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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Steckverbinder zum Verbinden einer Kunststoffleitung mit einer Sanitärarmatur sowie eine Sanitärarmatur. Derartige Sanitärarmaturen dienen insbesondere der bedarfsgerechten Abgabe einer Flüssigkeit an einem Spülbecken, einem Waschbecken, einer Dusche und/oder einer Badewanne.
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Durch eine Sanitärarmatur kann ein Kaltwasser und ein Warmwasser zu einem Mischwasser mit einer gewünschten Mischwassertemperatur mischbar sein. Das Mischwasser ist anschließend über zumindest eine Flüssigkeitsabgabeeinrichtung, beispielsweise in Form einer Sanitärbrause, abgebbar. Die Sanitärarmatur kann über eine Wasserleitung mit der zumindest einen Flüssigkeitsabgabeeinrichtung verbunden sein. Wenn die Wasserleitung aus Metall besteht, kann sie z. B. mit der Sanitärarmatur verschraubt, verpresst oder verlötet sein. Wasserleitungen aus Kunststoff können einen Rastmechanismus zur Ausbildung einer Rastverbindung mit der Sanitärarmatur aufweisen. Alternativ können solche Wasserleitungen mit einem Steckverbinder an der Sanitärarmatur befestigt werden. Nachteilig an den Steckverbindern sind deren hohen Kosten.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, die mit Bezug auf den Stand der Technik geschilderten Probleme zumindest teilweise zu lösen und insbesondere einen Steckverbinder anzugeben, der kostengünstig herstellbar ist. Zudem soll eine Sanitärarmatur angegeben werden, deren Kunststoffleitung mit einem kostengünstig herstellbaren Steckverbinder befestigt ist.
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Diese Aufgaben werden gelöst mit einem Steckverbinder und einer Sanitärarmatur gemäß den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Sanitärarmatur sind in den abhängigen Patentansprüchen angegeben. Es ist darauf hinzuweisen, dass die in den abhängigen Patentansprüchen einzeln aufgeführten Merkmale in beliebiger technologisch sinnvoller Weise miteinander kombiniert werden können und weitere Ausgestaltungen der Erfindung definieren. Darüber hinaus werden die in den Patentansprüchen angegebenen Merkmale in der Beschreibung näher präzisiert und erläutert, wobei weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung dargestellt werden.
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Hierzu trägt ein Steckverbinder zum Verbinden einer Kunststoffleitung mit einer Sanitärarmatur bei, der zumindest Folgendes aufweist:
- - ein hülsenförmiges Gehäuse, das sich entlang einer Längsachse erstreckt; und
- - eine hülsenförmige Kunststoffklemme, die zumindest teilweise in dem hülsenförmigen Gehäuse angeordnet ist und in die die Kunststoffleitung einsteckbar ist, wobei die hülsenförmige Kunststoffklemme eine Mehrzahl von in einer radialen Richtung biegbare Krallen umfasst, wobei die Krallen jeweils zumindest einen Zahn aufweisen, der bei einer auf die Kunststoffleitung wirkenden Zugkraft durch das hülsenförmige Gehäuse auf die Kunststoffleitung pressbar ist.
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Die Sanitärarmatur dient insbesondere der bedarfsgerechten Bereitstellung einer Flüssigkeit, wie zum Beispiel Wasser, an einem Spülbecken, einem Waschbecken, einer Dusche und/oder einer Badewanne. Insbesondere kann es sich bei der Sanitärarmatur um eine Duscharmatur für eine Dusche handeln. Die Sanitärarmatur umfasst ein Armaturengehäuse, das insbesondere zumindest teilweise aus Kunststoff und/oder (Guss-)Metall, wie zum Beispiel Messing oder einer Zinklegierung, bestehen kann. Das Armaturengehäuse ist insbesondere an einem Träger, beispielsweise einer Arbeitsplatte, dem Spülbecken, dem Waschbecken, der Dusche, der Badewanne und/oder einer (Gebäude-)Wand befestigbar. Die Sanitärarmatur kann zumindest eine Flüssigkeitsabgabeeinrichtung aufweisen und/oder mit einer solchen verbunden sein. Bei der zumindest einen Flüssigkeitsabgabeeinrichtung kann es sich beispielsweise um eine Auslauföffnung, eine Düse, einen Strahlbildner, eine Brause, eine Kopfbrause und/oder eine Handbrause handeln. Die Sanitärarmatur kann ein Mischventil zum Mischen eines Kaltwassers und eines Warmwassers zu einem Mischwasser mit einer gewünschten Mischwassertemperatur aufweisen. Die Sanitärarmatur kann zumindest ein Betätigungselement aufweisen, über das die Mischwassertemperatur einstellbar und/oder eine Abgabe der Flüssigkeit bzw. des Mischwassers über die zumindest eine Flüssigkeitsabgabeeinrichtung steuerbar ist. Die Sanitärarmatur und/oder das Mischventil können mit der zumindest einen Flüssigkeitsabgabeeinrichtung über eine Kunststoffleitung verbunden sein. Über die Kunststoffleitung ist der zumindest einen Flüssigkeitsabgabeeinrichtung insbesondere die Flüssigkeit bzw. das Mischwasser zuführbar. Die Kunststoffleitung kann als, insbesondere starres und/oder extrudiertes, Kunststoffrohr ausgebildet sein. Die Kunststoffleitung kann zumindest teilweise oder vollständig aus Polyethylen (PE) bestehen. Die Kunststoffleitung ist mit dem Steckverbinder an der Sanitärarmatur befestigbar.
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Der Steckverbinder weist ein hülsenförmiges bzw. rohrförmiges Gehäuse auf. Das hülsenförmige Gehäuse besteht insbesondere zumindest teilweise oder vollständig aus Kunststoff, insbesondere Polyphenylenether (PPE) oder Polystyrol (PS). Das hülsenförmige Gehäuse kann ein hülsenförmiges Kunststoffgehäuse und/oder ein Kunststoffspritzgussteil sein. Das hülsenförmige Gehäuse besteht insbesondere nicht aus Metall. Das hülsenförmige Gehäuse erstreckt sich entlang einer, insbesondere geraden, Längsachse von einem ersten längsseitigen Gehäuseende zu einem zweiten längsseitigen Gehäuseende.
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Der Steckverbinder umfasst eine hülsenförmige bzw. rohrförmige Kunststoffklemme. Bei der Längsachse kann es sich insbesondere um eine Zentrumsachse des Steckverbinders, des hülsenförmigen Gehäuses und/oder der hülsenförmigen Kunststoffklemme handeln. Die hülsenförmige Kunststoffklemme besteht insbesondere zumindest teilweise oder vollständig aus Kunststoff, insbesondere Polyphenylenether (PPE). Die hülsenförmige Kunststoffklemme kann ein Kunststoffspritzgussteil sein und/oder besteht insbesondere nicht aus Metall. Die hülsenförmige Kunststoffklemme erstreckt sich insbesondere entlang der Längsachse von einem ersten längsseitigen Klemmenende zu einem zweiten längsseitigen Klemmenende. Die hülsenförmige Kunststoffklemme ist zumindest teilweise in dem hülsenförmigen Gehäuse angeordnet. Insbesondere ist die hülsenförmige Kunststoffklemme über eine Aufnahmeöffnung des hülsenförmigen Gehäuses zumindest teilweise in einen Aufnahmeraum des hülsenförmigen Gehäuses eingesteckt bzw. angeordnet. Die hülsenförmige Kunststoffklemme kann über eine Rastverbindung mit dem hülsenförmigen Gehäuse verbunden bzw. in dem hülsenförmigen Gehäuse befestigt sein.
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Die hülsenförmige Kunststoffklemme umfasst eine Mehrzahl oder Vielzahl von in einer radialen Richtung biegbare Krallen. Beispielsweise kann die hülsenförmige Kunststoffklemme 2 bis 12 Krallen, bevorzugt 4 bis 8 Krallen, besonders bevorzugt 6 Krallen, aufweisen. Die radiale Richtung erstreckt sich insbesondere orthogonal zu der Längsachse. Die Krallen können insbesondere in einer hülsenförmigen Wand der hülsenförmigen Kunststoffklemme ausgebildet und/oder in einer Umfangsrichtung um die Längsachse gleichmäßig verteilt angeordnet sein. Zur Ausbildung der einzelnen Krallen kann die hülsenförmige Kunststoffklemme bzw. die hülsenförmige Wand Schlitze aufweisen, die sich insbesondere von dem ersten längsseitigen Klemmenende, insbesondere parallel zu der Längsachse, in die hülsenförmige Wand erstrecken. Die Krallen können sich parallel zu der Längsachse erstrecken und/oder weisen in einer zur Längsachse orthogonalen Ebene einen bogenförmigen Krallenquerschnitt auf. Die Krallen können an dem ersten längsseitigen Klemmenende der hülsenförmigen Kunststoffklemme jeweils ein freies Krallenende aufweisen, das in einer radialen Richtung, d. h. orthogonal zu der Längsachse, (elastisch) biegbar ist.
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Die Krallen weisen jeweils zumindest einen Zahn auf. Der zumindest eine Zahn ist insbesondere auf einer Kralleninnenfläche der Krallen ausgebildet. Der zumindest eine Zahn kann sich insbesondere in der Umfangsrichtung, insbesondere linienförmig, entlang der Kralleninnenfläche erstrecken. Der zumindest eine Zahn kann in der radialen Richtung nach innen insbesondere spitz zulaufen, sodass der zumindest eine Zahn insbesondere als Schneide ausgebildet ist. Der zumindest eine Zahn kann als Widerhaken ausgebildet sein. Die hülsenförmige Kunststoffklemme ist, insbesondere mit den biegbare Krallen und den Zähnen, einstückig bzw. einteilig ausgebildet.
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Dies kann insbesondere bedeuten, dass die hülsenförmige Kunststoffklemme nicht aus mehreren Einzelteilen zusammengesetzt ist.
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Die Kunststoffleitung ist in die hülsenförmige Kunststoffklemme, insbesondere in eine Einsteckrichtung und/oder parallel zu der Längsachse, einsteckbar, sodass die Zähne insbesondere die Kunststoffleitung bzw. eine äußere Umfangsfläche der Kunststoffleitung kontaktieren. Wirkt entgegen der Einsteckrichtung eine Zugkraft auf die Kunststoffleitung, presst das hülsenförmige Gehäuse die Zähne auf und/oder in die Kunststoffleitung bzw. auf und/oder in die äußere Umfangsfläche der Kunststoffleitung, sodass ein Herausziehen der Kunststoffleitung aus dem Steckverbinder bzw. aus der hülsenförmigen Kunststoffklemme verhinderbar ist.
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Durch die hülsenförmige Kunststoffklemme ist der Steckverbinder besonders kostengünstig herstellbar.
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Das hülsenförmige Gehäuse kann eine konusförmige Druckfläche für die Krallen aufweisen. Die konusförmige Druckfläche kann insbesondere an einer Gehäuseinnenwand des hülsenförmigen Gehäuses ausgebildet sein und/oder sich in Richtung des zweiten längsseitigen Gehäuseendes des hülsenförmigen Gehäuses verjüngen. Die konusförmige Druckfläche kann die Krallen in der radialen Richtung nach innen drücken, wenn die Zugkraft auf die Kunststoffleitung wirkt.
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Die Krallen können jeweils einen Nocken aufweisen, über den die Krallen durch die konusförmige Druckfläche in der radialen Richtung nach innen drückbar sind. Die Nocken können insbesondere auf einer Krallenaußenfläche der Krallen ausgebildet sein und/oder sich in einen Hinterschnitt der Gehäuseinnenwand erstrecken.
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Die hülsenförmige Kunststoffklemme kann eine Einführungsschräge zum Einführen der hülsenförmigen Kunststoffklemme in das hülsenförmige Gehäuse aufweisen. Die Einführungsschräge kann insbesondere an dem ersten längsseitigen Klemmenende und/oder an der Krallenaußenfläche ausgebildet sein. Über die Einführungsschräge sind die Krallen beim Einführen der hülsenförmigen Kunststoffklemme in das hülsenförmige Gehäuse insbesondere in der radialen Richtung (elastisch) nach innen biegbar. Befindet sich die hülsenförmige Kunststoffklemme in dem hülsenförmigen Gehäuse, können die Nocken der Krallen in das hülsenförmige Gehäuse bzw. in den Hinterschnitt der Gehäuseinnenwand einrasten bzw. einschnappen.
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Die Zähne können jeweils eine Schlaucheinführungsschräge aufweisen, die mit einem ersten Winkel von 15° bis 70°, bevorzugt 25° bis 35°, besonders bevorzugt (im Wesentlichen) 30°, zu der Längsachse läuft. Die Schlaucheinführungsschrägen können in Richtung des zweiten längsseitigen Klemmenendes orientiert sein.
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Die Zähne können jeweils eine Schlauchbefestigungsschräge aufweisen, die mit einem zweiten Winkel von 20° bis 90°, bevorzugt 40° bis 50°, besonders bevorzugt (im Wesentlichen) 45°, zu der Längsachse verläuft. Die Schlauchbefestigungsschrägen können in Richtung des ersten längsseitigen Klemmenendes orientiert sein.
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Die hülsenförmige Kunststoffklemme kann aus glasfaserverstärktem Kunststoff bestehen.
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Der glasfaserverstärkte Kunststoff kann einen Glasfasergehalt von mindestens 30 % bezogen auf eine Masse des glasfaserverstärkten Kunststoffes aufweisen. Der glasfaserverstärkte Kunststoff kann einen Glasfasergehalt von 30 % bezogen auf die Masse des glasfaserverstärkten Kunststoffes aufweisen (beispielsweise PPE/PS GF30).
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In dem hülsenförmigen Gehäuse kann eine Leitungsdichtung für die Kunststoffleitung angeordnet sein. Bei der Leitungsdichtung kann es sich um einen O-Ring handeln. Durch die Leitungsdichtung ist insbesondere ein Spalt zwischen der Kunststoffleitung und dem hülsenförmigen Gehäuse (flüssigkeitsdicht) abdichtbar.
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Einem weiteren Aspekt folgend wird eine Sanitärarmatur vorgeschlagen, die zumindest Folgendes aufweist:
- - ein Armaturengehäuse; und
- - eine Kunststoffleitung, die mit einem hier beschriebenen Steckverbinder an der Sanitärarmatur befestigt ist.
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Für weitere Einzelheiten zu der Sanitärarmatur wird vollumfänglich auf die Beschreibung des Steckverbinders verwiesen.
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Die Erfindung sowie das technische Umfeld werden nachfolgend anhand der Figuren näher erläutert. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Figuren eine besonders bevorzugte Ausführungsvariante der Erfindung zeigen, diese jedoch nicht darauf beschränkt ist. Dabei sind gleiche Bauteile in den Figuren mit denselben Bezugszeichen versehen. Es zeigen beispielhaft und schematisch:
- 1: ein Steckverbinder in einem Längsschnitt;
- 2: eine Detailansicht einer hülsenförmigen Kunststoffklemme des Steckverbinders in dem Längsschnitt;
- 3: eine Sanitärarmatur in einer Seitenansicht; und
- 4: die Sanitärarmatur in einem Querschnitt.
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1 zeigt einen Steckverbinder 1 in einem Längsschnitt. Der Steckverbinder 1 umfasst ein hülsenförmiges Gehäuse 4, das sich entlang einer Längsachse 5 von einem ersten längsseitigen Gehäuseende 20 zu einem zweiten längsseitigen Gehäuseende 21 erstreckt. Das Gehäuse 4 weist an seinem ersten längsseitigen Gehäuseende 20 ein Außengewinde 22 auf, mit dem das Gehäuse 4 bzw. der Steckverbinder 1 in eine in der 4 gezeigte Anschlussöffnung 23 einer Sanitärarmatur 3 schraubbar ist. Das Gehäuse 4 weist an seinem zweiten längsseitigen Gehäuseende 21 eine Aufnahmeöffnung 24 auf, über die eine hülsenförmige Kunststoffklemme 6 parallel zu der Längsachse 5 in einen Aufnahmeraum 25 der hülsenförmigen Kunststoffklemme 6 gesteckt ist.
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Die hülsenförmige Kunststoffklemme 6 erstreckt sich entlang der Längsachse 5 von einem ersten längsseitigen Klemmenende 26 zu einem zweiten längsseitigen Klemmenende 27. Die hülsenförmige Kunststoffklemme 6 ist mit ihrem ersten längsseitigen Klemmenende 26 über die Aufnahmeöffnung 24 des hülsenförmigen Gehäuses 4 so weit in den Aufnahmeraum 25 des hülsenförmigen Gehäuses 4 einsteckbar, bis dass ein an dem zweiten längsseitigen Klemmenende 27 ausgebildeter Kragen 28 der hülsenförmigen Kunststoffklemme 6 mit dem zweiten längsseitigen Gehäuseende 21 des hülsenförmigen Gehäuses 4 zur Anlage kommt.
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Die hülsenförmige Kunststoffklemme 6 weist eine Vielzahl von Krallen 8.1, ..., 8.4 auf, von denen in der 1 vier Krallen 8.1, ..., 8.4 zu erkennen sind. Die Krallen 8.1, ..., 8.4 sind in einer hülsenförmigen Wand 29 der hülsenförmigen Kunststoffklemme 6 ausgebildet und in einer Umfangsrichtung um die Längsachse 5 gleichmäßig verteilt angeordnet. Zur Ausbildung der einzelnen Krallen 8.1, ..., 8.4 weist die hülsenförmige Wand 29 Schlitze 30 auf, die sich von dem ersten längsseitigen Klemmenende 26 parallel zu der Längsachse 5 in die hülsenförmige Wand 29 erstrecken. Die Krallen 8.1, ..., 8.4 erstrecken sich parallel zu der Längsachse 5 und weisen in einer zur Längsachse 5 orthogonalen Ebene einen bogenförmigen Krallenquerschnitt auf. Die Krallen 8.1, ..., 8.4 weisen an dem ersten längsseitigen Klemmenende 26 der hülsenförmigen Kunststoffklemme 6 jeweils ein freies Krallenende 31 auf, das in einer radialen Richtung 7, d. h. orthogonal zu der Längsachse 5, biegbar ist.
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Die Krallen 8.1, ..., 8.4 weisen an ihrer Krallenaußenfläche 32 jeweils eine Einführungsschräge 12 auf. Bei der Montage des Steckverbinders 1 bzw. beim Einführen der hülsenförmigen Kunststoffklemme 6 über die Aufnahmeöffnung 24 in den Aufnahmeraum 25 sind die Krallen 8.1, ..., 8.4 durch eine Gehäuseinnenwand 33 des hülsenförmigen Gehäuses 4 über die Einführungsschrägen 12 in der radialen Richtung 7 nach innen biegbar. Befindet sich die hülsenförmige Kunststoffklemme 6 in dem Aufnahmeraum 25, schnappen die Krallen 8.1, ..., 8.4 mit einem jeweils auf ihren Krallenaußenfläche 32 ausgebildeten Nocken 11 in der radialen Richtung 7 nach außen in einen Hinterschnitt 34 der Gehäuseinnenwand 33, sodass zwischen dem hülsenförmigen Gehäuse 4 und der hülsenförmigen Kunststoffklemme 6 eine Rastverbindung ausgebildet ist.
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Die Krallen 8.1, ..., 8.4 weisen an ihrer Kralleninnenfläche 34 jeweils einen Zahn 9.1, ..., 9.4 auf. Die Zähne 9.1, ..., 9.4 erstrecken sich in der Umfangsrichtung, insbesondere linienförmig, entlang der Kralleninnenfläche 34. Die Zähne 9.1, ..., 9.4 laufen in der radialen Richtung 7 nach innen spitz zu, sodass diese als Schneiden ausgebildet sind.
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Der Steckverbinder 1 ist an einer in der 4 gezeigten Kunststoffleitung 2 befestigbar, indem die Kunststoffleitung 2 durch eine Einstecköffnung 35 an dem zweiten längsseitigen Klemmenende 27 der hülsenförmigen Kunststoffklemme 6 parallel zu der Längsachse 5 in den Aufnahmeraum 25 des hülsenförmigen Gehäuses 4 gesteckt wird, bis dass ein längsseitiges Leitungsende 36 der Kunststoffleitung 2 (vgl. 4) an einem Endanschlag 18 des hülsenförmigen Gehäuses 4 zur Anlage kommt. In dem hülsenförmigen Gehäuse 4 ist eine Leitungsdichtung 17 in Form eines O-Rings angeordnet, die einen Spalt zwischen der Kunststoffleitung 2 und dem hülsenförmigen Gehäuse 4 abdichtet. Ein in der 4 gezeigter Außendurchmesser 37 der Kunststoffleitung 2 entspricht (im Wesentlichen) einem Innendurchmesser 38 der hülsenförmigen Kunststoffklemme 6. Befindet sich die Kunststoffleitung 2 in dem Steckverbinder 1 bzw. in der hülsenförmigen Kunststoffklemme 6, kontaktieren die Zähne 9.1, ..., 9.4 eine in der 4 gezeigte äußere Umfangsfläche 39 der Kunststoffleitung 2.
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Wirkt eine aus der Einstecköffnung 35 gerichtete Zugkraft auf die Kunststoffleitung 2, wird die hülsenförmige Kunststoffklemme 6 durch die Kunststoffleitung 2 aus der Aufnahmeöffnung 34 des hülsenförmigen Gehäuses 4 gezogen, bis dass die Nocken 11 an einer konusförmigen Druckfläche 10 des hülsenförmigen Gehäuses 4 zur Anlage kommen. Die konusförmige Druckfläche 10 ist an der Gehäuseinnenwand 33 des hülsenförmigen Gehäuses 4 ausgebildet und verjüngt sich in Richtung der Aufnahmeöffnung 24. Wirkt die aus der Einstecköffnung 35 gerichtete Zugkraft auf die Kunststoffleitung 2, drückt die konusförmige Druckfläche 10 die Krallen 8.1, ... 8.4 in der radialen Richtung 7 nach innen, sodass die Zähne 9.1, ..., 9.4 auf und/oder in die äußere Umfangsfläche 39 der Kunststoffleitung 2 gepresst werden. Hierdurch ist ein Herausziehen der Kunststoffleitung 2 aus der Einstecköffnung 35 verhinderbar. Die Kunststoffleitung 2 ist aus dem Steckverbinder 1 lösbar, indem die hülsenförmige Kunststoffklemme 6, insbesondere manuell und/oder von Hand, über das zweite längsseitige Klemmenende 27 parallel zu der Längsachse 5 in das hülsenförmige Gehäuse 4 gedrückt und gleichzeitig die Kunststoffleitung 2 aus der hülsenförmigen Kunststoffklemme 6 gezogen wird.
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2 zeigt eine Detailansicht der hülsenförmigen Kunststoffklemme 6 in dem Längsschnitt in einem in der 1 mit einem Kreis 40 gekennzeichneten Bereich. Der Zahn 9.1 der Kralle 8.1 weist in dem Längsschnitt (entlang der Längsachse 5) eine dreieckige Querschnittsfläche 41 auf. Der Zahn 9.1 der Kralle 8.1 weist eine Schlaucheinführungsschräge 13 auf, die in Richtung der in der 1 gezeigten Einstecköffnung 35 bzw. dem zweiten längsseitigen Klemmenende 27 der hülsenförmigen Kunststoffklemme 6 weist. Die Schlaucheinführungsschräge 13 verläuft mit einem ersten Winkel 14 zu der Längsachse 5 bzw. zu der Kralleninnenfläche 34. Der Zahn 9.1 weist eine Schlauchbefestigungsschräge 16 auf, die in Richtung des ersten längsseitigen Klemmenendes 26 der hülsenförmigen Kunststoffklemme 6 weist. Die Schlauchbefestigungsschräge 16 verläuft mit einem zweiten Winkel 15 zu der Längsachse 5 bzw. zu der Kralleninnenfläche 34. Eine Nockenschräge 44 der Nocke 11 weist in Richtung der in der 1 gezeigten Einstecköffnung 35 bzw. dem zweiten längsseitigen Klemmenende 27 der hülsenförmigen Kunststoffklemme 6. die Nockenschräge 44 verläuft mit einem dritten Winkel 45 zu der Längsachse 5, zu der Kralleninnenfläche 34 und/oder der Krallenaußenfläche 32. Die übrigen Krallen 8.2, 8.3, 8.4 bzw. die übrigen Zähne 9.2, 9.3, 9.4 der hülsenförmigen Kunststoffklemme 6 sind identisch zu der in der 2 dargestellten Kralle 8.1 bzw. identisch zu dem in der 2 dargestellten Zahn 9.1 ausgebildet. Die in der 2 angegebenen Bemaßungen sind beispielhaft und in Millimeter angegeben.
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3 zeigt eine Sanitärarmatur 3 nach Art einer Duscharmatur in einer Seitenansicht. Durch die Sanitärarmatur 3 sind ein Kaltwasser und ein Warmwasser zu einem Mischwasser mit einer gewünschten Mischwassertemperatur mischbar. Die Duscharmatur ist über ein Brauserohr 42 mit einer Sanitärbrause 43 verbunden. Das Mischwasser ist der Sanitärbrause 43 über die Kunststoffleitung 2 zuführbar, die durch das Brauserohr 42 verläuft.
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4 zeigt die Sanitärarmatur 3 in einem Querschnitt. Die Flüssigkeitsleitung 2 ist mit dem Steckverbinder 1 an einem Armaturengehäuse 19 der Sanitärarmatur 3 befestigt, sodass das Mischwasser durch den Steckverbinder 1 in die Kunststoffleitung 2 strömen kann.
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Da der Steckverbinder 1 vollständig aus Kunststoff besteht, ist er kostengünstig herstellbar.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Steckverbinder
- 2
- Kunststoffleitung
- 3
- Sanitärarmatur
- 4
- hülsenförmiges Gehäuse
- 5
- Längsachse
- 6
- hülsenförmige Kunststoffklemme
- 7
- radiale Richtung
- 8.1, ..., 8.4
- Kralle
- 9.1, ..., 9.4
- Zahn
- 10
- Druckfläche
- 11
- Nocken
- 12
- Einführungsschräge
- 13
- Schlaucheinführungsschräge
- 14
- erster Winkel
- 15
- zweiter Winkel
- 16
- Schlauchbefestigungsschräge
- 17
- Leitungsdichtung
- 18
- Endanschlag
- 19
- Armaturengehäuse
- 20
- erstes längsseitiges Gehäuseende
- 21
- zweites längsseitiges Gehäuseende
- 22
- Außengewinde
- 23
- Anschlussöffnung
- 24
- Aufnahmeöffnung
- 25
- Aufnahmeraum
- 26
- erstes längsseitiges Klemmenende
- 27
- zweites längsseitiges Klemmenende
- 28
- Kragen
- 29
- Wand
- 30
- Schlitz
- 31
- freies Krallenende
- 32
- Krallenaußenfläche
- 33
- Gehäuseinnenwand
- 34
- Kralleninnenfläche
- 35
- Einstecköffnung
- 36
- längsseitiges Leitungsende
- 37
- Außendurchmesser
- 38
- Innendurchmesser
- 39
- äußere Umfangsfläche
- 40
- Kreis
- 41
- Querschnittsfläche
- 42
- Brauserohr
- 43
- Sanitärbrause
- 44
- Nockenschräge