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DE102022202167A1 - Haushaltsgeschirrspülmaschine - Google Patents

Haushaltsgeschirrspülmaschine Download PDF

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Publication number
DE102022202167A1
DE102022202167A1 DE102022202167.3A DE102022202167A DE102022202167A1 DE 102022202167 A1 DE102022202167 A1 DE 102022202167A1 DE 102022202167 A DE102022202167 A DE 102022202167A DE 102022202167 A1 DE102022202167 A1 DE 102022202167A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
coupling element
gear
holder
drive
rail
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102022202167.3A
Other languages
English (en)
Inventor
Aaron Friedke
Manuel Jörg
Daniel Miller
Michael Rupp
Stephan Lange
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Hausgeraete GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by BSH Hausgeraete GmbH filed Critical BSH Hausgeraete GmbH
Priority to DE102022202167.3A priority Critical patent/DE102022202167A1/de
Priority to US18/836,373 priority patent/US20250169673A1/en
Priority to PCT/EP2023/050743 priority patent/WO2023165751A1/de
Priority to EP23700968.3A priority patent/EP4486188A1/de
Priority to CN202380025095.XA priority patent/CN118804706A/zh
Publication of DE102022202167A1 publication Critical patent/DE102022202167A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L15/00Washing or rinsing machines for crockery or tableware
    • A47L15/42Details
    • A47L15/50Racks ; Baskets
    • A47L15/507Arrangements for extracting racks, e.g. roller supports

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  • Washing And Drying Of Tableware (AREA)
  • Transmission Devices (AREA)

Abstract

Eine Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) mit einem Spülbehälter (2), einer Spülgutaufnahme (12, 13, 14), einem Kopplungselement (16), welches in den Spülbehälter (2) hinein und aus diesem zumindest teilweise heraus verlagerbar ist, wobei die Spülgutaufnahme (12, 13, 14) bezüglich des Kopplungselements (16) in und entgegen einer Ausfahrrichtung (A) zwischen einem ein- und ausgefahrenem Zustand derselben verlagerbar ist, und einem Antrieb (30), welcher dazu eingerichtet ist, das Kopplungselement (16) zum Hinein- und Herausverlagern desselben in und aus dem Spülbehälter (2) anzutreiben.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Haushaltsgeschirrspülmaschine.
  • Die Bedienung von Haushaltsgeschirrspülmaschinen (im Weiteren auch „Geschirrspülmaschinen“) soll zunehmend vereinfacht werden. Ein Aspekt ist hierbei, dass ein Antrieb eine Spülgutaufnahme, wie etwa einen Ober- oder Unterkorb, aus dem Spülbehälter der Geschirrspülmaschine zum Be- und Entladen heraus- und hineinfährt. Für eine bessere Zugänglichkeit der Spülgutaufnahme soll diese möglichst weit aus dem Spülbehälter herausgefahren werden.
  • Die Druckschrift DE 10 2005 010 616 A1 offenbart eine Haushaltsgeschirrspülmaschine mit einem Antrieb, welcher dazu eingerichtet ist, eine Spülgutaufnahme automatisch aus dem Spülbehälter heraus- und in diesen hineinzubewegen. Die Spülgutaufnahme ist an Teleskopschienen gelagert und der Antrieb erfolgt über ein Zahnrad, welches in eine Zahnstange an der Spülgutaufnahme eingreift.
  • Die Druckschriften WO 2018/120924 A1 und WO 2020/124970 A1 offenbaren eine Haushaltsgeschirrspülmaschine mit einer angetriebenen Spülgutaufnahme, welche über eine magnetische Vorrichtung an dem Antrieb befestigt ist. Für den Antrieb ist eine feststehende Gewindestange vorgesehen, welche mit einem elektrischen Motor verbunden ist.
  • Die Druckschrift US 2008/0315739 A1 offenbart eine elektrisch angetriebene Wärmeschublade, welche dazu eingerichtet ist, aus einem Korpus heraus- und in diesen hineinzufahren. An der Wärmeschublade ist eine Zahnstange befestigt, welche durch ein Zahnrad eines an dem Korpus montierten Getriebes angetrieben wird.
  • Vor diesem Hintergrund besteht eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, eine verbesserte Haushaltsgeschirrspülmaschine bereitzustellen.
  • Demgemäß wird eine Haushaltsgeschirrspülmaschine mit einem Spülbehälter und einer Spülgutaufnahme bereitgestellt. Die Haushaltsgeschirrspülmaschine umfasst ferner ein Kopplungselement, welches in den Spülbehälter hinein und aus diesem zumindest teilweise heraus verlagerbar ist, wobei die Spülgutaufnahme bezüglich des Kopplungselements in und entgegen einer Ausfahrrichtung zwischen einem ein- und ausgefahrenen Zustand derselben verlagerbar ist. Weiterhin ist ein Antrieb vorgesehen, welcher dazu eingerichtet ist, das Kopplungselement zum Hinein- und Herausverlagern desselben in und aus dem Spülbehälter anzutreiben.
  • Eine Idee der vorliegenden Erfindung ist es, ein angetriebenes Kopplungselement, welches in den Spülbehälter hinein und aus diesem zumindest teilweise heraus verlagerbar ist, und eine Spülgutaufnahme, welche bezüglich des Kopplungselements verlagerbar ist, bereitzustellen. Dadurch wird zusätzliche Ausfahrlänge der Spülgutaufnahme gewonnen.
  • Durch die Bereitstellung des angetriebenen Kopplungselements kann der Antrieb entlang des Kopplungselements flexibel angeordnet werden. Vorteilhaft kann dadurch der Antrieb in größerem Abstand zu einer Tür, welche den Spülbehälter verschließt, angeordnet werden.
  • Unter der „Ausfahrrichtung“ ist insbesondere eine horizontale Richtung zu verstehen, in die die Spülgutaufnahme herausgefahren wird.
  • Eine „Spülgutaufnahme“ ist vorliegend eine Aufnahme, insbesondere ein Korb, zum Aufnehmen von zu reinigendem Spülgut, wie beispielweise Teller, Tassen, Besteck oder Schüsseln. Insbesondere kann es sich um eine obere oder eine untere Spülgutaufnahme, auch als oberer und unterer Geschirrkorb bekannt, oder um eine Besteckschublade handeln.
  • Ein „Spülbehälter“ ist vorliegend ein Behälter, in dem ein oder mehrere Spülgutaufnahmen unterbringbar sind. Der Spülbehälter weist eine Spülkammer auf, in der das Spülgut gereinigt und getrocknet wird. Der Spülbehälter ist vorzugsweise quaderförmig.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist die Spülgutaufnahme in ihrem ausgefahrenen Zustand soweit aus dem Spülbehälter heraus verlagert, dass die Spülgutaufnahme von dem Spülbehälter in der Ausfahrrichtung beabstandet ist.
  • Dadurch wird vorteilhaft eine verbesserte Zugänglichkeit zu dem Inhalt der Spülgutaufnahme erreicht.
  • An dem Spülbehälter ist ein umlaufender Flansch mit einer Dichtung angebracht, an welcher die Tür in verschlossenem Zustand des Spülbehälters anliegt. Das Volumen, das von der geschlossenen Tür und dem Spülbehälter umschlossen wird, wird vorliegend als Spülkammer bezeichnet.
  • Wenn die Spülgutaufnahme von dem Spülbehälter in der Ausfahrrichtung beabstandet ist, ist darunter vorliegend vorzugsweise zu verstehen, dass eine Rückseite der Spülgutaufnahme von dem umlaufenden Flansch in der Ausfahrrichtung beabstandet ist (im Nachfolgenden auch „Überauszug“ genannt).
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist das Kopplungselement Teil eines Teleskopauszugs, wobei der Teleskopauszug ferner einen feststehenden Abschnitt, welcher an dem Spülbehälter befestigt ist, und einen beweglichen Abschnitt, welcher an der Spülgutaufnahme befestigt ist, aufweist, und das Kopplungselement den feststehenden Abschnitt mit dem beweglichen Abschnitt koppelt, wobei das Kopplungselement bezüglich des feststehenden Abschnitts und der bewegliche Abschnitt bezüglich des Kopplungselements verschieblich ist.
  • Ein „Teleskopauszug“ weist vorliegend zumindest zwei Abschnitte auf, deren Profile in Querrichtung teilweise ineinandergreifen. Die Abschnitte sind relativ zueinander verschiebbar angeordnet. Der Teleskopauszug ermöglicht eine große Auszugslänge und eine kompakte Bauweise.
  • Dadurch kann vorteilhaft erreicht werden, dass das angetriebene Kopplungselement einen Überauszug der Spülgutaufnahme ermöglicht.
  • Unter einem „feststehenden Abschnitt“ können insbesondere Rollen oder Räder verstanden werden, welche auf der Innenseite des Spülbehälters drehbar befestigt sind.
  • Unter einem „feststehenden Abschnitt“ kann auch eine Schiene, wie zum Beispiel eine Teleskopschiene, verstanden werden, welche auf der Innenseite des Spülbehälters befestigt ist.
  • Unter einem „beweglichen Abschnitt“ können insbesondere Rollen oder Räder verstanden werden, welche an der Spülgutaufnahme drehbar befestigt sind und bezüglich des Kopplungselements translatorisch verschiebbar sind.
  • Unter einem „beweglichen Abschnitt“ kann auch eine Schiene, wie zum Beispiel eine Teleskopschiene, verstanden werden. Die Schiene ist an der Spülgutaufnahme befestigt und bezüglich des Kopplungselements translatorisch verschiebbar.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist an dem Kopplungselement ein Trägerelement mit einem Getriebe, welches eine Antriebsseite und eine Abtriebsseite aufweist, befestigt, wobei die Antriebsseite in Wirkverbindung mit dem feststehenden Abschnitt steht, sodass der feststehende Abschnitt das Getriebe bei dem Hinein- und Herausverlagern des Kopplungselements antreibt.
  • Zur Bereitstellung der Wirkverbindung kann etwa ein Seil, ein Riemen, wie zum Beispiel ein Zahnriemen oder ein Keilriemen, insbesondere aber eine Kombination aus einem Zahnrad und einer Zahnstange verwendet werden.
  • Unter einer „Antriebsseite“ des Getriebes ist insbesondere eine Seite des Getriebes zu verstehen, welche für den Drehmomenteingang in das Getriebe vorgesehen ist.
  • Unter einer „Abtriebsseite“ des Getriebes ist insbesondere eine Seite des Getriebes zu verstehen, welche für den Drehmomentausgang aus dem Getriebe vorgesehen ist.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform steht die Abtriebsseite des Getriebes in Wirkverbindung mit dem beweglichen Abschnitt, um die Spülgutaufnahme zwischen dem ein- und ausgefahrenen Zustand zu verlagern.
  • Vorteilhaft ist für das Ausfahren der Spülgutaufnahme nur ein Antrieb beziehungsweise Motor erforderlich.
  • Zur Bereitstellung der Wirkverbindung kann - wie schon für die Antriebsseite des Getriebes vorstehend erläutert - etwa ein Seil, ein Riemen, wie zum Beispiel ein Zahnriemen oder ein Keilriemen, insbesondere aber eine Kombination aus einem Zahnrad und einer Zahnstange verwendet werden. Die Wirkverbindung ist vorzugsweise als eine stetige Verbindung zwischen der Spülgutaufnahme und dem Antrieb ausgeführt.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform weist der feststehende Abschnitt eine Zahnstange auf, und die Zahnstange greift in zumindest ein Zahnrad der Antriebsseite des Getriebes ein und/oder das Trägerelement weist eine Zahnstange auf, und die Zahnstange greift in ein Zahnrad des Antriebs ein und/oder die Spülgutaufnahme weist eine Zahnstange auf, welche in zumindest ein Zahnrad der Abtriebsseite des Getriebes eingreift.
  • Dadurch kann eine formschlüssige Drehmomentübertragung erreicht werden, wodurch zum Beispiel die Position der Spülgutaufnahme über die Umdrehungen des Motors bestimmt werden kann.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform weist das Getriebe zumindest zwei, vier oder sechs Zahnräder auf, welche mechanisch in Reihe angeordnet sind.
  • Dadurch kann die Ausfahrbarkeit der Spülgutaufnahme in Ausfahrrichtung verlängert werden.
  • Unter „mechanisch in Reihe“ angeordneten Zahnrädern sind insbesondere in Ausfahrrichtung hintereinander angeordnete Zahnräder zu verstehen, welche in das vordere und/oder in das hintere Zahnrad eingreifen.
  • Das Getriebe weist vorzugsweise fünf Zahnräder auf. Die antriebs- und abtriebsseitigen Zahnräder haben vorzugsweise einen größeren Durchmesser als die Zahnräder zwischen den an- und abtriebsseitigen Zahnrädern.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist eine Halterung an dem beweglichen Abschnitt befestigt, wobei an der Halterung die Spülgutaufnahme und die Zahnstange befestigt sind.
  • Dadurch kann vorteilhaft erreicht werden, dass die Halterung und die Zahnstange einteilig oder einstückig gebildet sind.
  • Unter „einstückig“ ist vorliegend zu verstehen, dass ein Bauteil in einem Urformschritt, wie zum Beispiel Gießen, Spritzgießen oder Extrudieren, an einem Stück hergestellt wird.
  • Unter „einteilig“ ist vorliegend zu verstehen, dass zwei Partnerbauteile formschlüssig und/oder kraftschlüssig und/oder stoffschlüssig miteinander verbunden sind.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform erfolgt die jeweilige Verlagerung des Kopplungselements und der Spülgutaufnahme gleichzeitig.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform weist der Antrieb einen elektrischen Motor auf, welcher außerhalb des Spülbehälters angeordnet ist, wobei eine Welle des Motors in den Spülbehälter hineinragt, und das Zahnrad des Antriebs auf der Welle befestigt ist.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform weist das Trägerelement zwei Arme auf, welche das Trägerelement an gegenüberliegenden Seiten des Kopplungselements befestigen.
  • Aufgrund der bevorzugt länglichen Ausführung des Trägerelements ist das Trägerelement an zwei Armen befestigt. Dadurch wird vorteilhaft erreicht, dass eine Verbiegung des Trägerelements verhindert wird und die an- und abtriebsseitigen Zahnräder mit den jeweiligen Zahnstangen des feststehenden Abschnitts und der Spülgutaufnahme außer Eingriff gelangen.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform sind das Kopplungselement und/oder der feststehende Abschnitt und/oder der bewegliche Abschnitt eine oder jeweils eine Schiene aufweisen.
  • Schienen erlauben eine einfache Horizontalführung.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform sind die Schienen teleskopartig ineinander verschieblich angeordnet.
  • Ein Schienen-Teleskopauszug weist vorteilhaft einen kompakten Aufbau auf.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform weist die Schiene des Kopplungselements zwei C-förmige Profile auf, welche Rücken an Rücken aneinander befestigt sind, wobei die Profile in Längsrichtung versetzt miteinander verbunden sind, wobei an den freien Enden der Schiene die gegenüberliegenden Seiten des Kopplungselements ausgebildet sind, an denen die Arme des Trägerelements befestigt sind.
  • Dadurch ergibt sich ein kompakter Aufbau.
  • Weitere mögliche Implementierungen der Erfindung umfassen auch nicht explizit genannte Kombinationen von zuvor oder im Folgenden bezüglich der Ausführungsbeispiele beschriebenen Merkmale oder Ausführungsformen. Dabei wird der Fachmann auch Einzelaspekte als Verbesserungen oder Ergänzungen zu der jeweiligen Grundform der Erfindung hinzufügen.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Aspekte der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche sowie der im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiele der Erfindung. Im Weiteren wird die Erfindung anhand von bevorzugten Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die beigelegten Figuren näher erläutert.
  • Es zeigen
    • 1 eine schematische perspektivische Ansicht einer Ausführungsform einer Haushaltsgeschirrspülmaschine;
    • 2 eine seitliche Ansicht eines Teleskopauszugs;
    • 3 eine Schnittansicht des Teleskopauszugs in einem ineinander gefahrenen Zustand;
    • 4 eine perspektivische Ansicht eines Kopplungselements mit einem Trägerelement;
    • 5 in einer Seitenansicht einen Teleskopauszug mit einer Spülgutaufnahme in einem ausgefahrenen Zustand;
    • 6 eine schematische Ansicht eines Antriebs;
    • 7 eine rückseitige Ansicht des Teleskopauszugs aus 5;
    • 8 in einer Seitenansicht den Teleskopauszug aus 5 in einem eingefahrenen Zustand;
    • 9 in einer Seitenansicht den Teleskopauszug aus 5 in einem ausgefahrenen Zustand bezüglich eines umlaufenden Flanschs eines Spülbehälters; und
    • 10 eine perspektivische Ansicht eines vormontierten antreibbaren Teleskopauszugs.
  • In den Figuren sind gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit denselben Bezugszeichen versehen worden, sofern nichts anderes angegeben ist.
  • Die 1 zeigt eine schematische perspektivische Ansicht einer Ausführungsform einer Haushaltsgeschirrspülmaschine 1. Die Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 umfasst einen Spülbehälter 2, welcher durch eine Tür 3, insbesondere wasserdicht, verschließbar ist. Hierzu kann zwischen der Tür 3 und dem Spülbehälter 2 eine Dichteinrichtung vorgesehen sein. Der Spülbehälter 2 ist vorzugweise quaderförmig. Der Spülbehälter 2 kann in einem Gehäuse der Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 angeordnet sein. Der Spülbehälter 2 und die Tür 3 können einen Spülkammer 4 zum Spülen von Spülgut bilden.
  • Die Tür 3 ist in der 1 in ihrer geöffneten Stellung dargestellt. Durch ein Schwenken um eine an einem unteren Ende der Tür 3 vorgesehene Schwenkachse 5 kann die Tür 3 geschlossen oder geöffnet werden. Mit Hilfe der Tür 3 kann eine Beschickungsöffnung 6 des Spülbehälters 2 geschlossen oder geöffnet werden. Der Spülbehälter 2 weist einen Boden 7, eine dem Boden 7 gegenüberliegend angeordnete Decke 8, eine der geschlossenen Tür 3 gegenüberliegend angeordnete Rückwand 9 und zwei einander gegenüberliegend angeordnete Seitenwände 10, 11 auf. Der Boden 7, die Decke 8, die Rückwand 9 und die Seitenwände 10, 11 können beispielsweise aus einem Edelstahlblech gefertigt sein. Alternativ kann beispielsweise der Boden 7 aus einem Kunststoffmaterial gefertigt sein.
  • Die Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 weist ferner zumindest eine Spülgutaufnahme 12 bis 14 auf. Vorzugsweise können mehrere, beispielsweise drei, Spülgutaufnahmen 12 bis 14 vorgesehen sein, wobei die Spülgutaufnahme 12 eine untere Spülgutaufnahme oder ein Unterkorb, die Spülgutaufnahme 13 eine obere Spülgutaufnahme oder ein Oberkorb und die Spülgutaufnahme 14 eine Besteckschublade sein kann. Wie die 1 weiterhin zeigt, sind die Spülgutaufnahmen 12 bis 14 übereinander in dem Spülbehälter 2 angeordnet. Jede Spülgutaufnahme 12 bis 14 ist wahlweise in den Spülbehälter 2 hinein- oder aus diesem herausverlagerbar. Insbesondere ist jede Spülgutaufnahme 12 bis 14 in einer Einfahrrichtung E (Pfeil) in den Spülbehälter 2 hineinschiebbar oder hineinfahrbar und entgegen der Einfahrrichtung E (Pfeil) in einer Ausfahrrichtung A (Pfeil) aus dem Spülbehälter 2 herausziehbar oder herausfahrbar.
  • Die 2 zeigt einen ausgezogenen Teleskopauszug 15 mit einem Kopplungselement 16, einem feststehenden Abschnitt 17 und einem beweglichen Abschnitt 18. Das Kopplungselement 16 koppelt den feststehenden Abschnitt 17 mit dem beweglichen Abschnitt 18. Der feststehende Abschnitt 17 ist an der Seitenwand 10, 11 befestigt. Die Spülgutaufnahme 13 ist an dem beweglichen Abschnitt 18 befestigt. Das Kopplungselement 16 ist bezüglich des feststehenden Abschnitts 17 in Längsrichtung L (Doppelpfeil) verschiebbar. Der bewegliche Abschnitt 18 ist bezüglich des Kopplungselements 16 in Längsrichtung L (Doppelpfeil) (übereinstimmend mit der Ausfahr- /Einfahrrichtung A (Pfeil), E (Pfeil) in der 1) zueinander ebenso verschiebbar. Der feststehende Abschnitt 17 und der bewegliche Abschnitt 18 sind vorliegend als Schiene ausgebildet. Die Schienen 17, 18 weisen jeweils ein C-Profil auf. Die Schienen 17, 18 sind beispielsweise aus Edelstahl oder einem Kunststoffmaterial gefertigt.
  • Der feststehende Abschnitt 17 kann beispielsweise statt einer Schiene als Räder oder Rollen ausgebildet sein, welche drehbar an der Seitenwand 10, 11 befestigt sind. Der bewegliche Abschnitt kann beispielsweise statt einer Schiene als Räder oder Rollen ausgebildet sein, welche drehbar an der Spülgutaufnahme 12 befestigt sind. An der untersten Spülgutaufnahme 12 können die Räder beispielsweise an der Tür 3 geführt werden, um die Spülgutaufnahme 12 heraus- und hineinzufahren.
  • In der 4 ist das Kopplungselement 16 illustriert. Das Kopplungselement 16 weist zwei Schienen 19, 20 auf. Die 3 zeigt einen Querschnitt der Schienen 19, 20, wenn der Teleskopauszug 15 eingefahren ist. Die Schienen 19, 20 weisen jeweils ein C-Profil und eine Rückseite 21, 22 auf. Die Schienen 19, 20 sind Rücken beziehungsweise Rückseite 21 an Rücken beziehungsweise Rückseite 22 aneinander befestigt, wobei sie in Längsrichtung L (Doppelpfeil) versetzt zueinander befestigt sind. Die Schiene 19 ist dabei in Ausfahrrichtung A (Pfeil) vor der Schiene 20 befestigt. Wie in der 3 zu sehen ist, umgreift die Schiene 20 die Schiene 17, sodass die Schiene 20 von der Schiene 17 geführt wird und die Schienen 20, 17 ineinander verschiebbar sind. Die Schiene 18 umgreift die Schiene 19, sodass die Schiene 19 von der Schiene 18 geführt wird und die Schienen 18, 19 ineinander verschiebbar sind. Die Schienen 19, 20 umfassen zur besseren Führung in Längsrichtung L (Doppelpfeil) an den Schienen 17, 18 beispielsweise ein Linearkugellager oder ein Gleitlager. Die Schienen 19, 20 sind beispielsweise aus Edelstahl oder einem Kunststoffmaterial gefertigt.
  • Die 4 zeigt ferner ein Trägerelement 23. Das Trägerelement 23 umfasst eine längliche Form mit einem in Längsrichtung L (Doppelpfeil) vorderen und hinteren Ende. An den Enden sind an der in Hochrichtung H (Pfeil) oberen Kante zwei Arme 24, 25 ausgebildet sind. Die Arme 24, 25 erstrecken sich in Hochrichtung H (Pfeil) und befestigen das Trägerelement 23 an dem Kopplungselement 16. Dabei ist der Arm 25 an einem Rücken 21 des freien Endes der Schiene 19 befestigt. Der Arm 24 ist an dem Rücken des freien Endes der Schiene 20 befestigt. Die Arme 24, 25 weisen jeweils beispielsweise zwei Knicke 26 in Längsrichtung L (Doppelpfeil) auf. Entlang der Knicke 26 sind die Arme 24, 25 zu dem Trägerelement 23 hin derart umgekantet, dass die Schienen 17, 18 an dem Kopplungselement 16 über die Arme 24, 25 hinweg in Längsrichtung L (Doppelpfeil) frei verschiebbar sind. Dadurch wird eine Kollision der Arme 24, 25 mit den Schienen 17,18 vorteilhaft vermieden. Des Weiteren ist dadurch das Trägerelement 23 näher an derjenigen Seitenwand 10, 11 (1) angeordnet, welche dem Trägerelement 23 am nächsten gegenüberliegt. Dadurch wird vorteilhaft eine kompakte Bauweise ermöglicht.
  • Das Trägerelement 23 ist beispielsweise aus einem Blech oder einer Kunststoffplatte gefertigt. An einem unteren Ende des Trägerelements 23 ist ein Abschnitt 27 des Trägerelements 23 umgekantet. An dem umgekanteten Abschnitt 27 ist eine Zahnstange 28 befestigt, welche angetrieben wird, wie später noch näher erläutert wird. Die Zahnstange 28 ist beispielsweise aus einem Kunststoffmaterial gefertigt. Das Trägerelement 23 weist vier kreisförmige Löcher 29 auf, in denen jeweils ein Zahnrad drehbar gelagert befestigt ist, wie später näher erläutert wird. Das Trägerelement 23 kann ja nach Anzahl der Zahnräder auch mehr oder weniger als vier Löcher 29 aufweisen.
  • Die 5 zeigt den Teleskopauszug 15 mit der Spülgutaufnahme 13 aus der 1 in einer Seitenansicht. Um die Spülgutaufnahme 13 aus dem Spülbehälter 2 heraus- und in diesen hineinzufahren, ist ein Antrieb 30 bereitgestellt. Wie in der 6 gezeigt, umfasst der Antrieb 30 einen Motor 31, welcher außerhalb des Spülbehälters 2 vorgesehen ist, mit einer Welle 32, welche in den Spülbehälter 2 hineinragt. Auf der Welle 32 des Motors 31 ist ein Zahnrad in Form eines Ritzels 33 (vorliegend auch „Zahnrad“) befestigt. Zurückkehrend zu der 5, steht das Ritzel 33 im Eingriff mit der Zahnstange 28 des Trägerelements 23 und treibt das Trägerelement 23 an. Dadurch wird das Kopplungselement 16 mit dem Trägerelement 23 in und aus dem Spülbehälter 2 hinein- und herausverlagert.
  • Wie in der 5 weiterhin gezeigt, ist auf dem Trägerelement 23 ein Getriebe 34 angeordnet. Das Getriebe 34 umfasst vier Zahnräder 35 bis 38, welche in Ausfahrrichtung A (Pfeil) hintereinander angeordnet sind. Des Weiteren sind die Zahnräder 35 bis 38 mechanisch in Reihe angeordnet. In weiteren Ausführungsbeispielen umfasst das Getriebe 34 zwei oder sechs Zahnräder, welche mechanisch in Reihe angeordnet sind. Die Zahnräder 35 bis 38 sind auf der Seite des Trägerelements 23 angeordnet, welche der Seitenwand 11 abgewandt ist. Die Zahnräder 35 bis 38 stehen mit dem jeweils vorderen Zahnrad in Eingriff. Dabei ist das Zahnrad 35 das in Ausfahrrichtung A (Pfeil) hintere Zahnrad und das Zahnrad 38 das in Ausfahrrichtung A (Pfeil) vordere Zahnrad. Die Zahnräder 35 bis 38 sind beispielsweise aus einem Kunststoffmaterial gefertigt.
  • Wie in der 7 illustriert, umfasst das Getriebe 34 ein weiteres Zahnrad 39, welches auf der Seite des Trägerelements 23 vorgesehen ist, welche der Seitenwand 11 zugewandt ist. Das Zahnrad 39 treibt über eine Welle 40 das Zahnrad 35 an. Das Zahnrad 39 und die Welle 40 sind beispielsweise aus einem Kunststoffmaterial gefertigt. Das Getriebe 34 umfasst ferner eine Antriebsseite AN und eine Abtriebsseite AB. Das Zahnrad 39 ist das antriebsseitige Zahnrad AN des Getriebes 34, wie später noch näher erläutert wird.
  • Zurückkehrend zu der 5 ist gezeigt, dass das Zahnrad 38 das abtriebsseitige Zahnrad AB des Getriebes 34 ist. Die Zahnräder 36, 37 sorgen für weiteren Abstand, um die maximale Ausfahrlänge der Spülgutaufnahme 13 zu vergrößern. In weiteren Ausführungsbeispielen können statt der zwei Zahnräder 36, 37 auch mehr Zahnräder, beispielsweise vier oder sechs Zahnräder, zwischen dem hinteren und vorderen Zahnrad 35, 38 angeordnet werden. Bei gleichem Durchmesser können mehrere Zahnräder die maximale Ausfahrlänge der Spülgutaufnahme 13 erhöhen. Um die maximale Ausfahrlänge zu erhöhen, kann beispielsweise auch der Durchmesser der Zahnräder 35 bis 38 vergrößert werden. Statt der Zahnräder 35 bis 37 kann beispielsweise auch ein Riemenantrieb bereitgestellt werden, um die Ausfahrlänge weiter zu erhöhen. Die Zahnräder 36, 37 sind sämtlich optional.
  • Wie in der 10 illustriert, ist an der Schiene 18 eine Zahnstange 41 befestigt. Die Zahnstange 41 steht im Eingriff mit dem abtriebsseitigen Zahnrad 38 des Getriebes 34 und treibt die Schiene 18 an. Dadurch wird die Schiene 18 relativ zu dem Kopplungselement 16 heraus- und hineingefahren. Die Zahnstange 41 ist beispielsweise aus einem Kunststoffmaterial gefertigt.
  • Ferner sind an der Schiene 18 eine vordere und eine hintere Halterung 42, 43 vorgesehen, um die Spülgutaufnahme 13 an der Schiene 18 zu befestigen. Die Spülgutaufnahme 13 weist mehrere Stäbe beziehungsweise Drähte auf, welche in die Halterungen 42, 43 eingeklipst werden, und dadurch die Spülgutaufnahme 13 an der Schiene 18 befestigen. Die vordere Halterung 42 ist dabei in Ausfahrrichtung A (Pfeil) vor der hinteren Halterung 43 angeordnet. Die vordere Halterung 42 ist auf das in Ausfahrrichtung A (Pfeil) vordere Ende der Schiene 18 gesteckt. Die hintere Halterung 43 ist in dem hinteren Drittel der Schiene 18 auf dieselbe geklipst. Die hintere Halterung 43 ist mit der Zahnstange 41 verbunden. Zur Verbesserung der Stabilität ist die Zahnstange 41 zusätzlich in der in Längsrichtung L (Doppelpfeil) vorderen Hälfte der Schiene 18 an dieselbe angeklipst. Die hintere Halterung 43 und die Zahnstange 41 sind beispielsweise einstückig als ein Spritzgussteil aus einem Kunststoffmaterial gefertigt, können aber auch mehrstückig gefertigt sein. Die vordere und die hintere Halterung 42, 43 können beispielsweise einstückig mit der Zahnstange 41 gebildet sein.
  • Die 7 zeigt den angetriebenen Teleskopauszug 15 mit der Spülgutaufnahme 13 jetzt aus einer rückseitigen Ansicht. An der Schiene 17 ist eine Zahnstange 44 befestigt. Die Zahnstange 44 steht mit dem antriebsseitigen Zahnrad 39 des Getriebes 34 im Eingriff. Das Zahnrad 39 wird durch das Hinein- und Herausverlagern des Kopplungselements 16 angetrieben.
  • Die 8 zeigt den angetriebenen Teleskopauszug 15 mit der Spülgutaufnahme 13 in einem eingefahrenen Zustand. Wird der Motor 31 beispielsweise von einem Bediener über ein Bedienelement oder automatisiert betätigt, wird die Welle 32 des Motors 31 in rotatorische Bewegung versetzt und Drehmoment auf die Welle 32 des Motors 31 übertragen. Die Welle 32 des Motors 31 überträgt das Drehmoment und die Rotationsbewegung auf das Ritzel 33. Weil das Ritzel 33 mit der Zahnstange 28 des Trägerelements 23 in Eingriff steht, wird die Rotationsbewegung des Ritzels 33 in eine Translationsbewegung des Trägerelements 23 umgewandelt. Das Kopplungselement 16 wird aus dem Spülbehälter 2 herausgefahren. Dadurch treibt die Zahnstange 44 das antriebsseitige Zahnrad 39 des Getriebes 34 an. Das heißt, die Translationsbewegung des Kopplungselements 16 wird in eine Rotationsbewegung des Zahnrads 39 umgewandelt. Das Zahnrad 39 in der 7 treibt über die Welle 40 das Zahnrad 35 und damit die Zahnräder 36 bis 38 auf der anderen Seite des Trägerelements 23 an. Dabei drehen sich die Zahnräder 35 und 37 in die entgegengesetzte Richtung wie die Zahnräder 36 und 38. Das Zahnrad 38 muss sich in eine entgegengesetzte Richtung wie das Zahnrad 38 drehen, damit die Spülgutaufnahme 13 aus dem Spülbehälter 2 herausgefahren wird. Das abtriebsseitige Zahnrad 38 des Getriebes 34 treibt die Zahnstange 41 an und wandelt die Rotationsbewegung des Zahnrads 38 wieder zurück in eine Translationsbewegung. Dadurch wird die Schiene 18 mit der Spülgutaufnahme 13 aus dem Spülbehälter 2 herausgefahren.
  • Durch eine direkte Wirkverbindung zwischen dem Kopplungselement 16 und der Spülgutaufnahme 13 erfolgt die Verlagerung des Kopplungselements 16 und der Spülgutaufnahme 13 zeitgleich.
  • Die 9 zeigt den angetriebenen Teleskopauszug 15 mit der Spülgutaufnahme 12 in einem ausgefahrenen Zustand mit einem umlaufenden, die vorderseitige Beschickungsöffnung 6 begrenzenden, Flansch 45 des Spülbehälters 2. An dem umlaufenden Flansch 45 ist eine Dichtung 46 angebracht, an welcher die Tür 3 in verschlossenem Zustand des Spülbehälters 2 anliegt. Wie die 9 weiterhin zeigt, ist eine Rückwand 47 der Spülgutaufnahme 13 von dem Flansch 45 des Spülbehälters 2 beabstandet. Die Rückwand 47 der Spülgutaufnahme 13 ist eine Korbseitenwand, welche insbesondere aus Stäben oder Drähten der Spülgutaufnahme 13 gebildet ist.
  • Der Abstand zwischen der Rückwand 47 der Spülgutaufnahme 13 und dem Flansch 45 des Spülbehälters 2 ist in der 9 mit C bezeichnet. Der Abstand C kann beispielsweise 10 cm oder mehr sein. Wie oben beschrieben kann der Abstand C durch einen größeren Durchmesser der Zahnräder 35 bis 38 und/oder mit zusätzlichen Zahnrädern, welche zwischen den Zahnrädern 35 bis 38 angeordnet sind, vergrößert werden.
  • In einem weiteren Ausführungsbeispiel kann das Kopplungselement 16 über Riemen, wie beispielsweise Zahnriemen oder Keilriemen angetrieben werden. In einem weiteren Ausführungsbeispiel kann das Kopplungselement 16 über Seile und Umlenkrollen angetrieben werden.
  • In einem weiteren Ausführungsbeispiel kann der angetriebene Teleskopauszug 15 aus der 9 vormontiert werden. In einem weiteren Montageschritt kann dieser an einer Innenseite des Spülbehälters 2 befestigt werden.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen beschrieben wurde, ist sie vielfältig modifizierbar.
  • Verwendete Bezugszeichen
  • 1
    Haushaltsgeschirrspülmaschine
    2
    Spülbehälter
    3
    Tür
    4
    Spülkammer
    5
    Schwenkachse
    6
    Beschickungsöffnung
    7
    Boden
    8
    Decke
    9
    Rückwand
    10
    Seitenwand
    11
    Seitenwand
    12
    Spülgutaufnahme
    13
    Spülgutaufnahme
    14
    Spülgutaufnahme
    15
    Teleskopauszug
    16
    Kopplungselement
    17
    Schiene
    18
    Schiene
    19
    Schiene
    20
    Schiene
    21
    Rücken
    22
    Rücken
    23
    Trägerelement
    24
    Arm
    25
    Arm
    26
    Knick
    27
    Abschnitt
    28
    Zahnstange
    29
    Loch
    30
    Antrieb
    31
    Motor
    32
    Welle
    33
    Ritzel
    34
    Getriebe
    35
    Zahnrad
    36
    Zahnrad
    37
    Zahnrad
    38
    Zahnrad
    39
    Zahnrad
    40
    Welle
    41
    Zahnstange
    42
    Halterung
    43
    Halterung
    44
    Zahnstange
    45
    Flansch
    46
    Dichtung
    47
    Rückwand
    A
    Ausfahrrichtung (Pfeil)
    AB
    Abtriebsseite
    AN
    Antriebsseite
    C
    Abstand
    E
    Einfahrrichtung (Pfeil)
    H
    Hochrichtung (Pfeil)
    L
    Längsrichtung (Doppelpfeil)
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102005010616 A1 [0003]
    • WO 2018120924 A1 [0004]
    • WO 2020124970 A1 [0004]
    • US 20080315739 A1 [0005]

Claims (14)

  1. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) mit einem Spülbehälter (2), einer Spülgutaufnahme (12, 13, 14), einem Kopplungselement (16), welches in den Spülbehälter (2) hinein und aus diesem zumindest teilweise heraus verlagerbar ist, wobei die Spülgutaufnahme (12, 13, 14) bezüglich des Kopplungselements (16) in und entgegen einer Ausfahrrichtung (A) zwischen einem ein- und ausgefahrenem Zustand derselben verlagerbar ist, und einem Antrieb (30), welcher dazu eingerichtet ist, das Kopplungselement (16) zum Hinein- und Herausverlagern desselben in und aus dem Spülbehälter (2) anzutreiben.
  2. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Spülgutaufnahme (12, 13, 14) in ihrem ausgefahrenen Zustand soweit aus dem Spülbehälter (2) heraus verlagert ist, dass die Spülgutaufnahme (12, 13, 14) von dem Spülbehälter (2) in der Ausfahrrichtung (A) beabstandet (C) ist.
  3. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopplungselement (16) Teil eines Teleskopauszugs (15) ist, wobei der Teleskopauszug (15) ferner einen feststehenden Abschnitt (17), welcher an dem Spülbehälter (2) befestigt ist, und einen beweglichen Abschnitt (18), welcher an der Spülgutaufnahme (12, 13, 14) befestigt ist, aufweist, und das Kopplungselement (16) den feststehenden Abschnitt (17) mit dem beweglichen Abschnitt (18) koppelt, wobei das Kopplungselement (16) bezüglich des feststehenden Abschnitts (17) und der bewegliche Abschnitt (18) bezüglich des Kopplungselements (16) verschieblich ist.
  4. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Kopplungselement (16) ein Trägerelement (23) mit einem Getriebe (34), welches eine Antriebsseite (AN) und eine Abtriebsseite (AB) aufweist, befestigt ist, wobei die Antriebsseite (AN) in Wirkverbindung mit dem feststehenden Abschnitt (17) steht, sodass der feststehende Abschnitt (17) das Getriebe (34) bei dem Hinein- und Herausverlagern des Kopplungselements (16) antreibt.
  5. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Abtriebsseite (AB) des Getriebes (34) in Wirkverbindung mit dem beweglichen Abschnitt (18) steht, um die Spülgutaufnahme (12, 13, 14) zwischen dem ein- und ausgefahrenen Zustand zu verlagern.
  6. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der feststehende Abschnitt (17) eine Zahnstange (44) aufweist, und die Zahnstange (44) in zumindest ein Zahnrad (39) der Antriebsseite (AN) des Getriebes (34) eingreift und/oder das Trägerelement (23) eine Zahnstange (28) aufweist, und die Zahnstange (28) in ein Zahnrad (33) des Antriebs (30) eingreift und/oder die Spülgutaufnahme (12, 13, 14) eine Zahnstange (41) aufweist, welche in zumindest ein Zahnrad (38) der Abtriebsseite (AB) des Getriebes (34) eingreift.
  7. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach Anspruch 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Getriebe (34) zumindest zwei, vier oder sechs Zahnräder (35, 36, 37, 38) aufweist, welche mechanisch in Reihe angeordnet sind.
  8. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Halterung (42, 43) an dem beweglichen Abschnitt (18) befestigt ist, wobei an der Halterung (42, 43) die Spülgutaufnahme (12, 13, 14) und die Zahnstange (41) befestigt sind.
  9. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Verlagerung des Kopplungselements (16) und der Spülgutaufnahme (12, 13, 14) gleichzeitig erfolgt.
  10. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb (30) einen elektrischen Motor (31) aufweist, welcher außerhalb des Spülbehälters (2) angeordnet ist, wobei eine Welle (32) des Motors (31) in den Spülbehälter (2) hineinragt, und das Zahnrad (33) des Antriebs (30) auf der Welle (32) befestigt ist.
  11. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (23) zwei Arme (24, 25) aufweist, welche das Trägerelement (23) an gegenüberliegenden Seiten (21, 22) des Kopplungselements (16) befestigen.
  12. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopplungselement (16) und/oder der feststehende Abschnitt (17) und/oder der bewegliche Abschnitt (18) eine oder jeweils eine Schiene aufweisen.
  13. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Schienen (17, 18, 19, 20) teleskopartig ineinander verschieblich angeordnet sind.
  14. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (19, 20) des Kopplungselements (16) zwei C-förmige Profile (19, 20) aufweist, welche Rücken an Rücken (21, 22) aneinander befestigt sind, wobei die Profile (19, 20) in Längsrichtung L (Doppelpfeil) versetzt miteinander verbunden sind, wobei an den freien Enden der Schiene (19, 20) die gegenüberliegenden Seiten (21, 22) des Kopplungselements (16) ausgebildet sind, an denen die Arme (24, 25) des Trägerelements (23) befestigt sind.
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