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Die Erfindung betrifft einen Bausatz zur Aufständerung von Solarmodulen auf Freiflächen, Flachdächern und Dachterrassen.
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STAND DER TECHNIK
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Solarmodule von Photovoltaikanlagen wandeln, meist im Verbund, das Sonnenlicht in elektrische Energie um. Dazu werden sowohl Freiflächen als auch Gebäudedächer genutzt. Bei Schrägdächern, beispielsweise Satteldächern, gibt die Dachneigung die Ausrichtung für den Einstrahlwinkel des Sonnenlichts vor. Auch die Position der Himmelsrichtung ist durch die Gebäudelage festgelegt.
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Bei Flachdächern muss eine Unterkonstruktion verwendet werden, mit welcher auch der Neigungswinkel für die Solarmodule eingestellt wird. Zwar ist es möglich durch die Unterkonstruktion eine Anpassung an die gewünschte Himmelsrichtung vorzunehmen, allerdings geht dies zu Lasten der Platzausnutzung, wenn auf einer rechteckigen Dachfläche eine horizontale Verdrehung der Unterkonstruktion gegen über der verfügbaren Fläche erfolgt.
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Solarmodule sollen auf Flächen so ausgerichtet werden, dass sie einen günstigen Einstrahlwinkel für das Sonnenlicht besitzen. Hierzu werden Unterkonstruktionen benutzt, die meist nur auf einen bestimmten Solarmodultyp ausgelegt sind. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass die Solarmodule einen günstigen Neigungswinkel besitzen. Wenn keine dynamische Verstellung, sondern ein statisches System eingesetzt wird, so muss ein optimaler Winkel gewählt werden, der die Gebäudelage, dessen Ausrichtung und die Sonnenstellung zu den verschiedenen Jahreszeiten berücksichtigt. Im Ergebnis wird die durch die Unterkonstruktion zu bildende Dachneigung von Gebäude zu Gebäude stets unterschiedlich sein. Hierauf können die bekannten statischen Unterkonstruktionen für die Solaraufständerung nicht reagieren, sondern sie müssen entweder durch eine Sonderkonstruktion gefertigt werden oder man nimmt Einschränkungen zu den errechneten optimalen Neigungswinkeln in Kauf.
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In der
DE 10 2010 024 660 A1 ist ein Aufständersystem für ein Solarmodul beschrieben. Das bekannte System verwendet eine Unterkonstruktion, das rasterartig auf der Aufstellfläche verteilt wird. Hierzu werden Montageprofile verwendet, die wiederum als Träger für Stützen der Solarmodule genutzt werden. Dabei ist die rückseitige Stütze des Solarmoduls gegenüber dessen vorderen Befestigung erhöht, sodass ein Neigungswinkel vorgegeben wird. Die erhöhte Stütze wird durch eine Windabdeckung gebildet, die individuell und daher aufwendig gefertigt wird.
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Die bekannten Aufständersysteme sind mangels Flexibilität und mangelnder Anpassungsmöglichkeit kaum dazu geeignet den Solarmodulen eine optimierte Ausrichtung bei gleichzeitiger Standsicherheit vorzugeben.
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AUFGABENSTELLUNG
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde einen Bausatz zur Aufständerung von Solarmodulen bereitzustellen, der eine einfache und rationelle Montage von Solarmodulen für eine Photovoltaikanlage ermöglicht, deren Absorptionsfläche optimiert ausrichtbar ist. Diese Aufgabe wird durch einen Bausatz gemäß dem vorgeschlagenen Anspruch 1 gelöst.
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Weitere vorteilhafte Einzelheiten und Ausgestaltungen der Erfindung sowie Weiterbildungen und Varianten sind aus den Unteransprüchen und der nachfolgend erläuterten Zeichnung ersichtlich.
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VORTEILE DER ERFINDUNG
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Gemäß der Erfindung wird ein Bausatz zur Aufständerung von Solarmodulen auf Freiflächen, Flachdächern und Dachterrassen, mit einer Unterkonstruktion vorgeschlagen, mindestens umfassend schienenartige Montageprofile, auf denen Abstützmittel angeordnet sind, mit welchen die Solarmodule eine Neigungsstellung erhalten.
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Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass die Abstützmittel ein vorderer Montagefuß und ein hinterer Montagefuß in variablen Bauhöhen sind, die zueinander distanzvariabel in der Längsachse der Montageprofile verstell- und fixierbar sind und wobei der vordere Montagefuß eine geringere Bauhöhe als der hinterer Montagefuß besitzt und beide Montagefüße jeweils eine Aufnahme aufweisen, die zusammen eine geneigte Auflagefläche bilden, auf der sich die Solarmodule abstützen und welche Mittel besitzen, in der Befestigungselemente einsetzbar sind, welche die Solarmodule einklemmen und gegen Windsogkräfte sichern.
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Mit der Erfindung ist es möglich auf der Aufstellfläche, dies kann beispielsweise ein Flachdach oder einer Terrasse sein, ein Raster zu bilden. Dieses Raster kann an die Typen der verschiedensten Solarmodule angepasst und entsprechend der Örtlichkeit auf eine Optimierung der Absorptionsfläche ausgerichtet werden, ohne dass die Unterkonstruktion aufwendig individuell gefertigt werden muss. Während der vordere Fuß in einer Bauhöhe bereitgestellt wird, sieht der erfindungsgemäße Bausatz hintere Montagefüße in variablen Bauhöhen vor. Dies erlaubt es dem Fachmann alleine durch den Austausch des hinteren Montagefußes den Neigungswinkel der Solarmodule zu optimieren.
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Als besonders vorteilhaft hat sich gezeigt, wenn der hintere Montagefuß modulartig mindestens zweiteilig ausgebildet ist und mindestens ein Unterteil und ein Oberteil aufweist, die Mittel zur gegenseitigen Adaption aufweisen. Bei einer zweiteiligen Ausführung kann z.B. immer das gleiche untere Teil verwendet werden, während der Montagefuß durch unterschiedliche Oberteile komplettiert wird. Die Oberteile können sowohl die Bauhöhe variieren als auch individuelle Ausbildungen der Auflagen aufweisen. Die Mittel zur Verbindung beider Teile sind so ausgestaltet, dass auch hier keine aufwendigen Bearbeitungen erforderlich sind.
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Die Erfindung sieht vorteilhafterweise vor, dass die Mittel zur gegenseitigen Adaption des Unterteils mit dem Oberteil des hinteren Montagefußes T-förmige Aufnahmerinnen auf dem einen und Adaptionsköpfe auf dem anderen Teil sind. Dadurch lassen sich beide Teile seitlich ineinanderschieben. Dabei hintergreifen die Adaptionsköpfe die Scheitel der Aufnahmerinnen und bilden eine formschlüssige Verbindung.
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Das vorgeschlagene Montageprofil ist ein Doppelkammerprofil, dessen beiden Hohlkammerprofile durch einen Schraubkanal getrennt und voneinander beabstandet sind, dessen Kanalwände eine Verzahnung aufweisen, die sich in Längsachse des Montageprofils erstrecken. Wie auch bei den innenverzahnten Hohlkammern der Montagefüße ermöglicht auch der innenverzahnte Schraubkanal ein vorbohrfreies Eindrehen der Montageschraube, die nicht in Vollmaterial einschneiden muss.
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Die Erfindung sieht vorteilhafterweise vor, dass die Aufnahmen der Montagefüße Rohrkörper sind und Hohlkammern besitzt, die teils geschlossen und teils geöffnet sind, wobei mindestens eine Hohlkammer nach oben durch einen Schlitz geöffnet und in das ein Befestigungselement einführbar ist, welches den jeweiligen Kammerscheitel oder am Kammerscheitel angeformte Nasen oder Stege hintergreift. Ein entsprechender Verbinder kann seitlich in die Aufnahme eingeschoben werden. Während der in der Hohlkammer befindliche Fußteil des Verbinders dort eine formschlüssige Verbindung herstellt, werden die auf der Aufnahme sitzenden Solarmodule eingeklemmt und gegen Windsogkräfte gesichert.
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Die Montagefüße selbst sind wie deren Aufnahmen als Rohrprofile mit Hohlkammern ausgebildet und von gitterförmigen Stegen und Rippen durchsetzt. Dies gewährleistet durch die enorme Materialeinsparung eine signifikante Gewichtsreduzierung bei gleichzeitiger statischer Stabilität.
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Die Erfindung sieht vorteilhafterweise ein Befestigungselement zur Fixierung der Solarmodule vor, das einen dübelartigen Spreizfuß und ein Klemmteil umfasst, die mittels einer Stellschraube höhenvariabel zueinander verstellbar sind. Während der Spreizfuß in der Hohlkammer der jeweiligen Montagefußaufnahme positioniert wird und dort eine formschlüssige Verbindung herstellt, übergreift das Klemmteil den Randbereich eines zu fixierenden Solarmoduls und presst dieses beim Eindrehen der Stellschraube gegen die Aufnahme.
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Die Erfindung sieht vor, dass der Spreizfuß aus einem nahezu U-förmigen Bügel besteht an dem zwei nach unten gerichtete zueinander parallele Haken angeformt sind und im Bügelscheitel ein Innengewinde angeordnet ist, in welches die Stellschraube eingedreht wird. Dabei stützt sich der Schraubenkopf auf dem Klemmteil ab und stellt den Abstand des Klemmteils gegenüber dem Spreizfuß ein.
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Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der nachfolgenden Beschreibung, der Zeichnung und den Ansprüchen entnehmbar. Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die nachgeordneten Ansprüche und andererseits auf die nachfolgende Erläuterung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen.
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AUSFÜHRUNGSBEISPIEL
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In Verbindung mit der Erläuterung des bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung an Hand der Zeichnung, werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert.
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In der Zeichnung zeigen:
- 1 eine perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen Bausatzes 1 für eine Südausrichtung,
- 2 eine perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen Bausatzes 2 für eine Ost-Westausrichtung,
- 3 eine weitere perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen Bausatzes 1 für eine Südausrichtung,
- 4 eine Frontansicht des Bausatzes 1 nach 3
- 5 eine Draufsicht des Bausatzes 1 nach 3
- 6 eine Seitenansicht des Bausatzes 1 nach 3
- 7 eine weitere perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen Bausatzes 2 für eine Ost-Westausrichtung,
- 8 eine Frontansicht des Bausatzes 2 nach 7
- 9 eine Draufsicht des Bausatzes 2 nach 7
- 10 eine Seitenansicht des Bausatzes 2 nach 7
- 11 eine perspektivische Darstellung des vorderen Montagefußes 20,
- 12 eine Seitenansicht des vorderen Montagefußes 20 nach 11,
- 12a eine Vergrößerung der Hohlkammer 25 aus 12
- 13 eine Stirnansicht des vorderen Montagefußes 20 nach 11,
- 14 eine Draufsicht des vorderen Montagefußes 20 nach 11,
- 15 das in 12 mit „A“ gekennzeichnete Detail in einer Vergrößerung,
- 16 eine perspektivische Darstellung des zweiteiligen hinteren Montagefußes 40 im Zusammenbau,
- 17 eine Seitenansicht des hinteren Montagefußes 40 nach 16,
- 18 eine Stirnansicht des hinteren Montagefußes 40 nach 16,
- 19 eine Draufsicht des hinteren Montagefußes 40 nach 16,
- 20 eine perspektivische Darstellung des Unterteils 41 des hinteren Montagefußes 40,
- 21 eine Seitenansicht des Unterteils 41 des hinteren Montagefußes 40 nach 20,
- 22 eine Stirnansicht des Unterteils 41 des hinteren Montagefußes 40 nach 20,
- 23 eine Draufsicht des Unterteils 41 des hinteren Montagefußes 40 nach 20,
- 24 eine erste perspektivische Darstellung des Oberteils 42 des hinteren Montagefußes 40,
- 25 eine zweite, gegenüber 24 rotierte perspektivische Darstellung des Oberteils 42 des hinteren Montagefußes 40,
- 26 eine Rückansicht des Oberteils 42 des hinteren Montagefußes 40 nach 24
- 27 eine Seitenansicht des Oberteils 42 des hinteren Montagefußes 40 nach 24
- 28 eine Frontansicht des Oberteils 42 des hinteren Montagefußes 40 nach 24
- 29 eine Draufsicht des Oberteils 42 des hinteren Montagefußes 40 nach 24
- 30 das Montageprofil 11 in einer Frontansicht,
- 31 das in 30 mit A gekennzeichnete Detail des Schraubkanals 15,
- 32 eine perspektivische Darstellung eines kurzen Stückes des Montageprofils 11,
- 33 eine perspektivische Darstellung des Profilverbinders 60,
- 34 eine Stirnansicht des Profilverbinders 60 nach 33,
- 35 eine Seitenansicht des Profilverbinders 60 nach 33,
- 36 eine Draufsicht des Profilverbinders 60 nach 33,
- 37 eine perspektivische Darstellung des Ballastprofils 50,
- 38 eine Seitenansicht des Ballastprofils 50,
- 39 eine Stirnansicht des Ballastprofils 50,
- 40 die Montageschraube 70 in einer perspektivischen Darstellung,
- 41 die Montageschraube 70 um 180° horizontal gedreht,
- 42 eine Seitenansicht der Montageschraube 70,
- 43 eine Draufsicht der Montageschraube 70,
- 44 das in 42 mit „A“ gekennzeichnete Detail in einer Vergrößerung,
- 45 den hinteren Windschutz 91,
- 46 den seitlichen Windschutz 90, 47 das Befestigungselement 80 (Modulklemme) für den Mittelbereich in einer Frontansicht,
- 48 eine Seitenansicht des Befestigungselementes 80 nach 47,
- 49 eine Draufsicht des Befestigungselementes 80 nach 47,
- 50 eine perspektivische Darstellung des Befestigungselementes 80 nach 47,
- 51 das Befestigungselement 81 (Endklemme) für den Abschlussbereich in einer Frontansicht,
- 52 eine Seitenansicht des Befestigungselementes 81 nach 51,
- 53 eine Draufsicht des Befestigungselementes 81 nach 51 und
- 54 eine perspektivische Darstellung des Befestigungselementes 81 nach 51.
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In den 1, 3, 4, 5 und 6 ist der erfindungsgemäße Bausatz 1 für eine Südausrichtung und in 2, 7, 8, 9 und 10 ein Bausatz 2 für die Ost-Westausrichtung abgebildet. Der Bausatz 1 und 2 umfasst eine Unterkonstruktion 5, der jeweils mindestens aus zwei zueinander parallel ausgerichteten Montageprofilen 11 und jeweils zwei auf einem Montageprofil angeordneten Montagefüßen 20 und 40 besteht. Komplettiert wird der Bausatz 1, 2 durch einen für den Längsstoß zweier Montageprofilen 11 verwendeten Profilverbinder 60 und durch ein Ballastprofil 50 (besser zu erkennen in 2 und 7) die, angepasst an das für die gewünschte Solarfläche erstellte Raster, in entsprechender Menge bereitgestellt werden. Das Ballastprofil 50 wird paarweise verwendet. Zwischen zwei parallel zueinander ausgerichteten Ballastprofilen 50 werden Beschwerungskörper 55 eingelegt, die im Verbund den Windsogkräften durch deren Auflast entgegenwirken. Weitere dahingehende Maßnahmen ist ein seitlicher Windschutz 90 oder ein rückseitiger Windschutz 91.
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Zur Aufnahme der Solarmodule 100 in einer geneigten Ausrichtung, umfasst der erfindungsgemäße Bausatz 1, 2 Montagefüße 20, 40 unterschiedlicher Höhen, wobei ein erster vorderer Montagefuß 20 und ein zweiter hinterer Montagefuß 40 verwendet werden. Beide Montagefüße 20, 40 besitzen eine Aufnahme 22 (11), 142 (16) zur Auflage der Solarmodule 100, wobei diese Aufnahmen 22, 142 so miteinander korrespondieren, dass sie den Solarmodulen 100 eine geneigte Auflagefläche bieten, indem der erste vordere Montagefuß 20 eine geringere Bauhöhe als der zweite hintere Montagefuß 40 besitzt. Beide zusammen geben einen Neigungswinkel von 15° vor.
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Die 11 bis 15 zeigen den vorderen Montagefuß 20. Auf einer Fußplatte 21 ist eine Aufnahme 22 angeordnet, in der ein hier nicht dargestelltes Solarmodul zu liegen kommt. Die Aufnahme 22 ist ein Rohrkörper, der bevorzugt im Strangpressverfahren gefertigt wird. Dadurch wird erhebliches Eigengewicht eingespart. Trotzdem wird eine ausreichende Stabilität erreicht, sodass die an der Gewichtsaufnahme beteiligten Abschnitte eine ausreichende Eigensteifigkeit besitzen. Die Aufnahme 22 besitzt Hohlkammern 23-29, die teils geschlossen und teils geöffnet sind. Bei der nach oben durch einen Schlitz 31 geöffneten Kammer 25 besteht die Möglichkeit einer direkten Kabeleinführung durch den Schlitz, wobei eine geschlossene Kammer 23 zur Durchführung längerer Kabelstrecken dient. Die Achse 32 der Aufnahme 22 ist gegenüber der Frei- oder Dachfläche geneigt, so dass die dazu rechtwinklig verlaufende Auflagefläche 33 der Aufnahme 22dem später aufgelegten Solarmodul eine geneigte Ausrichtung vorgibt. Das eingesetzte Solarmodul schlägt an der Begrenzungsleiste 34 an, so dass dieses auch bei Windeinwirkung nicht nach unten verschoben werden kann. Im Verbund der Solarmodule trägt ein hier nicht dargestelltes Befestigungselement 80, 81 (47, 54) zur Fixierung der Elemente bei.
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Die 12a zeigt eine Vergrößerung der mittleren Hohlkammer 25, die durch den Schlitz 31 nach oben geöffnet ist. An dem Schlitz 31 bzw. an dem Kammerscheitel 37 ist beidseitig eine Nase 38 angeformt. Wenn nun ein Befestigungselement 80, 81 (47-54) eingeführt wird, so befindet sich ein dübelartiger Spreizfuß des Befestigungselementes innerhalb der Hohlkammer 25 und untergreift den Kammerscheitel 37 bzw. die Nasen 38, während der die Solarmodule fixierende Klemmteil des Befestigungselementes außerhalb bzw. oberhalb der Hohlkammer positioniert ist.
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Die Hohlkammer 29 besitzt einen im Wesentlichen kreisförmigen Querschnitt, wobei die Innenseite eine Verzahnung 35 aufweist. Dies ist in 12 und dem in 12 mit A gekennzeichneten Detail gemäß 15 ersichtlich. Die Verzahnung 35 durchsetzt die Hohlkammer 29 in Längsrichtung und unterstützt das Einschneiden einer Montageschraube 70 (40), die dadurch nicht im Vollmaterial eingreifen muss. Mittels den Bohrungen 36 in der Fußplatte 21 erfolgt die mechanische Befestigung des Montagefußes 20 auf dem Montageprofil 11 (32). Die Montageprofile selbst können, wenn die Windsogsicherung mittels den Ballastprofilen und den ausgewählten Beschwerungskörpern als nicht ausreichend betrachtet wird, auch noch zusätzlich im Dachuntergrund verankert werden. Der Untergrund kann bei einer Flachdachfläche ein Stahltrapezblech, Holzwerkstoff, Beton, Bims oder Porenbeton sein.
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Die nachfolgenden 16 bis 29 zeigen den hinteren Montagefuß 40. Dieser ist zweiteilig ausgeführt und besteht aus einem Unterteil 41 und einem Oberteil 42, welche formschlüssig miteinander verbunden sind. Dies erfolgt, indem das Unterteil 41 T-förmige Adaptionsköpfe 43 trägt und das Oberteil 42 entsprechende Aufnahmerinnen 44 besitzt, in denen die Adaptionsköpfe 43 linear verfahrbar sind. Beide Teile werden seitlich ineinandergeschoben, wobei die Adaptionsköpfe 43 den Rinnenscheitel 45 hintergreifen.
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Das Unterteil 41 des hinteren Montagefußes 40 ist in den 20 bis 23 abgebildet. Auf einer Fußplatte 46 erhebt sich ein im Querschnitt dreieckförmiger Rohrkörper 47. Wie bereits beim vorderen Montagefuß ausgeführt, wird auch der hintere Montagefuß als Strangpressprofil gefertigt. Um das Eigengewicht möglichst gering zu halten, ist der Montagefuß von Hohlkammern 92, 93, 94 und 95 durchsetzt. Die Hohlkammer 95 besitzt einen im Wesentlichen kreisförmigen Querschnitt, wobei die Innenseite eine Verzahnung 96 aufweist. Die bei der Bildung der Hohlkammern verbliebenen Stege 98, 99 sowie die Rückwand 97 und Adaptionsplatte 101 versteifen den Rohrkörper in ausreichendem Maße, so dass das Gewicht der Solarmodule sicher aufgenommen werden kann und ohne dass dabei eine Verformung des Profils auftritt. Die Adaptionsplatte 101 trägt auf der den Hohlkammern wegweisenden Oberfläche die Adaptionsköpfe 43. Der in der Verlängerung des Steges 98 angeordnete Steg 111 und der Steg 112, der die Rückwand 97 verlängert, bilden Einfassungen für das zu montierende Oberteil 42 des hinteren Montagefußes 41. In etwa der Mitte der Adaptionsplatte 101 ist ein im Querschnitt halbkreiszylindrisches Bett 114 angeordnet, das nach außen hin geöffnet ist und eine Innenverzahnung 115 aufweist. Über die Bohrungen 116 in der Fußplatte 46 und den Montagescheschrauben 70 erfolgt die mechanische Befestigung mit dem Montageprofil.
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Die 24 bis 29 geben das Oberteil 42 des hinteren Montagefußes 40 wieder. Das durch Strangpressverfahren gefertigte Profil ist ebenfalls ein Rohrkörper 120 mit durch Stege 121, 122, 123, 124 voneinander getrennten Hohlkammern 125,126, 127, 128, 129, 130 und 131. Aus Statik Betrachtung ähnelt dies einem Gitterträger. Mit seiner Adaptionsplatte 140 wird das Oberteil 42 mit dem Unterteil 41 des hinteren Montagesfußes 40 verbunden. Hierzu dienen die Aufnahmerinnen 44 in denen die Adationsköpfe 43 des Unterteils 41 eingeführt werden. Dies erfolgt durch seitliches gegeneinander schieben beider Teile. Auf der der Adaptionsplatte 140 wegweisenden Seite besitzt das Oberteil 42 des hinteren Montagefußes 40 eine Aufnahme 142 mit einer mittleren Hohlkammer 130. Diese ist mittels einem Schlitz 132 nach oben offen. Dadurch, dass die Schlitzbreite geringer ist, als der Querschnitt der Hohlkammer 130, wird eine Hinterschneidung gebildet. Dies ermöglicht, dass ein entsprechendes Befestigungselement 80,81 (50, 54) den Kammerscheitel 145, bzw. die in der Kammer angeformten Nasen 146 hintergeift. Die im Querschnitt kreiszylindrische Hohlkammer 128 besitzt wie auch die Hohlkammern 29 und 95 eine Innenverzahnung 180. Diese auf den Innenwänden der kreiszylindrischen Hohlkammern angeformte Verzahnungen erstrecken sich in der Längsachse der jeweiligen Hohlkammer.
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Die 30 bis 32 zeigen das Montageprofil 11. Dabei handelt es sich um Stangenmaterial, das entsprechend der gewünschten Länge zugeschnitten wird. Mit dem Montageprofil 11 wird die Unterkonstruktion 5 (1) der Solaraufständerung gebildet. Hierzu werden die Montageprofile 11 entsprechend eines ausgewählten Rasters auf dem Montageuntergrund verlegt. Dies kann ein Flachdach eines Gebäudes oder auch eine andere geeignete Aufstellfläche sein. Das Raster orientiert sich dabei nach den eingesetzten Solarmodulen 100 (1).
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Das Montageprofil 11 besteht aus zwei parallelen rechteckigen Hohlkammerprofilen 12, 13, welche durch einen Bodensteg 14 miteinander verbunden sind. Beide Hohlkammerprofile 12, 13 sind unter Bildung eines parallel zu den Hohlkammerprofilen verlaufenden Schraubkanals 15 von einander beabstandet. In die hochstehenden Kanalwände 19 ist beidseitig eine Verzahnung 16 eingeformt. Die Kanäle 17, 18 der Hohlkammerprofile können als Kabelkanäle z.B. zur Durchführung von hier nicht dargestellten Stromleitungen genutzt werden.
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Mittels dem in den 33 bis 36 abgebildeten Profilverbinder 60 werden die hintereinander angeordneten Montageprofile 11 stirnseitig zusammengefügt und damit ein Längsstoß gebildet. Der Profilverbinder 60 ist ein U-förmiger Stab mit einem waagrechten Steg 61 und beidseits ausragenden Schenkeln 62, 63. Im Steg 61 sind zwei den Steg durchbrechende Löcher 64, 65 vorgesehen. Durch diese beiden Löcher 64, 65 wird jeweils eine Montageschraube 70 (40) durchgeführt. Beide Montageschrauben 70 schneiden sich in die Verzahnung 16 des Schraubkanals 15 (32) der darunter stirnseitig gestoßenen Montageprofile 11 ein. Die Abstände der zueinander parallel verlegten Montageprofile 11 werden durch die querverlegten Ballastprofile 50 (2, 37-39) fixiert.
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Ein Ballastprofil 50 ist in den 37 bis 39 dargestellt. Das Ballastprofil 50 ist eine L-förmige Schiene mit bevorzugt zwei rechtwinklig zueinander ausgerichteten Schenkeln 51, 52. In einem der Schenkel 51 sind jeweils an den freien Enden bevorzugt zwei Langlöcher 53 eingelassen. Das Ballastprofil 50 wird immer paarweise eingesetzt und zwei Profile sind distanzvariabel parallel zueinander anordenbar. Der lichte Abstand zweier Ballastprofile richtet sich nach der Größe des verwendeten Auflastkörpers. Dies kann beispielsweise eine Gehwegplatte sein. Dabei liegt der Schenkel 51 mit den Langlöchern 53 auf dem Montageprofil 11 auf und wird mit diesem verschraubt.
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Der erfindungsgemäße Bausatz verwendet für alle Befestigungen eine einheitliche Montageschraube 70 gemäß den 40-44. Alle Bauteile sind so vorbereitet, dass mit nur diesem Schraubentyp und dadurch mit nur einem Werkzeug die Montage der Solaraufständerung erfolgen kann. Die Montageschraube 70 besteht aus einem Schraubenkopf 72, einem Schraubenschaft 74 und einer Lastverteilscheibe 76. Die Lastverteilscheibe 76 ist direkt unter dem Schraubenkopf 72 angeformt, also einstückig mit der Schraube ausgeführt. Auf der dem Schraubenkopf weggewandten Unterseite besitzt die Lastverteilscheibe 76 eine Verzahnung 77, die eine Rückdrehsicherung bildet. Der Schraubenkopf 72 ist zylinderförmig ausgebildet und besitzt einen Innenantrieb 73 zum Eingriff eines Schrauberbits. Auf dem Schraubenschaft 74 ist ein Außengewinde 75 aufgebracht.
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Sowohl die Profilverbinder und die Montagefüße als auch die Ballastprofile bzw. der jeweilige in den 45 und 46 Windschutz werden mit dieser Montageschraube 70 befestigt.
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Der rückseitige Windschutz 91 ich eine rechteckige Platte, die an ihren vier Eckzonen waagrechte Langlöcher besitzt. Auch für die Verbindung des rückseitigen Windschutzes 91 werden die Montageschrauben 70 gemäß den 40-44 verwendet. Diese werden gleichfalls zur Montage des seitlichen Windschutzes 90 eingesetzt. Diese ist eine nahezu dreieckige Platte, die an ihren Eckzonen Bohrungen 152 besitzt.
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Die 47 bis 50 zeigen ein Befestigungselement 80 für die Mittelklemmung von Solarmodulen. Die Mittelklemmung in diesem Sinne bezeichnet die mechanische Fixierung von Solarmodulen, wobei das verwendete Befestigungselement zwischen zwei Solarmodulen eingesetzt wird und beiden Solarmodulen eine Klemmwirkung aufzwingt. Die Endklemme (51-54) bezeichnet ein Befestigungselement, das im Randbereich eingesetzt wird und daher nur ein Solarmodul festklemmt. Das Befestigungselement 80 für die Mittelklemmung umfasst einen dübelartigen Spreizfuß 155 und ein Klemmteil 167. Der Spreizfuß 155 besteht aus einem nahezu U-förmigen Bügel 156 an dem zwei nach unten gerichtete zueinander parallele Haken 157 angeformt sind. Im Bügelscheitel 158 befindet sich ein hier nicht sichtbares Innengewinde, in welches die Schraube 159 eingedreht wird. Zuvor muss der Spreizfuß 155 bereits in die Aufnahme 22, 142 (11 oder 24) eingesetzt sein. Dann treibt der Gewindeschaft 160 der Schraube 159 zwischen beide Haken 157 und drängt diese auseinander. Nachdem die Haken 157 die Aufnahme hintergreifen, sitzt der Bügel auf und bei einem weiteren Eindrehen der Schraube 159 wird das Klemmteil 167 nach unten gedrängt. Dabei übergreifen die Haken 161 die Solarmodule und die ausgeübte Klemmkraft führt zu einer sicheren mechanischen Fixierung. Der U-förmige Hakenträger 162 des Klemmteils 167 dient zugleich als Distanzkörper zwischen zwei Solarmodulen.
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Die 51 bis 54 zeigen das Befestigungselement 81 für die Endbefetigung von Solarmodulen im Randbereich. Mit Ausnahme des Klemmteils 177, das sich vom Klemmteil 167 des Befestigungselementes 80 unterscheidet, sind alle weiteren Bauteile dieses Befestigungselementes identisch mit denen des Befestigungselementes 81. Auch die Funktionen beider Befestigungselemente 80, 81 sind mit Ausnahme der Rand- und/oder Mittelbefestigung übereinstimmend, sodass zu den 51 bis 54 keine weiteren Erläuterungen folgen.
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BEZUGSZEICHENLISTE
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- 1
- Bausatz für Südausrichtung
- 2
- Bausatz für Ost-/Westmontage
- 5
- Unterkonstruktion
- 11
- Montageprofil
- 12
- Hohlkammerprofil von 11
- 13
- Hohlkammerprofil von 11
- 14
- Bodensteg von 11
- 15
- Schraubkanal von 11
- 16
- Verzahnung in 15
- 17
- Kanal von 12
- 18
- Kanal von 13
- 19
- Kanalwand
- 20
- Montagefuß (vorn)
- 21
- Fußplatte von 20
- 22
- Aufnahme von 20
- 23
- Hohlkammer von 22
- 24
- Hohlkammer von 22
- 25
- Hohlkammer von 22
- 26
- Hohlkammer von 22
- 27
- Hohlkammer von 22
- 28
- Hohlkammer von 22
- 29
- Hohlkammer von 22
- 31
- Schlitz von 25
- 32
- Achse von 22
- 33
- Auflagefläche von 22
- 34
- Begrenzungsleiste von 22
- 35
- Verzahnung in 29
- 36
- Bohrungen in 21
- 37
- Kammerscheitel von 25
- 38
- Nase an 37
- 40
- Montagefuß (hinten)
- 41
- Unterteil von 40
- 42
- Oberteil von 40
- 43
- Adaptionskopf
- 44
- Aufnahmerinnen
- 45
- Rinnenscheitel
- 46
- Fußplatte von 41
- 47
- Rohrkörper von 40
- 50
- Ballastprofil
- 51
- Schenkel von 50
- 52
- Schenkel von 50
- 53
- Langloch in 51
- 55
- Beschwerungskörper
- 60
- Profilverbinder
- 61
- Steg von 60
- 62
- Schenkel von 60
- 63
- Schenkel von 60
- 64
- Loch in 61
- 65
- Loch in 61
- 70
- Montageschraube
- 72
- Schraubenkopf
- 73
- Innenantrieb
- 74
- Schraubenschaft
- 75
- Außengewinde auf 74
- 76
- Lastverteilscheibe
- 77
- Verzahnung auf 76
- 80
- Befestigungselement für Mittelklemmung
- 81
- Befestigungselement für Endklemmung
- 90
- Windschutz (seitlich)
- 91
- Windschutz (rückseitig)
- 92
- Hohlkammer von 47
- 93
- Hohlkammer von 47
- 94
- Hohlkammer von 47
- 95
- Hohlkammer von 47
- 96
- Verzahnung in 95
- 97
- Rückwand von 47
- 98
- Rippe von 47
- 99
- Rippe von 47
- 100
- Solarmodul
- 101
- Adaptionsplatte von 47
- 111
- Steg auf 98
- 112
- Steg auf 97
- 114
- Bett in 101
- 115
- Innenverzahnung in 114
- 116
- Bohrungen in 46
- 120
- Rohrkörper von 42
- 121
- Steg von 120
- 122
- Steg von 120
- 123
- Steg von 120
- 124
- Steg von 120
- 125
- Hohlkammer von 120
- 126
- Hohlkammer von 120
- 127
- Hohlkammer von 120
- 128
- Hohlkammer von 120
- 129
- Hohlkammer von 120
- 130
- Hohlkammer von 120
- 131
- Hohlkammer von 120
- 132
- Schlitz in 130
- 140
- Adaptionsplatte von 120
- 142
- Aufnahme von 40/42
- 145
- Kammerscheitel von 130
- 146
- Nase an 145
- 150
- Langloch in 91
- 152
- Bohrung in 90
- 155
- Spreizfuß von 80, 81
- 156
- Bügel von 155
- 157
- Haken von 155
- 158
- Bügelscheitel von 156
- 159
- Schraube
- 160
- Gewindeschaft von 159
- 161
- Haken von 167
- 162
- Hakenträger von 167
- 167
- Klemmteil von 80
- 177
- Klemmteil von 81
- 180
- Verzahnung in 128
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10 2010 024 660 A1 [0005]