-
Die vorliegende Erfindung betrifft ein System zur Höhenverstellung eines heckseitigen Ladebodens in einem Kraftfahrzeug, umfassend (i) einen Sitz, der eine um eine sich in Fahrzeugquerrichtung erstreckende Schwenkachse verschwenkbare Sitzlehne umfasst, (ii) den Ladeboden, und (iii) einen unterhalb des Ladebodens angeordneten Boden. Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung ein Kraftfahrzeug, welches das genannte System umfasst.
-
Die Thematik der Höhenverstellbarkeit von Ladeböden ist insbesondere bei im Innenraum von Kraftfahrzeugen angeordneten Ladeböden relevant. Die Höhenverstellung eines Ladebodens kann das Volumen eines Laderaums, welcher insbesondere als Kofferraum verwirklicht sein kann, vergrößern oder verkleinern. Zum Beladen des Ladebodens kann der Laderaum über eine rückseitige Fahrzeugklappe (z. B. eine Kofferraumklappe) oder über Türen des Kraftfahrzeugs zugänglich sein. Zudem kann der Ladeboden an einen Sitz oder eine Sitzreihe angrenzend angeordnet sein. Bei dem Sitz oder der Sitzreihe kann es sich um einen Rücksitz (bzw. eine Rücksitzreihe) oder einen Vordersitz (bzw. eine Vordersitzreihe) handeln. Eine Angrenzung des Ladebodens an einen Vordersitz bzw. eine Vordersitzreihe kann insbesondere bei Fahrzeugen ohne Rücksitze relevant sein.
-
Es sind aus dem Stand der Technik verschiedene Möglichkeiten zum Verstellen der Höhe des Ladebodens bekannt, so ist beispielsweise aus
US 2009/0167045 eine Kraftfahrzeug-Sitzanordnung bekannt, welche einen manuell höhenverstellbaren Ladeboden aufweist, sowie einen Sitz, der in seiner Position nach fahrzeugvorne oder fahrzeughinten verstellbar ist, wobei Sitz und Ladefläche über eine plattenförmige Komponente verbunden sind, welche den Abstand zwischen diesen unabhängig von der Position des Sitzes abdeckt.
-
Außerdem ist aus
US 2009/0322135 ein in zwei unterschiedliche Positionen umklappbarer Fahrzeugsitz mit einem Sitzteil und einer klappbaren Rückenlehne bekannt. Eine der Positionen ist derart ausgebildet, dass eine Rückseite der Rückenlehne eine ebene Fläche mit einem, an den Sitz angrenzenden und vom Sitz unabhängigen, festen Ladeboden ausbildet.
-
Zudem ist aus
WO 03/104035 eine Vorrichtung zur Führung eines manuell höhenverstellbaren Ladebodens bekannt, welcher unabhängig von einem Sitz, einer Sitzlehne oder einer anderweitigen Komponente ist.
-
Die
US 2011/0101721 zeigt einen von einem Ladeboden abgedeckten Stauraum in einem Kofferraum, welcher durch Aufschwenken des Ladebodens zugänglich ist.
-
Den bekannten Systemen fehlt es jedoch häufig an einer ausreichenden Möglichkeit, die Höhe der Ladefläche nutzerfreundlich zu verstellen. Bei den bekannten Systemen ist nachteilig, dass eine Höhenverstellung des Ladebodens manuell und teils umständlich am Ladeboden zu erfolgen hat.
-
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein nutzerfreundlicheres System zur Höhenverstellung eines heckseitigen Ladebodens in einem Kraftfahrzeug bereitzustellen.
-
Gelöst wird diese Aufgabe mit einem System nach Anspruch 1.
-
Weiterhin liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Kraftfahrzeug bereitzustellen, bei der eine Höhenverstellung eines heckseitigen Ladebodens in einem Kraftfahrzeug nutzerfreundlich möglich ist.
-
Gelöst wird diese Aufgabe mit einem Kraftfahrzeug nach Anspruch 14.
-
Die im Rahmen der vorliegenden Beschreibung und in den Ansprüchen genannten und beschriebenen Merkmale betreffen mögliche Ausgestaltungen der Erfindung, dies unabhängig von der jeweils im Zusammenhang eines Merkmals beanspruchten Anspruchskategorie. So können im Rahmen des vorgeschlagenen Systems zur Höhenverstellung eines heckseitigen Ladebodens in einem Kraftfahrzeug beanspruchte oder beschriebene Merkmale auch Ausgestaltungen des vorgeschlagenen Kraftfahrzeugs sein. Dies gilt Kategorie-übergreifend.
-
Die vorliegende Erfindung betrifft zunächst ein System zur Höhenverstellung eines heckseitigen Ladebodens in einem Kraftfahrzeug, umfassend (i) einen Sitz, der eine um eine sich in Fahrzeugquerrichtung erstreckende Schwenkachse verschwenkbare Sitzlehne umfasst, (ii) den Ladeboden und (iii) einen unterhalb des Ladebodens angeordneten Boden. Das System ist gekennzeichnet durch eine zwischen dem Ladeboden und dem Boden angeordnete Ladeboden-Verstelleinrichtung, die mit der Sitzlehne und dem Ladeboden derart mechanisch wirkgekoppelt ist, dass durch Verschwenken der Sitzlehne um die Schwenkachse der Ladeboden unter Einsatz der Ladeboden-Verstelleinrichtung in Bezug auf den Boden höhenverstellbar ist.
-
Unter einem Sitz kann im Kontext der vorliegenden Erfindung eine Vorrichtung verstanden werden, auf welcher eine Person (ein Fahrzeuginsasse) eine Sitzposition einzunehmen kann. Ein Sitz kann eine Sitzfläche (z. B. in Form eines Sitzkissens) aufweisen. Außerdem kann der Sitz eine Sitzlehne umfassen, die als eine Rücklehne ausgebildet sein kann, an die die Person in einer gewöhnlichen Sitzposition seinen Rücken anlehnen kann.
-
Unter der Fahrzeugquerrichtung kann eine Richtung verstanden werden, welche sich quer, insbesondere rechtwinklig, zu einer allgemeinen Fortbewegungsrichtung eines geradeausfahrenden Kraftfahrzeugs erstreckt. Die Fahrzeugquerrichtung verläuft vorzugsweise quer, insbesondere senkrecht zur Fahrzeuglängsachse, nämlich in Richtung einer Fahrzeugquerachse. Unter einem Verschwenken der Sitzlehne kann ein Abschwenken einer aufrecht positionierten Sitzlehne aus einer aufgeschwenkten Stellung in Richtung der Sitzfläche verstanden werden (z. B. ein nach vorneklappen oder einklappen), jedoch auch ein Aufschwenken der Sitzlehne aus einer abgeschwenkten Stellung in die aufrechte Position (Aufklappen).
-
Die Sitzlehne kann zwischen der abgeschwenkten Stellung und der aufgeschwenkten Stellung liegende Positionen einnehmen. Dies kann in Stufen oder stufenlos erfolgen.
-
Das Kraftfahrzeug kann zumindest einen oder mehrere solcher (oder verschiedenartiger) Sitze aufweisen. Sitze können in Fahrzeugquerrichtung nebeneinander angeordnet sein und eine Sitzreihe ausbilden.
-
Heckseitig weist das Kraftfahrzeug einen Laderaum auf, welcher an eine Sitzreihe (z. B. Rücksitzreihe) angrenzen kann. Der Laderaum kann unter anderem dazu dienen, Ladegut zum Transport aufzunehmen.
-
Unter einem solchen Laderaum kann also ein heckseitiger Teil eines Kraftfahrzeugs verstanden werden, der über eine rückseitige Fahrzeugklappe des Kraftfahrzeugs zugänglich sein kann. Bei der rückseitigen Fahrzeugklappe kann es sich um eine Kofferraumklappe handeln.
-
Bei dem erwähnten „Boden“, der unterhalb des Ladebodens angeordnet ist, kann es sich um einen Kofferraumboden handeln. Der Boden kann durch zumindest eine, den Laderaum des Kraftfahrzeugs nach unten begrenzende, Bodenfläche ausgebildet sein. Der Boden kann Teil der Fahrzeugkarosserie oder Außenhülle des Fahrzeugs, jedoch auch ein Einlegeboden oder Zwischenboden sein. Dass der „Boden“ unterhalb des Ladebodens angeordnet ist, meint, dass der Boden einer Fahrbahn räumlich näher liegt (in geringerem Abstand dazu angeordnet ist) als der Ladeboden, der nämlich oberhalb des Bodens angeordnet ist. Der Laderaum kann zwei sich gegenüberliegende, an den Boden angrenzende Laderaum-Seitenwände aufweisen. Ferner kann der Laderaum nach fahrzeugvorne durch die Rückseite des Sitzes oder mehrerer Sitze begrenzt sein.
-
Der Ladeboden kann plan (eben) oder im Wesentlichen plan (eben) ausgebildet sein. Der Ladeboden kann als Flachkörper (z. B. in Form einer Platte) ausgebildet sein. Außerdem kann die Form des Ladebodens in einer Weise ausgebildet sein, dass dieser die vom Laderaum gebildeten räumlichen Gegebenheiten optimal ausnutzt und/oder dieser möglichst ergonomisch ausgebildet ist. Der Ladeboden kann die Form einer Ladewanne aufweisen. Auch andere, insbesondere profilierte Formen des Ladebodens, können vorgesehen sein.
-
Der Ladeboden kann aus Kunststoff, Gummi, Holz, Pappe, Hartpappe, Metall, Textil, einem Verbundwerkstoff, oder einer Kombination der genannten Materialien gefertigt sein. Der Ladeboden kann aus mehreren Lagen desselben oder unterschiedlicher Materialien gebildet sein. Der Ladeboden kann aus einem mechanisch widerstandsfähigen Material gebildet sein. Der Ladeboden kann zumindest auf einer seiner Oberflächen aus einem abwaschbaren Material gebildet sein oder eine solche Beschichtung aufweisen.
-
Der Ladeboden kann in Segmente (Ladebodensegmente) aufgeteilt sein. Die Anzahl der Segmente kann sich nach der Aufteilung der Sitzreihe bzw. Anzahl von Sitzen richten. Weist eine an den Ladeboden angrenzende Sitzreihe beispielsweise drei einzelne Sitze auf, so kann der Ladeboden ebenso drei Segmente aufweisen. In einem anderen Beispiel kann die Sitzreihe aus einem Sitz für zwei Personen und einem Sitz für eine Person gebildet sein. Entsprechend kann der Ladeboden ein Segment, das an die Breite des Sitzes für die zwei Personen angepasst ist, sowie ein Segment, das an die Breite des Sitzes für die eine Person anpasst ist, aufweisen. In einem weiteren Beispiel kann die Sitzreihe einen Sitz für drei Personen aufweisen, wobei der Ladeboden aus einem einzigen dazu passenden Segment gebildet sein kann.
-
Die folgenden Ausführungen beziehen sich stets auf eine Ausführung des Ladebodens mit einem Segment. Daher umfasst das im Folgenden beschriebene System dabei stets ein einziges Ladebodensegment. Sämtliche Ausführungen sind jedoch auch auf andere, zuvor beschriebene Kombinationen aus Sitzen und Ladebodensegmenten anwendbar. Jedem Sitz kann bei anderen Kombinationen jeweils ein Ladebodensegment zugeordnet werden.
-
Zwischen dem Boden und dem Ladeboden ist die Ladeboden-Verstelleinrichtung angeordnet. Diese kann aus verschiedenen mechanischen Komponenten zusammengesetzt und mit dem Boden und/oder dem Ladeboden sowie der Sitzlehne wirktechnisch verbunden sein. Die Höhenverstellung des heckseitigen Ladebodens kann über diese mechanischen Komponenten erfolgen, die eine zu diesem Zweck geeignete Baueinheit bilden können.
-
Die zwischen dem Ladeboden und dem Boden angeordnete Ladeboden-Verstelleinrichtung ist mit dem Sitz, insbesondere der Sitzlehne des Sitzes, derart wirkkoppelbar, dass durch Verschwenken der Sitzlehne der Ladeboden in Bezug auf den Boden höhenverstellt werden kann.
-
Unter einer Wirkkoppelung zwischen Ladeboden-Verstelleinrichtung und Sitz kann verstanden werden, dass durch ein Verschwenken der Sitzlehne mittels der Ladeboden-Verstelleinrichtung eine Höhenverstellung des Ladebodens bewirkt wird. Sitzlehne und Ladeboden sind also über die Ladeboden-Verstelleinrichtung mechanisch wirkgekoppelt. Ein Verschwenken der Sitzlehne löst eine Höhenverstellung des Ladebodens aus. Die Ladeboden-Verstelleinrichtung kann als eine Einrichtung zur Bewegungsübertragung, z. B. einer Schwenkbewegung in eine Translationsbewegung verstanden werden. Das Verschwenken der Sitzlehne kann manuell, halbautomatisch oder automatisch erfolgen, weshalb auch die Höhenverstellung des Ladebodens aufgrund der Wirkkopplung über die Ladeboden-Verstelleinrichtung manuell, halbautomatisch oder automatisch erfolgen kann.
-
Beim Verschwenken der Sitzlehne wird ein Winkel zwischen Sitzlehne und Sitzfläche verändert. Beim Abschwenken der Sitzlehne wird der Winkel zwischen Sitzlehne und Sitzfläche verringert, beim Aufschwenken jedoch vergrößert. Vorzugsweise wird beim Abschwenken der Sitzlehne in Richtung der Sitzfläche ein Höhenabstand zwischen Boden und Ladeboden vergrößert, während beim Aufschwenken der Sitzlehne ein Höhenabstand zwischen Boden und Ladeboden verringert wird. Die Vergrößerung bzw. Verringerung des Höhenabstands wird durch eine Translationsbewegung (Linearbewegung) der Ladeboden-Verstelleinrichtung vermittelt.
-
Weitere Ausgestaltungen und Merkmale eines mit der Erfindung vorgeschlagenen Systems zur Höhenverstellung eines heckseitigen Ladebodens sind in den Unteransprüchen angegeben, die nachfolgend genauer beschrieben seien. Es sei darauf hingewiesen, dass nachfolgend auch teils nicht in den Unteransprüchen angegebene Ausgestaltungen und Merkmale beschrieben seien, die ebenfalls bei einem mit der Erfindung vorgeschlagenen System zur Höhenverstellung eines heckseitigen Ladebodens zum Einsatz kommen können.
-
Nach einer ersten Ausgestaltung eines mit der Erfindung vorgeschlagenen Systems kann vorgesehen sein, dass das System zumindest eine Arretiervorrichtung zur Fixierung des Ladebodens in einer vorgebbaren Höhenstellung umfasst. Damit kann eine Höhenposition des Ladebodens festgelegt werden.
-
Beispielsweise kann die Arretierung durch ein Rastelement, ein Sperrelement, eine Klemme, eine Spannvorrichtung oder eine andere aus dem Stand der Technik bekannte Arretiervorrichtung erfolgen. Unter einer Höhenstellung kann ein von einem Nutzer gewählter Abstand zwischen Ladeboden und Boden verstanden werden.
-
Die Arretierung kann dabei an einem Element des Systems zur Höhenverstellung des heckseitigen Ladebodens oder an einer Komponente, die diesem System nicht zugehörig ist, erfolgen. Dies können beispielsweise Komponenten an den Laderaum-Seitenwänden sein. Zudem kann die Arretierung derart eingestellt werden, dass die daraus resultierende Höhenstellung des Ladebodens von einem Nutzer vorgegeben werden kann. Die von dem Nutzer vorgebbare Höhenstellung kann in mehreren Schritten wählbar sein oder stufenlos einstellbar sein. Außerdem kann die Arretiervorrichtung derart ausgeführt sein, dass die Arretierung des Ladebodens automatisch gelöst wird, sobald ein Nutzer die Sitzlehne verschwenkt.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung eines mit der Erfindung vorgeschlagenen Systems kann vorgesehen sein, dass das System zumindest einen über eine Betätigungseinrichtung auslösbaren Koppel-Mechanismus aufweist, wobei bei Auslösen des Koppel-Mechanismus die mechanische Wirkkopplung der Ladeboden-Verstelleinrichtung mit der Sitzlehne und dem Ladeboden hergestellt wird, sodass das Verschwenken der Sitzlehne um die Schwenkachse eine Höhenverstellung des Ladebodens bewirkt.
-
Eine Betätigungseinrichtung kann manuell (zum Beispiel von einem Nutzer) betätigt werden. Die Betätigungseinrichtung kann beispielsweise als mechanischer Hebel, Taster, als Rad oder in einer anderen zur Betätigung günstigen Weise ausgebildet sein. Die Betätigungseinrichtung kann auch elektronisch ausgebildet sein, beispielsweise in Form einer Eingabeeinrichtung im Fahrzeugcockpit (Betätigungsknopf, über einen Touchscreen etc.).
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung des Systems kann vorgesehen sein, dass dieses einen über die Betätigungseinrichtung oder eine weitere Betätigungseinrichtung auslösbaren Entkoppel-Mechanismus aufweist, wobei bei Auslösen des Entkoppel-Mechanismus die mechanische Wirkkopplung der Ladeboden-Verstelleinrichtung mit der Sitzlehne und dem Ladeboden gelöst wird, sodass das Verschwenken der Sitzlehne um die Schwenkachse keine Höhenverstellung des Ladebodens bewirkt.
-
Die Betätigungseinrichtung kann dabei dieselbe Betätigungseinrichtung sein, mit welcher, wie zuvor beschrieben, die mechanische Wirkkopplung der Ladeboden-Verstelleinrichtung mit der Sitzlehne und dem Ladeboden hergestellt wird.
-
Das System kann zudem neben der Betätigungseinrichtung eine weitere Betätigungseinrichtung aufweisen, welche ausschließlich zur Betätigung eines Entkoppel-Mechanismus vorgesehen ist. Ein Entkoppel-Mechanismus kann vergleichbar, jedoch mit umgekehrter Wirkweise, zum zuvor beschriebenen Koppel-Mechanismus ausgebildet sein.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung eines mit der Erfindung vorgeschlagenen Systems kann vorgesehen sein, dass die Betätigungseinrichtung oder die weitere Betätigungseinrichtung mechanisch oder elektrisch mit dem Koppel-Mechanismus respektive Entkoppel-Mechanismus verbunden ist.
-
Unter einer mechanischen oder elektrischen Verbindung der Betätigungseinrichtung mit dem Koppel-Mechanismus und/oder dem Entkoppel-Mechanismus kann verstanden werden, dass bei einer Betätigung der Betätigungseinrichtung ein Betätigungsbefehl über mechanische Komponenten oder über elektrische Komponenten, wie beispielsweise einer elektrischen Leitung oder einem elektrischen Antrieb, an den Koppel-Mechanismus respektive den Entkoppel-Mechanismus übertragen werden. Die mechanische oder elektrische Übertragung des Betätigungsbefehls kann am Koppel-Mechanismus oder Entkoppel-Mechanismus schließlich dessen Auslösen bewirken.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung eines mit der Erfindung vorgeschlagenen Systems kann vorgesehen sein, dass die Ladeboden-Verstelleinrichtung zumindest ein Paar durch ein Drehgelenk scherenförmig angeordnete Gelenkarme umfasst, wobei jeweils erste Gelenkarmenden der Gelenkarme gelenkig mit dem Ladeboden verbunden sind, und wobei den jeweiligen ersten Gelenkarmenden gegenüberliegende zweite Gelenkarmenden der Gelenkarme gelenkig mit dem Boden verbunden sind.
-
Unter einem Paar durch ein Drehgelenk scherenförmig angeordnete Gelenkarme können zwei einzelne Gelenkarme verstanden werden, welche vorzugsweise in der jeweiligen Mitte des Gelenkarms mit dem jeweils anderen Gelenkarm verbunden sein können und sich dort kreuzen. Die Verbindung zwischen den jeweiligen Gelenkarmen kann als Drehgelenk ausgeführt sein. Darunter kann verstanden werden, dass die Gelenkarme an der gemeinsamen Verbindungsstelle parallel zueinander drehbar gelagert sein können. Bei einem Verdrehen zweier auf diese Weise angeordneter Gelenkarme kann eine scherenförmige Bewegung der Gelenkarme zueinander erfolgen.
-
Unter einer gelenkigen Verbindung kann selbsterklärend verstanden werden, dass die Gelenkarme in der Verbindung gelenkig, also nicht starr, wie beispielsweise bei einer festen Einspannung, gelagert sein können. Die Gelenkarme können in Form von Gelenkstangen oder plattenförmig ausgebildet sein.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung eines mit der Erfindung vorgeschlagenen Systems kann vorgesehen sein, dass das zumindest eine Paar von Gelenkarmen einen ersten und zweiten Gelenkarm aufweist, wobei der erste und zweite Gelenkarm scherenförmig angeordnet sind und sich in einem gemeinsamen Drehgelenk kreuzen, wobei jeweils der erste und zweite Gelenkarm ein erstes und zweites Gelenkarmende aufweisen, wobei der erste Gelenkarm mit seinem ersten Gelenkarmende translationsfest an dem Ladeboden gelagert ist und mit seinem zweiten Gelenkarmende abrollend an dem unterseitig des Ladebodens angeordneten Boden gelagert ist, wobei der zweite Gelenkarm mit seinem ersten Gelenkarmende abrollend an dem Ladeboden gelagert ist und das zweite Gelenkarmende translationsfest an dem Boden gelagert ist.
-
Unter einer translationsfesten Lagerung kann verstanden werden, dass der erste Gelenkarm mit seinem ersten Gelenkarmende bewegungsfest, insbesondere gegenüber einer Translationsbewegung, mit dem Ladeboden und der zweite Gelenkarm mit seinem zweiten Gelenkarmende bewegungsfest mit dem Boden verbunden sein kann, wobei dies nicht ausschließen muss, dass die Gelenkarme jeweils um die translationsfesten Lagerungen verschwenkt werden können.
-
Vorzugsweise kann die translationsfeste Lagerung zwischen dem ersten Gelenkarmende des ersten Gelenkarms und dem Ladeboden an einer Unterseite des Ladebodens verwirklicht sein, wohingegen die translationsfeste Lagerung zwischen dem zweiten Gelenkarmende des zweiten Gelenkarms und dem Boden vorzugsweise auf einer Oberseite des Bodens verwirklicht sein kann.
-
Unter der Unterseite des Ladebodens kann eine Fläche des Ladebodens verstanden werden, welche dem Boden zugewandt ist. Unter der Oberseite des Bodens kann äquivalent dazu eine Fläche verstanden werden, welche dem Ladeboden zugewandt ist.
-
Außerdem können die translationsfesten Lagerungen derart ausgeführt sein, dass diese in den Ladeboden respektive den Boden integriert sind.
-
Unter einer abrollenden Lagerung kann dagegen eine Lagerung zu verstehen sein, bei der die Position von Verbindungspartnern, wie beispielsweise einem Gelenkarmende und dem Ladeboden oder dem Boden, zueinander veränderlich sein kann. Die Änderung der Position zueinander kann dabei über ein Abrollen des einen Verbindungspartners über eine, dem einen Verbindungspartner zugewandte und von diesem kontaktierbare, Oberfläche des anderen Verbindungspartners erfolgen. Zur Ermöglichung der Abrollbewegung kann ein Gelenkarmende als ein Verbindungspartner über ein Roll- oder Gleitelement, wie beispielsweise ein oder mehrere Räder, eine Kugel oder eine gewölbte Fläche verfügen, das in einer abroll- oder gleitgünstigen Position an einem der Gelenkarmenden angeordnet sein kann. Unter „Abrollen“ kann somit auch Gleiten zu verstehen sein. Ein Gleiten kann durch an einem jeweiligen Gelenkarmende angeordnetes Gleitelement (z. B. aus Keramik) gebildet sein.
-
Zudem kann die Oberfläche von zumindest einem Verbindungspartner eine optimierte Roll- oder Gleitfähigkeit aufweisen. Dies kann durch eine an das Roll- oder Gleitelement angepasste Oberfläche, wie beispielsweise einer rauen Oberfläche für ein Rollelement oder einer glatten Oberfläche für ein Gleitelement, oder eine an den Roll- oder Gleitvorgang angepasste Form, wie beispielsweise einer für das Roll- oder Gleitelement vorgesehenen Nut oder Schiene, verwirklicht werden.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung eines mit der Erfindung vorgeschlagenen Systems kann vorgesehen sein, dass eine Mehrzahl von Paaren, insbesondere zwei Paare, von Gelenkarmen vorgesehen ist.
-
Darunter kann zu verstehen sein, dass die Ladeboden-Verstelleinrichtung zumindest zwei Paare von Gelenkarmen (oder auch Gelenkarmpaare) aufweist. Diese können in einem beliebigen Abstand zueinander zwischen dem Boden und dem Ladeboden angeordnet werden. Des Weiteren können diese Paare parallel zueinander oder unabhängig voneinander ausgerichtet sein. Vorzugsweise können zumindest zwei Gelenkarmpaare zwischen Boden und Ladeboden angeordnet sein.
-
Die Verwendung von zumindest zwei Gelenkarmpaaren kann eine gleichmäßige Belastung der Gelenkarmpaare bewirken, was zu einer optimierten Dimensionierung der Komponenten der Ladeboden-Verstelleinrichtung führen kann. Das kann bedeuten, dass die Gelenkarme aufgrund der gleichmäßigen Belastung mit geringerem Querschnitt oder aus bestimmten Materialien, beispielsweise leichteren oder günstigeren Materialien, gefertigt werden können. Zudem kann die Anordnung von zwei Gelenkarmpaaren zu einer möglichst gleichmäßigen Höhenverstellung des Ladebodens beitragen, was die Wahrscheinlichkeit des Verkantens des Ladebodens bei der Höhenverstellung reduzieren kann. Auch kann damit eine optimierte Lastverteilung bei auf dem Ladeboden angeordnetem Ladegut ermöglicht werden.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung eines mit der Erfindung vorgeschlagenen Systems kann vorgesehen sein, dass die Ladeboden-Verstelleinrichtung eine Koppeleinrichtung umfasst, die eine derartige mechanische Anbindung der Sitzlehne an den Ladeboden ausbildet, dass bei Verschwenken der Sitzlehne eine dabei auftretende Schwenkbewegung der Sitzlehne über die Koppeleinrichtung in eine, insbesondere vertikale, Translationsbewegung des Ladebodens umgewandelt wird.
-
Eine Koppeleinrichtung kann als eine mechanische Komponente ausgebildet sein, welche an der Sitzlehne und/oder einer weiteren Komponente, wie beispielsweise der Ladeboden-Verstelleinrichtung oder dem Ladeboden, befestigbar oder darin integrierbar ist.
-
Die Koppeleinrichtung kann beispielsweise als eine Stange, ein Gestänge, ein Gelenk, eine Platte, ein Haken, eine Hülse, ein Seil, eine seilartige Komponente, eine Kette, ein Draht, ein Riemen, ein Band, ein Endlosriemen oder -band oder einer anderen dafür geeigneten Komponente sowie eine Kombination aus genannten oder weiteren Beispielen ausgebildet sein.
-
Mithilfe der Koppeleinrichtung können Sitzlehne und Ladeboden-Verstelleinrichtung lösbar oder unlösbar verbindbar sein. Außerdem kann die Koppeleinrichtung eine lösbare oder unlösbare Verbindung zwischen der Sitzlehne und einer weiteren Komponente herstellen. Diese Verbindung kann durch eine einzige oder eine dafür geeignete Kombination mehrerer mechanischer Komponenten verwirklicht sein.
-
Zudem kann die Verbindung zwischen der Sitzlehne und der Koppeleinrichtung derart ausgebildet sein, dass die Schwenkbewegung der Sitzlehne unmittelbar an die Koppeleinrichtung übertragen wird. Außerdem kann die Koppeleinrichtung derart ausgebildet sein, dass die Schwenkbewegung mit oder ohne Übersetzung übertragen werden kann. Darunter kann verstanden werden, dass der Wert einer Größe, beispielsweise der Schwenkwinkel oder das Drehmoment, in einen anderen Wert derselben Größe umgewandelt wird. Dadurch kann beispielsweise ermöglicht werden, eine in Bezug zum Schwenkwinkel proportional größere Höhenverstellung des Ladebodens zu bewirken.
-
Außerdem kann die Koppeleinrichtung derart ausgebildet sein, dass die durch die Schwenkbewegung erzeugte Rotation in eine Translationsbewegung, das heißt entlang eines geradlinigen Bewegungspfads, umgewandelt werden kann. Zu diesem Zweck kann die Koppeleinrichtung ein oder mehrere Komponenten zum Umleiten von Kräften umfassen. Eine solche Komponente kann beispielsweise durch eine Umlenkrolle, ein Gelenk, eine Komponente, auf die andere Komponenten auf- und abgewickelt werden können, wie beispielsweise eine Winde, einen Seilzug oder einer anderen dafür geeigneten Komponente ausgebildet sein.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung eines mit der Erfindung vorgeschlagenen Systems kann vorgesehen sein, dass die Ladeboden-Verstelleinrichtung derart ausgebildet ist, dass über die Translationsbewegung des Ladebodens ein Höhenabstand zwischen dem Ladeboden und dem Boden einstellbar ist. Unter dem Höhenabstand zwischen Ladeboden und Boden kann der Abstand zwischen der Unterseite des Ladebodens und der Oberseite des Bodens verstanden werden.
-
Unter einer Einstellbarkeit des Höhenabstands kann zum einen ein aktiver Prozess verstanden werden, bei dem der Nutzer den Höhenabstand ändert, indem der Ladeboden durch die Translationsbewegung (z. B. bei waagerechter oder annähernd waagerechter Ausrichtung) vom Boden wegbewegt oder auf diesen zu bewegt wird. Außerdem kann unter der Einstellbarkeit des Höhenabstands verstanden werden, dass der Nutzer vor dem aktiven Prozess einen gewünschten Höhenabstand beispielsweise an der Ladeboden-Verstelleinrichtung einstellt, die anschließend durch den zuvor beschriebenen aktiven Prozess verwirklicht werden kann.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung eines mit der Erfindung vorgeschlagenen Systems kann vorgesehen sein, dass die Koppeleinrichtung einen Seilzug aufweist, der beim Verschwenken der Sitzlehne eine Zugkraft auf das zweite Gelenkarmende des ersten Gelenkarms und/oder das erste Gelenkarmende des zweiten Gelenkarms ausübt, und somit eine Verschiebungsbewegung des ersten Gelenkarmendes des zweiten Gelenkarms und des zweiten Gelenkarmendes des ersten Gelenkarms entlang einer Fahrzeuglängsachse in Richtung nach fahrzeugvorne bewirkt, wodurch ein Abstand zwischen den jeweils ersten Gelenkarmenden und den jeweils zweiten Gelenkarmenden verringert und der Höhenabstand zwischen Ladeboden und Boden vergrößert wird.
-
Unter einem Seilzug kann ein Seil oder eine seilartige Komponente, im Folgenden auch Seil genannt, verstanden werden, die mit zumindest einer weiteren Komponente verbunden sein kann. Zumeist dient eine solche Verbindung einer Kraftübertragung, welche von einer Komponente auf das Seil, von dem Seil auf eine Komponente oder von einer Komponente über das Seil auf eine weitere Komponente übertragen werden kann.
-
In einer Ausgestaltung kann der Seilzug mit dem zweiten Gelenkarmende des ersten Gelenkarms verbunden sein. In einer weiteren Ausgestaltung kann das Seil mit dem ersten Gelenkarmende des zweiten Gelenkarms verbunden sein. In einer weiteren Ausgestaltung, der „und“ Variante, kann das Seil sowohl mit dem zweiten Gelenkarmende des ersten Gelenkarmendes als auch mit dem ersten Gelenkarmende des zweiten Gelenkarms verbunden sein. Die Möglichkeiten der Verbindung von Seil und Ladeboden-Verstelleinrichtung sind jedoch nicht auf die zuvor genannten Varianten limitiert, sondern können in weiteren Ausgestaltungen an anderen Punkten der Ladeboden-Verstelleinrichtung erfolgen.
-
Ferner kann unter einer seilartigen Komponente beispielsweise ein Seil aus Textilmaterial, ein Seil aus Kunststoff, eine Kette aus Kunststoff oder Metall mit einem oder mehreren Kettengliedern, ein Riemen aus Kunststoff und/oder Textilmaterial, ein Seil aus metallischem Draht mit einem oder mehreren Strängen, ein Band, ein elastisches Kunststoffband, eine Feder, einer Kombination genannter Varianten oder eine andere längliche, zur Kraftübertragung ausgelegte, Komponente aus dem Stand der Technik verstanden werden.
-
Das Seil kann dafür eingerichtet sein, eine Kraft, insbesondere eine Zugkraft zu übertragen. Außerdem kann das Seil bei entsprechender Ausführung auch eine Druckkraft oder ein Moment übertragen. Sowohl die Zugkraft als auch Druckkraft und Moment können durch Verschwenken der Sitzlehne über die Koppeleinrichtung in das Seil eingeleitet werden.
-
Die von dem Seil übertragene Kraft kann durch Umlenkelemente, wie beispielsweise eine Umlenkrolle, umgelenkt werden. Das Umlenkelement kann ermöglichen, dass beispielsweise eine Rotationsbewegung mithilfe des Seils in eine lineare Bewegung umgewandelt wird. Das Umlenkelement kann dazu dienen, von dem Seil zumindest zum Teil umschlingt zu werden. Durch das zumindest teilweise Umschlingen des Umlenkelements kann das Seil um einen Winkel, nämlich den, den das Seil das Umlenkelement umschlingt, umgelenkt werden.
-
Das Umwandeln einer Rotationsbewegung in eine lineare Bewegung unter Zuhilfenahme des Seils kann bereits durch die Befestigung des Seils an einem rotierenden Element erfolgen. Das rotierende Element kann dabei als Umlenkelement dienen, wenn das Seil auf das rotierende Element aufgewickelt wird. Eine Umfangsgeschwindigkeit des rotierenden Elements, das heißt die Geschwindigkeit, mit der sich die äußere Kontur (der Umfang) des Elements bewegt, kann dabei der linearen Bewegungsgeschwindigkeit des Seils entsprechen.
-
Erfindungsgemäß kann das an der Sitzlehne befestigte Seil über zumindest ein Umlenkelement die Schwenkbewegung, in Abhängigkeit des Abstands eines Seilbefestigungspunktes, an dem das Seil mit der Sitzlehne verbunden sein kann, von der Schwenkachse, in eine linear wirkende Zugkraft umwandeln. Die umgewandelte Zugkraft kann an weitere Komponenten übertragen werden. So kann das Seil die Zugkraft beispielsweise an ein Gelenkarmende eines Gelenkarms der Ladeboden-Verstelleinrichtung übertragen.
-
Die Verbindung zwischen Seil und Sitzlehne kann über ein Verbindungselement erfolgen. Das Verbindungselement kann als ein an dem Seil befestigter Haken, welcher sich an einer dafür geeigneten Stelle der Sitzlehne einhaken lässt, eine Klemmvorrichtung, eine Adaptionsschnittstelle für einen an dem Seil befestigten passenden Adapter, eine Knotenverbindung, eine von dem Seil gebildeten oder daran befestigten Schlaufe, welche sich mit einer zur Aufnahme der Schlaufe geeigneten Komponente an der Sitzlehne befestigen lassen kann oder einer anderen nach Stand der Technik bekannten Weise zur Verbindung eines Seils mit einer weiteren Komponente ausgebildet sein.
-
Die Verbindung zwischen Seil und Sitzlehne kann dabei rotationsfest ausgebildet sein, was bedeuten kann, dass der Seilbefestigungspunkt dieselbe Drehbewegung wie die Sitzlehne erfährt. Der Verbindungspunkt kann vorzugsweise so an der Sitzlehne positioniert werden, dass dieser außerhalb der Schenkachse liegt. Dies kann den Vorteil haben, dass bei zunehmendem Abstand des Seilbefestigungspunkts von der Schwenkachse dieser bei dem Verschwenken der Sitzlehne bei einem gleichen Schwenkwinkel (das heißt der Betrag eines Winkels, den die Sitzlehne beispielsweise von der „ausgeklappten“ in die „eingeklappte“ Position verschwenkt wird) einen längeren Weg zurücklegen kann. Dieser Vorteil kann genutzt werden, um die manuell aufzubringende mechanische Energie oder den zur Höhenverstellung des Ladebodens nötigen Schwenkwinkel zu verringern.
-
Ferner kann unter der Verschiebungsbewegung des ersten Gelenkarmendes des zweiten Gelenkarms und/oder des zweiten Gelenkarmendes des ersten Gelenkarms eine gezielt hervorgerufene Positionsänderung einer Komponente der Ladebodenverstell-Einrichtung verstanden werden. Die hervorgerufene Positionsveränderung kann insbesondere entlang eines bestimmten Pfades, beispielsweise entlang der Fahrzeuglängsachse, erfolgen.
-
Durch die translationsfeste und abrollende Lagerung der verschiedenen Gelenkarmenden an Ladeboden und Boden kann vorgesehen sein, dass die Positionsveränderung durch Einleitung einer mechanischen Kraft in eines der abrollend gelagerten Gelenkarmenden der Gelenkarme initiiert werden kann.
-
Durch die scherenförmige Anordnung der Gelenkarme und die Verbindung zweier Gelenkarme in einem Drehgelenk kann durch das Einleiten einer Kraft in das abrollend gelagerte Gelenkarmende eines der Gelenkarme eine Positionsveränderung beider Gelenkarme erfolgen. Dies kann durch die Übertragung der mechanischen Kraft von einem Gelenkarm über das Drehgelenk in den anderen Gelenkarm erfolgen.
-
Wird beispielsweise eine mechanische Kraft in eines der abrollend gelagerten Gelenkarmenden eines Gelenkarms in Richtung der translationsfesten Lagerung des anderen Gelenkarms eingeleitet, so kann sich das abrollend gelagerte Gelenkarmende des einen Gelenkarms auf das translationsfest gelagerte Gelenkarmende des anderen Gelenkarms zu bewegen und dadurch einen Abstand, der zwischen den jeweils ersten Gelenkarmenden und den jeweils zweiten Gelenkarmenden liegt, verringern.
-
Durch die mechanische Anordnung der Gelenkarme kann durch Verringern des Abstandes die räumliche Ausbreitung der Ladeboden-Verstelleinrichtung entlang der Fahrzeuglängsachse verringert werden, während die räumliche Ausbreitung der Ladeboden-Verstelleinrichtung in vertikaler Richtung, das heißt rechtwinklig zur Fahrzeuglängs- sowie -querrichtung, vergrößert werden kann. Diese räumlichen Ausbreitungen bestimmen die äußeren Abmessungen der Ladeboden-Verstelleinrichtung, die, zwischen Ladeboden und Boden positioniert, für den Höhenabstand des Ladebodens von dem Boden ausschlaggebend sein kann.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung eines mit der Erfindung vorgeschlagenen Systems kann vorgesehen sein, dass die Koppeleinrichtung einen Seilzug aufweist, der beim Verschwenken der Sitzlehne eine Druckkraft auf das zweite Gelenkarmende des ersten Gelenkarms und/oder das erste Gelenkarmende des zweiten Gelenkarms ausübt, und somit eine Verschiebungsbewegung des ersten Gelenkarmendes des zweiten Gelenkarms und des zweiten Gelenkarmendes des ersten Gelenkarms entlang der Fahrzeuglängsachse in Richtung nach fahrzeughinten bewirkt, wodurch der Abstand zwischen den jeweils ersten Gelenkarmenden und den jeweils zweiten Gelenkarmenden vergrößert und der Höhenabstand zwischen Ladeboden und Boden verringert wird.
-
Vergleichbar mit den zuvor beschrieben Ausgestaltungen kann das Seil derart ausgebildet sein, dass über das Seil die zuvor genannte Druckkraft übertragen werden kann. Dadurch können die zuvor beschriebenen Ausgestaltungen in umgekehrter Weise ausführbar sein. Gleichermaßen können dadurch die beschriebenen Wirkrichtungen, in denen mechanische Kräfte wirken können, umgekehrt sein.
-
Mögliche Beispiele für ein Seil, das die Druckkraft übertragen kann, ist ein Federstahldraht, ein Bowdenzug oder ein Druck-Zug Kabel. Ein solches Seil zur Übertragung der Druckkraft kann derart ausgebildet sein, dass durch die Steifigkeit des Seils oder eines Teils des Seils die Druckkraft übertragen werden kann. Auch kann das Seil derart ausgebildet sein, dass das Seil einen Druckmantel aufweist.
-
Der Druckmantel kann derart versteift ausgebildet sein, dass das Seil die Druckkraft über einen Teil des Seils, beispielsweise einen innen liegenden Teil des Seils der durch den Druckmantel geführt sein kann, übertragen kann. Der Druckmantel kann beispielsweise als ein hohles Kunststoffkabel, als ein Führungsrohr oder als eine Reihe verkettbarer Gelenkteile ausgebildet sein.
-
Der Druckmantel kann aus verschiedenen Materialien, wie beispielsweise Kunststoff, Metall, einer Textilie, einem Verbundwerkstoff, einer Kombination genannter Materialien sowie weiterer dafür geeigneten Materialien, gefertigt sein.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung eines mit der Erfindung vorgeschlagenen Systems kann vorgesehen sein, dass der Höhenabstand zwischen Ladeboden und Boden unabhängig vom Verschwenken der Sitzlehne verringerbar ist.
-
Darunter kann verstanden werden, dass der Ladeboden und/oder die Ladeboden-Verstelleinrichtung derart von der Sitzlehne entkoppelbar sein können, dass die Sitzlehne für die Höhenverstellung des Höhenabstands zwischen Ladeboden und Boden nicht verschwenkt werden muss.
-
Beispielsweise kann die Ladeboden-Verstelleinrichtung derart von der Sitzlehne entkoppelt werden, dass das Eigengewicht des Ladebodens auf die Ladeboden-Verstelleinrichtung einwirken kann, sodass der Ladeboden abgesenkt werden kann und der Höhenabstand zwischen Ladeboden und Boden verringert wird.
-
Außerdem kann eine mechanische Komponente derart mit dem Ladeboden und/oder der Ladeboden-Verstelleinrichtung wirkgekoppelt sein, dass die mechanische Komponente im Zuge des Vergrößerns des Höhenabstands zwischen Ladeboden und Boden eine mechanische Kraft aufnimmt, die anschließend bei der Entkoppelung der Sitzlehne mit dem Ladeboden und/oder der Ladeboden-Verstelleinrichtung genutzt werden kann, um diesen abzusenken und den Höhenabstand zwischen Ladeboden und Boden zu verringern.
-
Eine solche Komponente kann beispielsweise eine Feder, ein elastisches Kunststoffelement, ein Druckbehälter, eine Winde oder eine Kombination einer oder mehrerer dieser oder weiterer Komponenten sein.
-
Außerdem kann die Ladeboden-Verstelleinrichtung Komponenten aufweisen, die dazu eingerichtet sein können, die Höhenverstellung des Höhenabstands zwischen Ladeboden und Boden zu dämpfen bzw. zu verlangsamen. Dazu kann die Ladeboden-Verstelleinrichtung Komponenten wie beispielsweise ein Hydraulikelement, ein Pneumatikelement, eine Dämpfungsfeder, ein Dämpfungslager, ein Dämpfungssockel, eine Reibdämpfung, eine fluiddynamische Dämpfung oder eine andere Komponente, die einen dämpfenden Effekt erzeugen kann, umfassen.
-
Zudem sind verschiedene Kombinationen der zuvor genannten Komponenten möglich, wie beispielsweise eine Kombination aus einer Feder, welche die nötige Kraft zum Absenken des Ladebodens bereitstellen kann, mit einem Reibdämpfer, welcher das Absenken des Ladebodens verlangsamt.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung eines mit der Erfindung vorgeschlagenen Systems kann vorgesehen sein, dass die Sitzlehne über die Koppeleinrichtung unmittelbar an den Ladeboden angebunden ist.
-
Die Koppeleinrichtung kann für eine solche Ausgestaltung sitzlehnen-seitig schwenkfest mit der Sitzlehne sowie ladeboden-seitig schwenkfest mit dem Ladeboden verbunden sein. Davon abgesehen kann die Koppeleinrichtung beispielsweise ein Gelenk oder eine andere flexible Komponente aufweisen, wodurch der Hub, der beim Verschwenken der Sitzlehne auf die Koppeleinrichtung wirkt, an den Ladeboden weitergeleitet wird, ohne dass der sich ändernde Winkel der Sitzlehne auf den Ladeboden übertragen wird.
-
Unter einer schwenkfesten Anbindung kann verstanden werden, dass ein Winkel, der durch Verschwenken der Sitzlehne durchlaufen wird, in gleichem Maße an zumindest einen Teil der Koppeleinrichtung oder eine mit der Sitzlehne verbundene Komponente übertragen wird.
-
Neben der Möglichkeit, dass die Koppeleinrichtung ein Gelenk umfasst, können weitere Möglichkeiten nach Stand der Technik möglich sein, um selbigen Effekt zu bewirken.
-
Wie eingangs erwähnt, wird die der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Aufgabe ebenfalls durch ein Kraftahrzeug gelöst, wobei das Kraftfahrzeug ein System zur Höhenverstellung eines heckseitigen Ladebodens in einem Kraftfahrzeug aufweist.
-
Sämtliche im Zusammenhang mit dem System zur Höhenverstellung des heckseitigen Ladebodens beschriebenen Merkmale und Ausgestaltungen können auch Merkmale und Ausgestaltungen des Kraftfahrzeugs sein und umgekehrt.
-
Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung seien anhand der Zeichnungen beschrieben. Dort zeigen
- 1 eine schematische Seitenansicht eines Systems zur Höhenverstellung eines heckseitigen Ladebodens in einem Kraftfahrzeug gemäß der vorliegenden Erfindung, wobei ein von dem System umfasster Sitz „aufgeschwenkt“ ist;
- 2 eine schematische Seitenansicht des Systems aus 1, wobei der Sitz „abgeschwenkt“ bzw. „eingeklappt“ ist;
- 3 eine schematische Seitenansicht eines Systems zur Höhenverstellung eines heckseitigen Ladebodens gemäß der vorliegenden Erfindung, welches durch eine Koppeleinrichtung zur unmittelbaren Koppelung der Sitzlehne mit dem Ladeboden verwirklicht ist, wobei der von dem System umfasste Sitz „aufgeschwenkt“ ist;
- 4 eine schematische Seitenansicht des Systems aus 3, wobei der Sitz „abgeschenkt“ bzw. „eingeklappt“ ist.
-
In 1 ist ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Systems zur Höhenverstellung eines heckseitigen Ladebodens 20 mittels eines Seilzugs 3 in einem Kraftfahrzeug 1 wiedergegeben.
-
Das System umfasst unter anderem einen Sitz 10, welcher eine Sitzlehne 11 in aufgeschwenkter Stellung sowie eine Sitzfläche 14 aufweist. Der Sitz 10 ist dazu ausgebildet, eine Sitzmöglichkeit für einen Fahrzeuginsassen bereitzustellen, welcher auf der Sitzfläche 14 sitzen kann und seinen Rücken an der Sitzlehne 11 anlehnen kann. Zudem ist der Sitz 10 dazu ausgebildet, in eine eingeklappte Stellung (2) abgeschwenkt zu werden. Diese Position kann unter anderem dem Transport von Transportgütern mit dem Kraftfahrzeug 1 dienen. Zu diesem Zweck, kann die Sitzlehne 11 von der aufgeschwenkten Stellung in die abgeschwenkte Stellung um eine Schwenkachse 13 verschwenkt werden.
-
Des Weiteren weist der Sitz 10 eine Betätigungseinrichtung 12 auf. Diese kann von einem Nutzer betätigt werden, um eine Wirkkopplung zwischen der Sitzlehne 11 und einer Ladeboden-Verstelleinrichtung 2 zu unterbinden.
-
Die Wirkkopplung zwischen der Sitzlehne 11 und der Ladeboden-Verstelleinrichtung 2 erfolgt wie in 1 dargestellt über einen Seilzug 3. Der Seilzug 3 ist sitzlehnen-seitig mechanisch mit der Sitzlehne 11 verbunden. Ladeboden-seitig ist der Seilzug 3 mechanisch mit der Ladeboden-Verstelleinrichtung 2 verbunden.
-
Die Ladeboden-Verstelleinrichtung 2 dient dazu, den Höhenabstand H zwischen dem Ladeboden 20 und dem Boden 40 zu verringern oder zu vergrößern. Zu diesem Zweck weist die Ladeboden-Verstelleinrichtung 2 zumindest einen ersten Gelenkarm 26 sowie einen zweiten Gelenkarm 27 auf. Der erste Gelenkarm 26 umfasst ein erstes Gelenkarmende 22 sowie ein zweites Gelenkarmende 24, wobei das erste Gelenkarmende 22 translationsfest auf dem Ladeboden 20 gelagert ist und das zweite Gelenkarmende 24 abrollend auf dem Boden 40 gelagert ist. Gleichermaßen weist der zweite Gelenkarm 27 ein erstes Gelenkarmende 25 sowie ein zweites Gelenkarmende 23 auf, wobei das erste Gelenkarmende 25 abrollend auf dem Ladeboden 20 gelagert ist und das zweite Gelenkarmende 23 translationsfest auf dem Boden 40 gelagert ist.
-
Somit kann das System zur Höhenverstellung des heckseitigen Ladebodens 20 beispielsweise von einem Nutzer genutzt werden, indem die Sitzlehne 11, ohne oder unter Betätigung der Betätigungseinrichtung 12, verschwenkt wird. So kann die Sitzlehne 11 beispielsweise von der Position aus 1 in die Position aus 2, wie durch einen Rotationspfeil 31 in 2 verdeutlicht, verschwenkt werden.
-
Durch die mechanische Verbindung des Seilzugs 3 mit der Sitzlehne 11 wird die durch den Rotationspfeil 31 verdeutlichte Rotationsbewegung auf den Seilzug 3 übertragen. Dieser überträgt die mechanische Energie in Form einer Zugkraft mithilfe eines Seils auf das abrollend gelagerte zweite Gelenkarmende 24 des ersten Gelenkarms 26. Von dem zweiten Gelenkarmende 24 des ersten Gelenkarms 26 wird die eingeleitete mechanische Energie entlang des ersten Gelenkarms 26 über ein Drehgelenk 21, welches den ersten Gelenkarm 26 mit dem zweiten Gelenkarm 27 drehbar verbindet, in den zweiten Gelenkarm 27 übertragen. Dies führt zu einer gleichmäßigen Abrollbewegung des zweiten Gelenkarmendes 24 des ersten Gelenkarms 26 und des ersten Gelenkarmendes 25 des zweiten Gelenkarms 27 über den Boden 40 und den Ladeboden 20. Dadurch wird ein Abstand A1 verringert, während gleichzeitig ein Höhenabstand H vergrößert wird. Dies führt zu einer gleichmäßigen linearen Bewegung des Ladebodens 20 (wie durch zwei lineare Pfeile 32 in 2 dargestellt), welche diesen vom Boden 40 distanziert. Bei vollständigem Verschwenken der Sitzlehne 11 befindet sich der Sitz 10 in der Position „eingeklappt“ und der Ladeboden 20 bildet mit der Sitzlehne 11 eine ebene Fläche.
-
Wird die Sitzlehne 11 in die entgegengesetzte Richtung des Rotationspfeiles 31 aus 2 verschwenkt, kehrt sich der Vorgang um und der Ladeboden 20 senkt sich in die entgegengesetzte Richtung der linearen Pfeile 32 ab.
-
In 3 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Systems zur Höhenverstellung eines heckseitigen Ladebodens 20 dargestellt, welches durch eine unmittelbare Anbindung 30 der Sitzlehne 11 mit dem Ladeboden 20 verwirklicht ist.
-
Das Ausführungsbeispiel aus 3 unterscheidet sich von dem Ausführungsbeispiel aus 1 darin, dass die Ladeboden-Verstelleinrichtung 2 keinen Seilzug 3 wie in 1 umfasst, sondern die Ladeboden-Verstelleinrichtung 2 durch eine mechanisch schwenkfeste Anbindung 30, in Form einer Koppeleinrichtung, an die Sitzlehne 11 angebunden ist.
-
Vergleichbar mit dem Ausführungsbeispiel aus 1 kann die Sitzlehne 11 bei dem Ausführungsbeispiel aus 3 aus einer aufgeschwenkten Stellung in Richtung des Rotationspfeiles 31 in eine abgeschwenkte Stellung gemäß 4 verschwenkt werden.
-
Durch Verschwenken der Sitzlehne 11 von der aufgeschwenkten Stellung aus 3 in die abgeschwenkte Stellung aus 4 erfährt die Anbindung 30 der Ladeboden-Verstelleinrichtung 2 eine Positionsänderung in Form eines Hubs, die zu einer Höhenverstellung des gesamten Ladebodens 20, wie durch die linearen Pfeile 32 dargestellt, führt.
-
Der erste Gelenkarm 26 sowie der zweite Gelenkarm 27 der Ladeboden-Verstelleinrichtung 2 sorgen durch die translationsfeste Lagerung des ersten Gelenkarmendes 22 des ersten Gelenkarms 26 auf dem Ladeboden 20 sowie des zweiten Gelenkarmendes 23 des zweiten Gelenkarms 27 auf dem Boden 40 und der abrollenden Lagerung des zweiten Gelenkarmendes 24 des ersten Gelenkarms 26 auf dem Boden 40 sowie des ersten Gelenkarmendes 25 des zweiten Gelenkarms 27 auf dem Ladeboden 20 dafür, dass der Ladeboden 20, bei einer durch Verschwenken der Sitzlehne 11 hervorgerufenen linearen Bewegung des Ladebodens 20 (durch die linearen Pfeile 32 aus 4 verdeutlicht), gleichmäßig horizontal angehoben wird.
-
Wird die Sitzlehne 11 in die entgegengesetzte Richtung des Rotationspfeiles 31 aus 4 verschwenkt, kehrt sich der Vorgang um und der Ladeboden 20 senkt sich, von der Sitzlehne 11 und der Ladeboden-Verstelleinrichtung 2 geführt in entgegengesetzte Richtung der linearen Pfeile 32 aus 4 ab.
-
Bezugszeichenliste
-
- 1
- Kraftfahrzeug
- 2
- Ladeboden-Verstelleinrichtung
- 3
- Seilzug
- 10
- Sitz
- 11
- Sitzlehne
- 12
- Betätigungseinrichtung
- 13
- Schwenkachse
- 14
- Sitzfläche
- 20
- Ladeboden
- 21
- Drehgelenk
- 22
- Erstes Gelenkarmende des ersten Gelenkarms
- 23
- Zweites Gelenkarmende des zweiten Gelenkarms
- 24
- Zweites Gelenkarmende des ersten Gelenkarms
- 25
- Erstes Gelenkarmende des zweiten Gelenkarms
- 26
- Erster Gelenkarm
- 27
- Zweiter Gelenkarm
- 30
- Anbindung
- 31
- Rotationspfeil
- 32
- Linearer Pfeil
- 40
- Boden
- 112
- Weitere Betätigungseinrichtung
- L
- Fahrzeuglängsachse
- A1
- Abstand
- H
- Höhenabstand
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- US 2009/0167045 [0003]
- US 2009/0322135 [0004]
- WO 03/104035 [0005]
- US 2011/0101721 [0006]