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Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug, umfassend eine Funkmodulanordnung mit einer Mehrzahl von Funkmodulen. Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren für ein eine Funkmodulanordnung mit einer Mehrzahl von Funkmodulen umfassendes Fahrzeug und ein Computerprogramm.
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Für den schlüssellosen Zugang zu einem Fahrzeug wird die Ultraweitband-, UWB-, Technologie und/oder ein anderes abstandsmessendes System verwendet, beispielsweise basierend auf Niederfrequenztechnik (LF 125 KHz), Bluetooth und/oder Kameras. Die allgemeine Bezeichnung hierfür ist schlüsselloser Zugang (Keyless Entry und Exit, Kessy) zur Steuerung von Klappen und Türen am Fahrzeug. Darüber hinaus wird insbesondere bei fahrerlosen, autonomen und/oder teilautonomen Fahrzeugen eine automatische Erkennung von für den Zugang zum Fahrzeug autorisierten Personen benötigt, ohne die Kosten und den Wartungsaufwand des Zugangssystems zu erhöhen.
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Bekannte Systeme zum Sensieren von Größen in einem Zugangsbereich des Fahrzeugs, beispielsweise Türen, insbesondere Schiebetüren und Flügeltüren, weisen folgende Komponenten auf: Sensoren an Klappen oder Türen zur Erkennung von Kollisionen der Tür mit einem Nutzer und/oder von Annährungen des Nutzers an das Fahrzeug im Türumfeld, beispielsweise Kameras und/oder Ultraschallsensoren. Bekannte Systeme umfassen ferner Bedienelemente zur Steuerung der Klappe zum Öffnen und Schließen, also zur Interaktion. Schließlich umfassen bekannte Systeme Lesegeräte zur Interaktion mit dem Fahrzeug, beispielsweise zur Erkennung einer Autorisierung, hier insbesondere kontaktnahe Systeme wie NFC, die insbesondere eine Bezahlung ermöglichen. Zur Bedienung des Öffnens und Schließens einer Tür, Schiebetür, Schwenktür oder Flügeltür, muss diese vom Nutzer teils manuell betätigt werden. Zusätzliche Geräte zur Bezahlung, beispielsweise EC-Kartenleser, sind im Fahrzeug vorgesehen, um beispielsweise Interaktionen wie eine Abbuchung für einen Fahrdienst oder zur Bereitstellung des Fahrzeugs tätigen zu können. Derartige Systeme sind komplex.
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US 2016 / 0 301 698 A1 offenbart eine Anordnung und ein Verfahren zur Autorisierung für ein autonomes Fahrzeug. Die Anordnung umfasst ein fahrzeuginternes Passagierautorisierungssystem. Das Passagierautorisierungssystem umfasst ein Passagierdetektionsmodul zur Detektion der Präsenz und der Identität eines Passagiers im Innenraum des Fahrzeugs, basierend auf Sensorsignalen eines Passagierdetektionssensors. Der Passagierdetektionssensor umfasst eine Kamera, Sitzplatzsensoren und/oder ein Mikrofon oder auch Bewegungssensoren, Infrarotsensoren, Temperatursensoren. Die Anordnung umfasst ein Zahlungsverwaltungsmodul, um beispielsweise Beförderungsdienstleistungen mit einer Kreditkarte zahlen zu können.
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CN 109 615 395 A offenbart ein Verfahren und eine Anordnung zur Detektion und Bestimmung von in ein Fahrzeug einsteigenden Passagieren. Dabei wird ein Eintritt eines Nutzerendgeräts in ein vorbestimmtes Gebiet detektiert. Die Detektion ist repräsentativ für das Einsteigen eines Insassen. Die Detektion und eine Abstandserfassung zwischen Fahrzeug und Nutzerendgerät erfolgen mittels kabelloser Kommunikationstechnologie wie Bluetooth, NFC oder Wi-Fi.
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DE 10 2020 121 551 A1 offenbart ein Verfahren zur Passagierauthentifizierung und zum Türbetrieb für autonome Fahrzeuge. Zur Passagierauthentifizierung ist ein Computersystem dazu ausgelegt, eine Fahrtanforderung zu empfangen, einen Zugangscode zu erzeugen, den Zugangscode zu einem Benutzerkonto und dem autonomen Fahrzeug zu übertragen, den Benutzer unter Verwendung des Zugangscodes zu authentifizieren und eine Abfahrt des autonomen Fahrzeugs zu ermöglichen. Für den Türbetrieb ist das Computersystem dazu ausgelegt, Umgebungsbedingungen im Umfeld eines autonomen Fahrzeugs zu detektieren, basierend auf einem Satz von Betriebsbedingungen zu bestimmen, ob eine oder mehrere Türen des autonomen Fahrzeugs zur Verwendung erwünscht sind oder nicht und eine Tür zu betreiben, falls die Tür sicher zu betreiben ist und für den Betrieb erwünscht ist. Nachdem Passagiere in das Fahrzeug eingestiegen sind, detektiert das System die Anzahl von Passagieren im Fahrzeug und evaluiert, ob die Anzahl von detektierten Passagieren mit der Anzahl von Mitfahrern (zum Beispiel Passagieren) konsistent ist.
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Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, den Stand der Technik zu bereichern und eine verbesserte Detektion von Personen am und im Fahrzeug sowie eine verbesserte Interaktion mit dem Fahrzeug zu ermöglichen.
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Erfindungsgemäß umfasst ein Fahrzeug eine Funkmodulanordnung mit einer Mehrzahl von Funkmodulen, wobei jedes der Funkmodule dazu eingerichtet ist, ein Ortungssignal und/oder ein Interaktionssignal zu empfangen, wobei die Funkmodulanordnung wenigstens drei in einem Polytop angeordnete Funkmodule aufweist, wobei die Funkmodule dazu eingerichtet sind, miteinander zu kommunizieren, und wobei die Funkmodulanordnung dazu eingerichtet ist, anhand des Ortungssignals eine Ortungsinformation und/oder anhand des Interaktionssignals eine Interaktionsinformation zu ermitteln.
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Mit anderen Worten umfasst die Funkmodulanordnung drei oder mehr Funkmodule. Die Funkmodule sind dazu eingerichtet, insbesondere elektromagnetischer Signale zu senden und zu empfangen und die Signale zur Auswertung zu verarbeiten. Die Funkmodule sind an den Eckpunkten einer beliebigen Form eines Polytops, insbesondere eines Polygons angeordnet. Ein Polytop ist ein ein Volumen aufspannendes Vieleck. Ein Polygon ist ein in einer Ebene angeordnetes Vieleck. Beispielsweise sind drei Funkmodule in einem Dreieck angeordnet. Vier Funkmodulen sind beispielsweise in einem ebenen Viereck, also einem Polygon, oder in einem ein Volumen aufspannenden Polytop angeordnet. In dem Polytop mit mindestens drei angeordneten Funkmodulen wird vorteilhaft die Anwesenheit, die Annäherung und/oder der Durchgang einer Person an einer Kante des Polytops, beispielsweise an Hypotenuse, Ankathete und Gegenkathete, erkannt. Beispielsweise mit einem Channel Impuls Response-Verfahren, CIR, oder mittels sogenanntem nanoRadar des Funkmoduls wird beispielsweise ein Hindurchschreiten einer Person in und/oder durch das Polytop sensiert. Die Anzahl der Funkmodule ist optional abhängig von der Größe des Fahrzeugs, beispielsweise auch Bus oder Bahn, der Anzahl der Türen, also der Anzahl der Fahrgastraumzugänge, der Anzahl der Stehplätze und/oder der Anzahl der Sitzplätze.
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Die Signale, die die Funkmodule empfangen und/oder senden können, dienen zur Ortung eines Nutzers und/oder eines Nutzerendgeräts relativ zum und/oder im Fahrzeug und/oder zur Interaktion eines Nutzers und/oder eines Nutzerendgeräts mit dem Fahrzeug. Ortungssignale sind Signale, die einen Nutzer und/oder ein Nutzerendgerät in der Umgebung des Fahrzeugs derart sensieren, dass eine Position und/oder eine Bewegung relativ zum Fahrzeug und/oder im Fahrzeug feststellbar ist und vorteilhaft einen Bewegungsablauf erfassbar machen. Durch die erfindungsgemäße Anordnung in einem Polytop ist es möglich, dass zuverlässig und genau anhand der Ortungssignale eine Position und/oder eine Bewegung eines Nutzers und/oder Nutzerendgeräts relativ zum und/oder im Fahrzeug, eine Annäherung an das Fahrzeug, ein Einsteigen und/oder ein Betreten des Fahrzeugs durch einen Nutzer und/oder ein Platznehmen auf einem Sitzplatz des Fahrzeugs durch einen Nutzer sensiert werden. Interaktionssignale sind Signale zur Interaktion mit dem Fahrzeug und/oder der Funkmodulanordnung. Interaktionssignale umfassen Nutzereingabesignale, Erkennungssignale, Autorisierungssignale und/oder Authentifizierungssignale. Das heißt, die Interaktion umfasst eine Nutzereingabe, eine Erkennung, eine Autorisierung und/oder Authentifizierung des Nutzers. Durch die erfindungsgemäße Anordnung ist es anhand der Interaktionssignale zuverlässig und genau möglich, dass ein Nutzer und/oder ein Nutzerendgerät autorisiert und/oder authentifiziert wird, beispielsweise um eine Fahrdienstleistung automatisiert abzurufen.
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Die Erfindung hat erkannt, dass die Implementierung und Anordnung der Funkmodule im Fahrzeug zur Erfassung von Aktivitäten, beispielsweise im Türbereich des Fahrzeugs bei geschlossener und offener Tür des Fahrzeugs entscheidend für die zuverlässige und genaue Funktion der Funkmodule ist. Die Funkmodule umfassen mit der Möglichkeit Ortungs- und/oder Interaktionssignale zu empfangen eine Zugangstechnologie, um die Autorisierung von Zutritten zum Fahrzeug zu kontrollieren und eine Ortungsfunktionen, um den Laufweg von Personen außerhalb des Fahrzeugs zum Fahrzeug zu plausibilisieren, beispielweise um die Autorisierung und/oder eine Nutzereingabe zu verbessern, indem der Laufweg beziehungsweise die Annährungsrichtung einbezogen wird. Hiermit können Zutrittsberechtigungen und auch Bezahldienste im Fahrzeug mit den Funkmodulen durchgeführt werden.
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Die Erfindung ermöglicht einen Zugangsbereich des Fahrzeugs zu sensieren, also einen Bereich um Tür, Schiebtür, Flügeltür, um eine Kollision zwischen Mensch und Türen zu verhindern und gleichzeitig Personen zu zählen, die das Fahrzeug betreten und/oder verlassen. Ebenfalls ist es möglich, dass eine Sitzposition einer einsteigenden Personen im Fahrzeug erfasst wird. Gleichzeitig ist durch die Erfassbarkeit von Interaktionssignalen durch das Mitführen eines Smartmobiles einer Person ein Bezahlvorgang auslösbar oder validierbar und bei Fahrdienstleistungen ist der Status einer Person oder einer Gruppe von Personen im Fahrzeug erfassbar.
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In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Fahrzeug eine Längsachse aufweist, die das Fahrzeug in zwei Seiten unterteilt, wobei auf jeder der Seiten je wenigstens ein Funkmodul angeordnet ist. Dadurch ist ein zuverlässiges Sensieren einer Bewegung eines Nutzers und/oder eines Nutzerendgeräts senkrecht zur Längsachse möglich. Durch die Anordnung wird eine bevorzugte Abdeckung des Fahrzeugs mit Funkmodulen sichergestellt, um Interaktionssignale zu erfassen.
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In weiterer bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Fahrzeug eine Tür und eine durch die Tür verschließbare Öffnung aufweist, wobei die Funkmodule derart angeordnet sind, dass ein Nutzer bei einem Durchqueren der Öffnung eine Kante und/oder eine Seite des Polytops durchquert. Damit ist sichergestellt, dass sich der Nutzer beim Einsteigen und/oder Verlassen des Fahrzeugs und/oder ein Nutzerendgerät, das der Nutzer mit sich führt, in einer Umgebung wenigstens eines der Funkmodule befindet. Damit ist eine zuverlässige Ortung des Nutzers und/oder Nutzerendgeräts ermöglicht und eine zuverlässige Erfassbarkeit von Interaktionssignalen erlaubt. Zwei Funkmodule sind gegenüber einer Tür zur Kollisions- und/oder Annäherungserkennung von Mensch und Tür angeordnet. In dieser Ausführungsform ist ein zuverlässiges Erfassen der Nutzer, die in das Fahrzeug einsteigen, möglich.
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In weiterer bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass eines der Funkmodule eine UWB-Schnittstelle aufweist, damit kann ein Signal, insbesondere ein Ortungssignal, in einem Abstand zum Funkmodul von 10 m erfasst werden. Damit ist ein schlüsselloser Zugang zum Fahrzeug möglich. Das Funkmodul ist dazu eingerichtet, einen Abstand und die Anwesenheit in einer Entfernung zum Funkmodul von 0,1 m bis 2 m zu ermitteln und auszuwerten, insbesondere für Nutzereingaben und/oder für Bezahldienste.
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In weiterer bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Funkmodulanordnung dazu eingerichtet ist, eine Nutzereingabe zu erfassen. Insbesondere mittels nanoRadar sind Nutzereingaben erfassbar. Die Funkmodulanordnung ist dazu eingerichtet, eine Geste von einem Nutzer zu erfassen. Die Geste ist optional eine mit einem Nutzerendgerät durchgeführte Geste. Vorzugsweise umfasst das Nutzerendgerät ein Touch-Display, zur Eingabe von und zum Erfassen von Nutzersignalen und zur Ausgabe von Informationen. Dabei sind die Funkmodule derart angeordnet, dass die Funkmodule in einem im Fahrzeug verbauten Zustand einen für einen Nutzer sichtbaren Bereich aufweisen. Die Bedienung erfolgt vorzugsweise berührungslos per Hand und/oder Smartmobile. Die Funkmodule sind optional dafür in einer Türinnenverkleidung, in einem Trapezfenster, auch feststehenden Fenster und/oder in einem Sitz, beispielsweise einer Sitzlehne angeordnet.
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In weiterer bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass eines der Funkmodule eine Bluetooth-Schnittstelle und/oder eine NFC-Schnittstelle aufweist, um eine verbesserte Konnektivität zwischen dem Funkmodul und einem Nutzerendgerät und/oder einem NFC-fähigen Zahlungsmittel zu verbessern. Das Funkmodul ist vorteilhaft dazu eingerichtet, die Kommunikation zur Autorisierung von Nutzerendgeräten oder sogenannten minimal Devices wie NFC-TAGs durchzuführen.
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In weiterer bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Funkmodulanordnung dazu eingerichtet ist, mit einem zentralen Steuergerät und/oder einer fahrzeugexternen Datenverarbeitungseinheit zu kommunizieren. Das zentrale Steuergerät ist optional fahrzeugintern angeordnet und zur Auswertung der von den Funkmodulen erfassten Daten eingerichtet. Die fahrzeugexterne Datenverarbeitungseinheit ist vorzugsweise ein fahrzeugexterner Server zur Autorisierung von Bezahl- und Zugangsdienste und/oder dazu eingerichtet, mittels der Funkmodule erfasste Informationen auszuwerten.
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In weiterer bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Funkmodulanordnung dazu eingerichtet ist, anhand des Ortungssignals eine Anwesenheit eines Nutzers, einen Abstand zwischen einem der Funkmodule und einem Nutzer und/oder eine richtungsgebundene Bewegung eines Nutzers zu ermitteln.
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Erfindungsgemäß ist ein Verfahren für ein eine Funkmodulanordnung mit einer Mehrzahl von Funkmodulen umfassendes Fahrzeug vorgeschlagen, wobei die Funkmodulanordnung wenigstens drei in einem Polytop angeordnete Funkmodule aufweist, wobei die Funkmodule dazu eingerichtet sind, miteinander zu kommunizieren; das Verfahren aufweisend die Schritte: Empfangen eines Ortungssignals und/oder eines Interaktionssignals; und Ermitteln einer Ortungsinformation anhand des Ortungssignals und/oder einer Interaktionsinformation anhand des Interaktionssignals. Vorteilhaft umfasst das Verfahren weitere Schritte, um die vorteilhaften und/oder optionalen Merkmale der Erfindung zu verwirklichen, um die damit verbundenen technischen Effekte zu erzielen.
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Erfindungsgemäß ist ein Computerprogramm, umfassend Befehle, die bei der Ausführung der Befehle durch einen Computer diesen Veranlassen, das erfindungsgemäße Verfahren durchzuführen. Vorteilhaft umfasst das Computerprogramm Befehle, die bei der Ausführung der Befehle durch einen Computer diesen Veranlassen, als vorteilhaft und/oder optional beschriebene Schritte des Verfahrens durchzuführen, um die damit verbundenen technischen Effekte zu erzielen.
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Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den übrigen, in den Unteransprüchen genannten Merkmalen.
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Die verschiedenen in dieser Anmeldung genannten Ausführungsformen der Erfindung sind, sofern im Einzelfall nicht anders ausgeführt, mit Vorteil miteinander kombinierbar.
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Die Erfindung wird nachfolgend in Ausführungsbeispielen anhand der zugehörigen Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
- 1 eine schematische Darstellung eines Fahrzeugs gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
- 2 eine schematische Draufsicht auf ein Fahrzeug gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
- 3 eine schematische Seitenansicht eines Fahrzeugs gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
- 4 eine schematische Darstellung eines Fahrzeugs gemäß einer Ausführungsform der Erfindung; und
- 5 eine schematische Darstellung eines Fahrzeugs gemäß einer Ausführungsform der Erfindung.
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1 zeigt eine schematische Darstellung eines Fahrzeugs 100 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung.
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Das Fahrzeug 100 umfasst eine Funkmodulanordnung 110 mit einer Mehrzahl von in diesem Beispiel drei dargestellten Funkmodulen 11a, 11b, 11c. In anderen Ausführungsformen weist das Fahrzeug 100 mehr als drei Funkmodule 11a, 11b, 11c auf (siehe 4 und 5).
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Die Funkmodule 11a, 11b, 11c sind in einem Polytop P angeordnet, wie durch die gestrichelte Linie schematisch dargestellt. Das Polytop P weist drei Kanten K auf. Das Fahrzeug 100 weist eine schematisch mit einer Punktstrichlinie dargestellte Längsachse L auf. Die Längsachse L unterteilt das Fahrzeug 100 in eine erste Seiten 101 und eine zweite Seite 102. Auf jeder der Seiten 101, 102 ist je wenigstens eins der Funkmodule 11a, 11b, 11c angeordnet. Zwei der Funkmodule 11a, 11b sind auf der ersten Seite 101 angeordnet; eines der Funkmodule 11 c ist auf der zweiten Seite 102 angeordnet.
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Jedes der Funkmodule 11a, 11b, 11c weist eine UWB-Schnittstelle 12, eine Bluetooth-Schnittstelle 13 und eine NFC-Schnittstelle 14 auf. Die Funkmodulanordnung 110 ist dazu eingerichtet, eine Nutzereingabe 22 eines Nutzers 105 zu erfassen. Dazu weist jeder der Funkmodule 11a, 11b, 11c eine Nutzerschnittstelle 15 auf, beispielsweise ein Touch-Display und/oder eine Schnittstelle zur Erkennung von Gesten. In der gezeigten Ausführungsform ist der Nutzer 105 schematisch innerhalb des Fahrzeugs 100 dargestellt. Der Nutzer 105 ist in anderen Ausführungsformen außerhalb des Fahrzeugs 100 angeordnet (siehe 4 und 5).
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Die Funkmodule 11a, 11b, 11c sind dazu eingerichtet, miteinander zu kommunizieren. Dazu weist jeder der Funkmodule 11a, 11b, 11 c eine Fahrzeugschnittstelle 16 auf. Die Fahrzeugschnittstelle 16 umfasst beispielsweise eine Anbindung an einen CAN-Bus des Fahrzeugs 100. Damit sind die Funkmodule 11a, 11b, 11c dazu eingerichtet, über das Fahrzeug 100, beispielsweise über ein zentrales Steuergerät 200 des Fahrzeugs 100, miteinander zu kommunizieren. Die Funkmodule 11a, 11b, 11c sind dazu eingerichtet, kabellos miteinander zu kommunizieren (nicht dargestellt). Dafür ist jedes der Funkmodule 11a, 11b, 11c dazu eingerichtet, mittels der UWB-Schnittstelle 12 und/oder der Bluetooth-Schnittstelle 13 mit den anderen Funkmodulen 11a, 11b, 11c unmittelbar, das heißt direkt, zu kommunizieren.
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Jedes der Funkmodule 11a, 11b, 11c ist dazu eingerichtet, ein Ortungssignal 20 und/oder ein Interaktionssignal 21 zu empfangen. Die Funkmodulanordnung 110 ist dazu eingerichtet, anhand des von dem Funkmodul 11a, 11b, 11c und/oder den Funkmodulen 11a, 11b, 11c empfangenen Ortungssignals 20 eine Ortungsinformation zu ermitteln, die die Position des Nutzers 105 repräsentiert. Die Funkmodulanordnung 110 ist dazu eingerichtet, anhand des von dem Funkmodul 11a, 11b, 11c und/oder den Funkmodulen 11a, 11b, 11c empfangenen Interaktionssignals 21 eine Interaktionsinformation zu ermitteln, die eine Interaktion des Nutzers 105 und/oder eines Nutzerendgeräts des Nutzers 105 mit dem Fahrzeug 100 repräsentiert. Die Funkmodulanordnung 11a, 11b, 11c, 11 ist dazu eingerichtet, anhand des Ortungssignals 21 eine Anwesenheit eines Nutzers 105, einen Abstand zwischen einem der Funkmodule 11a, 11b, 11c, 11 und einem Nutzer 105 und/oder eine richtungsgebundene Bewegung B eines Nutzers 105 zu ermitteln (siehe 4 und 5).
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Die Funkmodulanordnung 110 ist dazu eingerichtet, mit einem zentralen Steuergerät 200 zu kommunizieren. Die Funkmodulanordnung 110 ist dazu eingerichtet, mit einer fahrzeugexternen Datenverarbeitungseinheit 210 zu kommunizieren. Dazu weist die Funkmodulanordnung 110 und/oder das Fahrzeug 100 eine nicht gezeigte Datenverbindungsschnittstelle auf, die zu einer drahtlosen Datenverbindung mit der Datenverarbeitungseinheit 210 eingerichtet ist.
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2 zeigt eine schematische Draufsicht auf ein Fahrzeug 100 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Das Fahrzeug 100 gemäß 2 wird mit Bezug zu dem Fahrzeug 100 gemäß 1 beschrieben.
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Das Fahrzeug 100 weist vier Türen 103 und jeweils eine durch die Tür 103 verschließbare Öffnung 104 (nicht in 2 gezeigt) auf, wobei die Funkmodule 11a, 11b, 11c derart angeordnet sind, dass ein Nutzer 105 bei einem Durchqueren einer der Öffnungen 104 eine Kante K und/oder eine Seite des Polytops P durchquert. Dafür sind die Funkmodule 11a, 11b, 11c in einer A-Säule und in zwei B-Säulen des Fahrzeugs und/oder in den Türen 104 angeordnet. Die Entfernung zwischen einem Nutzer 105 (nicht in 2 gezeigt) und einem der Funkmodule 11a, 11b, 11c ist bei Einsteigen in das Fahrzeug 100 und/oder Verlassen des Fahrzeugs 100 derart gering, dass für die Funkmodulanordnung 110 eine Interaktion über die NFC-Schnittstelle 14 einer der Funkmodule 11a, 11b, 11c erfassbar ist. Beispielsweise kann ein Nutzer 105 über die NFC-Schnittstelle 14 eines der Funkmodule 11a, 11b, 11c eine Zahlung leisten und/oder eine Authentifizierung durchführen.
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3 zeigt eine schematische Seitenansicht eines Fahrzeugs 100 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Das Fahrzeug 100 gemäß 3 wird mit Bezug zu dem Fahrzeug 100 gemäß 1 und 2 beschrieben. Das Fahrzeug 100 gemäß 3 ist ein Bus in einer Ansicht der ersten Seite 102. Die zweite Seite 103 ist in 3 nicht zu sehen.
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Das Fahrzeug 100 gemäß 3 umfasst eine Funkmodulanordnung 100, von der drei Funkmodule 11a, 11b, 11c gezeigt sind. Zwei der Funkmodule 11a, 11c sind auf der ersten Seite 101 angeordnet. Eines der Funkmodule 11b (mit gepunkteter Linie gezeichnet) ist auf der zweiten Seite 102 angeordnet. Das Polytop P (mit punktgestrichelter Linie gezeichnet) erstreckt sich somit in die Bildebene hinein, von der ersten Seite 101 zur zweiten Seite 102. Eine Kante K des Poytops P ist auf der ersten Seite 101 angeordnet. Die Kante K ist derart angeordnet, dass die Kante K beim Eintreten in das Fahrzeug 100 durch eine Tür 103 des Fahrzeugs 100 passiert wird. Damit ist die Zahl der das Fahrzeug 100 betretenden oder verlassenden Nutzer erfassbar. Die Funkmodule 11a, 11c sind in der Umgebung der Tür 103 zum Erfassen eines Interaktionssignals 21 angeordnet. Damit ist beim Passieren der Tür 103 eines Nutzers 105 eine Interaktion zur Identifizierung, zur Autorisierung und/oder zur Nutzereingabe 22 erfassbar. Beispielsweise kann eine Zugangsberechtigung überprüft und/oder aufgrund einer Nutzereingabe 22, beispielsweise einer Zahlung und/oder einer Autorisierung einer Zahlung, erteilt werden.
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4 zeigt eine schematische Darstellung eines Fahrzeugs 100 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Das Fahrzeug 100 gemäß 4 wird mit Bezug zu 3 beschrieben.
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Das Fahrzeug 100 gemäß 4 umfasst eine Mehrzahl von Funkmodulen 11. Die Funkmodule 11 sind in einem nicht gezeigten Polytop P angeordnet.
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Das Fahrzeug 100 umfasst eine Mehrzahl von Türen 103 (nicht gezeigt) und jeweils eine Öffnung 104 zum Einsteigen in das Fahrzeug 104. Die Türen 103 und Öffnungen 104 sind auf der ersten Seite 101 des Fahrzeugs 100 angeordnet. Jede der Türen 103 und Öffnungen 104 ist in Längsrichtung L zwischen zwei der Funkmodule 11 angeordnet. In dem gezeigten Beispiel sind zwei Funkmodule 11 auf der zweiten Seite angeordnet. Die Kreise gemäß 4 indizieren die Reichweite der Funkmodule 11 zum Erfassen von Interaktionssignalen 21.
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Das Fahrzeug 100 umfasst eine Mehrzahl von Sitzplätzen 106. Die Sitzplätze 106 sind innerhalb des Polytops P angeordnet, um von einem Nutzer 105 und/oder Nutzerendgerät auf jeden der Sitzplätze 106 Ortungssignale 20 und/oder Interaktionssignale 21 erfassen zu können.
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Die Funkmodulanordnung 110 erlaubt ein zuverlässiges und umfängliches Erfassen eines Bewegungsablaufs B eines Nutzers 105 und von Interaktionen des Nutzers 105 mit dem Fahrzeug 100. Beispielsweise bewegt sich ein Nutzer 105 entlang einer mit Kreuzen indizierten Trajektorie von einem Startpunkt des Bewegungsablaufs B des Nutzers 105' außerhalb des Fahrzeugs 100 zu einem Endpunkt des Bewegungsablaufs B des Nutzers 105 innerhalb des Fahrzeugs 100. Der Bewegungsablauf B wird von den Funkmodulen 11 anhand der Ortungssignale 20 erfasst. Dabei wird die Annäherung des Nutzers 105 an die Tür 103 erkannt. An der Tür erfolgt eine erste Interaktion des Nutzers 105 mit den Funkmodulen 11, beispielsweise sendet der Nutzer 105 über ein Nutzerendgerät eine Identifikationsinformation als Interaktionssignal 21 an das Funkmodul 11 und/oder das Funkmodul 11 empfängt automatisiert eine Identifikationsinformation als Interaktionssignal 21, beispielsweise aufgrund eines Transponders, den der Nutzer 105 mit sich führt, und/oder aufgrund eines biometrischen Datums, das das Funkmodul 11 erfasst. Bevor der Nutzer 105 in das Fahrzeug 100 einsteigt und/oder bevor der Nutzer 105 den Sitzplatz erreicht, erfolgt eine Autorisierung des Nutzers 105 zur Nutzung einer Fahrdienstleistung. Dabei ist eine Bezahlung erfasst, deren Autorisierung durch den Nutzer 105 mittels der Übermittlung einer Zahlungsinformation als Interaktionssignal 21 ausgelöst wird.
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5 zeigt eine schematische Darstellung eines Fahrzeugs 100 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. 5 wird mit Bezug zu 4 beschrieben.
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Die Anordnung der Funkmodule 11 in dem Polytop P ist in eine Mehrzahl von Unteranordnungen zerlegbar, wie durch die gestrichelten Linien dargestellt. Jeweils drei der Funkmodule 11 sind in einem Polytop P angeordnet. Die jeweils drei der Funkmodule 11 in der jeweiligen Unteranordnung sind optional dazu eingerichtet, unabhängig von einer anderen Unteranordnung, Ortungssignale 20 und/oder Interaktionssignale 21 zu erfassen und auszuwerten. Damit ist ein modularer Aufbau der Funkmodulanordnung 110 möglich.
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Bezugszeichenliste
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- 11
- Funkmodul
- 11a
- Funkmodul
- 11b
- Funkmodul
- 11c
- Funkmodul
- 12
- UWB-Schnittstelle
- 13
- Bluetooth-Schnittstelle
- 14
- NFC-Schnittstelle
- 15
- Nutzerschnittstelle
- 16
- Fahrzeugschnittstelle
- 20
- Ortungssignal
- 21
- Interaktionssignal
- 22
- Nutzereingabe
- 100
- Fahrzeug
- 101
- erste Seite
- 102
- zweite Seite
- 103
- Tür
- 104
- Öffnung
- 105
- Nutzer
- 105'
- Nutzer
- 106
- Sitzplatz
- 110
- Funkmodulanordnung
- 200
- Steuergerät
- 210
- fahrzeugexterne Datenverarbeitungseinheit
- B
- Bewegungspfad
- K
- Kante
- P
- Polytop
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- CN 109615395 A [0005]
- DE 102020121551 A1 [0006]