[go: up one dir, main page]

DE102023112005A1 - Messsystem mit einem oder mehreren Feldgeräten - Google Patents

Messsystem mit einem oder mehreren Feldgeräten Download PDF

Info

Publication number
DE102023112005A1
DE102023112005A1 DE102023112005.0A DE102023112005A DE102023112005A1 DE 102023112005 A1 DE102023112005 A1 DE 102023112005A1 DE 102023112005 A DE102023112005 A DE 102023112005A DE 102023112005 A1 DE102023112005 A1 DE 102023112005A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
connection
radio
communication
field device
designed
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102023112005.0A
Other languages
English (en)
Inventor
Robert Lichtenheldt
Alexander Meinhardt
Dietmar Saecker
Alexander Sattler
Elke Schmidt
Benjamin Schwenter
Peter Wazinski
Steffen Ziegler
Jana Eichhorn
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Endress and Hauser Process Solutions AG
Original Assignee
Endress and Hauser Process Solutions AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Endress and Hauser Process Solutions AG filed Critical Endress and Hauser Process Solutions AG
Priority to DE102023112005.0A priority Critical patent/DE102023112005A1/de
Priority to PCT/EP2024/057279 priority patent/WO2024230970A1/de
Publication of DE102023112005A1 publication Critical patent/DE102023112005A1/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Images

Classifications

    • GPHYSICS
    • G05CONTROLLING; REGULATING
    • G05BCONTROL OR REGULATING SYSTEMS IN GENERAL; FUNCTIONAL ELEMENTS OF SUCH SYSTEMS; MONITORING OR TESTING ARRANGEMENTS FOR SUCH SYSTEMS OR ELEMENTS
    • G05B19/00Programme-control systems
    • G05B19/02Programme-control systems electric
    • G05B19/04Programme control other than numerical control, i.e. in sequence controllers or logic controllers
    • G05B19/042Programme control other than numerical control, i.e. in sequence controllers or logic controllers using digital processors

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Automation & Control Theory (AREA)
  • Monitoring And Testing Of Transmission In General (AREA)
  • Arrangements For Transmission Of Measured Signals (AREA)

Abstract

Es ist ein Messsystem (100) mit Feldgeräten (1) zur Messung von Messgrößen beschrieben, das zu jedem Feldgerät (1) jeweils einen Adapter (3) umfasst, und das eine Einrichtung (5) umfasst, an die jedes Feldgerät (1) jeweils über den zugehörigen Adapter (3) anschließbar ist. Jeder Adapter (1) umfasst eine gemäß einem System-Protokoll kommunizierende Kommunikationseinrichtung (19), an die eine Adapter-Schnittstelle (21), eine Funk-Schnittstelle (23) und eine Anschluss-Schnittstelle (25) angeschlossen sind. Jedes Feldgerät (1) umfasst eine Feldgerät-Schnittstelle (7), über die es an die Adapter-Schnittstelle (21) des zugehörigen Adapters (3) anschließbar ist. Die Einrichtung (5) umfasst eine gemäß dem System-Protokoll kommunizierende Kommunikationseinrichtung (29), an die eine Funk-Schnittstelle (45) und Anschluss-Schnittstellen (47) angeschlossen sind. Jedes Feldgerät (1) ist an die Einrichtung (5) jeweils sowohl über eine Funkverbindung (49) zwischen der Funk-Schnittstelle (45) der Einrichtung (5) und der Funk-Schnittstelle (23) des an das jeweilige Feldgerät (1) angeschlossenen Adapters (3), als auch über eine Anschlussverbindung (51) zwischen einer der Anschluss-Schnittstellen (47) der Einrichtung (5) und der Anschluss-Schnittstelle (25) des an das jeweilige Feldgerät (1) angeschlossenen Adapters (3) anschließbar. Die Einrichtung (5) umfasst mindestens ein gemäß einem modul-spezifischen Kommunikationsprotokoll kommunizierendes Gateway-Modul (31), über das die Einrichtung (5) an eine übergeordnete Einheit (27) anschließbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Messsystem mit einem oder mehreren an eine übergeordnete Einheit anschließbaren Feldgeräten zur Messung von mit dem Messystem zu messenden Messgrößen.
  • Feldgeräte zur Messung von Messgrößen werden z.B. in der Messtechnik, sowie auch in der Prozess- und Automatisierungstechnik in einer Vielzahl unterschiedlicher Anwendungen, wie z.B. Anwendungen in der Chemie, der Lebensmittelindustrie, sowie auch oder in der Wasser- und Abwasseraufbereitung verwendet.
  • Anwendungsbeispiele umfassen z.B. Herstellungs-, Verarbeitungs- und/oder Aufbereitungsanlagen, auf denen Feldgeräte eingesetzt werden, um für den Betrieb der Anlage relevante Messgrößen zu messen. Diese Feldgeräte werden in der Regel an eine übergeordnete Einheit, wie z.B. eine Steuerung oder ein Prozessleitsystem, angeschlossen, die anhand von Messwerten der Messgrößen den Betrieb der Anlage überwacht und/oder an der Messstelle auszuführende Prozesse überwacht, steuert und/oder regelt. In diesen Anwendungen ist regelmäßig eine Vielzahl unterschiedlicher Feldgeräte erforderlich. Die Feldgeräte umfassen z.B. Messgeräte und/oder Sensoren, wie z.B. Druckmessgeräte, Füllstandsmessgeräte, Dichtemessgeräte, Temperaturmessgeräte, Durchflussmessgeräte und/oder pH-Sensoren, die jeweils einzeln in Betrieb genommen, insb. konfiguriert und/oder parametriert, an die übergeordnete Einheit angeschlossen, und bei Bedarf gewartet und/oder ausgetauscht werden müssen.
  • Hierzu weisen Feldgeräte häufig eine Bedienoberfläche und/oder ein Display zur Anzeige von Messwerten, sowie ggfs. auch von mittels des Feldgeräts bestimmten Diagnoseergebnissen auf. Diese Komponenten benötigen jedoch dauerhaft viel Platz im Feldgerät, obwohl sie während der Betriebsdauer des Feldgeräts in der Regel nur sporadisch benötigt werden. Ein gewisses Maß an Abhilfe kann hier geschaffen werden, indem Feldgeräte mit einer Funk-Schnittstelle ausgestattet werden, über die sie bei Bedarf mit einem mobilen Bediengerät, wie z.B. einem Tablet oder einem Smartphone, kommunizieren können. Auch die Funk-Schnittstelle benötigt jedoch Platz innerhalb des jeweiligen Feldgeräts. Darüber hinaus ist für Feldgeräte unterschiedlichen Typs jeweils eine eigene Funkzulassung erforderlich. Letzteres erhöht die Herstellungskosten.
  • Im Hinblick auf den Anschluss der Feldgeräte an die übergeordnete Einheit muss gewährleistet werden, dass die Übertragung der Messwerte gemäß einem Kommunikations-Protokoll erfolgt, dass von der übergeordneten Einheit verarbeitet werden kann. In der Prozess- und Automatisierungstechnik haben sich hierfür jedoch mehrere verschiedene für diesen Zweck einsetzbare Kommunikations-Protokolle, wie z.B. Hart, Foundation-Fieldbus und Modbus, parallel zueinander etabliert. Das führt dazu, dass für die Messung der gleichen Messgröße in unterschiedlichen Anwendungen mehrere Feldgerät-Typen bereitgestellt werden müssen, die sich jeweils nur durch das zur Kommunikation mit der übergeordneten Einheit verwendete Kommunikations-Protokoll unterscheiden.
  • In der DE 10 2013 107 964 A1 sind zwei Ausführungsvarianten einer Messeinrichtung beschrieben, die einen einzigen Sensor zur Messung einer Messgröße, einen über eine induktive Steckverbinder-Kupplung an den Sensor angeschlossenen Adapter und eine Auswertungseinrichtung umfasst. Die Auswertungseinrichtung ist dazu ausgebildet, den Sensortyp des an den Adapter angeschlossenen Sensors anhand dessen Sensorkennung zu bestimmen und Messwerte der vom Sensor gemessenen Messgröße anhand eines vom Sensor generierten Messsignals mittels eines anhand der Sensorkennung auswählbaren Programm-Moduls zu bestimmen.
  • Bei der ersten Ausführungsvariante ist die Auswertungseinrichtung in dem Adapter integriert und der Adapter umfasst eine Funk-Schnittstelle zur Kommunikation mit einem mobilen Bediengerät und eine zweite Schnittstelle, wie z.B. eine Feldbus-Schnittstelle, über die der Adapter an eine übergeordnete Einheit, wie z.B. eine Steuerung oder ein Prozessleitsystem, anschließbar ist. Vorteilhaft ist hier, dass der Sensor aus einer Gruppe von Sensoren zur Messung unterschiedlicher Messgrößen auswählbar ist und bei Bedarf ausgetauscht werden kann. Nachteilig ist jedoch, dass für die Unterbringung der Auswertungseinrichtung Platz im Adapter benötigt wird. Außerdem sind im Adapter Kommunikationsmittel erforderlich, um die Kommunikation über die induktive Steckverbinder-Kupplung mit dem Sensor, die Kommunikation über die Funk-Schnittstelle mit dem Bediengerät und die Kommunikation über die zweite Schnittstelle mit der übergeordneten Einheit zu ermöglichen. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass für die Anbindung des Sensors an unterschiedliche Kommunikations-Protokolle verwendende übergeordnete Einheiten entsprechend viele verschiedene Adapter-Typen erforderlich sind, die sich jeweils nur durch das zur Kommunikation mit der übergeordneten Einheit verwendete Kommunikations-Protokoll unterscheiden. Das hat zur Folge, dass für jeden Adapter-Typ jeweils eine eigene Funkzulassung erforderlich ist.
  • Bei der zweiten Ausführungsvariante ist der auch hier über die induktive Steckverbinder-Kupplung an den Sensor angeschlossene Adapter über eine Anschluss-Schnittstelle an einen Kompakttransmitter angeschlossen. Bei dieser Variante ist die Auswertungseinrichtung zur Auswertung der Messignale des Sensors im Kompakttransmitter integriert, und der Kompakttransmitter weist die Funk-Schnittstelle zur Kommunikation mit dem Bediengerät und eine zweite Schnittstelle zum Anschluss des Kompakttransmitters an die übergeordnete Einheit auf. Nachteilig ist hier jedoch, dass die Kommunikation des Bediengeräts mit der Messeinrichtung ausschließlich über den Kompakttransmitter erfolgt. Wenn die Verbindung zwischen dem Kompakttransmitter und dem Adapter gestört ist, ausfällt oder fehlt, ist über den Kompakttransmitter keine Identifizierung des Sensors mehr ausführbar, und es kann von außen weder auf ggfs. vom Sensor generierte Messsignale noch auf ggfs. im Sensor gespeicherte Daten zugegriffen werden. Beides erschwert sowohl die Inbetriebnahme der Messeinrichtung als auch eine nach der Inbetriebnahme ggfs. erforderliche Diagnose und/oder Behebung von Beeinträchtigungen der Messeinrichtung. Außerdem ist diese Ausführungsvariante für den Einsatz an Messstellen, an denen die Messung vieler verschiedener Messgrößen erforderlich ist, insofern ungeeignet, als für jede Messgröße jeweils eine eigenständige Messeinrichtung mit Kompakttransmitter erforderlich ist.
  • Es ist eine Aufgabe der Erfindung, ein Messsystem mit einem oder mehreren Feldgeräten anzugeben, das kostengünstig herstellbar ist, flexibel anpassbare Anschlussmöglichkeiten für jedes Feldgerät bietet, eine möglichst ausfallsichere Kommunikation mit jedem Feldgerät ermöglicht, und dessen Feldgeräte auf effiziente Weise an eine übergeordnete Einheit anschließbar sind.
  • Hierzu umfasst die Erfindung ein Messsystem mit einem oder mehreren Feldgeräten zur Messung jeweils mindestens einer Messgröße, das zu jedem Feldgerät jeweils einen Adapter umfasst, und das eine Einrichtung umfasst, an die jedes Feldgerät jeweils über den an das jeweilige Feldgerät angeschlossenen Adapter anschließbar oder angeschlossen ist, bei dem:
    • jeder Adapter jeweils eine gemäß einem System-Protokoll kommunizierende Kommunikationseinrichtung umfasst, an die eine Adapter-Schnittstelle, eine Funk-Schnittstelle und eine Anschluss-Schnittstelle angeschlossen sind,
    • jedes Feldgerät jeweils eine Feldgerät-Schnittstelle umfasst, über die es an die Adapter-Schnittstelle des zugehörigen Adapters angeschlossen oder anschließbar ist,
    • die Einrichtung eine gemäß dem System-Protokoll kommunizierende Kommunikationseinrichtung umfasst, an die eine Funk-Schnittstelle und eine oder mehrere Anschluss-Schnittstellen angeschlossen sind, und
    • jedes Feldgerät an die Einrichtung jeweils sowohl über eine Funkverbindung zwischen der Funk-Schnittstelle der Einrichtung und der Funk-Schnittstelle des an das jeweilige Feldgerät angeschlossenen Adapters anschließbar ist, als auch über eine Anschlussverbindung zwischen einer der Anschluss-Schnittstellen der Einrichtung und der Anschluss-Schnittstelle des an das jeweilige Feldgerät angeschlossenen Adapters anschließbar ist, und
    • die Einrichtung mindestens ein jeweils gemäß einem modul-spezifischen Kommunikationsprotokoll kommunizierendes Gateway-Modul mit einer daran angeschlossenen Gateway-Schnittstelle umfasst, über die die Einrichtung an eine übergeordnete Einheit anschließbar ist.
  • Das Messsystem bietet den Vorteil, dass jedes Feldgerät sowohl über die zugehörige Funkverbindung als auch wahlweise alternativ oder zusätzlich hierzu über die zugehörige die Anschlussverbindung an die Einrichtung anschließbar ist, ohne dass hierfür unterschiedliche Kommunikationsformen unterstützende Feldgerät-Typen erforderlich sind. Die für jedes Feldgerät parallel zueinander zur Verfügung stehenden Funk- und Anschlussverbindungen bieten den Vorteil, dass eine zuverlässige Kommunikation auch dann noch möglich ist, wenn eine der beiden Verbindungen ausfällt, gestört ist oder am Einsatzort nicht zur Verfügung steht. Die parallele Nutzung beider Verbindungen bietet den Vorteil, dass hierüber eine höhere Datenübertragungsgeschwindigkeit und/oder ein verbesserter Schutz gegenüber Datenübertragungsfehlern und Hacker-Angriffen erzielbar ist.
  • Die Verwendung des gleichen System-Protokolls zur Kommunikation über die Funkverbindungen und die Anschlussverbindungen bietet den Vorteil, dass in den Adaptern nur eine einzige gemäß dem System-Protokoll kommunizierende Kommunikationseinrichtung erforderlich ist. Letzteres ist sowohl bezüglich der Herstellungskosten als auch im Hinblick auf eine ggfs. gewünschte Miniaturisierung der Adapter von Vorteil. Weitere Vorteile sind, dass für alle Feldgeräte baugleiche Adapter einsetzbar sind, für die nur eine einzige Funkzulassung erforderlich ist, und Feldgeräte ohne Funkzulassung eingesetzt werden können. Darüber hinaus ist für den Anschluss mehrerer an die Einrichtung angeschlossener Feldgeräte an die übergeordnete Einheit nur ein einziges Gateway-Modul erforderlich.
  • Gemäß einer ersten Weiterbildung ist das Messystem bezüglich jedes Feldgeräts jeweils dazu ausgebildet, die Kommunikation zwischen dem jeweiligen Feldgerät und der Einrichtung gemäß einem Kommunikationsmodus auszuführen, der durch eine entsprechende Konfigurierung des Messystems für das jeweilige Feldgerät aus mehreren vorgegebene Kommunikationsmodi auswählbar ist, wobei die Kommunikationsmodi für jedes Feldgerät jeweils:
    • mindestens einen ersten Kommunikationsmodus umfassen, in dem die Kommunikation zwischen dem Feldgerät und der Einrichtung ausschließlich über die Funkverbindung zwischen der Einrichtung und dem an das jeweilige Feldgerät angeschlossenen Adapter verläuft,
    • einen zweiten Kommunikationsmodus umfassen, in dem die Kommunikation zwischen dem Feldgerät und der Einrichtung ausschließlich über die Anschlussverbindung zwischen der Einrichtung und dem an das jeweilige Feldgerät angeschlossenen Adapter erfolgt, und
    • mindestens einen dualen Kommunikationsmodus umfassen, in dem die Kommunikation zwischen dem Feldgerät und der Einrichtung dauerhaft oder in vorgegebenen Zeiträumen über die Funkverbindung und dauerhaft oder in vorgegebenen Zeiträumen über die Anschlussverbindung verläuft.
  • Eine Ausgestaltung der ersten Weiterbildung sieht vor, dass die dualen Kommunikationsmodi:
    • einen Basismodus umfassen, in dem die Kommunikation über die Funkverbindung verläuft und bei einer Störung oder einem Ausfall der Funkverbindung auf die Anschlussverbindung umgestellt wird, und/oder einen Basismodus umfassen, in dem die Kommunikation über die Anschlussverbindung verläuft und bei einer Störung oder einem Ausfall der Anschlussverbindung auf die Funkverbindung umgestellt wird,
    • einen Hochgeschwindigkeitsmodus umfassen, in dem vom Feldgerät zur Einrichtung und/oder von der Einrichtung zum Feldgerät zu übermittelnden Daten jeweils in zwei Datensätze aufgespalten werden, von denen einer über die Funkverbindung und der andere über die Anschlussverbindung übermittelt wird,
    • einen Prioritätsmodus umfassen, in dem eine der beiden Verbindungen, nämlich die Funkverbindung oder die Anschlussverbindung, als primäre Verbindung eingesetzt wird, über die die Kommunikation zwischen dem Feldgerät und der Einrichtung erfolgt, und die andere Verbindung als sekundäre Verbindung verwendet wird, über die vom Feldgerät ausgegebene Notfall-Informationen und/oder Diagnoseergebnisse übermittelt werden und/oder auf die die Kommunikation zwischen der Einrichtung und dem jeweiligen Feldgerät bei einem Ausfall oder einer Störung der primären Verbindung umgeleitet wird, und/oder
    • einen Sicherheitsmodus umfassen, in dem die zu übermittelnden Daten parallel über die Funkverbindung und die Anschlussverbindung übermittelt werden.
  • Eine zweite Weiterbildung sieht vor, dass die Kommunikationseinrichtung der Einrichtung und die Kommunikationseinrichtung mindestens eines oder jedes Adapters jeweils dazu ausgebildet sind, über die Funkverbindung(en) zwischen der Einrichtung und jeweils einem dieser Adapter jeweils auf zwei oder mehr verschiedene, sich durch deren Trägerfrequenzen unterscheidendende Übertragungsarten zu kommunizieren.
  • Eine Ausgestaltung der zweiten Weiterbildung sieht vor, dass die Kommunikation in den einzelnen Übertragungsarten jeweils in einem anderen Teilbereich eines für die Kommunikation über die jeweilige Funkverbindung zur Verfügung stehenden Frequenzbereichs erfolgt, und/oder ein für die Kommunikation über die jeweilige Funkverbindung zur Verfügung stehender Frequenzbereich in mehrere jeweils eine vorgegebene Bandbreite aufweisende Kanäle unterteilt ist und für jede Übertragungsart jeweils eine andere, insb. eine sich nicht überschneidende, Untermenge der Kanäle für die Kommunikation gemäß der jeweiligen Übertragungsart genutzt wird.
  • Weitere Ausgestaltungen der zweiten Weiterbildung sehen vor, dass
    die Kommunikationseinrichtung der Einrichtung und die Kommunikationseinrichtung mindestens eines oder jedes Adapters jeweils dazu ausgebildet sind über die Funkverbindung(en) zwischen der Einrichtung und jeweils einem dieser Adapter jeweils derart zu kommunizieren, dass über eine der Übertragungsarten Validierungsdaten, insb. Paritätsdaten oder Handshake-Daten, übertragen werden, anhand der die Echtheit und/oder die Konsistenz von parallel hierzu über eine andere Übertragungsart übermittelten Daten überprüfbar ist und/oder überprüft wird, und/oder
    das Messsystem bezüglich des, mindestens eines oder jedes Feldgeräts jeweils dazu ausgebildet ist, die Kommunikation über die Funkverbindung zwischen dem jeweiligen Feldgerät und der Einrichtung gemäß einem Funkmodus auszuführen, der durch eine entsprechende Konfigurierung des Messystems für das jeweilige Feldgerät aus mehreren vorgegebenen Funkmodi auswählbar ist, wobei die Funkmodi für jedes Feldgerät jeweils:
    • einen Basisfunkmodus umfassen, in dem die Kommunikation über eine der Übertragungsarten erfolgt und bei einer Störung oder einen Ausfall der jeweiligen Übertragungsart auf eine andere Übertragungsart umgestellt wird,
    • einen prioritären Funkmodus umfassen, in dem eine der Übertragungsarten als primäre Übertragungsart eingesetzt wird, über die die Kommunikation zwischen dem Feldgerät und der Einrichtung erfolgt, und eine von der primären Übertragungsart verschiedene Übertragungsart als sekundäre Übertragungsart verwendet wird, über die vom Feldgerät ausgegebene Notfallinformationen und/oder Diagnoseergebnisse übermittelt werden und/oder auf die die über die Funkverbindung zwischen der Einrichtung und dem jeweiligen Feldgerät verlaufende Kommunikation bei einem Ausfall oder einer Störung der Kommunikation über die primäre Übertragungsart umgestellt wird, und/oder
    • mindestens einen Sicherheitsfunkmodus umfassen, in dem über die jeweilige Funkverbindung zu übermittelnden Daten parallel auf mindestens zwei verschiedene Übertragungsarten übermittelt werden.
  • Eine dritte Weiterbildung sieht vor, dass die Einrichtung eine Überwachungseinrichtung umfasst, die dazu ausgebildet ist:
    • für das, mindestens ein oder jedes an die Einrichtung anzuschließendes oder angeschlossenes Feldgerät jeweils zu bestimmen, ob das jeweilige Feldgerät über die zugehörige Funkverbindung und/oder die zugehörige Anschlussverbindung mit der Einrichtung verbunden ist und eine Information hierüber zur Verfügung zu stellen,
    • für jedes über die zugehörige Funkverbindung mit der Einrichtung verbundenes Feldgerät jeweils eine Signalstärke der jeweiligen Funkverbindung zu bestimmen und eine Information hierüber zur Verfügung zu stellen,
    • für das, mindestens ein oder jedes mit der Einrichtung verbundenes Feldgerät jeweils eine Verbindungsqualität der zugehörigen Funkverbindung und/oder der zugehörigen Anschlussverbindung zu überwachen, und eine Störung oder einen Ausfall der jeweiligen Verbindung festzustellen, wenn die Verbindungsqualität unter einen hierfür vorgegeben Grenzwert abfällt, und/oder
    • für das, mindestens eines, oder jedes auf zwei oder mehr Übertragungsarten über die zugehörige Funkverbindung mit der Einrichtung kommunizierendes Feldgerät jeweils eine Verbindungsqualität der Verbindung über mindestens eine oder jede Übertragungsart zu überwachen, und eine Störung oder einen Ausfall der Verbindung über die jeweilige Übertragungsart festzustellen, wenn die zugehörige Verbindungsqualität unter einen hierfür vorgegeben Grenzwert abfällt.
  • Gemäß einer Weiterbildung der dritten Weiterbildung ist die Einrichtung dazu ausgebildet, die über eine der von der Überwachungseinrichtung überwachten Verbindungen verlaufende Kommunikation bei einem mittels Überwachungseinrichtung festgestellten Ausfall oder einer mittels Überwachungseinrichtung festgestellten Störung der jeweiligen Verbindung auf eine andere Verbindung umzustellen, wobei die Einrichtung insb. dazu ausgebildet ist:
    • die Kommunikation mit jedem im Basismodus mit der Einrichtung kommunizierenden Feldgerät bei einem Ausfall oder einer Störung der zugehörigen Funkverbindung auf die zugehörige Anschlussverbindung umzustellen und/oder bei einem Ausfall oder einer Störung der zugehörigen Anschlussverbindung auf die zugehörige Funkverbindung umzustellen,
    • die Kommunikation mit jedem im Prioritätsmodus mit der Einrichtung kommunizierenden Feldgerät bei einem Ausfall oder einer Störung der primären Verbindung auf die sekundäre Verbindung umzustellen,
    • die Kommunikation mit jedem im Basisfunkmodus mit der Einrichtung kommunizierenden Feldgerät bei einem Ausfall oder einer Störung der Verbindung über eine der Übertragungsarten auf eine andere Übertragungsart umzustellen, und/oder
    • die Kommunikation mit jedem im prioritären Funkmodus mit der Einrichtung kommunizierenden Feldgerät bei einem Ausfall oder einer Störung der Verbindung über die primäre Übertragungsart auf die Verbindung über die sekundäre Übertragungsart umzustellen.
  • Gemäß einer vierten Weiterbildung umfasst die Einrichtung eine Prüfeinrichtung, die dazu ausgebildet ist, anhand von parallel auf zwei oder mehr verschiedene Arten an die Einrichtung übermittelten Daten eine Datenintegritätsprüfung auszuführen und mittels der Datenintegritätsprüfung ein Integritätsprüfungsergebnis zu bestimmen und zur Verfügung zu stellen und/oder bei einer durch die Datenintegritätsprüfung festgestellten Beeinträchtigung der Datenintegrität eine entsprechende Warnung auszugeben und/oder einen Alarm auszulösen, wobei die parallel auf zwei oder mehr verschiedene Arten an die Einrichtung übermittelten Daten insb. über eine der Funkverbindungen und parallel hierzu über eine der Anschlussverbindungen übermittelte Daten umfassen, und/oder parallel auf zwei oder mehr Übertragungsarten über eine der Funkverbindungen übermittelte Daten umfassen.
  • Eine fünfte Weiterbildung sieht vor, dass:
    • jeder Adapter jeweils einen Repeater umfasst, der dazu ausgebildet ist, über die Funk-Schnittstelle des jeweiligen Adapters eingehende Daten an die Funk-Schnittstelle mindestens eines anderen Adapters und/oder die Funk-Schnittstelle der Einrichtung weiterzuleiten, und/oder
    • die Kommunikationseinrichtungen der Adapter und die Kommunikationseinrichtung der Einrichtung als über die daran angeschlossenen Funk-Schnittstellen zu einen Funk-Netzwerk verbindbare Netzwerk-Knoten ausgebildet sind, wobei das Funk-Netzwerk eine Netzwerk-Architektur, eine gitterförmige Netzwerk-Architektur oder eine sternförmige Netzwerk-Architektur aufweist, dazu ausgebildet ist, von einem Netzwerk-Knoten zu einem anderen Netzwerk-Knoten zu sendende Daten auf mindestens zwei verschiedenen Übermittlungswegen zu übermitteln, derart ausgebildet ist, dass über das Funk-Netzwerk eine Funkverbindung zwischen der Einrichtung und dem Adapter mindestens eines außerhalb einer Funkreichweite der Einrichtung angeordneten Feldgeräts herstellbar ist, und/oder dazu ausgebildet ist, von einem der Netzwerk-Knoten zu einem anderen Netzwerk-Knoten zu sendende Daten auf mindestens zwei verschiedenen Übermittlungswegen zu übermitteln.
  • Gemäß einer sechsten Weiterbildung umfasst das Messystem eine zweite Einrichtung, an die das, mindestens eines oder jedes an die Einrichtung anschließbare oder angeschlossene Feldgerät anschließbar oder angeschlossen ist, wobei:
    • die zweite Einrichtung als redundante Einrichtung ausgebildet ist, die wahlweise dauerhaft parallel zu der Einrichtung betreibbar ist und/oder bei einer Störung oder einem Ausfall der Einrichtung die Funktion der Einrichtung übernimmt,
    • und/oder wobei:
      • eine der beiden Einrichtungen als Sender ausgebildet ist, der von mindestens einem oder jedem an den Sender angeschlossenen Feldgerät erhaltene Daten über eine Verbindung zwischen der Einrichtung und der zweiten Einrichtung, insb. eine über die Funk-Schnittstellen der beiden Einrichtungen verlaufende Verbindung oder eine über die Modul-Schnittstellen der beiden Einrichtungen verlaufende Verbindung, an die andere Einrichtung sendet, und
      • die andere Einrichtung als Empfänger ausgebildet ist, der die vom Sender gesendeten Daten empfängt, und eine Prüfeinrichtung umfasst, die dazu ausgebildet ist, anhand von mindestens einem an beide Einrichtungen angeschlossenen Feldgerät sowohl über die Funkverbindung und/oder die Anschlussverbindung zwischen dem Feldgerät und dem Empfänger als auch parallel hierzu über die Verbindung von dem Sender erhaltenen Daten eine Datenintegritätsprüfung durchzuführen,
      • wobei die Prüfeinrichtung dazu ausgebildet ist, ein Prüfungsergebnis der Datenintegritätsprüfung zu bestimmen und zur Verfügung zu stellen und/oder dazu ausgebildet ist, bei einer durch die Datenintegritätsprüfung festgestellten Beeinträchtigung der Datenintegrität eine entsprechende Warnung auszugeben und/oder einen Alarm auszulösen.
  • Gemäß einer siebten Weiterbildung umfasst jeder Adapter jeweils eine Leuchtvorrichtung mit mindestens einem Leuchtmittel, insb. einer Leuchtdiode oder einem Leuchtdioden-Ring, zur Anzeige mindestens eines von dem an den jeweiligen Adapter angeschlossenen Feldgerät und/oder der Einrichtung für das an den jeweiligen Adapter angeschlossene Feldgerät bestimmten Diagnoseergebnisses.
  • Eine achte Weiterbildung besteht darin, dass:
    • das Gateway-Modul oder mindestens eines der Gateway-Module der oder jeder Einrichtung jeweils als austauschbare Komponente, als in einen Steckplatz der Einrichtung einsteckbare Einsteckkarte oder als an die Einrichtung ansteckbare und/oder anschließbare Erweiterungskarte ausgebildet ist,
    • die, mindestens eine oder jede Einrichtung jeweils zwei oder mehr jeweils gemäß einem anderen modul-spezifischen Kommunikationsprotokoll kommunizierende Gateway-Module mit daran angeschlossenen Gateway-Schnittstellen umfasst, und/oder mindestens ein weiteres Kommunikations-Modul mit einer daran angeschlossenen Modul-Schnittstelle, insb. ein Ethernet-Modul mit einer Ethernet-Schnittstelle und/oder ein Mobilfunk-Modul mit einer Mobilfunk-Schnittstelle, umfasst, und dazu ausgebildet ist, über die jeweilige Modul-Schnittstelle mit einem entsprechend ausgebildeten Kommunikationspartner, insb. einem Bediengerät, einer weiteren Einrichtung, einer Internet-Plattform und/oder einer Datenbank, zu kommunizieren.
  • Gemäß einer neunten Weiterbildung umfasst das Messystem ein Bediengerät, das:
    • eine Bedienoberfläche mit Anzeige- und Eingabemitteln, eine Datenverarbeitungseinrichtung, eine in einem Speicher des Bediengeräts abgespeicherte, mittels der Datenverarbeitungseinrichtung ausführbare Bediensoftware, und eine an die Datenverarbeitungseinrichtung angeschlossene, gemäß dem System-Protokoll kommunizierende Kommunikationseinrichtung mit einer daran angeschlossenen Funk-Schnittstelle umfasst,
    • dazu ausgebildet ist, mittels dessen Kommunikationseinrichtung mit jedem mit dem Bediengerät jeweils über eine Funkverbindung zwischen der Funk-Schnittstelle des Bediengeräts und der Funk-Schnittstelle des an das jeweilige Feldgerät angeschlossenen Adapters verbindbaren Feldgerät und jeder mit dem Bediengerät jeweils über eine Funkverbindung zwischen der Funk-Schnittstelle des Bediengeräts und der Funk-Schnittstelle der Einrichtung verbindbaren Einrichtung jeweils gemäß dem System-Protokoll zu kommunizieren, und
    • dessen Bediensoftware dazu ausgebildet ist, einem Benutzer des Bediengeräts ein Benutzer-Interface zur Verfügung zu stellen, über das eine Bedienung des Messystems durchführbar ist.
  • Weiterbildungen der neunten Weiterbildung bestehen darin, dass das Bediengerät:
    • dazu ausgebildet ist, eine Identifizierung jedes jeweils an einen der Adapter angeschlossenen Feldgeräts und/oder jeder Einrichtung auszuführen, aus jedem Feldgerät jeweils eine in dem jeweiligen Feldgerät abgespeicherte Feldgerät-Kennung auszulesen und/oder über das Benutzer-Interface unmittelbar und/oder auf Anfrage anzuzeigen, und/oder aus jeder Einrichtung jeweils eine in der jeweiligen Einrichtung abgespeicherte Einrichtung-Kennung auszulesen und/oder über das Benutzer-Interface unmittelbar und/oder auf Anfrage anzuzeigen,
    • eine Ortungseinrichtung umfasst, die dazu ausgebildet ist, mit dem Bediengerät über den daran angeschlossenen Adapter verbindbare oder verbundene Feldgeräte und/oder mit dem Bediengerät verbindbare oder verbundene Einrichtungen zu orten und deren Standort unmittelbar oder auf Anfrage des Benutzers über das Benutzer-Interface anzuzeigen und/oder auf andere Weise zur Verfügung zu stellen, und/oder
    • mindestens ein weiteres Kommunikations-Modul mit einer Modul-Schnittstelle, insb. ein Ethernet-Modul mit einer Ethernet-Schnittstelle und/oder ein Mobilfunk-Modul mit einer Mobilfunk-Schnittstelle, umfasst und dazu ausgebildet ist, über die Modul-Schnittstelle mit der oder jeder Einrichtung, mit einer Internet-Plattform und/oder mit einer Datenbank zu kommunizieren.
  • Weitere Weiterbildungen der neunten Weiterbildung sehen vor, dass:
    • die Bedienung eine Identifizierung, eine Ortung, eine Konfigurierung, eine Parametrierung und/oder eine Änderung der Konfigurierung und/oder der Parametrierung mindestens eines oder jedes an einen der Adapter angeschlossenen Feldgeräts umfasst, eine Konfigurierung und/oder eine Änderung der Konfigurierung mindestens einer oder jeder Leuchtvorrichtung umfasst, und/oder eine Identifizierung, eine Ortung, eine Konfigurierung, eine Parametrierung und/oder eine Änderung der Konfigurierung und/oder der Parametrierung mindestens einer oder jeder Einrichtung umfasst,
    • das Bediengerät dazu ausgebildet ist, dem Benutzer Informationen anzuzeigen, wobei die Informationen Messwerte der Messgröße(n), Diagnoseergebnisse zu mindestens einem der Feldgeräte, zu jedem Feldgerät jeweils den Kommunikationsmodus und/oder den Funkmodus, gemäß dem die Einrichtung mit dem jeweiligen Feldgerät kommuniziert, mittels der Überwachungseinrichtung und/oder der Prüfungseinrichtung der Einrichtung ermittelbare Informationen und/oder aus einer Internet-Plattform oder einer Datenbank abrufbare Informationen, insb. technische Informationen, Bedienungsanleitungen, Zertifikate und/oder Erklär-Videos, zu jeder Einrichtung und/oder zu jedem Feldgerät umfassen, und/oder
    • das Benutzer-Interface als menü-basiertes Interface ausgebildet ist, wobei das Menü eine System-Ebene, eine Einrichtungs-Ebene für jede Einrichtung und eine Feldgerät-Ebene für jedes Feldgerät umfasst, wobei das Menü insb. derart ausgebildet ist, dass auf der System-Ebene jede Einrichtung jeweils über einen Link zur zugehörigen Einrichtungs-Ebene verlinkt ist, auf jeder Einrichtungs-Ebene die an die Einrichtung angeschlossenen Feldgeräte jeweils über einen Link zur zugehörigen Einrichtungs-Ebene verlinkt sind, und dem Benutzer ein Unter-Menü angeboten wird, über dessen Unter-Menü-Punkte der Benutzer die Konfigurierung und/oder Parametrierung der Einrichtung ausführen und/oder ändern kann, und/oder dem Benutzer auf jeder Feldgerät-Ebene jeweils ein Unter-Menü angezeigt wird, über dessen Unter-Menü-Punkte der Benutzer die Konfigurierung und/oder Parametrierung des Feldgeräts und/oder die Konfigurierung der Leuchtvorrichtung des an das Feldgerät angeschlossenen Adapters durchführen und/oder ändern kann.
  • Die Erfindung und deren Vorteile werden nun anhand der Figuren der Zeichnung, in denen mehrere Ausführungsbeispiele dargestellt sind, näher erläutert. Gleiche Elemente sind in den Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
    • 1 zeigt: ein Messsystem;
    • 2 zeigt: ein Blockschaltbild eines Feldgeräts;
    • 3 zeigt: ein Blockschaltbild eines Adapters;
    • 4 zeigt: ein Blockschaltbild einer Einrichtung;
    • 5 zeigt: zwei Übermittlungsarten;
    • 6 zeigt: eine Netzwerk-Architektur;
    • 7 zeigt: eine weitere Netzwerk-Architektur;
    • 8 zeigt: eine System-Ebene eines Menüs;
    • 9 zeigt: eine Einrichtungs-Ebene eines Menüs; und
    • 10 zeigt: eine Feldgerät-Ebene eines Menüs.
  • Die Erfindung umfasst ein Messystem 100 mit einem oder mehreren Feldgeräten 1. Das Messsystem 100 umfasst für jedes Feldgerät 1 jeweils einen an das jeweilige Feldgerät 1 angeschlossenen oder anschließbaren Adapter 3. Darüber hinaus umfasst das Messystem 100 eine Einrichtung 5, an die jedes Feldgerät 1 des Messsystems 100 jeweils über den an das jeweilige Feldgerät 1 angeschlossenen Adapter 3 anschließbar oder angeschlossen ist.
  • 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei dem an die Einrichtung 5 exemplarisch drei Feldgeräte 1 jeweils über den an das jeweilige Feldgerät 1 angeschlossenen Adapter 3 angeschlossen sind. Die in 1 als Beispiel dargestellten Feldgeräte 1 umfassen z.B. einen Drucksensor P zur Messung eines Drucks, ein Füllstandsmessgerät L zur Messung eines Füllstands und ein Durchflussmessgerät F zur Messung eines Durchflusses. Alternativ kann in erfindungsgemäßen Messystemen 100 aber auch eine andere Anzahl von einem oder mehreren Feldgerät(en) 1 und/oder mindestens ein von den dargestellten Feldgeräten 1 verschiedenes Feldgerät 1 eingesetzt werden. Insoweit umfassen die Feldgeräte 1 z.B. mindestens ein Messgerät, wie z.B. ein Dichtemessgerät, und/oder mindestens einen Sensor, wie z.B. einen Absorptionssensor, einen Trübungssensor und/oder einen pH-Sensor. Unabhängig von der Art und der Anzahl der verwendeten Feldgeräte 1 ist jedes Feldgerät 1 jeweils dazu ausgebildet, mindestens eine der mit dem Messsystem 100 zu messenden Messgröße zu messen und ein der jeweiligen Messgröße entsprechendes Messsignal zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus weist jedes Feldgerät 1 jeweils eine Feldgerät-Schnittstelle 7 auf, über die es an den zugehörigen Adapter 3 angeschlossen oder anschließbar ist.
  • 2 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Feldgeräts 1, das ein Messelement 9 zur messtechnischen Erfassung der Messgröße und eine an das Messelement 9 angeschlossene Feldgerät-Elektronik 11 umfasst. Die Feldgerät-Elektronik 11 ist an die Feldgerät-Schnittstelle 7 angeschlossen und dazu ausgebildet, das Messsignal zu erzeugen und zur Verfügung zu stellen, z. B. auszugeben oder in abrufbarer Form zur Verfügung zu stellen. Hierzu umfasst die Feldgerät-Elektronik 11 z.B. eine an das Messelement 9 angeschlossene analoge Schaltung 13, einen an die Schaltung 13 angeschlossenen Analog-Digital-Wandler A/D und eine dem Analog-Digital-Wandler A/D nachgeschaltete Datenverarbeitungseinrichtung 15, wie z.B. einen Mikroprozessor, an die die Feldgerät-Schnittstelle 7 angeschlossen ist.
  • Je nach Ausgestaltung umfasst das Feldgerät 1 z.B. einen Feldgerät-Speicher 17 zur Abspeicherung von Daten D(1) und/oder von mindestens einem mittels der Datenverarbeitungseinrichtung 15 ausführbaren Programm-Modul PM(1). Die in dem Feldgerät-Speicher 17 abgespeicherten Daten D(1) umfassen z.B. eine permanent im Feldgerät 1 abgespeicherte Feldgerät-Kennung, Feldgerät-Konfigurationsdaten, Feldgerät-Parametrierungsdaten, Feldgerät-Kalibrationsdaten und/oder sonstige z.B. feldgerät- und/oder messstellen-bezogene Daten. Die Feldgerät-Elektronik 11 ist z.B. dazu ausgebildet, Datenelemente der in dem Feldgerät-Speicher 17 abgelegte Daten D(1) über die Feldgerät-Schnittstelle 7 auszugeben und/oder Datenelemente über die Feldgerät-Schnittstelle 7 zu empfangen und in dem Feldgerät-Speicher 17 abzuspeichern. Alternativ oder zusätzlich hierzu ist die Feldgerät-Elektronik 11 z.B. dazu ausgebildet, mindestens ein Programm-Modul PM(1) und/oder Updates zu mindestens einem in dem Feldgerät-Speicher 17 abgespeicherten Programm-Modul PM(1) über die Feldgerät-Schnittstelle 7 zu empfangen, abzuspeichern und auszuführen und/oder in dem Feldgerät-Speicher 17 abgespeicherte Programm-Module PM(1) durch über die Feldgerät-Schnittstelle 7 empfangene Programm-Module PM(1) zu ersetzen. Anstelle des in 2 dargestellten Ausführungsbeispiels können alternativ auch einen anderen Aufbau aufweisende, über deren Feldgerät-Schnittstelle 7 an den zugehörigen Adapter 3 anschließbare Feldgeräte 1 eingesetzt werden.
  • Jedes Feldgerät 1 ist dazu ausgebildet, über den an das jeweilige Feldgerät 1 angeschlossenen Adapter 3 gemäß einem für das Messystem 100 vorgegebenen System-Protokoll zu kommunizieren. Hierzu umfasst jeder Adapter 3 jeweils eine gemäß dem System-Kommunikationsprotokoll kommunizierende Kommunikationseinrichtung 19, an die eine Adapter-Schnittstelle 21, eine Funk-Schnittstelle 23 und eine Anschluss-Schnittstelle 25 angeschlossen sind. Ein Blockschaltbild eines Ausführungsbeispiels eines Adapters 3 ist in 3 dargestellt. Wie in 1 dargestellt, ist jeder Adapter 3 jeweils über dessen an die Feldgerät-Schnittstelle 7 des an den jeweiligen Adapter 3 anzuschließenden Feldgeräts 1 anschließbare Adapter-Schnittstelle 21 an das zugehörige Feldgerät 1 angeschlossen oder anschließbar.
  • 2 und 3 zeigen ein Ausführungsbeispiel, bei dem die Adapter-Schnittstellen 21 und die Feldgerät-Schnittstellen 7 jeweils als induktiv koppelnde Schnittstellen ausgebildet sind, die eine Induktivität L1, L2, wie z.B. eine Spule, umfassen, und deren Induktivitäten L1, L2 im Zusammenwirken miteinander einen Übertrager bilden, über den die digitale Kommunikation erfolgt. Optional können die Feldgeräte 1 über diese Übertrager auch mit Energie versorgt werden. Alternativ können aber auch andere Schnittstellen-Arten verwendet werden und/oder die Feldgeräte 1 auf andere Weise mit Energie versorgt sein oder werden. 1 zeigt eine Ausführungsform, bei der die Adapter-Schnittstellen 21 und die Feldgerät-Schnittstellen 7 als Steckverbindungen, z.B. als induktiv koppelnde Steckverbindungen, ausgebildet sind, die zueinander komplementäre, mechanisch miteinander verbindbare Verbindungselemente, wie z. B. über einen Bajonett-Verschluss miteinander verbindbare Verbindungelemente, umfassen. Bei induktiv koppelnde Steckverbindungen ist in den Verbindungselementen z.B. jeweils eine der beiden Induktivitäten L1, L2 des Übertragers derart angeordnet, dass durch das mechanische Verbinden der Verbindungselemente, zugleich auch eine induktive Kopplung der beiden, den Übertrager bildenden Induktivitäten L1, L2 bewirkt wird. Alternativ kann aber auch eine andere Form der mechanischen Befestigung der Adapter 3 an den Feldgeräten 1 und/oder eine andere Form der elektrischen Verbindung der Adapter-Schnittstellen 21 und der Feldgerät-Schnittstellen 7 eingesetzt werden.
  • Jedes Feldgerät 1 ist jeweils über den daran angeschlossenen Adapter 3 an die Einrichtung 5 anschließbar oder angeschlossen. Die Einrichtung 5 ist an eine dem Messystem 100 übergeordnete Einheit 27, wie z.B. wie z.B. eine Steuerung, eine speicherprogrammierbare Steuerung oder ein Prozessleitsystem, anschließbar. Ein Ausführungsbeispiel eines Blockschaltbilds der Einrichtung 5 ist in 4 dargestellt. Die Einrichtung 5 umfasst eine Kommunikationseinrichtung 29, die dazu ausgebildet ist, gemäß dem System-Protokoll mit jedem über einen der Adapter 3 an die Einrichtung 5 angeschlossenen Feldgerät 1 zu kommunizieren, und ein Gateway-Modul 31 mit einer Gateway-Schnittstelle 33, über die die Einrichtung 5 an die übergeordnete Einheit 27 anschließbar ist. Das Gateway-Modul 31 ist dazu ausgebildet, mit der übergeordneten Einheit 27 gemäß einem modul-spezifischen Kommunikationsprotokoll zu kommunizieren, das von der übergeordneten Einheit 27 verarbeitet werden kann. Der Anschluss der Einrichtung 5 an die übergeordnete Einheit 27 kann z.B. über eine drahtlose oder eine leitungsgebundene Verbindung erfolgen. Als modul-spezifische Kommunikationsprotokolle eignen sich z.B. in der in der Prozess- und Automatisierungstechnik etablierte Feldbus-Kommunikationsprotokolle, wie z.B. Hart, Profibus, Foundation Fieldbus oder Modbus. Bei drahtloser Verbindung zur übergeordneten Einheit 27 kann die Kommunikation z.B. nach dem Wireless-HART-Standard erfolgen. Bei leitungsgebundener Verbindung zur übergeordneten Einheit kann das Gateway-Modul 31 z.B. einen Zweileiter-Stromausgang aufweisen, über den die Kommunikation z.B. mittels 4...20 mA/HART-Signalen erfolgt, oder einen Vierleiter-Stromausgang aufweisen, über den die Kommunikation z.B. mittels 4...20 mA/HART-Signalen oder gemäß eines der anderen zuvor genannten Feldbus-Kommunikationsprotokolle erfolgt. Alternativ ist das Gateway-Modul 31 z.B. dazu ausgebildet, über einen Ethernet-Standard, wie z.B. dem unter der englischen Bezeichnung Advanced Physical Layer (APL) bekannten Ethernet-Standard mit der übergeordneten Einheit 27 zu kommunizieren.
  • Die Einrichtung 5 ist z.B. als einfaches Gateway ausgebildet, das gemäß dem System-Protokoll an die Einrichtung 5 übermittelte Daten in gemäß dem modul-spezifischen Kommunikationsprotokoll an die übergeordnete Einheit 27 zu übermittelnde Daten übersetzt. Alternativ ist die Einrichtung 5 z.B. dazu ausgebildet, zusätzlich zu deren Funktion als Gateway mindestens eine weitere Funktion auszuführen. Die in 4 als Beispiel dargestellte Einrichtung 5 umfasst die Kommunikationseinrichtung 29, eine an die Kommunikationseinrichtung 29 angeschlossene Datenverarbeitungseinrichtung 35, einen Einrichtungs-Speicher 37 zur Abspeicherung von Daten D(5) und/oder von mindestens einem mittels der Datenverarbeitungseinrichtung 35 der Einrichtung 5 ausführbaren Programm-Modul PM(5) und das in 4 an die Datenverarbeitungseinrichtung 35 angeschlossene Gateway-Modul 31.
  • Die Einrichtung 5 kann z.B. mit nur einem einzigen, fest installierten Gateway-Modul 31 ausgestattet sein. Alternativ kann das einzige Gateway-Modul 31 als austauschbare Komponente ausgebildet sein. In dem Fall ist es z.B. als Einsteckkarte ausgebildet, die in einen Steckplatz der Einrichtung 5 einsteckbar und bei Bedarf austauschbar ist. 4 zeigt ein Beispiel, bei dem Einrichtung 5 zwei oder mehr jeweils als fest installierte oder als austauschbare Komponente ausgebildete Gateway-Module 31 umfasst, die jeweils dazu ausgebildet sind, gemäß einem anderen modul-spezifischen Kommunikationsprotokoll mit der über das jeweilige Gateway-Modul 31 an die Einrichtung 5 anschließbaren übergeordneten Einheit 27 zu kommunizieren. Alternativ oder zusätzlich kann das Messystem 100 mindestens ein als an die Einrichtung 5 ansteckbare und/oder anschließbare Erweiterungskarte ausgebildetes Gateway-Modul 31 umfassen. Einrichtungen 5 mit mindestens einem austauschbaren Gateway-Modul 31, sowie Einrichtungen 5 mit zwei oder mehr verschiedenen Gateway-Modulen 31 bieten den Vorteil, dass sie sehr flexibel an das am Einsatzort von der übergeordneten Einheit 27 verarbeitbare Kommunikations-Protokoll anpassbar sind.
  • Eine weitere in 1 und 4 ebenfalls dargestellte optionale Ausgestaltung besteht darin, dass die Einrichtung 5 mindestens ein weiteres Kommunikations-Modul 41 mit einer daran angeschlossenen Modul-Schnittstelle 43, wie z.B. ein an die Datenverarbeitungseinrichtung 35 angeschlossenes Ethernet-Modul mit einer Ethernet-Schnittstelle und/oder ein an die Datenverarbeitungseinrichtung 35 angeschlossenes Mobilfunk-Modul mit einer Mobilfunk-Schnittstelle, umfasst. In dem Fall ist die Einrichtung 5 z.B. dazu ausgebildet, über deren Ethernet-Schnittstelle mit einem entsprechend ausgebildeten Kommunikationspartner, wie z.B. Computer, einem Laptop, einem Tablet, einem Smartphone, einem Bediengerät 61, einer weiteren Einrichtung 5', einer Internet-Plattform IPF und/oder einer Datenbank DB zu kommunizieren. Dabei kann die Verbindung zu dem jeweiligen Kommunikationspartner z.B. über das Internet und/oder ein Intranet, über eine LAN-Verbindung oder eine WLAN-Verbindung erfolgen. Alternativ oder zusätzlich ist die Einrichtung 5 z.B. dazu ausgebildet, über deren Mobilfunk-Schnittstelle mit einem entsprechend ausgebildeten Kommunikationspartner, wie z.B. einem Smartphone, einem Bediengerät und/oder einer weiteren Einrichtung 5' gemäß einem Mobilfunk-Standard, wie z.B. GSM, 4G oder 5G, zu kommunizieren. Jedes dieser Kommunikations-Module 41 bietet den Vorteil, dass hierüber insb. auch größere Datenmengen mit hoher Datenübertragungsrate und/oder niedriger Latenz übermittelt werden können.
  • Die in dem Einrichtungs-Speicher 37 der Einrichtung 5 abgespeicherten Daten D(5) umfassen z.B. einrichtungsbezogene Daten, wie z.B. eine Einrichtungs-Kennung, anhand der die Einrichtung 5 identifzierbar ist, Einrichtungs-Konfigurationsdaten und/oder Einrichtungs-Parametrierungsdaten. Alternativ oder zusätzlich hierzu umfassen sie z.B. feldgerätbezogene Daten, wie z.B. die Feldgerät-Kennung, Feldgerät-Konfigurationsdaten und/oder Feldgerät-Parametrierungsdaten zu mindestens einem oder jedem an die Einrichtung 5 anschließbaren oder angeschlossenen Feldgerät 1. Darüber hinaus können in dem Einrichtungs-Speicher 37 z.B. auch weitere z.B. einrichtungs-, feldgerät- und/oder messstellen-bezogene Daten abgespeichert sein oder werden.
  • Die in dem Einrichtungs-Speicher 37 abgespeicherten Programm-Module PM(5) umfassen z.B. für die Inbetriebnahme und/oder den Grund-Betrieb der Einrichtung 5 benötigte Programm-Module und/oder die Funktionalität der Einrichtung 5 erweiternde Programm-Module. Je nach Ausgestaltung und Zweck des jeweiligen Programm-Moduls PM(5) ist die Datenverarbeitungseinrichtung 35 z.B. dazu ausgebildet das jeweilige Programm-Modul PM(5) anhand von über die Kommunikationseinrichtung 29 der Einrichtung 5 empfangenen Daten und/oder in dem Einrichtungs-Speicher 37 abgespeicherten Daten auszuführen, und/oder ein durch die Ausführung des jeweiligen Programm-Moduls PM(5) bestimmtes Ergebnis über die Kommunikationseinrichtung 29, über das Kommunikations-Modul 41 und/oder über das Gateway-Modul 31 der Einrichtung 5 zur Verfügung zu stellen.
  • Eine optionale Ausgestaltung besteht darin, dass die Programm-Module PM(5) für mindestens ein oder jedes Feldgerät 1 jeweils ein Feldgerät-Modul umfassen, das dazu ausgebildet ist, anhand der von dem jeweiligen Feldgerät 1 übermittelten Messignale Messwerte der von dem jeweiligen Feldgerät 1 gemessenen Messgröße zu bestimmen und/oder anhand von vom Feldgerät 1 übermittelten Messignalen, Diagnosesignalen und/oder Parametern eine Diagnose durchzuführen und ein Diagnoseergebnis, wie z.B. einen Zustand des jeweiligen Feldgeräts 1, zu bestimmen und z.B. über die Kommunikationseinrichtung 29 und/oder das Gateway-Modul 31 zur Verfügung zu stellen. Diese Ausführungsvariante bietet den Vorteil, dass in dem jeweiligen Feldgerät 1 auf eine entsprechende Auswertungs- und/oder Diagnoseeinrichtung verzichtet werden kann. Feldgeräte 1 ohne Auswertungs- und/oder Diagnoseeinrichtung bieten den Vorteil, dass sie kostengünstiger herstellbar sind und ggfs. auch geringere Abmessungen aufweisen können. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die vom Feldgerät 1 übermittelten Messsignale, Diagnosesignale und/oder Parameter einem die Kommunikation zwischen der Einrichtung 5 und dem jeweiligen Feldgerät 1 unbefugt abhörenden Dritten nur einen sehr geringen Informationsgehalt bieten. Alternativ kann mindestens eines der Feldgeräte 1 jeweils eine Auswertungs- und/oder Diagnoseeinrichtung umfassen. In dem Fall ist die Einrichtung 5 z.B. dazu ausgebildet, die Messwerte und/oder die Diagnoseergebnisse dieser Feldgeräte 1 zu empfangen und über deren Kommunikationseinrichtung 29 und/oder das Gateway-Modul 31 zur Verfügung zu stellen.
  • Sofern das Messystem 100 dazu ausgebildet ist, Diagnoseergebnisse zu mindestens einem der Feldgeräte 1 zu bestimmten, können die Adapter 3 optional z.B. jeweils eine Leuchtvorrichtung 39 mit mindestens einem Leuchtmittel, wie z.B. eine Leuchtdiode oder einen Leuchtdioden-Ring, zur Anzeige mindestens eines dem jeweiligen Feldgerät 1 zugeordneten Diagnoseergebnisses, wie z.B. dessen Feldgerät-Zustand, umfassen. Das bietet den Vorteil, dass relevante Diagnoseergebnisse am Einsatzort des Feldgeräts 1 unmittelbar erkennbar sind. Alternativ können aber auch Adapter 3 ohne Leuchtvorrichtung 39 eingesetzt werden.
  • Eine weitere optionale Ausgestaltung besteht darin, dass die Einrichtung 5 dazu ausgebildet ist, über deren Kommunikationseinrichtung 29 und/oder deren Kommunikations-Modul(e) 41 Daten zu empfangen und in dem Einrichtungs-Speicher 37 abzuspeichern, und/oder Programm-Module PM(5) und/oder Updates zu in dem Einrichtungs-Speicher 37 abgespeicherten Programm-Modulen PM(5) zu empfangen, in dem Einrichtungs-Speicher 37 abzuspeichern und/oder auszuführen. Das bietet den Vorteil, dass die Einrichtung 5 über empfangene Daten konfigurierbar und/oder parametrierbar ist und die Konfiguration und/oder Parametrierung bei Bedarf gerändert werden kann. Darüber hinaus bietet es den Vorteil, dass die Einrichtung 5 durch Updates aktualisierbar ist und die Funktionalität der Einrichtung 5 durch empfangene Programm-Module PM(5) erweiterbar und/oder veränderbar ist.
  • Unabhängig davon, ob die Einrichtung 5 die zuvor beschriebenen optionalen Ausgestaltungen aufweist oder nicht, umfasst die Einrichtung 5 eine an deren gemäß dem System-Protokoll kommunizierende Kommunikationseinrichtung 29 angeschlossene Funk-Schnittstelle 45 und eine oder mehrere an deren Kommunikationseinrichtung 29 angeschlossene Anschluss-Schnittstellen 47. Hierdurch wird erreicht, dass jedes an die Einrichtung 5 anzuschließende Feldgerät 1 an die Einrichtung 5 jeweils sowohl über eine Funkverbindung 49 zwischen der Funk-Schnittstelle 45 der Einrichtung 5 und der Funk-Schnittstelle 23 des an das jeweilige Feldgerät 1 angeschlossenen Adapters 3 anschließbar ist, als auch alternativ oder zusätzlich hierzu über eine Anschlussverbindung 51 zwischen der Anschluss-Schnittstelle 47 bzw. einer der Anschluss-Schnittstellen 47 der Einrichtung 5 und der Anschluss-Schnittstelle 25 des an das jeweilige Feldgerät 1 angeschlossenen Adapters 3 anschließbar ist. Entsprechend ist die Einrichtung 5 dazu ausgebildet, mit jedem über eine Funkverbindung 49 daran angeschlossenen Feldgerät 1 jeweils über die jeweilige Funkverbindung 49 zu kommunizieren und mit jedem über eine Anschlussverbindung 51 daran angeschlossenen Feldgerät 1 jeweils über die jeweilige Anschlussverbindung 51 zu kommunizieren.
  • Die Kommunikation über die Funkverbindung(en) 49 kann z.B. gemäß einem hierfür vorgegebenen Standard, wie z.B. einem Bluetooth®-Standard, einem Long Range Wide Area Network (LoRaWAN) Standard oder einem Standard für ein Funknetzwerk, wie z.B. einem WiFi-Mesh, erfolgen. In dem Fall weisen die Funk-Schnittstelle 45 der Einrichtung 5 und die Funk-Schnittstelle 23 jedes Adapters 1 z.B. jeweils einen Funk-Transceiver auf, der dazu ausgebildet ist, per Funk gemäß dem vorgegebenen Standard zu kommunizieren. Jede Anschlussverbindung 51 kann z.B. jeweils durch Leitung bewirkt sein oder werden, über die die Anschluss-Schnittstelle 25 des jeweiligen Adapters 3 mit der zugehörigen Anschluss-Schnittstelle 47 der Einrichtung 5 verbindbar oder verbunden ist. Alternativ kann an die miteinander zu verbindenden Anschluss-Schnittstellen 25, 47 aber auch jeweils ein Funk-Übertrager zur drahtlosen Verbindung der miteinander zu verbindenden Anschluss-Schnittstellen 25, 47 angeschlossen sein oder werden.
  • Die Funkverbindungen 49 bieten den Vorteil, dass sie am Einsatzort des Messsystem 100 aufgebaut werden können, ohne dass hierfür Leitungen verlegt werden müssen. Darüber hinaus kann über eine zusätzliche Funkverbindung 49 auch dann noch mindestens ein weiteres Feldgerät 1 an die Einrichtung 5 angeschlossen sein oder werden, wenn alle Anschluss-Schnittstellen 47 der Einrichtung 5 jeweils bereits durch ein daran angeschlossenes Feldgerät 1 belegt sind. Leitungsgebundene Anschlussverbindungen 51 bieten gegenüber Funkverbindungen 49 den Vorteil, dass sie weniger störanfällig sind und eine höhere Datenübertragungsrate erzielbar ist. Dementsprechend eignen sich Funkverbindungen 49 insb. für Feldgerät 1 die Messgrößen messen, deren Messwerte nur sporadisch benötigt werden und/oder deren Messwerte nur eine untergeordnete Bedeutung für die Sicherheit und/oder den Betrieb der Messstelle zukommt. Demgegenüber eignen sich Anschlussverbindungen 51 insb. für Feldgeräte 1, die für die Sicherheit und/oder den Betrieb der Messstelle relevante Messgrößen messen. Die parallele Verwendung von Funkverbindungen 49 und Anschlussverbindungen 51 eignet sich insb. für Feldgeräte 1, mit denen in hohem Maße sicherheitsrelevante und/oder für den Betrieb der Messstelle besonders wichtige Messgrößen gemessen werden, und/oder für die ein hohes Maß an Ausfallsicherheit, ein hohes Maß an Datenübertragungssicherheit und/oder eine hohe Datenübertragungsrate gewünscht ist.
  • Zur Veranschaulichung der durch das Messsystem 100 erzielten Anschlussmöglichkeiten zeigt 1 ein Beispiel, in dem das als Drucksensor p ausgebildete Feldgerät 1 ausschließlich über die zugehörige Funkverbindung 49 an die Einrichtung 5 angeschlossen ist, das als Füllstandsmessgerät L ausgebildete Feldgerät 1 über die zugehörige Funkverbindung 49 und über die zugehörigen Anschlussverbindung 51 an die Einrichtung 5 angeschlossen ist, und das als Durchflussmessgerät F ausgebildete Feldgerät 1 ausschließlich über die zugehörige Anschlussverbindung 51 an die Einrichtung 5 angeschlossen ist.
  • Die Erfindung weist die zuvor genannten Vorteile auf. Dabei können einzelne Bestandteile des Messystems 100 jeweils einzeln und/oder in Kombination miteinander einsetzbare Ausgestaltungen aufweisen.
  • Eine Ausgestaltung besteht darin, dass das Messsystem 100 bezüglich jedes Feldgeräts 1 jeweils dazu ausgebildet ist, die Kommunikation zwischen dem jeweiligen Feldgerät 1 und der Einrichtung 5 gemäß einem Kommunikationsmodus K auszuführen, der durch eine entsprechende Konfigurierung des Messystems 100 für das jeweilige Feldgerät 1 aus mehreren vorgegebene Kommunikationsmodi auswählbar ist. Diese Kommunikationsmodi umfassen für jedes Feldgerät 1 z.B. jeweils mindestens einen ersten Kommunikationsmodus, in dem die Kommunikation zwischen dem Feldgerät 1 und der Einrichtung 5 ausschließlich über die Funkverbindung 49 zwischen der Einrichtung 5 und dem an das jeweilige Feldgerät 1 angeschlossenen Adapter 3 verläuft, einen zweiten Kommunikationsmodus, in dem die Kommunikation zwischen dem Feldgerät 1 und der Einrichtung 5 ausschließlich über die Anschlussverbindung 51 zwischen der Einrichtung 5 und dem an das jeweilige Feldgerät 1 angeschlossenen Adapter 3 erfolgt, und mindestens einen dualen Kommunikationsmodus, in dem die Kommunikation zwischen dem Feldgerät 1 und der Einrichtung 5 dauerhaft oder in vorgegebenen Zeiträumen über die Funkverbindung 49 und dauerhaft oder in vorgegebenen Zeiträumen über die Anschlussverbindung 51 verläuft.
  • Die dualen Kommunikationsmodi umfassen z.B. einen Basismodus, in dem die Kommunikation über die Funkverbindung 49 verläuft und bei einer Störung oder einem Ausfall der Funkverbindung 49 auf die Anschlussverbindung 51 umgestellt wird, und/oder einen Basismodus, in dem die Kommunikation über die Anschlussverbindung 51 verläuft und bei einer Störung oder einem Ausfall der Anschlussverbindung 51 auf die Funkverbindung 49 umgestellt wird.
  • Alternativ oder zusätzlich hierzu umfassen die dualen Kommunikationsmodi z.B. einen Hochgeschwindigkeitsmodus, in dem vom Feldgerät 1 zur Einrichtung 5 und/oder von der Einrichtung 5 zum Feldgerät 1 zu übermittelnde Daten zur Erzielung einer höheren Datenübertragungsrate jeweils in zwei Datensätze aufgespalten werden, von denen einer über die Funkverbindung 49 und der andere über die Anschlussverbindung 51 übermittelt wird.
  • Alternativ oder zusätzlich umfassen die dualen Kommunikationsmodi z.B. einen Prioritätsmodus, in dem eine der beiden Verbindungen, nämlich die Funkverbindung 49 oder die Anschlussverbindung 51, als primäre Verbindung eingesetzt wird, über die die reguläre Kommunikation zwischen dem Feldgerät 1 und der Einrichtung 5 erfolgt, und die andere Verbindung als sekundäre Verbindung verwendet wird, über die vom Feldgerät 1 ausgegebene Notfall-Informationen und/oder Diagnoseergebnisse, wie z.B. ein Alarm, eine Warnung und/oder eine Fehlermeldung, übermittelt werden und/oder auf die die Kommunikation zwischen der Einrichtung 5 und dem jeweiligen Feldgerät 1 bei einem Ausfall oder einer Störung der primären Verbindung umgeleitet wird. Dabei werden die Notfall-Informationen und/oder die Diagnoseergebnisse von dem jeweiligen Feldgerät 1 z.B. jeweils mittels eines im Feldgerät 1 abgespeicherten Programm-Moduls PM(1) ermittelt, das z.B. dazu ausgebildet ist, den Zustand des Feldgeräts 1 zu überwachen und/oder eine Diagnose auszuführen, und die Notfall-Informationen und/oder die Diagnoseergebnisse über die Feldgerät-Schnittstelle 7 des jeweiligen Feldgerät 1 an die Einrichtung 5 zu übermitteln.
  • Alternativ oder zusätzlich hierzu umfassen die dualen Kommunikationsmodi z.B. einen Sicherheitsmodus, in dem die zu übermittelnden Daten parallel über die Funkverbindung 49 und die Anschlussverbindung 51 übermittelt werden. Das bietet den Vorteil einer höheren Ausfallsicherheit.
  • Eine weitere optionale Ausführungsvariante besteht darin, dass die Kommunikationseinrichtung 29 der Einrichtung 5 und die Kommunikationseinrichtung 19 mindestens eines oder jedes Adapters 3 jeweils dazu ausgebildet sind, über die Funkverbindung(en) 49 zwischen der Einrichtung 5 und jeweils einem dieser Adapter 3 jeweils auf zwei oder mehr verschiedene, sich durch deren Trägerfrequenzen unterscheidendende Übertragungsarten zu kommunizieren. Dabei erfolgt die Kommunikation in den einzelnen Übertragungsarten z.B. jeweils in einem anderen Teilbereich eines für die Kommunikation über die jeweilige Funkverbindung 49 zur Verfügung stehenden Frequenzbereichs. So kann bei der Funkkommunikation gemäß einem verwendeten Standard, wie z.B. Bluetooth®, bei dem die Kommunikation innerhalb eines Frequenzbereichs erfolgt, der in mehrere jeweils eine vorgegebene Bandbreite aufweisende Kanäle unterteilt ist, für jede Übertragungsart jeweils eine andere, insb. eine sich nicht überschneidende, Untermenge der Kanäle für die Kommunikation gemäß der jeweiligen Übertragungsart genutzt werden. 5 zeigt als ein Ausführungsbeispiel eine Abfolge von zeitlich nacheinander übermittelten Datenpaketen d1, d2, d3, die z.B. nach dem Prinzip des Frequency-Hoppings auf zwei verschiedene Übertragungsarten an einen Empfänger übermittelt werden. In 5 werden die Datenpakete d1, d2, d3 in der ersten Übertragungsart über eine in 5 die Kanäle c1, c2, c3 umfassende Untergruppe der für die Kommunikation zur Verfügung stehenden Kanäle c1 bis c6 und parallel hierzu in der zweiten Übertragungsart über eine in Bezug auf die zeitgleich verwendeten Trägerfrequenzen verschiedene, in 5 die Kanäle c4, c5 und c6 umfassende, zweite Untergruppe der zur Verfügung stehenden Kanäle c1 bis c6 an den Empfänger übermittelt wird. Alternativ können aber auch andere Formen der Funkkommunikation, wie z.B. eine Funkkommunikation über ein Long Range Wide Area Netzwerk (LoRaWAN) oder ein drahtloses, z.B. gitterförmiges Netzwerk, eingesetzt werden, bei denen der zur Datenübertragung zur Verfügung stehenden Frequenzbereich in zwei oder mehr jeweils für eine der Übertragungsarten nutzbare oder genutzte Teilbereiche unterteilbar ist.
  • Bei dieser Ausführungsform ist das Messsystem 100 bezüglich des einzigen bzw. bezüglich mindestens eines oder jeden Feldgeräts 1 jeweils dazu ausgebildet, die Kommunikation über die Funkverbindung 49 zwischen dem jeweiligen Feldgerät 1 und der Einrichtung 5 gemäß einem Funkmodus FK auszuführen, der durch eine entsprechende Konfigurierung des Messystem 100 für das jeweilige Feldgerät 1 aus mehreren vorgegebenen Funkmodi auswählbar ist.
  • Die Funkmodi umfassen z.B. einen Basisfunkmodus, in dem die Kommunikation über eine der Übertragungsarten erfolgt und bei einer Störung oder einen Ausfall der jeweiligen Übertragungsart auf eine andere Übertragungsart umgestellt wird. Alternativ oder zusätzlich umfassen die Funkmodi für jedes Feldgerät 1 z.B. jeweils einen prioritären Funkmodus, in dem eine der Übertragungsarten als primäre Übertragungsart eingesetzt wird, über die die Kommunikation zwischen dem Feldgerät 1 und der Einrichtung 5 erfolgt, und eine von der primären Übertragungsart verschiedene Übertragungsart als sekundäre Übertragungsart verwendet wird, über die vom Feldgerät 1 ausgegebene Notfallinformationen und/oder Diagnoseergebnisse, wie z.B. ein Alarm, eine Warnung und/oder eine Fehlermeldung, übermittelt werden und/oder auf die die über die Funkverbindung 49 verlaufende Kommunikation zwischen der Einrichtung 5 und dem jeweiligen Feldgerät 1 bei einem Ausfall oder einer Störung der Funkkommunikation über die primäre Übertragungsart umgestellt wird. Alternativ oder zusätzlich hierzu umfassen die Funkmodi z.B. einen Sicherheitsfunkmodus, in dem über die jeweilige Funkverbindung 49 zu übermittelnden Daten parallel auf mindestens zwei verschiedene Übertragungsarten übermittelt werden. Die hierdurch erzielte Redundanz bietet den Vorteil einer höheren Ausfallsicherheit.
  • Unabhängig von der Wahl des Funkmodus ist die Kommunikationseinrichtung 29 der Einrichtung 5 und die Kommunikationseinrichtung 19 mindestens eines oder jedes Adapters 3 jeweils optional z.B. dazu ausgebildet über die Funkverbindung(en) 49 zwischen der Einrichtung 5 und jeweils einem dieser Adapter 3 jeweils derart zu kommunizieren, dass über eine der zur Verfügung stehenden Übertragungsarten Validierungsdaten, wie z.B. Paritätsdaten oder Handshake-Daten übertragen werden, anhand der die Echtheit und/oder die Konsistenz von parallel hierzu über eine andere Übertragungsart übermittelten Daten überprüfbar ist und/oder überprüft wird.
  • Eine Ausführungsvariante des Messsystems 100 besteht darin, dass die Einrichtung 5 eine Überwachungseinrichtung 53 umfasst. Die Überwachungseinrichtung 53 ist z.B. dazu ausgebildet, für mindestens ein oder jedes an die Einrichtung 5 anzuschließendes oder angeschlossenes Feldgerät 1 jeweils zu bestimmen, ob das jeweilige Feldgerät 1 über die zugehörige Funkverbindung 49 und/oder die zugehörige Anschlussverbindung 51 mit der Einrichtung 5 verbunden ist, und eine Information hierüber zur Verfügung zu stellen. Bezüglich der Funkverbindungen 49 ist sie vorzugsweise zugleich auch dazu ausgebildet, eine Signalstärke der jeweiligen Funkverbindung 49 zu bestimmen und zur Verfügung zu stellen.
  • Alternativ oder zusätzlich hierzu ist die Überwachungseinrichtung 53 z.B. dazu ausgebildet, für mindestens eines der mit der Einrichtung 5 verbundenen Feldgeräte 1 jeweils eine Verbindungsqualität der zugehörigen Funkverbindung 49 und/oder der zugehörigen Anschlussverbindung 51 zu überwachen und eine Störung oder einen Ausfall der jeweiligen Verbindung festzustellen, wenn die Verbindungsqualität unter einen hierfür vorgegeben Grenzwert abfällt. Alternativ oder zusätzlich hierzu ist die Überwachungseinrichtung 53 z.B. dazu ausgebildet, für das, mindestens ein, oder jedes auf zwei oder mehr Übertragungsarten über die zugehörige Funkverbindung 49 mit der Einrichtung 5 kommunizierende Feldgerät 1 jeweils eine Verbindungsqualität der Verbindung über mindestens eine oder jede Übertragungsart zu überwachen und eine Störung oder einen Ausfall der Verbindung über die jeweilige Übertragungsart festzustellen, wenn die zugehörige Verbindungsqualität unter einen hierfür vorgegeben Grenzwert abfällt.
  • Bei dieser Ausführungsvariante ist die Einrichtung 5 z.B. dazu ausgebildet, die über eine der von der Überwachungseinrichtung 53 überwachten Verbindungen verlaufende Kommunikation bei einem mittels Überwachungseinrichtung 53 festgestellten Ausfall oder einer mittels Überwachungseinrichtung 53 festgestellten Störung der jeweiligen Verbindungen auf eine andere Verbindung umzustellen. Insoweit ist die Einrichtung 5 z.B. dazu ausgebildet, die Kommunikation mit jedem im Basismodus mit der Einrichtung 5 kommunizierenden Feldgerät 1 bei einem Ausfall oder einer Störung der zugehörigen Funkverbindung 49 auf die zugehörige Anschlussverbindung 51 umzustellen und/oder bei einem Ausfall oder einer Störung der zugehörigen Anschlussverbindung 51 auf die zugehörige Funkverbindung 49 umzustellen. Analog ist sie z.B. dazu ausgebildet, die Kommunikation mit jedem im Prioritätsmodus mit der Einrichtung 5 kommunizierenden Feldgerät 1 bei einem Ausfall oder einer Störung der primären Verbindung auf die sekundäre Verbindung umzustellen. Alternativ oder zusätzlich hierzu ist die Einrichtung 5 z.B. dazu ausgebildet, die Kommunikation mit jedem im Basisfunkmodus mit der Einrichtung 5 kommunizierenden Feldgerät 1 bei einem Ausfall oder einer Störung der Verbindung über eine der Übertragungsarten auf eine andere Übertragungsart umzustellen. Analog ist sie z.B. dazu ausgebildet, die Kommunikation mit jedem im prioritären Funkmodus mit der Einrichtung 5 kommunizierenden Feldgerät 1 bei einem Ausfall oder einer Störung der Verbindung über die primäre Übertragungsart auf die Verbindung über die sekundäre Übertragungsart umzustellen.
  • Eine weitere Ausgestaltung besteht darin, dass die Einrichtung 5 eine Prüfeinrichtung 55 umfasst, die dazu ausgebildet ist, anhand von auf zwei oder mehr verschiedene Arten an die Einrichtung 5 übermittelten Daten eine Datenintegritätsprüfung auszuführen. Insoweit ist die Prüfeinrichtung 55 z.B. dazu ausgebildet, Integritätsprüfungen von sowohl über eine der Funkverbindungen 49 als auch über eine der Anschlussverbindungen 51 erhaltenen Daten durchzuführen. Alternativ oder zusätzlich hierzu ist die Prüfeinrichtung 55 z.B. dazu ausgebildet, Integritätsprüfungen von auf zwei oder mehr verschiedenen Übertragungsarten über eine der Funkverbindungen 49 erhaltenen Daten auszuführen. Dabei ist die Prüfeinrichtung 55 z.B. dazu ausgebildet, ein Integritätsprüfungsergebnis zu bestimmen und zur Verfügung zu stellen und/oder bei einer durch die Datenintegritätsprüfung festgestellten Beeinträchtigung der Datenintegrität eine entsprechende Warnung auszugeben und/oder einen Alarm auszulösen.
  • Die Überwachungseinrichtung 53 und/oder die Prüfeinrichtung 55 sind in der Einrichtung 5 z.B. in Form von in der Einrichtung 5 abgespeicherten Programm-Modulen PM(5) implementiert, die dazu ausgebildet sind, die jeweilige Funktion auszuführen.
  • Eine weitere Ausgestaltung des Messsystem 100 besteht darin, dass die Kommunikationseinrichtungen 19 der Adapter 3 und die Kommunikationseinrichtung 29 der Einrichtung 5 als über die daran angeschlossenen Funk-Schnittstellen 23, 45 zu einen Funk-Netzwerk verbindbare Netzwerk-Knoten ausgebildet sind. 3 zeigt ein Ausführungsbeispiel hierzu, bei dem die Kommunikationseinrichtungen 19 der Adapter 3 jeweils einen Repeater 57 aufweisen, der dazu ausgebildet ist, über die Funk-Schnittstelle 23 des jeweiligen Adapters 3 eingehende Daten an die Funk-Schnittstelle 23 mindestens eines anderen Adapters 3 und/oder die Funk-Schnittstelle 45 der Einrichtung 5 weiterzuleiten. Diese Ausführungsform bietet den Vorteil, dass über das Funk-Netzwerk auch mindestens ein außerhalb der Funkreichweite der Einrichtung 5 angeordnetes Feldgerät 1 jeweils über eine in dem Fall von dem an das jeweilige Feldgerät 1 angeschlossenen Adapter 3 über den Repeater 57 mindestens einen weiteren Adapters 3 zu Einrichtung 5 verlaufenden Funkverbindung 49 anschließbar ist. Dabei sind die über das Funk-Netzwerk zu übertragenden Daten und die Datenübertragungswege, auf denen Daten innerhalb des Funk-Netzwerks übertragen werden, z.B. durch eine entsprechende Konfigurierung der Einrichtung 5 und/oder der Adapter 3 vorgebbar. 6 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei dem die an die Feldgeräte 1 angeschlossenen Adapter 3 in unterschiedlichem räumlichem Abstand zur Einrichtung 5 angeordnet sind. In 6 ist das Funk-Netzwerk derart ausgebildet, dass von weiter entfernt von der Einrichtung 5 angeordneten Feldgeräten 1 über deren Adapter 3 gesendete Daten S1, S2 jeweils über den Repeater 57 mindestens eines jeweils zwischen dem sendenden Adapter 3 und der Einrichtung 5 angeordneten weiteren Adapters 5 an die Einrichtung 5 übermittelt werden. Analog werden von der Einrichtung 5 zu dem jeweiligen weiter entfernt angeordneten Feldgerät 1 zu übermittelnden Daten über den Repeater 57 mindestens eines in geringerem Abstand zur Einrichtung 5 angeordneten Adapters 3 an den an das weiter entfernt angeordnete Feldgerät 1 angeschlossenen Adapter 3 übermittelt. Alternativ kann eine andere Netzwerk-Architektur, wie z.B. eine gitterförmige oder sternförmige Netzwerk-Architektur eingesetzt werden. So kann zur Erhöhung der Ausfallsicherheit z.B. eine Netzwerk-Architektur eingesetzt werden, die dazu ausgebildet ist, von einem der Netzwerk-Knoten zu einem anderen Netzwerk-Knoten zu sendende Daten auf mindestens zwei verschiedenen Übermittlungswegen zu übermitteln. 7 zeigt ein Ausführungsbeispiel hierzu, bei dem von dem mittleren Feldgerät 1 über dessen Adapter 3 zur Einrichtung 5 zu übermittelnde Daten S1 sowohl auf direktem Weg als auch parallel hierzu über die Adapter 3 der beiden anderen Feldgeräte 1 übermittelt werden.
  • Eine weitere Ausgestaltung besteht darin, dass Messsystem 100 eine in 1 als Option ebenfalls dargestellte zweite Einrichtung 5' umfasst, an die das, mindestens eines oder jedes an die Einrichtung 5 angeschlossene Feldgerät 1 anschließbar oder angeschlossen ist. Die zweite Einrichtung 5' kann z.B. als redundante Einrichtung ausgebildet sein, die wahlweise dauerhaft parallel zu der Einrichtung 5 betreibbar ist und/oder bei einer Störung oder einem Ausfall der Einrichtung 5 die Funktion der Einrichtung 5 übernimmt. Dabei ist die zweite Einrichtung 5' z.B. baugleich zu der Einrichtung 5 ausgebildet. Alternativ kann sie aber auch eine für einen Überbrückungsbetrieb ausreichende geringere Funktionalität aufweisen.
  • Alternativ oder zusätzlich können die Einrichtung 5 und die zweite Einrichtung 5' über mindestens eine Verbindung, wie z.B. eine über die Funk-Schnittstellen 45 der beiden Einrichtungen 5, 5' verlaufende Verbindung und/oder eine über die Modul-Schnittstellen 43 der beiden Einrichtungen 5, 5' verlaufende Verbindung 59, miteinander verbindbar oder verbunden sein und mindestens eines der Feldgeräte 1 an beide Einrichtungen 5, 5' jeweils über die zugehörige Funkverbindung 49 und/oder die zugehörige Anschlussverbindung 51 angeschlossen sein oder werden. In dem Fall ist eine der beiden Einrichtungen 5, 5' als Sender ausgebildet, der von mindestens einem oder jedem daran angeschlossenen Feldgerät 1 erhaltende Daten über die Verbindung 59 an die andere Einrichtung 5', 5 sendet. Die andere Einrichtung 5, 5' ist als Empfänger ausgebildet, der die vom Sender gesendeten Daten empfängt und eine Prüfeinrichtung, wie z.B. die zuvor beschriebene Prüfeinrichtung 55 umfasst. Diese Prüfeinrichtung 55 ist dazu ausgebildet, anhand von mindestens einem an beide Einrichtungen 5, 5' angeschlossenen Feldgerät 1 sowohl über die Funkverbindung 49 und/oder die Anschlussverbindung 51 zwischen dem Feldgerät 1 und dem Empfänger als auch parallel hierzu über die Verbindung 59 zwischen den beiden Einrichtungen 5, 5' vom Sender erhaltenen Daten eine Datenintegritätsprüfung durchzuführen. Dabei ist die Prüfeinrichtung 55 auch bezüglich dieser Daten dazu ausgebildet, ein Integritätsprüfungsergebnis zu bestimmen und zur Verfügung zu stellen und/oder bei einer durch die Datenintegritätsprüfung festgestellten Beeinträchtigung der Datenintegrität eine entsprechende Warnung auszugeben und/oder einen Alarm auszulösen. Dabei kann das Prüfungsergebnis z.B. in einer durch eine Konfigurierung des Empfängers vorgebbaren Weise, z.B. über die Funk-Schnittstelle 45, die Gateway-Schnittstelle 33 und/oder die Modul-Schnittstelle 41 des Empfängers, ausgegeben oder in auslesbarer Form zur Verfügung gestellt werden.
  • Eine weitere Ausführungsform sieht vor, dass das Messystem 100 ein in 1 als Option ebenfalls dargestelltes Bediengerät 61 umfasst. Das Bediengerät 61 umfasst eine Bedienoberfläche 63 mit Anzeige- und Eingabemitteln, eine Datenverarbeitungseinrichtung 65, eine in einem Speicher des Bediengeräts 61 abgespeicherte, mittels der Datenverarbeitungseinrichtung 65 ausführbare Bediensoftware App, und eine an die Datenverarbeitungseinrichtung 65 angeschlossene, gemäß dem System-Protokoll kommunizierende Kommunikationseinrichtung 67 mit einer daran angeschlossenen Funk-Schnittstelle 69. Das Bediengerät 61 ist z.B. als mobiles Gerät ausgebildet. Insoweit ist das Bediengerät 61 z.B. als Smartphone, als Tablet, oder als Laptop ausgebildet. Die Bedienoberfläche 63 ist z.B. als Touchscreen ausgebildet. Alternativ kann sie aber auch voneinander getrennte Anzeige- und Eingabemitteln, wie z.B. ein Display und eine Tastatur, umfassen. Die Bediensoftware App ist dazu ausgebildet, einem Benutzer des Bediengeräts 61 ein Benutzer-Interface zur Verfügung zu stellen, über das eine Bedienung des Messystem 100 durchführbar ist. Hierzu ist die Bediensoftware App z.B. als auf dem Bediengerät installierte Applikation ausgebildet.
  • Das Bediengerät 61 ist dazu ausgebildet, mittels dessen Kommunikationseinrichtung 67 mit jedem mit dem Bediengerät 61 jeweils über eine Funkverbindung 49a zwischen der Funk-Schnittstelle 69 des Bediengeräts 61 und der Funk-Schnittstelle 23 des an das jeweilige Feldgerät 1 angeschlossenen Adapters 3 verbindbaren Feldgerät 1 und jeder mit dem Bediengerät 61 jeweils über eine Funkverbindung 49b zwischen der Funk-Schnittstelle 69 des Bediengeräts 61 und der Funk-Schnittstelle 45 der Einrichtung 5, 5' verbindbaren Einrichtung 5, 5' jeweils gemäß dem System-Protokoll zu kommunizieren. Das bietet den Vorteil, dass das Bediengerät 61 mit den Feldgeräten 1 bereits vor deren Anschluss an die Einrichtung 5, 5' kommunizieren kann.
  • Insoweit ist das Bediengerät 61 z.B. dazu ausgebildet, eine Identifizierung jedes jeweils an einen der Adapter 3 angeschlossenen Feldgeräts 1 und/oder jeder Einrichtung 5, 5' auszuführen. Die Identifizierung ist in der Bediensoftware App z.B. derart implementiert, dass das Bediengerät 61 gemäß dem System-Protokoll kommunizierenden Geräte ermittelt und deren Geräte-Kennung ausliest und dem Benutzer über das Benutzer-Interface unmittelbar und/oder auf Anfrage anzeigt. Dabei wird jedes Feldgerät 1 z.B. jeweils anhand der vom Bediengerät 61 aus dem Feldgerät-Speicher 17 des jeweiligen Feldgeräts 1 ausgelesenen Feldgerät-Kennung und jede Einrichtung 5, 5' jeweils z.B. anhand der vom Bediengerät 61 aus dem Einrichtungs-Speicher 37 der jeweiligen Einrichtung 5, 5' ausgelesenen Einrichtung-Kennung identifiziert.
  • Alternativ oder zusätzlich hierzu umfasst das Bediengerät 61 z.B. eine an die Kommunikationseinrichtung 67 des Bediengeräts 61 angeschlossene Ortungseinrichtung 75, die dazu ausgebildet ist, mit dem Bediengerät 61 über deren Adapter 3 verbindbare oder verbundene Feldgeräte 1 und/oder mit dem Bediengerät 61 verbindbare oder verbundene Einrichtungen 5, 5' zu Orten und deren Standort unmittelbar oder auf Anfrage des Benutzers über das Benutzer-Interface anzuzeigen und/oder auf andere Weise zur Verfügung zu stellen. Als Ortungseinrichtung 75 eignen sich z.B. aus dem Mobilfunk bekannte Ortungssysteme, wie z.B. auf anhand von Empfangssignalstärken ausgeführten Triangulationsverfahren basierende Ortungseinrichtungen, auf unter Verwendung von Empfangssignalstärken ausgeführten Kartierungsverfahren basierende Ortungseinrichtungen, sowie auf Signallaufzeitmessungen basierende auch Ortungseinrichtungen.
  • Optional umfasst das Bediengerät 61 mindestens ein weiteres Kommunikations-Modul 71 mit einer daran angeschlossenen Modul-Schnittstelle 73, wie z.B. ein an die Datenverarbeitungseinrichtung 65 angeschlossenes Ethernet-Modul mit einer Ethernet-Schnittstelle und/oder ein an die Datenverarbeitungseinrichtung 65 angeschlossenes Mobilfunk-Modul mit einer Mobilfunk-Schnittstelle, und ist dazu ausgebildet, bei Bedarf über die Modul-Schnittstelle 73 mit mindestens einem entsprechend ausgebildeten Kommunikationspartner, wie z.B. der bzw. jeder Einrichtung 5, 5', der Internet-Plattform IPF und/oder der Datenbank DB, zu kommunizieren.
  • Bezüglich der Bedienung des Messystems 100 ist die Bediensoftware App z.B. dazu ausgebildet, das Benutzer-Interface derart zur Verfügung zu stellen, dass über das Benutzer-Interface eine Identifizierung und/oder eine Ortung jedes an einen der Adapter 3 angeschlossenen Feldgeräts 1 und/oder jeder Einrichtung 5, 5', eine Konfigurierung und/oder Parametrierung der bzw. jeder Einrichtung 5, 5' und/oder eine Konfigurierung und/oder Parametrierung jedes Feldgeräts 1 durchführbar ist.
  • Die vom Benutzer über das Benutzer-Interface durchführbare Konfigurierung und/oder Parametrierung jeder Einrichtung 5, 5' umfasst z.B. die Vergabe einer Einrichtungsbezeichnung, die Auswahl und Inbetriebnahme des am Einsatzort zu verwenden Gateway-Moduls 31, für mindestens ein oder jedes Feldgerät 1 jeweils die Auswahl und Inbetriebnahme des für die Kommunikation mit dem jeweiligen Feldgerät 1 zu verwendenden Kommunikationsmodus K und/oder des für die Kommunikation mit dem jeweiligen Feldgerät 1 zu verwendenden Funkmodus FK, und/oder die Auswahl und Inbetriebnahme mindestens eines in der jeweiligen Einrichtung 5, 5' abgespeicherten Programm-Moduls PM(5). Alternativ oder zusätzlich hierzu können über das Benutzer-Interface des Bediengeräts 61 z.B. von der Einrichtung 5, 5' zu verwendende Programm-Module PM(5) vom Benutzer ausgewählt werden, die dann aus dem Speicher des Bediengeräts 61 in die Einrichtung 5, 5' geladen werden oder unter Vermittlung durch das Bediengerät 61 aus einer externen Quelle, wie z.B. der Internet-Plattform IPF und/oder der Datenbank DB, abgerufen und in der Einrichtung 5, 5' abgespeichert werden.
  • Die Konfigurierung und/oder Parametrierung des, mindestens oder jedes Feldgeräts 1 umfasst z.B. die Vergabe einer Feldgerät-Bezeichnung, die Auswahl eines Messbereichs, die Auswahl einer Einheit, in der Messwerte der von dem jeweiligen Feldgerät 1 gemessenen Messgröße ausgegeben werden sollen, die Auswahl und/oder Vorgabe von zur Bestimmung der Messwerte und/oder der Diagnoseergebnisse zu verwendenden Programm-Modulen PM(1) und/oder die Auswahl und/oder Vorgabe von Feldgerät-Konfigurationsdaten, Feldgerät-Parametrierungsdaten und/oder sonstiger z.B. feldgerät- und/oder messstellen-bezogener Daten. Dabei können auch hier über das Benutzer-Interface Daten und/oder Programm-Module aus dem Speicher des Bediengeräts 61 in das jeweilige Feldgerät 1 geladen werden, unter Vermittlung durch das Bediengerät 61 von der an das jeweilige Feldgeräte 1 angeschlossenen Einrichtung 5, 5' an das Feldgerät 1 übermittelt werden, oder unter Vermittlung durch das Bediengerät 61 aus der Internetplattform IPF oder der Datenbank DB abgerufen und über das Bediengerät 61 und/oder die an das Feldgerät 1 angeschlossene Einrichtung 5, 5' an das jeweilige Feldgerät 1 übermittelt werden.
  • In Verbindung mit Messystemen mit Adaptern 3 mit Leuchtvorrichtung 39 ist die Bediensoftware App z.B. dazu ausgebildet, das Benutzer-Interface derart zur Verfügung zu stellen, dass über das Benutzer-Interface eine Konfigurierung der Leuchtvorrichtungen 39 der Adapter 3 durchführbar ist. Im Rahmen dieser Konfigurierung wird durch den Benutzer z.B. die bzw. jede von der Leuchtvorrichtung 39 des jeweiligen Adapter 3 anzuzeigende Information ausgewählt. Je nach Ausgestaltung der Leuchtvorrichtung 39 kann für mindestens eine ausgewählte Information auch ein Anzeigemodus, wie z.B. eine die Information repräsentierende Farbe, und/oder eine Anzeige durch dauerhaftes oder blinkendes Aufleuchten des zugehörigen Leuchtmittels, ausgewählt werden.
  • Alternativ oder zusätzlich hierzu ist die Bediensoftware App z.B. derart ausgebildet, dass über das Benutzer-Interface bei Bedarf eine Änderung der Konfigurierung und/oder der Parametrierung der Einrichtung(en) 5, 5' und/oder der Feldgeräte 1 durchführbar ist, und/oder bei Bedarf Updates und/oder ein Austausch von in den Feldgerät-Speichern 17 abgespeicherten Programm-Modulen PM(1) und/oder in dem Einrichtungs-Speicher 37 abgespeicherten Programm-Modulen PM(5) ausführbar sind.
  • Die Bediensoftware App ist vorzugsweise zugleich auch derart ausgebildet, dass sich der Benutzer über das Benutzer-Interface Informationen, wie z.B. Messwerte der einzelnen Messgrößen, Diagnoseergebnisse, wie z.B. den Zustand der Feldgeräte 1, und/oder weitere Informationen anzeigen lassen kann. Die weiteren Informationen umfassen z.B. die Kommunikationsmodi K und/oder die Funkmodi FK, gemäß denen die Einrichtung 5, 5' mit den daran angeschlossenen Feldgeräte 1 kommuniziert, sowie auch mittels der Überwachungseinrichtung 53 und/oder Prüfungseinrichtung 55 der Einrichtung 5, 5' ermittelbare Informationen. Alternativ oder zusätzlich hierzu umfassen die Informationen z.B. über die Modul-Schnittstelle 73 des Bediengeräts 61 jeweils aus externen Quellen, wie z.B. der Internet-Plattform IPF und/oder der Datenbank DB, abrufbare Informationen, wie z.B. technische Informationen TI, Bedienungsanleitungen BA, Erklär-Videos VID zur Bedienung und/oder Inbetriebnahme und/oder Zertifikate C zu mindestens einem oder jedem Feldgerät 1 und/oder mindestens einer oder jeder Einrichtung 5, 5' des Messsystems 100.
  • Das Benutzer-Interface ist z.B. als menü-basiertes Interface ausgebildet. Das Menü weist z.B. mehrere Menü-Ebenen auf, zwischen denen der Benutzer über hierfür in den einzelnen Ebenen vorgesehenen Links wechseln kann. Die Menü-Ebenen sind z.B. hierarchisch aufgebaut und/oder umfassen z.B. eine System-Ebene S-L, eine Einrichtungs-Ebene E-L für jede Einrichtung 5, 5' und eine Feldgerät-Ebene F-L für jedes Feldgerät 1. Ein Ausführungsbeispiel der System-Ebene S-L ist in 8 dargestellt. 9 zeigt ein Ausführungsbeispiel der Einrichtungs-Ebene E-L der Einrichtung 5 und 10 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Feldgerät-Ebene F-L des als Drucksensor p ausgebildeten Feldgeräts 1.
  • Auf der System-Ebene S-L wird dem Benutzer z.B. die bzw. jede Einrichtung 5, 5' des Messsystems 100 angezeigt. Optional wird zu jeder Einrichtung 5, 5' jeweils mindestens eine Zusatzinformation, wie z.B. die für die Kommunikation mit der jeweiligen Einrichtung 5, 5' zur Verfügung stehende Signalstärke, die Einrichtungs-Kennung ID(5), ID(5'), sowie ggfs. auch die der jeweiligen Einrichtung 5, 5' bereits zugewiesene Einrichtungsbezeichnung TAG(5), TAG(5'), und/oder ein von der Prüfungseinrichtung 55 der jeweiligen Einrichtung 5, 5' bestimmtes Integritätsprüfungsergebnis INT, angezeigt. Sofern eine der Einrichtungen 5, 5' mit dem Bediengerät 61 verbunden ist, wird diese Einrichtung 5 z.B. an hervorgehobener Position, z.B. in einer Kopfzeile, angezeigt. Auf der System-Ebene S-L ist jede Einrichtung 5, 5' z.B. jeweils über einen Link zur zugehörigen Einrichtungs-Ebene E-L verlinkt, über den der Benutzer bei Bedarf zu der jeweiligen Einrichtungs-Ebene E-L gelangt.
  • Auf den Einrichtungs-Ebenen E-L wird dem Benutzer jeweils die ausgewählte Einrichtung 5 sowie optional auch mindestens eine der Zusatzinformationen zu der jeweiligen Einrichtung 5 angezeigt. Zusätzlich wird dem Benutzer ein Unter-Menü 77 angeboten, über dessen Unter-Menü-Punkte der Benutzer die Konfigurierung und/oder Parametrierung der Einrichtung 5 ausführen und/oder ändern kann.
  • In 9 werden dem Benutzer auf der Einrichtungs-Ebene E-L darüber hinaus auch die an die Einrichtung 5 angeschlossenen Feldgeräte 1 angezeigt. Optional wird dem Benutzer zu jedem Feldgerät 1 mindestens eine Zusatzinformation, wie z.B. die Feldgerät-Kennung ID(P), die Feldgerät-Bezeichnung TAG(P), der Zustand Z des Feldgeräts 1, der aktuell mit dem Feldgerät 1 bestimmte Messwert mv und/oder der Kommunikationsmodus K, sowie ggfs. auch der Funkmodus FK, in dem die Kommunikation zwischen der Einrichtung 5 und dem jeweiligen Feldgerät 1 erfolgt, angezeigt. Auf der Einrichtungs-Ebene E-L sind die einzelnen Feldgeräte 1 z.B. jeweils über einen Link zur zugehörigen Feldgerät-Ebene F-L verlinkt, über den der Benutzer bei Bedarf zu der jeweiligen Feldgerät-Ebene F-L gelangt.
  • Auf der Feldgerät-Ebene F-L wird dem Benutzer das ausgewählte Feldgerät 1 angezeigt. Optional wird auf den Feldgerät-Ebenen F-L mindestens eine der Zusatzinformationen zu dem jeweiligen Feldgerät 1 und/oder mindestens eine weitere Information, wie z.B. eine Versionsangabe VER der in dem Feldgerät 1 eingesetzten Firmware, ein Bestellcode ORD, unter dem bei Bedarf ein Ersatzgerät beim Hersteller bestellt werden kann, und/oder ein Parameterwert pv eines mit dem Feldgerät 1 bestimmten Parameters angezeigt. Auf der Feldgerät-Ebene F-L wird dem Benutzer ein Unter-Menü 79 zu dem Feldgerät 1 angezeigt, über dessen vom Benutzer auswählbaren Unter-Menü-Punkte der Benutzer z.B. die Konfigurierung und/oder Parametrierung des Feldgeräts 1, sowie ggfs. auch die Konfigurierung der Leuchtvorrichtung 39 des an das Feldgerät 1 angeschlossenen Adapters 3 durchführen und/oder ändern kann.
  • Optional ist auf mindestens einer Einrichtungs-Ebene E-L und/oder mindestens einer Feldgeräte-Ebenen F-L z.B. jeweils mindestens eine Abfrage an eine Informationsquelle, wie z.B. die Internet-Plattform IPF und/oder die Datenbank DB, verlinkt, über die sich der Benutzer z.B. technische Informationen TI, Betriebsanleitungen BA, Zertifikate C, und/oder Erklär-Videos VID zu der jeweiligen Einrichtung 5, 5' bzw. dem jeweiligen Feldgerät 1 anzeigen lassen kann.
  • Bezugszeichenliste
  • 100
    Messsystem
    1
    Feldgerät
    3
    Adapter
    5
    Einrichtung
    7
    Feldgerät-Schnittstelle
    9
    Messelement
    11
    Feldgerät -Elektronik
    13
    Schaltung
    15
    Datenverarbeitungseinrichtung
    17
    Feldgerät-Speicher
    19
    Kommunikationseinrichtung
    21
    Adapter-Schnittstelle
    23
    Funk-Schnittstelle
    25
    Anschluss-Schnittstelle
    27
    Übergeordnete Einheit
    29
    Kommunikationseinrichtung
    31
    Gateway-Modul
    33
    Gateway-Schnittstelle
    35
    Datenverarbeitungseinrichtung
    37
    Einrichtungs-Speicher
    39
    Leuchtvorrichtung
    41
    Kommunikations-Modul
    43
    Modul-Schnittstelle
    45
    Funk-Schnittstelle
    47
    Anschluss-Schnittstellen
    49
    Funkverbindung
    51
    Anschlussverbindung
    53
    Überwachungseinrichtung
    55
    Prüfeinrichtung
    57
    Repeater
    59
    Verbindung
    61
    Bediengerät
    63
    Bedienoberfläche
    65
    Datenverarbeitungseinrichtung
    67
    Kommunikationseinrichtung
    69
    Funk-Schnittstelle
    71
    Kommunikations-Modul
    73
    Modul-Schnittstelle
    75
    Ortungseinrichtung
    77
    Unter-Menü
    79
    Unter-Menü
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 10 2013 107 964 A1 [0006]

Claims (16)

  1. Messsystem (100) mit einem oder mehreren Feldgeräten (1) zur Messung jeweils mindestens einer Messgröße, das zu jedem Feldgerät (1) jeweils einen Adapter (3) umfasst, und das eine Einrichtung (5) umfasst, an die jedes Feldgerät (1) jeweils über den an das jeweilige Feldgerät (1) angeschlossenen Adapter (3) anschließbar oder angeschlossen ist, bei dem: jeder Adapter (1) jeweils eine gemäß einem System-Protokoll kommunizierende Kommunikationseinrichtung (19) umfasst, an die eine Adapter-Schnittstelle (21), eine Funk-Schnittstelle (23) und eine Anschluss-Schnittstelle (25) angeschlossen sind, jedes Feldgerät (1) jeweils eine Feldgerät-Schnittstelle (7) umfasst, über die es an die Adapter-Schnittstelle (21) des zugehörigen Adapters (3) angeschlossen oder anschließbar ist, die Einrichtung (5) eine gemäß dem System-Protokoll kommunizierende Kommunikationseinrichtung (29) umfasst, an die eine Funk-Schnittstelle (45) und eine oder mehrere Anschluss-Schnittstellen (47) angeschlossen sind, und jedes Feldgerät (1) an die Einrichtung (5) jeweils sowohl über eine Funkverbindung (49) zwischen der Funk-Schnittstelle (45) der Einrichtung (5) und der Funk-Schnittstelle (23) des an das jeweilige Feldgerät (1) angeschlossenen Adapters (3) anschließbar ist, als auch über eine Anschlussverbindung (51) zwischen einer der Anschluss-Schnittstellen (47) der Einrichtung (5) und der Anschluss-Schnittstelle (25) des an das jeweilige Feldgerät (1) angeschlossenen Adapters (3) anschließbar ist, und die Einrichtung (5) mindestens ein jeweils gemäß einem modul-spezifischen Kommunikationsprotokoll kommunizierendes Gateway-Modul (31) mit einer daran angeschlossenen Gateway-Schnittstelle (33) umfasst, über die die Einrichtung (5) an eine übergeordnete Einheit (27) anschließbar ist.
  2. Messystem (100) gemäß Anspruch 1, das bezüglich jedes Feldgeräts (1) jeweils dazu ausgebildet ist, die Kommunikation zwischen dem jeweiligen Feldgerät (1) und der Einrichtung (5) gemäß einem Kommunikationsmodus (K) auszuführen, der durch eine entsprechende Konfigurierung des Messystems (100) für das jeweilige Feldgerät (1) aus mehreren vorgegebene Kommunikationsmodi auswählbar ist, wobei die Kommunikationsmodi für jedes Feldgerät (1) jeweils: mindestens einen ersten Kommunikationsmodus umfassen, in dem die Kommunikation zwischen dem Feldgerät (1) und der Einrichtung (5) ausschließlich über die Funkverbindung (49) zwischen der Einrichtung (5) und dem an das jeweilige Feldgerät (1) angeschlossenen Adapter (3) verläuft, einen zweiten Kommunikationsmodus umfassen, in dem die Kommunikation zwischen dem Feldgerät (1) und der Einrichtung (5) ausschließlich über die Anschlussverbindung (51) zwischen der Einrichtung (5) und dem an das jeweilige Feldgerät (1) angeschlossenen Adapter (3) erfolgt, und mindestens einen dualen Kommunikationsmodus umfassen, in dem die Kommunikation zwischen dem Feldgerät (1) und der Einrichtung (5) dauerhaft oder in vorgegebenen Zeiträumen über die Funkverbindung (49) und dauerhaft oder in vorgegebenen Zeiträumen über die Anschlussverbindung (51) verläuft.
  3. Messystem (100) gemäß Anspruch 2, bei dem die dualen Kommunikationsmodi: einen Basismodus umfassen, in dem die Kommunikation über die Funkverbindung (49) verläuft und bei einer Störung oder einem Ausfall der Funkverbindung (49) auf die Anschlussverbindung (51) umgestellt wird, und/oder einen Basismodus umfassen, in dem die Kommunikation über die Anschlussverbindung (51) verläuft und bei einer Störung oder einem Ausfall der Anschlussverbindung (51) auf die Funkverbindung (49) umgestellt wird, einen Hochgeschwindigkeitsmodus umfassen, in dem vom Feldgerät (1) zur Einrichtung (5) und/oder von der Einrichtung (5) zum Feldgerät (1) zu übermittelnden Daten jeweils in zwei Datensätze aufgespalten werden, von denen einer über die Funkverbindung (49) und der andere über die Anschlussverbindung (51) übermittelt wird, einen Prioritätsmodus umfassen, in dem eine der beiden Verbindungen, nämlich die Funkverbindung (49) oder die Anschlussverbindung (51), als primäre Verbindung eingesetzt wird, über die die Kommunikation zwischen dem Feldgerät (1) und der Einrichtung (5) erfolgt, und die andere Verbindung als sekundäre Verbindung verwendet wird, über die vom Feldgerät (1) ausgegebene Notfall-Informationen und/oder Diagnoseergebnisse übermittelt werden und/oder auf die die Kommunikation zwischen der Einrichtung (5) und dem jeweiligen Feldgerät (1) bei einem Ausfall oder einer Störung der primären Verbindung umgeleitet wird, und/oder einen Sicherheitsmodus umfassen, in dem die zu übermittelnden Daten parallel über die Funkverbindung (49) und die Anschlussverbindung (51) übermittelt werden.
  4. Messystem (100) gemäß Anspruch 1 bis 3, bei dem die Kommunikationseinrichtung (29) der Einrichtung (5) und die Kommunikationseinrichtung (19) mindestens eines oder jedes Adapters (3) jeweils dazu ausgebildet sind, über die Funkverbindung(en) (49) zwischen der Einrichtung (5) und jeweils einem dieser Adapter (3) jeweils auf zwei oder mehr verschiedene, sich durch deren Trägerfrequenzen unterscheidendende Übertragungsarten zu kommunizieren.
  5. Messystem (100) gemäß Anspruch 4, bei dem die Kommunikation in den einzelnen Übertragungsarten jeweils in einem anderen Teilbereich eines für die Kommunikation über die jeweilige Funkverbindung (49) zur Verfügung stehenden Frequenzbereichs erfolgt, und/oder ein für die Kommunikation über die jeweilige Funkverbindung (49) zur Verfügung stehender Frequenzbereich in mehrere jeweils eine vorgegebene Bandbreite aufweisende Kanäle (c1, ..., c6) unterteilt ist und für jede Übertragungsart jeweils eine andere, insb. eine sich nicht überschneidende, Untermenge (c1, ..., c3; c4, ..., c6) der Kanäle (c1, ..., c6) für die Kommunikation gemäß der jeweiligen Übertragungsart genutzt wird.
  6. Messystem (100) gemäß Anspruch 4 bis 5, bei dem die Kommunikationseinrichtung (29) der Einrichtung (5) und die Kommunikationseinrichtung (19) mindestens eines oder jedes Adapters (3) jeweils dazu ausgebildet sind über die Funkverbindung(en) (49) zwischen der Einrichtung (5) und jeweils einem dieser Adapter (3) jeweils derart zu kommunizieren, dass über eine der Übertragungsarten Validierungsdaten, insb. Paritätsdaten oder Handshake-Daten, übertragen werden, anhand der die Echtheit und/oder die Konsistenz von parallel hierzu über eine andere Übertragungsart übermittelten Daten überprüfbar ist und/oder überprüft wird, und/oder das Messsystem (100) bezüglich des, mindestens eines oder jedes Feldgeräts (1) jeweils dazu ausgebildet ist, die Kommunikation über die Funkverbindung (49) zwischen dem jeweiligen Feldgerät (1) und der Einrichtung (5) gemäß einem Funkmodus (FK) auszuführen, der durch eine entsprechende Konfigurierung des Messystems (100) für das jeweilige Feldgerät (1) aus mehreren vorgegebenen Funkmodi auswählbar ist, wobei die Funkmodi für jedes Feldgerät (1) jeweils: einen Basisfunkmodus umfassen, in dem die Kommunikation über eine der Übertragungsarten erfolgt und bei einer Störung oder einen Ausfall der jeweiligen Übertragungsart auf eine andere Übertragungsart umgestellt wird, einen prioritären Funkmodus umfassen, in dem eine der Übertragungsarten als primäre Übertragungsart eingesetzt wird, über die die Kommunikation zwischen dem Feldgerät (1) und der Einrichtung (5) erfolgt, und eine von der primären Übertragungsart verschiedene Übertragungsart als sekundäre Übertragungsart verwendet wird, über die vom Feldgerät (1) ausgegebene Notfallinformationen und/oder Diagnoseergebnisse übermittelt werden und/oder auf die die über die Funkverbindung (49) zwischen der Einrichtung (5) und dem jeweiligen Feldgerät (1) verlaufende Kommunikation bei einem Ausfall oder einer Störung der Kommunikation über die primäre Übertragungsart umgestellt wird, und/oder mindestens einen Sicherheitsfunkmodus umfassen, in dem über die jeweilige Funkverbindung (49) zu übermittelnden Daten parallel auf mindestens zwei verschiedene Übertragungsarten übermittelt werden.
  7. Messystem (100) gemäß Anspruch 1 bis 6, bei dem die Einrichtung (5) eine Überwachungseinrichtung (53) umfasst, die dazu ausgebildet ist: für das, mindestens ein oder jedes an die Einrichtung (5) anzuschließendes oder angeschlossenes Feldgerät (1) jeweils zu bestimmen, ob das jeweilige Feldgerät (1) über die zugehörige Funkverbindung (49) und/oder die zugehörige Anschlussverbindung (51) mit der Einrichtung (5) verbunden ist und eine Information hierüber zur Verfügung zu stellen, für jedes über die zugehörige Funkverbindung (49) mit der Einrichtung (5) verbundenes Feldgerät (1) jeweils eine Signalstärke der jeweiligen Funkverbindung (49) zu bestimmen und eine Information hierüber zur Verfügung zu stellen, für das, mindestens ein oder jedes mit der Einrichtung (5) verbundenes Feldgerät (1) jeweils eine Verbindungsqualität der zugehörigen Funkverbindung (49) und/oder der zugehörigen Anschlussverbindung (51) zu überwachen, und eine Störung oder einen Ausfall der jeweiligen Verbindung festzustellen, wenn die Verbindungsqualität unter einen hierfür vorgegeben Grenzwert abfällt, und/oder für das, mindestens eines, oder jedes auf zwei oder mehr Übertragungsarten über die zugehörige Funkverbindung (49) mit der Einrichtung (5) kommunizierendes Feldgerät (1) jeweils eine Verbindungsqualität der Verbindung über mindestens eine oder jede Übertragungsart zu überwachen, und eine Störung oder einen Ausfall der Verbindung über die jeweilige Übertragungsart festzustellen, wenn die zugehörige Verbindungsqualität unter einen hierfür vorgegeben Grenzwert abfällt.
  8. Messystem (100) gemäß Anspruch 7, bei dem die Einrichtung (5) dazu ausgebildet ist, die über eine der von der Überwachungseinrichtung (53) überwachten Verbindungen verlaufende Kommunikation bei einem mittels Überwachungseinrichtung (53) festgestellten Ausfall oder einer mittels Überwachungseinrichtung (53) festgestellten Störung der jeweiligen Verbindung auf eine andere Verbindung umzustellen, wobei die Einrichtung (5) insb. dazu ausgebildet ist: die Kommunikation mit jedem im Basismodus mit der Einrichtung (5) kommunizierenden Feldgerät (1) bei einem Ausfall oder einer Störung der zugehörigen Funkverbindung (49) auf die zugehörige Anschlussverbindung (51) umzustellen und/oder bei einem Ausfall oder einer Störung der zugehörigen Anschlussverbindung (51) auf die zugehörige Funkverbindung (49) umzustellen, die Kommunikation mit jedem im Prioritätsmodus mit der Einrichtung (5) kommunizierenden Feldgerät (1) bei einem Ausfall oder einer Störung der primären Verbindung auf die sekundäre Verbindung umzustellen, die Kommunikation mit jedem im Basisfunkmodus mit der Einrichtung (5) kommunizierenden Feldgerät (1) bei einem Ausfall oder einer Störung der Verbindung über eine der Übertragungsarten auf eine andere Übertragungsart umzustellen, und/oder die Kommunikation mit jedem im prioritären Funkmodus mit der Einrichtung (5) kommunizierenden Feldgerät (1) bei einem Ausfall oder einer Störung der Verbindung über die primäre Übertragungsart auf die Verbindung über die sekundäre Übertragungsart umzustellen.
  9. Messystem (100) gemäß Anspruch 1 bis 8, bei dem die Einrichtung (5) eine Prüfeinrichtung (55) umfasst, die dazu ausgebildet ist, anhand von parallel auf zwei oder mehr verschiedene Arten an die Einrichtung (5) übermittelten Daten eine Datenintegritätsprüfung auszuführen und mittels der Datenintegritätsprüfung ein Integritätsprüfungsergebnis zu bestimmen und zur Verfügung zu stellen und/oder bei einer durch die Datenintegritätsprüfung festgestellten Beeinträchtigung der Datenintegrität eine entsprechende Warnung auszugeben und/oder einen Alarm auszulösen, wobei die parallel auf zwei oder mehr verschiedene Arten an die Einrichtung (5) übermittelten Daten insb. über eine der Funkverbindungen (49) und parallel hierzu über eine der Anschlussverbindungen (51) übermittelte Daten umfassen, und/oder parallel auf zwei oder mehr Übertragungsarten über eine der Funkverbindungen (49) übermittelte Daten umfassen.
  10. Messystem (100) gemäß Anspruch 1 bis 9, bei dem: jeder Adapter (3) jeweils einen Repeater (57) umfasst, der dazu ausgebildet ist, über die Funk-Schnittstelle (23) des jeweiligen Adapters (3) eingehende Daten an die Funk-Schnittstelle (23) mindestens eines anderen Adapters (3) und/oder die Funk-Schnittstelle (45) der Einrichtung (5) weiterzuleiten, und/oder die Kommunikationseinrichtungen (19) der Adapter (3) und die Kommunikationseinrichtung (29) der Einrichtung (5) als über die daran angeschlossenen Funk-Schnittstellen (23, 45) zu einen Funk-Netzwerk verbindbare Netzwerk-Knoten ausgebildet sind, wobei das Funk-Netzwerk: eine Netzwerk-Architektur, eine gitterförmige Netzwerk-Architektur oder eine sternförmige Netzwerk-Architektur aufweist, dazu ausgebildet ist, von einem Netzwerk-Knoten zu einem anderen Netzwerk-Knoten zu sendende Daten auf mindestens zwei verschiedenen Übermittlungswegen zu übermitteln, derart ausgebildet ist, dass über das Funk-Netzwerk eine Funkverbindung (49) zwischen der Einrichtung (5) und dem Adapter (3) mindestens eines außerhalb einer Funkreichweite der Einrichtung (5) angeordneten Feldgeräts (1) herstellbar ist, und/oder dazu ausgebildet ist, von einem der Netzwerk-Knoten zu einem anderen Netzwerk-Knoten zu sendende Daten auf mindestens zwei verschiedenen Übermittlungswegen zu übermitteln.
  11. Messystem (100) gemäß Anspruch 1 bis 10, mit einer zweiten Einrichtung (5'), an die das, mindestens eines oder jedes an die Einrichtung (5) anschließbare oder angeschlossene Feldgerät (1) anschließbar oder angeschlossen ist, bei dem: die zweite Einrichtung (5') als redundante Einrichtung ausgebildet ist, die wahlweise dauerhaft parallel zu der Einrichtung (5) betreibbar ist und/oder bei einer Störung oder einem Ausfall der Einrichtung (5) die Funktion der Einrichtung (5) übernimmt, und/oder bei dem: eine der beiden Einrichtungen (5, 5') als Sender ausgebildet ist, der von mindestens einem oder jedem an den Sender angeschlossenen Feldgerät (1) erhaltene Daten über eine Verbindung (59) zwischen der Einrichtung (5) und der zweiten Einrichtung (5'), insb. eine über die Funk-Schnittstellen (45) der beiden Einrichtungen (5, 5') verlaufende Verbindung oder eine über die Modul-Schnittstellen (43) der beiden Einrichtungen (5, 5') verlaufende Verbindung (59), an die andere Einrichtung (5', 5) sendet, und die andere Einrichtung (5, 5') als Empfänger ausgebildet ist, der die vom Sender gesendeten Daten empfängt, und eine Prüfeinrichtung (55) umfasst, die dazu ausgebildet ist, anhand von mindestens einem an beide Einrichtungen (5, 5') angeschlossenen Feldgerät (1) sowohl über die Funkverbindung (49) und/oder die Anschlussverbindung (51) zwischen dem Feldgerät (1) und dem Empfänger als auch parallel hierzu über die Verbindung (59) von dem Sender erhaltenen Daten eine Datenintegritätsprüfung durchzuführen, wobei die Prüfeinrichtung (55) dazu ausgebildet ist, ein Prüfungsergebnis der Datenintegritätsprüfung zu bestimmen und zur Verfügung zu stellen und/oder dazu ausgebildet ist, bei einer durch die Datenintegritätsprüfung festgestellten Beeinträchtigung der Datenintegrität eine entsprechende Warnung auszugeben und/oder einen Alarm auszulösen.
  12. Messystem (100) gemäß Anspruch 1 bis 11, bei dem jeder Adapter (3) jeweils eine Leuchtvorrichtung (39) mit mindestens einem Leuchtmittel, insb. einer Leuchtdiode oder einem Leuchtdioden-Ring, zur Anzeige mindestens eines von dem an den jeweiligen Adapter (3) angeschlossenen Feldgerät (1) und/oder der Einrichtung (5) für das an den jeweiligen Adapter (3) angeschlossene Feldgerät (1) bestimmten Diagnoseergebnisses umfasst.
  13. Messsystem gemäß Anspruch 1 bis 12, bei dem: das Gateway-Modul (31) oder mindestens eines der Gateway-Module (31) der oder jeder Einrichtung (5, 5') jeweils als austauschbare Komponente, als in einen Steckplatz der Einrichtung (5, 5') einsteckbare Einsteckkarte oder als an die Einrichtung (5, 5') ansteckbare und/oder anschließbare Erweiterungskarte ausgebildet ist, die, mindestens eine oder jede Einrichtung (5, 5') jeweils zwei oder mehr jeweils gemäß einem anderen modul-spezifischen Kommunikationsprotokoll kommunizierende Gateway-Module (31) mit daran angeschlossenen Gateway-Schnittstellen (33) umfasst, und/oder mindestens ein weiteres Kommunikations-Modul (41) mit einer daran angeschlossenen Modul-Schnittstelle (43), insb. ein Ethernet-Modul mit einer Ethernet-Schnittstelle und/oder ein Mobilfunk-Modul mit einer Mobilfunk-Schnittstelle, umfasst, und dazu ausgebildet ist, über die jeweilige Modul-Schnittstelle (43) mit einem entsprechend ausgebildeten Kommunikationspartner, insb. einem Bediengerät (61), einer weiteren Einrichtung (5', 5), einer Internet-Plattform (IPF) und/oder einer Datenbank (DB), zu kommunizieren.
  14. Messystem (100) gemäß Anspruch 1 bis 13, mit einem Bediengerät (61), das: eine Bedienoberfläche (63) mit Anzeige- und Eingabemitteln, eine Datenverarbeitungseinrichtung (65), eine in einem Speicher des Bediengeräts (61) abgespeicherte, mittels der Datenverarbeitungseinrichtung (65) ausführbare Bediensoftware (App), und eine an die Datenverarbeitungseinrichtung (65) angeschlossene, gemäß dem System-Protokoll kommunizierende Kommunikationseinrichtung (67) mit einer daran angeschlossenen Funk-Schnittstelle (69) umfasst, dazu ausgebildet ist, mittels dessen Kommunikationseinrichtung (67) mit jedem mit dem Bediengerät (61) jeweils über eine Funkverbindung (49a) zwischen der Funk-Schnittstelle (69) des Bediengeräts (61) und der Funk-Schnittstelle (23) des an das jeweilige Feldgerät (1) angeschlossenen Adapters (3) verbindbaren Feldgerät (1) und jeder mit dem Bediengerät (61) jeweils über eine Funkverbindung (49b) zwischen der Funk-Schnittstelle (69) des Bediengeräts (61) und der Funk-Schnittstelle (45) der Einrichtung (5, 5') verbindbaren Einrichtung (5, 5') jeweils gemäß dem System-Protokoll zu kommunizieren, und dessen Bediensoftware (App) dazu ausgebildet ist, einem Benutzer des Bediengeräts (61) ein Benutzer-Interface zur Verfügung zu stellen, über das eine Bedienung des Messystems (100) durchführbar ist.
  15. Messystem (100) gemäß Anspruch 14, bei dem das Bediengerät (61): dazu ausgebildet ist, eine Identifizierung jedes jeweils an einen der Adapter (3) angeschlossenen Feldgeräts (1) und/oder jeder Einrichtung (5, 5') auszuführen, aus jedem Feldgerät (1) jeweils eine in dem jeweiligen Feldgerät (1) abgespeicherte Feldgerät-Kennung auszulesen und/oder über das Benutzer-Interface unmittelbar und/oder auf Anfrage anzuzeigen, und/oder aus jeder Einrichtung (5, 5') jeweils eine in der jeweiligen Einrichtung (5, 5') abgespeicherte Einrichtung-Kennung auszulesen und/oder über das Benutzer-Interface unmittelbar und/oder auf Anfrage anzuzeigen, eine Ortungseinrichtung (75) umfasst, die dazu ausgebildet ist, mit dem Bediengerät (61) über den daran angeschlossenen Adapter (3) verbindbare oder verbundene Feldgeräte (1) und/oder mit dem Bediengerät (61) verbindbare oder verbundene Einrichtungen (5, 5') zu orten und deren Standort unmittelbar oder auf Anfrage des Benutzers über das Benutzer-Interface anzuzeigen und/oder auf andere Weise zur Verfügung zu stellen, und/oder mindestens ein weiteres Kommunikations-Modul (71) mit einer Modul-Schnittstelle (73), insb. ein Ethernet-Modul mit einer Ethernet-Schnittstelle und/oder ein Mobilfunk-Modul mit einer Mobilfunk-Schnittstelle, umfasst und dazu ausgebildet ist, über die Modul-Schnittstelle (73) mit der oder jeder Einrichtung (5, 5'), mit einer Internet-Plattform (IPF) und/oder mit einer Datenbank (DB) zu kommunizieren.
  16. Messystem (100) gemäß Anspruch 14 bis 15, bei dem: die Bedienung: eine Identifizierung, eine Ortung, eine Konfigurierung, eine Parametrierung und/oder eine Änderung der Konfigurierung und/oder der Parametrierung mindestens eines oder jedes an einen der Adapter (3) angeschlossenen Feldgeräts (1) umfasst, eine Konfigurierung und/oder eine Änderung der Konfigurierung mindestens einer oder jeder Leuchtvorrichtung (39) umfasst, und/oder eine Identifizierung, eine Ortung, eine Konfigurierung, eine Parametrierung und/oder eine Änderung der Konfigurierung und/oder der Parametrierung mindestens einer oder jeder Einrichtung (5, 5') umfasst, das Bediengerät (61) dazu ausgebildet ist, dem Benutzer Informationen anzuzeigen, wobei die Informationen Messwerte der Messgröße(n), Diagnoseergebnisse zu mindestens einem der Feldgeräte (1), zu jedem Feldgerät (1) jeweils den Kommunikationsmodus (K) und/oder den Funkmodus (FK), gemäß dem die Einrichtung (5, 5') mit dem jeweiligen Feldgerät (1) kommuniziert, mittels der Überwachungseinrichtung (53) und/oder der Prüfungseinrichtung (55) der Einrichtung (5, 5') ermittelbare Informationen und/oder aus einer Internet-Plattform (IPF) oder einer Datenbank (DB) abrufbare Informationen, insb. technische Informationen (TI), Bedienungsanleitungen (BA), Zertifikate (C) und/oder Erklär-Videos (VID), zu jeder Einrichtung (5, 5') und/oder zu jedem Feldgerät (1) umfassen, und/oder das Benutzer-Interface als menü-basiertes Interface ausgebildet ist, wobei das Menü eine System-Ebene (S-L), eine Einrichtungs-Ebene (E-L) für jede Einrichtung (5, 5') und eine Feldgerät-Ebene (F-L) für jedes Feldgerät (1) umfasst, wobei das Menü insb. derart ausgebildet ist, dass auf der System-Ebene (S-L) jede Einrichtung (5, 5') jeweils über einen Link zur zugehörigen Einrichtungs-Ebene (E-L) verlinkt ist, auf jeder Einrichtungs-Ebene (E-L) die an die Einrichtung (5, 5') angeschlossenen Feldgeräte (1) jeweils über einen Link zur zugehörigen Einrichtungs-Ebene (E-L) verlinkt sind, und dem Benutzer ein Unter-Menü (77) angeboten wird, über dessen Unter-Menü-Punkte der Benutzer die Konfigurierung und/oder Parametrierung der Einrichtung (5) ausführen und/oder ändern kann, und/oder dem Benutzer auf jeder Feldgerät-Ebene (F-L) jeweils ein Unter-Menü (79) angezeigt wird, über dessen Unter-Menü-Punkte der Benutzer die Konfigurierung und/oder Parametrierung des Feldgeräts (1) und/oder die Konfigurierung der Leuchtvorrichtung (39) des an das Feldgerät (1) angeschlossenen Adapters (3) durchführen und/oder ändern kann.
DE102023112005.0A 2023-05-08 2023-05-08 Messsystem mit einem oder mehreren Feldgeräten Pending DE102023112005A1 (de)

Priority Applications (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE102023112005.0A DE102023112005A1 (de) 2023-05-08 2023-05-08 Messsystem mit einem oder mehreren Feldgeräten
PCT/EP2024/057279 WO2024230970A1 (de) 2023-05-08 2024-03-19 Messsystem mit einem oder mehreren feldgeräten

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE102023112005.0A DE102023112005A1 (de) 2023-05-08 2023-05-08 Messsystem mit einem oder mehreren Feldgeräten

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE102023112005A1 true DE102023112005A1 (de) 2024-11-14

Family

ID=90481995

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE102023112005.0A Pending DE102023112005A1 (de) 2023-05-08 2023-05-08 Messsystem mit einem oder mehreren Feldgeräten

Country Status (2)

Country Link
DE (1) DE102023112005A1 (de)
WO (1) WO2024230970A1 (de)

Citations (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE10032774A1 (de) * 2000-07-06 2002-01-17 Endress Hauser Gmbh Co Feldgerät
DE20217335U1 (de) * 2002-11-11 2003-01-16 ABB Patent GmbH, 68526 Ladenburg Kommunikationsanordnung zur Bedienung von Feldgeräten
DE102006009979A1 (de) * 2006-03-03 2007-09-06 Siemens Ag Einrichtung zur drahtlosen Kommunikation mit einem Feldgerät
DE102013107964A1 (de) 2013-07-03 2015-01-08 Endress + Hauser Conducta Gesellschaft für Mess- und Regeltechnik mbH + Co. KG Messanordnung
EP4064619A1 (de) * 2021-03-24 2022-09-28 VEGA Grieshaber KG Verbindungsvorrichtung zur drahtlosen verbindung eines mobilen geräts mit einem feldgerät

Family Cites Families (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
GB2609227A (en) * 2021-07-23 2023-02-01 Axon Systems Ltd Gateway module

Patent Citations (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE10032774A1 (de) * 2000-07-06 2002-01-17 Endress Hauser Gmbh Co Feldgerät
DE20217335U1 (de) * 2002-11-11 2003-01-16 ABB Patent GmbH, 68526 Ladenburg Kommunikationsanordnung zur Bedienung von Feldgeräten
DE102006009979A1 (de) * 2006-03-03 2007-09-06 Siemens Ag Einrichtung zur drahtlosen Kommunikation mit einem Feldgerät
DE102013107964A1 (de) 2013-07-03 2015-01-08 Endress + Hauser Conducta Gesellschaft für Mess- und Regeltechnik mbH + Co. KG Messanordnung
EP4064619A1 (de) * 2021-03-24 2022-09-28 VEGA Grieshaber KG Verbindungsvorrichtung zur drahtlosen verbindung eines mobilen geräts mit einem feldgerät

Also Published As

Publication number Publication date
WO2024230970A1 (de) 2024-11-14

Similar Documents

Publication Publication Date Title
DE69726875T2 (de) Wartungsschnittstelleneinrichtung zur verwendung in einem prozesssteuerungsnetz
EP2307934B1 (de) Universelle schnittstelle für einen wireless adapter
DE102013111714B4 (de) Verfahren zur Funktionseinstellung einer Messstelle
DE102013207760B4 (de) Elektrisches Interfacemodul
EP2984530B1 (de) Messumformerspeisegerät mit abschaltbarer funkschnittstelle
DE102013107964A1 (de) Messanordnung
CH702454A1 (de) Anordnung mit einer übergeordneten Steuereinheit und zumindest einem mit der Steuereinheit verbindbaren intelligenten Feldgerät.
WO2010020534A1 (de) Verfahren zur überwachung des ladezustands bzw. der restkapazität einer batterie bzw. eines akkus in der automatisierungstechnik
DE102019105171B4 (de) IO-Link-Master und Verfahren zum Steuern eines IO-Link Systems
EP3283928B1 (de) Verfahren zum automatischen hinzu- oder wegschalten eines kommunikationswiderstandes eines hart-gerätes
WO2017202675A1 (de) Funkadapter für ein feldgerät mit einer antenne für zwei kommunikationsstandards
EP4248283B1 (de) Anzeige- und/oder bedienmodul
EP3126991B1 (de) Elektrisches interfacemodul
EP3510453A1 (de) Steuerungs-interaktions-verfahren und kommunikationsvorrichtung zum durchführen einer steuerungs-interaktion zwischen einer bedienelektronik und einem stellgerät
DE102017107535A1 (de) Power over Ethernet-basiertes Feldgerät der Automatisierungstechnik
DE102023112005A1 (de) Messsystem mit einem oder mehreren Feldgeräten
WO2018072939A1 (de) Verfahren, kommunikationsmodul und system zur übermittlung von diagnosedaten eines feldgeräts in einer anlage der prozessautomatisierung
WO2012028366A1 (de) Verfahren zur sicherstellung der korrekten funktionsweise einer automatisierungsanlage
DE102011086054B4 (de) System zur Sicherstellung der Verfügbarkeit eines Bussystems der Automatisierungstechnik
DE102016119744A1 (de) Verfahren und System zum Verhindern eines unerwünschten Zugriffs auf ein Feldgerät
EP3555714B1 (de) Verfahren zur applikationsspezifischen einstellung eines feldgeräts
EP4283416B1 (de) Sicherung von daten bei feldgeräten mittels eines zusatzmoduls
WO2010026011A1 (de) Verfahren zum betreiben eines gerätes der prozessautomatisierungstechnik
EP4227797B1 (de) Verfahren zum generieren eines zwillings-sensors mittels parametervererbung und ein sensor, ein mobiles gerät und ein system für dieses verfahren
DE102005026826B4 (de) Verfahren zum Betreiben eines Kommunikationsnetzwerkes mit mindestens einem Slave-Gerät und maximal drei Master-Geräten

Legal Events

Date Code Title Description
R163 Identified publications notified
R012 Request for examination validly filed