[go: up one dir, main page]

DE102023100004A1 - Anordnung einer optischen Anzeigeeinrichtung an einem Bauelement eines Kraftfahrzeugs - Google Patents

Anordnung einer optischen Anzeigeeinrichtung an einem Bauelement eines Kraftfahrzeugs Download PDF

Info

Publication number
DE102023100004A1
DE102023100004A1 DE102023100004.7A DE102023100004A DE102023100004A1 DE 102023100004 A1 DE102023100004 A1 DE 102023100004A1 DE 102023100004 A DE102023100004 A DE 102023100004A DE 102023100004 A1 DE102023100004 A1 DE 102023100004A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
person
display device
motor vehicle
optical display
image
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102023100004.7A
Other languages
English (en)
Inventor
Florian Landerer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bayerische Motoren Werke AG
Original Assignee
Bayerische Motoren Werke AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Bayerische Motoren Werke AG filed Critical Bayerische Motoren Werke AG
Priority to DE102023100004.7A priority Critical patent/DE102023100004A1/de
Publication of DE102023100004A1 publication Critical patent/DE102023100004A1/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Images

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60QARRANGEMENT OF SIGNALLING OR LIGHTING DEVICES, THE MOUNTING OR SUPPORTING THEREOF OR CIRCUITS THEREFOR, FOR VEHICLES IN GENERAL
    • B60Q1/00Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor
    • B60Q1/26Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic
    • B60Q1/50Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic for indicating other intentions or conditions, e.g. request for waiting or overtaking
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60QARRANGEMENT OF SIGNALLING OR LIGHTING DEVICES, THE MOUNTING OR SUPPORTING THEREOF OR CIRCUITS THEREFOR, FOR VEHICLES IN GENERAL
    • B60Q1/00Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor
    • B60Q1/26Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic
    • B60Q1/50Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic for indicating other intentions or conditions, e.g. request for waiting or overtaking
    • B60Q1/503Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic for indicating other intentions or conditions, e.g. request for waiting or overtaking using luminous text or symbol displays in or on the vehicle, e.g. static text

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Fittings On The Vehicle Exterior For Carrying Loads, And Devices For Holding Or Mounting Articles (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Anordnung (4) einer optischen Anzeigeeinrichtung (1) an einem Bauelement (5) eines Kraftfahrzeugs (6), bei welcher die optische Anzeigeeinrichtung (1) wenigstens eine von einer sich außerhalb des Kraftfahrzeugs (6) befinden Person (13) wahrnehmbare Bildinformation (14) und mehrere als Linsen (2) und/oder als Prismen ausgebildete Optikelemente (3) aufweist, durch welche die Bildinformation (14) in Abhängigkeit von einem Blickwinkel (15, 16, 17) der Person (13) auf die optische Anzeigeeinrichtung (1) für die Person (13) als Linsenrasterbild anzeigbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anordnung einer optischen Anzeigeeinrichtung an einem Bauelement eines Kraftfahrzeugs gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Aus dem allgemeinen Stand der Technik sind bei Kraftfahrzeugen, beispielsweise bei besonders großen Fahrzeugen, Beschriftungen, beispielsweise Aufkleber, bereits hinlänglich bekannt, welche sich außerhalb des Kraftfahrzeugs befindende Personen vor einem toten Winkel des Kraftfahrzeugs warnen sollen. Dies bedeutet, dass sozusagen andere Beteiligte gewarnt werden können. Dies dient dazu, Unfälle zu vermeiden, insbesondere dann, wenn sich die Person in einem von dem Fahrer nicht oder nur besonders schwer einsehbaren Bereich befindet, welcher insbesondere als toter Winkel bezeichnet werden kann. Der tote Winkel ist dabei beispielweise ein toter Winkel einer Bespiegelung des Kraftfahrzeugs. Die Person ist beispielsweise ein Fußgänger oder ein Fahrer eines von dem Kraftfahrzeug unterschiedlichen, weiteren Kraftfahrzeugs.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Anordnung einer optischen Anzeigeeinrichtung an einem Bauelement eines Kraftfahrzeugs zu schaffen, sodass eine Sicherheit des Kraftfahrzeugs, insbesondere ein Fußgängerschutz des Kraftfahrzeugs, besonders erhöht werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Anordnung einer optischen Anzeigeeinrichtung an einem Bauelement eines Kraftfahrzeugs mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche und der Beschreibung.
  • Die Erfindung betrifft eine Anordnung einer optischen Anzeigeeinrichtung, insbesondere einer Linsenrastereinrichtung, an einem Bauelement eines Kraftfahrzeugs. Das Kraftfahrzeug ist beispielsweise als Kraftwagen, insbesondere als Personenkraftwagen, Nutzkraftwagen oder als Lastkraftwagen, ausgebildet. Die optische Anzeigeeinrichtung ist zumindest mittelbar, insbesondere direkt, an dem Bauelement angeordnet, insbesondere gehalten. Vorzugsweise weist das Kraftfahrzeug, insbesondere in seinem vollständig hergestellten Zustand, die optische Anzeigeeinrichtung auf.
  • Die optische Anzeigeeinrichtung weist wenigstens eine von wenigstens einer sich außerhalb des Kraftfahrzeugs befindenden Person wahrnehmbare beziehungsweise sichtbare Bildinformation auf. In anderen Worten umfasst die optische Anzeigeeinrichtung die Bildinformation, welche von der sich außerhalb des Kraftfahrzeugs befindenden Person wahrnehmbar beziehungsweise sichtbar ist. Darunter, dass sich die Person außerhalb des Kraftfahrzeugs befindet, kann insbesondere verstanden werden, dass sich die Person in einer Umgebung des Kraftfahrzeugs befindet. Dies bedeutet, dass sich die Person nicht in dem Kraftfahrzeug, insbesondere nicht in einem Innenraum des Kraftfahrzeugs, befindet. Der Innenraum kann insbesondere als Fahrgastraum oder als Fahrgastzelle bezeichnet werden. Die Person ist beispielsweise ein insbesondere als Passant bezeichneter Fußgänger oder ein Radfahrer. Alternativ ist die Person beispielsweise ein Fahrer oder ein Insasse eines von dem Kraftfahrzeug unterschiedlichen weiteren Fahrzeugs, insbesondere eines weiteren Kraftfahrzeugs. Unter der Bildinformation kann insbesondere eine optische Information, beispielsweise ein Bild, verstanden werden.
  • Um eine Sicherheit des Kraftfahrzeugs, insbesondere einen Fußgängerschutz des Kraftfahrzeugs und/oder eine Sicherheit für die anderen Fahrzeuge, besonders erhöhen zu können, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass die optische Anzeigeeinrichtung mehrere als Linsen und/oder als Prismen ausgebildete Optikelemente aufweist, durch welche die Bildinformation beziehungsweise das Bild in Abhängigkeit von einem Blickwinkel der Person auf die optische Anzeigeeinrichtung, insbesondere auf die Bildinformation beziehungsweise auf das Bild, für die Person als Linsenrasterbild anzeigbar ist beziehungsweise angezeigt wird. Dies bedeutet, dass die Bildinformation mittels der Optikelemente in Abhängigkeit von dem Blickwinkel, unter beziehungsweise in welchem die Person auf die optische Anzeigeeinrichtung blickt, für die Person als Linsenrasterbild anzeigbar beziehungsweise wahrnehmbar ist. Mit anderen Worten ausgedrückt ist mittels der optischen Anzeigeeinrichtung die Bildinformation beziehungsweise das Bild für die sich außerhalb des Kraftfahrzeugs befindende Person in Abhängigkeit von dem Blickwinkel der Person auf die optische Anzeigeeinrichtung als Linsenrasterbild anzeigbar. Wieder in anderen Worten ist mittels der Optikelemente, wenn sich die Person an einer ersten Position in der Umgebung des Kraftfahrzeugs befindet, eine unterschiedliche Bildinformation für die, insbesondere auf die optische Anzeigeeinrichtung blickende, Person anzeigbar, als wenn sich die, insbesondere auf die optische Anzeigeeinrichtung blickende, Person an einer von der ersten Position unterschiedlichen, zweiten Position in der Umgebung des Kraftfahrzeugs befindet. Dies bedeutet, dass die Bildinformation für die Person an der ersten und der zweiten Position jeweils unterschiedlich von der Person wahrnehmbar ist beziehungsweise wahrgenommen wird. Die Positionen sind dabei vorzugsweise Positionen, an welchen ein direkter Blick der Person auf die optische Anzeigeeinrichtung, insbesondere auf die Bildinformation beziehungsweise das Bild, möglich ist.
  • Unter den Optikelementen können insbesondere optische Bauteile der optischen Anzeigeeinrichtung verstanden werden. Darunter, dass die Bildinformation für die Person als Linsenrasterbild anzeigbar ist, kann insbesondere verstanden werden, dass die Bildinformation mittels der optischen Anzeigeeinrichtung, insbesondere mittels der Optikelemente, für die Person mittels Linsenrastertechnik anzeigbar ist beziehungsweise angezeigt wird. Somit weist die optische Anzeigeeinrichtung vorzugsweise Linsenrastertechnik auf, wodurch die optische Anzeigeeinrichtung insbesondere als Linsenrastereinrichtung bezeichnet werden kann. Das Linsenrasterbild kann insbesondere als Lentikularbild oder als Prismenrasterbild bezeichnet werden. Insbesondere kann unter dem Linsenrasterbild ein Wechselbild oder ein Wackelbild verstanden werden. Dies bedeutet, dass die Bildinformation in Abhängigkeit von dem Blickwinkel der Person auf die optische Anzeigeeinrichtung für die Person nach dem Prinzip des Wackelbilds anzeigbar ist beziehungsweise angezeigt wird. Es kann somit ein aus Wackelbildern bekannter Effekt genutzt werden, um der Person die Bildinformation beziehungsweise das Bild, insbesondere in Abhängigkeit von dem Blickwinkel, anzuzeigen.
  • Mittels der erfindungsgemäßen Anordnung beziehungsweise mittels der optischen Anzeigeeinrichtung können der sich außerhalb des Kraftfahrzeugs befindenden Person als die Bildinformation sicherheitsrelevante Informationen für die Person in Abhängigkeit von dem Blickwinkel und somit in Abhängigkeit von der Position der Person in der Umgebung des Kraftfahrzeugs angezeigt werden. Dadurch kann die Person beispielsweise über Gefahren informiert werden, welche ihre aktuelle Position beziehungsweise ihren aktuellen Aufenthaltsort, insbesondere relativ zu dem Kraftfahrzeug, betreffen. Beispielsweise kann die Person mittels der Bildinformation gewarnt werden, wenn sich die Person in einem von einem Fahrer des Kraftfahrzeugs nicht oder lediglich besonders schwer einsehbaren Bereich, beispielsweise einem toten Winkel, befindet. Dadurch können beispielsweise Unfälle, die auf einem Fehleinschätzen einer Überschaubarkeit der Umgebung, insbesondere mittels Außenspiegel (toter Winkel), durch beispielsweise Passanten oder Fahrern anderer Fahrzeuge zurückzuführen sind, vermieden beziehungsweise besonders vermindert werden. Dies bedeutet, dass eine Sicherheit des Kraftfahrzeugs gegenüber Unfällen mit der sich außerhalb des Kraftfahrzeugs befindenden Person, insbesondere mit Passanten oder Fahrern anderer Fahrzeuge, besonders erhöht werden kann, insbesondere wenn sich die Person im toten Winkel befindet. Dadurch kann beispielsweise der Fußgängerschutz besonders erhöht werden.
  • Insbesondere ist mittels der erfindungsgemäßen Anordnung beziehungsweise der optischen Anzeigeeinrichtung für die Person erkennbar, wo sich der konkrete tote Winkel beziehungsweise ein beispielsweise durch Säulen des Kraftfahrzeugs uneinsehbarer Bereich an dem Kraftfahrzeug befindet, da eine bildliche Warnung mittels der Bildinformation für die Person beispielsweise lediglich dann wahrnehmbar ist, wenn sich die Person in dem toten Winkel beziehungsweise in dem uneinsehbaren Bereich befindet. Dadurch kann ein etwaiges Fehleinschätzen der Person, ob sich die Person in dem toten Winkel befindet oder nicht, besonders sicher vermieden werden. Dadurch kann die Sicherheit des Kraftfahrzeugs, insbesondere der Fußgängerschutz, besonders erhöht werden.
  • Beispielsweise ist die optische Anzeigeeinrichtung frei von elektronischen beziehungsweise elektrischen Komponenten. Dies bedeutet, dass die optische Anzeigeeinrichtung beispielsweise keine elektronischen beziehungsweise elektrischen Komponenten aufweist. Somit ist die optische Anzeigeeinrichtung beispielweise keine elektronische optische Anzeigeeinrichtung. Unter der elektrischen beziehungsweise elektronischen Komponente kann insbesondere ein elektrisches beziehungsweise elektronisches Bauelement verstanden werden.
  • Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass die Bildinformation wenigstens ein Bildelement aufweist, welches eine Warnung für die Person charakterisiert. Dies bedeutet, dass die Bildinformation die wenigstens eine Warnung aufweist, In anderen Worten ist durch die Optikelemente in Abhängigkeit von dem Blickwinkel der Person auf die optische Anzeigeeinrichtung für die Person eine Warnung als die Bildinformation, insbesondere als Linsenrasterbild, anzeigbar. Dies bedeutet, dass mittels der optischen Anzeigeeinrichtung für die Person in Abhängigkeit von dem Blickwinkel der Person auf die optische Anzeigeeinrichtung die Warnung als die optische Information anzeigbar ist beziehungsweise angezeigt wird. Dadurch kann die Person besonders sicher vor Gefahren gewarnt werden, beispielsweise vor dem toten Winkel. Dadurch kann die Sicherheit des Kraftfahrzeugs besonders erhöht werden. Das Bildelement beziehungsweise die Warnung weist beispielsweise wenigstens ein Symbol und/oder Text auf. Dadurch kann die Person eindeutig gewarnt werden. Unter der Warnung kann insbesondere eine Warnmeldung verstanden werden.
  • In weiterer Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass für die unter einem ersten Blickwinkel auf die optische Anzeigeeinrichtung, insbesondere direkt, blickende Person die Bildinformation beziehungsweise das Bild, insbesondere das Bildelement beziehungsweise die Warnung, mittels der Optikelemente anzeigbar ist beziehungsweise angezeigt wird und für die unter einem von dem ersten Blickwinkel unterschiedlichen, zweiten Blickwinkel auf die optische Anzeigeeinrichtung, insbesondere direkt, blickende Person das Anzeigen der Bildinformation beziehungsweise des Bilds, insbesondere des Bildelements beziehungsweise der Warnung, mittels der Optikelemente unterbleibt. Dies bedeutet, dass die Bildinformation für die Person wahrnehmbar ist, wenn die Person unter beziehungsweise in dem ersten Blickwinkel auf die optische Anzeigeeinrichtung, insbesondere auf die Bildinformation beziehungsweise das Bild, blickt, und die Bildinformation für die Person nicht wahrnehmbar ist, wenn die Person unter beziehungsweise in dem zweiten Blickwinkel auf die optische Anzeigeeinrichtung, insbesondere auf das Bild beziehungsweise die Bildinformation, blickt. In anderen Worten ist bezogen auf den ersten und den zweiten Blickwinkel ausschließlich für die unter dem ersten Blickwinkel auf die optische Anzeigeeinrichtung blickende Person die Bildinformation beziehungsweise das Bild mittels der Optikelemente anzeigbar. Wieder in anderen Worten ist mittels der Optikelemente die Bildinformation für die Person anzeigbar, wenn sich die Person an der ersten Position in der Umgebung des Kraftfahrzeugs befindet und das Anzeigen der Bildinformation mittels der Optikelemente für die Person unterbleibt, wenn sich die Person an der zweiten Position in der Umgebung befindet. Dies bedeutet, dass die Bildinformation mittels der Optikelemente für die Person nicht angezeigt wird, wenn sich die Person an der zweiten Position befindet. Dadurch kann die Person in Abhängigkeit von dem jeweiligen Blickwinkel beziehungsweise in Abhängigkeit von ihrer jeweiligen Position in der Umgebung des Kraftfahrzeugs, insbesondere besonders eindeutig, gewarnt werden. Dadurch kann die Sicherheit des Kraftfahrzeugs besonders erhöht werden.
  • Unter der unter dem jeweiligen Blickwinkel auf die optische Anzeigeeinrichtung blickende Person kann insbesondere verstanden werden, dass sich die Person jeweils derart in der Umgebung des Kraftfahrzeugs befindet, dass sie unter dem jeweiligen Blickwinkel auf die optische Anzeigeeinrichtung, insbesondere direkt, blickt.
  • Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass für die unter beziehungsweise in dem ersten Blickwinkel auf die optische Anzeigeeinrichtung, insbesondere direkt, blickende und sich in dem von dem Fahrer des Kraftfahrzeugs uneinsehbaren oder besonders schwer einsehbaren Bereich befindende Person die Bildinformation mittels der Optikelemente anzeigbar ist beziehungsweise angezeigt wird. Dies bedeutet, dass die Bildinformation von der Person wahrnehmbar ist, wenn sich die Person in dem von dem Fahrer des Kraftfahrzeugs uneinsehbaren beziehungsweise lediglich besonders schwer einsehbaren Bereich befindet und die Person unter dem ersten Blickwinkel auf die optische Anzeigeeinrichtung, insbesondere direkt, blickt. In anderen Worten ist es vorgesehen, dass mittels der Optikelemente die Bildinformation beziehungsweise das Bild, insbesondere das Bildelement beziehungsweise die Warnung, für die Person anzeigbar ist beziehungsweise angezeigt wird, wenn sich die Person an der ersten Position befindet, welche sich in dem uneinsehbaren Bereich befindet. Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass für die unter beziehungsweise in dem zweiten Blickwinkel auf die optische Anzeigeeinrichtung, insbesondere direkt, blickende und sich in einem von dem Fahrer des Kraftfahrzeugs, insbesondere direkt, einsehbaren Bereich befindende Person das Anzeigen der Bildinformation beziehungsweise des Bilds, insbesondere der Warnung, mittels der Optikelemente unterbleibt. Dies bedeutet, dass die Bildinformation für die Person nicht wahrnehmbar ist, wenn sich die Person in dem von dem Fahrer einsehbaren Bereich befindet. Mit anderen Worten ausgedrückt unterbleibt das Anzeigen der Bildinformation mittels der Optikelemente für die Person, wenn sich die Person an der zweiten Position befindet, welche sich in dem von dem Fahrer des Kraftfahrzeugs einsehbaren Bereich befindet. Wieder in anderen Worten ist bezogen auf die Blickwinkel und auf die Bereiche ausschließlich für die unter dem ersten Blickwinkel auf die optische Anzeigeeinrichtung blickende und sich in dem von dem Fahrer nicht uneinsehbaren Bereich befindende Person die Bildinformation mittels der Optikelemente anzeigbar. Dadurch kann die Person besonders sicher, insbesondere besonders eindeutig, gewarnt werden, wenn sich die Person in dem uneinsehbaren Bereich, insbesondere im toten Winkel, befindet. Dadurch kann die Sicherheit des Kraftfahrzeugs, insbesondere der Fußgängerschutz, besonders erhöht werden.
  • Wenn das Anzeigen der Bildinformation für die Person unterbleibt, ist die optische Anzeigeeinrichtung beziehungsweise das Bild beispielsweise für die Person transparent. Dadurch kann die Bildinformation beziehungsweise die Warnung von der Person nicht gesehen werden. Der von dem Fahrer des Kraftfahrzeugs uneinsehbare Bereich kann insbesondere als erster Bereich bezeichnet werden. Der von dem Fahrer des Kraftfahrzeugs einsehbare Bereich kann insbesondere als zweiter Bereich bezeichnet werden. Die Bereiche sind beispielsweise voneinander beabstandet. Der von dem Fahrer uneinsehbare Bereich kann insbesondere als von dem Fahrer des Kraftfahrzeugs nicht einsehbarer Bereich bezeichnet werden. Unter dem von dem Fahrer des Kraftfahrzeugs uneinsehbaren Bereich kann insbesondere ein Bereich verstanden werden, welcher von dem Fahrer nicht direkt eingesehen werden kann und/oder von dem Fahrer nicht über eine Bespiegelung, insbesondere Innenspiegel und/oder Außenspiegel, des Kraftfahrzeugs eingesehen werden kann. Der von dem Fahrer des Kraftfahrzeugs nicht einsehbare Bereich ist vorzugsweise ein toter Winkel des Kraftfahrzeugs, insbesondere der Bespiegelung.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist es vorgesehen, dass die Bildinformation wenigstens ein erstes Bildelement und wenigstens ein von dem ersten Bildelement unterschiedliches, zweites Bildelement aufweist.
  • Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass für die unter beziehungsweise in dem ersten Blickwinkel auf die optische Anzeigeeinrichtung, insbesondere direkt, blickende Person bezogen auf die Bildelemente ausschließlich das erste Bildelement mittels der Optikelemente anzeigbar ist. Dies bedeutet, dass für die unter dem ersten Blickwinkel auf die optische Anzeigeeinrichtung blickende Person mittels der Optikelemente das erste Bildelement anzeigbar ist beziehungsweise angezeigt wird und das Anzeigen des zweiten Bildelements mittels der Optikelemente unterbleibt. Mit anderen Worten ausgedrückt ist mittels der optischen Anzeigeeinrichtung für die unter dem ersten Blickwinkel auf die optische Anzeigeeinrichtung blickende Person bezogen auf das erste und das zweite Bildelement ausschließlich das erste Bildelement als die Bildinformation anzeigbar. Wieder in anderen Worten ist von der Person das erste Bildelement wahrnehmbar, wenn die Person unter dem ersten Blickwinkel auf die optische Anzeigeeinrichtung blickt, wobei von der Person das zweite Bildelement vorzugsweise nicht wahrnehmbar ist, wenn die Person unter dem ersten Blickwinkel auf die optische Anzeigeeinrichtung blickt. Beispielweise ist für die Person mittels der Optikelemente bezogen auf die Bildelemente ausschließlich das erste Bildelement anzeigbar, wenn sich die Person an der ersten Position befindet.
  • Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass für die unter dem zweiten Blickwinkel, insbesondere direkt, auf die optische Anzeigeeinrichtung blickende Person bezogen auf die Bildelemente ausschließlich das zweite Bildelement mittels der Optikelemente anzeigbar ist beziehungsweise angezeigt wird. Dies bedeutet, dass für die unter dem zweiten Blickwinkel auf die optische Anzeigeeinrichtung blickende Person mittels der Optikelemente das zweite Bildelement anzeigbar ist und das Anzeigen des ersten Bildelements unterbleibt. Mit anderen Worten ausgedrückt ist mittels der optischen Anzeigeeinrichtung für die unter dem zweiten Blickwinkel auf die optische Anzeigeeinrichtung blickende Person bezogen auf die Bildelemente ausschließlich das zweite Bildelement als die Bildinformation anzeigbar. Wieder in anderen Worten ist das zweite Bildelement von der Person wahrnehmbar, wenn die Person unter dem zweiten Blickwinkel auf die optische Anzeigeeinrichtung blickt, wobei von der Person das erste Bildelement vorzugsweise nicht wahrnehmbar ist, wenn die Person unter dem zweiten Blickwinkel auf die optische Anzeigeeinrichtung blickt. Dadurch können in Abhängigkeit von dem Blickwinkel unterschiedliche Bilder beziehungsweise Informationen für die Person angezeigt werden. Dadurch kann der Person beispielsweise eindeutig signalisiert werden, ob ihr eine Gefahr droht oder ihr keine Gefahr droht. Alternativ oder zusätzlich kann die Person beispielsweise hinsichtlich einer Schwere der Gefahr beziehungsweise einem Gefährdungsgrad der Gefahr informiert werden. Beispielweise ist mittels der Optikelemente für die Person bezogen auf die Bildelemente ausschließlich das zweite Bildelement anzeigbar, wenn sich die Person an der zweiten Position befindet.
  • Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass für die unter dem ersten Blickwinkel, insbesondere direkt, auf die optische Anzeigeeinrichtung blickende und sich in dem von dem Fahrer des Kraftfahrzeugs uneinsehbaren oder besonders schwer einsehbaren Bereich befindende Person bezogen auf die Bildelemente ausschließlich das erste Bildelement mittels der Optikelemente anzeigbar ist beziehungsweise angezeigt wird. Dies bedeutet, dass für die unter dem ersten Blickwinkel auf die optische Anzeigeeinrichtung blickende und sich in dem von dem Fahrer uneinsehbaren Bereich befindende Person mittels der Optikelemente das erste Bildelement anzeigbar ist und das Anzeigen des zweiten Bildelements unterbleibt. Mit anderen Worten ausgedrückt ist es vorgesehen, dass mittels der optischen Anzeigeeinrichtung für die unter dem ersten Blickwinkel auf die optische Anzeigeeinrichtung blickende und sich in dem von dem Fahrer uneinsehbaren Bereich befindende Person bezogen auf die Bildelemente ausschließlich das erste Bildelement als die Bildinformation anzeigbar ist beziehungsweise angezeigt wird. Dies bedeutet, dass für die Person mittels der Optikelemente bezogen auf die Bildelemente ausschließlich das erste Bildelement angezeigt wird, wenn sich die Person in dem von dem Fahrer uneinsehbaren Bereich befindet und wenn die Person unter dem ersten Blickwinkel auf die optische Anzeigeeinrichtung blickt. Wieder in anderen Worten ist für die Person mittels der Optikelemente bezogen auf die Bildelemente ausschließlich das erste Bildelement anzeigbar, wenn sich die Person an der ersten Position befindet, welche sich in dem von dem Fahrer uneinsehbaren Bereich befindet. Somit ist von der Person das erste Bildelement wahrnehmbar, wenn sich die Person in dem von dem Fahrer uneinsehbaren Bereich befindet und wenn die Person unter dem ersten Blickwinkel auf die optische Anzeigeeinrichtung blickt, wobei das zweite Bildelement von der Person vorzugsweise nicht wahrnehmbar ist, wenn sich die Person in dem von dem Fahrer uneinsehbaren Bereich befindet und wenn die Person unter dem ersten Blickwinkel auf die optische Anzeigeeinrichtung blickt.
  • Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass für die unter dem zweiten Blickwinkel, insbesondere direkt, auf die optische Anzeigeeinrichtung blickende und sich in dem von dem Fahrer des Kraftfahrzeugs einsehbaren Bereich befindende Person bezogen auf die Bildelemente ausschließlich das zweite Bildelement mittels der Optikelemente anzeigbar ist beziehungsweise angezeigt wird. Dies bedeutet, dass für die unter dem zweiten Blickwinkel auf die optische Anzeigeeinrichtung blickende und sich in dem von dem Fahrer des Kraftfahrzeugs einsehbaren Bereich befindende Person mittels der Optikelemente das zweite Bildelement anzeigbar ist und das Anzeigen des ersten Bildelements unterbleibt. Mit anderen Worten ausgedrückt ist mittels der optischen Anzeigeeinrichtung für die unter dem zweiten Blickwinkel auf die optische Anzeigeeinrichtung blickende und sich in dem von dem Fahrer einsehbaren Bereich befindende Person bezogen auf die Bildelemente ausschließlich das zweite Bildelement als die Bildinformation anzeigbar. Dies bedeutet, dass mittels der Optikelemente das zweite Bildelement für die Person angezeigt wird, wenn sich die Person in dem von dem Fahrer einsehbaren Bereich befindet und wenn die Person unter dem zweiten Blickwinkel auf die optische Anzeigeeinrichtung blickt, wobei das Anzeigen des ersten Bildelements für die Person vorzugsweise unterbleibt, wenn sich die Person in dem von dem Fahrer einsehbaren Bereich befindet und wenn die Person unter dem zweiten Blickwinkel auf die optische Anzeigeeinrichtung blickt. Wieder in anderen Worten ist mittels der Optikelemente für die Person bezogen auf die Bildelemente ausschließlich das zweite Bildelement anzeigbar, wenn sich die Person an der zweiten Position befindet, welche sich in dem von dem Fahrer einsehbaren Bereich befindet. Somit ist von der Person das zweite Bildelement wahrnehmbar, wenn sich die Person in dem von dem Fahrer einsehbaren Bereich befindet und wenn die Person unter dem zweiten Blickwinkel auf die optische Anzeigeeinrichtung blickt, wobei von der Person das erste Bildelement vorzugsweise nicht wahrnehmbar ist, wenn sich die Person in dem von dem Fahrer einsehbaren Bereich befindet und wenn die Person unter dem zweiten Blickwinkel auf die optische Anzeigeeinrichtung blickt. Dadurch kann die Person beispielsweise eindeutig gewarnt werden, ob sich die Person in einem etwaigen gefährlichen Bereich befindet oder nicht. Alternativ oder zusätzlich kann die Person hinsichtlich der Schwere beziehungsweise des Schweregrads der Gefährdung gewarnt werden. Dadurch kann die Sicherheit des Kraftfahrzeugs besonders erhöht werden.
  • Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass, insbesondere bezogen auf das erste und das zweite Bildelement ausschließlich, das erste Bildelement eine Warnung für die Person charakterisiert. Dies bedeutet, dass der Person, insbesondere bezogen auf die Bildelemente ausschließlich, das erste Bildelement als die Warnung anzeigbar ist beziehungsweise angezeigt wird. Mit anderen Worten ist, insbesondere bezogen auf die Bildelemente ausschließlich, das erste Bildelement als Warnung für die Person ausgebildet beziehungsweise vorgesehen. Die Warnung kann beispielsweise wenigstens ein Symbol und/oder Text aufweisen. Mittels der Warnung kann die Person besonders sicher, beispielsweise vor dem toten Winkel, gewarnt werden. Beispielsweise weist das zweite Bildelement keine Warnung für die Person auf. Dies bedeutet, dass das zweite Bildelement beispielsweise nicht als Warnung für die Person ausgebildet beziehungsweise vorgesehen ist. Somit zeigt das zweite Bild beispielsweise etwas von der Warnung Unterschiedliches, beispielsweise etwas Neutrales, insbesondere ein neutrales Symbol.
  • Der Erfindung liegen insbesondere die folgenden Erkenntnisse und Überlegungen zugrunde: Mittels der Erfindung kann der aus Wackelbildern bekannte Effekt genutzt werden. Wenn die Person, beispielsweise ein Passant, an dem insbesondere als betroffenes Fahrzeug bezeichneten Kraftfahrzeug vorbeigeht, kann die Person aus unterschiedlichen, insbesondere als Blickperspektiven beziehungsweise Blickwinkeln bezeichneten, Perspektiven auf die optische Anzeigeeinrichtung beziehungsweise auf das Wackelbild blicken. Steht die Person in dem von dem Fahrer nicht einsehbaren Bereich, so zeigt die optische Anzeigeeinrichtung beziehungsweise das Bild die insbesondere als Warnmeldung bezeichnete Warnung, insbesondere, dass sich die Person in einem gefährlichen Bereich befindet. Steht die Person in dem von dem Fahrer einsehbaren Bereich, ist die optische Anzeigeeinrichtung beziehungsweise das Bild entweder transparent oder zeigt etwas anderes Neutrales.
  • In weiterer Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass das Bauelement als Karosseriebauteil des Kraftfahrzeugs ausgebildet ist. Unter dem Karosseriebauteil kann insbesondere ein Bauelement beziehungsweise ein Bauteil einer, insbesondere selbsttragenden, Karosserie des Kraftfahrzeugs verstanden werden. In anderen Worten ist die optische Anzeigeeinrichtung zumindest mittelbar, insbesondere direkt, an dem Karosseriebauteil des Kraftfahrzeugs angeordnet. Dadurch kann die optische Anzeigeeinrichtung beziehungsweise die Bildinformation von der Person besonders gut eingesehen werden. Dadurch kann die Sicherheit des Kraftfahrzeugs besonders erhöht werden.
  • In weiterer Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass das Bauelement als Flügelelement, insbesondere als Fahrzeugtür, des Kraftfahrzeugs ausgebildet ist. Mit anderen Worten ist die optische Anzeigeeinrichtung zumindest mittelbar, insbesondere direkt, an dem Flügelelement angeordnet. Dadurch kann die optische Anzeigeeinrichtung beziehungsweise die Bildinformation von der Person besonders gut eingesehen werden. Dadurch kann die Sicherheit des Kraftfahrzeugs besonders erhöht werden.
  • Das Flügelelement ist vorzugsweise zwischen wenigstens zwei Stellungen relativ zu einem Bauteil des Kraftfahrzeugs verschwenkbar, insbesondere direkt, an dem Bauteil des Kraftfahrzeugs gehalten. Eine erste der Stellungen ist beispielsweise eine Offenstellung und eine zweite der Stellungen ist beispielsweise eine Schließstellung. Insbesondere dann, wenn das Flügelelement als Fahrzeugtür ausgebildet ist, ist der Innenraum des Kraftfahrzeugs in der Offenstellung beispielsweise geöffnet, sodass ein Fahrzeuginsasse in den Innenraum gelangen kann oder den Innenraum verlassen kann. In der Schließstellung ist der Innenraum vorzugsweise verschlossen. Unter der Fahrzeugtür kann insbesondere eine Seitentür des Kraftfahrzeugs verstanden werden.
  • Beispielsweise ist es vorgesehen, dass die optische Anzeigeeinrichtung im Bereich einer A-Säule des Kraftfahrzeugs angeordnet ist. Mit anderen Worten ist die optische Anzeigeeinrichtung zumindest in Nähe oder direkt an der A-Säule des Kraftfahrzeugs angeordnet. Dadurch kann die optische Anzeigeeinrichtung beziehungsweise die Bildinformation besonders gut von der Person eingesehen werden. Ferner können mehrere tote Winkel dargestellt werden, beispielsweise ein durch die A-Säule verdeckter toter Winkel und ein durch eine C-Säule des Kraftfahrzeugs verdeckter toter Winkel, wobei die Person, wenn sich diese in dem jeweiligen toten Winkel befindet, besonders gut auf die im Bereich der A-Säule angeordnete Anzeigeeinrichtung blicken kann. Dadurch kann die Sicherheit des Kraftfahrzeugs besonders erhöht werden.
  • Alternativ ist die optische Anzeigeeinrichtung beispielweise im Bereich der C-Säule des Kraftfahrzeugs angeordnet. Mit anderen Worten ist die optische Anzeigeeinrichtung beispielsweise zumindest in Nähe oder direkt an der C-Säule des Kraftfahrzeugs angeordnet.
  • Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, den Figuren und der Figurenbeschreibung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar.
  • Die Erfindung wird nun anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
    • 1 eine schematische Perspektivansicht einer optischen Anzeigeeinrichtung einer erfindungsgemäßen Anordnung; und
    • 2 eine schematische Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen Anordnung einer optischen Anzeigeeinrichtung an einem Bauelement eines Kraftfahrzeugs; und
    • 3 eine schematische Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen Anordnung einer optischen Anzeigeeinrichtung an einem Bauelement eines Kraftfahrzeugs; und
    • 4 eine schematische Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen Anordnung einer optischen Anzeigeeinrichtung an einem Bauelement eines Kraftfahrzeugs.
  • In den Figuren sind gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • 1 zeigt in einer schematischen Perspektivansicht eine optische Anzeigeeinrichtung 1. Die optische Anzeigeeinrichtung 1 weist mehrere als Linsen 2 und/oder als Prismen ausgebildete Optikelemente 3 auf. In dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Optikelemente 3 als Linsen 2 ausgebildet. Die optische Anzeigeeinrichtung 1 kann insbesondere als Linsenrastereinrichtung bezeichnet werden beziehungsweise als Linsenrastereinrichtung ausgebildet sein.
  • 2, 3 und 4 zeigen in einer jeweiligen schematischen Perspektivansicht eine Anordnung 4 der optischen Anzeigeeinrichtung 1 an einem Bauelement 5 eines Kraftfahrzeugs 6. Das Kraftfahrzeug 6 ist beispielsweise als Kraftwagen ausgebildet. In dem in 2 bis 4 gezeigten Ausführungsbeispiel ist die optische Anzeigeeinrichtung 1 auf einer Außenseite, insbesondere an der Außenseite, des Kraftfahrzeugs 6 angeordnet. In anderen Worten ist das Bauelement 5 auf der Außenseite des Kraftfahrzeugs 6 angeordnet. Insbesondere ist die optische Anzeigeeinrichtung 1, insbesondere direkt, an einer nach außen weisenden Oberfläche des Bauelements 5 beziehungsweise des Kraftfahrzeugs 6 angeordnet.
  • Beispielsweise ist das Bauelement 5 als Karosseriebauteil 7 des Kraftfahrzeugs 6 ausgebildet. Beispielsweise ist das Bauelement 5 als Flügelelement 8 des Kraftfahrzeugs 6 ausgebildet. In dem in 2 bis 4 gezeigten Ausführungsbeispiel ist das Bauelement 5 als Fahrzeugtür 9 des Kraftfahrzeugs 6 ausgebildet.
  • In dem in 2 bis 4 gezeigten Ausführungsbeispiel ist die optische Anzeigeeinrichtung 1 im Bereich einer A-Säule 10 des Kraftfahrzeugs 6 angeordnet. Beispielsweise ist die optische Anzeigeeinrichtung 1 in Fahrzeughochrichtung unter beziehungsweise unterhalb eines Außenspiegels 11 des Kraftfahrzeugs 6 angeordnet. Alternativ ist die optische Anzeigeeinrichtung 1 in Fahrzeughochrichtung beispielweise über beziehungsweise oberhalb des Außenspiegels 11 angeordnet.
  • Wie in 2 bis 4 erkennbar, befindet sich außerhalb des Kraftfahrzeugs 6, das heißt in einer Umgebung 12 des Kraftfahrzeugs 6, eine Person 13. Die optische Anzeigeeinrichtung 1 weist wenigstens eine von der sich außerhalb des Kraftfahrzeugs 6 befindenden Person 13 wahrnehmbare beziehungsweise sichtbare Bildinformation 14 auf. Dies bedeutet, dass die Person 13 die Bildinformation 14 wahrnehmen beziehungsweise erblicken kann, wenn sich die Person 13 außerhalb des Kraftfahrzeugs 6 beziehungsweise in der Umgebung 12 befindet.
  • Durch die Optikelemente 3 ist die Bildinformation 14 in Abhängigkeit von einem jeweiligen Blickwinkel 15, 16, 17 der Person 13 auf die optische Anzeigeeinrichtung 1 für die Person 13 als Linsenrasterbild anzeigbar. Dies bedeutet, dass die Bildinformation 14 nach Prinzip eines Wackelbilds in Abhängigkeit von dem jeweiligen Blickwinkel 15, 16, 17 der Person 13 für die Person anzeigbar beziehungsweise wahrnehmbar ist. Unter dem jeweiligen Blickwinkel 15, 16, 17 kann insbesondere ein jeweiliger Blickwinkel beziehungsweise ein jeweiliger Sichtstrahl verstanden werden, unter welchem die Person 13, insbesondere direkt, auf die optische Anzeigeeinrichtung 1 blickt. Vorzugsweise weist die Bildinformation 14 wenigstens ein Bildelement 18 auf, welches eine Warnung für die Person 13 charakterisiert.
  • In weiterer Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass für die unter einem ersten Blickwinkel 15 auf die optische Anzeigeeinrichtung 1 blickende und sich insbesondere in einem von einem Fahrer des Kraftfahrzeugs 6 uneinsehbaren Bereich 19 befindende, Person 13 die Bildinformation 14, insbesondere das Bildelement 18, mittels der Optikelemente 3 anzeigbar ist. Dies ist in 2 veranschaulicht. Der in 2 gezeigte Bereich 19 ist beispielsweise ein toter Winkel. Der Bereich 19, welcher insbesondere als erster Bereich 19 bezeichnet werden kann, ist beispielsweise durch Blickfeldgrenzen des Fahrers zumindest teilweise, insbesondere vollständig, begrenzt, wobei die Blickfeldgrenzen in 2 mittels Pfeilen 20 veranschaulicht sind. Somit befindet sich die Person 13 in 2 innerhalb der Blickfeldgrenzen und somit innerhalb des Bereichs 19, insbesondere in dem toten Winkel. In dem in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel versperrt die A-Säule 10 des Kraftfahrzeugs 6 eine Sicht des Fahrers in den Bereich 19 und somit auf die Person 13. Dadurch befindet sich die Person 13 in dem toten Winkel. Durch das Wackelbild beziehungsweise die Bildinformation 14, insbesondere das Bildelement 18 beziehungsweise die Warnung, kann die Person 13, welche beispielsweise ein Passant ist, erkenne, dass sie von dem Fahrer des Kraftfahrzeugs 6 nicht gesehen wird. Dies bedeutet, dass der Person 13 mitgeteilt werden kann, dass sie sich in dem toten Winkel befindet, wodurch die Person 13 beispielsweise den Bereich 19 beziehungsweise den toten Winkel verlassen kann.
  • Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass für die unter einem von dem ersten Blickwinkel 15 unterschiedlichen, zweiten Blickwinkel 16 auf die optische Anzeigeeinrichtung 1 blickende und sich insbesondere in einem von dem Bereich 19 unterschiedlichen, von dem Fahrer des Kraftfahrzeugs 6 einsehbaren Bereich 21, befindende Person 13 das Anzeigen der Bildinformation 14, insbesondere des Bildelements 18 beziehungsweise der Warnung, unterbleibt. Dies ist in 3 veranschaulicht. In dem in 3 gezeigten Ausführungsbeispiel kann die Person 13, wenn sie sich in dem insbesondere als zweiten Bereich 21 bezeichneten Bereich 21 befindet, von dem Fahrer, insbesondere direkt, gesehen werden. Dies ist in 3 mittels eines Pfeils 22 veranschaulicht. Der Bereich 21 ist somit beispielsweise ein Bereich, in welchem die Person 13 direkt von dem Fahrer des Kraftfahrzeugs 6 gesehen beziehungsweise erkannt werden kann. Alternativ kann der zweite Bereich 21 ein Bereich 21 sein, in welchem die Person 13 von dem Fahrer indirekt, beispielsweise über einen Spiegel, insbesondere einen Innenspiegel oder den Außenspiegel 11, oder eine Kamera von dem Fahrer des Kraftfahrzeugs 6 gesehen beziehungsweise erkannt werden kann.
  • Wie in 4 gezeigt, ist es beispielsweise vorgesehen, dass für die unter einem von den Blickwinkeln 15, 16 unterschiedlichen, dritten Blickwinkel 17 auf die optische Anzeigeeinrichtung 1 blickende und insbesondere sich in einem von den Bereichen 19, 21 unterschiedlichen, von dem Fahrer des Kraftfahrzeugs 6 uneinsehbaren, dritten Bereich 23 befindende, Person 13 die Bildinformation 14, insbesondere das Bildelement 18 beziehungsweise die Warnung, mittels der Optikelemente 3 anzeigbar ist. Beispielsweise ist der dritte Bereich 23 ein toter Winkel. Der dritte Bereich 23 ist, wie in 4 gezeigt, beispielsweise von Blickfeldgrenzen des Fahrers zumindest teilweise, insbesondere vollständig, begrenzt, wobei die Blickfeldgrenzen in 4 mittels Pfeilen 24 veranschaulicht sind. In dem in 4 gezeigten Ausführungsbeispiel befindet sich die Person 13 somit innerhalb der Blickfeldgrenzen und somit in dem dritten Bereich 23, insbesondere in dem toten Winkel. In dem in 4 gezeigten Ausführungsbeispiel versperrt eine C-Säule 26 des Kraftfahrzeugs 6 die Sicht des Fahrers auf die Person, und insbesondere sind Spiegel, insbesondere Außenspiegel 11 und/oder Rückspiegel des Kraftfahrzeugs 6, gerade, das heißt für den dritten Bereich 23, in welchem sich die Person 13 befindet, für den Fahrer nicht abbildend. Dies bedeutet, dass der Fahrer die Person 13 in dem dritten Bereich 23 beispielsweise weder direkt noch über Spiegel erkennen beziehungsweise wahrnehmen kann. Die Person 13 befindet sich somit in dem toten Winkel, wobei der in 4 gezeigte tote Winkel ein von dem in 2 gezeigten toten Winkel unterschiedlicher toter Winkel ist. Die Person 13 kann anhand des Wackelbilds beziehungsweise der Bildinformation 14, insbesondere des Bildelements 18 beziehungsweise der Warnung, erkennen, dass sie, insbesondere aktuell, von dem Fahrer des Kraftfahrzeugs 6 nicht gesehen wird.
  • In dem in 3 gezeigten Ausführungsbeispiel befindet sich die Person 13 weder in einem der Bereiche 19, 23, insbesondere in keinem toten Winkel, noch ist der Blick des Fahrers auf die Person 13, beispielsweise durch Säulen des Kraftfahrzeugs 6, versperrt. Deshalb kann in 3 beispielsweise das Anzeigen des Bildelements 18 beziehungsweise der Warnung unterbleiben.
  • In weiterer Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass die Bildinformation 14 das insbesondere als erstes Bildelement 18 bezeichnete Bildelement 18 und wenigstens ein von dem ersten Bildelement 18 unterschiedliches, zweites Bildelement 25 aufweist. Wie in 2 und 3 gezeigt, ist es vorzugsweise vorgesehen, dass für die unter dem ersten Blickwinkel 15 auf die optische Anzeigeeinrichtung 1 blickende, und sich insbesondere in dem ersten Bereich 19 befindende, Person 13 bezogen auf die Bildelemente 18, 25 ausschließlich das erste Bildelement 18 mittels der Optikelemente 3 anzeigbar ist und für die unter dem zweiten Blickwinkel 16 auf die optische Anzeigeeinrichtung 1 blickende und sich insbesondere in dem zweiten Bereich 21 befindende, Person 13 bezogen auf die Bildelemente 18, 25 ausschließlich das zweite Bildelement 25 mittels der Optikelemente 3 anzeigbar ist. Beispielsweise ist es vorgesehen, dass für die unter dem dritten Blickwinkel 17 auf die optische Anzeigeeinrichtung 1 blickende, und sich insbesondere in dem dritten Bereich 23 befindende, Person 13 bezogen auf die Bildelemente 18, 25 ausschließlich das erste Bildelement 18 mittels der Optikelemente 3 anzeigbar ist. Dies ist in 4 veranschaulicht. Somit ist für die Person 13 beispielsweise mittels der Optikelemente 3 das erste Bildelement 18 anzeigbar, wenn beziehungsweise während die Person unter dem ersten und/oder dem dritten Blickwinkel 15, 17 auf die optische Anzeigeeinrichtung 1 blickt, und insbesondere wenn sich die Person in dem ersten und/oder in dem dritten Bereich 19, 23 befindet, wobei für die Person 13 mittels der Optikelemente 3 das zweite Bildelement 25 anzeigbar ist, wenn beziehungsweise während die Person 13 unter dem zweiten Blickwinkel 16 auf die optische Anzeigeeinrichtung 1 blickt, und insbesondere während sich die Person 13 in dem zweiten Bereich 21 befindet.
  • Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass das erste Bildelement 18 eine Warnung für die Person 13 charakterisiert. Beispielsweise ist das zweite Bildelement 25 frei von der Warnung, das heißt, dass das zweite Bildelement 25 beispielsweise keine Warnung für die Person 13 charakterisiert.
  • Wie in 2 bis 4 gezeigt, befindet sich die Person 13 in dem jeweiligen Bereich 19, 21, 23 an einer jeweiligen Position, in welcher ein direkter Blick der Person 13 auf die optische Anzeigeeinrichtung 1, insbesondere auf das jeweilige Bildelement 18, 25, möglich ist. Dies bedeutet, dass die optische Anzeigeeinrichtung 1 in dem jeweiligen Bereich 19, 21, 23 für die Person 13 vorzugsweise nicht verdeckt beziehungsweise abgedeckt ist. Ein jeweiliger Blick der sich in dem jeweiligen Bereich 19, 21, 23 befindenden Person 13 ist in 2 bis 4 mittels eines jeweiligen Pfeils 27 veranschaulicht.
  • Insgesamt ist erkennbar, dass das Linsenrasterbild beziehungsweise das Wackelbild als Warner vor uneinsehbaren Bereichen 19, 23, insbesondere einem toten Winkel, verwendet werden kann. Dies bedeutet, dass das Wackelbild zur Kenntlichmachung des, insbesondere wahrscheinlich, toten Winkels, insbesondere zum Vorbeugen von Unfällen, vorgesehen beziehungsweise ausgebildet ist. Dadurch kann die Sicherheit des Kraftfahrzeugs 6, beispielsweise ein Fußgängerschutz des Kraftfahrzeugs 6, besonders erhöht werden.
  • Numeralia, wie beispielweise „erste“, „zweite“, „dritte“, etc., sind insbesondere lediglich zur Unterscheidung vorgesehen und bezeichnen insbesondere keine Reihenfolge. Das heißt, die entsprechenden Numeralia können insbesondere beliebig untereinander getauscht werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    optische Anzeigeeinrichtung
    2
    Linse
    3
    Optikelement
    4
    Anordnung
    5
    Bauelement
    6
    Kraftfahrzeug
    7
    Karosseriebauteil
    8
    Flügelelement
    9
    Fahrzeugtür
    10
    A-Säule
    11
    Außenspiegel
    12
    Umgebung
    13
    Person
    14
    Bildinformation
    15
    erster Blickwinkel
    16
    zweiter Blickwinkel
    17
    dritter Blickwinkel
    18
    erstes Bildelement
    19
    erster Bereich
    20
    Pfeil
    21
    zweiter Bereich
    22
    Pfeil
    23
    dritter Bereich
    24
    Pfeil
    25
    zweites Bildelement
    26
    C-Säule
    27
    Pfeil

Claims (10)

  1. Anordnung (4) einer optischen Anzeigeeinrichtung (1) an einem Bauelement (5) eines Kraftfahrzeugs (6), bei welcher die optische Anzeigeeinrichtung (1) wenigstens eine von einer sich außerhalb des Kraftfahrzeugs (6) befinden Person (13) wahrnehmbare Bildinformation (14) und mehrere als Linsen (2) und/oder als Prismen ausgebildete Optikelemente (3) aufweist, durch welche die Bildinformation (14) in Abhängigkeit von einem Blickwinkel (15, 16, 17) der Person (13) auf die optische Anzeigeeinrichtung (1) für die Person (13) als Linsenrasterbild anzeigbar ist.
  2. Anordnung (4) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildinformation (14) wenigstens ein Bildelement (18) aufweist, welches eine Warnung für die Person charakterisiert.
  3. Anordnung (4) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass für die unter einem ersten Blickwinkel (15) auf die optische Anzeigeeinrichtung (1) blickende Person (13) die Bildinformation (18) mittels der Optikelemente (3) anzeigbar ist und für die unter einem von dem ersten Blickwinkel (15) unterschiedlichen, zweiten Blickwinkel (16) auf die optische Anzeigeeinrichtung (1) blickende Person (13) das Anzeigen der Bildinformation (14) mittels der Optikelemente (3) unterbleibt.
  4. Anordnung (4) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass für die unter dem ersten Blickwinkel (15) auf die optische Anzeigeeinrichtung (1) blickende und sich in einem von einem Fahrer des Kraftfahrzeugs (6) uneinsehbaren Bereich (19) befindende Person (13) die Bildinformation (14) mittels der Optikelemente (3) anzeigbar ist und für die unter dem zweiten Blickwinkel (16) auf die optische Anzeigeeinrichtung (1) blickende und sich in einem von dem Fahrer des Kraftfahrzeugs (6) einsehbaren Bereich (21) befindende Person (13) das Anzeigen der Bildinformation (14) mittels der Optikelemente (3) unterbleibt.
  5. Anordnung (4) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildinformation (14) wenigstens ein erstes Bildelement (18) und wenigstens ein von dem ersten Bildelement (18) unterschiedliches, zweites Bildelement (25) aufweist, wobei für die unter einem ersten Blickwinkel (15) auf die optische Anzeigeeinrichtung (1) blickende Person (13) bezogen auf die Bildelemente (18, 25) ausschließlich das erste Bildelement (18) mittels der Optikelemente (3) anzeigbar ist und für die unter einem von dem ersten Blickwinkel (15) unterschiedlichen, zweiten Blickwinkel (16) auf die optische Anzeigeeinrichtung (1) blickende Person (13) bezogen auf die Bildelemente (18, 25) ausschließlich das zweite Bildelement (25) mittels der Optikelemente (3) anzeigbar ist.
  6. Anordnung (4) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass für die unter dem ersten Blickwinkel (15) auf die optische Anzeigeeinrichtung (1) blickende und sich in einem von einem Fahrer des Kraftfahrzeugs (6) uneinsehbaren Bereich (19) befindende Person (13) bezogen auf die Bildelemente (25, 18) ausschließlich das erste Bildelement (18) mittels der Optikelemente (3) anzeigbar ist und für die unter einem von dem ersten Blickwinkel (15) unterschiedlichen, zweiten Blickwinkel (16) auf die optische Anzeigeeinrichtung (1) blickende und sich in einem von dem Fahrer des Kraftfahrzeugs (6) einsehbaren Bereich (21) befindende Person (13) bezogen auf die Bildelemente (18, 25) ausschließlich das zweite Bildelement (25) mittels der Optikelemente (3) anzeigbar ist.
  7. Anordnung (4) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Bildelement (18) eine Warnung für die Person (13) charakterisiert.
  8. Anordnung (4) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bauelement (5) als Karosseriebauteil (7) des Kraftfahrzeugs (6) ausgebildet ist.
  9. Anordnung (4) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bauelement (5) als Flügelelement (8) des Kraftfahrzeugs (6) ausgebildet ist.
  10. Anordnung (4) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die optische Anzeigeeinrichtung (1) im Bereich einer A-Säule (10) des Kraftfahrzeugs (6) angeordnet ist.
DE102023100004.7A 2023-01-02 2023-01-02 Anordnung einer optischen Anzeigeeinrichtung an einem Bauelement eines Kraftfahrzeugs Pending DE102023100004A1 (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE102023100004.7A DE102023100004A1 (de) 2023-01-02 2023-01-02 Anordnung einer optischen Anzeigeeinrichtung an einem Bauelement eines Kraftfahrzeugs

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE102023100004.7A DE102023100004A1 (de) 2023-01-02 2023-01-02 Anordnung einer optischen Anzeigeeinrichtung an einem Bauelement eines Kraftfahrzeugs

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE102023100004A1 true DE102023100004A1 (de) 2024-07-04

Family

ID=91471720

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE102023100004.7A Pending DE102023100004A1 (de) 2023-01-02 2023-01-02 Anordnung einer optischen Anzeigeeinrichtung an einem Bauelement eines Kraftfahrzeugs

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE102023100004A1 (de)

Citations (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE819791C (de) * 1949-03-31 1951-11-05 Karl Schenk Blendschutzfilter, insbesondere fuer Autoscheinwerfer
US20120002120A1 (en) * 2003-09-27 2012-01-05 Koninklijke Philips Electronics N.V. Multi-view display
DE102011115685A1 (de) * 2011-10-11 2013-04-11 GM Global Technology Operations LLC (n. d. Gesetzen des Staates Delaware) Kraftfahrzeug, insbesondere Personenkraftwagen
DE102015208651A1 (de) * 2015-05-11 2016-11-17 Robert Bosch Gmbh Fahrzeug mit Vorrichtung zum Indizieren eines toten Winkels des Fahrzeugs, Verfahren und System zum Indizieren eines toten Winkels eines Fahrzeugs

Patent Citations (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE819791C (de) * 1949-03-31 1951-11-05 Karl Schenk Blendschutzfilter, insbesondere fuer Autoscheinwerfer
US20120002120A1 (en) * 2003-09-27 2012-01-05 Koninklijke Philips Electronics N.V. Multi-view display
DE102011115685A1 (de) * 2011-10-11 2013-04-11 GM Global Technology Operations LLC (n. d. Gesetzen des Staates Delaware) Kraftfahrzeug, insbesondere Personenkraftwagen
DE102015208651A1 (de) * 2015-05-11 2016-11-17 Robert Bosch Gmbh Fahrzeug mit Vorrichtung zum Indizieren eines toten Winkels des Fahrzeugs, Verfahren und System zum Indizieren eines toten Winkels eines Fahrzeugs

Similar Documents

Publication Publication Date Title
EP3507124B1 (de) Verfahren zum steuern einer anzeigevorrichtung für ein kraftfahrzeug und kraftfahrzeug mit einer anzeigevorrichtung
EP2207700B1 (de) Kraftfahrzeug mit einer anzeige und einer kamera
EP2073185A2 (de) Verfahren zum Anzeigen von Warnhinweisen in einem Kraftfahrzeug und korrespondierende Anzeigeanordnung
DE102012019506A1 (de) Fahrzeug mit einem Anzeigeinstrument
DE102014117830A1 (de) Verfahren zum Bestimmen eines fahrerspezifischen Totwinkelfeldes für ein Fahrerassistenzsystem, Fahrerassistenzsystem sowie Kraftfahrzeug
DE10031590B4 (de) Adaptive Rückfahrkamera
DE102008012033A1 (de) Kraftfahrzeug mit einer Kamera
WO2013174632A1 (de) Fahrgastinformationssystem und -verfahren
DE10340496A1 (de) Visualisierung des toten Winkels hinter einer A-Säule eines Fahrzeugs
DE102011102773A1 (de) Kamerasystem für ein Kraftfahrzeug
DE102013010019B3 (de) Verfahren zum Betreiben eines Verkehrsschilderfassungssystems eines Kraftwagens und Kraftwagen mit einem Verkehrsschilderfassungssystem
DE202016102667U1 (de) Außenrückspiegel mit Multimodus-Anzeigefeldern
DE102009003220B4 (de) Verfahren zur Kollisionswarnung sowie Kollisionswarneinrichtung
DE102015007246B4 (de) Verfahren zum Betreiben eines Anzeigesystems und Anzeigesystem für ein Kraftfahrzeug
DE102023100004A1 (de) Anordnung einer optischen Anzeigeeinrichtung an einem Bauelement eines Kraftfahrzeugs
DE102012006679A1 (de) Verfahren zum Erfassen und Darstellen einer Fahrzeugumgebung eines Fahrzeugs
DE102012005277B3 (de) Heckbereichssichtsystem
DE102018009563A1 (de) Verfahren zum Anzeigen einer Umgebung eines Kraftfahrzeugs, Computerprogrammprodukt sowie Kraftfahrzeug
DE102006026898A1 (de) Vorrichtung zur Überwachung des rückwärtigen und seitlichen Raums eines Fahrzeugs
DE102020102742A1 (de) Kraftfahrzeug mit einer Beleuchtungsvorrichtung für seinen Innenraum
DE102019119906A1 (de) Anzeigesystem für ein Kraftfahrzeug
DE102016116705A1 (de) Beleuchtungsvorrichtung für Fahrzeuge
DE102024101798B3 (de) Anordnung einer optischen Anzeigeeinrichtung an einem Bauelement eines Kraftfahrzeuges sowie Verfahren
AT410653B (de) Aussenspiegel für lastkraftwagen
DE102020213311A1 (de) Verfahren zum Betreiben eines Assistenzsystems, sowie Assistenzsystem

Legal Events

Date Code Title Description
R012 Request for examination validly filed
R016 Response to examination communication