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Die Erfindung basiert auf optische Warnsignale im Straßenverkehr für
Fahrer von Kraftfahrzeugen (z. B. von Auto, Motorrad und LKW).
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Der Sinn der Erfindung besteht darin, den Fahrer von diesen genannten
Fahrzeugen vorzeitig ein Warnsignal über die Bremssituation des
vorausfahrenden Fahrzeugs zu vermitteln.
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Darunter ist zu verstehen, dass mit Hinzunahme eines Schaltelementes bei
Überschreiten bestimmter Verzögerungs- oder Bremsparameter bei einer
Geschwindigkeit ab z. B. 50 Km/h auch wenigstens die hinteren
Blinkleuchten geschaltet werden.
Ein Beispiel
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Ein vorausfahrendes Fahrzeug macht eine starke Bremsung oder sogar eine
Vollbremsung so soll der nachfolgende Kraftfahrer z. B. durch die
stroboskopisch (Schnelles Blinken) aufleuchtenden hinteren Blinker,
Bremsleuchten oder anderer Beleuchtung gewarnt werden, so dass der Fahrer auf sein
Fahrzeug mit entsprechendem Bremsdruck reagieren kann, um ein
Auffahrunfall zu verhindern.
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Unter Berücksichtigung der Erfindung fällt die Reizüberflutung des
Menschen im Stadtverkehr, der man besonderer Bedeutung zukommen lassen
muss.
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Darunter ist zu verstehen, dass man den Kraftfahrer im Stadtverkehr nicht zu
sehr überfordern darf und er ohnehin jede Menge optische als auch
akustische Signale verarbeiten muss. (Wie z. B.: Ampel, Entgegenkommender
Fahrzeuge mit eingeschalteten Scheinwerfern, Blinker die von
Verkehrsteilnehmern gesetzt werden, Bremslichter, Rückwärtsfahrlicht, Blaulicht von
Polizei, Krankenwagen und Feuerwehr, Hupen und Sirenen u. s. w.).
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Nun der Zusatz der Erfindung dass der Kraftfahrer im Stadtverkehr nicht
überfordert beziehungsweise überreizt wird.
Vorteil
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Dieses Bremssystem soll somit ab einer bestimmten Geschwindigkeit
aktiviert werden z. B. ab 50 Km/h, weil ein Warnen der nachfolgenden
Kraftfahrer erst bei höheren Geschwindigkeiten nötig ist. Ferner ist hinzuzufügen,
dass dieses Bremssystem bei höheren Geschwindigkeiten erforderlicher ist,
als bei niedrigeren Geschwindigkeiten. Als konkrete Lösung kann bspw. von
einer Geschwindigkeitsmessung aus ein Grenzwertsignalgeber die
erfindungsgemäße Warnsignalabgabe erst ab Überschreiten einer gewissen
Bremsanfangsgeschwindigkeit aktivieren. Somit wird auch der Fahrer nicht
überfordert die Warnblinkanlage zu finden, wenn er auf ein Stauende
zufährt. Der Nebeneffekt ist, dass nun dem Kraftfahrer mehr Zeit gegeben wird
für Aktivitäten, die zum Beispiel für ein Ausweichmanöver gebraucht
worden wäre. Das heißt, mehr Zeit für Handlungen um sein Leben und das
Leben der anderen Verkehrsteilnehmer zu verschonen.
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Das Warnbremssystem beinhaltet noch mehr Vorzüge, die für die
Kraftfahrer interessant sind. Z. B. das starke Bremsen auf glatter Fahrbahn stellt
immer eine große Gefahr für den Verkehrsteilnehmer dar. Diese können dann
mittels des Systems, wenn das vorausfahrende Fahrzeug eine starke bzw.
eine Vollbremsung macht, eher gewarnt bzw. früher die sich abspielende
Situation erkennen. Die Witterung ist nur ein Beispiel von gefährlichen
Oberflächen. Andere Beispiele wären das starke Bremsen bei Aquaplaning,
auf Eisenbahnschienen etc.
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Fazit: Ein Kraftfahrer fährt z. B. 50 Km/h, ein Grenzwertgeber (Sensor), der
auf eine spezifische Geschwindigkeit zum Beispiel 50 Km/h eingestellt ist,
schaltet sich ein. Das Warnbremssystem wird aktviert, nun tritt für den
Fahrer die Situation ein, dass er eine starke bzw. eine Vollbremsung machen
muss. Der Fahrer bremst stark nun wird ein elektrischer Impuls von einem
anderen Sensor frei z. B. vom Antiblockiersystem. Dieser Impuls wirkt nun
auf die Kippstufe, die für die Blinkfrequenz einer Beleuchtungseinrichtung
am Fahrzeug verantwortlich ist. Nehmen wir zum Beispiel die hinteren
Blinker, die jetzt z. B. schneller blinken.
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Der nachfolgende Kraftfahrer weiß das zu deuten und bremst. Der 1.
Auffahrunfall wurde verhindert.
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Der Nutzen der Gesellschaft liegt darin, dass durch die schnellere
Situationserkennung schneller und besser reagiert werden kann und somit
Auffahrunfälle weitestgehend vermieden werden. Daraus lässt sich schließen, dass
durch die Auffahrunfallreduzierung Menschen verschont und die
Versicherungen weniger an Unfallopfer und Sachschäden zu zahlen haben. Der
Nebeneffekt für die Versicherungsunternehmen gegenüber den Versicherten
wäre z. B. niedrigere Beitragssätze.
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Es zeigt
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Fig. 1 ein Beispiel zur Realisierung des Warnbremssystems
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Fig. 2 ein Stroboskop-Effektgeber (eine Kippstufe)
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Fig. 3a eine Heckansicht eines Autos bei einer Vollbremsung ohne
Warnbremssystem
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Fig. 3b eine Heckansicht eines Autos bei einer Vollbremsung mit
Warnbremssystem
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Fig. 4 die Elektronik des Warnbremssystems
Beschreibung zur technischen Zeichnung
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Außen links ist das Bremspedal von einem Fahrzeug dargestellt, an dem z. B.
an Position Iein Druck oder Zeitsensor angebracht werden könnte. Dieser
Drucksensor könnte auch an der Bremsleitung Pos. II dargestellt installiert
werden.
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In der Mitte der Zeichnung Pos. III befindet sich hier das Anti-Blockier-
System, an dem ein elektrisches Signal beim Ansprechen des ABS
abgegriffen werden kann.
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Weiter zur rechten Seite Pos. IV befindet sich ein Fahrzeugtachometer der
ebenfalls ein Sensor (den Grenzwertgeber) darstellt, der bei der
Geschwindigkeit (z. B. 50 Km/h) ein Signal abgeben soll. Zusätzlich könnte dort auch
ein Fliehkraftpendel installiert werden, der bei einem gewissen Bremsdruck
nach vorne ausschlägt und ein Signal abgeben kann.
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Wie in der Beschreibung bekannt ist einer oder alle dieser Sensoren, wie
oben beschrieben, in der Lage den Warneffekt auf die hinteren Blinker oder
andere Bremsbeleuchtung zu übertragen. Wenn die hinteren Blinker für die
Herstellung des Bremssystems in Betracht gezogen werden sollten, behalten
diese trotzdem die übliche Warnblinkfunktion, die sich, wie bekannt, vom
Fahrer einschalten lässt. Somit hätte die Warnblinkanlage eine
Doppelfunktion zu übernehmen, was wiederum wirtschaftlich für die Hersteller wäre.
Beschreibung zur technischen Zeichnung
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Außen links ist das Bremspedal von einem Fahrzeug dargestellt, an dem z. B.
an Position I ein Druck oder Zeitsensor angebracht werden könnte. Dieser
Drucksensor könnte auch an der Bremsleitung Pos. II dargestellt installiert
werden.
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In der Mitte der Zeichnung Pos. III befindet sich hier das Anti-Blockier-
System, an dem ein elektrisches Signal beim Ansprechen des ABS
abgegriffen werden kann.
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Weiter zur rechten Seite Pos. IV befindet sich ein Fahrzeugtachometer der
ebenfalls ein Sensor (den Grenzwertgeber) darstellt, der bei der
Geschwindigkeit (z. B. 50 Km/h) ein Signal abgeben soll. Zusätzlich könnte dort auch
ein Fliehkraftpendel installiert werden, der bei einem gewissen Bremsdruck
nach vorne ausschlägt und ein Signal abgeben kann.
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Wie in der Beschreibung bekannt ist einer oder alle dieser Sensoren, wie
oben beschrieben, in der Lage den Warneffekt auf die hinteren Blinker oder
andere Bremsbeleuchtung zu übertragen. Wenn die hinteren Blinker für die
Herstellung des Bremssystems in Betracht gezogen werden sollten, behalten
diese trotzdem die übliche Warnblinkfunktion, die sich, wie bekannt, vom
Fahrer einschalten lässt. Somit hätte die Wamblinkanlage eine
Doppelfunktion zu übernehmen, was wiederum wirtschaftlich für die Hersteller wäre.
Einschalten des Warnbremssystems ab einer Geschwindigkeit
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Der Tachogeber, der sich im Getriebe befindet, gibt je nach
Geschwindigkeit eine bestimmte Spannung ab. Durch einen Widerstand, hier ein
veränderbarer Widerstand, kann das genaue Einschalten des Warnbremssystems
ab einer gewissen Geschwindigkeit bestimmt bzw. eingestellt werden. Bei
Durchschalten des Transistors wird das Warnbremssystem eingeschaltet.