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DE102023001022A1 - Spritzpistole und eine Anordnung aus einer Spritzpistole und einem Materialbehältnis - Google Patents

Spritzpistole und eine Anordnung aus einer Spritzpistole und einem Materialbehältnis Download PDF

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DE102023001022A1
DE102023001022A1 DE102023001022.7A DE102023001022A DE102023001022A1 DE 102023001022 A1 DE102023001022 A1 DE 102023001022A1 DE 102023001022 A DE102023001022 A DE 102023001022A DE 102023001022 A1 DE102023001022 A1 DE 102023001022A1
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Martin Ruda
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Martin Ruda 1 Ug (haftungsbeschrankt)
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Martin Ruda 1 Ug (haftungsbeschrankt)
Martin Ruda 1 Ug Haftungsbeschraenkt
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Spritzpistole mit einem Grundkörper, einem Anschluss, an dem ein Materialbehältnis anbringbar ist, sowie einen durch den Anschluss bis hin zu einem Auslass verlaufenden Materialzuführkanal, der mit einer Luftöffnung in Verbindung steht. Diese Spritzpistole weist eine vom Grundkörper entfernbare Flüssigkeitsleiteinrichtung aufweist, in der der Anschluss, der Materialzufiihrkanal und die Luftöffnung vorgesehen sind.
Darüber hinaus betrifft die Erfindung eine Anordnung aus einer Spritzpistole und einem Materialbehältnis.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Spritzpistole mit einem Grundkörper, einem Anschluss, an dem ein Materialbehältnis anbringbar ist, sowie einen durch den Anschluss bis hin zu einem Auslass verlaufenden Materialzuführkanal, der mit einer Luftöffnung in Verbindung steht. Außerdem betrifft die Erfindung eine Anordnung aus einer Spritzpistole und einem Materialbehältnis
  • Eine gattungsgemäße Spritzpistole ist aus der WO 2023/011794 bekannt. Dieser Anmeldung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine zuverlässige Belüftung eines Materialbehältnisses und eine einfache Anbringung des Materialbehältnisses an dem Grundkörper bereitzustellen. Dafür wird vorgeschlagen ein im Wesentlichen innerhalb des Materialzuführkanals angeordnetes und mit einer Öffnung des Grundkörpers verbundenes oder verbindbares Belüftungsrohr zur Belüftung eines an dem Anschluss angebrachten Materialbehältnisses vorzusehen. Dies ermöglicht es, dass zunächst durch eine Öffnung im Pistolenkörper und dann durch ein Belüftungsrohr Luft bis zum Materialbehältnis gelangen kann.
  • Das Belüftungsrohr ermöglicht zwar einerseits, dass Luft zum Material im Materialbehältnis gelangen kann, andererseits ist es jedoch schwierig zu vermeiden, dass durch das Belüftungsrohr Material aus dem Materialbehältnis zur Öffnung des Spritzpistolenkörpers gelangt und den Spritzpistolenkörper verschmutzt.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine derartige Spritzpistole weiterzuentwickeln. Diese Aufgabe wird mit einer Spritzpistole mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 und einem Anordnung aus einer Spritzpistole und einem Materialbehältnis mit den Merkmalen des Patentanspruchs 13 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Da die Spritzpistole eine vom Grundkörper entfernbare Flüssigkeitsleiteinrichtung aufweist, in der der Anschluss, der Materialzuführkanal und die Luftöffnung vorgesehen sind, ist in den Luftöffnung eintretende und gegebenenfalls sogar antrocknende Flüssigkeit nicht so problematisch. Eine verstopfte oder mit Farbe kontaminierte Luftöffnung kann mit der Farbleiteinrichtung entfernt werden und es kann anschließend eine neue Farbleiteinrichtung eingesetzt werden.
  • Der Erfindung liegt somit der Gedanke zu Grunde, dass die bekannte Anordnung durch spezielle Einbauten in den Materialzuführkanal zwar immer weiter optimiert werden kann. Eine einfache Lösung liegt jedoch darin, den Materialzuführkanal in eine vom Grundkörper entfernbare Flüssigkeitsleiteinrichtung zu integrieren und einen verschmutzten Kanal einfach durch eine neue Flüssigkeitsleiteinrichtung zu ersetzen.
  • Vorzugsweise ist die Luftöffnung so angeordnet, dass in die Luftöffnung eintretende Flüssigkeit den Grundkörper der Spritzpistole nicht verschmutzt.
  • Die Luftöffnung kann so ausgebildet sein, dass durch sie zwar Luft eintreten kann aber keine Farbe austreten kann.
  • Die Luftöffnung ist vorzugsweise nicht nur eine Öffnung sondern sie besteht aus mehreren Öffnungen, die wiederum vorzugsweise als Bohrungen mehrere Bohrungen mit jeweils so kleinem Durchmesser bestehen, dass der verringerte Durchmesser auf das Material abgestimmt zwar ein Eindringen von Luft ermöglicht aber ein Austreten von Material verhindert. Erfreulicherweise ermöglicht die thixotrope Eigenschaft der Farbe, dass sogar eine relativ große Öffnung vorgesehen werden kann, die Lufteindringen lässt und ein Austreten von Farbe verhindert. Doch selbst wenn befürchtet wird, dass die kleinen Öffnungen verstopfen oder darin sogar Farbe eintrocknet, so ist dies kein Problem, da der Materialkanal einfach ausgewechselt werden kann.
  • Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer Spritzpistolen und von Flüssigkeitsleiteinrichtungen sind in der Zeichnung dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben. Es zeigt
    • 1 eine perspektivische Ansicht einer Spritzpistole,
    • 2 eine Explosionszeichnung der in 1 gezeigten Spritzpistole,
    • 3 einen Schnitt durch eine Spritzpistole mit Flüssigkeitsleiteinrichtung,
    • 4 eine perspektivische Ansicht eines Grundkörpers einer weiteren Spritzpistole mit Flüssigkeitsleiteinrichtung und
    • 5 eine Seitenansicht einer Flüssigkeitsleiteinrichtung.
  • Die in 1 gezeigte Spritzpistole 1 hat einen Grundkörper 2, eine Flüssigkeitsleiteinrichtung 3 und eine Befestigungsmutter 4. An der Spritzpistole 1 kann als Materialbehältnis ein Farbbecher 5 befestigt werden. Durch Aufschrauben der Befestigungsmutter 4 auf ein Gewinde 6 des Grundkörpers 2 wird die Flüssigkeitsleiteinrichtung 3 am Grundkörper 2 befestigt. Das Gewinde 6 hat eine Ausnehmung 7 und die Flüssigkeitsleiteinrichtung 3 hat ein von ihrem zentralen Flüssigkeitsleitrohr 8 abstehendes Element 9, das in die Ausnehmung 7 eingeschoben werden kann. Dabei gelangt das Flüssigkeitszulaufrohr 10 der Flüssigkeitsleiteinrichtung 3 in eine Aussparung 11 des Grundkörpers 2.
  • Der Farbbecher 5 kann direkt an dem Flüssigkeitszulaufrohr 10 befestigt werden oder er wird unter Zwischenschaltung eines Adapters mit der Flüssigkeitsleiteinrichtung verbunden. Ein Adapter ermöglicht es, verschiedene Farbleiteinrichtungen mit verschiedenen Farbbechern zu verbinden. Dabei kann der Farbbecher 5 aufgeschraubt werden, aufgesteckt werden oder mit einem rastenden Verschluss befestigt werden. Bei einem rastenden Verschluss eignet sich ein Click-Verschluss, der hörbar und/oder fühlbar einrastet, um dem Nutzer anzuzeigen, dass der Farbbecher 5 sicher befestigt und vorzugsweise sogar verriegelt ist. Vorteilhaft ist es, wenn eine stabilisierende Hülse den Verschluss umgreift.
  • Nach dem Abschrauben der Befestigungsmutter 4 kann die Flüssigkeitsleiteinrichtung 3 am abstehenden Element 9 gegriffen werden, um die Flüssigkeitsleiteinrichtung 3 vom Grundkörper 2 abzuziehen.
  • Am Grundkörper 2 ist eine Luftverteilerscheibe 12 mittels der Schrauben 13, 14 angeschraubt. Diese Luftverteilerscheibe 12 hat eine zentrale Ausnehmung 15, innerhalb der sich die Flüssigkeitsleiteinrichtung 3 erstreckt.
  • Die Flüssigkeitsleiteinrichtung 3 hat eine Mündung 16, an der das Flüssigkeitszulaufrohr 10 in das Flüssigkeitsleitrohr 8 mündet. In Flussrichtung vor dieser Mündung 16 ist eine Buchse 17 mit einem Flansch 18 angeordnet, die mit einer Presspassung im Flüssigkeitsleitrohr 8 sitzt. Innerhalb der Buchse 17 ist eine ringförmige Gummischeibe 19 als Abstreifer für die Farbnadel 20 befestigt. Dieser Gummiring ist etwa im Bereich des Flansches 18 angeordnet und bildet einen Abstreifer für die Farbnadel 20 an der Stelle des Eintritts der Nadel 20 in die Buchse 17.
  • Am Austritt der Nadel 20 aus der Buchse 17 ist an der Innenseite der Buchse 17 ein sich radial nach innen erstreckender Flansch 21 vorgesehen, der an dieser Stelle der Buchse 17 die Farbnadel 20 abwischt. Dieser Flansch 21 wird beim Herstellen der Buchse aus dem Material der Buchse im Spritzgussverfahren hergestellt.
  • In Flussrichtung am vorderen Ende der Flüssigkeitsleiteinrichtung 3 ist eine Düse 22 im Flüssigkeitsleitrohr 8 befestigt.
  • In der Buchse 17 sind im Ausführungsbeispiel zwei verschieden Abstreifer 19 und 21 angeordnet. Selbstverständlich können auch mehrere gleiche oder unterschiedliche Abstreifer in verschiedenen Ausführungsvarianten innerhalb der Buchse 17 angeordnet werden, um die Farbnadel beim Herausziehen der Flüssigkeitsleiteinrichtung 3 möglichst weitgehend zu reinigen.
  • Das Herausziehen der Flüssigkeitsleiteinrichtung 3 aus dem Grundkörper 2 kann durch einen Stift 59 erleichtert werden, der in einer Bohrung im Grundkörper 2 geführt ist.
  • Der Stift 59 hat eine umlaufende Nut 67, in der ein Sprengring 68 angeordnet ist, der wiederum mit einer Feder 69 derart zusammenwirkt, dass der Stift 59 in eine Position gedrückt wird, in der er nicht gegen die Flüssigkeitsleiteinrichtung 3 drückt. Das Ende 70 des Stiftes 59 wirkt somit als Druckknopf, mit dem ein Auswerfen der Flüssigkeitsleiteinrichtung 3 bewirkt werden kann.
  • Die 3 zeigt eine Ausführungsvariante einer Spritzpistole 120, bei der eine Luftverteilerscheibe 121 in den Grundkörper 122 der Spritzpistole 120 eingesetzt ist.
  • Das Spritzmittel fließt am Spritzmitteleingang 134 in die Flüssigkeitsleiteinrichtung 124. Von dort gelangt das Spritzmittel in einen verengten Kanal 135, in dem das Spritzmittel in Richtung zur Farbnadel 136 geführt wird. Eine Wandung 137 verhindert, dass das Spritzmittel von dem im spitzen Winkel zur Farbnadel 136 angeordneten Kanal 135 in den Farbnadelkanal 138 gelangt. Aus dem Kanal 135 gelangt das Spritzmittel in einen parallel zur Farbnadel 136 verlaufenden Farbkanal 139, der ebenfalls durch die Wandung 137 vom Farbnadelkanal getrennt ist.
  • Bisher war es üblich, das Spritzmittel auf einer geraden Linie vom Spritzmitteleingang 134 zur Farbnadel fließen zu lassen, damit möglichst wenig Oberflächen der Flüssigkeitsleiteinrichtung vom Spritzmittel benetzt werden und damit der Weg des Spritzmittels vom Spritzmitteleingang zur Farbnadel möglichst kurz zu halten. Dies führt dazu, dass das Spritzmittel in einem längeren Farbkanal vom Grundkörper der Spritzpistole längs der Farbnadel zur Düse gelangt und in diesem Bereich die Farbnadel und den Kanal der Flüssigkeitsleiteinrichtung benetzt. In einer anderen bekannten Ausführungsform ist der Spritzmitteleingang in der Nähe der Düse, sodass das Spritzmittel nur im Bereich eines kürzeren Farbkanals die Flüssigkeitsleiteinrichtung und die Farbnadel benetzt. Dies führt aber dazu, dass sich der Schwerpunkt der Spritzpistole zur Düse hin verschiebt.
  • Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel liegt der Spritzmitteleingang 134 in einem vom Grundkörper 122 der Spritzpistole 120 umgebenen Bereich. Das vom Spritzmitteleingang auf einer geraden Linie in die Flüssigkeitsleiteinrichtung 124 und von dort in Richtung auf die Farbnadel 136 zu fließende Spritzmittel 150 kann jedoch nicht auf dieser Linie bis zur Farbnadel gelangen, sondern wird in einen zur Farbnadel parallel verlaufenden Farbkanal 139 umgelenkt, in dem es parallel zur Farbnadel durch eine Wandung 137 von der Farbnadel beabstandet zur Farbdüse 141 gelangt.
  • Dies führt dazu, dass das Spritzmittel zwar innerhalb des Grundkörpers 122 der Spritzpistole 120 geführt wird aber die Farbnadel nur so wenig mit dem Spritzmittel in Berührung kommt, dass eine Reinigung der Farbnadel auch ohne deren Ausbau möglich ist.
  • Im Vergleich zu dem in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel ist bei dem in der 3 gezeigten Ausführungsbeispiel keine Buchse 17 notwendig, da dieser Bereich einstückig mit der restlichen Flüssigkeitsleiteinrichtung gespritzt werden kann.
  • Die Flüssigkeit fließt somit in der Flüssigkeitsleiteinrichtung 124 durch die Wandung 137 von der Farbnadel 136 getrennt bis zum Flüssigkeitsaustritt 140.
  • Radial außerhalb der Düse 141 wird in einer inneren Luftkammer Förderluft zur Flüssigkeit geführt, die über das Venturiprinzip einen Sprühstrahl erzeugt und in einer äußeren Luftkammer wird Luft zum Formen des Sprühstrahls von der Flüssigkeitsleiteinrichtung 124 in die Luftkappe 143 geführt, von wo sie zu den Farbhörnern 144 und 145 gelangt.
  • Die Farbnadel 136 gelangt somit erst nach Austritt aus dem Farbnadelkanal 130 in Berührung mit Spritzmittel 150. Dies hat zur Folge, dass in der Praxis nur das vorderste Ende der Farbnadel 136 mit Spritzmittel in Berührung kommt, wodurch der zu reinigende Bereich der Farbnadel deutlich verringert wird.
  • Feine Bohrungen 152 mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm und vorzugsweise von weniger als 0,1 mm führen als Luftöffnung 200 von außen in den als Materialzuführkanal dienenden Farbkanal 139. Diese Bohrungen verbinden eine Außenseite 153 der Flüssigkeitsleiteinrichtung 3 mit dem Materialzuführkanal 139. Die Flüssigkeitsleiteinrichtung 3 liegt an einer Anlagefläche 154 am Grundkörper an und die Luftöffnung 200 ist außerhalb dieser Anlagefläche 154 angeordnet. Im Grundkörper 2 erstreckt sich eine Farbnadel 138, die sich in die Flüssigkeitsleiteinrichtung 3 hinein erstreckt. Ein Auslassteil 155 des Materialzuführkanals 139 erstreckt sich konzentrisch zur Farbnadel 138 und ein Einlassteil 152 des Materialzuführkanals 139 erstreckt sich abgewinkelt zum Auslassteil 155, wobei die Luftöffnung 200 im Einlassteil 152 angeordnet ist.
  • Die Luftöffnung 200 ist im Ausführungsbeispiel auf die verwendete Flüssigkeit abgestimmt. Sie kann jedoch auch ein Ventil oder eine Membran aufweisen.
  • Die 4 und 5 zeigen einen Grundkörper 2 und eine Flüssigkeitsleiteinrichtung 3, die in den Grundkörper wie in der 4 gezeigt einsetzbar ist. In der 4 sind die Farbnadel, die Grundkörperanbauteile und das Materialbehältnis nicht abgebildet. Die Luftöffnung ist nur durch die kleinen schwarzen Punkte erkennen, die die Außenseite von Durchlässen 159 sind.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • WO 2023011794 [0002]

Claims (15)

  1. Spritzpistole (1) mit einem Grundkörper (2), einem Anschluss (151), an dem ein Materialbehältnis (5) anbringbar ist, sowie einen durch den Anschluss (151) bis hin zu einem Auslass (148) verlaufenden Materialzuführkanal (139), der mit einer Luftöffnung (200) in Verbindung steht, dadurch gekennzeichnet, dass die Spritzpistole (1) eine vom Grundkörper (2) entfernbare Flüssigkeitsleiteinrichtung (3) aufweist, in der der Anschluss (151), der Materialzuführkanal (139) und die Luftöffnung (200) vorgesehen sind.
  2. Spritzpistole nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftöffnung (200) mindestens eine Bohrung (152) aufweist, die eine Außenseite (153) der Flüssigkeitsleiteinrichtung (3) mit dem Materialzuführkanal (139) verbindet.
  3. Spritzpistole nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Flüssigkeitsleiteinrichtung (3) an einer Anlagefläche (154) am Grundkörper anliegt und die Luftöffnung (200) außerhalb dieser Anlagefläche (154) angeordnet ist.
  4. Spritzpistole nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (2) eine Farbnadel (138) aufweist, die sich in die Flüssigkeitsleiteinrichtung (3) hinein erstreckt und ein Auslassteil (155) des der Materialzuführkanals (139) sich konzentrisch zur Farbnadel (138) erstreckt und sich ein Einlassteil (152) des Materialzuführkanals (139) abgewinkelt zum Auslassteil (155) erstreckt, wobei die Luftöffnung (200) im Einlassteil (152) angeordnet ist.
  5. Spritzpistole nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Materialzuführkanal (139) vom Anschluss (151) in Richtung Auslass (148) eine Durchmesserreduzierung (157) aufweist und die Luftöffnung (200) zwischen Anschluss (151) und Durchmesserreduzierung (157) angeordnet ist.
  6. Spritzpistole nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchmesserreduzierung (157) einen Konus (158) aufweist und die Luftöffnung (200) am Konus (158) angeordnet ist.
  7. Spritzpistole nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftöffnung (200) mindestens einen Durchlass (159) mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm aufweist.
  8. Spritzpistole nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftöffnung (200) mehrere Durchlässe (159) aufweist.
  9. Spritzpistole nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftöffnung (200) eine freie Durchgangsfläche von mehr als 1 mm2 aufweist.
  10. Spritzpistole nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Flüssigkeitsleiteinrichtung (3) eine dem Grundkörper (2) zugewandte Rückseite (156) und eine zum Auslass (148) weisende Vorderseite (160) aufweist und die Luftöffnung (200) an der Vorderseite (160) angeordnet ist.
  11. Spritzpistole nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftöffnung (200) ein Ventil aufweist.
  12. Spritzpistole nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftöffnung (200) eine nur für Luft und nicht für Flüssigkeiten durchlässige Schicht aufweist, die als Membran oder Gitter ausgebildet sein kann.
  13. Anordnung aus einer Spritzpistole (1) und einem Materialbehältnis (5), dadurch gekennzeichnet, dass das Materialbehältnis (5) einen Ausgang (161) zur Verbindung mit dem Anschluss (151) aufweist und bis auf den Anschluss (151) luftdicht abschließbar ist.
  14. Anordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Materialbehältnis (5) einen Deckel (162) und einen Boden (163) aufweist, die beide keine Luftöffnung (200) aufweisen.
  15. Anordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausgang (161) am Boden (163) angeordnet ist und der Deckel (162) luftdicht mit dem Boden (163) verbindbar ist.
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CN108778523A (zh) * 2016-02-24 2018-11-09 卡莱流体技术有限公司 喷射器适配器的系统和方法
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