-
Die Erfindung bezieht sich auf eine stabförmige Kommunikationseinheit mit einer an einen Tachographen anschließbaren Schnittstellenadapterkomponente und mit einer Kommunikationskomponente, wobei die Schnittstellenadapterkomponente und die Kommunikationskomponente in einer Längsrichtung der Kommunikationseinheit mittels einer Steckverbindung lösbar miteinander verbunden sind, wobei die Steckverbindung eine Adapterschnittstelle der Schnittstellenadapterkomponente und eine Kommunikationskomponentenschnittstelle der Kommunikationskomponente aufweist. Darüber hinaus bezieht sich die Erfindung auf ein Tachographensystem mit einer solchen Kommunikationseinheit und mit einem Tachographen.
-
Es ist z. B. bekannt, ein Kraftfahrzeug, insbesondere ein Nutzfahrzeug, mit einem Tachographen auszurüsten, um u. a. Aktivitäten eines Fahrers des Kraftfahrzeugs betreffende Fahrerdaten und/oder Fahrtdaten des Kraftfahrzeugs zu erfassen und z. B. für Kontrollaktivitäten zur Verfügung zu stellen. Tachographen können z. B. auch land- und/oder regionenabhängig zumindest für bestimmte Kraftfahrzeugklassen und/oder Kraftfahrzeugtypen vorgeschrieben sein, um Behörden eine Kontrolle einer Einhaltung gesetzlicher Vorschriften - wie z. B. einer Einhaltung von vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten durch den Fahrer - zu ermöglichen. Auch können Fahrer- und Fahrtdaten z. B. zum effizienten und ökologischen Betreiben eines Fuhrparks verwendet werden. Beispielsweise können dafür zumindest Teile der von dem Tachographen erfassten Daten für Auswertezwecke über eine Funkstrecke zu einer Datenverarbeitungseinrichtung einer das Kraftfahrzeug einsetzenden Spedition übertragen werden. Z. B. zu einem solchen Zweck kann an dem Tachographen eine Kommunikationseinheit angeschlossen sein.
-
Es ist eine Kommunikationseinheit bekannt, die an eine frontseitige Schnittstelle, sogenannte Frontschnittstelle, des Tachographen angeschlossen wird. Wird die Kommunikationseinheit nicht benötigt, so wird sie üblicherweise von dem Tachographen getrennt, um beispielsweise einem Diebstahl oder anderweitigem Verlust der Kommunikationseinheit vorzubeugen. Sowohl ein Entfernen der Kommunikationseinheit von dem Tachographen als auch bereits ein Verbinden der Kommunikationseinheit mit dem Tachographen kann zu unerwünschter Belastung der Frontschnittstelle des Tachographen führen, wenn das Entfernen bzw. Verbinden der Kommunikationseinheit in unbedachter Weise und mit einem ein erforderliches Maß überschreitenden Krafteinsatz erfolgt. Im rauen Betriebseinsatz von Tachograph und Kommunikationseinheit insbesondere in Nutzfahrzeugen ist ein solcher, gegebenenfalls unbedachter, Krafteinsatz jedoch nicht grundsätzlich zu verhindern.
-
Aus
DE 10 2007 038 690 A1 ist ein Tachograph, der eine Schnittstelle zur Übertragung von fahrer- und/oder fahrzeugbezogenen Daten an externe Geräte aufweist, bekannt. Die Schnittstelle ist eine an einer Frontblende des Tachographen frei zugänglich eingerichtete Schnittstelle.
-
Ein Tachographenlesesystem mit einem Tachographen, einem mobilen Gerät und einer Identifikationskarte ist aus
DE 10 2014 209 191 A1 bekannt. Mittels einer Funkschnittstelle, welche in den Tachographen gesteckt werden kann, wobei eine drahtgebundene elektrische Kopplung herbeigeführt wird, ist es ermöglicht, Daten von dem und zu dem Tachographen über eine drahtlose bidirektionale Datenverbindung, zum Beispiel eine Funkverbindung, zu übertragen.
-
DE 10 2010 000 056 A1 offenbart ein Kontrollgerät für ein Fahrzeug mit einem Druckermodul. Das Druckmodul ist in einem Schacht des Kontrollgerätes entfernbar angeordnet. In den Schacht ist ein Erweiterungsmodul anstelle des Druckermoduls einsetzbar. Das Erweiterungsmodul weist eine Erweiterungsschnittstelle auf, mittels welcher beispielsweise ein Kommunikationsmodul mit dem Kontrollgerät verbindbar ist.
-
Ein Kommunikationssteuergerät zur Übertragung von Daten zwischen einem Fahrtenschreiber und einer Datenverarbeitungsanlage offenbart
DE 10 2007 062 960 A1 . Das Kommunikationssteuergerät umfasst ein GSM-Modul und/oder ein Modul zur drahtlosen Datenübertragung mit der Datenverarbeitungsanlage.
-
Eine Verbindungsvorrichtung zum Übertragen von durch einen digitalen Tachographen aufgezeichneten Daten ist aus
EP 2 037 420 A2 bekannt. Die Verbindungsvorrichtung weist ein Elektrokabel auf, das an einem ersten Ende elektrisch mit dem Tachographen und an einem zweiten Ende mit einer Verarbeitungs- und Übertragungssteuereinrichtung verbunden werden kann.
-
Aus
US 2014/0292074 A1 ist ein von einer Vorrichtung entfernbares Kommunikationssteckmodul bekannt. In dem Steckmodul ist ein drahtloses Kommunikationsmodul angeordnet.
-
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Kommunikationseinheit der eingangs genannten Art zu liefern, die einen guten Diebstahlschutz bei gleichzeitig leichter Entfernbarkeit von dem Tachographen ermöglicht. Außerdem liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, ein Tachographensystem mit einer solchen Kommunikationseinheit zu schaffen.
-
Die erstgenannte Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Kommunikationseinheit der eingangs genannten Art und dadurch gelöst, dass die Steckverbindung eine Magnetverbindung zwischen der Schnittstellenadapterkomponente und der Kommunikationskomponente aufweist und dass die Adapterschnittstelle zumindest ein erstes Verbindungselement der Magnetverbindung und an einer Außenseite der Kommunikationseinheit sowie in der Längsrichtung der Kommunikationseinheit einen trapezförmigen Vorsprung aufweist, der in eine an der Außenseite der Kommunikationseinheit ausgebildete korrespondiere trapezförmige Ausnehmung der Kommunikationskomponentenschnittstelle eingreift, wobei die Kommunikationskomponentenschnittstelle zumindest ein zweites, mit dem ersten Verbindungselement korrespondierendes Verbindungselement der Magnetverbindung aufweist.
-
Von besonderem Vorteil bei der erfindungsgemäßen Kommunikationseinheit ist, dass die Kommunikationskomponente, die z. B. die Kommunikationselektronik und ggf. eine Speichereinheit mit Daten, beispielsweise auch mit fahrer- und/oder fahrtbezogenen Daten des Tachographen, aufweist, leicht und ohne nennenswerte mechanische Belastung des Tachographen, insbesondere der Frontschnittstelle des Tachographen, entnommen werden kann. Damit kann die Kommunikationskomponente, die mit der in ihr enthaltenen Kommunikationselektronik und mit dem in ihr ggf. auch enthaltenen Datenspeicher das wesentliche werthaltige Element der Kommunikationseinheit bildet, in einfacher Weise vor einem Diebstahl geschützt und z. B. bei einem Fahrer eines den Tachographen aufweisenden Kraftfahrzeugs sicher verwahrt werden. Grundsätzlich ist es denkbar, dass die Kommunikationseinheit neben der Schnittstellenadapterkomponente und der Kommunikationskomponente ein oder mehrere weitere Elemente aufweist. Vorzugsweise jedoch besteht die Kommunikationseinheit aus der Schnittstellenadapterkomponente und der Kommunikationskomponente.
-
In einfacher Weise kann mit der Erfindung die Schnittstellenadapterkomponente, die hauptsächlich dazu dient, die Kommunikationseinheit und insbesondere die Kommunikationskomponente leicht und einfach an den Tachographen anschließen zu können, an dem Tachographen wunsch- oder bedarfsgemäß dauerhaft verbleiben (und z. B. lediglich im Falle von Gefahrguttransporten im sogenannten ADR(=Accord europeen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route)-Betrieb entfernt werden). Dabei ist die Schnittstellenadapterkomponente z. B. in die Frontschnittstelle des Tachographen, die z. B. eine frontseitige Sechs-Pin-Schnittstelle sein kann, eingesteckt. Somit ist die Schnittstellenadapterkomponente und mit ihr die Kommunikationseinheit unmittelbar an den Tachographen angeschlossen. Es ist aber beispielsweise auch denkbar, die Schnittstellenadapterkomponente mittels eines elektrischen Verbindungskabels, das z. B. einen in die Frontschnittstelle des Tachographen einsteckbaren Stecker aufweist, an den Tachographen anzuschließen; in einem solchen Fall ist die Schnittstellenadapterkomponente und mit ihr die Kommunikationseinheit mittelbar an den Tachographen angeschlossen.
-
Die erfindungsgemäße Kommunikationseinheit ist stabförmig (als andere Bezeichnung für „stabförmig“ ist auch der Begriff „stickförmig“ denkbar) ausgebildet, d. h. sie ist länglich ausgebildet und weist eine Längsachse und folglich parallel zu der Längsachse auch eine Längsrichtung auf. Damit ist die Kommunikationseinheit besonders gut handhabbar und trägt somit zur Erleichterung der Entnehmbarkeit der Kommunikationskomponente vorteilhaft bei. Das wird dadurch unterstützt, dass erfindungsgemäß die Schnittstellenadapterkomponente und die Kommunikationskomponente in einer Längsrichtung der Kommunikationseinheit, d. h. in einer Richtung parallel zu der Längsachse der Kommunikationseinheit, mittels der Steckverbindung lösbar miteinander verbunden sind. Vorzugsweise sind die Adapterschnittstelle und die Kommunikationskomponentenschnittstelle senkrecht zu der Längsachse der Kommunikationseinheit angeordnet.
-
Die erfindungsgemäß vorhandene Magnetverbindung als Bestandteil der Steckverbindung sichert gemeinsam mit dem in die trapezförmige Ausnehmung eingreifenden trapezförmigen Vorsprung an der Außenseite der Kommunikationseinheit einen zuverlässigen Zusammenhalt der Steckverbindung, welche die Kommunikationskomponente mit der Schnittstellenadapterkomponente verbindet, bei gleichzeitig einfacher und beschädigungssicherer Lösbarkeit dieser Steckverbindung bei einem Entnehmen der Kommunikationskomponente.
-
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
-
Eine vor allem im rauen Betriebseinsatz von Nutzfahrzeugen besonders vorteilhafte zusätzlich erhöhte Stabilität der Verbindung zwischen Schnittstellenadapterkomponente und Kommunikationskomponente kann vorzugsweise dadurch erreicht werden, dass gemäß einer Weiterbildung der Erfindung die Adapterschnittstelle beabstandet von der Außenseite der Kommunikationseinheit und in der Längsrichtung der Kommunikationseinheit einen zweiten Vorsprung aufweist, der von der Kommunikationskomponentenschnittstelle hülsenförmig übergriffen wird. Dabei kann die Kommunikationskomponentenschnittstelle den zweiten Vorsprung vollständig, d. h. über seinen kompletten Umfang, übergreifen oder auch nur partiell. Die Kommunikationskomponentenschnittstelle ist gemäß dieser Weiterbildung somit auf die Adapterschnittstelle aufgesteckt und/oder aufgeschoben.
-
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung liegt die Kommunikationskomponentenschnittstelle in einer, d. h. in zumindest einer, Richtung senkrecht zu der Längsachse der Kommunikationseinheit spielfrei an dem zweiten Vorsprung an. Damit wird zwischen Kommunikationskomponentenschnittstelle und Adapterschnittstelle eine zusätzlich verbesserte Stabilität sowie eine leichtere und geführte Fügbarkeit von Kommunikationskomponente und Schnittstellenadapterkomponente erreicht.
-
Einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung gemäß weisen die Adapterschnittstelle und die Kommunikationskomponentenschnittstelle jeweils miteinander korrespondierende und nicht-symmetrisch zu der Längsachse der Kommunikationseinheit angeordnete elektrische Verbindungselemente auf. Beispielsweise bilden die korrespondierenden elektrischen Verbindungselemente jeweils einen Steckkontakt. Z. B. weist die Adapterschnittstelle eine Mehrzahl von jeweils als Pin ausgebildeten elektrischen Verbindungselementen, die einen mehrpoligen Stecker bilden, auf, und die Kommunikationskomponentenschnittstelle weist eine Mehrzahl von jeweils als Hülse ausgebildeten elektrischen Verbindungselementen, die eine mit dem mehrpoligen Stecker korrespondierende mehrpolige Buchse bilden, auf. Anstelle der Hülsen bzw. der mehrpoligen Buchse können an der Kommunikationskomponentenschnittstelle beispielsweise auch jeweils elektrische Kontaktflächen als elektrische Verbindungselemente vorgesehen sein. Mit diesen Kontaktflächen können z. B. elektrische Pins an der Adapterschnittstelle korrespondieren, die dann vorzugsweise federnd an der Adapterschnittstelle angeordnet sind. Aufgrund der nicht-symmetrischen Anordnung der elektrischen Verbindungselemente bezogen auf die Längsachse der Kommunikationseinheit wird bei einem Fügen von Kommunikationskomponente und Schnittstellenadapterkomponente eine Verdrehsicherheit gewährleistet.
-
Für eine raumsparende Anschließbarkeit der Kommunikationseinheit an einen Tachographen ist es von besonderem Vorteil, wenn gemäß einer anderen Weiterbildung der Erfindung die Schnittstellenadapterkomponente ein senkrecht zu der Längsachse der Kommunikationseinheit angeordnetes Tachographenanschlusselement aufweist. Vorzugsweise ist das Tachographenanschlusselement auch senkrecht bezogen auf die Adapterschnittstelle angeordnet.
-
Insbesondere für eine leichte Entnehmbarkeit der Kommunikationskomponente bei an den Tachographen angeschlossener Kommunikationseinheit ist es von Vorteil, wenn gemäß einer Weiterbildung der Erfindung das Tachographenanschlusselement senkrecht zu dem trapezförmigen Vorsprung der Adapterschnittstelle angeordnet ist.
-
Gemäß einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist der zweite Vorsprung der Adapterschnittstelle zugewandt zu dem Tachographenanschlusselement eine Fase auf. Auf diese Weise wird ein Abkippen oder ein abkippendes Abziehen der Kommunikationskomponente von der Schnittstellenadapterkomponente ohne mechanische Belastung des Tachographen und des Tachographenanschlusselements im Falle einer an den Tachographen angeschlossenen Kommunikationseinheit ermöglicht und unterstützt.
-
Gemäß einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die Kommunikationseinheit im Querschnitt als ungleichseitiges Rechteck, d. h. als zwei Lang- und zwei Kurzseiten aufweisendes Rechteck, ausgebildet, und der trapezförmige Vorsprung der Adapterschnittstelle ist an einer Langseite des Rechtecks angeordnet. Vorzugsweise sind an beiden Langseiten des Rechtecks entsprechende trapezförmige Vorsprünge angeordnet. Damit wird gegenüber einer grundsätzlich auch denkbaren Anordnung des trapezförmigen Vorsprungs bzw. der trapezförmigen Vorsprünge an einer bzw. an beiden Kurzseiten des Rechtecks eine erleichterte Trennbarkeit und Fügbarkeit von Kommunikationskomponente und Schnittstellenadapterkomponente erreicht.
-
Dieser Vorteil kann noch dadurch verstärkt werden, dass gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung die Trapezbasis des trapezförmigen Vorsprungs größer ist als die Trapezhöhe und dass die Trapezbasis größer ist als die halbe Länge der Langseite des Rechtecks.
-
Weiterhin wird ein Tachographensystem mit einer oben genannten Kommunikationseinheit und mit einem Tachographen vorgeschlagen, wobei die Kommunikationseinheit starr mit dem Tachographen gekoppelt ist, wobei die Längsachse der Kommunikationseinheit parallel zu einer Frontfläche des Tachographen angeordnet ist. Die Frontfläche weist vorzugsweise Bedienelemente auf. Sie ist im eingebauten Zustand des Tachographen für einen Bediener zugänglich. Der eingebaute Zustand des Tachographen ist ein in ein Fahrzeug, insbesondere ein Kraftfahrzeug, insbesondere ein Nutzfahrzeug, eingebauter Zustand des Tachographen. Der Tachograph ist somit ein Fahrzeugeinbaugerät, also ein zu einem Einbau in ein Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug, bestimmtes Gerät. Der Tachograph kann z. B. das sogenannte 1-DIN-Radiofachformat aufweisen.
-
Vorzugsweise überragt die Kommunikationseinheit die Frontfläche des Tachographen nicht, d. h. die Kommunikationseinheit ragt nicht seitlich über den Tachographen hinaus. Weiter vorzugsweise verdeckt die Kommunikationseinheit ein ggf. in der Frontfläche des Tachographen vorhandenes Display nicht. D. h. die Kommunikationseinheit verdeckt das Display vorzugsweise auch nicht nur teilweise.
-
Aufgrund der starren Koppelung ist die Kommunikationseinheit unbeweglich und fest an den Tachographen gekoppelt. Damit ergibt sich ein zuverlässiger Halt der Kommunikationseinheit am Tachographen, was beispielsweise im rauen Fahrbetrieb eines in ein Nutzfahrzeug eingebauten Tachographensystems von besonderer Bedeutung ist. Vorzugsweise weist der Tachograph eine Frontschnittstelle auf, in welche die Kommunikationseinheit, und zwar genauer die Schnittstellenadapterkomponente der Kommunikationseinheit, und zwar insbesondere ein - z. B. als Stecker ausgebildetes, in der Schnittstellenadapterkomponente integriertes - Tachographenanschlusselement der Schnittstellenadapterkomponente, eingesteckt ist. Bei einem Entnehmen oder Lösen der Kommunikationskomponente von der Schnittstellenadapterkomponente wird aufgrund der oben beschriebenen speziellen Ausbildung der Kommunikationseinheit die Frontschnittstelle nicht mechanisch belastet. Somit wird eine dauerhafte Betriebssicherheit des Tachographen sicher gestellt.
-
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung des Tachographensystems weist der Tachograph eine Druckereinrichtung mit einem aus der Frontfläche des Tachographen heraus entnehmbaren Druckmaterialbehälter auf, und die Schnittstellenadapterkomponente der Kommunikationseinheit ist derart ausgebildet, dass bei von der Schnittstellenadapterkomponente gelöster Kommunikationskomponente der Kommunikationseinheit der Druckmaterialbehälter, von der Kommunikationseinheit unbehindert, d. h. ohne Behinderung durch die Kommunikationseinheit oder deren Elemente, entnehmbar ist. Die Kommunikationseinheit behindert eine Entnahme des Druckmaterialbehälters somit nicht. Der Druckmaterialbehälter wird auch als Druckerschublade bezeichnet. Aufgrund der gemäß dieser Weiterbildung der Erfindung ausgebildeten Schnittstellenadapterkomponente, welche dasjenige Element der Kommunikationseinheit darstellt, das mit dem Tachographen unmittelbar gekoppelt ist, ist der Druckmaterialbehälter frei und ungehindert aus dem Tachographen, nämlich aus dessen Frontfläche, entnehmbar. Auf diese Weise ist ein einfaches Nachfüllen von Druckmaterial, welches ein Verbrauchsmaterial für den Tachographen darstellt, auch bei dem grundsätzlich die Kommunikationseinheit aufweisenden Tachographensystem gewährleistet. Die Schnittstellenadapterkomponente kann dauerhaft an dem Tachographen verbleiben.
-
Zu der Erfindung gehören auch Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Tachographensystems, die Merkmale aufweisen, wie sie bereits im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Kommunikationseinheit und deren Weiterbildungen beschrieben worden sind. Aus diesem Grund sind die entsprechenden Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Tachographensystems hier nicht noch einmal beschrieben.
-
Die Erfindung umfasst auch die Kombinationen der Merkmale der beschriebenen Weiterbildungen und Ausführungsformen.
-
Ausführungsbeispiele einer Kommunikationseinheit und eines Tachographensystems sind in der Zeichnung skizzenhaft und schematisiert dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
-
Es zeigen
- 1 eine Kommunikationseinheit in einer Vorderansicht,
- 2 die Kommunikationseinheit aus 1 in einer Seitenansicht,
- 3 eine Kommunikationskomponentenschnittstelle der Kommunikationseinheit nach 1,
- 4 eine Adapterschnittstelle der Kommunikationseinheit nach 1,
- 5, 6 eine Schnittstellenadapterkomponente und eine Kommunikationskomponente der Kommunikationseinheit nach 1 in einer Rückansicht,
- 7, 8 die Schnittstellenadapterkomponente und die Kommunikationskomponente aus 5, 6 in einer Ansicht von unten,
- 9, 10 die Schnittstellenadapterkomponente und die Kommunikationskomponente aus 5, 6 in einer Vorderansicht,
- 11 ein Tachographensystem mit einem Tachographen und einer Kommunikationseinheit,
- 12 den Tachographen nach 11 mit einer Schnittstellenadapterkomponente der Kommunikationseinheit in einer Vorderansicht,
- 13 den Tachographen und die Schnittstellenadapterkomponente nach 12 in einem Ausschnitt einer Seitenansicht,
- 14 ein weiteres Tachographensystem mit einem Tachographen und einer Kommunikationseinheit und
- 15 ein alternatives Tachographensystem mit einem Tachographen und einer Kommunikationseinheit.
-
Sich jeweils entsprechende Bauteile und Elemente sind in allen Figuren mit gleichen Bezugszeichen versehen.
-
1 zeigt in einer Vorderansicht eine stabförmige Kommunikationseinheit 1 mit einer an einen Tachographen anschließbaren Schnittstellenadapterkomponente 2 und mit einer Kommunikationskomponente 4. Beispielsweise umfasst die Kommunikationskomponente 4 eine Kommunikationselektronik, z. B. für eine Datenübertragung zwischen dem Tachographen und einem Server, sowie eine Speichereinheit zum Zwischenspeichern von Daten.
-
Die Kommunikationseinheit 1 weist eine Längsachse L auf. Die Schnittstellenadapterkomponente 2 und die Kommunikationskomponente 4 sind in einer Längsrichtung der Kommunikationseinheit 1, d. h. in einer Richtung parallel zu der Längsachse L der Kommunikationseinheit 1, mittels einer Steckverbindung 6 lösbar miteinander verbunden. Die Steckverbindung 6 weist eine Adapterschnittstelle 8 der Schnittstellenadapterkomponente 2 (vgl. 4) und eine Kommunikationskomponentenschnittstelle 10 der Kommunikationskomponente 4 (vgl. 3) auf.
-
Die Steckverbindung 6 weist eine Magnetverbindung 12 (vgl. 14, 15) zwischen der Schnittstellenadapterkomponente 2 und der Kommunikationskomponente 4 auf. Die Adapterschnittstelle 8 weist zwei erste Verbindungselemente 14 (vgl. 4) der Magnetverbindung 12 auf. Die Kommunikationskomponentenschnittstelle 10 weist zwei zweite, mit den beiden ersten Verbindungselementen 14 korrespondierende Verbindungselemente 16 (vgl. 3) der Magnetverbindung 12 auf. Die Verbindungselemente 14, 16 können z. B. paarweise Dauermagnete mit gegensätzlicher Polarität oder beispielsweise Dauermagnete und Elemente mit ferromagnetischen Eigenschaften sein.
-
Außerdem weist die Adapterschnittstelle 8 ausgerichtet in der Längsrichtung der Kommunikationseinheit 1 einen trapezförmigen Vorsprung 18 auf. Der trapezförmige Vorsprung 18 greift in eine an der Außenseite der Kommunikationseinheit 1 ausgebildete korrespondierende trapezförmige Ausnehmung 20 der Kommunikationskomponentenschnittstelle 10 ein.
-
In der Seitenansicht nach 2 der Kommunikationseinheit 1 ist in Verbindung mit 4 zu erkennen, dass die Schnittstellenadapterkomponente 2 ein senkrecht zu der Längsachse L der Kommunikationseinheit 1 angeordnetes, in der Schnittstellenadapterkomponente 2 integriertes (d. h. mit der Schnittstellenadapterkomponente 2 ein einziges Bauteil bildendes) Tachographenanschlusselement 22 aufweist. Das Tachographenanschlusselement 22 ist auch senkrecht zu dem trapezförmigen Vorsprung 18 der Adapterschnittstelle 8 angeordnet.
-
Die Adapterschnittstelle 8 weist beabstandet von der Außenseite der Kommunikationseinheit 1 und in der Längsrichtung der Kommunikationseinheit 1 einen zweiten Vorsprung 24 auf (vgl. 5, 7, 9). Dieser zweite Vorsprung 24, der zusätzlich zu dem oben beschriebenen trapezförmigen, ersten Vorsprung 18 an der Schnittstellenadapterkomponente 2 vorgesehen ist, wird von der Kommunikationskomponentenschnittstelle 10 (vgl. 3) der Kommunikationskomponente 4 (vgl. 6, 8, 10) hülsenförmig übergriffen.
-
In einer Richtung senkrecht zu der Längsachse L der Kommunikationseinheit 1 liegt die Kommunikationskomponentenschnittstelle 10 spielfrei an dem zweiten Vorsprung 24 an. Damit weist die Kommunikationseinheit 1 im gefügten Zustand von Schnittstellenadapterkomponente 2 und Kommunikationskomponente 4 eine stabile Einheit auf. In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel übergreift die Kommunikationskomponentenschnittstelle 10 den zweiten Vorsprung 24 darüber hinaus nahezu vollständig, d. h. nahezu über den kompletten Umfang des Vorsprungs 24, spielfrei.
-
Die Adapterschnittstelle 8 und die Kommunikationskomponentenschnittstelle 10 weisen jeweils miteinander korrespondierende und nicht-symmetrisch zu der Längsachse L der Kommunikationseinheit 1 angeordnete elektrische Verbindungselemente 26, 28 auf. In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel weist die Adapterschnittstelle 8 sechs solcher elektrischen Verbindungselemente 26 und die Kommunikationskomponentenschnittstelle 10 sechs damit korrespondierende elektrische Verbindungselemente 28 auf.
-
Wie insbesondere in 5, 7 zu erkennen, weist der zweite Vorsprung 24 der Adapterschnittstelle 8 zugewandt zu dem Tachographenanschlusselement 22 eine Fase 30 auf. Diese Fase 30 erleichtert ein Entnehmen der Kommunikationskomponente 4 von der Schnittstellenadapterkomponente 2 insbesondere dann, wenn die Schnittstellenadapterkomponente 2 an einen Tachographen angeschlossen ist, d. h. wenn in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel das Tachographenanschlusselement 22 z. B. in eine Frontschnittstelle eines Tachographen eingesteckt ist.
-
Die Kommunikationseinheit 1 und mit ihr die Adapterschnittstelle 8 sowie die Kommunikationskomponentenschnittstelle 10 sind im Querschnitt als ungleichseitiges Rechteck ausgebildet (vgl. z. B. 3, 4). Der trapezförmige Vorsprung 18 der Adapterschnittstelle 8 ist an einer Langseite des Rechtecks angeordnet (vgl. 4 in Verbindung mit 1). Bei dem trapezförmigen Vorsprung 18 handelt es sich um einen flachen, breiten Vorsprung, was dadurch zum Ausdruck kommt, dass die Trapezbasis a des trapezförmigen Vorsprungs 18 größer ist als die Trapezhöhe h und dass die Trapezbasis a größer ist als die halbe Länge b/2 der Langseite des Rechtecks (die ganze Länge ist in 1 mit dem Bezugszeichen b bezeichnet).
-
11 zeigt ein Tachographensystem 32 mit einer Kommunikationseinheit 1 und mit einem Tachographen 34. Die Kommunikationseinheit 1 ist starr mit dem Tachographen 34 gekoppelt, wobei die Längsachse L der Kommunikationseinheit 1 parallel zu einer Frontfläche 36 (vgl. 13) des Tachographen 34 angeordnet ist. Eine Schnittstellenadapterkomponente 2 der Kommunikationseinheit 1, und zwar insbesondere ein - in dieser Darstellung verdecktes - Tachographenanschlusselement der Schnittstellenadapterkomponente 2, ist zur Koppelung der Kommunikationseinheit 1 mit dem Tachographen 34 in eine Frontschnittstelle des Tachographen 34 eingesteckt.
-
Es ist zu erkennen, dass die Kommunikationseinheit 1 die Frontfläche 36 des Tachographen 34 nicht überragt, d. h. seitlich nicht über diese hinausragt. Außerdem verdeckt die Kommunikationseinheit 1 ein in der Frontfläche 36 des Tachographen 34 angeordnetes Display 38 nicht sowie auch nicht - in dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel unterhalb des Displays 38 angeordnete - Bedienelemente des Tachographen 34.
-
Der Tachograph 34 weist eine Druckereinrichtung mit einem aus der Frontfläche 36 entnehmbaren Druckmaterialbehälter 40 auf (vgl. 12). 12 zeigt das Tachographensystem 32, wobei die Kommunikationskomponente 4 der Kommunikationseinheit 1 entnommen ist. Lediglich die Schnittstellenadapterkomponente 2 der Kommunikationseinheit 1 ist nach wie vor mit dem Tachographen 34 verbunden, und zwar hier in eine (in den Ansichten der 11, 12 durch die Schnittstellenadapterkomponente 2 verdeckte) Frontschnittstelle des Tachographen 34 eingesteckt. 12 macht deutlich, dass die Schnittstellenadapterkomponente 2 der Kommunikationseinheit 1 derart ausgebildet ist, dass bei von der Schnittstellenadapterkomponente 2 gelöster Kommunikationskomponente 4 der Kommunikationseinheit 1 der Druckmaterialbehälter 40 frei zugänglich und somit ungehindert entnehmbar ist aus dem Tachographen 34.
-
Ein ähnliches Tachographensystem 32 zeigt auch 14. 15 stellt ein alternatives Tachographensystem 32 dar, bei welchem eine Kommunikationseinheit 1 mit ihrer Schnittstellenadapterkomponente 2 nicht unmittelbar in eine Frontschnittstelle eines Tachographen 34 eingesteckt ist, sondern wobei die Schnittstellenadapterkomponente 2 und damit die Kommunikationseinheit 1 derart an dem Tachographen 34 angeschlossen ist, dass die Schnittstellenadapterkomponente 2 über eine Kabelverbindung 42 mit einem Stecker 44 verbunden ist. Der Stecker 44 ist in die Frontschnittstelle des Tachographen 34 eingesteckt.
-
Insgesamt zeigen die Beispiele, wie durch die Erfindung in einfacher Weise eine Kommunikationseinheit ausgebildet ist, die eine leichte Entnehmbarkeit ihrer Kommunikationskomponente, dem wesentlichen werthaltigen Bauteil der Kommunikationseinheit, ohne Gefahr einer Beschädigung ihrer Schnittstellenadapterkomponente sowie einer Frontschnittstelle eines Tachographen bietet.