DE102022130161A1 - Stellvorrichtung für ein relativ zu einer Karosserie eines Fahrzeugs bewegbares Fahrzeugteil - Google Patents
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Abstract
Stellvorrichtung (10) für ein relativ zu einer Karosserie eines Fahrzeugs bewegbares Fahrzeugteil, insbesondere eine Fahrzeugtür oder eine Fahrzeugklappe, umfassend:
eine Antriebsanordnung (12) mit einer Antriebseinheit (14) und einem durch die Antriebseinheit (14) angetriebenen Antriebselement (16), und
ein Stellelement (28), welches mittels der Antriebseinheit (14) relativ zur Antriebsanordnung (12) entlang einer Verlagerungsachse (V) verlagerbar ist, wobei das Stellelement (28) mit einer Schlittenanordnung (26) verbunden ist, welche mit einer Spindel (20) in Gewindeeingriff steht, wobei die Spindel (20) von der Antriebseinheit (14) um eine Rotationsachse (R) rotatorisch antreibbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mittelachse (M) des Antriebselements (16) zu einer Ebene, welche durch die Verlagerungsachse (V) und die Rotationsachse (R) der Spindel (20) definiert ist, gewinkelt ausgerichtet ist.
eine Antriebsanordnung (12) mit einer Antriebseinheit (14) und einem durch die Antriebseinheit (14) angetriebenen Antriebselement (16), und
ein Stellelement (28), welches mittels der Antriebseinheit (14) relativ zur Antriebsanordnung (12) entlang einer Verlagerungsachse (V) verlagerbar ist, wobei das Stellelement (28) mit einer Schlittenanordnung (26) verbunden ist, welche mit einer Spindel (20) in Gewindeeingriff steht, wobei die Spindel (20) von der Antriebseinheit (14) um eine Rotationsachse (R) rotatorisch antreibbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mittelachse (M) des Antriebselements (16) zu einer Ebene, welche durch die Verlagerungsachse (V) und die Rotationsachse (R) der Spindel (20) definiert ist, gewinkelt ausgerichtet ist.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Stellvorrichtung für ein relativ zu einer Karosserie eines Fahrzeugs bewegbares Fahrzeugteil, insbesondere eine Fahrzeugtür oder eine Fahrzeugklappe.
- Aus dem Stand der Technik sind Stellvorrichtungen zum Antreiben von bewegbaren Fahrzeugteilen bekannt, bei welchen ein Motor eine Spindelmutter antreibt, um eine Spindel entlang ihrer Längsachse zu verlagern und darüber das Fahrzeugteil zu bewegen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass insbesondere bei relativ zu der Karosserie verschwenkbaren Fahrzeugteilen ein verhältnismäßig großer Raum um die Stellvorrichtung herum frei zu verbleiben hat, um eine schwenkende Bewegung der Spindel und/oder der gesamten Stellvorrichtung zu ermöglichen, welche mit dem Verschwenken des Fahrzeugteils einhergeht.
- Die vorliegende Erfindung stellt sich daher die Aufgabe, eine Stellvorrichtung bereitzustellen, welche in einem Fahrzeug bauraumoptimiert eingesetzt werden kann.
- Diese Aufgabe wird durch eine Stellvorrichtung für ein relativ zu einer Karosserie eines Fahrzeugs bewegbares Fahrzeugteil, insbesondere eine Fahrzeugtür oder eine Fahrzeugklappe, gelöst, umfassend:
- eine Antriebsanordnung mit einer Antriebseinheit und einem durch die Antriebseinheit angetriebenen Antriebselement, und
- ein Stellelement, welches mittels der Antriebseinheit relativ zur Antriebsanordnung entlang einer Verlagerungsachse verlagerbar ist, wobei das Stellelement mit einer Schlittenanordnung verbunden ist, welche mit einer Spindel in Gewindeeingriff steht, wobei die Spindel von der Antriebseinheit um eine Rotationsachse rotatorisch antreibbar ist,
- dadurch gekennzeichnet, dass eine Mittelachse des Antriebselements zu einer Ebene, welche durch die Verlagerungsachse und die Rotationsachse der Spindel definiert ist, gewinkelt ausgerichtet ist.
- Dabei kann die gewinkelte Ausrichtung der Mittelachse des Antriebselements zu der Ebene insbesondere in einer Blickrichtung entlang der Verlagerungsachse zu erkennen bzw. ausgebildet sein. In diesem Fall kann die Mittelachse des Antriebselements zu der Verlagerungsachse in einer Seitenansicht, welche sowohl zu der Mittelachse des Antriebselements als auch zu der Verlagerungsachse orthogonal ist, in einem Winkel von etwa 90° angeordnet sein.
- In einer denkbaren Anordnung der Stellvorrichtung kann das Stellelement mit seinem freien Ende, welches der Antriebsanordnung entgegengesetzt ist, mit dem bewegbaren Fahrzeugteil verbunden sein. Hierbei kann die Antriebsanordnung mit der Karosserie im Wesentlichen unbeweglich verbunden sein. Selbstverständlich ist aber auch eine invertierte Anordnung denkbar, bei welcher das freie Ende des Stellelements mit der Karossiere verbunden ist, wobei hierbei insbesondere die Antriebsanordnung im Wesentlichen unbeweglich mit dem bewegbaren Fahrzeugteil verbunden sein kann.
- Durch diese gewinkelte Ausrichtung der Mittelachse des Antriebselements und damit gegebenenfalls der gesamten Antriebsanordnung zu der Ebene kann ein Bauraum zur Anordnung der Stellvorrichtung in dem Fahrzeug optimiert ausgenutzt und somit reduziert werden. Ferner kann durch die Anbringung der Stellvorrichtung an der Fahrzeugkarossiere oder an dem bewegbaren Fahrzeugteil als starre Befestigung zusätzlich benötigter Platzbedarf eingespart werden.
- Die erfindungsgemäße Stellvorrichtung kann zum Beispiel zum Antreiben des bewegbaren Fahrzeugteils in zwei unterschiedlichen Modi eingerichtet sein, nämlich einem Unterstützungs-Modus, in welchem die Stellvorrichtung den Benutzer beim händischen Bewegen des bewegbaren Fahrzeugteils derart unterstützt, dass der Benutzer das bewegbare Fahrzeugteil mit möglichst geringem Kraftaufwand bewegen kann, und einem Automatik-Modus, in welchem die Stellvorrichtung das bewegbare Fahrzeugteil selbstständig, also ohne Einwirkung des Benutzers, bewegt.
- Ganz allgemein kann das Stellelement einen runden oder einen rechteckförmigen Querschnitt quer zu dessen Haupterstreckungsrichtung aufweisen.
- Vorteilhafterweise kann das Stellelement gekrümmt, insbesondere S-förmig, ausgebildet sein. Auf diese Weise kann das Stellelement die Form eines üblichen Türfangbands nachbilden, welches beispielsweise bei händisch betätigbaren Türen üblich ist. Durch die S-förmige Ausgestaltung des Stellelements kann ein benötigter Platzbedarf weiter reduziert werden, da die Form des Stellelements auf die Schwenkbewegung des Fahrzeugteils abgestimmt werden kann.
- Insbesondere kann das Antriebselement eine Schnecke sein, welche mit einem mit der Spindel verbundenen Schneckenrad kämmt. Hierbei kann das Schneckenrad als gesondert gefertigtes Bauteil mit der Spindel fest verbunden sein oder das Schneckenrad kann einen integralen Bestandteil der Spindel bilden. Es ist auch denkbar, dass das Schneckenrad mit einer Überlastfunktion, zum Beispiel einer Reibkupplung, versehen ist. So kann sich das Schneckenrad insbesondere bei Überlast relativ zur Spindel drehen. Hierdurch können Beschädigungen am Antrieb und/oder dem beweglichen Fahrzeugteil vermieden werden. Durch geeignete Schrägstellung der Mittelachse des Antriebselements in einer Richtung entlang der Rotationsachse der Spindel bzw. durch eine geeignete Verkippung der Mittelachse des Antriebselements um eine Achse, welche zu der Rotationsachse der Spindel orthogonal verläuft, kann das Schneckenrad auch mit einer geraden Stirnradverzahnung versehen werden.
- Die Rotationsachse der Spindel kann zu der Verlagerungsachse im Wesentlichen parallel ausgerichtet sein. Dies kann die Ausgestaltung der Schlittenanordnung dahingehend vereinfachen, dass die auf der Spindel verlagerbare Spindelmutter das Stellelement im Wesentlichen geradlinig in Richtung der Verlagerungsachse bzw. der Rotationsachse verlagert.
- In einer Weiterbildung der vorliegenden Erfindung kann der Winkel zwischen der Mittelachse des Antriebselements und der Ebene, welche durch die Verlagerungsachse und die Rotationsachse der Spindel definiert ist, von 3° bis 10°, insbesondere von 5° bis 8°, besonders bevorzugt von 6° bis 7°, betragen. Es hat sich gezeigt, dass eine Anordnung im Bereich der voranstehend angeführten Winkel zu einer besonders optimierten Bauraumausnutzung der erfindungsgemäßen Stellvorrichtung führen kann.
- Ferner kann die Schlittenanordnung wenigstens einen Führungsabschnitt umfassen, welcher dazu eingerichtet ist, mit einem jeweiligen entsprechenden Gegenabschnitt eines die Schlittenanordnung umgebenden Gehäuses einzugreifen. Auf diese Weise kann die Schlittenanordnung entlang der Verlagerungsachse zuverlässig geführt sein und ungewünschte Bewegungen davon können vermieden werden.
- Dabei kann der wenigstens eine Führungsabschnitt ein Material umfassen, welches von einem Abschnitt der Schlittenanordnung verschieden ist, an welchem der Führungsabschnitt angeordnet ist. Zum Beispiel ist es denkbar, dass der Führungsabschnitt ein Material mit besonders günstigen Gleiteigenschaften, wie beispielsweise PTFE, umfasst.
- Das Stellelement kann insbesondere mit der Schlittenanordnung derart verbunden sein, dass eine relative Bewegung zwischen Stellelement und Schlittenanordnung möglich ist. Hierdurch kann das Stellelement einer entsprechenden Bewegung des Fahrzeugteils nachgeführt werden, ohne dass eine Bewegung der gesamten Stellvorrichtung, insbesondere der Antriebsanordnung, notwendig ist.
- Dabei kann die relative Bewegung zwischen Stellelement und Schlittenanordnung im Wesentlichen in einer Ebene möglich sein, wobei das Stellelement insbesondere um eine an der Schlittenanordnung angeordnete Schwenkachse schwenkbar sein kann. Somit kann beispielsweise ein laterales Verschwenken des Stellelements relativ zu der Schlittenanordnung möglich sein, ein vertikales Verkippen (orthogonal zu der lateralen Bewegung) relativ zu der Schlittenanordnung jedoch verhindert werden.
- Um durch die Rotation der Spindel die Schlittenanordnung zu verlagern, kann die Schlittenanordnung eine Spindelmutter umfassen, welche mit der Spindel in Gewindeeingriff steht, wobei die Spindelmutter den wenigstens einen Führungsabschnitt umfasst. In Bezug auf das weiter oben erwähnte Material des wenigstens einen Führungsabschnitts, kann der wenigstens eine Führungsabschnitt als zu der Spindelmutter gesondert hergestelltes und nachträglich damit verbundenes Bauteil ausgebildet sein oder der wenigstens eine Führungsabschnitt kann einen integralen Bestandteil der Spindelmutter bilden. Im letzteren Fall kann die gesamte Spindelmutter aus dem Material des wenigstens einen Führungsabschnitts ausgebildet sein.
- In diesem Zusammenhang kann es vorgesehen sein, dass die Schlittenanordnung relativ zu der Spindelmutter verlagerbar sein kann, insbesondere um die Spindelmutter schwenkbar sein kann. Somit kann die oben erwähnte vertikale Verkippung des Stellelements, welche in das Stellelement als entsprechende Kräfte eingeleitet wird, durch die relative Verlagerbarkeit zwischen Schlittenanordnung und Spindelmutter ermöglicht werden. Auf diese Weise können unerwünschte Belastungen oder sogar Beschädigungen an der erfindungsgemäßen Stellvorrichtung reduziert, wenn nicht sogar vollständig vermieden werden. Ferner können auf die Spindel einwirkende, lastabhängige Biegemomente vermieden werden. Derartige Biegemomente können zu einer merklichen Reibkrafterhöhung des Antriebs führen, wodurch die Haptik beim händischen Bewegen des beweglichen Fahrzeugteils durch den Benutzer im Unterstützungs-Modus, negativ beeinträchtigt sein kann. Auch kann es aufgrund der Reibkrafterhöhung des Antriebs zu Steuerungsproblemen im Automatik-Modus kommen.
- Insbesondere kann eine Kippachse, um welche die Schlittenanordnung relativ zu der Spindelmutter verlagerbar ist, zu der Verlagerungsachse des Stellelements im Wesentlichen orthogonal verlaufen. Am Beispiel einer Stellvorrichtung beschrieben, welche derart angeordnet ist, dass die Rotationsachse der Spindel vertikal direkt unter der Verlagerungsachse des Stellelements angeordnet ist und im Wesentlichen parallel zu dieser verläuft, kann die Kippachse, um welche die Schlittenanordnung relativ zu der Spindelmutter verlagerbar ist, im Wesentlichen horizontal und orthogonal zu der Rotationsachse der Spindel ausgerichtet sein, um so eine Verkippung des Stellelements in der vertikalen Richtung zu ermöglichen.
- Um diese Verkippung des Stellelements bzw. eines Abschnitts der Schlittenanordnung, mit welchem das Stellelement verbunden ist, relativ zu der Spindelmutter zu ermöglichen, können die Längsenden der Spindelmutter mit einer Krümmung versehen ausgebildet sein. Diese Krümmung kann der Krümmung eines Kreises entsprechen, dessen Mittelpunkt mit einer Mitte der Längserstreckung der Spindelmutter und der Rotationsachse der Spindel zusammenfällt und welcher einen Radius aufweist, welcher dem Abstand des Mittelpunkts des Kreises zu einem Längsende der Spindelmutter entspricht. In einer analogen Weise können diejenigen Flächen der Schlittenanordnung, welche mit der Spindelmutter in Kontakt stehen, gekrümmt ausgebildet sein.
- Die vorliegende Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels in größerem Detail beschrieben werden. Es stellt dar:
-
1 eine Seitenquerschnittsansicht einer erfindungsgemäßen Stellvorrichtung; -
2 eine Seitenansicht der Stellvorrichtung aus1 . - In
1 ist eine erfindungsgemäße Stellvorrichtung allgemein mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet. Die Stellvorrichtung 10 umfasst eine Antriebsanordnung 12 mit einer Antriebseinheit 14 und einem durch die Antriebseinheit 14 angetriebenen Antriebselement 16. Das Antriebselement 16, welches hier als eine Schnecke ausgeführt ist, welche durch die als Elektromotor ausgeführte Antriebseinheit 14 rotatorisch angetrieben wird, kämmt mit einem Schneckenrad 18. Das Schneckenrad 18 ist auf einer Spindel 20 fest angeordnet, sodass eine Rotation des Antriebselements 16 eine Rotation des Schneckenrads 18 und damit der Spindel 20 hervorruft. - Die Spindel 20 steht mit einer Spindelmutter 22 in Gewindeeingriff, wobei die Spindelmutter 22 rotatorisch relativ zu einem Gehäuse 24 der Stellvorrichtung 10 gesichert angeordnet ist und somit auf eine Rotation der Spindel 20 hin axial entlang einer Rotationsachse R der Spindel 20 verlagerbar ist.
- Die Spindelmutter 22 ist in der dargestellten Ausführungsform der Stellvorrichtung 10 Teil einer Schlittenanordnung 26, welche zusammen mit der Spindelmutter 22 entlang der Rotationsachse R der Spindel 20, auf eine Drehung der Spindel 20 hin, verlagerbar ist. An einer in
1 oberen Seite der Schlittenanordnung 26 ist diese mit einem Stellelement 28 verbunden, welches hier als ein gerades Türfangband ausgebildet ist. Alternativ könnte das Stellelement 28 auch S-förmig ausgebildet sein, wobei sich diese S-Form im Wesentlichen in einer Ebene erstrecken kann, welche zu der Rotationsachse R der Spindel 20 parallel und orthogonal zu der Blattebene von1 ausgerichtet ist. Das Stellelement 28 hat in der gezeigten Ausführungsform einen runden Querschnitt. Alternativ kann dieser aber auch rechteckförmig oder näherungsweise oval sein. - Das Stellelement 28 ist an seinem in
1 links dargestellten freien Ende mit einem bewegbaren Fahrzeugteil, wie beispielswiese einer Seitentür eines Fahrzeugs (nicht dargestellt), verbunden. An seinem dem freien Ende entgegengesetzten Ende ist das Stellelement 28 mit der Schlittenanordnung 26 über eine Schwenkachse 30 derart verbunden, dass eine Bewegung des Stellelements 28 aus der Blattebene von1 heraus um die Schwenkachse 30 bzw. um die imaginäre Drehachse S möglich ist. - Auf eine Aktivierung der Antriebseinheit 14 hin wird somit die Spindel 20 in Rotation versetzt, wodurch über die Schlittenanordnung 26 das Stellelement 28 entlang einer Verlagerungsachse V verlagert wird, welche in der in
1 gezeigten neutralen Stellung des Stellelements 28 und der Schlittenanordnung 26 (siehe weiter unten) mit einer Mittelachse des gerade ausgebildeten Stellelements 28 zusammenfällt. - Um auch eine gewisse Bewegung des freien Endes des Stellelements in einer Richtung in
1 aufwärts und abwärts zu ermöglichen, ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel der Teil der Schlittenanordnung 26, mit welchem das Stellelement 28 verbunden ist, relativ zu der Spindelmutter 22 verkippbar angeordnet. Zu diesem Zweck können die Längsenden der Spindelmutter 22 mit einer Krümmung versehen ausgebildet sein, welche der Krümmung eines Kreises entspricht, dessen Mittelpunkt mit einer Mitte der Längserstreckung der Spindelmutter 22 und der Rotationsachse R der Spindel 20 zusammenfällt und welcher einen Radius aufweist, welcher dem Abstand des Mittelpunkts des Kreises zu einem Längsende der Spindelmutter 22 entspricht. In einer analogen Weise können diejenigen Flächen der restlichen Schlittenanordnung 26, welche mit der Spindelmutter 22 in Kontakt stehen, gekrümmt ausgebildet sein. - Die Schlittenanordnung 26 kann im Bereich der Spindelmutter 22 und/oder an einem davon getrennten Abschnitt wenigstens einen Führungsabschnitt 32 umfassen, über welchen die Schlittenanordnung 26 in dem Gehäuse 24 der Stellvorrichtung 10 geführt ist. In dem in
1 dargestellten Ausführungsbeispiel umfasst die Schlittenanordnung 26 sowohl im Bereich der Spindelmutter 22 als auch an einem weiteren Abschnitt einen entsprechenden Führungsabschnitt 22. Aus Gründen der symmetrischen Kräfteverteilung können diese beiden Führungsabschnitte auch an der in1 nicht erkennbaren gegenüberliegenden Seite der Schlittenanordnung 26 vorhanden sein. - Um das Innere der Stellvorrichtung 10 vor Verschmutzungen zu schützen, umfasst die Stellvorrichtung 10 in der gezeigten Ausführungsform eine Dichtungsanordnung 34, welche zwischen dem Stellelement 28 und dem Gehäuse 24 angeordnet ist. Die Dichtungsanordnung 34 ist dabei dazu eingerichtet, den Schwenk- und Kippbewegungen des Stellelements 28 folgen zu können. Die Dichtungsanordnung 34 kann im Wesentlichen balgartig ausgebildet sein.
- Allgemein kann die Stellvorrichtung 10 aber auch ohne Dichtungsanordnung 34 ausgeführt sein. In diesem Fall kann es vorteilhaft sein, dass beispielsweise das Gehäuse 24 mit wenigstens einer Ablaufbohrung versehen ist, so dass in das Gehäuse 24 eingetretene Feuchtigkeit entweichen kann.
- In
2 ist die erfindungsgemäße Stellvorrichtung 10 aus1 in einer Seitenansicht dargestellt. Dabei ist zu erkennen, dass die Mittelachse M des Antriebselements 16 zu einer Ebene E, welche durch die Verlagerungsachse V des Stellelements 28 (in der neutralen Stellung des Stellelements 28 und der Schlittenanordnung 26 wie in1 dargestellt) und die Rotationsachse R der Spindel 20 definiert ist, gewinkelt angeordnet ist. In der gezeigten Ausführungsform beträgt der Winkel α in etwa 6°. In1 fällt die Ebene E mit der Blattebene zusammen, das heißt die Schnittebene I-I gemäß1 entspricht hier der Ebene E. - Wie insbesondere in
2 zu erkennen ist, kann damit ein in2 unterer Abschnitt der Antriebsanordnung 12 in einen Bereich vertikal unter der Spindel 20 verlagert werden. Somit kann benötigter Bauraum reduziert werden, insbesondere derjenige Bauraum, welcher in2 rechts von der Antriebsanordnung 12 liegt. - Ferner kann durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Stellvorrichtung 10 eine bewegliche Anbringung des Gehäuses 24 der Stellvorrichtung 10 an der Fahrzeugkarossiere oder an dem bewegbaren Fahrzeugteil in eine starre Befestigung überführt werden, wodurch zusätzlich benötigter Platzbedarf eingespart werden kann.
Claims (12)
- Stellvorrichtung (10) für ein relativ zu einer Karosserie eines Fahrzeugs bewegbares Fahrzeugteil, insbesondere eine Fahrzeugtür oder eine Fahrzeugklappe, umfassend: eine Antriebsanordnung (12) mit einer Antriebseinheit (14) und einem durch die Antriebseinheit (14) angetriebenen Antriebselement (16), und ein Stellelement (28), welches mittels der Antriebseinheit (14) relativ zur Antriebsanordnung (12) entlang einer Verlagerungsachse (V) verlagerbar ist, wobei das Stellelement (28) mit einer Schlittenanordnung (26) verbunden ist, welche mit einer Spindel (20) in Gewindeeingriff steht, wobei die Spindel (20) von der Antriebseinheit (14) um eine Rotationsachse (R) rotatorisch antreibbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mittelachse (M) des Antriebselements (16) zu einer Ebene (E), welche durch die Verlagerungsachse (V) und die Rotationsachse (R) der Spindel (20) definiert ist, gewinkelt ausgerichtet ist.
- Stellvorrichtung (10) nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass das Stellelement (28) gekrümmt, insbesondere S-förmig, ausgebildet ist. - Stellvorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebselement (16) eine Schnecke ist, welche mit einem mit der Spindel (20) verbundenen Schneckenrad (18) kämmt.
- Stellvorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Rotationsachse (R) der Spindel (20) zu der Verlagerungsachse (V) im Wesentlichen parallel ausgerichtet ist.
- Stellvorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel (α) zwischen der Mittelachse (M) des Antriebselements (16) und der Ebene (E), welche durch die Verlagerungsachse (V) und die Rotationsachse (R) der Spindel (20) definiert ist, von 3° bis 10°, insbesondere von 5° bis 8°, besonders bevorzugt von 6° bis 7°, beträgt.
- Stellvorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlittenanordnung (26) wenigstens einen Führungsabschnitt (32) umfasst, welcher dazu eingerichtet ist, mit einem jeweiligen entsprechenden Gegenabschnitt eines die Schlittenanordnung (26) umgebenden Gehäuse einzugreifen.
- Stellvorrichtung (10) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Führungsabschnitt (32) ein Material umfasst, welches von einem Abschnitt der Schlittenanordnung (26) verschieden ist, an welchem der Führungsabschnitt (32) angeordnet ist.
- Stellvorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Stellelement (28) mit der Schlittenanordnung (26) derart verbunden ist, dass eine relative Bewegung zwischen Stellelement (28) und Schlittenanordnung (26) möglich ist.
- Stellvorrichtung (10) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die relative Bewegung zwischen Stellelement (28) und Schlittenanordnung (26) im Wesentlichen in einer Ebene möglich ist, wobei das Stellelement (28) insbesondere um eine an der Schlittenanordnung (26) angeordnete Schwenkachse (30; S) schwenkbar ist.
- Stellvorrichtung (10) nach einem der
Ansprüche 6 bis9 , soweit abhängig vonAnspruch 6 , dadurch gekennzeichnet, dass die Schlittenanordnung (26) eine Spindelmutter (22) umfasst, welche mit der Spindel (20) in Gewindeeingriff steht, wobei die Spindelmutter (22) den wenigstens einen Führungsabschnitt (32) umfasst. - Stellvorrichtung (10) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlittenanordnung (26) relativ zu der Spindelmutter (22) verlagerbar ist, insbesondere um die Spindelmutter (22) schwenkbar.
- Stellvorrichtung (10) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schwenkachse, um welche die Schlittenanordnung (26) relativ zu der Spindelmutter (22) verlagerbar ist, zu der Verlagerungsachse (V) des Stellelements (28) im Wesentlichen orthogonal verläuft.
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