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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Stoßstange oder eine Heckschürze für ein Hybrid- oder Elektrofahrzeug, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Erfindung betrifft außerdem ein Hybrid- oder Elektrofahrzeug mit einer solchen Stoßstange oder Heckschürze.
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Aus der
DE 10 2018 127 356 A1 ist eine Kabelführungsbaugruppe bekannt, die für eine selektive Befestigung an einem elektrifizierten Kraftfahrzeug ausgelegt ist und unter anderem einen Elektromagneten umfasst, der dazu ausgelegt ist, selektiv angeschaltet zu werden, um die Kabelführungsbaugruppe an einer Außenseite des elektrifizierten Kraftfahrzeugs zu befestigen.
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Aus der
DE 10 2018 222 470 B4 ist eine Schutzvorrichtung für ein elektrisches Ladekabel zum Verbinden von zwei Einrichtungen bei einem Ladevorgang bekannt, die ein Stützgerüst und einen Mantel aufweist, die dazu ausgebildet sind, einen sich in einer Längsrichtung erstreckenden Hohlraum zu umhüllen durch den das Ladekabel führbar ist. Das Stützgerüst und der Mantel sind in der Längsrichtung verformbar, wobei eine Länge der Schutzvorrichtung veränderbar und an eine Länge des durch den Hohlraum zu führenden Ladekabels zwischen den beiden Einrichtungen anpassbar ist. Die Schutzvorrichtung besitzt darüber hinaus einen Antrieb sowie einen ausfahrbaren Führungsstab, wobei der Antrieb an einem ersten Ende des Stützgerüsts und ein erstes Ende des Führungsstabes an dem Antrieb angeordnet sind. Ein zweites Ende des Führungsstabes ist an einem zweiten Ende des Stützgerüsts angeordnet, wobei der Antrieb dazu ausgebildet ist, eine Länge des Führungsstabes und somit die Länge der Schutzvorrichtung zu verändern. Mittels der Schutzvorrichtung soll das Ladekabel insbesondere vor Umwelteinflüssen geschützt werden können.
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Aus der
DE 10 2021 200 796 A1 ist ein Verstausystem für ein Ladekabel eines Elektrofahrzeugs bekannt, wobei das Ladekabel von einer in einem heckseitigen Kofferraum des Elektrofahrzeugs angeordneten Ladekabelaufnahmeeinheit ausgehend von einer Verstauposition in einer variablen Länge herausziehbar ist. Das Ladekabel ist mit einem Rückholmittel wirkverbunden, mit welchem das Ladekabel in die Verstauposition bringbar ist, wobei das Ladekabel mittels einer Rücklaufsperre reversibel in einer momentanen Position arretierbar ist. Hierdurch soll ein alternatives Verstausystem für ein Ladekabel geschaffen werden, welches die Handhabung erleichtert und/oder einen geringen Raumbedarf erfordert.
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Elektrisch angetriebene Kraftfahrzeuge, wie beispielsweise Hybrid- oder Elektrofahrzeuge, finden zunehmend Verbreitung und werden zumindest zeitweise mittels eines Elektromotors angetrieben, der von einem gemeinhin als Traktionsbatterie bezeichneten elektrochemischen Energiespeicher mit elektrischer Energie versorgt wird.
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Um eine solche Traktionsbatterie turnusmäßig aufzuladen, ist üblicherweise ein Ladekabel erforderlich, welches zudem üblicherweise im Kraftfahrzeug mitgeführt wird. Zum elektrischen Laden muss das Ladekabel mit seinem ersten Ende mit einer Ladesteckdose am Kraftfahrzeug und mit seinem zweiten Ende mit einer Ladestation gekoppelt werden, wobei es vorkommen kann, dass eine Ladesteckdose des Kraftfahrzeugs auf der falschen Seite in Bezug auf die Ladestation angeordnet ist. In diesem Fall muss das Ladekabel also um das Kraftfahrzeug herumgelegt werden, wodurch sich mehrere Probleme ergeben: Zum einen liegt das Ladekabel lose herum und kann eine Stolperfalle bilden, zum anderen kommt das Ladekabel mit einer Fahrbahn in Kontakt und kann dadurch verschmutzt werden, was insbesondere bei einem späteren Verstauen im Kraftfahrzeug zu einem Verschmutzen desselben führt.
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Die vorliegende Erfindung beschäftigt daher mit dem Problem, für eine Stoßstange oder eine Heckschürze der gattungsgemäßen Art eine verbesserte oder zumindest eine alternative Ausführungsform anzugeben, mittels welcher insbesondere die aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile überwunden werden können.
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Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Die vorliegende Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, an einer Stoßstange oder einer Heckschürze eines Hybrid- oder Elektrofahrzeugs eine nach oben offene Vertiefung zur Aufnahme eines Ladekabels vorzusehen, sodass bei einem Ladevorgang das Ladekabel nicht wie bislang üblich auf einer verschmutzten Fahrbahn liegen muss und dabei eine Stolperfalle bilden und verschmutzen kann. Durch die oben an der erfindungsgemäßen Stoßstange oder der Heckschürze angeordnete Vertiefung, deren Innenkontur vorzugsweise zumindest bereichsweise komplementär zu einer Außenkontur des Ladekabels ausgebildet ist, kann eine zuverlässige formschlüssige Halterung des Ladekabels während des Ladevorgangs erreicht werden, wodurch sich die aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile vermeiden lassen. Die erfindungsgemäß oben an der Stoßstange oder der Heckschürze angeordnete Vertiefung für das Ladekabel kann darüber hinaus äußerst kostengünstig beim Herstellen der Stoßstange mit vorgesehen werden, sodass für das Vorsehen bzw. Fertigen der Vertiefung keinerlei Zusatzkosten zu erwarten sind.
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Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Stoßstange oder der Heckschürze weist diese einen ersten Seitenabschnitt, einen zweiten Seitenabschnitt und einen die beiden Seitenabschnitte verbindenden Mittelabschnitt auf, wobei sich die Vertiefung vom ersten Seitenabschnitt über den Mittelabschnitt zum zweiten Seitenabschnitt erstreckt. Dies bietet den großen Vorteil, dass das Ladekabel über die gesamte Fahrzeugbreite an den jeweiligen Abschnitten zuverlässig in der Vertiefung der Stoßstange oder der Heckschürze gehalten werden kann.
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Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Stoßstange oder der Heckschürze weist die Vertiefung einen ersten Vertiefungsabschnitt im ersten Seitenabschnitt, einen zweiten Vertiefungsabschnitt im zweiten Seitenabschnitt und einen dritten Vertiefungsabschnitt im Mittelabschnitt auf. Dabei können/kann der erste Vertiefungsabschnitt im ersten Seitenabschnitt und/oder der zweite Vertiefungsabschnitt im zweiten Seitenabschnitt fächerförmig oder rinnenförmig ausgebildet sein. Die Vertiefung kann also beispielsweise einen ersten fächerförmigen Vertiefungsabschnitt im ersten Seitenabschnitt der Stoßstange oder der Heckschürze, einen zweiten fächerförmigen Vertiefungsabschnitt im zweiten Seitenabschnitt der Stoßstange oder der Heckschürze sowie einen rinnenförmigen dritten Vertiefungsabschnitt im Mittelabschnitt der Stoßstange oder der Heckschürze aufweisen. Über beispielsweise den ersten oder zweiten fächerförmigen Vertiefungsabschnitt im ersten oder zweiten Seitenabschnitt der Stoßstange oder der Heckschürze ist es möglich, das beispielsweise über den dritten Vertiefungsabschnitt im Mittelabschnitt der Stoßstange oder der Heckschürze geführte Ladekabel winkelunabhängig vom Hybrid- oder Elektrofahrzeug weg zu einer Ladestation zu führen. Hierdurch kann insbesondere die Handhabung deutlich vereinfacht werden, da im Vergleich zu einem rinnenförmigen ersten oder zweiten Vertiefungsabschnitt im ersten Seitenabschnitt oder im zweiten Seitenabschnitt eine Relativposition des Hybrid- oder Elektrofahrzeugs zur Ladestation nicht oder zumindest nicht so stark ins Gewicht fällt.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Stoßstange oder der Heckschürze ist der dritte Vertiefungsabschnitt im Mittelabschnitt rinnenförmig ausgebildet. Hierdurch kann dort das Ladekabel zuverlässig formschlüssig gehalten werden. Der rinnenförmige dritte Vertiefungsabschnitt im Mittelabschnitt kann dabei gerade oder gebogen ausgebildet sein. Insbesondere kann er einer Außenkontur des Heckbereichs des Hybrid- oder Elektrofahrzeugs folgen. Dies bietet den großen Vorteil, dass die Vertiefung weniger als Fixierung für das Ladekabel in Erscheinung tritt und vielmehr zusätzlich als Designelement eingesetzt werden kann.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Stoßstange ist der erste Vertiefungsabschnitt im ersten Seitenabschnitt gerade oder gebogen ausgebildet. Dies bietet den großen Vorteil, dass beispielsweise bei einer Biegung des insbesondere rinnenförmigen ersten Vertiefungsabschnitts im ersten Seitenabschnitt und einer dazu benachbart angeordneten Ladesteckdose des Hybrid- oder Elektrofahrzeugs ein zuverlässiges Halten des Ladekabels nach dem Einstecken in der Ladesteckdose bereits in dem rinnenförmigen ersten Vertiefungsabschnitt im ersten Seitenabschnitt ermöglicht wird. Zusätzlich oder alternativ kann auch der insbesondere rinnenförmige zweite Vertiefungsabschnitt im zweiten Seitenabschnitt gerade oder gebogen ausgebildet sein, so dass auch in diesem Fall das Ladekabel, insbesondere sofern die Ladesteckdose auf der gegenüberliegenden Seite des Hybrid- oder Elektrofahrzeugs angeordnet ist, zuverlässig gehalten werden kann. Ein Biegeradius des jeweiligen rinnenförmigen Vertiefungsabschnitts ist dabei vorzugsweise an einen möglichen Biegeradius des Ladekabels angepasst, so dass das Ladekabel problemlos in dem gebogenen rinnenförmigen ersten und/oder zweiten Vertiefungsabschnitt im ersten und/oder zweiten Seitenabschnitt gehalten werden kann.
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Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Stoßstange oder der Heckschürze ist diese als einstückiges Kunststoffspritzgussteil ausgebildet. Hierdurch ist es möglich, die Vertiefung für das Ladekabel zeitgleich und in einem einzigen Herstellungsschritt zusammen mit der Stoßstange oder der Heckschürze herzustellen, beispielsweise in einem gemeinsamen Kunststoffspritzgießvorgang, sodass zur Realisierung der Vertiefung lediglich ein einziges Mal das entsprechende Kunststoffspritzgießwerkzeug angepasst werden muss. Alternativ ist selbstverständlich auch denkbar, dass die Stoßstange oder die Heckschürze aus Metall oder einem Hybridbauteil, beispielsweise aus Metall und Kunststoff, ausgebildet ist.
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Die vorliegende Erfindung beruht weiter auf dem allgemeinen Gedanken, ein Hybrid- oder Elektrofahrzeug mit einer solchen Stoßstange oder einer solchen Heckschürze entsprechend den vorherigen Absätzen auszustatten. Hierdurch ist es möglich, die bezüglich der Stoßstange oder der Heckschürze beschriebenen Vorteile auf das Hybrid- oder Elektrofahrzeug zu übertragen. Konkret handelt es sich dabei um die Vorteile, dass das Ladekabel während eines Ladevorgangs nicht mehr unkontrolliert und verschmutzungsgefährdet auf der Fahrbahn liegt und dabei beispielsweise eine nicht zu unterschätzende Stolperfalle bildet.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsmäßen Hybrid- oder Elektrofahrzeugs ist eine Ladesteckdose desselben benachbart zum rinnen- oder fächerförmigen ersten oder zweiten Vertiefungsabschnitt am ersten oder zweiten Seitenabschnitt angeordnet. Hierdurch ist es möglich, das Ladekabel direkt von der Ladesteckdose über den benachbarten ersten Vertiefungsabschnitt, den sich daran anschließenden dritten Vertiefungsabschnitt im Mittelabschnitt und gegebenenfalls noch über den auf der gegenüberliegenden Seite des Hybrid- oder Elektrofahrzeugs gelegenen zweiten Vertiefungsabschnitt zuverlässig formschlüssig zu halten. Dabei kann natürlich selbstverständlich die Stoßstange oder Heckschürze frontseitig oder heckseitig am Hybrid- oder Elektrofahrzeug angeordnet sein, je nachdem, ob sich die Ladesteckdose an einem vorderen Kotflügel oder einem hinteren Kotflügel befindet.
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Zweckmäßig weist das Hybrid- oder Elektrofahrzeug ein Ladekabel auf, welches mit der Ladesteckdose elektrisch verbindbar ist, wobei eine Innenkontur der Vertiefung für das Ladekabel zumindest bereichsweise komplementär zu einer Außenkontur des Ladekabels ausgebildet ist. Hierdurch kann eine formschlüssige und damit äußerst zuverlässige Fixierung des Ladekabels in der Vertiefung bzw. deren einzelnen Vertiefungsabschnitte erreicht werden.
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Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
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Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen. Vorstehend genannte und nachfolgend noch zu nennende Bestandteile einer übergeordneten Einheit, wie z.B. einer Einrichtung, einer Vorrichtung oder einer Anordnung, die separat bezeichnet sind, können separate Bauteile bzw. Komponenten dieser Einheit bilden oder integrale Bereiche bzw. Abschnitte dieser Einheit sein, auch wenn dies in den Zeichnungen anders dargestellt ist.
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Bauteile beziehen.
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Dabei zeigen, jeweils schematisch:
- 1 eine erfindungsgemäße Stoßstange oder Heckschürze,
- 2 ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug.
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Entsprechend den 1 und 2 weist eine erfindungsgemäße Stoßstange 1 (vgl. 1) oder Heckschürze 13 (vgl. 2) für ein Hybrid- oder Elektrofahrzeug 2 (vergleiche 2) eine oben angeordnete Vertiefung 3 für ein Ladekabel 4 auf. Die Vertiefung 3 ist dabei vorzugsweise derart ausgebildet, dass sie eine zuverlässige Lagerung bzw. Halterung des Ladekabels 4 während eines Ladevorgangs ermöglicht, sodass das Ladekabel 4 auch bei auf der gegenüberliegenden Seite angeordneter Ladesteckdose 5 im Vergleich zu einer Ladestation 6 nicht auf der Fahrbahn und damit im Schmutz liegen muss und gegebenenfalls eine Stolperfalle bildet. Besonders ein während des Ladevorgangs verschmutztes Ladekabel 4 verunreinigt nachher beim Verstauen das Hybrid- oder Elektrofahrzeug 2.
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Die erfindungsgemäße Stoßstange 1 oder Heckschürze 13 besitzt dabei einen ersten Seitenabschnitt 7, einen zweiten Seitenabschnitt 8 sowie einen die beiden Seitenabschnitte 7, 8 verbindenden Mittelabschnitt 9, wobei die Vertiefung 3 im ersten Seitenabschnitt 7, im zweiten Seitenabschnitt 8 und im Mittelabschnitt 9 angeordnet ist, auf jeden Fall aber zumindest im Mittelabschnitt 9. Die Vertiefung 3 erstreckt sich somit vom ersten Seitenabschnitt 7 über den Mittelabschnitt 9 hin zum zweiten Seitenabschnitt 8.
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Die Vertiefung 3 kann dabei einen ersten Vertiefungsabschnitt 10 im ersten Seitenabschnitt 7, einen zweiten Vertiefungsabschnitt 12 im zweiten Seitenabschnitt 8 und einen dritten, insbesondere rinnenförmigen, Vertiefungsabschnitt 11 im Mittelabschnitt 9 aufweisen. Der erste und/oder zweite Vertiefungsabschnitt 10, 12 kann dabei rinnenförmig oder fächerförmig ausgebildet sein. Der Übersichtlichkeit halber und um alle Ausführungsformen in einer einzigen Figur darstellen zu können, sind der erste Vertiefungsabschnitt 10 im ersten Seitenabschnitt 7 der 1 fächerförmig und der zweite Vertiefungsabschnitt 12 und im zweiten Seitenabschnitt 8 rinnenförmig ausgebildet. Dabei ist selbstverständlich klar, dass der erste Vertiefungsabschnitt 10 in analoger Weise auch rinnenförmig und der zweite Vertiefungsabschnitt 12 in analoger Weise auch fächerförmig ausgebildet sein können. „Fächerförmig“ soll in diesem Fall bedeuten, dass sich die Vertiefung 3 in die Breite auffächert, sodass im Vergleich zu einem rinnenförmigen Vertiefungsabschnitt das Ladekabel 4 abweichend von einer Achse der Vertiefung 3 nach außen geführt werden kann.
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Der erste Vertiefungsabschnitt 10 kann dabei gerade oder gebogen ausgebildet sein, ebenso wie der zweite Vertiefungsabschnitt 12 und der dritte Vertiefungsabschnitt 11. Durch die gebogene Ausführung des dritten, insbesondere rinnenförmigen, Vertiefungsabschnitts 11 im Mittelabschnitt 9 ist es möglich, die Vertiefung 3 entlang einer heckseitigen Außenkontur des erfindungsgemäßen Hybrid- oder Elektrofahrzeugs 2 zu führen.
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Die erfindungsgemäße Stoßstange 1 oder Heckschürze 13 mit der erfindungsgemäßen oben angeordneten Vertiefung 3 kann beispielsweise als einstückiges Kunststoffspritzgussteil ausgebildet sein, was den großen Vorteil bietet, dass sowohl die Stoßstange 1 oder die Heckschürze 13 als auch die erfindungsgemäß dort angeordnete Vertiefung 3 in einem einzigen Herstellungsschritt, d. h. in einem einzigen Kunststoffspritzgießvorgang, fertigbar ist. Alternativ ist selbstverständlich auch denkbar, dass die erfindungsgemäße Stoßstange 1 oder die Heckschürze 13 als Hybridbauteil mit metallischen Komponenten und Komponenten aus Kunststoff ausgebildet ist oder nur aus Metall.
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Das erfindungsgemäße Hybrid- oder Elektrofahrzeug 2 weist die zuvor erwähnte Ladesteckdose 5 auf, die benachbart zum ersten rinnen- oder fächerförmigen Vertiefungsabschnitt 10 am ersten Seitenabschnitt 7 oder zum zweiten rinnen- oder fächerförmigen Vertiefungsabschnitt 12 am zweiten Seitenabschnitt 8 angeordnet ist. Bei der gemäß der 2 dargestellten Darstellung ist die Ladesteckdose 5 benachbart zum ersten Seitenabschnitt 7 angeordnet. Das Hybrid- oder Elektrofahrzeug 2 kann darüber hinaus das zuvor beschriebene Ladekabel 4 aufweisen, welches einenends mit der Ladesteckdose 5 elektrisch verbindbar ist, wobei eine Innenkontur der Vertiefung 3 für das Ladekabel 4 zumindest bereichsweise komplementär zur Außenkontur des Ladekabels 4 ausgebildet ist und dadurch eine zuverlässige formschlüssige Aufnahme und Halterung des Ladekabels 4 in der Vertiefung 3 ermöglicht.
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Alles in allem kann mit der erfindungsgemäßen Stoßstange 1 bzw. der erfindungsgemäßen Heckschürze 13 vorgesehenen Vertiefung 3 ein zuverlässiges Fixieren bzw. Halten des Ladekabels 4 während eines Ladevorgangs erreicht und zudem verhindert werden, dass dieses beispielsweise auf einer verschmutzten Fahrbahn aufliegt und darüber hinaus unter Umständen eine Stolperfalle bildet. Die erfindungsgemäß oben an der Stoßstange 1 bzw. der Heckschürze 13 angeordnete Vertiefung 3 kann dabei vergleichsweise kostengünstig zusammen mit der Stoßstange 1 bzw. der Heckschürze 13 gefertigt werden, wobei die Vertiefung 3 zugleich hinsichtlich ihres Designs an eine Außenkontur des Heckbereichs des erfindungsgemäßen Hybrid- oder Elektrofahrzeugs 2 anpassbar ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102018127356 A1 [0002]
- DE 102018222470 B4 [0003]
- DE 102021200796 A1 [0004]