DE102023005095A1 - Verfahren zum Freischalten einer Fahrzeugfunktion und informationstechnisches System - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Freischalten einer Fahrzeugfunktion, wobei die Fahrzeugfunktion über die Hardware eines Fahrzeugs (1) bereitstellbar ist, die Hardware durch Software konfiguriert wird, und wobei die Fahrzeugfunktion durch die Hardware bereitgestellt wird, wenn die Hardware gemäß einer Freigabekonfiguration konfiguriert wird. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass
- sich ein Nutzer (2) des Fahrzeugs (1) an einer zentralen Recheneinrichtung (3) mit einem Nutzeraccount anmeldet;
- der Nutzer (2) sein Wallet (4) mit dem Nutzeraccount verknüpft;
- die zentrale Recheneinrichtung (3) das Prägen eines NFTs (NFT) veranlasst, wobei dem NFT (NFT) die Freigabekonfiguration als digitales Gut (13) zugeordnet wird;
- die zentrale Recheneinrichtung (3) bewirkt, dass das NFT (NFT) dem Wallet (4) des Nutzers (2) zugeordnet wird;
- die zentrale Recheneinrichtung (3) die im Wallet (4) gespeicherten NFTs (NFT) ausliest;
- die zentrale Recheneinrichtung (3) für im Wallet (4) gespeicherte NFTs (NFT) jeweilige Freigabekonfigurationen bezieht und an das Fahrzeug (1) überträgt;
- die Hardware des Fahrzeugs (1) oder das Fahrzeug (1) an sich geändert wird;
- die Freigabekonfiguration an die geänderte Hardware angepasst wird; und
- die angepasste Freigabekonfiguration im Fahrzeug (1) genutzt wird.
- sich ein Nutzer (2) des Fahrzeugs (1) an einer zentralen Recheneinrichtung (3) mit einem Nutzeraccount anmeldet;
- der Nutzer (2) sein Wallet (4) mit dem Nutzeraccount verknüpft;
- die zentrale Recheneinrichtung (3) das Prägen eines NFTs (NFT) veranlasst, wobei dem NFT (NFT) die Freigabekonfiguration als digitales Gut (13) zugeordnet wird;
- die zentrale Recheneinrichtung (3) bewirkt, dass das NFT (NFT) dem Wallet (4) des Nutzers (2) zugeordnet wird;
- die zentrale Recheneinrichtung (3) die im Wallet (4) gespeicherten NFTs (NFT) ausliest;
- die zentrale Recheneinrichtung (3) für im Wallet (4) gespeicherte NFTs (NFT) jeweilige Freigabekonfigurationen bezieht und an das Fahrzeug (1) überträgt;
- die Hardware des Fahrzeugs (1) oder das Fahrzeug (1) an sich geändert wird;
- die Freigabekonfiguration an die geänderte Hardware angepasst wird; und
- die angepasste Freigabekonfiguration im Fahrzeug (1) genutzt wird.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Freischalten einer Fahrzeugfunktion nach der im Oberbegriff von Anspruch 1 näher definierten Art sowie ein informationstechnisches System, umfassend eine zentrale Recheneinrichtung und ein Fahrzeug.
- Der Digitalisierungsgrad von Fahrzeugen nimmt beständig zu. So werden beispielsweise das mechanische Lenksystem oder das Ansteuern des Bremssystems sowie der Kraftstoffpumpe in Abhängigkeit einer Pedalstellung durch elektronische Steuerungssysteme ersetzt. Dies wird auch als Drive-By-Wire bezeichnet. Zudem werden neue Assistenzfunktionen zur Erhöhung der Sicherheit und des Komforts bereitgestellt, wie beispielsweise ein Spurhalteassistent, ein adaptiver Abstandsregeltempomat, eine Verkehrszeichenerkennung, oder auch die Möglichkeit auf einer Anzeigevorrichtung im Fahrzeug Filme zu schauen, eine Videotelefonie durchzuführen, Hörbücher zu streamen und dergleichen.
- Verschiedene Fahrzeugfunktionen erfordern dabei das Verbauen bestimmter Hardwarekomponenten im Fahrzeug. Dabei kann ein Fahrzeug im Bestellprozess so konfiguriert werden, dass bestimmte Hardwarekomponenten verbaut werden, die generell das Bereitstellen mehrerer Funktionen erlauben, wobei jedoch nur einige dieser Funktionen von einem Kunden tatsächlich käuflich erworben werden. Die übrigen Funktionen, also die nicht käuflich erworbenen Funktionen, werden dann zur Nutzung im für den Kunden hergestellten Fahrzeug durch eine Softwarekonfiguration gesperrt. Dies ermöglicht es jedoch, da die erforderliche Hardware bereits verbaut ist, die Funktionen nachträglich per Software freizuschalten. So könnte beispielsweise durch das Neukonfigurieren der Software des Fahrzeugs temporär oder dauerhaft eine erhöhte Motorleistung freigeschaltet werden, eine Sitzheizungsfunktion beispielsweise für die Wintermonate abonniert werden oder dergleichen.
- Zur Verwaltung im Fahrzeug genutzter Fahrzeugfunktionen interagiert der Nutzer mit dem Fahrzeughersteller beispielsweise über ein zentrales Portal, beispielsweise einen vom Fahrzeughersteller betriebenen Server, der eine Schnittstelle zwischen einem Nutzeraccount und seinem Fahrzeug bildet. So kann der Nutzer sein Fahrzeug mit seinem Nutzeraccount verbinden und Fahrzeugfunktionen individuell buchen. Die Hoheit über die gebuchten Funktionen verbleibt jedoch beim Fahrzeughersteller, was sich nachteilig auf den Entscheidungsprozess eines Nutzers zum Hinzubuchen separater Funktionen auswirken kann. So wäre es wünschenswert die Hoheit über buchbare Fahrzeugfunktionen an den Kunden abzugeben.
- Bestimmte digitale Währungen, auch als Kryptowährungen bezeichnet, beziehungsweise die jeweilige zu Grunde liegende Blockchain, beispielsweise die Ethereum Blockchain, die Binance Smart Chain oder Solana, erlauben das Erzeugen sogenannter Non-Fungible-Tokens (NFT). Das Erzeugen von NFTs wird auch als Prägen, oder auf Englisch: „minten“, bezeichnet. Insbesondere erfolgt das Prägen und/oder Initiieren von Transaktionen eines jeweiligen NFTs gesteuert durch einen sogenannten Smart-Contract. Bei einem Smart-Contract handelt es sich um in die Blockchain geschriebenen Programmcode, der automatisch in Abhängigkeit der in die Blockchain geschriebenen Informationen durch das die Blockchain verwaltende Kryptonetzwerk auf der Blockchain ausführbar ist. Während die Einheiten einer jeweiligen Kryptowährung teilbar, also „fungible“ sind, so ist jedes NFT einzigartig, also „non-fungible“. Dabei repräsentiert ein NFT ein bestimmtes Gut, insbesondere ein digitales Gut wie eine Bilddatei, Videodatei, Sounddatei, Textdatei oder dergleichen. Einem NFT können auch physische Güter als „Besitznachweis“ zugeordnet werden, wie beispielsweise Häuser, Fahrzeuge, Sneaker oder dergleichen. Die das einem NFT zugeordnete Gut beschreibenden bzw. referenzierenden Informationen werden typischerweise in die Metadaten des NFT geschrieben. Die Metadaten können in den Blöcken der Blockchain selbst, oder bevorzugt auf einem blockchainexternen Speicherort, vorgehalten werden. Eine Blockchain kann zentral oder dezentral verwaltet werden. Ein sogenannter Non-Fungible-Token Standard, beispielsweise ERC721 oder ERC1155, definiert dabei die Art und Weise wie jeweilige Metadaten auszugestalten und zu verarbeiten sind.
- Ferner sind sogenannte hybride Smart-Contracts bekannt, welche auf der Blockchain laufenden Programmcode mit extern zur Blockchain vorhanden Informationen und Berechnungen verknüpfen. Als Schnittstelle werden dabei sogenannte Blockchain-Orakel verwendet. Ein solcher Service zum Verknüpfen einer Blockchain mit externen Systemen, was das Ausführen von Smart-Contracts in Abhängigkeit von Inputs und Outputs der realen Welt ermöglicht, wird beispielsweise von der Firma Chainlink bereitgestellt.
- Aus der
DE 10 2022 000 646 A1 ist ein Verfahren zur Prägung und Nutzung fahrzeugbezogener None-Fungible-Tokens bekannt. Die Druckschrift beschreibt das Bereitstellen auf NFTs basierenden Fahrzeugfunktionen. Hierzu werden während des Betriebs eines Fahrzeugs Fahrzeugdaten gesammelt und diese zum Prägen von NFTs verwendet. Somit nimmt das Fahrzeug am Prägeprozess der NFTs selbst teil. Beispielsweise können NFTs geprägt werden, wenn das Fahrzeug hergestellt wird, repariert wird oder eine Wartung durchgeführt wird, das Fahrzeug verkauft wird oder dergleichen. Dies ermöglicht es einen Zustand bzw. Abnutzungsgrad des Fahrzeugs anhand von NFTs nachzuverfolgen. Auch können fahrzeugbezogene NFTs geprägt werden, wenn mit dem Fahrzeug bestimmte Meilensteine erreicht werden, wie das Erreichen einer festgelegten Betriebsdauer, zurückgelegten Wegstrecke, ein Aufenthalt an einem bestimmten Ort oder dergleichen. Somit können mit dem Fahrzeug sogenannte „Achievements“ erreicht werden, wodurch sich die Nutzung des Fahrzeugs durch die Bereitstellung von auf Gamification basierenden Funktionen für einen Nutzer noch reizvoller ausgestalten lässt. Anhand der beim Erzielen eines solchen Achievements geprägten NFTs kann der Nutzer seine persönlichen Leistungen nachverfolgen und anderen Personen als Beweis vorlegen. - Ferner offenbart die
US 2022/0383295 A1 einen sogenannten Sammelbehälter für NFT Güter. Die Druckschrift widmet sich dem Problem, dass mit einem NFT meist digitale Güter, auch als „Digital Asset“ bezeichnet, verknüpft werden, mit denen in der realen Welt nicht interagiert werden kann. Der Sammelbehälter stellt ein elektronisches Gerät in Form einer Recheneinrichtung dar, die dazu in der Lage ist, über das Internet mit einem NFT verknüpfte digitale Güter herunterzuladen und über vom Sammelbehälter inkludierte Ausgabemittel auszugeben. So können beispielsweise digitale Kunstwerke auf einer Anzeigevorrichtung dargestellt werden oder Audioinhalte über integrierte Lautsprecher wiedergegeben werden. Dabei verfügt der Sammelbehälter über ein eigenes Wallet, sodass jeweilige NFTs bzw. respektive digitale Güter eindeutig einem bestimmten Sammelbehälter zugeordnet werden können. Besitzer solcher Sammelbehälter können die besessenen NFTs samt korrespondierender digitaler Güter miteinander handeln, beispielsweise durch Austausch der Sammelbehälter selbst, oder durch das Durchführen entsprechender Transaktionen der NFTs auf der jeweiligen zugrunde liegenden Blockchain. - Ferner beschreibt die
US 2023/0071093 A1 ein System und Verfahren zum einheitlichen Einstellen und Überweisen von NFT-Gütern über mehrere Plattformen hinweg, basierend auf dem Einsatz von Smart-Contracts. Die Druckschrift beschreibt einen Mediator zur Nutzung verschiedener NFT-Marktplätze. Dabei umfasst der Smart-Contract zum Prägen eines NFTs von mehreren unterschiedlichen NFT-Marktplätzen verarbeitbare Bedingungen. Zudem beschreibt die Druckschrift ein Übersetzungsmodul, welches dazu in der Lage ist, Konditionen für Smart-Contracts in natürlicher Sprache zu definieren und in maschinenlesbaren Code zu übersetzen. Dies erhöht die Nutzerfreundlichkeit bei der Formulierung der Smart-Contracts für Anwender mit geringen oder keinen Programmierkenntnissen. - Dabei kann es vorkommen, dass nach längerer Zeitdauer die Hardware des Fahrzeugs geändert wird, beispielsweise durch Austausch einiger Bauteile, oder aber der Nutzer ein neues Fahrzeug erwirbt und das alte Fahrzeug abgibt. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie die einmal erworbene Fahrzeugfunktion über die neue Hardware ausgegeben werden kann. So können ursprünglich für das Ausgeben der Fahrzeugfunktion vorgesehenen Komponenten wie beispielsweise bestimmte Leuchtmittel, bestimmte Sitz integrierte Massageaktoren oder dergleichen nicht mehr vorhanden sein und/oder neue Komponenten verbaut worden sein.
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde ein verbessertes Verfahren zum Freischalten einer Fahrzeugfunktion anzugeben, welches es einem Nutzer erlaubt eine einmal erworbene Fahrzeugfunktion dauerhaft nutzen zu können.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Verfahren zum Freischalten einer Fahrzeugfunktion mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sowie ein informationstechnisches System zur Ausführung des Verfahrens ergeben sich aus den hiervon abhängigen Ansprüchen.
- Ein gattungsgemäßes Verfahren zum Freischalten einer Fahrzeugfunktion, wobei die Fahrzeugfunktion über die Hardware eines Fahrzeugs bereitstellbar ist, die Hardware durch Software konfiguriert wird, und wobei die Fahrzeugfunktion durch die Hardware bereitgestellt wird, wenn die Hardware gemäß Freigabekonfiguration konfiguriert wird, wird erfindungsgemäß dadurch weitergebildet, dass
- - sich ein Nutzer des Fahrzeugs an einer zentralen Recheneinrichtung mit einem Nutzeraccount anmeldet;
- - der Nutzer sein Wallet mit dem Nutzeraccount verknüpft;
- - die zentrale Recheneinrichtung das Prägen eines NFTs veranlasst, wobei dem NFT die Freigabekonfiguration als digitales Gut zugeordnet wird;
- - die zentrale Recheneinrichtung bewirkt, dass das NFT dem Wallet des Nutzers zugeordnet wird;
- - die zentrale Recheneinrichtung die im Wallet gespeicherten NFTs ausliest;
- - die zentrale Recheneinrichtung für im Wallet gespeicherte NFTs jeweilige Freigabekonfigurationen bezieht und an das Fahrzeug überträgt;
- - die Hardware des Fahrzeugs oder das Fahrzeug an sich geändert wird;
- - die Freigabekonfiguration an die geänderte Hardware angepasst wird; und
- - die angepasste Freigabekonfiguration im Fahrzeug genutzt wird.
- Durch das Anpassen der Freigabekonfiguration lassen sich neue Programmcodeabschnitte berücksichtigen, die wiederum eine Ansteuerung der neuen Hardware erlauben. Wechselt also der Nutzer sein Fahrzeug oder werden bestehende Hardwarekomponenten ausgetauscht und/oder neue Hardwarekomponenten in das alte Fahrzeug des Nutzers eingebaut, so können diese entsprechend zur Bereitstellung der Fahrzeugfunktion genutzt werden. Somit wird zuverlässig sichergestellt, dass der Nutzer dauerhaft eine einmal erworbene Fahrzeugfunktion nutzen kann.
- Als Fahrzeugfunktion kommen dabei alle erdenkbaren Funktionen infrage, die durch softwareseitige Anpassungen auf der im Fahrzeug ohnehin verbauten Hardware ausführbar sind. Hierbei kann es sich beispielsweise um spezielle grafische Elemente einer grafischen Benutzeroberfläche, beispielsweise ein spezielles Tachodesign eines als Anzeigevorrichtung ausgestalteten Kombiinstruments, ein besonderes künstliches Motorengeräusch für einen Elektromotor, welches über fahrzeugexterne Lautsprecher ausgegeben wird, eine erhöhte Motorleistung, eine Komfortfunktion wie eine Sitzheizung, eine Massagefunktion, eine Beleuchtungsfunktion, beispielsweise ein spezielles Lichtmuster für eine Ambiente-Beleuchtung oder dergleichen handeln.
- Bei der zentralen Recheneinrichtung handelt es sich um einen Cloudserver bzw. Serververbund, insbesondere verwaltet vom Fahrzeughersteller. Der Nutzer verfügt über einen individuellen Nutzeraccount, eindeutig referenzierbar über einen individuellen Nutzernamen und gesichert durch ein persönliches Kennwort. Dabei ist das Fahrzeug des Nutzers mit seinem Nutzeraccount verknüpft, sodass die zentrale Recheneinrichtung eindeutig eine Zuordnung zwischen Nutzern und jeweiligen Fahrzeugen durchführen kann. Hierzu wird das Fahrzeug über einen eindeutigen Bezeichner wie eine Seriennummer, Fahrzeugidentifikationsnummer oder dergleichen mit dem Nutzeraccount verknüpft. Der Nutzer verfügt ferner über ein Wallet für Kryptowährungen bzw. NFTs. Dieses Wallet verknüpft der Nutzer anschließend mit seinem Nutzeraccount, sodass die zentrale Recheneinrichtung den Inhalt des Wallets überprüfen kann. Im einfachsten Falle bedeutet dies lediglich, dass der Nutzer eine öffentliche Adresse seines Wallets, beispielsweise den sogenannten „Public Key“ bei der zentralen Recheneinrichtung hinterlegt. Die vom Fahrzeughersteller betriebene Infrastruktur, also eine auf der zentralen Recheneinrichtung bereitgestellte Plattform, kann dabei ebenfalls über eine integrierte Wallet-Funktionalität verfügen. So kann nicht nur der Fahrzeughersteller über ein eigenes Herstellerwallet verfügen, sondern der Fahrzeughersteller kann auch jedem Nutzeraccount selbst ein eigenes Wallet zuordnen. Dies reduziert die Hürde für technisch nicht versierte Nutzer zur Nutzung des erfindungsgemäßen Verfahrens, da somit die Nutzer kein Wallet selbst anlegen müssen.
- Zum Freischalten jeweiliger Fahrzeugkonfigurationen entwickelt der Fahrzeughersteller entsprechende Freigabekonfigurationen. Bei einer Freigabekonfiguration handelt es sich um entsprechenden Programmcode, nach dessen Implementierung auf einer Recheneinheit im Fahrzeug die jeweilige Recheneinheit bzw. Hardware so angepasst wird, dass die über die jeweilige Hardware bereitstellbare Fahrzeugfunktion auch nutzbar ist. Im einfachsten Falle wird dabei ein Flag geändert, beispielsweise von 0 auf 1 bzw. negativ auf positiv. Dabei kann der Fahrzeughersteller für die verschiedensten Hardwarekombinationen entsprechend ausgestaltete Freigabekonfigurationen bereithalten. Für jede Freigabekonfiguration bewirkt die zentrale Recheneinrichtung ein entsprechendes Prägen bzw. Minten jeweiliger NFTs. Beispielsweise kann der Zeitpunkt zum Prägen eines NFT so gewählt werden, dass das NFT genau dann geprägt wird, wenn der Nutzer die jeweilige Freigabekonfiguration vom Fahrzeughersteller durch das Eintreffen des Ereignisses erwirbt. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die zentrale Recheneinrichtung das Zuordnen jeweiliger NFTs an die Wallets der Nutzer bewirken kann. Entweder kann die zentrale Recheneinrichtung bzw. der Fahrzeughersteller über ein eigenes Hersteller-Wallet verfügen, welchem die NFTs beim Prägen zugeteilt werden. Anschließend werden die NFTs von dem Hersteller-Wallet an das Wallet des Nutzers überwiesen. Es ist jedoch auch möglich, dass beim Prägeprozess direkt die Adresse bzw. der Public Key des Wallets des Nutzers angegeben wird, sodass initial die frisch geprägten NFTs im Wallet des Nutzers erscheinen.
- Nach dem Erwerb der Fahrzeugfunktion kann der Nutzer die Fahrzeugfunktion in seinem Fahrzeug aktivieren. Dies kann automatisch mit dem Erwerb der Fahrzeugfunktion erfolgen oder auch manuell vom Nutzer veranlasst werden. Hierzu kann der Nutzer verschiedene Mensch-Maschine-Schnittstellen nutzen, wie beispielsweise eine Bedienschnittstelle im Fahrzeug selbst, beispielsweise ausgeführt als berührempfindliche Anzeigevorrichtung, ein mit dem Fahrzeug, insbesondere über den Nutzeraccount, gekoppeltes mobiles Endgerät wie ein Smartphone oder auch unter Nutzung einer browserbasierten Zugangsschnittstelle, beispielsweise unter Nutzung eines mit dem Internet verbundenen Desktoprechners. So kann sich der Nutzer an der zentralen Recheneinrichtung über seinen Nutzeraccount anmelden und in einer entsprechenden Eingabemaske sein Fahrzeug auswählen und beispielsweise durch Setzen eines Häkchens eine bestimmte Fahrzeugfunktion aktivieren. Die jeweils hierzu genutzte Recheneinheit, also beispielsweise eine fahrzeuginterne Recheneinheit, das Smartphone des Nutzers oder auch der Desktoprechner, versenden über eine entsprechende Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) eine Information an die zentrale Recheneinrichtung, die angibt, dass die jeweilige Fahrzeugfunktion aktiviert werden soll.
- Zu verschiedenen Zeitpunkten, beispielsweise wenn der Nutzer über ein entsprechendes Portal seinen Nutzeraccount öffnet oder auch bei jedem Starten des Fahrzeugs, kann die zentrale Recheneinrichtung das Wallet des Nutzers auslesen und somit die darin gespeicherten NFTs erfassen. Entsprechend passt die zentrale Recheneinrichtung eine Ausgabemaske zum Darstellen aktuell verfügbarer Fahrzeugfunktionen an. Dies ermöglicht es dem Nutzer erworbene Fahrzeugfunktionen nach Bedarf ein- und auszuschalten. Nachdem der Nutzer eine jeweilige Fahrzeugfunktion aktiviert hat, versendet die zentrale Recheneinrichtung ein entsprechendes Signal an das Fahrzeug zum Aktivieren der Fahrzeugfunktion. Hierzu kann beispielsweise die zentrale Recheneinrichtung den Programmcode der Freigabekonfiguration selbst an die jeweilige Recheneinheit des Fahrzeugs übertragen, mit dem Befehl, dass der jeweilige Programmcode ausgeführt wird.
- Zur Bereitstellung des erfindungsgemäßen Verfahrens können alle aktuellen oder auch noch künftig zu entwickelnden Blockchain Technologien und die jeweils hierdurch bereitstellbaren Kryptowährungen genutzt werden. Die Blockchain kann zentral oder dezentral verwaltet sein.
- Im einfachsten Falle umfasst das NFT lediglich einen eindeutigen Bezeichner, wie eine eindeutige Token-ID. Die zentrale Recheneinrichtung kann eine Datei vorhalten, in welcher ein Zusammenhang zwischen den NFTs und jeweiligen Fahrzeugfunktionen abgespeichert wird. Die zentrale Recheneinrichtung kann somit das Wallet des Nutzers auslesen, die eindeutige Token-ID beziehen und in der Datei nachschauen, welche Fahrzeugfunktion somit durch den Nutzer nutzbar ist. Anschließend bewirkt die zentrale Recheneinrichtung das Freischalten der entsprechenden Fahrzeugfunktion im Fahrzeug des Nutzers. In diesem Falle ist es noch nicht einmal erforderlich einen Verweis auf das digitale Gut dem NFT zuzuordnen, da die zentrale Recheneinrichtung bereits über diese Information verfügt.
- Das erfindungsgemäße Verfahren kann dabei vorsehen, dass
- - das NFT das digitale Gut umfasst; oder
- - das digitale Gut in einem zentralen oder dezentralen Netzwerkspeicher vorgehalten wird, wobei das NFT einen Verweis auf das digitale Gut umfasst.
- Es ist somit möglich jeweilige Fahrzeugfunktionen auf unterschiedliche Art und Weise mit NFTs zu verknüpfen. Ein entsprechender Programmcode kann also entweder direkt in einen jeweiligen das NFT repräsentierenden Block der verwendeten Blockchain geschrieben werden. Es ist jedoch auch möglich stattdessen den entsprechenden Programmcode sowie etwaige erforderliche Mediendateien auf dem zentralen oder dezentralen Netzwerkspeicher vorzuhalten und lediglich einen Verweis auf die entsprechende Speicherstelle in die Blockchain zu integrieren. Ein solcher Verweis wird auch als URI bezeichnet. Beispielsweise kann es sich um eine URL handeln. Das digitale Gut kann somit sowohl „on-chain“, als auch „off-chain” gespeichert werden.
- Bei dem zentralen Netzwerkspeicher kann es sich insbesondere um den als zentrale Recheneinrichtung genutzten Server bzw. einen Server des Serverbunds handeln.
- Bei dem verteilten bzw. dezentralen Netzwerkspeicher kann es sich beispielsweise um das sogenannte „InterPlanetary File System“ (IPFS) handeln. Hierbei handelt es sich um ein Protokoll und ein Netzwerk zur Ausbildung eines Peer-to-Peer Speichers für Dateien, wie beispielsweise sogenannte Hypermedien. Der Vorteil der Nutzung dezentraler Netzwerkspeicher gegenüber zentralen Netzwerkspeicher liegt darin, dass sich dezentrale Netzwerkspeicher durch eine geringere Ausfallwahrscheinlichkeit auszeichnen. So ist das Risiko hoch, dass ein zentraler Knoten, beispielsweise aufgrund eines Cyberangriffs, Wartungsarbeiten, Umwelteinflüssen wie einem Stromausfall, oder einer Überschwemmung oder dergleichen zumindest temporär ausfällt. In diesem Zeitraum können dann keine digitalen Güter vom zentralen Netzwerkspeicher abgerufen werden. Bei einem dezentralen Netzwerkspeicher werden jeweilige Informationen jedoch auf mehreren Knoten hinterlegt, sodass bei Ausfall eines oder einiger weniger Knoten die Informationen von einem anderen Knoten bezogen werden können.
- Dass die Freigabekonfiguration einem NFT „zugeordnet“ wird ist dabei abstrakt zu verstehen. So kommen die unterschiedlichsten Zuordnungsmodalitäten infrage. Wie bereits erwähnt, kann der entsprechende Programmcode direkt in die Blockchain geschrieben werden oder aber auf dem entsprechenden Netzwerkspeicher vorgehalten und durch den Verweis referenziert werden. Auch ist es möglich, dass der Fahrzeughersteller unterschiedliche Fahrzeugfunktionen bzw. Freigabekonfigurationen durch einen individuellen und eindeutigen Bezeichner kennzeichnet. Beispielsweise kann es sich um eine ID handeln. Dieser Bezeichner kann dann beispielsweise als Klartext in die Blockchain selbst oder auch in die Metadaten im Netzwerkspeicher geschrieben werden. Der tatsächliche Programmcode kann dann in einem geschützten Speicher der zentralen Recheneinrichtung für die Öffentlichkeit unzugänglich aufbewahrt werden. Liest dann die zentrale Recheneinrichtung das NFT im Wallet des Nutzers aus, so liest die zentrale Recheneinrichtung auch den eindeutigen Bezeichner der Freigabekonfiguration aus und kann die zum Aktivieren der Fahrzeugfunktion im Fahrzeug erforderlichen digitalen Daten, also insbesondere besagten Programmcode, aus dem geschützten Speicher auslesen.
- Das erfindungsgemäße Verfahrens kann ferner vorsehen, dass die Freigabekonfiguration dem NFT in kryptografisch verschlüsselter Form zugeordnet wird, die zentrale Recheneinrichtung nach dem Auslesen des Wallets des Nutzers und Beziehen der Freigabekonfiguration die Freigabekonfiguration entschlüsselt und die entschlüsselte Freigabekonfiguration an das Fahrzeug überträgt. Hierdurch wird die Integrität des der Freigabekonfiguration zugrunde liegenden Programmcodes und etwaiger Mediendateien sowie die Cybersicherheit bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens noch weiter verbessert. Hierbei können bewährte kryptografische Verschlüsselungstechniken zur Anwendung kommen, wie beispielsweise eine signaturbasierte Verschlüsselung unter Verwendung asymmetrischer Schlüsselpaare. So kann insbesondere der Programmcode der Freigabekonfiguration kryptografisch verschlüsselt direkt in die Blockchain geschrieben werden, in die Metadaten des NFTs geschrieben werden oder aber auf einem entsprechenden zentralen oder dezentralen, durch die Metadaten referenzierten Netzwerkspeicher vorgehalten werden. Somit wird ebenfalls einem „Diebstahl“ des Programmcodes durch Dritte entgegengewirkt. Zum Entschlüsseln der verschlüsselten Freigabekonfiguration benötigt die zentrale Recheneinrichtung einen entsprechenden privaten Schlüssel, über den sie ohnehin als verschlüsselndes Organ des Programmcodes der Freigabekonfiguration verfügt. Dabei kann die Kommunikation zwischen der zentralen Recheneinrichtung und dem Fahrzeug ebenfalls verschlüsselt erfolgen, sodass im erweiterten Sinne die entschlüsselte Freigabekonfiguration erneut verschlüsselt und dann im Fahrzeug entschlüsselt wird. Somit wird auch ein Abgreifen der Daten während dem Datenaustausch zwischen der zentralen Recheneinrichtung und dem Fahrzeug verhindert.
- Generell gibt es zwei verschiedene konkrete Ausführungsvarianten, wie die einem NFT zugeordnete Freigabekonfiguration geändert werden kann.
- So sieht eine erste alternative Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens vor, dass
- - die zentrale Recheneinrichtung an unterschiedliche Hardware angepasste Freigabekonfigurationen auf einem zentralen oder dezentralen Netzwerkspeicher speichert;
- - das NFT als dynamisches NFT geprägt wird;
- - die zentrale Recheneinrichtung eine Fahrzeugarchitekturinformation einem Blockchain-Orakel vermittelt, wobei die Fahrzeugarchitekturinformation die Hardware des Fahrzeugs des Nutzers beschreibt;
- - das Blockchain-Orakel die Metadaten des dynamischen NFTs anpasst, sodass dem dynamischen NFT die an die Fahrzeugarchitekturinformation angepasste Freigabekonfiguration als digitales Gut zugeordnet wird; und
- - das Fahrzeug die angepasste Freigabekonfiguration vom Netzwerkspeicher bezieht.
- Mit Hilfe von Blockchain-Orakeln und dynamischen NFTs lässt sich der Inhalt der Metadaten eines NFTs auch nachträglich ändern. Hierzu wird beim Prägen des NFTs ein Smart-Contract verwendet, der in Abhängigkeit äußerer Randbedingungen das Ändern der Metadaten anstößt. Ein solcher Smart-Contract wird auch als hybrider Smart-Contract bezeichnet. Da Smart-Contracts typischerweise nur On-Chain gespeicherte Inhalte auslesen können, also Informationen aus der Blockchain auslesen können, ist ein Blockchain-Orakel erforderlich, welches ein Bindeglied zwischen Smart-Contracts und der äußeren Welt ausbildet. So können auch Off-Chain gespeicherte Inhalte als Ausführbedingung für in einem Smart-Contract definierte Logiken herangezogen werden.
- Hierzu entwickelt der Fahrzeughersteller zunächst die angepasste Hardware bzw. ein neues Fahrzeug und passt jeweilige Fahrzeugfunktionen an die jeweilige neue Hardware an. Entsprechend werden die zugrunde liegenden Freigabekonfigurationen an die neue Hardware angepasst und entsprechende aktualisierte Programmversionen im zentralen oder dezentralen Netzwerkspeicher gespeichert. Bei dem zentralen Netzwerkspeicher kann es ich beispielsweise um die zentrale Recheneinrichtung selbst handeln. Beim dezentralen Netzwerkspeicher handelt es sich insbesondere um einen durch ein Peer-To-Peer Netzwerk verwalteten Speicher, wie beispielsweise das sogenannte InterPlanetary File System (IPFS).
- In dem zum Prägen des dynamischen NFTs verwendeten Smart-Contract kann dann eine Information hinterlegt sein, dass die Metadaten des NFTs geändert werden sollen, sobald der Fahrzeughersteller an einer im Smart-Contract hinterlegten Adresse eine neue Freigabekonfiguration bereitstellt. Dies ermöglicht auf besonders zuverlässige und komfortable Art und Weise, dass automatisch beim Hochladen einer entsprechenden angepassten Freigabekonfiguration auch die Metadaten des NFTs angepasst werden. Dabei geben die Fahrzeugarchitekturinformationen eine genaue Bezeichnung der Hardwarekonfiguration an, sodass für diese Hardwarekonfiguration die passende Freigabekonfiguration in die Metadaten des dynamischen NFTs geschrieben werden können. Zur Kommunikation zwischen der zentralen Recheneinrichtung und dem Blockchain-Orakel können bewährte Anwendungsprogrammierschnittstellen, auch als Application Programming Interface (API) bezeichnet, genutzt werden.
- Nach dem Aktualisieren der dem dynamischen NFT zugeordneten Freigabekonfiguration wird diese an das Fahrzeug übertragen. Dies kann durch die zentrale Recheneinrichtung angestoßen werden, oder auch von einer fahrzeuginternen Recheneinheit. So kann beispielsweise ein zentrales Steuergerät des Fahrzeugs den Austausch einer Hardwarekomponente feststellen, woraufhin eine Programmroutine gestartet wird, welche das Beziehen aktualisierter Freigabekonfigurationen bewirkt. Ein solcher Befehl könnte auch von der zentralen Recheneinrichtung an das Fahrzeug verschickt werden bzw. die zentrale Recheneinrichtung könnte die angepasste Freigabekonfiguration selbst aktiv an das Fahrzeug übersenden.
- Bevorzugt führt die zentrale Recheneinrichtung die an unterschiedliche Hardware angepassten Freigabekonfigurationen drittinformationsspezifisch aus, bezieht das Blockchain-Orakel beim Anpassen der Metadaten eine Drittinformation und berücksichtigt das Blockchain-Orakel die Drittinformation beim Anpassen der Metadaten. Bei den Drittinformationen handelt es sich um alle sonstigen Informationen, die nicht fahrzeugbezogen bzw. fahrzeughardwarebezogen sind. Beispielsweise kann es sich um aktuelle Nachrichten, einen aktuellen Wetterbericht, oder eine sonstige aus dem Internet abrufbare Information handeln. Das Blockchain-Orakel kann besagte Drittinformationen ebenfalls über entsprechende APIs beziehen. Dies ermöglicht es die Freigabekonfiguration an aktuelle Drittinformationen anzupassen.
- Beispielsweise kann es sich bei einer Fahrzeugfunktion um das Ausgeben eines bestimmten Lichtmusters im Fahrzeuginnenraum, beispielsweise unter Nutzung einer sogenannten Ambiente-Beleuchtung, handeln. Als Drittinformation kann das Blockchain-Orakel ermitteln, dass es zur Zeit des Anpassens des dynamischen NFTs am Aufenthaltsort des Fahrzeugs des Nutzers regnerisch ist. Daraufhin kann die der Freigabekonfiguration zugrunde liegende Programmroutine angepasst werden, sodass das über die Ambiente-Beleuchtung ausgebare Lichtmuster hauptsächlich in Blautönen ausgestaltet wird. Eine weitere Fahrzeugfunktion könnte das Ausgeben bestimmter akustischer Signale wie Geräusche, Musik oder dergleichen im Fahrzeuginnenraum vorsehen. Als Drittinformation könnte beispielsweise das Kalenderdatum berücksichtigt werden, woraufhin das Blockchain-Orakel ermittelt, dass die Freigabekonfiguration im Frühling geändert wird. Daraufhin wird dem der Fahrzeugfunktion zugrunde liegenden akustischen Signal frühlingshaftes Vogelgezwitscher aufgeprägt. Dabei kann die zentrale Recheneinrichtung bzw. der Fahrzeughersteller dem Blockchain-Orakel Vorgaben erteilen, in Abhängigkeit welcher Drittinformationen die Metadaten bzw. in den Metadaten inkludierte oder durch die Metadaten referenzierte Mediendateien auf welche Art und Weise angepasst werden sollen.
- Eine alternative Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht hingegen vor, dass die zentrale Recheneinrichtung beim Prägen des NFTs einen Programmcode in die Metadaten des NFTs schreibt, durch dessen Ausführung durch eine fahrzeuginterne Recheneinheit die Freigabekonfiguration im Fahrzeug generiert wird, wobei die Recheneinheit, unter Berücksichtigung des Programmcodes, die Freigabekonfiguration an die aktuelle Hardware anpasst. Somit lässt sich die Freigabekonfiguration auch unter Nutzung statischer NFTs an die aktuelle Hardware des Fahrzeugs anpassen. Diese Ausführungsvariante hat den Vorteil, dass sie kostengünstiger umsetzbar ist, da die entsprechenden Blockchain-Orakeldienstleistungen nicht bezahlt werden müssen. Jedoch unterliegt diese Ausführungsform gewissen Einschränkungen. So ist der in die Metadaten des NFTs beim Prägen geschriebene Programmcode fix und kann nicht nachträglich geändert werden. Somit muss im Vorhinein bekannt sein, innerhalb welcher Parametergrenzen Anpassungen an geänderter Hardware möglich ist. So können beispielsweise für bestimmte Größen Variablen als Platzhalter verwendet werden, die danach nachträglich genau definiert werden. Es kann jedoch zu unvorhergesehenen Innovationen kommen, sodass das volle Potential künftig entwickelter Hardware gegebenenfalls nicht vollständig genutzt werden kann. Zudem erfordert das Generieren der Fahrzeugkonfiguration im Fahrzeug das Durchführen von Rechenoperationen, sodass bevorzugt rechenstarke Computersysteme verbaut werden sollten. Solche Systeme verbrauchen jedoch auch besonders viel elektrische Energie.
- Auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie festgestellt werden kann, dass eine Freigabekonfiguration anzupassen ist. Beispielsweise kann bei jedem Starten des Fahrzeugs eine fahrzeugintern Recheneinheit das Wallet des Nutzers auslesen und somit die im Wallet vorgehaltenen NFTs identifizieren. Anschließend werden die jeweiligen Metadaten ausgelesen und der darin referenzierte Programmcode ausgeführt. Hierzu kann der entsprechende Programmcode in das Fahrzeug transferiert werden. Auch könnte das Anpassen der Freigabekonfiguration manuell durch den Nutzer angestoßen werden oder automatisch durch eine fahrzeuginterne Recheneinheit, durch das Erkennen neuer Hardwarekomponenten im Fahrzeug.
- In den Metadaten können bestimme Variablen enthalten sein, deren genauen Werte im Fahrzeug selbst ausgelesen werden. Beispielsweise kann in einem neuen Fahrzeug ein Display mit einer besonders hohen Auflösung verbaut werden. Die Auflösung ist dabei größer als bei einem Vorgängerdisplay. Die Auflösung wird durch besagte Variable referenziert. Wird dann der in den Metadaten zur Generierung von Freigabekonfigurationen enthaltene Programmcode im Fahrzeug ausgeführt, so werden die in einer Recheneinheit im Fahrzeug gespeicherten Auflösungswerte des Displays berücksichtigt.
- Bevorzugt werden die Metadaten des NFTs auf einem dezentralen Netzwerkspeicher gespeichert. Hierdurch lässt sich das Ausfallrisiko des Zugriffs auf die Metadaten reduzieren, da, sollten einige Knoten des dezentralen Netzwerkspeichers ausfallen, besagte Metadaten durch einen Zugriff auf einen anderen Knoten des Netzwerkspeichers weiterhin abgerufen werden können. Die Verwendung eines dezentralen Netzwerkspeichers kann jedoch mit erhöhten Kosten einhergehen.
- Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht ferner vor, dass die Metadaten eine API definieren, über die die Recheneinheit zur Generierung der Freigabekonfiguration erforderliche Daten von einem zentralen und/oder dezentralen Netzwerkspeicher bezieht. Bei diesen Daten kann es sich um Programmcode und/oder Mediendateien handeln. Zur Erzeugung der angepassten Freigabekonfiguration können also weitere Daten benötigt werden, welche entsprechend bezogen werden können. Insbesondere ist der Programmcode durch den Fahrzeughersteller zu jederzeit Anpassbar.
- Bevorzugt beschreiben dabei die Daten eine Drittinformation. Somit ist es ebenfalls unter Verwendung statischer NFTs möglich, Informationen von außerhalb der Blockchain für die Anpassung der Freigabekonfigurationen zu berücksichtigen. So kann beispielsweise bei regnerischem Wetter die besagte blaue Ambiente-Beleuchtung umgesetzt werden oder im Frühling das Vogelgezwitscher in das akustische Signal eingepflegt werden.
- Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht dabei ferner vor, dass die Recheneinheit generative KI zur Erzeugung der Freigabekonfiguration einsetzt. Mit Hilfe von generativer KI wie beispielsweise sogenannten großen Sprachmodellen, auch als Large Language Model (LLM) bezeichnet, können komplexe Medieninhalte auf besonders einfache Art und Weise erzeugt werden. Insbesondere kann hierzu natürliche Sprache zum Formulieren der Gestaltungswünsche genutzt werden. Die generative KI kann dabei fahrzeugextern ausgeführt werden, beispielsweise auf einem Cloudserver. Zur Interaktion mit dem Cloudserver kann die Recheneinheit diesen über das Internet kontaktieren. Hierzu können ebenfalls bewährte APIs verwendet werden. Gilt es beispielsweise ein bestimmtes Bild oder Video im Rahmen der Fahrzeugfunktion im Fahrzeug anzuzeigen, so können die entsprechenden Bild- bzw. Videoinhalte durch die generative KI generiert werden. Der entsprechende Text zur Beschreibung der Bildinhalte wird dabei durch die Metadaten des NFT beschrieben bzw. referenziert.
- Bei einem informationstechnischen System, umfassend eine zentrale Recheneinrichtung und ein Fahrzeug, sind erfindungsgemäß die zentrale Recheneinrichtung und das Fahrzeug zur Ausführung eines im vorigen beschriebenen Verfahrens eingerichtet. Bei dem Fahrzeug kann es sich um ein beliebiges Straßenfahrzeug wie einen Pkw, Lkw, Transporter, Bus oder dergleichen handeln. Generell kann es sich auch um ein Schienenfahrzeug, Wasserfahrzeug oder Luftfahrzeug handeln. Eine Kommunikation zwischen dem Fahrzeug und der zentralen Recheneinrichtung kann insbesondere drahtlos erfolgen. Hierzu kann die zentrale Recheneinrichtung an ein Netzwerk, insbesondere das Internet, angeschlossen sein. Das Fahrzeug kann über eine Telekommunikationseinheit verfügen, meist als Telematikeinheit bezeichnet. Eine solche Telematikeinheit ermöglicht es die Bordelektronik des Fahrzeugs per Mobilfunk an das Internet anzuschließen. Ebenfalls kann der Nutzer über ein mobiles Endgerät wie ein Smartphone, Tabletcomputer, Laptop, ein Wearable oder dergleichen verfügen, welches kabelgebunden oder drahtlos mit dem Fahrzeug koppelbar ist und/oder mittelbar über den Nutzeraccount des Nutzers ebenfalls an die zentrale Recheneinrichtung angebunden ist. Die zentrale Recheneinrichtung ist ferner an ein Kryptowährungsnetzwerk angebunden, welches zum Prägen und Versenden entsprechender NFTs in der Lage ist. So kann die zentrale Recheneinrichtung einen Rechenknoten dieses Kryptowährungsnetzwerks ausbilden oder mit einem solchen in Kommunikationsverbindung stehen. Es kann sich dabei um alle erdenklichen bereits bekannten Kryptowährungsnetzwerke bzw. Kryptowährungen handeln. Auch kann es sich um bisher unbekannte und noch nicht programmierte Arten von Kryptowährungen handeln. Insbesondere können so speziell auf die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens maßgeschneiderte Smart-Contract-Standards bzw. Non-Fungible-Token Standards neu definiert und festgelegt werden.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Freischalten von Fahrzeugfunktionen ergeben sich auch aus den Ausführungsbeispielen, welche nachfolgend unter Bezugnahme auf die Figuren näher beschrieben werden.
- Dabei zeigen:
-
1 eine schematische Darstellung der an der Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Freischaltung von Fahrzeugfunktionen beteiligten Akteure; -
2 eine schematische Darstellung des Aufbaus eines NFTs gemäß einer ersten Ausführungsform; -
3 eine schematische Darstellung des Aufbaus eines NFTs gemäß einer zweiten Ausführungsform; und -
4 eine schematische Darstellung des Aufbaus eines NFTs gemäß einer dritten Ausführungsform. - Ein in
1 dargestellter Nutzer 2 besitzt ein Fahrzeug 1, hier in Form eines ersten Fahrzeugs 1.1, welches nach einer gewissen Zeitdauer verkauft wird und durch ein zweites Fahrzeug 1.2 ersetzt wird. Der Nutzer 2 hat beim Fahrzeughersteller eine Fahrzeugfunktion für das Fahrzeug 1 erworben. Dabei ist die Fahrzeugfunktion über die Hardware des Fahrzeugs 1 bereitstellbar. Die Fahrzeugfunktion wird bereitgestellt, wenn die Hardware durch Software gemäß einer Freigabekonfiguration konfiguriert wird. Zum Erhalten der Freigabekonfiguration ist der Nutzer 2 beim Fahrzeughersteller über einen Nutzeraccount registriert. Hierzu bietet der Fahrzeughersteller ein entsprechendes Portal über eine zentrale Recheneinrichtung 3 an. Das Portal ist durch alle gängigen Endgeräte zugänglich, insbesondere über das Internet, wie beispielsweise über ein mobiles Endgerät wie ein Smartphone 9, einen Tabletcomputer, ein Laptop, ein Desktopcomputer, eine fahrzeuginterne Recheneinheit oder dergleichen. - Der Nutzer 2 verknüpft sein Wallet 4 für Kryptowährungen mit seinem Nutzeraccount. Die zentrale Recheneinrichtung 3 bewirkt das Prägen eines in den
2 bis 4 gezeigten Non-Fungible-Token (NFT) NFT, wobei dem NFT NFT die Freigabekonfiguration als digitales Gut zugeordnet wird. Durch das Erwerben der Fahrzeugfunktion bewirkt die zentrale Recheneinrichtung 3 anschließend, dass das jeweilige NFT NFT dem Wallet 4 des Nutzers 2 zugeordnet wird. - Nun möchte der Nutzer 2 die Fahrzeugfunktion in seinem Fahrzeug 1 aktivieren. Dies kann beispielsweise manuell angestoßen werden. So wird bewirkt, dass die zentrale Recheneinrichtung 3 die im Wallet 4 gespeicherten NFTs NFT ausliest und für im Wallet 4 aufgefundene NFTs NFT die zugeordneten Freigabekonfigurationen an das Fahrzeug 1 überträgt. Somit kann der Nutzer 2 die Fahrzeugfunktion im ersten Fahrzeug 1.1 nutzen.
- Nun kommt es zu einem Wechsel der zur Ausgabe der Fahrzeugfunktion eingesetzten Hardware des Fahrzeugs 1, bzw. der Nutzer 2 wechselt vom ersten Fahrzeug 1.1 auf das zweite Fahrzeug 1.2. Der Nutzer 2 möchte seine bereits erworbene Fahrzeugfunktion nun auch im zweiten Fahrzeug 1.2 nutzen. Die Hardware des zweiten Fahrzeugs 1.2 ist jedoch anders ausgestaltet, sodass entweder die bisherige Fahrzeugfunktion nicht im vollen Umfang ausgegeben werden kann oder aber die Hardware erweitert wurde, sodass mehr Möglichkeiten zum Ausgeben der Fahrzeugfunktion zur Verfügung stehen.
- Erfindungsgemäß ist es nun vorgesehen, dass die Freigabekonfiguration an die geänderte Hardware des Fahrzeugs 1 angepasst wird. Dies ermöglicht es dem Nutzer 2 die Fahrzeugfunktion dauerhaft im maximalen Umfang nutzen zu können. So wird beispielsweise ein angepasster Programmcode implementiert, der dazu in der Lage ist mehrere neu verbaute Lichtleisten zum Abgeben eines farbigen und dynamischen Lichtmusters anzusteuern.
- Zum Anpassen der Freigabekonfiguration gibt es generell mehrere Möglichkeiten. Eine Variante nutzt hierzu ein sogenanntes Blockchain-Orakel 6, welches dazu in der Lage ist, die einem NFT NFT zugeordneten Metadaten 7 (siehe
2 bis 4 ) auch nach dem Prägen zu ändern. Hierzu bildet das Blockchain-Orakel 6 eine Schnittstelle zwischen einer zum Durchführen von Transaktionen der jeweiligen NFTs NFT verwendeten Blockchain 10 und sogenannten Off-Chain-Ressourcen 11 aus. Bei den Off-Chain-Ressourcen 11 handelt es sich um beliebige extern zur Blockchain 10 ausgeführte Quellen, wie beispielsweise einen Internetserver. Ebenfalls kann es sich bei der zentralen Recheneinrichtung 3 um eine solche Off-Chain-Ressource 11 handeln. -
2 zeigt den generellen Aufbau eines NFTs NFT. Das NFT NFT umfasst Metadaten 7, welche komplett oder auch in Teilen On-Chain und/oder Off-Chain gespeichert werden können. Die Metadaten 7 können einen ersten Inhalt 12.1 sowie einen zweiten Inhalt 12.2 umfassen. Beispielsweise handelt es sich bei dem ersten Inhalt 12.1 um einen öffentlichen Inhalt und bei dem zweiten Inhalt 12.2 um einen privaten Inhalt, angedeutet durch das Piktogramm eines Vorhängeschlosses. Dabei bildet der jeweilige Inhalt, bzw. ein Teil des Inhalts 12.1, 12.2 das dem NFT NFT zugeordnete digitale Gut 13 aus. Beispielsweise kann es sich dabei um Videoclips, Sounddateien, Bilder und dergleichen handeln. Insbesondere wird der öffentliche Inhalt, also der erste Inhalt 12.1, auf einem dezentralen Netzwerkspeicher 5.2 wie beispielsweise dem sogenannten IPFS gespeichert. Da zur Verwaltung der Blockchain 10 und damit auch der NFTs NFT ein verteiltes Peer-To-Peer Netzwerk verwendet wird, ist die das NFT NFT darstellende Box in2 ebenfalls an einen entsprechenden dezentralen Netzwerkspeicher 5.2 angebunden. Der dezentrale Netzwerkspeicher 5.2 steht hier zudem stellvertretend für sogenannte Web3-Anwendungen. - Bevorzugt umfasst der erste Inhalt 12.1 lediglich Beispieldateien, die die Rekonstruktion der Freigabekonfiguration nicht vollständig erlauben. Der zweite Inhalt 12.2, also der private Inhalt, wird bevorzugt auf einem zentralen Netzwerksystem 5.1 vorgehalten. Insbesondere ist der zentrale Netzwerkspeicher 5.1 kryptografisch verschlüsselt und somit nicht öffentlich einsehbar. Der zentrale Netzwerkspeicher 5.1 steht hier zudem stellvertretend für sogenannte Web2 Anwendung. Insbesondere ist der zweite Inhalt 12.2 veränderbar, während der erste Inhalt 12.1 nicht veränderbar, jedoch ergänzbar ist.
- Gibt es eine neue Fahrzeuggeneration bzw. eine geänderte Hardware, so wird die Freigabekonfiguration vom Fahrzeughersteller an die geänderte Hardware angepasst. Die neuen Inhalte werden dann auf den entsprechenden Netzwerkspeichern 5.1, 5.2 eingespielt. Beim Fahrzeugwechsel bzw. dem Ändern der Hardware können dann die geänderten Inhalte vom jeweiligen Fahrzeug heruntergeladen werden. Da die Metadaten 7 sowie der bereits abgelegte erste Inhalt 12.1 normalerweise nicht geändert werden können, wird bevorzugt hierzu der zweite Inhalt 12.2 angepasst, welcher weiterhin durch die in den Metadaten 7 inkludierte Referenz adressierbar ist. Beispielsweise können die Metadaten 7 mehrere Referenzen für unterschiedliche Programmversionen umfassen, bei denen initial die Referenzen für neuere Programmversionen auf noch leere Speicherbereiche des zweiten Inhalts 12.2 bzw. des zentralen Netzwerkspeichers 5.1 verweisen. Werden neue Programmversionen für angepasste Hardware vom Fahrzeughersteller erzeugt, so werden diese Speicherbereiche befüllt und können entsprechend abgerufen werden.
-
3 zeigt die mögliche Ausführungsform unter Verwendung sogenannter dynamischer NFTs dNFT in Kombination mit besagtem Blockchain-Orakel 6. So ist das Blockchain-Orakel 6 an die zentrale Recheneinrichtung 3 und die Off-Chain-Ressourcen 11 angebunden, um Informationen aus der Außenwelt zu erhalten. In Abhängigkeit dieser Informationen können vom Blockchain-Orakel 6 Änderungen in die Metadaten 7 des dynamischen NFTs dNFT eingepflegt werden. So kann beispielsweise das Blockchain-Orakel 6 beim Fahrzeughersteller anfragen, ob bzw. wann eine neue Version jeweiliger Freigabekonfigurationen verfügbar ist. Hierzu bezieht das Blockchain-Orakel 6 zudem eine Information vom jeweiligen Fahrzeug 1, welche Hardware genau verbaut ist und vergleicht diese Information mit den vom Fahrzeughersteller angebotenen Freigabekonfigurationen. Insbesondere werden die Metadaten 7 dabei auf einem zentralen Netzwerkspeicher 5.1 vorgehalten, jedoch in unverschlüsselter und damit öffentlicher einsehbarer Form. Die Metadaten 7 verweisen wiederum auf einen Inhalt 12, der beispielsweise Beispielbilder, Videomaterial, Bildmaterial und Soundmaterial für das aktivierte Fahrzeugmodell des Nutzers 2 umfasst. - Die Inhalte 12 auf dem dezentralen Netzwerkspeicher 5.2 sind insbesondere unveränderlich. Zum Ändern der Freigabekonfiguration ergänzt der Fahrzeughersteller neuen Programmcode in besagtem dezentralen Netzwerkspeicher 5.2. Das Blockchain-Orakel 6 ändert die Metadaten 7 darauf hin, dass der hinterlegte Verweis auf die jeweiligen Daten aktualisiert wird, sodass der ergänzte Programmcode adressiert wird.
- Der Ablauf ist also wie folgt: Zuerst wird die Hardware des Fahrzeugs 1 geändert. Der Fahrzeughersteller ändert entsprechend die Freigabekonfiguration und lädt die geänderte Freigabekonfiguration auf den dezentralen Netzwerkspeicher 5.2 hoch. Das Blockchain-Orakel 6 kann einen Dienst beim Fahrzeughersteller abonniert haben, der das Übertragen entsprechender Informationen von der zentralen Recheneinrichtung 3 an das Blockchain-Orakel 6 vorsieht, wenn entsprechende Freigabekonfigurationen geändert werden.
- Daraufhin kann das Blockchain-Orakel 6 entsprechend einer Herstellervorgabe die in den Metadaten 7 inkludierte Referenz auf den dezentralen Netzwerkspeicher 5.2 anpassen. Somit wird es den Fahrzeugen 1 ermöglicht, durch Auslesen der Metadaten 7 den geänderten Speicherort zu adressieren und die jeweils aktuelle Freigabekonfiguration herunterzuladen.
- Über jeweilige Off-Chain-Ressourcen 11 können dabei ferner weitere Informationen zur Anpassung der Freigabekonfigurationen berücksichtigt werden, so kann beispielsweise ein besagtes Lichtmuster bei regnerischem Wetter vorzugsweise in blau ausgestaltet werden und dergleichen.
-
4 zeigt eine alternative Ausführungsform unter Verwendung statischer NFTs NFT. Dabei umfasst das NFT NFT eine API API sowie einen Programmcode 8, der eine jeweilige fahrzeuginterne Recheneinheit dazu in die Lage versetzt, selbstständig die angepasste Freigabekonfiguration im Fahrzeug selbst zu generieren. Über die API API können dabei erforderliche Informationen von externen Quellen nachgeladen werden. Insbesondere basiert der Programmcode 8 auf dem Einsatz generativer künstlicher Intelligenz. Dabei werden auf einem dezentralen Netzwerkspeicher 5.2 als Inhalt 12 beispielsweise öffentliche Beispielbilder sowie die Konstruktionsdaten für Bild, Video, und Sound als sogenanntes Container-Image vorgehalten. - Unter Berücksichtigung der API können dabei ebenfalls von Off-Chain-Ressourcen 11 bereitgestellte Informationen in den Generierungsprozess der Freigabekonfiguration im Fahrzeug hineinfließen (nicht dargestellt).
- Das Ablauf ist wie folgt: Zuerst wird eine neue Fahrzeuggeneration bzw. Hardware verfügbar gemacht. Beim Ändern der Hardware des Fahrzeugs 1 wird die durch das NFT NFT beschriebene Software bzw. der Programmcode 8 in das Fahrzeug 1 heruntergeladen. Anschließend wird der Programmcode 8 im Fahrzeug 1 ausgeführt und somit die geänderte Freigabekonfiguration erzeugt.
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 10 2022 000 646 A1 [0007]
- US 2022/0383295 A1 [0008]
- US 2023/0071093 A1 [0009]
Claims (9)
- Verfahren zum Freischalten einer Fahrzeugfunktion, wobei die Fahrzeugfunktion über die Hardware eines Fahrzeugs (1) bereitstellbar ist, die Hardware durch Software konfiguriert wird, und wobei die Fahrzeugfunktion durch die Hardware bereitgestellt wird, wenn die Hardware gemäß einer Freigabekonfiguration konfiguriert wird, dadurch gekennzeichnet, dass - sich ein Nutzer (2) des Fahrzeugs (1) an einer zentralen Recheneinrichtung (3) mit einem Nutzeraccount anmeldet; - der Nutzer (2) sein Wallet (4) mit dem Nutzeraccount verknüpft; - die zentrale Recheneinrichtung (3) das Prägen eines NFTs (NFT) veranlasst, wobei dem NFT (NFT) die Freigabekonfiguration als digitales Gut (13) zugeordnet wird; - die zentrale Recheneinrichtung (3) bewirkt, dass das NFT (NFT) dem Wallet (4) des Nutzers (2) zugeordnet wird; - die zentrale Recheneinrichtung (3) die im Wallet (4) gespeicherten NFTs (NFT) ausliest; - die zentrale Recheneinrichtung (3) für im Wallet (4) gespeicherte NFTs (NFT) jeweilige Freigabekonfigurationen bezieht und an das Fahrzeug (1) überträgt; - die Hardware des Fahrzeugs (1) oder das Fahrzeug (1) an sich geändert wird; - die Freigabekonfiguration an die geänderte Hardware angepasst wird; und - die angepasste Freigabekonfiguration im Fahrzeug (1) genutzt wird.
- Verfahren nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass - die zentrale Recheneinrichtung (3) an unterschiedliche Hardware angepasste Freigabekonfigurationen auf einem zentralen (5.1) oder dezentralen Netzwerkspeicher (5.2) speichert; - das NFT (NFT) als dynamisches NFT (dNFT) geprägt wird; - die zentrale Recheneinrichtung (3) eine Fahrzeugarchitekturinformation einem Blockchain-Orakel (6) vermittelt, wobei die Fahrzeugarchitekturinformation die Hardware des Fahrzeugs (1) des Nutzers (2) beschreibt; - das Blockchain-Orakel (6) die Metadaten (7) des dynamischen NFT (dNFT) anpasst, sodass dem dynamischen NFT (dNFT) die an die Fahrzeugarchitekturinformation angepasste Freigabekonfiguration als digitales Gut (13) zugeordnet wird; und - das Fahrzeug (1) die angepasste Freigabekonfiguration vom Netzwerkspeicher (5.1, 5.2) bezieht. - Verfahren nach
Anspruch 2 , dadurch gekennzeichnet, dass die zentrale Recheneinrichtung (3) die an unterschiedliche Hardware angepassten Freigabekonfigurationen drittinformationsspezifisch ausführt, das Blockchain-Orakel (6) beim Anpassen der Metadaten (7) eine Drittinformation bezieht und die Drittinformation beim Anpassen der Metadaten (7) berücksichtigt. - Verfahren nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die zentrale Recheneinrichtung (3) beim Prägen des NFT (NFT) einen Programmcode (8) in die Metadaten (7) des NFT (NFT) schreibt, durch dessen Ausführung durch eine fahrzeuginterne Recheneinheit die Freigabekonfiguration im Fahrzeug (1) generiert wird, wobei die Recheneinheit, unter Berücksichtigung des Programmcodes, die Freigabekonfiguration an die aktuelle Hardware anpasst. - Verfahren nach
Anspruch 4 , dadurch gekennzeichnet, dass die Metadaten (7) des NFT (NFT) auf einem dezentralen Netzwerkspeicher (5.2) gespeichert werden. - Verfahren nach
Anspruch 4 oder5 , dadurch gekennzeichnet, dass die Metadaten (7) eine API (API) definieren, über die die Recheneinheit zur Generierung der Freigabekonfiguration erforderliche Daten von einem zentralen (5.1) und/oder dezentralen Netzwerkspeicher (5.2) bezieht. - Verfahren nach
Anspruch 6 , dadurch gekennzeichnet, dass die Daten eine Drittinformation beschreiben. - Verfahren nach einem der
Ansprüche 4 bis7 , dadurch gekennzeichnet, dass die Recheneinheit generative KI zur Erzeugung der Freigabekonfiguration einsetzt. - Informationstechnisches System, umfassend eine zentrale Recheneinrichtung (3) und ein Fahrzeug (1), dadurch gekennzeichnet, dass die zentrale Recheneinrichtung (3) und das Fahrzeug (1) zur Ausführung eines Verfahrens nach einem der
Ansprüche 1 bis8 eingerichtet sind.
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