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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Steckverbinderhalter zum Halten zumindest eines Steckverbinders, ein Fahrzeug mit einem derartigen Steckverbinderhalter sowie ein Verfahren zum Befestigen einer elektrischen Steckverbindung mit einem derartigen Steckverbinderhalter an ein Fahrzeug.
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Ein modernes Fahrzeug kann eine Vielzahl an elektrischen Leitungen für die Verteilung der elektrischen Energie zu Komponenten des Fahrzeuges und für die Übertragung von Daten zwischen Komponenten des Fahrzeuges sowie eine Vielzahl an elektrischen Komponenten, bspw. Steuergeräte, aufweisen, wobei ein ständiges Interesse daran herrscht, die Anzahl an Fahrzeugteilen geringzuhalten.
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Beim Verteilen der elektrischen Energie und/oder dem Übertragen von Daten mittels elektrischer Leitungen sowie beim Betrieb der Komponenten des Fahrzeuges können elektrische, magnetische und/oder elektromagnetische Felder auftreten und ungewollte Störungen hervorrufen, welche die Funktion des Fahrzeuges bzw. zumindest einzelner Komponenten des Fahrzeuges beeinträchtigen können.
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Zur Übertragung von Daten kann eine elektrische Leitung, insbesondere eine Datenleitung, mit zwei elektrischen Leitern verwendet werden, wobei durch eine Verdrillung der beiden elektrischen Leiter eine gegenseitige Störung der beiden elektrischen Leiter über eine große Länge der elektrischen Leitung reduziert werden kann. Bei einer Verbindung von zwei elektrischen Leitungen mittels einer elektrischen Steckverbindung, wobei jede der zwei elektrischen Leitungen jeweils zumindest zwei elektrische Leiter aufweist, liegen die jeweiligen beiden elektrischen Leiter an einem jeweiligen Leitungsende einer jeweiligen elektrischen Leitung der beiden elektrischen Leitungen jedoch zumindest abschnittsweise unverdrillt vor. Nachteiligerweise kann die elektrische Leitung in diesem Abschnitt, d. h. im Bereich der elektrischen Steckverbindung, somit besonders empfindlich für Störungen sein.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die voranstehend beschriebenen Nachteile zumindest teilweise zu beheben. Insbesondere ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung einen Steckverbinderhalter bereitzustellen, mittels welchem eine Störeinwirkung auf eine elektrische Steckverbindung besonders geringgehalten wird und/oder welcher besonders einfach ausgestaltet und/oder besonders kostengünstig und/oder besonders einfach montierbar ist, insbesondere an ein Fahrzeug montierbar ist. Ferner ist es Aufgabe der Erfindung ein Verfahren bereitzustellen, bei welchem eine elektrische Steckverbindung eines Fahrzeuges mittels einem Steckverbinderhalter besonders einfach und/oder kostengünstig und/oder sicher an ein Fahrzeug, insbesondere eine Karosserie eines Fahrzeuges, befestigt werden kann.
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Die voranstehende Aufgabe wird gelöst durch einen Steckverbinderhalter mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und einem Fahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 7 sowie einem Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 9. Weitere Merkmale und Details der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen. Dabei gelten Merkmale und Details, die im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Steckverbinderhalter beschrieben sind, selbstverständlich auch im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Fahrzeug und/oder dem Verfahren und jeweils umgekehrt, sodass bezüglich der Offenbar zu den einzelnen Erfindungsaspekten stets wechselseitig Bezug genommen wird bzw. werden kann.
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Gemäß einem ersten Aspekt zeigt die vorliegende Erfindung einen Steckverbinderhalter zum Halten zumindest eines Steckverbinders einer elektrischen Leitung eines Fahrzeuges, wobei der Steckverbinderhalter sich in einer Längsrichtung erstreckt. Der Steckverbinderhalter weist einen Befestigungsabschnitt mit zumindest einem Befestigungselement zum Befestigen des Steckverbinderhalters an einem Gegenbefestigungselement des Fahrzeuges auf. Ferner umfasst der Steckverbinderhalter einen Steckeraufnahmeabschnitt mit zumindest einem Aufnahmeelement zum Aufnehmen und Halten des zumindest einen Steckverbinders, wobei wenigstens das zumindest eine Aufnahmeelement zumindest abschnittsweise metallisch wirkend ausgestaltet ist, um den zumindest einen Steckverbinder, insbesondere den zumindest einen Steckverbinder und die elektrische Leitung, wenigstens bereichsweise vor zumindest einer Störquelle abzuschirmen.
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Insbesondere weist der Befestigungsabschnitt des zumindest einen Steckverbinderhalters mehrere Befestigungselemente zum Befestigen des Steckverbinderhalters an einem jeweiligen Gegenbefestigungselement mehrerer Gegenbefestigungselemente des Fahrzeuges auf. Somit kann der Steckverbinderhalter besonders sicher an das Fahrzeug befestigt werden.
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Insbesondere weist der Steckeraufnahmeabschnitt des zumindest einen Steckverbinderhalters mehrere Aufnahmeelemente zum Aufnehmen und Halten mehrerer Steckverbinder des Fahrzeuges auf, wobei insbesondere die mehreren Aufnahmeelemente jeweils zumindest abschnittsweise metallisch wirkend ausgestaltet sind, um einen jeweiligen Steckverbinder der mehreren Steckverbinder wenigstens bereichsweise abzuschirmen. Insbesondere sind die mehreren Steckverbinder unterschiedlichen elektrischen Steckverbindungen zugehörig. Mit anderen Worten ausgedrückt, kann der Steckverbinderhalter derart ausgestaltet sein, dass der Steckverbinderhalter Steckverbinder mehrerer elektrischer Steckverbindungen halten kann.
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Mit dem Ausdruck „metallisch wirkend“ soll ausgedrückt werden, dass ein Material verwendet wird, welches zumindest elektrisch leitend ist oder elektrisch leitend sowie magnetisch leitend ist. Als elektrisch leitendes Material ist insbesondere ein Material zu verstehen, das eine elektrische Leitfähigkeit von zumindest 1*105 S/m (Siemens pro Meter), insbesondere von zumindest 1*106 S/m, aufweist.
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Insbesondere ist der Steckeraufnahmeabschnitt mit dem zumindest einen Aufnahmeelement aus einem metallisch wirkenden Material, insbesondere aus einem (einzigen) Metall, bspw. einem Eisen, insbesondere Federstahl, Aluminium, oder Messing hergestellt, vorzugsweise einstückig hergestellt. Somit kann eine Abschirmung des zumindest einen Steckverbinders bzw. einer elektrischen Steckverbindung besonders einfach erfolgen. Auch der Befestigungsabschnitt mit dem zumindest einem Befestigungselement kann aus einem metallisch wirkenden Material, insbesondere aus einem (einzigen) Metall, bspw. einem Eisen, insbesondere Federstahl, Aluminium, oder Messing hergestellt, vorzugsweise einstückig hergestellt, sein. Vorzugsweise ist der Steckverbinderhalter mit dem Befestigungsabschnitt und dem Steckeraufnahmeabschnitt aus einem metallisch wirkenden Material, insbesondere aus einem (einzigen) Metall, bspw. einem Eisen, insbesondere Federstahl, Aluminium, oder Messing hergestellt, vorzugsweise einstückig hergestellt. Somit kann der Steckverbinderhalter besonders kostengünstig sein.
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Ferner kann das zumindest eine metallische Befestigungselement eine auf das Metall aufgebrachte Schutzschicht, bspw. einen Kunststoffschutzschicht, und/oder kann das zumindest eine metallische Aufnahmeelement eine auf das Metall aufgebrachte Schutzschicht, bspw. eine Kunststoffschutzschicht, aufweisen. Somit kann ein direkter Kontakt des zumindest einen metallischen Aufnahmeelements mit dem zumindest einem Steckverbinder vermieden werden und/oder kann besonders vorteilhaft verhindert werden, dass das zumindest eine metallische Befestigungselement beim Befestigen an dem Gegenbefestigungselement des Fahrzeuges, bspw. einem Befestigungsloch in der Karosserie des Fahrzeuges, das Gegenbefestigungselement beschädigt.
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Es ist auch denkbar, dass der Steckverbinderhalter ein Kunststoffspritzgussteil ist, wobei wenigstens das zumindest eine Aufnahmeelement des Steckeraufnahmeabschnitts des Steckverbinderhalters einen zumindest abschnittsweisen mit Kunststoff umspritzten metallisch wirkenden Körper oder einen metallischen Körper, bspw. eine Metallplatte und/oder ein Metallgitter, aufweist, um den zumindest einen Steckverbinder wenigstens bereichsweise abzuschirmen. Alternativ ist auch denkbar, dass das zumindest eine Befestigungselement und/oder das zumindest eine Aufnahmelement, insbesondere der Steckverbinderhalter, ein Kunststoffspritzgussteil ist, welches aus einem metallisch wirkenden Kunststoffmaterial spritzgegossen ist.
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Insbesondere kann das zumindest eine Befestigungselement derart geometrisch ausgestaltet sein, dass es selbst-arretierend ist. Bspw. kann das zumindest eine Befestigungselement kegelförmig ausgestaltet sein. Insbesondere kann das zumindest eine Befestigungselement zusätzlich sägezahnförmig ausgebildet sein und eine sogenannte Tannenbaumzapfenform ausbilden. Somit kann das zumindest eine Befestigungselement besonders sicher an bzw. in einem Loch befestigt werden.
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Durch die zumindest abschnittsweise metallisch wirkende Ausgestaltung des zumindest einen Aufnahmeelements des Steckeraufnahmeabschnitts des Steckverbinderhalters kann der zumindest eine Steckverbinder bzw. eine elektrische Steckverbindung (mit seinen jeweiligen einzelnen elektrisch leitenden „Pfaden“ bzw. Verbindungen) besonders vorteilhaft von elektrischen und/oder magnetischen und/oder elektromagnetischen Feldern einer Störquelle, insbesondere einer externen Störquelle, abgeschirmt werden. Dadurch dass der Steckverbinderhalter ferner den Befestigungsabschnitt mit dem zumindest einem Befestigungselement aufweist, kann der Steckverbinderhalter mit dem zumindest einem Steckverbindung bzw. einer elektrischen Steckverbindung gleichzeitig an ein Gegenbefestigungselement des Fahrzeuges befestigt werden und die Anzahl an Fahrzeugteilen besonders geringgehalten werden.
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Es kann bei einem erfindungsgemäßen Steckverbinderhalter von Vorteil sein, dass das zumindest eine Aufnahmeelement eine in der Längsrichtung des Steckverbinderhalters durchgehend ausgebildete Öffnung aufweist, um einen Aufnahmeinnenraum zum Aufnehmen und Halten des zumindest einen Steckverbinders auszubilden. Somit kann der zumindest einen Steckverbinder bzw. eine elektrische Steckverbindung von dem zumindest einen Aufnahmeelement besonders vorteilhaft aufgenommen und gehalten und abgeschirmt werden. Bspw. ist das zumindest eine in Längsrichtung des Steckverbinderhalters die durchgehend ausgebildete Öffnung aufweisende Aufnahmeelement hohlkörperartig ausgestaltet, wobei insbesondere das zumindest eine Aufnahmeelement den zumindest einen Steckverbinder bzw. eine elektrische Steckverbindung vollständig umgreift bzw. umschließt. Somit kann der zumindest einen Steckverbinder bzw. eine elektrische Steckverbindung besonders vorteilhaft abgeschirmt werden.
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Es kann bei einem erfindungsgemäßen Steckverbinderhalter von Vorteil sein, dass sich das zumindest eine Aufnahmeelement in einer Umlaufrichtung um die Längsrichtung des Steckverbinderhalters derart erstreckt, dass das zumindest eine Aufnahmeelement eine Maulform mit einer Maulöffnung und den Aufnahmeinnenraum, insbesondere den durch die durchgehende Öffnung ausgebildeten Aufnahmeraum, zum Aufnehmen und Halten des zumindest einen Steckverbinders ausbildet. Somit kann der zumindest eine Steckverbinder bzw. eine elektrische Steckverbindung über die Maulöffnung in den Aufnahmeinnenraum des zumindest einen Aufnahmeelements eingeführt werden. Insbesondere erfolgt das Einführen der elektrischen Steckverbindung quer oder im Wesentlichen quer zur Längsrichtung des Steckverbinderhalters über die Maulöffnung des zumindest einen Aufnahmeelements. Es ist zusätzlich denkbar, dass der Steckeraufnahmeabschnitt einen Abdeckungskörper, insbesondere einen klappbaren und/oder kraft- und formschlüssig befestigbaren, Abdeckungskörper, zum wenigstens teilweisen Abdecken der Maulöffnung aufweist, wobei der Abdeckungskörper zumindest abschnittsweise metallisch wirkend, vorzugsweise komplett metallisch wirkend, ausgestaltet ist, um den zumindest einen Steckverbinder zusätzlich wenigstens bereichsweise abzuschirmen. Somit kann der zumindest eine Steckverbinder bzw. eine elektrische Steckverbindung besonders vorteilhaft von elektrischen und/oder magnetischen und/oder elektromagnetischen Feldern einer Störquelle, insbesondere einer externen Störquelle, abgeschirmt werden. Bspw. kann der Abdeckungskörper nach dem Einführen der elektrischen Steckverbindung über die Maulöffnung angeordnet werden.
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Es kann bei einem erfindungsgemäßen Steckverbinderhalter von Vorteil sein, dass das zumindest eine Aufnahmeelement, insbesondere das zumindest eine Aufnahmeelement und das zumindest eine Befestigungselement, derart elastisch verformbar ist, dass das zumindest eine Aufnahmeelement zwischen einem ersten Aufnahmeformzustand mit einer ersten geometrischen Aufnahmeform und einem zweiten Aufnahmeformzustand mit einer zweiten geometrischen Aufnahmeform überführbar ist, und wobei das zumindest eine Befestigungselement mit dem zumindest einem Aufnahmeelement derart wirkverbunden, insbesondere derart mechanisch wirkverbunden, ist, dass das zumindest eine Befestigungselement durch das Überführen des zumindest einen Aufnahmeelements von dem ersten Aufnahmeformzustand in den zweiten Aufnahmeformzustand von einem ersten Befestigungsformzustand mit einer ersten geometrischen Befestigungsform in einen zweiten Befestigungsformzustand mit einer zweiten geometrischen Befestigungsform überführt wird. Bspw. kann die Breite des zumindest einen Steckverbinders bzw. einer elektrischen Steckverbindung ungleich der Höhe des zumindest einen Steckverbinders bzw. einer elektrischen Steckverbindung sein und das zumindest eine Aufnahmeelement des Steckverbinderhalters derart dimensioniert sein, dass bei einem Drehen des zumindest einen Steckverbinders bzw. der elektrischen Steckverbindung in dem Aufnahmeinnenraum relativ zu dem Steckverbinderhalter um die Längsrichtung des Steckverbinderhalters das zumindest eine elastisch verformbare Aufnahmeelements aufgespreizt oder „zugespreizt“ wird und dadurch zwischen dem ersten Aufnahmeformzustand und dem zweiten Aufnahmeformzustand überführbar ist. Die Breite und die Höhe des zumindest einen Steckverbinders bzw. einer elektrischen Steckverbindung können als die (geometrischen) Abmessungen an einer Stirnseite des zumindest einen Steckverbinders bzw. der elektrischen Steckverbindung verstanden werden. Ferner kann (neben der Breite und der Höhe) die Länge des zumindest einen Steckverbinders bzw. der elektrischen Steckverbindung als die Abmessung in einer Längsrichtung bzw. Längserstreckung des zumindest einen Steckverbinders bzw. der elektrischen Steckverbindung verstanden werden. Dadurch, dass das zumindest eine Befestigungselement mit dem Aufnahmeelement derart wirkverbunden ist, dass das zumindest eine Befestigungselement durch das Überführen des zumindest einen Aufnahmeelements von dem ersten Aufnahmeformzustand in den zweiten Aufnahmeformzustand von dem ersten Befestigungsformzustand mit der ersten geometrischen Befestigungsform in den zweiten Befestigungsformzustand mit der zweiten geometrischen Befestigungsform überführt wird, kann auf besonderes einfache Weise, bspw. durch ein Drehen des zumindest einen bzw. der elektrischen Steckverbindung in dem Aufnahmeinnenraum, der Steckverbinderhalter mittels dem zumindest einem Befestigungselement an das Gegenbefestigungselement des Fahrzeuges montiert bzw. demontiert werden. Insbesondere erfolgt beim Überführen des zumindest einen Befestigungselements zwischen dem ersten Befestigungszustand und dem zweiten Befestigungszustand eine geometrische Vergrößerung (zum Montieren des Steckverbinderhalters) bzw. eine geometrische Verkleinerung (für ein Demontieren des Steckverbinderhalters), insbesondere ein Aufspreizen (zum Montieren des Steckverbinderhalters) bzw. ein Zuspreizen (zum Demontieren des Steckverbinderhalters), des zumindest einen Befestigungselements. Somit kann das zumindest eine Befestigungselement mittels eines Befestigungslochs des Gegenbefestigungselement des Fahrzeuges das Gegenbefestigungselement auf einer einer Vorderseite gegenüberliegenden Rückseite des Gegenbefestigungselements hintergreifen, um den Steckverbinderhalter auf und/oder an der Vorderseite des Gegenbefestigungselements zu halten bzw. zu befestigen, insbesondere kraft- und formschlüssig zu halten bzw. zu befestigen, insbesondere spielfrei zu befesigen. Vorteilhafterweise kann somit das Montieren bzw. Demontieren des Steckverbinderhalters mit der elektrischen Steckverbindung werkzeugfrei erfolgen. Insbesondere ist die erste geometrische Aufnahmeform unterschiedlich zur zweiten geometrischen Aufnahmeform und ist die erste geometrische Befestigungsform unterschiedlich zur zweiten geometrischen Befestigungsform.
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Es kann bei einem erfindungsgemäßen Steckverbinderhalter von Vorteil sein, dass das zumindest eine Befestigungselement des Befestigungsabschnitts elastisch verformbar ist und ein metallisch wirkendes Material, insbesondere Federstahl, aufweist, vorzugsweise aus Federstahl ist, und/oder dass das zumindest eine Aufnahmeelement des Steckeraufnahmeabschnitts elastisch verformbar ist und ein metallisch wirkendes Material, insbesondere Federstahl aufweist, vorzugsweise aus Federstahl ist. Insbesondere ist der Steckverbinderhalter mit dem elastisch verformbaren Befestigungsabschnitt und dem elastisch verformbaren Steckeraufnahmeabschnitt aus einem (einzigen) metallisch wirkenden Material, insbesondere aus einem (einzigen) Metall, bspw. einem Eisen, insbesondere Federstahl, Aluminium, oder Messing hergestellt, vorzugsweise einstückig hergestellt. Mit Federstahl kann eine elektrische Leitfähigkeit sowie eine elastische Verformbarkeit des zumindest einen Befestigungselements des Befestigungsabschnitts und/oder eine elastische Verformbarkeit sowie elektrische Leitfähigkeit des zumindest einen Aufnahmeelement des Steckeraufnahmeabschnitts besonders einfach geschaffen werden.
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Es kann bei einem erfindungsgemäßen Steckverbinderhalter von Vorteil sein, dass der Steckeraufnahmeabschnitt zumindest ein Arretierungselement aufweist, um den zumindest einen Steckverbinder wenigstens entlang der Längsrichtung des Steckverbinderhalters zu arretieren. Somit kann der zumindest eine Steckverbinder bei einer gewünschten Stellung festgestellt werden und ein Bewegen des zumindest einen Steckverbinders wenigstens entlang der Längsrichtung des Steckverbinderhalters verhindert werden. Somit kann sichergestellt werden, dass der zumindest eine Steckverbinder bzw. eine elektrische Steckverbindung dauerhaft besonders vorteilhaft von elektrischen und/oder magnetischen und/oder elektromagnetischen Feldern einer Störquelle, insbesondere einer externen Störquelle, abgeschirmt wird. Der zumindest eine Steckverbinder kann für die Arretierung des zumindest einen Steckverbinders wenigstens entlang der Längsrichtung des Steckverbinderhalters ein Gegenarretierungselement aufweisen. Bspw. kann das zumindest eine Arretierungselement des Steckverbinderhalters nasenförmig ausgestaltet sein, insbesondere eine federnde Nase aufweisen, und der zumindest eine Steckverbinder eine korrespondierend dazu ausgestaltete Vertiefung aufweisen.
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Gemäß einem zweiten Aspekt zeigt die vorliegende Erfindung ein Fahrzeug, wobei das Fahrzeug zumindest eine erste elektrische Leitung und eine zweite elektrische Leitung aufweist, wobei ein erstes elektrisches Verbindungsende der ersten elektrischen Leitung mittels eines an das erste Verbindungsende der ersten elektrischen Leitung angeordneten ersten Steckverbinders mit einem korrespondierend zu dem ersten Steckverbinder ausgebildeten, an ein erstes elektrisches Verbindungsende der zweiten elektrischen Leitung angeordneten zweiten Steckverbinders zu einer elektrischen Steckverbindung verbunden ist. Ferner umfasst das Fahrzeug zumindest einen erfindungsgemäß ausgebildeten Steckverbinderhalter. Ferner ist zumindest der erste Steckverbinder und/oder der zweite Steckverbinder der elektrischen Steckverbindung, insbesondere ist die elektrische Steckverbindung, von dem zumindest einem Aufnahmeelement des Steckeraufnahmeabschnitts des Steckverbinderhalters aufgenommen und gehalten, und wobei der zumindest eine Steckverbinderhalter mit dem zumindest einem Befestigungselement des Befestigungsabschnitts an ein Gegenbefestigungselement des Fahrzeuges befestigt ist.
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Das Fahrzeug ist insbesondere ein Kraftfahrzeug, vorzugsweise ein Personenkraftwagen, ein Lastkraftwagen oder ein Kraftrad, bspw. ein Motorrad.
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Die (erste) elektrische Leitung kann als eine Datenleitung zum Übertragen von Daten verstanden werden und/oder kann die zweite elektrische Leitung als eine (weitere) Datenleitung zum Übertragen von Daten verstanden werden, wobei insbesondere die erste elektrische Leitung eine ungeschirmte Datenleitung ist und/oder die zweite elektrische Leitung eine ungeschirmte Datenleitung ist.
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Insbesondere weist die erste elektrische Leitung zumindest zwei elektrische Leiter und die zweite elektrische Leitung zumindest zwei elektrische Leiter auf, wobei das erste elektrische Verbindungsende der ersten elektrischen Leitung mittels des an das erste Verbindungsende angeordneten ersten Steckverbinders mit dem korrespondierend zu dem ersten Steckverbinder ausgebildeten, an das erste elektrisches Verbindungsende der zweiten elektrischen Leitung angeordneten zweiten Steckverbinders derart elektrisch zu der elektrischen Steckverbindung verbunden ist, dass jeweils ein elektrischer Leiter der zumindest zwei elektrischen Leiter der ersten elektrischen Leitungen mit jeweils einem elektrischen Leiter der zumindest zwei elektrischen Leiter der zweiten elektrischen Leitung verbunden ist.
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Der zumindest eine Steckverbinder kann ein Stecker oder eine Buchse sein. Die Buchse kann auch als Kupplung verstanden werden.
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Merkmale, Details, Erläuterungen und/oder Vorteile, welche zu dem zumindest einen Steckverbinder beschrieben sind, können auch auf den ersten Steckverbinder und/oder den zweiten Steckverbinder übertragen, und umgekehrt.
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Insbesondere ist die elektrische Steckverbindung lösbar von dem zumindest einem Aufnahmeelement des Steckeraufnahmeabschnitts des Steckverbinderhalters aufgenommen und gehalten, wobei vorzugsweise die elektrische Steckverbindung zerstörungsfrei von dem Steckverbinderhalter demontiert werden kann.
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Insbesondere wird ein erfindungsgemäßer Steckverbinderhalter zum Abschirmen, insbesondere zum Abschirmen vor elektrischen und/oder magnetischen und/oder elektromagnetischen Feldern, des ersten Steckverbinders und/oder des zweiten Steckverbinders und/oder der ersten elektrischen (Daten-)Leitung und/oder der zweiten elektrischen (Daten-)Leitung verwendet.
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Es kann bei einem erfindungsgemäßen Fahrzeug von Vorteil sein, dass sich der metallisch wirkende Abschnitt des zumindest einen Aufnahmeelements des Steckeraufnahmeabschnitts in der Längsrichtung des zumindest einen Steckverbinderhalters über zumindest 50 % der Länge der elektrischen Steckverbindung, vorzugsweise über zumindest 70 % der Länge der elektrischen Steckverbindung, ganz vorzugsweise über zumindest 90 % der Länge der elektrischen Steckverbindung, erstreckt. Somit kann der erste Steckverbinder und/oder der zweite Steckverbinder bzw. eine elektrische Steckverbindung besonders vorteilhaft von elektrischen und/oder magnetischen und/oder elektromagnetischen Feldern einer Störquelle, insbesondere einer externen Störquelle, abgeschirmt werden. Insbesondere kann sich der metallisch wirkende Abschnitt des zumindest einen Aufnahmeelements des Steckeraufnahmeabschnitts in der Längsrichtung des zumindest einen Steckverbinderhalters über die gesamte Länge der elektrischen Steckverbindung erstrecken. Es ist auch denkbar, dass sich der metallisch wirkende Abschnitt des zumindest einen Aufnahmeelements des Steckeraufnahmeabschnitts in der Längsrichtung des zumindest einen Steckverbinderhalters über eine erste Stirnseite der elektrischen Steckverbindung (weg von der elektrischen Steckverbindung) hinausragt und/oder über eine der ersten Stirnseite gegenüberliegende zweite Stirnseite der elektrischen Steckverbindung (weg von der elektrischen Steckverbindung) hinausragt. Somit kann ein jeweiliges außerhalb des ersten Steckverbinders bzw. des zweiten Steckverbinders liegendes Leitungsstück, insbesondere unverdrilltes Leitungsstück, der ersten bzw. zweiten elektrischen Leitung zusätzlich wenigstens bereichsweise abgeschirmt werden.
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Es kann bei einem erfindungsgemäßen Fahrzeug von Vorteil sein, dass sich der metallisch wirkende Abschnitt des zumindest einen Aufnahmeelements des Steckeraufnahmeabschnitts in Umlaufrichtung um die Längsrichtung des Steckverbinderhalters derart erstreckt, dass zumindest 50 % des Umfangs der elektrischen Steckverbindung, vorzugsweise zumindest 70 % des Umfangs der elektrischen Steckverbindung, ganz vorzugsweise zumindest 90 % des Umfangs der elektrischen Steckverbindung, umgriffen sind. Somit kann der erste Steckverbinder und/oder der zweite Steckverbinder bzw. eine elektrische Steckverbindung besonders vorteilhaft von elektrischen und/oder magnetischen und/oder elektromagnetischen Feldern einer Störquelle, insbesondere einer externen Störquelle, abgeschirmt werden.
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Es kann bei einem erfindungsgemäßen Fahrzeug von Vorteil sein, dass das Gegenbefestigungselement ein Befestigungsloch von einer dem Steckverbinderhalter zugewandten Vorderseite des Gegenbefestigungselements zu einer der Vorderseite gegenüberliegenden Rückseite des Gegenbefestigungselements aufweist, wobei das zumindest eine Befestigungselement des Befestigungsabschnitts derart ausgestaltet ist, dass das zumindest eine Befestigungselement mittels des Befestigungsloches das Gegenbefestigungselement auf der Rückseite des Gegenbefestigungselements hintergreift bzw. hintergreifen kann, um den Steckverbinderhalter auf und/oder an der Vorderseite des Gegenbefestigungselements zu halten bzw. zu befestigen, insbesondere kraft- und formschlüssig zu halten bzw. zu befestigen. Insbesondere ist das Gegenbefestigungselement des Fahrzeuges ein Fahrzeugbauteil, bspw. eine Fahrzeugkarosserie.
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Das Fahrzeug gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung weist damit dieselben Vorteile auf, wie sie bereits zu dem Steckverbinderhalter gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung beschrieben worden sind.
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Gemäß einem dritten Aspekt zeigt die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Befestigen einer elektrischen Steckverbindung an ein Fahrzeug, wobei das Verfahren als einen Schritt ein Bereitstellen zumindest eines ersten Steckverbinders und eines korrespondierend zu dem ersten Steckverbinder ausgebildeten zweiten Steckverbinders aufweist, wobei der erste Steckverbinder mit dem zweiten Steckverbinder zu der elektrischen Steckverbindung verbunden sind. Ferner umfasst das Verfahren als einen Schritt ein Bereitstellen zumindest eines Steckverbinderhalters, wobei der zumindest eine Steckverbinderhalter erfindungsgemäß ausgebildet ist. Ferner umfasst das Verfahren als einen Schritt ein Anordnen der elektrischen Steckverbindung an den Steckeraufnahmeabschnitt des zumindest einen Steckverbinderhalters derart, dass die elektrische Steckverbindung von dem zumindest einen Aufnahmeelement des Steckverbinderhalters aufgenommen und gehalten ist. Ferner umfasst das Verfahren als einen Schritt ein Befestigen des Steckverbinderhalters mittels des zumindest einem Befestigungselements des Befestigungsabschnitts des Steckverbinderhalters an ein Gegenbefestigungselement des Fahrzeuges.
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Die zuvor und die im Nachfolgenden beschriebenen Verfahrensschritte können, sofern technisch sinnvoll, einzeln, zusammen, einfach, mehrfach, zeitlich parallel und/oder nacheinander in beliebiger Reihenfolge ausgeführt werden.
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Mit dem Begriff „elektrische Steckverbindung“ ist insbesondere auch zumindest eine erste elektrische Leitung und eine zweite elektrische Leitung zu verstehen, und wobei ferner ein erstes elektrisches Verbindungsende der ersten elektrischen Leitung mittels des an das erste Verbindungsende der ersten elektrischen Leitung angeordneten ersten Steckverbinders mit dem korrespondierend zu dem ersten Steckverbinder ausgebildeten, an ein erstes elektrisches Verbindungsende der zweiten elektrischen Leitung angeordneten zweiten Steckverbinders zu einer elektrischen Steckverbindung verbunden ist.
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Es kann bei einem erfindungsgemäßen Verfahren von Vorteil sein, dass sich das zumindest eine Aufnahmeelement in einer Umlaufrichtung um die Längsrichtung des Steckverbinderhalters derart erstreckt, dass das zumindest eine Aufnahmeelement eine Maulform mit einer Maulöffnung und einem Aufnahmeinnenraum zum Aufnehmen und Halten der elektrischen Steckverbindung ausbildet, wobei die elektrische Steckverbindung an den Steckeraufnahmeabschnitt des zumindest einen Steckverbinderhalters durch ein Einführen der elektrischen Steckverbindung über die Maulöffnung in den Aufnahmeinnenraum angeordnet wird. Das Einführen ist insbesondere ein seitliches Einführen quer zur Längsrichtung des Steckverbinderhalters.
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Es kann bei einem erfindungsgemäßen Verfahren von Vorteil sein, dass das zumindest eine Aufnahmeelement, insbesondere das zumindest eine Aufnahmeelement und das zumindest eine Befestigungselement, derart elastisch verformbar ist, dass das zumindest eine Aufnahmeelement zwischen einem ersten Aufnahmeformzustand mit einer ersten geometrischen Form und einem zweiten Aufnahmeformzustand mit einer zweiten geometrischen Form überführbar ist, und wobei das zumindest eine Befestigungselement mit dem Aufnahmeelement derart wirkverbunden ist, dass das Befestigen des Steckverbinderhalters mittels des zumindest einem Befestigungselements des Befestigungsabschnitts des Steckverbinderhalters an das Gegenbefestigungselement des Fahrzeuges dadurch erfolgt, dass die elektrische Steckverbindung in dem Aufnahmeinnenraum relativ zu dem Steckverbinderhalter um die Längsrichtung des Steckverbinderhalters gedreht wird, um das zumindest eine Aufnahmeelement von dem ersten Aufnahmeformzustand in den zweiten Aufnahmeformzustand zu überführen, sodass das zumindest eine mit dem Aufnahmeelement wirkverbundene Befestigungselement von einem ersten Befestigungsformzustand mit einer ersten geometrischen Befestigungsform in zweiten Befestigungsformzustand mit einer zweiten geometrischen Befestigungsform überführt wird.
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Insbesondere ist das Befestigen des Steckverbinderhalters mittels des zumindest einem Befestigungselements des Befestigungsabschnitts des Steckverbinderhalters an das Gegenbefestigungselement des Fahrzeuges ein kraft- und formschlüssiges Befestigen.
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Das Drehen der elektrischen Steckverbindung in dem Aufnahmeinnenraum relativ zu dem Steckverbinderhalter um die Längsrichtung des Steckverbinderhalters kann um eine bestimmte Gradzahl erfolgen, bspw. 90° oder im Wesentlichen 90°.
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Das Verfahren gemäß dem dritten Aspekt der Erfindung weist damit dieselben Vorteile auf, wie sie bereits zu dem Steckverbinderhalter gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung bzw. dem Fahrzeug gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung beschrieben worden sind.
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Weitere, die Erfindung verbessernde Maßnahmen ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung zu einigen Ausführungsbeispielen der Erfindung, welche in den Figuren schematisch dargestellt sind. Sämtliche aus den Ansprüchen, der Beschreibung oder den Zeichnungen hervorgehende Merkmale und/oder Vorteile, einschließlich konstruktiver Einzelheiten, räumliche Anordnungen und Verfahrensschritte, können sowohl für sich als auch in den verschiedenen Kombinationen erfindungswesentlich sein. Dabei ist zu beachten, dass die Figuren nur beschreibenden Charakter haben und nicht dazu gedacht sind, die Erfindung in irgendeiner Form einzuschränken.
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Es zeigen schematisch:
- 1, 2 einen Steckverbinderhalter,
- 3 - 5 einen Steckverbinderhalter,
- 6 ein Fahrzeug,
- 7 ein Verfahren, und
- 8 einen Steckverbinderhalter.
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In den nachfolgenden Figuren werden für die gleichen technischen Merkmalen auch von unterschiedlichen Ausführungsbeispielen identische Bezugszeichen verwendet.
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1 und 2 offenbaren in einer Seitenansicht (schematisch) einen Steckverbinderhalter (100) zum Halten zumindest eines Steckverbinders (121) einer elektrischen Leitung (131) eines Fahrzeuges (200), wobei der Steckverbinderhalter (100) sich in einer Längsrichtung (LR) erstreckt. Der Steckverbinderhalter (100) umfasst einen Befestigungsabschnitt (10) mit zumindest einem Befestigungselement (11) zum Befestigen des Steckverbinderhalters (100) an einem Gegenbefestigungselement (111) des Fahrzeuges (200). Das Gegenbefestigungselement (111) des Fahrzeuges (200) kann ein Fahrzeugbauteil des Fahrzeuges (200) mit einem Befestigungsloch (112) sein (siehe 2). Ferner umfasst der Steckverbinderhalter (100) einen Steckeraufnahmeabschnitt (30) mit zumindest einem Aufnahmeelement (31) zum Aufnehmen und Halten des zumindest einen Steckverbinders (121), wobei wenigstens das zumindest eine Aufnahmeelement (31) zumindest abschnittsweise metallisch wirkend ausgestaltet ist, um den zumindest einen Steckverbinder (121) wenigstens bereichsweise vor zumindest einer Störquelle abzuschirmen. Insbesondere kann der in 1 und 2 dargestellte Steckverbinderhalter (100) aus einem Metall, verzugsweise aus Federstahl, hergestellt sein.
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Ferner weist das zumindest eine Aufnahmeelement (31) des Steckverbinderhalters (100) eine in der Längsrichtung (LR) des Steckverbinderhalters (100) durchgehend ausgebildete Öffnung (Ö) auf, um einen Aufnahmeinnenraum zum Aufnehmen und Halten des zumindest einen Steckverbinders (121) auszubilden und wobei sich das zumindest eine Aufnahmeelement (31) in einer Umlaufrichtung (UR) um die Längsrichtung (LR) des Steckverbinderhalters (100) derart erstreckt, dass das zumindest eine Aufnahmeelement (31) eine Maulform mit einer Maulöffnung (39) und den Aufnahmeinnenraum zum Aufnehmen und Halten des zumindest einen Steckverbinders (121) ausbildet. Das maulförmige Aufnahmeelement (31) weist einen ersten Aufnahmearm (32), einen dem ersten Aufnahmearm (32) gegenüberliegenden zweiten Aufnahmearm (34), sowie einen Verbindungsrücken (33) auf (siehe 2), wobei der Verbindungsrücken (33) den ersten Aufnahmearm (32) mit dem zweiten Aufnahmearm (34) verbindet. Ein jeweiliges (Maul-)Ende des ersten Aufnahmearms (32) und des zweiten Aufnahmearms (34) kann vorteilhafterweise abgerundet sein, sodass der Steckverbinder (121) durch eine Haltekraft sicher in der Lage gehalten werden kann. Ferner kann der Verbindungsrücken (33) zusätzlich nach innen, d. h. zu dem Aufnahmeinnenraum (hin-)gebogen sein, sodass über den Verbindungsrücken (33) die Haltekraft auf den Steckverbinder (121) zusätzlich verstärkt werden kann. Außerdem kann das Befestigungselement (11) einen ersten Befestigungsarm (12) und einen zweiten Befestigungsarm (13) aufweisen, wobei die zwei Befestigungsarme (12, 13) an dem Verbindungsrücken (33) des zumindest einem Aufnahmeelements (32) angeordnet sind.
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Bei dem in 1 und 2 dargestellten Steckverbinderhalter (100) ist ferner das zumindest eine Aufnahmeelement (31) mit dem ersten Aufnahmearm (32), dem Verbindungsrücken (33) sowie dem zweiten Aufnahmearm (34) derart elastisch verformbar, dass das zumindest eine Aufnahmeelement (31) zwischen einem ersten Aufnahmeformzustand (AZ1, siehe 1) mit einer ersten geometrischen Aufnahmeform und einem zweiten Aufnahmeformzustand (AZ2, siehe 2) mit einer von der ersten geometrischen Aufnahmeform unterschiedlichen zweiten geometrischen Aufnahmeform überführbar ist, und wobei das zumindest eine Befestigungselement (11) mit dem zumindest einem Aufnahmeelement (31) derart (mechanisch) wirkverbunden ist, dass das zumindest eine Befestigungselement (11) durch das Überführen des zumindest einen Aufnahmeelements (31) von dem ersten Aufnahmeformzustand (AZ1, siehe 1) in den zweiten Aufnahmeformzustand (AZ2, siehe 2) von einem ersten Befestigungsformzustand (BZ1, siehe 1) mit einer ersten geometrischen Befestigungsform in einen zweiten Befestigungsformzustand (BZ2, siehe 2) mit einer von der ersten geometrischen Befestigungsform unterschiedlichen zweiten geometrischen Befestigungsform überführt wird bzw. werden kann. Die Breite des zumindest einen in 1 dargestellten Steckverbinders (121) ist hierbei ungleich der Höhe des zumindest einen Steckverbinders (121) und das zumindest eine Aufnahmeelement (31) des Steckverbinderhalters (100) ist derart dimensioniert, dass bei einem Drehen, insbesondere um 90° oder im Wesentlichen 90°, des zumindest einen Steckverbinders (121) in dem Aufnahmeinnenraum relativ zu dem Steckverbinderhalter (100) (vgl. 1 mit 2) um die Längsrichtung (LR) des Steckverbinderhalters (100) das zumindest eine elastisch verformbare Aufnahmeelement aufgespreizt wird und sich der Verbindungsrücken (33) streckt. Dadurch, dass die beiden Befestigungsarme (12, 13) des Befestigungselements (11) an dem Verbindungsrücken (33) angeordnet bzw. befestigt sind, werden beim Strecken des Verbindungsrückens (33) die beiden Befestigungsarme (12, 13) des Befestigungselements (11) voneinander wegbewegt, d. h. (auf-)gespreizt. Vorzugsweise wird zuerst der zumindest eine Steckverbinder (121) bzw. eine elektrische Steckverbindung (150) über die Maulöffnung (39) eingebracht, sodass der Steckverbinder (121) bzw. die elektrische Steckverbindung (150) an dem Steckverbinderhalter (121) fixiert ist. Anschließend wird das Befestigungselement (11) im zugespreizten Zustand in das Befestigungsloch (112) eingeführt und zum Befestigen des Steckverbinderhalters (121) an dem Gegenbefestigungselement (111) wird der Steckverbinder (121) bzw. die elektrische Steckverbindung (150) gedreht, sodass sich das Befestigungselement (11) aufspreizt.
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Insbesondere sind die Konturen der beiden Befestigungsarme (12, 13) des Befestigungselements (11) derart ausgestaltet, dass im aufgespreizten bzw. aufgeweiteten Zustand ein Hintergreifen des Gegenbefestigungselements (111) des Fahrzeuges erfolgt. Insbesondere können zusätzlich die Konturen der beiden Befestigungsarme (12, 13) des Befestigungselements (11) derart ausgestaltet sein, dass auch bei einer Aufspreizung bzw. Aufweitung immer eine Elastizität erhalten bleibt. Somit kann eine federnde Wirkung erhalten bleiben und ein permanenter Druck des Befestigungselements (11) auf einen Rand des Befestigungslochs (112) sichergestellt werden (siehe 2). Damit kann ein spielfreier Festsitz und eine Elastizität über die gesamte Lebensdauer gewährleistet werden.
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3 und 4 offenbaren in einer Seitenansicht bzw. in einer perspektivischen Ansicht (schematisch) einen weiteren Steckverbinderhalter (100), insbesondere wie er bereits zu 1 und/oder 2 beschrieben worden ist. Zusätzlich umfasst der Steckeraufnahmeabschnitt (30) des Steckverbinderhalters (100) zumindest ein Arretierungselement (51), um den zumindest einen Steckverbinder (121) wenigstens entlang der Längsrichtung (LR) des Steckverbinderhalters (100) zu arretieren. Das zumindest eine Arretierungselement (51) kann ein Federelement mit einer Nase sein, wobei der Steckverbinder (121) eine entsprechende Vertiefung aufweist, sodass der Steckverbinder (121) bei einer gewünschten Stellung einrasten kann. Dies kann als zusätzliche Fixierung des Steckverbinders (121) und als taktiler Feedback für eine richtige Montage genutzt werden.
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Der in 4 dargestellte Steckverbinderhalter (100) kann bspw. aus einem Metall, insbesondere einem plattenförmigen Metallblech, einstückig, bspw. durch Umform- und Trennverfahren, hergestellt werden, wobei insbesondere das Metall, insbesondere das plattenförmige Metallblech, zusätzlich gehärtet wird. Das Metall, insbesondere das plattenförmige Metallblech, kann derart umgeformt und getrennt werden, dass ein erster Aufnahmearm (32), ein Verbindungsrücken (33) und ein zweiter Aufnahmearm (34) das maulförmige Aufnahmeelement (31) ausbilden und dass ein erster Befestigungsarm (12) sowie ein zweiter Befestigungsarm (13) das Befestigungselement (11) ausbilden. Optional kann ein Arretierungselement (51) am ersten Aufnahmearm (32) und/oder am zweiten Aufnahmearm (34) ausgebildet werden. Das zumindest eine Aufnahmeelement (31) und das zumindest eine Befestigungselement (11) liegen sich insbesondere gegenüber (siehe 4). Der aus dem Metall, insbesondere aus dem plattenförmigen Metallblech, gewonnene erste Befestigungsarm (12) und der zweite Befestigungsarm (13) des Befestigungselements (11) können in einem Durchbruch (35) in dem Verbindungsrücken (33) durch ein Umformen, insbesondere Umbiegen, fixiert werden. Hierbei kann ein Befestigungsarm (12) der beiden Befestigungsarme (12, 13) an einem Armende einen Zapfen (14) zur Führung in dem Durchbruch aufweisen, wobei insbesondere die beiden Befestigungsarme (12, 13) über die beiden Armenden der beiden Befestigungsarme (12, 13) kraft- und stoffschlüssig miteinander verbunden sind. Die Abwicklung eines Rohlings des in 4 dargestellten Steckverbinderhalters (100) ist schematisch in 5 dargestellt.
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6 offenbart schematisch ein Fahrzeug (200), wobei das Fahrzeug (200) zumindest eine erste elektrische Leitung (131) und eine zweite elektrische Leitung (141) aufweist, wobei ein erstes elektrisches Verbindungsende (132) der ersten elektrischen Leitung (131) mittels eines an das erste Verbindungsende (132) der ersten elektrischen Leitung (131) angeordneten ersten Steckverbinders (121) mit einem korrespondierend zu dem ersten Steckverbinder (121) ausgebildeten, an ein erstes elektrisches Verbindungsende (142) der zweiten elektrischen Leitung (141) angeordneten zweiten Steckverbinders (122) zu einer elektrischen Steckverbindung (150) verbunden ist. Ferner umfasst das Fahrzeug (200) zumindest einen Steckverbinderhalter (100), wobei der zumindest eine Steckverbinderhalter (100) erfindungsgemäß ausgebildet ist, insbesondere wie zu den weiteren Figuren beschrieben, wobei zumindest der erste Steckverbinder (121) und/oder der zweite Steckverbinder (122) der elektrischen Steckverbindung (150) von dem zumindest einem Aufnahmeelement (31) des Steckeraufnahmeabschnitts (30) des Steckverbinderhalters (100) aufgenommen und gehalten ist, und wobei der zumindest eine Steckverbinderhalter (100) mit dem zumindest einem Befestigungselement (11) des Befestigungsabschnitts (10) an ein Gegenbefestigungselement (111) des Fahrzeuges (200) befestigt ist.
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7 offenbart ein schematisch ein Verfahren zum Befestigen einer elektrischen Steckverbindung (150) an ein Fahrzeug (200). Das Verfahren umfasst als einen ersten Schritt ein Bereitstellen (320) zumindest eines ersten Steckverbinders (121) und eines korrespondierend zu dem ersten Steckverbinder (121) ausgebildeten zweiten Steckverbinders (122), wobei der erste Steckverbinder (121) mit dem zweiten Steckverbinder (122) zu der elektrischen Steckverbindung (150) verbunden sind. Ferner umfasst das Verfahren als einen Schritt ein Bereitstellen (330) zumindest eines Steckverbinderhalters (100), wobei der zumindest eine Steckverbinderhalter (100) erfindungsgemäß ausgebildet ist, insbesondere wie zu den weiteren Figuren beschrieben. Ferner umfasst das Verfahren als einen Schritt ein Anordnen (340) der elektrischen Steckverbindung (100) an den Steckeraufnahmeabschnitt (30) des zumindest einen Steckverbinderhalters (100) derart, dass die elektrische Steckverbindung (150) von dem zumindest einen Aufnahmeelement (31) des Steckverbinderhalters (100) aufgenommen und gehalten ist. Insbesondere kann die elektrische Steckverbindung (150) an den Steckeraufnahmeabschnitt (30) des zumindest einen Steckverbinderhalters (100) durch ein seitliches Einführen, d. h. quer zur Längsrichtung (LR), der elektrischen Steckverbindung (150) über eine Maulöffnung (39) eines maulförmigen Aufnahmeelements (31) in den Aufnahmeinnenraum angeordnet werden (341) (siehe hierzu bspw. 4). Ferner umfasst das Verfahren als einen Schritt ein Befestigen (360) des Steckverbinderhalters (100) mittels des zumindest einem Befestigungselements (11) des Befestigungsabschnitts (10) des Steckverbinderhalters (100) an ein Gegenbefestigungselement (111) des Fahrzeuges (200). Insbesondere kann ferner die elektrische Steckverbindung (150) in dem Aufnahmeinnenraum des Aufnahmeelements (30) relativ zu dem Steckverbinderhalter (100) um die Längsrichtung (LR) des Steckverbinderhalters (100) gedreht werden (350) (vgl. 1 mit 2), um das zumindest eine Aufnahmeelement (31) von dem ersten Aufnahmeformzustand (AZ1) in den zweiten Aufnahmeformzustand (AZ2) zu überführen, sodass das zumindest eine mit dem Aufnahmeelement (31) wirkverbundene Befestigungselement (11) von einem ersten Befestigungsformzustand (BZ1) mit einer ersten geometrischen Befestigungsform in zweiten Befestigungsformzustand (BZ2) mit einer zweiten geometrischen Befestigungsform überführt wird.
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8 offenbart schematisch in einer Seitenansicht einen Steckverbinderhalter (100) mit einem maulförmigen Aufnahmeelement (31), insbesondere wie er bereits zu den vorangegangenen Figuren beschrieben worden ist. Das maulförmige Aufnahmeelement (31) weist einen ersten Aufnahmearm (32), einen dem ersten Aufnahmearm (32) gegenüberliegenden zweiten Aufnahmearm (34), sowie einen Verbindungsrücken (33) auf, wobei der Verbindungsrücken (33) den ersten Aufnahmearm (32) mit dem zweiten Aufnahmearm (34) verbindet. Bspw. kann das maulförmige Aufnahmeelement (31) aus einem Metallblech hergestellt sein. An einem Maulende des ersten Aufnahmearms (32) kann eine in den Aufnahmeinnenraum ragende erste (Hoch-)Sicke (36) und/oder kann an einem Maulende des zweiten Aufnahmearms (34) eine in den Aufnahmeinnenraum ragende zweite (Hoch-)Sicke (37) ausgebildet sein. Insbesondere liegen sich die erste Sicke (36) und die zweite Sicke (37) gegenüber oder im Wesentlichen gegenüber. Ferner kann sich die erste Sicke (36) und/oder die zweite Sicke (37) in Längsrichtung (LR) des Steckverbinderhalters (100) unterbrechungsfrei, d. h. durchgehend, oder mit zumindest einer Unterbrechung erstrecken. Durch die erste Sicke (36) und/oder zweite Sicke (37) kann der Stecke gehalten werden und gleichzeitig kann ein Steckverbinder (121, 122) zusätzlich abgeschirmt werden. Beispielhaft ist in 8 ein Befestigungselement (11) eines Befestigungsabschnitts (10) des Steckverbinderhalters (100) an einer Außenmantelseite des zweiten Aufnahmearms (34) angeordnet, insbesondere kraft- und formschlüssig oder stoffschlüssig angeordnet. Das Befestigungselement (11) kann alternativ auch am ersten Aufnahmearm (32) oder am Aufnahmerücken (33) angeordnet sein. Hier ist das Befestigungselement (11) beispielhaft Tannenbaumzapfenförmig ausgestaltet.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Befestigungsabschnitt
- 11
- Befestigungselement
- 12
- erster Befestigungsarm
- 13
- zweiter Befestigungsarm
- 14
- Zapfen
- 30
- Steckeraufnahmeabschnitt
- 31
- Aufnahmeelement
- 32
- erster Aufnahmearm
- 33
- Verbindungsrücken
- 34
- zweiter Aufnahmearm
- 35
- Durchbruch
- 36
- erste Sicke
- 37
- zweite Sicke
- 39
- Maulöffnung
- 51
- Arretierungselement
- 100
- Steckverbinderhalter
- 111
- Gegenbefestigungselement
- 112
- Befestigungsloch
- 121
- (erster) Steckverbinder
- 122
- (zweiter) Steckverbinder
- 131
- (erste) elektrische Leitung
- 132
- erstes elektrisches Verbindungsende der ersten elektrischen Leitung
- 141
- (zweite) elektrische Leitung
- 142
- erstes elektrisches Verbindungsende der zweiten elektrischen Leitung
- 150
- elektrische Steckverbindung
- 200
- Fahrzeug
- 320
- Bereitstellen eines ersten und eines zweiten Steckverbinders
- 330
- Bereitstellen zumindest eines Steckverbinderhalters
- 340/341
- Anordnen der Steckverbindung an den Steckeraufnahmeabschnitt
- 350
- Drehen der elektrischen Steckverbindung in dem Aufnahmeinnenraum des Steckverbinderhalters
- 360
- Befestigen Steckverbinderhalter mittels Befestigungselement an Gegenbefestigungselement
- LR
- Längsrichtung
- UR
- Umlaufrichtung
- Ö
- Öffnung
- AZ1
- erster Aufnahmeformzustand
- AZ2
- zweiter Aufnahmeformzustand
- BZ1
- erster Befestigungsformzustand
- BZ2
- zweiter Befestigungsformzustand