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Die Erfindung bezieht sich auf einen Eckverbinder zum Verbinden zweier auf Gehrung geschnittener Hohlkammerprofile von Fenstern, Türen oder dgl., wobei der Eckverbinder aufweist: ein Schaftteil zum Einführen in eines der Hohlkammerprofile, das sich längs einer eine axiale Richtung festlegenden Längsachse erstreckt und zwei Längsseiten sowie zwei Deckseiten aufweist, wobei an mindestens einer der Längsseiten eine Keilstruktur ausgebildet ist; ein Spreizelement zum Anordnen zwischen mindestens der Längsseite und dem Hohlkammerprofil, wobei das Spreizelement eine Gegenkeilstruktur aufweist, die mit der Keilstruktur so zusammenwirkt, dass eine Verschiebung des Spreizelements an der Längsseite das Spreizelement quer zur Längsseite nach außen drückt und so das Schaftteil quer zu den Längsseiten im Hohlkammerprofil verspannt; und einen Spannkörper, der am Schaftteil axial verschiebbar ist und so ausgebildet ist, dass die axiale Verschiebung des Spannkörpers das Spreizelement an der Längsseite verschiebt.
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Eckverbinder dienen dazu, zwei auf Gehrung geschnittene Hohlkammerprofile, in denen sie fixiert sind, miteinander zu verbinden. Dabei besteht eine wichtige Bedingung darin, den in ein Hohlkammerprofil eingeschobenen Eckverbinder besonders fest innerhalb des Hohlkammerprofils zu fixieren, damit der Eckverbinder seine bestimmungsgemäße Versteifungs- und Befestigungsfunktion erfüllen kann. Hierzu sind Eckverbinder bekannt, die mit etwas Übermaß in das zugehörige Hohlkammerprofil eingeschlagen und dort zusätzlich durch Schrauben fixiert werden. Einen alternativen und hinsichtlich er Montagegenauigkeit vorteilhaften Ansatz verfolgen verspannbare Eckverbinder, die in das Hohlkammerprofil eingeschoben werden können, also ein Außenmaß haben, das geringfügig kleiner ist als das Innenmaß des Hohlkammerprofils, und dann im Hohlkammerprofil verspannt werden.
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Eine neue Klasse dieser verspannbaren Eckverbinder schuf die
EP 0 698 720 A1 , die das eingangs genannte Schaftteil sowie den eingangs genannten Spannkörper aufweist. Dessen axiale Verschiebung hebt den Spannkörper gegenüber dem Schaftteil an und verspannt somit das Schaftteil im Hohlkammerprofil. Die genannte Druckschrift sieht hierzu Schrägflächen als Keilstruktur vor. Verständlicherweise können diese Keilstrukturen aber auch anders ausgebildet werden, beispielsweise durch Rundflächen, wie in der
DE 10 2007 030 618 B3 vorgesehen.
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Der Spannkörper stellt in diesen Ausgestaltungen eine zuverlässige Verspannung des Schaftteils im Hohlkammerprofil sicher, jedoch wirkt diese Verspannung lediglich in einer Richtung, nämlich quer zu der oberen Deckseite, an welcher der Spannkörper beim axialen Verschieben angehoben wird.
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Die
DE 10 2007 030 618 A1 stellt diesbezüglich eine Weiterbildung dar, indem sie ein Spreizelement vorsieht. Es ist als nach unten offenes U-förmiges Bauteil ausgebildet, das über das Schaftteil gesteckt ist. Der Spannkörper liegt zwischen der Deckseite des Schaftelementes und der Basis (den Querstrich) des U. Der Spannkörper hebt das Spreizelement bei seiner axialen Verschiebung an. Dadurch wird die Basis des „U“ angehoben und von der oberen Deckseite weg gegen die Hohlkammerprofilinnenwand gedrückt. Hierdurch wird das Schaftteil quer zur oberen Deckseite verspannt. Das Spreizelement umfasst weiter zwei Spreizplatten, die die Schenkel des „U“ bilden und an den Längsseiten des Schaftteils liegen. Die Längsseiten des Schaftteils sowie die zu diesen Längsseiten weisenden Innenflächen der Spreizplatten sind mit Schrägflächen ausgestaltet, welche die Spreizplatten von den Längsseiten nach außen drücken, wenn das Spreizelement vom Spannkörper angehoben wird. Auf diese Weise erfolgt auch eine Verspannung des Schaftteils auch quer zu den Längsseiten.
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Der Aufbau nach
DE 10 2007 030 618 A1 hat jedoch das Problem, dass einerseits sich die Spreizplatten parallel zu den Längsseiten des Schaftteils nach außen bewegen sollen, andererseits aber an der Basis des „U“ befestigt sind, die nach oben gedrückt wird. Die im Oberbegriff berücksichtigte
DE 20 2008 008 250 U1 bildet deshalb das Spreizelement, das dieselbe Wirkung, wie in der
DE 10 2007 030 618 A1 hat, als zwei L-förmige Körper aus, zwischen denen der Spannkörper liegt. Der senkrechte Strich des „L“ bildet die Spreizplatten. Der Querstrich des „L“ bildet einen kurzen Schenkel und liegt an der Deckseite des Schaftteils. Gegenüber der
DE 10 2007 030 618 A1 ist also die Basis des „U“ durchtrennt. Der Spannkörper untergreift jeweils den kurzen Schenkel, um diese anzuheben. Dadurch kann jeder L-förmige Körper mit einer flexiblen Verbindung als Festkörpergelenk zwischen kurzem Schenkel und Spreizplatte ausgebildet werden.
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Die Realisierung dieses Festkörpergelenks führt jedoch zu Problemen: Einerseits muss die Verbindung flexibel sein, damit sich die Spreizplatten im Bereich der Verbindung leicht nach außen bewegen können und das Anheben und damit die Verspannung in der Richtung quer zu den Deckseiten nicht behindert. Einerseits muss die Verbindung steif sein, um die Spreizplatten nach oben zu ziehen und eine gute Verspannung in der Richtung quer zu den Längsseiten zu erreichen. Man steht somit vor einem Auslegungskonflikt für die beiden Verspannungsrichtungen.
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Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen Eckverbinder so weiterzubilden, dass die Verspannung in beide Verspannungsrichtungen verbessert ist.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Eckverbinder gemäß Anspruch 1 gelöst. Die Unteransprüche betreffen bevorzugte Weiterbildungen.
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Gattungsgemäß ist der Eckverbinder zum Verbinden zweier auf Gehrung geschnittener Hohlkammerprofile von Fenstern, Türen oder dgl. ausgebildet. Solche Hohlkammerprofile weisen vorzugsweise verschweißbaren Kunststoff auf. Die meisten Hohlkammerprofile enthalten zusätzlich ein Metallprofil, um eine größere Steifigkeit zu erzielen. Der Eckverbinder weist einen Schaftteil zum Einführen in eines der Hohlkammerprofile auf. Das Schaftteil erstreckt sich entlang einer Längsachse, die eine axiale Richtung festlegt. Es weist zwei Längsseiten sowie zwei Deckseiten auf. Mindestens an einer der Längsseiten ist eine Keilstruktur ausgebildet. Zwischen dieser Längsseite und dem Hohlkammerprofil ist ein Spreizelement angeordnet, das eine Gegenkeilstruktur aufweist, die mit der Keilstruktur so zusammenwirkt, dass eine Verschiebung des Spreizelements an der Längsseite das Spreizelement quer zur Längsseite nach außen drückt. Durch diese Verschiebung wird das Schaftteil quer zu den Längsseiten im Hohlkammerprofil verspannt. Die axiale Verschiebung des Spreizelements wird durch einen Spannkörper bewirkt, der am Schaftteil axial verschiebbar ist. Seine axiale Verschiebung verschiebt das Spreizelement an der Längsseite.
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Erfindungsgemäß nimmt die axiale Verschiebung des Spannkörpers das Spreizelement in der axialen Richtung mit. Die Verschiebung des Spreizelementes, welche das Spreizelement quer zur Längsseite nach außen drückt, ist also eine axiale Verschiebung und kein Anheben, wie im gattungsgemäßen Stand der Technik. Die kooperierenden Keil- und Gegenkeilstrukturen sind dabei verständlicherweise so ausgerichtet, dass die axiale Verschiebung des Spreizelementes das Spreizelement quer zur Längsseite nach außen drückt.
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Da das Spreizelement nicht angehoben werden muss und die Verspreizung quer zu den Längsseiten aufgrund seiner axialen Bewegung bewirkt, ist der Auslegungskonflikt vermieden. Es ist kein flexibles und damit letztlich auch fragiles Festkörpergelenk am Spreizelement mehr erforderlich.
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Anders als im Stand der Technik wirken die Keilstrukturen nicht durch zur axialen Richtung parallele Schrägflächen, sondern durch kooperierende Keilstrukturen, die eine Bewegung im Wesentlichen senkrecht zur axialen Richtung bewirken. Beispielsweise werden Keil- oder Schrägflächen verwendet, die gegenüber der axialen Richtung geneigt sind.
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Dadurch, dass das Spreizelement nach außen gedrückt wird, wenn es axial verschoben wird, ändert das Spreizelement seine Lage gegenüber den Deckseiten im Wesentlichen nicht, so dass es nicht nur im Bereich der Deckseite, an welcher das Schaftteil angeordnet ist, sondern auch im Bereich der gegenüberliegenden und damit unteren Deckseite das Schaftteil zuverlässig quer zur Längsseite einspannt. Damit ist auch in diesem Bereich der unteren Deckseite des Schaftteils eine zuverlässige Einspannung quer zu den Längsseiten erreicht.
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Weiter zeigte sich, dass nun auch Spiel an der unteren Deckseite des Schaftteils, welche der Deckseite gegenüberliegt, einfach ausgeschlossen werden kann, denn das Spreizelement kann seine Lage zur unteren Deckseite des Schaftteils im Wesentlichen beibehalten. Bei den gattungsgemäßen Spreizplatten ist dies unmöglich, weil sie angehoben werden, so dass die Verspannungswirkung im Bereich der unteren Deckseite des Schaftteils abnahm.
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Für die erfindungsgemäße Spreizwirkung genügt es, eine Spreizplatte an einer Längsseite des Schaftteils anzuordnen. Besonders bevorzugt ist es jedoch aus Symmetriegründen, das Spreizelement als zwei Spreizplatten auszugestalten, von denen jeweils eine an einer Längsseite angeordnet ist. Soweit nachfolgend auf ein derartiges Spreizelement Bezug genommen wird, das zwei Spreizplatten aufweist, die jeweils getrennte Bauteile sein können oder miteinander in Form eines Bügels verbunden sind, ist dies lediglich exemplarisch zu verstehen.
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Das Prinzip des Spreizelementes kann besonders bevorzugt damit kombiniert werden, dass der Spannkörper die Verspannung in der orthogonalen Richtung vornimmt, d. h. quer zu den Deckseiten bzw. längs zu den Längsseiten. Dann ist der Spannkörper an einer oberen der Deckseiten des Schaftteils angeordnet. Er weist an seiner zum Schaftteil weisenden Unterseite eine Keilstruktur auf, und das Schaftteil weist an der oberen Deckseite eine entsprechende Gegenkeilstruktur auf. Diese beiden Strukturen sind so ausgebildet, dass der Spannkörper durch seine axiale Verschiebung von der oberen Deckseite weggedrückt wird und somit das Schaftteil quer zu den Deckseiten bzw. längs zu den Längsseiten im Hohlkammerprofil verspannt. Auf diese Weise wird die Verspannung quer zu den Deckseiten vom Spannkörper übernommen, die Verspannung quer zu den Längsseiten vom Spreizelement. Diese funktionelle Trennung ist besonders bevorzugt.
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Die Verschiebung des Spreizelementes wird durch die axiale Verschiebung des Spannkörpers bewirkt. Zur axialen Mitnahme sind bevorzugt Spannkörper und Spreizelement so gekuppelt, dass quer zur axialen Richtung Spiel in dem Maß besteht, wie sich das Spreizelement nach außen bewegt. Dadurch ist der genannte Auslegungskonflikt zusätzlich vermieden.
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Damit der Spannkörper das Spreizelement bei seiner axialen Verschiebung in der axialen Richtung mitnehmen kann, ist es besonders bevorzugt, dass das Spreizelement und der Spannkörper durch mindestens einen Vorsprung und mindestens eine Ausnehmung ineinander greifen. Hierbei kann das genannte Spiel einfach bereitgestellt werden. Beispielsweise kann der Vorsprung am Spreizelement angeordnet werden, und die Ausnehmung am Spannkörper. Besonders bevorzugt ist es hierbei, das Spreizelement L-förmig auszuformen, wobei ein langer Schenkel des „L“ sich längs der Längsseite erstreckt und der kurze Schenkel an der oberen Deckseite übergreift und den Vorsprung aufweist, welcher in die Ausnehmung am Spannkörper eingreift. Natürlich kann die Anordnung von Vorsprung und Ausnehmung auch invertiert werden, so dass der Spannkörper einen Vorsprung aufweist, der in eine Ausnehmung im kurzen Schenkel des L-förmigen Spreizelementes eingreift. Gleichermaßen ist es auch möglich, dass der Spannkörper eine Seitenfläche aufweist, welche mit einer Stirnfläche des kurzen Schenkels des L-förmigen Spreizelementes so zusammenwirkt, dass die axiale Verschiebung des Spannkörpers das Spreizelement axial mitnimmt.
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Da der Spannkörper sich in der Ausgestaltung, in welcher er das Schaftteil quer zu den Deckseiten im Hohlkammerprofil verspannt, um ein Maß, das für diese Verspannung notwendig ist, parallel zur Längsseite bewegt, also gegenüber der oberen Deckseite angehoben wird, ist es bevorzugt, das Spreizelement so auszubilden, dass es die obere Deckseite übergreift und mit einer Hebestruktur versehen ist, die das Spreizelement um im Wesentlichen dieses Maß, um welches der Spannkörper angehoben wird, ebenfalls anhebt, damit Ausnehmung und Vorsprung zuverlässig ineinander greifen. Es sei betont, dass dieses Anheben des Spreizelementes nicht damit zusammenhängt, dass das Spreizelement quer zur Längsseite nach außen gedrückt wird. Hierfür ist weiterhin die axiale Verschiebung des Spreizelementes ausschlaggebend. Das geringfügige Anheben dient lediglich dazu, das Mitnehmen des Spreizelementes in axialer Richtung durch den Spannkörper zuverlässig zu gewährleisten. Das Anheben des Spreizelementes durch die Hebestruktur muss deshalb den Abstand zwischen Spannkörper und Spreizelement nicht vollständig konstant halten. Es genügt vielmehr eine Konstanz, die so ist, dass die Mitnahme des Spreizelementes durch den Spannkörper gewährleistet ist. Es reicht deshalb, dass der Abstand, insbesondere der queraxial gemessene Abstand, im Wesentlichen konstant bleibt. „In Wesentlichen“ bezieht sich dabei z.B. auf eine Länge eines Vorsprungs, der in eine Ausnehmung eingreift, um das Mitnehmen zu erreichen. Dieser Vorsprung darf trotz eines Anheben des Spannkörpers, das z.B. zum Verspannen quer zu den Deckseiten erfolgt, nicht aus der Ausnehmung rutschen.
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Um eine besonders zuverlässige Verspannung quer zu den Längsseiten (die Höhe stellt das Maß quer zu den Deckseiten dar) zu gewährleisten, ist es bevorzugt, dass das Spreizelement sich entlang der Längsseite sowohl über das obere Drittel, welches dem Spannkörper näher liegt, als auch bis in das untere Drittel der Längsseite erstreckt. Bevorzugt bleibt der untere Rand des Spreizelementes während der axialen Verschiebung innerhalb eines Bandes, das die unteren 10 % der Längsseite ausmacht.
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Die Keilstruktur am Schaftteil kann besonders einfach dadurch ausgeführt werden, dass das Schaftteil sich entlang der Längsachse in einem Keilabschnitt verjüngt, der die Keilstruktur ausbildet. Auf dieser Keilstruktur kann das Spreizelement mit einem entsprechenden Gegenkeil aufgleiten, wenn es axial bewegt wird.
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Die axiale Bewegung des Spannkörpers wie auch die axiale Bewegung des Spreizelementes erfolgen üblicherweise aus dem Hohlkammerprofil heraus, d. h. zur Gehrungsfläche hin, welche am Schaftteil ausgebildet ist. Der Spannkörper kann zum Antrieb der axialen Bewegung mit einer abtrennbaren Zuglasche, einer Zugöse etc. oder einem Gewinde, in das eine Schraube eingreift, versehen sein.
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Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in den angegebenen Kombinationen, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung einsetzbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen, die ebenfalls erfindungswesentliche Merkmale offenbaren, noch näher erläutert. Diese Ausführungsbeispiele dienen lediglich der Veranschaulichung und sind nicht als einschränkend auszulegen. Beispielsweise ist eine Beschreibung eines Ausführungsbeispiels mit einer Vielzahl von Elementen oder Komponenten nicht dahingehend auszulegen, dass alle diese Elemente oder Komponenten zur Implementierung notwendig sind. Vielmehr können andere Ausführungsbeispiele auch alternative Elemente und Komponenten, weniger Elemente oder Komponenten oder zusätzliche Elemente oder Komponenten enthalten. Elemente oder Komponenten verschiedener Ausführungsbeispiele können miteinander kombiniert werden, sofern nichts anderes angegeben ist. Modifikationen und Abwandlungen, welche für eines der Ausführungsbeispiele beschrieben werden, können auch auf andere Ausführungsbeispiele anwendbar sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen werden gleiche oder einander entsprechende Elemente in verschiedenen Figuren mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet und nicht mehrmals erläutert. Von den Figuren zeigen:
- 1 eine Explosionsdarstellung eines Eckverbinders in einer ersten Ausführungsform,
- 2 und 4 den Eckverbinder der 1 im zusammengebauten Zustand in zwei unterschiedlichen Spreizstellungen,
- 3 und 5 den Eckverbinder der 1 in Schnittdarstellung in diesen zwei Spreizstellungen,
- 6 und 7 eine Längsschnittdarstellung des Eckverbinders der 1 in diesen zwei Spreizstellungen,
- 8 eine Abwandlung des Eckverbinders der 1 hinsichtlich der Ausgestaltung eines Spreizelementes und
- 9 und 10 Weiterbildungen der Eckverbinder gemäß 1 und 2 hinsichtlich einer einteiligen Ausführung des Spreizelementes.
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1 zeigt einen Eckverbinder 1, der ein Schaftteil 2 umfasst, welches in einen (in 1 nicht dargestellten) Innenraum eines Hohlkammerprofils eingeschoben wird, des mit einem anderen Hohlkammerprofil auf Gehrung verbunden werden soll. Ein Spannkörper 4 dient zum Verspannen des Schaftteils 2 im Hohlkammerprofil in einer Hochrichtung. Zusätzlich ist zum Verspannen in Querrichtung ein Spreizelement 6 vorgesehen, das hier zweiteilig ausgebildet ist und zwei Spreizplatten 8, 10 umfasst.
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2 zeigt den zusammengebauten Zustand des Eckverbinders 1. In diesem Zustand wird zuerst der Eckverbinder 1 in das Hohlkammerprofil (in 1 und 2 nicht gezeigt) eingeschoben. Anschließend wird der Spannkörper 4 entlang einer axialen Richtung 12 gegenüber einer Gehrungsfläche 14 des Schaftteils 2 und damit parallel zur axialen Längserstreckung 16 des Spannkörpers 4 herausgezogen. Hierzu dient die gezeigte Zuglasche, die an der Gehrungsfläche 14 vorsteht. Dabei hebt sich der Spannkörper 4 in Hochrichtung 27 aufgrund einer an der Unterseite des Spannkörpers 4 ausgebildeten Keilstruktur an. Die Keilstruktur weist im dargestellten Ausführungsbeispiel zwei Schrägflächen 18, 20 auf, welche mit einer Gegenkeilstruktur, umfassend Schrägflächen 22, 24, die an der oberen Deckseite 26 des Schaftteils 2 ausgebildet ist. Die Verschiebung des Spannkörpers 4 entlang der axialen Richtung 12 verspannt damit das Schaftteil 2 zwischen der oberen Deckseite 26 und einer unteren Deckseite 28, da die Oberseite 30 des Spannkörpers 4 von der oberen Deckseite 26 weggedrückt und gegen die Innenwand des Hohlkammerprofils gepresst wird.
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Der Spannkörper 4 nimmt bei dieser axialen Bewegung das Spreizelement 6 in axialer Richtung mit. Dazu sind die Spreizplatten 8, 10 jeweils L-förmig ausgebildet und umgreifen mit den kurzen Schenkeln 32, 34 die obere Deckseite 26, die hier mit entsprechenden Ausnehmungen 36, 38 ausgebildet ist. Weiter sind an den oberen Schenkeln 32, 34 Vorsprünge 40, 42 ausgebildet, die in entsprechende Ausnehmungen 44, 46 am Spannkörper 4 eingesetzt sind. Dadurch nimmt der Spannkörper 4 die Spreizplatten 8, 10 bei der axialen Verschiebung in axialer Richtung mit.
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An der Innenseite der Spreizplatten 8, 10 sind Keilflächen ausgebildet, von denen in der perspektivischen Darstellung der 1 nur die Keilfläche 48 der Spreizplatte 10 zu sehen ist. Sie gleiten bei der axialen Bewegung auf entsprechenden Keilflächen, von denen nur die Keilfläche 50 zu sehen ist, auf, die an den Längsseiten 52, 54 des Schaftteils 2 vorgesehen sind. Somit werden die Spreizplatten 8, 10 bei der axialen Mitnahme durch den Spannkörper 4 gegenüber den Längsseiten 52, 54 von den Keilflächen nach außen gedrückt und verspannen das Schaftteil 2 quer zu den Längsseiten 52, 54 (und parallel zur Hochrichtung 26 und den Deckseiten 26, 28). Das Spreizelement entfaltet dadurch eine Querwirkung.
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3 zeigt eine Schnittdarstellung senkrecht zur Längsachse 16 im Bereich des Endes des Schaftteils 2 im Zustand der 2, d. h. mit noch nicht axial verschobenem Spannkörper 4. Es ist erkennbar, dass zwischen den Außenflächen der Spreizplatten 8, 10 und den Innenflächen des Hohlkammerprofils 56, von dem hier lediglich ein innen liegendes und versteifendes Metallrohr gezeigt ist, in welchem das Schaftteil 2 verspannt wird, ein Spalt besteht.
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4 zeigt eine Darstellung ähnlich der 2, jedoch ist hier der Spannkörper 4 bereits axial verschoben. Man erkennt die axiale Verlagerung der Spreizplatte 8 sowie des Spannkörpers 4 im Vergleich zur 2 deutlich. Dies erkennt man auch in der Schnittdarstellung der 5, welche in ihrer Ansicht der 3 entspricht. Nun liegen die Spreizplatten 8, 10 mit ihren Außenseiten an den Innenseiten des Hohlkammerprofils 56 an. Gleiches gilt für die Oberseite 3 des Spannkörpers 4. Das Schaftteil 2 ist folglich in zwei orthogonalen Raumrichtungen im Hohlkammerprofil 56 verspannt und zwar über die gesamte Erstreckung der Längsseiten wie auch über die gesamte Erstreckung der Deckseiten.
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Die 6 und 7 zeigen den unverspannten bzw. verspannten Zustand in einer Schnittdarstellung quer zu den Längsseiten 52, 54 auf Höhe der Längsachse 16. 6 zeigt den unverspannten, 7 den verspannten Zustand, in welchem die Spreizplatte 8, 10 auf die entsprechende Keilfläche an der Längsseite 54, 52 des Schaftteils 2 aufgeglitten und entsprechend nach außen gedrückt ist.
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Da der Spannkörper 4 in der Ausgestaltung gemäß 1 sich bei der axialen Verschiebung anhebt, sind die kurzen Schenkel 34, 32 des Spreizelementes 6 an ihren Unterseiten mit Schrägflächen versehen, von denen in der perspektivischen Darstellung der 1 nur die Schrägfläche 58 am kurzen Schenkel 34 zu sehen ist. Sie gleiten auf entsprechenden Schrägflächen 60, 62, die an der Oberseite des Schaftteils 2 ausgebildet sind, auf, und sorgen dafür, dass bei der axialen Verschiebung die Vorsprünge 40, 42 zuverlässig in den Ausnehmungen 44, 46 liegen.
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Diese Schrägflächen sind ein Beispiel für eine Hebestruktur, welche dafür sorgt, dass der queraxiale Abstand (Höhenlage) zwischen den Spreizplatten 8, 10, nämlich deren kurzen Schenkeln 32, 34, und dem Spannkörper 4 bei der axialen Verschiebung im Wesentlichen gleich bleibt.
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Diese Maßnahme ist nicht erforderlich in der Ausgestaltung gemäß 8, bei welcher das Spreizelement 6 dahingehend abgewandelt ist, dass die kurzen Schenkel 32, 34 den Spannkörper 4 von oben umgreifen, so dass die Vorsprünge 40, 42 von oben in die Ausnehmungen 44, 46 eingesetzt sind. Der Spannkörper 4 weist dazu entsprechende Ausnehmungen 64, 66 auf, so dass die kurzen Schenkel 32, 34 nicht gegenüber der Oberseite 30 des Spannkörpers 4 vorstehen. Das Spreizelement 6 nimmt somit weiterhin nicht an der Verspannung quer zu den Deckseiten teil. Allerdings werden die Spreizplatten 8, 10 bei der axialen Verschiebung vom Spannkörper 4 auch um das entsprechende Maß angehoben, so dass die Vorsprünge 40, 42 zuverlässig in den Ausnehmungen 44, 46 bleiben. Ansonsten entspricht die Bauweise der 8 der anhand der 1 ff geschilderten.
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9 zeigt eine Abwandlung hinsichtlich der Ausgestaltung des Spreizelementes 6, das nun einstückig ausgebildet ist, indem die Spreizplatten 8, 10 über einen Bügel 68 verbunden sind, an dessen Oberseite die Vorsprünge 40, 42 angeordnet sind. 10 zeigt diese Ausgestaltung für die Variante mit von oben eingreifenden Vorsprüngen 40, 42.
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Sämtliche Keilstrukturen, die hier beschrieben sind, sind in den Ausführungsformen vorzugsweise verrastend, d. h. mit einer geeigneten Mikrostruktur, z.B. -riffelung, ausgebildet. Dies gilt insbesondere für die Keilflächen (darunter 48 und 50), welche für die Querwirkung des Spreizelements 6 wirken. Somit kann die axiale Lage des Spreizelementes 6 fixiert werden, ohne dass dazu die Keilstrukturen, welche die Spreizplatten 8, 10 von den Längsseiten wegdrücken, dazu herangezogen werden müssen.
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Soweit hier von Keilstrukturen und Gegenkeilstrukturen die Rede ist, sind darunter jeweils an zwei Körpern angeordnete und miteinander kooperierende Strukturen zu verstehen, die eine in einer Verschieberichtung erfolgende Verschiebung der einen Körpers gegenüber dem anderen Körper in eine Bewegung des einen Körpers quer zur Verschieberichtung umsetzt. In den Ausführungsformen sind kooperierende Schrägflächen als Keil- bzw. Gegenkeilstrukturen eingesetzt. Dies ist aber nicht die einzige Realisierungsmöglichkeit. Gleichermaßen kommen gerundete Flächen, nicht-ebene Schrägen oder auch Strukturen mit Hebeln etc. als kooperierende Keil- und Gegenkeilstrukturen in Frage.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 0698720 A1 [0003]
- DE 102007030618 B3 [0003]
- DE 102007030618 A1 [0005, 0006]
- DE 202008008250 U1 [0006]