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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Diagnose von beim Betrieb eines Fahrzeugs auftretenden Fehlern sowie Rechenmittel und Programmmittel zu dessen Durchführung.
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Hintergrund der Erfindung
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Zur Diagnose von beim Betrieb eines Fahrzeugs auftretenden Fehlern können sogenannte Expertensysteme eingesetzt werden.
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Beispielsweise wird in der
EP 1 117 023 A2 der Anmelderin eine Vorrichtung vorgeschlagen, die mindestens eine Schnittstelle zum Empfangen von Zustandsdaten von unterschiedlichen Fahrzeugkomponenten, Auswertemitteln zum Erkennen von Fehlern anhand der Zustandsdaten und zum Abrufen entsprechender Fehlermeldungen von einer Informationsbasis, und eine Ausgabeeinheit zur Wiedergabe der Fehlermeldungen auf Grundlage der vorstehend genannten Schritte umfasst.
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Diese Vorrichtung soll dem Fahrzeugbenutzer umfangreichere Diagnosemöglichkeiten On-Board zur Verfügung stellen und ihn in jedem Falle mit einfach verständlichen Informationen zum Betriebszustand des Fahrzeugs bzw. einzelner Fahrzeugkomponenten versorgen. Dazu umfassen die Auswertemittel ein Expertensystem, wobei das Expertensystem jeder konkreten Konstellation von Zustandsdaten mindestens eine Fehlerart mit der entsprechenden Fehlerwahrscheinlichkeit als Fehlermeldung zuordnet.
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Außerdem ist das Expertensystem an die Elektronik des Fahrzeugs angeschlossen, so dass die Auswertung der Zustandsdaten im Fahrzeug erfolgt.
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Es besteht jedoch ungeachtet der auf diesem Gebiet bisher erfolgten Verbesserungen auch weiterhin der Bedarf nach verbesserten Verfahren und Einrichtungen zur Diagnose von beim Betrieb eines Fahrzeugs auftretenden Fehlern, insbesondere unter Verwendung entsprechender Expertensysteme, und insbesondere mit dem Ziel, eine Zuverlässigkeit und Geschwindigkeit einer derartigen Diagnose weiter zu verbessern.
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Offenbarung der Erfindung
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Erfindungsgemäß werden ein Verfahren zur Diagnose von beim Betrieb eines Fahrzeugs auftretenden Fehlern sowie Rechenmittel und Programmmittel zu dessen Durchführung mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche vorgeschlagen. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche sowie der nachfolgenden Beschreibung.
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Neben der Sammlung und Vorverarbeitung von Daten in einem Fahrzeug kann mittels geeigneter Vernetzungslösungen eine kontinuierliche Übertragung von Daten zwischen dem Fahrzeug und einem fahrzeugexternen Rechensystem (sog. Cloud-Backend) vorgenommen werden. Auch eine teilweise Verarbeitung im Fahrzeug, am „Rand“ eines Netzwerks (sog. Edge Computing) und in einer Cloud ist möglich. Hierfür wird in der Fachwelt auch der Begriff des „Connected Data Loop“ oder „Digital Twin“ verwendet.
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Durch die Verwendung eines „Connected Data Loop“ kann eine geschlossene Feedback-Schleife geschaffen werden, die eine datengetriebene Entwicklung und Optimierung von Fahrzeugsoftware aus der Ferne möglich macht. Fahrzeughersteller können auf diese Weise über den gesamten Fahrzeuglebenszyklus hinweg von einer erhöhten Flexibilität bei der Erfassung und Nutzung von Felddaten sowie von kürzeren Innovationszyklen bei der Entwicklung neuer Funktionen profitieren. Zudem können sie in die Lage versetzt werden, auf Basis realer Daten über einzelne Komponenten, Systeme und das tatsächliche Nutzungsverhalten der Fahrer hochwertigere Dienste anzubieten.
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Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung beruhen nun insbesondere auf der Erkenntnis, dass der Einsatz von Expertensystemen in Verbindung mit einem entsprechenden „Connected Data Loop“ besondere Vorteile hinsichtlich der Diagnose von beim Betrieb eines Fahrzeugs auftretenden Fehlern bieten können, die es insbesondere ermöglichen, die eingangs erwähnten Ziele hinsichtlich einer verbesserten Zuverlässigkeit und Geschwindigkeit einer solchen Diagnose zu erfüllen.
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Der Begriff des Expertensystems bezeichnet im Bereich der künstlichen Intelligenz ein Computersystem, das die Entscheidungsfähigkeit eines menschlichen Experten nachahmt. Expertensysteme wurden entwickelt, um komplexe Probleme zu lösen, indem sie mit Hilfe von Wissensbeständen, die hauptsächlich in Form von Wenn-Dann-Regeln und nicht in Form von herkömmlichem prozeduralem Code dargestellt werden, Schlussfolgerungen ziehen. Ein Expertensystem weist typischerweise zwei Teilsysteme auf, die sogenannte Inferenzmaschine und eine Wissensbasis. Die Wissensbasis stellt Fakten und Regeln dar. Die Inferenzmaschine wendet die Regeln auf die bekannten Fakten an, um daraus neue Fakten abzuleiten. Inferenzmaschinen können auch Erklärungs- und Fehlerbehebungsfunktionen enthalten.
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Zu Details und möglichen Ausgestaltungen von Expertensystemen, die in jeglicher beliebigen Art und Weise im Rahmen der vorliegenden Erfindung zum Einsatz kommen können, sei auf einschlägige Fachliteratur verwiesen. Alternativ oder zusätzlich zu computergestützten Expertensystemen können auch menschliche Experten in Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung auf Basis ihres Expertenwissens und/oder computerunterstützt Bewertungen vornehmen und/oder Entscheidungen treffen.
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Das vorgeschlagene Verfahren zur Diagnose von beim Betrieb eines Fahrzeugs auftretenden Fehlern umfasst, das Fahrzeug in eine Feedback-Schleife, insbesondere in Form des eingangs erwähnten „Connected Data Loop“, einzubinden, wobei in der Feedback-Schleife mehrfach während eines Bereitstellungszeitraums durch das Fahrzeug bereitgestellte erste Daten an ein fahrzeugexternes Rechensystem übertragen werden und mehrfach während des Bereitstellungszeitraums von dem fahrzeugexternen Rechensystem bereitgestellte zweite Daten an das Fahrzeug übertragen werden. Ein Bereitstellungszeitraum kann beispielsweise ein Zeitraum von mehreren Sekunden, Minuten, Stunden, Tagen, Wochen oder Monaten sein, wobei der Bereitstellungszeitraum auch insbesondere an das jeweilige Auswertungsziel angepasst und beispielsweise bei Messungen, die eine längere oder kürzere Zeit beanspruchen, entsprechend verändert werden kann. Die mehrfache Bereitstellung kann insbesondere kontinuierlich oder getaktet, d.h. beispielsweise in einer bestimmten Frequenz, einmal während einer Stunde oder einmal während einer Fahrstrecke von 10 km erfolgen, wobei eine Übertragung unmittelbar nachdem entsprechende Daten vorliegen erfolgen kann, oder aber entsprechende Daten auch akkumuliert und dann blockweise übertragen werden können. Auch eine eventbasierte Übertragung, bspw. dann, wenn eine bestimmte Fahrzeugkomponente aktiviert wurde, kann beispielsweise erfolgen. In einem Beispiel kann eine Datenübertragung immer beim Einschalten der Klimaanlage oder einer Heizung erfolgen.
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Die Einbindung des Fahrzeugs in die Feedback-Schleife braucht dabei nicht notwendigerweise auf den Einsatz zur Fehlerdiagnose im Rahmen der vorliegenden Erfindung beschränkt zu sein, sondern kann auch über längere Zeiträume oder im Wesentlichen ständig vorgesehen sein, wie für ein „Connected Data Loop“ grundsätzlich der Fall. Die vorliegende Erfindung stützt sich jedoch auf eine entsprechende Einbindung, so dass diese zumindest während der nachfolgend erläuterten Schritte aufrecht erhalten bleibt. In einer entsprechenden Feedback-Schleife werden die zweiten Daten auf Grundlage der ersten Daten und/oder die ersten Daten auf Grundlage der zweiten Daten mittels des fahrzeugexternen Rechensystems erzeugt, wobei die im Rahmen der vorliegenden Erfindung für die Diagnose verwendeten Daten insbesondere einen Teil der ersten Daten und auf dieser Grundlage erzeugte Daten einen Teil der zweiten Daten darstellen können.
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Das hier vorgeschlagene Verfahren umfasst, eine Prüfvorschrift oder mehrere Prüfvorschriften bereitzustellen, die das Fahrzeug dazu veranlasst oder veranlassen, während eines Überprüfungszeitraums durch die Prüfvorschrift oder die mehreren Prüfvorschriften vorgegebene Diagnosedaten als die ersten Daten an das fahrzeugexterne Rechensystem zu übertragen. Eine entsprechende Prüfvorschrift oder mehrerer entsprechender Prüfvorschriften kann dabei beispielsweise auf Grundlage eines Fehlerverdachts ausgewählt werden. Wenngleich nachfolgend überwiegend von „einer“ Prüfvorschrift (im Singular) die Rede ist, können sich die entsprechenden Erläuterungen jederzeit auch auf mehrere Prüfvorschriften beziehen.
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Beispielsweise können bei ungewöhnlichen Motorgeräuschen spezifische Daten von motornahen oder motorinternen Sensoren ausgewertet und an das fahrzeugexterne Rechensystem übertragen werden. Bei einem Verdacht auf Fehler in einem Abgasstrang können dagegen diesem zugeordnete Sensoren ausgewertet werden usw. Auch eine voraussetzungs- bzw. vorgabenlose Überprüfung ist jedoch möglich, auch eine sukzessive Eingrenzung über hierarchische Fehlerermittlungsverfahren.
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Eine entsprechende Prüfvorschrift, die insbesondere in Form eines Prüfprogramms bereitgestellt werden kann, kann auch beispielsweise eine Ansteuerung des Fahrzeugs bzw. von Komponenten eines entsprechenden Fahrzeugs in bestimmten Ansteuermustern bzw. Ansteuerzyklen umfassen, beispielsweise um das Fahrzeug in einen Diagnosemodus zu versetzen und/oder bestimmte Betriebsbedingungen, die insbesondere über einen Prüfzeitraum konstant sein können, einzustellen. Es versteht sich, dass hierbei entsprechende gesetzliche Vorgaben berücksichtigt werden. Beispielsweise kann eine Prüfvorschrift umfassen, eine in einem gewissen Umfang ansteuerbare Komponente über den gesamten oder einen diagnostisch relevanten Teilumfang hiervon anzusteuern, um diagnostisch besonders relevante Werte zu erhalten.
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Eine entsprechende Prüfvorschrift kann dabei insbesondere vor einer Probefahrt bzw. Prüffahrt bereitgestellt werden, die auch beispielsweise umfassen kann, das Fahrzeug in einem bestimmten Fahrzyklus und dergleichen zu betreiben.
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Alternativ oder zusätzlich kann eine entsprechende Prüfvorschrift auch bspw. in einem Kundenfahrzeug implementiert werden, das dann mit aktivierter Prüfvorschrift über einen längeren Zeitraum betrieben wird. Dies kann insbesondere dazu dienen, auch bspw. sporadische Fehler erkennen zu können, die bei einer Probefahrt nicht notwendigerweise auftreten bzw. die eine übermäßig lange Probefahrt erforderlich machen würden. Probefahrten und längere Zeiträume, während derer eine Prüfvorschrift aktiv ist und das Fahrzeug bewegt wird, werden nachfolgend mit dem Begriff „Prüffahrt“ bezeichnen. Eine Prüffahrt kann sich insbesondere auch aus mehreren Fahrtzeiträumen zusammensetzen, die durch Stillstandsphasen unterbrochen sind. Insbesondere kann eine Prüfvorschrift auch beispielsweise in einer Werkstatt, in der sich das Fahrzeug zu Diagnosezwecken befindet, vorgegeben und dabei in ein entsprechendes System eingespielt werden. Eine Prüffahrt oder ein Zeitraum, während dessen die Prüfvorschrift aktiv bleibt, kann sich anschließen. Es kann auch vorgesehen, sein, die Prüfvorschrift auch nach Arbeiten in der Werkstatt im Fahrzeug aktiv zu belassen, bspw. um festzustellen, ob ein Fehler tatsächlich beseitigt wurde. Das kann insbesondere bei sporadischen Fehlern vorteilhaft sein. Es könnten dann auch von einem fahrzeugexternen Rechensystem proaktiv Maßnahmen eingeleitet werden.
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Die vorliegende Erfindung umfasst dabei ferner, unter Verwendung des fahrzeugexternen Rechensystems eine Bewertung der Diagnosedaten durchzuführen, auf Grundlage der Bewertung mögliche Fehler zu identifizieren, und zumindest einen Teil der möglichen Fehler in Form von Fehlerinformationen bereitzustellen. Ausgestaltungen der Erfindung können auch vorsehen, iterativ detailliertere Prüfvorschriften in einem Fahrzeug einzuspielen, die dann erst den konkreten Fehler identifiziert. Dies kann beispielsweise vorteilhaft sein, wenn ein Fahrer zunächst ein unspezifisches Problem bei der Beschleunigung reklamiert. Eine erste Prüfvorschrift kann in diesem Fall beispielsweise identifizieren, ob es sich um ein Problem mit dem Motor, dem Getriebe oder dem Kraftstoffzufuhr handelt. Basierend auf den erfassten Daten, wird eine konkretere Prüfvorschrift für eine/mehrere vermutete Komponente/n durchgeführt. Mit anderen Worten können Ausgestaltungen der Erfindung auch die Verwendung einer ersten und einer zweiten (und beliebiger weiterer) Prüfvorschriften umfassen, wobei die zweite Prüfvorschrift auf Grundlage eines oder mehrerer unter Verwendung der ersten Prüfvorschrift ermittelter Ergebnisse aus mehreren Prüfvorschriften ausgewählt wird.
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Während Diagnosen und Fehlersuchen bei Fahrzeugen in Werkstätten derzeit größtenteils auf Grundlage von Erfahrungen des Fachpersonals und entsprechenden Herstellervorgaben abhängen und auf dieser Grundlage vorgenommen werden, können diese Maßnahmen durch den Einsatz der vorliegenden Erfindung weitgehend automatisiert und objektiviert werden. Entsprechend ist ein Fahrzeugnutzer nicht mehr von der ggf. schwankenden Erfahrung und Kompetenz von Werkstattpersonal abhängig.
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Durch die Verwendung des „Connected Data Loops“ kann das Fachpersonal in der Werkstatt beispielsweise ein Prüfprogramm in das Fahrzeug einspielen. Eine derartige Einspielung eines Prüfprogramms kann aber auch erfolgen, bevor das Fahrzeug in die Werkstatt verbracht wird, um in der Werkstatt bereits eine spezifische(re) Diagnose zur Verfügung zu haben. In Ausgestaltungen der Erfindung kann dies beispielsweise durch den Kundendienst des Hersteller (z.B. nach Kontaktieren einer telefonischen Hotline) erfolgen. Damit wird bereits vor dem Werkstattbesuch eine Prüfvorschrift einspielt und eine Vorabdiagnose durchführt. Entsprechendes kann auch beispielsweise durch einen Flottenbetreiber, oder einen Endanwender, erfolgen.
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Die Prüfvorschrift bzw. mehrere Prüfvorschriften bzw. ein Prüfprogramm zeichnet während einer Prüffahrt mehrere Messwerte auf, die beispielsweise bereits auf das Fehlerverhalten eingegrenzt sind, und spielt diese zum fahrzeugexternen Rechensystem zurück, das insbesondere aufseiten eines Fahrzeugherstellers oder Komponentenherstellers bereitgestellt sein kann. Dem Fachpersonal kann auf dieser Grundlage eine Bewertung der Messwerte und eine (gewichtete) Liste mögliche Ursachen für das Problem genannt werden. Nach der Fehlerabstellung kann von der Werkstätte bzw. durch das Fachpersonal eine Rückmeldung mit dem tatsächlichen Fehler erfolge, als auch der Nicht-Fehler, womit die Gewichtung der Ursachen angepasst werden kann.
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Die Bewertung der Diagnosedaten und/oder das Identifizieren der möglichen Fehler auf Grundlage der Bewertung kann, wie bereits zuvor erwähnt, insbesondere unter Verwendung eines Expertensystems durchgeführt werden. Wie bei anderen Verfahren der künstlichen Intelligenz auch kann dieses insbesondere unter Verwendung von lernenden bzw. lernfähigen Verfahren erfolgen, wie auch nachfolgend noch erläutert.
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In Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung kann die Bereitstellung der Fehlerinformationen unter Verwendung einer Benutzerschnittstelle erfolgen, beispielsweise an Werkstattpersonal, das auf dieser Grundlage über ein weiteres Vorgehen entscheidet, beispielsweise darüber, welche Fehlerbehebungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Auf diese Weise kann eine Fehlerbehebung sehr zielgerichtet durchgeführt werden.
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In Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung können die Fehlerinformationen eine Liste mehrerer möglicher Fehler und diesen zugeordnete Fehlerwahrscheinlichkeiten umfassen. Dies ermöglicht es Fachpersonal, die entsprechenden Fehlerbehebungsmaßnahmen an einer entsprechenden Fehlerwahrscheinlichkeit, sowie ggf. auch auf Grundlage eines hierzu erforderlichen Behebungsaufwands, durchzuführen.
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Wie bereits erwähnt, kann eine Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung eine Überprüfung der möglichen Fehler und eine Bestätigung eines der möglichen Fehler als tatsächlichen Fehler gegenüber dem fahrzeugexternen Rechensystem umfassen. Auf diese Weise ist eine Bewertung der Qualität der Fehlerdiagnose möglich.
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Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung können in diesem Zusammenhang insbesondere die Verwendung eines Lernsystems umfassen, das mittels der als tatsächliche Fehler bestätigten Fehler trainiert wird. Auf diese Weise kann ein entsprechendes System kontinuierlich verbessert werden.
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Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung können sich in diesem Zusammenhang bekannter oder adaptierter Maschinenlernmodelle oder Maschinenlernalgorithmen bedienen. Bei maschinellem Lernen wird generell eine Aufgabe ohne Verwendung expliziter Anweisungen ausgeführt, anstatt sich auf Modelle und Inferenz zu verlassen. Beim maschinellen Lernen kann beispielsweise anstatt einer auf Regeln basierenden Transformation von Daten, eine Transformation von Daten verwendet werden, die aus einer Analyse von Verlaufs- und/oder Trainings-Daten hergeleitet werden kann. Die vorliegende Erfindung kann in Ausgestaltungen insbesondere die Verwendung eines entsprechenden Modells umfassen, muss aber nicht notwendigerweise das Modell an sich betreffen.
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Durch Trainieren eines Maschinenlernmodells mit einer großen Anzahl von Trainingsdatensätzen zugeordneter Trainingsinhaltsinformation (z.B. der jeweils bestätigten Fehler oder Anmerkungen) „lernt“ das Maschinenlernmodell im vorliegenden Fall, Fehler immer zuverlässiger selbst zu erkennen, sodass die Prognose immer zuverlässiger wird. Dies wird insbesondere durch die Verwendung der Feedback-Schleife im Rahmen der vorliegenden Erfindung möglich, die eine kontinuierliche Rückkopplung erlaubt.
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Im Rahmen der vorliegenden Erfindung kann die Bereitstellung der Fehlerinformationen insbesondere unter Verwendung eines Werkstattsystems bzw. von bekannten Diagnosegeräten vorgenommen werden, um dem Fachpersonal in der an sich bekannten Weise eine entsprechende Diagnose zur Verfügung stellen zu können.
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Im Rahmen der vorliegenden Erfindung vorgeschlagene Rechenmittel, z.B. ein einzelnes Steuergerät oder ein System, das eine oder mehrere Steuergeräte eines Fahrzeugs und einen zentralen Server oder eine oder mehrere beliebige Komponenten eines derartigen Systems umfassen kann, ist, insbesondere programmtechnisch, dazu eingerichtet, ein erfindungsgemäßes Verfahren durchzuführen.
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Auch die Implementierung eines erfindungsgemäßen Verfahrens in Form Programmmitteln, insbesondere eines Computerprogramms oder Computerprogrammprodukts oder mehrerer, insbesondere verteilter, Computerprogramme oder Computerprogramme mit Programmcode zur Durchführung aller Verfahrensschritte ist vorteilhaft, da dies besonders geringe Kosten verursacht, insbesondere wenn die ausführenden Rechenmittel noch für weitere Aufgaben genutzt werden und daher ohnehin vorhanden sind. Schließlich ist ein maschinenlesbares Speichermedium vorgesehen mit einem darauf gespeicherten Computerprogramm wie oben beschrieben. Geeignete Speichermedien bzw. Datenträger zur Bereitstellung des Computerprogramms sind insbesondere magnetische, optische und elektrische Speicher, wie z.B. Festplatten, Flash-Speicher, EEPROMs, DVDs u.a.m. Auch ein Download eines Programms über Computernetze (Internet, Intranet usw.) ist möglich. Ein solcher Download kann dabei drahtgebunden bzw. kabelgebunden oder drahtlos (z.B. über ein WLAN-Netz, eine 3G-, 4G-, 5G- oder 6G-Verbindung, etc.) erfolgen.
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Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung und der beiliegenden Zeichnung.
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Die Erfindung ist anhand von Ausführungsbeispielen in der Zeichnung schematisch dargestellt und wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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- 1 zeigt eine Feedback-Schleife gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung.
- 2 veranschaulicht ein Verfahren gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung.
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Ausführungsform(en) der Erfindung
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Die nachfolgend beschriebenen Ausführungsformen werden lediglich zu dem Zweck beschrieben, den Leser beim Verständnis der beanspruchten und zuvor erläuterten Merkmale zu unterstützen. Sie stellen lediglich repräsentative Beispiele dar und sollen hinsichtlich der Merkmale der Erfindung nicht abschließend und/oder beschränkend betrachtet werden. Es versteht sich, dass die zuvor und nachfolgend beschriebenen Vorteile, Ausführungsformen, Beispiele, Funktionen, Merkmale, Strukturen und/oder anderen Aspekte nicht als Beschränkungen des Umfangs der Erfindung, wie er in den Ansprüchen definiert ist, oder als Beschränkungen von Äquivalenten zu den Ansprüchen zu betrachten sind, und dass andere Ausführungsformen verwendet und Änderungen vorgenommen werden können, ohne vom Umfang der beanspruchten Erfindung abzuweichen.
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Unterschiedliche Ausführungsformen der Erfindung können weitere zweckmäßige Kombinationen der beschriebenen Elemente, Komponenten, Merkmale, Teile, Schritte, Mittel usw. umfassen, aufweisen, aus ihnen bestehen oder im Wesentlichen aus ihnen bestehen, auch wenn solche Kombinationen hier nicht spezifisch beschrieben sind. Darüber hinaus kann die Offenbarung andere Erfindungen umfassen, die gegenwärtig nicht beansprucht sind, die aber in Zukunft beansprucht werden können, insbesondere wenn sie vom Umfang der unabhängigen Ansprüche umfasst sind.
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Erläuterungen, die sich auf Vorrichtungen, Apparate, Anordnungen, Systeme usw. gemäß Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung beziehen, können auch für Verfahren, Prozesse, Methoden usw. gemäß den Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung gelten und umgekehrt. Gleiche, gleich wirkende, in ihrer Funktion einander entsprechende, baulich identisch oder vergleichbar aufgebaute Elemente, Verfahrensschritte usw. können mit identischen Bezugszeichen angegeben sein.
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1 zeigt eine Feedback-Schleife, die gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung zum Einsatz kommen kann, wobei die Feedback-Schleife insgesamt mit 100 bezeichnet ist.
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Die Feedback-Schleife 100 umfasst ein Fahrzeug 10, das mit einer oder mehreren Recheneinheiten, Sensoren und dergleichen ausgestattet ist, die jedoch hier aus Gründen der Übersichtlichkeit halber nicht gesondert veranschaulicht sind.
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Das Fahrzeug 10 weist ferner Drahtlosdatenübertragungsmittel 11, beispielsweise eine Mobilfunkeinheit, auf, die es ihm ermöglichen, mit einem im Folgenden als „Cloud-Backend“ 20 bezeichneten fahrzeugexternen Rechensystem über Kommunikationsstrecken 21, 23 zu kommunizieren. Als Teil des Cloud-Backends 20 können beispielsweise Funkstationen, Cloud-Speichermittel, Server oder Serverfarmen und dergleichen vorgesehen sein. Ein entsprechender Rechner ist vereinfacht mit 24 angegeben. Eine interne Kommunikation 22 innerhalb des Cloud-Backends 20 und ein Datenabgriff bzw. eine Auswertung von Daten an beliebiger Stelle ist möglich.
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Die Feedback-Schleife 100 kann insbesondere in Form eines an sich bekannten „Connected Data Loop“ ausgebildet sein. Neben der Sammlung und Vorverarbeitung von Daten in einem Fahrzeug 10 ist, wie bereits eingangs erwähnt, hierbei eine kontinuierliche Übertragung von Daten zwischen dem Fahrzeug 10 und dem Cloud-Backend 20 möglich.
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2 veranschaulicht ein Verfahren gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung in Form eines schematischen Ablaufplans. Das Verfahren ist insgesamt mit 200 bezeichnet. Zu den nachfolgend erläuterten Verfahrensschritten sei zur Vermeidung von Wiederholungen ergänzend auf die obigen Erläuterungen verwiesen.
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Das Verfahren 200 dient, wie mehrfach erwähnt, zur Diagnose von beim Betrieb eines Fahrzeugs, wie beispielsweise des Fahrzeugs 10 gemäß 1, auftretenden Fehlern, wobei das Verfahren 200 umfasst, das Fahrzeug 10 in eine Feedback-Schleife, beispielsweise die Feedback-Schleife 100 gemäß 1, einzubinden, wie in Form eines Schritts 210 veranschaulicht, wobei eine entsprechende Einbindung auch vor einer entsprechenden Diagnose bereits erfolgt sein kann.
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In der Feedback-Schleife 100 werden fortwährend durch das Fahrzeug bereitgestellte erste Daten an ein Cloud-Backend, beispielsweise das Cloud-Backend 20 gemäß 1, übertragen, und fortwährend werden von dem Cloud-Backend bereitgestellte zweite Daten an das Fahrzeug übertragen werden, wobei die zweiten Daten auf Grundlage der ersten Daten und/oder die ersten Daten auf Grundlage der zweiten Daten mittels des Cloud-Backends erzeugt werden, wie nicht gesondert als Verfahrensschritt veranschaulicht.
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In einem Schritt 220 wird das Fahrzeug dazu veranlasst, während eines Überprüfungszeitraums durch die Prüfvorschrift vorgegebene Diagnosedaten als die ersten Daten an das Cloud-Backend zu übertragen. Diese kann in einem Schritt 230 eine Bewertung der Diagnosedaten durchführen, in einem Schritt 240 auf Grundlage dieser Bewertung mögliche Fehler identifizieren, und in einem Schritt 250 zumindest einen Teil der möglichen Fehler in Form von Fehlerinformationen bereitstellen.
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Wie mehrfach erwähnt, kann die Bewertung der Diagnosedaten in Schritt 230 und/oder das Identifizieren der möglichen Fehler auf Grundlage der Bewertung in Schritt 240 unter Verwendung eines Expertensystems durchgeführt werden, und die Bereitstellung der Fehlerinformationen in Schritt 250 kann insbesondere unter Verwendung einer geeigneten Benutzerschnittstelle erfolgen.
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Eine Überprüfung der möglichen Fehler bzw. eine Fehlerbehebung unter Identifizierung des tatsächlichen Fehlers kann in einem Schritt 260 vorgenommen werden, und auf dieser Grundlage kann in einem Schritt 270 eine Bestätigung eines der möglichen Fehler als einem tatsächlichen Fehler gegenüber dem Cloud-Backend umfassen. Dieses kann auf dieser Grundlage trainiert werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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