitz erstreckt sich insbesondere über den gesamten Durchmesser D19 der Einstellmutter 19 und ist durch die Öffnung der Einstellmutter 19 unterbrochen. Der Kopf 24 der Fixierschraube 15 weist einen Durchmesser D24 auf. An der Stirnseite des Kopfes 24 der Fixierschraube 15 ist eine Betätigungskontur 26 zum Eingriff einer ersten Kante 31 des Bordwerkzeugs 30 ausgebildet. Die Betätigungskontur 26 ist im Ausführungsbeispiel als Schlitz in der Stirnseite des Kopfs 24 gestaltet. Die Breite B26 des Schlitzes ist auf die Dicke D30 des plättchenförmigen Bordwerkzeugs 30 angepasst, derart, dass das Bordwerkzeug 30 in den Schlitz eingeführt werden kann und insbesondere höchstens 120%, insbesondere höchstens 110% der Dicke D30 des Bordwerkzeugs 30 entspricht. Der Schlitz erstreckt sich insbesondere über den gesamten Durchmesser D24 des Kopfs 24 der Fixierschraube 15 und ist insbesondere durch eine Vertiefung 25 unterbrochen. Die Vertiefung 25 kann eine übliche Innenkontur wie ein Innensechskant oder ein Vielzahn sein. Dadurch, dass die Betätigungskontur 26 radial bzgl. der ersten Schraubachse 22 außerhalb der Vertiefung 25 liegt, ist der Wirkdurchmesser zur Einbringung eines Moments auf die Fixierschraube 15 vergrößert, sodass die an der ersten Kante 31 des Bordwerkzeugs 30 wirkende Kraft kleiner ist. Eine Beschädigung, d.h. plastische Verformung, des Bordwerkzeugs 30 kann damit vermieden werden.
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Wie 3 zeigt, besitzt das plättchenförmige Bordwerkzeug 30 eine Außenkontur, die von einem Umfangsrand 33 begrenzt wird. Das Bordwerkzeug 30 weist eine Mittelachse 34 auf, um die es im Einsatz gedreht wird, um die erste Schraubverbindung 14 oder die zweite Schraubverbindung 17 zu betätigen. Die Mittelachse 34 schneidet den Umfangsrand 33 an einer ersten Stirnseite 35 und an einer zweiten Stirnseite 36 des Umfangsrands 33. Das Bordwerkzeug 30 weist an der ersten Stirnseite 35 einen ersten Fortsatz 37 mit einer Länge L37 und einer Breite B37 auf. Das Bordwerkzeug 30 weist an der zweiten Stirnseite 36 einen zweiten Fortsatz 38 mit einer Länge L38 und einer Breite B38 und einen dritten Fortsatz 39 mit einer Länge L39 und einer Breite B39 auf. Die Mittelachse 34 verläuft durch einen zwischen dem zweiten Fortsatz 38 und dem dritten Fortsatz 39 gebildeten Freiraum 40. Die erste Kante 31 des Bordwerkzeugs 30 ist an dem Umfangsrand 33, insbesondere dem ersten Fortsatz 37, ausgebildet. Die Kantenlänge L31 der ersten Kante 31 entspricht insbesondere der Breite B37 des ersten Fortsatzes 37. Die Kantenlänge L31 der ersten Kante 31 ist größer als der Gewindenenndurchmesser der ersten Schraubverbindung 14, insbesondere mindestens so groß wie der Durchmesser D24 des Kopfs 24. Auf diese Weise wirken der erste Fortsatz 37 und der Schlitz am Kopf 24 der Fixierschraube 15 über eine möglichst große Fläche und einem möglichst großen Wirkdurchmesser zusammen. Die zweite Kante 32 des Bordwerkzeugs 30 ist an dem Umfangsrand 33, insbesondere dem zweiten Fortsatz 38 und dem dritten Fortsatz 39, ausgebildet. Durch den Freiraum 40 lässt sich das Bordwerkzeug 30 mit seiner zweiten Kante 32 in die, insbesondere schlitzförmige,
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Betätigungskontur 27 der Einstellmutter 19 einsetzen, ohne dass der Umfangsrand 33 das freie Ende des Bolzens 18 kontaktiert. Die Breite B40 des Freiraums 40 ist größer als der Gewindenenndurchmesser der zweiten Schraubverbindung 17. Die Länge L40 des Freiraums 40 ist größer, als eine Verschiebung v der Einstellmutter 19 in Richtung der zweiten Schraubachse 23 beim Anziehen der Einstellmutter 19. Die Kantenlänge L32 der zweiten Kante 32, die der Summe aus der Breite B38 des zweiten Fortsatzes 38, der Breite B39 des dritten Fortsatzes 39 sowie der Breite B40 des Freiraums 40 entspricht, beträgt mindestens 70% des Durchmessers D19 der Einstellmutter 19 im Bereich der Betätigungskontur 27. Auf diese Weise wirken der zweite Fortsatz 38 und der dritte Fortsatz 39 über eine möglichst große Fläche und einem möglichst großen Wirkdurchmesser mit dem Schlitz an der Stirnseite 36 der Einstellmutter 19 zusammen. Die Breite B38 des zweiten Fortsatzes 38 ist insbesondere gleich der Breite B39 des dritten Fortsatzes 39. Die Breite B38 des zweiten Fortsatzes 38 beträgt insbesondere weniger als 10 mm, insbesondere zwischen 4 mm und 6 mm. Die Breite B38 des zweiten Fortsatzes 38 ist insbesondere kleiner als die Breite B37 des ersten Fortsatzes 37. Die Kantenlänge L31 der ersten Kante 31, die insbesondere der Breite B37 des ersten Fortsatzes 37 entspricht, beträgt im Ausführungsbeispiel weniger als 20 mm, insbesondere zwischen 8 mm und 12 mm. Die Kantenlänge L32 der zweiten Kante 32 beträgt insbesondere weniger als 40 mm, insbesondere zwischen 15 mm und 25 mm.
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Der zweite Fortsatz 38 bildet insbesondere eine dritte Kante, zum Eingriff in eine dritte Betätigungskontur (nicht dargestellt). Die dritte Betätigungskontur ist an einer dritten Schraubverbindung ausgebildet, die zur Befestigung der feststehenden Klinge 3b am Gehäuse 2 dient. Die dritte Betätigungskontur ist insbesondere als schlitzförmige Vertiefung in einem Kopf einer Befestigungsschraube ausgebildet. Die Betätigung der dritten Schraubverbindung erfolgt insbesondere von einer anderen Seite der Handschere 1 als die Betätigung der ersten Schraubverbindung 14 oder zweiten Schraubverbindung 17.
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Zwischen der ersten Stirnseite 35 und der zweiten Stirnseite 36 erstrecken sich Längsseiten 41, 42 des Umfangsrands 33. Die Längsseiten 41, 42 verlaufen insbesondere in einem Winkel kleiner gleich 15°, insbesondere kleiner gleich 5° zur Mittelachse 34, ganz insbesondere parallel zur Mittelachse 34. Im Ausführungsbeispiel sind an beiden Längsseiten 41, 42 konkave Rastabschnitte 43 ausgebildet. Es kann auch vorgesehen sein, nur einen Rastabschnitt 43 oder keinen Rastabschnitt 43 vorzusehen.
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Um über das Bordwerkzeug 30 ein Löse- oder Anzugsmoment aufzubringen, ist es an den Längsseiten 41, 42 um die Mittelachse 34 zu drehen. Die hierfür erforderliche Bedienkraft ist umso geringer, je weiter die Längsseiten 41, 42 von der Mittelachse 34 entfernt liegen, d.h. je größer die Breite B30 des Bordwerkzeugs 30 ist. Um eine Kollision des Bordwerkzeugs 30 mit der benachbarten Schraubverbindung 14,17 und/oder dem Gehäuse 2 beim Drehen des Bordwerkzeugs 30 um die Mittelachse 34 zu vermeiden, ist die zwischen den Längsseiten 41, 42 gemessene Breite B30 des Bordwerkzeugs 30 an den Stirnseiten 35, 36 reduziert. Insbesondere liegen der zweite Fortsatz 38 und /oder der dritte Fortsatz 39 mit Abstand zu den Längsseiten 41, 42. Dadurch ist der Abstand der Längsseiten 41, 42 in einem Greifabschnitt 44 des Bordwerkzeugs 30 erhöht und dennoch kann das Bordwerkzeug 30 bei einem verhältnismäßig engen Achsabstand benachbarter Schraubverbindungen 14, 17 verwendet werden. Als enger Achsabstand wird vorliegend ein Abstand zweier Schraubachsen 22, 23 bezeichnet, der kleiner ist als der Durchmesser D19 der Einstellmutter 19.
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Dadurch, dass das Bordwerkzeug 30 stets im Aufnahmefach 50 der elektrischen Handschere 1 mitgeführt werden kann, wenn es nicht in Verwendung ist, sollte das Gewicht des Bordwerkzeugs 30 möglich gering sein. Die Grenzen der Breite B30 und Dicke D30 des Bordwerkzeugs 30 sind im Wesentlichen durch die Bedienkraft sowie Steifigkeit des Bordwerkzeugs 30 vorgegeben. Durch eine Reduktion der Länge L30 des Bordwerkzeugs 30 kann Gewicht reduziert werden. Die Länge L30 des Bordwerkzeugs 30 ist in Richtung der Mittelachse 34 gemessene. Die Länge L30 entspricht im Ausführungsbeispiel betragsmäßig im Wesentlichen der Breite B30 des Bordwerkzeugs 30. Die Länge L30 des Bordwerkzeugs 30 ist insbesondere höchstens doppelt so groß wie die Breite B30 des Bordwerkzeugs 30. Dadurch, dass die erste Kante 31 und die zweite Kante 32 des Bordwerkzeugs 30 auf gegenüberliegenden Stirnseiten 35, 36 angeordnet sind, kann ein und derselbe Längsabschnitt des Bordwerkzeugs 30 als Greifabschnitt 44 zum Greifen des Bordwerkzeugs 30 verwendet werden, wenn das Bordwerkzeug 30 zum Betätigen der ersten Schraubverbindung 14 bzw. der zweiten Schraubverbindung 17 verwendet wird. Um das Gewicht des Bordwerkzeugs 30 weiter zu reduzieren, besitzt das Bordwerkzeug 30 eine Öffnung 45. Die Öffnung 45 ist im Ausführungsbeispiel so groß ausgebildet, dass sie als Greiföffnung dient. Das Bordwerkzeug 30 kann an der Öffnung 45 aus dem Aufnahmefach 50 herausgezogen werden, in dem der Bediener mit dem Finger gegen den Rand der Öffnung 45 drückt. Die Öffnung 45 kann auch dazu dienen ein Hilfswerkzeug durch die Öffnung 45 hindurchzuführen, und den Hebelarm im Bedarfsfall noch weiter zu vergrößern.
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Das plättchenförmige Bordwerkzeug 30 ist insbesondere aus einem Blech hergestellt, beispielsweise durch Stanzen oder Laserschneiden. Dadurch, dass die Kanten 31, 32 an den Stirnseiten 35, 36 unterschiedliche Werkzeuge bilden, lassen sich verschiedene Werkzeuge sehr kostengünstig, schnell und in einem einzigen Bordwerkzeug 30 bereitstellen. Die Mittelachse 34 bildet insbesondere eine Symmetrieachse, zu der die Fortsätze 37, 38, 39 spiegelsymmetrisch sind.
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4 zeigt das Bordwerkzeug 30 bei der Verwendung, in dem das Bordwerkzeug 30 einmal mit der ersten Kante 31 auf die, insbesondere schlitzförmige, Betätigungskontur 26 der ersten Schraubverbindung 14 und einmal mit der zweiten Kante 32 auf die, insbesondere schlitzförmige, Betätigungskontur 27 der zweiten Schraubverbindung 17 der Verstelleinrichtung 13 wirkt. Das Bordwerkzeug 30 ist in der Darstellung doppelt gezeigt, die soll jedoch nur die unterschiedlichen Drehlagen des Bordwerkzeugs 30 zeigen. Das Bordwerkzeug 30 muss lediglich gewendet werden, um von der Betätigung mit der ersten Kante 31 auf die Betätigung mit der zweiten Kante 32 zu wechseln. In 4 ist auch gut zu erkennen, wie das Gehäuse 2 der Handschere 1 die Verstelleinrichtung 13 radial bzgl. der Schraubachsen 22, 23 begrenzt.
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Wie 5 zeigt, ist ein Aufnahmefach 50 für das Bordwerkzeug 30 im Ausführungsbeispiel benachbart zum Akkuschacht 4 angeordnet. Im entnommenen Zustand des Akkupacks 5 ist das Bordwerkzeug 30 durch die Einstecköffnung 46 des Akkuschachts 4 sichtbar. Das Bordwerkzeug 30 kann durch die Einstecköffnung 46 des Akkuschachts 4 entnommen und auch wieder eingesetzt werden. Eine der Stirnseiten 35, 36 des Umfangsrands 33 des Bordwerkzeugs 30 liegt einem Boden 48 des Akkuschachts 4 zugewandt. Über die Längsseiten 41, 42 ist das Bordwerkzeug 30 beim Einsetzen bzw. Entnehmen im Aufnahmefach 50 geführt. Es ist insbesondere mindestens ein Federelement 49 vorhanden, das beim Einschieben des Bordwerkzeugs 30 in das Aufnahmefach 50 komprimiert wird und sich beim Entnehmen des Bordwerkzeugs 30 aus dem Aufnahmefach 50 entspannt. Das Federelement 49 greift insbesondere in die Rastvertiefung 43 an der Längsseite 41, 42 des Bordwerkzeugs 30 ein. Das Federelement 49 ist insbesondere ein hohler Gummiblock, der zwischen Rippen des Gehäuses 2 aufgenommen ist. Das Aufnahmefach 50 verläuft parallel zu einer Einsteckrichtung 29 ( 6B) des Akkupacks 5 sowie parallel zu einer Umfangswand 47 des Akkuschachts 4. Der Akkuschacht 4 weist eine kreisbogendreieckige Form auf. Die Breite B4 des Akkuschachts 4 ist größer als die Breite B50 des Aufnahmefachs 50 sowie die Breite B30 des Bordwerkzeugs 30. Im Ausführungsbeispiel beträgt die Breite B50 des Aufnahmefachs 50 circa 75% der Breite B4 des Akkuschachts 4. Wie 5 zeigt, ist eine der Umfangswände 47 gekürzt ausgebildet, sodass in diesem Bereich eine Entnahmeöffnung 51 des Aufnahmefachs 50 gebildet ist. Dadurch, dass das Aufnahmefach 50 vom Akkuschacht 4 aus zugänglich ist und das Bordwerkzeug 30 bei entnommenem Akkupack 5 gut sichtbar ist, wird der Bediener regelmäßig beim Entnehmen des Akkupacks 5, beispielsweise zum Laden des Akkupacks 5, daran erinnert, das Klingenspiel zu prüfen und/oder eine Wartung der Klingenanordnung 3 durchzuführen. Es kann eine Markierung im Aufnahmefach 50 vorgesehen sein, die kennzeichnet, dass die vollständig eingesteckte Position des Bordwerkzeugs 30 erreicht ist. Es kann auch eine Markierung im Aufnahmefach 50 vorgesehen sein, die nur sichtbar ist, wenn das Bordwerkzeug 30 entnommen ist und sonst vom Bordwerkzeug 30 verdeckt ist und auf diese Weise den Bediener an das Wiedereinsetzen des Bordwerkzeugs 30 nach dessen Gebrauch erinnert.
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Die 6A, 6B und 6C zeigen die Ausbildung des Aufnahmefachs 50 der Handschere 1 aus 1 in einem Schnitt parallel zur Blattebene wie durch die Pfeile VI-VI in 5 dargestellt: einmal vor dem Einsetzen des Bordwerkzeugs 30 sowie des Akkupacks 5 (6A), einmal mit bereits eingesetztem Bordwerkzeug 30, aber noch entnommenem Akkupack 5 (6B) und einmal mit eingesetztem Bordwerkzeug 30 und eingesetztem Akkupack 5 (6C). Wie in 6A zu erkennen ist, ist das Aufnahmefach 50 an der Umfangswand 47 des Akkuschachts 4 angeordnet und die Umfangswand 47 ist gekürzt ausgeführt. Das Aufnahmefach 50 weist eine flache Gestalt auf, d.h. die Dicke D50 des Aufnahmefachs 50 ist um ein Vielfaches kleiner als seine sich quer dazu erstreckende Breite B50 (5) und Länge L50. Die Dicke D50 des Aufnahmefachs 50 korrespondiert zu der Dicke D30 des in das Aufnahmefach 50 einbringbaren Bordwerkzeugs 30. Im Ausführungsbeispiel entspricht die Dicke D50 des Aufnahmefachs 50 in etwa der Dicke D30 des Bordwerkzeugs 30, sodass das Bordwerkzeug 30 noch bequem mit Handkraft aus dem Aufnahmefach 50 entnommen werden kann. Das Aufnahmefach 50 ist vollständig innerhalb des Gehäuses 2 ausgebildet. Das im Aufnahmefach 50 eingesetzte Bordwerkzeug 30 ist vollständig innerhalb des Gehäuses 2 aufbewahrt. Zur Erleichterung des Einsetzens und/oder der Entnahme des Bordwerkzeugs 30 weist das Gehäuse 2 eine Rampe 52 auf, die vom Akkuschacht 4 zum Aufnahmefach 50 verläuft. Die Rampe 52 verläuft in einen Winkel α von 1° bis 10°, insbesondere 5° zur Umfangswand 47. Durch die Rampe 52 wird der Parallelversatz von Aufnahmefach 50 und Akkuschacht 4 überbrückt. Bei im Akkuschacht 4 eingesetzten Akkupack 5 ist die Einstecköffnung 46 des Akkuschachts 4 durch den Akkupack 5, insbesondere den Einsteckabschnitt 6 des Akkupacks 5, verschlossen. Bei im Akkuschacht 4 eingesetzten Akkupack 5 ist das Bordwerkzeug 30 von außen nicht sichtbar. Das Bordwerkzeug 30 ist für den Bediener nicht zugänglich, solange der Akkupack 5 eingesetzt ist. Der Akkupack 5 blockiert die Entnahmeöffnung 51 des Aufnahmefachs 50.
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Die 7A, 7B und 7C stellen eine alternative Gestaltung des Aufnahmefachs 50' analog zu den 6A, 6B und 6C dar, bei der die Entnahmeöffnung 51' des Aufnahmefachs 50' außerhalb des Akkuschachts 4, insbesondere neben der Einstecköffnung 46 des Akkuschachts 4, angeordnet ist. Gleiche Bezugszeichen entsprechen gleichen Elementen des vorab beschriebenen Ausführungsbeispiels. Wie zu erkennen ist, ist das Aufnahmefach 50' parallel zu der Umfangswand 47 des Akkuschachts 4 angeordnet. Das Aufnahmefach 50' weist eine flache Gestalt auf, d.h. die Dicke D50 des Aufnahmefachs 50' ist um ein Vielfaches kleiner als seine sich quer dazu erstreckende Breite B50 und Länge L50. Die Dicke D50 des Aufnahmefachs 50' korrespondiert zu der Dicke D30 des in das Aufnahmefach 50' einbringbaren Bordwerkzeugs 30. Im Ausführungsbeispiel entspricht die Dicke D50 des Aufnahmefachs 50' in etwa der Dicke D30 des Bordwerkzeugs 30, sodass das Bordwerkzeug 30 noch bequem mit der Auswurfkraft eines Auswurfmechanismus und/oder der Handkraft des Bedieners aus dem Aufnahmefach 50' ausgeschoben bzw. entnommen werden kann. Das Aufnahmefach 50' ist vollständig innerhalb des Gehäuses 2 ausgebildet. Das im Aufnahmefach 50' eingesetzte Bordwerkzeug 30 ist vollständig innerhalb des Gehäuses 2 aufbewahrt. Zur Erleichterung des Einsetzens und/oder der Entnahme des Bordwerkzeugs 30 ist das Aufnahmefach 50' im Bereich seiner Entnahmeöffnung 51' weiter als an seinem der Entnahmeöffnung 51' entfernt liegendem Ende. Es kann vorgesehen sein, dass ein nicht dargestellter Auswurfmechanismus im Aufnahmefach 50' angeordnet ist, der das plättchenförmige Bordwerkzeug 30 um eine greifbare Länge aus dem Aufnahmefach 50' schiebt, wenn der Bediener den Auswurfmechanismus, beispielsweise durch Druck auf die Stirnseite 36 des Bordwerkzeugs 30, auslöst. Bei im Akkuschacht 4 eingesetzten Akkupack 5 ist die Entnahmeöffnung 51' des Aufnahmefachs 50' durch den Akkupack 5, insbesondere durch dessen Greifabschnitt 7, verschlossen. Bei im Akkuschacht 4 eingesetzten Akkupack 5 ist das Bordwerkzeug 30 von außen nicht sichtbar. Das Bordwerkzeug 30 ist für den Bediener nicht zugänglich, solange der Akkupack 5 eingesetzt ist. Der Akkupack 5 blockiert die Entnahmeöffnung 51' des Aufnahmefachs 50'.
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Durch die vollständige Aufnahme des Bordwerkzeugs 30 im Aufnahmefach 50, 50' steht das Bordwerkzeug 30 nicht über das Aufnahmefach 50, 50' über. Auf diese Weise ist ein Verhaken von Gestrüpp am Bordwerkzeug 30 zuverlässig vermieden. In einer Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Gehäuse 2 ein Sichtfenster aufweist, durch das das im Aufnahmefach 50, 50' angeordnete Bordwerkzeug 30 von außen sichtbar ist, insbesondere jedoch nicht durch dieses entnommen werden kann. Auf diese Weise kann ein Bediener jederzeit feststellen, ob er das Bordwerkzeug 30 tatsächlich mit der elektrischen Handschere 1 mitführt.
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Wenn der Akkupack 5 aus dem Akkuschacht 4 entnommen ist, ist die elektrische Handschere 1 außer Betrieb gesetzt. Der Bediener kann dann das Bordwerkzeug 30 aus dem Aufnahmefach 50, 50' entnehmen und mit der ersten Kante 31 des Bordwerkzeugs 30 die Fixierschraube 15 lösen. Dadurch kann sich das Zwischenelement 16 gegenüber der Fixerschraube 15 drehen, wenn ein Moment auf das Zwischenelement 16 wirkt. Nun kann der Bediener mit der zweiten Kante 32 des Bordwerkzeugs 30 an der Betätigungskontur 27 der Einstellmutter 19 eingreifen und die Einstellmutter 19 drehen. Hierbei dreht sich die Sperrkontur 20 der Einstellmutter 19 mit und übt ein Moment auf die mit der Sperrkontur 20 in Eingriff befindliche Gegenkontur 21 des Zwischenelements 16 aus. Außerdem ändert sich das Klingenspiel entsprechend der Drehrichtung der Einstellmutter 19. Um das gewählte Klingenspiel zu arretieren, wird die Fixierschraube 15 mit der ersten Kante 31 des Bordwerkzeugs 30 angezogen. Dadurch wird das Zwischenelement 16 geklemmt und eine Drehung der Einstellmutter 19 ist aufgrund der miteinander im Eingriff befindlichen Gegenkontur 21 des Zwischenelements 16 und der Sperrkontur 20 der Einstellmutter 19 nicht mehr möglich. Abschließend wird das Bordwerkzeug 30 wieder in das Aufnahmefach 50, 50' und der Akkupack 5 wieder in den Akkuschacht 4 eingesetzt.