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DE102022131160A1 - Einbauelement zur Aufbewahrung von Gegenständen in einer Trockenbauwand und Anordnung hiermit - Google Patents

Einbauelement zur Aufbewahrung von Gegenständen in einer Trockenbauwand und Anordnung hiermit Download PDF

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DE102022131160A1
DE102022131160A1 DE102022131160.0A DE102022131160A DE102022131160A1 DE 102022131160 A1 DE102022131160 A1 DE 102022131160A1 DE 102022131160 A DE102022131160 A DE 102022131160A DE 102022131160 A1 DE102022131160 A1 DE 102022131160A1
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Withdrawn
Application number
DE102022131160.0A
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English (en)
Inventor
Heinrich Amlang
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TREL Systems AG
Original Assignee
TREL Systems AG
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Publication date
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    • A47B47/00Cabinets, racks or shelf units, characterised by features related to dismountability or building-up from elements
    • A47B47/04Cabinets, racks or shelf units, characterised by features related to dismountability or building-up from elements made mainly of wood or plastics
    • A47B47/042Panels connected without frames
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    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Einbauelement (1) zur Aufbewahrung von Gegenständen in einer Trockenbauwand umfassend vier Bauteile (2.1, 2.2, 2.3, 2.4), wobei jedes Bauteil (2.1, 2.2, 2.3, 2.4) zwei Kopfflächen (2a, 2g) und zwei Hauptflächen (2c, 2d) aufweist. Um ein Einbauelement (1) bereitzustellen, welches sich durch eine kostengünstige Herstellung und eine einfache Montage auszeichnet, wird vorgeschlagen, dass lediglich eine Kopffläche (2a, 2g) jedes Bauteils (2.1, 2.2, 2.3, 2.4) an einer Hauptfläche (2c, 2d) eines weiteren Bauteils (2.1, 2.2, 2.3, 2.4) anliegt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Einbauelement zur Aufbewahrung von Gegenständen in einer Trockenbauwand umfassend vier zu einem Rechteck zusammengefügte Bauteile, wobei jedes Bauteil zwei Kopfflächen und zwei Hauptflächen aufweist. Auch betrifft die Erfindung eine Anordnung umfassend eine Trockenbauwand, wobei die Trockenbauwand aus einer Rahmenkonstruktion mit horizontalen Rahmenprofilen und vertikalen Ständerprofilen, insbesondere standardisierten CW-Profilen besteht, sowie mindestens ein Einbauelement.
  • Aus dem Stand der Technik sind allgemein Trockenbauwände bekannt, die aus einer Rahmenkonstruktion und daran befestigten Trockenbauplatten, insbesondere daran angeschraubten Gipskartonplatten, bestehen. Die Rahmenkonstruktion besteht im Wesentlichen aus vertikalen Ständerprofilen, insbesondere standardisierten CW-Profilen, die oben und unten in horizontale Rahmenprofile, insbesondere standardisierte UW-Profile, eingesteckt und damit verbunden werden. Das Ständerprofil hat einen c-förmigen Querschnitt und das Rahmenprofil einen u-förmigen. Derartige Trockenbauwände werden als Wände, Vorbauten und Verkleidungen eingesetzt.
  • Auch ist allgemein aus dem Stand der Technik bereits bekannt, in derartige Trockenbauwände Einbauelemente wie beispielsweise Regale, Schrankkorpusse oder Schränke in entsprechende Aussparungen in den Trockenbauwänden einzubauen oder derartige ausgekleidete Aussparungen als Ablagen zu nutzen, um den Hohlraum innerhalb der Trockenbauwände und gegebenenfalls den Hohlraum zwischen einer als Verkleidung oder Vorwand dienenden Trockenbauwand und der weiteren Wand nutzen zu können. Derartige Aussparungen werden individuell in den Trockenbauwänden aus wandgleichen Materialien gefertigt. Mangels eines Standards sind solche Arbeiten sehr zeitintensiv. In der Regel sind solche individuellen Aussparungen mit Gipskartonplatten beplankt und bilden somit keinen eigenstabilen Baukörper. Insbesondere sind die umlaufenden Kanten solcher Aussparungen zusätzlich mit einem Kantenschutz zu versehen. Zudem sind zur Befestigung der eine Nische bildenden Gipskartonplatten aufwändige weitere Konstruktionen an den Ständerprofilen anzubringen. Auch bietet das wandgleiche Material keine belastbaren Oberflächen zur Anbringung von Einlegeböden oder Schranktüren.
  • Des Weiteren sind aus dem Stand der Technik vorgefertigte Einbauelemente bekannt, die aus Holz oder Holzwerkstoffen hergestellt sind, einen Bodenteil, einen Deckelteil und zwei Seitenteile, die üblicherweise spiegelgleich gefertigt werden. Ein derartiges rechteckiges Einbauelement zur Aufbewahrung von Gegenständen in einer Trockenbauwand ist in der europäischen Patentschrift EP 1 840 288 B1 offenbart. Die Seitenteile weisen jeweils zwei parallel zueinander angeordnete Nuten auf, die der Befestigung des Einbauelementes zwischen den Ständerprofilen der Trockenbauwand dienen.
  • Der Zusammenbau der einzelnen Seitenteile mit Boden- und Deckelteilen zu einem Einbauelement erfolgt entweder durch ein Verbinden der Enden von Einzelteilen auf Gehrung, auch Gehrungsverbindung genannt, oder durch ein Gegeneinanderstoßen und anschließendes Verbinden mittels Verbindungselementen, wie beispielsweise Holzdübeln und Schrauben, auch Stoßverbindung genannt.
  • Die Gehrungsverbindung erfordert eine entsprechende vorherige Verarbeitung der Enden von einzelnen Seitenteilen, Bodenteilen und Deckelteilen der Einbauelemente, nämlich das Absägen der Enden in einem je nach Bedarf berechneten Winkelmaß sowie das anschließende Säubern und Verleimen der Schnittflächen, damit sie passgenau zusammengefügt werden können. Bei einer Dicke der Seiten-, Boden- oder Deckelteile von unter 20 mm ist im Bereich der Gehrungsverbindung zu wenig Material zur Aufnahme einer festen Schraubenverbindung. Das Material könnte aufplatzen oder die Verbindung wäre instabil.
  • Der Aufwand bei einer Stoßverbindung ist dagegen viel geringer, da diese keine besonderen Geometrien der Enden von einzelnen Seitenteilen, Bodenteilen und Deckelteilen der Einbauelemente erfordert. Ein rechter Winkel wird zudem praktisch durch den Zusammenbau des Einbauelements erzwungen und eine sehr feste Schraubverbindung durch eine Hauptfläche in eine Kopffläche ist möglich. Bei der Herstellung einer Stoßverbindung müssen jedoch die Längen der aneinander zu stoßenden Bauteile richtig ermittelt werden. Allgemein sind zwei Arten der Stoßverbindung bekannt. Im Fall der ersten Art der Stoßverbindung werden die Seitenteile zwischen dem Deckelteil und dem Bodenteil angeordnet. Bei der zweiten Art der Stoßverbindung werden der Deckelteil und der Bodenteil zwischen den Seitenteilen angeordnet. Unabhängig von der gewählten Art der Stoßverbindung müssen zwei Bauteile, die die anderen zwei Bauteile umschließen, mindestens zwei Dicken länger sein, um das Einbauelement derart zusammen zu bauen, dass dessen innerer Querschnitt beispielsweise quadratisch ist. Dies bedeutet wiederum, dass die Höhe des quadratischen Einbauelementes und dessen Breite gleich sind. Würde das Einbauelement aus gleichlangen Bauteilen zusammengebaut, würde die Höhe sich von der Breite des Einbauelementes unabhängig von der Art der Stoßverbindung unterscheiden.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zu Grunde, ein Einbauelement zur Aufbewahrung von Gegenständen in einer Trockenbauwand zu schaffen, das sich durch eine kostengünstige Herstellung und eine einfache Montage auszeichnet.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Einbauelement zur Aufbewahrung von Gegenständen in einer Trockenbauwand mit den Merkmalen des Anspruches 1 sowie durch die Anordnung gemäß Anspruch 8 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen 2 bis 7 und 9 bis 19 angegeben.
  • Erfindungsgemäß wird bei einem Einbauelement zur Aufbewahrung von Gegenständen in einer Trockenbauwand umfassend vier zu einem Rechteck zusammengefügte Bauteile, wobei jedes Bauteil eine erste Kopffläche, eine zweite Kopffläche und zwei Hauptflächen aufweist, eine kostengünstige Herstellung sowie eine einfache Montage dadurch erreicht, dass lediglich eine Kopffläche jedes Bauteils an einer Hauptfläche eines weiteren Bauteils anliegt. Hierdurch wird ermöglicht, dass nach dem Zusammenbau kein Bauteil zwischen zwei anderen Bauteilen angeordnet ist. Dies wird insbesondere ohne eine aufwändige Gehrungsverbindung realisiert.
  • Die vier Bauteile des erfindungsgemäßen Einbauelementes sind vorzugsweise plattenförmig ausgestaltet. Ein Bauteil ist demnach ein geometrischer Körper (Quader), der von sechs rechteckigen Seitenflächen begrenzt wird. Gegenüberliegende Seitenflächen sind parallel zueinander angeordnet und kongruent. Im Rahmen dieser Erfindung werden die sich gegenüberliegenden Seitenflächen mit der gleichen Bezeichnung versehen.
  • Als Hauptflächen werden vorliegend die Flächen des Bauteils mit der größten flächigen Erstreckung verstanden, also insbesondere die beiden Flächen, die im zusammengebauten Zustand des Einbauelementes nach innen beziehungsweise außen gerichtet sind.
  • Eine Kopffläche ist insbesondere die Fläche des Bauteils, welche in einem zum Einbauelement zusammengebauten Zustand an die Hauptfläche eines weiteren Bauteils anstößt. Die erfindungsgemäße Art des Zusammenbaus der vier einzelnen Bauteile bewirkt, dass neben der einen Hauptfläche, auch zusätzlich eine der beiden Kopfflächen im zusammengebauten Zustand nach außen gerichtet ist.
  • Im Gegensatz hierzu sind die beiden Seitenflächen des Bauteils im zusammengebauten Zustand und eingebaut in die Trockenbauwand, nach vorne beziehungsweise hinten ausgerichtet.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass das Einbauelement jeweils eine Innenhöhe und eine Innenbreite sowie eine Außenhöhe und eine Außenbreite aufweist, die sich jeweils von einer Länge des Bauteils um nur eine Dicke des Bauteils unterscheidet, obwohl sich sowohl die Innenhöhe und die Außenhöhe als auch die Innenbreite und die Außenbreite jeweils um zwei Dicken des Bauteils voneinander unterscheiden.
  • Eine weitere Herstellungs- beziehungsweise Montagevereinfachung wird dadurch erreicht, dass die vier Bauteile jeweils eine gleiche Länge aufweisen und eine Innenhöhe des Einbauelementes im Wesentlichen gleich einer Innenbreite des Einbauelementes ist. Entsprechend ist auch eine Außenhöhe gleich einer Außenbreite des Einbauelementes. Dies ermöglicht insbesondere ein fehlerreduziertes Einbauen des Einbauelementes. Die gleiche Länge der Bauteile macht es vorteilhaft möglich, ein Bauteil gegen ein anderes auszutauschen, wodurch Herstellung und Montage auch wesentlich vereinfacht sind.
  • Die Dicke ist vorliegend die Dicke des Bauteils beziehungsweise der kürzeste Abstand der beiden Hauptflächen zueinander.
  • Als Länge wird im Rahmen dieser Erfindung der kürzeste Abstand von einer Kopffläche zur anderen verstanden, was insbesondere der längsten Ausdehnung des Bauteils entsprechen kann.
  • Die Breite des Bauteils ist dementsprechend der kürzeste Abstand der beiden Seitenflächen des Bauteils und entspricht im eingebauten Zustand der Tiefe des Einbauelementes.
  • Eine besonders einfache Montage des Einbauelements ist dadurch möglich, dass die Form des Einbauelementes im zusammengebauten Zustand und von vorne gesehen quadratisch sein kann. Hierbei weisen alle Bauteile die gleiche Länge auf. Die quadratische Form eröffnet die Möglichkeit, dass das Einbauelement während der Montage auch um 90° gedreht eingebaut werden kann. Fehler bei der Herstellung und der Montage können so vermieden werden. Insbesondere sind Einbautüren in quadratischer Form vielzählig im Markt erhältlich, die zu dem quadratischen Einbauelement passen.
  • Besonders vorteilhaft wird eine kostengünstige Herstellung sowie eine leichte Montage dadurch erreicht, dass eine Hauptfläche in Richtung seiner Länge zumindest eine Nut aufweist, wobei die Nut über eine Kopffläche weitergeführt ist. Insbesondere die Weiterführung der Nut über die Kopffläche vereinfacht die Montage des Einbauelementes in der Trockenbauwand, damit die Nut in der Hauptfläche in der Kopffläche des angrenzenden Bauteils weiter geführt werden kann. Besonders vorzugsweise ist vorgesehen, dass in der Hauptfläche zwei voneinander in Richtung einer Tiefe des Bauteils beabstandete Nuten angeordnet sind, wobei eine der beiden Nuten tiefer als die jeweils andere Nut ist. Von vorne auf das Einbauelement gesehen sind somit eine vordere Nut und eine hintere Nut vorhanden. Diese Ausgestaltung der Nuten erfolgt in Anpassung an die handelsüblichen Ständerprofile, deren Schenkellängen sich um etwa 2 mm unterscheiden, um die Ständerprofile besser stapeln zu können. In entsprechender Weise ist die hintere Nut um 2 mm tiefer ausgeführt.
  • Auch ist es bevorzugt vorgesehen, dass das Bauteil in einer Kopffläche mindestens eine Stirnbohrung und in einer Stoßfläche mindestens eine Flächenbohrung aufweist.
  • Maximal vereinfacht und dadurch besonders kostengünstig sind Herstellung und Montage, wenn alle vier Bauteile identisch ausgebildet sind.
  • Erfindungsgemäß wird bei einer Anordnung umfassend eine Trockenbauwand, wobei die Trockenbauwand aus einer Rahmenkonstruktion mit horizontalen Rahmenprofilen und vertikalen Ständerprofilen, insbesondere standardisierten CW-Profilen besteht, eine vereinfachte Montage dadurch erreicht, dass diese Anordnung ferner mindestens ein erfindungsgemäßes Einbauelement umfasst.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der oben beschriebenen Anordnung sieht vor, dass das Einbauelement im Befestigungszustand über Halteteile klemmend, besonders bevorzugt lösbar, an den Ständerprofilen befestigt ist.
  • Das c-förmige Ständerprofil wird durch die Halteteile im Befestigungszustand geschlossen und somit ausgesteift. Die Verwendung der Halteteile vereinfacht die Montage und ermöglicht auch ein wiederholtes Montieren in einer nahezu identischen Position, da die klemmende Befestigung im Vergleich zu einer Verschraubung des Haltelementes in dem Ständerprofil keine bleibende Veränderung des Ständerprofils bewirkt, wie beispielsweise ein Loch von einer Schraube. Bei einem erneuten Befestigen in einer ähnlichen Position wird die Schraube wieder in die alte Bohrung in dem Ständerprofil fliehen und die gewollte Neupositionierung zu Nichte machen.
  • Auch wird eine leichte Justierung und auch Nachjustierung der Einbauelemente dadurch erreicht, dass die Einbauelemente über die Halteteile bevorzugt lösbar an den Ständerprofilen befestigt sind.
  • Besonders einfach wird eine klemmende Befestigung dadurch erreicht, dass das Ständerprofil einen c-förmigen Querschnitt hat, zwei eine Öffnung begrenzende und gegenüberliegende Stege an Schenkeln aufweist und im Befestigungszustand das Halteteil den Steg hintergreift.
  • Konstruktiv einfach ist das Halteteil klammerförmig mit zwei voneinander beabstandeten Schenkelteilen ausgebildet. Im Befestigungszustand drücken die Schenkelteile die Stege an das Einbauelement.
  • Eine besonders stabile Befestigung wird dadurch erreicht, dass das Einbauelement Bauteile aufweist, in den Hauptflächen eine oder mehrere Nuten angeordnet sind, die als Nutgrund Gegenflächen und zumindest äußere Seitenflächen aufweisen, und im Befestigungszustand, das Halteteil das Ständerprofil an die Gegenfläche drückt. Dabei werden auch die Schenkelteile des Ständerprofils an die äußeren Seitenflächen der Nut gedrückt. Das c-förmige Ständerprofil wird durch das Einbauelement im Befestigungszustand geschlossen und somit ausgesteift. Auch verändert das Halteteil die Außenabmessungen des Ständerprofils nicht, so dass die Beplankung mit den Trockenbauplatten in üblicher Weise erfolgen kann.
  • Eine besondere leichte Fertigstellung der Trockenbauwand wird dadurch erreicht, dass die Position des Einbauelements in Bezug auf das Ständerprofil im Sinne einer Einbautiefe über das Halteteil, das sich an eine äußere Seitenfläche und/oder innere Seitenfläche der Nute an dem Einbauelement anlegt, bestimmt ist. Hierbei ist das Ständerprofil mit seinem vorderen Schenkel im Befestigungszustand in einem Abstand zu einer vorderen Seitenfläche des Bauteils angeordnet, der im Wesentlichen der Dicke einer an dem Ständerprofil zu befestigenden Trockenbauplatte entspricht. Eine Beplankung der Rahmenkonstruktion mit Trockenbauplatten führt somit sofort zu einem bündigen Übergang zwischen der Trockenbauplatte und dem Einbauelement.
  • Eine besonders einfache Ausrichtung des Einbauelements zu dem Ständerprofil wird dadurch erreicht, dass die äußere Seitenfläche und/oder innere Seitenfläche parallel zu einer seitlichen Hauptfläche des Bauteils verlaufen. Das Einbauelement nimmt somit die Ausrichtung der Ständerprofile an.
  • Eine besonders stabile Befestigung des Halteteils an dem Einbauelement wird dadurch ermöglicht, dass in den Hauptflächen der Bauteile eine erste Nut und eine zweite Nut angeordnet sind, die voneinander beabstandet sind, so dass deren äußere Seitenflächen einen Abstand aufweisen, der im Wesentlichen der Breite des Ständerprofils entspricht, und die Breite der Nuten, im Wesentlichen jeweils der Breite der Stege der Ständerprofile entspricht.
  • In der Trockenbauwand ist dann am Ende das Einbauelement bevorzugt zwischen zwei Ständerprofilen über die Halteteile befestigt.
  • Eine weitere Montageerleichterung wird dadurch erreicht, dass das Halteteil über ein Verbindungsmittel, insbesondere eine Schraube, in den Befestigungszustand bringbar ist und das Verbindungsmittel von innerhalb des Einbauelements anziehbar ist.
  • Die zuvor beschriebene Anordnung eignet sich als Vorwand, Nischenverkleidung und Trennwand, kann aber auch nach Art eines Schranks gebaut werden und somit nicht deckenhoch.
  • Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung an Hand von in Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
    • 1.1 bis 1.3 Vorderansichten von drei unterschiedlichen Einbauelementen nach dem Stand der Technik,
    • 2 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Einbauelementes im zusammengebauten Zustand,
    • 3a eine perspektivische Ansicht einer äußeren zweiten Hauptfläche eines Bauteils des Einbauelements,
    • 3b eine Ansicht auf eine zweite Kopffläche des Bauteils gemäß 3a,
    • 3c eine Draufsicht auf eine erste Kopffläche des Bauteils gemäß 3a,
    • 4 eine perspektivische Ansicht auf eine Stoßverbindung von zwei Bauteilen,
    • 5 eine perspektivische Ansicht auf eine Hauptfläche eines Bauteils,
    • 6 eine Ansicht einer Anordnung aus Trockenbauwand mit Einbauelementen,
    • 7 ein Ständerprofil im Querschnitt,
    • 8 eine perspektivische Ansicht eines Bauteils eines Einbauelementes 1 mit Halteteil und
    • 9 eine Ansicht eines Bauteils befestigt an einem Ständerprofil.
  • Die 1.1 bis 1.3 zeigen Vorderansichten von drei Ausführungsformen eines Einbauelementes 1 aus dem Stand der Technik, das in Form eines von vorne gesehenen rechteckigen beziehungsweise quadratischen Schrankkorpus ausgebildet ist. Der Schrankkorpus insgesamt ist somit quader- oder würfelförmig. Jedes Einbauelement 1 besteht im Wesentlichen aus einer Deckelwand, einer Bodenwand und zwei Seitenwänden, die im Folgenden und auch im Zusammenhang mit der Erfindung als erste, zweite, dritte und vierte Bauteile 2.1, 2.2, 2.3 und 2.4 bezeichnet werden. Die jeweils benachbarten ersten, zweiten, dritten und vierten Bauteile 2.1, 2,2, 2.3 und 2.4 sind über stumpfe Stoßverbindungen miteinander verbunden. Das Einbauelement 1 kann in üblicher Weise an seiner Rückseite mit einer Rückwand und an seiner Vorderseite mit einer Tür oder Schubladen versehen werden beziehungsweise offen bleiben.
  • In der 1.1 haben alle vier Bauteile 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 eine gleiche Materiallänge L. Die Länge L der Bauteile 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 ist auf die Einbaulage des Bauteils 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 in dem Einbauelement 1 bezogen und bezieht sich somit jeweils auf die Breite oder Höhe des Einbauelements 1 und nicht auf dessen Tiefe. Die oberen beziehungsweise unteren ersten und dritten Bauteile 2.1, 2.3 sind mit ihren gegenüberliegenden Enden zwischen den seitlichen zweiten und vierten Bauteilen 2.2 und 2.4 und somit zwischen deren Seitenflächen und nicht deren Enden angeordnet. Es ist deutlich erkennbar, dass sich eine Innenhöhe Hi des Einbauelementes 1 von einer Innenbreite Bi des Einbauelementes 1 unterscheidet beziehungsweise die Innenhöhe Hi kleiner als die Innenbreite Bi ist. Das Einbauelement 1 ist in diesem Fall von vorne gesehen rechteckig und nicht quadratisch.
  • In der 1.2 haben ebenfalls alle ersten bis vierten Bauteile 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 des Einbauelementes 1 eine gleiche Länge L. Hier sind die seitlichen zweiten und vierten Bauteile 2.2, 2.4 zwischen den ersten oberen und zweiten unteren Bauteilen 2.1, 2.3 angeordnet. Die Innenbreite Bi des Einbauelementes ist auch hier von der Innenhöhe Hi verschieden beziehungsweise ist die Innenhöhe Hi größer als die Innenbreite Bi ist. Das Einbauelement 1 ist auch in diesem Fall von vorne gesehen rechteckig und nicht quadratisch.
  • In der 1.3 haben die vier Bauteile 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 des Einbauelementes 1 nicht die gleiche Länge L. Dafür ist aber die Innenbreite Bi zur Innenhöhe Hi identisch. Das Einbauelement 1 ist in diesem Fall von vorne gesehen quadratisch. Hierbei sind die seitlichen, also die an der Seite angeordneten zweiten und vierten Bauteile 2.2, 2.4, um zwei Dicken S der jeweiligen ersten und dritten Bauteile 2.1, 2.3 länger, als die ersten oberen beziehungsweise dritten unteren Bauteile 2.1, 2.3, welche als Deckel und Boden fungieren.
  • Die 2 zeigt eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Einbauelementes 1 in Form eines quadratischen Schrankkorpus mit vier ersten, zweiten, dritten und vierten Bauteilen 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, wobei insbesondere jedes Bauteil 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 die gleiche Länge L und die gleiche Tiefe T aufweist. Neben der Länge L ist auch die Tiefe T der Bauteile 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 auf die Einbaulage des Bauteils 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 in dem Einbauelement 1 bezogen und bezieht sich somit jeweils auf die Tiefe T des Einbauelements 1 und nicht auf dessen Breite oder Höhe. Die Bauteile 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 sind jeweils als rechteckige oder quadratische Platten, insbesondere Möbelbauplatten wie beispielweise beschichtete Spanplatten, ausgebildet mit einer Länge L im Bereich von 100 mm bis 2500 mm, insbesondere 300 mm bis 1200 mm, einer Tiefe T im Bereich von 100 mm bis 900 mm, insbesondere 300 mm bis 600 mm, und einer Dicke S im Bereich von 10 mm bis 30 mm, insbesondere 15 mm bis 25 mm.
  • Jedes Bauteil 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 hat eine innere erste Hauptfläche 2c und eine äußere zweite Hauptfläche 2d sowie in Richtung der Tiefe T des Bauteils 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 gesehen eine schmale vordere erste Seitenfläche 2e und eine schmale hintere zweite Seitenfläche 2f. In Richtung der Länge L des Bauteils 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 hat jedes Bauteil 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 eine stirnseitige erste Kopffläche 2a, eine gegenüberliegende stirnseitige zweite Kopffläche 2g und eine Stoßfläche 2b. Die Stoßfläche 2b befindet sich nicht an der stirnseitigen zweiten Kopffläche 2g sondern auf der inneren ersten Hauptfläche 2c, erstreckt sich über die gesamte Tiefe T der ersten Hauptfläche 2c, grenzt an den oberen Rand und somit die stirnseitige zweite Kopffläche 2g an und erstreckt sich von dort aus um die Dicke S in Richtung der ersten Kopffläche 2a. Die Stoßfläche 2b ist somit ein streifenförmiger Teil der ersten Hauptfläche 2c. Die erste Kopffläche 2a, die zweite Kopffläche 2g und die beiden Seitenflächen 2e, 2f bilden somit gemeinsam den umlaufenden Rand des jeweiligen Bauteils 2.1, 2.2, 2.3, 2.4. Die Bauteile 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 sind derart zu dem Einbauelement 1 miteinander verbunden, dass beispielsweise die linke erste Kopffläche 2a des oberen ersten Bauteils 2.1 an der gegenüberliegenden Stoßfläche 2b des benachbarten linken vierten Bauteils 2.4 anliegt, so dass einerseits ein rechter Winkel zwischen den jeweils beiden benachbarten Bauteilen 2.1, 2.4 eingeschlossen wird und andererseits die zweite Kopffläche 2g des Bauteils 2.4 mit der hinteren zweiten Hauptfläche 2d des ersten benachbarten Bauteils 2.1 fluchtet. Entsprechendes gilt dann auch für die Stoßverbindungen zwischen den jeweils benachbarten ersten und zweiten Bauteilen 2.1, 2.2, zweiten und dritten Bauteilen 2.2, 2.3 sowie dritten und vierten Bauteilen 2.3, 2.4. Auch liegen alle vorderen ersten Seitenflächen 2e der Bauteile 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 des Einbauelements 1 in einer gemeinsamen Ebene und fluchten miteinander. Der Schrankkorpus insgesamt ist somit je nach einer gewählten Tiefe T des Einbauelements 1 quader- oder würfelförmig.
  • In der hier gezeigten, vereinfachten Darstellung ist die weitere Ausgestaltung der Hauptflächen 2c, 2d, innen wie außen, nicht gezeigt. Etwaige Bohrbilder für Einlegeböden oder Türbänder und etwaige äußere Nuten für eine Befestigung an Profilen einer Trockenbauwand sind also nicht dargestellt. Ohne diese weiteren Ausgestaltungen der Hauptflächen 2c, 2d der Bauteile 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 könnte in der Theorie jedes Bauteil 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 in jeder Ausrichtung seiner Länge L zu dem erfindungsgemäßen Einbauelement 1 zusammengebaut werden, da die Bauteile 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 die gleiche Länge L und die gleiche Tiefe T aufweisen. Weichen Länge L und Tiefe T voneinander ab, müssen alle Bauteile 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 die gleiche Ausrichtung ihrer Länge L aufweisen.
  • In der Praxis werden bevorzugt alle Hauptflächen 2c, 2d des Bauteils 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 spezielle Ausgestaltungen wie Bohrbilder und/oder Nuten aufweisen. Vorteilhaft sind diese Ausgestaltungen für jedes Bauteil 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 identisch vorgesehen, so dass jedes als Deckel-, Boden-, oder Seitenwand eingesetzt werden kann. Bohrbilder an den inneren ersten Hauptflächen 2c der Deckel- und Bodenwand der Bauteile 2.1, 2.3 können als störend empfunden werden, so dass diese dann ohne Bohrbilder und somit abweichend von den Seitenwänden gemäß der Bauteile 2.2, 2.4 gestaltet sind.
  • Wie zuvor beschrieben ist die Stoßfläche 2b jeweils am Rand der inneren ersten Hauptfläche 2c angrenzend an die zweite Kopffläche 2g des Bauteils 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 angeordnet. Des Weiteren ist ersichtlich, dass bei jedem Bauteil 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 jeweils an der ersten Kopffläche 2a mindestens eine, vorzugsweise zwei voneinander beabstandete, Flächenbohrungen 7 und an der Stoßfläche 2b mindestens eine, vorzugsweise zwei voneinander beabstandete, Stirnbohrungen 8 vorgesehen sind. Bei den Flächenbohrungen 7 beziehungsweise Stirnbohrungen 8 handelt es sich um herkömmliche zylindrische Bohrungen, die im Falle der Flächenbohrungen 7 rechtwinklig zur Länge L der Bauteile 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 und im Falle der Stirnbohrungen 8 parallel zur Länge L der Bauteile 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 ausgerichtet sind. Die Flächenbohrungen 7 sind als Sacklochbohrungen und die Stirnbohrungen 8 als gestufte Durchgangsbohrungen ausgebildet. Über geeignete lösbare Verbindungsmittel 9, wie beispielsweise Schrauben, Gewindeschrauben oder Holzschrauben, können die vier Bauteile 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 so einfach und sicher lösbar miteinander verbunden beziehungsweise verschraubt werden. Zusätzlich können nicht dargestellte Holzdübelverbindungen zur Ausrichtung der Bauteile 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 zueinander und vor dem Verschrauben vorgesehen sein.
  • Ebenfalls dargestellt ist in der 2, dass sich die Innenhöhe Hi und die Innenbreite Bi sowie eine Außenhöhe Ha und eine Außenbreite Ba von der Länge L des Bauteils 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 um lediglich eine einzige Dicke S des jeweiligen benachbarten Bauteils 2.2, 2.3, 2.4, 2.1 unterscheiden. Hierbei wird unterstellt, dass die Dicken D der Bauteile 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 jeweils gleich sind.
  • Die in der 2 gezeigte Ansicht des zusammengebauten Zustands des Einbauelements 1 entspricht auch einem in einer nicht dargestellten Trockenbauwand eingebauten Zustand, in welchem also eine Vorderseite 1a, hier eine Öffnung, des Einbauelementes 1 nach vorne gerichtet ist. In entsprechender Weise zeigen die vorderen ersten Seitenflächen 2e der Bauteile 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 nach vorne.
  • Das Einbauelement 1 ist aus Holzwerkstoffen und/oder vergleichbaren Werkstoffen, vorzugsweise aus MDF, Sperrholz oder Holzwerkstoffen mit geringer Schwindung, hergestellt. Ein derartiges Einbauelement 1 kann mit handelsüblichen Türen aus Holz, Metall oder Glas sowie Kombinationen hiervon zur Bildung eines Schrankes verschlossen werden. Auch können Einlegeböden aus geeigneten Materialien vorgesehen werden. Des Weiteren kann das Einbauelement 1 auch ohne weitere Einbauten als Ablage in Form einer hierdurch geschaffenen Nische verwendet werden.
  • Die 3a zeigt eine perspektivische Ansicht einer äußeren zweiten Hauptfläche 2d eines Bauteils 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 des Einbauelements 1, wobei diese zweite Hauptfläche 2d im zusammengebauten Zustand des Einbauelementes 1 nach außen gerichtet ist. Die Tiefe T des Bauteils 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 ist im Vergleich zu denen der 2 kürzer und somit auf dem Zeichenblatt platzsparender dargestellt. Deutlich zu erkennen sind in diesem Ausführungsbeispiel eine erste Nut 3a und eine zweite Nut 3b, welche in Richtung der Länge L des Bauteils 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 zueinander parallel und voneinander beabstandet sowie in der zweiten Hauptfläche 2d verlaufen. Es ist zudem dargestellt, dass diese beiden Nuten 3a, 3b an und entlang der zweiten Kopffläche 2g weitergeführt sind, wogegen sie an der ersten Kopffläche 2a nicht weitergeführt sind. Zwei voneinander beabstandete Flächenbohrungen 7 befinden sich in der zweiten Hauptfläche 2d und an dem oberen Kopfende des Bauteils 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, welche an der zweiten Kopffläche 2b angrenzt. Die Flächenbohrungen 7 sind in einem Bereich des oberen Endes der zweiten Hauptfläche 2d etwa in der Mitte eines Abstandes von der halben Dicke S vom oberen Rand beziehungsweise der zweiten Kopffläche 2g angeordnet und enden in der gegenüberliegenden zweiten Stoßfläche 2b. Auch ist ersichtlich, dass die Nuten 3a, 3b parallel und mit Abstand zu den ersten und zweiten Seitenflächen 2e, 2f der Bauteile 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 verlaufen.
  • Die 3b zeigt eine Draufsicht auf eine zweite Kopffläche 2g des Bauteils 2.1, 2.2, 2.3, 2.4. Dargestellt sind die von der zweiten Hauptfläche 2d weitergeführten Nuten 3a und 3b, sowie mit gestrichelten Linien angedeutet die Flächenbohrungen 7.
  • In der 3c ist eine Draufsicht auf die erste Kopffläche 2a des Bauteils 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 dargestellt. Es ist ersichtlich, dass die ersten und zweiten Nuten 3a und 3b hier die nicht von der zweiten Hauptfläche 2d in die erste Kopffläche 2a weitergeführt sind. Auch sind die beiden Stirnbohrungen 8 gezeigt. Die Nuten 3a und 3b haben jeweils einen rechteckigen Querschnitt.
  • In der 4 ist eine perspektivische Ansicht auf eine Stoßverbindung zwischen einem ersten Bauteil 2.1 und einem zweiten Bauteil 2.2 dargestellt. Um die Kopfflächen 2a, 2g klarer zeigen zu können, ist in der zeichnerischen Darstellung ein geringer Spalt zwischen den Bauteilen 2.1, 2.2, 2.3 vorhanden, der im zusammengebauten Zustand des Einbauelements 1 selbstverständlich nicht vorhanden ist. Das erste Bauteil 2.1 liegt mit seiner rechten kopfseitigen ersten Kopffläche 2a an der der Stoßfläche 2b der inneren ersten Hauptfläche 2c des zweiten Bauteils 2.2 an. Die erste und zweite Nut 3a, 3b verlaufen in Richtung der Länge L oben über die äußere zweite Hauptfläche 2d des ersten Bauteils 2.1 und sind weitergeführt über die zweite Kopffläche 2g und angrenzende äußere zweite Hauptfläche 2d des zweiten Bauteils 2.2. Zu erkennen sind auch die Flächenbohrungen 7 in dem zweiten Bauteil 2.2 sowie die Stirnbohrungen 8 in dem ersten Bauteil 2.1, über die die beiden Bauteile 2.1 und 2.2 mittels eines Verbindungsmittels miteinander verbindbar sind. Gezeigt sind zudem die Seitenflächen 2e und 2f sowie angedeutet ein drittes Bauteil 2.3.
  • Die 5 zeigt eine perspektivische Ansicht auf die erste Hauptfläche 2c eines Bauteils 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, welche im zusammengebauten Zustand des Einbauelementes 1 nach innen ausgerichtet ist. Entsprechend sind in der ersten Hauptfläche 2c sogenannte Bohrbilder für Türbänder 10, insbesondere Tragplatten von Scharnieren, und Bohrbilder für Einlegeböden 11, insbesondere für deren Bodenträger, angeordnet. Jedes dieser Bohrbilder 10, 11 besteht aus einer Vielzahl von Sacklochbohrungen in einer gewünschten Anzahl und Anordnung zueinander. Ebenfalls ersichtlich sind die erste Nut 3a und die zweite Nut 3b in der zweiten Kopffläche 2g. Es ist erkennbar, dass die oberste Bohrung des Bohrbildes 10 um zwei Dicken S von der oberen zweiten Kopffläche 2g beabstandet ist, wohingegen die unterste Bohrung des Bohrbildes 10 von der ersten Stoßfläche 2a beabstandet ist. Die Bohrungen des Bohrbildes 11 sind von der Mittellinie M des Bauteils 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 um nur eine Dicke S nach unten beabstandet. Diese Tatsache berücksichtigt, dass die erste Kopffläche 2a eines weiteren Bauteils 2.2, 2.3, 2.4, 2.1 an der in der 5 durch die gestrichelte Linie dargestellte Stoßfläche 2b auf der ersten Hauptfläche 2c des Bauteils 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 anstößt.
  • Die 6 zeigt das erfindungsgemäße Einbauelement 1 in einer erfindungsgemäßen Anordnung 4, umfassend eine Trockenbauwand, insbesondere Gipskartonwand, mit vertikalen Ständerprofilen 6, insbesondere standardisierten CW-Profilen, die oben und unten in horizontale Rahmenprofile 5, insbesondere standardisierte UW-Profile, eingesteckt sind und damit verbunden werden können. Auf die Ständerprofile 6 und die Rahmenprofile 5 werden in üblicher Weise die Trockenbauplatten 12, insbesondere Gipskartonplatten geschraubt, um die Trockenbauwand zu vervollständigen. Das Ständerprofil 6 hat einen c-förmigen Querschnitt und das Rahmenprofil 5 einen u-förmigen. Der Abstand zwischen benachbarten Ständerprofilen 6 ist in üblicher Weise auf die Breite der nicht dargestellten Trockenbauplatten 12 oder anderer geeigneter Platten abgestimmt. Zwischen zwei Ständerprofilen 6 ist ein erfindungsgemäßes Einbauelement 1 in Form eines Schrankkorpus eingebaut. Die Maße der Einbauelemente 1 sind grundsätzlich frei wählbar, können aber an die üblichen Abstände zwischen den Ständerprofilen 6 angepasst werden und sind vorliegend insbesondere quadratisch.
  • In der 7 ist ein Querschnitt des Ständerprofils 6 gezeigt. Der Querschnitt zeigt deutlich die c-förmige Form des standardisierten Ständerprofils 6 mit einer Öffnung 6a. Das Ständerprofil 6 weist eine flachprofilförmige Basis 6b auf, an der sich seitlich jeweils rechtwinklig ein Schenkel 6c anschließt. Um die zuvor beschriebene c-förmige Gestalt zu erreichen, ist an dem der Basis 6b abgewandten Ende jeweils ein Steg 6d angeordnet, der sich rechtwinklig zu dem Schenkel 6c und nach innen erstreckt. Die Stege 6d erstrecken sich somit parallel zur Basis 6b und haben ausgehend von den Schenkeln 6c jeweils eine Breite a. Zwischen den einander zugewandten Enden der Stege 6d verbleibt die Öffnung 6a, deren lichte Weite w ist. Des Weiteren ist der 7 zu entnehmen, dass bei den handelsüblichen Ständerprofilen 6 einer der beiden Schenkel 6c etwa 2 mm länger als der andere Schenkel 6c ist, um die Ständerprofile 6 besser stapeln zu können. In entsprechender Weise ist die hintere Nut 3b um etwa 2 mm tiefer ausgeführt als die vordere Nut 3a ausgeführt (siehe 8 und 9).
  • In der 8 ist eine perspektivische Draufsicht auf ein linkes seitliches Bauteil 2.2 eines Einbauelementes 1 gezeigt, um dessen Befestigung an ein Ständerprofil 6 näher zu erläutern. Das Bauteil 2.2 ist im Schnitt dargestellt ohne die Schnittfläche zu schraffieren. Neben dem Bauteil 2.2 mit der ersten Nut 3a und der zweiten Nut 3b ist auch ein klammerartiges Halteteil 13 gezeigt, mit dem das Einbauelement 1 an den nicht dargestellten Ständerprofilen 6 befestigt wird. Das Halteteil 13 ist im Querschnitt gesehen u-förmig ausgebildet mit einem Basisteil 13a und zwei sich hieran seitlich anschließenden Schenkelteilen 13b. Der von dem Basisteil 13a und den Schenkelteilen 13b jeweils eingeschlossene Winkel ist ein rechter Winkel oder im Bereich zwischen 90 Grad und 120 Grad vorzugsweise etwa 110 Grad. Mit seinen dem Basisteil 13a abgewandten Enden der Schenkelteile 13b ruht das Halteteil 13 im Einbauzustand auf einer Gegenfläche 19, die jeweils von dem Grund der Nuten 3a, 3b gebildet wird.
  • Des Weiteren zeigt die 8, dass zentral in dem Basisteil 13a des Halteteils 13 eine Gewindebohrung 14 angeordnet ist, in der ein Verbindungsmittel 9, insbesondere eine Schraube mit einem entsprechenden Gewinde, gehalten ist. Diese Schraube wird ausgehend von dem Halteteil 13 durch eine Bohrung 15 in dem Bauteil 2.2 geführt und kann somit von der Hauptfläche 2c angezogen werden. Die Bohrung 15 ist mittig zwischen der ersten Nut 3a und der zweiten Nut 3a angeordnet. Im angezogenen Zustand stützt sich der Kopf 9a der Schraube 9 an der Hauptfläche 2c des Bauteils ab und die Schraube 9 über deren Gewindegang an dem Halteteil 13, das mit seinen Schenkeln 13b an den Gegenflächen 19 ruht. Außerdem werden im angezogenen Zustand der Schraube 9 die Schenkelteile 13b des Halteteils 13 mit ihren äußeren Endbereichen 13c in Richtung der ersten Nut 3a und der zweiten Nut 3b gedrängt. Die äußere Seitenfläche 16 schließt sich unter einem rechten Winkel an die Gegenfläche 19 an, die sich in einer Ecke 18 schneiden.
  • In Bezug auf die Dimensionierung und die Anordnung der ersten Nut 3a und der zweiten Nut 3b ist der 8 zu entnehmen, dass in deren Längsrichtung gesehen diese Nuten 3a, 3b im Bereich ihrer Gegenflächen 19 - dem eigentlichen Nutgrund - eine Breite d aufweist. Die Breite d entspricht in etwa der Breite a der Stege 6d der Ständerprofile 6. Des Weiteren haben die ersten und zweiten Nuten 3a, 3b einen rechteckigen Querschnitt. Außerdem entspricht die Breite des Halteteils 13 dem Abstand e der Enden der äußeren Endbereiche 13c der Schenkelteile 13b des Halteteils 13. Auch weist die erste Nut 3a und die zweite Nut 3b jeweils eine innere Seitenfläche 17 auf, deren Abstand f zueinander etwa der lichten Weite w der Öffnung 6a des Ständerprofils 6 entspricht. Der Abstand c der Enden der äußeren Endbereiche 13c der Schenkelteile 13b des Halteteils 13 stimmt in etwa mit dem Abstand e zwischen den beiden äußeren Seitenflächen 16 der Nuten 3a und 3b überein.
  • In der 8 ist ein weiteres wichtiges Maß dargestellt und zwar der Abstand b, zwischen der Seitenfläche 2e, 2f des Bauteils 2.2 und der äußeren Seitenfläche 16 der ersten Nut 3a. Der Abstand b entspricht dem Maß der Dicke der Trockenbauplatten 12 für die Beplankung der Anordnung 4. Somit wird erreicht, dass die an den Ständerprofilen 6 und den Rahmenprofilen 5 befestigten Trockenbauplatten 12 bündig zu den Seitenflächen 2e, 2f der Bauteile 2.2 sind. Entsprechendes gilt für die weiteren Bauteile 2.1, 2.3 und 2.4.
  • Die 9 zeigt eine um eine Halteklammer 13 ergänzte zweidimensionale Ansicht der 8, um die Befestigung des Bauteils 2.2 an dem Ständerprofil 6 über das Halteteil 13, insbesondere eine Halteklammer 13, zu verdeutlichen. Das Halteteil 13 wird über das von der inneren ersten Hauptfläche 2c angezogene Verbindungsmittel 9 in Richtung der beiden Nuten 3a und 3b bewegt, so dass das Ständerprofil 6 in die beiden Nuten 3a und 3b eintaucht und das Einbauelement 1 zu dem Ständerprofil 6 gezogen wird. Hierdurch kommen die Stege 6d und die Schenkel 6c in den Nuten 3a, 3b zur Anlage. Das Bauteil 2.2 wird somit sicher über das Halteteil 13 an dem Ständerprofil 6 gehalten, das über das Halteteil 13 beziehungsweise über das Bauteil 2.2 zusätzlich stabilisiert wird, da der sonst offene Querschnitt geschlossen wird. Hierbei ist von Vorteil, dass die Verbindungsmittel 9 zunächst nur leicht angezogen werden, so dass die Einbauelemente 1 noch zur Ausrichtung entlang der Ständerprofile 6 verschoben werden können. Nach erfolgter Ausrichtung werden die Verbindungsmittel 9 dann festgezogen.
  • Nachdem nun das rechte Bauteil 2.2 an dem Ständerprofil 6 befestigt worden ist, wird das nächste Ständerprofil 6 in die Rahmenkonstruktion eingefügt und mit dem linken Bauteil 2.4 des Einbauelementes 1 verbunden. Anschließend werden je nach Bedarf weitere Einbauelemente 1 montiert. Am Ende wird dann die Rahmenkonstruktion fertig gestellt und in einem letzten Arbeitsschritt wird die Rahmenkonstruktion mit Trockenbauplatten 12 verschlossen, die jeweils bündig an die vorderen Seitenflächen 2e der Bauteile 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 anschließen.
  • Außerdem ist der 9 zu entnehmen, dass zwischen einem Randbereich der Trockenbauplatte 12 und einer Anschlussfläche des Bauteils 2.2 Füllmaterial 20 angeordnet ist.
  • Es ist selbstverständlich, dass bei von vorne gesehen rechteckigen Einbauelementen 1 die jeweils ersten und dritten Bauteile 2.1, 2.3 sowie die zweiten und vierten Bauteile 2.2, 2.4 jeweils die gleiche Länge L aufweisen, jedoch die ersten und dritten Bauteile 2.1, 2.3 von den Längen L der zweiten und vierten Bauteile 2.2, 2.4 abweichen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Einbauelement
    1a
    Vorderseite
    2.1
    erstes Bauteil
    2.2
    zweites Bauteil
    2.3
    drittes Bauteil
    2.4
    viertes Bauteil
    2a
    erste Kopffläche
    2b
    Stoßfläche
    2c
    erste Hauptfläche
    2d
    zweite Hauptfläche
    2e
    erste Seitenfläche
    2f
    zweite Seitenfläche
    2g
    zweite Kopffläche
    3a
    erste Nut
    3b
    zweite Nut
    4
    Anordnung
    5
    Rahmenprofil
    6
    Ständerprofil
    6a
    Öffnung
    6b
    Basis
    6c
    Schenkel
    6d
    Steg
    7
    Flächenbohrung
    8
    Stirnbohrung
    9
    Verbindungsmittel
    9a
    Verbindungsmittelkopf
    10
    Bohrbild für Türbänder
    11
    Bohrbild für Einlegeböden
    12
    Trockenbauplatte
    13
    Halteteil
    13a
    Basisteil
    13b
    Schenkelteil
    13c
    äußerer Endbereich
    14
    Gewindebohrung
    15
    Bohrung
    16
    äußere Seitenfläche
    17
    innere Seitenfläche
    18
    Ecke
    19
    Gegenfläche
    20
    Füllmaterial
    Ba
    Außenbreite
    Bi
    Innenbreite
    Ha
    Außenhöhe
    Hi
    Innenhöhe
    M
    Mittellinie
    S
    Dicke
    L
    Länge
    T
    Tiefe
    a
    Breite
    b
    Abstand
    c
    Abstand
    d
    Breite
    e
    Abstand
    f
    Abstand
    w
    Weite
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 1840288 B1 [0004]

Claims (19)

  1. Einbauelement (1) zur Aufbewahrung von Gegenständen in einer Trockenbauwand umfassend vier zu einem Rechteck zusammengefügte Bauteile (2.1, 2.2, 2.3, 2.4), wobei jedes Bauteil (2.1, 2.2, 2.3, 2.4) eine erste Kopffläche (2a), eine gegenüberliegende zweite Kopffläche (2g) und zwei Hauptflächen (2c, 2d) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass lediglich eine Kopffläche (2a, 2g) jedes Bauteils (2.1, 2.2, 2.3, 2.4) an einer Hauptfläche (2c, 2d) eines weiteren Bauteils (2.2, 2.3, 2.4, 2.1) anliegt.
  2. Einbauelement (1) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Einbauelement (1) jeweils eine Innenhöhe (Hi) und eine Innenbreite (Bi) sowie eine Außenhöhe (Ha) und eine Außenbreite (Ba) aufweist, die sich jeweils von der Länge des Bauteils (2.1, 2.2, 2.3, 2.4) um nur eine Dicke (S) des Bauteils (2.1, 2.2, 2.3, 2.4) unterscheidet.
  3. Einbauelement (1) gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die vier Bauteile (2.1, 2.2, 2.3, 2.4) jeweils eine gleiche Länge (L) aufweisen und eine Innenhöhe (Hi) des Einbauelementes (1) im Wesentlichen gleich einer Innenbreite (Bi) des Einbauelementes (1) ist.
  4. Einbauelement (1) gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Form des Einbauelementes (1) im zusammengebauten Zustand und von vorne gesehen quadratisch ist.
  5. Einbauelement (1) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Hauptfläche (2c, 2d) in Richtung einer Länge (L) zumindest eine Nut (3a, 3b) aufweist, wobei die Nut (3a, 3b) über eine Kopffläche (2a, 2g) weitergeführt ist.
  6. Einbauelement (1) gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass in der Hauptfläche (2c, 2d) zwei voneinander in Richtung einer Tiefe (T) des Bauteils (2.1, 2.2, 2.3, 2.4) beabstandete Nuten (3a, 3b) angeordnet sind, wobei eine der beiden Nuten (3a, 3b) tiefer als die jeweils andere Nut (3b, 3a) ist.
  7. Einbauelement (1) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Bauteil (2.1, 2.2, 2.3, 2.4) in einer Kopffläche (2a) mindestens eine Stirnbohrung (8) und in einer Stoßfläche (2b) in einer der Hauptflächen (2c, 2d) mindestens eine Flächenbohrung (7) aufweist.
  8. Einbauelement (1) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die vier Bauteile (2.1, 2.2, 2.3, 2.4) identisch ausgebildet sind.
  9. Anordnung (4) umfassend eine Trockenbauwand, wobei die Trockenbauwand aus einer Rahmenkonstruktion mit horizontalen Rahmenprofilen (5) und vertikalen Ständerprofilen (6), insbesondere standardisierten CW-Profilen, besteht, sowie mindestens ein Einbauelement (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8.
  10. Anordnung gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Einbauelement (1) im Befestigungszustand über Halteteile (13) klemmend, insbesondere lösbar, an den Ständerprofilen (6) befestigt ist.
  11. Anordnung nach einem der Ansprüche 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Ständerprofil (6) einen c-förmigen Querschnitt hat, zwei eine Öffnung (6a) begrenzende und gegenüberliegende Stege (6d) an Schenkeln (6c) aufweist und im Befestigungszustand das Halteteil (13) den Steg (6d) hintergreift.
  12. Anordnung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteteil (13) klammerförmig mit zwei voneinander beabstandeten Schenkelteilen (13b) ausgebildet ist und im Befestigungszustand die Schenkelteile (13b) die Stege (6d) an das Einbauelement (1) drücken.
  13. Anordnung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Einbauelement (1) Bauteile (2.1, 2.2, 2.3, 2.4) aufweist, in den Hauptflächen (2c, 2d) eine oder mehrere Nuten (3a, 3b) angeordnet sind, die als Nutgrund Gegenflächen (19) und zumindest äußere Seitenflächen (16) aufweisen, und im Befestigungszustand das Halteteil (13) das Ständerprofil (6) an die Gegenfläche (19) drückt.
  14. Anordnung nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Position des Einbauelements (1) in Bezug auf das Ständerprofil (6) im Sinne einer Einbautiefe über das Halteteil (13), das sich an eine äußere Seitenfläche (16) und/oder innere Seitenfläche (17) an dem Einbauelement (1) anlegt, bestimmt ist.
  15. Anordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Ständerprofil (6) mit seinem vorderen Schenkel (6c) im Befestigungszustand in einem Abstand (b) zu einer Seitenfläche (2e, 2f) des Bauteils (2.1, 2.2, 2.3, 2.4) angeordnet ist, der im Wesentlichen der Dicke einer an dem Ständerprofil (6) zu befestigenden Trockenbauplatte (12) entspricht.
  16. Anordnung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Seitenfläche (16) und/oder innere Seitenfläche (17) parallel zu einer Seitenfläche (2e, 2f) des Bauteils (2.1, 2.2, 2.3, 2.4) verlaufen.
  17. Anordnung nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass in den Hauptflächen (2d) des Bauteils (2.1, 2.2, 2.3, 2.4) eine erste Nut (3a) und eine zweite Nut (3b) angeordnet sind, die voneinander beabstandet sind, so dass deren äußere Seitenflächen (16) einen Abstand (c) aufweisen, der im Wesentlichen der Breite des Ständerprofils (6) entspricht, und die Breite (d) der Nuten (3a, 3b) im Wesentlichen jeweils der Breite (a) der Stege (6d) der Ständerprofile (6) entspricht.
  18. Anordnung nach einem der Ansprüche 9 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Einbauelement (1) zwischen zwei Ständerprofilen (6) über die Halteteile (13) befestigt ist.
  19. Anordnung nach einem der Ansprüche 9 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteteil (13) über ein Verbindungsmittel (9), insbesondere eine Schraube, in den Befestigungszustand bringbar ist und das Verbindungsmittel (9) von innerhalb des Einbauelements (1) anziehbar ist.
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